Archiv für
Papyrusforsc...
[BT aTe MTZ- Tal TE TaTeic-)
et} o][-17-)
Staatliche Museen
zu Berlin
(Germany : East)
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ARCHIV FÜR PAPYRUSFORSCHUNG
UND VERWANDTE GEBIETE
UNTER MITWIRKUNG VON
Orro Gnanawwırz m Köwtosnuno, Benxann P. Gnmwreiz. m Oxronn,
Aurmun 8. Hust m Oxron, Pıeuss Jovaver ıx Lime, Faspsnıo
6. Kexrox mm Loxoox, Giacowo Lunueoso m Rox, Jomn P. Manarer
x Dunum, Luowio Mirweis m Leirzio, Juuns Nicon mm Gar,
Wirueun Scnumant m Benum, PauL Virazcr ı Benus
HERAUSGEGEBEN VON
ULRICH WILOKEN
In man as.
ZWEITER BAND.
MIT EINER TAFEL UND RINER KARTE,
LEIPZIG,
DRUCK UND VERLAG VON B. 6. TEUBNER.
1908,
Das Arohiv für Papyrusforsohung und verwandte Gebiete
erscheint in Heften zu je etwa 9 Druckbogen, von denen 4 einen Band bilden.
Der Preis den Banden btrigt 2 Mark
Druck und Verlag von B. G, Teubner, Leipzig, Poststr .
Inhaltsverzeichnis.
1. Aufsätze. ie
Un questionnsire de chirungie. Von Jules Nicole ı
Zur Geschichte der Beschneidung.
1. Die ügyptischen Beschneidungsurkunden. Von Ulrich Wilcken. . . 4
I. Über die Beschneidung im alten Testament. Von H.@unkel . . . 18
I. Die hellenisischen Zeugnisse über die ügyptische Beschneidung
Von Paul Wendland . - BER ”
Obserratiünculae ad papyros juridiene (onlinunntur). Yon d. €. Naber . . 58
Zu den Nechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst. Von Leopold
Wenger. She se a
Compte dan soldat romain. Von Jules Nieele. > . EN)
Fyloe and Demes in Oraeco-Roman Egypt: Von F. 6. Kenyan . . . . . 70
Piolemaie papyei in tho Cizch-Museam I Von ürenfell und Hanf. . . . 75
Lottere al signor professore Wilcken III. Von Giacome Lambrose. . s
Beiträge zur Dgyptischen Metrologie 1. Von Priedrich Hultsch oe
Metrische Inschrift aus Ägypten. Von Wilhelm Schubart. . . . ”
wei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri. Von Otto Gradenwitz . .- 96
I. Referate und Besprechungen.
Papgrus-Urkunden. Von Ulrich Wileken « . . . . - . ar
Berprechung von: Paul Meyer, Das Heerwesen der Plolemier und Iömer in
Ägypten. Von Wilbelm Seh ur
IH. Bibliographische Notizen und Mitteilungen,
Bibliographische Notizen. Von Ulrich Wileken - . . - . E 100
wsows Wörterbuch der griechischen Sprache as
Englische Ausgrabungen im Faijtm und Hibeh 1908. Von Grenfell-funt . "181
Miscollen. 1) Der Grazor Papgrus. 2) Tü seronienkvor roiros. Von Ulrich
Wilcken 188
Alle für dio Redaktion bestimmten Sendungen (Manuskripte, Rezension.
exemplare u...) wolle man richten un Ska
Prof. Dr. Ulrich Wileken, Würzburg, Rottendorferstr. 4,
Fbendabin ist auch dus korr, Exemplar der in
gelangenden Druckkorrokturen zu senden; das
Manuskript bleiben im Besitzu der Herren Verfasse,
———— mn,
2 Abzügen zur Versend
sendung
andere Exemplar sowie das
I. Aufsätze.
Un questionnaire de chirurgie.
Le papyrus 111 de Gendve est derit des deux cötds. I] mesure
115 em de haut sur 6,25 de large. Au recto figure le texte frag-
mentaire dun acte, dont la cursive, lisible en quelques parties seule-
ment, prösente un des types caract6ristiques du 2 sitcle apres d. €.
L’seriture du verso est une oneinle assez. grossiere, mlde ga et Ih dle-
ments cursifs. Aucun indiee ne permet de savoir au juste Yäge de ce
texte, mais il a &t6 probablement transerit longtemps apres celui du
recto. II forme une colonne ou seAfs qui, mutilde en haut et en
bas, est ä peu pres complete en largeur; les lignes, sauf les trois pre-
mieres, sarrötent möme & um centimetre du bord droit de In fenille
Par contre, le texte recto traverse entiörement le papyrus, et les lignes
en sont sourent eoupdes, soib & gauche, soit A droite, avant Ia fin des
mots; il #“tendait done primitivement sur un espace bien. plus consi-
d6rable: on peut supposer des lors quau verso il y avait autrefois,
outre 1a oekis qui nous est restde, une on deux aufres geAddeg, si ce west
davantage. Enfin, comme nous lisons au recto dupölregor] ou dupo-
[rgov), & la 2 ligne et ürd xarofov, & la di, il est A croire, cos
mots appartenant sans doute an debut de Facte, que In colomne du
verso ne commengait gubre plus haut quaujourd’hui.
Voiei le texte de ce fragment. De la 1* ligne, on ne voit plus
que les traits införieurs de deux ou trois lettres. Je mesure par des
points les &chanerures et les vides du papyrus, chaque point marquant
In place mogenne d’me lettre. Les espaces laissds en blanc le sont
d6jü dans notre piece.
1 Il Tusarıvanodoge
K.vemoeR0R ... . erovornınnivd
. aravduneruns
tun... Tusarnduaxeven
3... GOparon .omm ID 6
Archie £ Pappruforachang II. 1 ı
2 1. Aufaktze
2. umblaßekorgorov mosadınpopuiaxinö
anaravroun erovorimandıupe
Tusarivdiagagn Be,
laxsvensiodınßero N ee
16 NOneIgEWnaroET u EEE IE
OvBLapsponevounere Free
ohkuaereıßoulas
Un simple coup-d'oeil sufit pour reconnaitre la nature de ce texte,
Nous avons Ih, sous forme de questionnaire, diabord la definition dun
eertain nombre de termes chirurgieaux, puis, dans le möme domaine
technique, la. distinetion entre les diferents genres de erännl« ou com-
presses. Pour separer nettement les divers articles du questionnaire, cha-
que question a 6t6 derite en retrait. De lä les espaces vides & gauche
des Hignes 4, 6, 9, 13 ot 18. I1 y on arait um aussi & Ia ligne 22.
Quant ü ceux des lignes 3 et 10, ils proriennent de simples rejets.
Voiei comment je propose de lire A partir de In ligne 4, en ad-
mettant que la premißre lettre du texte manque A toutes les lignes.
rl dorıv fox); 15 [vIns wel Gdunarog A ai
5 [A Tor] onucrov op. (zJov drapepoptvov zur&
mi dorıv drodogd; Imloräag ixußordg.
Di dla zovav zul ünvor aösa|ı] diapogai oxänvlan;
[vo]erov Suiorang. [Ele zav omınviav dupe-
9-10 26 darıw dianevrneng; 20 [plovs B'-a' zagd ziw Bann,
[isrıv i di Beidung ran [# zleo2 16 orüne.
(eloudeov tour. [züs zag&] zjv Gipo;
wi dorıv duappapi; ne SE
[öhexivenaus did Brid-
Les seules fantes & relever dans le popyrus sont: diagapn pour duag-
gapıj (1. 18), exeıßovkas pour &xußoids (1.17). A la ligne 20, le
chiffre 8° &quivant sans donte ü duoog, tandis qu' A la ligne suivante,
on nous Yavons restitud, il doit signifier deuregon, } «de la möme
ligne 20 signifiant zöron.
Laissant aux hellönistes versös dans la littirature medieale, quo
notre papyrus enrichit d’un apport int£ressant, le plaisir d’6tndier les
particularitös terminologiques de ce texte, nous ferons senlement quel-
ques remarques. On chercherait en vain dans les dietionnaires les mots
dxodoge (1.6) et duapgugn (1.1). Nouvenn ögalement serait Yadjectif
ümofzen[gos], que Yon entrevoit ä Ia ligne 2. Hippoerate a employe
Vepithöte Zraxgos pour döfinir une des espöces de wöroı ou roulenux de
Jules Nicole: Un questionnaire de chirurgie 3
charpie: &nit-ee ıme döfinition semblable qui oceupait les premidres
lignes de la colonne? Lo sens indiseutable du mot Zmfoäds (I. 17),
dans In döinition de Ia duupgagij, donne raison A Budde traduisant ce
‚möme mot pas conmissurae ou coagmenla, dans un passage de Galien.
I s’agit iei en effet des points de suture passant par deux couches
superposdos du tissu dermigue.
Notre document prösente, cela est 6rident, un carastzre didactigue.
Mais quel est au juste ce carachöre? A quelle catögorie de leoteurs
cette sörie de questions et de röponses „adrossait-elle? A quelle methode
Xenseignement servaitelle d’opplication? Le peu de surface du texte
ne permet gudre lä-dessus que des conjechures pleines de röserven.
La seule chose qui parait hors de doute, c'est le genre beaucoup plus
pratique que thöorique d'un ensemble de formules introduites de cette
manitre et rödigdes dans co style. Co n’est pas IA do la science pure.
On pense involontairement & cos cat6chismes seolnires destinds & rendre
plus facile Ia pröparation & certains examens.
Dans les deAnitions proprement dites, il y a bien une apparence
de groupement logique. Aprös Ia som), Ydxodagd, puis la diaxivenaig,
puis la dizpgapij, tous termes qui s’enchainent assez naturellement. Mais,
quand vient la question sur les diffSrentes espäces do axannia, Ia con
tinuitö est rompue. On pent se demander si notre questionnaire ne
suit pas dans Tordre des mots um texte medical A expliquer. II y
aurait analogio avec telle möthode p6dagogique encore en usage.
Gendve, le 15 Septembre 1901. Jules Nicole.
Zur Geschichte der Beschneidung.
1. Die ägyptischen Beschneidungsurkunden.
Zum besseren Verständnis der folgenden Aufsätze von Gunkel und
Wondland empfiehlt es sich, ihnen den Wortlaut der griechischen
Urkunden voraufzuschicken, die den Anstofs zu der Wiederaufnahme
des wichtigen Problems der Beschneidung gegeben haben. Ich benutze
diese Gelegenheit, den Strafsburger Papyrus gr. 60, dessen editio prin-
ceps wir Richard Reitzenstein verdanken‘), in der Gestalt abzudrucken,
die ich durch wiederholte Prüfung des Originals habe herstellen können.
Horrn Kollegen Reitzenstein, der mir in liebenswürdigster Weise den
Zutritt zum Original vermittelt hat, sowie Herrn Direktor Euting,
der mir diesen Papyrus nebst anderen, über die ich im nächsten Heft
des Archivs berichten werde, gütigst nach Würzburg zum Studium
geschickt hat, möchte ich auch an dieser Stelle meinen verbindlichsten
Dank aussprechen. Die wichtigeren Abweichungen meiner Lesungen
und Ergänzungen von denen Reitzensteins (R) habe ich in den Fufs-
noten notiert. Ich gebe die Beschneidungsurkunden hier in chronolo-
gischer Folge,
A. — P. Strafsb. 60. — Bald nach 159 n. Chr.®
Col. L.
Oberer Teil fehlt,
[2 ner un... dab Zorvoradov Nij]-
ou rod [4)eoılvoirov vonon . ]
anowvorw ...z.. xlall . mo K . ‚övo]
pl übe vioo, Eods O8 dmlp a[deä|pafr A). e[d räs Elavran [dzodel]-
5 bis zugaredsioder 76 argur[np]O dxoilovüus ror)s [x]ersvadatalı,
zul ärfa}-
1) R. Reitzenstein, Zwei religionsgeschichtliche Fragen nach ungedruckten
griechischen Texten der Strafsburger Bibliothek. Strafsb., Trübner, 1901
®) Der Brief ist datiort vom Mai 150. In den anderen Füllen Andet die
Verhandlung erst %, resp. %, Jahre nach dem Briefäntum etatt
Ulrich Wilcken: Die ügyptischen Beschneidungsurkunden 5
FUmadslang dmssolig "Houxäsidov orgernyoo ’Agswocirov "Hou-
asidov
egldos wurd Adtıv [o]bros „’Hpaxisldng orgermyöls] ’4pewoirou
ige
aAsidov wegidos DAaoviilo [MAl)fe «5 xlearilorp] dozueost
[xeigeilv).
OL Gmoyeygaunlvor lepeis zäg merragvillas 8]od ueylorov Zoxvo)-
10 ov zul &v ovvıdav Bew legod Aoyinov xöluins Zomwoxuiov Ni]
s0v Iuidondv wor PıßAsldıov Boväduevoı Isgarınag zegıreneiv
of adv viodg Zaufr]av of OR ounyeveis &4 unzloav rov Ixoyeygan-
[near zal za[g]£Bevro ävrifplelalpla nal’ ollxiur dxoyolalplölr
Tod 15
Beod “Adgiavod Imraneuulva du vis dal zxav Bußuoßrheng,
15 81 Ag Önkoden: dmoyeygdgdus zobs yonsls adröv ds Duras Legurinod
rkvous nal Duolog Ävelygupa ner olniav ümoygupav tod 8 Avro-
imo
Kalaapos z0d zuplov, di’ dv Önkoüraı dmopeypdgdar rods yoveis ran
18 vieleicht dmaoveraddreos? — Schlufs 360] nach Col. II; [Evös] R. —
4 ddst]gür Pap-ı [Buyergär R. — 5 änsifoödas vor); Pap-ı [eefl]
OR. — 1 [o]icas Pap-; airav R. — 12 ol ade vlode Pay
[rd da] ziroos R. — 18 nal mufe)£devo Pap.; nafreridulseo R. — 14 dx Pa
ri R. — 161. 8° Cäw) (schon BR),
Col. I.
Oberer Teil fehlt.
L- + Jepl el
[1 ER RI NEN
Lo... Jov 8x [unelegav row is [önkolneo[ov Jar
nel u[ör]ov iege[ejov zo[d @ö]iod Leetihlr x]od wörod isfgod ze]l
5 @[zoyleyodpldle zoöls yovleig abröv [ij Tod 155 deod "Aögıavoo
ler’) o[le]iev dxfoyelupn zat ch rof0] & [5 “ArkonfChofv Kalı-
sugos
Toö xuplou obv rolz zalıol], el Here[o)oölg)os dfd 6] xal Tlroic-
uatog Ovvägpeug oroAofrjis wel [d]ıddogos apopnrelas
zav dv ch wngonöldeı] Dev [el] Maxöoer xl MfelveLpele-
10 neog rod Mgov zul Ievyeds Zrororruos tod Lrororefios] sul
Zroroffeilos Zirorofieuos zoD Zroronruofs xl Zrorones Lro-
rojrıog zod Ilavepgdupıog sul Eroronr|uls Ovvupgıos
100 Zuraßodrog ol € mpsoßuregoı Ispdov tod mgoxeund-
6 1. Aufsätze
vov lepod Zorvoxalov nal Teoevolölpis oroAarns Lrkoser
15 lv zods Öwopsypaundvoug vil]ods raw Eig A
1198 erg. sä [evryurJör oder [ddcig]or. — 4 die Dittographie von isenar
«00 wirob ist dadurch beseitigt, dafs in der Mitte +08 aörod isguän durch über-
gesetzte Punkte als ungiltig bezeichnet ist. — 4 x ow Ielius] +06 [eö}roo
Iosffon] va0 viod Ilias na] R.— Tal ......:...0nd nee R— 91 Mer
Des statt Ifaxcen zul (schon R). — 11 1. Zrorofng statt Zrororfrofs' (schon
R). — 15 enopryeafpusjuntrons {rihoos Pap-
n Col. IH.
Oberer Teil fehlt.
[Ex]B Aölzoxpeirogos Kalaapos Tirov Aldiov äguuvod "Avravivov
Zißasroo]
[EBoeßloös Meylolr .. Eloiv 83. 'O detva zo deivos zo5]
Meragl ... eos mpreös |........ rüs „droovmıoräs? vldv]
Zroroläeer &x unreös Bal . 3 lspelug röv abrav]
5 9eöv. Drorofeıs Teoı[oigpeus tod unEgbg ...... wie Zro]-
Toijruog vlv Haxölo &x unelods Tlalveplgduns Fig ......)
Vegeing röv aifr]o[v] Belor. TeoeJwongu[s]1Rgov r[oi ..... unegde]
Taxöwıog tig [T\eoev[oilgeas rods öluJozer[pious za} önounrglous]
dbeipods Zerjaßlody [sul Zrjoronew [ı]a ro rölv mardga adran
Tereisven]-
10 xlvart. Di[dovos Miias 5 ügyuloleös zul [dml zov Ispöv" „Kurä
zo os (9)]
zegır[envtadn on“.
Wie — 3 mmp...... dx amlds R. — 8 sorrios sid» Papı; vor
0... R — 81. Tarcıyans. — 8 zois öulorerfolous Pap 10 ...o
zug R. — 9 ölıla ch v[sklovs nal defpong eien]- R. merige oben nach Wendland.
— 10 afa oi zogörees ige] R. — 11 mugir[spetr dndlensar R-
B. BGU347. Vom Jahre 171 n. Chr.
"ES irournueriu[ßv] Ovazlov [Zejon{v]uuvoo zod agu-
ziscov dpysplas. Lıfa] Adgnkiov "Avravelvov
Kaloagos rod xuplov Toßlı) #7 dv Mäuger. Hoxdsero
zöv Aaungörerov lysuö|ve zul nera rlaürle mpös 15
5’Anelo Haveppduulsos] |E)eorofrios [veo?Ie[eoJov Zurn-
Boöros a[eeo]Burdeolv ... Is zelolerap6rrfos] viov
[evr)od Havegpduulv zeit dı]ösmiros dargu-
An mepıreuelv alrbv ülvlaö6ve[ols [rJe riv zepl ai-
tlo]D yoapelsav dmıfsro]ähv Gab Zujpuxifano] argarnyoo
10 "4goliJvosicov "Hous[äelBofu wepl]dos Afı]a Arskdvägov
Ulrich Wilcken: Die Agyptischen Beschneidungsurkunden T
yonvasupgffauveo]s [xlezlelorılalacımn [elle *d du-
Ankvdög ıL Daagı 3, Zepmpialvds] Erößero
1ov zugöv[elov xogupe{i)ov zul ö[zoxopvpatov zul
Tegorgeunartov, & [olnuleto)» Exoı 5 [rat]. Eladorav
15 donuov abrdv sivaı, [OBAxL0S] Zepyolile[väls dozuegeds
zul Zal zöv legüv [onueiwarluevos riv Emor[o]äie
ulisusen dv mei[da zegurlundnnu [aurd] cd Eos. "Avtyvoßr).
Nach Krebs’ Publikation. Ich übergehe hier das in zweiter Columne fel-
gende zweite Verhandlungsprotokoll vom selben Tage, das mach völlig überein-
stimmendem Schema geschrieben it
©. BGUS2. Vom Jahre 185 n. Chr.
"Hrous] #5 Aögnilov Konuödon 'Arravivov Kalofapos Jod xuplov
[eo xx
He[xdelıs Zrorojtos veurögov od Zroroffrenfs] tegeös =g00-
ayapiov rbv vldv Eavrod Wgov ix unegds Bavliros dxd
5 eng [Holankeidov neoldos tod Agawociov, djkı]av Exırge-
zinfeu] aeg megırundivan cbv ulv erod ö[L]e zb zugu-
se[derjodas rüs 708 yevons dmodeiki[s] 1D rod vonod Baaımınp
Srad[eoudop riv orgarmpiav xul Cävadoos) [r]iv zepl aurod ygu-
giaav
Brusr[o]äiv, Hoväavdg Ixödero rav Teplorgannlurldon, el zu onui-
10 0» äyfoı] 6 zuis. Elzdvrav Konuov abrbv eivar, Zdiovios ’Iov-
Auavfds] dezugeds xal dal zOv Lnp@v zagconumaduvos eiv
duuseofäh]v dxilevoev zdv zeide zegısundipus nurd zd Zoe.
Nach Krebs’ Publikation. — 8 (vadobg) habe ich ergänzt nach B $.
Für die sachliche Erklärung dieser Urkunden, die sämtlich mehr
oder weniger ausführliche Auszüge aus den Antsjournalen (öxonvnue-
Tuowol, commentarii) der betreffenden römischen Oberpriester Ägyptens
darstellen, ist im allgemeinen auf die Ausführungen von Krebs im
Philologus LI (N. F. VID) 8. 557 f. und von Reitzenstein a. a. 0. zu
verweisen. Nur auf einige Konsequenzen, die sich aus meinen neuen
Lesungen und Ergänzungen des Strafsburger Textes, zum Teil auch
aus meiner Interpretation ergeben, möchte ich in aller Kürze hin-
weisen.
Bei der Deutung der Urkunden haben wir davon auszugehen, dafs
bei der Auswahl des aus den Originalen Mitzuteilenden je nach dem
praktischen Zweck, den man verfolgte, ziemlich willkürlich verfahren
wurde, sodaß» wir die Exeerpte gewissermafsen in einander schieben
8 1. Aufshtze
müssen, wenn wir ein vollständiges Bild von dem wirklichen Hergang
gewinnen wollen. A ist, wenn wir von dem verstümmelten und zur
Vergleichung mit B und © nicht recht brauchbaren Anfang absehen,
vor allem darin ausführlicher als B und €, dafs es den Brief des
Strategen im Wortlaut mitteilt und auch erwähnt, dafs er vor dem
Oberpriester verlesen wurde (15/6). Der Brief selbst reicht nach meiner
Auffassung von I 7 bis III 10 (bis rererzvrnleeeu).t) Dagegen fehlt
in A:
1. die Erwähnung, dafs dieser Brief während der Verhandlung von
den petitionierenden Priestern vorgelegt worden ist (rgl. B 8: dvaddv-
70g xr4).”) Hätten wir nur A, so würden wir denken, dafs der Brief,
der an den Oborpriester adressiert ist, auch an diesen direkt abgeschickt
wäre. Das ist aber nicht der Fall: er ist vielmehr den Petenten vom
Strategen mitgegeben worden, damit er in der Verhandlung vor dem
Adressaten verlesen werde. Darum heifst es auch in B und C nicht
etwa edv abra, sondern zijv megl airod yguplouv. Diese Briefe sind
also ähnlich behandelt worden wie z. B. die Empfehlungsbriefe.
2. fehlt in A die Konstatierung, dafs die zu beschneidenden Kna-
ben keine „Male“ haben. Reitzenstein’s Versuch, diesen Gedanken in
die Lücke von III 9 hineinzubringen (siche Fufsnote), halte ich nicht
für richtig. Eine andere Frage ist, ob aus diesem Fehlen zu folgern
ist, dafs in dem Falle A der Öberpriester die Untersuchung auf eneia
garnicht vorgenommen habe. Man könnte vielleicht vermuten, dafs
schon die in II 7 f. genannten Provinzinlpriester (s. unten 8. 13) dies
gethan hätten, und dafs in dem verlorenen oberen Teil von III ein
entsprechendes Attest gestanden hätte, sodafs der Oberpriester nicht
mehr nötig gehabt hätte, seinerseits eine Untersuchung vornehmen zu
Nassen. Aber che Beweise hierfür vorliegen, trage ich Bedenken anzu-
‚nehmen, dafs den Provinzialpriostern diese Untersuchung zugestanden
hat, und möchte chor glauben, dafs der thatsächliche Hergung in A
dorselbe wie in B und © gewesen ist, dafs also nur unser Auszug die
betroffenden stereotypen Wendungen (dmvdero xrA.) als selbstverständlich
übergangen oder aber versehentlich ausgelassen hat.
3) fehlt in A die Bemerkung, dafs der Oberpriester den Brief nach
der Vorlesung unterzeichnet resp. untersiegelt hat. Auch dies setze
ich nur dem ausziehenden Beamten auf Rechnung.
1) Dor eigentliche Brief schliefst mit dem Datum in II 1%, das einem
Eieigee gefolgt sein wird. Darauf folgt als Beilage die in I 9 in Au
stellte Liste der Potenten etc
2) Da vor ruorolijg in 1 6 der Artikel föhlt, kann nicht etwa schon vorber,
in dem verlorenen Teil, darauf hingewiesen sein
Ulrich Wileken: Die ügyptischen Beschneidungsurkunden 9
So ergänzen sich die drei Urkunden gegenseitig in mehreren
Punkten. Auch die grammatische Konstruktion von A wird durch B
und © — freilich auch durch manche andere Parallele — an die Hand
gegeben: die einleitenden Schritte, wie die Präsentation der Knaben,
die Bitte der Petenten, sie beschneiden zu dürfen, werden wie in B im
Genitivus absolutus — wofür in C der Nominativ steht! — vorange-
standen haben, parallel dem noch erhaltenen xul dvayvuadelang dar-
sroäfg (15/6). Mit letzterem verbinde ich, trotz des grofsen durch
ie Briefkopie bedingten Zwischenraumes, unmittelbar den Hauptsatz:
2. Miles... <seil. alzev), in III 10.
Ich wende mich von der äufseren Form zum Inhalt von A.
Reitzenstein hat trefignd hervorgehoben, dafs nach diesen Urkunden
zweierlei Vorbedingungen zu erfüllen waren, um auf ordnungsmäfsigem
Wege?) Priester zu werden, erstens eine Ahnenprobe, wie er es nennt,
und zweitens die Beschneidung. Bezüglich des ersten Punktes ist er
durch seine unrichtigen Lesungen in A I 12 [roös &x]p6vous resp. [ri
2x] ylvous statt. ol udv viods und in AI 18 xafrerödeiloro statt zal
xu[g]£Oeveo in verhängnisvolle Irrtümer verwickelt worden, denn diese
Lesungen führten ihn dazu, die Worte: ol R aunyveis & unrkoov
zöv Gmoyeygaundvov nafrerödeu)vro äveiygage wei. als einen Satz
aufzufassen. Er deutete sie: „die Verwandten von Mutterseite depo-
nierten die Zeugnisse“ ete, und operiert daraufhin durch die ganze
Abhandlung mit diesen „mütterlichen Verwandten“ als „Zeugen“ für
die zu beschneidenden Knaben, und sucht u. a. den Ursprung dieser
eigenartigen Institution durch den Hinweis auf die uralten matri-
archalischen Zustände Ägyptens?) zu erklären. Dies alles verschwindet,
durch meine Lesungen, nach denen der Stratege vielmehr sagt: Die
unten genannten Priester wollen beschneiden lassen „die Einen ihre
Söhne, die Anderen ihre Verwandten, beide (nämlich Söhne wie Ver-
wandte) abstammend von den unten genannten Müttern, und haben
deponiert die Abschriften“ u.s. w. Diesen Worten entspricht die hier-
mit in Aussicht gestellte Liste der Petenten, die am Ende des Briefen,
nach dem Briefdatum in IT 2—10 folgt. Nach meiner Herstellung
dieser Columne umfalst die Liste drei Priester. Vom ersten fehlt; der
Name in Z. 2, der zweite ist der Zrorojtis Teoevougeos in Z. 5 und
der dritte ist der Teaevoügig Wgov in Z. 7. Bei allen dreien ist, wie
1) Ich sehe hier durchgehend» von den aufserordentlichen Priesterkreierungen
darch den Kaiser ab.
2) Vgl. 8.6, Anm. 1. Spiegelberge Bemerkung über „Horus, den Schn der
Isis“ bietet eine erfreuliche Bestätigung zu meiner Vermutung Im Archiv 1 8.434,
Anm. 2.
10 1. Aufsätze
üblich in offiziellen Akten, der Vater, der Grofsvater väterlicherseits,
die Mutter, der Großvater mütterlicherseits genannt. Die beiden ersten
Priester präsentieren ihren Sohn, wie durch I 3/4 bestätigt wird: duo]
uw üxtg vlod. Der dritte aber präsentiert seine beiden Brüder — und
zwar „weil ihr Vater tot ist“ (2.9) —, wozu wiederum I 4 zu ver-
gleichen ist: Evös 02 öxkg d[de2]püv. Dieser Thatbestaud erhebt zu-
gleich meine obige Deutung von I 12: ol udv vlodg Zauran, ol öR avn-
yevels über allen Zweifel: die ovvyeveis sind eben die beiden Brüder
des Teosvoögıg, Zeraßoös und Zrorofjeig (III 9)
Dafs mit den folgenden Worten in 112: dx unrigmw raw mo-
Yeyoauudvov‘) die Abstammung nicht nur der ovvpeveis, sondern auch
der Söhne bezeichnet werden soll, zeigt wiederum die Liste in II, in
der gerade bei den beiden Söhnen ausdrücklich hinzugefügt ist, von
welcher Mutter sie geboren sind (vgl. &x unrgös in III 4 und 6). Da-
gegen ist in dem dritten Fall, bei den beiden Brüdern, die Mutter nicht,
in dieser Form hervorgehoben, wohl weil sie schon vorher als Mutter
des präsentierenden älteren Bruders genannt ist (Tax<ı)önuog). Dies
ist allerdings nur korrekt unter der Annahme, dafs die drei Brüder
von derselben Mutter stammten, und auf dieser Überlegung beruht
meine Ergänzung von III 8: rods öluJozurfolovs zul önonneplovs], für
die formell die Papyri zahlreiche Parallelen bieten.
Nachtröglich sind mir auch Zweifel gekommen, ob Reitzensteins
Deutung von ovnpereis Ex une£gov als „Verwandte von Mutterseite“
sprachlich überhaupt möglich gewesen wäre. Die Papyri verwenden
zur genauen Bestimmung des verwandschaftlichen Verhältnisses ent-
weder zpdg c. gen.?) oder zer& c. acc.?), aber, wenn ich recht: sche,
niemals dx.
Wenn so durch Ausscheidung der „mütterlichen Verwandten“ der
Text uminteressanter und simpler wird, so gewinnen wir andererseits
zur Entschädigung durch meine obigen Lesungen ein Faktum, das von
hohem Interesse ist. Was Reitzenstein (9. 18) nur mit grofser Vor-
sicht als Vormutung aussprach, dafs bei der „Ahnenprobe“ des künftigen
Priesters nicht nur für den Vater, sondern auch für die Mutter der
Nachweis der Priesterqualität erforderlich gewesen sei, das können wir
jetzt sicher erweisen. Dafür spricht neben jenem dx unrigo» row ümo-
Yergaunevov in 112 noch deutlicher, was ich in II 31. hergestellt habo:
dx wredgav zov ng Önkonuivav röv wel airdv Iepeiöv rod airod
1) Auch in © wird dio Mutter ausdrücklich hinzugefügt: dx unreds @.
2) Boi aupyeris: BGU 140, 20. Bei Ostos: BGU 19 I 14/5, IE 185 394, 3.
3) Bei Dutog: BGU 98, 89; 156, 2; 269,1; 928 II7. Bei adnmos: BGU 77, 8,
Bei dnaydg: Pay. 09, 4
Urrich Wilcken: Die ägyptischen Beschneidungsurkunden u
@goö, d.h. „abstammend von den unten aufgeführten Müttern, die
gleichfalls Priesterinnen an demselben Tempel sind“ (nämlich wie die
Petenten). Dem entsprechend wird in der Liste in III thatsächlich nicht
nur die Mutter der Knaben genannt, sondern es wird auch ihre Priester-
qualität ausdrücklich hervorgehoben, wenigstens in den beiden ersten
Fällen (2. 4 und 7). Wie erklärt es sich dagegen, dals in dem dritten
Falle, wo der Bruder die beiden jüngeren Brüder präsentiert, bei dem
Mutternamen jener Zusatz nicht steht? Der Einwand, eine derartige
Hinzufügung hinter Tar<ı)öwos würde die übliche Nomenklatur ge-
stört haben, hebt die Schwierigkeit nicht, denn man hätte ja hinterher
sagen können: dx umrpbs zig abrig lepelag räv abrav Hacv. Vielleicht
erklärt es sich daraus, dafs die Mutter des Priesters Tesenuphis gleich-
falls Priesterin sein mufste, da dies eben die eonditio sine qua non
für sein Priosterwerden gewesen war. Ob andrerseits daraus, dafs in
den beiden ersten Fällen dem Namen der Mutter ausdrücklich die
Priesterqualität hinzugefügt ist, gefolgert werden darf, dafs hier
Qualität. nicht selbstverständlich war, mit anderen Worten, dafs die
Fran eines Priesters nicht notwendig Priesterin zu sein brauchte, ist
weiter zu untersuchen.!)
Eine Bestätigung unseres Ergebnisses, dafs auch von der Mutter
des Priestere wie vom Vater Priesterqualität gefordert wurde, liegt in-
üirekt auch in den Worten A 1 15: dxoysypdpdu tods yovsis wirav
üs Övrus Üsgarıxod yEvous. Vgl. II5M. Reitzenstein mulste in diesen
eiröv wieder die „mätterlichen Verwandten“ schen. Wir dagegen
haben hierin ein Zeugnis, dafs für die Eltern?), also für Vater und
Mutter, die Zugehörigkeit zum Legarizöv yEvos (s. unten) erforderlich
war, wenn ihre Söhne wieder Priester werden sollten.
Zum Schlufs lasse ich noch einige Rinzelbemerkungen zum
Strafsburger Text folgen, che ich Gunkel und Wendland das Wort
überlasse.
1. In 15 heilst es nach obiger Lesung, die Deponierung der
nödsıkıs ylvovs bei dem Strategen sei erfolgt: dxoAoußug rolg nedzv-
1) Wenn der Ton auf rör arär deör lüge, hätte dies auch in dem dritten.
Fall nicht fehlen dürfen.
9) Nach der I Columne könnte man denken, dafs in I 16 die Eltern der
Petenten, dagegen in 1 17 die Eltern der Knaben gemeint wären. Aber die kür-
zero Fassung in IL 5-7 zeigt, dafs in beiden Fällen dieselben yoseis gemeint
sind. Dann kann man aber wegen des adv rofs zeuol nur an die Eltern der zu
beschneidenden Knaben denken. Also bei dem Census von 131/2 lebten diese
Koaben noch nicht, wohl aber bei dem von 145/6. Die Knaben werden zur Zeit
unseres Briefes wohl ca. 14 Jahre alt gewesen sein.
12 1. Aufsätze
9s161.') Darin liegt, wenn ich nicht irre, ein Hinweis auf einen Erlafs
eines Kaisers oder eines kaiserlichen Beamten. Die Deponierung der
Akten erfolgte also nicht etwa nach altem Horkommen (xer& rd 2806),
uch nicht auf Grund alter gesetzlicher Bestimmungen (ward rodg vö-
nous). Es ist möglich, dafs diese kaiserliche Kontrollmafsregel damit,
in Verbindung zu bringen ist, dafs, sei es von Hadrian oder von Anto-
ninus Pius, das Recht der Beschneidung in Ägypten auf die Priester
beschränkt worden ist.‘) Immerhin mufs die Frage noch offen bleiben,
in wieweit schon vor Hadrian resp. Antoninus die Strategen zu den
Vorbereitungen zur Beschneidung herangezogen wurden.
2. Aus den dem Strategen vorgelegten Abschriflen der Census-
eingaben vom J. 131/2 und 145/5 soll das fsguruxdv ydvog der petitio
nierenden Priester hervorgehen. Wir besitzen m. W. zwei solche Ein-
gaben, die von einem Priester gemacht sind, nämlich BGU 706 und
P. Amh. 74, die sich auf den Census von 117/8 resp. 145/6 bezichen.
Diese Eingaben unterscheiden sich nur dadurch von den anderen uns
erhaltenen, dafs der Doklarant sich Tegeös der und der guArj nennt.
Wenn er im P. Amh. seine Fran nicht gleichfalls als Priesterin be-
ichnet (BGU 706 ist unvollständig), so könnte man bei ihrer Jugend
(7 Jahre alt) vielleicht annchmen, dafs sie noch nicht Priesterin
war.®) Von seinen Eltern aber wird überhaupt nichts weiter als der
blofso Name genannt. Nach dem Strafsburger Text, auch nach dem
Ausdruck räs tod z£vous ünodeifig in C, hätten wir wohl eher er-
wartet, dafs womöglich durch mehrere Generationen hindurch die
Priesterqunlität bezeugt wäre. Nach dem Amherst-Papyrus dagegen
scheint es genügt zu haben, wenn in den betreffenden Subjektsdekla-
rationen Lepeüg und {ee zum Namen des Deklaranten und seiner
Frau hinzugefügt war. Die Priesterqualität der einen Generation setzte
allerdings immer die der nächst früheren voraus; aber dafs man dies
eine dxödeıkıg ydvovs nennt, bleibt doch merkwürdig.
3. In welchem Zusammenhange nochmals in II 1—7 dieselben
Thatsachen bezeugt werden wio in I 15, läfst sich nicht mit Sicher-
heit ausmachen. Vielleicht erklärt hier der Stratege, dafs das, was
vorher nach den aus der Bßäroßrjn entnommenen „beglaubigten“‘)
Ahschriften mitgeteilt war, sich als richtig erweise durch die Akten
1) In B und C int diese Bemerkung der Kürze wegen fortgelassen.
2) Vgl. Mommsen, R. Strafrecht 8.088. Reitzenstein 8.2. Vgl. auch unten
Wendland 8. 26
3) Vgl. jedoch die obige Vermutung 9. 11, dafs die Frau des Priesters an
sich nicht Priesterin zu sein brauchte.
4) Das bedeutet „ereensundre“. Vgl. dazu BGU 7a, 16.
H. Gunkel; Über die Beschneidung im alten Testament 18
seiner eigenen Registratur, in der sich ja gleichfalls Exemplare jener
Censuseingaben befinden mufsten.)
4. Die Priester in II 7-4, in denen Reitzenstein wiederum
„mütterliche Vorwandte“ der Petenten sah, sind die Vertreter der pro
vinzialen Priesterschaft, die vom Strategen zu einer amtlichen Aussage
veranlafst worden sind (£örAuger). Was sie bezeugen, ist nicht mehr
sicher festzustellen, da der Anfang von III fehlt.
5. Endlich ist bei der Ergänzung von III 1 das zweite Jahr des
Marcus und Verus — von späteren Kaisern zu schweigen — dadurch
ausgeschlossen, dafs die Petenten in diesem Fall auch die Census-
eingaben des 23. Jahres des Antoninus hätten einreichen müssen. Da-
durch ist die im Text gegebene Ergänzung gesichert. Zu meiner Er-
ginzung des Schlusses in 10/11 bemerke ich noch, das der Vorschlag
Reitzensteins (x«l ol wagdvres legels xrA) dadurch ausgeschlossen ist,
dafs die Entscheidung nur von dem Einzelbeamten, nicht von einem
Kollegium gegeben werden kann.
Würzburg. u
Wilcken.
AL. Über die Beschneidung im alten Testament.
AR. Reitzenstein, Zice veligionsgeschichtliche Fragen (Strafsburg 1901)
hat in der ersten Abhandlung aus Anlafs einer nen gefundenen ägyp-
tisch-griechischen Urkunde die Beschneidung bei Ägyptern und Israeliten
aufs neue behandelt und dabei eine Reihe von Hypothesen aufgestellt,
die zum nicht geringen Teile in die alttestamentliche Forschung ein-
schlagen. Herr Professor Dr. P. Wendland hat mich aufgefordert, über
diese alttestamentlichen Aufstellungen Reitzensteins in dieser Zeit-
schrift mein Urteil auszusprochen. Ich komme dieser Aufforderung
nach, nicht in der Absicht, den alttestamentlichen Fachgenossen im
folgenden etwas Besonderes zu bieten, aber doch in der Hoffnung, dem
Gräzisten einen Dienst thun zu können.
Reitzenstein behauptet, das alte Testament wisse nichts von einer
allgemeinen Beschneidung in Ägypten (8. 14. 34); die Beschneidung sei
vielmehr in Ägypten Sitte des priesterlichen Adels gewesen und als
solche von Israel übernommen worden: so habe sich Israel für den
heiligen Krieg Gott geweiht (8. 4). Mit der Beschneidung aber
1) Vgl. Griech. Ostr. 1 5. 478.
14 1. Aufsätze
habe Israel auch die damit in Ägypten unlöslich zusammenhängende
Geschlechterordnung der Priester übernommen (9.38 #). Reitzenstein
legt diesen Annahmen sehr grofse Bedeutung bei: „ist die religiöse
Bedeutung und die Grundauffassung der kultischen Reinheit mit aus
Ägypten übernommen, so muls die Frage nach Ägyptens Anteil an
der Ausgestaltung der jüdischen (s0) Religion neu aufgeworfen werden“
8.421).
Die Nachprüfung dieser Hypothesen von fachmännischer Seite er-
scheint um so nötiger, als Reitzenstein selber keine alttestamentliche
Fachbildung besitit, was er ja auch aufs deutlichste ausspricht (z. B.
8.42, A). Doch darf man nicht verschweigen, dafs Reitzenstein gut
gethan hätte, wenn er alle seine alttestamentlichen Aufstellungen vor
der Veröffentlichung mit einem Fachmann aufs gründlichste durch-
gesprochen und sich von einem solchen sein Manuskript hätte durch-
sehen lassen; ein Fachmann würde Reitzenstein daran erinnert haben,
dafs die landläufige Bezeichnung des alten Israels als der „Juden“,
die auch Reitzenstein einige Male (8.30.43) entschlüpft ist, ebenso
merkwürdig ist, wie wenn man Karl den Grofsen einen „Preufsen“
nennen würde, ferner dafs es in wissenschaftlicher Forschung nicht
mehr angängig ist, I Sam. 2 27f. nach Luthers Übersetzung zu zitieren
(al. 8.38, A.3) — der Gebrauch der von Kautzsch herausgegebenen
Übersetzung erleichtert ja gegenwärtig auch dem Forscher, dem das
Hebräische nicht geläufig ist, das Verständnis des A. T. ganz erheb-
ich — und ferner, dafs man Sätze wie ISam.227£, die nach all-
gemeiner Ansicht ein späterer „deuteronomistischer“ Zusatz zum alten
Text und als solche auch in der Kautzschschen Übersetzung bezeichnet
sind, nicht ohne weiteres als „älteste Tradition“ bezeichnen darf (8. 38).
Reitzenstein hat sich, wie es scheint, grofse Mühe gegeben, sich in der
einschlägigen alttestamentlichen Litteratur zu orientieren; aber es ist
ihm rieles entgangen. So kann os nicht verwunderlich sein, dafs wir
seine Hypothesen entweder als geradezu fulsch oder mindestens als
überstürzt und unbeweisbar ablehnen müssen.
1 Zunächst die Frage: Was sagt das Alte Testament über
die Beschneidung der Ägypter?
a) Josun 59, eine Stelle, die, wie auch Reitzenstein weils, ur-
sprünglich die Einsetzung der Beschneidung von Josua ableitet, ont-
hält das Wort, das Jahvo damals gesprochen habe: heute habe ich
die Schande Ägyptens von euch gewälzt. Der Ausdruck „ge-
wälzt® (gallothi) erklärt sich als eine Anspielung an den Ort, in dessen
Nähe dies geschehen sein soll, „Gilgal“. Die alttestamentlichen Forscher
der Gegenwart verstehen das Wort „die Schande“ als „die Schmähung“:
H. Gunkel: Über die Beschneidung im alten Testament 15
ein auch sonst im Hebräischen belegter Sprachgebrauch‘), oder deuten
eiwas anders die „Schande Ägyptens“ als die Schande, die den Isracliten
ihnen nach dem Urteil Ägyptens anhaftete®); sachlich kommt beides auf
dusselbe heraus. Man erklärt dann das Ganze so: unter den beschnittenen
Ägyptern hätten die vormals unter ihnen weilenden Israeliten Schmach
getragen, weil sie unbeschnitten gewesen seien.®) Voraussetzung der
Stelle ist demnach, dafs die Ägypter beschnitten waren. — Reitzen-
stein meint, dafs die Stelle so verstanden werden könne, dafs in Ägypten
‚nur die Priester beschnitten gewesen, und dafs der Israelit, der Parin, in
Ägypten nie zur Beschneidung hätte zugelassen werden können; so sei
Israel in Ägypten in der Schande, d. h. der Unreinheit gewesen (9. 341).
Aber von einer Bezichung auf das ägyptische Priestertum ist in
dieser Stelle durchaus nicht die Rede, und es ist doch eine höchst
sonderbare Idee, dafs die Israeliten in Ägypten die „Zulassung“ zur
Beschneidung und somit zum Priesteradel begehrt und als Unbeschnittene,
also nicht priesterliche Adlige, Schande getragen hätten: zugewanderten
Frohnarbeitern ist es doch keine Schande, dafs sie nicht zur einheimi-
schen Aristokratie gehören. Demnach mufs es dabei bleiben, dafs die
Stelle voraussetzt, die Ägypter seien beschnitten.
b) Jer. 925°) rechnet nach Reitzenstein die Ägypter ausdrücklich
zu den Unbeschnittenen (8.14). Die Stelle ist nicht ganz leicht zu
verstehen, weil sie korrampiert ist, und daher wirklich so, wie Reitzen-
stein angiebt, verstanden worden (z. B. von Graf); die Meinung der
‚jüngsten Kommentatoren‘) aber ist mit Recht die umgekehrte. — Ich
gebe im folgenden eine neue Erklärung der schwierigen Stelle. Es
gehört, wie man weils, zu den unvergänglichen Thaten der grofsen
israelitischen Prophetie, dafs sie die einfachen Tugenden der Frömmig-
keit und des Rechttuns über alles orhoben und den ganzen Wust
der altererbten heiligen Handlungen gering geschätzt hat. In ihrer
Polemik gegen die volkstümliche Religion, die vom Gegenteil über-
zeugt war, haben die Propheten furchtbare Worte grimmigen Hohnes
über die Heiligtümer der Vorzeit gesprochen. So redet Jeremias, der
Gröfsten einer, hier über die Beschneidung, in der seine Zeitgenossen
eine sichere Anwartschaft auf Gottes Gnade zu besitzen vermeinten;
Jahre kann uns im allgemeinen Völkergerichte — so glaubten sie —
nicht untergehen lassen, denn wir tragen sein heiliges Zeichen. Jeremias
1) Dillmann 8. 469, Stade, Z. A.W. 1808 8. 184,
2) Steuernagel 8. 1671.
3) Vgl. auch Benzinger, Archäologie 8. 1b; Nowack, Archäologie 1 8. 108.
4) Von Reitzenstein nach Lnthers Übersetzung zitiert als Jer. 940.
3) Orelli, Giesebrecht, Dahn.
16 1. Aufsätze
fährt gegen diesen Wahn schrecklich los; er verkündet mit grimmigem
Zorn gerade das Umgekehrte, ein Gottesgericht gerade über die Be-
schnittenen: Siehe, Tage kommen, spricht Jahre, da suche ich heim jeden
an der Vorhaut') Beschnittenen (x.24). Und nun zählt er höhnend alle
die Völker auf, die die Beschneidung tragen (r. 25): Ägypten, Juda und
Edom, die Söhne Ammon und Moab, und die sich die Haarecken scheeren,
die in der Wüste wohnen (die qedarenischen Araber). Juda glaubt in der
Beschneidung etwas Besonderes zu haben; Jeromias aber nennt im grau-
samen Hohn Juda mitten unter den andern Beschnittenen. Ganz ähn-
lich ist Amos 9 7, wo der Prophet in derselben sarkastischen Art alle
die Völker aufzählt, die von einem „Auszug“ erzählen, um den Hoch-
mut Israels zu dämpfen, das sich ja auf seinen Auszug aus Ägypten
so besonders viel einbildet. — Der Schlufssatz mufs ursprünglich ge-
Inutet haben: Denn alle die Völker sind beschnitten, Israels Haus ist un-
beschnittenen (unreinen) Herzens. Dieser Satz ist eine schneidende Po-
lemik gegen die Art, wie das Volk die Sache betrachtet; sie meinen:
wir sind beschnitten, die Völker unbeschnitten; Jeremias aber: sie sind
ja alle beschnitten, nur ihr seid unbeschnitten! Das Wort, die Völker
seien „beschnitten“, ist einem Späteren höchst anstölsig, ja gradezu un-
richtig erschienen und daher in sein Gegenteil „unbeschnitten® geändert
worden. Eine Parallelo zu solcher Änderung, die den prophetischen
Zornesergufs aus nationalem Hochmut in sein Gegenteil verkehrt, haben
wir in Amos 6 2. — Demnach folgt aus dieser Stelle, dafs die Ägypter
beschnitten waren. Das geht auch daraus hervor, dals die Ägypter
hier zusammen mit den Qedarenern genannt werden, von denen wir
aus Gen. 1739. 25 15 wissen, dafs sie beschnitten waren; auch die
Edomiter werden in dieser Zeit beschnitten gewesen sein, vgl. Ez. 32 »0
(vgl. zu dieser Stelle 1 ec).
©) Er. 32 10.21.2%.32 ist von Reitzenstein nicht eitiert worden.
Das ganze Stück, 32 17#., ein brillanter Gesang auf Pharaos Höllen-
fahrt, ist leider stark korrumpiert. Der Sinn der Verse ist, dafs der
Pharao nach seinem Tode bei Unbeschnittenen in der Unterwelt
liegen soll. Ein solcher Aufenthalt in der Hölle gilt nach dem Zu-
sammenhang des Stücks als ein besonderes Unglück, als eine „Schmach“
noch im Tode. Die Stelle bekommt erst dann eine rechte Pointe,
wenn man annimmt, dafs der Pharao selber beschnitten war, dafs er
aber jetzt nicht anders behandelt werden soll, als sei er ein gemeiner
Unbeschnittener. Dafs dies die Meinung ist, wird auch daraus deut-
lich, dafs in diesem Stücke diejenigen Völker unterschieden werden,
3) 80 nach LXX Vulg.
H. Gunkel: Über die Beschneidung im alten Testament 1"
die selber unbeschnitten in die Hölle hinabfahren (r. 241. 26.30) und
diejenigen, die sich in der Hölle bei Unbeschnittenen betten müssen,
wobei sie selber als beschnitten gedacht werden; die, Ägypter gehören
zu den letzteren.
Aus alledem folgt, dafs das Alte Testament bezeugt, dafs die
Ägypter beschnitten waren.
IL. Was läfst sich über den ältesten Sinn der Beschnei-
dung aus dem Alten Testamente sagen?!) Die Beschneidung
stammt aus prähistorischer Urzeit; das orgiebt sich aus der Art der
Sitte selbst, bei der vorausgesetzt wird, dafs die Männer nackt gehen,
und aus der Notiz, die wir gelegentlich hören (Ex. 425, Josua 52),
dafs die Beschneidung mit Steinmessern vorgenommen wurde?): die
Beschneidung stammt also aus der „Steinzeit“. Bei diesem unvordenk-
lichen Alter dos Brauchs ist os, wie Reitzenstein 8. 38 richtig bemerkt,
ganz ausgeschlossen, dafs wir im Alten Testament noch den Ursinn
der Sitte erfahren könnten; wir dürfen nur fragen, was sich etwa das
historische Israel bei dieser Sitte gedacht habe; wobei wir von vorne
herein die Möglichkeiten ins Auge fassen müssen, dafs dieser spätere
Sinn von dem ursprünglichsten ganz. verschieden ist, ferner dafs noch
in historischer Zeit die Auffassung von diesem Brauch gewechselt hat,
schliefslich, dafs man nach alter Gewohnheit den Brauch vollzogen
hat, ohne sich überhaupt besonders viel dabei zu denken (rgl. Androe
8.206). In späterer Zeit, d. h. der Zeit der Propheten und des Ge-
setzes, wird die Beschneidung regelmäfsig an Kindern vollzogen, und
gilt die Beschneidung, wie auch Reitzenstein angiebt (8.37), als Ab-
thun von Unreinheit und als solches als Vorbedingung des Eintritts
in Kultus- und Volksgemeinschaft. Weitere Reflexionen über die Be-
schneidung hören wir selten; Israel scheint darüber also wenig nach-
gedacht zu haben. — Nun haben wir aber einige Stellen, die ältere
Sitten und Anschauungen voraussetzen.
a) Ex. 420-26 erzählt, dafs Mose auf dem Wege vom Gottesberge
nach Ägypten in der Herberge bei Nacht von Jahve überfallen wurde:
der Gott will ihn töten; da ergreift Zippora einen Stein, beschneidet,
ihrem Sohn die Vorhaut und berührt damit ihres Gatten Scham; dazu
spricht sie die Worte: du bist mein Blutbräutigam. Da läfst Jahre
von Mose ab. — Die Erzählung ist eigentümlich abgerissen und dunkel,
1) Eine vortrefliche Übersicht über die aufgestellten Deutungen Ändet man
bei Benzinger, Archäologie 8. 155 #.
2) R. Andree, Eihnographische Parallelen, Neus Folge, Leipzig 1889, 8.1671
190: giebt Analogien an für den Gebrauch des Steinmessers bei der Beschnei-
ung auch bei andern Völker.
Archte 1 Pappruforsehung IL. E
18 1. Aufsätze
so wie es in unserer Tradition nicht selten uralte Sagen sind, die die
Spüteren nicht mehr verstanden oder gar mit Willen, weil sie sie an-
stöfsig fanden, gekürzt haben, vgl. meinen Genesiskommentar 8. XLYVI.
Es ist eine schwierige Arbeit, die grofse Vorsicht erfordert, solche
verstiimmelte Erzählungen zu erklären. — Die Beschneidung ist hier
ein Mittel, um den schrecklichen Zorn Gottes abzuwenden: sie ist eine
Sühnceremonie; wäre die Beschneidung nicht von der beherzten
Zippora im letzten Augenblick vollzogen worden, so. hätte Gott Mose
getötet! — Ferner, eigentlich hätte Mose selbst beschnitten werden
müssen, denn auf ihn hatte Gott cs abgesehen; die Beschneidung des
Kindes ist hier also ein Ersatz für die eigentlich notwendige Beschnei-
dung des Erwachsenen; dies zeigen auch die Worte, die Zippora über
Mose spricht, und die offenbar, wie Reitzenstein gut bemerkt, 8. 32,
die Formel darstellen, die bei der eigentlichen Beschneidung, der Be-
schneidung der Erwachsenen, Uhlich ist. Demnach ist diese Erzählung
die ätiologische Sage, die „die Verlegung der Beschneidung aus den
Jahren der Mannbarkeit in das Kindesalter erklären soll“. Weiter
schliefst man aus den Worten Zipporas: du bist mein Blutbräutigam,
dafs die Beschneidung der Erwachsenen ursprünglich der Hochzeit
vorausging; man verweist zugleich darauf, dafs der Stamm jr, von
dem im Hebröischen jpm Bräutigam kommt, im Arabischen „beschnei-
den“ bedeutet, und dafs der „Schwiegervater“ im Hebräischen hothen
heifst, was man vielleicht „der Beschneider“ übersetzen kann (gl.
Stade, 2. A. W.VI 8.1428, Wellhausen, Prolegomenat 8. 346 A., Skiszen
111 8.154). Die Beschneidung mag, so darf man demnach wohl an-
nehmen, auch in Israel ursprünglich bei eingetretenor Mannbarkeit
stattgefunden und zugleich die Aufnahme in den Stamm und die Er-
klärung der Heiratsfühigkeit bedeutet haben (vgl. Wellhausen, Prole-
‚gomena! 5.3451, Marti, Geschichte der isr. Rel? $. 43, Baentsch, Exo-
duscomm. zur Stelle u.a). Dies ist derselbe Brauch der Beschneidung,
der auch sonst bei andern Völkern (Andree 8. 174. 205), bei den
Ägyptern durch Philo quaest. in Genesim III AT bezeugt ist. In dieser
Auffassung der Stelle folgt Reitzenstein der gegenwärtig unter den
Forschern gebräuchlichen Erklärung. — Nun fügt er aber noch Ver-
schiedenes hinzu: die Beschneidung sei auch hier Priestersitte, da
Zippora ja Priesterstochter sei; Mose trete durch die Beschneidung
in das priesterliche Geschlecht seines Schwiegerraters ein; die Sage
setze also eine Sitte voraus, die sich eigentlich auf die Aufnahme eines
neuen, ursprünglich stammfremden Priesters beziche. Hiermit ver-
bindet Reitzenstein in einer Weiso, die mir nicht klar geworden ist,
eine andre Deduktion: mit dem Eintritt in den persönlichen Dienst
H. Gunkel: Uber die Beschneidung im alten Testament 19
Jahres hätte sich Mose eigentlich beschneiden lassen müssen; er habe
aber dies unterlassen, weil er nicht Prophet habe werden wollen (9. 321).
Beide Hinzufügungen Reitzensteins sind nicht glücklich: dafs die Bo-
schneidung hier Priestersitte ist, tritt in den Worten in keiner Weise
hervor, sondern ist von Reitzenstein eingetragen; ebenso, dafs Mose
durch diese Handlung in das Geschlecht seines Schwiegervaters ein-
trete; vielmehr erscheint die Beschneidung in der Erzählung selber
eben nur als Entsühnung dessen, dem die Gottheit zürnt. Noch
unglücklicher ist die Art, wie Reitzenstein eine Pflicht Mosis, sich
beschneiden zu lassen, klar zu machen sucht, eine Pflicht, um deren
Versäumnis willen Gott ihm dann zürne. Der Fehler, den Reitzeustein
hier begeht, ist der in solchen Fällen allerdings schr gebräuchliche,
dafs er einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Erzählungen
herzustellen sucht, der in Wirklichkeit gar nicht besteht, vgl. meinen
Genesiskommentar 8. XXI. Diese Erzählung setzt dem Vorhergehenden
gegenüber völlig abrupt ein; bisher ist erzählt worden, wie Jahre
Mosen erwählt hat, jetzt heifst es mit einem Male, dafs er ihn töten
will; diese Sage hat also gar keinen Zusammenhang mit dem übrigen;
es ist eine ganz selbständige Tradition, die hierher gesetzt worden
ist, weil sie eben hierher leidlich zu passen schien. Alle Erklärungen
also, die an solcher Stelle aus dem Zusammenhang genommen sind,
sind prinzipiell zu vorworfen.
b) Ferner müssen wir hier auf Josua 5 2f1, eine Stelle, die schon
oben (sub I a) besprochen worden ist, noch einmal zurückkommen.
Die Stelle erzählt von der Beschneidung, die Josua am „Hügel der
Vorhäute® bei Gilgel vorgenommen hat. Die Sage scheint aus der
Etzmologio des Namens dor Stätte entstanden zu sein: ans dem Namen
schlofs man, dafs hier einmal eine grofse Beschneidung stattgefunden
habe, ja dafs die Beschneidung hier eingesetzt worden sei; Josua
machte man zum Helden dieser Handlung, weil Josua hier nach dem
Übergang über den Jordan geweilt haben soll. Über den Sinn der
Beschneidung ist aus diesor Stelle nichts weiter zu orschen, als dafs
Unbeschnittensein als „Schande“ gilt. Stade (Z. A. W. 1886, $. 1324)
hat: vermutet, dafs die Sage ein Nachklang des alten Brauches sei, an
diesem Orte die Beschneidung der jungen Männer des Gaus vorzu-
nehmen: wohl möglich, aber freilich unbeweisbar. —— Reitzenstein
(8. 334%) legt sich diese Tradition wiederum ans dem Zusammen-
hang der Stelle zurecht: sie steht nach der Überschreitung des Jordan
vor Beginn der Eroberung Kanaans: damals, vor Beginn des heiligen
Krieges hätten die Israeliten, so werde hier erzählt, sich Gott, nach
Vorbild der ägyptischen Priester, geweiht, Auch diese Erklärung ist
”
» 1. Aufsätze
abzuweisen: es fragt sich eben auch hier, ob wir die Sage aus dem
Zusammenhang erklären dürfen, oder ob sie nicht orst nachträglich
an diese Stelle eingesetzt worden ist; sicher aber ist, dafs die Worte
selber keine Hindeutung auf ein ‘ver sucrum? enthalten, und jedenfalls,
dafs sie nichts von ägyptischem Priestertum sagen.
So folgt, dafs die Beziehung der Beschneidung zum Priester-
tum, die Reitzenstein angenommen hat, im Alten Testamonte nirgends
behauptet oder deutlich vorausgesetzt wird; die Beschneidung ist im
alten Israel Sitte des ganzen Volks, und keine Spur ist vorhanden,
dufs das in Israel jemals anders gewesen sei
c) Eine uralte Anschauung von Beschneidung, auf die Reitzenstein
nicht eingegangen ist, sei hier nur im Vorübergehen erwähnt. Ez. 32
(vgl. oben unter I c) wird das traurige und schmähliche Los des un-
beschnittenen Kriegers in der Unterwelt und das Los des Kriegers, der
ehrlich bestattet worden ist, verglichen. Warum die Beschneidung ge-
rade dem gefüllenen Krieger in der Unterwelt ein besseres Los zu-
sichert, weils ich nieht zu sagen; auch bei Schwally Semitische Kriegs-
altertimer 1 habe ich nichts darüber gefunden; diese Frage könnte
vielleicht ein Folklorist uns beantworten.
II. Haben die Israeliten die Beschneidung von den
Ägyptern übernommen? Reitzenstein hat diese Frage energisch
bejaht und grofse Konsequenzen daran geknüpft. Auch andere moderne
Forscher (2. B. Nowack, Archäologie 1 $. 167) bejahen die Frage; andero
sprechen sich schwankender aus (z. B. Benzinger, Archäologie $. 154).
Sicherheit ist hier kaum zu gewinnen. Man mag ja darauf hinweisen,
dafs der Kulturkreis, in dessen Mitte die Ägypter stehen, die Beschnei-
dung kennt. Aber anderseits kommt dieser Brauch überall auf Erden
so vielfach vor!), dafs eine solche Übertragung der Sitte von Ägypten
auf Israel mit Sicherheit zu behaupten doch allzukühn wäre. Wenn wir
aber auf Übernahme schlielsen, sind wir keineswegs gezwungen, an
die Zeit des Wohnens israelitischer Stämme in Ägypten zu denken; die
Übertragung könnte ja schon viel früher geschehen sein (Benzinger,
Archäologie 8, 154). — Vor allem aber möge man auf diese Frage
nicht solchen Wert legen. Die Beschneidung war im alten Israel
eine volkstümliche Sitte, die man seit Alters her vollzog, bei der man
sich aber — soweit wir sehen — nicht allzuviel dachte; erst nach der
Zerstörung des Staats, als die Gemeinde in der Gefahr war, sich unter
die Heiden aufzulösen, hat dieser Brauch, der den Einzelnen als Mitglied
der Gemeinde kennzeichnet, so große Bedeutung gewonnen. Reitzenstein
1) Andree 8.204: „Nach einer Aüchtigen Schätzung sind es 200 Millionen
Menschen, der siebente Teil aller, die sio ausüben“.
H. Gunkel: Über die Beschneidung im alten Testament a
möge mir also nicht übelnehmen, wenn ich der Wahrheit gemäfs sage,
dafs dies Wertlegen auf die Herkunft der israelitischen Beschneidung
heutzutage für den Laien in alttestamentlicher Forschung charakteristisch
ist, der das alte Israel mit dem späteren „Judentum“ verwechselt
IV. Wie steht es mit den übrigen Entlohnungen kultischer Art,
die Reitzenstein aufzählt (9. 41, A.2) und mit seiner Behauptung, dafs
mit der Beschneidung auch die Ordnung der Priestergeschechter von
Israel aus Ägypten übernommen sei (3. 38#.)? — Es ist sicher verdienst-
voll, Parallelen zwischen ägyptischem und israclitischem Kultus aufzu-
zeigen, wie Reitzenstein thut; aber es ist kühn und überkühn, daraus
jetzt schon so weittragende Schlüsse zu ziehen. Wir müssen dach erst
den ganzen Kultus des ganzen Orients einigermafsen übersehen, ehe wir
auf solche Ähnlichkeiten irgend etwas bauen können; zu solcher Kenntnis
des orientalischen Gottesdienstes aber ist gegenwärtig noch kaum ein
Anfang gemacht. — Noch weniger ist der Zusammenhang des israeli-
tischen und ägyptischen Priestertums zu erweisen, den Reitzenstein ver-
mutet; an dieser Stelle glaube ich Reitzensteins Beweise nicht aufführen
zu brauchen, da sie allzu schwach sind. Nur einer sei erwähnt: die alten
israelitischen Priester Pinehas und vielleicht auch Hophni führen ägyp-
tische Namen (8. 39); aber sind sie deshalb auch Ägypter gewesen? und
wenn Ägypter, dann auch ägyptische Priester? — „Die Frage nach
Ägyptens Anteil an der Ausgestaltung der jüdischen Religion“, die
Reitzenstein stellen möchte (8.42f), wird von einem vorsichtigen
Forscher noch lange nicht beantwortet werden; einstweilen kennen
wir — soweit Verf. weils — die ägyptische Religion noch lange nicht
genau genug, um solche Frage aufzuwerfen.
Wenn ich demnach Reitzensteins alttestamentliche Hypothesen im
ganzen!) als unbewiesen oder unbeweisbar ablehnen und seinen ganzen
Versuch, soweit das Alte Testament in Frage kommt, als mit un-
zureichenden Mitteln unternommen, bezeichnen mufs, so finde ich doch
diese Abhandlung als Zeichen der Zeit höchst erfreulich: der Geist des
Spezialistentums ist im Abnehmen; wir müssen beginnen, unsere Re-
sultate zu vergleichen und gemeinsam zu arbeiten.
Berli
B. Gunkel,
3) Für vortroflich halte ich Reitzensteins Bemerkung (8. 41), dafs dio Schilde-
derung der Kindheitsgeschichte Samuels, wonach die ganze Pricsterschaft zu Silo
nur aus Eli, seinen zwei Söhnen und einem jungen Burschen besteht, die Spuren
der Mürchendichtung in sich trägt; in Wirklichkeit kann es sich hier nicht
um »o wenige Personen gehandelt haben, sondern um ein großes und. einfufs-
teiches Priestergeschlecht,
22 1. Aufsätze
III. Die hellenistischen Zeugnisse über die ägyptische
Beschneidung.
Als ich Reitzensteins anregende und weitgreifonde Ausführungen
über Sinn und Ausdehnung der ägyptischen Beschneidung, die er an
den neuen Strafsburger Papyrus gr. 60 und die verwandten, von Krebs,
Phitol. LIE $. 577. behandelten Urkunden ankntipft, las, erhoben sich
ir sofort Bedenken gegen seine Auffassung, dal die Sitte in helle-
nistischer Zeit und schon lange vorher auf den ägyptischen Priester-
stand beschränkt gewesen sei, Bedenken, die zunächst auf die
hellenistischen Zeugnisse gründeten. Da ich mit den von R. geltend
gemachten alttestamentlichen Zeugnissen nicht fertig wurde, so htte
ich seine Hypothese nicht unbedingt zu verwerfen gewagt, wenn nicht
H. Gunkel sich aufs freundlichste bereit erklärt hätte, das alttesta-
mentliche Material zu behandeln und mir den Beweis geliefert hätte,
dafs die Stellen, auf die R. sich meinte berufen zu können, eine andere
Interpretation fordern.
1
Ich beginne mit den hellenistischen Zeugnissen, die für eine all-
gemeine Ausübung der Beschneidung sprechen:
1. Mit Unrecht rechnet R. 8.12 zu den Stellen, an denen von
der ägyptischen Sitte der Beschneidung im allgemeinen die Rede sei
und es den Schriftstellern nur darauf ankomıne, das. Vorhandensein
der Sitte in Ägypten zu betonen, nicht eine genaue Angabe über ihre
Ausdehnung zu machen, Philo, De eircume. 1 II 8.210 Mang. Deren
Zusammenhang müssen wir genauer betrachten: yehäru db f row
yevımeınav zeguromf, zpäyuc omovdakuevor od uergins zul zug“ Erd.
005 Fovesı nal udhısre 79 Alyurrieng, d zul zoRvaudguzöreror zul
üezeiörerov zul piAoooperaron elvaı doxst. Fir führt dann vier Gründe
zur Empfehlung der Sitte an, 1) dafs die Beschneidung ein Sehutz-
mittel gegen die Krankheit, iv ävdgnxu xedosow') sei, 2) deursgon,
1) Diese Karbunkolkrankheit wird von den Ärsten of erwähnt, An ihr
starb, wie es scheint, Apion (on, IL 149N). Die an ihm vollzogene Beschnei-
dung wird als therapentische Mafsregel erwähnt; von Oribasiun IV p- 469 B-D
und seinem Benutzer Panlas von Ägina VI37 (p. 190 cl. Basil), Paeudogalen KIV
TU, Colsus VIE 25 p. 506 Daremb. Vgl. über &rdget auch Palladius, Mist
Laus. c. 92 (Hosenhaum, Gesch, der Zustseuche im Altertum‘ Hallo 188% 9.318 #. 1).
Dafs er im Sommer besonders auftritt (Hipp. pid. I 7 p- #29 Kuchlewein und
Wa (Y Tal), dadurch, wird Philo Quaest. I 48 p. 219 verständlich), ist eine
igentömlichkeit, die er mit allen verwandten pathologischen Erscheinungen teil,
Ich verdanke die medizinischen Mitilungen der Güte von K. Kalbfeisch,
Paul Wendland: die hellenistischen Zongnisso über die ägyptische Beschneidung 23
io 00 Bkov cod oönrog xudagbenra agög 1b üguörrew zike lpu-
nörm?), zag d xal Zugnrru r& odwaru apoounegßdkloveg ol dv Al-
ziarp ray lepdavı Örovältyeru yüg mul Ümooriikeı mul Dgihl zur
2008luug Erw zov bpeihövrav nudulpeodeu, 3) eine allegorische Aus-
legung, 4) reragrov d} wel dvapamudturov ru zgbs moAvyoviev zuru-
aeuv .... BDev xl c& megirenvönere cöv Mvöv mohvpondreru zul
aoivavßgendrara elvar. Nicht ohne Grund hat Philo der Erwähnung
der Sitte beim ägyptischen Volke einen Zusatz?) beigefügt, den R.
leider übersicht: 3 zul zoluemdpondrurov zul dgzwuörerov zul giio-
soporurov elvaı doxst. Schon die vielgerühmte Klugheit der Ägypter,
deutet Philo an, und die starke Vermehrung der Bevölkerung in
Ägypten®) mufs die Sitte empfehlen und nötigt, nach einem tieferen
Sinn und guten Gründen derselben zu suchen. Dafs dieser Zusatz
nicht müsig ist, beweist die spätere Ausführung, durch die die Be-
schneidung als Ursache der zolvevPgomiu gerühmt wird. Als solche
konnte sie aber Philo nur bezeichnen, wenn sie allgemeiner, nicht auf
den Priesterstand beschränkter Brauch war. Und dafür, dafs dies
Philos Meinung war, spricht auch seine Bemerkung über die ägyp-
tischen Priester, dals sie fupüvse r& odueru agoouzegßdäkonres.
Was überbieten sie denn? Offenbar die vorher erwähnte Beschneidung
durch die regelmäfsige und vollständige Euonsıs.')
Könnte irgend ein Zweifel bestehen, dafı diese Auslegung der
philonischen Stelle die nächstliegende und allein sinngemälse ist, so,
müfste er gehoben werden durch ein’zweites, von R. üborschenes
Zeugnis Philos. Es findet sich in den mur armenisch erhaltenen
Quaestiones in Genesim, die vor der großsen Darstellung des mosaischen
Gesetzes abgefafst sind®), also vor dem Traktat Ilepl wegıroung, der
einen Teil dieses Werkes bildet. Philo beginnt Quast. III 47 (zu
1) Das bezieht sich auf das isradliische Volk, Es ist ju ale Ganzes cin
Königreich von Priestern und ein heiliges Volk: Exod. 19, 6 (43, 22 LXX). Die
Worte eind von Büdinger, Wiener Sitzungsberichte LXXII 1812 8. 462 und von R
18 Anm. mifsverstanden worden. Es geniigt auf eine von mehreren philonischen
Parallelen zu verweisen: V. Mos. 18 140CCohn: Evous, Iag Hulker dE ürdrran
tür Zilor Igüoden.
2) Ich habe die Lesart der Has. MF gegeben, die andern haben woktu»du-
Airator sel Xolwoopdreror. Sonst habo ich öfter stillschweigend die Lesarten
der besten Has. eingesetzt
3) Die zeiverdgwniu Ägyptens wird oft hervorgehoben: Diodor 129, 5. 31,5
73,8. #0, 51. 88,3.
1) s. Wiedemann, Herodots zweites Buch 8. 154.
8) &. L. Cobn, Philol. Suppl. VII 8. 49%
2 1. Aufsätze
Gen. 17, 10.11) 8.218 Aucher:
Cr maseulos tantum iubet eireumeidi?
‚Primum enim Acgyptüi per consueludinem regionis anno aelatis decimo
quarto, quando mas incipit seminis usum gerere ei femina sanguinis erup-
tionem sentire‘), lam sponsum quam sponsam cireumeidunt. Dominicus
autem legis lator super mares solum eomstitwit. eireumeisionem multis de
eausis .
Wir gewinnen hier das älteste Zeugnis für die Zeit des Voll-
zuges der ägyptischen Beschneidung. Das Zeugnis des Ambrosius
De Abrah. U 8. 348 (8. 680 Schenkl), dem R. $. 14 die Thatsache ent-
nahm, dal die Beschneidung mit 13 Jahren vollzogen wurde, können
wir mun durch die philonische Vorlage des Anıbrosius ersetzen.?)
Ferner, Philo bezeugt auch hier die allgemeine Ausdehnung der Be-
schneidung. Um die Durchschnittszeit der Pubertät. findet sie statt,
der Hochzeit geht sie voraus. Die damaligen Anschauungen also
setzten sie in irgend welche Beziehungen zum geschlechtlichen Leben,
sahen sie als einen die Ehe vorbereitenden Akt an. Philo entwickelt,
dann $ 48 ähnlich wie an der früher behandelten Stelle die Gründe
für die Ausübung der Beschneidung. Als ersten?) führt er wieder die
Rücksicht auf jene Krankheit an. Als Zweck, weswegen mit weiser
Absicht‘) Juden, Ägypter‘), Araber, Athioper sich beschneiden liefsen,
‚nennt er die Verhinderung der Entzündung, die diese Krankheit her-
beiführt; da diese im heilen Klima sich heftiger äufsere‘), begegne die
Sitte besonders bei südlichen Völkern. Zweitens hätten dio jüdischen
Ahnen den Zweck der zoAverdgazi« verfolgt. Nachdem dies physio-
logisch erklärt ist, fährt er fort:
Quam ob rem etiam gentes eircumeisionis usum habentes in popula-
tionem magnam nimium acereverunt. Legis lalor aulem noster etiam con-
sequentiam perpendens eitius fieri monuit infantium circumeisionem, can-
1) Val. Qunest. in Gen. IE 1.
2) Schon Schonkl hat an dieser Stello und im weiteren Zusammenhange der
Schrift die Benutzung Philos bemerkt. R. hat 8, 15 schr passend das Zeugnis des
Origenes (vgl. meine Arbeit Philos Schrift über die Vorschung 8. 82 und auch
Orig. C. Cols. V 48), dus Johanner Lzdus Do mensibus 8, 110, 13 W. benutzt, für
den gleichzeitigen Volleng der Beschneidung bei den Ismaeliten als Analogie und
als altıor der Sage Gen. 17,25 herangezogen. Auch hier läfst ich ein älterer
Zeuge, Josophus Ant, T 214, eineotzen.
3) In Worten, dio erst durch die griechische Parallele vorstündlich werden,
4) sine infirmitate ist unverständlich.
5) Wieder nichte von einer Beschränkung auf den Priesterstand.
9) Man erkennt vielleicht den Einfufs des Posidonius; «. Oder, Philol. Suppl
vi 8.3108.
Paul Wendland; Die hellenistischen Zeugnisse über die ägyptische Beschneidung 25,
dem intentionem. ciroumeisionis ob populationem attendens. Ideo sane, ut
mihi videtur, Acgyplii quoque bis septimo aelatis anno, quo ad. genera-
iomem eupiditas ferri incipit, convenire.eireumeidere. designarunt in fa-
vorem populationis. Verum tamen melius ac diligentius fuit apud nos
super. infantes decernere circumeisiomen: quoniamı adultus forlasse moram
interponeret ob metum, eo quod Uibero gaudeat arbitrio, ad operanda legitima.
Diese Motivierung der ägyptischen Beschneidung durch den damit
verfolgten Zweck der zoAve»®gwai« bestätigt, dafs vorher ebenso wohl
wie in der Schrift De eircume. von einer allgemeinen Beschneidung
der Ägypter die Rede war, bekräftigt was die Interpretation der Texte
als ihren natürlichen Sinn ergeben hatte.
Als dritter Grund vor dem vierten allegorischen, den wir hier
übergehen können, folgt die rituelle Reinheit:
Tertio propter munditian dieit eliam in sacris oblationibus'); elenim
qui ingrediuntur in templorum atria, per ablutiones et aspersiones mun-
dantur. Aegyplii porro el totum radunt corpus, auferentes pilos tegentes.
obseurantesque corpora, ul candidi omnino apparcant.
Einer Ungenauigkeit des armenischen Übersetzers werden wir es
zuzuschreiben haben, dafs die Entfernung der Haare hier den Ägyptern,
nicht wie in der griechischen Philostelle (vgl. auch Nr. 3) speziell den
Priestern?) zugeschrieben wird.
3. Herodot zählt II 37 religiöse vönuu der Ägypter, darunter die
Beschneidung, dann besondere Gebräuche der Priester auf und beginnt
mit den Worten: ol öL lepdes Eug&rruu mäv zb oöne dit roten uegus,
iva wre gdelo wire KARo uuaupdv unblv dypimral apı Depuzevovar
vods Bol. Auf die Möglichkeit, dafs Herodot hier „Eigenes und
Fremdes, eine allgemeine Betrachtung über die Ordnungen religiöser
Reinheit und eine Aufzeichnung über die Pflichten der Priester“ vor-
bindet, weist R. 8. 13 eben nur hin; er will zugeben, dafs Herodot an
äe Allgemeinheit der Beschneidung geglaubt habe?), nimmt aber einen
Irrtum Herodots an. Ein Hauptgrund für diese Annahme, dafs näm-
lich alttestamentliche Zeugnisse die Ägypter zu den Unbeschnittenen
rechnen, ist nach Gunkels obigen Ausführungen nicht stichhaltig. Wir
brauchen also, wenn wir Herodot trauen, keine Änderung der Sitte
zwischen jenen biblischen Zeugen und Herodot anzunehmen. Und wenn
es sich erweisen läfst, dafs in hellenistischer Zeit die Beschneidung
1) Als zweite, wohl richtigere Übersetzung giebt Aucher: ct oblationem in
kacris loeis, wenn nicht vielmehr der Wortlaut nach der 8, 24 besprochenen Stelle,
zu gentalten it
2) Sie sind es qui ingrediuntur in templorum atria, «. R. 8. 41 Anm. 2.
3) Daft spricht ja auch R. 36. 104.
26 1. Aufsätze
allgemeine ägyptische Volkssitte war, so brauchen wir auch nicht eine
zweite Änderung, eine Beschränkung der Beschneidung in der letzten
Zeit der persischen Herrschaft vorauszusetzen (R. 8.14). Diese frei-
lich unmögliche „Annahme einer doppelten Änderung“ vormeiden wir
auf einem ganz anderen als dem von R. betretenen Woge.
Für Herodot aber tritt als Eideshelfer Philo ein, der in gleicher
Steigerung der allgemeinen Ausübung der zegırogr die besondere
priesterliche Sitte der £ügnss gegenüberstellt. Zufällig kann dies
Zusammentreffen nicht sein. Die Benutzung Herodots durch Philo,
der dann durch seine Quelle irregeführt wäre, kann es auch nicht er-
klären. Denn falls er die Herodotstelle im Sinne gehabt hat, hat er
doch mehr gewulst als Herodot; er zeigt an unserer Stelle wie auch
sonst, intime Kenntnis der ägyptischen Gebräuche, war also in der
Lage, Herodot zu kontrollieren und, wenn nötig, zu berichtigen.’)
4. Wenn nach Pap. XXIV des Brit. Mus. (R. S. 16) Nephoris von
Harmais Geld (das Depositum ihrer eigenen Tochter Tathemis) erhält
unter dem Vorwande, diese mit ihr im Serapeum lebende Tochter zu
beschneiden und zu verheiraten, s0 erscheint die Beschneidung hier als
Vorbedingung der Heirat, wie bei Philo. Zu der Annahme, das
schneidung auch hier viehnehr die Aufnahme in den priesterlichen
Stand bezwecke, sche ich keinen Grund. Denn davon ist nicht die
Rede. Wohl aber bezeugt Nephoris, wenn sie die Tochter beschneiden
will &s 2005 darlv rors Alyuzriois, dafs damals (163 v. Chr.) die Be-
schneidung allgemein geübt wurde.
Warum betont die Strafsburger Urkunde, das Zegurızas
xegıreuetv? Der Ausdruck setzt doch eine Unterscheidung von einer
nicht priesterlichen Beschneidung voraus. Er unterscheidet die ge-
setzlich erlaubte Priesterbeschneidung von der noch vor kurzem geübten
und noch nicht vergessenen, jetzt verbotenen Laienbeschneidung,
Ist die Beschneidung nicht auf den Priesterstand beschränkt, so
müssen wir auch nach einer andern Deutung ihres Sinnes als der von
R. unter einer falschen Voraussetzung gegebenen suchen. Die geben
uns Philo und Nephoris. Die ägyptische Beschneidung ist die Vor-
bereitung auf die Ehe und auf die sexuellen Funktionen. Diese Be-
deutung zu verwerfen haben wir nicht den geringsten Grund, da die
Beschneidung auch bei andern Völkern in dieser Verbindung mit der
Ehe erscheint. Wie man sich die Wirkung der Beschneidung genauer
3) Auf die Zeugnisse Spiterer will ich kein Gewicht legen: Theodoret in
Migues Patr. Gr. LXXX 228. LXXXIN 798B., Epiphanius Haer. 30, 38 nennt
nur die Priester
Paul Wendland: Die hellenistischen Zeugnisse über die ägyptische Beschneidung 27
dachte, welchen Zweck man damit verfolgte, das geht uns hier im
Grunde nichts an. Betrachtet man die weite Verbreitung dor Be-
schneidung, «0 wird man geneigt sein, hygienische Gründe als die ur-
sprünglich wirksamen anzunehmen (s. Plofs bei Andree 8.212), und
dafs auf geschlechtlichem Gebiete gerade frühzeitig hygienische Er-
fahrungen und Beobachtungen gemacht worden sind, erscheint durchaus
wahrscheinlich. Nur soll man nicht meinen, dafs bei Annahme solcher
Motive ein religiöser Charakter ausgeschlossen sci (Andre 8. 211).
Es erscheint ganz natürlich, dafs rationelle Gesichtspunkte von reli
giösen gestützt und überwuchert wurden, wie ja religiöse Coremonien
den Akt bei den meisten Völkern weiter ausgestalten. Die Beschnei-
dung wird gewifs vielfach als ein der Gottheit dargebrachtes Opfer
gefalst sein: Das zeugende Glied wird geweiht, Sogen und Fruchtbar-
keit, das r/äog der Ehe, wird unter göttlichen Schutz gestellt. Die
Beschneidung ist der sakrale Akt, der dem natürlichen Vollzug der
Ehe vorausgeht. Ich glaube, dafs unsere Phantasie sich hier in einem
Kreise von Vorstellungen bewegt, die dem ursprünglichen und natür-
lichen Gefühlsleben sehr nahe liegen®), die wenigstens für die Ägypter
uns durch ausdrückliche Zeugnisse nahe gelogt werden.
u
Betrachten wir nun die entgogenstehenden Zeugnisse, auf die
Reitzensteins Ansicht sich gründet?):
1. Der von Alexander Polyhistor benutzte Geschichtschreiber
Artapan, der mit ägyptischen Verhältnissen genau vertraut ist, sagt
bei Eus. Praep. ev. IX 27, 10 (R. 8. 18)9): olrm di ods Aldionus
auizep Durus moksuiovs ordgkeu cbv Möuoon, are nel Thu zegıropin
av aldolov zug duelvov wadelr od wre» ÖR robrong, dAAR xul tods
Iepetg üxavras.
2. Josephus C. Apion. IL 140M.N. beruft sich gegen die Verhöh-
1) Das zuletzt von F. Dümmler, Kleine Schriften II 9.230. behandelte
Opfer der Jungfernschaft an einem jthyphallischen Opferbilde (vgl. Rosenbaum
8.58. 77, Agahd, Flockeis, Suppl. NXIV 8. 176) läst sich vergleichen, weil auch
hier rationelle und religiöse Motivo sich kreuzen. — File das von Diümmler
8.210 erwähnte Entmannen des getöteten Feindes verweise ich auf Antenriethe
im Resultate verfehlte Abhandlung über den Ursprung der Beschneidung bei wilden.
und halbıilden Völkern, Tübingen 1829 und Remondino, History of Cireumeision
1891 8.29 Dies phantasiereiche, aber durch die feifsige Benutzung des ethno-
graphischen Materials vielleicht nicht unverdienstliche Werk gub für unsero Zwecke
ebensowenig aus wie Ebstein, Die Medisin im A. T. 1901
2) Zuzufügen ist wohl Anaxandridas bei Athenacus 209 f, v. 10
3) Vgl. Freudenthal, Alex. Pol. 8. 238, 27. 189.
28 1. Aufeätze
mung der Beschneidung durch Apion auf die Weisheit der ägyptischen
Priester. dxstvor rolvum äxavres xl zegıräuvovru zul ZOigElov dad-
ovrı foouirev, ob wiv oböR rav ülov Alyuzelov od als iv
Pte rolg Deofs. Ag od!) rupAds Aa ron voDv "Arten dag Alyunelon
to Aoıdogetv ovv&dusvos, Exeivon BR xarnyopdv, ol ye u) wövor
Meovrcı rols Gab rodrou Aordogovuivons dem, dAAd zul rods &d-
Aous 2Bldukav megıriuveoden, zuddzep eipmsev ‘Hoddoros (vgl. C. Apion
1168).
3. Origenes in Ep. ad Rom. II 495 (ft. 8.9) beruft sich zur Recht-
fertigung der jüdischen Beschneidung auf die der ägyptischen Priester,
deren Hochschätzung und Bedeutung für alle Grade des Priestertums
er ausführlich schildert. Eine Beschneidung der Laien scheint er nicht
zu kennen. Und wenn er später in der Schrift gegen Celsus V 47.48
unter Berufung auf diese Ausführung von der Beschneidung wie von
einer allgemeinen ägyptischen Sitte redet, dürften wir hier umso eher
eine Ungenauigkeit des Ausdrucks annchmen?), als er auch in der
fünften Homilie zu Jeremias 8. 43, 21 Kl. sie auf die Priester be
schränkt.
Hätten wir es nun nur mit dem Zeugnis des Origenes zu thun,
so wäre sein Widerspruch mit den Aussagen des Herodot und Philo
leicht zu erklären. Fällt doch zwischen Philo und Origenes Hadrians
Verbot der Beschneidung, und die Papyri lehren uns ja, dafs eine
Ausnahme von dem allgemeinen Verbot für die ägyptischen Priester
gemacht sein muls, mag mun diese Ausnahme gleichzeitig mit dem all-
gemeinen Verbote oder erst wie die Erlaubnis der Beschneidung für
die Juden unter Antonin erfolgt sein. Es entspricht also den da-
maligen wirklichen Verhältnissen, wenn Origenes nur eine Priester-
beschneidung kennt. Größere Schwierigkeiten bereiten die zwei vor
Hadrians Zeit liegenden Zeugnisse, die mur von Priesterbeschneidung
reden, das freilich in seinem Wortlaute nicht ganz unbedenkliche®) des
1) 80 achreibe ich hier und II 115 statt ob» (sel. ©. C. Apion. 1
9) Im Grunde kommen ja hier auch nur die früheren Verbiltnise in Be-
wacht, da Origenes gegen die Gleichstellung der jüdischen und ägyptischen Be-
schneidung durch Celsus (7 41) proestirt; und Colsus slbet redet allgemein von
Beschneidung der Ägypter.
derselbe Moses, der in seiner romanhaften Dar-
stellung als Organisator des ägyptischen Staates und Orknder der ägyptischen
Religion gefeiert wird, die feindlichen Äthioper für die allgemeine Annahme der
Beschneidung gewinnt, und in Ägypten, wo er allmächtig war, sie nicht allgemein
durchgeführt, aondern auf die Priester beschränkt haben sollte. Aber wer an die
frühe Beschrhokung der Beschaeidung auf den Priestersand glaubt, könnte ein-
wenden, der sonst «0 dreiste Litterat habe eben einen Widerspruch gegen all-
Paul Wendland:
i hellenistischen Zeugnisse über die ägyptische Beschneidung 29
Artapan und vor allem das des Josephus. Aber diese Diskrepanz läfst
sich wohl durch eine Annahme lösen, die, wenn auch hypothetisch,
doch in sich wahrscheinlich ist und wenigstens nicht wie Reitzensteins
Ansicht zur gewaltsamen Beseitigung eines Teiles der Zeugnisse nötig.
Was Diodor 195, 6 im allgemeinen von der Auflösung der guten alten
Bräuche in der Ptolemüerzeit sagt, wird auch für dio Beschneidung.
gelten. Die Mischung der Bevölkerung mufste eine Lockerung der
alten strengen Sitte notwendig herbeiführen, über deren Beobachtung
zu wachen auch eine so tolerante und schmiegsame Politik wie die der
älteren Ptolemäer kein Interesse hatte. So konnten sich vorsichtige
Berichterstatter veranlafst schen, nur von priesterlicher Beschneidung
zu reden, weil nur in den Priesterfamilien noch der Brauch allgemein
durchgeführt wurde.)
u.
Nachdem ich die für die prinzipielle Auffassung der Frage ent-
scheidenden Zeugnisse behandelt habe, gche ich noch anf einige Stellen
ein, deren Beurteilung durch die mafsgebenden Zeugnisse mitbestimmt
werden wird.
1. Diodor darf jetzt auch als Zeuge für die allgemeine Ver-
der Beschneidung in Ägypten aufgeführt werden. Wenn er
Koleher und Juden die Sitte aus Ägypten mitbringen läfst,
so ist eine Auslegung, die die allgemeine Sitte jener Völker mit der
ägyptischen Priesterbeschneidung purallelisiert werden läfst, gezwungen
und durch den Wortlaut in keiner Weise angezeigt. Und dasselbe
güt von III 32 cü 8 aldoia advees ol Tpoyoduru mupaninsios rols
Aiyuzriois megıränvovrun aA row... Koloßöv. Gewils ist hier wie
vorher das zdvres durch den Gegensatz der allgemeinen Volkssitte zu
den Sondersitten einzelner Stämme der Trogodyten bestimmt (R. $. 12).
Aber mit dieser Bemerkung ist doch die Thatsache nicht widerlegt,
dafs der Wortlaut der Stelle eine Parallelisierung allgemeiner Volks-
sitten fordert und dafs Reitzensteins Auffassung sicherer erwiesen sein
bekannte ügyptische Sitten vermieden und sei so zu der inneren Unwahrschein-
Hichkeit seiner Erzählung gekommen. Auffallend aber bleiht die Unbestimmtheit
des Ausdruckes zobs isgeis ämerras ohne Hinzufügung eines durch den Gegensatz
gebotenen var Alyostior. Mit der Möglichkeit, dafs der ursprüngliche Wortlaut
durch Alexander, Eusebius oder dio Tradition des Euschius geirübt it, mufs ge-
rechnet werden.
1) Vielleicht fs sich ähnlich eine Differenz zwischen Celsna nnd Origenon
elären. Colsus sagt V 41, dafs die Ägypter kein Schwoinefeisch eis. Afsen,
Origenes redet V 49 vorsichliger nur von den ägyptischen Priestern; zur Sache
nel. Wiedemann, Herodots zweiten Buch 8.80
Ei ? 1. Aufsätze
müßste, als sie es ist, um Diodor einer Nachlässigkeit im Ausdruck
beschuldigen zu ditrfen. — Sehr mit Unrecht sucht aber R. 8.10 ein
positives Zeugnis für die Beschränkung der Beschneidung auf den
Priesterstand aus Diodor I 88 zu gewinnen, ein Zeugnis, das besonders
beweiskräftig wäre, weil es aller Wahrscheinlichkeit nach auf Hoka-
taios zurückgeht. Hält man die Stelle mit 122,7. IV 6 zusammen,
so sieht man, dafs es sich um den Phallosdienst des Osiris-Dionysos
handelt. Und wenn es heifst, die Priester weihten sich diesem (otte?)
zuerst, so finde ich darin nur die centrale Bedeutung dieses Gottes in
Kultus und Lehre ausgesprochen.) R. hat ohne Grund vorausgesetzt,
dafs mit der besonderen Einweihung der Priester in diesen Osiris-
Dionysoskult die Beschneidung gemeint sein müsse
2. Auch das von Rt. 8. 11 besprochene Zeugnis des Strabo XVII 824
darf ich für meine Auffassung geltend machen. Strabo angt XVII 824
ul zodro db rOv wlıora Gnkountvov zug airols zb advr rodpen
zu yernönevn rule wul r& Däsu Exriuven, Ürep wel volz Tovdnioıs
vöuuor, und XVI 761 werden als jüdische Sitten erwähnt <el) zegı-
ronel zul al Eeronai (jedenfalls der Mädchen nach der Parallelstelle).
Zu dem Irrtum, den Israeliten eine Mädchenbeschneidung®) zuzuschreiben,
ist Strabo offenbar durch die ägyptische Sitte, die ja nach seiner An-
sicht von den Israeliten übernommen ist, veranlalst worden. Über die
Ausbreitung der Beschneidung rodet Strabo nach R. 8.12 nicht und
will davon nicht reden. Der Wortlaut aber und die jüdische Parallele
nötigt jeden unbefungenen Leser zur Voraussetzung einer allgemeinen
Volkssitte, und wir werden Strabo nicht ohne Grund einer schiefen
und mifsverständlichen Ausdrucksweise zeihen.
Endlich sei noch ein von R. 8.12 aufgeworfenes Bedenken be-
rührt. „Konnte Apion“, fragt er, „der sich um die Geschichte des
‚Kultes ebenfalls bekümmert hat, die Juden wegen der allgemeinen Be-
schneidung verhöhnen, wenn sie noch bei seinen Lebzeiten in Ägypten
ebenso bestanden hatte?“ Apion hatte alexandrinisches Bürgerrecht;
er will Grieche sein und ist es nach seinen Anschauungen, nach Will-
richs beachtenswerten Gründen auch der Geburt nach.) Aus der That-
sache, dafs er nach der Mode der Zeit dem ägyptischen Tierdienst
1) Vorher ist vom Widder von Mendes die Rede, der ja Inkarnation des
Osiris ist; a. Windemann, Herodots zweites Buch 8. 219.
2) Wiedemann $. 190
3) Über deren Gebrauch bei andern Völkern vgl. Andree 8. 173#.
4) Juden und Griechen 8. 173f.
Paul Wendland; Die hellenistischen Zeugnisse über die ägyptifthe Beschneidung 31
einen tiefen Sinn abzugewinnen weils‘), möchte ich auf besondere
Sympathien mit den Ägyptern nicht schliefsen. Und vor allem, als
‚Rhetor und Charlatan, wie ihn Lehrs so meisterhaft gezeichnet hat,
nimmt er die Gründe, wo er sie findet, scheut sich nicht den ‚Juden
die Tieropfer und die Enthaltung vom Schweinefleisch vorzuwerfen,
obgleich, wie Josephus hervorhebt, der erste Vorwurf auch die andern
Völker, der zweite auch die Ägypter trifft. Es scheint mir ganz un-
erheblich, ob seine Verwerfung der Beschneidung zugleich die ägyp-
tischen Priester oder das ganze ägyptische Volk traf, zumal er ja nach
Josephus auf die analoge ägyptische Sitte hinzuweisen vermieden hat.
Berlin. Paul Wendland.
1) M. Wellmann, Hermes XXXI 8. 240
Observatiunculae ad papyros juridicas
(«ontinuantur).
$ 17. Porfieiebantur instramenta non tantum dr ris gulaxis
vel &x dyogevöpov vel du Tod yonpeiov, sed lim dıd auvaAkayuaro-
Yedgov!) et dk cod wmuovelou*) ch d1ü tod xeraAoyeiov‘), quorum
offeiorum diserimen non ubique perspieitur.‘) Interfuisse quidem con-
stat inter rÖ 7Qupelon et zb wnnovelov eb r dyopavonelov®), et item
interfuisse inter roDg ouveAkupnaroppegovs et todg wuijuovas.‘) No-
vimus denique rö ygugeiov primitus institutum esse, ubi demotiei con-
traetus. por indieem transseriborentur.”) Similiter x xuraAoyeiov in-
stitutum videtur, ubi_ transseriberentur contractus apud nomographos
seripti.) Nomographi qui fuerint, quaeritur; eonstat tamen, sicut 79a-
geia, ita nomographos per singulas zos eonstitutos fuisse®), proinde
ab his diversos rodg 70dpovrag röv (deive) wöor.”) Quodsi nomo-
graphorum instrumental) dut Tod zerakoyelov publicanda erant, con-
sequens est apud eos seribi quidem, non vero perfici; quoeirca quac-
rendum erit, cur nihilominus rogarentur. Praeteren did rgazding con-
trahi_ poterat, qua de re dieemus infra ($ 19), poterat denique &1'
Groprmperıonöv") ro dpydixarod"), nam apud hune quoque
sinnabatur"“), quae opponi videtur insinuatio (5) ovajd(e) Onuoau
&{e)"), quam fieri necesse erat dal zöv r6xov""), illam Alexandriae.
1) Spocim, Wenselyi 7 (M, 10-12 (ef. 13 (20), 23)
2) P.Oxy. 248, 11; 270,12. 14; 274, 16; 286, 6; 900; 308.
3) P.Oxy. 68, 55 18, 84, 271, 8.18
4) C&. ei. ndnot. ad P. Oxy. 208, 24.
5) P.Ox7. 238, 34. CI. tamen Mitte, Archio I p. 1007
) P.Oxy. 207 VL O07. CI. Mittels, Arche 1 p. 109.
DC mupra 1a, MP-Ow.aalr-ın
9) BOU 18,21; 047,10. 10) P-Ony. 230,15 266,4
11) Horum exempla sistunt BL 561, 047, 88; P. Fay. 24; 96; cf. denique
P. Hay. 26, 15
12) P.Oxy.3a7 VEILO. 19) CL. DGU 100.
14) P.Grenf. 1172 10. Mieis, Archio I p- 360
10) P-Gronf, cit. AETı) 1126
16) CX. Gradenwitz. Einf. 1 (1900) p- 45%.
17) P. Grenf, et. A1TI) 16: zureniloree uls Airkardgle)ier Innasincn: wagd
3. Naber: Obserratiunculao ad papyros juridieao 3
Quapropter, sieut inveniuntur iurisiurandi condiciones ca forma, ut
quasi per epistulam certiores fuciat jurator rods &yoguuiuong') vol
Tods &xl zo(e)@v?) duvöfen) se, ita supersunt contractus®) ca forma,
ut per epistulam contrahentes röv äpzuötzuoriv certiorem faciant inter
se comrenisse‘). Qui contraetus, sicut eeteri, tunc rati erant, quum
essent depositi, eulus rei testandae causa subseribebat 6 yguunareus‘):
5 deive: seraegögioru.‘) rat antem rüv zur wugdv üpzıdna-
sröv gestorum volumini, ex quo fiebant al wevßruegoı, id est quinum
dierum breves”), proprium nomen # dt4opf), quacum confundi non
debet & Öunkoyuopds, id ost conventus.‘)
$ 18. Nihil intererat, utrum autographum offerretur publicandum
an antigraphum, quia j Önuooiosıs non Adem imponebat instrumento
sed vim accommodabat®®) obligationi; id est, quia non ideo transseribe-
batur ut de seripturne veritate constaret, sed. solemnitatis implendao
gratin. Consequens est x ui dvayeygauudre Alyvzeia ovvaAldyuere
üruge eiveu.‘t) Sed de Graccis cautionibus contra putat Mitteis”?), quasi
hi contrackus depositi fuerint propter aliguam privatorım. utilitatem
quae aut mulla fuerit aut fidei accommodatio!®), sed refellit hanc sen.
tentiam et fietio vulgaris in contractibus non depositis: # (svyygagn)
xugia Zoro ds dv Önwocip zaraxeındm, quo angumento supra ($ 12)
si sumus“), ot antigraphorum!®) ipsa Önuosiusis. Veluti omnium
«8 doyuöiuuar) (= P. Rev. ud. greog, VL (1894) p. 201 1 8/6; p. 302 II 8/9)
Habebat utiquo etiam Alesandris yaupeio» suum (P. Lond. 142, 9), ergo non
sempor est contrarium Zn} «a» rözu.
1) P. Ony. 100; 208. 2) BGU s48
3) BAU 241 dezudınuerh magi tor dddvar- . [öuoloyodew] ol
detvas Bipotada wei.; 129; 741; P. Oxy. 208. — Cf. quogue BGU 486.
‘9 ©f. Wileken, Litteraturztg. XXL (1900) p. 2407
9) 06 P. Oy.s7a.
© P.Oxy. 208, 20. In ceteris nune decst, sed fuisse videtur olim in BGU 729
7) CE. Mitteis, Herm. XXKIV (1899) p. 08
8) P. 0x9. 84 11 2-6; BGU 518, 4; 614, 4; 688, 18. „Üontractsgericht“ vertit
Mitteis, Herm. XXKIV p. 97.
9) BGU 19113 (not. ad P. Oxy. 84 115); BGU 220, 22 (Mitteis, Horm. XXX
P- 574); P. Lond, 210, 3/4; 368, 19-20 (duedoyuapör # dinwuodonler). Hine die-
hopitsodeı = conventum agere (BGU 525, 8).
10) Wilcken, Litteraturetg. XXI (1900) p. 2409: „erhöht“. Non est
12) P. Taur. 1 TV 18-16.
12) Herm. XXX p. 00.
18) „Öffentliche Beglaubigung“ Mitteis, Uerm. XXX p. 69).
14) ©f. practerea Wilcken, 1. 1. (Litteraturztg. p- 2400),
16) Doret Mitteie, Zeitschr. der Sao.-St. XIX (1896) p. 228 antigrapha case
inonrnparienör. Quod veram ost. Sed noque vorum est zugepgigr came anli
grapha (e. g. BGU 456,67)
Area Papprusfochung I 1. s
Er 1. Aufsätze
quae aetatem tulerunt antiguissimum?) gdgayua*) subseriptum est anti-
grapho (Eypmuariodn dvevezdiv x ävelygapon rodro zei), cnius auto-
graphum (ij zvgie) secundum illum priseum morem?) in privata custo-
dia esset unius e testibus.‘) Absurde factum, siquidem fidei causa,
in solemnitatis testandae causs, nihil intererat.
819. Hropdrov materiei quasi iniuneta est ATATPAPEN ma-
teries, ideo quia antiqua wröger« habere solebant clausulam xar& dua-
Yoapipr reAvov, quod supra ($ 1) vertimus mandatum sicut vertennus
P. Zoid. 13, 6; neque utrubi aliter verti potest. Sane non ubique en
versio convenit, veluti perperam adhibotur ab Ulrieo Wilcken®) ad
P. Taor. 1 VI2 (depgapıv — IX 6: genuerious), ubi significatur
pactum conventum vel eonventionis instrumentum*) perinde ut P. Paris
15, 51, Gener. 22, 2, quo potest nomine etiam comprehendi lex operi
sicut in inseriptione veteri‘) Halicarnassensi (Michel No. 595), quam
cum versione publicarit Dareste.*) Etenim lex operis quoque ex con-
ventione valet, si quis secundum logem opus redemerit. Quamobrem
frequens ost aupyughe") vol 66pyguPov"®) appellari eam. Docent etiam
oxieographi?!) Oueygagnv et @vnörjenn idom osse. Itaque potest quis
rd draygupii Ögsisıv"s) vel daveionodeı'*) velrdfauda: "tot ex diverso
eögenarjacu‘”) vel drtzev'‘), quo sermonis genere plerumgus sigui-
Aicatur rgazö6ng Öuaygapij”), id est coram trapezita subseripta cautio"');
1) Ante Chr. 210 (Wilcken, GG4 1805 p. 104)
2) P. Potrio ILa7, 34-37.
3) De ipso more ef. P. Potrie 124 (9) et 121 (d)
4) P. Potrie 1147,38 (im. 30). CE supra (ad $ 14)
5) Aetenstücke (1880) p. 30
6) Miteis, Zischr. der Sar-St. NIX (1898) p- 216%: „Urkunde schlechthin.
Sacc. I (mod) ante Chr. (Micheh)
3) Bull, hell IV (1880) p- Bil: ai Ab imsneal Aöranan ofs doydmus werd:
eis hygupds. Vorit: convention.
9) Michel no. 679,2. 055 589, 16. 18.52.88. 10) Michel no. 586, 40.88.
11) Biymol. magn. v. duszougi; Heaych. x. Diayangal
12) BGU 114120, 11 15; CPRT 19,2 (Mitteis, Ztschr. der Sao-St. XIX (1998)
2200); P-Lond. 38%, 10. 19) D. Lond, 196,36
14) P. Oxy. 242, 91-34; 249, 46/7. year
90,18 (ef. supra 510 i.f). 19) P.Ony. 2a, 80-38.
16) CPR 11, 13 (its, 1.1. p. 247); P. Lond. 517, 9/10.
17) BGU 44, 9; 21, 18-17; 418, 11/2 (in. 26 habet Meran pro äpudon);
CPR 11, 18 (Mitlis, 1.1. p- 22%, 22000. 249); P-Ony. 241, 348; P- Land, 317, 11
(Werde Breygegpie ud chs daivos rawitns); P. Lond. 302, 1044,
16) Heue putabat Dareste, Now. Mer. histor. XVII (1604) 7. 080, duazeagir
reuzeöng mandatun solvendi ad trapezitam (chöque sur un banguie). Caius rei
exempla sun P-Fay. 100; BGU 166; 813 (Wilcken, Archio 1 p-668). Sed diversum
(nt hayoug ngamiin
Pi
3.0. Naber: Observatiunonlae ad papyros juridicne 35
poterat enim, quod primus doenit Sayce‘), tum plenius executus est
Mitteis?), sicut apıd magistratum ita dı& rpaäng®) eb negotium
contrahit) et contraetum rursus distrahi®), quod nulla erat necessitate
coniunetum cum ipsius pecuniae did rpumeing mumeratione vel per-
seriptione. Quamquam necessario coniuncta esse haec putat Graden-
witz®), proinde di4 rguxeing contrahi distrahive non potuisse, nisi dı4
Toax£$7s pecunia numeraretur vel certe perseriberetur, quam sententiam
et refellit BGU88, ubi eonsensu eontrahitur?), et P. Fay. 96, nisi forte
i& zguxööng etiam olei amphoras tradi solitas eredendum erit.*) Ergo
non, qui zer dappapie rquzitns dröze, is ulique dit rguitn
dxögeı, potest enim nihilominus dı2 zeıpds #8 olxou mumeratio. inter-
venisse, potest etiam imaginaria esse solutio. Illud videri potest du-
bium, utrum omne negotium dı& rgax@öne contrahi distrahive possit?
Et observat Mitteis®) unum exemplum esse emptionis venditionis con-
tractae’®) ceteras omnes rguzeföv Öaygapüs causam continere obli
tionis liberationisve wovopegoügt”), proinde sihi Yideri fuisse trapezitis
solemme eautionibus se interponere, quibus ab uno latere obligatio vol
liberatio contingeret. cd apparet otiam ceteris eontractibus potuisse
trapezitam intervenire, quod de testamentis affirmare non ausim. Quod
autem dietum est supra: apud Aogyptium trapezitam, sicut apud magi-
stratum, itn potuisse eontrahi, ab eo diversum ius orat Athenis, licet
ibi quoque eontraetus apud mensam deponerentur"?), iidem dvavrlov
05 rpazeßiron tollerentur®), non enim ut apıd magistratum, sed ut
apud privatum'*), deponebantur tollebantur. Etenim inre Attico con-
tractum deposuisse suffieiebat apud quemlibet®), ipsa denigue testa-
1) P. Hawara (1889) $ 49 (png. 80): „the Dankers were public notaries and
deeds seem to hate been deposited with ihem“.
2) Zischr. der Sar.-$t. XIX (1898) p. 220299. (Miteirkung des Bankiers bei
Rechtsgeschäften). 3) Num mdong zgumding?
4) Dedit ex Plutarcho locum (Moral. 533 (non 520) B) Mitte, 1. 1. p. 229.
Laudabimus nos P. 0x7. 99,11/2 (uerir uedrgugen did eis deivos voureins);
21.30 (narl dopdisrer did seugäing).
6) P.Oxy. 98, 20/1 (wud” Fe dkeddune aoı du. seunting dmopin).
6) Bullet. del’ init. di dir. rom. IX (1890) p- 104; Einf. T (1900) p. 189 (cf.
ibid. p- 1246). 7) CH paulo infra,
8) C#. Wileken, Archio 1 p.586. 9) L.1. p. 226,
10) BGU 88 (ef. paulo infen),
11) „Schuldverschreibungen und Zahlungen“. Olco gi
Cetera nomina sunt pecaniarie. 12) Demsth. XXXIV $ 0.
18) Demosth. LVI $ 15 (Gneist, form. Verträge (1846) p. 452).
14) Haec non, quantum satis est, soparat Mitteis, L.L. p. 229.
18) CH. Isoerat. XVII $ 34 (rug’ Andgdne Hrg) cuterique loci, quos collogit
Gneist, form. Verträge p. 442, 450.
a0 liberat P. Fay. 9.
»”
36 1. Aufsätze
ments zap& ri dgzi, potuisse?) nec tamen debuisse?) deponi constat.
Toazsföv daygagal passim exstant‘) eneque aut forma communi‘)
aut propria. Forma communis aut hacc est: (BGU 88) did rg detve
Tpaxeiıg Kupjuov ..... aörgaxev‘) Tardögg ...... ndunkon .
tung Öpezuöv zooovrov, aut post pactum conventum oneiadıg"),
id est authentica subseriptio: dud eig deine rgurding yeyoven?) f duu-
yoagı‘) Propriam ita illustravit Gradenwitz‘), ut sim ridienlus, si
iterum enarrare velim. Nori quid addidit quidem Mitteis'%): CPR I 14
(lin. 22/3) et BGU 427 subseriptionem habere eredentis vel pro ere-
dente, quum alias aut mulla sit subseriptio") aut aceipientis dumtaxat.
Obserrandum est etiamnune BGU 427 eundem subseribere pro credente
et pro aceipiente. Sed videndum est, quid significetur (CPR I 1, 13)
verbis his: dufgew ...... zard zeg679«P0V wal zard dayppagiv
zgax@öng, videntur onim sibi esse contraria. Docet Mitteis“) zugd-
79«p0v hie esse jussum solvendi (Anweisung) ad. trapezitam datum,
Örcygagijv ipsam solutionem (Zahlung). Non video equidem, quidni
hie quoque sit Ötaygagr] cautio coram trapezita subseripta, Ze19870.p0v
igitur privatim seripta cautio. Ergo zer zeigöppagov wel xurd din-
7Ouphv rguxding drögeı et qui de parte debiti privatem, de reliquo
trapeziticam apochen subseripserit et qui de universo debito prius pri
vatam deinde trapeziticam. Quod fieri videmus BGU 415, 20-22, exstat.
enim?‘) örigu dxopj“), ot ost zeigözgegon. A spocie redeamus ad
genus, id est a trapeziticis diagraphis ad diagraphas, quas esse diximus
omme genus conventiones. Quapropter, quia mullus est contractus,
qu(i) non habeat in se eonventionen‘»), etiam emptio (wrigıs) est dua-
1) Tao.1525 (im. $ 18); Imript jurid. gg. VII 24; Gneist, op- ei. p-459
2) Isa. VI 897; IX 9 000.; Iyn. Da 58
3) Archie Ip. 17 (no, penult), p- 560, Add. P. Lond. 820 (p- 199); P- Oxp.
204, 207, 900: P.Fag, 156.
4) Quas defnit Gradenwitz, Einf. I p- 129: „Bankurkunde(n) aber formell
keine“
5) In papyro est wegen", quo portendi eredebat editor were, Wilcken
aengandren.
©) P.037.900,20. 7) P.Oxy. Bad: morddiern
8) P. Oxy. 204, 207, 200
9) Phil. Wochenschr. XVI (1806) p. 1068, 10078; Bullet. de wei. di dir
Fam. IX p. 102-104; Einführung T (1900) $ 18
10) Zuchr. der Sav.St. XIX (1806) p. 297
11) „Welchen Fall) die Urkunde ala inperfete zu erachten it“ (Gradenwitz,
Einf. Ip. 1)
12) Zishr. der Sarıt. NIX par. 19) BGU 4.
14) Gradenwitz, Einf. Ip. 139: „die Interinaguittung“
15) Podius in 1193 Dig. 2.14
3 C. Naber: Obsorratiunenlao ad papyros juridicae 3a
rear?) et dx Basıkızoö daygapr?) emptio a rege, qualem habere titu-
Ium ideo expediebat, quia tutus erat ab evietione. ‘4 udv yüg rd dp-
n6cıov zEngaxev, querelam non admittunt legislatoren‘), ds dis od
xgo01xovr« xengexev.‘) Unde febat ut, qui metueret evictionem, suas
ipsius res ab aerario emeret®), quemadmodum fieri videmus Acten-
‚stücke (Wilcken) 2, 3sqg. Quamguam nune et ibi eb Artenstücke 153; 4
et in P. Zoid, quoram indivisa eausn est, quia in his omnibus eadem
est clausula: Apa ots &Adoıs‘) &yyelors, conductionem potius intelli-
gendam esse censet Wilcken”), nec esse impedimento vocem zp£an,
0 quod Gracei wlodweiv eb päoı promiscue adhibeant. Argumentis
autem utitur his: I) quod horum pracdiorum commemorentur Zxpögue
(Actenstücke 1; 3; 4), sit autem dxpdptov plerumgue intelligenda merces;
ID) quod lex dieatur: dv did (v0 dpopeorod) weiova rd mgopeygan-
ulva dxpögıe .. yerzaı, Exavergadrjseren, qua multo melius
conveniat eonductioni, ut auferatur mercede non soluta‘), quam ven-
ditioni, ut reseindatur, quum emptor in tributo solvendo cessarerit;
II) quod Actenstücke 2 porhibeatur licitator xgaretv, isque propteren
iam olim sibi visus sit‘) eo usque conductionis iure possedisse, eni rei
sit conveniens liceri eum de renovanda eonductione; IV) quod in P. Zoid.
xugoßh Zoidi eis Een r&ooapc, quod de adiudicatione dominii intelligi
nequeat. Respondemus: ad IV), in P. Zoid. non posse intellegi uiodu-
ww, quia eredibile non est pigmus datum esse tanti, ut ex unius Justri
mercede ipsa sors eonficeretur, quum videsmus ea lege Zoida debitum
suseipere®?), ut quanto minus praedium eög(oı) a matre dissolveretur.1)
Proinde el Zn r£ssega, sieut hactenus consuevit, vertendum est gua-
tuor pensionibus annwis, quasi seriplum esset dv Fre rdssupaw et
seriptum post pretüi deelarationem®?); ad III), liitatorem, quo de agatur,
1) P. Taor. 3 VI2: wire Öueygaphe we" Elänp weheer (= wire wenn wie
Ati Oueyougi); P. Paris. 16, 51 (ia. 60).
2) P_Grenf. 111 1120 (Mittels, Zuch. der Sar.-St. XIX p. 218 not. 2;
Actenstücke (Wilcken) 1 14, II 0; 2, 6: P. Gener. 20, 0-0
9) Grace. 4) Demoath. KRRVIT 9 10.
5) Valde ea ses tonit aeutissimt vi ingenium, eufus nomen invenire ext
pad Ulrieum Wilcken, Aetenstücke pag. 81.
6) Additur Aetenstücke 1: rois iydiommelnons, 9: rols dmdoßetar iin, 4:
eois dmadoßeteen Hpte ydovenaiuns
DOsnIp mm. S)CLLBKH1 Dig. 10.2.
9) „ich (folgerte) schon in der Publication 8. 31, dass eine Pacht damals ab-
gelaufen sei“.
10) meo0ßehiedes cörd — 0 krrin Peyvon)
11) z08 vielonortos, ig” & xD dralstzor berala. Tinque fackum eat a matre
12) Similiter P. Petrie II 46 (©), 11: 49’ & rdkerau maguzeAua venit,
38 1. Aufıätze
mullo modo iure conduetionis a fisco possidere, sed (xur') Alyuzriaz
oupyaupäs &yyogloıs ypduuasın; ad IN), nihil esse mirum, si ob cossa-
tionem tributorum praedia vencant!); ad I), olim &xpögıe tributa esse
dieta, etiam apparere ex P. Grenf. 111 II 5, ubi qui iudieio se pro-
basset?) xuglos Zyew div yün, nune petit eo indicio stari, ut possit
drgogasiscug eis rd Basıkızöv z Expöpıa daonergäsu. Quod vero
caput est, zgäaıw et widwsw promiseue usurpari, num verum sit
vchementer dubito; docebat utique Böckh®) solas vectigalium wuadd-
ses etiam pdacıs appellari solitas. Dieitur autem i &x Busıiod
daygagıj etiam A eldıoulm duaygapıj‘) ct &xdldosdeu®), quamobrem
P.Petrie II 48(e), 16, postquam praccensit: öxel ov zguduzvog") 6 date
Öuaytygaper, proclivo est supplere: [ixdıddode airh] j avi, xudüs
efdıoraı. In summa seiendum est, sicut u privato qui praedium emat,
‚nonnumquam diestur (Övelodu) auy79apr(»)‘), secundum demoticorum
contractuum clausulam, quam Graece reddunt: ol 8° elate al yayorulr
sur’ abröv*) ovrrgapal räsuı°), ita emptorem a rege interdum diei
(övetadeı) dx zod Basılınod dueygapjv"), icet pracdium emat, non
instramentum.
$20 (ad P. Grenf. 111 (add. II pag. 211) — P.). Pracstabat &x
Pasıkızod draygepn, ut esse emptor tutus ab omni erictione, salva
nihilominus finium controversia. Videmus enim P. Grenf. 1 11 (P.) Pa-
natem, quum emisset dx od Basılınod dueygagnv (P. II 29), tamen a
‚Thotortaco lite zegl rs yüg vexatum esse (P. II 13/4), non tamen ea
megl deonoreing, sed zegl yis öplovt), deeiditur enim controversin
iureiurando, quod defert Thotortaeus Panati: r& ögie eva radre rüg
vis Eos'?) tod ı5' Erovg Croü) Em} od zergbs rod Basıkdog (P. II 15%),
quo anno eredibile est ipsum agrum a Panate de fisco comparatum
esse. Ergo inrat is iis finibus agrum se possidere, quibus tum fuisset,
quum a rege emeret. Quod non fuisset necessarium, si certos fines
venditor fiseus ei adsignavisset. Apparet igitur etiam a fisco agros
fnibus suis!) venire, id est: incertis. Sed posse videtur omnis huius
1) Eo referimus P. Gener. 20, 6-8: fp danfaurn Er Baaıdınod ..
ei zudeng Bude
3) Tbid. Yin. 28. — Praecessiso judicium demenstrabitur $ 20
3) Staatchaushaltung 1 p. 149 (15%), Nihil adnotat Fraenkel
9) P- Genen. 20,8. 5) Actenstückt 114; 9,5; 815; 415
9) 106 ägnärjueros, i.. tati, quantum deberetur,
MP-Grenf. 115 IT4. 8) 1.0 nard rür mergandran
9) Spocim. Wesselyi 6 (), 7 (ef. (6), 28 ot P-Taur 1 V 22-24)
10) P.Grenf. 111 1129 (Mitteis, Ztschr. der Sap-St. XIX p. 216 not 2).
11) Ita oa separantur a Tustiniano Nor. 69 0.1 pr. 12) = los dnd.
18) c. 10 od. 8.46 (48)
. mie
3.C. Naber: Obserratiunculao ad papgros juridicae 3»
negotii ratio et causae vieissitudines.melius pleniusque enarrari, quam
ab editore in praefatione fachum est. Putat is Papyrum, quo de agitur,
tribus constare documentis: petitione Panatis, quam is Daimacho!) dederit
(— U 5); huie adnexa?) relatione Pechytae (I 6—21), definitiva deni-
que sententia (II 22 qq). Est quidem petitioni Panatis Pochytae re-
Iatio adnexa, et adnexa a Panato?), sed continuatur ea usque ad Papyri
finem per eam quam putat editor sententiam definitivam. Etenim Apel-
vero (P. II 28), quod optime convenit narrationi, idem a sententia plane
alienum est‘) Addidit Pechytes post subseriptionem (P. II 22), quae
desiderari etiamtune intelligebat. Apparet autem a Thotortaco Panatem
zepl röv aöröw (P. I 7) bis conventum esse, priore vice apud Diony-
sium, qui tune esset oeconomus (P. II 23/4), deinde vero apıd Dai
machum®) eo tempore quo iusiurandum quod dandum esset apud Dio-
nysium iam seriptum“) esset (P. I 1: r05 .. ögxou 7gup£rros) tempus
autem dandi eius (P. 1 4: roö.. gedvon, &v 8) nondum venissot (P. I
5: urjzo dveormadrog). Trgo Daimachos per subseriptionem dati libelli”)
Pechytae (P. 116) rem transmisit; erat autem subseriptio: [rdv dm-
Srarodvea 1]& Tladvpirn‘) Ötaxoisarru airav mgosavevepseiv‘) zü
Supxexginöva.®) Fuit igitur Pechytes nomi epistates, Daimachus stra-
tegus!!), ab hoc enim solebat ad epistaten delegari.') Delegatus a Dai-
macho Pechytes quum sedisset Zv Kgoxodläov m626"), denuo a Tho-
tortaeo iusiurandum Panati est oblatum et ab hoc praestitum, sic deinde
termini ex consensu (2 edoxovvra») statuti, scripta denigue Panati a
‚Thotortaco dxograsiov“), i.e. cautio renuntiatoria.) Quibus rite at-
que solemniter ponderatis confirmavit Pechytes Dionysii, prioris iudicis,
1) Hoc effeitur junctis P. 17-9 eb 116-8.
DP.L10: dronunerns. 3) Hoc vidit Grenfel,
9 08. P. 0x9. 87 18 (geisere)
5) Conventio eignifcatur his verbis (P- 10): [..« öröpo ne (nam
sie supplendum) wer” 4nod Zrußukdre. CI. P. 16/7: ro rudoßks vor dröurmtc
urd Havaros
6) Insiurandum soribit index (P. IT 16-18).
MD P.1T: 8 Ayenudrunus; 11T: ig” ob yeyadgeis
5) Na supplendum videtur P.18.
9) De suo addit drl od Panas P.19.
10) P.189; 18. Delegantis coneinnior est subseriptio P. Taur. 1 HIL 17
11) Ex divereo Daimachum fulss putat editor „a aubordinate officiah‘, Pechyten
„A higher“. Induzit eum in erorem vox 2,09 (P. 1120), quam corrigemus infra.
12) P. Taur. 112, 11-18; ef. quonue P. Grenf, 138, 2. 16-18
18) x00 Hußveicov intelligenda ext
10 P.110-91; 16-2.
15) Esse putabat Grenfell „a Dil of ejecment“. Quid sit revera ämooranion
interim manifestaverunt Spocim. Wesseyi (passin)
40 1. Aufsätze
interlocutionem®), pronuntisfumque est ab 00?): röv Maväu xuplos
ige ehw yo au? io Abımeo da rod BaoıAınod Auygapıv (P. I128/0)
Nihilominus paulo post norae calumniae Panati oboriuntur (P. I 21:
vorl ö% zuvßdvonau), quamobrem porrigit Daimacho pracsentem libel-
hum, per quem petit ab e0%): yeldsavra‘) rö det ro raura du)
zen‘) Amfogeiv) und zupadsıxvien‘) dad vi dis yüg, Hadugirov
ok dmıßehövra?) wurd. duebapayetv‘) wurd za apöregov avyrexginive
(@®. 13311 3). Papyro hoc modo in universum illustrato potest eius
unus locus alterve melius quam hactenus fuctum est explori. Velut
15 post od ÖR yodvov dv & mullo negotio suppleri potes
be Emereketo]der; 16 ante ördyvjnua recte habebit: [.
18 supplevimus ium: [rdv imiorarodve« 7]d Haßvpley; 10/1 editum
est: [...- u... peliperrog 0ol. rüg broxzndung |.-
naruo]edvrag wrA., dari potest: [..... rodrov 62 yoldyerrög wolı dik]
zig ürorundung dvapopäs' weruoledvras url; I 15% editur: rods zepl
[edv ........) quidni continuatum est Goropraiov"), deinde vero 120
ante dxooreslov suppletum iygdyavrö wo‘)? Praoteren 132 nullo
modo supplendum est yp&yau sed yedyavra quia verbum ost duekayu-
yetv; 133 quo modo possit subveniri, nisi mihi blandior, ostendi supe-
rius. Est denique observandum II 20 ferri non posse Tv obv &yBis
Yeyadpankv gor. Requiritur Tv’ obv elöfe, quod multis confirmatur
exomplis.")
(eontinnabuntur).
3. €. Naber.
1) Aubepapis. Of P.ITS: Auskeyayein. 2) Bgedseen
MP.TS2: do ai. 4) Supplet editor yaldwaı] et in co subsisi.
5) CH P.Oxy. 55,4, qui multo quidem eat recenior.
©) Le. faao abindicare
7) Cf. P. Taur. 1116 (ot ibi Poyron); P. Grenf. 140, T; P- Lond. 401, 24; P
Paris. 6,7 (ot ibi Letronne); 18128; 69 ITS; P- Bull. hel. XL p- sat, 11
Le. pronuntiare. X. P. I 24: Außuyuyi
CPU CE Pin.
11) Velati P. Bull. hellen. XXI p- 1719 (Im odr elädres eöDannets ümdg-
ze); B- Paris. 11 Vo, 15; 65, 215. Oxy. 4, 17; 46, 18; 40,97; 997 VLIT, 1020;
BGU 362 (pag) 6. Ex diverso Ömas dp ol est DGU 226, 1920; Dia, 20; P-
Lond. 858,18 ot roquiritur (pro eönfıs) Specim. Wesselyi 11 (2) %
Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung
des Lord Amherst,
Während der im Jahre 1900 publizierte I. Band der Amherst-
Papyri mit einer einzigen Ausnahme‘) nur theologische Stücke brachte,
enthält der im letzten Herbste veröffentlichte II. Band auch zahlreiche
mehr oder weniger interessante Rechtsurkunden. Es sollen hier einige
juristische Bemerkungen Raum finden, die ich mir bei Durchsicht des
trefflichen Bandes gemacht habe.
1. Ein Isteinisches Fragment.
Den Anfang der Rechtsurkunden machen zwei lateinische Papyri,
die Grenfell-Hunt als “juristic fragments” katalogisiert haben. Während
der aus drei Stücken bestehende Papyrus Nr. 28 ziemlich trostlos ist,
glaube ich zur juristischen Beurteilung und Erklärung von Nr. 27
einen Beitrag liefern zu können. Die Urkunde ist nach Angabe der
Herausgeber in traurigem Zustande erhalten. Von den ersten 8 Zeilen
sind nur wenige Buchstaben zu entziflern, weshalb von einem Abdrucke
derselben abgesehen wurde; ebenso sind von den am Schlufs des Pa-
pyrus stehenden 5 Zeilen mur Spuren erhalten und auch das abge-
druckte Mittelstück (Z. 9-17) ist bis auf Z. 111. ziemlich defekt. Der
Papyrus stammt aus dem 5. oder 6. Jahrh. n. Chr. und enthält nach
dem Daftrhalten von Grenfell und Hunt ‘Zatin legal matter, perhaps
part of a literary work’ Mommsen, der die Publikation von Amh.
27 und 28 in der Z.8.8t?) 22, 196f. für die juristischen Leser
wiederholt, bemerkt in einer kurzen Miscello (8.195), or habe zuerst
an eine Reskriptsammlung nach Art der hermogenianischen Sammlung
gedacht, fügt aber selbst bei, dafs die Art der Überlieferung dieser
Vermutung nicht in befriedigender Weise entspreche. Wie bereits
Grenfell-Hunt bemerken, steht Z.9 ein Datum, nämlich .. . Constfan-
tino?] C{aesaribus) eonsul(ibus), während Z.10 auf ein Reskript de
1) Ah. 8a: Brief. 8, Arch. I, 542 (Carl Schmidt) und 348 (Wilcken).
3) = Zechr. d. Savigny-Stiftung 1. Rechtsgesch. Roman. Abt.
2 1. Aufiätze
Caracalla Bezug genommen zu sein scheint. Die Datierung in Z. 9
ist es eben, die für Mommsens Ansicht spricht, während die Darstel-
lung eher zur Ausführung eines Rechtsgelehrten passen würde. Ver-
suchen wir das Fragment inhaltlich zu bestimmen, so führt uns hier
auf die richtige Fährte das 'qui post litem institulam destiti” in 2. 121,
dus Fallenlassen eines begonnenen Prozesses. Es handelt sich im
Fragmente um die Calumnia, und zwar, wenn wir die diesbezüglichen
‚Ausführungen Lenels ') über die zivilprozessuale und Mommsens?) über
die strafprozessunle Kalumnie zusammenhalten und damit unser Frag-
ment vergleichen, wohl um letztere. Während man sich in der repu-
blikanischen Zeit und unter dem früheren Prinzipat damit begntgte,
dafs, wenn der Ankläger den Prozofs fallen liefs, der Angeklagte die
Fortsetzung desselben verlangen und nach seiner Freisprechung ein
iudicium calumniae gegen den Aukläger anstellen konnte, wurde im
Jahre G1 durch das Senatusconsultum Turpillianum ein vom Nachweis
der Calamnia unabhängiges Strafverfahren wegen Rücktritts des An-
Klägers statuiert.®) Dieser Rücktritt braucht nicht ausdrücklich er-
klärt zu werden, sondern er wird auch angeiommen, wenn der An-
kläger die ihm vom prozefsleitenden Magistrat (für Ermittelung des
Beweismaterials ee.) gesetzte Frist unbenutzt verstreichen läfst. Dig
48, 16,6$2 sagt Paulus: Destitisse videtur qui intra pracfinitum accu-
sationis [Mommsen: accusationi] a pracside tempus reum suum non pere-
git. Vgl. C. Th. 9, 36: ut intra annum eriminalis actio terminetur und
C.1.9, 44: ut intra certum tempus eriminalis quaestio terminetur. Auf
diese unzulässige Hinauszichung des Prozesses bezicht sich vermutlich
in unserem Papyrus Z. 11f.: noque item institutam diu trahi iura [pe]r-
mittunt.) Die vorgehenden Worte ... si contra reum narratio falsi
eligitur, posse nocere constat scheinen sich dagegen auf eine falsche An-
klage des reus zu beziehen und der Gedankengang demnach folgender
zu sein: zunächst wird von einer falschen Anklage gegen den reus
gehandelt, von eigentlicher Calumnia, dann wird beigefügt, dafs nicht
blofs die falsche Anklage, sondern auch das Hinauszichen des bereits
begonnenen Prozesses, die sogenannte tergiversatio, unzulässig ist und
es wird anscheinend das Verfahren geregelt, welches in diesem Falle
Platz zu greifen hat.
Davon ist nun leider rocht wenig erhalten. Nach Z. 14 zu schliefsen,
1) Edietum perpotuam STH, L’Edit (2. französ. Aufl) 122.
2) Rom. Strafrecht 400 M. Desistere ist das technische Wort speziell für das
Akkusatorendelikt der tergiversatio; a. 0. 49B".
3) Mommsen 498.
4) Vgl. Mommsen 3961, 400.
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 43
wo vom rector provineiae, dem Provinzialstatthalter, die Rede ist, dürfte
sich die ganze Stelle auf das ja dem stadtrömischen cher gleiche als
ungleiche Provinzialverfihren beziehen; die Worte de eztraordinariis
iudieiis aus 7. 16 führen weiter zur Annahme, dafs in unserem Frag-
mente zunächst von der Calumnia, bezw. Tergivorsatio im ordentlichen
Akkusationsprozesse die Rede war und sich daran eine Ausführung
über die Behandlung dieser Delikte im aufserordentlichen Akknsations-
prozefs und im Kognitionsverfahren geknüpft habe. Man vergleiche
hierzu vor allem Macer Dig. 48, 16,15 8 1: An ad cos, qui hodie de
iudieiis publieis extra ordinem cognascunt, senatus consultun (sc. Tur-
pilianum) pertineat, quaeritur: sed iam hoc iure ex saeris constitu-
tionibus utimur, ut pertineat ita ex singulis causis singulae poenae
irrogentur. C. Th. 9, 36, 1 (385 n. Chr.) beziehen sich die Kaisor Valen-
tinian, Theodosius und Arcadius auf ‘veteres sanctiones’. Vielleicht.
haben wir eine solche Konstitution vor uns‘), vielleicht enthält das
obenerwähnte Datum nur eine Bezugnahme auf eine solche. — Neues
zu dem bisher Bekannten erfahren wir aus diesem Papyrus nicht, dazu
ist er auch zu schr verstümmelt, aber die dargelogten Beziehungen zu
erhaltenen Rechtsquellen halte ich für ziemlich gesichert.
2. Papyri aus der ptolemäischen Periode.
Die Urkunden aus der Ptolemäerzeit enthalten königliche Verord-
nungen, Prozefsakten, Kontrakte, Briefe ote.
Nr. 30 berichtet über einen Eigentumsprozefs aus dem 2. Jahrh.
v.Chr. Der zugrunde liegende Rechtsfall ist folgender: Tesenuphis,
ein Priester des Sokmopaios und der Isis Nephorsös, klagt gegen eine
Priesterin Thembös auf Herausgabe eines Hauses in Soknopaiu Nesos
und begründet seine Klage damit, dafs sein Vater Marros das Haus
vom Vater (oder Grofsvater) der Thembos gekauft habe. Wie das
uns vorliegende Prozefsprotokoll berichtet, ist er auch mit seiner Vi
dikation siegreich durchgedrungen. Interessant ist nur das Beweis-
verfahren. Der reguläre Beweis wäre offenbar der, dafs der Kläger
seine vor dem Agoranomen abgefafste Kaufurkunde dem Gerichte vor-
legte, also der Urkundenboweis. Dieser ist aber im vorliegenden Falle
ausgeschlossen, denn bei einer Revolte der ägyptischen Bevölkerung
gegen die griechische Fremdherrschaft war unter anderem auch diese
Kaufurkunde ein Raub der Flammen geworden. Eine solche Vernich-
tung des wichtigsten Beweisdokuments konnte die siegreiche Durch-
1) Aus konstantinischer Zeit? Vgl. Mommson, Z. 8. St. 29, 196.
44 1. Aufsätze
führung des Eigentumsprozessos geradezu unmöglich machen, jedenfalls
aber schr erschweren. Im vorliegenden Fall helfen Zeugen aus der
‚Not. Durch die &x ri xöuns ageaßvregor wird festgestellt, dafs Marres
das Haus vor der Revolte besessen habe. Während der Wirren des
"zökenog” ist dann offenbar das Haus dem rechtmäfsigen Eigentümer
entrissen und vom früheren Figentümer, bezw. dessen Suecessoren in
Besitz genommen worden. Auch über die Vornichtung der Kaufur-
kunde wird Nüheres ermittelt und zwar durch Einvernchmung des
Kondylos (Evös rüv Aston), welcher folgende Aussage zu Protokoll
giebt (2. 20): (xgoasunprugeı) Eysıw tig tod margds tod Teaevoupiog
Gvvygapüs zig Önkouudıng olxlas zul dv riı aöleı hnayrdonıe brd rau
Alyuzlov ürosreröv Evkynen tig ovvygugüs nel tuuras zuraxeseı.
Wer dieser Kondylos gewesen und wie er in den Besitz der Kauf-
ürkunde gekommen ist, die er dann von den Aufrührern zu verbrennen
gezwungen worden war, ist nicht ersichtlich. Der Zeugenbeweis ge-
nügt im vorliegenden Falle, um den Richtern *) die Überzeugung vom
Eigentum des Tesenuphis zu verschaflen. Es ergeht deshalb an die
Beklagte der Befehl Zuyogetr &x rüg olnlas, wobei ihr auf ihre Bitte
eine Exekutionsfrist von 10 Tagen gesetzt wird (4. 43]. # zul pdgas
eirodan Epn bsyagraeu) dx züg olxlas dv ülulegms 1). Dabei ist
folgendes bemerkenswert: von Haus aus setzt der Richter keine Exe-
kutionsfrist, das Urteil soll also sofort vollstreckt werden, erst auf
Bitten der Beklagten wird ihr eine Rxckutionsfrist gewährt. Ei
merkwürdig, dafs auch das römische Kognitionsverfahren, wie ich ander-
wärts nachgewiesen habe”), dasselbe Prinzip hat. Ein gesetzliches
tempus indicati giebt es auch hier nicht und nur auf Wunsch des
Exekuten kann ihm eine Exekutionsfrist bewilligt werden. Auch die
10 Tage, welche hier die Verurteilte erhält, wird man sich merken
müssen.
Einige andere Papyri illustrieren wieder die alte und stets neue
Rogel versuchter Steuerdefrandationen (Nr. 31 und 32R). Auf die
wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung dieser Urkunden einzugehen, ist
nicht meine Aufgabe, nur einige prozessuale Bemerkungen sollen fest
gehalten werden. In Nr. 31 handelt es sich um die Vorheimlichung
eines Stückes steuerbaren Palmenlandes. Der durch eine Anzeige ge-
2) 2.308. dy Ol koiicon gancgbv inlv yeporöneı. Wer die Richter waren,
ist nicht ersichtlich, vermutlich wohl die Chrematisten, so auch Grenfel-Kant
Panı
2) Actio judicati 2484. Dig. #2, 1,91. CPR1 19, 921. und Mittein, CPR I
S.1. Für das piolemdische Macht vgl. noch Lond. 124R, 26: zuguzenue
(68 v.Chr)
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 4b
weckte Verdacht der Steuerbehörden hat sich infolge einer vorgenom-
menen Vermessung bestätigt. Nun wird die Eigentümerin zitiert,
welche auch weidandyuns mgosayelsns das factum zugesteht. Bei
dieser persuasion by force’ wird, wie auch die Herausgeber vermuten,
kaum an etwas anderes gedacht werden können, als an Tortur, welche
also im ptolemäischen Strafprozefsrechte ebenso wie in dem anderer
griechischer Staaten?) gegen Freie zur Erpressung eines Ge
in Anwendung gebracht werden konnte.
Amh. 32R ist zwar nicht vollständig erhalten, aber inhaltlich bis
auf Einzelheiten klar. Es handelt sich um mehrere Soldaten, welche
beschuldigt sind, zu wenig Grundbesitz fatiert zu haben.) Hervorzu-
heben ist bezüglich des Beweisverfahrens, dafs die Soldaten sich zu
ihrer Rechtfertigung zur Ridesleistung über die Übereinstimmung ihrer
Angaben mit den thatsächlichen Verhältnissen erbieten, dafs aber dieser
Eid (der Beschuldigten!) nur den Wort eines gewöhnlichen Bewois-
mittels gehabt haben mufs, da nebenbei noch als weiteres Beweismittel
für ihre Unschuld die Aussage der roxoygauwareis erscheint.°) Für
den Fall der Unrichtigkeit ihrer eidlichen Angaben sollen die aAjpor
eis ro Basıkızdv verfallen; von einer Kriminalstrafe wegen Meineids
ist hier nicht die Rede. Es ist noch die Frage, ob der Eid beim
Ptolemäerkönig strafrechtlich ebenso behandelt wurde, wie der spätere
römische Kaisereid, also der Meineid oder Ridbruch Majestätsverbrechen
war; dafs es aber eine weltliche Bestrafung der Eidesdelikte gab, scheint
auch Amh. 35, 44 zu bestätigen (s. unten).
Sahen wir in den eben bosprochenen Papyri die Regierung gegen
Steuerdelikte privater Parteien reagieren, so bringt uns Nr. 35 eine An-
kloge wegen betrügerischer Steuererpressung. Die Anklage richtet sich
an Apollonius, röv zgdrev piäov xal Orgumpüı zul dal zov mpoo-
dev. Die Ankläger, Priester des Tempels in Soknopaiu Nesos und
BesrArxol yeapyol, beschuldigen einen gewissen Petesuchos, er habe als
Assönıg‘) unter Vorspiegelung eines Auftrags der Ankläger von abgabe-
pflichtigen yeogyol Getreideabgaben eingetrieben und dieselben dann
‚dnisses.
1) Vgl. Mommsen, Röm. Strafrecht 408. Anders in der republikanischen
Zeit in Rom. Den Gogensatz der römischen und griechischen Auffassung drückt:
Cicero, part. orat. 94, 118 scharf aus, indem er von den Athenern und Rhodiern
gt: otiam, id quod acerbissimum est, liberi civos torquentur. Mommsen, 8. %
2) Der Papyrus dürfte den ofiziellen Bericht über das Verfahren gegen die
angeschuldigten Soldaten enthalten,
3) Bei einem Soldaten, bei dem die Sache thatsichlich nicht stimmte, scheint
ein weiteres Verfahren eingeleitet worden zu sein. Vgl. Grenfell-Hunt p. 37.
#) Ein Priesterprädikat nicht-griechischen Ursprungs. Amh. p.44 ad 1. 11.
46 1. Aufsätze
bei einem gewissen Paalas deponiert. Die Ankläger, die während dieser
Manipulationen abwesend waren, begaben sich nach ihrer weiteren
Klageerzähilung nunmehr zum Strategen und trugen ihm das Geschehene
vor. Daraufhin zitierte der Strateg den Paalas und belegte den bei
ihm deponierten Weizen mit Beschlag (werepyeyunsus röv zugov),
Wie diese Beschlagnahme formell vor sich ging, können wir leider
nicht erschen, es war dies aber, wie wir sagen würden, eine Exeku-
tionsmafsregel zur Sicherstellung, noch nicht zur Befriedigung
des Anspruchs, denn das eigentliche Verfahren beginnt wohl erst mit
unserer Eingabe, also nachdem die Beschlagnahme bereits erfolgt war.
Letztere mufste aus schr naheliegenden Gründen beim Depositar erfolgen,
die Anklage richtet sich aber natürlich nicht gegen diesen, sondern
gegen den betrügerischen Deponenten Petesuchos. Dieser hatte bei
seiner Bestellung zum Acaövıs mit den Anklägern vereinbart, die Ein-
künfte aus den Ländereien unter keinen Umständen anzugreifen, und
diese Vereinbarung eidlich bekräftigt. Durch seine geschilderte Ab-
‚gabeneintreibung hatte er nun zwei Delikte — wir würden sagen in
einthätiger odor Tdeal-Konkurrenz — begangen:
«) Bi« und #) Eidbruch.)
Mit der la ist hier die widerrechtliche Eintreibung der Abgaben
gemeint, vielleicht hat das Wort eine ähnlich weite Bedeutung wie
das erimen vis des römischen oder gar das Verbrechen der öffentlichen
Gewaltthätigkeit unsores österreichischen Strafrechts gehabt. Ent-
sprechend dem regulären Charakter einer Strafklage wegen Vormögens-
schädigung verlangen die Kläger zweierlei: Schadensersatz und Strafe
Sie begehren einerseits Rückerstattung des Weizens und anderseits
Bestrafung des Thäters wegen der genannten Delikte. Leider ist über
die Art der Strafe nichts gesagt. An Stelle eines detaillierten Straf-
autrags mufste auch hier die gewöhnliche Phraso des “SieAgßetv’ ge-
nügen. $o viel über den materiellen Inhalt der Eingabe, ihr prozessunles
12.46: mol O8 de menolgeen Plas mel zgeroleplag) wei. 7.801. heifst
es nur wol magufßnuöros v& cs zueoyecgplas. Ich nehme hier Gelegenheit, auf
Grund einer freundlichen brieflichen Mitkeilung des Herrm Prof. Wilcken einen
Punkt in meinen ‘Papyrusstudien? zu berichtigen. Ich habe dort 8, 85 die Frage
ofen gelassen, ob die Chirographa” in Oxp. I 200 und BOU 15 eidlich waren
Diere Frage ist nun jedenfalls zu bejahon, denn zuooyengetr hat nach Wileken
in gewissen Zusammenhängen die prägnante Bedeutung „Niederichreben den
Gnnor Beadvehs“ und ebenso saht es mit dem Substantiv zeipopoupis. Kugdron-
or dagegen bedeutet private Abmachungen. Es ist deshalb u.a. 0. BAT. zuigd-
Zeago» und Chirographa durch geigepocpl« bezw. «iu zu ersetzen und ebenso in
Os. 1129 (u.a. 0.8.46) in der Aufschrift nicht dreiygulgon) zlagoyedpo]e
sondern zlurgereupie)s zu ergänzen.
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 47
Begehren ist folgendermafsen gegliedert: (Z. 354): d£oöwr düv gul-
araı
1. surrdteı zurayoglocı huov rd drdurmua zapk vol Ev xurago-
QUauB gs riv Eoouınv Huiv mpds zöv Ilerevoögor nardoraaı — —
2. el yodyeı "Arollovlor tor dmordreı nerusrjeu abrdv ul
ok apös riv Touran disfayayıjv — —
3. mepl OR fg zexofgra Pius xal yegoypluplas) Öuehußelv.
Es soll also
1. die Klage auf den xaragogıouds gesetzt werden, um damit den
Anklägern einen Termin zur kontradiktorischen Verhandlung (der z«-
dstaaıg) zu verschaffen;
2. soll Apollonius, der äxssrdrng, jedenfalls wie Grenfell-Hunt ver-
muten, röv pulaxıröv, also der Polizeichef, aufgefordert werden, den
‚Thäter behufs Durchführung des Prozesses dem Strategen zu gestellen;
3. soll das Strafverfahren gegen den Thäter durchgeführt werden
(ohne nähere Detaillierung des Antrags).
Es fragt sich noch, vor wem die Verhandlung stattfinden soll.
Punkt 2 liofse es fast wahrscheinlich erscheinen, dafı das Forum des
Strategen selbst dazu ausersehen seij. aber der Stratege hielt m. W.
in der ptolemäischen Periode so wenig wie in der römischen Zeit
Konventsverhandlungen ab. Dies thaten vielmehr in der Ptolemüerzeit
die Chrematisten, an die auch hier zu denken sein wird. Der Strateg,
der diese Gerichtstage vorbereitet, hat für die Ansetzung der Streit-
sachen auf die Verhandlungsliste und ebenso für die Anwesenheit des
Beklagten zu sorgen. Seine Thätigkeit, wie sie uns hier 132 v. Chr.
begegnet, ist also ganz, die analoge wie sie uns z. B. Gen. 28°) für
die römische Periode zeigt, nur dafs an Stelle der Chrematisten später
das Einzelgericht des Konventsrichters tritt. Es ist dies wiederum
ein Beispiel der Bedeutung des ptolemäischen Prozefsrechts für eine
Darstellung des römischen Prozesses in Ägypten: auf Schritt und Tritt
beeinflussen sich gegenseitig griechisches und römisches Recht und
erst die Erforschung all dieser kleinen Kämpfe zwischen Reichsrecht
und Volksrecht wird eine sichere Basis geben für den. hochinteressanten
Prozefs der Rezeption des römischen Rechts in Ägypten. Die Er-
kenntnis des ptolemäischen Rechts ist aber hierzu wiederum eine un-
entbehrliche Vorarbeit.
Von merkwürdigem rechtshistorischen Interesse ist ferner Nr. 33.
Es ist dies eine Beschwerde an Ptolemäus Philomotor und Kleopatra IL
ausgehend von fünf BasıAtzol yeopyol aus Soknopaiu Nesos. Sie er-
1) Besprochen von Wenger, Pap. Stadien 1101.
48 1. Aufsätze
zählen, dafs sie gegen den gewesenen Komarchen wegen Stenerunter-
'hlagung Anklage erhoben und nunmehr vor der Verhandlung dieses
Prozesses in Erfahrung gebracht hätten, der Angeklagte wolle sich
durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dagegen nun beschweren sich
die Ankläger beim Könige und berufen sich auf den Erlafs eines früheren
‚Königs, wonach Anwaltshilfe in solchen Fällen ausgeschlossen sei. Der
Papgrus giebt uns in mehr als einer Hinsicht Aufschlufs über das
ptolemäische Prozefsverfahren. Im einzelnen glaube ich folgende Punkte
besonders hervorheben zu sollen:
Es handelt sich um einen Strafprozefs. Die Anklage erhebt wie
im römischen Alkkusationsprozesse ein Privater, nicht, wie wir es ge-
wöhnt sind und wie dies im älteren römischen Kognitionalverfahren
der Fall war, ein Staatsanwalt oder öffentlicher Ankläger. Die fünf
Baaılıxol yeogyol werden mun freilich, wie sich aus dem sogleich zu
besprechenden Thatbestande orschliefsen läfst, durch eigenes Interesse
zur Erhebung der Anklage bewogen worden sein, aber dies ändert so
wenig wie im römischen Strafprozefsrechte) etwas an der aus dem
Wesen des Strafprozesses sich ergebenden Thatsache, dafs derjenige,
welcher sich der Anklage unterzieht, zunächst im öffentlichen Interesse,
Interesse der Gemeinde handelt. Ein spezielles, namentlich peku-
niäres Interesse des Anklägers an der Anklage und Verurteilung des
tous erhebt sich nicht über die Bedeutung eines blofsen Motivs: cha-
rakteristisch ist der Umstand, dafs jedenfalls ein den Ankläger treffen-
der Rechtszwang zur Erhebung der Anklage nicht besteht. Der
Thatbestand des Delikts des Angeklagten ist in unserer Beschwerde
mur kurz gestreift: eine ausführliche Erörterung desselben enthielt
die im vorliegenden Papyrus erwähnte Anklageschrift (vgl. Z. 125.)
Dennoch genügen die wenigen Worte Z. 13f, um die Sache zu be-
leuchten. Es heifst da: zei mov ddmudrojv] zul zageAoyuon
oirov re nal yahsod wrA. Der Komarch hatte sich also jedenfalls
bei der Steuereintreibung Erpressungen zu Schulden kommen lassen,
indem er zuviel Abgaben einforderte. Rin gegen ihn durchgeführtes
Strafverfahren und eine Vorurteilung desselben würde wohl auch den
Bauern für den erlittenen Schaden Ersatz bringen. — Das Gericht,
vor dem dieser Prozefs zur Durchführung kommen soll, wird nun
7. 74. mit folgenden Worten bezeichnet: Zr! [Zo]augov rod Zmufu)e-
neo zul Ilersugvevjoos rod Basılızod plguunerdos av[r]eögevsr-
Tor nal cv dv tor aponpmuivan voude?) r& Baaıkınd zul mgoo-
1) Für den Akkusationsprozefs s. Mommsen 300.
2) Sc. im arsinoitischen Gau,
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 49
odına zal Wrorınü agw[örleon yenuarlıo)eov dv elsayaycis Aebıös
ri). Es sitzen also in diesem Gerichtshofe neben dem Chrematisten-
kollogium unter dem Vorsitze des Dexios noch der Zruueänrjg und der
Basılıxög yeauuareig. Die Teilnahme dieser beiden letzteren Beamten
an dem uns bereits aus den Turinerpapyri‘) bekannten Chrematisten-
gerichtshofe ist m. W. neu. Auf die ausgedehnte Kompetenz diesos
eigentümlichen Gerichtshofs der Ptolemüerzeit deutet: die Bezeichnung
desselben als *Königs-, Finanz- und Zivilgericht”?) hin. — Zur Ver-
handlung der Anklage war nun bereits ein Termin angeordnet wor-
den®), als die Ankläger vernahmen, dafs sich der Angeklagte der Hilfe
nes Anwalts bedienen wolle. Sie wenden sich, um dies zu vereiteln,
mun nicht direkt an den bereits mit der Sache befafsten Gerichtshof,
sondern an König und Königin mit folgendem Petit (Z. 21): dedues”
buov zav usyiorum Yedv el buiv done dxosrelAnı juov vi Evrsokert)
al roüg arods zenuarıstds Ömas Eu} zig Öunkopig röv Zvr[eilkeon®)
Surrdtooy zör Tesevospe: u) werd Suunyögov avvzudloruoden.
Diese an sich auffallende Beschwerde gegen die Unterstützung dos
Angeklagten durch einen Anwalt wird noch interessanter durch ihre
genaue Begründung und Zurückführung auf einen königlichen Erlafı
Die Ankläger führen aus (Z. 15): mundarduede dv Zvxulonperor
Tesevoigw nera vumyögev ovruußisrusduu, mgooreragdrav röv mpo-
rövov ündv did zoo broxeıuevov agoordyuar[o]s rodg mg0ozogevonE-
vous GvumpÖgous mpbs räs mg0oodında nolacız Ial BAdBN ov zgo0dder
zgübaı als vo AlajıAmdv dumioov ro Enduro zul rodrois und
Zetva[i] ovomyogäsu (1. -Aea). D.h. etwa: Wir hören, dafs der Be-
schuldigte T. sich bei der Verhandlung des Beistandes von Anwälten
bedienen will, während Eure (der Könige) Vorgänger in dem beige-
schlossenen Dekrete verordnet haben, dafs Advokaten, welche Steuer-
prozesse zum Schaden des Steuerschatzes annehmen, das Doppelte des
Schadensbetrages plus (zweimal) ein Zehntel) an den königlichen Schatz
zu zahlen haben und ihnen aufserdem dio Konzession zur Ausübung der
Advokatur entzogen werden soll. Angeschlossen wird ein königlicher
1) Vgl. Fay. 11 und 22,
2) Ebenso Tor. 18,6, zitiert nach Revillout, Rev. Egypt. II 12440. Die Aus-
gabe Poyrons war mir leider während der Ausarbeitung dieser Zeilen nicht zugänglich.
3) Das bedeuten die Worte [o]evsornwuies (Wilcken: dreormavics) jnis nura-
erdnsos—ngbs Teswvoßgin. Kurderanıg bedeutet den kontradiktorischen Verhand-
Tungatermii
&) Die vorliegende Beschwordeschrifl
$D. h. anf dem von den Chromatisten abgchallenen Konventstermine.
{Vel. oben Naber 9.33. D. R]
98. 9.40 ad lin. 1906.
Arie. Papyrsfarıchnag IE 4 a
50 T. Aufsätze
Erlafs wahrscheinlich des Ptolemseus Philadelphus an einen Apollo-
nius'), welcher Brlafs die eben auszugsweise mitgeteilte Bestimmung
enthält und folgenden gut erhaltenen Wortlaut hat:
Basıkzög Irohsueiog Arollovior yalgew. Exeidij rag Tüv
bmoyeygauulvor ournyögev mpoozopeuonru zgds räs mposodızds
xploeıs surußädatovteg rüg apoaddous oUvratov Ixus maydösı
dis zb Paoıhınov ol ovompopfsunes dirkodv rd dmökeror zed
Tovrois unsdrı Üdoro ovrnyogkau (I. Maui) zegl undevds apdy-
arog. div BE tig rov Aurußkarebrron rüs mgooddoug Aeyzdı
SvmyogNsas eg! madyuards rıvog, abrdv ve zpbs Äuäs werd u-
Aus Emoreiere nal ri Imdpgovru abrod weregapisars els ro
Baoıäundv. Datum.
Die Form dieses Erlasses ist die ciner Instruktion des Königs an einen
seiner Beamten, die sich zunächst auf die Verwaltung bezieht; da darin
aber eine neue allgemeine Rechtsnorm ausgesprochen ist, so hat diese
Instraktion, wie unsere Boschwerde deutlich zeigt, eine über die Be-
deutung einer blofsen Verwaltungsmafsregel hinausgehende Bedeutung,
sie wirkt wie ein allgemeines Gesetz: gunz dieselbe Sache also
wie wir sie für die mandata prineipis im römischen Kaiser-
rechte kennen. Inhaltlich deckt sich der erste Teil des Er-
lasses genau mit dem Zitate desselben in der Beschwerdeschrift, da-
gegen enthält der Erlafs noch die Bestimmung für den Fall, dafs ein
Advokat, dem die Konzession entzogen ist, dennoch seine Thätigkeit
weiter ausübt. Der Umstand, dafs der König für bestimmte Fälle den
Advokaten ihre Thütigkeit untersagte, dafs ferner bei Nichtbeachtung
dieses Verbots dem Anwalte die Kanzlei ganz gesperrt werden konnte,
zeigt einmal zweifellos, dafs die Anwälte nicht ohne staatliche Kon-
trolle blieben, läfst aber auch ziemlich sicher den weiteren Schlußs zu,
dafs jeder Anwalt einer behördlichen Autorisation zur Ausibung seines
Berufes bedurfte. Äufserst originell ist nun das Verhot der Anwalı
hilfe für bestimmte Fälle. Es ist ein derartiges Verbot — namentlich
mit Rücksicht auf die sogleich zu besprechende Begründung desselben
— m. W. einzig dastehend und findet weder in der Rechtsgeschichte
noch in den modernen Prozefsordnungen ein Analogon. Es enthält
diese Bestimmung ein unfreiwilliges Kompliment vor dem Geschicke
der Anwälte, aber auch einen ziemlich unverhlümten Vorwurf ihrer
‚Kunst der “Rechtsvordrehung”. Wo der Steuerschatz in Betracht kommt,
will sich der König die Kunst der Anwälte vom Leibe halten und
1) Vielleicht den in Rev.L.38 orwühnten Disiketes gleichen Namens. $. die
Bemerkung ad lin. 28,
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 51
verbietet sich ihr Eingreifen zum Nachteil des Stouerschatzes. Letzterer
Zusatz zeigt deutlich das Motiv dieses Verbotes: os kann dasselbe nicht
— woran man a priori auch denken könnte — in einer Verhütung,
der durch die Intervention von Advokaten regelmäfsig eintretenden
Verzögerung der Prozesse gesucht werden; das Verbot hat vielmehr
entschieden die oben genannte Spitze, denm es richtet sich nur gegen
die Anwaltshilfe x} PAdßn rov zg006dov.')
Übertretung dieses Verbots wird mit einer doppelten Strafe ge-
ahndet:
1) mit einer Geldstrafe von twice 1}, the amount of the BAdßn”.?)
2) mit Entziehung der Advokatur. Letztere Strafe kann als Ehren-
und als Vermögensstrafe aufgefafst werden. Es enthält eben eine
solche Entziehung zwei Strafelemonte: die bürgerliche Ehro wird tan-
giert durch Untersagung des Berufes und das Vermögen geschädigt
durch Zerstörung des bisherigen Erwerbskreises des Betreffenden.*)
Endlich ist noch die Strafsanktion für den Fall der Ausübung
der Advokatur durch einen also Interdizierten zu besprechen. Dieselbe
ist wiederum eine zweifache:
1) Es wird ein Strafverfahren gegen die Person des gewesonen
Adrokaten vor dem Königsgericht eingeleitet, worüber wir aber nichts
Näheres erfahren, als dafs der Betreffende mit Bewachung dem Könige
vorgeführt werden solle.
2) Daneben aber erflieist die Weisung, das Vermögen des Delin-
quenten für den königlichen Schatz zu konfiszieren.
Wir lernen aus den angeführten Strafsanktionen, dafs das ptole-
mäische Strafrecht schon die Vermögensstrafen in ihren drei wichtigsten
Unterarten gekannt hat:
a) als Geldbufse;
b) als Vermögenskonfiskation;
©) als Untersagung einer bestimmten Form des Vermögenserwerbes.
Auf dieselbe Sache bezichen sich noch drei weitere Klagfragmente,
welche die Herausgeber unter Nr. 34 publizieren. (a) und (b) sind
Fragmente einer an den Zmeinejs und BasıAxds yeauuareis ge-
richteten Klage, ebenso dürfte (4), enthaltend das Ende einer Klage-
1) Auch das gänzliche oder teilweise Verbot des Postulierens für andere im
römischen Privatprozefsrechte (Dig. 8, 1,4) ist etwas ganz anderes, Hier Yiogt
der Grund in natürlicher oder juristischer Unfühigkeit des Postulanten; im Falle
unseres Papyrus aber ist der Grund nicht in der Person des Anwalts, sondern.
in der Natur der Rechtssache gelegen.
2) Nühores bei Grenfell-Hunt, 1.
3) Vgl. Mommsen, Strafr. 1008.
52 T. Aufsätze
schrift, an dieselben Personen gerichtet gewesen sein. Beide sind uns
in Nr. 33 als Teilnehmer am Chrematistengericht begegnet. Frag-
ment (e) dagegen enthält den Anfang einer Klage derselben Bastktxol
yeopyoi an den König und die Königin. Das Petit fehlt hier wie in
den Fragmenten (a), (b), doch interessieren in (c) die Worte Z. 7—11,
worin die Kläger erklären: |? ? Eroiuog &yonev wagadeixv]vodı abrov
muguäolzoduevov otrdv re xal zaAxöv, dupavio)u 62 zul Zaxigon
zöL [öxpeineüe nal Herenpberiaeı rar Basıkız]ı ypuunaret nal zepeı-
GoYocipreöres ron Busıızöv Öpxon ...; leider bricht gerade hier der
Papyrus ab. Die Ankläger erbieten sich, den Beweis der Dofraudation
des Angeklagten vor dem Epimeletes und königlichen Schreiber zu
führen, soweit ist die Sache ganz klar; was bedeutet aber die ange-
schlossene Bemerkung, dafs sie den Königseid bereits geschrieben
haben? Es kann sich blofs um eine eidliche Bestätigung ihrer Aus-
sage handeln, es kan der Eid, der sonst in Anklageschriften oder
Klagen m. W. nicht begegnet, aber auch einen analogen Charakter
haben, wie der Kalumnieneid des öffentlichen Anklägers im römischen
Akkusationsprozesse.) Der fragmontische Zustand des Papyrus verweist
jede weitere Erörterung auf das Gebiet reiner lypothese.
So viel über die Prozefsurkunden. Weniger Bemerkenswertes
bieten die Vertragsurkunden. Nr. 32 Verso; 43; 44; 4650 bringen
acht Darlehensschuldscheine. Während von den bisher bekannten
Darlehensurkunden aus ptolemäischer Zeit, so weit sie vollständig. er-
halten sind, alle mit einer einzigen Ausnahme die Exekutivklausel
(zeükıs nudereg dx Ölung) zeigten (vgl. Grenf. 1 18; 20; 23; 28; 29; 31;
U 185 215 24; 27; 29; Lond. II 218; 225; Leid. 0; Par. 7) und nur die
älteste Urkunde Grenf. 1 10 (174 v. Chr.) dieselbe nicht aufwies, fehlt
diese Klausel nunmehr auch ganz?) in Amh. 32 Verso (114 v. Chr).
Es wird uns aus diesen Daten klar, dafs die Exekutivklausel keines-
wegs, wie man voreilig hätte behaupten können, ein essentiale oder
auch nur naturale negotii des ptolemüischen dveior war, sondern dafs
sie nach freier Vereinbarung der Parteien bald gesetzt, bald. wiederum
nicht ausgemacht werden konnte, wenn auch ersteres die grofse Regel
gewesen sein dürfte. Grenf. 110 aus dem Jahre 174 v. Chr. enthält,
1) Dorselbo ist aus dem Privatrecht entlehnt. Mommsen 386%. Der Kläger
schwört nicht enlumnine causa den Prozofs anzufangen. Repotundengosetz 7. 19:
sei deinraverit calumnine causa non polstulare); weitere Stellen bei Mommsen, 8.2.0.
>) Amh. 44 (dä9y? v.Chr) fehlt, wenn die Ergänzungen korrekt sind, das
mebereg dx Dieng. Über diese verkürzte Klausel, die Goldschmidt, Z. 8. St. 10,
906 mit der vollständigen Klausel gleichwertig hält, vgl. Mitteis, Reicher. 416°
und Gradenwitz, Einführung 114.
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 8
wie bemerkt, die Exekutirklausel nicht, die nunmehr nüchstälteste Ur-
kunde Amh. 48 (173 v.Chr.) enthält an der Stelle, wo wir später die
Kußdxeg-Klausel treffen, folgende Klausel: f zgäkıs Zora Magpirı zür
zurd ri ypagiv zupd te davrod Meveldov zul x] röv üxupgörrov
wirdı mdvrov apdogoveı werk co Öudypaypa zul zods vönoug, d.h.
dem Gläubiger soll die Porsonal- und Vermögensoxekution des Schuld-
ners zustehen ‘gemäfs dem Edikt und den Gesetzen’. Diese Beziehung
auf eine ptolemälsche Exekutionsordnung ist schon deswegen bemerkens-
wert, weil im Punkte der Personalexekution das griechische Recht in
ausdrücklichem Gegensatze zum ägyptischen steht. Im ägyptischen
Nationalrechte war nämlich nach dem Berichte des Diod. Sic. I, 79
von König Bokchoris im 8. Jahrh. v. Chr. die Personnlexekution ab-
geschafft worden, in der griechischen Periode aber‘) kommt sie, wie
die Exekutivklauseln (xo&Eıs & tod Ösdeverauevov!) lehren, wieder vor
Die Wiedereinführung mufs jedenfalls auf ein neues Exekutionsgesetz,
zurückgehen, das die Personalexekution allgemein gestattete und auf
ein solches deutet auch unser Papyrus; möglich auch, dafs das Datum
dieser Gesetze dem unseror Urkunde nicht ferne steht, aber Sicheres
läfst sich natürlich nicht sagen. ?)
Die Schuldscheine lauten gröfstenteils auf Getreide (32 Verso;
43; 44546; 47), Nr. 48 auf Wein‘) nur Nr. 50, die jüngste Daneions-
urkunde hat Geld zum Gegenstand. Kein Darlehen ist verzinslich,
vielmehr sind Nr. 46—48 und 50 ausdrücklich als Advere &roxe be-
zeichnet, während in den übrigen Fällen eine Zinsenberechnung überhaupt
nicht erwähnt ist. — Sofern auf der Schuldnerseite eine Mehrheit von
1) Ebenso unter der römischen Herrschaft. Vgl Osy. IE 209 (28 u. Chr.)
nnd Mitteis, Arch. I 3521.
®) Es ist für die Erkenntnis dos Exckutionsrechts des ptolemfischen Rechts-
kreises von grofsor Bedeutung, alles zusammenzutragen, was auf diese Klausel
irgendwie von Bezug sein kann. Von Interesse jet namentlich die Frage nach
der Geltendmachung des in einer Exekutivurkunde niedergolegten Anspruchs.
Ist der Gläubiger, welcher eine solche Exekutivurkunde besitzt, in der Lage, den
Schuldner privatim ohne behördliche Intervention auszupfänden oder gar
in den Schuldturm zu sperren? Oder hendtigt much ein so gut versicherter
Gläubiger den Arm der Exekutivbehörde und hesteht sein Vorteil nur darin,
dafs er, statt erst mit oiner Klage, sogleich mit einem Exekutionsantrage
vorgehen kann? Ich glaube für die letztero Alternative in mehreren Urkunden
ziemlich sichere, wenn auch noch nicht jeden Zweifel ansschlieisende Beweise zu
haben. Indos sollte diese Frage hier nur angezeigt suin, ein näheres Eingehen
darauf würde, da die Amherst-Pepyri hierfür keine Lösung bringen, über den
Rahmen diesen Referaten hinausgehen
3) Im Fragmente Nr. 49 ist der Gegenstand des Darlehens vermutlich anch
Getreide,
54 1. Aufsätze
Personen steht (Nr. 49 und 50) ist passive Korrealität verabredet. Im
ersteren fragmentarisch erhaltenen Papyrus ist diese Korrealitätsklausel
in die Exokutivklausel eingeschaltet (2. 54), im letzteren ist aufser-
dem die Korrealität noch ausdrücklich normiert und zwar für die Schuld
samt allen Accessionen (Strafzahlungen im Falle der Mora) (Z. 21).
Diese Normierung passiver Korrealität bei Schuldnermehrheit findet
sich auch in den übrigen bisher bekannten griechischen Darlehens-
schuldscheinen durchgängig (vgl. Grenf. 1 10; 183 20; II 18; 21; 27; 29:
Lond. II 225),
Nr. 42 bringt eine Quittung, Nr. 51 einen Kaufvertrag über ein
Haus. Empfangsbestätigungen, Quittungen von Banken und Briefe
füllen den Rahmen der ptolemäischen Papyri aus. Der Brief Nr. 40
zeigt uns den Wert, den ein gutes Kleingeld auch im 2, Jahrh. v. Chr.
für die Beeinflussung der amtlichen Thätigkeit beim roxoppauerevs,
%ouoyewupareig und „rois &AA0ıs“ hatte, Er sei als Kuriosum erwähnt.)
3. Papyri aus der römischen Poriode.
Der erste der römischen Papgri Nr. 63 bringt Fragmente zweier
inhaltlich dunkler Reskripte der Kaiser Septimius Severus und Cara-
calla. Die Urkunde liefert ein neues Beispiel für die Publikation kaiser-
licher Reskripte durch Aushängung in Alexandria (rgosrdön Zv’ARskav-
Ögeig. Datum).?)
Beginnen wir wiederum mit den Prozefsurkunden. Amh. 66 (124
n. Chr.) erscheint der Strateg als Untersuchungsrichter in einem Mord-
prozefs. Kin gewisser Stotoetis klagt vier Personen des Mordes an
seinem Bruder an. Es war bereits einige Tage vorher ein Termin in
dieser Sache abgehalten worden), aber ohne dafs der Ankläger seine
Anklage hätte erhärten können. Da er sich auf das Zeugnis zweier
Frauen berufen hatte, werden diese nunmehr vorgeladen. Aber auch
sie erklären auf die Frage des Strategen, 7 xı zegl tod gövov Zyuasen,
dals sie nichts wülsten und der Strateg läfst diese Antwort protokol-
lieren (dxkevaev Urourmwerodivar). Der Strateg entscheidet hier den
Fall wicht, sondern nimmt eben nur die Ergebnisse der Beweisauf-
nahme zu Protokoll, er füngiert als vorbereitendes Organ für einen
Strafprozefs, ähnlich wie z. B. BGU 1 163 ein Stratog eine Vorunter-
9) Val. Fay. 117, 6-8 aus d. J. 108 m. Chr.
®) Val. Mitteis, Hermes 32, 653 und Mommsen, 7.8.8. 22, 149°
3) Davon dürfte, wie die Herausgeber annehmen, die verstämmelte Col. I
dieses Papyrus handeln Eu ist nur natürlich und wir machen es heute genau
0, dafs in einem Falle wie dem vorliegenden an das vorhergehende Protokoll,
das dic Sache nicht zu Ende brachte, das neue unmittelbar angeschlossen wird.
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 56,
suchung wegen Brandlegung leitet. Zur Urteilsfällung über Mord und
Brandstiftung war der Strateg jedenfalls nicht kompetent, er fungiert
— ob auf Grund ständig delegierter oder selbständiger Thätigkeit, mag
noch dahinstehen!) — so wie ein moderner Untersuchungsrichter. —
Nr. 81 (247 n. Chr.) zeigt uns ebenfalls den Strategen, eigentlich den
Buadeyöusvos Orgermyiav, den Strategiererweser, als die Strafgerichts-
barkeit des Präfekten vorbereitendes Organ. Es handelt sich um eine
Erpressung von 2 Talenten und 3000 Silberdrachmen, der sich ein
Unterbeamter des früheren Strategen gegenüber dem Ankläger schuldig
gemacht hatte. Die Sache ist anscheinend schon dem Präfekten vor-
getragen worden und derselbe hat eine dem Ankläger günstige Ant-
wort erteilt; dieser begehrt nunmehr vom Strategieverweser, er möge
dafür sorgen, dafs der Angeklagte und seine Gehilfen vor dem Gerichts-
hofe des Präfekten erscheinen und daselbst bis zur Entscheidung der
Sache Gerichtsfolge leisten sollten.*) Das Verfahren soll hier jeden-
falls nicht auf dem Konvente, sondern vor dem ständigen Gerichtshofe,
des Präfekten durchgeführt werden; es begegnet uns aber hier auch
nicht das xeragogiou6s-, sondern das Vadimonienverfahren. Die Ur-
kunde unterstützt in dieser Hinsicht das von mir (Pap. St. 100) über
das Verhältnis dieser beiden Prozefseinleitungssysteme zu einander
Gesagte.
Anschliefsend an diese auf die gerichtliche Thätigkeit des Strategen
bezüglichen Urkunden erwähne ich die Beschwerde Nr. 78 (184 n. Chr.),
die sich an den äxurövrapgos, den Centurio, richtet. Sie wird schon
nach ihrer Adresse‘) nicht so sehr als eigentliche Strufklage hehufs
Einleitung des ordentlichen gerichtlichen Verfahrens, sondern eher als
eine polizeiliche Beschwerde zu charakterisieren sein, mit der ja
möglicherweise — vgl. BGU 1321 und 322 — eine Klage an den Stra-
tegen parallel laufen konnte. Es handelt sich um eine Vermögens-
übervorteilung und Trpressung einer dopäsıe ygaarı) durch gefähr-
liche Drohung, jedoch ohne detaillierte Darstellung des Sachverhalts.
Ebenso unklar ist das Petit: do &ydiwa abrov eis zö dexovanucu,
auch erklärt der Kläger, erst künftighin noch Zreg« rovzav weifove
2) Val. Wenger, Pap. St. 0
22.60. [ka votron »fsieten muoarzeiigr Aröraı [reed eis] areen-
yiag wagen [ji mencudenlsJur +8 Alinler [ro]6 ieureoneron Aulale ipeudros]
den’ Av sl neös] mbrde Dratyeru mioes Aug, EINE ale] zagmerune airhr
rois Mlonßets aöre® wri. Die grammatikalische Konstruktion ist im Anfang
schwierig, vgl. die Wemerkung der Herausgeber zu Z.4£, aber der im Texte
Wwicdergegebene Sinn dürfte cher win
3 Val. Mittein, Hermes 30, 6101
1. Aufsätze
vorbringen zu wollen, sodals die Eingabe einen ganz provisorischen
Charakter hat, etwa wie sich auch heute noch der Geschädigte in der
ersten Aufwallung mit einer Expektoration an die naheliegende Polizei-
behörde Luft macht,
Der einzige Papyrus in der Sammlung, der die gerichtliche Thätig-
keit?) des Epistratogen betrifft, ist der nicht am besten erhaltene
Papyrus Nr. 77 (139. Chr.), eine Strafklage gegen betrüigerische Zöllner.
Der Anklüger, ein Priester und Zollbeamter in Soknopaiu Nesos, hatte
in Erfahrung gebracht, dafs zwei Zollbeamte den Fiskus betrogen haben
(6gv zöv pioxov zegıygapöuerov), und war, als er darüber bei den
Oberbeamten Anzeige erstattete, von einem der Betrüger noch thätlich
mifshandelt worden. Der Ankläger begehrt, dafs die Thäter vor dem
Epistrategen zur Rechenschaft gezogen worden sollen. Dazu, dafs hier
der Epistrateg angegangen wird, vgl. BGU 1340 (und meine Pap. St. 148).
Über den Erzrichter und Dikaiodotes erfahren wir aus den
Amherst-Papyri nichts, dagegen bringen mehrere Urkunden neue Be-
lege für die ausgedehnte Thätigkeit des Präfekten sowohl auf ge-
richtlichem als verwaltungsrechtlichem Gebiete. Von einigem juristischen
Interesse sind etwa folgende Urkunden. Amh. 81 wurde bereits bei
der Thätigkeit des Strategen bosprochen. Zu den Strafklagen Nr. 79
(eirca 186) und Nr. 83 (3,/4. Jahr), beide stark fragmentiert, ist vom
prozefsrechtlichen Standpunkte nichts Besonderes zu bemerken. Ma-
teriellrechtlich zeigen sie die Thätigkeit des Prüfekten als Strafrichter
bei Defraudationen von Steuerbehörden.
Eine nicht prozessuale ‘prlition to the prefect” enthält Nr. 62
(8,4. Jahrh.). Dazu ist Oxy. 159 (a° 202) zu vergleichen. In dem aus
dem Faijüm stammenden Amherst-Papyrus beschwert sich ein gewesener
dezısgeis Didarus darüber, dafs er in seiner Abwesenheit vom Gemeinde-
rat von Arsinoe zur Aozoygupl« ausersehen worden sei. Die Aufgahe
eines solchen Aoyoygdgos wird in beiden Papyri bezeichnet als zg00-
edgedon 75 (rd Iyeuövos) dygdvrp dizasenpip (vgl. Oxy. 159, 101.
und Amh. 82, 3%. 19). Was darunter genauer zu verstehen ist, ist
nicht ganz. sicher. Grenfell-Hunts Vermutung (Oxy.1 p- 119 n. 9), dafs
der Gesandte ‘perhaps was io act as representative of he city in some
inquiry then being held’, wonach es sich nur um eine Vertretung von
Fall zu Fall handeln würde, wird durch den Amherst-Papyrus meines
‚Erachtens nicht bestätigt. Die A0z0ygupi« scheint vielmehr ein an-
dauerndes Amt gewesen zu sein und zwar, wie schon Grenfell-Hunt
1) Vgl. Nr. 70, einen verwaltungerechtlichen Bericht von Lokalmagistraten
an den Epistrategen (115 n. Chr).
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sommlung des Lord Amherst 57
beobachten, nicht so sehr ein Ehrenamt, als eine Bürde, gegen die
sich die auserschenen Abgeordneten zu verwahren suchen. Die Städte
dürften also eigene Abgesandte, die ihre Angelegenheiten zu wahren
hatten, ständig am Hofe des Präfokten gohabt haben. Dafs ein solcher
Abgesandter 7gauudrov &morjpov sein mulste, ist recht einleuchtend,
Didarus selbst aber bezeichnet sich in gut angebrachter Bescheidenheit
als schriftunkundig oBöt zoArevaduevdv zors. Die Bestimmung zur
Aoyoygeipi« geschah durch den Gemeinderat. Als Exkusationsgründe
werden persönliche Unfähigkeit, Unentbehrlichkeit in der häuslichen
Wirtschaft (vgl. Z. 6 yeopyig azoAdtovre) und gewisse Privilegien ge-
golten haben. So beruft sich im Oxyrhynchos-Papyrus der zuerst Aus-
erschene darauf Zevrbv isgoviegu ever. Dals aber ein solcher Ver-
treter [zgoßunjas öfg]uönevos sein müsse, dafs er also zu diesem
Amte nicht gezwungen werden könne, behauptet wohl mur Didarus:
das Amt scheint vielmehr eine Liturgie gewesen zu sein. Gegen die
Entscheidung des Gemeinderats stand, wie der Amherst-Papyrus erweist,
der Rekurs an den Statthalter offen. — Ebenfalls eine verwaltungs-
rechtliche Angelegenheit entscheidet der Präfekt Sulpicius Similis ')
im Fragmente Amh. 65 I,1—8 (Anfang des 2. Jahrh.). Der Papyrus,
özouvnuerionol des Präfekten, läfst trotz seiner fragmentierten Ge-
stalt den zugrunde liegenden Fall gut erkennen. Er lautet: [afwwüluer
3 m. 1) adv Zrepov dnoAvdivu Ira durmdouer nel Ti davrav
TrOQJlar agonxupregelv" Eovkrims Eluhız Imödero el zardge iyovar.
dizbvrov wi) öyew Zovkzlsıos Dwuäis: "Snaov rov Eregov dnoludi]-
au day &Ados Ave’ abrod xaraoradı,
Der Papyrus bestätigt neuerlich die m. W. für Ägypten zuerst von
Wileken (Arch. I 154) ausgesprochene Ansicht, dafs die kaiserliche
Domänenverwaltung, wenn sie nicht genug freiwillige Pächter fand,
zur Zwangsverpachtung griff und die Bebauung solchen Bodens als
Liturgie auferlegte.?) Der unserm Papyrus zugrunde liegende Sach
verhalt pafst aber auch vollständig zu dem von Mitteis in seiner Ichr-
reichen Studie “Zur Geschichte der Erbpacht im Altertum’ 8. 36 Be-
merkten.°) Die BemıAıxol ysopyor, hier zwei Brüder, haben neben der
Nr. 64 enthält zwei Entscheidungen igyplischer Statthalter (des Vibius
Maximus und seines Amtsnachfolgers, des genannten Sulpieius Simili über dio
Deckung der Kosten öffentlicher Strafsen und Bilder und ist für die Wirtschafte-
geschichte von Bedeutung. Da der Papyrus aber zu juristischen Bemerkungen
keinen Anlafı bietet, überlasse ich seine Erörterung Berufeneren,
2) Vel. Mitteis, Popyrusurkunden, Hallenser Vortrag 3
3) In den Abhandl. d. sichs. Akad. d. Wiss. phil. hist. Klasse XX Nr. IV (1000)
Ygl. zu Nr. 06 auch Wesselj, Woch, 1. cl. Phil 1902 p. 170 (Pap. Kain. 2% unpubl),
58 1. Aufsätze
von ihnen zu bebauenden Staatspachtstelle noch ein Eigen, dessen Be-
bauung sie infolge der Lasten der Önnosf« ysapyi« vernachlässigen zu
müssen fürchten, weshalb eben einer von beiden um Enthebung von
der Staatspacht bittet. Bezeichnend für die Schwierigkeit, welche der
Domänenverwaltung die Auffindung von Pichtern schon zu Beginn des
2. Jahrh. machte, ist auch der Ausspruch des Präfekten, wonach dem
einen Bruder die Enthebung nur unter der Voraussetzung gewährt
wird, dafs er an seinerstatt einen anderen beistelle. — Auf eine der-
artige private Abmachung über die Verpflichtung zur Staatspacht be-
zicht sich auch Amh. 94, 1618. Dieser Papyrus aus dem Jahre 208
. Chr. enthält einen Sozietätsvertrag, gehört also unter die Vertrage-
urkunden, mag aber des sachlichen Zusammenhanges wegen schon hier
kurz besprochen werden. X, Sohn des Ammonius, nimmt einen ge-
wissen Hermes als zowovds (socius) in einen Pachtvertrag auf, den
er über ein &x rod önuoslov auf fünf Jahre gepachtetes Stück Land
abgeschlossen hat. Der zowavds wird in diesem Vertrage obligiert,
zu den Verpflichtungen des Pächters seinen Beitrag zu leisten, wogegen
er auch an den Rechten Anteil haben soll.') Eine wichtige Verpfich-
tung des zowovög ist nun Z. 16-19 ausgesprochen: däv 82 werd röv
moo|yergauulvov ypövolv zaruogedn ri yeupyig ovwysopyijasis wor
[IT Buchst] rd rolrov uEgog Zos ob drolvdo eig yeuglrias ....
Wenn also X nach Ablauf der fünf Jahre zur yeogyl« gezwungen
werden sollte, so soll ihm, bis er von dieser Liturgie frei sei, der Socius
(bezüglich eines Drittels?) ovvyeogzeiv. Dies macht den Eindruck,
als ob nach Ablauf der Pachtzeit, wenn sich kein neuer Pächter meldete,
der frühere zwangsweise zur Fortbebanung angehalten wurde. Dies
würe ja auch das Nächstliegende, statt nene 7&0p90/ zwangsweise an-
zusiedeln, eben in erster Linie die alten fostzuhnlten. Anderseits scheint,
es wieder, dafs zuweilen mit gewissen Ländereien die Pflicht zur Be-
bauung von Auoräweh yi als eine Art Reallast zusammenhing. In
einem Kaufvertrag 109 n. Chr. Amh. 95 sind nämlich Gegenstand des
1) Es braucht für den juristischen Loser nicht bemerkt zu werden, dafs der
Fächter durch einseitigen Vertrag mit einem Socius nicht dem Verpächter einen
neuen Kontrahenten aufdrängen kann. Dem Verpächter gegenüber bleibt er allein
berechtigt und verpflichtet und zwar für die Gesamtheit seiner im ursprünglichen
Vertrage ausgemachten Leistungen, nicht etwa blofs mehr für den auf ihn ent-
fallenden Teil; es sel denn, dafs der Verplchter dem geänderten neuen Vertrage
beitrete. Anderveits kann aber der Verpächter keinesfalls, wenn ihm der Socius,
inen Teil der Leistungen macht, sofern or Überhaupt Teilzahlungen anzunehmen
verpflichtet ist, dieselben aus dem Grunde zurückweisen, dafs nunmehr ein underer
für den eigentlichen Schuldner die Leistung vollsieht. Diex-ergiebt sich aus den
allgemeinen Grundsätzen des Obligationenruchts,
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in dor Sarımlung des Lord Amherst 59
Kaufs 10 Aruren Katökenland, welche der Verkäufer übergeben soll
zedage{s| dxö Puoihisig sel mavros eldous. Zu Baoıkırig ergänzen
die Herausgeber (p. 121.n. 4) 'yis or perhaps yeopyias” und über-
setzen gewils richtig free from the eultication of royal land and all
imposts’. Endlich erwähne ich noch einen wie die beiden genaunten
Urkunden ebenfalls schon von den Editoren in diesem Zusammenhang
zitierten Papyrus, nämlich Fay. 123, einen Brief, etwa 100 n. Chr,
worin von einem ‚Juden Theophilus die Sprache ist, der Z. 17 dariiber
klagt [jr fzönw Is yeogplan.
Ein, wie Mitteis erkannt hat, ebenfalls auf Erbpacht — die Ur-
kunde sagt Kauf — bezüglicher, grofser beiderseits beschriebener Pa-
pyrus aus dem Ende des 1. Jahrh. n.Chr. ist Amh. 68. Die gewohnt
vortreffliche Erläuterung des etwas komplizierten Sachverhalts durch
die Herausgeber, sowie die ausführliche Behandlung, welche soeben
(@.8. St. 22, 151 #) Mitteis dem Papyrus widmete, überhebt mich einer
weiteren Erörterung. Nur in formeller Beziehung sei hier auf die
Umständlichkeit und Schwerfälligkeit hingewiesen, mit welcher der eo
fein ausgebildete bureaukratische Apparat funktionierte: Eigenschaften,
die sich in der anläfslich der Vererbpuchtung einos Domänialgrund-
stücks gepflogenen amtlichen Korrespondenz, wiederspiegeln. Eine Auf-
zählung der einzelnen Stücke in chronologischer Reihenfolge ergiebt
folgendes Schema:
1) Die Offerte des künftigen Erbpächters (Bobäone: “orjausdar)
an den Strategen des hermopolitanischen Gaues bringt die ganze An-
gelegenheit in Gang (2. 17-24).
2) Der Strateg schickt die Ringabe, bezw. ein dwrirgagor der-
selben an Alexander und die Schreiber des Gaues (AAsEdvögp zal rolc
roaumareösı rod vonod) mit der kurzen Erledigung: üras odv rb
üxöhovdov roirp yivlgrar ds zudıau (2. 14-10).
3) Alexander schiekt die Stücke 1) und 2) an Polemon, den Bası-
Auxög youunereüg; seine Erledigung, die wohl in der Lücke Z. 18 ge-
standen hat, kann kaum genauer gewesen sein als 2) (Z. 121).
4) Genauer ist die nächste Untererledigung, die Polemon giebt, in-
dem er den Akt an Hermias, den roro7gauerevs, weiterleitet. Dieser
soll nämlich prüfen, ob die Angaben des Offerenten richtig sind, na-
mentlich das Grundsttick vormessen lassen (Z. 5—11).
5) Der rozoypunnereds seinerseits schreibt an den zonororuue-
reg, indem er den oben erhaltenen Auftrag mit ziemlich denselben
Worten wiederholt (Z. 2-5).
6) Auch der xauopoaunereög erledigt noch nicht selbst die Sache,
sondern giebt den Akt mit einer kurzen Bemerkung (Z. 1) an die Geo-
1 1. Aufsätze
meter weiter. Dieselben sind zwar hier nicht ausdrücklich als Adressaten
ersichtlich, da die betrofiende Partie verloren ist, aber dafs sio es waren,
gcht daraus hervor, dafs sie nunmehr:
in einem Bericht das Ergebnis der Landvermessung vorlagen
(. 8-38).
Dafs trotz oder vielleicht besser wegen dieses komplizierten bureau-
kratischen Formalismus sich leicht Irrungen und Verwirrungen ergeben
konnten, wovon dann die Schuld die eine Behörde auf die andere schob,
ist sehr begreiflich. Das Verso des Papyrus zeigt uns die ganze An-
gelegenheit bereits in voller Unordnung und der Prüfekt hat scharfe
Worte nötig, um wieder Ordnung zu schaffen. Soviel zur formellen
Behandlung dieses Papyrus.
Wir sind mit den letztbesprochenen Urkunden schon vom prozefs
rechtlichen ab und auf das privatrechtliche Gebiet gekommen. Eine
Reihe von Papyri enthalten Eingaben Privater an Behörden, sowie
Rechtsgeschäfte Privater unter einander. Kauf-, Pacht- und Gesellschafts-
verträge, Darlehensquittungen und andere Empfangsbestätigungen brin-
gen wenig Nenes, sondern bewegen sich in den uns bereits aus anderen
Papyri vertraut gewordenen Formen. Nur auf wenige Einzelheiten
soll hier aufmerksam gemacht werden. So zunächst unter den Pacht-
oflerten (BoiAou woPdonsde) auf Nr. 95 und 86 aus dem Jahre
78 n. Chr. Gegenstund der Pacht sind in beiden Fällen Waisenkindern
hinterlassene Grundstticke; die beabsichtigte Pachtdauer ist fünführig;
der Pächter hat aufser dem Pachtschilling noch gewisse Steuern zu
zahlen. Adressat der Offerten ist Hermaios, der äönpuehs "Eouozoätren,
der hier in der Rolle eines Kurators der Waisen erscheint. Merk-
würdig ist nun, dafs es in der Pachtofferte Nr. 85 (nd ähnlich auch
Nr. 86) heilt, sie sollen durch 10 Tage öffentlich angeschlagen werden
und, wenn niemand mit einem dridsue hervortritt, soll der Vortrag
perfekt werden: Amh. &5, 18—22: äv gaivmeuı zgoredijvar rüode vis
wodbaeug dvriygupov dal rüg zußymovsus hulpus dere Önug underds
agoGapapdvrog Frida uam iylv n wiedanıs Aeßuie iu von mev-
Tueri yadvov Auedeordroug (1. -0ıs). Amh. 86, 16--18: dmiddneros OR
yevoulvov Üelvai ou (1. 00) Eregors werauuododv Bir obv palımca
WoPOse (1. -«l) wor dl zodros. Es ist hier, wenn ich recht sche,
für die Verpachtung der Waisengrundstücke der Weg der Versteige-
rung gewählt worden. Der Exegetes hat eine Aufforderung erlassen,
Pachtofferten zu stellen) und unsero Papyri enthalten mın solche auf
1) Ich gehe von jener juristischen Konstruktion aus, die in der Veranstal-
tung einer Versteigerung nur eine an die Allgemeinheit gerichtete Aufforderung
Leopold Wenger: Zu den Rechtsurkunden in der Sammlung des Lord Amherst 61
diese Aufforderung hin gestellte Offerten, die eine bestimmte Zeit
öffentlich angeschlagen bleiben, damit jedermann ein Zx@dew« machen
und sie dadurch entkräften könne. Die Herausgeber übersetzen &rfspu
mit ‘ohjeetion’, Ich glaube &xldaue hier genauer mit ‘höheres Anbot’
wiedergeben zu können.) Erfolgt ein solches, so kann der Exegetes
die Grundstücke Erdpors (eben denjenigen, die höhere Anbote stellen)
nerauododv, erfolgt aber keines, dann wird uiodaaıs Beßeic. Das
div gafmcou ist in beiden Fällen wohl darauf zu bezichen, dafs dann,
wenn die Offerten den Versteigerungsbedingungen überhaupt nicht ent-
sprechen sollten, der Exegotes sie unberücksichtigt lassen könne. —
Nr. 88 enthält eine Sublokationsoflerte über 7 Araren, der Subeon-
duetor stellt die Offerte an den Sublocator (128 n. Chr.). Des Sozietäts-
vertrags in Nr. 94 wurde bereits oben (9. 58) gedacht, einen anderen
Gesellschaftsvertrag bringt Nr. 100 (198—211 n. Chr). Hermes hat
eine Adun gepachtet und dazu den Cornelius zu einem Sechstel als
socius angenommen (Z. 41. mposehdßero röv Kogvijkov zomawdv rg
eörig Aduung ward cd Eerov wipos). Im vorliegenden, allerdings arg
fragmentierten Papyrus sollen nunmehr vermutlich die Gewinnstquoten
fixiert werden. Die in diesen Gesellschaftsverträgen getroffenen Ver-
abredungen entsprechen ganz dem Rechte der römischen Societas.*)
4. Papyri aus der bysantinischen Periode.
Hier genügen einige Bemerkungen, dem die Urkunden bieten
nichts wesentlich Neues. Von den prozessualen Stücken nenne ich
Nr. 146 aus dem 5. Jahrh., eine Polizeiordre des Heraklamınon, des
Kontraktaofferten zu stellen sieht; das Angebot des Ersteigerers, bier also des
Püchters, ist dann erst eine Offerte, an die der Botreffende aber bis zu einem
höheren Anbot, also möglicherweise — wenn kein solches erfolgt — dauernd ge-
bunden ist: vorausgesetzt natürlich, dafı die Oferte Überhaupt den Versteigerungs-
bedingungen entspricht, d. h. dafı sie z. B. nicht unter das festgesetzte Minimum
herabgeht. Vgl. etwa Dormburg, Pandekten® II 321.
1) CPR 139 (286 u. Chr.) enthält eine Pachtofferte an den Gemeinderat von
Hermupolis. Darin heifst es nach Feststellung aller Rechte und Lasten (Z. 211):
Emıbalneros 8} yeroulvov ir Ielgoıs werauuadotr, was Weasely 8, 167 wieder-
giebt: „Sollte eine Kontribution kommen, so darf ich es anderen in Aftermiete
geben“. Ich glaube eher, dafs auch hier die Sache eo, wie wir os chen für die
Amherst-Papyri thaten, aufzufassen sein wird, also: „wenn ein höheres Anbot er-
folgt, so soll der Adressat eine anderweitige Verpachtung vornehmen dürfen.“
2) Über die in Amh. 72, einer Erbschafts-&woygagn aus dem J. 248 n. Chr.,
enthaltene Erwähnung der Donorum passessio vgl. die Miscello von Mitteis, Z. 8
sm, 108.
#2 1. Aufsätze
Aaurgds xl Öizdgiog'), worin er den Eirenarchen einer xöun folgen-
den Auftrag erteilt: owjsere Kolkoügev zul Ziguov röv abrod AdeApöv
— — tobs daosndserrus rd dvo Boixd Lie ’Avoupiov dxoxurasrägeı
airh, H dvruklyovrus ixrlupere Ex ri aöhım. Hudner yig ix
100 &ezovros. Hier wird zwei Rinderdieben eine goldene Brücke ge-
baut: sie können sich durch Rückstellung der Tiere von der weiteren
Verfolgung frei machen, nur für den Fall, dafs sie den Diebstahl leugnen
oder die Rückgabe weigern sollten, ergeht die Aufforderung, sie zu
verhaften und einzulieforn, worauf dann das gerichtliche Strafverfahren
eingeleitet werden wird. In erster Linie soll also versucht werden,
die Sache kurz im polizeilichen Wege zu erledigen.
Unter den Urkunden über Rechtsgeschäfte finden sich mehrere
Darlchensschuldscheine. Wirtschaftlich verfolgt wohl ebenfalls den
Zweck eines sechsmonatlichen Darlehens der Pränumerationskauf Nr. 150
(@° 592). Fünf Personen bekennen für eine in 6 Monaten zu bewerk-
stelligende Heulieferung den Preis erhalten zu haben. Juristisch ist
dies aber als Kaufvertrag zu charakterisieren. Vom ddveov äroxov
und den damit meines Erachtens in engem Zusammenhange stehenden
Strafklauseln für den Fall der mora solvendi einerseits, und anderseits
von der Verwendung des Bides in den Papyri, wozu Nr. 138—140
neue Belege bringen, wird cher unter Heranzichung eines gröfseren
hierher gehörigen Materials in gesonderten Aufsätzen zu handeln sein.)
Gr:
Leopold Wenger.
1) Der riparius übte gewisse gerichtliche Funktionen aus, an ihn richten
sich auch iu dieser Zeit Klagen, so x. B, eine wegen Gewaltihätigkeit. Giz. In.
Nr. 10200. Grenfell-Hunt p. 179 n. 1
2) Ich erlaube mir schliefslich, auch an dieser Stelle Herrn Prof. Wilcken
für manche wertsolle Bomerkung und Berichtigung bei Durchsicht meines M. 8
den herzlichsten Dank auszusprechen.
Compte d'un soldat romain.
No IV des Papyrus Latins de Gendve
(Supplement aux Archives Militaires du I Sitcle)
Haut de 19 centimätres, large de 5, le papyrus IV de Genöve est
couvert, sur le cdt6 recto, du texte latin que je me propose d’6tudier
ici. Au verso, figurait en cursive grecque un relov6 d’actes ou de royus
offieiels provenant de Philadelphie, dans le nome arsinoite: il n’en reste
que Vextrömitö gauche — quelques Iettres seulement — d'une dizaine
de lignes, dont la 4° est surmontee du chiffre 94, plac6 cn manchette,
Sauf a In ligne 1, 00 le cgnomen [Quladratus est en oneiale,
Veriture du recto, chiffres eb texte proprement dit, presente partout
un type de cursive qui rappelle beauconp, avec des difffrenees copen-
dant, le type general des pitces I ct II des Archives Militaires du Pa-
pyrus I de Gentve.') Les lignes 1—10 ne sont pas de la meme main
que les lignes 11-27. (A ot IA, des ratures et des surcharges (Il. 1
bis et 9), des chiffres oubli6s dabord, puis transerits dans linterligne
(L. 6 bis et 25 bis). Si Von joint & ces Indices In diförence entre 1a
premiere main, trös soignee, ef’ In seconde, assez läche, le fait quaux
lignes 1—10, comme aux lignes 11—27, les corrections sont de In se-
conde main, enfin Ia suppression, dans la derniere partie du papyrus,
des intervalles mönng&s au debut pour dötacher certains chiffres, om
arrive ü se convainere que le travail, commened en copie, s'est trans-
forme aprds coup en simple brouillon.
Voiei le transeription du fragment. Je mets un point au-dessons
des lottres ot des chiffres imparfaitement lisiblee.
1 ADRATUS....
1 bis Lv
2 ut) d..LXXRX .. (les 5 chiffren raturds)
3 dr CEXCVIL
1) Archives militaires du 1% sißcle. Texte inedit du Papyrus Latin de Gendve
No 1, publi6 sous les auspices de In Socidts Acad6miquo de Gendve, avec f
mil, deseription et commentaire, par Jules Nieole et Charles Morel. Gendre,
Kündig, 1900,
64 T. Aufshtze
4 dem
5 dr OXKNIK
6 eXvI
6 bis LI aIIS
7 r LXXXKI a. 1 (on 8)
8 05 GCEXIV a..1.1S
9 0dr XXXXVII a III (on 8) (Le V raturd et surmonte des
deux traite verticaux.)
10. ‚rum dr LXXRX a...
1 dr CCXCV
12 dx
B are
14 drXvI
15 drxX
16 AroX
17. sum dr CX.
18. de XXXXV.
19 art
20
21 drxm
2 dc
3 dx
En Mayo
62 2 r CLXIT a IS (2)
3 bis ........XLVIaIIS
2% 22... COX a IE (ou 8)
Eu .. COXC.U
Nous wavons guöre IA quune colonne de chiffres, dont chacun indi-
que un nomıbre simple ou complexe de drachmes. Mais Taspect de cette
colomne, partagde en series symötriques, le retour de la m&me somme
eu töte de chaque söries et celui, dans Tintörienr des series, A eertainen
places, de chifires identiques ou ü peu pres gaux, tout cela suggöre
Wembl&e un rapprochement entre notre fragment et la piece No 1 des
Archives Militaires, ontenant les comptes de deux soldats de larmde
d’Egypte pour Vannde 83-84 de J. 0. A Yanalyse, ce rapprochement
simpose tout & fait
‚Non seulement le Papyrus IV offre aussi un speeimen de compta-
bilit6 militaire, co qutabliraient dailleurs suffsamment Yemploi de Ia
‚mumöration romaine, les vestiges de mots latins avant les chiffres et le
Jules Nicole: Compte d'un soldat romain 6
signe > = eenturia ou centurio au-dessus du enpnomen [Quadratus,
mais c'est Ia möme disposition que dans les &tats financiers de Q. Ju-
Yius Proculus et de C. Valerius Germanus, dest la möme division en
termes quadrimestriels. Dans les deux pitces, pour chaque terme, on
a inserit dabord le montant de In paye, puis le dötail des döpenses
Des attributions adherentes aux chiffres, comme la feuille a dt
coupöe juste & Yendroit od elles aboutissaient, il me reste plus quun
petit nombre de lettres, & peine lisibles, affleurant (Il. 2, 8, 9, 10, 17)
le bord gauche du fragment. Mais, pour essayer de combler ces Iacunes
et de retrouver, en partie du moins, Vemploi des sommes inserites au
compte de Quadratus, lid6e vient naturellement de recourir aux etats
de Proculus et de Germanus, oü los chiffres sont encore accompagnds
de leurs justifications.
L’examen parallele des deux documents nous renseigne d’abord sur
1a signification de Ia somme de 297 drachmes, marqu&e une premidre
fois A la ligne 3, en töte de In 1 serie de chiffres, dont elle est nette-
ment detachee par un cadro laiss6 en blane. C’est Ia paye de Quadratus
pour le 1° terme quadrimestriel. Elle fuit pendant aux 248 drachmes
mises au erddit de Proculus et de Germanus & chaque terme de Tan
3 de Domitien. Nous lirons aussi ce chiffre de 297 en täte de la s&-
rie 2, & la ligne 11, bien quil n’y figure plus au complet, et nout
V6erirons en töte de Ia 3° sörie, & la ligne 20, on il a disparu dans
une döchirare du papyrus. On restituera done, daprös le Papyrus I,
aux lignes 3, 11 et 20: [accepit stip(endium) I anni ....] dr CEXCVIT
— [aeeepit stip(endium) II anni ejusd(em)] dr CCXCVIII] — [accepis
stip(endium) III anni ejusd(em) dr . CCXOVII .].
M semble certain que Ia möme somme revient une quatritme fois
aprös In 3° serie, & Ia ligne 27, au-dessous de Iaquelle le papyrus est
coupe. II faut admettre alors que, ü Ia diffirenee des comptes de Pro-
culus et de Germanus, celui de Quadratus ne sarrötait pas aux limites
dune seule annde.')
Passant aux chiffres group6s en trois ndries sous celui de In paye
quadrimestrielle, nous remarquons que le premier ot le troisitme sont
fixes: partout cost 13 pour Tun eb 16 pour Tautre. Or los söries
quadrimestrielles du Papyrus I prösentent aux mömes places les nom-
bres fixen de 10 et de 12, dans In liste des depenses de Proculus et
1) Entro los lignes 26 et 27, il n’y a que Vintervalle ordinaire, co qui parait
insuffsant pour marquer Ia söparation de deux exereices aunuele. Mais, selon
toute vraisemblauce, lo comptablo a voulu dconomiser Ja place, comme il Taait,
A6j% fait entre In 2° et 1a 3° serie. Nous avons elabli wur d’autres indicor encore
quü un moment donne aa mise au net s'dtait change en brouillon,
Archly 1. Papprusforschung TI. B
6 1. Aufsätze
de Germanus. On induira de ce fait ce quon aurait Wailleurs pu af-
firmer a prüori, & savoir qu'au militaire, 1&numöration des döpenses
suivait un ordre consacrd et que les indieations not6es dans le Papy-
rus I, en rogard des chiffres 10 ot 12, se rotrouvnient dans le Papyrus IV
en regard des chiffres 12 et 16. Autrement dit, on compte chaque
fois & Qundratus 13 drachmes pour le foin (foenaria) et 16 pour Ia
chaussure (ealigas, fascias). Les deux articles Ini sont livres plus chör
quü Proculus et & Germanus, et Ton voit que cette difförenee de prix
vorrespond aussi exactement que possible & Ia difference des payen
La proportion parfaite entre 297 et 248 domnerait 11, 97 pour le foin
et 14,37 pour la chaussure; mais une lögtre majoration en faveur du
fise &tait de necessite.
Le second chiffre est 139 dans la 1" serie, 100 dans les deux
autres. Le Papyrus I porte, ü cette place, dans les trois series,
80 drachmes in vietm, soit pour la nourriture, attribution qui doit
certainement re restituge dans les trois söries du Papyrus IV. Pro-
portionmellement au montant des payes, on aurait 9, 96: dest done
que le chiffre est arrondi d’uhe fagon normale aux series 2 et 3. A la
srie 1, il est grossi dämesurdment pour une raison qui resterait &
chercher.
Le quatriöme article s&löve A 50 drachmes et une fraction dans
In sörie 1, & 20 drachmes dans la serie 2 du Papyrus IV. II manque
& In sörie 3. I ne figure dans le Papyrus I quä la serie 1, on
20 drachmes sont comptös pour le suturnalicium k{astrense). Quadratus
aurait done depens aux fütes de decembre, qui tombaient en effet sur
le 1° quadrimestre de Vannde dgyptienne, une somme trös superieure ü
eelle dont Proculus et Germanus avaient da se contenter. Ou bien, ce
qui semble plus probable, une partie au moins des 52 drachmes li ont
servi ü eölöbrer encore dautres fetes, auquel cas il y aurait lien de se
demander si ces r£jonissances aecamuldes n’expliqueraient pas la forte
proportion des frais de nourriture pour le premier terme. Quant aux
20 drachmes de la s6rie 2, olles supposent In c&l6bration d’une nouvelle
solennit6 extraordinaire.')
1) Au moins que la eelebration & grands frais de quelgue 6vänement heureux
ayant preeöd6 de trop prös Ia date des Saturnales, Yautorits militaire n'eft eport
sur 16 2° quadrimestro la distribution des 20 druchmes consseris oräinairement
aux fütes de fin dlannde. En matitre de permissions et de divertimements, les
voldats, pas plus que les enfants, n'aiment los simplifications, M. Charles Morel,
ui a bien voulu prendso comnnissunce du presont travail, se demande si ces
2 drachmos no correnpondent pas aux 4 drachmes ad sipna qu'on trouve A la
& ligne du 2° compte quadrimestriel de Procalus el de Germanus. Laugwenta-
‚Jules Nicole: Compte d'un soldat romain 67
Le einquitme article est portö & 05 drachmes et une fraetion dans
la serie 1, & 110 dans la serie 2. (est Varticle habillements, in vesti-
mentis ou in vestitorium. Dans le Papyrus I, non seulement Te taux
en varie d'une serie A Pautre, mais, au 1° terme, il n’est pas le möme
pour Proculus et Germanus, celui-ci payant 100 drachmes, eelui-li 60,
tandis quiau 3° terme, tous deux payant 146 drachmes chacan.
Larticle in vestimentis manque & la serie 2 du Papyrus I. Manque-
il a la sörie 3 du Papyrus IV, laquelle a un item de moins que les
deux autres? Le 4* chiffre, malheureusement incomplet, de cette serie
correspondrait alors, soit A une troisiöme distribution pour frais de füten,
soit A un genre de d&pense non reprösentd dans les serios pröcddentes,
ü des frais darmement, par exemple.') Dans los deux cas, & linvorse
de la rögle, le compte de Proculus et do Germanus serait, pour Tarticle
habillements, plus fort que celui de Quadratus. Mais Tetude de In
pitee I du Papyras I a pleinement d6montrö que Yon s'efforgait de
röduire au minimum le pdcule ou capital de röserve du soldat romain,
et qui cet effet, on chargenit de preffrene sa note d’habillements.
Or les depenses de Quadratus, dds le 1° terme quadrimestriel, apparais-
saient sup6rieures ä sa paye, et Vomploi du proc6d6 ordinaire devenait
superflu pour le reste de Voxoreice.
A partir diei, le parallälisme entre les deux pidces, ch möme
entre les trois series du Papyrus IV, semible se d6rober. Nous nous
trouvons en prösence de difficultes d’autant plus grandes que certains
chiffres sont mutilds ou peu lisihles A la fin des deux derniöres series
du compte de Quadratus.
Prenons les trois nombres, drachmes et fractions de drachmes, qui
terminent la s£rie 3. Les fraetions sont douteuses; par contre, les
chiffres 168, 46 et 210, qui indiquent les drachmes entieres, se lisent
trös elairement. Or, 163 ot 46 font 209: N&cart ontre cette somme
et Ia troisitme nombre est si faible, quil peut sexpliquer par le röle
des fractions additionelles. II serait des lors naturel de supposer que
163 ou a represente une somme & laquelle vient Wajouter 46 ou 2, et
que les 210 drachmes ou c eonstituent lo total de ces deux nombres.
Si a figure le total des depenses Gnumerdes aux lignes 21—24, D, y
ajontera un item dun genre sp£einl, et c sera le total general des de
penses. La verifieation de Yhypothöse par addition des item plucds
tion ceserait alors d’ötre proportionelle A celles de 1a solde, puisqu'elle monterait.
au 500 %
1) Comme les 103 deniers ports au dbit d'un soldat dans e papyrus 105
des Villen da Payoum {page 255, colonne II, ligne 18. Le docament est des der-
niöres anndes du 9° side),
68 1. Aufsätze
aux lignes 21—24 n'est pas possible, parce quon ne lit plus au com-
plet le chiffre de In ligne 24. Mais, dans la serie 2, le chiffre marqus
ü la ligne 17, lequel, par Ia place quil oocupe, correspond exactement,
ä a, nexprime cerlainement pas, ü moins d'une grossiöre faute do copie,
le total des item &numerds aux lignes 12-16. En effet, ce total ent
259, et le chiffre incomplet de la ligne 17 commence par un C, suivi
immediatement dun X. D’autre part, il faut renoncer A toute induction
rd du rapporb entre co chiffre et les deux derniers de In sörie, car
celni de Ia ligne 19, sauf un C initial et les tracos peu distinetes dune
seconde centaine, a disparu dans une döchirure du papyrus.
Dans la sörie 1, le chiffre de Ia ligne 9, correspondant & celui des
lignes 17 et 25, pourrait marquer le total des depenses inserites au-
dessus, si Von admet quune premiere centaine, dont il semble bien
qu'on devine les racos, y preeddait les deux eontaines encore lisiblos.
On anrait alors 314 ot une fraction. Mais il n'y a aucune relation
apparente entre ce chiffre et les deux derniers de a serie, 47 (ou 44)
ot 92.
Les comptes de Proculus et de Germanus noneent, & la fin de
chaque serie, dabord le total des döpenses, puis Vexesdent des recettes
d6pose ü I caisse de la cohorte, puis le montant des d6pöts anterieurs,
puis le total gönral du erddit. Nous avons sons los ycux tous los &ld-
ments eb toute la marche des opörations. Dans le compte de Quadra-
tus, on entrevoit, & la fin des series, le jen dune möthode difftrente,
daprös laquelle on n’a consign® que les rösultats d’operations plus ou
moins analogues. Le degr& de cette analogie nous öchappe Evidem-
ment, II est & noter que Yarant-dernier chiffre est partout le möme
ou & peu prös, eb quil entrait trös probablement dans Ia composition
du dernier. Peut-tre le chiffre do In ligne 2 indiquait-il Io solde du
ergdit de Quadratus, & la fin du dernier exereice annuel, et seryait-il de
base aux calculs de ses soldes quadrimestriels pour Yannde suivante.
A a difförence du Papyrus I, le Papyrus IV nous montre, dans
la comptabilit& militaire, Vemploi diune division de la drachme qui doit,
ötre Fobole. Le signe qui annonce chaque fois le chiffre dirisionnaire
ressemble beauconp & Ia forme la plus simple de la cursif, et ce chiffre
west jamais supericur d BY,
Complet, le Papyrus IV avait au moins lo double de sa hauteur
actuelle. En effet, la derniere ligne du fragment commence un eompte
annuel qui se terminait sans nul doute au-dessus du bord.inf6rieur
de In feuille, dans la meme colonne. Ce qui done ü peu prös le for-
mat (37 centimötres) du Papyrus 1
Quant & Gvaluer In largeur primitive du document, C'est natu-
‚Jules Nicdle: Compte d\un soldat romain 9
rellement impossible. Mais, vu la grandeur du format, vu aussi que
le texte du verso est bordd A gauche dune forte marge et coupe &
droite dös les premitres lettres, nous ponvons affirmer que, sur le recto,
le compte de Quadratus ne figurait pas seul. C'est une ressemblance
de plus avec lo Papyrus I.
Aucun fait preeis ne permet de determiner direetement L&poque
ü Iaquelle notre piece a 66 dressde. Restent les donnes indirectes,
L’eeriture se rapproche trop de elle du Papyrus I pour que les deux
textes soient chronologiquement A une grande distance Tun de Yantre
Cola Pose, Yaugmentation quen passant de Tätat finaneier de Proculus
et de Germanus ü eelui de Quadratus, on constate dans le montant
des stipendia et dans le prix diartieles identiques, assigne au compte
de Quadratus une date sensiblement posterieure a Yannde 83—84. En
fin, si nous avons eu raison d’expliquer par la e&l&bration de solennits
estraordinaires N6normitd relative de la somme inserite au quatrieme
artieles des döpenses de Quadratus pour le premier quadrimestre, on
pourra penser aux r&jouissanees qui salußrent, dans les camps de Tarmeo
romaine d’Egypte, la nouvelle de Yarönement de Nerva, appeld ä Fem-
pire le 18 Septembre de Yan 96.1)
Gendve, 15 Octobre 1891. ‚Jules Nicole.
1) Les papyrus nous montrent par de tris nombreux exemples qui fallait,
couvent un temps consid6rable, surtout dans Narriöre-saison ou en hiver, pour que
Yon rogüt en Egypte les nousellos de Rome.
Sara Köln rdameririae , vn
Phylae and Demes in Graeco-Roman Egypt.
In the deseriptions of persons which occur so frequently in Greck
papyri, there are several instances of a formula which has not hitherto
been fully explained. To the name of the individual is added, besides
the statement of his parentage, a pair of epithets comneeted by the
words 6 sel: for example, P. Lond. II 8.210, 8: Aövuos Adunov rod zul
Amunrgiov Zooındawos d al "ADaueie. This particular combination,
Zooındawos 5 xal "4APaueis, occurs much more frequently than any
other, at least 22 examples of it being already known (see list below);
but several similar phrases are also known, such as “4öguiwiog 6 zul
Zosındauoz (BGU 709), Duratıpardaseıog 6 wul’AAueis (P.Oxy.273),
Adtuunrögzios 6 xal Ajveıos (P. Oxy. 261), x.r.A. The current expla-
nation is that given by Wilcken (Gött. gel. Anz. 1895, no. 2, p. 142),
{hat they are names of deines, which have for some unexplained reason
been doubled; thus the deme which was named "42ßaweis was subse-
quently renamed after a certain Zoaixoguos. This explanation is
adopted by Grenfell and Hunt (P. Oxy. 243, P. Amh. 85, ete.), and no
other, so far as 1 know, has been offered.
The explanation appears to be true, to the extent that a deme-
name is contained in these deseriptions, but false in supposing the
two epithets to be altermativo names of the deme. Attention may be
called in the first place to evidenee which has been available for some
time. In BGU 578, 1.4 a certain Lucius Antonius Minor, a citizen
of Antinoopolis, is deseribed as “4nsaueds d zul ’EguzPöros, while
in au inseription from the same eity (CIG III. 4705) the Prytanis of
the Povanj, Aurelius Origenes, is deseribed as heing guäig "4örwaidos.
The comparison of these two passages suggests that in all cases of
‚such double names, the first stands for the tribe (puAsj), the second
for the deme. Confirmation of this explanation is found in an un-
published papyrus in the Britich Museum (P. Lond. 1164). The pa-
pyrus consists of ten documents, originally separate, but. fastened
F. 6. Kenyon: Phylae and Domes in Gracco-Roman Egypt. a
together to form a continnous roll. AI are dated in the month
Panemus-Pharmuthi in the 20® year of the emperor Caracalla [= April,
A. D. 212], and relate to pecunjary transactions (repayment of loans,
purchases of houses, etc.), conducted through the bank of Anubion in
Antinoopolis. In the course of these documents, double names of the
type above described occur no less than 60 times. In col. 6,11. 4, 5,
the following deseription of one of the parties to a sale oceurs: "4u-
mövios Zeßdoros 6 ul "Hodsksıos xal ol rourov ünopnisior ddeApel
Oiyumuiöns sul "Aunavigov, ol die ägınes, "Avcvosis, ol rgeis dr
zurgbs Yunoviov punls ıjs würns zal Öwov rd. Here the
Iast words plainly refer to the preceding description, Zeßdaros 5 xal
"Hodxasıos, and imply that, while "Hodxäsuos is a deme-name, Zeßderuos
is a tribename. To this it may be added that in col. 1, which is
much mutilated, the phrases guA Oseıgevuifsdsios 6 zul...) and
qui Zeßelinog 5 aul.....] occur, while both 'Oseıgevrwdıos and
Zaßeiviog are found elsewrhere as first elements in double names of
the kind under investigation.
From this papyrus, accordingly, we can recover the names of nine
tribes and twenty-sevon demes of Antinoopolis, while, by a fortunate
aceident, a tenth tribe-nane, with two deme-names, is preserved in two
Berlin papyri. Whether the eity had more than ten tribes, we have
no means of knowing; but it is quite possible that it followed the
example of Athens in her best days, and in that case we hare a com-
plete record of its tribal organisation. The list follows, in alphabetical
order, together with the names of the demes assignablo to each tribe.
Excopt in the case of the first tribe, the evidence for all those names
occurs in P. Lond. 1164; but in four instanees corroborative evidence
is furnished by other papyri.
Dvir, Aüpos.
1. Aögudvuog.! 1. Kuzıranueig.‘)
2. Zooızdowos.?)
. ’Ehevainos.
."EQugPönnos.‘)
. Magadehnos.
4. Eaiapivios.
I. Aonwaueis.
wer
1 BGU 301, 1.2.
9) BAU 700, 1.2.
3) Ale in BAU 074, La.
22
II. Altıeds.
IV. Meridios. Areupögeos.
Anunegeeis.
. Besnopögıos.
. Rakhırexviog.
Magxdu[e)os-
. Ten
Eignnisis.
"Eorueds.‘)
. Tigozerögiog.
V. Negovidvios.
VI. Oseıgavrindcios
VII. Mlevktıog. . Onöpwios.
Dirudigiog.
1.
2.
VII. Zußeinos. 1. Au—
2. Taunkıeds.‘)
3. Tooponievs.
4. —radıeig.
IX. Zeßdorios. "Aoxkımios.
. Aoonoöguos
X. Toauiviog. . Krrjonos.
. Nixmpögios.
The names of these tribes explain themselves readily. Four are
derived from the names of Hadrian himself, AfAuog Tonevös “Aöpievös
Zeßusrög. Touudwog also recalls his predecessor, Trajan, and Negovr-
dag the predecessor of Trajan, Nerva Zußelnos is derived from
Hadrian’s wife, Julia Sabina, and Havänog from his sister Paulina.
1) Also in BGU 300, 1.9, where read Nefgonlinvos for Wilcken and Krebs‘
Nefoeäleuirios. The reading of the demo-name, given Iıy Wilcken-Krobs an
irufelios, is doubtful, bat Dr. W. Schubart, who has kindly examined the pa-
run, hinks it ia not Eoranis,
2) Also in BGO 179, 1.2, where rond [Zußelsuog 6] uch Tafen]äueis for. a
mal Tejänleis, the ronding of Krebs and Wilcken.
9) Also in BGU 179, 1. 3,4.
P. G. Kenyon: Phylae and Domes in Gracco-Roman Egypt. 2
Matidin, mother of Julin Sabina, gives hor name to the tribe Maridtag.
Antinous himself, deified as Osiris, appears in the tribe 'Oszugavrndsıos.
In this conneetion it may be moted that, since the Grecks equated
Osiris and Dionysus (Horod. II. 144), the many representations of An-
tinous as Dionysus?) may equally be rogarded, from the Egyptian point
of view, as representations of him as Osiris; and the same identifi-
cation may be intended in the pair of Egyptian stabues from Hadrian’s
Villa at Tivoli (now in the Vatican), which hare been generally re-
garded as portraits of Antinous in the character of an Egyptian
deitg.2) Finally the tribe “4önveig is a tribute to the avowedly Greck
character of Hadrian's new foundation, and to Hadrian’s fondness for
Athens.
A similar attempt at appropriateness may be seen in many of
the deme-names. The four demes of the tribe "Arpais have direct
and obvious connections with Athenian history and mythology. Kazı-
Tohızög and Zosındawos are obvions compliments to the founder of
the eity. KadAır£wvuos contains a reference to Matidie’s daughter, Sa-
bina, and Mugxutvuos to her mother, Trajan’s sister, Mareiana. The
four demenames in the tribe Negowavi« appear to allude to the
pacific and paternal character of that emperor; the mutilated name
Teve — may be restored as TeveßAla. The names Ouyrıog and Dric-
Bkägios are appropriate in the tribe called after Hadrian’s sister, and
Tawnäuzdg in that which bears the name of his wife. Finally Keıjsuos
and Niangögtog filly represent the last emperor who vietoriously ad-
vanced the borders of the Roman empire. The remaining names are
more ordinary, and have no special significance.
Apart from Antinoopolis, a eonsiderable number of tribe-
and demenames are known, of which it will be useful to give a list.)
1 place first the cases in which both names are preserved, and after-
wards a complete alphabetical list of deme-names, which references to
the sources to which we owe our knowledge of them. In the spelling
2) Seo K. Lovenow, Über den Antinous dargestellt in den Kunstdenkmälern
des Altertume (Berlin, 1806), pp- BI--00.
3) Ib. pp. sm.
3) For his part of my paper Fam undor great obligione to Dr. W. Crönert,
irho has supplied many of he references, especially those to Ihe Bulletin de
Correspondenee Hell6nique. Dr. Crönert had already prepared an article for Ihe,
Archiv on this subjoc, giving a list of the extant deme-names; Tut on learning
{be new light throwan upon the subject by the Briich Museum papyrus, he most
generouly placnd all his material at my dieposl, in order that my list might
be as complete as possible. Several referenees aro also giren by Lumbroso,
UEgitto dei Greci 0 dei Romani (1895), p- 74, nole 2
74 T. Aufsätze
of the names I have followed the seribes, or (when they difer) what
appears to be the predominant usage; but in the case of the termina-
tion -wuog or -og there is evidently no uniformity or consisteney in
their practice.
Goa. Fnuos.
Alkıuneöptios. Anveios (P. Oxy. 261, 6).
Shovöscos (at Alexandria) ') "4idaucds [MS. R0Hg},
"Agudvevs [MS. -is).
Aquvuigeis [MS. -is}.
Eiandes.
). @eorueis [MS. is]
6. Boavreis.
T. Magaveis.
8. Zrapviens.
Magoveis (BGU 919, 6).
1
2
3
4.
Eignvoguädzeıo
"Houxksıavbs ds re Avriwoctos(BGU
710, 3).)
Kauadgewos (P. Oxy. 373). Eitslöwios (2 see below).
Mgoxexzosıßdoreios(ntAlexandria). 1."dädeueis (BGU 813, 3).
2. Eoueusös) (Bull. Corr. Hell
XX. 398).
Heoksueueig (at Ptolemais). Begeviveuis (BCH XXI. 188)
Treoispauevs (at Alexandria, Wester
‚mann, Vit, script. gr. min, D.50,
"Anorimos ... zo ul zivos
"Arekuvdgeus, ... . guhig Ihrode-
Heidog).
1) This tribe, with ite demes, is mentioned hy Satyros (frag. 31 in Müller's
Fragg. Hist. Grace). There is nothing to xhow whether Ihe tribe-name was
formed with {he termination «tus or -og, but the laiter is more umal in the case
of tribes.
9 IF the ronding is correet (and it in followed hy d «—, which indicates
{hat tbe deme-name is still to come) "Hosdeirög is the old name of the tribe,
which had been renamed after Antinous in the reign of Nadrian, shortly before
he date of this papyrus (A. D. 1467)
ÜEoteneis, nicht "Eowetog, nach dem Abklatsch, den Borchardt und ich
1698 von dem von uns wieder ausgegrabenen Stein in Menshtje (Piolemaie) ge-
nommen haben. D. Rad.)
F. 6. Kenyon: Phylae and Demes in Graeco-Roman Egypt. 7
Zoaızdawog. ”4l9auis (BGU 5, TIL 8; 193, 9;
427,8,26; 469, 1; 607,7;621,5;
622,7; 029,9; 649, 9; 710,27;
717,2; P.Lond.118.153,11;210,9;
212,3; 317,23; CPR.14,8;17,10;
63,6; 139, 15; 202, 7(2); P.Oxy.
95, 15; P. Fay. 93, 1; 212).
Dikoxkavdios. ?AR8g@Jeds (P. Anih. 85,1; 86, 1).
Wurukıdahdoosıos (of.also P.Leipz. 1. ’44Mieus (P. Oxy. 273, 9).
10,1.3: guAnkıDardanıon Cröv)
x |. .|Peiov). 2. "Hodsisios (P. Oxy. 273, 12).
[.Aavapereıos.') "4ABuueds (P. Lond. II 8. 206, 7;
P.Oxy. 100,4).
The list of demes, including those emmmerated above, as well as
those which cannot be assigned to any tribe, is as follows:
Alanıdeös (P. Petr. I. 21,14: preudögov [roö] "Agreuudcgov
Aladds]; Ziebarth, Das griech. Vereinswesen, p. 218, inser.
now at Alexandria, but of unknown provenance: Ifroksualos
"Ahskävögov Alanıdedi).
4idauede (P. Oxy. 271,4; 323; and seo above, under tribe-nanıes
dioviswos, Hporurrosehiores, Zosızdawos, Dihorkasdror,
Dviakıduhdoneros, and [? NelıAuvaßdrıog).
"Augowueds (Inser., probably from Memphis, Ath. Mitth. XXI. 367:
"4rolönıos Dıklovos uyanıcds).
"Avdavıeds (at Ptolemais, BCH XXI. 190: Kiosos Nedggov "Avda-
vuei).
"Avrwosds (? P. Gen. 44,26: Aovaip rreoie [.
"Alvewoni).
"Aiadveis (see above, under tribe:name” Juowvstos).
’Asazıevs (at Alexandria, P. Petr. 1.27,2, as corrected by Wilcken,
6GA, 1895, p. 143; tho reading is donbtful.).
Begevixeig (seo ubove, under tribe-name Hrosuauvc).
end zul
3) Wilcken's conjecture Tegesußdeıns (Archiv I. 159) does not mit
{he papgrus, which plainly has 2 as its third letter. The Oxyrhynchus pa-
pyrus, according to the editor” correeted reading (Osy. Pap. IL 310) has
[Juranußerıo. Perhaps Nakanaßiicios, the remains of the first letter in the
London papyrus being not inconsistent with N, though they-do not naturally
wuggent it.
16 1. Aufsätze
Savards (st Ptolemais, BCH XXI 190: Häödagos Nixoudgou
Aevasd; ef. P. Petr. 1. 24,2, and Wileken, 1.c. p. 141).
Imaveigeis (seo above, under tribe-name Sovdsros).
Birsidvios (P. Oxy. 37T; in tribe Karadgevos, if the Themistocles
mentioned in 373 and 377 is the same).
"Eizvainıog (P. Petr. L. 18, 2).
"Exugeveiog (CIG III add. 4922: Yaorloviov zul Aiovusiov Er-
Faveiov; P.Oxy. 263, 3, 18: Audpogrog hovusiou Exupdveios).
"Eguaueis (sce above, under tribe-name IIpoxunzoseßterei).
Eöavdeög (seo above, under tribe-name Aovvaros). 5
"Hodxäsıos') (seo above, under tribe-name Pukukıdakdaneıns).
Geouopöguos (P. Tor. 13,5: Houxkeiöns 'Hpaxksidov Beauogd-
ee).
Georızds (seo above, under tribername Hıovvsnor).
oavrevs (sec above, under tribe-name Arovisios).
’Iodyueis (P. Petr. I. 19, 37: Amwirgios Anumegiov Todweis).
Kugaveös (at Ptolemais, BCH. XXI. 190°): Neomröieuog Grodgov
Kugavens).
Katodrpeios (at Ptolemais, BCH XX. 398: Aaodoniov Yrok-
Aoviov zod 'Eguopivous Ilgoxuxzossßusrziov tod zul 'Eg-
umıdog Cs?) Ev AAskuvö(geic), ds 8° dv Irodsuaidı Kico-
Kargeiov).®)
Kowevs (P. Tor. 18,5: Zoytıng Zoytvovs Koweds).
Ahveiog (seo above, under tribename Aöfsunröperos).
Ancosig (at Alexandria, Tryphon ap. Steph. Byz.).
Magovevs (P. Oxy. 243,1; 201,8; BGU 748 II. 2,14; P. Berl.
1893, ef. Wilcken, GGA, 1895, p. 136, note 2; Ath. Mitth.
XIX. 220; and see above, under tribe-names Forisrog and
EignvogvAdzsios).
Meyusreds (at Ptolemais, BCH XXI. 190: 'EigJuäs Aöpxovos Me-
yioreis, Infrie|; iovos Meysreis)
Tages (nt Alexandria, "Aörfveov III (1874) 72: Austuagog I”
100 Zevavog ul Thapipe Amunrplov Hageis Avamdzp 4"
Tod Zewovos Hager zo vi wuiuns Evenen).
1) Dr. Crönert calls attention to the recurrence of Ihis deme-name in several
inseriptions from Dolos (BCH VII. 280, VI. 148, 146, 488, XXI. 68, 76), and
observos that Loewy’s reference (Künstlerinschr. 312) of it to a town called He-
raclein je erroneons.
9) This inseription, edited by Ionguct, ie a deeree in honour of Ihe eix pry-
taneis for the year, whose names are recited with their demes
8) {80 nach dem Ahklatsch. $, oben 8. 74,5. D. Red.)
F. G. Kenyon: Phylao and Demes in Grapco-Roman Egypt. ki
Hoivdeineıos (Strack, Dyn. d. Ptol. p. 21
3005 Nixavos Hokvderxeicı). Ä
Zagaxldeıos (at Alexandria, Bull. Alex. I (1899), 63: Zugariov
Anovosiov Zagazideuns).
Zovnusds (at Alexandrin, P. Petr. I. 14,28, corrected by Wilcken,
GGA, 1895, p. 136).
Zrupväcds (se above, under tribe name Aıovvctos)
Zoorgareig (at Ptolemais, BCH IX. 133: Avalnazos rokspaiov
: Nixdvap zul Nixav-
Zosrgerevs; ef. P. Grent. 1. 10, 12: . Hejupliov Za-
rgarel).
"Tähevs (at Ptolemais, BCH XXI. 190: Aioviois Mouaiov
"Tiree)
Drhadlgeos (P. Petr. 1. 19,10: ... Aubwdogov BıAadlipeios;
®. 1.21, col. 1, 19: [DuAe]öfigeiog).
@ikoumrögeios (at Ptolemais, P. Amh. 45,5; ef. also P. Tor. 13, ,
CIG III. 4678. The Intter is an inser. from Alexandria, hence
the deme is probably Alexandrian as well as Ptolemaitan).
Grhorrtgeios (at Ptolemais, P. Aml. 36, 4: Apvravos z00 Iap-
Pläov Korebs drwov Bidoregsiov; P. Grenf. 1. 12, 15: [4pv-
tov Haupiiov] Diiorigeiofs], ib. 1. 22: guogiäl...] Hap-
Gikov Dihmregele...], BCH XXI. 190: Kodruog Higoxgicov
Gılaortgeli)os).
Kugırijouog (P. Oxy. 354: "HpaxAaldou tod "Hguxildov Kagırnaiov).
Aonarijgıos (P. Petr. I. 14,6: Inwirgios Helvavog Konarıjpuog,
ef. Wileken, GGA, 1895, p. 136).
Xgusuogeüs Strack, Dyn. d. Ptol. p. 251: Borjdou rob Nixosrgd-
zov Kpvanopen;).
From this list it appears that we have three tribe-names which
can be definitely assigned to Alexandria, Auorisıos, Ipozexzosehdureuog,
and Iroksueusig, and sixteon or seventeen deme-names, namely ’4APauevs
(2), Aguwöveg, "Awmısds, Anıaveıgeis, 'Exipdveios, 'Eguaeds, Edav-
Bes, Ocorıeis, Ovavreis, Anroeis, Magaveis, Hagevs, Zugumiderog,
Zovmeds, Zrapvkeds, and probably Gräouröpsios. From Ptolemais
we haro the tribe ITrolsuais, and the deme-names Avdavuevs, Begevi-
nes, Javasüs, Kapaveds, Käsoxdrpeios, Meyısres, Zasrgareis, TA-
Aeig, Oiäounrögeros and Dräorepsios. For the remainder no definite
evidence is at present fortheoming, but, except in the case of docu-
ments from Upper Egypt, the presumption is that the demes named
belong to Alexandria, sineo the citizenship of that town is likely to
have been more widely distributed than that of Naueratis, Antinoö, or
78 1. Aufsätze
Ptolemais, espoeially when it is remembered that before the time of
Caracalla the possession of Alexandrian eitizenship was the essenti
preliminary to the oblaining the eitizenship of Rome. In particular,
it seems safe to assume that the name uänfıdukdsseıos belongs to
Alexandria, since it is only appropriate to a coast town.
If the list that has boon given abore is complete, it is in great
mensuro due, as indieated previously, to the help of Dr. Crönert and
Prof. Wilcken; but now that attention has been called to the subject
it is probable that other scholars will be able to increase it. conside
rably in the future, as more evidence comes to light.
London. R. 6. Kenyon.
PTOLEMAIC PAPYRI IN THE GIZEH MUSEUM II.
WEL T.or)
‚The Gizeh Museum possesses numerous fragments of third century
B.C. papyri from the cartonnage of mummies found in the Fayamı,
probably at Gurob or Hawära. Most of these are so small that even
when all the available pieces of the same document have been com-
bined no conneeted sense is obtainable. The following papyri are among
the better preserved and more interesting specimens.
The first of these (Inv. No. 10250) is dated in the twentieth year
of Euergetes I and is concerned with the provision of whent for Chry-
sippus, the dioceetes or chief financial official. Another papyrus deal-
ing with a similar subject is P. Grenf. II 14(b), which is dated in the
twentysecond year of an unnamed sorereign and is a letter from one
offieial to another about the supply of birds for Chrysippus’ table.
The Gizeh papyrus shows that the year in P. Grenf. IL 14(b) must refer
to Euergetes Ts reign and verifics our restoration in line 2 of that
papyrus of Chrysippus' title [rod dggo@nero]göduzog, the solitary
example hitherto of the use in the third century B.C. of one of these
honorifie titles which became so common under the later Ptolemies;
ef. Strack, Rhein. Mus. Lv. p. 169. Probably the group of papyri
published in P. Grenf. IT 14, which all emerged from u papyrus foot-
case bought in the sale-room of the Gizch Museum in 1896, belonged
to the same find as 10250 and many other fragments in the Gizeh
Museum collection.
‚The document with which we are now concerned is an acknow-
ledgement addressed by Agron, no doubt an agent of the dioecetes, to
Dionysius, a minor official in the Arsinoite mome, of the receipt of
ome thousand or more artabae of wheat which had been callected by
Dionysius for the requirements of Chrysippus. The correetnens of
the measure as regards both quality and quantity is stated in great
detail, and it is interesting to note that Agron had taken the precau-
tion of bringing from Alexandria his own mensure which tallied with
the offieial bronze standard. The amount of the wheat supplied is
80 1. Aufsätze
very large, and Chrysippus must have been accompanied by a con-
derable number of retainers. Whether he was himself coming to the
Fayüm ie uncertain. P. Grenf. II 14(b) shows that he was there two
‚scars after the present papyrus was written; but from another papyrus
at Gizeh, which was written on the same day as 10250 and, so für as
it goes, is almost identical with it, it appears that some of the whent,
collected by Dionysius was placed on board a bont (dufepaisdee in used.
instead of ueusrefedeu), and perhaps it was to be transported to another
nome. As in the case of the much Inter receipts for corn requisitioned
for the Roman army, B.@. U.807 and P. Amherst II. 107-109, the
wheat is stated to hare been puid for.
BasıAsdovros Iloisuailo]o [coö Hrodsuniov
al ’Agandns How "Adehpäw (Frovs) x Toße
3. önodoyei "Aygov Acovriaxov Ilkgans
ig Zmıyovig ueuergfoden zuge
6 Avovvoiov zoo mag" "Hpaxäeidov dx vlölv zepl
xöhıv eis zov Ovamyopaauevov di abrod
korov üoee Xgvolzzuu rar dpyinauero-
Pilanı nal droeit dxd rar yerı-
ndrov tod ı$ (Eros) ago zadagod
10 nenooxıweundvov dxpldev uergor du abrlös
Enöuıe EE "Ahskevögeiag .....|..-
ulvor zgbs Tb zalnodv wergijac
Oixaluı el oxurdnı Ösavras
derdßus yiällas aa
16 co ouußolov [dedoxtvar ..
aröglösı zölı
Idın. Eygayer Hrolsuetog Ziivaros
Guvrdfartog "Aygavos did 7b pdansıv
Tu) elötvr yedunare. 1
10. @xgißov above the line. 12. Of. P.Amherst IL.43.9—10. irap dixeicn
meös co Baadınbv zeinotv pergfecı nel ewvrään [älmaicı. Tho oxvreän was the
ruler for Jevelling piled up gr
‚The next papyrus (Inv. No. 10271) is interesting as an illustration
of one of tho ordinanees in the Reronue Papyrus conneoted with the
eultivation of oil-produeing plants. In Col. XXXIX of that document
it is stated that the eultivators of xgörev, the castor-oil plant, were
to be paid by the eontractors, who had bought from the government
the monopoly of making and selling oil, four drachmae for each artaba
of seed, though in reality the price received was somewhat less, since
Grenfell-Hant: Ptolemaic papyri ih the Gizeh Museum II 81
the eultivators had to pay the contractors a drachme’s worth of scod
as tax, i.e. they were paid four drachmae for 14 artabae. The first
six lines of the present papyrus contain a letter from an official whose,
‚name is lost to a certain Euphranor, probably the dezdung of a com-
pany, calling his attention to a dwöwmue received from the Buzıkızol
rrogyol of the village of Philopator in the Arsinoite nome. A copy
of the Öröpvne is appended (lines T—16). In it the, petitioners, who
were engaged in growing the castor-oil plant upon certain land be-
longing to the Crown, state that they have handed over to the con-
ractors of the oil monopoly in all 2630 artabae of sced, and ask to be
paid for 300 artabae on account at the rate of four drachmae an ar-
taba, pending the final verification of the amount due from them.
This payment in advance was required to enable them to bring in the
rest of the erop without delay and exponse to the government.
The letter to Kuphranor is dated in the twentyfourih year of
an unnamed king. The mention of a village called Philopator suggents
that the papgrus is not earlior than the reign of Epiphanes, since
Philopator himself reigned only twenty years. But on palaeographical
grounds the reign of Euergetes I would be preferable; and it is not
likely that at the end of Epiphanos’ reign the sums received by the
eultivators of the castor-oil plant would, even if the rate had not
altered since the time of Philadelphus, be paid in silver. The problem
can only be solved by further evidenee.
Toun.0....] Eöpedvop yalgeın. zod doßevros Äuiv Umou[oinuros
[xapa zOv Ex] DeAomeizopog yanpyav Uröxerrul g0ı co Aufeiypagor.
[nerös odv moljeeıs yadvas dodvaı airots Eos rod deynalronod
[Er] zoO zupöv)cog ru xg6ravos Apfraßan) € ömas Arno «gl...
5 [els riv ovvalyapiv zod Aoınod.
99000. (Erovs) ad Han | -
Lo...) magd Mor Üe Dedondropos Busılınov yeapyav [üv
l+..-.Jov Tüg "ArloaR]ovio dexeragyias. Exeidn ueusrg|n-
[rrw . Jel.] &x eig Auerdofas] Öenerapyias ngöravos dg(edßen) "Ar|Et
10 [xal &] eis Aapiovos %ky, Bor el r[äls adoas äpledies) "Byk,
[efwwöp]Ev Loboi) se div 001 palilunrus zenuenodnvau un
5 is dglzdßns) (Bgaguov) 8
[dxö? vi] ruung röv'Aykt do(tußüv) Earl tod mupdvrogr fung rod deıyua-
[rısnoi] Sxag Av Eyaner eig ri Aımjv auveyapıv zul
b: . Ja ze[l u} xaßvoregouvron juor dnikond vu
IL
16 [.....yllomeeu däld did ol zeivngias rögonev zul
(dvvip]eda wAstov vı moiehv zor Baoıder.
4 The sign employed for dgrafäw is Ihe umal.one.ak this period, origi-
Arc #Pappeufoichung IL. 1
82 T. Aufsätze
naling from «g written vory eursivoly. 0 Asveraezias: the Besıimei yenerol,
like the Auröuor who worked the auarries om the north side of Lake Mocris and.
who are frequentiy mentioned in the Petrie papyri, were organized in groups of’
ten under an oversoor. 9 In placo of the doubtful + at the beginning of the
line er can be rend; in that case no letter is lost after it. But r is more muit-
abe to the vestiges. Porhaps wo should read [rraı] fe) and suppose Lhat +,
which ought to follow Zu, was misplaced. 18 du oh shonld bo du don,
Examples of property-returns (dxoygagel) dating from the Ptole-
maic. period are rare (ef. Wilcken, Ostraka I. 46-60), the only com-
plete speeimen of such a doclaration of house-property hitherto pub-
lished being Brit. Mus. Pap. 50 (Kenyon, Catalogue Ip. 48), of
the third century B. C. This document, which is stated to be sent
in acvordance with a royal deeree, is addressed to the Zryeäneje; the
dimensions and position of the property returned, consisting of a
house and bakery at Memphis, are carefully deseribed, and an assess-
ment is given of their value. The Gizeh Muscum possesses five papyri
of the sume elass, and of a similar early period, three of them being
fairly complete. They belong to the same yoar and locality; and thoy
all follow an single formula, distinet from that of the British Museum
bapyrus though resembling it in certain particulurs. They 100 aro ad-
dressed to the &xqwehgejs; but are peculiar in referring to the dxo-
yougpij of the same property made a few days previously to the od-
zovöpog und Aasıhızds ygaunareig. It is apparently to be inferrei that
returns of real property, at any rate, were in the first instance sent
to these Iatter offieials, but that the Zruueänene also had to take
ognizance of them, just as the xar’ olmiav &xoygugai of Roman times
wero addrossed to three distinet offieials. The fuct then that Brit. Mus.
Pap. 50 was sent to the &apehyeijs had nothing to do, as Wilcken
eonjeotures (Ostraka I p. 433°), with the status of the person making
the deelaration, since the supervision of droygupei formed part of the
duties of that official. The Gizeh documents proceed to give a brief
specifiontion of the property, without details of measurements or posi-
tion, and an assessment of its value. It may be noticed that the three
in which the date in prewerved were, like the dxopgagnj in the Ale-
xandrin Museum (B. €. H. XVII p. 14511), made out in the month
Phaophi.
Gizeh Museum Inr. No. 10277:
(Erovs) 8 Dungı 3.
"4rohovior dmysireili)
mug& Zeß9oros zig Rpov.
üreyoapdunn zip undg-
Grenfell-Hant: Plolemaie papyri in the Gisch Museum II 88
6 zovadu yo olxiev xel wörie
iv oda du Modgeı zig Hokluavog
neplöfos zlie x[.] rod aurod unvfög
Tuenaaulem (dpazuön) Öxerlöh, 1/1 e-
atın odv ofol] dodnwar 7a youperfre
10 Tva rdf[ouaı] 1 zußıjeonre.
zn codfeon. ]
& ee ouser abore the line.
Gizeh Museum Inv. No. 10328:
(Eros) ı8 Daayı i. Diet aöznv ze)
"Aroklovior Aako follene
xwehneie du Modge vis
zug& Hadrıos 15 Hokdumvog
5106 Zahıdrios Ineoi]öfoe] zgös
[xled Madzıos Kafadı)epdenu
{rloö ddeagoo. [rdv ofxo]vägor
axopeyad [rat ’Tuovo nv
Ede Tv 20 [vdv Baackndv
10 [ölrdgzovanC»> Troauuarde
ii olkiav EA
8 &.0f amoyeyouu corr. from g-
Gizeh Museum Inv. No. 10274:
L zul Ta]
riowos Fig Buyargds
nv. dmeyguudunv eds
Kakkıngdenv xal "Iuo-
6 0i0nm Basıkızdv yocupe-
Tv Ündpyovadv wor ol-
lav xl abähv ruumad-
nevos (dpazuöv) v xul Eregov
10 w£gog 1 olsius Tayıjoıog
& dreuaaro (dayuo) As, & do-
zw dv Mouger eig Hokt-
novos wegldos, dxe-
yonvdunı Dadyı x.
18 dw zb rölos rekop|ur.
[N Gaxuet) me. Pr
84 1. Aufsätze
6 Before rw an erased letter. Tie rost of the Tine is blank. 9 The nu-
meral » over an erasure. ID L (m }) above the Fine. 111. deeigmaero.
he over an erasure,
No. 10295 is a fragment of a similar papyrus addressed to "420A-
Aöwuog Exuuehnens by Teros son of Lysilmachus], stating that a retum
fa house and court had been made to Callierates and Imouthes (here
spelled Imoutes). The two Iatter officials are also mentioned in another
small fragment, No. 10307, containing only five lines, which are no-
ticenble, like those of No. 10323, for their extreme shortness. By a
remarkable coineidence the beginning of an dxoygagı) addressed to
the same Basılxbs peuuuareüg, who is mentioned in the Gizch do-
‚suments Imouthes, is extant in P. Petrie II p. 36; ef. Wilcken Gött.
6. A. 1895 pp. 145-6.
Oxford. Bernard P. Grenfell.
Arthur $. Hunt,
Lettere al signor professore Wilcken.
un.
Frascati, 8 settembre 1901.
Pregiato Amico!
Laseio stare per ora altre cose, e metto innanzi una questione che
a me pare non indifferente. Di quale divinitä, particolarmente amica
all Egitto dei Tolemei, si tratta nella prima scenetta comica di Eroda,
a dore Gyllis, la mezzana, dice a Metriche, la moglie di Mandri, rimasta
sola a casa:
& 0b yäp Alyuzrov Zordn Mävdgıs,
56° elsı wiwes, noddR yodına cor aeumeı,
GR Exhlinowu zul vezanev du muuvig.
wer 8’ borlv olkos eig DeoD° Fü yüp adıre
d08' Zarı nov nal yiver' Zar dv Alyirrp,
mAodros zaAnloren düvanıs eödlin Ö)öte
Bu gıAdsopoı yeusiov vernisnon,
Hay ddeipöv räuevos, Buoıkzds yanards,
ovonion, olvos, &yadt zur” do’ Zu zorkıs,
zwmuineg öa)dsous od ua ev (Al)den nodanv
dorl)gus Zveyxeiv oöpavö)s zereipgreu,
Ti) 8’ öyın olaı mpös Tldgen x08° Ggunen
deal xgıö)ivcu zahlovii.
Linsieme della commediola, Ia qualitä di Gyllis © quel zixasev
dx nawwig (cf. Prov. Salom. 5: u) zodarze paukn yumuni, atve Üdeere
rd rau üyyelov zul end 00V Pasdzav xnyig) che precede immediata-
mente il zer 8° doelv olxog rg 9eod, han fatto subito ponsaro a Venere.
Ma se c'® norma di grammatica e rigor di metodo al mondo, dobbiamo
badare unicamente ai versi che seguono. I quali si propongono ap-
punto di nominare indirettamente, ma con tutta chinrezza, ad orecchio
greco, Ia den; © tutto sta a rifarei greco lorecchio. TA püp advru
308’ Zarı wov nel yiver' Zar dv Alyrep, risponde all’ äpdoni« ran
86 1. Aufsätze
Kuvragod yıyvondron, notata da altri in quel ulyusron duxoption rig
otxeuudung (Dio Chrys. 670 R; Strab. 17, 797). Identico © il modo di
esprimersi di Onorio e Teodosio nel 418, parlando di Arles: “tanta
copia eommerciorum ... ut quidguid usquam nascetur, illio commodius
distrahatur“ (Lenthörie, Gröce et Orient en Provence, p. 449). Ora una
eittä commereialmente simile (Corinto, Cartagine, Siracuss, Tiro), gli
antichi Ja chiamano, come oguun su, ebduiuon, “benta“, felix“, attri-
buendone la condizione all’ “indulgentia fortunae“, all’ eörugia. Per
eid stesso, la capitale dell’ Egitto greco, troviam detta zavsvdzion
(Aelian. V. H. 12, 64), Aev evdainov (Niceph. Greg. 22, 7), üxzgßdr-
Aovoa zdous ebdunovig rüs möhcıs (Aristeas, ed. Wendland, p.32). Sogue
iv Alyöxep wäodros, Öbvanıs, Böfe, ggusiov: or queste, grecamene,
son tutte cose di eui dispone e che procura Ia den Fortuna (Pseudo-
Plut. pro nobilit. 10; ad prineip. inerud. 7). "Ev Alyixrp eiöin: e gre
camente d edıov wrnaduevos Blov, © arnaduevos edönlnore ds dändüg
sel waxdgiov Biov (Philo, I, 514 M.). Poi Pat, auAnioren, olvog: ©
sono chiamati favoriti della dea Fortuna i zaunyupitovreg dv Berrgois,
nonchö eoloro che godono le palestre, i banchetti ece. (Plut. Alex. virt
2,9; Lucian, Paras.Dl). "Ev Alyarp faıkeds yensrds, e sotto un Bu-
Oiieds yenards, Öixurog, pıldvögwzos ecc, un pacse ETTTXEI, direbbe
una medaglia. 'Er Alyuxrp moltissime e bellissime yuratxeg: ma quello
che vien detto in primo Iuogo @ che queste bellissime yuvaixes sono
moltissime, “quot cwlum habet stellas“, il che val quanto dire che in
Egitto abbondano le “bonnes fortunes“. Ad una ad una le singole parti
dell’ encomio danno ad intendere che In #4 di cui si tratta & Tyche.
11 passo di Eroda, © per il coneotto che racchiude, e per il momento
storieo a cui appartiene, si direbbe fratello ad un paseo di Plutarco
(de fort. Rom. 1), ore si legge che la Fortuna, dopo essersi soffermata
in Persia, in Assiria, in Macedonia, e prima di fiesarsi in Roma, dr’
Alyizeov zegupigovon Anaıdeiev duödevor, Echi entrambi dell’ am
mirazione che destö nel mondo il felicissimo Regno dei Lagi
Non so se Yanalisi sia rinseita convincente, na so che rimango
Cordialmente Suo
&iacomo Lumbroso.
Beiträge zur ägyptischen Metrologie.
1
Dafs in Ägypten von jeher eine grofse Mannigfältigkeit von Mafsen
und Gewichten nicht blofs wechselnd im Laufe der Zeiten, sondern
auch gleichzeitig neben einander bestanden hat, war schon früher be-
‚obachtet worden und hat durch die neueren Papyrusfunde eine reich-
liche Bestätigung gefunden. Die früheste Kunde von ägyptischen Ge-
wichten rührt aus dem dritten Jahrtausend v. Chr. her; aus dem zweiten
und dem folgenden Jahrtausend bis zum Ende der Unabhängigkeit
Ägyptens stammen so viele monumentale oder handschriftliche Zeug-
nisse, dafs sich ein angenühertes Bild der Mafse und Gewichte jener
‚Epoche entworfen liefs. Unter der Herrschaft der Perser, dann unter
dem ptolemäischen Königtum und zuletzt unter römischer Verwaltung
sind neue Mafse oder Gewichte aufgetaucht, neben denen doch auch
einige aus frühester Zeit. überlieferte Normen ihre Geltung behalten
haben. Doch nicht blofs der Wechsel im Laufe der Jahrhunderte,
sondern auch die Verschiedenheiten der örtlichen Geltung kommen in
Betracht. Es hat lange gedauert, bis Ägypten zu einem einheitlichen
Reiche zusammenwuchs. Die Landschaften des Nordens wie des Sidens
hatten zum Teil ihre besonderen Mafse und Gewichte, ja auch di
zelnen Bezirke oder Städte wählten sich solche Normen, wie si
den lokalen Brauch passond erschienen, und davon hat manches sich
bis in die römische Zeit erhalten.
Erstaunlich ist auch die Mannigfaltigkeit der bei Mafs und Ge-
wicht üblichen Teilungsarten. Die alten Ägypter sind Meister in allen
öglichen Teilungsrechnungen gewesen und haben diese Fertigkeit mit
Vorliebe auch auf dem Gebiete des Messens und Wägens bethätigt
Im allgemeinen sind als hauptsächlichste Teilungsrogeln hervorzuheben
die binäre, die auf fortgesetzter Halbierung beruht, demnächst die sexn-
gesimale, von welcher als besondere Abart die Teilung in Dreifsigstel
sich abzweigt, endlich die zentesimale, die gewöhnlich als eine Teilung
in Fünfzigstel zur Erscheinung kommt, außerdem aber auch andere
Anläufe zur Rechnung nach dezimalen Gruppen zeigt. Eine sexu-
für
88 1. Aufsätze
gesimal geteilte Größe hatte unter sich 5mal 12 Einheiten. Legte
man nun je 5 Teile zu einer gröfseren Einheit zusammen, so gelangte
man zur duodezimalen Einteilung, die schon bei den Ägyptern eben
ausgebildet war, wie später bei den Römern das System der großen
Einheit (as) und der kleineren Einheit (uneia), welche letztere wirder
ihre besonderen dnodezimalen Unterabteilungen hatte. Aber damit
nicht genug, es war auch der Aufgabe, eine Einheit in geordnete Reihen
von Einheitsteilen (Stammbrüchen) zu zerlegen, auf jede bei einer Aus-
rechnung erforderliche Weise zu genügen.!) Endlich stand es auch
frei, je nach Bedarf verschiedene Teilungsarten auf dieselbe Gröfse an-
zuwenden. Nach dem Vorgange der Babylonier tritt bei den alexan-
drinischen Astronomen an Stelle der sexagesimalen Teilung häufig die
duodezimale; es können aber auch zur bequemeren Abrundung Stamm-
bruchreihen gesetzt werden. So sind bei Ptolemaios (syat. VI p.477,23
Heib.) 35 Sechzigstel des Monddurchmessers ro L’ wu «ß’— 4 Y,,, hei
Theon (mu Ptolem. VI p. 286 Basil.) Aiyxooröv vöL'y’ (= 544, Y,) ein
Betrag von 54 ersten und 50 zweiten Sechzigsteln, bei demselben (p.284)
BLUE (20% YoYıa) soviel als 20 Ganze und 37 Sechzigstel.
Der mathematische Papyrus Rhind ist unter der Herrschaft der
Hyksos nach Quellen, die bis in die XIL Dynastie zurückreichen, nieder-
geschrieben worden.?) Schon in dieser frühen, um 2000 v. Chr. be-
ginnenden Periode sind bei Flächen- und Hollmafsen verschiedene
Teilungsweisen neben einander in Gebrauch gewesen. Die Arura, das
Hauptmaßs für alle Landvermessung, hielt 100 königliche Ellen im Ge-
viert und wurde in 100 schmale Streifen, doren jeder 100 Fllen lang
und 1 Elle breit war®), aufserdem aber auch in Hälften, Viertel und
Achtel verlegt. Zum Unterschiede von dem Längenmafse können jene
Streifen von der Breite einer Elle als Flächenellen bezeichnet werden. +)
1) Hultsch Elemente der ägyptischen Teilungerechnung, Aıhandl. der Leips
esellsch. der Wissensch, philol-hist. Klasse XVII 1 (1898) 8. 20. 146
Beiträge zur Agypt. Teilungsrechnung, Biblioib. mathematica IE (1901) 8. 177
3) Ein mathem. Handbuch der alten Ägypter übersetzt und erklärt von
Hisenlohr, I. Band: Kommentar, II. Band: Tafeln. Hultsch Elemente n. «. w. 5,
11, Über die vermutliche Datierung der XII. Dyanstie vgl. unten die Anmerkung
zum Sechzigminenstück von Geheldn.
®) Griffith Notes on Egyptian Weights and Measures, Procuedings of the
Society of Riblienl Archacology NIY (182) 8. 416 M. Hultsch Klemente a. a. 0.
SAU. Eisenlchr Altügyptische Mafıe, Recneil de trasaux u.s.w. XVII (1808)
S.0r. B
4) Die hieroglyphische Bezeichnung „—G , Elle, wird von Griffith n. a. 0.
5.419 meh, meh-ta gelesen und durch cubit of land übersetzt, In griechischen
Papyri erscheint diese Flächenello (Elemente 8.41) als ngus oder angus oino-
edinös (Bisenlohr a... 0. $.39). Nach Wilekon Griechische Ontraka 18. 7791.
Friedrich Hultsch: Beiträge zur Agyptischen Motrologie 8”
Sie kommen erst dann zur Anwendung, wenn die Zerlegung der Arura
bis unter den Betrag eines Achtels = 124, Flächenellen herabstieg.
So werden 70 Flächenellen berechnet als „Arura %, %,, Flächenellen 72,“
Das Doppelte davon würde sein „Arura 1%,, Flächenellen Allein
in den 15 Flächenellen sind Y, Arura und aufserdem 24, Flüchenellen
enthalten; also wird der Betrag von 2 >< 70 Flächenellen verzeichnet
als „Arura 1,4, Flächenellen 244. Das Fünffache davon beträgt
schlielslich 7 ganze Aruren.?)
‚Nach demselben Papyrus wurde das Hohlmafs Hin (henu) in Hälften,
Viertel .5.£. bis zum Zweiunddreifsigstel geteilt. Letzteres hiefs als
konkretes Hohlmafs ro (oder ve). in gröfseres Getreidemafs, das Hekt ?),
welches 10 Hin — 320 Ro enthielt, wurde mun binär bis zum Vierund-
sechzigstel = 5 Ro geteilt und ähnlich wie bei der Arıra gingen in
den Rechnungen die Teile %, %...Y und die Zählungen von Ro
neben einander her; aufserdem konnten aber auch beliebige Teilbeträge
in geordneten Reihen von Rinheitsteilen, wie X, %,, oder 3, Yu Ya Ya,
aufgeführt werden.®)
Die Gewichtsnormen lassen sich zurück bis in eine früheste Epoche
verfolgen, in welcher ein lebendiger Wechselverkehr zwischen dem
ägyptischen und babylonischen Kulturkreise bestanden hat. Bei den
Babyloniern waren schon in der ersten Hälfte des dritten Jahrtausends
y. Chr. Minen zu 60 und 50 Schekeln neben einander in Gebrauch.
Bei der schweren oder leichten Gewichtsmine bildete die Einheit ein
Schekel von 16,87, bezw. 8,186 g — 1 Sechzigstel der Mine. Für
dus Abwägen des Goldes war eine schwere oder leichte Mine von 50
solchen Schekeln eingeführt. Dazu kam eine ebenfalls in schwerer
oder leichter Form ausgebrachte Silbermine, die sich zur Goldmine wie
4:3 verhielt und unter sich 50 Schekel zu 21,83, bezw. 10,91 g hatte.)
kommt dasselbe Mafs auch als xpZ megıof vor, was vielleicht als anzus migisre-
vos „das [on Geraden] umzogene [und dadurch zum Flächenmafs gewordene]
Eileumals" oder nach Wilcken a.a..0. als wigus =egioradrindg „die umschliefsende,
Eller zu deuten ist.
1) Elemente a. a. 0.8. 42. inüre Teilung der Arura ist später auch
unter %, bis zu außerordentlich kleinen Teilen fortgeführt worden. Aufser Y,,
Yyyı Yan Yıya weist Wilcken 1 8. 776 moch "44, und Yı nach.
9) Grifüth a. u 0. 8.4381. Bei Bisenlohr Mathematisches Handb. IS. 11f.
erscheint dieses Mafs unter dem Namen Deda; vgl. desselben Altägyptische
Mafse, Recneil XVII 8. 35
3) Hultsch Elemente $. 40,2.
4) Lehmann Das altbabylonische Mafs- und Gewichtssystem, Actos du
9" Cougrös des Orientalistes 1869, section smitique 8, 201. Hultsch Gewichte
des Altertums, Abhandl. der Leipziger Gesellsch. der Wissensch., philol-hister
KL XVII 2 (1608) 8.108.
” 1. Aufsätze
Die leichte Silbermine aber war nrsprünglich nichts underes als das
Sechzigfache der ägyptischen Kite.')
So hat ein enger Zusammenhang zwischen den Gewichten der
Babylonier und Ägypter bestanden, in der Anwendung aber schlug
‚jedes von beiden Völkern seine besonderen Wege ein. Die Babylonier
teilten die Sechzigkitemine in 50 Schekel, setzten ihr eine doppelt so
schwere Mine zur Seite und bedienten sich beider Gewichte mur für
die Abwägung kleinerer oder gröfserer Silberbarren, nach denen die
Werte der im Handelsverkehr umlaufenden Waren bestimmt wurden
Zehn Silberschekel galten gleich einem Goldschekel, und da dessen Ge:
wicht zum Silbergewicht sich wie 3:4 verhielt, so war dem Golde der
13), fache Wert des Silbers zugesprochen. Fünfzig Goldschekel machten
eine Mine Goldes aus, wührend eine Mine von 60 solchen Schekeln
zur Abwägung aller Gegenstände aulser Gold und Silber diente. Jede
Mine und jeder Schekel erschienen doppelt gestaltet, teils als schweres,
teils als um die Hälfte leichteres ‚Gewicht. Den Gold- oder Silber-
schekel nannten später die Griechen orarıjo; die Hälfte des leichten
Schekels war bei ihnen die pazw.‘) Aufsor den hier besprochenen
Gewichtenormen, die auf die glatten Beträge von 00, bezw. 45 ägyp-
tischen Kite (leichte Silber- und Goldmine) und von 54 Kite (leichte
Gewichtemine) zurlckzuführen sind, waren andere, je um Y, schwerere
Minen und Schekel in Gebrauch.)
Dieses eigentämliche Gewichts- und Währungsoystem hat in Ägypten
keinen Eingang gefunden, wohl aber gingen hier, wie bei den Bahy-
loniern, Fünfziger- und Sechzigerminen neben einander her. Die Fünf-
igermine zerfiel in 50 schwere oder 100 Ieichte Schekel; bei der
Sechzigermine war neben der Teilung in Sechzigstel und deren Hälften
much eine Zerlegung in Dreifsigstel oder doppelt schwere Schekel üb-
lieh. Unter der grofsen Menge von noch erhaltenen ägyptischen Ge.
wichtstücken sind zunächst diejenigen hervorzuheben, die durch ihre
Aufschrift auf eine zentesimale Teilung: der Mine hindeuten. Wir fin-
den da teils von der Kite, teils von verschiedenen anderen Einheits
gewichten oder Schekel Beträge von 5, 10, 50 Einheiten‘); allein
nicht minder sicher ist durch andere Stücke die Sexagesimalteilung
bezeugt. Ein bei dem Dorfe Gobelön gefundenes Basaltstück von läng-
licher rechtwinkliger Form, das wahrscheinlich der XII Dynastie an-
1) Gewichte des Altertums 8. 281.
2) Vel. Pauly-Wissowa Drachme $ 1.
3) Gewichte des Altertums 8. 14. SO
4) Griffith Prococdings XIV 8. 42. Nr. 1. 3. 6-8. 10. 18. 22 NV 8. 3001.
Nr. 34. 59. Hultsch Gewichte des Altertums 8. 134, 40. 931. 180
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologie, 9
ägt die Aufschaift AMMNNN und dazu gehören als Zehntel
igstel Stücke mit den Aufschriften III und I, sowie andere,
durch ihr Gewicht gekennzeichnete Teilstüicke vom Sechstel bis herab
zum Siebenhundertzwanzigstel.?) Diese Mine von Gebelön ist nach
dem Verhältnis von 5:6 von einer anderen Sechzigermine abgeleitet
worden, deren Betrag durch ein bei Kahun aufgefundenes, der XII. bis
NIT. Dynastie zugehöriges Steingewicht bezeugt ist.) Es ist Imıt
Aufschrift auf 30 Einheiten (zu 26,2 g) ausgebracht. Das sind doppelt
schwere Schekel; das Gewichtstück weist also zugleich auf eine Mine
von 60 Schekeln zu 13,10 g hin, und dieser Betrag ist durch die Auf-
schrift eines Alabastergewichtes von Memphis unmittelbar bezeugt
(ebd. 138). Ein anderes mit der Aufschrift NMN verschenes Steinge
wicht von Kakun führt auf eine Einheit von 49,3 g (ebd. 169). Ver-
gleichen wir diesen ungewöhnlich hohen Betrag mit der Einheit der
erstgenannten Dreifsigermine, so ergiebt sich, dafs das Dreifsigstel von
49,3 g, abgesehen von anderen, wahrscheinlich duodezimalen Unterah-
teilungen sicherlich eine Hälfte unter sich gehabt hat, deren Sechzig-
faches das eben erwähnte Steingewicht gewesen ist. Dazu kommen
verschiedene Gewichtstücke mit der Aufschrift INN, die offenbar als
Zehntel von Sechzigerminen ausgebracht worden sind.‘) Nach allen
diesen Zeugnissen steht es aufser Zweifel, dals bei den Ägyptern schon
um 2000 v. Chr. neben der zentesimalen auch eine sexagesimale Tei-
lung der Mine üblich gewesen ist.
1) In den Gewichten des Allertums $. 0,1 habe ich mit Meyer Geschichte
des Altertum 1 8.45. 122 den Anfang der XII Dynastie um das Jahr 2150 go-
setzt; indes ist nach Steindorff die Bliteneit den Pharannenreiches $. 167 dieses
Datum um reichlich 190 Jahre herabruricken und die Dauer der XIL Dynastie
son etwa 1996-1743 zu rechnen. [Wegen des neuen Kahtnpapprus, Aug. Z. 37
D. Red]
2) Gewichte des Altertume 8 1478
3) Ehd. 8.1801. 106
4) Grifih Proceedings XIV 8. 43. XV 8.809 Nr.Af. 14.10.30. Hultsch
Gew. des Altertums 8.86. II. 116. 148. 1861. Auch hei zwei Stücken
der Aufschrift I} hab sich die Zugehörigkeit zu Scchzigerminen als wahrschei
lich herausgestellt. Gew. des Alt. 8.364. 1sıt.
6) Gegen die Auffassung von C. F. Lehmann im Liter. Centralbl. 1901
Sp. 1971, dafs ich dio babglonischen Gewichte aus den Agsptischen, und zwar
nur mit Hülfo des Sexagosimalsystems abgeleitet habe und dafs dieser nicht als
ügyptisch betrachtet werden könne, muls ich entschiodene Verwahrung einlogen.
In Ägypten sind, soweit man nur zurückblicken kann,
Iungsarten, unter ihnen such die sexagesimale, in Gebr
Jichkeit, einer Mine von 60 Schekaln eine andere von 80 gleich schweren Schekeln
zur Seite zu stellen (baby. Gewichts- und Goldmine), oder eine ursprüngliche
» 1. Aufsätze
Frühzeitig hat sich neben der sexagesimalen Zerlegung der Mine
auch die für Handel und Wandel bequemere Duodezimalteilung. ent-
wickelt (Gew. des Alt. 621). Ein der XII. Dynastie zugehöriges Ala-
basterstück giebt sich durch die Aufschrift MINI als Gewicht von
9 Einheiten zu erkennen, die gleich 9 römischen Unzen zu setzen sind
(ebd. 381. 133). Demselben Systeme gehört ein am Rande mit zwei
Einschnitten gezeichnetes Kalksteingewicht von Koptos an, das zwei
römische Unzen wiegt.‘) Aus diesen, sowie aus anderen aufschrift-
losen, aber durch ihr Gewicht gekennzeichneten Monumenten, die zum
Teil in die XII. Dynastie hinaufreichen, hat sich herausgestellt, dafs
nicht nur eine dem römischen Pfund gleiche und ebenfalls duodezimal
geteilte Mine von 36 Kite (leichte Librahnine), sondern daneben auch
eine doppelt so schwere, ebenfalls duodezimal geteilte Mine schon um
2000 v. Chr. bestanden hat.*) Überdies sind aus derselben Epoche
auch eine Mine von 63 Kite und eine andere von 65 Kite mit duo-
dezimaler Einteilung nöchgewiesen worden. *)
Die rein dezimale Teilung ist vertreten durch das System des Deben
(früher Ten, Uten gelesen) = 10 Kite == 100 Zentel der Kite.‘) Kupfer-
stücke, die auf die Gewichte von 90,96 g, 9,096 g, 0,91 g und nach Be-
darf auf Mehrfache der kleinsten Einheit ausgebracht waren und das
Umlaufsgeld für allen Kleinverkehr bildeten, fanden die Ptolemäer vor,
als sie ihre Münzprägung auch auf das Kupfer erstreckten. Da das
‚Normalgewicht der ptolemäischen Drachme 3, Kite == 3,64 g betrug‘),
so stellte die Kupferdrachme den Wert von 4 Einheiten zu Y, Kite
Sochrigermine auch zentesimal zu teilen (Sechzigkitemine = leichte babyl. Silber-
mine) hat für Ägypten ebenso gegolten wie für Babylonien. Dafs die Mine von
B6%, Kite = 786 g, die ich nach der Aufschrift des ältesten hierher gehörigen
Gewichtstückes „Dreifsigermine von Kahun“ benannt habe, aufser einem Sechzigstel
von 18,10 g auch ein Hundertstel von 7,88 g unter sich gehabt hat, ist nach
dem Vorgange von Griffith Proceedings XIV 8. 446. 447 (zu Nr. 11. 19) in den
Gewichten des Altertums $. 148 1. und bei Pauly-Wissowa, Drachme $ 15, nach-
gewiesen worden.
1) Grifith Proceedings XV 8. 309 Nr. 36. Multsch Gew. d. All. 8. 135,4 (wo
das von Grifüth angewendete Zeichen : als „Einheit“ zu deuten ist, während
zwei Einschnitte a Rand die Zahl 2 bedeuten).
2) Gem. des Alt. 8.181 Die Einteilung der Unze ist, wie später bei den
Römern, ebenfalls duodezimal und zuletzt binür verlaufen. Die kleinsten Teile
der Unze der leichten Libralmine sind %, (binao sextulae) — 1 Kite, Y, (seilicns)
=", Kite, Y, (sextula) = Y, Kite und so fart in binkren Teilen bis Y,, Unze
(Aimidium seripulum) = Y,, Kite. Gew. des Alt. 8.65. 185,
3) Ebd. 81211. 169€.
4) Ebd. 8. 10£. 2,1. 12%. Pauly-Wissowa Drachme $ 12
5) Gew. des Alt 8.41. Pauly-Wissowa Drachme 5 11
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Motrologie [22
dar. Auch die Einheit. selbst, sowie Stücke von 1, 2 und 3 Ein-
heiten wurden ausgeprägt. Unter den schwereren ptolemäischen Kupfer-
münzen sind die Vertreter des ägyptischen Deben noch deutlich zu
erkennen, während die Kite selbst zwar fehlt (da die Ausmünzung von
Stücken zu 2", Drachmen dem griechischen Brauche widersprochen
hätte), wohl aber ihr Doppeltes als Pontadrachmon erscheint. Das
alles wird in einem späteren Abschnitte, zugleich mit den Umrechnungen
von Kupferwerten zu Silbergeld, zu erörtern sein.
Dresden. Friedrich Hultsch,
Metrische Inschrift aus Ägypten.
Durch Herm Dr. Borchardt kam im Herbste 1901 eine Photo-
graphio der folgenden Inschrift in meine Hände. Das Original befand
sich in Abutig bei einem Händler; im übrigen kann ich nichts über
die Herkunft der Inschrift sagen. Auch die Gröfse des Steins lüfst
sich nur annähernd bestimmen. An der rechten Seite sind etwa %,
des Ganzen abgebrochen. Das erhaltene Stück mag etwa 1m lang
sein; das sieht man aus dem Verhältnis des Steines zu der Gestalt
eines kleinen Mädchens, das mit auf die Photographie gekommen ist.
Selbstverständlich ist hier nur von einer Schätzung die Rede. Die
ganze Inschrift dürfte also ungefähr 1,60—1,70 m lang gewesen sein.
Die Höhe beträgt etwa 7, der Länge des erhaltenen Stückes, also un-
geführ 66 cm. Die hohe und schmale Form der Buchstaben weist auf
späte Zeit.
Die Buchstaben sind sorgfältig gemeifselt. Die letzte Zeile hat
etwas gröfsere Buchstaben. Den Anfang bilden 7 Homerverse, Ilias
XV, 187—193. Dunn folgt ein Vers aus der Grabschrift der bei Ohne.
ronea gefallenen Athener, Demosthenes, de cor. 322 (289); vgl. Simo-
nides fr. 82 Bergk. Die letzten 4 Verse gehören dem, der die Inschrift
gesetzt hat. Es scheint, das der Name des Stiftes irgendwie darin
enthalten, aber nicht ausdrücklich angeführt war. Vielmehr macht es
den Eindruck, als solle er sich aus bestimmten Buchstaben der Verse
ergeben. Ein Akrostichon ist das Ganze nicht; wo der Name zu fin-
den ist, habe ich nicht feststellen können. Vermutlich hatte er ganz
oder. teilweise eine kriegerische oder sonst erschreckende Bedeutung;
wenigstens wird er ein dygrov oBvon« genannt,
Vor kurzem hat Milne eine Inschrift veröffentlicht, die dieselben
Homererse mit denselben Abweichungen von der herrschenden Lesart
enthält (Journal of Hellenie Studies XXI (1901) p. 287). Sie steht
unter dem Reliefbilde eines Mannes mit einem Pferde(?); damit ist
Poseidon gemeint, wie die zunächst darunter stehende Zeile sagt («Aö0ı
NMooeiduov yanoze xvavogeire). Zu ihr gehören entsprechende Dar-
stellungen des Ares, des Zeus und eines nicht erkennbaren Gottes mit
Wilhelm Schubart: Metrische Inschrift
Ägypten Ei
Versen. Unsere Inschrift hat vielleicht auch unter einem Relief ge-
standen; jedenfalls ist sie in ihrem ersten Teile einem Muster jener Art
nachgebildet. Jedoch kann sie auch irgend einen anderen Zweck ge-
habt haben, oder vielleicht auch gar keinen. Denn schr geistreich
scheint der nicht gewesen zu sein, der fägdaus Vorso ohne Zusammen-
hang vereinigt und für sein doßeorov xAdos gesorgt hat.
Der Text lautet:
Tociz ydg re Kodvov elykv üdshpelol, oüs rexsro'Pla> Zeig wol &yi]
Toleurog 8 "Aldng dvkgowsw ündsse- rofızd& dL müvre Öfduscan,]|
Exusros 8 äunoge tuwig‘> tor ycv Ekug[ov voArhe An verdusv alel]
nalkoulvon, "Alöng 8 Eiuze küpov Hegölevru, Zeig &' Fin‘ ob-
euvöv]
5 2igdv dv aiddge nal vepfäyow,> yada ' drı Evi) a[dvron zul waxgös
"Ohvunos>]
Mölv äuugretv dor Hedv nal zdvra zurog[dodn> „vu. vv.
Aulylanen ride meron> MOL ri: fobons il. wu. wu.“
iR” ürgendos wm, Tv koßeorov Alos ein» [-uu-uue.]
10° &yoıov obvone was]
Algier in Korn. 21. dienen. 7 Änkpkayer fat wohl aus einer
Vermengung von @rizgeyer und drövver entstanden. Vgl Class. Rev. XII (1406)
8.981: yö zävpldı ldps (Wilcken). 2. 6--7 mögen eiwa so gelautet haben
(EI Tyan ndnoves, eis] Öriykayer rdde mbren, Hd eis ibodans hulwwähr Erain”
ürlömen) 7.9 folgte auf ne ein ı oder x.
Berlin. Wilhelm Schubart.
[Mit Erlaubnis des Horn Verfassers füge ich folgende Hypothesen hinzu:
Die Worte bei Milne: "4ygiog lerıdsı nur’ Eros dls duor ümerea ars ügsanırd-
roio weifs ich nicht anders zu deuten, ala dafs "iygios der Namo des Mannes ia,
auf den das Denkmal sich bericht. Es scheint hiernach ein vornehmer Mann aus
Panopolis gewesen zu sein. Danach ist in 2,0 der obigen Inschrift "4yeıor gleich-
falls als Eigenname zu fassen, und die beiden Denkmäler gehören aufs engste mı-
sammen. Milne setzt es 10 the end of ihe first eentury B.C., sicht also in dom
Kutsag den Augustus. Ich möchte eher an das II. oder II, Jahrh. n. Chr. deuken,
Der schöne Vers: eis Kulzep uiyas abrongdrug uls woigevog Toro würde anf Aurelian
besonders gut passen, doch sind auch andere Möglichkeiten denkbar. Das inte-
ressante Deukımal bedarf noch sehr der Erklärung durch die Archüologen. D.lted.]
Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri.
In den Papyri begegnen uns die Banken nicht blofs als Aus-
zuhlungs- und Einzahlungsstellen, sondern auch als Urkundspersonen,
deren dvaygagal abwechselnd mit den regulären öuoAoyir als schulden-
bezeugende Dokumente erwähnt werden. Die Bankurkunde unter-
scheidet sich von den regulären Noten des Notars durch das Verhäl
zwischen Tenor (s@ye):) der Urkunde und Unterschrift (xoygapnj),
welches bei der Banknote chiastisch, bei der Notarsnote parallel ist.2) —
Die Bankurkunde diente nach Mitteis®) als Schlufsnote, wie es deren‘)
im griechischen Altertum sicher gegeben hat. Ein jüngst veröffent-
lichter Papyras BGU 813 führt mit Hilfe einer treffenden Ergünzung,
die vom Herausgeber Schubart herrührt, tiefer in das Wesen dieses
Verkehrsmittels im alten Ägypten ein.
Ale) Hoylvofvs) Ylorunlardos)?
Andere Hand: HoAudehens Elgnvtovos zod Ayıdälios
"Ala{ı]eüs zul ü tod rerekevrnaö[ros
aooeßaarelov tod el "Ahduudas Duyd[eng
5 100 Holvdeinovs ITrokzuaioı Ac|
z0ov "Apzongarlom xel "Arorkafvi
Gy gelkanev dyö ce 6 Hokvdedfung
Toy zegl vbv Agroxgarlova umlL..
1) Vgl. BGU 107, 10.
2) Vgl. Gradenwitz, Einführung in die Papyruskunde 1, 8.199, Ich will
hier mar eine Notie hinzufügen, die, an sich kleinlich, den chiastischen, man
könnte sagen: pervora erscheinenden, Charakter der Urkundenart verdeutlicht: den
öwoioyiac häufig ist die Wendung iyeape irig x00 X ganirov wi) eldfnu yeda-
Wera. — Also: für X schrieb ich, weil X sagt, er sei des Schreibens unkundig, —
haben wir zwei duuygugyel, BGU 808 und P. Greuf. 1151, worin X dem B und
Terkliet, sie hätten von ihm Geld, und wo os heifst: ös gras Ayouuudras, das
heifst: der Kunde der Bank hat dieser mitgeteilt, die Gegner seion dyeduneror,
nicht sie selbet haben sich «0 genannt. Hs wird ihnen nicht nur die Ömeyeugn,
auch die Ayygapuerie schon zugeschrieben.
3) Ztschr. der Sas, Stftung Bd. XIX, S. 23.
cin, ebenda $. 2%.
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 97
deyugxöls) zepaialar davsodkrrafv
10 re zegıiv zurd ddvere Fiuudpruple
zo6voıs dxoloddag jj meroinelu) e[
Önuosia drogi Üs Eyes har Eul...
zard undl[v r]od ‘Agroxguriovog [LAurrovutvou
img [ö)v Eiiov öpeläcı 6 zgoperouunldvos
15 warip "Ahmıw.g xuraudvas xhj unl
SVo ägyvgl(ov) xepeifeliov öpayuar [...
Hieren giebt Sehubart noch folgende Zeilenschlufergünzungen: "2.3 Iigo-
sex]? Vgl. Jouguet, Bull, Corr. Hell. XX, p. 898. — 2. 5 Xenud], — 2. 6 dp’) —
1.951..” Von diesen it die von 2, 6 zweifelhaft, Z. 0 icer und selbntrerständ
lich, die beiden anderen sch verdiestroll, insbesondere die von 2.5 der Schlüssel
zum Verständnie
1. Xoimdeoor. ,
Redner in dieser Urkunde ist MoAvdeveng (2.2) und mit ihm die
Tochter eines Verstorbenen, wahrscheinlich seines Bruders, wohl sicher
des ”Ahxıu.g von Z. 15, und sie wenden sich zunächst an Hroksuetos,
an den der Auftrag ergeht, zu chrematisieren dem Ygxoxgeriov und
"4zolädvog. Der Index liefert für unser genwdlrsor unter allen
Stellen die Parallele 156, 3 zenuerisere, und vorher kann man nach
dieser Parallele mit Sicherheit zafpeıv, wahrscheinlich rgazztfen yalgeın
ergänzen. Die Urkunde enthält also den brieflichen Auftrag (an den
Bankhalter?), man möge an die Gläubiger des Auftraggebers (dv öpet-
hauev 376 ze) eine Summe von so und so viel für den Auftraggeber
negotiieren (genuarieiv), unbeschadet der Rechte der Gläubiger (a)
Üerroxuevov) wegen einer anderen Schuld, die bestehen bleibt zu
Lasten des einen der Schuldner (4x5) — denn er hat sio xara-
wövag, für sich allein, einst aufgenommen. Für zengerifev wähle ich
den Ausdruck „negotiieren®'), obwohl er für ein so unbeideutendes
Rechtsgeschäft hochtrabend klingt; er ist derjenige, unter den sich
die verschiedenen Anwendungsfälle am ehesten saumeln lassen. Häufig
ist die Anwendung auf den Namen bei Weibern, gupls xuglov (und
werd zugiov CPR 1) genuaritove (verd re 'Poualov 297), und bei
Abkömmlingen zenwari() uyrgös, nämlich ein Kind ohne Vater, dxd-
709*), und firmierend rede, oder öx uprgös, wie Oxy. I 91, 18 sagt
1) Dafs der Auftrag zur Zahlung führen konnte, lcuchtet mir ein, und sach-
lich jet kaum eine Differenz zwischen meiner Übersetzung und der Wilckens
Ostraka 163 (für Nummer 1838); doch wihle ich ein Wort, das eine Brücke zu
den anderen Anwendungen von zenperifes biete,
2) BOU 88, 4 Kuugror dndrug unreds Oueiros. — zoeis mereös wird nicht
gesagt
Archie . Popprasfochung HL. ’
98 1. Aufsätze
(in der Anrede an die Mutter): riv Superigu sov "Eldıyv yonwerıkov-
va &00 = &x 600"), den Namen von der Mutter führend, während
das Firrieren gogls xugfov bei den Weibern an das Recht der selb-
ständigen Handelsfrau streift. Häufig auch die Wendung ze} ds zen-
weriges nach dem Namen, die sich meist vor einem Titel findet, den
der chrematizierende hat: BGU 356,4 (Quittung): Aueyg(dpn) AdenAlio)
Uxiovı ze} bs zen() vondez(g) "Agor. 18, 20 (unter vielen titellosen Ge-
suchen): Ilrolsuaig zul 65 yenuarifu vonopye De[e]Beider. 362 1,10:
-- 1 za ds zenu() BovAleven) von. Vgl. 124,9. — Oxy. 55,2 (puuva-
Stagpjsaveı); 80,3 (zpurdve). — Oxy. 100,1, beim Eide in erster
Person (srearmprjsag). — Ohne Titel Oxy. 94,4 (erste Person) und (aus
byzantinischer Zeit) London 319, (oben) 4. — Amherst II, 96,2. — Weit-
aus am interessantesten BGU 888, T: mag& Tadov "Tovkiov "AroAugiov
orgerırov onleiong ern Araumvov Eurovrupyias "Hocxälei]dov,
ös 6% zgb rig orgarelas xeyenwirxe®) [Name?]os rov Möorov: denn
hier tritt die Namensänderung uns faktisch entgegen, deren Möglich-
keit sonst zu jener vorsichtigen Wendung zul &g genuerife führte.
Dafs der Heeresdienst Gelegenheit zur Namensänderung gab, be-
‚greift sich leicht und erklärt auch die vielen Veteranen mit einander
‚gleichen oder ähnlichen entschieden römischen Namen. Zugleich mag
die häufige Hinzufügung xel &g gennerife gerade bei titulierten Civi-
listen darauf zurückzuführen sein, dafs auch beim Civil die Ehren-
stellung zur Namensänderung, vielleicht durch das Medium des Bürger-
rechtes, Veranlassung gab, und so kann auch ein Übergang zu gen-
wariger — Titel führen gefunden werden. Als Schnittpunkt dieser An-
wendungen dürfte das Wort „firmieren“ sich ergeben, welches den Namen
in Beziehung auf den Handel und die Handelspersönlichkeit wieder-
giebt, bei dem vormundfreien Weibe zur Bedeutung des Geschüfte-
betreibens verstärkt, bei den Kindern und Mehrnamigen zum Namen
herabgedrückt; in unserem Fall weist yonwerıso» zwar zur Bedeutung
von yerjwere „Hab und Gut“ hin, „setze in geiuwer« um“; doch glaube
ich, dafs diese Anwendung sich nur bei Bankiers findet: (BGU 156, 3),
Oxy. 48,20. 49, 14. zenudrısov (Anweisung durch den Marktwalter,
die Freilassungsgelder, die dem Bankier eingezahlt, weiter zu nego-
tieren). Es ist dies die Ordre an den Bankier, durch seine Firma
die Sache abzuwickeln, man könnte sagen zu Geld zu machen, zur
Liquidation zu bringen, während liquidieren technisch bei uns nicht
1) Sonst Oxy. 78,6. 80,9. 100, 1. 104, 10, welche letztere Stelle ich nur ver-
itche, wenn olt]oo — vieroß zu deuten,
®) Lond. 215,8 ds @R mg. wird wohl im gleichen Sinne fortzufthren sein;
ferner ...lay etwa = brogör
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 99
die gebende, sondern die empfangende Seite im Auge hat, —- Aufser-
dem kommt zenweriges, ebenfalls kaufmännisch, als Notariatsrermerk
des Rechtsgeschäfte aufnehmenden Handlungsbovollmächtigten in ptole-
möischen Papyri‘), und ähnlich?) in einer Urkunde aus dem 3. Jahrh.
der Kaiserzeit vor. Lond. 18, 11. uerenoov .. räs zeronnariaudvas
a[ürols] zerd zenwarıgnods "Aorinrudölou] [Bus]ıAzod yoauuarcas ur.
dordflas dürfte einfach durch den zenwerianös hervorgerufen sei
„die ihnen durch Erlafs überlassenen“,
Hiernach möchte ich betonen, dafs zenudrısov da, wo es dem heu-
tigen Zahlungsauftrag nahe kommt, nicht die Vorstellung der Auf-
zählung des Geldes, das numerare, wachrief, sondern die des finanziellen
Arrangements, wie denn auch die erhaltenen Fälle durchaus auf Banl
anweisungen sich beschränken. Auch bei uns kann der Bezogene bei
der Tratte und bei der Anweisung der Angewiesene, die Angelegen-
heit durch Verrechnung ordnen, wenn er dafür die Tratte bezw. die
Anweisung herauserhält; aber daran denkt der Aussteller nicht, der
vielmehr den Normalfall der Zahlung im Auge hat; anders beim yon,
pirioov: hier iet der Auftrag Verrechnungsauftrag, weil dabei Zahlung
nicht als die natürliche Lösung galt; dies kommt ja auch in dem
anderen Worte draygeigeww zum Ausdruck, welches zunächst wohl die
Entrichtung durch die Bank, also mit Vermutung der schriftlichen
Verrechnung, dann auch die Entrichtung an die Bank (die viel häufiger
in Baar) vertrat, abgeschen vom Bankverkehr und dem an diesen sich
aulehnenden Steuerwesen aber wohl nur sporadisch für Zahlung ver.
wandt wird. Für den privaten Verkehr begnügen sich die griechischen
Papsri mit dxodiddven, üxorlvew für künftige Rückzahlung und Straf-
zahlung, und mit &xeyew für vergangene. Daneben ist noch zoud-
!eodcı zagd rırog für „empfangen“ in Gebrauch, welches häufig für
Briefe (zouusgueon yodupare BGU 332, 6. ef. 615,3, anders 12. 632,7),
auch für Waaren (38,7 wide, 93,3 Indre) vorkommt und in der
\ykischen Urkunde BGU 913, 10 (refng) xexousaneon &x aAngovs:) für
den Preis, sowie in dem schönen Pfandlöschungsantrag, BGU 907, 14
royı£ouen mag’ abrie rd mgoxeiuevon zod aepakalov [eiA]evrov.‘)
1) P. Grenf, IE 18,28. 21,26. 22, 18 0.0. und 70,3.
2) Ebenda 70, 24 Aöorlaos "longieng Mäyrov yenperuoris »{ezlonudrina.
9) Es ist wohl zu erginzen: 2.34 werd cin did Tüv em ...| 2.56 aurc
robs Akuiäore), 1.78 Andere Teutiin. 6. 90 meoleeirgun Peßeucans de
912 [eh sun. Name),
4) Die Urkunde BGU 907 is gerichtet an die Pußliogilenss dyerjorer (fi
in Zeile 1 zu Iosen) (81 öp@r 7.4) und enthält den Antrag (odäocı wie in Pacht-
Angeboten und dem Umschreibungsantrag 379, 9); wie dort beginnt die Urkunde
100 1. Aufsätze
Hänger, leisten, findet sich, obwohl klassisch, in den Papyri amı
häufigsten spät; vgl. die wodarogyj BGU 409, 8 (313 u. Chr.); auch für
Getreide 291, 15 (a. 346 n. Chr.), wie es denn recht eigentlich unser
„erfüllen“ ist
2. Der Vorrechnungsauftrag in BGU 818.
Wie oben bemerkt, setzt der Auftraggeber gleich die Quittung,
die der Beauftragte sich von dem akkreditierten künftigen Geldempfänger
ausstellen lassen soll, in seinem Briefe an den Beauftragten ein. Es
fehlt sogar nicht die salvatorische Klausel. Der akkredierte Gläubiger
des Auftraggebers soll in nichts geschädigt werden (nämlich durch den
mit relativischer Aufzählung der Gegenstände, und setzt der Nachsatz mit Boito-
ca ein; wie dort war die Eintragung erfolgt iz rar zede(agor) Auliogeidsenr
(en int [ömolyeyo due tor zgor Bißt vor Botloneu 7. 10 zu lesen), durch die Amte-
vorgänger der Adressaten. Die Löschung soll erfolgen zu Gunsten der Käuferin
„mit dem Geding“ (49' j, dafs die Käuferin mittel) des Sohnes und Erben
der alten Schuldnerin dem gläubigerischen Teil die Schuldsumme samt Zimer
erstattet; von der Kiuferin soll der Gläubiger das Kapital dadurch erhalten (soni-
Groß), dnfs os, mit dem Rang des Tags der Eingabe, wandert (Örzagoßvros Z.15)
auf ein andree Grundstück. — 2.7 lose ich &4, »0 dafs aloo für
die städtischen (Grundstücke dv vb unroomökt. obxias (2. Bj, olzias wel tie
(&.6) eben wie für das städtische Objekt der neuen Verpfindung (Z. 18) Hypo-
thek und Mesitia, für das ländliche megi aöpnr Miaßerrid« sirgou nerasızod
dgovg8r zorä» nur Mesitin wenigstens Z. 7 unterschieden wird. So hat auch
BGU 596, 7.9 (gl. 118, 12. 184, 26. Lond, 216, 18, wo sicher 49’ öroßHneg zu er
günzen, <£. 2.14, 217, 1) Häuserhypothek, während 615 wenigstens dyogeapds 7
nei ömodren für einen Katökenkleros giebl. Loni. 159, 23.28 giebt uuöres zur
7004, Lond, 230 für den Kutökenkleros ömodsjan nur in der Unterschrift. So
wenig achon hieraach #700jen auf Häuser sich beschränkte, so liogt doch in den
Worten von BGU 907 ein entschiedener Hiuwein auf die Prävalenz der Häuser bei
Hypotheken, und auf eine Verschiedenheit von der wei. Man könnte darın
deuken, dafs nur Hypotheken zum Verkauf führten, wie denn Mitteis bereits auf die
Häufigkeit von Pfändern, die uicht mit Verkauf enden zu sollen scheinen, hingewiesen
hat: gemeinsam der Mesitia und der Hypothek ist der Rechtesatz, den ich (Bin-
führung $. XIV) hervorhob, dafs, im Gegensutz zum römischen und heutigen Recht,
Teilzahlung auch die entsprechende Pfandbefreiung zur Folge hat; wer von 0000
Drachmen 8000 zahlte, dem wurden von 6 verpfändeten Aruren 3 frei (rom Haus
wohl ideello Teile); dies Ichrt für die ömoßren Lond. 164, 36-40 und für die
keoızte giebt die Teilzahlung BEU 445, 19 durch die Worte dx zöv Aorzav zig weor-
ries &googär den gleichen Salz (nel. m. a. O). -— Adses ist in unserer Urkunde
2.10 ganz sicher, und berührt sich mit Lond. 215, 24, wo (etwa xal zerinede:
oder Ahnlich) Au ehe rür [eysjerinu[s] Pußinoßrjung rip <hr ömoßıjens Ada die
Verpllichtung, die Löschung herbeizuführen, ausspricht. — Seltsam berthrt BGU
907,18 ruD vis ünogekav war Hucdogie nangordgon, cin Gemengnel aus dranaragrir
und öuadiiene; zebs tuiarrov für die Schuldsumme beim Pfande ist das Inteini
sche ob pecuniam ereditam.
nach ysatrle» ci
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 101
Empfang des Geldes und die Ausstellung seiner Quittung) in Bezichung
auf die Alleinschuld (surauöves) des verstorbenen Vaters des Mädchens,
welches bei der hier zu begleichenden Summe Mitschuldnerin war.
Für diese Schuld ser wövas war die Mutter (ci unfrel], wie wohl
sicher zu ergänzen) des “4ozoxguriov Gläubigerin, und sonach glaubte
ich auch Z. 8 (dv Öpeläunev &y6 re 0 II. ... rau zegl row Agxoxgu-
Tiona) wrgl statt nv lesen zu dürfen, was der Papyrus auch zuläfst,
Dann ist der durch öperdanev geforderte, in ro» vermifste Dativ
Fi] zov... wrg[! Name] gegeben, und IT. und sein verstorbener Bruder
schuldeten dor Mutter des "Apaoxgariov und des "4rohAdwos (der dom-
mach Bruder des “4gx. war), die Summe, die jetzt den Söhnen und
Erben auszuzahlen ist.
Die Summe war geliehen (daveis9Crro») von IT. und seinem Bruder
bei dessen Lebzeiten (2. 9/10); nun kommt eino Schwierigkeit, zer&
düveıe Eaudgrvgla wird man, nach CPIt 17, 10 mit peyondre dv
Tolg Zungoodev] an zgövors anschliefsen können, aber gleich dahinter
steht dxoAoddes j zexoineas « [wohl is, dann Name oder juäs und
Datun] Önuosig deroyü. Ist schon eine dxopıj gegeben, so scheint das
Darlehen getilgt. Wir haben wohl Teilzahlungen z. B. Oxy. 98, 19
ED" üg dxd rov abröv Ögayudv Infrajaonior mgolsgov zuge od,
za8" Hu defedö]unm vor dit wie abeis rguzeins dxopifv, aber für der-
artige Zwischensätze ist hier kein Raum; und doch mufs es sich bei
der schon vorhandenen Quittung um eine Teilquittung handeln‘), denn
es soll ja noch gezahlt werden. Man wird daher oben Z. 6/7 vor dv
etwa rö Aoızbv zu ergänzen und mit &xoAov9ag ... &xogi zu verbinden
haben: den gemäfs der dogıj noch vorhandenen Rest der ehemals kon-
trahierten Schuld. Wie viel also? dies ist nicht anf dem Papyrus,
doch führt die Stelle As äyeıs Auelv dv (2. 12) weiter. äs fordert
dgezues.. und iv wird passend, nach 520, 4 öuoAoy® &yo al...) dv
zugadıjen üglyupiov] Öpazuüs rgı« zu ergänzen sein: die Drachmen, die
du von uns (jur als die unsrigen) im Depot hast &s &geis Inav dv
[zagudran gazuds (Summe)]; diese Depots, gegen die, als dvundäoye°),
es keine Aufrechnung mit Gegenforderungen gab, dienten dem Über.
weisungsverkehr.®) [Vgl Arch. 1 8.558 zu Fay. 100. D. Red]
Im BGU 813, um es zusammenzufassen, weist MoAvdedsng den
1) Wie BGU 445,6, 7 eine ist, wo 824 Drachmen von 1520 quittiert worden
(4.5 ürigun) und der Rest neu, und zwar auf einen bestimmten Termin (Z. 18)
versprochen wird.
2) Nach Brasoffs (ZS$t XXI $. 402) einleuchtender Beweisführung.
3) BGU 70, 1 giebt: Arb es Hakewjdovs zod Ormipgsos rgundins or.
eiidos — „Orägens Erben
102 1. Aufsätze
Trolsuedos*) an, zur Begleichung des Restbetrags einer gemäls vor-
handener Teilguittung schon verminderten Schuld, sein, des Anweisen-
den, Depot dem Gläubiger auszuschütten.
Ein Beweis dafür, dafs der Angewiesene hier, wie es 156, 3 heifst,
Bankier ist, fehlt: die innere Wahrscheinlichkeit spricht aber dafür,
dafs ein so kompliziertes Geschäft nicht von kleinen Leuten ohne kauf-
männischen Beistand in einer Zeit und in einem Land abgewickelt
werden sollte, wo die einfachsten Dinge den gleichmälhig vorgezeich-
neten Weg durch Bank- und Notarstube oder vielmehr Notarbude
nahmen. Wohl möglich, dafs ein Bankier, etwa gar opduns, „durch
den“ die Angelegenheit nach Z. 1 vor sich zu gehen hat, als Trapezit
das Depot des Frosuaios seinerseits in Händen hat, und nun die Bank
für ihren Guthaber Ifroäewaios die weitere Verrechnung übernimmt.
In diesem Falle würde die Verrechnung der Forderung des HoAudev:
ng an Heoktwadog ein Internum dieser beiden und der Bank bleiben,
und, wenn wir einmal annehmen, dafs durch die Bank an ‘4gxoxgerior
eine effektive, baare Zahlung erfolgte — was keineswegs sicher, aber
das einfachste ist — so würden von der Bank zwei Urkunden auszu-
stellen sein: eine, worin HoAvdedeng bekennt, von IIroAsueios erhalten
zu haben (das Depot ist hiermit gelöscht) und eine zweite, worin
wiederum Apzoxgeriov bekennt, von FoAvdeuieng empfangen zu haben
(die Darlchensschuld ist gelöscht): celeritate inter se coniungendarum
aetionum unam actionem oecultari, eeterum (Ptolemaeum) (Polydeuci)
are, (Polydeucem) (Harpocrationi), sagt D. 24, 1,3, 12: Eine Zahlung
erfolgt, durch dieselbe leistet aber Pt. dem Po, Po. dem Ha. —
Es entsteht mun die Frage, ob eine solche Anweisung dem An-
gowiesenen direkt zugestellt wurde, oder der Gläubiger sie vom An-
weisenden ausgehändigt erhielt, damit er sich ihrer bediene. Unsere
Urkunde (BGU 813) ist nicht völlig orhalten; sie bricht ab, bevor die
Anweisung selbst ihr Finde erreicht, jedoch nicht weit davon, denn wi}
Üerrovudvon pflegt den Schluls des Kontextes zu bilden. Man kann
daher nicht wissen, ob hierunter die Anweisung von angewiesenen
Troksuedog acceptiert wurde, und er sich dadurch dem "pxoxguriav
gegenüber verpflichtete. 156 ist vollständig erhalten und ohne Accept,
was immerhin wichtig ist. Somit ist die eigentliche Kernfrage, ob
1) Unsere Checkbons lauten: Die XXX Bank wolle zahlen gegen diesen Check
aus meinem Guthaben an YYY oder Überbringer Mark ZZ. — Sie enthalten also
dan ös Eyes Audn dr mogedijen, nicht aber das dv drläcuer, m. a. W. eio ont-
wickeln woll das Verhältnis zwischen Bank und Anweisendem, schweigen jedoch
über das zwischen Anweisendom und Anweisungsempfünger, als welches für die
Bank gleichgültig ist.
Otto Gradenwitz; Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 108
‚Accept möglich war, aus unseren beiden Urkunden nicht zu entschei-
den, namentlich aber nicht zu bejahen. Gab es aber nicht nachweis-
lich ein Accept auf der Urkunde, so haben wir keinen Grund, anzu-
nehmen, dafs die Urkunde an einen Anderen als den Adressaten, näm-
lich den rgazetirng von BGU 156 und den vermuteten Bankier von 813
ausgehändigt wurde.
Eine ganz andere Frage ist, ob nicht das, was wir Accept nennen,
aufserhalb der Anweisungsurkunde durch eine selbstündige Erklärung
prästiert wurde.
3. Dio Anweisung aus der Prokeryxis. BGU 156.
(Herausgegeben von Krebs)
Tüios Toöhos Aoydıms organdeng Ayıövos P' Tomas loyu-
[ek Zxurovragzeias Kopvmkiov Ilgeioxov Aögnaloı Sovvoip nal
Mafweivp roazeililreis gaipe. Xonueriocre Zarovgreivg Kausdgov
olsovdup Exaxollo]oponfro)s "Axıklov Drjkınos ro[o] xgerisrov ir-
106z0v reply dv Fugäßnv dv vong "Agow[ocien] zepl xöunv "Hgau-
Gruida vis 'Hgaxkldov wegldos äpou[g@v] wräs [Hluuov duzehövos mg6-
vegov [Tiß]egiov Teudhdov [vonl] 2 zoo fegordfrov raueiov......]..
[zeoleneultlws [. Jas rod [Ajmrpözfolu 79 Aveorürle ] deyuelou
Ögupluor] zeıAlav danoatov zul ö)atg Fxerosräf] rleo]adgofv öxr
zul v]eooagdajovzu] zul ba[tg] Peßaorın[oö] Opazuäs duuxosius zev-
Tixoveu y{iverae) * dvin. 1D Adroxgarigov Kausdgov Aovxiov Zeru-
niov Zeovipov Eü[aeß]oös Hleprivaxos "Aöraßnuinod Hagdıxod Meyiorov
ul Mägxov Adpndlov Avrofveilvov Edoeßods Erle).
2. 34 Wilcken, Z.5 als bis zum Schlufs Hunt, %.0/7 meoJenesfkius
Gradenwitz, Z. 10 Ziovigov Eöfasp]ods Hunt
Diese Urkunde, die uns hier als Anweisung an die Bankiers für
BGU 813 weitergeholfen hat, ist nach dem Gegenstande der Forderung,
für die angewiesen wird, vom schworstwiegenden Interesse. Sie füllt
in den Rahmen des jüngst von Wileken‘), und von Mitteis?) orörterten
Rechtes der Staatsländereien.
Es soll verrechnet oder gezahlt werden dem kaiserlichen Ökonom
„unter Assistenz des erhabenen procurator“; &zaxoAoußetv kommt dem
öxnodems zu, wenn die Hauptpersonen Schreiber oder ähnliche Leute
sind.) Wo Quittungen ausgestellt werden sollen, ist die Beglaubigung
1) Pappras-Archiv 8. 147-140.
®) Abhandlungen der Leipriger Gesellschaft Bd. 28 8. 408,
3) Vel. BOU 647, 6 "Eyoldan) dei: Agoodıalov vonayeldpoe) Kuguridos Ineno-
AovDobvrag "Hgaxieiden örngtrov. Einf. 8. 16.
104 1. Aufsätze
und Beaufsichtigung des Quittierenden so sehr das Vornehmere!), dafs
ich, im Gegensatz zu meiner früheren Auffassung, jetzt auch dazu
neige, den örngeeng von BGU 647, 16?) nicht für den Assistenten des
Gaunotars, sondern für den von der höheren Stelle ihm mitgegebenen
Controleur zu halten.*) Jedenfalls kann dasselbe Wort nicht für die
Thätigkeit eines Subalternen im Verhältnis zum Chef und zugleich für
die des xgirtorog Exirgoxog gegenüber dem Kuadgmv olxonduos‘) ge-
braucht, sein.
Die Zahlung der ru) soll also an die Staatskasse erfolgen, und
zwar handelt es sich bei dieser rue um ein Weinland, welches z0d-
regov einem Tußfgios TuerAos, jetzt dem Staatsschatz gehört; sicher-
lich konfisziertes®) Land, wie denn der Ausdruck ‚zrgöregov dem Petenten,
jetzt dem Ärar gehörig“, regulär auf Publikation zu deuten scheint,
wohl auch BGU 462 a[görego)v statt +[d zpljv, dann dvaanupheioas
ls 1b rauelov xowov abrdv yuronkvan € ..[ch?] AirIgerpuodeion adrotz
Gerrokoyig, doch wohl bona publicata; dagegen BGU 650 an den x00-
Hor]os Fig wrA. Tlerpomueris odeias (Die Petentin sagt: Zxel ap0s-
3d0v dyogasubı 7 xul brodjen (vom Land) zgöregov eines woderod
two» tie ebrüfs odates], und sie fürchtet jetzt Drangsalierung von
Seiten der Beamten der oai«) kann sich auch auf private Steigerung
beziehen, und um Sicherung gogen Ansprüche der odoi« auf den Preis
bitten. Äufserst lehrreich Amherst II 97: (An den Strategen) zapd
Taovimos srA. Bovloua dviousdu ix ron eis agün tmepueı-
ulvov rs Bonijecog zegl mv mpoxeuucm wage woöre[gor "Ayzo-
Oinpeos mL0ß. xch. rpirov wigos olxiug xel arg nal Enoupylov
9700 nadeoröros [x]e} un) olxoup(&vov), ziroves xrl. rang vis on
Tupioeos dor (dp) ixeriv eixoae zul Tov Exonevan, ig" B xugaßeioe
Haygiyo dal vi Ofnulöoıav rodzekan, never dE yor Y rodrov zgdemans
sul] xugıeie evapeiperos nl zov dei gadvor, [dev gaivlrleu zupö-
Guı, düv 3 un zugo00, od xerusze[®Irona <i broogeoe. In dieser
Urkunde wird der Antrag gestellt auf eine xugmarg, wie in BGU 156
1) Die Platzgebühr in den D-Zügen sieht der Schaffner ein, inexolondst der
Zugführer.
2) Ärztlicher eidlicher Wundbefund: "Kyaldgn) did Apeodunlon vounyeldger)
Kuperidos Aruxokovdoheros "Hoanksidon bmmoiror.
&) Wie die Controleure der Steuererheber: Wilcken, Ostrakn 600, 40
4) Hier wird Kerocgar olxovönov zusammengehören, wie BGU 102, 1 @x6
Grios Aovuıpgau Kulscoos [olluorlölufor] (dies Wort von mir gelesen) [ojiund-
_ros. Es findot auch 10%, 7 die Gegenzeichnung durch einen fitellosen Als
[os statt; dioso Quittung nennt sich auch hier einfolor; ein solches sinfolon
wäre auch die Folge der Ausführung des Auftrags von BGÜ 156 gewesen.
9) Wilcken, Archiv 1 8. 148, für BGU 201 und Lond. II, 116.
Otto Gradenvitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 105
eine erteilt ist, und zwar sieht man auf den ersten Blick den Paralle-
lismus mit den Pachtverträgen: Bovkoue woPcsusdu. Auf die Am-
herst-Urkunde gehört eventuell die subseriptio der Behörde: &xignae
3005 zgöxırau, wie BGU 227 auf dem Pachtvertrag Bovkoueı mod-
saodeı (2. 4) die subseriptio des Veteranen Gaius Valerius: Zuisdose.
Hier wie dort ist das Angebot nicht aufzufassen als eine Offerte, wie
sie ein Privater dem Privaten nach eigener Schätzung macht, sondern
als eine Antwort auf eine öffentliche Ausschreibung unter gewissen
Bedingungen: der Pachtschilling oder vielmehr die Fruchtquote wird
in den Pachtverbägen bereits festgestellt, ebenso alle übrigen Be-
dingungen des Vertrags; diese festzustellen ist nicht Aufgabe das unter-
geordneten Privaten, sondern es muls eine Ausschreibung der Be-
dingungen vorhergegangen sein, auf die nun eine Anzahl von Leuten
einzugehen sich orbietet. Unter diesen wählt dann der yeodgog, der
Verpächter, der aktive 190» seinen Maın, indem er auf dessen Ein-
gabe sein Zuiodose oder usuihexe schreibt. Nicht vom Adressaten
unterschriebene, wie BGU 661, mögen verworfene Offerten sein.
Ebenso ist Amherst 97 nicht ein Angebot im Sinne einer Ver-
steigerung, sondern das Angebot der Summe rig ovrunjaras, der
Summe, auf die das Stück Land angeschlagen, für die es ausgeschrieben
ist, und der Zuschlag würde weit mehr die Einigung auf die Person
des Nehmers, als auf eine Summe bedeuten. Analog findet sich in der
Amherst-Urkunde auch die für die Pacht stereotype Formel tv paivyruu
(uo9ooeı dm) rols zpoxeıudvorg), mit dem naiven Zusatz: „wenn ich den
Zuschlag nicht erhalte, bin ich auch nicht an das Angebot gebunden,
der immerhin beweist, dafs bis dahin die Offerte als bindend galt.
Übrigens ist auch die Urkunde Amherst 97 mit dem Signalement
der Petentin versehen, gerade wie der vom Verpächter nicht gench-
migte Antrag BGU 237. 661, Lond, 189/90, während der nicht gench-
migte BGU 39, Lond. 186/87. 190-192 das nicht hat, Es wird eben
der annoch unbekannte Petent gern sich vollständig gezeichnet haben,
Dagegen unterscheiden sich die nicht genehmigten Anträge der Pächter
von den vollzogenen Exemplaren durch die Unterschrift der beantragen-
den Pächter. Diese Unterschrift fehlt bei den vollzogenen Fixemplaren
(BGU 223. 603. 633, Lond. 184) und steht nur unter einfichen An-
trügen in BGU 39. 237, Lond. 186/71. 1901. 191/2. 192/3. — Es ist also
die eine Gruppe der Antrag, oder das Exemplar für den Verpächter,
die andere das für den Pächter. Wirklich ein Exemplar für beide Teile
ist die ovpygugn BGUS3S, ganz in Form der öuoAopic, nur mit dem Worte
Äuiedooe statt Suodoyer ueuoPoxtvau, in der der Verpächter Aussteller
ist und die beiden Pächter auch unterschreiben, und viele ähnliche.
106 1. Aufsätze
Amherst 97 zeigt uns nun den Antrag auf Zuschlag eines Kron-
gutes, während BGU 156 die Preisberichtigung nach erhohenem Zu-
schlag vorführt. Deun die Petentin Amherst 97 sagt &g' d xugaßeia.
uuygiso Er} ri Önuosiev rozekev, und BGU 156, 3 giebt die An-
Weisung: genudriaon... run be Zxvpößnu; weit mehr noch auf BGU 156
als auf die von Grenfell-Hunt herangezogene Lond. 176. passen die
öxöneva. der Amherst 97. Denn dort ist nur angedeutet, was hier mit
dürren Worten dasteht: 4%, und das Beßaorisöv soll außer der Kauf-
summe noch gezahlt werden an den Ökonomen unter Gegenzeichnung
des procurator. Das Beßurorıxöv, dessen Seltenheit und Seltsamkeit
Wilcken?) hervorhebt, kann bei diesem Kauf, der wahrscheinlich eine
‚jührliche Abgabe zur Folge hatte, deren Nichtentrichtung mit Dejektion
bestraft wurde, allenfalls eine Kaution gewesen sein, durch die der
Käufer den Verkäufer für den Fall der Deterioration sicher stellen
sollte.
Aus allen diesem ergiebt sich, dafs unsere Urkunde ganz bestimmte
Rochtsvorhältnisse vor sich hat, und keineswegs eine gewöhnliche Zahlung
dr zeige von Seiten der Bank in dem zerudrıoor vorgesehen zu sein
braucht. Und weiter: schwerlich wird diese Anweisung zu Händen des
Ökonomen gegeben worden sein, den es dann überlassen worden wäre,
den Kredit des Soldaten bei der Bank auf die Probe zu stellen; der
natürliche Weg ist, dafs die Anweisung der Bank zugeschickt wurde,
an die sich ja der Auftrag richtet, und dafs die Bank dem Ökonomen
einen solchen Zettel sandte, wie wir deren oben gesehen haben, worin
sie gewissermafsen die Anweisung dem Ökonomen gegenüber annahm;
denn drb zig zgundins: 8 orgeruörns 19 olxondup datyew wirbv mapd
05 orgarubrov bekundete chen den Willen der Bank die Zahlung zu
leisten. Dann konnte der Ökonom diesen Zettel im Portefeuille be-
halten und zu weiterer Verrechnung benutzen, oder das Geld sich aus-
zahlen lassen und als Quittung seine dropgapn, unter den Zettel oder
allenfalls ein Signalement tragendes Duplum sotzen.
4. Ausführung der Anweisung.
Wodurch entspricht nun die Bank dem Auftrag? Der Gläubiger
soll durch Vermittelung des Bankiers Befrieligung erhalten. Dazu ist
vor allem notwendig, dafs der Gläubiger erfuhr, was ihm zugedacht.
Daher ist anzunehmen, dafs die Bank dem Gläubiger eine Notiz des
1) Ontraka 1 358.
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 107
Inhaltes schiekt: es liege bei ihr für Rechnung des Schuldners eine
Summe zur Übermittelung an den Gläubiger bereit.
Nach Absendung dieser Notiz kann die Bank das Weitere ab-
warten; kleinen Leuten, mit denen wir hier cs oft zu thun haben,
unaufgefordert die Summe ins Haus schicken, wäre unzweckmüßsig.
Meldet sich der Gläubiger um die Summe, so wird sie ihm ausbezahlt
oder verrechnet, in letzterem Falle von Bank zu Bank, wenn es sich
um Kunden vorschiedener Banken handelt, sonst unmittelbar an die
Privaten. Natürlich mufs der Gläubiger der Bank Quittung erteilen,
und wird rogelmäfsig verhalten werden, den Schuldschein zu entwerten
und. herauszugeben.
Hiernach können wir zwei Arten von Urkunden erwarten: Notizen
von der Bank an den Gläubiger, Quittungen vom Gläubiger der Bank
gegenüber.
Nun sind uns Urkunden erhalten, die beides vereinen: Bank-Notiz
und Empfangsbekenntnis: dies sind die du«zgagai, die Durchbuchungs-
ürkunden, die aus Tenor und Unterschrift bestehen, und bei denen
nicht der Redner, sondern der Angeredete des Tenors der Urkunde die
Unterschrift leistet. Diese Urkunden geben sich stets als Bankscheine
(&xd oder du rüg rgexdtng) und enthalten in der Anwendung wit
Quittungen die Aufforderung: MoAudeieng dem "Agxoxgario, es habe
"Agzoxgeriav von Hoävdevang die geschuldete Summe erhalten; worauf
in der Unterschrift “4gzoxgariov die gewünschte Empfangserklärung
abgiebt.
Hier ist es der Bankier, durch dessen Mund (812) Hokudeuane im
Tenor redet, und der dem ‘4gxoxpuriov von der Schiebung zu seinen
Gunsten Mitteilung macht. Die Unterschrift bedeutet, dafs oroxge-
tion» realisiert, also das Geld abgehoben oder verrechnet habe. Trotz-
dem darf man diese unterschriebenen Durchbuchungsurkunden nicht in
dem Sinne erklären, dafs sie beiden oben erörterten Zwecken dienen,
denn nur der Tenor, nicht die Unterschrift ist datiert, und es ist
nicht anzunehmen, dafs rechtlich die Verrechnung stets am Tage der
Ausstellung der Notiz zu erfolgen hatte.
Dagegen ergiebt sich das Verhältnis, wie es gewesen zu sein scheint,
aus einem anderen Schema: BGU 70 und 281 enthalten Bankurkunden
(BGU 70 ein Darlehen) über Geldempfang, welche durchaus dem Tenor
der oben erläuterten entsprechen, aber der Unterschrift entbehren: dxd
ie rgartng; dabei die chinstische Form: A an B, es habe B von A
erhalten. Diese Urkunden entbehren beide eines Merkmals, welches
die unbeschriebenen nicht immer, aber regelmäfsig aufweisen: des
Signalements. Dies findet sich bei den unterschriebenen nirgends für
108 1. Aufsätze
den Anweisenden (Moävdeung), wie es scheint regulär für den Geld-
empfänger, und das legt den Gedanken nahe, dafs die unterschriebene
Urkunde in Gegenwart nicht des Anweisenden, wohl aber des Geld-
empfängers ausgefertigt und alsobald von diesem vollzogen wurde.
Die unterschriftlose Urkunde war eine vorläufige Notiz an den
Empfänger, und nicht bestimmt unterschrieben zu werden. Er mochte
sie zu seiner Legitimation zur Bank mitbringen, verwandt zur Quittung
wurde sie nicht, die Quittung vielmehr separatim concipiert und voll-
zogen. Das folgt schon daraus, dafs mehrere vorhandene Notizen für
die Unterschrift keinen Raum lassen, also nicht darauf berechnet waren,
unterschrieben zu werden.
Die Frage bleibt offen, ob die Bank durch die Zusendung der
Notiz dem Empfänger gegenüber zur Zahlung verpflichtet wurde: ob
also die Zustellung dieses Scheines den Wert eines Aceoptes hatte, oder
doch wenigstens die Folge der Delegation eintrat, dafs nämlich die
Bank dem Empfänger nur Einreden aus seinem (nicht aus ihrem)
Rechtsverhältnis zum Schuldner entgegensetzen konnte. Wahrschein-
lich ist mir die letzterwähnte Möglichkeit, und ich möchte auch an-
nehmen, dafs das unterschriebene Dokument, wenn es nicht gegen
die Geldsumme ausgetauscht wurde, sondern im Portefeuille des be-
stimmten Empfängers blieb, negotiabel war, vom Bankgläubiger an
dritte in Zahlung gegeben und von diesen der Bank präsentiert werden
konnte, welche eben durch das Signalement mit folgender Unterschrift.
sich zu sichern bestrebt gewesen war. Beweise finde ich weder für
noch gegen diese Annahme. —
Wenn die einfachste Rechtsthat, für welche die Vermittelung des
Geldwochslers in Anspruch genommen wird, Lösung einer Darlehens-
schuld ist, so kann nafürlich auch für die Kontrahierung einer Geld-
schuld das Gleiche geschehen, Aber näher noch liegt ein anderes:
Der Kauf ist auf Seiten des Verkäufers eine Art von Kreditgewährung,
und die Zahlung des Preises ist Lösung einer Geldschuld; wenn die
gewöhnliche Form des Kaufes öuoAnzi« ist, bei der der Verkäufer
erklärt und witerschriftlich beglaubigt, verkauft zu haben, den Preis
wegzuhaben (dxögew) und für die Sache eintreten zu wollen, so ist die
zweite der Einzelaussagen (dxfgeiw riv zuwjv) identisch mit derjenigen
des Darleihers, der sich für ausbezahlt erklärt. Wird nun der Preis
nicht sofort beim Kaufe ausbezahlt), sondern erst später, so ist die
rechtliche Evolution die gleiche, wie bei der Rückgabe des Darlehens,
daher die Form der Bankurkunde ohne weiteres anwendbar, und dafs
1) Mag er auch als bezahlt figurieren, Mitteis, Grünhuts-Ztschr. 17, 971.
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 109
es sich in solchen Urkunden nicht um den Kaufabschlufs, sondern um
die Zahlung eines aus abgeschlossenem und bereits beurkundetem Kauf
geschuldeten Preises handelt, zeigen die beiden Vollurkunden, die einen
Kaufpreis durchbuchen lassen: BGU 427 und 468. Die erstere beginnt
damit, dafs der Käufer Zrorofrg den Verkäufer "Aunbwos, vertreten
durch seinen curator HTaveppdupıs'), auffordert, ihm zu bescheinigen,
er, "Auyneos, habe ihm, dem Zrorofeig das Kameel verkauft (welches
Ztoroiis tradiert erhielt und in die Jahresliste der Schöfslinge ein-
tragen wird) und führt dann fort, dafs Ilavepoduuis bescheinigen soll,
er habe dahin und zwar: den Rost des Kaufschillinges. Die Urkunde
ist also nicht der Kaufkontrakt, welchen sio vielmehr voraussetzt, son-
dern einfach die Erklärung, dafs auch der Rest des Kaufpreises zum
Abheben bereit liege: das übrige hatte der Verkäufer schon früher er-
halten, vielleicht, wie BGU 446, 5, das dgdaßüve dvanögıpov‘; Er-
füllung, nicht Abschlufs des Kaufes ist Gegenstand dieser Urkunde.
Die andere Urkunde enthält zwar Zahlung des ganzen Preises, aber
anders als alle öuoloyfau, beginnt sie nicht mit zergaxevar, sondern
mit ärdgew (2.2) und fährt fort: rlynv ob [hrlögaoer 6 Zirugos
ug& co Sıduov xaujkov, cr. Man sicht, auch hier ist der Kauf-
vertrag Nebending und die Preiszahlung oder Preisanstellung ist das
Wesen dieses Geschäften,
Ai dig... Tgunelng
4 Kugler) dndrog we(gis) Ouaneos bs (AB 00H) öpgui dpio-
+{e92) drd xöulns)
5 Zoxvor(aiov, Nijeov) möngen(e) Torbögg Apialı) [nelrte) yoor-
T(0r0B) tod aargds
6 Jede vo0 Zwidou xdunalon) ädbevov [A]eundv reisıon
7 &govra zagaxcige dv ri dekıg maynı ze defin
s uneß rais$o. (BGU 88) ist ganz eigenartig.
Xugijov ist Verkäufer; er macht eine Mitteilung, dafs er der
oıdöge ein Kameel verkauft habe, das Signalement haben wir für den
Verkäufer, nicht für die Käufern. Die Urkunde hat den Kopf: Aut
Tgaxetns, der sonst vor dem Tenor der Bankurkunde steht, Aber ihr
Körper ist nicht Tenor, sondern Unterschrift: genau so wie hier be-
ginnt 468,22 und 427, 25 der Verkäufer das ihm abrerlangte Be-
1) Bezeichnend genug ist das Signalement des Curators, nicht das des Pilg-
Hings, angegeben, während doch der letztere allein Kontrahent ist: es ist eben
Havegeiuus anwesend, nicht Yuninies
2) üggußür dverögigor bedeutet die Klausel unserer Abzahlungsgoschüfte
und der römischen lex comwissoria, dafs bei Slumnis mit apäteren Haten die
früheren verfallen sein sollen.
110 1. Aufsätze
kenntnis, nur dafs es hier in keinen Preisempfang ausläuft und, da es
nicht einmal einen vereinbarten Preis nennt, eine sogenaunte Punktation,
Urkunde über unvollendetes, zu sein scheint. Man könnte vermuten,
dafs der ganze Zweck ist, den Xaipnuov durch sein Signalement für
späteren Preisempfang zu legitimieren: ich bin der, der an Isidora das
Kameel verkauft hat.
Einem öoAopia-Kauf viel näher steht die duaygagnj Lond. 320(8.195).
Dafs hier wirklich hinter ro, über der Zeile 6 noch o* eingefügt ist,
kann ich schwer glauben. Es wäre dann eine hybride Urkunde, deren
kein Beispiel existiert; ich meine, dafs hier einfach durch die Bemerk.
Zeraßoös (ohne Signalement) einem andersbenannten (etwa IAado]ös
oder Deroupe]ös, oder wie man wegen Z. 17 ergänzen will) sein Tier
abgekauft hat und nun ihm die Aufforderung schickt über den Preis
zu quittieren. Man beachte, dafs der andere Teil sein Signalement hat
(2.9). Die Lesung 0" nötigt den Herausgeber, als Verkäufer einen
zweiten Zuraßoög zu ergänzen, was an sich möglich, aber meines Er-
achtens hier um deswillen ausgeschlossen ist, weil dann die beiden
Zareßoöres durch Vatersnamen hätten unterschieden werden müssen
(man vergleiche 2. B. Lond. 334 mit der fortwährenden Distinguierung
der Gais Zrorofros und der Gaaie "gem (8; 16-17; 2
32-38)
Da in unserer Urkunde Zerßoös zweimal (7. 10; 15) nur mit
diesem einen Namen bezeichnet ist, so kann der Gegner nicht auch
Zaraßoüg heilsen. Dann aber ist auch nicht der Gegner, sondern der
Zareßoög von 2.6 der Käufer von Z. 10 und daher kann er nicht als
derjenige bezeichnet sein, der öu(oAoyei). — Das übergeschriebene
1gaz dürfte vor oro2s "4önväs gehören
Hervorragend unter der gleichmäfsigen Schar der Instrumente ist
BGU 607, Vorschufs im Betrag von 296 und 600 Drachmen an zwei
Kameeltreiber auf oder vielmehr für den von ihnen verdienten Weizen-
frachtlohn. Z. 14: dxd av [ölgıläon]e[v]or crois poAtr(gov) od
Rarijkev zugod dad Onouvpav vis Hocx(Asidov) weplido]s ... (2. 18)
dx mgoddaros.; (2.22) üs zei dxode(sou)e 1ö Adlup ördrav dva-
elolövraı r& öıäönera aörois pöherge im or eiohitav ....rel.]
8... ‚Önnoalen.
Man kann zur Sache vergleichen Grenfell und Hunt, Greek Papyri,
Series II Nr. 49: Sitologen anderer Dörfer bekennen empfangen zu haben
von den dnudaoı siroAdyo: von Philadelphia ds els gögerge üv xu-
Tüfen yevöv dm xöun(s) Beszidos, paxod uergor Önuoalioı) Searoe
ügreßl«s) vo. — Für solchen ausgemachten Lohn giebt in BGU 607
ein gewisser Jiöuuos den Vorschuls, bis zur Entrichtung des Landes-
Otto Gradonwits: Zwei Bankanwe
ungen aus den Berliner Papyri 111
üblichen Lohnes?) durch die beikommenden Behörden. Wie frend die
Leute an dem Ort sind, zeigt das ös gafa] üyp(auudrors) der Zeile 12.
Siövnog giebt sein Geld (und bittet es zu bescheinigen) an zwei Männer,
„lie er analphabeten nennt“. Hier ist ein Vorschufs durch die Zugu-
Miowos vg(dxete) xAuriug Tovaoiov vermittelt, offenbar mulste Aidvuos
sich selbst das Geld verschaffen. Aber auch sonst begegnet uns ein
Darlehen durch Bankauszahlung, so BGU 70, wo die Mutter Tiuvad«
zu anderen Lasten (4. 2311. zogis @AAor dw Öpeiäeı) noch eine zejsıg
von 120 Drachmen aufnimmt. Die Urkunde ist Notiz ohne Unter-
schrift und ohne Sigualement der Tauisd«, die xugıo: figurieren bei
beiden Frauen.
Lond. 336 zeigt ein zinsbares Darlehen von Bagiov Ad an fünf
aAAıjkov Eyyvon eis Exam mit Signalement der Schuldner, nicht des
Gläubigers, durch die Bank des Aidunos in der Ppducı Strafse. Pagior
giebt ihnen kund und zu wissen und ermahnt sie zu bestätigen, dafs
sie das Darlehen von ihm erhalten haben u.s. w. Die Urkunde. ist
nicht unterzeichnet, aber durchstrichen. — Rbenfalls durchstrichen und
nieht unterzeichnet ist noch BGU 645°), ein Bankdarlehen (Z. 1 "4x5
ris Aıdönov rga[r] [Tvu)ofajsiov). Z. 7 kann infolge des Homoiote-
leuton HroAsyaiov (xügos des Schuldners) ausgefallen sein: &geır «ö-
or zap& rod Zaßivov, wenn nicht vielmehr hier wie ZT, wo
die Zahl der Drachmen erwartet wird, eine gewollte Ellipse vorliegt.
Beide Urkunden sind vollständig erhalten, nicht etwa die Unter-
schriften verloren, und beide weisen daher einen sonst fremden Typus
auf. Denn Beweis machten sie nicht, weil der Unterschrift ermangelnd,
und doch deutet ihre Durchstreichung darauf, dafs ihnen vorher ein
gewisser Wert zukam, vergleichbar dem halben Beweis, den die Hand-
hungsbücher unserer Kauflente früher machten. Man könnte auch
daran denken, dafs es sich hierbei etwa um die für die Akten der
Bank bestimmte Abschrift der wirklichen Bankurkunde handelte, und
dafs diese Abschrift zu kassieren ein Internum des Geschäftsganges der
Bank war, so wie bei uns die bezahlten Posten im Journal der
Waarenhandlungen gestrichen werden. Man könnte hiermit den ver-
stümmelten Bestand von BGU 645 in Verbindung bringen. Lond. 336
enthält die Signalements aller fünf Schuldner, und wäre also wört-
liche Abschrift der Haupturkunde, wenn obige Vermutung zufällig das
Richtige trift.
1) Ich lese Z. 26 Annooiov statt Anuosior; Z. 29 vropgegens D.. statt dmoye
örng, 7.38 meinen T,
92.9 &uoioides & statt «row... mu lesen. Z.10 Anuoeny Burke wait
des Akkusative,
12 1. Aufsätze
Weitaus häufiger als diese Instrumente selbst ist die Erwähnung
von Bankurkunden über Darlehen in den Quittungen; ja nur in dieser
Erwähnung findet sich der Ausdruck dueygupij in den Papyri über-
haupt technisch‘), und er wird hier stets angewendet, um die Kon-
statiorung der Thatsache einzuleiten, dafs solche dt«ygagn] zur ddernaus
el Enugmeıs übergeben worden ist. Eben hierin liegt aber auch der
Grund, aus dem derartige Darlehen-dueygagei uns in keinem Falle im
vollkommenen Original erhalten sind. Der Schuldner Iogte Wert darauf,
ein solches Instrument, das in Form Rechtens, vielleicht in Form des
Handelsrechts, ihn verpflichtete, wieder in die Hand zu bekommen.
Es sind uns zufüllig einige zug670«g« überkommen, welche die Akyrose
erlitten haben wie BGU 101, Darlehen nebst Quittung, BGU 179 ein (nach
Wilekens einleuchtender®) Lesung der Unterschrift) nicht quittiertes,
sondern einfach subskribiertes zeigögugor — Darlehen, zum Zeichen
der Rückzahlung durchstrichen. BGU 272 durchstrichenes und quit-
tiertes Exemplar eines in duplo ausgestellten ze:gö7gapor-Darlehens;
von dteygapai wäre uns nur Lond. 336 durchstrichen erhalten, und
diese war nicht unterschrieben von den fünf Destinatären des Ent-
wurfes und also nicht geeignet, Beweis gegen sie zu machen. Man
wird daher wohl annehmen dürfen, dafs die vollzogenen Instrumente
der Vernichtung, nicht blofs der Unbrauchbarmachung unterlagen, s0-
bald sie von den Schuldnern zurückkamen. Immerhin ist es befremd-
lich, dafs gerade von dieser so häufig erwähnten Form der Darlehens-
instrumente kein vollzogenes Exemplar?) erhalten zu sein scheint, da
doch der geıgöygapa, wie erwähnt, mehrere da sind.
In BGU allein findet sich xer& duaypagnv nebst &ddenaıs und
üxögosig dreimal: 44,9.15. 281, 13. 415, 12.26, während nur eine
Urkunde: 415,1 sich als dvrizgapon [drjaye bezeichnet, und diese
selber keine Darlehens-Ssaygagr sondern Quittung ist. BGU 114, #20.
21. 9 15 reet wieder von dieygapal als Klagfandamenten, bringt aber
keine vor. Lond. 317, 10. 322,19 hat ebenfalls xur& dtaygapıiv, die
zweitgenannte mit @#dnaig und dxigosis, die andere vorher ab-
brechend.
1) BGU 415 nenat sich drrirgagon draygugig und ist Quittung.
9) Es lohnt der Mühe, nach dem meiner Einführung in die Papyruskunde
beigegebenen Faksimile die frühere Lesung dm wit Wilckens’ «zo zu vergleichen
Schon dafs die mubscriptio nicht datiert ist, hätte uns übrigens davon abhalten
wollen, in ihr eine Quittung zu schen. Wenn Wilcken auch meine Ergänzung
unrän ebxocı iajeäger ablehnt, so erhält dieso jetzt dadurch eine starke Stütze,
dafs die gleiche Wendung auch sonst begogn
3) Unterscheiflose Inden wich Rainer 1 Nr. 14, 6. 16, BU, 170. Vgl. Mit-
teis, 2,8. 8. 10, 20%
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 113
Das Verhältnis der Darlchens-seygugrj zur Quittungs-Srapgugnj ist
also nur aus der Erzählung in der letzteren zu entnehmen; zufällig
aber ist uns ein Darlehen in Gestalt der önodopi« mit der ihm er-
teilten Quittungs-duaygagı] erhalten.
Es ist dies BGU 4T2', jch gebe die Urkunde hier wieder, indem
ich den Inhalt des Rechtsgeschäfts in zwei Columnen stelle, wie sie
der Papyrus hat, die Formalien des Anfangs aber zeilenweis unter-
einander setze, damit der Unterschied zwischen öpoAopi« und duaygapı]
und zugleich die Beziehung der Athetese auch in der duaygagi, sich
veranschauliche:
Ouoäoyıe (hier Darlehen): Avapeyg' dic yo Kaganıdos Erovs deuregov
Auaygapn (hier Quittung): fehlt) Krovs terap|rov
On) pnay[rPer Keegım sets © Kagamdı vn; Homsduden
A zam =) dia ıns Zußeov rguze
Op.\usgidos rov Agsıvosırov vonov. Opoloye Ovakgın Audoge
A. |ins Adıwag. fehlt Ovakegın Aodoge
On. 05 trau Teodugenona ....., Paxog Tug opguv aguorepev, ovAn
A fehlt fehlt
"On. yaorgorma dk | 5 B
En ea |ner« xugiov rov evögos Auumaiov rov Hedeus
Oy. 05 sro» zevemsovra ovAn arrinmue deko |
vs fehlt fehlt Jtaeenneuın Teeoie-
a orte Neon were wuoow cov aus
On use zo Zonen [ie (tan, 7 San one
ag eroxo oo
Darlehns-Suodoyla Quittungs-Bupgugpi,
(= zerwarıc Ampideue). drklgew ainiw‘) mut eis Olle-
Age mag’ wörig?) did yipds E Acplies hodäges As Öpıken [e]er
olzov ägyugiov Ögezuäs rergeno- werd y[olmorımv dopdisen re-
1) fehlt, d. h. diese Worte enthält eine diaygegsj nicht.
9) Tusovgderor! Um die chinstische Form der duaygegyj hier noch einmal
hervorzuheben, bemerke ich, dafs das Subjekt der Infnitivsätze beider Urkunden,
die Rednerio in beiden Erklärungen, die nämliche Person, Juodge die Schuldnerin
ist, dafı aber in der öpoloyie sie selhet bekennt, von jener (wirjs), der Olkn
Archiv £ apyranfochune. 1.1 s
114
sias öxrd, &v nal vv dinddolen
Aurdvapsov wonjo«sd[aı] Ti öuo-
Aopodaan |... .] rob Lisudv]ros rgi-
zov Zrojus] [’Avrjoveivov Kuioe-
005 Tod [rugiov .... dv dw
dodß] Fred ri Tjoovlgaloin
av apa!) ara]
1. Aufsätze
eodelioler 75 deurfelop ie
YArravivov Kaisagos ro xuplov
uni Karougeig rgraxddı, (fjv zul
üxugov eivau [vö]v rals du’ aörig
Zuyeyguluuv]eus ölıu]erokaic) dp:
Yvetjov Opaguläsl rerglanonias
ölero, zul unölv abriv övuke[tv]
1) Die Kurinlien: A. Die öuoäoyi« beginnt mit dem Vermerk der
Registratur der Karanidischen Amts-Schreibstube, an die sich. die
Datierung schliefst, mit der die duezgugıj beginnt. Trotzdem enthält
die öwoAopic noch die Ortsbezeichnung dv Kapavidı tig "Hguxkeidov
egidos tod "Agowosirov vonoö, während eine solche bei der duuygapıj
fehlt, die sich mit der Bemerkung: A eng Zußeivov rgaxtiıs &yopüs
beguügt. Dies ist durchgängig so. Die Bank (drd oder did) „von der“
oder „durch die“ die Suche kommt, nennt in einer diazgugn ihre Firma
und Wohnung, aber nicht den Wohnort, der eben hier als Arsinot
stets zu ergänzen ist, während die öpoAozia, die auf eine draygagn] von
einer Bank Bezug nimmt, wohl hinzufügt, dafs sich die Bank in der
unegözohus befinde: BGU 445,6 (zu Hroäuule Apvuoö) (moioyer)
2. üregeiw .., [Bid oje dv ri unrgojröre “Auwoniov rguntins Iie-
telas K... zargıo ... — 2. 8 ebenda nennt nur die Straßse bei einer
zweiten Bank der gleichen Gegend. — BGU 177, 10 citiert nur dud rg
"get. zguzding, ebenso BGU 193, 16 ud rüg [.. .jov rpundins Dodueı, und
196, 14 dd zig 'Ayıdktas rgameing "Ayogüs Iucriov (die Urkunden sind
beide aus IIroksuais Eörgyeris). — Dagegen der Trapezit in Memphis
Lond. 317 nennt in seiner duygugnj seine Bank, viermal: dı& rüs dv
Miugse Zagemiovos rod Mpeiov üggugureioueos "Aöguunelov rüg
Meygırov wöRkos rgunkins, und die andere dı2 rig iv Miugeı "Anoi-
koviov zod’Aoxknmuddon rgareing. Es ist bezeichnend, dals die Banken
im Arsinoitischen Gau es vermeiden den Ort anzugeben, der sich näm-
lieh von selber verstoht; es läfst dies nicht blofs darauf schliefsen, dal
die Banken dem Hauptort des Gaues vorbehalten waren, sondern auch,
dafs die Urkunden für den Binnenverkehr des Guues berechnet waren:
sonst hätten sie zum Unterschied von den externen Banken "4gswdn
angeben müssen. Die Oxyrhynchos-Banken nennen sich als solche.) —
Vigerin, Geld zu huben, in der duapgagıj jene (eirie) aufgefordert wird, zu be
kennen, dafı sio von Ziedöge Geld zuricklabe,
1) Vermute ich statt mod: dad vofu] .[lgr.
2) Oay. nennt Oegupzterün nöhıg: 99, 54 üpeioyo ümizenr mugi cot due mis
Otto Gradenwitz: Zwei Bankanweisungen aus den Berliner Papyri 115
B. Hierauf folgt bei der öuoAopi« das Wort ÖuoAoyer, während
es die Öiaygugrj kennzeichnet, dafs dies Wort ohne Ersatz fehlt und
dann, — und dies ist hier schr anschaulich — bei beiden Instrumenten
der Name der Schuldnerin. Denn wie diese im ersten bekennt, von
der Gläubigerin empfangen zu haben, so that sie im zweiten dieser zu
wissen, sie habe zurück, was ihr zukommt. Aber in der Verschreibung
steht das Signalement der Schuldnerin und ihres #ugros, das nach
dem oben Gesagten der Quittung als einer Ötaygagpyj fehlen mufs. Da-
gegen bei der Gläubigerin als Destinatärin beider Urkunden finden
sich beidemal für sie und den xugros die Signalements, so dafs beide
Urkunden bis auf die Altersänderungen hier gleichlaufen.
€. Die Altersungaben. Die Urkunden sind wichtig, weil hier
einmal eine Kontrole der Angaben über das Lebensalter möglich ist,
da die nämlichen®Personen in beiden auf den Tag datierten Stücken
vorkommen. Ein leidiger Zufall hat die Jahreszahl der Tusougdpiov
Z. U verstümmelt auf uns kommen lassen: da col. II, 7 am 20. Juni 141
uns 34 Jahre nennt, so ist für ol. I,I1 rgudxovr« duo oder rgeis,
nicht wövre, wie Hunt vorschlägt, zu erwarten. Ich kann mich von
xövee nicht überzeugen, kann aber auch die anderen beiden Zahlen
nicht herauslesen. Da Iestov I, 13 eixosı örro hat, so ist col. II
nicht wieder xs, sondern «0 oder A zu erwarten.
2) Der Tenor der Urkunden:
Die Schuldurkunde ist die denkbar einfachste. Nicht einial 2
613 steht da, geschweige deun övroxos; es wird einfach indiserete das
Haben von Geld bezeichnet und daran die Verpflichtung (Frevapxov
die ständige Form der Papyri für &mdvapue) zur Rückgabe ge-
knüpft: der Termin ist dann nicht innegehälten, da die Rückgabe erst
im vierten Jahr erfolgt, während sie für das dritte versprochen. ist.
Auch in der Quittung ist von Zinsen keine Rede. — Die Kassierung
der Schuldurkunde wird ausgedrlickt durch ji wel üegov eiva [oö)r
mais 01" aorig Eupeygufuuevles Oltelorodeig; durnach ist BGU 514, IT
zu verbessern: äs öpıdev arg za" Gwolopliev reAodeiole[v (xrA),
iv [nal] üved[eö]axen [air] 6 Tönoko|yav Irorfeueliio)s 79 Hazicı
cs [d]Oer{neiw wat] dxigasew o0r reis raurng Öworfokeis] statt wie
der Herausgeber liest: dueyofapeis?]. Die beiden Quittungen kassieren
den Schuldvertrag, die unsere nennt ihn entwertet (wie er denn durch“
— dal cod mebs Oiveigger mie Dugereioe — Hgenieider neh ueriger rtani-
ins. — 91, Te önolapa dmozmeinen zug 00 du liodigen wel rar air wird
Amterenran rg ini co0 mods Obvoiggen aöleı Sagemuion reurtin; — Kbenda
91,19 it wohl zenneifovaer soo —= &xcot, nich 4 od, aufzulösen. 34,10 nennt
die role egendie, Stantsbank
Pre
116 1. Aufsätze
strichen ist), die andere beruft sich auf das Faktum der Rückgabe an
den Schuldner zur Rntwertung, — beide den Schuldvertrag „mit seinen
Auseinandersetzungen“, nämlich den detaillierten Nebenurkunden, wie
deren etwa BGU 179 über geschehene Zinszahlung eine ist.') — Wäre
auch der Schuldvertrag eine dappagnj, so würde sich an dem sach
lichen Verhältnis nichts ändern, nur stände statt äyeıv mag’ «örng viel-
mehr äyeun abriw (sc. uodiger) zap& ri: Tasouzapiov.
3) Die Unterschriften fehlen beide, da der Doppelpapyrus ab-
bricht; indes stünde unter dem Schuldvertrag sicher 1oddpe, unter
der Quittung ebenso sicher Tasovzdgiov. — Zur völligen Klarlegung
des Chiasmus bei der dteygagrj würde es führen, wenn einmal eine
taygagıj mit der sie quittierenden dueypagrj gefunden würde. Dann
wäre das Subjekt des Tenors der Schuldenerklärung der Subseribent
der Quittung, und umgekehrt :
Hiernach liegt, wie ich glaube, der Schlüssel zur Erkennt
Urkundsformen bei den Signalements und den Unterschriften, indem
die nicht. unterschriehenen Urkunden häufig eine andere Funktion haben
als die, unterschrieben zu werden.
Königsberg. Otto Gradenwitz.
1) duoroksj, wio Wileken, Ostraca I $. 63% hervorhebt, bei Soldforderungen
„genaue Spezialisierung der Einzelposten“, Ebenso in der Anwendung auf die
Rechnungslegung der meisrogts &erveinör 1. B. BGU 052,5, wobei cs geradezu aur
Abrechnung wird, BGU 259,1. — Das ausführliche, digerierte tritt hervor in dia-
rokınon ömdjernue Oxy. II, 40, und so auch dseroij Für ausführliche Bingabe
HÜLU 614,9% Oxy-1, 69,30.
ID. Referate und Besprechungen.
Papyrus-Urkunden.
Vl.18. 122. und son)
Seit dem letzten Referat sind folgende Papyrus-Urkundenpublikationen
erschienen:
1. The Amherst Papyri being an acount of the greck papyri in the col-
lection of the right honor. Lord Amherst of Hackney, F. 8. A. at
Diälington Hall, Norfolk by B. P. Grenfell and A. 8. Hunt, part
11. Lond. 1901 (Amh. I).
Vel. A. Deilsmann, Beilage 2. Allgemeinen Zeitung, 1901 Nr. 251
(31. Okt). G. Lumbroso, Rendieonti d. R. Accad. d. Line. X
Juli (1901) 8. 247%; XI (1902) 19. Jan. 1. Mitteis, The
Amherst Papyrus Nr. 08, in Zeitschr. Savig. St. Rom. 1901 8. 1518.
und derselbe 8.1981. L. Radormacher, Aus dem zweiten Bande
der Amherst Papyri, im Rhein. Mus. NF LVII 8.137. Th.
Mommsen, in Zeitschr. Savig. St- Rom. 1901 8.195. F. Kenyon,
Archacol. Report 1900/1 8. 55. I. Wenger, Juristisches zu den
Amherst Papyri, oben 8. 41. Anonymus in „Literature“, January
11, 1902 8. 17.
11. Ägyptische Urkunden aus den Kgl. Museen zu Berlin, herausg. v.
d. Goneralverwaltung. Griech. Urkunden III Heft 8 (1901) ediert von
Schnhart (BEU).
R. Reitzenstein, Zwei religionsgeschichtliche Fragen nach ungedruckten
griechischen Texten der Straßburger Bibliothek. Strafsb. Trübner 1901
IV. €. Wessely, Die griechischen Papyrusurkunden des Theresianums in
Wien in „Studien z, Palacogr. u. Papyruskunde herausg. v. C. Wessely“
1901 8.1. Vgl. Orönert, Woch. £. kl. Phil. 1902 Sp. 371.
V. Seymour de Rieci, Trois papyrus du musöe Guimet tronvds 3 Antinot,
in „Studien z. Pal. u. Papyrusk. herausg. v. C. Wessely 1901 5. 6M.
VI W. Spiegelberg, Die demotischen Papyrus dor Strafsburger Bibliothek.
Mit 17 Lichtärucktafeln in Mappe und 6 Abbildungen im Text,
Strafob. Schlosier u. Schweikhardt 1902
I. P. Amh. II.
Der vorliegende Band ist wohl der stattlichste unter allen. bisherigen
Papyruspublikationen. Gediegen und vornchm ausgestattet ist er dazu mit
118 IT. Keferate und Besprechungen
25 vorzliglichen photographischen Tafeln geschmückt, die palasographisch
von großem Interesse sind. Wir verdanken dies der Liberalität des Be-
Sitzers der hier publizierten Texte, des Lord Amherst of Hackney in Diälington
Hall, dessen Name dauernd mit der Papyrusforschung verknüpft ist. Ganz
bosonders aber danken wir ihm, dafs er die Rdition seiner Papyrusschätze
in die bewährten Hände von Grenfell und Hunt gelegt hat, denn damit war
die Garantie gegeben, dafs die Texte schnell und gut publiziert würden.
Diese neueste Kition der beillen jüngsten Ehrendoktoren von Königsberg
reiht sich würdig ihren fräheren Leistungen an. Vielleicht hat man
hier und dort den Eindruck, dafs ihr Kommentar diesmal otwas knapper
ist als in früheren Fallen. Aber wonn man bedenkt, dafs sie erst kurz
vorher den Band über die Fayum towns and theyr papyri herausge.
geben hatten und dann den Sommer über die Edition der Tehtynis-Texte
vorbereiteten, so ist die Fruchtbarkeit ihrer Produktion eine so erstaunliche,
dafs man für das, was sie in klrzester Zeit für die Amherst-Papyri gelhan
haben, nur das gröfste Lob spenden kann
Inhaltlich sind die hier gebotenen Urkunden, die sich aus der Ptole-
mierzeit bis in die byzantinische Periode erstrecken, von hohem Interesse
und Iassen uns auch manche der schen früher publizierten Texte hier und
da besser verstehen. Als besonders erfreulich hebe ich hervor, dafs wider
einmal eine neue Metropole durch zahlreiche Urkunden uns näher tritt, das
ist Hermupolis Magna in Mitteligypten, das heutige Bämunin. Zwar
sind schon manche Texte dorther in den letzten Jahren ediert worden, aber
das Bild dieser Stadt ist uns doch niemals so deutlich cntgegengeiroten
wie durch die vorliegende Publikation. Weitere interessante Urkunden aus
derselben Stadt, die der Strafsburger Sammlung angehören, gedenke ich
nüchsten Hefte hier mitzuteilen. Möchten doch endlich auch die Ratsakten
von Hermupolis aus dem II. Jahrhundert n. Chr. veröffentlicht werden, die
mun schon seit langen Jahren in der Wiener Rainer-Sammlung cinen tiefen
Schlaf zu halten scheinen.)
Wor den bunten Inhalt der Amherst-Papyri genielsen will, mufs den
Band selbst in die Hand nehmen. Ich heschränke mich darauf, einice
Bemerkungen, dio sich mir bei der Lekttire ergehen haben, folgen zu lassen,
um das Verständnis dar Texte frdern zu helfen und damit auch meiner:
seits dem Lord Amherst und den Horausgehern meinen Dank abzustatten.
239. Die Herausgeber lassen es unentschieden, ob von diesen. rayıl
ordinances (II. Jahrh. v. Chr), in deren letztem orgerubreu erwähnt worden,
auch die vorhergehenden sich auf Militiisches bezishen. Ich glaube, dafs
der ganzo Text sich auf die Verpflogung der ptolemäischen Soldaten
hezicht. In Z. 15: udt avwupogatörncen wire a[ürol wire or] ünngirau airov
haben wir zwei militärische termini techniei. Zu ovruzogdter vgl. P. (rent,
1.48, BGU 381, 807 (Archiv 18.177), zu Irngdeng vgl. Theb. Bank. V- VIII?)
um Test bemerke ich: Z. 1 mag tols orfgerwörcs zu orginzen sein. —
1) Schon 1894 hat der Führer durch die Papyrursammlung Erzherzog Rainer
(8.81) uns auf diese Ratsnkten gespannt gemacht,
In V 7 lese ich jetzt nach neuen Parallelen; dsfdgda und 8 yraareve
ulsoıs ünb rar idlan ülgneeräv. Ebenso in VI ?: (drägaaın statt [örmelras und.
VIE: yroorsvopiran. Die iapeereı funktionieren hier ala yraarfees ihrer Mann-,
schaften
Ulrich Wilken: Papyrus-Urkunden 119
9 ist wohl yjenudrev oder werlenucrow zu ergänzen. Zu den wergijuere der
Soldaten vgl. x. B. Lond, 18. 38,96. — 11 erg} ei tuv]eg line üyopei our.
mioloovrer. Zu üyopi (= Lebensmittel) vgl. P- Petr. IT 15(2); 1317). —
22 statt rue scheint vos damustehem. Auch owrapzla cbend. ist aus den
militärischen Akten bekannt. Vgl. P. Meyer, Hoerwesen $. 92.
30,2 zu Zugerignöv (me Anzeige) vgl. P. Tor. 1, 8, 12: Zupenrod
sei nermjögou und dazu A. Peyron, der auf act. apost. 24,1 (Ivepärısar —
rd tod Heökov) und 25, 2,15 verweist.
Zu dem Schwund des schliefsenden » in Öxyugfar (Inf) in Z. 44
vgl. Völker, Pap. grace. spec. p. 31 und Mayser, onsonant. $. 25
Durch diesen’ allmählich immer häufiger hervortretenden Schwund des » er-
klärt sich die Form, in der die griechischen Verben in den sahidischen
(oberägyptischen) Dialekt übergegungen sind, wie owsazt, musreve, donnafe
ü.s.w. Das sind einfach Infnitive, deren schliefsendes » geschwunden ist
Nach der bisherigen Deutung der Koptologen wäre hier vielmehr ein «,
„welches ursprünglich vermutlich das imperativische ist“, an den endungs-
losen Stamın getreten. Vgl. A. Stern, Kopt. Gramm. 8.160. Ich ziehe u
obige Deutung, die der Entwicklung der griechischen Sprache Rechnı
{rägt, um v0 zurensichtlicher vor, als Gong Steindor, wie sr mir mitteilte,
zu derselben Ansicht gekommen ist. Vgl. seine kopt. Gram? $ 266.
31 ist eine Aufserst interessante neue Parallele zu den Zoispapyri und
den Thehanischen Bankakten I-IV: eine Bankquittung aus Hermonthis
(112 x. Chr.) nebst den dazugehörigen Empfungs-Anweisungen (dueygupel)
Die letzteren lehren uns, dafs für unerlaubte Occupation von königlichem
Tand ein Bufsgeld (modarıpov) zu bezahlen war, das pro Arure bemessen
war. Im vorliegenden Falle, wo es sich um Occupation von Ödland (zigans)
handelt, betrug das Bufsgeld für die Arure 10 (Kupfer-) Talente
Dies erklärt mit einem Schlage das gdsrnov in meinen Ostrakn II
n. 342, 351, 1232, 1515 (gleichfalls aus dem II. Jahrh. v. Chr. und aus
derselben Gegend). Vgl. Griech. Ostr. 1 $. 289. Ehonso wie im Papyrus Z. 3
Tooorhkou gawunövog steht, so ist auch in 1292 Aie Art des Landes (775)
resp. seiner Bepflanzung angegeben. Vielleicht gelingt es jetzt, die Lesung
zu finden. Auch die xedrxovr« öl begegnen hier wie dort
Dafs dieses Bufsgeld auch in der Kaiserzeit erhöhen wurde, wird BGU
(aus Horakleopolis, wohl II/THL. Jahrh. n. Chr.) zeigen, wo es heifst:
mooordov is es (ipovens) (deepnäs) aß. Hier handelt «s sich um Garten-
Yand, das eis dundllar) gurelar — va. eis gureiev gawiov im Amh.
Pap. Z. 8 — otcupiert worden war, und zwar offenbar gleichfalls unbe:
rochtigter Weise. Leider können wir diese beiden Sätze — zu 10 (Kupfer-)
Talenten und zu 42 Silberdrachmen -- nicht benutzen zur Eruierung des
Geldwertes in den betreffenden Zeiten, da es möglich ist, dafs die Sätze
auch zur selben Zeit verschieden waren, je nach der Qualitüt des Bod
(nlosos oder wagddeses) und vielleicht auch je nach der Art der Bepll
zung (gowıxcv oder dunehiv).
Das Morkwürdigste an den im Amh. Pap. erzählten Vorgängen ist
aber, dafs “die Occupantin Zernofgs, nachdem sie zur Zahlung des Buls-
geldes gezwungen ist!), nicht etwa das oecupierte Land zurtckgiebt, sondern
1) Die Herausgeber und uuch Wenger oben 8.45 denken bei zußerären
120 IT. Referate und Besprechungen
Vielmehr verpfichtot wird, es zu behalten und. weiter die Palmenpflanzungen
darauf zu pflogen (Z. 16): 27? cd rufanden Bis iv gurelu vor wömov goi
ve Aöj0» aunanunlen nahe has mh 6
devög &rääg d.h. „ohne über irgend einen Punkt gegen uns (die Rogierung)
einen Streit, einen Prozefs einzuleiten“?), so ist dies unter der Von
setzung, dafs es sich mur um die Zahlung eines Bufsgeldes handelt, schwer
verständlich. Nun ist mir aufgefallen, dafs dieselhen Formeln in den The
hanischen Bankakten auftreten, wo es sich um Erlogung von Domanialpacht-
geldern handelt.) In Theh. Bank. 1 122 ergänze ich jetzt nach diesem
Anherst-Test: 29 dr rattwe[vos] .... odölr« Aöyov ovornsinvos |mede®)
Amäg magl oidevög] drküg.‘) Hier kann es nur bedeuten, dafs der Pächter
zufrieden ist und sich des Rechtes begiebt, nachträglich deswegen zu
klagen.
Dies führt mich auf den Gedanken, dafs auch im Amherst-Papyrus
cine Verpachtung vorliegt, und ich finde diese Vermutung bestitigt durch
die Worte in Z. 12: zui tadeng Zmdtkanions. Was soll das heifsen, nach“
dem eben gesagt ist, dafs sie gezwungen ist, das Bufsgeld zu zahlen? Was
nimmt sie an? Ich verweise wiederum auf Theb. Bank. I 117, wo es
heifst: uölıs ob manelsaner wirdv drdiäuodn. Val. auch P. Oxy. Id,
186: wel rOr ovör u Ömdedeyulsav irb zOv clan.) In meiner Anı
nahme, dafs auch im Amhorst-Text eine Pacht vorliegt, werde ich noch da-
durch bestärkt, dafs der Bezirksschreiber in Z. 23 die von Senpotris gezahlte
Summe micht als meotquor, sondern als zu) bezeichnet! Wie will man das
erklären, wenn es sich wirklich nur um ein Bulsgeld handelt? Der Bezirk
schreiber mufs an cin anderes Verhältnis gedacht haben, und das wird nach
Obigem das Pachtverhältnis sein, und da eine Frist für das Zguv dv gureig
nicht gegeben ist, s0 glaube ich, dafs wir eine Erhpacht vor uns haben,
Dafs der Ausdruck Zv pureig hierzu vorzlglich pafst, braucht nicht gesagt
zu werden. Ich erkläre mir also den Hergang otwa folgendermaßen: Sen-
poßris hatte zur Arrondierung ihres Besitzes”) unmittelbar nördlich von
ihren Häusern (Z. 26) ein Stück königlichen Ödlandes eigenmächtig oecu
piert, urbar gemacht und mit Palmen bepflanzt. Dies erfuhr der dmi x
mgocbden, liels den Umfang der Occupation feststellen und nötigte sie, das
vorgeschriebene Bufsgeld zu zahlen, mach dessen Erlogung sie zugleich das
an Tortar, leh denke, schlimmstenflls handel es sich um Schläge Dat diee
dort Ve Hintreibung son Abgnlen sit alten Zeiten schr gebränchfich waren, It
bekannt genug, un au mehr zu denken zwingt das Wert nicht
1 u khor riorendan vgl. Desren Tor. 18-1807
Dar bier Pacht, nicht Kauf vorliegt, daf al6o rede, ingfede cte. auch
auf Pacht von Grunditüicken hinweisen” können (gl Orr 1 8. 02,3). dafür
Yitet jet Mitch brklänung von Anh. 68 sie eue Blitze. Anden oben
Yan, 8 Br
" Die Berechtigung des o. das die Haien hier hinter ararnedhunes hat,
ann ich zur Zeit nicht naehprüfen
3) Dieselbe Wendung nieht cbendort in 3118: Img üriög und 4116
in! ün eekcneren, wo 2.47 ielleicht zu ergänzen Ist: Kebs made] tabs. drado:
Hrang
®) In dem ersten Beiwiel legt ein Ton anf dem di
aprünglichen Pacht), in dem zweiten Falle nich
Ö Vet Aten, ichte der Erhpacht im Altertum. Abh.d. Süche.
Gent X 4. 8.36
Erweiterung der ur-
Ulrich Wilcken: Papyrus-Urkunden 121
Stück Land in Erbpacht übernahm mit der Verpflichtung der Bepflanzung.
Mitteis, dem ich meine Deutung vorlegte, machte mich darauf aufmerksam,
dafs das Verhältnis genauer als Bifank zu charakterisieren st.)
Im Einzelnen bemerke ich noch Folgendes zu dem Text. Bei der
Nachbarschaft von Hermonthis und Patlıyris ist es wohl möglich, dafs die
Tier in Z. 3 genannten Beamten Egulas und Dis identisch sind mit den
gleichnamigen Personen in dem 3 Jahre jüngeren P. Grenf, II 23. @idis
begegnet auch dort als Basıdurds zeanuareis, während ’gulas dort titllos
ist. In beiden Fällen weist Letzterer die königliche Bank an, dort zur
Zuhlung, hier zur Geldamnahme. — Z. 11: der Gonetiv von Egovpa ist hier
und überall dgotgng aufzulösen, nicht &goges, wie die Herausgeber {hun
— 2. 21 ist Ömoygafyn), nicht önepgd(gn) zu ergänzen. Vgl. Theb, Bank,
A120. — In 7.22 ist schr Ichrreich, dafs hier z& moadueypa(göneve) sicht
statt ni nadırovre rin derdt. Es ist dies zugleich das erste Beispiel da-
für, dafs der Ausdruck z& mgoedunjgupöutve in dieser Verwendung schon in
der Piolemierzeit bekannt war. Vgl. Oktr. I 8. 287.
33. Zu diesom juristisch sehr wichtigen Stück vgl. ben Wenger 8.471.
Die Furcht des Königs vor den Advokatenknifen, die Wenger wohl mit
Recht aus diesem Text herausgelesen hat, wird hübsch von Diodor I 70, 1
geschildert: tur DE 1 rodm rüs zplais mions ouvkein os Alyurelavg
vouifovras In ulv rod Alyeıv rods avanyögous moAld rois dinafors
Umtaxoriaeıv" nal yüg räs rögves zav Önrögen mal riu eig dmongl-
Otag pomrelev..... . moMlobs mgoroinzoen magopev Tb z0v vönav dnöronor
rl. Den alten Ägyptern der Pharaonenzeit, auf die Diodors Schilderung
der Gerichtsvorhäliniste zu beziehen eind?), scheint“ in_ der That das
Institut der Rechtsanwälte unbeksant gewesen zu sein. So sind die ov
’iyogor wohl erst mit. der griechischen Herrschaft ins Niltbal gekommen.
Aber der König verbat sich, wie wir jetzt lernen, ihr Auftreten, sobald
fiskalische Interessen auf dem Spiele standen. Einen anderen Weg zum
Schutze diesor Interessen wählte später Hadrian, indem er die advocatio
fisci schuf
Wenger sagt oben mit Recht, dafs hier zum ersten Mal der Gerichte-
of der Chrematisten kombiniert erscheint mit dem Zmqeäeis und dem
Buoräerbs ygawereös. Dabei ist zu bemerken, dafs der Zmpänenjs den Vor-
Sitz geführt hatı ini — ZasneÄnton — ouvedgtudvre» — räv zenanordn.
Ist dieser Öriuzkyeijg der bekannte Finanzbeamte, so dürfte er ad hoc mit
dem Vorsitz betraut worden sein, Abnlich wie in der Kaiserzeit die ver-
hiedensten Verwaltungsbeamten "gelegentlich. Z& üweronzng als Richter
fungierten. Oder gab es schon damals einen eigenen höheren Richter dieses
Namens, der über den Chremotisten stand? Mich erinnert unser Text daran,
dafs in der Kaiserzeit der deydinuoris rogelmäfsig den bisher noch nicht
recht erklärten Titel Mlhrl: sei moös c) mrärlg ıdv yoneenordv. Dieser
ist also der meine der Ohrematisten, hat die cura über sie. Die Frage
ist wichtig genug, weiter verfolgt zu werden.
1) Vgl. Mitteis, Erbpacht 8. zei
2) Val. meine Observat, ad hist. Aeg. p. 10. Aber auch fir diese Zeit pafkt
nicht die Vorstellung, dafs die mündliche Vernchmung der Parteien ausgeachlossen
gewesen sei. Vgl. A, Erman, Ägyplen und üg. Leben 8. 1801.
122 I. Ieforate und Besprechungen
Zum Text bemerke ich noch, dafs Z. 6 nach der Photographie cher
Zvsoruwviag zu losen ist als oluvearızules. Vgl. Tor. 1, 4, 12,
34(A)5 dürfte die ursprüngliche Schreibung ourrdäur (corr. in oun-
se£uvreg) die richtige sein: man erwartet hier einen Infinitiv, abhängig etwa
von einem vorhergehenden @Etoder.
35. Dieser Toxt bringt neue Nachrichten über die Arovefa, über die
ich in Ostr. 18. 982 und 822 auf Grund von BGU 337,13 und 719,10
und 734 nicht mehr zu sagen wufste, als dafs sie wohl irgend wie mit
dem Kult des Suchos, aber auch anderer Götter wie der Isis Nophorses
Zusammenhänge. Nun bringt dieser Amherst-Papyrus folgenden wichtigen
Aufschlufs über die Stellung eines solchen Aaßnıg (2. 25): zepeoped.
armen zöv Bacıkmöu Ögnov Heresoögos d Atadvıs (des Sokmopaios) ürig rot
1 Epdyeodun Tür Inyoplov zig zig zer undiva radmev dv Tür 7
Auor obs abrdv avvalkdgeı eg Accavelas tod An (Frove). Da-
raus scheint mir zu folgen, dafs der Lesonis immer fir ein Jahr von der
betreffenden Priesterschaft aus ihrem Kreise als Oberhaupt aufgestellt wurde,
wobei ihm vertragsmälsig (ouvalld£eı) seine Kompetenzen zuerkannt wurden.
Diese Schlufsfolgerung past zu der von Spiegelberg und Grifith überein“
stimmend gegebenen Eiymologie, die Assdvig aus dem demotischen mr in,
das im Dekret von Kanopos für dezigeüs steht, ableiten: der erste Teil
mr (= At) bezeichnet den „Vorsteher“, während die Bedeutung von in un-
klar ist. Wnn ich nicht irre, ist mit diesem Aesdvıg — oder Aasdıns in
RGU 37 Verso — identisch der Titel Anozvı, den ich in einer nubischen
Inschrift aus Gertassi Ande. In Lepsius VI gr. n. 349°) heifst os: rd g0o-
aörnwe Tiong Ogeng Auacıı Zoovmge yerdusvos duerlg Da Sruptichis
der Name der Göttin von (iertassi ist, wird Ausävı ein Priestertitel sein.
und da in zwei Paralleltoxten 2) an derselhen Stelle statt dessen gosnrne
steht, so wird es den Tempelvorsteher bezeichnen. Zumal diese Deutung
sich mit der von Spiegelberg und Grifith aus dem Demotischen gewonnenen
eng berührt, glaube ich, dafs Aunävı mur eine dialektische Nebenform ist für
Aeaong.
Diese oberägyptische Form läfst sich noch weiter verfolgen. Stein-
dorf, dem ich diese Gleichung schon vor Jahresfrist vorlegte, orinnerte mich
an den späteren koptischen Titel Aazmanıo, der, etymologisch bisher unor-
klärt, etwa den Dorfschulzen, den Dorfvorsteher bezeichnet. Dies könnte
wohl mit jenem Acsävı (II. Jahrh. n. Chr.) zusammenhängen. Gebrauchte
man letzteres als Synonymum von mgoerdeng, so konnte man von dem Anazı
des Dorfes ebensogut sprechen, wie von dem Ausavı des Tempels oder Gottes
Noch eines bestärkt mich in meiner Deutung von dass. Aus dem
Arnherst-Papyrus folgerte ich oben, dafs die Assavıla ein Jahresamt war.
Von dem Anaöve in Gertassi heilst es yendutvos url: os ist möglich, dafı
or sein Amt als Jahrosamt zweimal hinter einander verwaltet hat, wie es
2.B. auch oft bei den alexandrinischen Hponymen vorkommt.
Kulturbistorisch ist von grofsem Interesse zu schen, wie hier die Kirche
1) In ClOr. 5053 steht in den Majuskeln die fast richtige Lesung Aneuns
(nach Gau), wofür aber mit Niebuhr nach Analogie von 4080 und 1032 etwas
gewaltsam eoercens in den Toxt gesetzt it
'sl. die vorige Anmerkung.
Ulrich Wileken: Papyrus-Urkunden 123
äie Herrschaft über die Gemüter zum Vorteil ihres Kirchengutes auszunftzen
weifs. Um den Strategen weich zu stimmen, erinnern ihn — in amtlicher
Eingabe! — die beschwerdeführenden Priester daran, dafs ihr Gott ihn von
einer Krankheit erretiet habe (Z. 31): Zwei odr adsmauı dv ef dogmaricı
üb 1od Zoxvoruios 900 weydlov nal "Ioıos Negogatros. Moral: der Gott
hat Dich gesund gemacht, drum schaff ihm auch seine 225 Scheflel Weizen
wieder! Geschricben vor mehr als zweitausend, Jahre.
37, 10 möchte ich lesen: wi] @dwer, dA2" üpes Co)auröv (statt würde)
zeige.
39. In dem Briefe eines iyaubr röv dv mgogeiguende nei of [Ex] od
onnelou veavlaxon, gerichtet an zwei gidoßumdsreis nal vois &ädoıs organ
raus sind schwer verständlich die dem Prueseript folgenden Worte: Merude
Bövrus tabs ouvrerelsaudslo]us mode rods reßeuc EguavfO]iras Cyüvas we
hs Zydppev. Die Herausgeber denken an Streitigkeiten, bei denen die
Leute von Hermonthis ihre Gegner gewesen seien. Ich vermute, dafs wir
hier vielmehr Äufserungen des griechischen Vereinswesens vor uns
haben. Mich bestimmen dazu die Begriffe piäoßesıkaral, ouvreki, dyönes
und im Folgenden mgosrdeng. Die guioßaoılorui mgößunoı des P. Par. 15
hat schon E. Ziebarth, Griech. Vereinswesen $. 62 mit Recht unter die
Vereine aufgenommen. Vgl. auch die Besıural aus Setis ehendort 8. 61
Unsere guloßendioral erscheinen als ein milittrischer Verein. Die Brief-
schreiber sagen etwa, dafs sie ihre Vereinsgenossen mit Freuden zu de
Hermonthitischen Wettspielen aufgenommen haben. Unklar ist das reßeı.
Nach der Photographie scheint mir die Lesung orßeıs möglich zu sein
Sollte das verschrieben sein für Ceö)aeßeis? Ich kenne zwar keine Parallele.
Die ägyptischen Namen der Mitglieder sprechen in dieser Zeit (Ende des
IT. Jahrh. v. Chr) nicht gegen die Annahme eines griechischen Vereins,
Vgl. die zahlreichen rein ägyptischen Namen der oben zitierten Beorhrel.
In AB, einer ouzyguph Euudgrugos, ist bemerkenswert, dafs auch hier
wie in Leid. O die Zeugen zusammengefafst werden als 0? &%, d. h. die vor-
schriftsmüfsigen Sechs. Während im Leid, O alle sechs Macedonier sind?),
stehen hier neben 4 Macedoniern 1 Thraker und 1 Kroter. Noch bunter
ist das Zengenpersonal in dem verwandten P. Pefr. II 47, den gleichfalls
der ouyygupopülag unterschreibt. Vgl. auch P. Amh. 161.
Die Worte 2.9/10: nlrgmı dinalu ro moös ch Busıdıbv zuinoiv,
wozu wohl Zöprasuiven (vgl. P. Rev. 25,10) zu ergänzen ist, legen mir
die Frage nahe, ob vielleicht in P. Grenf. 118,19 das mgds rd »07, das
wir als Artaben von 29 Choinikes falsten, vielmehr aus zes 6 Buladızdv)
Aeinodv) verlesen ist.
50. Der eine Kontrahent wird bezeichnet als röv dnaındlodran de
100 mugeypöäluerog). Die Herausgeber bemerken hierzu: a new phrase
apparenly referring to a fresh scitlement of colonists. Weiher dvd in Ina-
winovees implies ihat they had gone away Dut were recalled Uy a procdama-
ion or simply hat ey had come up Ihe river, is obseure. Mir scheint
Ünevipovreg mur die eine Deutung zuzulassen, da es sich um solche
handelt, die auf königliches Edikt hin zu ihren Äckern aurlickgokehrt
waren. So sagt M. Sempronius Liberalis (BGU 372, 9) in seinem Edikt:
1) Zur Lesung vgl. meine Bemerkung in Droysen’s Kl. Schrift. II 8.435 unten.
124 TI. Referate und Besprechungen
Tigorgifmone] od» nertus Eravfer]deiv dal re Dre (a 154 m. Chr).
War es damals das wirtschaftliche Elend, das die Leute von Haus und
Hof getrieben hatte, so gab es im IT. Jahrh. v. Chr, aus dem unser Text
stammt (a. 106), genug Unruhen und Revolutionen, um gröfsere Massen
— denn das setzt das rugdyyehu voraus — von ihren Foldern zu treiben.
Ich. erinnere auch an die Worte des Dekrets von Rosette (Z. 18): oo
ieakev (Epiphanes) — nareidöveus urn Im cv llev weisen. Be-
merkenswert ist, dafs die Zrarinovtes &s tod mugay7eiuaros eine bestimmte
Rubrik bilden, so dafs die Zugehörigkeit zu ihr hei der Beschreibung des
Personalständes angegeben wird. Das hängt wohl damit zusammen, dafs
diejenigen, die auf Grund des Bdikts zurückgekehrt waren, unter die Am-
nestie fielen, sodafs besondere Rochtstitel sich mit der Bezeichnung dxavınan
üx 200 mugaypläpeeros verbanden,
62. In einer Liste von wgugo(pöge:) werden unterschieden "4rolii-
(vos) uöing und "Amoläu(vıos) keuxig. Das erinnert mich an den „schwarzen“
und den „weifsen® Kleitos im Heere Aleranders des Grofsen.” Vgl. z. B.
Diod, 17,30 und Athen. 12, 539.
Im Kommentar zu 64 konstatieren die Herausgcher im Gegensatz zu
P. Meyer folgende Reihenfolge der Präfekten: Pompeius Planta, Minueius
Italus, Vibius Maximus, Sulpieius Similis.*) Ich werde‘ unten’. 137 zu
BGU 908 zeigen, dafs Minueius Italus im J. 101/2 Statthalter war, wo-
durch diese Anordnung aufs heste bestätigt wird.
Aus 65 haben die Herausgeber scharfsinnig erschlossen, dafs cs sich
um einen Zwang zur Domanialpacht handelt. Vgl. P. Fay. 123 und Archiv I
8.154, auch Gricch. Ostr. 1 9. 592] Zu den weiteren Beispielen, auf die
sie hinweisen, füge ich noch hinzu dus Fäikt des Lusius [Geta] vom Jahre
54 n. Chr, in dem es von den Scknopaiospricstern heifkt, sie beschworten
Sich, eis ztogplas üysoden, roitovs adv dmoktan. Vgl. Milne, Mist. of Ep.
8. Bar.
66 enthält Auszüge aus dem Journal des Stratogen, der hier bei einer
Klage wegen Mordes als Untersuchungsrichter, wie Wenger oben 8. 34
zutreffend bemerkt, funktioniert. Während die zweite Columne vollständig
ist, ist von der ersten mur der rochte Rand erhalten. Ich bin in der gilick-
lichen Lage, wenigstens einen Teil des links fehlenden Textes in der
Münchener Papyrussammlung nachweisen zu können. Sowohl der Wort
laut von 66 wie die beigegehene Photographie erinnerten mich sofort an
Mönchenor Fragmente, die ich im letzten Sommer kopiert hatte. Als nun
Herr Dircktor von Laubmann die Güte hatte, auf meine Bitte mir neuc
dings die Münchener Originale nach Würzburg zu schieken, stellte sich zu
meiner Froude heraus, dafs das eine der Münchener Stticko in der That
ünmittelbar vor das Fragment des Lord Amherst gehört, während ein
anderes nach Schrift und Inhalt sich gleichfalls als zu demselben Auszug
gehörig erweist. Mit Erlaubnis des Horn Direktor von Laubmann. teile
ich hier die Münchener Fragmente mit,
1) Zu dem letztgenannten ve. jetzt meine Ausführungen im Hermes 37, AR.
(Ein neuer Brief Hadrians). a ER
Utrich Wilcken: Papyrus-Urkunden 125
Münchonor Fragment &.
1 [ES Snournwarisnö]» Adöpov zoö wei Teelvlolu [eligatenzoi) "Agar-
(volsov) Hgen{aleiöfole wegiölos] ı (Erous) "Adglsavon]
2 [Kalongos zod vglov Emjeip is Zroromeis Hanfüselus mpös Zarupoor
Haxöscas sel!)
3 [Zurußodv Zrorojsws] wel Hexöc|v Zure]doiros xl Eroroiev Have-
Felunzos
4 [ca 16 Buchst. oulunyogovadiop zul 15? d]öcig$ aörod Haßoör vonrds
dneidörnes
es 36 Dacat vos &Boshe[ro äulporigous üroxreivuu, apuyirnos [O]t
zoölrJov
Von der nichsten Zeile sind nur einige Buchstaben erhalten.
Münchoner Fragment b und P. Amherst 06 I.
(Hinter dem Münchener Fragment ein senkrechter Strich.)
[5 EEE En ‚ja
1 ev s.|l. "Jede.
\ "Enl 10 [v var Diorofu)e Heeöofe]as
Ireös Zeraßon]» Hevöselo]s | [rei Hinten] Zemeoins
Sl Zimt] Tempeinuela os. on
. Ts [del ron; || Te
ben ro amdlllm em.
( Joöuevos ös ürilixrume]e abrod rin
laderpov naji os dvapögıov | [29’ ünoylelalpis zoo zgu-
w Inne ale wertgeng|Lev] Beyov nal zov üg-
a Förg magene [sejvgevuu, dual dt ig-
Der obrag?| dv ri Rai All» zeölen ch Andeg 7
Iooı wg | rugas zjapuaricu» mais id
bs er2cchead vobs Aymwilasrag] nö ve magi roD üne-
16 [poglov .... ler pöwo ||.......) FR melacı of dund-
[nevos? wagleugiauı. Ilg|[ooeAdodons Taovi-
Imos .....].0s sei Tavod|[zo)s Terewoigens
Int»... .jros Zerapoirojls zjal Haveppäupe-
‚los al Tavapg |dularus Iußoov-
las
20 |... 6 orarıyös dmüj|dero| al m zav eignnd-
Ivan Eyvanfev. Aspöve|lov unlötv dpnanbren
Imegl Jod gövow unl[dt megl] soD dvapoglon,
Ieete? 2b Io we laden, Ur Am ir de
ug jeesrevz|[iveu dv 2i] non, Klad-
26 [Bios Aisonos] 5 nad Dipe|[wos org|ernyös Zroror-
Ireı em „07 von öjlnd 000 eehereber
Wir schen jetzt, dafs schon am 16. Epiph des 8. Jahres des Hadrian
der Kläger Stotodtis gegen Sutabus und Genossen vor dem Stratugen Didy-
mos aufgetreten war. In dem Aktenstück a war die, Ermordung seines
126 Il. Referate und Besprechungen
Bruders Pabüs, wie es scheint, genauer dargestellt. Er selbst war nur durch
die Flucht dem gleichen Schicksal entgangen. Bald danach — zwischen
dem 16. Epiph und dem 20. Thoth des 9. Jahres (vgl. Col. II) — war es
dann zu einer neuen Verhandlung gekommen, üher die das zweite der obigen
Protokolle berichtet. Hiernach verklagte der Stotoitis den Satabus nicht
nur wegen der Ermordung, sondern auch wagen der Vernichtung einer Ein-
gabe, die die Unterschrift des Präfekten trug, also von diesem erledigt war.
Aufsordem wird darauf hingewiesen, dafs cin Beamter des Dorfos, dessen
Titel mit. «gy beginnt, Augenzeuge des Mordes gewesen sei, was aber
von der anderen Seite Bestitten wird. Die Zeugen, div Stotodtis an diesem
Tage vorbringt, wissen nichts auszusagen, worauf auch in Col. IL hinge-
wiesen wird Ebenso versagen dann die Zeugen an dem nächsten Ver-
handlungstage, über den die IT. gut erhaltene Columne (Amh.) berichtet.
Nach den Schlufsworten der IL. Columne srgeryyös. Önddevorn sroun-
warediwau ist auch in CPR 18, 39/10 Aulktfoer au ergänzen. Wesselys
Vorschlag intitu[ou war auch sprachlich unmöglich. Bei direkter Rede hätte
5 aekcdo heilsen müssen.!)
Auf Nr. 69, die uns wichtige neue Aufschlüsse über die monatliche
Rechnungslogung der Beamten giebt, werde ich im nächsten Heft bei Be-
sprechung eines Strafshurger Textes zurlekkommen. Hier sei nur erwähnt,
dafs durch den vorliegenden Text vin bisher milsverstandener Posten in den
Rechnungen des Jupiter Capitolinus von Arsinoö (BGU 362) erklärt wird.
Am Ultimo jedes Monats wird dort gebucht: Zmengnen Ürig muranounis
pmiaiov. Da ist nicht von einem monatlichen Festzug die Rede (wie ich
im Hermes 20,460 annahm), sondern von der Sendung der monatlichen
Abrechnungen (uprucdov seil. Aöyou) nach Alexandrien.
7U(b) 16 dürfte Movolelov zu ergänzen sein. Vgl. BGU 746, 10, das
gleichfalls aus Hormupolis?) stammt (143-746): &]rö Movoriov (vgl. drö
Jeavasiov). Dafür, dafs es wirklich ein wie auch immer geartetes Musoum
in Hermupolis gab, kann auch auf das auffallend häufige Vorkommen des
Namens Movoaios in dieser Stadt hingewiesen worden (vgl. Inder 8. 218),
denn Kulto ete. spiegeln sich in der Nomenclatur der Bevölkerung wieder
Nuchträglich stofse ich auf Phut. d. Is. et Osir. c. 3: növ dv Egnod möheı
Movsov! Dafs eine gelehrte Anstalt sich dem Heiligtum anschloß, dafür
spricht db Movsedov. Damit erklirt sich die auffallonde Bildung, die
(ie Handschriften dieses Gaues zeigen, worüber ein anderas Mal.
3) Saclich wichtiger it eine andere Verwuerung, deren dieser Text bedart
Werne ins don 1. Bis leiter one reale Airjaede] re atlır
era, wur unch im heilen lfe: ver üiktlere Tgendet Brkennie mach, dom
Wortlaut der Veen» Schon Huik Dat ie einer Berpeehung des Wi
Corpun, dr ir 20 viele Verbeserungen verdanken, rjpafp] als zeeifibast Le:
Beichne (CR Aka 861, Date I der obigen Ihe Apch mehrere Fehler
cken müssen, It die Sprache. Nacı DAL ze 114 sicher ogendermaten
An Jene: immpügeneer Gmägsau, h ned erspräudn nurd in ofros (il, Ivan,
or diktirte seine Entscheidung, die auch verlosen wurde, und zwar in
opendm Woran" Wir men dere, da de Pvikolienng des scheten
Teiles des Gerichtsprotokolles, der dxögues, nicht dem Talent des Protokoll-
schreibers überlassen wurde, sondern von dem hetreffonden Richter ihm
in die Feder diktiert wurde, worauf die Verlesung erfolgte.
®) Auf dies Fragment bezog ich mich in der Zeitschr. Ges. 1. Kruk. Berlin
1887 8. 33, fülschlich es auf Arsinod oıer Herakleopelis bezichend.
Ulrich Wilcken: Papyrus-Urkunden 127
Zu der Erbschaftsdeklaration 72 bomorkt Mitteis (Savig.Z. 1901 8.198)
mit Recht, dafs der Hinweis auf die Einhaltung einer Frist (Zveüs ro
öqusdesöv Äpagav) sich sonst nicht in diesen Deklarstionen fndet. In-
zwischen hat Schubart eine Erbschaftsdcklaration ediert, in der gleichfalls
eine Frist genannt zu sein scheint (BGU 919, 13): gerc mloJodeau(ies)
Die letztere Lesung ist zwar nach Schubart „schr zweifelhaft.
In Z.1 ergänzen die Herausgeber: ämwurn[r]i diom(odvr) [hr orgla:
Tnplav)] "Equomoifron) und bemerken dazu: a variant for the more usual
Sadezoulvg. Diese Erklärung halte ich für unrichtig. Wenn die Ergän-
zung richtig wäre, so würde der dev tiv orgammpl m. E, nur der
Stratege selbst sein können, nicht sein Stellvertroter. Doch che nicht eine
sichere Parallele gezeigt wird, glaube ich nicht an eine solche Umschrei-
bung im Amtsstil. Ich schlage daher vor zu ergänzen: drwryrj durn(i-
eu) [....] Egnoroilleov). Zur dianoıs vgl. Ur. Ostr. 1. 8. 656,
Die beigegebene Tafel bestätigt die Lesungen der Herausgeber bis auf
ie Zahl des Kaiserjahres in Z. 14; denn es ist, wie die Vergleichung mit
den sonstigen y zeigt, kein y, sondern ein g. Also stammt der Text aus
dem 6. Jahr — 249 n. Ohr.
Ist in 75 die noch ungelöste Sigle $ vielleicht dulpoduggics) zu
lesen?
78, 7. Das von den Herausgeborn nicht erklärte nf ) wird als
r(aus) oder Orfäsumı) zu fassen sein, d.i. die Überschrift „Frauen“, die in
Censusauszügen die Männer von den Frauen scheidet. Vgl. BGU 124, 10,
Weitere Beiträge zu diesem Text giebt Rademacher 5. 146.
Zu 78, 14 hat Rademacher $. 147 richtig aößddng hergestellt statt
do}%evi, wie die Herausgeber Iasen, hat aber auffallender Weise hier wie
auch sonst verskumt, die beigegebenen Tafeln zu Rate zu ziehen und zu
untersuchen, ob palneographisch seine Konjektur zulßssig ist. In diesem
Falle würde er sio glänzend bestätigt gofunden haben, denn es steht deut-
Tich da: alü)0ddns
79. Haben wir auch schon manche Beloge für Übergrife der Steuer-
und Verwaltungsbeamten, so treten uns doch kaum irgendwo so korrum-
piorte Verhältnisse entgegen, wie sio nach dieser Eingabe‘) an den Prü-
fekten Pomponius Faustinianus”) um dus Jahr 186/7 in der Maguzinver-
waltung des Hermopolitischen Gaues bestanden haben. Während das Edikt
des Julius Alexander von Betrügereien spricht, denen die Steuerzahler zum
Opfer fielen, ist hier der Kaiser der Betrogene, denn cs handelt sich um
nor röv Onseugdv. Leider bleibt bei der Lückenhaftigkeit des Textes
vieles unklar. Schon unter dem Vorgänger, Longasus Rufus, waren Un-
regelmäfsigkeiten vorgekommen. Der Stratege Damarion scheint diese Mifs-
bräuche (venöggnsis) aufgedeckt zu haben, indem or zuerst diesem Pri-
fekten schrieb, dafs unter den dyuergeal und äggovees Betrügereien nach-
‚gewiesen seien.°) Der jetzige Statthalter hatte dann befohlen, durch eine
1) Eher von mehreren ale von einer Person goschricben. Wegen Aurugoivres
In id ind nenpreloner ade menepizleun zu nie en, ct near
seizle.
2) Nach BGU 842 war dieser noch im Sept. 197 im Amt.
3) Die Herausgeber ändern 05 — Erlarıe — Aoypala Poige in üs
128 1. Roforate und Besprechungen
frasıs die Botriger fostzustellon) und die gestohlenen Getreidemassen
wieder zurückzufordern. Damarion hatte dann bei dieser äraftnsıs T0OO
und mehr?) — wohl Artaben Getreide? -— zurückgetordert. Das Weitere ist
zum Teil unklar.) Von einem der Betrüger‘) heifst es noch, dafs er von
Hause aus nur 7 Aruren besesson habe, jetzt aber über 7000 Aruran und
dazu an Weinland 200 Aruren habe und jüngst erst in einen einzigen Dar-
Ichen®) 72 Talente ausgelichen habe, und dies alles dx xdorls zo Onsuv-
eüv mai dx cab wi dnoldodvalı aöröv rü Onnöore! Man wird unwillkürlich
an die Verrinen erinnert
Die Bittschrift 80 ist von Einem geschrieben, der aus der Haft befreit
zu soin wünscht. Vgl. 3: Aopusrneio kuramlıodels; 9: [hiioneiv u [rs
majrogis und 15. Die hier durch den Zusammenhang faststehende Bedeu-
tung von xaropj als „Haft“ ist für dio durch Preuschen®) wieder in Flufs
gekommene Untersuchung über die Bedeutung der xaroyf in den Serapeum
Papyri auf alle Fälle von Interesse. Auch in P. Oxy. 1 65,3 steht ner-
gear im Sinne von „serhaften“
Der Titel Aoy07g&gos, der in der der byzantinischen Zeit angehörenden
Nr. 82 zum ersten Male in Ägypten als Gemeindeamt erscheint, ist den
juristischen Quellen nicht fremd. Vgl. Dig. 50, 4, 18, 10: hi quoque qui
@ustodes ardium vol archentae vel logographi vel tabudari ee .... destinan-
tur, .... mwneribus personalibus adstringuntur, und Cod. 10, 71,4 (a. 440,1):
Boöthas logistarum demogrammuteas lagographos diastles, quae vocabnda
publicis dieuntur subjacere necessitatibus. Als ein munus erscheint die Logo-
graphio auch in diesem Papyrus. Vgl. oben Wenger 8. 56.
83. Der Consus des Sabinus (2/3) wird auch erwähnt in den. Kauf-
kontrakt BGU 917, 5, wie Schubart, der Herausgeber des letzteren, bereits
bemerkt hat. Dieser Kontrakt stamınt aus dem Jahre 348 n. Chr. Hoffent-
lich wird der Paralleltext aus der Sammlung des Lord Crawford bald
odiert, denn dieser römische consus mit seinen iuratores ist von höchstem
Interose.
85 und 86 sind für die Auffassung der „Pachtangebote“ schr lchrreich.
Wenn die formelle Verschiedenheit dieser von den Pachtkontrakten auch
yeios Totgos. Ich sche keinen Grund, an dem Überliferten zu Andern. ös be-
ehe sich auf, den vorbergenannten Damarion, der auch in dem fülgenden Satz
oryedueros wi» Suljokt ist imuorläler heist bier allgemein „brieflich mitleilen“
1 Te in 24 eiwn zu emendieren: nadie aörager (lakt Hodregen). hr
%) zedg absolut wie in Archiv 1 180, 1
3) Im Anfang scheint darauf hingewiesen zu sin, dafs, wie wir schon wufsten,
für dio iıronerobreee (6 hier die aurokdyo., diejenigen hafteten, die ai vorge:
schlagen haben, ja sogar die ganze Gemeine. Vgl. Ad: ds zör duedermer die
Ho; 20: irji Di undirg merter zafr.. Vgl. Ur. Ontr. 1 8.808
1%) Er gehört offenbar zu den gezorres, Der Zusatz: tot ui dofgug)oeotr-
tag cr Emagzor indorn eg wird katın einen wirklichen Titel darstellen. Ich
denke, os steht bildlich: „dor zu jeder Stunde dem Kparchen Trabantendicnste
leitete“, era wie Cicero’in den Verrinen die deewmanı als sutelltes des Ve
Vrzeichnet, Was für ein Eneezes das war, ist nicht ersichlich.
5) desuiodneron sicht irtümlich für dersiserre, Ahnlich wie auch wedo
und wodododeı häußg verwechselt werden. Die Leute waren damals eben =
Abgestunpft für die Unterscheidung der Genera ver,
&)# Prouschen, Mönchtuu und Serayiskult. Jahresb. d. Grofsh. Ludwig
George-pmnnelum. Darmut, 1500
Ulrich Wilcken: Papyrus-Urkanden 129
nicht zu vorkonnen war), hat man doch anfangs geglaubt, dafs praktisch
diese Unterscheidung keine grofse Bedeutung habo. Ich habe im General-
register dio beiden Urkundenarten scharf geschieden, da mich diese „Pacht-
angebote“ schon immer an die Ömopwijuere erinnerten, die die Steuerpacht-
hustigen an, die Behörden einzureichen hatten. Vgl. Ostraka I 8. 5261.)
iese Amherst-Papyri zeigen nun, dafs in der That dieso Pachtangebote
mit der Formel Polos wsddoasd«u jenen Hrowvjnera durchaus parallel
stehen und wio jene eine Versteigerung an den Meistbietendeu vor-
aussetzen. Letzieres tritt z.B. klar hervor in 85, 1811: div galınlem)
mgoreO[älvwu rügde Tg modcsres drbygupon ii rüs nudnwoicas Aniga;
dba, imas underbs mgocapuydvCros> Erideuu wen Auer wlodwos. Also
eine Kopie von diese Pachtangebot (ulodwcıs) soll die üblichen 10 Tage
über ausgehängt werden. Eine bestimmte Frist für die Aushängung der
Pachtangebote gab es ebenso bei der Domanialpacht. Vgl. Theb. Bank. II
AM: de)eOrnaner es mgäaw — mb werk rg Inavüg Hulgus srl. Val
Ostraka 1 8. 52611. Über 1Otägige Fristen bei der Steusrverpachtung vgl.
auch P. Par. 62,8, 11: nd naddv [rw] änl züs dia Äuolas] öde.
— In den folgenden Worten des Amherst-Papyrus önws undevös mgocaya-
176r<ros) Inldep hat schon Wenger oben 8. 61 Anfdsne richtig ale Über-
gebot (für ömzgßölov) erklärt. — Im vorliegenden Falle wird ausdrücklich
bestimmt, dafs die Pacht während der fünf Jahre nicht otwa einem Anderen
übergeben werden darf: dwedesrdrous. Dagegen wird in 86 ausgemacht
(168): ZmÖdnarog BE yevonkvov Keival ou Eriguis yerauododr. Dieses Int-
dena bezieht sich nicht auf den Tag der Versteigerung, sondern auf die
Dauer der Pacht.) Das bestätigt 92, 23: dovalas oo olans Erigois uera-
moDodv öröre düv alof und 87, 201.
Dies alles begegnet hier zunächst nur in Pachtangeboten, die an eine
Behörde gerichtet sind (auch in OPR 39). Dafs wir dies interessante
Detail erfahren, verdanken wir der Korrektheit der Kanzlei von Hormupo-
his, die uns auch über andero Rechtsverhältnisse neues Licht gebracht hat.
Vgl. P. Pir. (Archiv 18.557), auch unten zu 96. Solche Formeln be-
gegnen weder in den analogen Texten aus dem Faijüm, noch aus Oxy-
Thynchos. Trotzdem wird das Geschäft sich dort thatsächlich nicht anders
abgespielt haben. Die lokalen Eigentümlichkeiten der verschisdenen Gau-
kanzleion troten uns immer deutlicher entgegen, und schon heute können
wir oft bei fragmontarischen Stücken, deren Herkunft nicht üborliefrt ist,
aus dem Kanaleistil den Gau erschließen.
Bei den an Private gerichteten Pachtangeboten‘) finden sich diese
auf die Versteigerung hinweisenden Formeln selbst in Hermupolis nicht
1) Vgl. Wesselg, COR $. 1514. Mitteis, Hermen 30, 068.
2) Den Charaklör dierr öroprjnure Bob ich auch hervor in meiner He-
aprechung von Urdenvite Einführung in d. Pap. in d. Deutsch. Lit, Z. 1000
7.2470. In & Lond. U 8,169 wind ot solchen Pachtangibot ala Erapöprer be-
Vel. unten zu DUU’OD4, Nach Wesses Darsellung. (CR 8. 181)
ch bei diesen Pachtangehoten eventuel die Form der
Eyiatala vorkomme. Das ist aber nicht der Fall
3) In werawedobe liegt, dal vor der Veränderung die Pacht schon. ahge-
chlomen_ war
' Rio Unfeum ist bisher D- Lond, I $. 191: ein Angehot som Verpächter.
Dafı das etwas völlig anderes ie, geht schon daraus herror, dafs es nicht in der
130 TI. Referate
‚nd Besprechungen,
Trotzdem glaube ich, dafs auch die Privaten dem Meistbietenden den Zu-
schlag gaben, nachdem sio in jenen srowijuere (mit Boilou wusdisasde:)
schrifliche Angebote empfangen hatten. Dals oft genug nur ein Angebot
vorgelogen haben mag, das sogar der Verpächter dem künftigen Pächter
exentuell gelogentlich entworfen hat, würde nicht gegen das Prinzip sprechen.
Ich bemerke, dafs os sich auch in 85 und 86 nicht um Domanialland handelt,
sondern um Privatgut, das mur von Behörden verwaltet wird, woil es dg-
Gavois gehört. Doch ist über diese Frage noch weiteres Material abzu-
warten. Übar die rechtliche Natur solcher Angebote vgl. oben Wenger 8. 60£.
und Gradenwitz. 8. 105,
Wenn Radormacher 8. 147 die bei diesen srapwrijner« übliche Schlufs-
tormel &ev galontau wuoO&seu übersetzen will: „wenn cs dir gut scheint, so
vermiete mir unter dieser Bedingung“, wobei der Infinitiv für den Impo-
rativ stehen soll, so halte ich das nicht für richtig. Dafs dar Infinitiv
für den Imporativ stehen kann, bedarf keines Wortes, aber man wird das
meist nur im Verkehr mit Untergebenen gebraucht haben, wie hei dem
bekannten Ömortyduevor dvivepueis, nicht aber im Verkehr mit den vorge-
setzten Behörden oder auch den Verpächtern. Kadermachers Ansicht wird
direkt widorlogt durch unsoro Nr. 85, wo es an der botroilenden Stelle
heifst (4.18): düv palonecu) rgored[älver — aveiygapon. Nach ihm müßte
68 ngodeinu heifsen. Jene Formel, die den Pachtangeboten angehängt ist,
heifst also: „falls cs dir gefällt, mir die Pacht zu geben“ und soll nichts
weiter bedeuten, als dafs allo die vorher aufgezühlten Pachthodingungen
nur für den Fall des Zuschlages Gültigkeit haben sollen.
Ab Kovoadv in Z. 7 geben die Herausgeber richtig mit „of Cusar“
wieder. Das ist eine den alten Autoren bekannte Stadt, deren "Namen in
verschiedenen Schreibungen vorkommt Ich vermute jelzt, dafs auch in
BGU 557 15 Kovoloöv) statt Kos“ zu losen ist. Nach diesem Ort hiels
offenbar die Toparchie Koucalens. Vgl. BEU 5524. Dieso Stadt, am sid-
lichsten Ende des Hermopolitischen Ganes gelogen, hat ihren Namen, der
schon im Altigyptischen Gäscw lautete, bis auf den heutigen Tag erhalten:
&s ist el-Alusiye. Vgl. darüber Jomard, Doscript. de YEgypte IV (1821)
8.2981. Damit habon wir einen festen Anhaltspunkt für die geographische
Ansotzung einer Reihe von Ortschaften gewonnen: der Kouscelins rönos
mit. samt seinen Dörforn lag jedenfalls an der Südgrenze des Gaues. Aufser-
dem liegt in diesem Gau noch geographisch fest der Ilpl möhr rinas,
denn der umschlofs die Metropole (Eimundn).
87. Das Dorf Maydöke Migi, das hier für den Hermopolites bezeugt.
Wird, ist uns ein Fingerzeig dafür, dafs auch BGU 860 nicht aus dem Rui-
‚ün, wie der Herausgeber glaubte, sondern aus dem Hormopolites stammt.!)
Durch denselben Dorfnamen wird meine im Archiv 1 $. 176 gelufserte Ver-
Form des ämöwene, sondern der dswesohj werfalst ist. Vielleicht hat dem
Pächter damit der Verpächter nur seine Formeln vorschreiben wollen (sgl. Westely,
CPR 8. 101)
2) Es wird auch
aus Hirounen stammen
Papyrus bestätigt, der gleichfalls
nenat wie in BEU #00, 9. Nach
em Stralburger Text ist hier ührigens [mtei] Hoczeroöger zu lesen, nicht (dv
Ste Seren, wie ich Im Arch 1 6 vorschlag, I Übrigen Andet Ihe
dortige Worttreniung hierdurch ihre Bestätigung.
rich Wilcken: Papyrus-Urkunden; 131
mutung, dafs in BGU 759, 1 TEgnofrokfton) statt 'Eguo(»dfrov) aufzulösen
sei, bestätigt. — Die Herausgeber haben schon dio Mafsangaben in CPR-
39,18 mit Hilfe dieses Amherst-Pap. horgestellt. Der Text giebt noch
weitere Korrekturen an die Hand. Wessely liest dort Z. 19: zus mon“:
werenan"® zu [eronjercoreinse. Nach Z 20 des Amherst-Pap. ist zu
emendieren: (roloo (von Zmupigen) statt zolaw (von mowiv). Das Folgende
wird kaum richtig gelesen sein. Nach einem Strafsburger Test möchte
man vermuten: zei Ömolow ubrgna nadagdv dd
88, 8 lesen die Herausgeber mug Zugarlas Eödeovidog. An einer
derartigen Nomenclatur muls man Anstols nehmen. Ein Frauenname Zu-
gwxla kommt nicht vor. Wonn cs ihn gübe, würde Eüduunovidos die Mutter
bezeichnen, während man den Vater erwartet. Nun begegnet in ganz dem-
selben Zusammenhang in einem Strafsburger Text (n. 72): Oidrlas Eüd
noxidos, eine völlig einwandfreie Verbindung, da Ulpia der Gentilname ist,
zu dem Eidasuovis als Coguomen tritt. Zumal palaeographisch die Ver:
Iesung leicht erklärlich wäre, vermute ich, dafs die Herausgeber Zagarias
Mlschlich statt OöArlas gelesen haben,
Unter den Sporteln, zu denen der Pächter sich hier verpflichtet, be-
gegnet in 2.27: mwudaofes. Die Herausgeber bemerken mit Recht: this
word is new. Aber es ist nicht nur neu, sondern auch eine unmögliche
Bildung, wenn man an der Orthographie festhält. Nun verwechselt man
damals gelegentlich die Dentalen, und « kann für & stehen. So könnte
man an eine Ableitung von reravos denken.
Unter den Sporteln begegnet forner in 90,9 und 9, 11: Suidot. An
erster Stelle wird 1 Artabe Weizen, an zweiter 3, Chus Raphanosöl dafür
geliefert, und zwar (in 93) Eielos, amı Isistest. Die Herausgeber schen
in Oudids mit Rocht eine Bezeichnung für ein festiity (wie Dulle). Kino
Bestätigung dafür, die P. Lond. II 8.192 bietet, ist ihnen entgangen. Hier
heifst. es in Z. 17: Dudlov zomınsons unodt, nachher in 19: [Bjoms zu du-
heıc. Div Heksıa sind hier die Gaben für den Sahis. Zu dem Adjektivum
elcos vgl. Stephanus. Konyons Erklürung Dulkou zuınous == Saliob;
gowicnlous ist unmöglich. zawwseous muls für zofvusu; stehen, wie jetzt
die Parallelen in den Amherst-Papyri nabelegen, also: „für die Fostlichkeit
20 Choiniken“ (Getreide?),
93, 81. die Beschreibung der Ölmthle erinnert an die des Anaupis
in P. Lond. 11 8. 186) und bestätigt dort meine Lesung duegyöv statk
extegyov (Ostraka I 8. 651). Der Sinn wird jetzt noch klarer durch den
Gegensatz. Zmwwugzlov ügpod in 97,9. Zugleich zeigt sie, dafs dort in Lond.
ein oöv ausgelassen ist, also wohl: oiv (statt xui) Noußdos rl. — "due-
@reolons in Z. 12 übersetzen die Herausgeber mit hervesi-festival. Denken
Sie dabei an duäv (ernten)? Ich sche nicht, wie diese Ableitung möglich
würe. Eher glaube ich in diesem Fallo an cin ägyptisches Wort
Zu eöios Owöv in Z. 17 geben die Herausgeber noch die falsche Deu-
tung. Vgl. jetzt Archiv I 8, 552.
94 ist ein Unieum: ein Gesellschafisvertrag, in dem ein kaiserlicher
Domanialpichter mit seinem Kompagnon (sowerös) den Vertrag schlicht.
1) 80 jetzt auch Lumbroso a. a. 0. 8. 24.
in
132 II. Roferate und Besprechungen,
Leider fehlt viel, doch lasson sich einige Punkto festlegen. Rrstens ist zu
bemerken, dafs hier wie in Nr. 100, die ein späteres Stadium des Verhält-
misses zwischen zwei Gesellschaftern behandelt, die Pacht — es ist in beiden
Fällen Staatspacht — dem einzelnen wodwrijs vergeben worden ist, der
sich danu nachträglich einen Kompagnon sucht. Also die Gesellschaft bildet
sich hier erst nach vollzogener Pacht. Vgl. Griech. Ostrak. IS. 5371
Auch in 92, 18 wird vorausgesetzt, dafs der sowevög nach der Pacht ge-
gewonnen wird.
‚Ferner ist noch ersichtlich, dafs der Kompagnon mit einem bestimmten
Bruchteil sich au dem Geschäft beteiligt. Das war awar zu erwarten (vgl.
Gr. Oste. 1 8. 541), aber so klare Beispiele hatten wir bisher noch. nicht
In 100 heifst es: mgosekdßero zöv Kogriliov nomanor — mark zb Exson
deos. In 94 wird rö zofrov wies in Z. IB hierauf zu bezichen sein, wo
ich ergänzen möchte: ouvpeugprjous woı [oöz Hocov oder üwavrus? nur ro
öro roicov wägos. Wahrscheinlich ist auch vorher in Z. 10 zeilcov udgos
zu ergänzen. Der Kompagnon übernimmt demgembLs in 94 die Lieferung
des dritten Teiles der in dem Pachtkontrakt zwischen Staat und Pächter
äbgemachten Verpflichtungen.) Dafür soll er aber auch zu einem Drittel
Anteil erhalten an den eventuellen Überschüssen, die nach Abzug des Pacht-
schillings ete. übrig bleiben. Vgl. 4. 13: «Jul zü megıfzluönen« unce
und 14: &u refrou?| wgous werd si Onpdoe srl. Dabei ist vorausgesetzt,
dafs er an der Bewirtschaftung des betreffenden Bodens sich beteiligt!)
Der Pächter führt dann fort (Z. 16): dv dR werd zöv zoolzerganuivor
zeövo]» — nämlich nach 5 Jahren (2.4) — varaope0® vj zeugylg, auvzengpisus
or [oöy jo0ov oder üowiras? nurü zb aüleh retrov ndgos, da; ob dnoludo
hs yewelpias. Die Herausgeber meinen, dafs hier die Möglichkeit ins Auge
gelafst wird, dafs der Pichter nach Ablaul seiner Pacht zu der Asrougi«
of the Önwosie ysagyia gezwungen werden könnte (ihe original lessor was
made a cultivator of the domain lands). Das ist nicht ganz falsch, aber
auch nicht ganz richtig. Sie übersehen, dafs der Pächter schon jetzt während
der 5 Jahre ein Önuöoios peagpös ist, und dafs or nur von dem eventuellen
Zwang spricht, ebon diese selbe Pacht noch weitere Zeit behalten
zu müssen. “Also: „wenn ich festgehalten werde bei dieser Pacht“ ot.
Er falst also eine erzwungene Verlängerung der Pacht über den Endtermin
ins Auge und macht mit seinem Kompagnen ab, dafs in diesem Falle
der Gosellschaftsvertrag weiter fortbosteht, Was der Pächter Angst
ich voraussah, sind Dinge, gegen die sich Hadrian gewendet hat mit den
Worten: valde inhumanus mos est ie, quo. relinentur conduetores vecligalium
puölicorum et agrorum, si tanlidem locari non possunt etc. Dig. 49, 14,3,6.
Vgl. Gr. Ostr. 18. 594.
(igosgas) nadagüs ind Baoılnns nal mavebs eidovs. Die Her-
St. pi or perhaps yeagpias“ Lumbroso‘) um-
schreibt es mit wedagd; dab Tmonsmivar Bus] eauuareig, wogegen
1) 10: rofjron neoos
leicht irlösneren,
könnten,
Kor ii eng modderes göger. Im Folgenden, vie-
gend welche Zuschläge oder Sportel gemeint wein
12: wol [älvounainede eig yogplas. Val. 17: oorpuagpians wu
Dj Kendie Acc. Line 0.0.0," r de
Tirich Wilken: Papyrus-Urkunden 133
Mehreres spricht. Das Richtige wird an die Hand gegeben durch OPR 6,16:
nußngüg End 1a obounis wul Bashing ps. Val. obend. 125, 3.
96. Die Bedcutung dieser Urkunde wird uns erst durch Vergleichung
mit dem von Vitelli herausgegebenen Florentiner Text (P. Fir. vgl. Arch. P
8.5578) verständlich. Es ist nicht ein Kaufkontrakt, sondern. die Bescheini-
gung des Verkäufers, das Geld empfangen zu haben. Das erhaltene Stück
entspricht in dem Florentiner Text dem Abschnitt D%. Vgl. dort Z. 13:
Ernnoloidnne ci moonlunden) duygaph weh Ma zeiew mit 2. 1/2 im vor-
liegenden Text. Also der Kaufkontrakt ist vorbergegangen, chenso die Be-
scheinigung der Bank — denn an deren Vermittelung wird auch hier zu
denken sein — über dio Auszahlung des Kaufgeldes. — In Z. 2/3 liegt os
nach BGU 553 BI 3 und 6 schr nahe zu ergänzen: Movfsuel], da dies
Dorf in der Toparchie Mlegi mölıv ävo liegt,
98, 6 lesen die Herausgeber: "Egpeios 'Fllvng rod Tores und he-
merken im Index: "Eben daughter of Tolhes. Diese Deutung ist ausge
schlossen durch den Artikel 10, der sich, wie stels in diesen Verbindungen,
nicht auf den folgenden, sondera auf den vorhergehenden Namen bezieht.
Wenn also "Eifen eine Tochter wäre, mülste notwendig cäs Toßious gesagt
sein. Das 00 ist aber sicher richtig, denn es wäre völlig ungebräuchlich,
wonn in dieser Weise statt des Vaters die Mutter des ’Eguaios genannt
wäre. Folglich mufs Eidg hier einen männlichen Eigennamen darstellen.
Wer das nicht glauben will, dem bleibt nur übrig anzunehmen, dafs ent-
weder Grenfell-Hlunt den Namen falsch gelesen, oder der Schreiber ihn
falsch geschricben hat.
995, 6 Iosen die Herausgeber: Zv +$ Aevxorvgpeilen «Era mapl möfälır.
Vel.a 6. Die Lesung des letzten Wortes ist durch die Punkte als unsicher
bezeichnet. u erwarten ist hier der Name eines Dorfes, etwa Tldtv oder
dergleichen. Die zölıg = Eimunen kann bier nicht gemeint sein, denn
die liegt in dem Bezirk TIeol rölı.
Zu 100 vol. oben 8. 181f. Dies ist nicht wie 94 ein Gosellschafts-
vertrag, sondern ein nach Ablauf der Pacht zwischen Pichter und Kom-
pagmon festgesetzte Vereinhanung. Dafs die Pacht schon abgelaufen ist,
scheinen die Herausgober nach ihrem Kommentar und ihrer Datierung nicht
heransgelesen zu haben. Es ist aber sicher, dafs wisßorhe yenäutvos nur den
‚gewesanen Pächter (nach Ablauf seiner Pacht) bezeichnen kann. Damit ist
eine genauere Datierung möglich. Die Herausgeber schreiben 198-211
und bezeichnen damit allgemein die Zeit, wo Severus und Caracalla, die
am Schlafs genannt worden, gemeinsam regiert hahen. Nun heifst es aber:
MoDrhs yerönevog — eis Ten vol dad od dendrov (Erovs) (2. 34). Das
Fehlen von Zuearäros palst mn der Doutung, dafs die Pacht schon ahge-
laufen ist. Da sie von 201/2 bis 208/4 gewährt hat, so wird unser Text
wohl im Jahre 204, schr bald nach Ablauf der Pacht, geschriehen sein.
Zu dem moDarhg Auwns vgl. Gr. Ostr. 18. 1371.
101, 7: Tele ist wieder ein den Autoren bekannter Ortsname. Wenn
das wat dahinter in dr(w) aufzulösen ist, hat os allerdings zwei Orte dieses
Namens in diesem Gau gegeben. Über Posla im Hormopolitischen Gau
wel. Jomard, Deseript. de YEg. IV 5. 304. (das heutige ed-Der).
Zu ix owvägewws Möyav (2.4) vgl.
suwägseng.
134 11. Reforate und Besprechungen
109. In der Einleitung erwähnen die Herausgeber ein Dorf Belßes-
eos aus dm Hormopolites. Aus demselben Gau hegognet ein Dorf Ter-
Bordıg im Amh. 146, 2 und @ckßörds in CPR 39. Offenbar ist überall
Ausselhe Dorf gemeint. Zumal auch Krall in den koptischen Texten TEA-
BONT liest (CPR II 138,9) resp. TEABOONT (242, 46), so liegt
dio Vormutung nahe, dafs die Herausgeber sich an erster Stelle verlesen
haben. Im Index haben sic auch unter das verdichtige 6 einen Punkt
gesetzt
114, 8 die Ergänzung neren(euniran) stützt durch weitere Parallelen
Lumbroso, Rendie. X (vgl. OPR 1, 15; 188,14)
116/7 zwei neue Beispiele für die Thorzollquittungen mit dem Anfang;
terek Aık mölng. Seit P.Grenf. IT 50 lösen wir aufs eräsore). Inzwischen
sah ich einen unedierten Text derselben Art in Heidelberg, der deutlich
die Anfangsworte enthielt: Tereluwn dä wülns Zoo. Also rerelunfzun).
Hiorzu ist zu vergleichen BOU BB2: Hgcios — üvnaweßdä(nse) Kaupijnovu
telovngduevor. Vol. Arch. 18,552 und unten 8.136, wo ich in BGU 913
deckowiero herstelle. Sochon teilt mir Schubart mit, dafs jetzt auch in
Berlin Thorzoll-Quittungen sind mit dem Anfang: rertlöura). Hiernach
ist wohl die Frage gestattet, ob in P. Grunf. II 50f. (2) wirklich reröke-
mut ausgoschrichen steht. Diese Verwendung des Mediums (von selanen»
zuve) ist schr merkwürdig. Das Paseiv, das auch sonst üherliefert ist,
hätte uns näher ‚gelegen. Das Medium mufs otwa. hedenten:
zollen Tassen, Zoll zahlen. Nun verstehen wir auch, weshalb
Quittungen niemals die gezahlte Summe angegoben ist, die man nach rerd-
Aeören hätte erwarten können. Es heifst mur einfüch: „Es hat den Zoll
gezahlt der und der, indem or importierte oder exportierlo das und das.“
Wenn man in dieser Weise die gerahlte Summe gar nicht nannte, so ist
dus wohl darans zu erklären, dafs die Zellsitze tarifimäfsig festgesetzt waren,
sodafs os genügte, zu nolioren, welcher Gegenstand vorzollt war. Dam
entsprechen auch die Angaben in P. Amh. 77
118, 5 zu dem ros Pwöv siche oben 8. 131
124 eine schr interossante_7gu0H} zöv ouwsdvron nal mgoonugregndn-
mov nalmorgopuldser (vgl. CIGr. II 4284), die die Herausgeber
onfidener“ ins TIL. Jahrb. n. Chr. setzen (NB. in Uneiale geschrichen).
wage nicht zu widersprechen, zumal keine Photographie heigegehen ist.
Aber aus den aufgezählten Beamtontiteln, im besonderen aus dem Fehlen
des medravıg möchte ich schliefsen, dafs der Toxt, wenn wirklich im dritten
Jahrhundert, so doch vor 202 geschriehen ist, d.h. vor Einfihrung der
# "u dem Titel di vis eößnag vgl. Gr. Ostr IS 657. Der damit
identische aöfmuogns ist für Hermupolis schon belegt durch Mitt. PR. IV
8.58. Im Amhorst-Papyrus ist or zugleich deyueacis Zeßrsröv. Das Ze
Beorsiov von Hormupolis ist schen bekannt aus CPR 20 II 11. Neu ist
uns, dafs es in Hermupolis auch einen Tempel der Faustinn gab (dpzuerbe
Danarlong).
Mit 137 beginnen die documents of Ihe Dyzantine period, zu denen auch
Nr. 82 und 83 hätten gestellt werden können.
137, 1 denken dio Herausgeber an die Ergänzung Tleullvg xJe(erlore)
Ulrich Wilcken:
apsrus-Urkunden 135
Zmiorefaring) oc, unter Berufung auf Z. 18. Aber aus 15f geht hervor,
dafs Paulinus ein Beamter war, der in der Heptanomis und Thebais inspi-
‚en sollte, also kann er wohl nicht mit dem Epistrategen der Heptano-
mis identisch sein. Z. 15 wird zu ergänzen sein: mol 100 dreoniäßu Hlav-
Aförov und in 16 dem Sinne nach: [4froruise— Havkivav ar
Von Interesse ist der Namo des Präfckten, der hior für 288, bezeugt
wird: Valerius Pompeianus. Mit allem Vorbehalt möchte ich die Frage
anregen, ob es vielleicht möglich ist, in der Dedikationsinschrift der be-
rühmten Pompeiussäule von Alexandrien (CIGr. 4681) zu lesen: Mofn-
Amn]ös Exugıos Abyörrov, sodals dio Säule nach unserm Pompeianus ihren
vielamstrittenen Namen hätte!)
138. In der Anmerkung bringen die Herausgeber ein Beispiel daftr,
dafs man nach Ablauf des ersten Indiktionseyklus, der 312 begonnen habe,
gelegentlich neben dem neuen Oyklus auch die Zühlung des ersten Cyklus
fortgeführt habe- Sie zitieren ‚aus P. Gizch 10476. (Pachtkontrakt) dio
folgenden Worte: mpds uövov x Zveorbs Eros nagröw tig ebrugadg | viag
ron #ß ivdın(elavos) und das Datum traleelıs Oiikunlov (1. Oütneniov)
Pouplvov ...xul @kaovlov‘), who sem to have been in office in A. D. 333
or 334. Da uns für diese Jahre andere Konsulnamen überliefert sind, so
beruht dioso Datierung wohl nur auf der Annahme, dafs mur nach dem
ersten Cyklus eine solche Weiterzählung begreiflich sei. Nun sind uns aber
Vulcacius’* Rufinus und Flavius Eusebius als Konsuln des Jahres 347
bekannt. Vgl. Mommsen, Chron. Min. III 8.521. Dies ist dor feste Punkt,
von dem wir ausgehen müssen. Danach ist die siebente Indiktion, von
deren Früchten die Pacht bezahlt werden soll, die des Jahres 348. Folg-
ich ist der Cyklus, dessen Zahlen über 15 hinaus weitergezählt werden,
nicht der im Jahre 312, sondern der im Jahre 327 boginnende, also nach
herrschender Annahme der zweite Cyklus. Dafs man auch bei einem
päteren Cyklus gelegentlich noch weiter gezählt hat, ist prinzipiell von
Wichtigkeit.
Von einschneidender Bedeutung aber für unsere ‚Auffassung von der
Entstehung der Indiktionseyklen wäre es, wenn meine folgende Vermutung
sich bestätigte. Aus einem anderen Gizch-Papyrus (10520) hatte ich mir
vor drei Jahren als merkwürdig notiert die Worte 407 Ivdisriovos und
dazu das Datum „Konsuln Konstantinus und Lieinius“ (renfell bestätigt
mir jetzt diese Notiz durch folgende Lesung: ußov mug’ inön el dveße-
hdune els vo moon [a Incune of 15—-20 letters] «09 iväintlovas ıy men
AU at vemains of ihe date is: Jindv Kovsreelvou nei Ammmlou Dede-
@röfs. Welches Jahr ist da gemeint? Wir missen ein Jahr suchen, in
welchem Konstantinus und Lieinius als Konsuln die gleiche Iterationszifer
hatten, denn nur so erklürt es sich, da das erste Konsulat des Konstantinus
ausgeschlossen ist, dafs hinter Kovsrevıluou keine Ziffer steht: os kan
1) Je hate joa nicht Zeit, die ech Literatur nachaceite, die Lum-
Ameo Über diese Frage rusemmengeiragen hat Vel. L’Baito? $ 220
3) Genauer Jautet das Dalamı wie ir Groneil jet ann Cairo Freundliche
il; [ereieiag Oktxanlon Ponpiron Tod Ammeorerorf.. Je. ev ln wohl
üier detogen) cob eos mecırmalen wc Plcovlan [11 Jeltorı] (ao [ESerflov
ine] u. oben) Aupmgordson
136 II. Referate und Besprechungen
ur eine gemeinsame hinter Zußeoröv gestanden haben, wie in BGU 349
ind 409. Danach kommen hier in Betracht das Jahr 312, wo die beiden
zum zweiten Mal, 313, wo sie beide mm dritten Mal und 315, wo sie
wiederum zusammen zum vierten Mal Konsul waren. Nach dem Gisch-Text
mufs nun dio 19. Indiktion in das botreflende Jahr gefallen sein. Das setzt
voraus, dafs der Cyklus, dessen Jahre hier über 15 hinnus weitergezählt
sind, nicht 312 bogonnen hat, sondern 15 Jahre vorher, also 297.
Geht man von dieser Epoche aus, so ist das Jahr 315 das gesuchte Jahr,
denn damals war dio 19. Indiktion, und Konstantinus und Lieinius Mihrten
das Konsulat mit derselben Iterationseifer (4). Wir kommen somit durch
den Gizeh-Toxt zu demselben Resultat, das Otto Boock?) vor kurzam durch
andere Betrachtungen gewonnen hat, nämlich, dafs schon im Jahre
297 ein Indiktionseyklus — wahrscheinlich der erste — be-
‚gonnen hat!
In 138, 20 ist nach der Photographie Kasrrlvov geschriehen. Nicht
nur in Ägypten (Ostr. I] n. 1809. Lond. II $. 2744), sondern auch aufser-
halb sind die Schreibungen Costantinus, Costantius etc. in dieser Zeit
hiufig genug. Die Form Costantinus auf der sogenannten Constantinschale
ist daher kein Argument für ihre Unechtheit. Vgl. Straygowski, Orient oder
Rom 8. 64.
Nach 140, 5 wird man auch in BGU 554, 4 ergänzen können: [e-
elöyyen.
148. Von den Titeln hinter Ilrgov in Z. 3/4, die die Herausgeber un-
gelesen golasson haben, hahe ich nach der Phoiographie wenigstens den
ietzten entzifert: sAıßevaplor. Da os sich offenbar um militärische Titel
handelt, wird dies Wort hier den Panzerreiter bezeichnen. Vgl. vit. Alex
Bev. 56, 5: catafractarias quos ili (die Porser) elibanarios vocant)
I. BGU (sg. 8. 117)
Das neue Heft, von Wilhelm Schubart ediert, bringt 22 neue Ur-
kunden, von denen mehrere ein hervorragendes Interesse beanspruchen.
Die ersten vier Texte, 002-905, sind dadurch merkwürdig, dafs sie
aus dem Delta stammen. Sie gehören zu jenen in einer verhrannten Haus-
ruine in Mondes gefundenen halhverkohlten Papyrusfragmenten, die seit
einigen ‚Jahren bei den Cairener Händlern zu finden sind, von denen aber
bisher noch keines ediert worden war. Leider sind die hier gegebenen
Stücke schr fragmentarisch. In 902 und 908 uns ein schr trübes
Bild von den wirtschaftlichen Zuständen in der Zeit des Marcus und Vorus
enthüllt. Mit deutlichen Worten wird auf die zunchmende Enträlkerung
ind Verarmung des Landes hingewiesen. In alten Zeiten, heifst es da,
seien die Dörfer reich bevölkert gewesen und aus Mangel hätten nur
wenige ihre Heimat verlassen, jetzt aber sei nur noch eine geringe Ein-
1) Scnck, Die Entstehung des Indiktionpeyehis in Deutsch. Z. £. Gesch. XIT
(4804), 270#. -- Ob in der Lilcke des Gizch-Textos vor «4% gestanden hatı eis
vlg frau], ist leider nicht sicher auszumachen
3’eltßaregior hat auch itcei gefunden, wie er mir schreibt. D
chende mach deutet er als semissarius,
vorber-
rich Wileken: Popyrus-Urkunden 137
wohnerzahl vorhanden, und von diesen seien die meisten aus ihren Dörfern
entwichen.)) Hier haben wir m. W. zum ersten Mal ein direktes Zeugnis
dafür, dafs der allgemeine Rückgang der Bevölkerung, der im Römer-
reich im IT. Jahrhundert immer deutlicher hervortritt, auch in dem einst
60 überreich bewölkerten Ägypten zu Tago getreten ist. Auch sonst stecken
in unseren Urkunden noch manche wichtige Materialien für den Histe-
riker, der den Niedergang der alten Welt erforscht. Von. speziellem
Interesse sind diese aus dem Jahre 168/9 stammenden Mendesischen
Texte aber auch für die ägyptische (ieschichte im besonderen, wenn man
sich erinnert, dafs drei Jahre später im Delta der Aufstand der Bukolan
wütete,
904 handelt von einer öffentlichen Vorpachtung an den Meistbieten-
den. Vgl. meonigukis, augodr, qipos. Wenn es ei]
irdogero aiglccı duoloi.(os), so wird eftcaıs hier in der auch den Basi-
liken bekannten Bedeutung „Bedingung“ stehen, und es wird damit auf
die Pachtbedingungen hingewiesen, die die Pachtlustigen in den schriftlichen
nonwinerre vorher dem Staate anboten. Ygl.oben 8.1287). Damit wird
gleich aufgeklärt BGU 656, 9, wo die Pachtlustigen (2 ovkduzvor 1usdd-
@uodeı) von der Regierung aufgefordert, werden: meoorgztoracun"® vols medc
Tovrons egeonv (= uigsow) dudövees. Vgl. auch BGU 889, 15.
‚Für 908 habe ich mit Schubart zusammen noch folgendes gewonnen:
] Atdoxı Anerlovrdgm. Vol. BGU 36 und 436. — 9: et
statt Hrla: — 10: nor {miete (= Prigner). — 11: eiolä]. — 12: Tel
il [oR »[a]Onou[gdojeafs] dvedzuudv (m Överögontr) oor.
[Es] 'Aiekev. — 15: [dgeunr, und undt oras den. —
21/2: ümuplas (— dumpelas). — 27: wohl Eyduev oırohoplacs). — 30: Hy]enön
Aagepev(ö)ulevos) Eu{l) röls) rönlav) Bunnols)e(n) io.
In 909, 10 wird die Form ügplpodes (statt. deukpodo:) den Sprach-
forscher interessieren. Für 25 bestätigt mir Schuhart die palacographische
Möglichkeit meiner Vermutung isfavld Zu Tnuni magnogeiv = satisdare
ve. Leop. Wenger, Rochtshist. Papyrusstud. $. 87.2) — Zum Verständnis
des Schlufssatzes ist zu vergleichen P. Lond. II 8. 1862,20: wile [ylio
mel zoiro(e) Bvevzeiv [rlör elfon. Die naheliogende Lesung di" irigen
ed]ov ist in 27, wie Schubart mir schreibt, nicht möglich.
MO ist dio griechische Unterschrift (bmoygugi) zu einem vorhergehen-
den demotischen Kaufvertrag (aus Vespasians Zei), also ein Analogon zu
Spiogelherg, Dem. Pap- Strafib. 8. 46. Auch in dem Borliner Toxt unter-
schreibt der Kontrahent, aus Unkenntnis des Griechischen demotisch (7. 10/1),
aber die Einführung des Demotischen ist doch anders. 8. unten 8. 145.
Nach Col. II A1M wird man in Z. 10 otwa ergänzen: "Eyguyer ürkg aüron
MY 909,8: ;,,noieuuer bl ro roßs yehmats geirms äre madln rk
Ielepäiluue) derißn didondeu, ci wonus zfollindndgeus eo } Andeets ällyons
Eee, ge then. a Er Itoros detBn00 ıls Sihgeng xarmeen-
uineı, de? dp robg zielerons .. . üransgwencinu
2) Zu P.Lond. IS. 162,19 hat er noch nicht meine Verbesserung [Elryeage
benutzt, wonach seine Ausführungen über ein ovpyeagrj su modifizieren sind Ich
bemerke hier, dafs ich, wie ich nach wiederholter Prüfung einsche, mit Unrecht
Kenyons Lesung inurdr in P. Lond. II 8. 153,3 in iufrıoy geändert habe (Archiv
18.168). "Es sticht Inarw da
138 1. Referate und Besprechungen,
& Beivu di cd wi even eöröv] yodnere. In 8 mufs vor nei Beßeusso
auch noch die Quittung über den Kaufpreis in der Lücke gestanden haben
(rei Eräge we.), also fehlt links schr viel
N. Das vom Herausgeber vermifste Objekt zu {diverser kann nur
Öoequäg in 7.12 sein. Die Gruppe eyw zageovn in 10 kann so kaum
richtig sein. An ein Auslassen von dunloyodcw vor Fyw, das Schubart
vorschlägt, möchte ich allerdings nicht denken, da dies in einem „agora-
nomischen Protokoll“) keinen Platz hat. Eher könnte es verschrieben sein
für: Cüs dvanoloprisare) Eyev zug” aCirod).
In 912 wird eine Esclin nebst einem Eselfüllen vermietet, Sie ist
offenbar trächtig, denn in 22 heilst os: dm’ dmPren co zuddv Eryovfov
Dies xadow wird für erbv stehen. Für xerıdva bietet Theophil. Instit,
1,10, 158 die hier passende Bedeutung: Karıövres dt of & jndv yevnöus-
vor. Trotzdem kann in 40 nicht an ein zweites Füllen gedacht werden,
wie dor Herausgeber thut, da dies ja noch nicht geboren ist, man also
auch noch nicht wissen kann, ob es „mausgrau“ sein wird. Wie dieses
uvöggov» in 40 nach dem vorhergehenden Aevxözgeuv in 39 zu erklären
ist, weifs ich nicht. Vielleicht. ist dies zweite Asuxöggou in 39 (Schlufs)
nur ein Versehen, zumal mir auffällig ist, dafs hiernach die Farbe vor
dem Geschlecht; genannt wäre. Dann mülste man allerdings in 10. ebenso
wie in 40 Asunopviggoun. herstellen.
Die beiden Stücke unter Nr. 93 sind dadurch von besonderem In-
torosse, dafs sie in Myra in Lykien geschriehen worden sind. Diese, sowie
der Vortrag aus Side in Pamphylin (BGU_887, vgl. Archiv 1.8. 556/7)
sind bisher die einzigen Kloinasiatischen Papyri, die bekannt geworden
sind.Y) Möchten noch recht. viele gefunden werden! Die Möglichkeit. ist
nicht, ausgeschlossen. Der neue Kaufkontrakt aus Myra (in Z. 3 als dfrione
bezeichnet) sei der Aufmerksamkeit. der ‚Juristen besonders empfohlen.
In der zweiten Urkunde aus Myra liest Schubart nach dem Datum
und der Ortsangabe (iv Minus): Fyeiiuns &]—Hefrageis Ziyav doi-
Ans. Meine Vermutung, dafs im Anfang vielmehr zu lesen ist Ereluvi-
@ufro wird mir jetzt von Schubart als „sicher richtig“ bestätigt. Damit
tritt diese Urkunde an die Seite der ahen 8. 134. besprochenen Thorzoll-
Quittungen, und es ist schr interessant zu schen, dafs das Formular in Myra
dem in den kleinen Dörfchen des Faijim gebräuchlichen schr Ahnlich ist
915 ist cin schr schwer lesharos und auch schwer verständliches, um-
fangreichos Aktenstück, dem Anfang und Ende fohlt. Dr Herausgeber hat
dus Verständnis dadurch wesentlich gefördert, dafs er in der Anmerkung
auf dic Analogie von P. Amh. 68 hingewiesen hat. Seine Erklirung von
PD «0 ala 2% Ömlohöyou) Zufvnudvev) ist evident. Nachdem Mitteis den
Amherst-Papyrus als eine Urkunde über Erbpacht erklärt hat?), ist damit
1) Vgl. meine Scheidung der Vertragstppen in Deutsch. Lit. Z. 1900
Sp. art.
®) Abgeschen von den Herkulanensischen Rollen und den Ravcnnatischen
Urkunden haben wi rägyptischen Papyri noch einen aus Askalan (BGU SIE),
einen aus Syrien (BGU &0i, vel, Archiv TS 857) und einen lateinischen aus
Seleneia in Pieria (szl. Westels. Taf. Lat, Nr. 7). Fornor mehrere griechische
Briefe aus Rom rasp. Italien: BO ®7, 423, 699, Amh. Sa)
9) Sarig. Z. 1. Rechts, Rom. 1901. 8 101
Ulrich Wileken: Papgrus-Urkunden 13
auch für die Interpretation des Berliner Stückes der Grund gelegt. Schu-
hart setzt, wie er mir schreibt, die Urkunde jetzt licher in das Ende des
1. oder den Anfang des TI. Jahrhunderts. Auch streicht er die Bemerkung
„(2 HJ“ vor 2.8, sodafs das ganze Stück als Ahschrift von einer Hand
@rscheint. In Z. 5 ist zwar nereg@gus®N geschriehen, aber er will es jetzt
in xur(a)qwgıoPi(nei) omendieren, womit er sicherlich Recht hat.
In Z. 4 kann „us wohl nur zu cıor vervollständigt werden, also: vun
Tungosdev zedvans. — In Z. 7 yormuto ich mit allem Vorbehalt: zaöls] 8°
ds Quneh(Bvas) is mapuölelrovs) — statt magdd(utr) — gu(reacı) und
verweise zu dem eis auf Amh. 68, 19: dnd zigaov cırogdgov el. auragd
Also diese Erbpüchter hatten es übernommen, das Land zu einem Wein-
garten zu machen, hatten aber thatsächlich Gartenland darans gemacht.
4.9 würde ich vorziehen, {p’ 6» ümoyo(apıj) seil. 100 Äysuövog zu ergänzen
und den Wortlaut, dieser statthalterlichen Entscheidung mit. 6 Alastkndc)
yeauuerebs) wal 6 mode reis geeleus beginnen zu Tassen. Diese sind dann
Suhjekt zu muguderswiovst wie zu üvaygupdodenn.
Auch 916 ist ein Stück von hervorragendem Interesse. Es ist ein
Pachtkontrakt aus der Zeit des Vespasian, in dem vier Aendves, also Tompel-
vorsteher der Teis Nephrommis auf ein Jahr an ein Ehepaar verpachten:
tüv Öndepoveu rf De& Nepednuudes dv ann Neilov möleus Bond (1. Bondr)
Also ein Altar der Göttin wird von ihren Tempelvorstehern auf ein Jahr
an Privatleute — er ist ein Ilgong rn: Zıyovis, sie eine Hlgolın — ver-
pachtet. Ich habe schon in Gr. Ostrak. 1.8. 398 einige Beispiele daft
angeführt, dafs Priesterstelen vom König resp. Kaiser verpachtet wurden.
Vgl. auch Hermes 23, 594,5.) In den dort zitierten Holztafeln ist aber
t nur die mgopnrela, sondern auch das Plorugeiov vergeben, also das
Heiligtum, mit dem die Prophetie verknüpft ist. Ein zweites Beispiel finde
ich jetzt in Theb. Bank, II, wo eino Frau und ein Mann vom König ein
"Aochnmieiov pachten und zugleich auch die mit: diesem Asklepiosheiligtum
erhundene Aeıroupya und meostaola.
917,15 wird e[Joßn sellanafre zu süfe]eßn r. zu ergänzen sein.
In dem Pachtangeböt 918 ist in Z. 18 in der Lücke zu erwarten etwa:
ontiowv räs &godous zer’ Feas. Wie Schubart mir mitteilt, sind hier
nur nach schattenhafte Striche zu schen. In 19 vermute ich am Anfang
etwa: role ols Züv ya algduu, vo di wei. Das eigdunı kann man,
wie Schubart mir mitteilt, lesen; ob vorher ols Züv yivesı stand, kann man
nicht mehr ausmachen. Der Sinn ist jedenfalls der meiner Ergänaungen:
die ersten drei Jahre kann der Plchter sten, was or will, für das letzte
Jahr wird ihm die Kulturart vorgeschrieben, wie öfter in diesen Vortriigen.
2. 27 ist dor Vorschlag des Horausgehers eidosotvrog Zuod [räeı roi-
wnıs nicht, annehmbar. Zu meiner Vermutung &iv gefreut nohöse drl
toürors schreiht mir Schubart, dafs er zur Not ws und em erkennen kann.
919,13. vgl. oben 8.197. 2. 25/6 ergänze ich. zerfeileundvon)
oder serferluopdvng) (bezüglich auf Ömooranlov) statt: rerleifeurnaören).
1) Vgl. auch E. T. Bischof, Kauf und, Verkauf von Priestertüinern bei_ den
‚chen. in Rhein. Mon. LIV (1809) $.0#, Herr Okto erinnert mich auch an
Stracks Ausführungen im Rhein. Mus. LV 8. 1721.
110 II. Referate und Besprechungen
TA. (vgl. 8. 117)
Reitzenstein hat in diesem aufserordentlich anregenden Buche einige
Texte der Strafsburger Papyrussammlung ediert und eingehend interpretiert,
die das gemeinsam haben, dafs sie für die Religionsgoschichte von Interesse
sind. Es sind darunter zwei Urkunden. Über den „Beschneidungspapyrus“
verweise ich auf den obigen Aufsatz. von Gunkel, Wendland und dem Refe-
renten $. 4 Die andere Urkunde ist eine Bescheinigung des Ziganaogu-
peuyısehs über dio Reinheit des Opfertieres (8. 7 Anmk. 4), Reitzenstein
hat bereits zur Erklärung P Grenf. II 64 herangezogen. Ich vorweise ferner
noch auf P. Gen. 32 und meine Ausführungen in Gr. Ostr. I 8 3951. Die
Vergleichung mit dem Genfer Text, legte mir die Vermutung nahe, dafs
im Strafeburger Text statt wöogev dveduduerov vielmehr u. Eva Duduvov
zu lesen sei, und am Original fand ich dies bestätigt. Im Übrigen wird
man. trotz der demotischen Transkription Patosiris beser IAfelrosigs er-
günzen, und statt Th[oplaugıos wird wohl Mevlepledunos dastchen.
Andrerseits kann man nach dem Strafsburger Papyrus in dem Genfer Z. 3
mit_grofser Wahrscheinlichkeit Herooigıs einsetzen und 2. 7,Bergänzen: dd
Fe) a(ürns) »(öung) und am Ende von 8: Zoracylıou ds) doriv nudupie.
Das ich die letztere Phrase in Gr. Ostr. I 8.396 An. 2 mit Recht auch
in P. Gronf. II 64 hergestellt hatte, zeigt jetzt der Strafsburger Text. In-
teressant ist die demotische Unterschrift des letzteren:
tosiris, de Priester der Schmet in...“ Wie h
Dimd kommt, zeigt jetzt ein demotischer Papyrus bei Spiegellerg (Dem. P.
Str. 8.49), wo Soknopaios als Sohn der Sehmet bezeichnet wird,
Wenn es auch zweifelhaft erscheinen kann, ob man das Gebet an
Maria, das Reitzenstein 8.115 nach einem Ostrakon der Strafkhurger Samm-
Yung ediert, unter den Urkunden besprechen soll, will ich hier doch ein paar
Bemerkungen mitteilen, die bei Alichtiger Ansicht des Originals sich mir
ben. Am Anfang vor zeige ist wohl +90 zu lesen, d.h. nach
lichen Kreuz die hekannte heilige griechische Zahl 99, die für
nv steht. Z.7 Anfang glaubte ich statt euua vielmehr TINÄ — zv(eöu)e
zu lesen. In 21 sah ich mapPevion ou Außil.. Schr wichtig für die von
Reitzenstein angeregten Probleme ist die Frage, ab in 22 seine Lesung
Brßhos ode richtig ist, was or mit dem Folgenden zusammen als AlßRos
üöllon) pords erklärt." Ich zweifle an der Lesung dr, und glaube viel-
mehr 0 zu sehen, darauf Spuren eines hohen Buchstabens, vieleicht. «
Für die Intorpretation des Textes ist entscheidend, ob man rechts noch
mehr ergänzen darf, als Reitzenstein hut. Mir scheint äufserlich dieser
Annahme, dafs unten rechts cin gröfseres Stück fehlt, nichts im Wege
zu stehen. Mich erinnort diese Stelle an den Schlufs des Gebotes, das ich
im Archiv I 8. 434/5 ediert habe.) Dach ich mufs die weitere Behandlung
Berufeneren. überlassen.
TV. (vgl. 8. 117)
Wessoly cdiert hier ein paar kleine Papyrusfragmente, die der Khediv
nebst anderen Altertfimern der Theresianischen Akademie zu Wien üher-
3) 01 Bißdos könnte für i Alßios stehen.
Ulrich Wilken: Papyrus-Urkunden 141
wiesen hat Nr. I ist fein Bruchstück einer Bittschrift aus Ptolemkerzit.
Zu dem, was der Text über den medsmog und über die Pfändung sagt,
verweise ich noch auf P. Petr. I 22.1) — Über die Herkunft von Il, einer
verstümmelten Eingabe aus dem IV. Jahrh. n. Chr, bemerkt der Heraus-
geber nichts. Nach dem Namen der Potentin zu schliefsen, stammt der
Text aus Hermupolis. Vgl. CPR 19. — In III 3/4 übersetzt Wossely:
Buuyivns 'Eguod Agıosevirov sageinäguos mit „ragsindquos des Aristaineton.“
Das ist gewils nicht richtig. Aristainetos ist vielmehr der Grofsvater des
Theagenes und dieser ragoındgtas ist ein freier Arbeiter. Das letztere Wort
hat. übrigens schon Kenyon, P. Lond. II $. 331 Anınkg. 3 richtig erklärt!)
Dafs der Magrügıs vageınäguos und der Magrügis Paplous in dieser Lon-
doner Urkunde eine und dieselbe Person sein soll, ist sicherlich eine falsche
Annahme Wesselys. — Nr. IV endlich ist mit ihren Gewichtsmessungen
von Gold- und Silberquantitäten für die Numismatiker von Interesse.
V. (el. 8. 11r)
Seymour de Ricci, der im nächsten Hoft des Archivs als Sammler
und Editor der ägyptischen Inschriften aus der Kaiserzeit vor unsere Leser
reten wird, ediert hier drei Urkunden, die Mr. Gayot in einem Grabe in
Cheikh Abadeh (Autinos) bei einander gefunden hat Die erste ist das
Testament des Aurelius Kolluthos, dem wohl jenes Grab angehört hat (Ende
des V. Jahrh.). Ricci hat die nahen Beziehungen zu dem grofsen Tasta-
ment des Abraham in P. Lond. I 8. 2811. richtig erkannt und mit Nutzen
für die Füllung der Lücken seines Textes, den er aus vielen Fragmenten
zusammengesetzt hat, verwendet. Aus der Ähnlichkeit der Formeln in bei-
den Testamonten schlieft or, dafs das Londoner Testament nieht so alt
sein könne, wie man annchme ($, VIN/VIIL). Diese Annahme wird nach“
riglich bestätigt durch die Mitteilungen bei Crum, Coptio Ostraca p. XIV.
— Zu den Lesungen der drei Stücke hat Ricei selbst inzwischen wichtige
Nachträge geliefert. Vgl. Crönert Woch. £. kl. Phil. 1902 Sp. 59.
Zu den Ergünzungen bomerke ich, dafs mn in 11 erwarten sollte:
[Atenhle Tigofe üb en wich Mrriolo wölkos und in 12: [utvon im’
{od mavrolov zgayuisev x) (vgl. Lond. 1 8.233,31). Ob der Platz dafür
reicht, ist am Original zu entscheiden.
Das chv in oinker civ vöv on Z. 14 möchte ich nicht durch das
gebildete ij» verdrängt schen. Dieser relativische Gebrauch gehört der Volks-
1) Vgl. Z, 10: ie (las ich mn Orion sat e) nina Bundes Auge
gain mE. N em den Gegenstand auca Ce Our 13-060 und R An
SHE "o Grineiräunt zeigen, al auch in Fünischer Zeit der ederag üe-
nichtehulen sit, Drtzde Dleit natlich Kegenüber der Pieenderet der
Ele tens heschen, af die Fktor or Raben I ner Lie
Benenerkeber waren
2) Wenn Wonely das Frageneichen herrorhekt, das der versorbene Krebn
im Inden zu BOU 1 vönichtig Hirt sogstadgip geitzt hatte, 10 hätte er wohl
Sach Ainsafügen len, dal? Samalı ion War oben mr an’ dien sinalgon
Sille vorkanı (00 24 10) Inzwischen sind ja mehrere Belege dasngekomen,
EB. auch Dal ran
122 II. Referate und Besprechungen
sprache an und hegognet öfter in unseren Texten. Vgl. z.B. P. Lond. II
279, 10: 100 dvope — dessen Name ist; 8. 301,9: [rw äylärmm rw noris;
8. 292, 9: Ageoviov ro wor dldons.
Die zweite Nummer ist ein Kaufvertrag aus dem Jahre 454. Ver-
gleicht man ihn mit den anderen Kaufverträgen der. byzantinischen Zeit,
50 gowinnt er schr an Interesse durch die viclen Fäden, die ihn mit den
ülteren wie mit den jüngeren Texten verbinden. Diese Vergleichung zeigt
aber auch, dafs diese Urkunde manche originelle Wendung enthält. Fr
ist es ein zegöjgugov, also ein privates, nicht notarielles Abkommen.
Hiest Ricei: man wirds ehe dmkie aiyzguper dojgik. Ich zweille un
der Lesung oyygagor. Nach P. Great. I 60, 17, Par. 21, 10 ste. ist viel-
mehr Eypgagov zu erwarten. — Zu ob che vonjv-mugadldune in 19 ve
BGU 313 und dazu Mitteis, Hermes 30, 605.) — In der Schlufsformel
liest Ricei 2.26: akveu) rirde chw mpcın avglar odsen sul Bapalav mar-
Tazo0 Enupegalubune dv Önluoolg dezie ve zelzgalundv. Da ist nicht alles
in Ordnung. Erstens muls es notwendig heilsen: ds dv Onjuwoig dgzeio,
denn es ist cin Privatabkommen, das gültig sein soll, als ob es im öflent:
lichen Amt einregistriert wäre.®)' Andrerscits scheint mir auch der Schreiber
ein Versehen gemacht zu haben, denn er hat offenbar schreiben wollen
<ünkäu) ze yeygaudıme. Ob zu dem folgenden ’Evrcüdev «üdorö hinzuz
denken ist: v5 doondvn nung (wie z. B. in CPR 10 steht), lasse ich
dahingestellt. Auf Verso ist X = z(guoiov), nicht z(enornelar).
Schr eigenartig ist die dritte Urkunde, vom Jahre 456: oin dvrsungt-
Bus bescheinigt einer Frau, dafs sie wogen Krankheit ihr Haus nicht ver-
Tassen könne und gieht ihr zu ihrer dopdlsıe das vorliegende ixopedzuone,
VL (vgl. 8.117).
Wilhelm Spiegelberg’s Ausgabe der demotischen Papyri der Strals-
burger Bibliothek ist ein Werk, das auch die Bearbeiter der griechischen
Papyri dankbar zu begrüßsen und und vor allem recht. gründlich durch-
zuarbeiten haben. In kurzer Frist hat er in dem vorliegenden Band, dem
eine Mappe mit 17 ausgezeichneten Photographien beigegeben ist, die demo-
tischen Texte der Strafsburger Sammlung der wissenschaftlichen Welt zu-
gänglich gemacht. Mußs ich auch das Urteil über den ügyptologischen
Teil der Arbeit, im besondern übor die Entziferung und Deutung des Do-
motischen den wenigen Berufenen überlassen, so darf ich vielleicht doch
die großse Vorsicht, mit der Spiegelberg jedes einzelne Wort wägt, sein
freimütiges Bingestohen der vielfachen Unsicherheiten in dem, was die
Wissenschaft heute bieten kann, sein Verzichten auf zusammenhängende
Übersetzungen, sein Bestreben, durch gricchische Paralleltexte den Boden
zu sichern, als Momente hervorheben, die dem Nicht-Demotiker Za-
trauen zu den Resultaten seiner Arbeit einflöfen. Auch durch die klare
Anordnung des Ganzen, die übersichtliche Gliederung der Einzelurkunden,
1) 2.8 der Berliner Urkunde läfkt sich jetzt mach 2. 94 des vorliegenden
Westen ergänzen: # dariatın co eir weol
9 Vet. Deutsch. Lit. 2. 1900 9. Sa08f.
Utrich Wileken: Papyrus-Urkunden 143
die Hervorhebung der gemeinsam ihnen zu Grunde liogenden juristischen
Schemata. unterscheidet sich seine Räition vorteilhaft von manchen früheren
Publikationen auf diesem Gebiet. Dadurch ist es dem Papyrusforscher und
Juristen schr erleichtert, sich zurecht zu finden. Immerhin ist bei dem
Stande dieser Forschungen Vorsicht für die Benutzung geboten.
‘Von den Strafsburger Texten stammen vier aus persischer Zeit, oiner
aus Alesanders des Grofsen Zeit, vierzehn aus der ptolemiischen und zch
aus der römischen Periode. Dor jüngste von den genau datierten gehört in
die Zeit des Hadrian. Abgeschen von wenigen literarischen Stücken und
ein paar Rechnungen und Notizen haben wir Kontrakte vor uns, über Kauf,
Pacht, Darlehen, Schenkung, Lieferung, Heirat ete. Für uns Hellanisten
sind die Kaufvorträge von besonderem Interesse, da wir mehrere griechische
Übersetzungen solcher Alpirrau supygegel besitzen. Spiegelberg hat sio
mit einander verarbeitet, und cs ist schwer zu sagen, ob. die demotischen
oder die griechischen Papyri dabei mehr gewonnen haben.
Spiegelberg teilt auf 8. 81. zunächst die Schemata der „Vorkaufsquit-
tungen“ und der ihnen folgenden „Traditionsurkunden“ mit. Nach Agyp-
ischem Recht mußs bei jedem Immobilien-Verkauf eine Urkunde über den
Verkauf, die den Empfang des Kaufpreises betont, und eine über die Tra-
dition des Kaufobjektes aufgesetzt werden. Im Griechischen werden diese
beiden Urkundenarten unterschieden als zg&sız und dmosrasou (sil. u7-
70a), worin Wessely irrtümlich den Gegensatz von emtio und venditio
schen wollte (Taf. gr. S. 4). Sehr anschaulich liegt die Sache in P. Lond.
118. 177 = Wass. Taf. gr. 1 vor uns. Auf der Photographie sicht man
oben zwei demotische Urkunden, von denen die ruchte die gäsıs, die linke
die dosraolov darstellt. Darunter folgt das griechische Registrierungsvor-
merk (gigeyne), an das sich eine kurze Inhaltsangabe anschlilst, die —
vergleichbar den bekannten Praescripten von Gebelön — den Inhalt. des
Demotischen zusammmenfulst mit: güolıs) sel droforanlov) ... ds moin
stk. Darnach folgen die Tmopguped, die offenbar für beide Akte gelten.
Ebenso sind Wess. Taf. gr. 6,8 (Sehubarts Deutung im Lit. Centralb. 1902
Sp. 410. ist unzutreffend) und 5,5 gegliedert, nur dafs hier statt des
Demotischen eine griechische Übersetzung der mgäsıs gegeben ist, aber nur
der mgösıg; darum heifst es am Schlufs von 5,5: Bu dd nei re nur
irig ABaulvn dnosranlov wrä — Als griechische Übersetzung einer
Verkaufsquittung aus ptolemtischer Zeit stellt Spiegelberg den Pap. Lond. I
5.46 dem Demotischen gegenüber. Dies war in der That das einzige
Beispiel, das in guter Publikation (von Kenyon) vorlag. Eine noch viel
bessere Parallele bietet aber P. Leid. P, dessen Lesung ich vor längeren
Jahren am Original einigermalsen hergestellt habe. Ich will hier meine
Losungen dieses Textes mit den deutschen Übersetzungen von Spiegel-
berg konfrontieren, wobei man aber nicht vergessen möge, dafs Spiegelberg
nur ein abstrahlertes Schema, nicht etwa das demotische Original zu dena
Leidensis in Übersetzung giebt.
1. Du hast gegeben, mein Herz ist mit dem Geld zufrieden.
(2.35) ’Anmölöunloes ne [ons sus
Es folgt in beiden dio detailierte Beschreibung des Kaufobjektes.
Ich habe es dir gegeben, dir gehört os.
144 IM. Referate und Besprechungen
(2. 28:) Wund 00 [... 00l cicw ol wilgoı ar.
Es folgt eine nochmalige kürzere Beschreibung des Objektes.
3. Ich habe ihren Preis in Silber von dir empfangen vollzählig ohne
irgend einen Rest,
(2. 325) [nah ölßesdulmv] mugd 000 rhv zoicafy suche dx magovs] äveo
murrhg [umloäöyon.
4. Mein Herz ist damit zufrieden.
(2. 33:) Anlnvlöönnods we.
Ich habe dieserhalb kein Wort der Welt an dich zu richten,
(4. 34:) oöfx Zualo vor megi rJoiraCr) (?)*)
5. noch soll os irgend ein Mensch der Welt können.
6. Ich allein habe darüber Macht aufser dir von dem oben genannten
Tage an.
(4. 343
air" dyö [olte” üitog dx zoo Aulod ylvons*) zuguicu aülran
dd zig Conmagov)") Audlus-
7. Wor ihretwogen gegen dich auftreten wird in meinem Namen oder
in dem Namen irgend jemandes in der Welt, den entforne ich von dir.
(4 35:) Eiv 86 05 00 dnöißy melel wördv Du ve co duod Önlöneros
A Addon (?), drosrin
8. Ich will sie (die Sache) dir garantieren (wörtlich: reinigen) gegen
jede Urkunde u. s. w
(4. 36:) zei Bepel
Man sicht, die Übereinstimmung ist im allgemeinen cklatant. An den
meisten Stellen wird Spiegelbergs Übersetzung aufs beste gestützt. Anstofs
nehme ich an der Übersetzung von 6: „Ich allein habe darüber Macht
außer dir von dem oben genannten Tage an“ — so soll der Vorkäufer
zum Käufer sprechen! Das pafst nicht nur nicht zu Griechischen, sondern
ist vor allem auch sachlich, wie mir scheint, völlig ausgeschlossen. Denn
vom Tage des Verkaufs an wird niemand als der Käufer allein Macht
haben über das Kaufohjekt. Dieser Gedanke wird auch in der griechischen
Übersetzung ausgedrückt, oben mit der ‚Beschränkung auf den Verkäufer
und seine Familie, noch viel schärfer aber in den Übersetzungen der Kalser-
ct, wo der Verkäufer sagt (vgl. 8. 10): mal oir die wor 008" ülle
ödent derkög nuguedee würdw märn 000 dd zig ouegon jung. Spiegel“
berg, dem ich meine Bedenken mitteilte, will die Stelle einer nochmaligen
genauen Prüfung untersichen. Kinstweilen gab er „die Möglichkeit. einer
änderen grammatischen Auffassung von Z. 56° zu.
Dor Leidensis zeigt übrigens, dafs das „garantieren“ in 8 dem Beßawir
entspricht, nicht der Beweis (Zmlöufis) in 12, wie Spiegelberg annimmt.
Ioo 00: suis [dmö} aupyagan ... 2)
1 Die Ergilasung dieses Satzes ist mir zweifelhaft. Am Original zweifelte
ich auch an det basung ov “
3) Dies entspricht dem fer ct zerhe Ü nme ar. in den Übersetzungen aus
der Kaiserzeit Vet Wesseiy, Tal. ge. Aber palst’cu nicht zu dem „irgend ein
Mensch der Walt“ in 6
5) Für ergo» scheint kein Plata zu aein.
3) Ob (nal verleiälezuärer folgt, Iasıe ich dahingestel. Hier bricht der
griechische Host ab
Vieh Wileker
Papgras-Urkunden 145
Dieser schr merkwürdige Absatz 12/13 des Schema I findet, wie der
Herausgeber gezeigt hat, sein Äquivalent in gewissen griechischen Über-
setzungen der Kaiserzeit, dio kürzlich Wossely in don Papyrorum seripfurae
Graccae specimina isagogica*) herausgegeben hat. Der betreffende Satz, den
Spiegelberg mit den trefflichen Korrekturen, die Schubart an Wesselys
Lesungen vorgenommen hat, mitteilt, lautet danach folgendermafsen (8. 1
"Eier 82 cı5 oloı Blonos Me Enffckels mpoßlnOiuN) Bore ourrelffanodeu mel
vr airöv rjuew. Da ist noch nicht alles in Ordnung. Erstens Ist
sich zur Vervollständigung des Schemas aus. Taf. gr. 9410 ein ce vor
ovvreklouo®: einfügen. Auf keinen Fall darf hier [u]e ergänzt werden,
wie Wessely Taf. 5,5 that!) Zweitens ist nach Taf. 12, 24 zagl airav
zu lesen, nicht megi dv abrüv, was sinnlos ist‘) Alto: Bere (or) ouwre-
Mouoduı mg! wördv, moufam. Nach Spiegelberg lautet der demotische,
Text: „Den Eid und den Beweis, welche dir vor Goricht auferlegt werden
im Namen?) des Rechts der obigen Urkunde, welche ich dir ausgefertigt
habe, damit ich sie (den Eid und Beweis) thue (leiste), werde ich
{hun (leisten).“ Das stimmt zu dem Griechischen, mit Ausnahme des go-
sperrt Gedruckten, das ich einer nochmaligen Nachprüfung empfehlen möchte,
Soviel über die Schemata. Unter den Textpublikationen selbst finden
#ich auch einige neue griechische Toxte: so zwei Bankquittungen üher Kanf-
steuer, die Gremfell gelesen hat (8. 22 und 24)°) und dio griechische
Unterschrift zu einem demotischen Kaufkontrakt (S. 46), die nach meiner
yorläußigen Lesung mitgeteilt ist”) In letzterer würde ich jetzt lieber in
2. 6 die Ergänzung vorschlagen: "Eygayev ünig airod 8 deiva did eb wi
eißlve airöv] yodunere [Mijmvund, did alyireın yedpeı, worauf dann die
demotische Unterschrift des Kontrahenten folgt.
Im Einzelnen bemerke ich nach:
8. 30 heilst os in einem Darlehensvertrag: „ch will sie dir — nach
deinem Mafs (m‘d) zurückgeben.“ Da dies Wort m'd griechisch durch
2) Weser an (8 fr at nie Mkolune (di a
'ensely Ins (8. 4): fü de vis Mlolexos fe [djmifogno]e zeorindlı. 'z
Wort nländıg sent Kar und Aouieh alngerchricben m Ta 1, 20.10° Aa
SEE [ee Owen) dc dr Lan) Ieen, Der Hespang wit af Las
Alusrert arch 2. Gnenf 111, wor die Komektuten von Wlamorits und Naber
(oben 8.891) zu vergleichen did,
3) Nach der Fhoingraphie it auch hier er zu erkennen.
9 in Tat 5,0 wall Mlerdign etwas selachen gl und. etebr. aber wr
achein os nich du gen. Nach A 12,94 leg vieleicht nur en Sehrehleher
1 In am Orginal zo entscheiden
5) Der Sins wird u Deutschen klerer, wenn man das pripotionel ge
raucht m hier mit „belefe® (m mag) Were,
6) Zu der Mankgitung au 8.39 ha ich sin ptar Kleinigkeiten nachru-
tragen, 3.6 seht 6 nicht Lee (ertgich auf ven ehr In 2,0 Tale
ie der Ausgabe das Drachmenziehen £ vor der Zul 1000. Hier slio liest
Geenfll gebe, das er durch die vielen“ Punkte sl! ale unsicher bezeichnet
Ich ginube anf der Photograpkio viemohr oncl- — 08 dädeyf) zu erkennen, mas
gerade an dieser Sale ach mehrere Parallterie diene Tat haben, wiewohl
Fer As Kaufrumme mar mi zein00 chrakieritert bl
Im 2.2 ie vochentlich r9 vor Zansonalov sugelamen, Zur vlbüändigen
Enten di nciht Yalaen Frl gebt u ehr auch Je
Ann Papmmehung 11 »
146 IT. Referate und Besprechungen
irtov wiedergegeben wird, wie Spiegelberg mit Recht hervorhebt, so ist das
Tugleich eine Bestätigung für die Lesung 5 08 werzalo uirgp, dio ich in
einem Pariser Test aus Weselys Lesung 1 omneriude Ergo erschlossen
habe (Gr. Ostr. 1 8. 752). So können wir dies Wendung von der ptole-
schen bis in die hyzantinische Zeit als konstant nachweisen.
8.31 wirft Spiegelborg zu der lakonischen Greuzbestimmung ‚Im
Osten: die Katzen“ die Frage auf, ob damit etwa ein Begräbnis di
heiligen Tiere gemeint sei. Zu dieser gewifs zutreffenden Vermutung vor-
weise ich auf Östr. II n. 1486: mgös {üun Alougoraplou.
8. 44. Morkwürdig ist, dafs hier wie auch in Berliner Texten, wie
ir Spiegelberg schreibt, in der Titulatur des Nero statt Autokrator go-
sagt ist: „der mächtige Gott“. Das ist wohl mar eine spielende Volksety-
mologie, aus der auf einen besonderen Kult als deds xgureuds oder ähnliches
wohl nicht geschlossen zu werden braucht.
Orientierung eines Hauses auf 8. 45 ist endlich von grofsem Tn-
teresse für eine Frage, die Wessely kürzlich auf Grund des Pap. Tat.
gr. 14, 30 (8.7) aufgeworfen hat. In diesem Wiener Text wird die Lage
‚eines Hanses bestimmt (Z. 5f.): dmd wörov nal Außlds] rrg zung [Zorvo-
malo]o Nigov züs "Hgenfüclö]ou woldo[s] meds Malge 5 zes Hrokuardı
Eiegperuds co0 WAgciwofsou vono0. Wessely hat in einer Mitteilung an die
Wiener Akademie, die mir leider noch nicht zugänglich war), aber auch
in den Bemerkungen wa dieser Tafel die Ansicht ausgesprochen, dafs Mofgı
hier den vielgesuchten Moerissee bedeute, und hat daraus Schlüsse auf
dessen Lage gezogen. Mir war von vornherein diese Deutung bedenklich,
du cs doch höchst wunderbar wäre, wenn der berühmte Moerissee als „der
bei Piolemais Euergotis“ (einem kleinen Dörfchen des Faijüm) genannt sein
sollte! Nun heifst es hier in einem demotischen Test, der nur wenige Jahre
‚jünger ist als der Wiener, an der entsprechenden Stelle: „in dem östlich
Quartier des Sobekdorfes (auf) der Insel des [Sobek des Herrn von Pai],
auf der Nordseite (oder ähnlich) des Kanals des grofsen Scas — oder
(namens) grofser Sec — [in dem Bezirk Heraklites] im Gau der Arsinot.“
Jedenfalls handelt es sich hier um einen Kanal, der entweder „der Kanal
des Moeris“ — denn mr wr „grofser Seo“ ist griechisch Moigıs oder
Moigıs?) — oder aber „Meeris selhst heifst. Damit ist auch für den
Wiener Text die richtige Deutung gegeben: mös Mofgı xf mebs Ilrolanandı
Edegyludı —- seil. diöguzu! Daß ein Kanal genauer bestimmt wird nach
einem Dorf, das on ihm liegt, ist begreiflich genug, zumal der Wiener
Toxt es wahrscheinlich macht, dafs es mehrere Moeris, d. h. mehrere Kr
mile dioses Namens in dieser’ Gegend gab. Zu guterletzt finde ich noch
eine Bestätigung in dem verwandten Test bei Wass. Taf. gr. 13,20, wo
ich 2. 5/6 folgendermalson ergänzen möchte: # el» Zw 100 meds dm“
Grmw wlgous söung Zocgov Zonvorulov Nicov Prod ueyddov, H darıv [dr
100 mob Poggä wlgous cs Molgıos dslgupos zig Hounlsldov uepldos
100 "Agowofrou vonod. Die Übereinstimmung mit dem Demotischen ist eine
frappante! Möglich, dafs dieser Kanal resp. diese Kanäle Moeris hiefsen,
weil sie in den Mocrisseo mindeten. Aber vieleicht hiefsen sie auch so
1) Anzeiger der Wien. Akad. d. Wise. 7. Nor. 1000
2) Vgl. Zeitschr. d. Gen. £. Hrdkunde. Berlin 1887 9. 218 Anmerk,
Wilbelm Schubart: Über Paul Meyer, Heerwesen 147
mit nicht gröfserem Recht wie jene „Moerisstrafse® in Arsino® in BGU 9
I 17 u.8: Kowäs dv cp Mög‘) "Also aus dem Wiener Tost dürfen
auf die Lage des Moerissees keine Schlüsse gezogen werden. Glücklicher-
weise haben wir jetzt durch die Forschungen von Gronfell-Hunt (in den
‚Fayüm tons) eine solide Grundlage für dieses Problem gewonnen.
Warzburg. Ulrich Wilcken.
Das Heerwesen der Ptolemäer und Römer in Ägypten von Paul M.Meyor.
Leipzig B. G. Teubner. 1900.
Lernen wir auch aus den grofsen Papyrusfunden der letzten Zeit für
das Hoorwesen des Altertums nicht so viel, wie für die Wirtschaftsgeschichte,
so ist es immerhin genug, um Bekanntes näher zu erklären und eine Menge
neuer Thatsachen hinzuzufügen. Dieser Aufgabe hat sich P. Meyer unterzogen,
indem er aus dem Papyrusmaterial und den Inschriften mit Borücksich“
gung der Schriftsteller eine Darstellung der milittrischen Verhältnisse
Ägyptens von dem ersten Ptolemtus bis otwa auf Dioklotian gab. Sein
Buch ist für jede spätere Bearbeitung eine treffliche Grundlage geworden
durch die überaus Aeifsige Sammlung des Materials. Auch die vielseitigen
Indices bilden einen beachtenswerten Vorzug und machen die Schrift um
&0 brauchbarer. Dasselbe gilt von dem Quellenregister. Seine Ergebnisse
freilich halte ich vielfach für unrichtig; allzu oft hat or da, wo höchstens
Vermutungen am Platze sind, bestimmte Behauptungen ausgesprochen. Das
ist vielleicht eine. prinzipielle Meinungsverschiedenheit, die dem Werte des
Ganzen wenig Abbruch thut. Dagogen ist es entschieden zu bedauern, dafs
er mit den Papprustexten gar zu willktrlich umgeht, Worte ergänzt, die
sus dem Zusammenhange nicht sicher erschlossen werden können, und
io Abkürzungen Öfter falsch auflöst. Seine umfassende Kenntnis der
Publikationen kann es nicht orsotzen, dafs ihm eine klare Vorstellung da-
von abgeht, wie eigentlich solch ein Papyrus aussicht Daraus ist es wohl
auch zu erklären, dafs er in den Citaten die eckigen und runden Klammern
ungenau setzt, während gerade hier peinlichste Genauigkeit: gefordert werden
muß.
Eino Recension von A. Bauer in der Berliner Philologischen Wochen-
schrift hebt mit Recht rühmend hervor, dafs der Verf. sein hogrenztes
Thema überall in den gröfseren Zusammenhang der politischen und sozialen
Entwicklung eingefügt habe. Ich möchte im Folgenden auf das Einzelne
eingehen und werde deshalb diese Seite der Meyerschen Darstellung nur
selten zu streifen haben.
Der Verf. stellt die Makedonen als Grundstock des ptolemfischen
Hoeres hin, giebt die Bestandteile dieser Korntruppen an und erörtert kurz
ihre Verteilung auf die Gernisonen. Wenn er aber als allgemeine Bezeich-
nung für das stehende Heer das Wort advrapna ansctzt, so mufs dem ent-
„Das steht kurz fir dv <P Misos Aupößp. Vol. unmittelbar vorher: dv
ea one.
10°
148 TI. Raferate und Besprechungen.
schieden widersprochen werden. Die Belogstellen aus Aristans und Josephus
können selbstvorständlich für technische Ausdrücke niemals beweisende Kraft
haben, und die drei Beispiele aus P. Petr. deuten gerade darauf hin, dafs
@bvrayy nicht allgemein das stehende Heer, sondern irgend eine besondero
Abteilung bezeichnet, die mit dem äyne in Verbindung steht. Eigentlich
kommt überhaupt. nur I, 1, 16 oüvrayue 00 &yneros in Betracht, ncben-
bei: Meyer schreibt ouvrdzeros dyrineros —; in I, 15,3 ist nur aöre[azue
zu erkennen, in I, 17,17 oüvrayne. — Wortvoll und interossant sind seine
ausführlichen Angaben über die Zusammensetzung des ptale
Stchonden Hocren In der Zeit von Plolemäus I. Dis zur Schlacht bei Rapkia,
‚Wir sehen die meisten griechischen Stämme, Uyrier und Thraker, Galater,
ylier und Karer, endlich Kyrenter und Libyer den Fahnen der zahlungs
fühigen Plolemier folgen. Dafs vereinzelt noch Lente anderer Herkunft,
2. B. Porser, in Ägypten Dienste nahmen, ist nicht zu verwundern; im
allgemeinen aber haben die ersten Könige Griechen und solche, die im
Bereiche griechischer Kultur standen, vorgezogen. Der Verf. begründet
seine von genauer Kenntnis des Materials zeugende Liste der Nationalitäten
durch eine Fülle von Citaten; wenn darunter einige aus P. Petr. vorkommen,
die nicht hincinpassen, so thut das dem Ganzen keinen Abbruch. Nur da”
rauf möchte ich hinweisen, dafs Thookrits Zmönuov eis Irokspaiov für die
Ausdehnung der ägyptischen Macht einen bedingten Wort hat, für die Zu-
summensetzung des Heeres aber gar nicht in Betracht kommt.
Ein nicht geringer Teil des Heeres und zwar der Söldner wurde dazu
verwondot, die answärtigen Besitzungen zu schützen. Mit Recht widmet
Meyer diesem durch die Zerstreuung des Materials schwer üborschbaren Go-
biete eine klare Darlegung und habt die am Roten Meero stationiorten
Truppen, die Garnisonen von Kypros und Thera besonders hervor. Andere
Gebiete, wie Kilikien und Cölesyrien, waren auch zeitweilig besetzt. Mit
der Soemacht der Pfolemier hängt es zusammen, dafs die Kykladen, der
Hellespont und die thrakische Küste lange Zeit in ihrer Hand waren. Viel-
leicht hätte noch erwähnt werden können, dafs wohl schon unter Philopator
die Insel Kreta z. T. abhängig gewesen zu sein scheint, cf. Strab. 478; für
die Zeit des Philometor ist es ja bekannt. Zu bedauern ist es, dafs der
Verf. nicht an dieser Stelle, wo die Verbindung sich von selbst ergab und
ihm ein grofsor Teil des Materials schon zu Gebote stand, uns etwas über
die Flotte gesagt hat. Kann man auch nicht gerade viel Sicheres darüber
feststellen, so hätte es sich doch gelohnt, darauf einzugehen. Dio Flotte
war ja mehr als einmal die stärkste Wafle der Ptolember. Doch dies nur
nebenbei. Meyer geht in $ 4 zu der Organisation des Heeres über und
stellt, gestützt auf eine grofse Anzahl yon Belegen, die bis jetzt bekannten
Abstufungen der Offiziere zusammen. Mit Recht hebt er hervor, dafs mit
dem Worte Äyeudv im allgemeinen der Offizier bezeichnet werde; seine Er-
Klärung des viel besprochenen peu Zr’ duögdv kommt im Grunde auf
ein non Tiguet hinaus, wenn or ihn einen Offizier des aktiven Hoeres nennt.
Mehr Iafst sich auch nicht sagen. Dagegen ist es anfschieden ein Irrtum,
wenn er voraussetzt, der Werbeoffizier, der £evoköyos, habe immer oder
auch mur meistens die von ihm gesammelte Truppe befchligt. Die In-
schrift bei Neroutsos p. 104: Aid Davos Erous n Zavdinod st Oidhrou
Imäggou zöv di rrövögeuf. .. unterscheidet den Swoläjog. ersichtlich
Wilbelm Schubart: Über Paul Moger, Hoorwesen 149
von dem Kommandeur, und derselbe Unterschied tritt auch Polyb. V, 63,
9—14 zu Tage. Vor allem dart diese Voraussetzung nicht auf die Ay
gotzoı der P. Petr. angewendet werden. Meyer bält die Regimentskomman-
eure für Achter, Miyrier u.s.w. oft nur deshalb, weil sie als Kom-
mandeuro eines “4peibs oder TAkügıos in den Papyri vorkommen. Dafs die
(Kleruchen nach Nationalitäten in Rogimentern vereinigt waren, ist durch
nichts bezeugt und, wonn man die Verhältnisse der Militärkolonie im ganzen
betrachtet, sogar recht unwahrscheinlich. Freilich geht dieser Irrtum auf
den anderen zurück, dafs die Bezeichnung röv Aduavos u. ü. nicht den
gegenwärtigen, sondern den früheren Befehlshaber bezeichne. So kommt
er auch auf p. 24 zu der ganz willktrlichen Scheidung von Offzieren der
Gdäayk und der woDopigoı. Die Beispiele aus den P. Petr. besagen darüber
gar nichts. An Einzelheiten wäre zu bemerken, dafs der P. Petr. I, n. 17 I
Y. 17 genannte Offzier Tafos, nicht Adyyog heifst. Ferner ist es unrich-
fig, die serröuıo%or als Zahlmeister unter die Offiziere zu rochnen; wahr-
scheinlich waren es Soldaten, die aufser dem Kleros noch einen bestimmten
Sold bezogen. Der letzte Satz dieses ersten Kapitels stellt den Offizieren
der Linie die der „Territorialarmeo, des änzzuyue, gegenüber und führt zu
dem interessantesten, aber am meisten anfechtharen Abschnitte des Buches.
Gleich der Name Örfeeyuu gehört nicht hierher. Denn an den zwei von Meyer
auch angeführten Stellen der Papyri, wo das Wort begegnet, deutet os auf eine
besondere Truppengattung, nicht auf die Reserscarmee im allgemeinen, abenso
Amıh. I1, 36, und Polybius V, 53, 5 redet gar nicht vom Heere der Ptole-
ter. Den wichtigsten Bestandteil dieser Territorialarmec bilden die Kle-
ruchen, und damit wendet, sich der Verfasser der Frage zu, in welcher
Weise sie im Faijtm angesiedelt wurden. Ptolomäus II. mufste, so Moyer,
um seine Soldaten unterzubringen, zuntichst das Faijtm in einen anban-
fähigen Zustand bringen. Da dieso Arbeit vielo Jahre erforderte und man
die Soldaten nicht so lange warten lassen konnte, wurden sie vorläufig hei
den bisherigen Grundbesitzern einquartiert, und erst, als die Dämme er-
richtet und die Äcker dem Wasser abgewonnen waren, gab man den Sol-
änten die zAfgoı, die Landgüter. Meyers Darstellung ruht in der Hauptsache
auf einer vorfehlten Brklärung des in den P. Potr. mehrfach genannten
raßgös, dio nicht einmal an allen Punkten übereinstimmt. Anm. 104 gilt
ihm or«Pbs nicht als technischer Ausdruck, und p. 43 glaubt er sogar
Grududs — vAfgoe setzen zu dirfon. Daneben gebraucht er es in dem
richtigen Sinne als Quartier. Er übersicht aber, dafs oraduds nicht nur in
den ültesten Kleruchenpapyri vorkommt, sondern auch in den späteren, dafs
der oreßnÖs von dem Kleruchen vererbt wird, dafs ein und derselbe seinen
aögog und den orußyäs besitzt. Dieser ist ein Haus, oft mit Neben-
‚gebfuden, megfßoku, das dem Kleruchen wahrscheinlich in der nüchsten un-
306nolıs spiteren Sprachgebrauchs zugewiesen wird. Das königliche zgdc-
Tepuc P. Petr. IL, n. 8 1 B handelt nicht, wie Mayer glaubt, von dem Schutze
der ägyptischen Bauern gegen unrechtmäfsige Okkupation, sondern. giebt
eine Entscheidung für den Fall, dafs der wögios, der Eigentümer des or«-
ubs, und der Kiernch in Streit geraten; jeder, so verordnet der König,
soll die Halfte haben.) Nicht minder verfchlt ist es, wenn Meyer P. Petr.
1) Die richtige Lesung des Textes, die ich Wilcken verdanke, konnte Meyer
150 TI. Referate und Besprechungen
IL n 8 III auf dieselbe Sacho bezicht; hier ist vielmehr die Rede von dem
Falle, dafs die srußmol der des Kleros verlustig erklärten Soldaten durch
Privatpersonen okkupiert werden könnten. Endlich können die oft er-
Wrähnten Dammarbeiten nicht für des Verl. Ansicht verwertet worden; denn
dergleichen war im Faijfm Jahr für Jahr nötig, auch unter ganz. normalen
Verhältnissen. Der Zufall hat uns in der Korrespondenz des Kleon ein
Beispiel daftır aus der Zeit des zweiten Ptolemäus gegeben. Ebenso zu-
fülig ist es doch nun auch, dafs die Testamente der Kleruchen nicht eine
fortlaufende Reihe vom Beginn der Besiedelung an darstellen. Daraus, wie
auch Meyer hut, 3 Deduktionen von Kleruchen zu folgern, ist mindestens
gewagt. Viel wahrscheinlicher ist es doch, dafs die Soldaten der makedo-
nischen und griechischen Truppen, je nachdem sio geeignet waren und
Kleroi zu Gebote standen, untergebracht wurden, nicht in grofsen Massen-
deduktionen, sondern einzeln. Mit Recht weist Meyer auf die interessante
Thatsache hin, dafs aufser Makedonen und Griechen auch Kriegsgefangene
angesiedelt wurden; von jüdischen Kleruchen wissen wir allerdings trotz
seiner Ausführungen nichts. Recht bedenklich ist es wieder, wenn er die
in einem einzigen Papyrus genannten öppavol als zweite Kategorie von
Kleruchen in Anspruch nimmt; Söhne gefallener Soldaten sollen durch
königliche Gnade xäfgo: erhalten haben. Mir scheint es viel näher zu
iegen, sie als Söhne wirklicher Kleruchen zu betrachten, die das Landgut
behalten dürfen. Moyer nimmt in den nun folgenden Ausführungen über
„die agrarischen Abstufungen der adygodgo und die Landwehrbezirke® als
Selbstverständlich an, dafs die Kleruchen chemalige Soldaten waren. Ich
glaube in meiner Dissortation hinreichend bowiesen zu haben, dafs diese
Ansicht falsch ist, möchte aber noch besonders darauf hinweisen, dafs man
nicht, wie Meyer {hut, wonn der Papyrus bietet zöv Aduoves, das verstehen
darf als zov mgdregov Aduovos, cf. Anm. 23, p. 8; das Beispiel aus Leyd. C:
zöv moöregov Eöjlov hätte diese Auslegung von vornherein unmöglich
machen sollen. Darüber kann ja kein Zweifel bestehen, dafs die Kleruchen
richt. wie die Garnison von Alexandrein beständig unter den Waflen stan-
den, ebenso gewils aber ist.es, dafs sie in Rogimenter eingeteilt waren, ihre
aktiven Offiziero hatten und aktive Soldaten waren. Des Verf. Bemerkung,
bei den Exurovrdgouger finde sich niemals die Angahe des Offiziersranges,
scheint. wieder zu viel aus diesen wenig zahlreichen, nicht immer gena
abgefafsten Testamenten herauszulesen. Aufser diesen Öxrovrdgouger, dio
häufiger begegnen, besondere Klassen von Aydonsovrigeugos und rguxovrd-
(0ougor aufzustellen, ist bei dem geringen Material bedenklich. Die beiden
Beispiele aus dem 2. Jahrh. für 70 und 80 Aruren (Amh. II, 44 und 55)
ändern nichts an der Suche. Noch dazu muls man von P. Potr. II, 29a
abschen, denn hier ist nicht Loßogög(os) öydomsovrigougos zu lesen, sondern
nioBogög(os) En(reis). Was mun die von Meyer aufgestellte Liste der Erarov-
tgougor angeht, 0 sind seine Ergänzungen meines Erachtens vielfach un-
begründet, z. B. unter den Zrneis Nr. 4 und 7; ganz allgemein muls gesagt
werden, dafs Ixarovrägougos nie ergänzt werden darf. Damit fallen Nr. 8,
Allerdings nicht kennen; immerhin hätte er an den oflereel rier«dhior Anitols
mehmen sollen, da olanräs in dem yulen Griechisch dieser Toxte in keinem Falle
für olsmeis stehen kann. [Vgl jetzt auch Mahaffy, Arch. 18.287. D. Red.)
Wilhelm Schubart: Über Paul Meyer, Heorwesen 151
9 und 10, desgl. 15—22. Die Nichtmakedonier den wuoPopöger Ireis zuzu-
weisen, liegt kein Grund vor; waren dio Kloruchen aktive Soldaten, so
bildeten sie wahrscheinlich ihre Regimenter für sich und hatten mit den
Bi6dogögor Enneis ebenso wenig zu thun, wie mit den Ammels megl ch aüdıi.
Dasselbo gilt für die mefol. Die Einteilung der Reiter nach beregzlu ist,
‘wie Moyer zugiebt, nicht eino lokalo Bezirkseinteilung.!) Dagegen sollen
alle Kleruchen oder besser die Militärkolonie in xkngouglas eingeteilt gewesen
sein. Wilcken hat schon im ersten Bande dieser Zeitschrift p. 354 ge-
zeigt, wie unmöglich es ist, aus X das Wort xi(npouzle) herauszulosen;
daher ist der Satz „auf den sAngouzfar baut sich das Territorinlarmeo
(&rfreyue)-System auf“ ohne Zweifel einfach zu streichen.
Der sAngos geht nicht in den Privatbesitz des Kleruchen über, sondern
bleibt königliches Gut. Es liogt aber kein Grund vor, das auf’ die Zeit
des zweiten Plolemäus zu beschränken. Meyer ist offenbar zu der Ansicht,
unter Euergetes I. sei der xAigos Bigenbesitz des Kleruchen geworden, da*
Aurch geführt, dafs er P. Petr. n. 20a falsch verstanden hat. Ilüödavögos
Anuoodtvovs wodogpöglos) Im{rebe) heifst hier 5 Zu ru Zar zäligme) im
Gegensatze zu Pächtern, die in demselben Verzeichnis stehen. Weshalb unter
Piolemäus II. es verboten gowesen sein soll, den xAfgos zu verpachten, ist
mir nicht bekannt; ebenso weils ich nichts davon, dafs später der Pächter
in Bozug auf den Dienst in der „Territorinlarmee“ an die Stelle des Kle-
ruchen getreten wäre. Für die Vererbung des xAgos giebt es nur ein
einziges, nicht einmal ganz einwandfreies Beispiel. Die Fülle, wo der
0raQuÖs vererbt wird, zieht Meyer mit Unrecht für diese Frage haran.
Die Besprechung der Zmyorh bedeutet. insofern einen Fortschritt gegen
frühere Ansichten, als er in den Leuten ef Zmpovig die Söhno der Kle-
ruchen erkennt, zugleich aber bringt er die bisher noch von keinem vor-
trotene Behauptung auf, sie hätten keinerlei militärische Pflichten von ihren
Vätern übernommen. Ich gebe ohno weiteres zu: es ist auffallend, dafs sio
niemals als Officiere bezeichnet sind. Daraus folgt aber noch nicht, dafs
Sie keine Soldaten waren, sonst hätte ja bei den einfach als xdngoiyo: an-
geführten Leuten derselbe Schlufs gezogen werden müssen. Sind dio Klo-
ruchen Soldaten, so sind es auch die im allgemeinen jüngeren Leute rg
Zeıpovfg. An dio nach Nationalitäten gooränete, nicht ganz vollständige
Liste der dmyovh, schliefst sich eine Rrörterung des Ausdrucks zav olmw
Benyubvav es Öfwov an. Diese Münner sind nach Moyer in die Verzeich-
nisse der #rnor der Hauptstadt deshalb noch nicht eingetragen, weil sie
seit ihrer Mündigkeit, seit dem 14. Jahre, noch nicht dort erschienen waren.
Das scheint bei einem 50jührigen Grischen aus dem Faijtm wenig glaub-
lich; viel cher ist daran zu denken, dafs der Vater, der Kleruch, noch den
Platz im önwos einnahm, der für den Sohn erst nach dem Tode des Vaters
frei wurde.
Ein richtiges Bild von dieser militärischen Kolonie kann man nur go-
winnen, wenn man sich klar macht, welche Stellung die Kleruchen unter
den übrigen Einwohnern des Faijim inne hatten und wio damals dieser
Gau verwaltet wurde. Darüber giebt Moyer in dankenswerter Weise Aus-
kunft. Wir schen die Kleruchen nicht in geschlossener Masse, sondern zer-
1) Die Ergänzung in P. Grenf. II, 42 [ixJefelo[zles] ist unmöglich, Ann. 136,
152 M. Referate und Besprechungen
strout unter den an Zahl weit überwiogenden ügyptischen Grundbesitzern
wohnen. Die niederen Beamten waren Ägypter, aber die Kleruchen stehen
ebenso gut unter ihnen, wie die ührige Bevölkerung; ich möchte allerdings
hinzufügen: soweit nicht ihre Eigenschaft als Alexandriner ihnen eine ge-
wisso Ausnahmostellung verschaffte. Der orgurnyds, immer ein Grieche in
jener Zeit, steht an der Spitze des ganzen Guus, bis dieser in die be-
kannten wglöss geteilt wird. Einen Ausblick auf ähnliche Soldaten-
ansiodlungen in der Thebais Öffnet der Verf. in dem Anhang über die Zv
dugedu Hovees pin.
Seit der Regierung des Epiphanes ist es deutlich wahrnehmbar, wie
der Einfals ügyptischen Wesens auf Kosten des griechisch-makedonischen
allmählich steigt. In diesen Zusammenhang fügt Meyer nun eine Um-
gestaltung dos Hoorwesens oin, wio er sie orkonnen zu können gemeint hat
Das stehende Heer erhält den Namen der wöznor, die Truppen werden als
aktivo Soldaten mit xArgoı ausgestattet und über das Land verteilt, während
die xIngotzor des Faijüm verschwinden. Wie der Verf. zu der ersten Bo-
hauptung gekommen ist, gesteho ich, nicht zu begreifen. Wenn wir in der
Rosettana, in Paris. Pap. 63 von wor lesen, wenn wir von wözuo. auf
Thera und dem zgapnurcds röv wegen hören, so denkt jeder Unhefangene
an ügyptische, nicht makedonisch-griechische Truppen, um so mehr, wenn
er sich daran erinnert, daß auch früher schon die Ägypter gelegentlich
aufgeboten wurden. Für Meyers Auffassung kaun der Paris. 63 nicht be-
nutzt werden, denn hier ist überhaupt mur von Ägyptern die Rede; wir
lernen daraus nur, dafs gyptische Regimenter unter dem Namen pezuo.
in Alesandrien standen und andere sich in der zögu befanden. Wenn man
freilich in dem mehrfach begegnenden, nichtssagenden Ausdrucke durdues‘
(ef. Anm. 222) überall wigwor erblickt, ist gogen ein solches Argument
kaum otwas zu machen. Dafs die Rosettana mit dem Worte wizar nicht
das Gros des Heeres meint, ist ohne weiteres klar, und die bekannte In-
schrift von Thera, Inser. Ins. IIT, 466, unterscheidet die wizuor klar von
den orgerurus, was Moyer freilich nicht zugeben will. Ebensowenig kann
ich os für richtig halten, dafs dor technische Ausdruck für die Gardotruppen
jetzt Amfenvor sei. Im Paris. 63 ist mit diesem Worte nur die Elite der
öyyuos gemeint, und die von Moyer citierte Stelle des Polybius besagt,
vollständig angeführt, gerade, dafs die /ufisxror hier nicht zu der make:
donisch-griechischen Phalanx gchören.!)
An die Stelle der xAngoögor treten in dieser Periode nach Moyor die
droor, ein anderer Name für dieselbe Einrichtung. Die aus den Papyri
bekannten Ansiedlungen der door werden angeführt, und ihre Abstufungen
nach dem Grundbesitze ganz wie bei den Kleruchen dargestellt (Pap-
Fay. 11 finden wir jetzt einen miroros Ende des 2. Jahrh. Vgl. auch den
Tnarovedgougos Theotimos es rerdgens Fmrugglas, ib.12 und Anh. 11,44).
Hierbei hätte allerdings bei dem Mangel an jedem Zeugnisse an Stelle der
Behauptung eine Vermutung den Thatsachen besser entsprochen. Richtig
ist es, dafs der mromog allem Anschein nach frei über sein Gut verfügen
1), Polyb. Y, 89,9: weh rös ubv gileyyus Aupbrigor wel vods brikderons
tobs als rön Müntdorınöv todwos wadunkıantvous nerd modaumen Ciin-
Kar Trader,
Wühelm Schubart: Über Paul Meyer, Heerwesen. 153
ann.') Meyer hat wohl darin Recht, dafs er keinen erheblichen Unter-
schied zwischen xingodyor und xdeoıoı annimmt. Dagegen darf man nicht
mit ihm die xdromos als Nachfolger der wAngotyor betrachten; es ist sehr
wahrscheinlich, dafs es schon im III. Jahrh. adroses.neben den xängoügor
gab, und es ist durch Wilckens Ostraka gewifs geworden, dafs auch im
IL. Jalırh, noch sAngoögos bestanden. Das wäre auch die natürliche Folge,
wenn dio oben entwickelte Ansicht über die Zmyorn der Wirklichkeit. ent-
spricht. So scheint Dryton, der Sohn des Pamphilos, ein Kleruch zu sein,
wenn er sich auch nicht so nennt. Ohne Zweifel’ aber ist er aktiver
Soldat, denn Amh. II, 36 sagt er, dafs er zu dem Ümusögov in Plolemais
‚gehöre, gegenwärtig aber nach Diospolis parva abkommandiert sei. Dafs
es im Faijüm auch im 9. Jahrh. noch Kleruchen gab, macht Amh. II, 43
sehr wahrscheinlich (Maxedöv zig Zmyovis). Die Deutung des Namens
Susyeneis ndromor aus der gemeinsamen hellenistischen Abstammung (p. 69)
halte ich für unrichtig; es scheint eine besondere Art der xdramsar, vielleicht,
ein vornehmeres Regiment gemeint zu sein.
Seiner Darstellung der Zrıyorh, entsprechend beraubt Meyer nun auch
die mit den ndroos in Verbindung stehenden &nlyovos ihres militkrischen
Charakters. Die Einreihung in das Regiment der Zniyovo zu Memphis
nennt er eine Sinekure. Weshalb unter diesen Umständen der Klausner
Piolemäus diese Sinukuro für seinen Bruder, nicht unmittelbar für sich be-
antragt, vermag ich nicht einzuschen. Piolemius, der übrigens nicht, wie
Meyer sagt, adromog ist‘), stellt vielmehr seinen Bruder als Ersatzmann zu
deu Zmiyowoı, weil er selbst durch die xurogi am militkrischen Dienste go-
hindert wird. Hier, wo wir von der Einteilung des Regiments in and,
von Öffieieren lesen, nicht an wirkliche Soldaten zu denken, scheint über“
aus geswungen. Vielleicht kann man aus Amh. II, 43 entuchmen, dafs die
Uxtyovor wie in Memphis so auch in anderen Plätzen die Garnison bildeten.
Denn der hier genannte Mexehbv r. dry. gehört doch wohl ebenso wie
ie sechs Zeugen des Vertrages zu den basoldeten Besatzungstruppen von
Soknopaiu Nesos (173 v.Chr). In Wirklichkeit werden diese Zmiyovor
sich zu den ndromos gerade so verhalten haben, wio die Zupovi zu den
aingodgor.
Nach einem einleitenden Kapitel über dio Kaypterfreundliche Haltung
des zweiten Euergetes, in dem Meyer vielleicht eiwas zu schr den „Kan-
daten der Ayptischen Volkspartei erblickt, weist er darauf hin, dafs
unter den Oficieron und Beamten dio Zahl der Ägypter gröfser wird, und
dafs die Angehörigen der alten makedonischen oder grischischen Familien
ibre Herkunft zu verschleiern suchen, um der neuen Regierung genchm zu
sein. Das mag im allgemeinen richtig sein, die Ausführung im einzelnen
aber scheint nicht immer überzeugend. Das der P. Grenf. I, 12, 18—21
mehrfach genannte Dryton sich erst nachträglich für einen Kreter erklärt
A), p.ET iin dem Ct ans Tond. 1, 5 nik oe zu loop al. Ferner
int cn faıch, den säfeos in der zrar alle zu erdlicken, er It sicher nicht
geneinh
2) Ptolemäus, der nicht in allen seinen Briefen und Gesuchen seine Stellung
vollständig bezeichnet, went: sich in dem Geruche an den König eis imyari,
‚iemals aber sdrorcos; man darf das nicht nach Belieben hinzofigen, cf p- 73
Fis Mayor ran be 100 "Ugenäsomeklene (ueralıen).
154 I. Raferate und Besprechungen
habe, um nicht als Bürger von Ptolomais zu gelten, ist schwor glaublich.
Entweder handelt es sich um 2 verschiedene Leute, oder er führte in
der That seine Abstammung auf einen Kreter zurück und hatte nur ge-
Negentlich einen Grund, seine Eigenschaft als Bürger von Piolemais zu
betonen.
Über die Doppelnamen sind wir noch wenig unterrichtet; in vielen
Fallen war gowifs der mit ds wel folgende Namo der ursprüngliche, der
Yoraustehende aber der aus politischen Rücksichten angenommene. Der Verf.
ist mun zu der Meinung gelangt, im Verfolg seiner Agyptorfreundlichen
Richtung habe der König auch dem Heere als Gesamtbezeichnung den Namen
Tiigsuu gegeben, um den Gegensatz zu den Makedonen auszudrücken. Er
schliefst das aus den Papyri, in denen von Mllgaw rg Zmyorts die Rode
ist. Thatsichlich zeigen diese nur, dafs es einige militirisch?) geordnete
Ansiedlungen von Ilfgsas zig Zmıpovig gab. Der Ansicht, dafs ursprünglich
wirkliche Perser den Grundstock bildeten, steht nichts im Wege, denn die
meistens griechischen und ägyptischen Namen boweisen gar nichts. Aus
dem geringen Material, das so wenig über diese Leute Ichrt, einen solchen
Schluls zu ziehen, halte ich principiell für verfehlt. Noch bedenklicher aber
ist es, wenn Meyor aus dem einzigen vorkommenden Namen eines Zligens
#Ov mgooygigov, der gyptisch ist, das Resultat gewinnt, bei dieser
zweiten Ansiedelung zeige sich „die vollkommene Ägyptisierung des Tnsti-
tuts?) Das neue Material, das jetzt in den Amh. und Fay. Pap. vorliegt,
zeigt, dafs mur von einigen räumlich begrenzten Perserkolonien die Rode sein
kann. Am häufigsten begegnet die Ansiedelung im Pathyrites, zu der die un-
publizierten Berliner Gebelön-Papyri noch eine Reihe von Beispielen bringen.
Wahrscheinlich bestand diese Kolonie schon lange vor Euergetas II. Ebenso
zab es Mllgans sfg Zu. in Theadelphio im Faijüm (P. Fay. 11. 12). Dafs
so letzteren griechische Namen führen, während die Perser in Pathyris
t Bgyptische Namen haben, ist wohl mur ein Zufall. Sonst könnte
man es daraus erklären, dafs im Faijüm das griechische Element sich stärker
als in Oborägypten erhalten haben mag. Auf eine zweite Ansiedlung weist
aufser züv meosgpäpev auch zöv Eravnnöls)rav dx 100 maguyällneros)
Ah. II, 50.
Dafs die Ansiedlung ähnlich zu denken ist wie die der Kleruchen und
Katöken, macht aufser der Bezeichnung zig Zmy. auch der Arch. I, p. 62
mitgeteilte Text wahrscheinlich. Ob der äuerovrigeugos aus Thoadeiphia
(P. Fay. 12) herangezogen werden darf, ist fraglich. Jedenfalls aber war
Theadelphia eine xaroında. — Was die Bezeichnung of Hroleuadov nal rw
vföv und rw vide besage, wissen wir nicht; Meyor erklärt sie als den
‚Namen des Leibregiments. Von seinen Beispielen ist das erste P. Grenf. IT,
15 I. schr unsicher, ebonso das zweite, wo überdies von einem Tlägons nichts
zu finden ist”), und das dritte. Denselben Wert hat es, wenn er die 100
Giloßonısrel mgößuno: zu Officieren dieses Leibregiments machen will‘)
1) Dafür spricht besonders Pap. Gen. I, 20, wo zu losen i
Fl et bed ‚zeigt sich an klar in Aa Bol Hr R ü
VE ln
var nsßopögus
ie
Wühehn Schubart: Über Paul Moyer, Heerwesen 155
Dieser ganze $ 20 beruht auf so vielen unbogrüindeten Schlüssen, dafs man
am besten thut, von seinen Rosultaten vollständig abzusehen.
Im Folgenden werden dio wısdogögor jener Zeit und ihre Garnisonen
besprochen. Der Begriff der uiodapögor aber ist doch viel zu weit gefaft,
wenn er als gleichwertig mit: orgariöreı hingestellt wird, ganz abgesehen
davon, dafs dies letztere Wort auch nicht unter dem zweiten Euergetes
technischer Ausdruck sein konnte. Ganz willkürlich ist die Annahme, im
40. Jahre seien alle verfügbaren Truppen Oberägyptens in Diospolis Magus
zusammen gezogen worden, denn in den „Aktenstücken“ beweist die geringe
Summe des Soldes, dals nur von einer ganz kleinen Abteilung die Rede
sein kann. Im Zusammenhange damit steht die in Anm. 317 gegebene
Frkarung der ägefa ms und mal wehalb diese Abteiungen dei:
n, Mäfst sich nicht sagen, nur dafs der Name mit konserrativer Po-
Hk neh zu hun bat Di ml sicher Unter den Offieren der In der
Thebais stehenden Truppen nennt Meyer mit Recht den ygewnereds und dio
unter ihm stehenden reywerısol Örngiruu; dafs die rarıduuodo, nicht hierher
gehören, habe ich schon gesagt. Jedoch sind diese Leute nicht, Werber,
und mit der Einstellung der Rekruten haben sie nur insofern zu thun, als
sio den Sold anweisen und zahlen. Da alle Hoeresordnung gelockert scheint,
ist es natürlich, dafs die Soldaten sich in kleineren som verbinden, wie
wir sie auf Kypros finden. Die Zusammenstellung bei Meyer $ 23 giebt
darüber einen lehrreichen Überblick, nicht minder in $ 24 über das bunte
Wölkergemisch, das in den Söldnerheeren der letzten Ptolemäer herrschte
Mufste ich im Vorkergehenden häufig die Ergebnisse des Verfassers
bestreiten oder mindestens bezweifeln, so scheint mir der zweite Teil des
Buches, der die Römer in Ägypten zum Gegenstande hat, viel ge-
sicherter und klarer. Über das Heerwosen der römischen Zeit ist ja eigent-
lich nichts zu bemerken; es ist hier nicht anders wie überall, Der Verf.
hat daher mit Recht sein Augenmerk darauf gerichtet, wie weit etwa die
früheren militärischen Einrichtungen noch Bestand haben und wie weit die
neuen Verhältnisse in das Alto eingreifen. Nach einer Einleitung über den
Beginn der römischen Herrschaft wendet or sich zu den zdroraı, die in den
Papyri der Kaiserzeit oft genug begegnen. Den entscheidenden Unterschied
gegenüber der Ptolemierzeit erkennt er darin, dafs Rechte und Pflichten
des sromos nicht mehr an der Person, sondern an dem alfgns xeramsxde
haften. Ob der Besitzer Grieche oder Ägypter ist, thut nichts zur Sache,
Jene Rechte und Pflichten aber beruhen doch im Grunde auf der besonderen
Stellung, die einst die makedonisch-griechischen droızo, einnahmen. Wann
und wie dieser Übergang sich vollzog, ist vor der Hand noch nicht zu
sagen. Dafs das Grundstück erst der Person des Besitzers ihro Eigenschaft
als adreisos verleiht, zeigt die Einrichtung der xerulogiopel röv zarolsav,
die zunächst cin bosonderes Grundbuch für diese Ländereien sind, damit
‚ber selbstrerständlich auch zu einem Personalvorzeichnis werden. Als das
igentliche Merkmal des Standes aber bezeichnet Meyer die Befreiung von
der Auoygapla, die Unterwerfung unter die Zulagınıs.
Beide bespricht er in einer ausführlichen Darlogung®) und gewinnt aus
dem reichlich herangerogenen Material folgendes Ergebnis: neben der Liste
1) p. 109-120; vergl. dazu „Zusätze und Berichtigungen“ p. 220
156 I. Referate und Besprechungen
der Maoygupoduevor, der zur Kopfsteuer Veranlagten, wurde die Liste der
Trosangıubvon, der Privilegierten, geführt. Als Grundlage daftr dienten die
sur’ olalay &roygapal; nicht in regelmälsig wiederkehrenden Perioden, son-
dern je nachdem es zweckmäfsig schien, wurden neuo örlsgusis-Listen auf-
gestellt, in den Jahren aber, wo keine Znisgiois stattfand, die unter die
Privilogierten Aufgınommenen sowie die Ausgeschisdenen vermerkt. Dies
Verzeichnis umfalste mın die cives Romani, die cives Alexandrini, die adrar-
0, und bestimmte Kategorien von Grkkoägypteru; die Befreiung von der
Kopfsteuer beruhte auf dem Besitze der 77 nerorsurt oder Ahnlicher Grund-
stücko, die in ptolemäischer Zeit aArgoı der Militirkolonisten waren (vgl.
P. Fay. 27 und 318). Der Zweck dieser Liste aber ist militärischer Art,
denn sie enthält die zum Kriegsdienst Verpilichteten und giebt das Material
für die im engeren Sinne militärische Epikrisis in Alesandrein. Hier wer-
den im rönog Zmmolscov die zur Aushebung kommenden Leute vermerkt,
ferner die von einem Truppenteilo nm anderen versetzten Soldaten, end-
Tich dio, welche aus der Flotte und den auxilin zur Territorialarmee über-
roten (vgl. jetzt auch BGU 847).
Die vom Verfasser angenommene Verbindung der Epikrisis im weiteren
Sinne und der rein militärischen scheint den bisher bekannten Thatsachen
insofern nicht recht zu entsprechen, als die militärische Hpikrisis zwar dio
andere zur Voraussetzung hat, aber keineswegs ihren Flauptzweck bildet.
Denn einmal enthalten Pap. Lond. II, 260 und dio mehrfach überlieferten
Anmeldungen zur Epikrisis nicht den mindesten Hinweis auf den mili!
Tischen Charakter dieser Liste, vielmehr macht in Pap- Lond. II, 260 der
Anschlufs an das Verzeichnis der Aroygugodusror es durchaus wahrschein-
ich, dafs es darauf ankam, die von der Kopfstener Befreiteu zusammen-
zustellen. Sodann enthält eine der Anmeldungen, BGU 324, den Gegen-
beweis, indem Sklaven zur Epikrisit gemeldet werden, die doch gowils
nicht zum Kriegsdienst herangezogen wurden. Ebenso steht damit im Wider-
spruch das für die Meldung als normal geltende Alter von 14 Jahren?),
denn es hatte keinen Zweck, jetzt schon die noch längst nicht dienstfähigen
Knaben eintragen zu lassen. Denkt man aber an die Befreiung von der
Aaoygapla, so hat dieses Alter seine Berechtigung, weil mit 14 Jahren
die Verpflichtung zur Kopfsteuer begann. Dafs die Bpikrisis durchgängig
aufzufassen sei als Nachprüfung der Verhältnisse und Berechtigungen der
Person, und dafs der Ausdruck Zmmenguubvor das günstige Ergebnis dieser
von der Behörde veranstalteten Revision bezeichne, wie jetzt Wessely
(Wiener Sitzungsber. 142,9) ausführt, ist mir nicht wahrscheinlich. Viel-
mehr glaube ich neben der an die wur’ oinler droygupei anschliefsenden,
rein bürgerlichen Epikrisis eine zweite, rein militärische vor dem praefectas
Aogypti erkonnen zu können. Bei der Frage, wer der Znfxgıcıs unterlag, ist
zu bedenken, dafs die bisher bekannten privilegiorten Klassen nicht überall
1, Wenn Meyer p. 112 ls Normlatr, 10 Ihre angibt, m nt or sich
durch 2 Beiepiole In Pap- Lond 11,200 darüber (schen, Jafı sont das 13. oder
14. Tebensjahr angegetin tet, Däs erste Beispiel, Le. Zeile 0 bestätigt. außer.
dem die Hegel, denn obwohl der Detreflnde Imnligiten « L Oktertesieneß),
doch ausdrücklich erg, daf er im 3. Jahre des Kalıers 14 Jahr alt war, war
iweeklon wäre, wenn nicht gerade diesem Alter eine besondere Wichtigkeit bei
aelegt werden wule
Wühelm Schubart; Über Panl Meyer, Heerwasen 157
vertreten gewesen sein müssen. Vielmehr scheint es sich allgemein um die
besseren Stände, vor allem griechischer Herkunft gehandelt zu haben. Das
waren nun hier die Katöken, dort die Gymnasiarchenfamilien, und wer
&, welche neuen Klassen wir noch kennen lernen werden. Im allge-
‚meinen verweise ich auf den oben genannten Aufsatz Wessclys und besonders
auf dio Darlegung in don Oxyrhynchos Papyri IL. p. 217.
Im einzelnen ist zu Meyers Behandlung der Epikrisis noch Folgendes
zu bemerken. Es ist richtig, dafs die im 1. Jahre Neros stattfindende
Epikrisis sich auffallend von den spiteren unterscheidet, der Schlufs aber,
dafs sie damals orst eingoführt sei (p. 116), ist nicht zwingend, da das
zwischen 13 und 62 Jahren schwankende Alter der Zmwrerguudvor auch von
anderen, uns unbekannten Gründen herrühren kann. Wenn Meyer seine
Behauptung nachträglich (p. 230) dahin einschränkt, dafs im 1. Jahre
Neros nicht die Fpikrisis eingeführt sei, sondern die ndroas unter die
Grwnerguubvos aufgenommen seien, während im 7. Jahre desselben Kaisers
6 ürb yunveolov dies Privileg erhalten hätten, so ist diese Ansicht noch
weniger begründet; denn was er über P. Oxy. II, 257 sagt, beruht. auf einer
falschen Deutung der Worte räv mgogßumivren als obs dnd yunvanlou.
Die in Redo stehende Verordnung über die Epikrisis bestimmte augen-
scheinlich, dafs die Söhne von Griechen, sobald sie das Alter erreichten, in
dem sie ins Gymnasium einzutreten pilegten, auch zur Epikrisis anzumelden
seien. Es kam auf das Alter an, wie P. Osy. II, 208 zeigt: ml rüv m900-
Beßnndrav is rquoneudeneereis. Auch Gronfell-Hunt drücken sich p. 219
nicht klar aus: der Vater beantragt nicht, dafs sein Sohn „might De selected
for the class of of derb yunvaclon“, sondern erklärt, er melde seinen Sohn
an, da er das gesetzliche Alter erreicht habe. Das wird gesichert durch
P. Fay. 27. Dals ol &rb yuavaolov einen bestimmten, an sich zur privile-
gierten Stellung der Zxwsengydvor berechtigten Stand darstellten, geht
keineswogs aus dem Texte hervor. Auch Amh. II, 75 beweist das nicht,
da die Auflösung drd ylupvaolou) schwerlich richtig ist Vgl. Wessely,
Bpikrisis p. 37/8. Ebenso wenig kann die von Moyer angeführte Inschrift
aus Plolomais etwas beweisen, da sio von der Erteilung des Privilogs an
dio eb yunvaslov ger nichts sagt. Sind mit den 6470 dur Inschrift
die and yuwvaolou gemeint, so bleibt ganz unklar, was dam die an
zweiter Stelle genannten äpnßevnöres bedeuten sollen. Was die ndromor
betrifft, so bietet Lond. II, 260 auch micht den geringsten Anlals, zu
glauben, dafs ihnen im 1. Jahre Neros die „Epikrisis-Qualifikation“, wie
Meyer sich ausdrückt, vorlichen sei, und es ist beachtenswert, dafs der
Verf. diesen Gedanken erst aufnimmt, nachdem er die Verleihung an die
rd yunnuolov fostgestalt zu haben meint. Bei dem Material, das bis jetzt
vorliegt, kann man über die Entstehung der Epikrisis gar nichts Sicheres
sagen. Die vom Verf. gogebene Liste der Zmnprgindvor des Jahres 54/5
enthält mehrere Fehler; die Zwunexgiudver von 8, 9 und 11 Jahren existieren
gar nicht, und im den folgenden Angaben finden sich 7 falsche oder un-
Tollständige Citate.‘) Dafs in P. Oxy. I, 39 dio Vormerke über die Epikrisis
1) M. hat die Zrwe. von 8, 9 und 11 Jahren erhalten, indem or Beispielo
Ans andesen Jahren fülschlich auf das erste Noroa reduzierte. Bei 18 ist zu
ätreichen v. 4, bei 16 v. 5, bei 10 hinzuzufügen v. 6, bei 23 für r.d2 zu
18 1. Referate und Besprechungen
erst nach 54/5 n. Chr. eingetragen seien, ist eine willkürliche Annahme,
die des Verfassers Meinung nicht stützen kann. Ebenso wenig ist es aus
dem Wortlaut des Textes zu begründen, dafs Lond. II, 260, 38f. von aktiven
Soldaten dio Rede sei, dio bei der classis Misenonsis und der Flotte Tröung
mai "Equßgäs Puldsons gedient hätten (p. 120). Damit fällt die einzige
Beziehung dieses Testes auf militärische Verhältnisse. Endlich kann des
Verf. Erklärung von Aopgapodnevas Zmxergiudvog (p. 122) nicht, richtig
sein, da Lond. I, 260, 66/7 deutlich zeigt, dafs im Jahre der zur" aller
dojguph die Eintragung in die EpikrisisListe unterblich. Neuerdings
weisen einige Texte auf eine Zrixguoig der Frauen. So Amh. IL, 75, wo die
Erklärung von Grenfell und Hunt nicht zu genügen scheint, und vor allem
Wossely, Stud. z. Pal. u. Pap. 8. 9. Dieser wichtige Text ist jedoch leider
nur dem Inhalte nach mitgeteilt und bietet deshalb keine sichere Grundlage.
Was die Stellung der Sklaven zur Bpikrisis betrifft, so dürfte Meyers
Auffassung (Anm. 4D1) ganz unhaltbar soin. Wurden die Sklaven der
Unwsangınivor als Ersatz nur Kopfsteuer herangezogen, so wurde ja der Vor-
teil für die Herrn wieder aufgehoben. Texte wie BGU 113 und 324
lassen keine andere Deutung zu, als dafs die Sklaven der Privilegierten
ebenfalls von der Kopfsteuer frei waren. Wenn sie Lond. I], 261 im
dmokopıopös Cnlixew vldv Auoygupouulvor aufgeführt werden, so besagt
eben diese Zusammenstellung, dafs sie gleich jenen &pnines keine Kopt-
stouer zahlten. Seite 114/5 sicht der Verf. mit Unrecht in Lond. II, 192
den Unterschied des Landes der Katöken und Alerandriner von dem der
Einheimischen ausgeäräickt; die Stellung der Worte zeigt deutlich, dafs in
dieser für einen bestimmten Ort geltenden Liste dio aurorınol wäignr ein-
‚teilt werden in “Aetwögdon Ziägm und Zvronlov Zäpn; d.h. die Be-
sitzer sind a. T. Alexandriner, #. T. in Arsinoo ansälsig.
Anm. 464 wird der Ausdruck perdßaos mouiohu Ülschlich mit der
Übertragung in die Epikrisiliste in Beziehung gesetzt; er bezeichnet nur
den Wechsel der Wohnung. Endlich sei noch darauf hingewiesen, dafs
Anm. 452 nicht rerfä(eoreu) zu lesen ist, sondern rereeienee). Ergänzend
mache ich darauf aufmerksam, dafs jetzt aus dem P. Gen. 19 und P. Pay. 27
für dio der Epikrisis vorstehenden Beamten der Titel Zmingeral bekannt
geworden ist
Das vierte Kapitel bofafst sich mit den Veteranen der rümischen Zeit
und stellt als Unterschied zwischen den Voteranen der Legion und denen
der auzilin bezw. der Flotto fost, dafk nur diese nach ihrer Entlassung
unter Umständen wieder eingezogen wurden, echt ansprechend ist die
Vermutung, ühnlich wio dio alten Kleruchen Bürger von Alexandreia waren,
seien diese gräkoägyptischen Voteranen von Hadrian zu Bürgern der neuen
Antinoosstadt gemacht worden. Sicher beweisen läft os sich joloch nicht,
selbst unter der Voraussetzung, dafs Meyers p. 129 gegebenen Ergänzungen
das Richtige treffen. Weiter macht M. darauf aufmerksam, wie seit der
Mitte des IL. Jahrhunderts die Zabl der cives Romani in Ägypten zunimmt,
was sich im Heere doshalb geltend macht, weil die Sühno der als cives
‚Romani ontlasscnen Votaranen vielfach wider ins Hocr eintreten; sie gelten
schreiben y. 2%, bei 34 hinzurufügen v. 30, 42 ist ganz zu atreichen, ‚bei 57 zu
‚schreiben v. 47. RS, ®
Wibelm Schubart: Über Paul Meyer, Hoerwesen 159
nun von vornherein als römische Bürger. Trotzdem war noch im Boginn
des II. Jahrhunderts die Zahl der römischen Bürger im Vergleich zu der
Gesamtzahl der Einwohner zecht gering. Auch in Agypten bringt hierin
die constitutio Antoniniana eine grofse Veränderung hervor. Aus einer um-
fassenden Zusammenstellung der Aurelii auf Grund der Papyri und ebenso
derjenigen, die augenscheinlich nicht eives wurden, gewinnt der Verf.
folgendes Ergebnis: eives wurden dio Boamten des vouds bis zu den xapo-
’7osuwereis abwärts, die Honoratioren der wngonökus und ade, die
übrigen besser gestellten Klassen, eine bestimmte Anzahl von Priestern
jedes Tempels, alle Bürger von Aloxandreis und alle Besitzer von xAngor
zaromsızol, Daraus schliefst er nun, dafs die eivitas Romana den dmnxge-
udvor, überhaupt allen von der Kopfsteuer Befreiten zuteil wurde, während
die Anoygapodnevor ausgeschlossen blieben. Da jedoch, wie der Verf. selbst
Yichtig bemerkt, der Name Aurelius recht oft ausgelassen wird, giebt die
Zusammenstellung keinen ganz sicheren Boden. Unter denen, die sich nicht
Adgfjaoı nennen, kann leicht einer oder der andere sein, der es doch ist
So schr an sich seine Auffassung, dafs die vorher schon Vorrochte g
niefsenden und zum Kriegsdienst verpflichteten Klassen jetzt eives Romani
wurden, ansprechend erscheint, so mufs man doch sich hüten, mehr als
eine Vermutung darin zu schen.
Moyer hat seiner Schrift zwei Exkurse hinzugefügt. Der erste giebt
ein Verzeichnis der bekannten Präfekten Ägyptens bis zu Diokletian und
wird auf p. 229 der Zusätze und Berichtigungen ergänzt. Der zweite Ex-
kurs behandelt die Geschichte der Logio XXIL. und der Logio IIL Oprenaica-!)
Berlin. Wilhelm Schubart.
1) [Hierzu vgl. jetzt Wilcken, Hormes 37,84. D. Red]
II. Bibliographische Notizen
und Mitteilungen.
86 erwünscht oa für den Papyrusforscher ist, bihliographische Über-
sichten über die neuesten Erscheinungen zur Verfügung zu haben, so schwer
ist. es für die Redaktion, solche zu bieten, wenn sie nicht von den Räitoren
selbst, unterstützt wird. Es wird daher an allo Verfasser von Studien, die
ich direkt oder indirekt mit der Papyrusforschung — in dem weiten Sinne,
wie unsere Zeitschrift sie fafst — berühren, die höfliche Bitte gerichtet,
Rezensionsexemplare resp. Separatabzüge (letztere bitte mit Angabe des Titels
der Zeitschrift, sowie der Band-, Jahres- und Seitenzahl) der Redak
schen zu lassen.
Die folgende Übersicht, die auf Vollständigkeit keinen Anspruch erheben
kann und will, berücksichfigt diejenigen Arbeiten, die der Redaktion seit
der letzten Übersicht (Arch. 1 8.545—47) hekannt geworden sind. Arbeiten,
von denen eine Besprechung durch den Spezinlreferenten vorbehalten bleibt,
Sind hier nur kurz aufgeführt. Die Inhaltsangaben und gelogantlichen Kritiken
resp. Beiträge sind vom Standpunkt dieser Zeitschrift aus gegeben. Wenn
diese bibliographischen Notizen erst unter mehrere Referenten verteilt sein
werden, wird eine bofriedigendore Behandlung möglich sein. Was hier der
Herausgeber einstweilen allein zu bieten versucht hat, möge nachsichtige
Aufnahme finden.
1. Allgemeines zur Papyrusforschung.
Archaeological Report 1900-1901, comprising the work of the Egypt
Exploration Fund and the progress of Hayptology during the year
1900-1901, edited by F.L. Griffith. — Auch das diesjährige Heft
des uns schon unentbehrlich gewordenen treflichen Organes bietet dem
Leser des Archivs viel Interessantes. Dar Bericht von Gronfell und
Hunt über ihro Ausgrabungen 1900/1 (8. 4) deckt sich zwar in der
Hauptsache mit den im Archiv I 8. 560ff. von ihnen gegebenen, bringt
über doch nach einige neue Finzelheiten, so über den Tempel von Dimö
(8.5) und über die Papyri von Tebtgnis (8. 7), die u.a. 46 Dakrete
Huergetes’ II bringen werden! Ferner sei auf den Jahresbericht: von
Kenyon (Grasco-Roman Egypt) und von Orum (Christian Bgzpt) hin-
gewiesen, sowie auf den Boricht ber den in Arbeit befindlichen Genera)
katalog der Altertümer des Kairener Museums (8.9). Wenn cs in
letzterem heifst, dafs die griechischen Papyri von Kairo partly by Herz
IM. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 161
Wicken and partly by Mr. Grenfell and Mr. Hunt bearbeitet würden,
so ist das ein Irrtum. Die Papyri liegen ausschließlich in den Händen
on Greufell-Hunt, während ich nur die Katalogisierung der griechischen
Ostraka übernommen habe
W. Crönert, Donkschrift betreffend eine deutsche Papyrusgrabung
auf dom Boden griechisch-römischer Kultur in Ägypten.
Bonn 1902. (Hierzu eine Karte und eine Tafel). 31 8. — Urönert
teilt mir mit, dafs or diese für den Laien berechnete Schrift, dio im
Buchhandel nicht erschienen ist, privatim gern Interessenten zur Vor-
fügung stellt. Nach einem Rückblick auf die Geschichte und Bedeutung
der Papyrusfunde tritt C. hier für eine regere Beteiligung Deutschlands
an der Gewinnung von Papyri ein.
P. Jouguet, Chronique dos Papyrus. Annales de Ia Facultö des Latires
de Bordenux et des Universitds du Midi XXIII. Revuo des Äudes an-
ieanes III No. 4 (1901) 8.359. — Ankündigung eines erpost gendral
des recherches papyrologiques, das von 1902 an in jedem Oktober in
der genannten Zeitschrift ericheinen soll
F. Preisigke, Familionbriefe aus alter Zeit. Proufs. Jahrbb. 108 (1902)
8. 86-111. — Dor Verfasser giebt unter Mitteilung zahlreicher Über-
setzungen einen Überblick tiber die privaten Papyrusbriefe.
R. Reitzenstein, Doutsche Papyrus-Sammlungen. Beilago z. Allg. Z.
1901 Nr. 259, 11. Nor. — Roitzenstein bespricht den Nutzen, don
die Verteilung der Papyri auf mehrere Sammlungen Deutschlands hat,
und erwägt die Möglichkeit einer gemeinsamen Fäition.
W. Schubart, Fritz Krebs. Jahresh. ih. d. Fortschr. d. klass. Altertumswis.
1901 8. 28—35. — Hingehendo Besprechung der wissenschaftlichen
Leistungen unseres verstorbenen Mitarbeiters.
0. Schulthels, Aus neueren Papyrusfunden. Separatabäruck aus der
„Neuen Zürcher Zeitung“. Zür. 1901. 42 8 — In diesem Vortrag,
den Sch. auf der Horbstversammlung des Zürcher Hochschulvereins in
Horgau am 4. Nov. 1900 gehalten hat, giebt er unter Beiftgung
zahlreicher Übersetzungen einen Überblick über den vielseitigen Inhalt
der Papyri.
P. Viereck, Dio byzantinischen Studien und die Papyri. Byzant.
Zeitschr. XI (1902) 8. 284-288. — Eine für dio Byzantinisten
bestimmte kurze Übersicht über den Inhalt und Umfang der Papyrus-
forschungen, der künftig fortlaufende Lätteraturberichte folgen sollan.
Möchte diese zweckmäfsige Einrichtung zur Annäherung der beiden
Forschungsgebiete mit beitragen!
3. P. Waltzing, Curiositös papyrologiquer. Le Musdo Balgo VI (1902)
No. 1. — Der Verf, eröfinet hiermit eine Sorio von Artikeln, in denen
er seinen Lesern quelquesuns des plus curieus spdeimens de ces dowu-
ments vorlogen will. Er beginnt mit dam berlhmten Brief des enfant
Güte in P.Oxy. 119 und Ifst die „Einladungen“ folgen. Die Taste sind
im Wortlaut mitgeteilt, übersetzt und kommentiert
€. Wessely, Literatur der Papyruskundo 1899/1900. Biblio-
graphischer Versuch. Stud. z. Paltogr. u. Pap. (herausg. v. Wossely)
8.1720.
U. Wilcken, Dor heutige Stand der Papyrusforschung. Ein Vor-
Arc Paprronbung. u
102 II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
trag, gehalten auf dem Strafsburger Philologentage. Neue Jahrbb. 1.
d. Klass. Alt. VII (1901) Abt. 1 8. 677—691. — In Ergänzung meines
Dresdner Vortrages von 1897 (Die griech. Papyrusurkunden) habe ich
hier versucht, die wissenschaftlichen Ergehnisse der Papyrusforschung
der letzten vier Jahre kurz zusammenzufassen.
Die vorstehende Übersicht zeigt, dafs im letzten halben Jahr ungewöhn-
lich viel Aür die Orientierung der Nachbargebiete, aber auch weiterer Kreise
gethan ist. Ein Anwachsen des allgemeinen Interesses für dio Papyrus-
forschungen ist nicht zu verkemmen. Wie die Zahl der Mitarbeiter wächst,
80 sind auch hier und dort praktische Schritte zur Begründung von
Papyrussammlungen gethan. Über diese zu berichten, ist jetzt noch nicht
die Zeit.
2. Litterarische Papyri.
Indem ich auf die vollständigen Berichte von Crönert und Schmidt,
die im nächsten Heft (in Fortsetzung von Archiv I 8. 502. und 539)
erscheinen werden, verweise, teile ich hier vorläufig nur die Titel der neuen
Arbeiten mit, soweit sie mir bekannt geworden aind:
D. Comparetti, Frammento filosofico, da un papiro greco
Festschrift für Gomperz 1902 8. 80-89.
Grenfell and Hunt, Tho Amherst Papyri, part IL Lond. 1901. Vgl. oben
8.117. Auch die literarischen Stücke des Bandes Fayüm towns
kommen hier noch zur Besprechung.
6. Kalbfleisch, Papyri Argentoratonses grasene (medizinische Stücke)
Progr. Rostock 1901.
B. Keil, Anonymus Argentinensis. Fragmente zur Geschichte des
Perikleischen Athen aus oinem Strafsburger Papyrus. Strafs-
burg 1902.
R. Reitzenstein, Zwei religionsgeschichtliche Fragen nach unge-
druckten griechischen Texten der Strafsburger Bibliothek
Strafsb. 1901. Vgl. oben 8. 140 und unten 8. 166.
A. Rzach, Zu den neugefundenen Bruchstücken des Hesiod-
Papyrus Erzberzog Rainer. Studien 2. Paläogr. u. Pap. (herausg.
v. Wessely) 1901 8. 11-16.
W. Schubart, Neue Bruchstücke der Sappho und des Alkaios (aus
dem Berliner Museum). Sitzungsb. d. k. Preufs. Akad. d. Wiss. 1902,
20. Febr. — Vgl. G. Fraccaroli, Bollettino di Alologia elassica VIIT,
Maggio 1902.
€. Wessely, Hosiodi carminum fragmenta antiquissima. Studien
2. Palacogr. u. Pap. (berausg. v. Wesely) 1901, Autogr. p. III—XKIIL
Val. W. Crönerts Rezension in Woch. 1. kl. Phil. 1902 Nr. 3 Sp. 60f.
Auf die Horeulanensischen Rollen bezichen sich die folgenden
Arbeiten:
W. Crönert, Die doyıxa Enröjuuru des Chrysippos und die übrigen
Papyri logischen Inhalts aus der Horoulanonsischen Biblio-
thek. Hormos 38 (1901) 8. 548-579.
Derselbe, Herkulanonsische Bruchstücke einer Geschichte des
Sokrates und seiner Schule. Rhein Mus. 57 $. 285-300.
I. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 163
S. Mekler, Academicorum philosophorum index Horoulanonsis
Berl. Weidm. 1902. XXXVI und 135 8.
Beiträge zur Frklirung literarischer Papyri haben geliefert:
6. M. Bolling, An epie fragment from Oxyrhynchus. The Americ.
Journ. of’ Phil. XXI (1901) 8. 63—69. Besprechung von P. Oxy.
W214. Vgl. Arch. 18. 516.
A. Ladwich, Über die Papyrus-Kommontaro zu den Homerischen
Gedichten. Vorlesungsverzeichnis v. Königsberg 8-8. 1902.
L. Radermacher, Aus dem zweiten Bande der Amharst Papyri.
Rhein. Mus. N. F. LVII (1902) 8. 1378.
©. Schulthels, Rezension der Osyrhynchos-Papyri IL. Woch. f. kl. Phi.
1902 Nr. 14 89.3694. Dersolbo: Zum 1. Strafsburger Archilochos-
Fragmente. Rhein. Mus. LVIT (1902) 5. 157/8,
8. Sudhans, Von zwei kleinen Leuten (Papyrusschnitzel). Rhein.
Mus. N. F. LVI (1901) 8. 3091. (2)-
3. Papyrusurkunden.
Die neuen Textpublikationen sind schon oben auf 8. 117 registriert
und gewürdigt worden. Auch die mir bekannten Besprechungen derselben
sind daselbst aufgeführt. Inzwischen hat Compäretfi in dem oben unter
Nr. 2 erwähnten Aufsatz (in der Festschrift für Gomperz 8. 861) aus der
neuen Florentiner Sammlung zwei interemante Schreiben eines "Amos
publiziert, der offenbar derselbe ist, der P. Fay. 133 geschrieben hat. Nach
den Florentinern ist zu vermuten, dafs in jenem im 2. 17 statt "Hganer
Näg Ogaso, wie Grenfell-Hunt lesen, vielmehr zu lesen ist: Hoavehe
Fleovruoeh) Oundei(gelas). In dem ersten Florentiner Schreiben möchte ich
nach dem Lichtdruck und der von Comparetti mir freundlichst übersandten
noch besseren Photographie in Z. 1 ein I{agi) vor Ykurlov lesen (sbenso
in dem zweiten). In Z. 2 steht &röoreike, wie Comparetti jetzt liest. In 6
scheint mir xenvödgıov zu stehen. Das Datum am Schluls Ieso ich: La
(oder «?) ’Ereip 8. Ob in 7 magırefyor zu lesen ist, bleibt mir ungewils,
ebenso, ob man den Schlufs der Grufsformel moA(iois ze6vons) lesen kann.
Im Folgenden nenne ich neuere Arbeiten, die sich mit der Erklärung
früherer Urkundenpublikationen beschäftigen.
V. Jernstedt, Ein prophetischer Papyrus (russisch). Commentationes
Nikitinianao (Sammlung von Abhandlungen zu Ehren von P. V. Niki-
ins). Potersbg. 1901 8.342—349. Vgl. Ed. Kurtz, Byz, Zeitschr. XI
8. 219. — Jernstedt bietet hier eine troffliche Neucdition des bekannten
Zündelschen Bücherkataloges aus Memphis P. Potersb. 13 (Rhein. Mus
1866 9.481). Es ist ihm am Original gelungen, weit übor Zündel
hinaus, der nur auf das Facsimilo in Muralt’s Catalogue angewiesen
war, noch eine Reihe von Büchertiteln festzustellen, wie [11o]acıduviov
ds ılis) & megi ägyis, [@eloda wepiluu, [Alovos nepl dmarlas u. &.
Der Kommentar ist mir, da er russisch geschrieben ist, leider nicht
verständlich. Aus der Anzeige von Kurtz orsche ich, dafs ‚Tornstedt
wegen des [?]vofsıe in Z.3, das or als Mietquittungen fafst, das Stück
ur
164 MI. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
nicht als Büchorkatalog, sondern als ein Inventar von Geschäftspapieren,
untermischt mit Litteraturwerken, auffassen will. Eine gewisse Parallele
dazu würde jetzt das koptische Ostrakon 459 bei Crum, Coptic Ostraca
bieten. Aber ich zweifle, ob Zvofsov aufser „Mietsgeld® (passim) auch
die „Mietsquittung“ bedeuten kann. In P. Fay. 98, worauf Jernstedt
sich bezieht, steht das Wort nur in ersterer Bedeutung und das Schrift-
stück selbst wird dort (auf Verso) als dxozh Zvasnlu(v), nicht als dvofxus
bezeichnet. Ich ziehe daher vor 2]» ol als Überschrift, die den Auf-
bewahrungsort der Bücher angieht, zu fassen.
Auf Zeretelis russische Arbeit über die donatio ante nuptias, die in
demselben Sammelbande der russischen Gelehrten 8. 63. steht, ist schon im
Archiv 1 8. 546 kurz hingewiesen worden. Er bietet uns zum ersten Male
einen Iesbaren Text des Wiener Papyrus OPR 23, den Wessely völlig mils-
verstanden hatte. Scin Text hestätigt, was schon Grenfell und Hunt aus-
gesprochen hatten, dafs es eine Scheidungsurkunde, nicht aber ein Heirats-
vertrag ist, wie Wessely geglaubt hatte. Vgl. unten.
8. Sndhaus, Von zwei kleinen Leuten (Papyrusschnitzel). Rhein.
Mus. N. F. LYI (1901) 8. 307. — Sudhans interpretiert BGU 229
und 230, 4 folgendermafsen: roßröv wor 35 (= at) Zvınov und falst
: „Wonn ich von dieser Krankheit, die in mir steckt, gesund
werde, so empfange mir dafür diesen Bock“. Sudhaus wird sich in-
zwischen selbst überzeugt haben, dafs dieser af durch P. Fay. 187
und 138 beseitigt wird.
€. Wessely macht in seiner neubegrändeten Zeitschrift „Studien zur
Palacographie und Papyruskunde“ (Leipr, E. Avanarius) ahgeschen von der
schon oben 8. 1407. erwähnten Räition einiger Fragmente aus dem There-
sianum noch einige Mitteilungen über Papyrusurkunden. Auf $. 9--11
macht er uns unter dem Titel „Die Rpikrisis und das Toudalor räsue
unter Vespasian“ aufserordentlich” gespannt auf einen offenbar schr inter-
essanten Text der Rainer-Sanımlung, behält aber den Wortlaut, der vor
allem uns genützt hätte, für sich. Bei der Wichtigkeit der Sache wäre
baldige Räition des Sttickes schr erwünscht. — Seine Miscelle über
owvrguss auf 8. 5 erledigt sich durch die vorhin erwähnte Neuedition von
CPR 23 durch Zereteli. Dafs auch Wessely jetzt anerkennt, dafs dies ein
Scheidungskontrakt ist, ist ja erfreulich, mur hätte er das nicht orst
aus seinen unzutrefenden Botrachtungen über ovrägner schliefsen sollen
Ein Hinweis auf Grenfell-Hunt, Osy. II 8. 239 (gl. auch Archiv I 8. 3471.)
wäre jedenfalls am Platzo gewesen. —- Die auf 8.8 vorgeschlagene Ergkuzung
ehe ouvi[On Aue Poker] wird durch die angeführte Parallele gut gestützt,
nur steht vorher nicht Zwı[rußdv]res, sondern Zrwreßunires. Val. GGA 1804
8.749. Gute Parallelon bieten übrigens auch koptische Urkunden bei Krall,
CPR II 3,10; 4, 8. Mitt.PR V 37 und Steindorfl, Äg. Z. 1892 8.41. Aus
dem Koptischen läfst sich das selhst Du Cange unbekannte Boväälfeer recon-
struieren (vgl. Poälife bei Krall 1. ©). Wessolys Bemerkungen über den
Florentiner Papyrus (Anzeiger Wien. Akad. 12. Juni 1901) sind mir hier
leider nicht zugänglich gewesen. Vgl. Archacol. Report 1. c. 8. 62.
U. v. Wilamowitz-Möllendorfl, Griechisches Lesebuch. Berl. 1902.
Wilamowitz hat in dies ir die Schule bestimmte Leschuch die folgen-
den Urkunden (Briefe ete) aufgenommen (1396 #}): P. Petr. II 27. 45.
MI. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 165
Lond. I 8. 80. Oxy. I 111. 115. 126. Grenf. 153. Die Erläuterungen
in IT 8. 261. Damit haben die griechischen Papprusurkunden ihren
Einzug in die deutsche Schule gehalten. Q.£. f.£.q. a!
Aufsor den hier angeführten enthalten auch viele der in den folgenden
Abschnitten genannten Aufsätze Beiträge zur Erklärung einzelner Papyrus-
urkunde
4. Sprachliche Untersuchungen,
Zu meiner Freude kann ich hier mitteilen, dafs Albert Thumb in
Marburg es übernommen hat, künftig über die sprachgoschichtlichen Ergeb-
nisse der Papprusforschung in dieser Zeitschrift zu berichten.
Seit der letzten Zusammenstellung (Arch. I 8. 547) sind mir folgende
Arbeiten auf diesem Gebiet bekannt geworden:
A. Deissmann, Bible Studies, Contributions chiefly from papyri
and insoriptions to the history of the language, the litera-
ture, and the religion of hellenistio judaism and primitive
christianity. Authorised translation by Alex. Griove. Edingb. T.
a T. Clark 1901. ine englische Ausgabe der rühmlichst bekannten
„Bibelstudion® und „Neuen Bibelstudien“ des Verfassers.
Derselbe, Die Sprache der griechischen Bibel. Thcol. Rundschau V
8. 58—69. Ein kritischer Überblick über die Arbeiten der drei letzten
Jahre auf dem Gebiet der „Philologia sncra“,
K. Dietrich, Besprechung von Edwin Mayser, Grammatik d. griech.
Papyri aus d. Ptolomderzeit. IL T. Konsonantismus. Bjz.
Zeitschr. X 8. 651-652.
A. Thumb, Die sprachgeschichtliche Stellung des Biblischen
Griechisch. Vortrag, gehalten bei der 46. Versammlung deutscher
Philologen u. Schulmänner (in Strafsburg). Theol. Rundschau V
8. 85—9.
Auch auf I. Radermacher, Basıkeis "Avsloyos Davlcı (Rhein. Mus.
LVI 8.202.) sei hier hingewiesen, der neben Ps-Aristens und den LXX
auch die Papyrusurkunden heranzicht, um zu orweisen, dafs der bei Athonk,
XII 547a mitgeteilte Brief eines Königs Antiochos in der Volkssprache go-
schrieben und daher als literarische Fälschung (der jüdischen Kreise Ägyptens)
aufzufassen ist.
5. Palüographische Untersuchungen.
W. Crönert, Abkürzungen in einigen griechischen literarischen
Papyri, mit besonderer Berücksichtigung der herkulanen-
sischen Rollen. Arch. f. Stenographio (herausg. v. Dewischeit) 1902
5.7379,
F. W. 6. Foat, On old greck tachygraphie. Journ. Hell. Stud. XXI
(1901). Besprochen von M. GitIbauer im Arch. f. Stenogr. 1902 8. 20.
Y. Gardthausen, 'O döiguyzos zuguxeig. Byz. Zeitschr. XI 8. 112—117,
M. Gillbauer, Studien zur griochischen Tachygraphie. II. Tachy-
graphische Spuren im Papyrus der Aristotelischen “40n-
valov molırela. Arch. f. Stenogr. 1901 8.159. und 257.
F. @. Kenyon, Grock Writing, B. 0. 800—A. D. 900. Sandars Render
in Bibliography for 1900-1. Vgl. Archacel. Report 1. c. 8.68.
186 IM. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
F. 6. Kenyon, The palacography of the Herculaneum papyri. Fest-
schrift f. Gomperz (1902) 8. 373-380.
€. Wessely, Kritische Studion zur altgriechischen Tachygraphie.
Arch. £, Stenogr. 1902 8. 1-5.
Derselbe, Über das Alter der Inteinischen Kapitalschrift in dem
Fragment Nr. 33 der Schrifttafeln 2. ülteren lat. Palaco-
graphie und: Über das wechselseitige Verhältnis der griech.
u. lat, Kursive im IV. Jahrh. n. Chr. Stud. z. Pal. u. Pap. p. If.
u XXIIE Vgl. auch p. KAXVI.
Aufserdem haben Grenfell und Hunt manche feine paltographische
Beobachtung in den II. Band der Amherst-Papyri eingeflochten. Auch auf
die schönen Tafeln dieses Bandes sei hier nochmals hingewiesen. Ich be-
halte mir vor, auf einige der angeführten paliographischen Arbeiten später
genauer einzugehen.
Es wird allgemein mit Freudo begrüfst werden, dafs sich in London
unter Leitung von E. Maunde Thompson, George F. Warner und Frederic
6. Kenyon eine Now Palaeographical Society gebildet hat, die die
Arbeit der Palacographical Socioty, die 1895 ihre rühmliche Thätigkeit
eingestellt hat, fortführen will.
6. Zur Theologie und Religionsgeschichte.
Aufser den schon oben unter 4. aufgeführten Arbeiten von Deifımann
und Thumb sind hier noch folgende hervorauhoben:
W. de Bock, Mat#riaux pour servir A Yarchöologie de !Egypto
chrötienne. Petereb. 1901. — In diesem postumen Work, das ich
noch nicht geschen habe, sollen auch einige Inschriften mitgeteilt sei.
W. €. Crum, Christian Egypt. Archacol. Report 1900/18. 64—81.
Vgl. auch von demselben Verfasser die unten $. 172 besprochenen
Coptic Ostraca, die aufserordentlich viel neues interessantes Material
für die Geschichte der ägyptischen Christen bringen,
A. Deifsmaun, Ein Original-Dokument aus der Diocletianischen
Christenverfolgung. Papyrus 713 des British Museum. Tüb. u
Leipz. Mohr 1902. — Eine Monographie über P. Grenf. II 73. Vpl
Harack, Theol. Lit. 1902 Sp. 205#. und Deifsmann, ebend. Sp. 364.
Zu Huvelin, Los tablettes magiques et le droit romain vgl. unter
Nr. 7 (Jurisprudenz)
W. Kroll, Aus der Goschichte der Astrologie. N. Jahrbh. f. d. kl.
Alt. VIT (1901) 8. 559577. — Das Work des Nechepso und Poto-
Siris, die gemeinsame Grundquelle der späteren Astrologen, ist nach K.
in Alexandrien im II. Jahrh. v. Chr. (otwa zwischen ee) ver.
fafst worden. Auf diese Autoren beruft sich P, Par. 19 14 (Hero-
sis und 5 Buoıkeis Neyais).
E. Nestle, Zum Vaterunser von Megara Z. f.d. Neut. Wiss. II (1901)
8.347. — Nestle liest in der letzten Zeile des von Knopf heraus-
gegebenen Ostrakons nur xJügie. Vgl. in dem von mir Arch. 18,435
herausgegebenen Vaterunser das «(igi)e hinter zugasuär (23).
R. Reitzenstein, Zwei religionsgeschichtliche Fragen nach ungo-
druckten griechischen Texten d. Strafsh. Bibliothek. 1901. — Aufser
II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 167
den schon oben 8.140 besprochenen Texten sind hier noch folgende
ediort und auf das eingehendste kommentiert: 1) P. Strafsb, Nr. 480,
ein Lied auf den Porsersiog Diokletians 8. 47, 2) P. Strafsb. Nr. 481,
ein Lied von der Weltschöpfung 8.527. Vgl. Taf. I. Beido aus dem
IV. Jahrh. n. Chr.
€. Schmidt, Fragmente einer Schrift des Märtyrerbischofs Potrus
von Aloxandrien. Texte u. Untersuch. z. Gesch. d. Altchristl. Lit,
v. Gebhard u. Harnack. N. F. V (1901) 4%. — Eäition und Erkli
eines schr interessanten koptischen Textes aus der Pariser Bibliothöque
Nationale. In einem Exkurs behandelt Schmidt (8. 4711) „Die Pra
focten Ägyptens während der Verfolgung“ (Diokletians).
Usener, Milch und Honig. Rhein. Mus. 57, 8. 177-195. — Usener
legt die Bedeutung von Milch und Honig in Mythologie und Kultus
dar. Im besondern erweist er den heidnischen Ursprung der litur-
gischen Verwendung von Milch und Honig in der christlichen Kirche,
„Ägypten“, sagt er 8. 191, „war das Land, wo unter dem Einflufs
er Gnosis zuerst heidnische Elemente, fast planmäfsig, in das Christen-
tum eingemischt wurden“; Auf 8. 192 verwertet er Parthey’s Zauber-
pap. in Abh. B. Akad. 1865 8. 120, 201.
C. Wessely, Das Potrus-Evangelium u. dor mathematische Pap. v.
Achmim. Stud. z. Pal. u. Pap. p. XXXVIIM. — Er setzt die beiden
Texte aus palacographischen Gründen in das IV., spätestens den Anfang
des V. Jahrh.
R. Wünsch, Eine antike Rachepuppe. Philologus LXI 8, 26-31. —
Wünsch deutet überzeugend eine in einem attischen Grabe (etwa
IL. Jahrb. v. Chr.) gefundene Bleifgur als „Rachepuppe“ und weist
auf die nahen Bezichungen zur Zauberlitteratur (Bleitafeln und Papyri)
hin. Vgl. Wien. Denk. 36 8. 52 v. 296@.
Wenn auch ‚nicht in direktem Zusammenhang mit den Pappnus-
forschungen stehend seien doch auch die folgenden Arbeiten hier genannt
H. Diels, Ein orphischer Domotorhymnus. Festschrift für Gomperz
1902 8. 1-15.
6. Schmidt, Plotins Stellung zum Gnosticismus und kirchlichen
Christentum. Texte u. Untersuch. v. Gebhardt u. Harnack. N. F. V
(1901) 4.
P. Wendland, Christentum und Hollenismus in ihren litterarischen
Beziehungen. Vortrag, gehalten auf d, Strafsb. Philologenvers, 1901.
Neue Jahrbb. £. d. kl. Alt. 1902.
R. Wünsch, Das Frühlingsfost der Insel Malta. Ein Beitrag zur
Geschichte der antiken Religion. Toubn. 1902. 70 8.
7. Zur Jurisprudenz.
Aufser den schen oben 8. 117 genannten Aufsätzen von Mommsen
und Mitteis sind mir folgende Arbeiten bekannt geword
St. Brafsloff, Aotas legitima. Z. Sar. St. Rom. 1901 8. 169—194. —
Brafsloß analysiert eingehend die Oratio principis in BGU 611 T, für die
168 MI. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
er mehrere neue Ergänzungen beisteuert. Er behandelt im besonderen
den Widerspruch, dar in der Gleichstellung des vollendeten 24. Lebens-
jahres mit dem plätorischen Alter von 25 Jahren vorliegt.
N. Herzen, Besprechung von O. Gradenwitz' Einführung in die Papyrus-
kunde. I Z. Say. St. 1901 $. 231-233. Vgl. oben Arch. I 8. 5451.
P. Huvelin, Les tablettes magiquos ot lo droit Romain. Annales
internationales @histoire 1901. 66 $. 8%. Besprochen von C, Wachs-
muth, Deutsch. Litteraturz. 1902 8p. 5
Fr. Leo, Die capitatio plebeia und die capitatio humana, im römisch-bpzan-
tinischen Steuerrecht. Berl. 1900. Besprochen von H. Erman, Z. Sar
St. Rom. 1901 $. 2138.
1. Mitteis, Zur Geschichte der Erbpacht im Altertum. Abh. Süchs.
Ges. Wiss. (phil. bist) X Nr. IV 1901. 66 9. — Mitteis behandelt
in dieser grundlegenden Studie: I. Die griechische Erbpacht. II. Das
ius in agro vectigali dar römischen Staats- und Gemeindeverwaltung-
III. Das Bifanksrecht. IV. Entwicklung in der späteren Kaiserzeit
Fortbestand kleiner Erbpachtungen? V. Gegensatz und Verschmelzung
von Emphyteuse und. lus porpetuum. Erbpachtung im Grofsen. Auf
die ägyptischen Verhältnisse weist er namentlich 8. 34£. hin. Inzwischen
hat er einen wichtigen Nachtrag guliefert in der schon oben mehrfach
erwähnten Arbeit über P. Amh. 68 (Z. Sar. St. 1901 8.151 M). Im
besonderen sei hier auf seine Gleichung 7 meoa6dov = ager vecti-
galis — „sererhpachtetes Staatsland“ hingewicsen.
M. €. Muller, Bijäragen tot de konnis dor geschiedenis en der ro-
'eoptie van het Romeinsche Recht, Themis 1901. Nr. 1. — Eine
eingehende Besprechung von Mitteis” Reichsrecht und Volksrecht.
R. de Ruggiero, TI diritto Romano e la papirologia. Bullottino dell
Istit. di Diritto Rom. XIV (1901) fasc. 1. — In einem warm geschrie-
onen Überblick über die Papyrusforschungen hebt der Verfasser nament-
lich das hervor, was für das Studium des römischen Rechtes von Be-
deutung ist. Bino Bibliographie ist beigefügt.
P. Tassistro, TI matrimonio dei soldati romani (gekrönte Preisschrift
der Universität Bologna). Roma 1901. 101 8. (Estratio dal periodiee:
Studi e documenti di storin o diritto. Anno XXIT 1901). Besprochen
von H. Erman, Z. Sav. St. Rom. 1901 8. 231—240. — Tassistr,
dessen Arbeit mir nicht zugänglich gewesen ist, hat, wie ich aus Er-
mans schr eingehender Rezension entnchme, auch die Papyrusurkunden
herangezogen, wenn or sie auch nach Ermans Urteil, durch das Er-
jgebnis der Inschriften bestimmt, „nicht unbefangen® verwertet. hat.
‚Erman stimmt mit dem Vorf. überein in der Verwerfung der Annahme
eines gesetzlichen Verbotes der Soldatenchen, und nimmt, abweichend
von ihm, ein (ron Augustus nur wieder eingeschärfles) altrömisches
Disziplinarvorbot mit Nichtigkeitsfolge bei Verletzung des Mandatas an.
— Nebenbei sei hier ein an sich goringfügiger Irrtum beseitigt, weil auch
Erman wie alle Vorgänger ihn wiederholt: die Worte in P. Cattaoui IT
Grgerevogulvon Zuelvon eis Kögen» beienten nicht, dafs Tsidoros in
Xögeng (was man mit Korti in Nubien identifriert hat) stationiert
war, sondern dafs er als Soldat in — cine Cohorte eingetreten sei,
TIL. Bibliographische Notisen und Mitteilungen 189
nämlich die später genannte oreige mgcien Onßaluv. Zu zUgen — Cohors
el. meine Griech. Östraka II n. 1014, 1478.
L. Wenger, Zur Lehro von der actio indieati. Eine rechtshisterische
Studie. X und 271 8. Graz 1901. Besprochen von: FH. Erman, Z.
Sar. St. Rom. 1901 8. 241 und Th. Kipp, Deutsch. Litteraturz.
1902 Nr. 7 Sp. 431433.
Derselbe, Rechtshistorische Papyrusstudien. Graz, Leuschner und
Lubensky 1902. Besprochen von H. Erman, Z. Bar. St. Rom. 1901
8. 2418. und Wiloken, Deutsch. Litteraturz. 1902 Sp. 1141/5. — Wird
von O. Gradenwitz im Archiv besprochen werden.
8. Historische Arbeiten.
Dessau, Sur un nouvel &dit de Yemporsur Inlien. Reruc de phil
N. $. XXV (1901) $. 285-288. — Dessan weist überzeugend nach,
dafs dor kaiserliche Erlafs betrefls des aurum coronarium in P. Fay. 20
nicht, wie Grenfell-Hunt annahmen, auf Sererus Alexander, sondern
wahrscheinlich auf Julian zu Dezichen ist. Ich füge Dessaus Argu-
menten noch folgende hinzu, Der Kaiser des Fdikts ist, che er Aüro-
»gdrap wurde, nur Kaiseg gewesen, nicht auch Zeßaords (vgl. Z. 7
und 14), oder redet doch nicht von letzterem. Damit ist Soverus
Alexander ausgeschlossen, der, wie wir aus BGU 452 und 667 wissen,
auch schon Augustus und Mitrogent des Elagahal gewesen ist, che er
Alleinherrscher wurde. Vgl. auch P. Lond. I 8.113. Bei Julian da-
gegen würde es verständlich sein, dafs er bei diesem Anlafs es über-
geht, dafs seine Soldaten ihn vorher zum Augustus ausgerufen hatten:
in diesem an das ganze Reich gerichteten Erlafs kann er sich nur auf
Solche Titel beziehen, die auch im ganzen Reiche anerkannt gewesen
waren. Ferner spricht für Julians Zeit aufser den von Dossau ange-
führten Gründen auch die Art, wie er Z. 17. von seinen Ayauövee
redet. Wenn dies Sevorus Alexander sprüche, so lichen die Benals-
provinzen unberührt. Zu Julians Zeit aber gab os überall im Römischen
Reich nur kaiserliche Äpeudveg. Der Ausdruck ri rg Basıkslas diar-
© (2. 21) paßt gleichfalls gut fürs IV. Jahrhundert
Auf dio tiefäringenden historischen Untersuchungen von Bruno Keil,
zu denen ihn der Anonymus Argentinensis (s. oben 8. 162) ver.
anlafst hat, mufs auch an dieser Stelle hingewiesen werden.
P. M. Meyer, Zum Ursprung des Kolonats. Beiträge z. Alt. Gesch. I
8. 424-426. — Abweichend von Rostowzew, der in denselben Bei-
frügen 8. 295 f. (Der Ursprung des Kolonats) das Seleukidenreich als
Ursprungslanä des Kolonates festzustellen vorsucht hatte, hebt Meyer
hervor, dafs ganz unabhängig von Asien auch in Ägypten dieselben
Verhältnisse zum Kolonat geführt haben. Die Frage, die zu umfassend
ist, als dafs hier genauer darauf eingegangen worden könnte, ist auch
schon von Mitteis, Aus den griechischen Papyrusurkunden 1900 (Teubn.)
8.31. behandelt worden. Es ist nicht uninteressant, zu vergleichen,
was Rudorf schon 1828 aus dem Häikt des Ti. Julius Alexander ge:
schlossen hatte (Rh. Mus. IT 179).
Auf 8. 477/8 derselben Zeitschrift behandelt Meyer die Pracfecti
170 II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
Aogypti unter Commodus (Reihenfolge: T. Pactumeius Magnus, Flavius
Priscus, Voturius Macrinus, T. Longacus Rufus, Pomponius Faustinianus,
M. Aurelius Papirius Dionysius) und stellt die sonstigen neueren An-
‚gaben über Praefecten zusammen.
Th. Mommsen, Consularia. Hermes 36 8. 602—605. — Unter Benutzung
der griechischen Papyri werden hier Fragen aus der Chronologie Co
stantins behandelt. Im bosonderen erklärt Mommsen die aufäll
Datierung: zois ämodeıp&ngondvors vd 7 in P.Oxy. 42 und 60. Vgl.
hierzu 0. Seeck, Zur Chronologie Constantins, Hormes 87 8.155/6
und Th. Nommsen ebendort 5. 156/7.
Salluzzi, Sui prezzi in Egitto nel eth Tolemaica. Rirista di
Storin Antion N. 8. VI1 (1901) 8. 9—57. — Eino schr nützliche
Monographie, in der der Verfasser nach einem Überblick über
Münzen und Mafke feststellt, was die ptolemäischen Papyri über
Preise Ihren. Nach einander werden behandelt, dio Preisangaben über
Immobilien, über Getreide, Wein, Bier, Öl und andere Nahrungsmittel,
sowie über Gewebe u.a Die Stichproben, auf die ich mich bisher
beschränken mufste, haben mir einen guten Eindruck von der Arbeit
des Verfassers gemacht. Nebenbei sei erwähnt, dafs der aus P. Lond. I
8. 14 gezogene Schlufs über das sıgduev durch die in GGA 1894
8. 721 von mir mitgeteilten Lesungen die Basis verliert. Mit Recht
hebt der Verfasser hervor, dafs zu einer storia del preszo jener Zeit
die Urkunden noch nicht ausreichen. Aber als Vorarbeit dazu hat
seine Studie ihren Wert
U. Wileken, Bin neuer Brief Hadrians. Hermes 37 8. 84—90. —
Ich versuche hier zu zeigen, dafs der Kaiserhrief BGU 140 nicht von
Trajan, sondern von Hadrian, und zwar im J. 119 geschrieben ist,
und ziche daraus einige Konsequenzen für die Geschichte der ägyp-
tischen Logionen. Ich Ieso und orgänze das Datum Z. 3: [L]
Tocufevo[® "Adguuvon Eeßuorolt, [Hovjräiov Alirov ro 7 zul Poulou-
"00 [hmilros. In 2.10 1. une (Q Rammius Martiali) statt
Elan.
6. Wissowa, Monatliche Geburtstagsfeier. Hormes 37 8.157159. —
Wissowa macht es wahrscheinlich, dafs Vergil in der ersten Ekloge
(42), wohl durch Vermittlung einer aloxandrinischen Quelle, Kenntnis
hat von der hellonistischen Sitte der monatlichen Gehurtstagsfoier dor
Könige (rgl. Schürer oben 18. 540).
Aufser diesen spezieller die Papyrusforschungen berührenden Unter-
suchungen sei hier noch auf folgende allgemeine historische Darstellungen
J. Kärst, Geschichte des hellenistischen Zeitalters. I. Band: Die
Grundlegung des Hellenismus. Leipz. Teubn. 1901.
Ed. Meyer, Geschichte des Altertums. III und IV. Stuttg. 1901.
0. Seeck, Geschichte des Untergangs der antiken Welt. II. Band.
Berl. 1901.
II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen im
9. Numismatische Arbeiten.
Fr. Hultsch, Donarius. Pauly-Wissowa V Sp. 202—215. Der Aufaatz
Drache von demselben Gelehrten für dieselbe Mneyklopkdio ist
bereits gesetzt.
Ed. Meyer, Orientalisches und griechisches Münzwosen. Hand-
wörterbuch d. Staatswissonschaften. 2. Aufl. VS. 906—-914. Vgl
bendort 8, 914-920 Römisches Münzwosen von B, Pick.
J. N. Svoronos, Les monnaies de Ptolömde II qui portent date
Rorus belgo de Numismatiquo 1901. — Svoronos hat die verblüffende
Entdeckung gemacht, dafs ein grofier Teil der Piolomkermünzen, auf
denen man bisher keine Daten geschen hat, thatsächlich Daten rügt
Er legt hier als Probe eine Abhandlung über die betreffenden Münzen
des Philadelphos vor und stellt uns erfreulichermeise cin Corpus de la
mumismatique des Lagides, in welchem seine Entdeckung nach allen
Seiten ausgenutzt sein wird, in nahe Aussicht, Wonn sich seine Er-
Kitrung überall bestätigt — und nach der vorgelegten Probe kann
man dio besten Hoffnungen haben —, so stehen wir hier vor einer
epochemachenden Wendung in der Erforschung dor Piolemiermünzen.
10. Epigraphische Arbeiten.
F.W. von Bissing, La grande inseription grecque de Khargeh.
Communication faite h VInstitut ögyptien dans la stance du 11. janr.
1901. — Prof. Moritz, der Direktor der Khedivialbibliothek in Kairo,
bat. gelegentlich eines Besuches der grofsen Onse das Häikt. des Ti
Julius Alexander (CIGr II 4957) photographiert und hat dann zu-
sammen mit v. Bissing auf Grund der Photographien den Text reri-
iert, Letzterer teilt hier das Ergebnis dieser Revision in einom Minuskel-
abäruck der ganzen Inschrift mit und lilst ein rdnume bref über die
Bedeutung der Inschrift für die Verwaltungsgeschichte folgen. So gern
wir auch für diesen einzig wichtigen Text bei dieser Gelegenheit einen
Abklatsch gewonnen hätten, haben wir doch alle Veranlassung, für
das hier Gebotene dankbar zu sein. Nicht nur manche ältere Ver-
mutung ist jetzt betätigt worden, wio das wichtige iv rlı zdog did
Prktoylav in 33 (Letronne), drorisovsilv in 55 (ders), sondern auch
manches neuo Wort ist gewonnen, wie dwißuow Ne[iAou] als Schluls
von 55 und xaleos vor ehe dAnßelag in 56. Ferner ist für dio Re-
konstruktion von grofser Bedeutung, dafs die Gröfse der Licken,
namentlich am Ausgang von 44, genau angogeben wird, wobei sich
herausstellt, dafs dio früheren Bearbeiter meist mit viel’ zu grofsen
Lücken gerechnet hatten. Wir stehen somit vor der verlockenden Auf-
gabe, auf Grund dieser neuen Thatsachen von neuem eine Rekon-
struktion der Inschrift zu versuchen. Manches hat schon v. Bissing
erledigt‘), an anderen Stellen liegen Vermutungen nahe, wie in 52/3
1) In 59/4 würde ich eher zwols rAfs dörlas] [ro3] Erdegoo schreiben, falln
der Rat neh, In 0 an ade Engännung ereßeeelg die Schwierigkeit
nicht. Das vorhergehende egzuuce sregor mufs doch verschrieben sein für dezaio-
ti0or, wenn man nicht dgzeiserfgan (Franz) bilden will: Eozworiau» terör inc.
172 II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
[ros] [melyodgeww, 54 Schlufs xd [Esov), 56/7 Ougfgodvra;]
[xero]ınev, 58 Anfang [yüg, da2’ ob. Doch da v. Bissing mir freund-
Jichst die Benutzung der Öriginalphotographien in Aussicht gestellt hat,
behalte ich mir weiteres für eine spätere Gelegenheit vor.
11. Ostraka.
Zu den von Grenfell und Hunt in den „Fayım tows“ edierten Ostraka
‚el. meine Bemerkungen in der „Deutsch.Litteraturz.“ 1901 Nr.38 Sp. 2390/7.
Inzwischen sind einige neue Besprechungen meiner „Üriechischen Ostraka“
erschienen, nämlich von W. Crönert, Beilage zur Allgem. Zeitung 1901
Nr. 254 (3. Nox); A. Erman, Deutsch. Litteraturz. 1901 Nr. 49 Sp. 3116
— 8121; R. v. Scala, Z. £ Stantswissenschaft V (1902) 8. 65-69. Aufior-
dem liegt ein neues zusammenfassendes Werk vor:
W. E. Crum, Coptic ostraca from the collections of tho Egypt
Exploration Fund, tho Cairo Museum and others. Special
Extra Publication of "the Egypt Explor. Fund. Lond. 1902. — Das
Resultat mühseliger Arbeit, für die auch die hellenistischen Papyrus-
forscher dem verdienten Koptelogen zu grofsem Dank verpflichtet sind
Orum publiziert hier — mit 5 Ausnahmen aum ersten Mal — etwa
600 Ostraka (meistens Kalksteinsplitter, nur einige Topfscherben), die
der Sammlung des Egypt Exploration Fund, des Muscums von Kairo
und zahlreichen andern öffentlichen und privaten Sammlungen ange-
hören. Sio stammen sämtlich aus Oberägypten, die meisten aus der
Gogend von Djeme (Memnonien) auf der Westseite von Thehen. Das
Kloster des heiligen Phoibammen, dessen Mönche viele dieser Scherben
beschrieben haben, möchte Crum mit dem Dör-el-bahri identifizieren.
Einzelne der hier genannten Persönlichkeiten, wie vor allem der Bischof
Abraham, begegnen auch in anderen verwandten Toxten. Die an
Abraham’ sich anschliefsende Gruppe wird von Orum rund um 600 an-
gesetzt, während er andere, wie die Stenorquittungen, dem VIIL. Jahrh.
zumeist, Nicht alle hier publizierten Toxte sind, wie man nach dem
Titel erwarten sollte, koptisch, sondern es sind auch einige griechische
mit aufgenommen, die zeitlich’ und örtlich mit jenen zusammenhängen
Es ist hier nicht der Ort, auf die koptischen Texte genauer einzugehen;
ich möchte nur darauf hinweisen, dafs wie die demotischen, so auch
ie optischen Puhlikationen von der griechischen Papprusforschung
mit, berücksichtigt werden müssen. Im besonderen wird, wer sich mit
den Tyzantinischen Papyri und mit der byzantinisch-arahischen Ge-
schichte Ägyptens beschäftigt, reichen Gewinn auch aus den kop-
tischen Texten zichen.') So weist auch die vorliogende Publikation
Stücke von horvorragendem sachlichen Interesse auf, wie die bischöf-
lichen Zirkulare und zahlreiche unter den legal and” commercial doeu-
ments. Der Historiker, der Jurist und Theologe, sie allo worden
Bäesafn, wie schon Rudorff, Rhein. Mus. 1829, den v. Bing nicht zur Hand.
‚gehabt hat, vorgenl t.
D) Yet, nümentich den toflichen IE Band des CPR yon 7 rail (aan)
Val, auch Erman und Krehe, Ans d. Papymis d. Kerl, Museen 8.299 f. Hier auch
zählreiche Ostraka, die sich mit denen bei Orum aufs engsto berühren.
m. Bi
graphische Notizen und Mitteilungen 113
bieraus lernen können. Aber auch fir den Sprachforscher sind. die
zahlreichen griechischen Lehnwörter, die in die koptischen Texte dieser
Zeit eingestreut sind, für die Erforschung dor Volkssprache in jener
Übergangszeit zum Mittelgrischischen von hohem Interesse.!) Auch für
ie griechische Palßographie sind die koptischen Texte mit heran-
zuziehen, denn wie auch die Reproduktionen dieser Edition von neuem
bestätigen, entwickelt sich die koptische Schrift, die ja abgeschen vom
den 7 Zusatzbuchstaben thatskchlich nichts anderes als die griechische
ist, sowohl in der Unziale wie in der Kursive durchaus parallel der
griechischen Schrift.*) — Unter den griochischen Texten, die F. E.
Brightman erklärt hat, befinden sich aufser den schon erwähnten
spiten Steuorgquittungen (Nr. 424--428)?) etc. auch litterarische Texte,
und zwar biblische (Septuaginta und NT, vgl. 8.1), liturgische (8.141)
und profane. Unter die christlichen liturgischen Stücke hat sich,
wie mir scheint, auch ein Heido verirrt.‘) Nr. 522 (8.4, aus Es
mundo) wird zwar richtig als ein charm, aber doch als ein christlicher
erklärt, denn Brightman liest Z. 3/4: "Ov Zrexev Maple, Klög)e, und
sicht in dem Monogramm am Schluls das Kreuz. Ich lese den Text,
der interessant genug ist hier mitgeteilt zu werden, nach Crums Trans
Skription folgendermalsen®):
Kobvos 5 nurhzen cbv Dyabr
Üav züv Avdgdmav nire-
ge zv Ouudv Mpı, zn Frenev
Magla, x (— zul) un ddong arbv Aukj-
5 oe (me hakıjaen) Argos (für SArgn?), 7p Erenev Tarjang,
2... Kognio ward 100 danni-
Aov zod Baod, eva ph Ävad-
vn abe, üre nguvoumekune (?)
Koöıg ünbreiru. Mi ddays
10. ürdv Auhjoev abrh wire
vönzav (use Auigev
recadlar (BD (— Ryı? oder ügar?).
Auch in Nr. 520 spukt ein heidnischer, freilich von den Christen da-
mals längst recipierter Zauber. Nach den ersten 4 gut christlichen
Zeilen (FAdta neglov sr2.) folgt das Alphabet: Delow this the alphabet.
Vgl. auch 8.84. Wir haben hier also eines jener ABÜ-Denkmäler
1) Auch die koptisch-arabischen Skalen, die von griechischen Lehnwörtern
wimmeln, sollten einmal für die griechische Sprachgeschichte verarbeitet warden.
3) Yel. Wilcken, Tafeln 2, lt. griech, Palacogr. (1800) p.X; GGA 1904 8.798.
5) Bemerkenswert ist in der koptischen Steuergnittung 407 (aus Kom Ombo)
die Angabe, dafs es gezahlt werde MTIPPO, „dem König“. Die Formel ist schon
in der Plolemderaeit nachweisbar: Bender, Vgl Gricch. Ostr. 1 8. 7
‘%) Crum schreibt mir, dafs ihm der heidnische Charakter nicht, ontgang
ist, and bemerkt, dafs die Schrift dieses Ontrakons von den christlichen völlig.
verschieden aei. Nach einer Sohrifiprobe von zwei Worten, die er mir sendet,
Würde ich es mit allem Vorbehalt etwa um 300 ansetzen.
%) Ein ähnlicher Zanber: Wien. Denk. #2 8.59, 1008 M. Zu röv Eerser Magie
vgl. oben Archiv 1 8. 421 M
11 IL. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
vor uns, deren Zaubercharakter kürzlich Albrecht Dieterich so schlagend
nachgewiesen hat.') Die hier wohl zum ersten Mal vorliegende Mischung
von christlicher Doxologio und Zauberalphabet ist um so inter-
essanter, als Dieterich gezeigt hat, dafs noch heute bei Einweihung
fömisch-katholischer Kirchen das Zauberalphabet eine Rolle spielt. —
Nr. 528 und 524 (aus Dendorah) enthalten mit mehreren Lilcken
Tias 4 69124. Wenn auch einzelne Homerverse, auf Ostraka go-
schrieben, als Zaubermittel verwendet wurden?), so Können doch diese
umfangreichen Abschriften nicht so geloutet worden. Hier hat sich
Vichmehr irgend ein armer Teufel, der sich keinen Papyrus kaufen
konnte, auf mehreren Scherben zu seiner eigenen Freude Stücke aus
Homer’ abgeschrieben. Die einzelnen Kolumnen hat er, wie 524 zeigt,
numeriert. Seine Vorlage bot in 91 &vi orgelrö (wie AUDEGHL)
statt Yyalov, in 97 Aoımoio Pagelas zei)gas üpfiu (wie ACDEGHLS)
statt Acvaoisı dafsee Aaiyov dns und in 192: Ydrgeld a[idtere ävas
ür]ög@v 4yanfduvor, was (nach La Roche) keine unserer Handschriften
bietet. eure in 78 ist wohl vorlesen für eıme: (der Doppelpunkt hier
zu erwarten), und wevex in 103 für wöveog, ebenso apevag in 115 für
Polvas. Verlesen oder verschrieben ist auch aueın in 101 (statt Adern).
Im übrigen bricht: gelegentlich, aber nicht. allauhäufig, der Vulgär-
inlekt durch, wie in dar statt zo in 123 ote. — Zum Schlufs ver-
weise ich auf die merkwürdigen lexikographischen Zusammen-
stellungen in Nr. 481, 432 Verso, 435 und 525. In alphabetischer
Folge sind hier allerlei Namen und Wörter zusammengestellt. In den
ärei orsten überwiegen solche aus dem Alten und Nauen Testament?),
doch sind auch andere, 2. T. gleichfalls jüdische Quellen dort benutzt
Dagegen in 525, in dem drei verschiedene Alphabetreihen vorliegen,
zeigt der Schreiber einc überraschende Kenntnis dar grischischen Sagen.
Ganz seltene Leute wie Nads, von dem uns nur Pausanias 8, 15,1 er-
zählt, begegnen hier.“) Diese Stäcke verdienen noch eine genauere
Behandlung. Es ist bemerkenswert, dafs 525 und 435 an demselben
Ort gefunden sind wie die Homerstücke, in Donderah.
12. Ägyptisch- Hellenistisches.
Bei der engen Verbindung, in der Ägyptisches und Hellenisisches in
den griechischen Papyri uns antgegentritt, müssen Ägyptologie und helle-
nistische Papyrusforschung sich zu gegenseitiger Aufklärung die Hand reichen.
In schr orfreulicher Weise ist dies bereits geschehen in den oben besprochenen
Arbeiten von Spiegelberg über die Demotischen Papyri (vgl. 8. 1424) und
von Crum über die koptischen Ostrakn, und ich hob dort schon hervor,
io viel auch wir Hollenisten daraus lernen können. Wie wichtig andrer-
1) Rhein, Mus. 50, 77 Vgl. auch den interessanten Hinweis von Klotz auf
Amamian, 20, 1,28 ebendort 8. 030
3) Val. Wensely, Wien. Denk. &2 8.7. Meine Grisch. Or. II n. 1140
3) In 480,7 wird Zelsgeios zu ergänzen sein. Vgl. Luc.19. Darauf etwa
nd‘ "Beer
3) In 635 sind nur
Andere Wörker. Also vuds
'amen zusammengestellt, während in den anderen auch
IM. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 125
seits dio griechischen Papyri auch fir die Ägyptologie sind, ist kürzlich
scharf betont worden von Ad. Erman in der oben 8. 172 erwähnten Bi
sprechung meiner Ostraka. Mir will cs freilich scheinen, als ob er in
seinem Bestreben, das ägyptische Element stark hervortreien zu lassen,
die Bedeutung dessen, was die Papyri für die Erkenntnis der griechisch“
römischen Welt uns lofern, nicht ganz zu ihrem Rocht hat kommen lassen.
So zutreffend im allgemeinen das ist, was er über das Leben in den
Dörfern und über „die Stotoztis und Psenosiris“ sagt, so hat es doch
daneben, namentlich in den Gaumetropolon, auch Mexedöves und "Elinves
und später auch Ponior gegeben, in deren Leben und Sitten uns
die Texte mit derselben Deutlichkeit' hineinblicken lassen. Doch die von
Erman aufgeworfeno Frage ist zu verwickelt, als dafs ich hier mit wonigen
Worten Stellung dazu nehmen könnte, ohne mich der Gefahr mifsverstanden.
zu worden auszusetzen. — An weiteren ägyptologischen Arbeiten, die für
unsere Zeitschrift in Betracht kommen, sind noch dio folgenden zu nennen:
F.L. Griffith, Tho old coptic horoscope of the Stobart Collection
Zeitschr. £. Äg. Spr. 38 8.7103. Vgl. dazu ebenda 39, 8. 78. —
Griffth giebt hier eine neue, die Vorgänger weit überragende Edition
des ültesten koptischen Textes, den wir haben (I. Jahrh. a. Chr.), jenes
Horoskopes, dessen griechische Bestandteile Konyon 2. T. schon in
P. Lond. 18.126. herausgegeben hat. Auf den koptischen Teil der
Arbeit kann hier nicht eingegangen werden; nur auf die Eäition des
Griechischen sei kurz hingewiesen. Wenn Grifith glaubt, die grie-
chischen Zeilen, die ihm Kenyon jetzt gelesen hat, hier zum ersten
Mal bekannt zu machen, so haben sie beide Aherschen, dafs ich schon
in meiner Besprechung "von P. Lond. I in den Göft. Gel. Anz. 1894
8. 732 diese Zeilen gelesen habe. Ich würde das nicht erwähnen,
wenn meine damaligen Lesungen nicht in einem Punkto vollständiger,
in einem anderen, wie mir scheint, richtiger gewesen wären. Für die
fast ganz ausgelöschte Zeile IV 28, wo Kenyon auch jetzt wie in seiner
früheren Räition mur genuerife: erkennt, habe ich nach dem Original
damals folgende Lesung mitgeteilt: [dmd Zrloug 3 winus & [iulious x
Zus Le [nüvas Andges we ..].. zengarlke.') Da ist die 2. Periode
des Lebens beschrieben, die danach vom 6. bis zum 25. Jahre währte.
Dies steht freilich in Widerspruch zu Kenyons Lesung in V 5: dm
Lxn, wonach die 3. Periode mit dem 28. Jahre eingesetzt hätte. Aber
ich glaube hier auch jetzt sogar auf der Photographie zu erkennen,
was ich damals nach dem Originel mitteilte: db Lxe. Ebendort Z. 6
bemerkt Kenyon: „fa, not genwerifu“. Ich habe damals gelesen:
Aiäfs zenfwer]u und sche wenigstens das 9 auch jetzt auf der
Photographie. Nach den Parallelen kann hier auch kaum etwas andaros
gestanden haben. Neu ist mir nur die Lesung agim (— "4geas) in
V 13, die aber wohl mit Recht die Fragezeichen trägt.
K. Sethe, Dodekaschoinos, das Zwölfmeilenland an der Gronze
von Ägypten und Nubien. Untersuch. z. Gesch. u. Altertumak.
1) It nach dem koptischen Text vielleicht vor zenkeriku ein 'Häiov zu
ergänzen?
176
II. Bibliograpl
‚che Notizen und Mitteilungen
Äggpt. herausg. v. K, Sethe. II 3. Leipz. 1901. — Sehe sucht in
ieser mit gewohntem Scharfsinn geführten Untersuchung nachzuweisen,
daßs die Dodekaschoinos nicht, wie wir bisher allgemein annahmen,
das Gebiet vom ersten Katarrakt bis Hiera Sykuminos, sondern nur
dus Katarraktengebiet selbst von Assuän bis Philae "umfafste. Er
weist nach, dafs die Agyptischen Inschriften der ptolemäischen und
römischen Zeit ein Feld von 12 jr als im Besitz der Isis von Philae
befindlich kennen, das diesem Gebiet zwischen Assuän und Philae ent-
sprochen hat. Er sucht ferner zu zeigen, dafs in Übereinstimmung
hiermit auch Ptolemius IV 5, 73 mit Amderdspowos nur dieses klein
Gebiet gemeint hat. Gegen die letztere Annahme habe ich die folgen-
den Bedenken noch nicht überwinden können. Selbst wenn seine recht
erheblichen Änderungen des Ptolemäischen Textes das Richtige traffen
sollten‘), s0 würde m. E. daraus noch nicht notwendig folgen, dafı
die Zodendogewos bei Piolemäus dus Katarraklengebiet bezeichnet.
Auch so könnte mit elc« 4. die Überschrift zu der folgenden Beschrei-
bung des Landes bis Hiora Sykaminos gegeben sein, denn aus dem eltu
hat Sothe doch wohl zu viel gefolgert. Wenn Ptolemius elta guomo-
Aleng sagt, konnte er auch elte Awlerdepuvog sagen und doch damit
&ino Überschrift zum Folgenden geben wollen. Wenn mit den Worten
din’ Avaroldv 100 morunod werd röv nurapgdunp rbv wngdv die Über-
schrift zum Folgenden gegaben wäre, wie Sathe will, so würde man
eine Auknüpfung an das Vorhergehende, zum mindesten ein di, vermissen,
Auch sollte dann Merd (di) rov watuggdsrn» r. u. voranstehen und dx’
üruroköv folgen. Vgl. IV 7,131. So scheint mir dies schwierige Problen:
noch nicht definitiv gelöst zu sein. Andrerseits habe ich mich nicht davon
überzeugen können, dafs Sethe in der Interpretation der Inschrift aus
Talmis (Leps. D. VI 95, 379), in der ich die Zugehörigkeit von Talmis
zur Dodekaschoinos ausgedrückt fand (Hermes 23, 595), mit Recht
wieder auf die Deutung von Franz (OIGr. III 5069) zurückgegriffen
bat, wonach nicht Tiäuens ls 4 orailvov), sondern Tiku(ens) Tas
z06 B Xoller) zu lesen wäre. Trotz der verlockenden Beziehung auf
das Osirisfest vom 12. Choiak scheint mir Folgendes gegen Sethes
Deutung zu sprechen: 1) Der Stein bietet, worüber kein Zweifel be-
steht, oyor und nicht z.. Sethes Vorschlag (8. 35), dafs das « als
Endung des vorhergehenden dwdendrng (geschrieben 13) aufzufassen sei,
ist für diese Zeit unannehmbar. Wer Xol(ex) liest, mußs eingestchen,
dafs der Steinmobz ein sinnloses « gemeifelt hat, Ein solcher Fehler
ist hier aber um so unwahrscheinlicher, als alle anderen ursprüng-
lichen Verschen sorgfältig verbessert worden sind. Die Inschrift ist
durchkorrigiert! 2) Auch die Deutung von rag als Tehu(eug)
Tog ist nach den sonstigen Abkürzungen dieser Inschrift mehr als un-
wahrscheinlich. Die Parallelen Oyß- und Ele“ sprechen daflr, dafs
der Steinmetz Tal abgekürzt haben würde. Auch das mu in der
1) Hinter
inem werd Texöneo dürfte freilich nicht unmittelbar, die Orts-
bestimang nach Länge und Breite stehen, sondern wäre ein ig Mag zu er-
warten
MI. Biliograpbische Notizen und Miteihingen ım
Silkoinschrift, auf das Setho sich stützt, spricht gegen, nicht für ihn.
Das übergesoizte u rührt vielmehr vom Korrektor her, ebenso wie das
us in sovt"” und das & in optäues. Der palkographische Bo-
fund spricht also entschieden gegen Sathes Deutung. Über
meine sachlichen Bedenken kann ich mich hier nur andeutungsweise
Außsern. Der Stratege, dessen Originalerlafs (auf Papyrus) übrigens
sebstverstündlich das Tagesdatum getragen hat, giebt für die Aus-
freibung der Schweine den Termin: ivrbs nevrexaldexa fugän. Das
ist eine runde, für Termine sehr beliebte Summe von Tagen, etwa wie
unsere „I4 Tage“. Vgl. BGU 646,24; P. Lond. II 8. 153, 16 (corr);
Polyb. 18,34, 5. Durch solche Parallelen wird die spontane Wahl
dieser Frist in dom Erlafs jedenfalls sehr verständlich. Allerdings ist
micht ausgeschlosen, dafs der nach Setho vom Prokurator bestimmte
Termin (der 12. Choiak) zufällig gerade ausgerechnet 15 Tage von
dem Tage der Erlasses entfernt war. Aber wenn schon einmal der
Termin vorher angegeben war, so hätle dor Siralago wohl sicher in
irgend einer Weise auf ihn hingewiesen, etwa mit wöyge raumg rig
meoDseulas oder dgl. Auch stört mich das nackte Has sis ıB Klar
statt Zog rüg ıB roD elovövzog unvög Kol oder Ems tig ıB Kolax 105
viorörog x. Froug oder dgl. Aus allen diesen Gründen möchte ich
meine Deutung der Inschrift aufrecht erhalten, der zufolge Talmis im
HL Jahrh. m. Chr. zur Dodekaschoinos gezählt worden ist. Da dies
im Widerspruch sieht zu Selhes Nachweisen für die älteren Zeiten, s0
weils ich keine andere Lösung der erux als die Annahme, dafs der
Ausdruck Awdexdopoivos, der ursprünglich, wie Setho gezeigt hat, nur
das Katarraktengebiet zwischen Assnän und Philae bezeichnete, später
— im IL und UT. Jahr. —— auch auf das südlich angrenzende Land
is Hiera Sykaminos ausgedehnt worden ist.) — Zum Schlufs sei noch
anf die interessanten Bemerkungen auf 8. 25/6 über die Inschrift bei
Strack, Dyn. Ptol. Sr. 140 hingewiesen?)
W. Spiegelberg, Ägyptische und griechische Eigennamen aus
Mumienetiketten der römischen Kaiserzeit, auf Grund von
grofsenteils unveröffentlichtem Material. Demotische Stndie
Heft L_ Leipz. Hinr. 1901. — Welchen Wert die griechischen Trans
skriptionen ügppfischer Wörter für die Erforschung der ägyptischen
Sprache haben, ist seit langem anerkannt. Ungeheuer grofs ist das
Material, das die griechischem Papyri und die verwandten Schriftdenk-
imäler geliefert haben. Spiegeiberg, der sich in der vorliegenden Studie
auf die in den Mumienetiketten überlieferten Transkriptionen und ihre
demotischen Gegenstücke beschränkt, schöpft abgesehen von früheren
Fäitionen aus zahlreichen noch unedierten Stleken, von denen 117,
1) Dafs auch Lündornamen, dio an sich eino lokale Begrenzung in sich
schließen, wie Judendagomsos, wotzdem auf woitere Gebiete ausgedehnt worden
können, zeigt, worauf ich von befreundoter Seite aufmerksam gemacht werde, das
Beispiel des Namens „Siebenbürgen“.
9) Mit Recht ergänzt Sethe nicht [r]ederuaros. sondern [9Jeöxriaror, wie auch
ich in meiner ersten Besprechung des Steines geihan habe. Archaeol. Gesellsch.
1088.
1
178
jeraphische Notizen und Mitteilungen.
im Besitz des Horrn Dr. Forrer befidlich, in Facsimile auf 33 Tafeln
anhangweiso mitgeteilt sind. Er giebt ulso nur einen Ausschnitt aus
einem Ausschnitt, und doch, wie reich und anregend sind die Resultate
seiner Arbeit! Auch den hellenistischen Papyrusforschern, namentlich
den Bäitoren, sci dies Work bestens empfohlen. Mauchen von ihnen
mögen bisher die ägyptischen Eigennamen nur unangenehme Unter-
brechungen der griechischen Texte gewesen scin. Wer dies Buch durch-
studiert hat, wird künftig auch für diesen Teil der Tradition Interesse
gewinnen und für die Entzifferung und Rdition manchen wertvollen
Fingerzcig. erhalten. — Spiegelberg schickt in einer „Matorialsamm-
lung“ die griechischen und demotischen Personennamen aus den Mumien-
efikotten in alphabetischer Reihenfolge voraus, wobei Erklärungen ge-
geben oder versucht werden. Im zweiten Teil’ werden die Formeln der
Mumienetikette ausführlichst behandelt, worauf Prologomena zur Er-
klörung der Namen, ferner Abschnitte über dio Accentuierung und die
Bildung der Eigennamen u. a. folgen. Auch die Namen der Götter,
der heiligen Tioro und Bäume sind gesammelt, — Die Vorbedingung
Für die sprachliche Verwendung der griechischen Transkripionen mufs
ihre richtige Lesung sein. Soweit ich Spiegelbergs eigene Lesungen
an der Hand der beigegebenen Tafeln kontrollieren konnte, hat er gut
gelesen. Nur wenige Kleinigkeiten habo ich nachzutragen. In *F 107
iest er Avzvoov. Ich vermute, dafs der ungeschichte Schreiber "Aurı-
+6ov gemeint hat. In *F 80 steht Taddvı, nicht Taldnız (8. 48°)
Was Sp. für 6 hielt, ist das Jahreszeichen. In *F 74 steht Hera,
nicht Habs. Die Punkte führen auf dieselbe Aussprache wie Taraei«
In *F 64 endlich möchte ich zuvorgo) wogen des Halbkreises nicht in
1mvorgö(gos), sondern in givorgön(os) auflösen, eine Form, die auch in
‚meinen Griech. Ostr. II n. 304 begegnet.!) Während also die von Sp-
selbst auf diesen 117 Stücken gelssenen Namen sich fast alle bewähren,
fürchte ich, dafs aus don älteren Publikationen manche falsche Lesung
mit hinübergenommen ist, Ich konnte z. Z. nur die von Le Blant
herausgegebenen z. T. kontrollieren, und da giebt es genug zu berich-
tigen. Ich mufs mich hier auf einige Beispiele beschränken. BL 1
Tijeng, nicht TMivig. BI. 37: Wewöflds, nicht Wevßös. Bi. 63
Wahrscheinlich @dowovens zu lesen (gl. Peyron: Bhonovros). Das ist
der in Theben so häufige Name Pdonsrdng (neben Pdoruswdns).
Also daworr „= Plah 4 Mont“ ist aufzugeben. In Bl. 66 steht
Micovägıs neben Meoongus; @ele)vamüpgos mit 1; Hnvavav neben
Imvacı (damit füllt der Gedanke an (A)awer). Hinzuzufügen ist
aus diesem Text: Eevegoöc(os) (gen. fm.) und Wevzaüros (gen. masc),
aus BI. 68: Tumouig, aus Bl. 04: Tooweodvdins und Toovusdv (10
such Wessely, Wien. Stud. VII 76). Dies ist interessant gegenüber
YWevrstweoßvre (8. 63°): da der Gegenton auf Wev zurückging, wurde
o zu «. Nun kann es auch nicht mehr „äie Tochter der Akazie“
heifken, sondern höchstens „äie Schwester der Akazie“. Krebs’ Kon-
jektur, in BL. 84 Aananmeleıs als Gewerbenamen (== Aeyer6reiıs) zu
1) In *F 19 frenne ich Drgowdös und xovgrös (Barbier). Der Demotiker, der
vor xovgeiig den Artikel setzt, bat ca chenso aufgefäft,
II. Bibliographische Nolisen und Mitkilungen 179
fassen, hat Sp. mit Unrocht aufgenommen: Tiifpıs ist Masculinum!
Vielmehr ist Aenden Eigenname, und zwar Verkürzung von Tide
(BI. 32), und ebenso Zehaıs, -— Für die sprachliche Würdigung der
Namensformen ist die Frage der Provonienz schr wichtig, da be-
kanntlich schr verschiedene Lokaldinlokte in Ägypten gesprochen wurden.
‚Nach dieser Richtung hat Spiegelberg sein Material nicht genau genug
geschieden. Er hält viel zu viele für achmimischen Ursprungs und
übersicht vor allem, dafs in der Sammlung von Le Blant auch nicht
ein einziges Stück nachweisbar aus der achmimer Gegend stammt,
Sondern, soweit kontrollierbar, sämtlich aus der thebanischen. Es würde
seiner Arbeit schr genützt haben, wenn er sein Material nach der Her-
kunft in folgende 3 Gruppen gegliedert hätte, die zugleich — im
Grofsen und Ganzen —— dinlcktischo Einheiten ropräsentieren: I. die
aus dem Faydm, publiziert von Wessely und mir. IL die aus dem
panopolitischen Gau (Achmim, Sohag): Sammlungen Forrer, Revillout,
Krebs (soweit nicht schon bei Lo Blant) u. a. IH. die aus der theba-
mischen Gogend, von Koptos über Diospolis und Hermonthis bis Tos
giov: Edition von Le Blant. Bei strenger Berücksichtigung dieser
drei Gruppen wird manche Namenserklärung anders ausfallen als bei
Spiegelberg. Bei dem Dorfo @dvıg z. B. wird man, da es bei Le Blant
‚genannt wird, nicht an Thinis denken, sondern an das Dorf Gönıg im
Thebanischen (Cas. 34,5), und cben deswogen wird man Tepevevv nicht
mit dem {aijümischen Dorf Teßervt identifizieren wollen. Aus demselben
Grunde wird es unwahrscheinlich, dafs in ’Augränug stecke gudu = Faijtm.')
Auch wird man nicht mehr sagen können, was Sp. mehrfach hervor-
hebt, dafs die Form Zavovis speziell achmimisch sei im Gegensatz
zum sahid. und boheirischen, denn auch die Sammlung Le Blant aus
dem sahidischen Sprachgebiel bietet die Form zweimal (n. 29 und 38).
Sie ist übrigens auch in Elephantine heimisch (gl. Ostraks). Ebenso
wenig ist Tvagegcs achmimisch, denn sie ist durah Le Blant für die
Gegend von Hermonthis bezeugt. Andrerseits wird man durch eine
solche strenge lokalo Gruppierung des Materials gewifs Ergebnisse für
Dialekte gewinnen. Einzelnes der Art orgiebt sich schon aus dem
vorgelegten Ausschnitt, doch wird man gut thun, für diese Fragen
das gesamte zur Verfügung stehende Material heranzuzichen. — In
der Accentuation der Eigennamen hat sich Sp- der von mir auf-
gestellten Regel angeschlossen. Was er bei dieser Gelegenheit üher
die gröfsere Altertümlichkeit der griechischen Transskriptionen gegen-
über den koptischen sagt, scheint mir durchaus zutreffend zu sein. Hat
doch sogar Hekatäus öfter ältere Formen als Herodot. Ich glaube,
das diese Untersuchungen noch gefördert werden könnten durch eine
umfassende Behandlung der in den Gött. Gel. Anz. 1894 8. 718 von
mir aufgeworfenen Frage, welchen Einflufs die ügyptische Wort-
form auf die Wahl der griechischen Endung gehabt hat.
1) Dagegen das ans dem Faijäm überlieferte Tapıöyıs wird allerdings „die
des Fahrt heifsen. Ich möchte aber nicht mit Sp. 8. 49° in Horoplaure eine
Überetzung davon sehen, weil präg nicht den Strom, sondern den See bedeutet,
Ich babe immer in dem häufigen Asprcios „den Faljümer" geschen.
fr
180
Dies sind die einzigen scheinbaren Ausnahmen. Die
II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
Ist dns einmal festgestellt, so können umgekehrt aus der Wahl
der griechischen Endung Rückschlüsse auf die Sgyplische Wart-
form, wo diese unbekannt ist, gemacht werden. Ich glaube darüber
einige sichere Regeln gefunden zu haben.!) Hier nur eine Probe,
Spiegelberg betrachtet 8. 46° Tiöng als eine andere Schreibung
von Zioöig. Das ist völlig ausgeschlossen, weil ein Wort auf -ig,
-tovg niemals jdentisch sein kann mit einem Wort auf +15, &os. Wi
der Genitiv Tidoelong (0. A) zeigt, ist nämlich Tidofg zu lesen,
wührend Ziobig, -öras (vgl. die Schroibung Zusdeis) den Ton auf
der vorletzten Silbe hat. Ebenso kann Taruns nicht mit Teuuos
ausammengebracht werden, wie Sp. 8. 53° und 8, 41 thut, denn wie
der Genetiv Tixcuslous zeigt und wie es nach dem koptischen kann zu
erwarten ist, heifst es Taufe, während Heiss (05) den Ton nur
auf der vorletzten Silbe haben kann. Wenn ich nur Zeit fände, würde
ich diese Andeutungen gern eiumal weiter ausführen. — Es zeugt von
weitem Blick, dafs Sp. (8.19) die Altersangaben der Verstorbenen
unter Trennung der Geschlechter tabellarisch zusammenstellt und damit
auf den Wert, den diese Materialien für Fragen der Bevölkerungs-
geschichte haben können, hingewiesen hat. Vorbedingung für die
Brauchbarkeit solcher Listen mufs die unbedingte Zuverlässigkeit der
Einzelangaben sein. Wonn dieser Anforderung hier noch nicht genligt
ist, so ist daran vor allem die Schwierigkeit Schuld, die die Deutung
mancher Zeitangaben auf diesen Mumienetiketten bereitet. Was ist
Rogierungsjabr? und was ist Lebensjahr? Das ist hei der Knappheit
dieser Texte oft schwer zu entscheiden. Ich habe jetzt aus dem von
Sp. vorgelegten Material eine Regel abstrahiert, die zwar nicht. in
allen, aber in vielen Füllen — wenn sie sich wirklich bewähren
sollte! — Sicherheit geben würde: ich glaube nämlich, dafs dio Zahlen,
denen schräge Doppelstriche / beigefligt sind, immer nur Kaiserjahre,
wicht Lebensjahre oder mit anderen Worten Ordinalzahlen, nicht
Kardinalzahlen bezeichnen.*) Danach bedeutet z. B. in Krebs n. 19
Le$// nicht „im Alter von 1}; Jahren“, sondern „im 1. Jahre“ des
ungenannten Kaisers (das pleonastische $ hier wie sicher in *F 60).
Meine Korrekturen zu der Alterstafel vorzulegen, würde hier zu weit
führen. Die für diese Stelle übergrofse Länge meines Referates möge
durch die grofse Anregung, die die Arbeit des Verfassers mir gewährt
hat, entschuldigt werden.
Würzburg. Ulrich Wilcken.
1) Einzelne Bechachtungen
9 In F101 fehlt rotz El
ie in BI. S0
‚uch bei Spiogelberg 8. 37° u. 02".
sr, wie hüußg, das Lebensalter. Die Doppel-
die in DI wohl nicht ursprünglich zum Test gehörig.
'apyri bestätigen, soweit ic
ie daraufhin durchblätterte, die obige Regel
m
hographische Notizen und Mitteilungen 181
Passows Wörterbuch der griechischen Sprache.
Vollig non bearbeitet von Wilhelm Crönert. Göttingen, Verlag von
Vandenhocek und Ruprecht.
Da an die Herausgabe eines neuen Thesaurus Jingune graccas in absoh-
barer Zeit nicht zu denken ist, so hat sich die Verlagsbuchbandlung von
Vandenhoeck und Ruprocht In Güttingen entschlossen, wenigstens in knapper
Form den ungeheuren Fortschritt der Wissenschaft in den letzten fünfzig
Jahren vorzulegen. Der neue Passow soll aber nicht lediglich eine er-
gänzte Auflage des alten sein, sondern von Grund auf umgearbeitet werden,
insbesondere sollen die wichtigeren Stellen gewissenhafte Nachprüfung finden.
Dies ist darum schr notwendig, weil der alte Passow in nicht eben sorg-
fältiger Weise aus dem Dindorfschen Thesaurus lingune graccae ausgezogen
wurde, wodurch zahlreiche Fehler und Mifsverstündnisse entstanden. Der
neue Passow wird aber das erste Wörterbuch sein, das den grofsen Sprach-
‚zuwachs, welchen Inschriften, Papyri, Ostraka und Münzen brachten, völlig
umschliefst und erschöpft, soweit dies in den eugen Grenzen möglich ist.
Es wird aber ganz besonders die spitere griechische Sprache deren
Frforschung die neue Arbeit sich zum Ziele sotzt, und es läfst sich’ sicher-
lich trotz des knappen Raumes schr viel Lehrreiches und Neues über
das Aufkommen, die Veränderung und das Absterben einzelner Bildungen,
Worte und Wendungen zusammenbringen. Dafs ein solches Wörterbuch bei
richtiger Durchführung der angegebenen Grundsütze für die Papyruswissen-
schaft von grofser Bedeutung sein wird, liegt auf der Hand. Die Vor-
arbeiten sollen mach der Ende Januar 1901 ausgegebenen Ankündigung in
otwa vier Jahren zu Ende gehen, das Wark selhst wird in zwei grofsen
Lexikonoktarbänden erscheinen und etwa 80 Mark kosten.
Englische Ausgrabungen im Faijtm und Hiheh 1902.
We bogan our excuvations last January in the Faylm by looking for
semeteries along the old Bahr Wardän (now being restored) between tho
Söla railway-station and Rubayyät. Near the so-called ‘pyramid” of Säln,
an Old Empire mastaba on the top of he range of hills which divide the
Tayüm from the Nile valley, wo found a small group of very onrly tombs
similar in style to those at Mödüm and probably as old as the third dy-
nasty. These aford interesting oridenen of settlements in tho Faytım under
the Old Empire (ef. Fayüm Towns p- 4), but the burials were poor and
he only object of importance discovered was an inseribed bone oplinder,
now in the Cairo Museum. There were also one or two Byzantine come-
teries to the north-enst of Söla, but no traces of Piolemaic tombs other
than those near Manashinshänch (about 5 miles south of Ruhayyät), most
of which we had oxcarated in 1901 (ef. Archiv Ip. 582). Accoräingly
wo renewed work there and found a few more mummies with papyrus
eartonnage, while tho Roman and Byzantine tombs yielded sevoral por-
182 II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
traits, some fine glass vases and numerous beads, amulets and other small
antiquities. A mummy-tablet mentioning Tanis in the weols of Heraclides
confirms our identification of that village with Manashinshänch (ef. Archiv
1.e). In the middle of February we moved to the south of the Faydm,
Äirst to Talit, where we found a Ptolemaie cemetery but no papyri, and
then to Khamsin, about 6 milas west of Tebtunis. Here we were fortunate
enough to discover a group of tombs containing mummied crocodiles, some
0f which were lined and stuffed with papyrus rolls like those from Tobtunis.
Demotic_ preponderates over Greck in the Khamsin crocodile papyri, but
their value is enhanced by the fact that they belong, so far as we have
been able to judge, to the period from B. 0. 90--60, and therefore form
a useful pendant to the erocndile papyri {rom Tebtunis, which were written
for the most part between B. C. 180 and 90. The village of Kegasdoneis
is frequentiy mentioned and is not improbably to be identified with Khamsin.
We also obtained a good deal of papyrus cartonnage from large pit tombs
with one or more chambers, which had been uniformly plundered anciently,
but. without destroping the mummies to the usual extent. The unplundered
Piolemaic tombs had nearly all been opened hy us in 1900. On March 9
wo transferred our camp to Mlahfn, where last summer the natives came
upon a emall_ crocodile cometery in the low ground 7, mile north of the
pyramid. Papyrus however proved to have heen very sparingly employed,
and more fruitful results were gained by excarations in the Ptolemaic
tombs situated in the slopes of the ridge on which the temple of Kahän
stands and on an adjacent rise. These had to a large extent been dug by
matives, but one group had escaped and the cartonnage of most of the
mummies was composed of papyrus.
During our excavations in the Fayim we purchased a large amount
of early Polemaic papyras cartonnage which had recently been found at. a
site in the Nile valley. With some difheulty we ascertained this to bo
Hibeh, on the east bank opposite Feshn, and on concluding our work at
Mahün we obtained leave to procecd to Hibeh immediately. That ancient
town, familiar to travellers on the Nile on account of its massive walls
built under tbe 22nd dynasty and pieturesquo templo orergrown by palms,
has a very extensive cemetery dating from the Now Empire to Roman
‚The Pharaonic tombs have für the most part bern dug out, but
of the Gracco-Roman period, situnted outside the town wall on the
north, had not been systematically explored. The carly Ptolemaie mummies
were generally in plain limestone or painted wooden sarcophagi, which
were either placod in chambers rudely hollowed out in the sides of rocky
eminences or simply buried in the debris of ancient houses and ruhhish
mounds. Tho style of cartonnage used for decoration was very similar to
that found in the Faydm, layers of papyrus being frequentiy employed as
a substitute for cloth; and though but fow of the rock tombs had escaped
{he ancient plunderer, we soon obtained a considerable quantity of car-
tonnage which, when added 10 that bought previously, forms a fine col-
Iection of Srd century B. 0. papyri. Owing to the Isteness of our arrival
at Hibeh it was impossible to finish the oscavations there this year, but
we shall resume them next. winter.
Bo ended one of our most autisfuctory sasons in Egypt, which
II. Bibliographische Notizen und Mitteilungen 183
has. resulted in another very large addition to our collection of Ptolemaic
documents, both Greek and demotic. As usual, ho papyri have been sent
to Oxford for publication pending a later division with the Cairo Museum,
and until they have been separated and fHlatiened out it is diffeult to esti-
mate their importanee. Wo anticipate howover that the Hibeh papyri at
any rate will be of special interest to classical scholars, and early Piole-
maic documents from the Oynopolite nome, which has not previously
been a source of Greek papyri at all, are a welcome violation of the pract
cal monopoly as rogards that period hithorto enjoyed by the Fayüm. Wo
hope to issue a volume dealing with the Hibeh papyri in 1903; this summer
we are publisbing Tebtunis I, to be followed later by Osyrhynchus II.
Oxford. Bernard P. Grenfell.
Arthur 8. Hunt,
Miscellen.
1. Dor Graser Papyrus.
Da noch anderthalb Seiten zu „füllen“ sind, publiziere ich hier in aller
Kürze, mit freundlicher Erlaubnis des Besitzers, den Papyrus, den Strzy-
gowski in Eimundn (gegenüber von Antinot) gekauft hat. Vgl. Archiv I
5. 468,2. Der griechische Text steht auf einem Papyrus von 34 cm Höhe
und 17 cm Breite (parallel der Höhe), auf dessen Rückseite sich ein ara-
bisches „Protokoll“ findet. Zu letzterem vgl. Karabacek, Führer P. Rain.
8. 17/8.” Der Toxt, der hiernach und auch nach der Schrift (Annäherung
an die Minuskel) in die arabische Zeit gehört (etwa VII. Jahrh. n. Chr),
lautet nach Adolf Bauers und meiner Lesung‘) folgendermafsen:
+ Oidünns Tadvrnz giv Keß) ayorkägns vig war Onßalde
Ayewovınäg rdkeng vlös Tod rüg Progilodg uwiung Avoußlovog
And zaveng ce Avrıvolon möksos f Adgıklo übe üiß
To0de zuugyd Öguanlup olv D(eG) db nduns tige voD 'Eguounoiltau
5 vonob, ri vöv di duäyor Ivredda Bi vhs wörng Arrwolav mökos
u hie) dyb 8 deiva yeogybs Bavalas nal alOuugkrus
;9efe]Pfaı] mag’ [öuJöv Zul denueri yadvov Royıkönevor
EEE agnan [etg ev] 606 enindens zrdeens Drlumlano,) sad aörte
eb Bumpigov |önir yJusgyılov] ölörimgov dgowgäv can karl.
Der Text ist insofern ein Unikum, als er den Entwurf oder das For-
mular zu einem Pachtkontrakt enthält, den der Verpächter seinem Pächter,
ussen Name (bis auf Agios) und Horkunft unbestimmt gelassen werden?),
entworfen hat. Ohne weitere Erklärungen folgt auf dus Briefpräskript das
Formular, nach welchem dor Pächter den Kontrakt aufsotzen soll. Die
1) Dan Original wurde mir freundlichst nach Würzburg gesandt.
®) Johannes gebraucht im Nominativ ö deise, im Genitiv und Dativ rodde,
eipdı und «od.
184 MI. Bibliographische Notizen und Mitteilungen
Ähnlichkeit mit der chiastischen Ordnung der Bankurkunden (s. oben $. 961)
ist nur eine Aufserliche. Vergleichbar ist im allgemeinen das Kontrakt“
formular P. Lond. 1 8. 205. — Zu dem Titel des Verpächters vgl. CIGr.
IV 8646, 9 (vom d. 577), wo nach Lepsius, Denk. VI n. 200 zu losen ist
108 Auymglordrou) ouyyovkaglov chs dowmauvng mifeug.!) Dafs die byzanti-
mischen Titel und Ämter in dor arabischen Zeit zunächst fortbestanden, ist
bekannt.
2. TO veropopiron zolcor.
Zum Schlufs teile ich einen kleinen Fund mit, der juristisch weiter
verarbeitet zu werden verdient. Aus CPR 20 (a 350 n.Chr.) geht, wie
Mitteis in seinem Kommentar überzeugend dargelegt hat, hervor, dafs man
sich damals gegen den Zwang der Übernahme von Liturgien Andurch schützen
konnte, dafs man zwei Drittel seines Vermögens der betreffenden Gemeinde
freiwillig cedierte, was in der Weise ausgeführt wurde, dafs man das ganze
Vermögen unter der Bedingung der Rückgabe eines Driktels herausgab.
Vgl. . 18: ob [wölös z& mvra no Aaßölv] üvrl 00 vevamandvov zeirov
ch. Mitteis fand einige Ankntipfungen an vereinzelte Bestimmungen des
römischen Rechts, die aber über das IL Jahrh. n. Chr. nicht: zurückgingen
(gl. CPR 18.107). Eine teilweise Bestätigung seiner Deutung bot ihm
später BGU 479, dessen Sinn er zuerst richtig erkannt hat. (vgl. Harmas
32, 6518). Jener Rechtssntz des Wiener Papyrus rückt nun in ein neues
historisches Licht durch die folgenden Worte des Dio (47, 17, 11.) die sich
auf das Schreckensregiment des zweiten Triumvirats (a. 42) beziehen: nal
näreon wol Eregbv zu toidnde, Bagd udv zei dnodc Aagdreron DR mgazOTe
Üybvero: +8 yüg Povkontvp opov Lö60n mduns väs olalas Inardurı
FB rolrov werd raten aurhe America, voir' Tarı wire vu Aapıiv vol
mooobtı nal moipnre opeiv. Öndte yüg Bla z& dio udon pauepds Faulävo,
mg üv zb rolrov dliufon, Eidos re nei Hazlorov aürv nmiovnkvan; xl.
Ich mufs mich hier darauf beschränken zu konstatieren, dafs hier ganz wie
in CPR 20 cine cassio bonorum gegen Rückgabe eines Drittels?) als Schutz
gegen zn grofso Belastung vorliegt. Ob Dio mit Recht diese Bestimmung
als eine der Gewaltmafsregeln der Triumrirn hinstelt, und in Wirklichkeit
nicht vielmehr ein schen damals bestehender Rachtssata vorliegt, der nur
durch die Handhabung durch die Teiumvirm den Charakter des benefiium
verloren hat, ist weiter zu untersuchen.
Würzburg. Ulrich Wileken.
1) Vol. Merquardt, Stantev. II 8. 480,1.
©) Dem mdong eng oöalag Inowäveı (Dio) entspricht dort Z. 6: Ekuranönenos
dvcan dw ige und 19: nur) buordnuns aürcav zür Önagygirtern.
ARCHIV FÜR PAPYRUSFORSCHUNG
UND VERWANDTE GEBIETE
UNTER MITWIRKUNG VON
Orro Gnaoexwerz ns Köxiosnno, Bmuano P. Gnenreiz ın Oxrond,
Aurnun 8. Husr ıx Oxvono, Pızauz Jovauer ıx Lite, Faxonuc
6. Kunron ıx Loxvox, Giacouo Lusnuoso ıx Rou, Joms P. Mauarer
im Dunus, Lupwio Mirtmis ıx Lewzis, Juims Nicoun ın Gew,
Wuraesa Scuunanı ıx Beam, Paut, Vinunox ıx Bonus
HERAUSGEGEBEN VON
ULRICH WILCKEN
ZWEITER BAND.
ZWEITES UND DRITTES (DOPPEL-IHEFT.
Ausgegeben am 21. April 1908
&
LEIPZIG,
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER.
1908,
Das Archiv für Papyrusforschung und verwandte Gebiete
erscheint in Heften zu jo etwa 9 Drackbogen, von denen 4 einen Band bilden.
Der Preis den Bandes beträgt 20 Mark.
Druck und Verlag von B. 0. Tenbner, Leipzig, Poststr. 5
Inhaltsverzeichnis.
Aufsätze,
Straßburger Anckiota (mit Tafel. Von 0.
Die auswärtigen Besitzungen der Plolemäer.
Lottere al signor profossore Wilcken TV- Von Ai
Griechische Papgri zu Leipsig. Von Ludwig Mitteis 2”
Beiträge zur ägyptischen Metrologie II, I. Von Friedrich Hultsch es
Die Berner Ppprusgrabungen iz, esklempeli Magas {m Winter 100/00
(mit Karte von H, Schäfer). Von Ulrich Wileken. . Er
II. Roferate und Besprechungen,
Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen. Von Wilhelm Cränert 337.
Christliche Texte. Von Carl Schr F BE a
Papyrus-Urkunden. Von Ulrich Wilken. . . En
Die Forschungen üher die hellenistische Sprache in deu Jahren 1906-1901
Von Albert Thumb so
Bulletin 6pigraphigque de PEigypte romaine, Inscriptions grecques (1806-1008).
Von Seymonr de Rice er
Besprechung von: ©. Gradenwitz, Einführung in die Papyruskunde 1. Von
Heinrich Erman = a
UL Bibliographische Notizen.
Von Ulrich Wilcken i 2 410
Alle für die Reduktion bestimmten Sendungen (Manuskripte, Kesensions-
exemplare u. a. w.) wolle man richten un:
Prof, Dr. Urich Wileken, Halle a. 8, Am Kirchthor %.
Fbendahin ist auch dus korr. Exemplar der in 2 Abzügen zur Versendung
B en Druckkorrekturen zu senden; dus andere Exemplar sowie das
Manuckiigt Dleiten iu Besitze der Herren Verfasser
I. Aufsätze.
Strafsburger Anekdota.
(Gier eine Tafel in Lichtäruck)
Der gütigen Erlaubnis des Direktors der Kaiserlichen Universitäts-
und Landesbibliothek, Herrn Prof. J. Euting, und der grofsen Gefällig-
keit, mit der er mir die Benutzung erleichterte, verdanko ich es, dafs
ich ein paar interessante Stücke der hiesigen Papyrussammlung') ver-
öffentlichen kann. Herr Prof. R. Reitzenstein hatte die Papyri auf-
gerollt und unter Glas gebracht und dabei schon manches gelesen;
seiner dauernden Teilnahme und nie versagenden Hilfsbereitschaft ver-
danke ich mehr als sich im Folgenden durch seine Initiale wird be-
zeichnen lassen. Durch wertvolle Beiträge und Winke haben mich
auch die Herren Proff. B. Keil, S. Landauer und U. Wilcken zu leb-
haftem Dank verpflichtet. Auch so ist manches noch nicht hinreichend
aufgeklärt und mag den Bemühungen weiterer Kreise empfohlen sein.
I. Disticha Argentinensia.
So, mit oder ohne den Zusatz xegl yuvauöv, schlage ich vor die
folgenden Verse zu nennen, so lange nicht ein neuer Fund eine be-
stimmtere Bezeichnung ermöglicht. Sie stehen auf der Rückseite (Ver-
tikal-Fasern) des Pap. gr. 1016, der von Herrn Dr. Borchardt in Kairo
für unsere Sammlung erworben ist. Der Papyrus ist in seiner ur-
sprünglichen Höhe (20,5 cm) erhalten, die jetzige Breite beträgt durch-
schnittlich 16,5 cm. Die Vorderseite, auf der etwa 2 cm vom linken
Rande die Selisklebung sichtbar ist, enthält oben eine sechszeilige
‚Notiz in schr flüchtiger Kursive, die sich durch den Anfang S (= xai)
exeıp i& und das Fehlen einer Jahresangabe als Fortsetzung erweist,
was durch Reste der vorhergehenden Kolumne links unten bestätigt
1) Über ihro Entstehung sche man x. B. Reitzenstein, Zwei religionsgeschicht-
liche Fragen (Strafsburg 1901) 8. Vf.
Ara. Papprutorehung IL. 9,8. 1
186 1. Aufsätze
wird. Auf der Rückseite steht links das Ende einer 2Pzeiligen Spalte,
während der gröfste Teil der jetzigen Breite von einer zweiten Spalte
(ursprünglich vierten, wie ich sie im Folgenden auch nenne) nur mit
23 Zeilen in Anspruch genommen wird, die mehrfach etwas weiter
von einander abstehen als die von Spalte 3; in dem freien Raum da-
runter finden sich nur ein paar Schnörkel. Beide Spalten sind,
die beigegebene Photographie") zeigt, durch Löcher und durch Abrei-
bung der Schrift erheblich verstümmelt. Der rechts von Spalte 4 befind-
liche freie Raum ist erheblich breiter als der zwischen Spalte 3 und 4;
ein schwacher Buchstabenrest (anscheinend «) ganz rechts, der Höhe
‚nach zwischen Zeile 2 und 3 der Spalten 3 und 4, scheint einer Schrift
anzugehören, die kleiner war als die jener Spalten. Diese gehört nach
Wilckens Urteil der ersten Hälfte des 2. Jahrh. n.Chr. an. Dahin
weist z. B. die nach rechts umkippende Form des 0), die sich in der
Ligatur mit einem vorhergehenden v zeigt (Zeile 10. 32 zweimal. 39 zwei-
mal), während sonst 0 ziemlich aufrecht steht (doch siche z. B. das 6
in yureaxas Z. 40). Deutliche Worttrennung liegt nur in wenigen
Fällen vor, wie sich ans der Tafel und dem Abdruck ergiebt. In diesem
gebe ich nur, was zu schen ist; durch untorgesetzto Punkte bezeichne
ich, was unsicher, durch Stricho, was zwar grofsenteils nicht. erhalten
ist, aber doch sicher scheint. Hekige Klammern. bezeichnen Löcher,
die Punkte darin die Anzahl der Buchstaben mittlerer Größe, die da
gestanden haben können. Die Punkte aufserhalb der Klammern be-
hnen Buchstabenspuren. Das Nähere geben die Fußmoten und die
Tafel,
Spalte 1
ı Jrouoeo..[.]
® Jereuyel.Ieo
s
“
5
— s
1. An erster Stelle wäre auch «oder e möglich. — 2 Statt + könnte 7 ge-
Iesen werden; ausgefallen vielleicht «, wozu ein kleiner Rest limmt. Am Ende
ist nicht unmöglich, dafs zwischen + und 6 noch ı gostanden bat. — 8 An erster
Stelle vieleicht x. Was ich als Rest von «ı gedeutet habe, könnte an sich auch
Rest von » sein; zwischen diesem und z wäre dann aber nur « möglich. — 4 Statt
allenfalls «u möglich; an zweiter Stalle hinter r vielleicht 0. — 5 vo in Liga-
tar. — 6 Vor @ y oder , allenfalls «
2) Sie zeigt Zeile 30 bis 45 nebst der Spaltennummer.
®) Vgl. Kenyon The Palacography of Greck Papyri, Oxford 1390, p. 44
0. Plasberg: Straßburger Anekdota 187
26 event.
a7 Jeerdl.Ivanerme
= Jupupen
© 1. apiosf.lerer
Spalte 4 BD
30 [.]. devan . zowov . goopuugguagonguuon
51 |.. .Jorags . Bvgrouro|.lovaeruummorsıo:
32 [.Joruopv . aumovnnarapnpaveuzeru
7 Die erste Spur vielleicht z; vor e vielleicht u. — 9 » (in dieser Form v)
von erster Hand übergeschricben. — 10 Vor g rielleicht 4; ve in Ligatur; vor o
wohl». — 11 Am Anfang vielleicht es; vor « wohl s, allenfalls a; hinter «
kann noch « gestanden haben. — 12 Vor dem ersten « wohl m. — 18 An
dritter Stelle vielleicht «. — 14 Am Anfang anscheinend ß (oder 89), vor » wohl
oder «. — 18 Die erste angedeuteto Spur ist wohl die eines o. — 18 Hinter o
wohl «, daun vielleicht av; vor » vielleicht 0. — 19 Vor r vielleicht x. —
21 Hinter » ein langer senkrechter Strich, wohl von 9 oder y; au zweiter Stelle
Anhinter + oder x. — 22 Statt z wäre A möglich. — 23 Der Punkt am Schlusse
60. — 27 Aın Anfang Spur eines Querstriches (6, 7, =). — 28 Am Anfang Strich,
wohl Rest von »; hinter « kaun durch das Loch noch ı verschwunden sein;
Schlufs ist q nicht unmöglich. — 29 Am Anfung anscheinend z; statt 9 könnt
allenfalls + gelesen worden; hinter x kan des Raumes wegen nur g oder ı go-
standen haben. —- 30 Vor g ein Querstrich (m, e). — 31 Vor » eine Spur, die zu
@ gehören kann. Der Punkt am Ende so.
u
138 1. Aufsätze
216 [.\erodf.JBosıv anodvandunm
34 zunapg «. gBew .. gooridovroneugeru
35 ...v7. zgwx|.|p . dovnawixgnl.Igapır
» . gunav . spUnenogrLoN urn
36 -govpuoE. Fevpspevırapgvon
” oyponaıx . . varuggygusiugune
». dewap .. ıyug . verev .orca
“ “
Mn OB... Man Fagı
“ EROR 2.00 OHDRTE
a Fa . zergvaygPov
44 zux . |.] Aeyoyl.|yvauzgf. sage
4 Yadzıaz . Buvaruayıgoı
4 ® hi
“ N
Ei E au
hs 2
1 8.9..200 al). md ..Fezuel.)&e
39 Ob unmittelbar nach dem ersten « etwas gestanden hat, ist nicht zu
sagen, da hier die oberste Papprusschicht fehlt. Zwischen » und « ist sie vor-
handen. Hinter dem zweiten 8 jet der Raum für @ mu klein; es ist 0 geschrichen,
&x0Dror s0. — 34 In der zweiten Lücke ist zunächst über der Zeile eine gering-
fügige Spur zu schen, von der nicht bestimmt zu sagen ist, ob sie von einem
wagerechten oder von einem von links nach rochts abwärts verlaufenden Strich
herrährt; dann (sor 6) ein kleiner fast sonkrochter, nur wenig nach links geneigter
Strich. — 30 Hinter dem ersten » Ansatz zn dem Querstrich von m oder r.
39 An erster Stelle stand «oder «, an zweiter Stelle vor 4 vielleicht o oder s,
davor » oder cu. Die Spuren zwischen » und o weisen auf z oder x. — 40 Vor
dem ersten « wohl ». ore, was R. erkannte, mit kleineren Buchstaben elwas über
der Zeile. — 41 Der erste angemerkte Rest scheint von zu stammen, der zweite
Buchstabe binter dem oben verzeichneten x 0 zu sein. Hinter wur scheint zud
möglich. Vor + vielleicht n. — 42 An vierter und fünfter Stelle hinter «u glaube
ich cı zu erkennen. Statt des « vor z kann nicht e gelesen werden; vor ihm oc
oder 7, — 43 Statt dee ersten r ist auch = möglich, vor dem zweiten steht
oder «15 statt ru ist schwerlich x zu Isen. — 44 Die Spur hinter dem zweiten =
palst zu w. — 45 Der erste der angedeuteten Reste gehört wohl zu « oder m, der
nweite vielleicht; zu o (oder 2). Statt de ist auch d« möglich. Ob zwischen #
und ® ein o stand oder ob os ausgelassen war wie « oben 83, ist nicht zu sageı
+ zwischen « und @ scheint mir sicher: die obere Hälfte ist erhalten, und zwar
auf unverletztem Papgrus, ohne dafs irgend ein Ansatz sichtbar wäre; der Qua
balken von r pilot sonst recht deutlich zu sein. — 46 Das erste u unter de
ersten c, das zweite u (schr unsicher) unter dem dritten «, das zweite o unter
dem x von Z. 45. Statt r auch möglich. — 47 Die angedeutete Spur (unter or
von Z. 46) sicht wie ein ungewöhnlich grofs geratenes « aus. — Zu 48-52 vgl
den Text, — 49 Über } (der Querstrich sehr lung) und + ein Zeichen etwa von
0. Placberg: Strafsburger Anckdota 189
? ö ber
v -Ibmagouge .v..&
Die letzten Zeilen sind allem Anschein nach von dersolben Hand
‚geschrieben wie das Übrige, nur dafs die Schrift in 52 stark kursiv ist.
Ich habe hier (49—-52) nur das hingesetzt, was ich mit einiger Deut-
lichkeit erkenne; Kundigere mögen mehr herausbringen.‘) Jedenfalls
zeigen die mehrmals vorkommenden Zeichen %- (Arure), }- (Drachme?)?)
und 5 (Talent), die Abkürzung #= piver«r (nach Wileken) 50 und 51,
endlich das Wort [Ejregovgr(o)v 52 (vgl. Wilken, Griech. Ostraka
1103 mit Nachtr., Fayım Towns and their Papyri 8. 350), dafs os
sich um eine Berechnung handelt, die wur leider ein Datum nicht zu
enthalten scheint. Dafs Zeile 48 zum Folgenden gehört, iet nicht ganz
sicher, doch wahrscheinlich wegen der darüber sichtbaren Spur einer
Paragraphos und weil im Vorhergehenden immor zwei Zeilen zusammen-
gehören.
Abgeschen also von Z. 48-52 wird die Lesung und Ergänzung
bisweilen durch den schon von R. erkannten Umstand. erleichtert,
dafs sich mehrere Verse in den Mevduögo» prönu wonargue
oder ähnlich betitelten Spruchsammlungen wiederfinden, über die man
W. Meyer, Die Urbinatischo Sammlung von Sprachrersen des Me-
nander Euripides und Anderer (Abhandl. d. philos-philol. CI. der Kit.
Bayer. Akad. d. Wise, Bd. XV) S. 4001. vergleiche. Meinckes Kompi-
ation solcher Verse (Fragm. com. Grace. IV 34OSt) bezeichne ich im
wern..
dieser Form: „4; über m Spuren obwa 40: \ — 50 Vor dem ersten Zeichen hütte,
noch ein Buchstabe Platz, doch scheint nichts dagestanden u haben. Der die
beiden wagerochten Striche Aurchkreuzende senkrechte scheint oben nach linke,
öenförmig umgobogen zu sein. Die drei folgenden Striche waren vielleicht ühn-
lich durchstriehen. Der Querstrich von F wieder besonders lang. Vor g ein
Querstrich, darüber ein kleiner nach links gebogener Haken: Rost des fir mugon
üblichen Zeichens? Was auf gr folgt, sicht eiwa so aus wie ohen nachgebildet;
es scheint mir aber möglich, dafı os me war und der Querstrich zum Folgenden
gehört, Die Reste vor & schen nach cr oder «» ans. Was ich als » gedentet
habe, ist ein einfaches +; statt » scheint auch cu möglich. — 51 An « setzt sich
ein langer schrüger Strich nach rechts oben an. An } oben links ein kleiner
Haken, s0 dafs ich früher fr (8050) las; aber das g scheint doch fast
(kursiv wie in 7.52). — 52 Die Reste zwischen » und # schen aus wie ma oder rıc.
1) Das gilt auch für die sonst in diesem Aufatz erwähnten Reste nicht-
literarischer Art; sie werden einmal in anderem Zusammenhang behandelt wer-
den müssen.
2) Allerdings scheint di in in so später Zeit bisher nicht nachge-
‚riesen zu sein, vgl. Font Journ. of Hell. Stud. XXI 199°
190 1. Aufsätze
Folgenden mit Mein, die von W. Meyer a.a. 0. 8.4231. mit Varianten
aus mehreren anderen Handschriften herausgegebene Sammlung des
cod, Urbinas 95 mit. Urb,
Aus Spalte 3 ist wenig zu gewinnen; mit gröfseror oder geringerer
Wahrscheinlichkeit, die sich aus den Fufanoten ergiebt, läfst sich er-
günzen 1 rols Deols, 2 Zreu yawels, 4 lorlov, 5 Sorarov; in 6 liogt
wohl auch eine Form von yauelv vor; 9 oddt vodg; 12 rad) oder üvrady
20 war wohl og6dge. 24 ist offenbar der Schlufs von Mein. 353 Urb.u 3
Mi} Aoıdögeı yuvaise unöR vondere
So wenigstens scheinen sämtliche Handschriften Meyers zu lesen; Mei-
neke bemerkt 8. 368 dedi yuwehse pro yuraisas. 25 liegt nahe ol
Esrıv zord, wozu eine Spur vor dm zweiten o palst; 26 abrjv ägeı;
27 duvaudınu; 28 äguugedf; 29 oupgupfs ngereiv.
Spalte 4 ist grolsonteils sicher zu lesen; ich gebe den Text in ge
wöhnlicher Schreibweise und bezeichne nur unsichere Brgünzungen
durch Klammern.
30 Myölv dwaxoıwod mpbs yuvaise yorjoor“
31 [üre)v yüg eö00s roür dnovseh i zöhıs.
30 ist gleich Mein. 361, wo die Lesart urd£ zore zomos nach W. Meyer,
Sitzungsber. d. philos-philol. u. hist. CI. d.k.b. Akad. d. Wiss. zu München
1890 II 374, nur ein Fehler der Herausgeber ist. Zum Gedanken vgl.
Antiphanes (III 151 Mein. II 120 Kock) bei Stob. Floril. 74,9. 31 äxen
Keil; oder Adv?
32 Doris yuvcxl Gupxurayng&v eügeru,
33 dv roig adro Sdaoı enoduniw Ölen.
34 Tovaia Aaßetv [Bis Dorıs obros eügeru,
[Bio] miroexev jhovig wingäg zig.
In 32 ist natürlich auch oupserapngäv(cu) möglich, was Keil wegen
Außetv 34 vorzichen möchte. In 34 habe ich das von R. vermutete
Dis eingesetzt, das mir zu den vorhandenen Spuren am besten zu passen
scheint, In 35%) scheint für [edrö]» der Raum zu klein; zum Ge-
danken vergleiche man das im Florilogium äpisrov za} 1gOr0v ueßnge
89 bei H. Schenkl Wien. Stud. XI 27 und sonst überlieferte Apo-
phthegma Zdvdos 6 dopbs Penaduevos Eal Hgeus cörgenoüg ynauxds
Eudge. olxopdögen Epn "obros jborie wungev övelru zuwöurg weydäp”
und Alexis bei Athenneus XII 558e (III 450 Mein. II 350 Kock) &
Avorugeis iyels.. mexgaxöres ru tod Bov mupgnaier zul riv rov-
Fiv yowafl doöAı Lauer äve' Zieuddgor, auch Lukillios Anth. Pal.
X1 388 und Pediasimos im 116905 1,9 (vr) Bio oxsdaonds.
1) Zu mixofs vgl. Thumb, Die griechische Sprache im Zeitalter des Hellenie-
mus 8.08f.
0. Plasberg: Strafsburger Anckdota 19
36 Meordv zaxdv zöpune poprlov yon“
37 autor ydp dorı neuehrantvon.
36 ist Mein. 334 Urb.u 4 (hier dduap statt yurf); vgl. Stob. Floril.
68,33 (Floril. dg. ». ag. ud0. 140 5.37) Zökov ouußovlsioveös ruvos
zerd zOv u) yanodvrov Emiriuon tige "yakerbv” elnev ‘6 kvdgone
Pogelov j your’. 37 stellte R. her. Dasselbe Bild, nur anders ge-
wendet, liegt vor in der Mendwdgov xal Biltsriovos syugioıs (Stude-
mund ind. let. Vratisl. 1887 p. 26 v. 104 und p. 87 v.34, vgl. W. Moyer
Abh. d. k. bayer. Ak. d. W.L.C1. XIX. Bd. I.Abt. 8.14): Züv rgopi dods
row Außove' Öveudiang, dyırdip zurexanag ’Arrndv uehı, derselbe Ge-
danke in anderem Bilde Mein. 469 Öurog yurj adpuzev ieyugautvos.
Vgl. auch das byzantinische Distichon auf Sophokles bei Cramer Anccd.
Par. IV 309,2.
38 oAlol yoramov dvoruzoüsıw zlvere,
39 2.2.0... öb advreg ol yaulei]v dreugöres.
38 ist Mein. 700 Urb. a IT, wo oßver« steht und dann folgt ao
7dg ala üpqırösroves zaxov. 39 ist auch ydulo)r möglich. Steckt
in &reugöres nicht ein Schreibfehler, so liegt eine singuläre Bildung
vor, für die es aber doch nicht ganz an Analogien fehlt: ein eüge
stellt sich zu eözueu wie fege zu jezwen, Zeuge zu Keuzua, ueusıye
zu neuere, duöpge u euöpyuca u.s.w. Sind also hier die gemeint,
“äie sich nach dem Heiraten schnen’, so muls am Anfang 'thö
unglücklich? 0. dgl. gestanden haben; wogol füllt den Raum n
besser würde udrauor passen, und der prosodische Anstofs möchte in
einem Verse, der die Form ärevgöres enthält, nicht erheblich scheinen.
2. «u rüs yuveizus wdhlos dußrrorg
a. . ebDD woen zapb.
Im 40 ist die Konstruktion unklar und die Metrik fehlerhaft, in 1
auch die Lesung unsicher; habe ich richtig gelesen, so ist eößd zuyd
zusammen zu nehmen, wie eößös ds zagu Menand. Dysc. fr. VI Mein.
(133 Kock) oder ebDüs zupapgiu« Nen. de vep. Luced. 8,4 (s. dort
Schneider), und warfen oder woye] ist "Dirne’, worüber Albr. Diete-
rich Philol. LIL 91. Zum Gedanken mag man dann vergleichen Dis.
Paris, 57. bei Studemund a.a.0. 8.35 sah puvaize dw ls, u)
Vavudong- co yüg xohd xdAkog ze} Yöyov moAADv yeucı; etwas anders
gewendet Arrian. Epie. diss. 118,11 u) Duinase rb adalos eng po-
waxds xal 76 worgh od geiszeiveis; Theophrast, frg. 157 W. bei Stob.
Floril. 74, 42.
Über die beiden folgenden Verse ist wenig zu sagen. 42 wird ent-
weder mit &gderu (üxd-, Erd) geschlossen haben, obwohl von dem «
192 1. Aufsätze
keine Spur übrig ist, oder mit dgderd (dxäydera, &xd-), einem sonst
wohl nicht belegten Verbaladjektiv. 43 ist natürlich ray«dod zu lesen.
44 Kuxös Adyov yuratses odx duziurkanen
Bun... drodaven zul y' Egg.
Zu 44 mag verglichen worden Euripides Hippol, 664 wuoov d' oi-
zor' äumkmadrjoouen yoralzag, odd' el mal vis u del Adyen“ del yüg
obv mög aicı wänelvan xuxai, auch frg. 36 Nauck® yuraize 8’ darıs
mern Alyov wuxds, Övormwos üg« zob Hogbs zexäjserar. Den
Schluls von 45 kann ich, wie er dasteht, nicht anders deuten, mufs
aber gestehen, dafs ich mir von dem Gedanken keine befriedigende
Vorstellung machen kann; möglich, dafs mit R. zu schreiben ist ira
7 296 oder, wenn man noch stärker ändorn darf, xaxös &gd. 46 und
47 sind rettungslos zerstört.
Konten zum Einzelnen Parallelen vorzugsweise aus den Samm-
lungen von Monosticha beigebracht werden, so bietet sich zum Ganzen
zunächst die sogenannte orysgısis Mevdvögov xel Piätorlovos zur
Vergleichung dar, deren verschiedene Brechungen W. Meyer, Die athe-
nische Spruchrede des Menander und Philistion (Abh. d. k. bayer. Akad
d. Wiss. I. CL. NIX. Ba. 1. Abt. $.225#f), untersucht hat.') Als Original
nimmt or 8.271 eine Sammlung von etwa 300 Versen an, die zwischen
dem 4. und 6. Jahrhundert entstanden si. Dieser Zeitansatz wäre,
wenigstens was die Gattung anbelangt, beträchtlich hinaufzurücken,
wenn sich der vorliegende Text als Rest eines Exemplares eben jener
Streitrede erkennen liefse. Einige Anzeichen können immerhin auf
paarweise Zusammenfussung der Distichen gedeutet werden. Zweimal
ist am Versende ein Punkt zu erkennen, V.23 und 31, acht Verse
später. Die beiden auf 31 folgenden Verspaare stehen sich in Ge-
danken und Ausdruck schr nahe. Endlich findet sich zwischen den
Zeilen 31 und 32, etwa vier mittlere Buchstabenbreiten vor der An-
fangslinie, eine Schriftspur, von der sich nicht sicher sagen läfst, ob
sie einem Buchstaben oder einer Paragraphos angehört. Indessen
über die Bedeutung dieser Anzeichen wird man verschieden urteilen
können. Und in einer Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende
Text erheblich vom den bekannten Fassungen der auyxgıeig. Wir
haben hier sicher 8 Distichen hintereinander (30--45), die sich gegen
die Weiber richten; das Distichon 24/25 bezog sich ebenfalls darauf,
3) Val. jetzt W. Reich, Der Mimus I (Berlin 1908) $. 428, dem aber W.
Meyers Ablnndlung entgangen ist. Über zwei Verse aus der Spruchrede auf
Wachstäfelchen aus der Zeit Diocletians vgl. die Mitteilung des Herm Sopmour
de Ricei an die Strafsburger Philologen-Versammlung (Verhandl. 8. 60).
©. Plasberg: Strafsbarger Anckdola 108
und auch die Reste von 2 und 6 deuten auf diesen Stoff’):
Schlufs wohl nicht zu kühn, dafs mindestens diese beiden Spalten, wenn
nicht vier, das heifst etwa 52 Disticha misogynen Inhalts waren. Nun
wird dies Thema von den von Studemund a. a. O, herausgegebenen
Sammlungen nur in einer berührt, in den Distiche Parisina 1-12 und
438, in der athenischen Sammlung Meyers (s. 0.) 5Lf, 206—213, 216f,
2321, 238£, 2501, 2681, 2767, also nirgends so eingehend behandelt
wie hier”); Parallelen fanden sich wohl in den Monosticha, aber nicht
in den Disticha (der odpxgows). Nach alledem haben wir in diesen
Schnadahüpferl eines oder mehrerer Hagestolzen wohl einen Seitenschöfs-
ling vor uns, der mit der übrigen Litteratur diesor Art nur durch seine
Wurzel, die alten Florilegien, in Zusammenhang steht, wenn es auch
immerhin wahrscheinlich ist, dafs es zur selben Zeit auch schon andere
Sammlungen von Distichen gab, und möglich, dafs in irgend einer Form
auch schon die Streitrede vorhanden war.‘) Aber die Methode, nach
der der Sammler aus wenigem viel gemacht hat, ist ganz dieselbe, wie
sie W. Meyer a. a. 0, XIX 256f. in der athenischen Sammlung aufgezeigt
hat. Wie dort, so ist auch hier altes Gut mit neuen Zuthaten zusaumen-
geschweilst. Das erste vollständig erhaltene Distichon (301.) mag man
sich noch gefallen lassen, obwohl der Umstand, dafs die Begründung
anderwärts anders ist, den Verdacht erweckt, dafs die Vorschrift (30)
ürsprünglich allein stand: in den von H. Schenkl Florilegia duo Gracca
(Progr. des akad. Gymn. in Wien 1888) herausgegebenen “Alodrov zapuı-
vigeıg” heilst es Nr. 20 ı} yuvaınt oou undezore dmögenre pEyrov
del yüg Öxkiferau zb xös cov zuprevan. Doch schen wir weiter. 32%.
“wer mit einem Weibe alt zu werden begehrt, mufs das nach seinem
Tode im Hades büfsen’: wie unpassend der Nachsatz; wenn von Strafe
geredet werden soll, erwartet man doch etwa: “der leidet die Hades-
strafen schon hier auf Erden’. Und nun 34, wenn man von öl ab-
1) Vieleicht auch 20, vgl. Burip- rg. 463 Nauck“
2) Als andere Zusammenstellungen weiberfeindlicher Verse führt W. Meyer
3.8.0. XV 417% mar zwei an, im cod. Parie 690 (Doissonnde anecd. Gr. 1150) und
im Monas. gr. 498 fol. 0 (Meyer 8,419), jene von 11, diese von 19 alphahetisch
geordneten Monosticha. Über ein aus Porsie und Prosa gemischten Florilogium
üirer Art x. M. Schenk, Sitz-DBer. d. philos-hit. 01. dk. Ak.d. Wim, CRY Win
1998 8.524£. Ans Stobacun gehört hierher Floyd. 07-74. Yel.auch Krumbacher,
Gesch.d.Byaant, Lit, 228,2. (Die dort $254,4 genannten Aufeitze von 1. Stern
Wach in den Dis. acnd. Hit. Cracor. konnte ich nicht Lenutzen) Alles dies ge-
hört in spätere Zeit.
3) Auf Wiederbelebung alter aympotischer Sitte führt Reitensteio, Kpigramm
und Skolion 8.30%, die Entstehung der Sammlungen von Monostichs vermutunge
weise zurück, und für die Distichn mag dasselbe gelten,
194 1. Aufsätze
sicht, eine verwässerte Dublette zu 32: man fühlt fast, wie der “Dichter”
zu variieren sucht, aber doch eözer«u übernimmt, und wie er aus reiner
Versnot das sprachlich höchst sonderbare obrog einschiebt.!) Auch
der Zusammenhang zwischen 34 und 35 scheint mir nicht tadellos,
mag man mn 35 Plov ergünzen oder vor (s. unten): beides palst,
denke ich, vom Standpunkt des Misogyns eben so gut auf die erste Ehe
wio auf die zweite.‘) Wie eine korrekte Fortsetzung zu 34 hätte lauten
können, zeigt das mir von Prof. Keil nachgewiesene Epigramm Anih.
Pal. IX 133: et zıg ünak yıuag adlı devregu Asrod Ödxer, veunpög
Ads ls Budbv dpyaklor. Läfst man mn die anstöfsigen Verse 33
und 34 wog, so passen 32 und 25 ganz gut zu einander: ‘wor mit
einem Weibe alt zu werden begehrt, der hat sein Leben (seinen Lebens-
gemufs, rw roupi in dem 8.190 angeführten Verse des Alexis) ver-
kauft um einer kurzen Freude willen’; scheint es nicht, als ob aus
einem Distichon zwei gemacht wären? An den beiden folgenden Versen
ist, wenn man jeden für sich betrachtet, nichts auszusetzen; aber passen
sie zu einander, wird 36 durch 37 begründet oder erklärt? 36 kann
für sich bestehen und ist ja auch besonders überliefert; 37 mufs ur-
sprünglich einen andern Satz begründet haben, vieleicht nicht miso-
nen Inhalts (s. oben die Parallele), so dafs or hier nicht brauchbar
r, oder er konnte vom Eros gesagt sein, der duleom euris miscet ama-
ritiem. Im Folgenden meine ich wieder den ungeschiekten Poctaster
zu erkennen, der den auch sonst; erhaltenen Vers 38 zu einem Distichon
erweitern wollte und nur einen so trivialen Gedanken und so zweiel-
haftes Griechisch zu Tage brachte. Ihm werden auch die Sonderbar-
keiten zuzuschreiben sein, die sich im Folgenden finden; 45
erinnert einigermalsen an 33. Gern hätte man noch die m
gänzung an Vors 24, der für sich diesen Charakter nicht hat’);
gleichen mag man in den sogenannten Alaöxov zupewdueıs (H. Schenkl
Florilegia duo Gracen 5.15) Sontenz 11: cf ovysotro vov yemard önikeı,
Gros Kahn dvögbs u) Inrion meigev Außelv" noüpor ydp dar zo yo-
waunstov ylnoz xl zohenevöuevor ÜAkrro ggovel zuxd.
Konnten wir so unter der sillschweigenden Annahme, dafs der
Text im wesentlichen richtig überliefert sei, nur zu einem ungünstigen
1) Prof. Keil erinnert mich an Stellen wio Hom. 4 612 ürtır« robror äyen,
und dergleichen mag den Verfasser vorgeschwebt haben. — Auf den zerrissenen
Anapüst in preise Außeiv will ich kein Gewicht legen,
®) Vgl. x. B. Alexis (I 519 Mein. II 393 Kock) bei Stobarus Floril. 68,2.
3) Vel. Sprüche der sichen Weisen im od. Paris. 2720 (W. Meyer, Sitz-Ber.
1.0.0. 8.200) 32 ui gräopodren yurcun undb win nigee trär megirren ri
tuqusaigus yerönen« tobran dggasörgn (vel) nanlan Kein done
0. Plasberg: Strafsburger Anckdota 195
Urteil über den Urheber seiner gegenwärtigen Gestalt gelangen, so darf
doch die Möglichkeit nicht aufser Acht gelassen werden, dafs die an-
stöfsigen Stellen dureh Emendation zu beweitigen sind. Auf diesem
Wege haben sich die Herren Reitzenstein und Keil bemüht dem Dichter
zu seinem Rechte zu verhelfen. Rt. vermutet nämlich, die Verse 32—35
seien so zu schreiben:
32 Vorıs yovauzl aupnarapngäv eügerur,
33 Zu rots adro dudot mpiv dnodavelu div:
34 Tovalsa Außetv [Ol]: Boris obrws eügeru,
35 [vdolo aengauev jdovng wunpig zigır.
Man sieht, so wird in 33 der oben verlangte Sinn hergestelli
(oder döası wird leiden) Hadesstrafen noch vor seinen Ende
erreicht Prof. Keil mit etwas leichterer Änderung:
33 &v rois Ava Öldosır dxodanov Al,
‘der leidet
); dasselbe
wozu er bemerkt, dafs man weiter noch ds Duvdv für dxoßendv
schreiben könne: das Fehlen von ös 0. dgl. wäre ja immerhin auffällig.
In 34 wäre oßras nach R. im Sinne von (emere zu fassen, ‘so leicht hin’,
vöov 35 wäre Ionismus wie wıxgijs oder auch an Stelle eines ursprüng-
lichen zöv voßv getreten. Das Distichon 34. 35 enthiclte eine Steigerung
gegenüber dem vorhergehenden: “Wer in seinem Leichtsiun gar zum
zweiten Mal ein Weib zu nehmen wünscht, der hat seinen Verstand?)
verkauft um eines kurzen Genusses willen’ — denn er müfste doch
durch den ersten Versuch klug geworden sein.) Was den Zusammen-
haug der Verso 36 und 37 angeht, so hält es Prof. Keil für möglich,
dafs 36 statt des sonst überlieferten word» regavön gesetzt war, und
so wäre freilich durch die Nebeneinanderstellung tegavön xuxüv dus
Bild von 37 vorbereitet. In dem 82 39 sieht derselbe ein Anzeichen
dafür, dafs den dvorugoövres (38) Glücklichere gegenübergestellt wur-
den und schreibt
39 [ndxugee] ÖR zdvres of yinlolo ixvevevröres‘)
Wenn ich diese Emendationen, so hübsch sie an sich sind, doch
Bedenken trage als notwendig anzuerkennen, so mag das daran liegen,
dafs ich mich von meiner einmal gefalsten Meinung noch nicht frei
1) Vgl. Antiphanes (II 130 Mein. II 108 Kock) bei Athen. XII 5504.
3) Auf »do» kam unabhängig auch Prof. Keil, der auf die von Pollux III 115.
angeführten Bezeichnungen für den giädeyegos hinweist: zip yuzir Zu enrekkdtus
TOR gevaion, cHe Yuzip üv üoywolov mgodusnos.
%) Vel. Eubalos (UT 200 Mein. II 205 Kock) und Aristophen {III 309 N.
977 K) bei Athen. XIIT 560b-4.
4) Auch Zuwegeepörsg wäre ja möglich. Dafs yauor wirklich dastand, ist
mir in Anbetracht der Raumverhältnisse und der Spuren nicht wahrscheinlich,
196 1. Aufsätze
iachen kann; ich erlanbe mir nur noch darauf hinzuweisen, dafs in
den Versen, die anderweitig überliefert sind (30.36.38), und in denen,
die aufserdem nach meiner obigen Erörterung als übernommen er-
scheinen (32. 35. 37), nur geringfügige Schreibfehler vorkommen. Mögen
hier also andere entscheiden; besser noch, möge bald ein anderer Fund
der Untersuchung eine festere Grundlage geben.)
II. Seholien zu Homer.
1
den von R. Reitzenstein, dessen allgemeine Bemerkungen man
vergleiche, im Hormes XXXV 611. aus Pap. gr. 33 sacc. III herausge-
gebenen Trivislscholien zu Ilias 4”) kommen hier zunächst Scholien
derselben Art zu E. Sie stehen auf der Vorderseite”) des Pap.gr. 1015.
Der Papyrus, von Herm Dr. Borchardt in Kairo für die hiesige Biblio-
thek erworben, ist etwa 38 cm breit und 16 hoch, durch verschiedene
Risse, unten auch durch zackige Einschnitte verstümmelt. Die Rück-
seite enthält eine kurze und zwei längere Kolumnen in Kursive, die
beiden letzten offenbar eine Rechnung, und zwar dies gegen die Vorder-
seite umgekehrt, aufrecht dagegen da, wo auf der Vorderseite der
4) Bei der Korrektur kann ich nach nuf den soeben erschienenen ersten
Bond der Tebtgnie-Papyri hinweisen, wo wir unter Nr. und 2 zwei Exemplare
einer kleinen Anthologie (eines Pocie-Albums, würden wir sagen) aus der Zeit
um 100 v.Chr. erhalten. Auf eine tragische Monodie in Kretikern und ein ana-
Ikreonteenartiges Stück (gröfstenteils in Ionikern) von Gillengezirp (vgl. Ani. Pal.
1X 379) und Bienengeeunm, beiden ohno Zweifel ans dem Zusammenhang gerisen,
folgen in Nr. 1 zwei zuäncı: igärra sonderotvres &yrontd" a 7Og drescudneror
eig Dinsen wonnlacr und doaveos york sul Aeunddıor ba’ ertuon much ur
ürijgn mork dh meäı woniferen. Bei der ersten kann man zweifeln, ob ein jam-
bischen Distichen beabeichtigt ist oder epnische Versbildung wie Petti miil me;
im orsten Falle muls man cı im zweiten Trimeter beidemal ale Kürze rechnen,
in beiden Fällen steht das @ von fnip an metrisch unzulässiger Stelle. In dor
zweiten Gnome erscheint dereelbe Fehler sogar zweimal, im zweiten und vierten
False des ersten Verses, und Emondationsversuche sind” ausgeschlossen. Hierauf
folgen zwei verstümmelte Verse (dev erste wohl ein Archilacheion) vom Trinken
und Lioben, endlich in Prosa. eine Anckote von oimem guäsruyueris: da zeigt
das Mile. Dam in 2 noch cin Stück Mimus (aach Vermutung von Bias)
in diesem Florilegium tritt der mehr privat, sozusagen halblilerarische Chn-
makter deutlich hervor, den ich auch in der Strafsburger Sammlung zu er-
kennen glaube
2) Vgl. A. Indwich, Über die Papyrus-Commentare zu den Homerischen
Gedichten (Konigsherger Vorlesungwerzeichnis für den Sommer 1002), 8. 4
3) Horisontalfasern; senkrecht durch Spalte 5 geht cine Selisklebung.
0. Pl
erg: Strafsburger Anekdota 197
Zwischenraum zwischen Spalte 2 und 3 ist, drei Zeilen in einer Schrift,
die der auf der Vorderseite ähnlich ist. In der ersten dieser Zeilen
erkenne ich nur «, in der zweiten ıgag, die dritte scheint nur aus
einer Schlangenlinie zu bestehen. Möglich, dafs dies ein Nachtrag zu
dem Text der Vorderseite war; vgl. Amherst Pap. 18 (Band IT 8. 14).
Auf der Vorderseite sind von einer ersten Spalte nur noch geringe
Reste erhalten; es folgen fünf weitere, die im Ganzen lesbar sind, Spalte 2
jetzt 8, Sp. 6 6, die übrigen 7 cm breit. Die obersten Zeilen nebst
einem kleinen Rand sind nur in Sp. 4 und 5 erhalten; unten ist über-
all etwas Rand. Die jetzige Schrift gehört dem Ende des 1. oder dem
Anfang des 2. Jahrh. an, ist aber nicht die ursprüngliche, da sich mehr-
fach, auch auf dem unteren Rande, Spuren einer älteren finden, die
abgewaschen wurde, um für die Scholien Platz zu machen. Diese
Spuren werde ich verzeichnen, wo sie besonders hervortreten; hier und
da erschweren sio die Lesung des jetzigen Textes. Von der Schrift
NITepoenrerei mi Kroll
PrecHatnreumleindge
OnnTgRen mer TI
Bere roman
Fizen Ayazer4
mag das Facsimile (1711-4 und 172) eine Vorstellung geben. Ich
mache besonders auf das r aufmerksam; sein Querstrich ist meist in
zwei zerlegt, der vordere Teil gebogen und bisweilen ziemlich tief an-
gesetzt. Aufserdem ist interessant eine Reihe von Abkürzungen, die
bis auf « sämtlich in der “Anvelov xokıreia in derselben Bedeutung
vorkommen‘):
Seren UN Tees
Formen des Artikels: ? rjv 158%") 167°. 234.
€ row 220. 222%.
Prüponitionen: » xerd 141502). 201, vgl. 108%. 204; dasselbe aber
auch xere 153%. 194%, was auch xt? geschrieben wird 100. 1401.
1) Vgl. auch Kenyon The Palncography of Greek Papyri p. 164.
2) Die geößsero Zahl ist die des Versen, die kleinere bei mehrzeil
die der Zeile
Scholien
198 1. Aufsätze
R ner 220.
x mug 220"
& zepl 126. 158%. 186° zweimal. 191.
u dig 138% 3, 150°
Dazu « (das € mehr oder weniger verschnörkelt) dvri zoö 1
1871. 2081, 221. 225.1)
Konjunktion: £ x«l 194. 197:(2)
Verbalform: // eiatv 1
Ferner & wev 123. 138%. 142, 162°zweimal. 171%, 173. 1861, 197% 2.
195. 196. 197%. 198% * 4. 202 zweimal. 203 zweimal. 222%. 220. 238. 248
Unsicher *. 162%. Vgl. auch die Fufmote zu 12
Accente stehen nur 93. 158". 197%. 230, worüber man die Fuls-
moten vergleiche. £ steht am Wortanfang 134. 137. 1947. 24512wei-
mal, im Wortinnern nach einem anderen Vokal 98. 1711, 2221. 224.
230. Das stumme « ist nur 185° geschrieben; vgl. die Fulsnote zu 93.
Die Lemmata sind in der Regel durch einen deutlichen Zwischenraum
von ihren Scholien abgegrenzt; im übrigen ist keine erkennbare Wort-
trennung durchgeführt.
In dem folgenden Abdruck bezeichne ich durch untergesetzie Punkte
alle nicht ganz sicheren Buchstaben; die Ergänzungen in_ runden
Klammern bezichen sich auf abgeriebene Stellen, die in eckigen auf
Löcher und Risse. Punkte in der Zeile bezeichnen Buchstabenspuren,
in eckigen Klammern die ungefähre Ausdehnung der Lücke nach mitt-
leren Buchstabenbreiten. In den Fufanoten verweise ich auf Parallelen,
die öfters auch die Lesung erleichtert haben, vor allem aus den soge-
‚nannten Didymos-Scholien (D) nach der Hervagiana von 1535, aus der
Bekkerschen Paraphrase (P) und Apollonios (A), gelegentlich auch aus
Eustathios (B), Hesychios (H) und anderen.
Spalte 1
Erhalten nur Reste dreier Zeilenschlüsse am Anfang und der vier
letzten. Frkennbar neben 88° «, neben #9: 0, neben 89% ı, neben 113%
roy, neben 113° ..arg (oder ..arf)-
1) Mit Rücksicht auf die Angaben bei Gardthausen, Griech. Palacogr. 8.249,
bemerke ich, dafs diese Abkürzung ühnlich auch sonst erscheint, so in den Hins-
Scholien dos Ven. A, wio man jetzt in der Leidener Photographie schen kann, in
den Arothas-Scholien zu Arisides des Paris. 2061 (Keil) und in Grammatiker-
handschriften wie im Eiym. gen. (R). Vgl. Schüfer zum Gregor. Cor. p. 38 und
Bast ebenda pı TU.
0. Plnsberg: Strafsburger Anckdota 19
dev sonogauwer
30 ppuleva ......Jevar
tgano[osw ......]e
w epnea| . w]eelılppayugre
aaguplv |rov auzfelilo wogon
[.. .kov 6
or
«adykay [rJo[v] wercdos Beklov
91 smBguon [.. ‚IBegvon
32 zurmgine| xjerereoe
utnoy v[elav
98 zuınau oglveld aopeaız
96 200 &0ev 790 cavrov
97 sriraueo graue
9 enelosoveu gpogungevre
99 plu)ador zo zyros
Öuadexraro [dıJereruro de die
zeraopy de
100 zuAnaouro yrluhyuin
38° otwa zlunnoge ch zunälres, val. D zuncege: Akyoreu oi gi ülraor
7 Göwe Foveıs dd gunänos zingoineron ömd rör auıyar Öufeer. Vor &
ein senkrechter Strich; mit a schlofs anscheinend die Zeile. —— 66° inidafone
Honiöcao]er; vgl. D. — 89° zogızeggayueruu (= P), hapchiapdren D; ebenso, nur
ohne ug, Hz vernöpeiiopiren E, — 80" datzoocı (= E), köovaı (lien wuhtonaır
mit PE)D. — 0m P, vgl. H. Verloren vielleicht reizn (H). -— 00° Sonat
meist &urelapörer. Dahinter deuten geringe Spuren vieleicht auf ein oder zwei
verschwundene Buchstaben, ebensolche hinter a» 90° auf vier oder fünf. Da der
erste erhaltene Buchstabe in 90° auch + sein könnte, a0 life eich an ifrarär
. denken; doch ist mir das nicht wahrscheinlich, da Spuren von Tinte sich,
auch unter dem = in 90% zeigen und alles dies zu der früheren Schrift xchören
. Also wohl rar Annfellojpdeor | rölmen (gaefo» Gloss. intrlin. 1) oder
eier (fefror weniger wahrscheinlich). — 90° = D vgl. PAH. Die zw
Hälfte des ersten @ und der gröfite Teil des folgenden » sind auf einem kleinen
Petzen sichtbar, der beim Einlegen hartnäckig immer wieder nach hinten um-
klappt, Aov am Zeilenende zuiammengedrängt: ä0T. — 92° — DP. — u3 Der
Accent wohl zur Unterscheidung von özvedt. A ist dusch Korrektur hergestellt,
— 98 = DPA, vgl. A üben. — 97 DPH. — 98 vgl. DD. — Wi vgl. AH,
Schol, A und Gen. (Aristonikon, vgl. zu 140). — 00° Statt des dritten « war bo-
onnen « zu schreiben. — 100 So, d.h. nersualördn, x und + sind jeizt durch
den Rifs getrennt, doch stand kaum etwas dazwischen. Auekireco DPH Hiym.
Sud,
200 1. Aufsätze
E 100 arng(eo)Pgı .[.IPekeıv vmoyereıw
a eregv we [.lehndas we
109 112 zg205 quhe [dlieurepes darıkı
stegv(o)e eelärlvoe
119 ane(o)yr(it)e Lelvengounge av .
ee.
GrgereOw gırgyes mror roy eAy
siögrgu [H]ogaxos 7 rov [Ulmer
dvrov
Spalte 3
110 [P9]elos P(agele] zg0
124 [Pap)gar z(e)[P]apl.Jorzug
125 yevog Far(gaıor) ro au.
9... nme
qua evnlae )eromag
126 Ounsomulo; auxos zu} .[.Jr.--/
Ulem eomıda #9 ..ov
11 & ev [calv
192 ovransyat rgonı
194 Tov mp0 ..ov
104" Der fünfte Buchstabe könnte auch « sein. Zu «[r]Osdeer (0 DP) passen
die Spuren des zehnten Buchstabens besser als zu n[aJOs£sur. — 101° Vor dem Rife
eine abgeriobene Stelle; also vielleicht we (fe) elnday we; sgl. D. — 10971
‚zexor scheint ausgeschlossen. Unter z0c g ein wagerechter Strich, am Schlufs ein
Haken (Serra), beides wohl von der früheren Schrift herährend. Etwas weiter
rechts im Interceluinnium glaube ich a zu erkennen, noch weiter, schon in Spalte 3
Tor 100° und ebwa 0. — 112° = Prgl. Hund Schol. Gen. — 119° aus? ander
119% * vgl. DPE. ® zruneg a0. * Das orte @ zweifsihafl. Zum Bade vgl
A ron Dügunes vod öroßitov H; 100 dmoderod A. — 110 gödneros gDden; = DP.
Dann vieleicht mgoleßör, vol. H gddru weruienfire meolanern. — 124 Das
erste # könnte auch o sein. Was zwischen g und e gestanden haben könnte, it
nicht za achen. Vgl. H und Photios c. &ügeunns. — 19513 Hiwa ch mulei zoi)|
Golo zergds Ban, vgl. wävos...änpe, Dor Hay und die angedeuteten Bach-
stabenreste widersprechen dem nicht. Der Rast in Zeile 1 gehört jedenfalls nicht
zu einem x. — 185° Wohl drilxe de)eroinge. — 1261 Wohl aendenuios‘ rb dans
üiion; dann stark zusammengedrüngt drei Zeichen, anscheinend row und. ein "
scheäger Strich /: tooedarı? * Wohl zagig(öglen. Ob in dem Loch am Anfang
der Zeile ein Buchstabo (ö) verschwunden ist, ist nieht m sagen. Die Doutunz
(war bestrillen: roiködogos irn ci rar mohtular aden Dusior A, aber ö mi-
Ham co adzos Schol. Lipe. Vgl. auch Ei. magn. oestendias“ zolspuedr, dab 100
eliser cd ainos nal sie + derid. — 151 Val.Schol.A. — 182. D, va.
? nicht eiche, vieleicht korigiert. « anscheinend zusammengesogen. — 84 Wohl
mVoddar.
0. Plasborg: Strafsburger Auckdota 1
E 197 Dpompgouls] egupv moyous
erovanız
138 70uy0n aubn
repuäyler)ov Vakogolo)
Vandorre
140 duergu : neradverg Fröcp
ziel Le
101 apgnsg .... eyyus al. .
xeyuvrar gepgeyuvrlalt -
2 2.2....1 ugerlıxlos
142 suusuefos] (me)oPuuglv)[a]'os
1ar (Jeoyadeyl ...]ev Lo):
150 gux enpeliw|(er o)yeigons ..
ovx aylellgo)woandn YL
nl.) .
188 endupero Fpdon eng ai .]
xtug yeyguen zoils) [..Iv-v
Terdeyrfes] Ovlixo)s
Tuggro werner
Spalte 4
154 74 grgargacı grlı] xenuaoı
187" Das erste v nicht ganz erhalten, aber sichers also verschrieben. ® Unter
us (#0) ein Bogen _, wohl von der früheren Schrift her. — 138° Vgl. D.
Das zweite 2 scheint aus g korigiert. — 138° — D, vgl. P. 3 Am Schluls ein
Strich 7, wohl yon der früheren Schrift. — 1401 Das erste 4 und das erate + chen
aus wie korrigiert, was aber von der früheren Schrift herrihren wird, wie auch
wohl die beiden Punkte vor x. # scheint als verschrieben bezeichnet zu sein. —
1413 Ob ayznerivau oder eygnaemseı dustand, kann ich nicht erkennen. Am Ende,
stand wohl a vgl. AI. — 141° Hinter dem Rifs zunüchst ein Hükchen, das
das Bufsere Ende eines « nein kann; dann zwei senkrechte Striche, der erste wohl
+ (schwerlich r, auch nicht Rest eines , da dann auch von dessen erstem Strich
obwas zu schen sein mlfte), trotzdem anscheinend oben ein wagerachter Ansatz
ist; der zweite s0 schwach, dafs ich ihn für fremd halte; das « war wohl sehr
in die Breite gezogen. — "141° Der erste der unsicheren Buchstaben, durch ein
loch verstfmmelt, könnte 4 gewesen sein, der zweite ist m oder Rest eines n;
vor «stand a oder «. Danach vermute ich Mnmruscı, was zu den übrigen Spuren
zu passen scheint; wereämrusde im pathologischen Sinne belegt der Thesaurus
aus Moschion. — 142 = DP zu nencös 149. — 187 Vgl. dzöeneen (lies Ezögıser,
vel. PR) üntnoge D. — 160%. * Wohl v’[av]|ror; vgl. DE und Schol. AB. Die
weiteren Spuren in Zeile 3 ganz gering. — 158° zur) [po]revofı) lassen die Spuren
zu: vel. A erAperog woglos ud» 8 e7loß es Has yorös cofs Joraden; Schol.
— 188° Über dem zweiten « zwei Punkte, die von einem & herrühren; auch sonst
in dieser Gegend vicl Reste des früheren Textes, — 155° = DP.— 184 Vgl. DP.
Arc. £Papprufocbung 9,3 u
2 1. Aufsätze
185 .evugige conul. a
ekeıyyro aprosırg @P apeııE
168 gngögreı 01 axudgv wär
goranoı
zenfaro ? Kovay
161 dogay gummönags
102 zopriog "> duuaksos
Evingor fuRodn romog
Boonofiuor Booxopon
107 #Aovov Tov auAnov ? wu
am
171 aregoevreg oleror meor ou
Teycıg y ou mrepofoı zug 0
Gov arıga evrußeren zog
Beisoı «ls zo razeıov eure
gileko)der -
172 gıkereu ekugaleruu
117 noreogejiog unvıaas
178 &ıgou| |avuesrov eiigereı
de [m] zuqı Tp0Be00s
102 awiozıdı auändets avoyus
exlolven
zougeAehn zegızepgheua
1561 Vgl. AH. — 165° Korrigiert das letzte « (ano «) und das letzte o. Vgl
DP. — 156‘ Wogen des (ganz deutlichen) Accents vgl. Kustathioe zu u 225
D- 172496 Alyın dUeendeldng...coioiter üudermpe elsuı nal dr ep ziedare
700 zig Öineros breos megiemonbrus 'zneö” roinone obx öberoreicer. Dagegen
Schol. A (Horodian 1 48,23 Lente) yronerel üs dPinrel. obras nal 6 Annaiorl-
ens wn.w. In dienem Sinno hat uuch der Pap. Oxych. 225, vol II p- 103, zued-
ercı. Vor o cine geringe, wohl zufllige Tintenspur, — 184? Prof. Keil vermutet
Ahr mecıodsnr unter Vergleichung von Schel, BT zmenmrel: ol cd» zigor olsar
dharondperon singeröunn. — 162" = PE,vgl.DA.— 102°80. al. H.— 102° = DP.
— 172 Vgl 4 10,10 uıker dfioooro, — 176: Das erste kans « korrigiert. > Aus“
gefallen wohl nur n, wozu die Reste passen, schwerlich zwei Buchstaben. duv-
asras ist gewils verschrieben statt Buntes. Wenn bei H stahl ige“ Bere
Woridgen rinel Dvalca Daipuen, ©0 wird man nicht notwendig direkten Zusammen-
hang mit unserem Glossar anzunchmen, jedenfalls aber Sudnara hier nicht anders
zu heurkeilen haben als Suuuneräv dort: bei Z ist das Richtige und das Falsche
aus vorschiedenen Quellen (auf ein Homer- oder wenigstens Diehter-Glossar weist
chen dio Form des Lommas) nebeneinander geraten; falsch nimmt also M. Schmidt
Vermischung zweior Artikel, igd« &inere Donlan... und riou“ Datnere, an. —
182° Vgl. Schol. A zu 4 208... ablois kyuue« ıls ode ol dpoı nurendslarren“
öüol 84 ala mönu; Helbig, Das hom. Epos nach den Denkmälern erliutert
"2082. — 182° = P, vgl. Schol, ABT A Ar2h.
0. Plasberg: Strafsbunger Anekdota 203
E 186 wuverar evdousiofog op
war
186 eikvueygs Keıkqufiog Aue
gunevos
187 rovrov aıpnov «05 (ey Tovron
Fegongv
189 yualoıo [rov] zurous zou Paguyog
Spalte 5
191 apmmeıs evgorog €... dog
192 mapsanı zupsioe
194 agarozaygıs ag9(ras) . yerle)
aurW)elo)or
veorgugeeg vraları) Pageyag
pelvo)
zenkon zerkos Me)peruu vo
awögeigv # 79 (Hrvemelo)
tnarılolo
196 zerravruı Feraspor |
196 egerrofor sodıgyres
197 7 wer nor & «94 .u0u
eng
izumga 9 aıumens 0 nern
198 gpzoueyo deugg « Juyofn
Bopots gwu ey zu1g ouslo)is
Zoıyrorı rorg (cv) zelm)lolmfors)
zz &u Kla)r(e)oreye[ojaons
185° 80. * Vor a geringe Spuren. — 187° Zwischen « und z Rils, vor ihm
noch ein Rest, der, obwohl man seiner Form nach zweifeln könnte, doch des
Raumes wegen wohl m z gehört. Hier wieder viele Überbleibsel der alten
Schrift. — 189 Vgl. 09%. — 191 Vor 4 cin wagerachter Strich, der zunlchst auf +
führt, vieleicht aber (oepulos, vgl. U äyıdrug dorläns. — 109 Zwischem dem
dritten und vierten Buchstaben zwei Kleine Löcher. Die Glosse = DR. —
104° eormernpulron oder vor zermperon (gl. A)? — 104* A; vgl. Et.m.
6939. — 194° $ro, aber der eine Strich wird zu dem früheren Text gehören.
— 195 Vor dem dritten # Spuren, die zu ze passen würden; dazu über der
Zeile #, also vielleicht &. Doch ist dies alles schr unsicher, besonders da sich
dicht über dieser Zeile mehrere Heste der alten Schrift finden. — 105 - DP,
gl. A. — 1971 Der Accont ganz deutlich. Wohl zul uloroı dual. — 197° Amı
Ende der Zeile ein schräger Strich /, der bis in die nächste Spalte reicht, aber
wohl keine Bedeutung hat. — 1081 Die Reste vor 7 deuten wohl auf x, das dann
ein Aktirzungszeichen hatte; wagayerounp P. — 198° Vgl. P. — 198° Wohl
ons sv zerfolnfotes), vgl. P — 198° Vgl. D. »e scheint aus x korrigirt
ur
204 1. Aufsätze
E 100 gulßeß)more eryBeßngore
200 ap(ze)vem KuDyo
201 Hlo)Av zegdion A agly xpeıgoov
202 geidopiog FdQ FOnoufos
yogdng Teopng
203 aloav syr(lsiodor
MOdores =dos ..gyres
eduryay sodıel)v
addnv udgons
204 Aygoy zurehızov
206 z()oungs x. ıdag
208 dosocfo]v dvapy
208 s00eugu orov zaagvo« a (‚von
var eropıae
Fnrlaoe op .[-Aveoenae di.)
L.. Joan
Spalte 6
200 graue...)
210 gäouny avfeleaoune eBuolr]atc
zus (v)begelg)es weyakın ogopnv
or
211 Npeogmw xaßyouun
216 Tangy groranoı anoxodeav
216 ozmder oo» axokovder
290 ouv era & € oriav
am erußmaso af ern
199 Die Frgänzung des Lemmas ist wohl durch die Erklärung gesichert;
die schwachen Spuron würden der Lesung sw(ksu)ewre, wie hier und da über-
Hiefert ist, nicht entgegenstehen. Vgl. DP4 Gloss. interlin. A. — 201 = D. —
202° — DP. — z0n' Vgl. H eläduern. — 209° Doch wohl &goress, obwohl der
vor 0 erscheinende Strich frz zu sunkrecht scheint. — 209° = DP. — 203° = DP.,
x aus »° korrigiert. —- 205 Zwischen x und « kann o gestanden haben. wemor-
ds P. — 206 — P. — 208° Das erste + über der Zeile, in der ursprünglich o
gestanden zu haben scheint; auch das erste s und eu scheinen korrigiert, diese
vielleicht aus or. Das dritte o ist fast sicher. Am Ende doch wohl [sJo@nsun
nicht [6j009 rc, trotz Gloss interlin. A Jufrer Zroinse. Für [z] reicht der Raun
nicht. — 206° Vielleicht elmuJssorneu a[r|moßjonc. Zwischen s und « noch ein
Bogen, etiwa wie ein kleines e, wohl bodeutungslos. — 209 Die Spuren passen zu
drufx)eurit, = D Gloss. interlin. A, vgl. P. — 218 = Amberst Pap. 18, 181 zu
m 21. — 214 So, nicht dmondyeer. — 216 — D, vgl. PA. — 220 Vol. DPA.
— 221 Vol. DP.
0. Placherg: Strafıburger Anekdota 205
E a2 roman 01 € rev epmog amofß' /
emıorafor zumgıpos egov
tag mpoexovareov de
223 nguzyla) zugeos © 0
yeßsod(a) gu scr
221 Oupaeroy gaaovgL dvixag
226 auphogvra „g zEronsuAfie
225 ogekn grov gropekn al erıdo
Aoyıeau
223 dedek(o) zpo0Bekov vrousınov
230 reis rous aovs dulxag.
258 nermagroV ..ereacın wc
Tau zomaaoı
204 gOgyyov ? ya
— zoßegureg emıfrovvres
298 emovru eregzoßov
eöle)Elo)ucu agosdekouge
246 Iow. Toy Any
wrt}.0goy gueronzgvzo
aus enperag. enlpleyovenen
240 zulonedg gwegopnsaluer
253 wAuaxufgugı exxAgpwore[u
254 sulne]dov agayovor
Der Charakter der vorliegenden Glossen weicht kaum von dem der
sonst bekannten ab. Auch hier ist die Reihenfolge der Lemmata bis-
weilen gestört (211. 225); doppelte Erklärungen finden sich 113°. 171.
Zu bemerken ist die öftere Setzung von Aceenten in den Lemmata,
222 Vgl. D und Schol. Gen. — 233° — DP Glos, inerlin. A. — 223° Die
Reste zwischen » und # schen eher nach « als nach 7 au, doch wird das Zu-
ll sein, Vgl. DP. Hier wieder mehrfach Spuren eines früheren Textes. —
226 Wohl (ee zemovehgne, vgl. A; (Buemer. weniger wahrscheinlich. Das
zweite aus e korrigiert. — 298 So, mgoedtzen D_ imöpswor H. Das zweite #
ist korrigiert, über «ist der Ahkürzungestrich / verwischt. — 290 + korrigiert
aus w. Vgl. DP. Der Accent ist zum Unterschied von zip gesezt, vgl. H. —
235 Über dem ersten » ein Strich: >; dann bafs oder u, aber wohl durch zwei
Strich 7 gelilgt. — 2861 == DR. — 2381 = DP. — 245! Dich hinter « ein
unter die Zeile reichender Strich ), hoch darüber ein Punkt; das folgende ı ist
durch die Falte bis auf cine geringe Spur den Strichoe und den zweiten Punkt
zerstört. — 249? Zwischen A und & scheint « zu stehen. Val. Di Aufeenzor H
Glos. interlin. A; eitie Schal. Gen. —- 20 = Ey sg. D. — 288 =D, vgl. A
3 scheint korrigiert
206 T. Aufsätze
einmal in der Glosse (s. oben 8.198), nicht nur zur Unterscheidung
von ähnlichen Formen, sondern einmal (158') auch aus einem rein
theoretischen Grunde. Auch mag darauf aufmerksam gemacht werden,
wie 150 und 187 im Texte getrennte Wörter zu einem Lemma zu-
sammengezogen sind. Der Text, aus dem die Lemmata genommen
sind, war im ganzen der unserer Vulgsta. Als blofse Schreibfehler
sind wohl anzusehen 109 xexos, 114 zuraves, 187 augozoxong, 150
Sugewer, 178 ugav (eıgöv Pap. Oxyrh. 223, vol. II p. 104), 208! eoocvo«
(durch rückwirkenden Rinfufs der Glosse, vgl. Ludwich in dem an-
geführten Programın 8. 5 Mitte), 245° axeAaßgov(?); auf dus über-
schüssige » in xew 131 ist ebanso wenig Gewicht zu legen wie auf
das fehlende in zoımroise 198 und auf die nicht berücksichtigte Rlision
2.B. in tv 245 und zafonede 249; derselben Art ist ovrauenau 132 (wie
im Vaticanus R')), das aber die grammatische Theorie erkennen läfst,
vgl. Lobeck Pathol. Gr. serm. olem. 1486 11 311. Auf etymologischer
Theorie beruht auch der Vokal der zweiten Silbe in äygar(ivau) 1411,
der auch von zahlreichen anderen Zeugen so gegeben wird: yodperu
2 did rod 7 H aporupakıjyovo« tod üygyarivu ds dxd tod lordven,
T00x1] od & els 7 Rustathios z. d. St. Neu ist zuAdsauro 100 statt
muAdoosro, was wogen der Glosse nicht als blofser Schreibfehler an-
zuschen ist; den Anlafs zur Änderung gub wohl der vorhergehende
Aorist dufsye. Im übrigen steht der Text durchweg gegen Zenodot:
132 odrduereu (oördau Z.), 162 aöprıog (Borxöton Z), 187 (dderet Z),
194 (usröönxe 2), 249 (doxet Z. HBerneiven). Davon stimmt 162! mit
Aristarch, aber auch mit unserer sonstigen Überlieferung (wie wohl
auch 199 Zußeßaßru, doch siche die Fufsnote), während unser Text
auch mehrfach gegen Aristarch steht: 891 depyueru (depakva Ar),
104 819% opijecodeı (1 Avapijeradeı Ar), 132 obrduevu (orduen
Ar, vgl. oben), 203% adönv (öyv Ar. und Herodian, aber &dön Niklas),
und zwar 89 und 203° mit der einstimmigen oder überwiegenden
sonstigen Überlieferung. Abweichend von der Mehrzahl der Hand-
schriften ist moßfovres 234 statt moßforre, was indessen auch das
Scholion A zu 231 hat
2.
Von drei Fetzen verschiedener Herkunft, die unter der Nummer
Pap. gr. 162 vereinigt sind, gehört einer hierher. Seine Breite beträgt
ungefähr 6 om, die gröfste Höhe 5,5. Auf dor einen Seite, ihrer Be-
1) Vel. hier und zum Folgenden den Apparat in Ludwiche neuer Tas
Ausgabe,
0. Plasoerg: Strafsburger Anckdota 207
schaffenheit nach vermutlich der Rückseite, steht das Mittelstück einer
Spalte mit einigen Resten vom Schlufs der vorhergehenden. Dafs den
Inhalt Scholien zur Odyssee o bilden, hatte R. schon festgestellt. Als
dann der zweite Band der Amherst Papyri erschien, fiel mir auf, dafs
in den dort unter Nr. XVIIT herausgegebenen Scholien zu demselben
Buch zwischen den Spalten 18 und 19 ein auffällig grofser Sprung
stattfindet: während sonst zwischen zwei auf einander folgenden Spalten
höchstens zu 12 Versen Glossen fehlen?), beträgt hier die Lücke fast
40 Verse und umfalst gerade die, auf die sich unser Bruchstück be-
zieht. Da nun auch das auf Tafel 4 der Ah. Pap. gegebene Faksimile
von Sp. 11-14 jenes Papyrus mit dem hiesigen eine auffällige Über-
einstimmung in Schrift und Spultenbreite zeigte (nur scheint die Schrift
dort ein wenig größer), so wandte ich mich mit einer Darlegung der
Sachlage an Herrn Dr. Grenfell und erhielt von ihm unter dem 11.Oktobor
1901 die folgende gütige Mitteilung: In Pap. Amh. IT 18 there is a
break between Cols. XVIIT and XIX and 1 have no doubt that the Strass-
burg fragment supplies the missing column, as you suggest. Die Schrift
weisen Grenfell und Hunt dem Finde des 1. oder dem Anfang des
2. Jahrh. zu; Besonderheiten zeigt das vorliegende Stiick nicht aufser
2 443. Den Text gebe ich in derselben Weise wie den vorigen. Die
Lenimata geben zu keinen Bemerkungen Anlafs; 456 liegt. offenbar
Verschreibung vor.
Spalto 1
Io
1-0
J.L
wer yel]. zen|
0 436 anfnmon)e axexorov
no ze[osev]Baro mposkefyero
49. otoglulevlols vrozrgulons
45. odaugpfv] eyzopızar
46 448 aAcım aApens 0190... |
440 emıfadgov oiov Tor.
Spalte 2
1) Sp. 5 achliefst mit einer Glosse zu 109, Sp. 8 giebt zunächst eine nicht,
zu identißzierende, dann eine mu 121; danach vormuten die Herausgeber, der dem
Scholinsten vorliegende Text habe die Verse 113-119 nicht enthalten. Aber
zwischen Vers 188 und 200 sind auch nur zwei Verse glossiert (199 und 199 nach
Ludwich a. a. 0. 8.24), nur einer zwischen 324 und 388 (326 mach L.), sicher
keiner zwischen 948 und 356. — Beiläufige Zeile 57 zu Vors 89 it natürlich wrj-
dası zu ergänzen, 124 zu 280 mdrfre reinot], vgl. D zu 732.
208 1. Aufsätze
451 Jregdckeon zuplouglyor [
Teuergozoorrg aul...]e..-|
43 eAgor evgfol
450 JauzoAnerro ev .|
457 |n)gdero sßaguvlero
le
Die beiden Zeilenreste von Spalte 1 stehen ungeführ neben den Scholien
zu 446/448 und 449. Spalte 18 von Amh. Pap. 18 ist, wie es nach der
Bemerkung der Herausgeber $. 9 scheint, oben und unten vollstündig
und hat 15 Zeilen, wie Spalte 2 unseres Papyrus mindestens 14. Die
Reste von Spalte 1 müssen also ungefähr zu den Zeilen 243—245 des
Amh. Pap. gehören (mu V. 416 und 419):
advgnaru al.)
zuyvlıle so{
zoAumened hor
Genaueres läfst sich nicht sagen und eine Ergänzung zu versuchen ist
müfsig; auch im Amh. Pap. entsprechen sich, wie dort Tafel 4 zeigt,
die Zeilen benachbarter Spalten nicht immer genau.
Spalte 2, Zeile 2 vor x ein Rest von « oder &, davor ein senkrechter
Strich. — 446 Vgl. A zAsion aAjgovs, H. — 448 Die Spuren am Schlufs
passen zu zouldoo, vgl. H.— 449 Wohl zö vedafon, vgl. DAH Schol.
; dio Spuren widersprechen nicht. 3 — AH Schol. BQ. —
451? Wohl Aue rol£zorfea, vgl. DA. — 453 — AH. — 456 Am Schlufs
möglich €, also vielleicht &ve[nöAo» — H. — 457 Vgl. Hund 4 p. 50,2.
Auf der Reetoseite lese ich:
Siooxogov ..Ä
os all Omons I
HL. Jov
TIL. Hymnus auf Hermes.
Pap. gr. 1179, erworben durch Herm Dr. Borchardt in Kairo.
Höhe 21,5 em; Breite oben (hei Zeile 1 dor Rückseite) 5,Ö.em, in der
Mitte (bei Zeile 16) 10,5 em, unten (bei Zeile 23) 9 cm. Auf beiden
Seiten sind oben etwa 1,5, unten etwas über 3 em nicht beschrieben.
Die Vorderseite, als welche ich die offenbar glattere Seite betrachte
(Horizontalfasern), enthält eine Rechnung, wohl aus dem 2. Jahrh. n.
Chr, jetzt 22 Zeilen mit Zwischenräumen nach 7.8 und 14; links fehlt
überall etwas, rechts unten wohl nichts. Das stimmt zu den Raun-
©. Plasberg: Strafsburger Anckaota 209
verhältnissen der Rückseite, und wir haben also das Überbleibsel eines
einzelnen Blattes vor uns. Seine rechte Hälfte ist nur unten erhalten,
wo sie lose mit der linken zusammenhängt. Den Text der Rückseite
setze ich gleich mit einigen wahrscheinlichen Ergänzungen hierher.
1 'Egui nouoxp|Erap, Evndgdis, z|uxke aedıuns,
2 orpoyyöht au) rlsredyave Ayay [demmpere yAdaans,
3 zudodınausaune,) yAauuöngöge, [menvoriöite,
4 auupavov yAlooeng uebloln
s ].aorvom yüe[
6 1. zugov agocı[
' Ior zurdg zedvpl
s 1-y midı wögotnol,
° Tov zu) adnduial
10 noıg@w re wAmo|rüp wol Adyn zul [Betog Bveigog
u Iesrog äuep gil
12 ..[.Jg@ d..Jeu.v Emixgivono [
19 dopl& ulv Eoido]taw augkysıs [
14 olo]l 0° Nüs dnffr]eide, Son 0° erehal
18 orgıyeiov 0d w|p]ereis, zugüs Adpols Überog ung,
16 Ale" amdahıodggs äpvs zöanpo |
17 bw O2] Ds wölzlas meodzeus ..[
18 xdawog yüg xsonov yayads |
19 60 yüg zal vorsovg wgdzen |
20 Ausgwwodg xa|l] yurregwod|s yemonods Emzöuzor.
21 xei wor edyonelv|o rüv av |
2 dvßecap dolp Intm nel ol .
23 xal oh uarrogdvmn vmluegreu
Die dieke und grofso Schrift scheint etwa dem dritten Jahrhundert n.
Chr. zuzuweisen zu sein. Die Buchstaben stehen meist aufrecht, oft
sind sie aber auch geneigt, und zwar sowohl nach links wie nach
rechts, wie das beigegebene Facsimile (V.1—5) zeigt. Zu bemerken
Spenböp>e
Frwncerons
a
SDR AU
Aarnnelnrt
210 1. Aufsätze
ist Folgendes. Von « kommen verschiedene Formen vor: der Querstrich
ist bald in der Mitte bald oben angefügt, oder das Ganze ist in einem
Zuge von unten aus geschrieben, mehrfach mit mehr oder minder deut-
licher “Anstrich” vorn (Wilcken, Arch. £. Pap-Forsch. 1364). & hat
immer die Form ©. ı ist meist schr lang; ixern steht Z. 22, um die
Verbindung mit dem vorhergehenden ostw auszuschliefsen; auch über
dem ersten « in Z.12 ist noch ein solcher Punkt sichtbar, was auf
Wortanfang deutet. Sonst ist « mit vorhergehende « eng verbu
besonders in u Z. 19; mit e geht es Z. 14 und 15 (orayeıon)
Ligatur ein: 9. BE kommen nicht vor. Deutliche Worttrennung fehlt;
Lesezeichen sind aufser dem erwähnten £ nicht gesetzt, auch das stumme
« nicht; alles dies, sowie die Interpunktion, ist von mir hinzugefügt,
soweit es mit Wahrscheinlichkeit möglich war. ou steht für «9, cu
für X wahrscheinlich 6, « für «u 17, ou für ö 10.
Der vorliegende Text, den ich € nenne, berührt sich mehrfach, be-
sonders am Anfang, eng mit einem, der bereits aus zwei grolsen
Zauberpapyri bekannt ist. Es ist dies
1. der Papyrus 46 des Britischen Museums (Papyrus Anastasy),
herausgegeben von Wessely, Griechische Zauberpapyri von Paris und
London, Denkschriften der Kais. Akademie der Wissenschaften, philos.-
hist. Klasse, 36. Band, Wien 1888, 2. Abteilung, 8. 127, wo 8. 187
Zeile 414. der Hymnus steht, Wesselys Rezension desselben ebenda
8. 285 aulserdem von Kenyon Grock Papyri in the British Museum
(London 1893) 8.6417. (8. 78 Z 4004. der Hyınnus), dem ich folge,
wenn ich die Lesungen genau angebe. Einige Bemerkungen gab dazu
van Herworden Mnenasyne n. s. NVI (1888) 325. Ferner wurde der
Hymnus herausgegeben und besprochen von Alhr. Dieterich, Abraxas
8. 64M. Ich nenne diesen Text im Folgenden nach Wessely A.
2. Eine im wesentlichen mit A übereinstimmende Fassung (im
Folgenden B) giebt der Papyrus 121 des Britischen Museums, heraus-
gegeben von Wessely, Neue griechische Zauberpapyri (in denselhen
Denkschriften, 42. Band, Wion 1898, 11. Abhandlung) $. 164. Dort
8.441. Zeile T34M. der Hymnus, 8.13 eine Zusammenstellung mit
dem Text A. Ich folge der Ausgabe von Kenyon a. a. 0. 8.83fl. (der
Hymnus 8. 1051. 7. 6088).
Die Reste von C 1-3 stimmen zu AB 1-3. In den Ergänzungen
bin ich, von Orthographischem abgesehen, A gefolgt. Abweichend hat
BA zurfro/gerog, in 2 fehlt xal, 3 Inutet mevDo dixcouv ZAguuör-
Poge yousozedıar. (leich die hier im Anfang gehäuften Epitheta zeigen,
“wie die alten Vorstellungen sich mit den mannigfaltigsten Namen zu
0. Plasberg: Strafıburger Anckdota au
dem allumfassenden Bilde des Weltherrschers mischen’ (Dieterich). zv-
‚xdgdue fasse ich mit Dieterich als besonderes Epitheton und denke, dafs
es erklärt wird durch eine Stelle in dem Schöpfungsmythus des Leidener
Papyrus 1395 (W bei Loemans Papyri Gracei musei antig. Zuyd. Bat. 1)
pag. 11,47 (Dieterich, Abruxas 8.8, 9) äpdun... Nods zul Dodves
zardyav zagdluv, nal Exrön Epnäg, di ob r& mivea nedegunvevoran,
Zorıv ÖR al röv ggevav und die von Reitzenstein, Zwei religions-
geschichtliche Fragen (Strafaburg 1901) 8. 72 damit verglichene des
Horapollon I 36 xapdic» Bovkduevo yadpeıv !Biw fpygugodsı: ro yüg
Esov Toy Grsiorau adons nagdius nal Aopıouod deorsrn.') Hermes
als Logos ist es natürlich auch, dem das Epitheton zeıdodizaudaune‘)
V. 3 zukommt, das zu dem alten xAferng schlecht pafst?); einen An-
knüpfungspunkt gab das Beiwort vduog, das Hermes bei Aristophanes
Thesmoph. 917 führt, vgl. Cornutus 16 8.25, 18 Lang vönos 82 Adye-
zu 7O &0 dmavogdsası vönos (Aöyos Schmitt-Blank) elvar, agosruxtı-
Hög üv zöv be du xowonig romrdov zul dmapopevrunds töv od zoın-
ray“ dic yodo eiv Önoronlar ueriyem wel xl riv av vonov (so
Schmitt-Blank, vöuov oder A6ya» die Has) Zminiäsuan, wo das Ver-
hältnis umgekehrt ist; siche auch R. a. a. 0. 9. 102. Ähnliche Bei
namen (BıxeaxöAos, Ervonog, Peontkos, HEgwoe) führt Hermes bei Nonnos
und Kolluthos; siehe die Stellen bei Bruchmann Epitheta deorum (Suppl.
zu Roschers Lex. $. 1054). Tergdyovos (oder rergayAögıw, s. Bruch
mann $. 110) ist Hermes zunächst wegen des viereckigen Durchschnitts
seiner Säule: Thukyd. VI27,1 Pausan. IV 33,3 (Keil, Strafsb. Festschr.
zur 46. Philol-Vers. $. 133) Babrios 48, 1; wogen der Umdeutung dieses
Beiworts auf Hermes-Logos verweist mich R. auf Lydus de mens. IV
p- 129, 18 Wünsch edre 0% rergdyovon apıjwrı "Elknves dvankdrrovs:
Todrov, rexufpon ulyısrov zupezönevor Aöyov elveu Tovron, nal Aöyor
Andi. Zorı yüg zul Aöyov ogruere, dulv Vevähs Adyos Crplyavos
Wissowa), 5 BR darwrnäds moAuyandregog, 6 dl dindhs wirds Zurp
ix advrav wegbv loog, Grov ÖL orgiporo miss Bios doploras
oengiteru, 5 Öh tergapavıniv oyinu ruygdve; kürzer Comutus 16
8.23, 11 Lang, vgl. auch Eustathios zu 2 330 $. 1353 Muerobius Sud.
1) In einer würt syukreisischen Beschnörungeformel_ des Pariser Zanber-
papyrus suppl. gree 514 (Wensely n.a. 0. KAXYI 8.80) 2,1780. heifst zu
on, winer ören zerrmOls Eendgdros (0 it wohl für srnagdros zu losen), zesfi-
Here Örer inenogOle
®) Nach Analogie Ahnlicher Bildungen wie wurderog ußHrnas wird iusitiae
obocdiens, nicht iiiam suadens zu verstchen sein; für den Sim macht das
michte ann
3) Pro, Keil denkt besonders an den Gott der Gerictarde
212 1. Aufsätze
119, 14 Mart, Cap. IT 106 VII 734. Von Isidoros berichtet Damaskios
bei Photios cod. 242 p. Bi" 4 rö ul aodcozen öllyov rergdyoven iv,
"Eouod Aoyiov rixos (sgds; vgl. denselben Damaskios bei Ruelle Rerue
archeol, n. s. 1309, Osann zu Cornutus a. a.0. Mit rergdyove ist hier
Grgopyöts verbunden, das sich zwar zunächst an zırde eifung an-
schlielst, dessen Bedeutung in Bezichung auf Adıg u. dgl. ja aber auch
bekannt ist (org077W2016 d2 zudewois zul zavoupyors Schol. Aristoph.
Ach. 686); die Verbindung der beiden Adjektiva dient zur Hervor-
hebung des Wunderbaren, etwa wie wenn wir sagten: du bist die
Quadratur des Kreises (Keil). Ob sich nun Asyov besser (als Genetiv
der Beziehung) mit dem Vorhergehenden zusammenfügt oder, wie
Dieterich interpungiert, mit dem Folgenden, lasse ich unentschieden.
Jedenfalls liegt keine Veranlassung vor an Aöyov zu ändern, selbst
wenn man mit Wessely (1888) degnyer« zAdoang glaubt streichen zu
müssen; denn an der Wiederkehr eines ähnlichen Ausdrucks in V. 4,
wo A6 statt wede» wieder dgpnydru hat, ist in dieser Art von Poesie
gewifs kein Anstofs zu nehmen, und bei Nonnos Dion. XXVI 284 findet
man ganz ähnlich und gar in einem Verse vereinigt yAdaang Äysuorne,
ogig Ühövroge pays
‚Nach Vers 3 weichen A und B unter sich, besonders aber von © ab.
A ! B
4 udegiov ögonö crirooon uno re | Degılolv dponov clan imo rug-
Tuprape. yaıız“ | rag yung
5 aveupu? qioge 6 opbuäne pe- | wVeverog Mehov Tniage
nude] |
6 zaupovov ylorrngagynyeralun- | aduvav te Aullması regmon
zus. regzov" !
? tous Uro Tupragu yuung re fgo- | tous umo raprapa ans Ägorovs
Tous flov enrelsauvras” Bleov] enreheoavres
AB 4 ist schon von Wossely 1888 durch Streichung des re in A
hergestellt. Schon bei Homer « 191 geht Helios sad peter (vgl. Rapp
in Roschers Lex. I 2011,53), in den Hades in dem Hymnus in Abels
Orphiea 8. 291 (sgl. Wessely, Wiener Studien VII 1901, Noue griech.
Zauberpapyri 8. 59£), der auch sonst zu vergleichen ist: 3 «ldzpfausı
toißowcı ueyav zölov Qupiskiscon, 11 Äv yainz vevßuöne nölns verian
? im gögon.‘) In AB5 weichen sowohl Wessely als Dieterich, wie
1) Prof. Keil verweist anf Aristides 45 (6) 25, wo ca von Sarapis heifst jut-
es min eie Ömdg ze Eric, vwwedg Ah rüs Adiekrong fücer nplarıs Torotneros,
orig wirds wel yuzorapmis, äyur ds güs wel medien degönerag. Vgl. Vers SIT.
0. Plasberg: Strafsburger Anckdota 213
mir scheint, gar zu weit von der Überlieferung ab (jAov Aroyor
#öauov € öpdaiuk upıore W. zvednerd 8 jmuogön, apig d. 1. DJ;
näher liegt zvedweros hwlog HeAlov € &pduiut ueyuore. Denn wenn
Dieterich aveunurd 9 fmoyöv mit rods Umd rüprage yig te Bgorodg,
wie er AB 7 schreibt, verbinden will, so scheint mir diese Verbindung
durch die Stellung des zweiten re nicht empfohlen zu werden. Schon
wir von diesem re einen Augenblick ab, so liegt nichts näher ala zu
verbinden Auızda r&gmov tod brb rügrupe . .. Bgorovs: Hormes-
Helios erfreut auch die Abgeschiedenen mit seinem Anuzddos iegdv
öpye. Und nun läfst sich doch ganz wohl ürd rdgragu yig re ver-
binden, mit einem Wechsel des Kasus, wie ihn Bernhardy, Wissensch.
Syntax d. griech. Spr. 8.201 2. B. aus Nikundros Ther. 633. belegt
Tusäoıo zugal Tüyas re ine, der sich aber auch, wenn es nötig
wäre, leicht, da man das durch AB 4 hervorgerufene yaung doch ein-
mal ändern mufs, durch yiiv beseitigen liefse. In B ist offenbar das
Ende von V.5 und der Anfang von V. 6 verloren gegangen.') Auf
Wesselys Rezension, der nicht nur stark ändert sondern auch AB 6
mach AB 3 umstellt, brauche ich hiernach nicht einzugehen. Jeden-
falls darf zu Gunsten dieser Umstellung nicht angeführt werden, dafs
der AB 6 entsprechende Vers C 4 auf O3 = AB 3 folgt. Denn die
Reste von C 5fl. lassen nicht auf einen Gedanken schließsen, der dem
in AB 45 vorliegenden ähnlich wäre. Überhaupt vermag ich zur Er
gänzung von C 5-7 nichts unmittelbar Brauchbares anzuführen. Für
© 8 aber legt x 175 die Ergänzung (drav) mis wögewolv ing
322199 nahe. Irgendwie war dort jedenfalls vom Tode die Rede, und
vergleichen mag man Iymn. Orph. 57 (auf Hermes Chthonios), 6. aivo-
u6go1s Yozuis mouxbs wurd yalav Ündogv, üs zardyeiz, nde üv woiong
106vos slouptayruu, sürdep 6Eßdp Hläyan brvodcrdı advre, neh nahm
urvdorres &yeigsig. Dies also mit (ela)xvor) € 52) verbindend vermutet
R,, dafs in © 5-8 dor Gott als Behorrscher und Beschirmer des ganzen
Menschenlebens gefeiert war, ähnlich wie es von Holios in dem er-
wähnten Hymnus (Abel 8.291) V. 4 heilkt zemıav abrös üruree, rd
zep mdhıy Eavahdeız.') Man vergleiche in den Leidener Papyri V (I
334) col. 7,27 und W pag. 17,14 (bei Leomans a.a.O, Dieterich, Jahrb,
den Hymmus C, an den die Rede auch sonst Anklänge bietet. — Siche anch Riem,
Rhein. Mus. KLVIT 306.
1) Was aus oDavar (0 Kenyon; Wessel las asanor) zu machen it, weils
ich nicht; slammt es etwa nun einer Variante zu Vers 5 dDendran 2’ ügdahıl
nnarer
2) Statt «u war ursprfnglich 9 geschrieben.
9) Val. 8.212 Anm. ı
214 1. Aufsätze
£. klass. Philol. Suppl. XVI 761. 808, Abraxas 8.195) 5 & ar 0°
ävluon, 5 mavrongdrog, 5 inpvaijsas zveöne (rvednere V) audgizoıs
ls Gorfo oder im Pap. Paris. suppl. gr. 574 V. 1754 (Wessely a. a. O.
XXNVI 88) ob row degmyeemw mdang yevisog ..... eds 2ds wurd
nisus tpoydvov durvlovre Aoyıauöv, die Bezeichnung des Zeus in den
1ensuol rOv Tiäyvıxdv Beov 38 (Buresch, Klaros 106, 16) rauiw
Twapxdu avorig, den Ausdruck des Paulus Act. apost. 17, 25 dudods
zaow fadv xl avonv xal r& area, oder die Anrufung in dem ägyp-
tischen Papyrus Harris I 44, 3, auf die mich R. aufmerksam macht:
*Horr des Lebens, der die Kehle mit Luft anfüllt, der den Odem ir
jede Nase giebt’ (Übersetzung von Prof. Spiegelberg). Ob ührigens
eloxvorh (odor -5) zusunmenzunehmen oder ob cs Verbalendung ist,
bleibt natürlich unsicher. Möglich dafs hierm auch noch © 9 gehört
rensulöv zw dindd« Ixtuzor.
C 10 entspricht A 8 wor» xgoyvaaıns ou Aeyn zur Peuog oveigos
und B8 woıgav re xAnarng 001 Asyoı Bios oveigog. Weshalb xAnarie
hier “Spinner” bedeuten soll, wie Kenyon 8. 106 meint, und nicht "Faden,
verstehe ich nicht: worgöv yüg xAworigı reälos] Busroro rerusrur heifst
os in einem Grabepigramm CIG 12898 (Kaibel epigr. Gr. 202), und
geradezu angeredet werden die worpidto: »Awsräpes, die den Menschen
das Joch der Sterblichkeit auflegen, in einem anderen bei Kaibel 145:
das ist hier auf Hermes als Todesgott übertragen. Über die Ent
stehung der Variante agopvosrns gleich. Für Bios övcıgos hat schon
Dieterich auf Hom. B 22 verwiesen. — € 11--19 haben in 4 und B
keine Parallele. In C 11 möchte R. oüx övou]eorös ergänzen und ver-
gleicht, wie in einer gnostischen Schritt des zweiten Jahrhunderts der
“Vater des Alle” bezeichnet wird als ‘der Ewige, der Unaussprechliche,
der Unbenannte, weil niomand vor ihm existiert, um ihm einen Namen
zu geben’ (C. Schmidt, Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1896, 843), vgl.
auch Hesiod. Thoog. 148; ich dachte an döduJearos, wie auch sonst die
verschiedensten Götter genannt werden: es könnte zandaudrog döduu-
srog geheifsen haben, wie Aymm. Orph. 10, 3, Nonn. Dion. II 223,
Paraphr. evang. Ich. 10, 63. äreg hat R. abgetrennt. — Am Anfang
von € 12 ist, ungewils ob an erster oder an zweiter Stelle, eine Spur
von « zu orkennen; statt y ist auch 4 denkbar. In C 13 scheint
3stAo]tarv ohne # durch eine geringe auf A weisende Spur und durch
den Raum gefordert zu werden. Im übrigen läfst sich nur vermuten,
dafs die beiden Verso zusammen gehörten, indem Hermes als gerechter
Richter der Guten und der Bösen bezeichnet wurde: 0 13 schloßs etwa
deräoise Ob Auypd, vgl. 2.527 mit der Variante bei Platon Pol. II 379C.—
Zu C 14 vergleiche man aus dem orphischen Hyınus 7 auf Helios
©. Plasberg: Strafsburger Anckdota 215
V. 4 debı ur yendrng Hodg, edörue vuncde, und zu 0 14 und 15
Verse des Leidener Papyrus V col. 8, 3M. (vgl. Dieterich, Jahrb. f. cl.
Phil. Suppl. XVI 779) op duvdus oroıgeie ale zul geh" ünavre,
MeAlov uns re dpönos vrards ve aul Hog, ddp zel yalg zul bderı
xal mugös drug. Danach ist kaum zweifelhaft, dafs C 14 zu ergänzen
ist 80h 8° Zueidfonero vol vok oder ähnlich; don wß ist ja häufig,
In C 15 erkannte R. das entscheidende Wort oroıgelov; der Schlufs
wird kaum anders ergünzt werden können. — C 16: zrdakoözos wird
im Thesaurus nur aus Philon de Cherubim 36 8 znduAuoögos al xußeg-
wıleng roö muvrbg Adyog ®etog und Anna Komnena p. 290 D (82, 20 Reift.)
6 x. is veds angeführt; bei Philon freilich schwankt die Überliefe-
rung, vgl. L. Cohn im Hermes XXXI 134. — Zu € 17 vgl. 8 3431.
läsro 32 Gdßdon, ci 7 dvögdv Öupura Helysı bw EDEREL, roig 0°
abre zul Ürwdorres £yeiger, auch = 47f. © 31. Danach liefso sich
ergänzen rodg 8' abe dveyelgeis (vgl. oben zu 0 8). — Für den über-
schwänglichen Ausdruck in C 18 weifs ich keine genauo Parallele; ähn-
lich schreibt ein gewisser Claudius (in Rieses Anthol. Lat. Nr. 723,
Bährens Poet. Lat. min. II p. 163) Zuna derus mundi, magni pars mazima
eaeli, und die Stelle über «Song in Platons Timaios 40A ist ja be-
kannt. — In C 19 ist od als Länge gebraucht wie 02 zchnmal hinter-
einander im Typhonhymnus des Pap. Paris. suppl. gr. 574 Z. 2618.
(Dieterich de hymnis Orphieis 8. 46, Wünsch, Sethianische Verfluchungs-
tafeln $.92).) Am Schlufs mag Seguzevcis gestanden haben. — € 20
entspricht wieder AB 9; in A fehlt za} am Ende der Zeile,
Es folgen in AB folgende Verse:
A B
10 cıaaaı zdvru Bgorov ÜAyfuara ‚ tase rivrov Agoröv Ayiuler)e
Geis Deguzeiaug. Begazeveis
11 deögo werap Murung rekeai- | deüpo udxap veng relsalpgovo[s]
‚Fo0v0s vik ueyuore, | ul udpore,
12 0 woggi lAupös re gdvmdı Ma- 07 wogpi Üugß BL vög <dıyuav-
@ös T Enizuidov Haus de apdapro xoupn:> war-
Toadıyw Zuasyuyon EAnd.
18 dvdgdnp dal <nopgn? 7 Tin-
00» euro zo To 8)
14 Upgu re navrosdnus reis ui
ügerator Adßorı. |
1) Man könnte auch ev für aol nohmen und ergänzen etwa dor Drga-
weeıy, dann weils ich aber © 20 nicht anzuschliefven.
216 1. Aufsäteo
A 10 schrieb Wessely Zacı rd Bgoröv: aber wozu das Perfekt? Welche
Form Dieterich mit ldo« meint, weils ich nicht. Die Schwierigkeit
wird beseitigt durch die einlouchtende Bemerkung von Prof. Keil, dafs
das Ursprüngliche vielmehr i@sdr« ist, angeschlossen an das vorher-
gehende zeyenods Zmadımow: die Anrufung des Gottes boginnt erst
AB 11 wie (21, und dafs die Verse AB 9.10 zusammengehören, zeigt
such die Fassung C19.20. Man kann hier die fortschreitende Ver-
dunkelung des Sinnes noch einigermafsen verfolgen. Ursprünglich hatte
der Vers ABS C 10 nichts mit AB9. 10 (vgl. 0 19.20) zu thun; als
dann diese drei Verse unmittelbar mit einander verbunden wurden,
schlofs man an Defog Övergos ABS an Äuegivois xul vurregwois
1enswods dxırluzov AB9, wodurch die Verselbständigung von AB 10
begünstigt wurde, wenn sie auch ihren eigentlichen Anlafs in dem
Ausfall des ® von id haben mochte: denn die gemeinsame Vor.
Inge von A und B hatte allerdings «co, als Indikativ oder Imperativ
verstanden, als Spondeus oder Daktylus gelesen. Eine weitere Folge
dieser Verschiebung war die Binführung dor Lesart organ agopudarns,
indem dies auf die jegewol genawol bezogen wurde wie #sios Öveigos
auf die vurregıvol. Liest man also Züedeı, so ist es nicht nötig advra
zu ändern, wenn man halbvokalisches « annimmt (G. Meyer, Griech,
Gramm. 146, W. Schulze Quaestt. epicae 8.382). A12 hat Dieterich
gegen Änderungen verteidigt, derselbe in 4 13 die oben eingeklamerten
Worte ausgeschieden; der Versanfang dvögdzp ösip wird jetzt durch
C22 geschützt. wevroounug des Papyrus A 14 verbesserte Dieterich;
Kenyon hält auch navrosvvn; für möglich. In B sind die Worte of
woppi app OR vip und wuwrosdmv Exzeuyor dkndi wohl Reste
einer Parallelfussung zu 4 12—14, und das Bingeklammerte ist zum
Ersatz. des Verlustes interpoliert: &(eJıywarvels ist, wie auch Kenyon
sah, gleich deıgdeis, von einem mit Anlehnung an deizue gebildeten
Verbum deizueivo, wie dsduaivo demairo Havaivo dvouaiva 7
kaivo yeınaivo; vgl. Lobeck Pathol. serm. Gr. prolegg. p. 37 und über
die Ausbreitung dieser Bildung Hatzidakis, Rinl. in die neugriech. Gramm.
8.411 Für 021 wird durch AB 12 die Ergänzung rw of [nopgije
dxideıgov oder ähnlich nahe gelegt. (22 mag etwa ausgegangen sein
xul o|d orgaruöen, vgl. 7. 193 des grofsen Pariser Papyras (Wünsch,
Soth. Vorfl. 8.91) und Kaibel zu Zpigr. Gr. 1027, 4 p. 435. 023
vnlaegrde ergänzte R.
Dal der Hymnus hier, wie oben gezeigt wurde, auf einem einzelnen
Blatte erhalten ist, aufser Zusammenhang mit einem magischen Text,
mag noch einmal hervorgehoben werden, da «s nicht ohne Interesse
ist. Vergleichbar ist der Pap. 10263 des Museums zu Gizeh mit einem
0. Plasberg: Strafsburger Anekaota 217
christlichen Gebet um Schutz vor Krankheit und Dämonen, den Adolf
Jacoby, Bin neues Erangelienfragment (Strafsburg 1900) 8. 31. heraus-
gegeben hat; bei dem Händler Faräk el Arabi in Gizeh sah R. einzelne
Blätter mit Gebeten an Märtyrer aus später Zeit in gröfserer Anzahl.
IV. Sprüche,
Als Pap. gr. 1017 sind drei gröfsere von Herm Dr. H. Thiersch
in Akhmim für die hiesige Sammlung erworbene Stücke vereinigt,
deren Zusammengehörigkeit durch ihren Zustand und die beiderseitige
Schrift aufser Zweifel gestellt wird, aufserdem ein kleiner Fetzen, der
sich offenbar beim Finlegen von einem der gröfseren abgelöst hat.
Die gröfsten Ausdehnungen der größeren Stücke sind: A hoch 12 cm,
breit 5,5; B hoch 10), breit 6,5; © hoch 12, breit 8.) Bund C ent-
halten auf horizontalen Fasern Zeilenanfänge einer und derselben Ur-
kunde, B11, 09, und zwar in ungefähr gleicher Ausdehnung, B hat
oben, O unten 1,5 bis 2m Rand. Es ist also richtig B über C an-
geordnet; zwischen ihnen scheint eine Zeile mit dem Papyrusstreifen,
auf dem sie stand, verloren zu sein; wenigstens scheint sich ein Buch-
stabenrest auf B unten in einem auf € oben sichtbaren fortzusetzen.
© enthält aufserdem unten links das Ende einer vorhergehenden Spalte;
der Raum zwischen beiden Spalten, bis auf eine ausgerlickte Zeile
frei, beträgt 4,5 em. A enthält ziemlich unten rechts drei Zeil
anfänge in derselben Schrift wie B und C, dagegen machen 7 Zeilen-
enden, die sich links, etwa 2 cm von jenen Anfängen entfernt, er-
kennen lassen, den Eindruck eines anderen Schriftcharakters. Beim
Beschreiben der Rückseite wurde der Papyrus in der Richtung der
Vertikalfasern umgedreht, sodafs hier C über B steht. Auch hier ist
‚Rand erhalten: auf C oben etwa 1, auf B unten 1,5 bis 2om. Die
‚Rückseite war schon damals in schlechter Beschaffenheit; öfters lag die
Rückseite der Horizontalstreifen frei und wurde mit beschrieben. Seit-
dem sind weitere Beschädigungen eingetreten. Die Schrift ist, zum
Teil gewils infolge der Beschaffenheit des Materials, plump und un-
regelmälsig in Form, Lage und Abstand der Buchstaben. Da die
Zeilenanfänge der Vorderseite ins Ende des 3. Jahrh. gehören, ist sie
1) Die Tafel zeigt den beschriebenen Teil von 4 und © nebst dem kleinsten
Stück. Der Vollständigkeit wegen bemerke ich, dafs das freie Stück von A
(Rückseite) einen etwa 18 mm breiten schwärzlichen Streifen zeigt, der aber auf
dem unteren Drittel fast ganz verschwunden ist.
Archie £-Papprusorchung. IL 3/8 1
218 1. Aufsätze
frühestens in diese Zeit, wahrscheinlich in das 4. Jahrh. zu seizen
(Wilcken).!) Lesezeichen €’4, Abkürzung © 15; € am Wortanfang € 15.
Ich gebe zunächst den Text von B und € ohne jeden Zusatz, nur,
soweit möglich, mit Worttrennung, die im Original kaum irgendwo
beabsichtigt ist,
c 1. av axehaßoy
Je cs weihısäniay yere
Ipureuon nuprovony
Jorov an dal pe.
5 Jw aveı zagıros
eroxcisde Smsuupov
Trovang zu Bon voy
wg... 2 gaxopgov
Jene . un ueravoun
10 ]..... godıa zoımaov
I-a.....g 00 zug en au
breg . 4rovos Außen
1. sayro zoguocıl
1ıdou roy ggrov & |
1 I ivu xaı 001 d5 el
Jagıros
Te ev vo gl
Wahrscheinlich eine Zeile verloren, s. oben
B lee t
3 Vor 1,7? 72 =? Statt p auch a möglich. Es ist möglich, dafı noch 3 bi
4 Buchstaben folgten; die folgenden Zeilen bis 12 einschliefslich sind am Ende
offenbar vollständig. — 3 Statt » ist yı möglich. — 4 Ob zwischen » und + etwas
stand (der Raum fafst etwa drei Buchstaben) oder ob die Stelle frei blieb, weil
der Papyrus hier schon damals beschädigt war, ist unsicher. Spiritus und Accent
30. Auch über dem ersten e ist eine Spur zu sehen, die von einem Spiritus her-
rühren könnte, aber vielleicht nur zufällig ist. — 7 Was ich als # gegeben habe,
könnte auch ein Rest von r (oder m) mit o sein. e hat etwas absonderliche Form;
allenfalls liefse sich an y denken. Pa schr eng zusammen; g wäre nicht uamdg-
ich — 8 Statt « ist.o möglich, elatt € 45 x sehr unsicher. — 9 au schr un
sicher. — 11 An zweiter Stelle vielleicht 7, an vierter u? — Vor 18 und 14 ge-
hört allem Anschein nach das kleine abgelüste Stück; in der ersten Zeile scheint
0 oder sa zu stahen, die zweite zeigt nur geringe Schriftspuren. — 14 Hinter €
vieleicht noch eine Spur. — 19 s mit langer Fahne. — 17 + oder r. —
9) Nar in 2 kommt & vor, in dieser Form: 37
0. Plasberg: Strafıburger Anckdota 219
© os... A
Eine Zeile frei
lem un... edm.[
Jorat ..m..00.. yoroıl
lodey... -onevog el
25 hun
ups . gö0ygapos zegız|
Ir spe nu evenv ‚nf
Jens zugayeneuu zarıl
Jar
30 Jens yns der os Eevou rel
Jadas cı zov zoonoyf
]. -ovder dvvasıı wel
Eine Zeile frei
1-2 nsge.. ng
Betrachten wir vorläufig dieso beiden Stücke besonders, so fällt zu-
nächst die Gliederung in kleine Absätze auf, am meisten in B, wo
solche Absätze offenbar in Z. 21, 25, 29, 33 schlossen, aber auch in C,
wo die Zeilen 1, 5 und 16 (rgl. hierzu die Bemerkung), anscheinend
auch 8 und 12 absichtlich nicht ausgenutzt sind. Etwas vergröfserten
Zeilenabstand glaubt man hinter Z. 8, 16, 29 zu erkennen, auch hinter
3, wo sonst kein Anzeichen eines Absatzes ist; doch ist hierauf nicht
viel zu geben.
Ein sicherer Gedankenzusammenhang läfst sich leider nirgends her-
stellen. Doch meine ich hier und da biblische Anklänge zu erkennen,
und einzelne Ausdrücke scheinen ebendahin zu weisen. Das Wort
uhlulhasog ist, soviel ich sehe, zuerst bei Paulus, Römer 11, 24, nach-
zuweisen el yüg od du cüs zurd ga Eenörng dygislaiov vu) mugd
Pie dvenevrgiaßng is nakhıdkmon, 1bsp nähkov obror ol xurd giow
Bpuerrgisdrsoreeu ri lölg eig, und im Anschluls an diese Stelle ge-
brauchen es Clem. Strom. VL15, 118. 120 p. 799. P, Gregor von Nazianz
orat. 10 p.161B (ed. Paris, 1630), 19 p. 293A (umschrieben zaiis..
Ühaiag carm.1 p-38C), Cyril. Hierosol. catech. 14 tom. 33 p.373B Migne,
20 Vor z vielleicht «. — 22 Vieleicht 1.44; am Ende 87 — 23 Statt ı (mit
& eng verbunden) wäre + möglich, schwerlich v; » etwas biasver über beiden
Dann vieleicht «. y schr unsicher. Vor e #2 77 Statt y a möglich. — 24 Statt
v0? An dritter Stelle dahinter 17 Statt + »? — 26 Sati g +? *? — 27 ra achr
unsicher. — 29 An orster Stelle ein Rest wohl von +. -— 30 Stakt er ist 77 mög-
lich, satt 0 0. 32 Die puren am Anfang können zu «ı gehören. — 34 Zwischen
# und q fehlt die obero Schicht auf ein bis zwei Buchstabanbreiten.
1°
220 1. Aufeütze
Cyrill. Alex. in oh. cap. 1,12 tom. 73 p. 152), allo diese als Substantiv.
Dann findet sich das Wort bei den Geoponikern IX 8. 10, 6 als Ad-
jektiv mit #Ade und @uröv verbunden. Wie es die Kirchenväter offen-
bar aus der von ihnen benutzten Paulusstelle haben, so ist dies auch für
die Geoponiker wahrscheinlich, und der sogenannte Aristoteles de plantis
1.6. 820° 40, der doch nicht mehr als Belog zu der Paulinischen Stelle
angeführt werden sollte, hat es vermutlich auch nur daher. Welches
die vetera lerica waren, in denen H. Stephanus das Wort fand, ist mir
nicht gelungen festzustellen; auch Herr Prof. &. Wentzel, der die Güte
hatte sein Material daraufhin durchzusehen, konnte mir keinen Auf-
schlufs geben; ich denke, es werden Bibelglossare gewesen sein.') Zu
der ganzen Frage ist zu bemerken, dafs im Griechischen, um eine
Kulturpflanze als solche zu bezeichnen, das Wort jepos gebraucht
wird, wie auch seine Ableitungen in diesem Sinne verwendet werden;
und wenn auch das Bedürfnis nach solchen Bezeichnungen naturgemäfs
geringer ist als das nach Ausdrücken für wilde Gewächse, deren es
eine ganze Reihe mit Aypros zusummengesetzter giebt, so lassen sich
doch als Komposita mit fuegos wenigstens Awegdgus und ipegdzırus
belegen, xakAtfAcıog aber steht ganz allein, wie denn zuAds in diesem
Sinne nicht gebraucht worden ist. Wenn nun zu dem Paulinischen
xahhöicros in dem vorliegenden Texte xeAktekeia”) hinzutritt, so wird
man entweder anzunehmen haben, dafs beide aus dem gleichen lokal
oder national begrenzten Sprachgebrauch schöpfen, oder dafs der Aus
druck des Paulus den auf dem Papyrus beeinflufst hat?); die letztere
Annahme wird durch die geringfügige Abweichung in der Form nicht
widerraten, und nahe gelegt durch die Möglichkeit auf dem Papyrus
auch einen ähnlichen Gedanken wie bei Paulus zu erkennen. Denn Z. 2
lafst sich ergänzen &yxevrguodei)oe, 2.3 wird Zulgureudf zu schreiben
und, da dies mit &yxevrgiodeioa synonym ist, an eine Vergleichung zu
denken sein, etwa so: saßen rıs dypuelaia Öyuevrgioder)ou ds zur-
: dus Baseler Lexikon
1) Doch können auch gedruckte Lesika gemeint sei
authore Petro Gilio von 1682 giebt das Wort
9 In dieser Form führt das Wort zwar auch der im Thesaurus ctierte Gor-
zacıs (Defnitimum medicarum Kbri XXHIH, Francof. 1001 7. 206) an, doch wird
daraus schwerlich zu folgen ai, dafs or er wirklich ingendwo so gefunden habe
Val. übrigens Lobeck Paralip. gramm. Gr. p 96.
3) In diem Falle fragt sich wieder, ob Paulun den Ausdruck aus der Um-
gangesprache entnommen oder etwa selbst gebillt hat. Ich bemerke hier nar,
worüber Pro. Landauer mich güligit belchrt, dafk das im Hebrkischen und ver
wandten Sprachen übliche Mittel Kulturplansen zu bezeichnen der Zusatz; von
“im Garten? 0. dgl. ist forner, daf der Bogrft des wekde für die von Paulus be-
absichtigte Anwendung zwecknäfhiger war ala der des urgr
0. Plasberg: Strafsburger Anckdota Ei
Aushalav werdlßoke ziv giaw, basros hi Yin (duzi?) sov dav als
zıva gan (yugiv) Zu]pvreußf zagmonsev, womit der Satz vollständig
wäre, oder ...ddv elg zaAlla rind ga dulpureußl, napzods üu
[p&goı xaAriarous. 2. 5 liegt nichts näher als zdp]v zu ergänzen und
so einen Ausdruck herzustellen, den ich nur aus dem Johannesevangelium
belegt finde, 1, 16 zul dx z0D aAngönurog eroD Ayers advras Üdßoev
al yigıw dvel ydpıros; möglich dafs hier zdgw von äyn Z.4 ab-
hängig ist. Weiter läfst sich ergänzen 6 o8 ya(n)[oroug und dies aus
der Vorstellung®) verstehen, die bei Paulus vorliegt I Kor.4, 15 duäs ..
ös töxva wov dyanmek vordere ... dv yüg Kguora ’Inaod did zod ei-
apyellov Ey Önäs &yevumae, vgl. Philem. 10%); ägp mag von einem To
abhängen, vgl. Z. 151. Dafs man, einmal in diesem Gedankenkreis be-
fangen, versucht ist Z. 4 du& röv Xgu]ordv zu ergänzen, erwähne ich
nur, ohne Gewicht darauf zu legen. In den folgenden Zeilen verzichte
ich darauf, auch nur vermutungsweise einen Zusammenhang herzu-
stellen, und weise nur darauf hin, dafs sowohl dxoxeladu Omsaupdn,
wo man an Matth. 19, 21 a@Anadv oou r& ümdpzovra xal Bd rois
Frogois, nal Fig Imaavpdv &v oögenp und die parallelen Stellen
sowie wegen dxozeiada: an Koloss. 1,5 und II Tim. 4, 8 denken mag,
nerdvorav 7. 9 sich zwanglos der Annahme religiösen, wenn nicht
Christlichen, Inhalts fügt. Ebenso steht es mit ()pödı zafgov 2. 10,
wenn ich dafür auch aus der Bibel keine Belege anführen kann: es
wird die Sorge für den Weg ins Jenseits empfohlen sein. Bekannt ist
ja die auf demselben Bilde beruhende Bezeichnung des dem Sterbenden
jgereichten Sakraments als Ap6dton, viatieum, nur dafs hier sittliche
Güter gemeint sein werden. Im Talmud Ketubhot fol. 67° unten wird
von einem gewissen Mar-Ukbha erzählt. Der läfst sich auf dem Sterbe-
bette sein Rechnungsbuch bringen, und als er dort 7000 Denare als
Summe der von ihm verteilten Almosen verzeichnet findet, sagt er
“meine ipddıe (RT) sind wenig und der Weg ist weit), und verteilt
noch die Hälfte seines Vermögens.°) Im nationalgriechischen Gedanken-
kreise ist diese Anschauung meines Wissens nicht nachweisbar. Auf
das Jenseits wird man auch &xet Z 11 zu bezichen haben, und die
ganze Begründung mag etwa gelsutet haben od 7&g Zvu det [rd ror-
1 Dafs es nicht ein blofses Bild iet, wenigstens nicht ursprünglich, habe ich
von R. gelernt, der an anderem Orto darüber zu handeln gedenkt,
2) Grimm in Wilkes Glapis, der ich diese und andere Stellen entnchme, ver-
weist auf Talmnd Sanhedr. fol. 19b; die dortige Stelle hat aber, wio mir Herr
Prof. Landauer zeigte, einen andern Sinn.
3) Ich verdanke dies Beispiel ebenfalls Prof. Landauer. Vgl. auch Max Grl
baum, Gesammelte Aufshtze zur Sprach- und Sagenkunde (Berlin 1901) 8. 472
222 T. Aufsätze
aör« Öszeg züp (oder ÜBng)] zap(& y)eirovos Aaßehr. — In Z. 14-16
läfst sich der Zusammenhang sehr leicht erkennen: dfdon röv fgrov
dem Hungrigen, Tv sul ool Debs gebe zdgın &vrl ylägıros (vgl. Z. 5).
Wenn man Jesaja 58, 10 vergleicht &üv... dis aeınövrı rov ägrov ix
vuris 00 ..., Türe... Zoran d Deög 00V werd God dud naveds usw,
möchte man ergänzen Addon rör ägrov &x) [vuris oov tols meugof)e,
Ivo zul 00l Deds dx wugie GıdB zägıv üvel gldpıros. 2.13 oeavıB
zoulacı stand damit gewils in Verbindung; wie, läfst sich aber nicht
mehr erkennen.!) — Z.17 wird etwa sein Tjva dv vo äyfng. — Zu 2.26
mag bemerkt werden, dafs das von R. erkannte Wort ögßoyprigog, das
die Lexika nur aus Suidas v. duöyeov anführen, hierdurch für eine
frühere Zeit belegt wird. Es wird wohl zu irgend einer Verglei-
chung benutzt gewesen sein; mehr zu sagen erlauben die farblosen
Reste von Z. 27-29 nicht. — Z. B1f. möchte ich etwa so ergänzen
younbe] HRdas eis vor xöouonl... ale od duvesaı welr« von dx-
Pfocww; der Gedanke ist bekanntlich biblisch: Hiob 1, 21 Prediger d, 14
4.30 Ex} wis zig det oe &vov ist mit dem für das Folgende ver-
muteten Gedanken kaum zu vereinigen, wenn man nicht annimmt, dafs
dazu noch irgendwie Alov äyew, roizous äyew 0. dgl. gehört hatz
vgl. Hebr. 11,13 duodoprjeuvres örı Eos nel magexlönnoi dom er)
vis vi“
Mag man im einzelnen an der Richtigkeit der vorgetragenen
Deutungen zweifeln, so viel ist, denke ich, schon aus den angeführten
Parallelen klar geworden, dafs dio vorliegenden Sprüche in jüdisch-
christlichen Gedankenkreis gehören; dem Stile nach erinnern sie am
meisten an die Weisheit des Sirach. Bin Problem taucht auf, wenn
wir das Stück A hinzunehmen. Es enthält folgende Zeilenanfänge.
Ad
® Mi2m
”
4 reif 4 Am Schluls o möglich
5 vol
el
Bi
8 1vdau| | 8 0 ist wohl durch Ausgleiten der Feder undeutlich
2) 2.11 bis 18 ausammenzichend vermutet Prof. Keil folgenden Gedanken-
gang: "Du darfık dir das (Eset![ve) nicht von deinem Nächsten geben Iaasen;
Schaft (uöptseu) es dir selbst; nein, wenn du Brot hast, gie selbst, dann wird
Gott dir geben’. “Ein Spruch gegen die Leute, die sich auf die Liebosgaben in
der Gemeinde verliefen”.
0. Plasborg: Strafsburger Anekdote 223
» A| geworden. & hat nicht die scharfen cken wie sonst
#{ | meist; man kann noch an 6 denken. — 9 yı?
12 ormoof
15 re[ 15 Die Reste am Ende undcutlich; man kann an e oder
$ denken, oder an Korrektur.
Man sieht, auch hier liegen Absätze zu drei bis vier Zeilen vor, wie
in BC. Und wenn man in Z. 12 und 15 die Imperative orfsofv und
zip erkennen dürfte, so würde das durchaus zu dem paränetischen
Inhalt von BC passen. Wie sind damit aber Z.4 und 8 zu vereinigen?
Man ist zunächst versucht sie TTaDA(o)[s und Tovdaifor zu ergänzen
und wird dann an den Bericht über einen vor dem Kaiser Trajan vor-
handelten Streit zwischen aloxandrinischen Juden und Griechen denken,
von dem uns mehrere verschiedenen Redaktionen angehörige Stücke
erhalten sind.?) Die jüdischen Gesandten werden dort als ’Tovdator
bezeichnet (zur Binführung einer direkten Rede im Pap. Paris. 2376 bis,
früher 68, Spalte 3° Z. 14); die Vertreter der Griechen sind "Avravetvog
und Haö4os (dieser Name vor direkter Rede ebenda Sp. 6" Z. 1, vgl
Sp.9" 2.16). Liegt ein Rest einer ähnlichen Aufzeichnung etwa in
unserem Papyras vor? Die Ähnlichkeit ist schr verführerisch, und dem
naheliegenden Einwand, dafs nicht abzuschen ist, welche Stelle die
Sprüche auf B und C in einer solchen Aufzeichnung könnten ein-
‚genommen haben, liefse sich wohl durch die Annahme begegnen, os
liegen hier zwei verschiedene Gruppen von Notizen vor. Dann würde
‚man aber doch wenigstens erwarten, dafs innerhalb des einen Stückes A,
wie kein Zeichen auf einen Wechsel des Inhalts hindeutet, so auch
wirklich kein Übergang von der einen Grappe zur andern stattfände,
dafs also die weiterhin ausgerückten Zeilenanfänge 12 und 15 wie 4
und 8 Eigennamen onthielten. Nun läfst zwar 15 Tue mehrfache
Ergänzungen diesor Art zu; einen Eigennamen aber, der mit Zeneo
anfinge, kann ich nicht nachweisen. So glaube ich, solange nur dieser
lückenhafte Thatbestand vorliegt, die erwähnte Ähnlichkeit doch hieber
dem Zufall zuschreiben und annehmen zu sollen, dafs auf eöäos oder
Tediov wirklich ein Ausspruch des Apostels parinetischen Inhalts
folgte; und dan läfst sich Z. 8 mit R. zu ’oyda ’I[exößov ergänzen
1) Die Litteratur geben Th. Reinach Rerue des eludes juises KXVIT 219,
Viereck in Bursians Jahresbericht II 1671. CII 2881., Bauer im Archiv £. Papgrus-
forschung 1301.
224 1. Aufsätze
7.12 und 15 mögen ohne Autornamen mit Zrjeov und Tine be-
gonnen haben. Wird man sich danach diese Sprüche in christlichen
Kreisen entstanden oder zusammengestellt denken, «0 bieten eine gewisse
Analogie, woran mich R. erinnert, die von Grenfell und Hunt 1897
herausgegebenen Aöyı« ’Insod (wiederholt in Oxyrhmehus Pap. 1 1),
Immerhin ist diese Bestimmung unsicher, und es wäre schr zu wünschen,
dafs ihr ein neuer Fund oder die Nachweisung von Parallelen, die mir
unbekannt geblieben sind, Bestätigung oder Verwerfung verschaffte.
Aus dem alten Testament.
1.
Als Pap. gr. 748 ist inventarisiert ein Stückchen aus einem Perga-
menteodex, die linke untere Ecke eines Blattes, links 8,5, rechts 10 cm
hoch, durchschnittlich 4,5 em breit; der linke (innere) Rand ist 1,1,
der untere 2,8 om breit. Die Seite hatte offenbar zwei Spalten; die
Zeilenzahl jeder Spalte lälst sich auf ungeführ 35, das Format des
Buches auf etwa 19 > 10cm berechnen. Die uneiale Schrift ist der
des eodex Alexandrinus des Neuen Testaments sehr ähnlich und also
wohl wie diese in das 3. Jahrh. zu setzen; eigentümlich ist ein Ansatz
an dem linken Ende dos Querbalkens von T, der manchmal bie zu
halber Buchstabenhöhe herabreicht. Der Text, Stücke aus Genesis 25
und 26, ist dadurch interessant, dafs er sich mehrfach von der LXX
entfernt, meist in engerem Anschlufs an den hebräischen Text, ohne
dafs er sich jedoch einer der anderen Übersetzungen mit Sicherheit
zuweisen liefse. Ich gebe den Text, indem ich ihm die Ergänzungen
gleich in kleinerer Schrift zufüge und Worttrennung durchführe. Die
mit Punkten verschenen Buchstaben sind sehr unsicher.
Vorderseite: Gen. 25, 19-22
mr de 100u0x Y wor
te ehaßen em or
5 Prayay Duparıge
Padoupk Toy noo-
Forauıroy om ee
Hesoxorapcs
udeApme haufen ron
10 nsooxoraurev
zavro &5 yorama.
0. Plnsberg: Strafiburger Anckdota 225
deero de 10
30 a0gı en8 porar-
og avroV gru or.
16.00 m zau van
Ev avrou gE nur
Shaßev geßene n
yom avıoy =
Sxıgrown dp ru udn 0 ven eie
Im Folgenden bezeichne ich mit LXX die übereinstimmend bezeugte
Lesart der LXX, mit A den Alexandrinus, mit D den Cottonianus nach
Grabes Zeugnis, mit E den Bodleianus (diese entnchme ich Swetes
Ausgabe, Cambridge 1895), mit H eine größere oder kleinere Anzahl
der bei Holmes angeführten Zeugen, mit M den masoretischen Text,
2 ısouex habe ich hier und 12 gesetzt wegen Z. 3, wo ıno« ganz
deutlich und kaum anders unterzubringen ist (reosapuxovra ist un-
möglich).
39 &ov (statt » kann nicht e gelesen werden): diese Wort-
stellung DH (auch M)] Zrav reosegdxovra AEH.
6.7 Meoororaultov] Zugov LXX. "ers M.
8 Meo. Zuglag H (diese Variante ist schon in der Hexapla ver-
merkt), U Tre M.
9 Am Schlufs ist möglich ds Außer cm mit H (doch in M keine
Konjunktion).
10 Mesozoruulrov] LXX und M wie 6.7 (in E fehlt dx 7—
Zuvrg 11).
11 eis fehlt in DH. rrös> M.
12 eiro LXX. "looadx s. zu 2.
13 zegi Peßöenas vie LXX. Der Name fehlt auch in M.
14. 15 jv oreig« E.
15 wul ömjnouoen] zul dmfnovaev HT ärinovaen 8 ADEH Are ME.
16 Zwischen v und 7, die aber ihren gewöhnlichen Abstand haben,
anscheinend ein senkrechter Strich, vielleicht aber nur der etwas grols
geratene vordere Haken des r in Verbindung mit einem Fehler im
Pergament abrö E. — # (# ist unvollständig, scheint aber sicher,
jedenfalls ist 0 oder 9 unmöglich)] 6 Sebs LXX. mim M wie 13.
17 laßey] ovveiußev H. Dann setzen &v yuorgl ADEH (diese
alle bis auf Hier. Arm. I Arm. Ed) hinzu. Auch in M nur ein
Verbum Arm.
18 Am Ende stand wohl v- & (die Punkte in halber Höhe); vgl.
Rückseite Z. 4.
226 1. Aufsätze
19 Zoxiprovi] doxiprov LXX. Vgl. K. Dieterich, Unters. z. Gesch,
d. griech. Sprache (Byzant. Archiv I) 8.2281.
Rückseite: Gen. 26, 3-4
In Fawen wou s0-
(cr ner 00V zu} 2-
dormam 08. 001 yap
5 201 7m Omogu 00V
ag vu
Ts Teure „nu
„0 zor ogxr
one abo
10 zo zargı oov: zur
zinsuvo uw on
dr agv 05 rous ao
er00s Tov ougavov:
nu 3900 ım my
15 00 00V auDus Tas pug
eupras: zu ey
eiopnonsoveu.
ir em omogu oov TE”
vu Bun eng ng:
doc
4 Die beiden Punkte in halber Höhe
5 rf ozopt] +6 origuer LXX.
6.7 mdsag ds yüs ravag wie M dan MENT-FTg] aäcv
iv yiv rede LXX (doch x. r. y. von erster Hand auf Rasur A;
z@sav fehlt in E). 7 Der Punkt steht als Interpunktion da.
8 Was vor @ steht, sieht nicht wie 6 aus (orjeo LXX), eher wie
der zweite Teil eines ©. Das o am Ende der Zeile ist klein; darüber
vielleicht ein wagerechter Strich zur Bezeichnung des ».
3.9 öpxov wov dv LXX außer Slav. und Ostrog.; wov scheint auch
in unserem Text gefehlt zu haben, wie in M. 5 "Aßgudu H.
10 Interpunktion mit freiom Zwischenraum, wie 16; vgl. 13. 19.
11.12 ziv omogdv] rd oxtgua LXX. o am Ende von 11 klein.
12 «5 zusammengedrängt, @ etwas höher.
14. 15 75 axogä] ro origuanı LXX.
15. 16 adong züg pas radrag wie 6.7 mit M gegen LXX (hier
keine Variante). r« am Anfang von 16 mufs sehr weit geschrieben
gewesen sein.
0. Plasberg: Strafburger Anekdote 297
16. 17 al eölopnoraorru H.
18. 19 7 oxoge] 19 ordguarı LXX. u klein über der Zeile;
dio Spuren von », die ich zu erkennen glaube, sind so schwach, dafı
ich die Möglichkeit offen lassen mufs, dafs es durch einen Strich
bezeichnet war. Vielleicht ist dies nachträgliche Zusatz, und war
ebenso vor 19 ra nachgetragen; zdvra rd & LXX. EOvn] aegaru E,
2.
Pap. gr. 911 ist ein Stück aus einem Papyrusbuch. Links und
oben ist er ziemlich geradlinig, rechts und unten treppenförmig be-
grenzt, daher Höhe links 10, in der Mitte etwas über 5, rechts 2,5 bis
3,3 cm, Breite oben etwas über 7, in der Mitte etwas über 5, unten
3,1 bis 3,5 em. Unten etwa 2m Rand. Die Zeilenzahl läfst sich auf
etwa 22, das Format des Buches ohne Ränder auf etwa 13558 cm
berechnen. Die Schrift ist eine otwas nach rechts geneigte Unciale
und wird in das 4. Jahrh. zu setzen sein. Sie ist stark verblalst, be-
sonders auf der Rückseite, der Papyrus sehr dunkel, sodafs die Lesung
sehr schwierig, stellenweise unmöglich ist. Ich gebe den Text wie den
vorigen; A Alexandrinus, B Vaticanus.
Vorderseite: II Reg. (II Sam) 15, 36--16, 1
29 @ladeg zug gaprwan. ıdav
wet ner gyrov duo pe avror
rung yios To sudgz nr
Ivaden "vis 7a uflgdee
5 nu arporskeıre ev Zuge
aUrQU 790g u Au» gnuc
0.807 angygnre“ wu nrider
ZOUGEH 0 Erg1p0g daued us enr
ol x
day 20-
10 erogevero gis nr molın. nr duneıd
auonAdev Rouge cu uno en:
eos cu dev sufe co wur
dapıov wengıßoode us axaren» avron eie.
3 Ayeındeg vlds B Ayaosuog A e corr.
4 Ob das Zeichen links über v ein Spiritus war oder der Ab-
trennung des Eigennamens diente (vgl. Gardthausen, Griech. Paläogr.
8. 272), kann ich nicht entscheiden. Dasselbe stand vielleicht bei v
in Zeile 3. ä
7 Der Punkt am oberen Zeilenrande, ebenso 9.
228 1. Aufsätze
8 dgyısraigog A.
9.10 sisswog. B dmog. A. 10 riv öl habe ich mit A statt
Tegovackıju mit B gesetzt, obwohl die Zeile auch so noch fast zu lang
bleibt; vielleicht war dad abgekürzt, wie öfters in A.
12 Die Interpunktion ist schr undeutlich, vielleicht blofs zwei
Punkte in halber Höhe nebeneinander.
Rückseite: II Reg. (II Sam.) 16, 31.
nur gran anegor
emaFgeHOUEED gar omas 1ogank
er Rasıkuav Fov Feroos mon nu
rev 0 Bandes ru auf don
5 0 mevra 000 cori» nengifonde
In 6 ist « deutlich, aber in den Text der LXX (sel elmev Zuße
xgoaxuvjäug Eögoie zügıw usw.) kann ich es nicht ohne weiteres ein-
ordnen. In den folgenden drei Zeilen sind noch einige Spuren zu
schen, weiter unten auch das nicht mehr.
Inwieweit diese beiden Stücke, namentlich das erste, für die
Septuaginta-Forschung verwendbar sind, muls ich denen überlassen zu
beurteilen, die diesen Studien näher stehen als ich.
Strafsburg. 0. Plasberg.
Pup. Arg. Gr.1om
Rap. Ang. Gr.1os
‚Plasberg, Strassturger Anekdota.
Tafel 1.
Iiehtäräch 3, Kraemer. Hojpks Rh
Die auswärtigen Besitzungen der Piolemäer.
Über den Umfang der auswärtigen Besitzungen des Ptolemärreiches
haben wir die folgenden drei Hauptstellen, die ich hier hinsetze, um
dem Leser das Nachschlagen zu ersparen:
1. Theokrit XVII 86#. von Ptolemäos Philadelphos:
ul yäv Dowizus drorduverau "Appaßias re
ul Zuplas Arßöas ze wchuvav 7° Alduorjar,
Hoypskoısi re za0ı zul alyuyrais Kıklzsaoı
Suualver, Avis re gulorrollnoel re Kagel,
zul vasıs Kurkddesen.
Das Gedicht ist vor dem Tode der Arsino& geschrieben, aber nach der
Geschwisterhoebzeit (1274), und, wie die Erwähnung von Kilikien
und Pamphylien unter den ptolemäischen Besitzungen zeigt, nach dem
Ende des sog, ersten ayrischen Kriegen, also otwa 272.
2. Die Inschrift von Adulis, zu Ehren von Ptolemäos Euergetes I
(CIG. II 5127 —Strack Plolemäer 8. 232 n. 39):
Busıhebs ueyas Hroksueios ... mapaiaßiv wage tod murgds iv
Pusıkelav Alyinrov nal Arßüng zul Zupias xul Dowisng xal Kumgov
al cov Kurkddov vioav Fsorgdreusen eis vi Molav, ... xupuedoas
OR zig re dvrös Eöpgirov güges zdang zal Kılıziaz nal Haupvhias
al Tavlaz nel cd 'Ellpazövrou zul Opdans xrh.
3. Polyb. V 34, 6-8 von den Erwerbungen der 3 ersten Ptolemäor
bis zu Philopators Thronbesteigung: öxtuivro udv zois zig Zuplas
Basıkcüsı nal ward yiw nal ward Dähurren, Koilng Zvplas zul Römpov
aupisdovreg‘ zuplusırro OL rulg zurd rw Mala dvudarus, önolos OR
nal zals vijooıs, Öeonötovres cov Erıpaveardrav aöktov zul xözov zul
Aydvov wurd zäsav iv zagahlev drb Haupuhlas Eos Ehknaxövrov
zul öv nurd Avondgeıev zömav üpnögevon OB zols dv ri Opda zul
tois dv Muzedovig zgdynası, tv zur’ Alvov zul Mugövean zul
zoppregov Er aölmv xupisdovres. Vergl.V 35, 11 wul püg vaos
dv zoig wurd Zdpov zömois Yauv obx öklyaı zul orguranav aAjdos
dv zoig nur’ "Epeoon.
230 1. Aufsätze
Dies vorausgeschickt, wenden wir uns zur Betrachtung des
Einzelnen.
Bereits der erste Ptolemäos hat zu den auswärtigen Besitzungen
des Reiches den Grund gelegt, und zwar nach allen Richtungen hin,
nach denen später die Lagidenmacht sich entwickelt hat. Zuerst, gleich
nach der Übernahme der Satrapie von Ägypten durch Ptolemäos, wurde
Kyrene gewonnen (Diod. 19-21, Arr. Diad. 1619, Marm. Par. unter
dem Archon Philokles 32%/1). Fin Aufstand, der 3132 gegen die
ptolemäische Herrschaft dort ausbrach, wurde bald. niedergeschlagen
(Diod. XIX 79, 1-3), nicht Iauge daranf aber machte Ptolemäos’ Statt
halter Ophelas sich unabhängig (Suidas Inujegios, vgl. Diod. XX 40,
Justin. XXIV 7,4), und erst nach seinem Tode konnte die Landschaft
zurückgewonnen werden (308 v. Chr.; Suidas Inuregios). Sio empörte
sich dann noch einmal, wahrscheinlich um die Zeit, als Antigonos nach
dem Siege bei Salamis in Ägypten einfiel (Herbst 306), und behanptete
ihre Selbständigkeit 5 Jahre lang, bis sie nach der Schlacht bei Ipsos
durch Ptolemüos' Sticfsohn Magas wieder unterworfen wurde (Pans.16,8,
näheres an anderer Stelle). Magas wurde nun zum Statthalter des
Landes eingesetzt, und blieb es ein halbes Jahrhundert lang bis an
seinen Tod, seit dem Kriege gegen Ptolemios Philadelphos (27427.
als so gut wie unabhängiger Fürst, wenn er auch die Oberhoheit seines
Brudors stets anerkunnt hat. Nach Magas’ Tode (ca. 250) wurde Kyrene
infolge der Vormählung von dessen einziger Tochter Berenike mit Deme-
frios, dem Sohn des Belagerers von Ptolemais, der Tochter Ptolemüos
Soters, auf einige Jahre dem Lagidenreiche entfremdet, bis durch De-
metrios' Ermordung und Berenikes Hochzeit mit Ptolemüos Euergetes
die alte Verbindung wiederhergestellt wurde, wenn auch zunächst nur
in Form einer Personalunion und unter Bewilligung sehr ausgedehnter
Freiheiten.
Bald nach der ersten Eroberung von Kyrene gewann Ptolemäos
auch Syrien (Diod. XVII 43, Marm. Par. unter dem Jahr 3198), ver-
lor das Land aber schon im nächsten Jahre (318) zum grofsen Teile
au Eumenes (Diod. XVIIT 63, 6, Plut. Eum. 13), und bald auch den
Rest an Antigonos; Tyros, die letzte noch von Ptolemäos gehaltene
Festung mulste im Sommer 314 kapitulieren. Durch die Schlacht bei
Gaza 312 gewann Ptolemäos das Land zwar zurück, mufste es aber
sogleich vor dem heranziehenden Antigonos räumen, der nun bis kurz
vor seinem Tode im unbostrittenen Besitze desselben blich. Fast un-
mittelbar nach der Schlacht bei Ipsos (301) gelang es Ptolemäos, das
südliche Syrien wieder zu besetzen, bis hinauf in die Gegend von Sidon
(Diod. XX 113); die Stadt selbst aber und Tyros blieben in Antigonos’
Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Ptolemier 231
Hand (Diod. aaO, Plut. Demetr. 32). Bei der Teilung von Antigonos'
Reich wurde ganz Syrien Seleukos zugesprochen (Polyb. V 67, &, XXVIII
20, 6); da indes Ptolemüos den von ihm besetzten Teil des Landes nicht
herausgeben wollte, licfs Seleukos aus Rücksicht anf den alten Freund
seine Ansprüche ruhen, ohne aber darauf zu verzichten (Diod. XXI 1, 5).
Dem entsprechend finden wir kurze Zeit später Samarein in Ptolemos’
Besitz (Euseb. II 118). Auch Damaskos ist beim Ausbruche des ersten
syrischen Krieges (274) ptolemüisch gewesen, wenn dio Erzählung bei
Polyaen. IV 15 sich auf diese Zeit bezieht, wie schr wahrscheinlich ist;
und da bis zu diesem Kriege zwischen dem Ptolemier- und Seloukiden-
reiche stets gute Beziehungen bestanden haben, so ımufı Damaskos
bereits von dem ersten Ptolemäos besetzt worden sein. Andererseits
ist Laodikein am Libanon, wie der Name zeigt, eine soleukidische Grüin-
dung, und da die Stadt bereits 221 bestand, und auch damals noch
zum Seleukidenreiche gehörte (Polyb. V 45, 7), kann die ptolemäische
Herrschaft sich niemals oder doch nur vorübergehend bis hierhin or-
streckt haben. Der Pafs von Gerrha und Brochoi im Marsyas-Thale
scheint also von Anfang an die (Grenze zwischen den beiden Reichen
‚gebildet zu haben, die er dann bis auf die Eroberung von Kaclesyrien
durch Antiochos den Großen geblieben ist (Polyb. V 46).
In der That findet sich von einer seleukidischen Herrschaft im sü
lichen Syrien in der Zeit vor Antiochos dem Grofsen nicht. die geringste
Spur. Dafs die angeblich seleukidischen Daten auf Münzen phönikischer
Städte mit der Seleukidenäre nichts zu thun haben, hätte schon ein
‚ganz goringes Nachdenken lehren können; denn wir haben solche Münzen
von Tyros aus dem Jahre 2 und 3, von Ako aus dem Jahre 5, und
nichts ist sicherer, als dafs diese Städte in den Jahren 2--5 (311,0
bie 30877) unter Antigonos’ Herrschaft gestanden haben. Vergl. Rouvier
Recue des Eiudes greques XI, 1899, 8. 302, der gezeigt hat, dafs es
sich hier um eine Alexanderüra handelt. Auch die Buchstaben, Mono-
gramme oder Symbole auf den Münzen Seleukos Nikators beweisen
für unsere Frage nichts, da sie selbst erst der Deutung bedürfen, und
nur dann auf Städte im südlichen Syrien bezogen werden könnten,
wenn anderweitig feststände, dafs diese Städte Seloukos gehört hätten,
Es ist ein Vorsehen, wenn Niese (Geschichte IL 126, 8) mit Berufung
auf Babelon Rois de Syrie XXXV [vielmehr XXXVIL und XXXVI)
von „Münzen von Sidon mit Seleukos’ Namen“ spricht; es handolt sich
dort vielmehr um Münzen Seleukos Nikators, die von Babelon auf
Grund der Münzzeichen der Prägstütte Sidon zugeteilt werden, was nach
dem oben bemerkten höchst zweifelhaft ist. Ebensowenig bewiesen ist
Babelons allerdings mit grofser Zuversicht vorgetragene Behauptung,
232 1. Aufsätze
die Goldmünzen Nikators mit Aloxandertypen seien in Ake geschlagen
(440. 8. XI und XXNVI); selbst wenn diese Stadt wirklich einmal
Seleukos gehört haben sollte, wäre die Sache so auffallend, dafs schon
schr starke Gründe dazu gehören würden, sie glaublich zu machen,
während Babelon nichts weiter anzuführen weils, als la comparation
de ces pieces avec les sales d’Alezandre qui portent le nom de cette
ville (Ake), aver des dates de Töre des Seleueides (soll heilsen der chen
besprochenen Alexanderära, wodureh Babelons Konjektur aller Boden
entzogen wird). Auf die Angabe des Sulpieius Severus (Chron.II 17,4)
endlich, dafs die Juden an Seleukos 300 Talente zu zahlen gehabt
hätten, wird bei der Beschaffenheit diesor Quelle niemand Gewicht
legen wollen, auch ganz abgesehen von der malslos übertriebenen
Summe.
Ganz. besonders charakteristisch ist es, dafs sich südlich von Lao-
dikeia am Libanon keino Stadt nachweisen Täfst, deren Gründung mit
Sicherheit oder auch nur mit einem gewisson Grade von Wahrschein-
lichkeit auf die ersten Seleukiden zurückgeführt werden könnte. Wir
kennen in diesem ganzen Gebiete nur ein einziges Seleukein, ij ds
F5 Zenegovuröv Adıy (Joseph. Jüd. Kr. IV 1, 1); da diese Stadt aber
zuerst in der Geschichte Antiochos Dionysios’, also bald nach 86 v.Chr.
orwähnt wird (Joseph. Alterth. XIII 15, 3), so berechtigt uns nichts,
sie für eine Gründung Seleukos Nikators zu halten. Wonn ferner
Gndara einmal Antiocheia und dann Seleukein geheifsen hat (Steph.
Byz.), und Gorasa auf Inschriften der Kaiserzeit Yvröze« zpös 76
Xguoogäg heist. (Schürer Geschichte des jüd. Volkes II 143), so wird
niemand daran zwoifeln, dafs diese Umnennungen erst in dor Zeit nach
der Eroberung des Landes durch Antiochos den Grofsen erfolgt sind.
Man hat auf Grund der Angaben bei App. Syr. 57 und Euseb. II 116
Pella in der Dekapolis als Kolonie Seleukos’ I in Anspruch genommen,
aber diese Angaben können auch auf Apameia am Orontes bezogen
werden, das noch bei Gelegenheit der Internierung Demetrios des Be-
lageres unter dem Namen Polla erscheint (Diod. XXI 20) und also viel-
leicht erst von Antiochos Soter seiner Mutter zu Ehren umgenannt
worden ist; allerdings wird bei Appian und Eusobios auch dieses Apa-
mein als Gründung des Seleukos bezeichnet, aber os ist bekannt, wie wenig
im allgemeinen auf solche Angaben über hellenistische Stadtgründungen
Verlafs ist, ganz abgoschen von der Möglichkeit, dafs ein anderes Pella
gemeint ist, von dem wir sonst keine Kunde haben. Vergl. die Ausfüh-
rung bei Schürer aaO. 8. 138 Anm. 307. Jedenfalls würde es schr unvor-
sichtig sein, allein auf die Angaben bei Appian und Eusebios hin eine
Ausdehnung der Horrschaft Seleukos Nikators so weit nach Süden
‚Julius Boloch: Die auswärtigen Besitzungen der Plolemüer 288
herab anzunehmen?), um so mehr als bei Steph. Byz. Atov Pella in
Koclesyrien als Gründung Alexander bezeichnet zu werden scheint
(gl. Meinecke zu der Stelle), was freilich noch weniger wahrscheinlich
ist. Ich denke, unser Polla ist ebenso wie die Nachbarstädte Skytho
polis, Gadara, Hippos, Dion, Gerasa eine Gründung +0» agdrav Ma-
aedövon, um mit Strabon (XVI 752) zu sprechen, also des Antigonos
oder seiner Vorgänger in der Verwaltung Syrions. Denn wäre dio Ko-
lonisierung der Dekapolis orst unter Saleukos Nikator oder in den ersten
Jahren Antiochos Soters erfolgt,so sollten wir doch erwarten, dafs die eine
oder die andere dieser Städte in ihrem Namen an das Seleukidenhaus
erinnern würde; und ich donke, dieser negative Beweis ist ontscheidond.
Wenn Antiochos der Grofse bei seinen Verhandlungen mit Ptolemäos
Philopator ri» ZeAsuxov Öuvuorelev ran z6run robran (Polyb.V 67,6)
unter soinon Rechtstitaln auf den Besitz eines Teiles des ptolomäischen
Gebietes in Syrien (de zußnuövrov airh rev) anführt, so ist das
kein Gegengrund; denn Seleukeia in Picrien, und, wie wir gleich schen
worden, die phönikische Küste von Sidon an nordwärts, die im Jahre
219 ptolemäisch waren, hatten allerdings zu Seleukos’ Reiche gehört,
Auf das Ostjordanland bezicht es sich wohl in erster Linie, wonn
‚Theokrit einen Teil Arabiens unter Philadelphos’ Besitzungen aufzählt
(XVII 86). Als Antiochos dor Grolso im Jahre 218 Pella gewonnen
hatte, traten ol riv augexeundunv YAgußlav olsodvreg sämtlich auf seino
Seite; nur Philadelpheia (Rabbath Ammon) liefs es auf eino Belagerung
ankommen (Polyb. V 77). Folglich galt das Gebiet im Osten und Süden
von Pella damals als Teil Arabiens und stand unter ptolemäischer
Herrschaft; die Gründung von Philadelpheia beweist, dafs das mindestens
schon seit den Zeiten des zweiten Ptolemäos der Fall war. Dagegen
haben die Nabatäer um Petra stets ihre Unabhänigkeit behauptet, wi
Diod. 11 48, 5 (vergl. III 43, 5) ausdrücklich bezeugt (vergl. Did. II
43, 5, Strab. XVI 777). Nur dor Norden ihres Landes, das Gebiet am
toten Meer und Idumäa, ist höchst wahrscheinlich von den Ptolemäern
erobert worden. Wenigstens erzählt Diodor (XIX 98), der Asphaltsee
liege zur& wlonv vv vergazeiev cv Töovuedas; eine solche Satrapie
kann aber nur in der Seleukidonzeit bostanden haben, da es im Ptolemäcr-
reiche bekanntlich Satrapien nicht gegeben hat, unter den Persern und
Alexander aber ganz, Syrien eine einzige Satrapio bildete. Es wäre ja
1) Niene @eschiehle I1 125 nimmt auch Chalkis am Libanon als Gründung
Seleukos Nikators in Anspruch, Einen Beweis für dies Annahme gieht es nicht;
vielmehr ist os klar, dafs unter dem von Appian aaO, als Gründung Seleukos' T
genannten Chalkis die Stadt am Belos in Nordsyrien zu verstehen ist, vergl
Bentzinger in Pauly-Wissowa IIT 2, 2001,
Aschlr £. Papprusfonchung. 1. 3/3. 16
234 1. Aufsltze
nun an sich möglich, dafs orst Antiochos dor Grofse oder einer seiner
Nachfolger diese Gebiete erobert hätte; sehr
aber doch die Annahme, dafs auch hier, wie sonst im südlichen Syrien,
die Seleukidenherrschaft an dio Stelle dor ptolomäischen Herrschaft ge-
treten ist, umsomehr, als der Besitz des toten Moores gerade für die
Ptolemäer von besonderer Wichtigkeit war, da der dort gewonnene
Asphalt hauptsächlich nach Ägypten ausgeführt wurde, wo er zum
Einbalsamieren der Leichen unentbehrlich war (Diod. XIX 99, 3). —
Übrigens könnte die Angabe Theokrits auch auf den östlichen, von
Arabern bewohnten Teil Ägyptens bezogen werden, der schon bei der
Verteilung der Satropien in Babylon nach Alesanders Tode an Ptole-
mäos gekommen war (Arr. Diad. 5 wa di Hrokuelos ulv 6 Adyov
Alyözcov zul Außung wel ou rügAgdßov yig Europe Alyızrp, äpyev
Grerdy4, Justin. XIII 4, 10 Piolomaco Acgyptus et Afrione Arabiaegue
ars sorte exemit)
An der phönikischen Küste wurden die beiden Hauptplätze Tyros
und Sidon von Demetrios auch nach dor Schlacht bei Ipsos behauptet;
wio lange wissen wir nicht, schwerlich aber länger als 295, in welchem
Jahre er Kypros und Kilikion verlor. Damals müssen beide Städte
ptolemäisch geworden sein, vergl. Pausan. 1 6, 8, wo gesagt wird, dafs
Gnodavövrog "Avrıpdvov Hroksuatos Zügous re addıs xal Kuzgor elke,
was wörtlich verstanden, sich nur auf dio Teile Syriens beziehen könnte,
die nach Antigonos' Tode unter Demetrios' Horrschaft geblieben waren;
abor freilich hat das Zeugnis einer solchen Quelle nur einen sehr reln-
tiven Wert. Um so schwerer fällt ins Gewicht, dafß wir den König
von Sidon Philokles bereits am Anfang der Regierung des Philadelphos
in ptolemiischen Diensten finden (Dittenb? 202 — Michel 373, vergl,
Dittenb. 209 =Michel 387). Vorher hatte er in Demetrios' Diensten
gestanden, da er in der thebanischen Urkunde Dittenb? 176 neben
Demetrios unter denen aufgeführt wird, die zum Wiederaufbau von
‚Theben Beiträge gaben, und zwar nach den Ende des rhodischen Krieges
(804); denn es ist eine ganz willkürliche, und durch nichts zu begrün-
donde Annahme, dafs die Schenkung des Philokles einige Jahre vor
die Schenkung des Demetrios zu setzen sei. Und da Demetrios 304
mit Ptolemdos im Kriege stand, ist on ausgeschlossen, dafs Philokles
damals unter Ptolomäos gedient habe. Vielmehr hat er offenbar Anti-
gonos und Demetrios gedient, so lange Sidon zu deren Reiche gehörte
und ist dann, als die Stadt ptolemäisch wurde, in den ptolemäischen
Dienst übergetreten. Damit erledigt sich auch die an und für sich sehr
ünwahrscheinliche Vermutung, dafs Philokles als Verbannter in ptolo-
mäischen Diensten gestanden habe und also König in partibus gewesen
wahrscheinlicher ist
Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Plolomier 235
jese II 125, 8); er würde in diesem Falle in unseren Urkunden
einfach Ziöörog heifsen, nicht Zidovior Buordeis. Auch verdankt er
seine Nauarchenwürde offenbar nur seiner Stellung als König der wich-
tigsten phönikischen Stadt, wie ja der König von Sidon bereits in der
Perserzeit die Führung der phönikischen Kontingente, also des wich-
tigsten Teiles der Flotte, gehabt hatte (Herod. VIII 67. 68, Diod. XIV 79,
Delamarre Rev. de Philol. XX, 1896, 8.110). Wenigstens ist kein an-
derer Grund abzuschen, weshalb Ptolemüos, der sonst ausschliefslich
griechische Offiziere verwendete, einem Phöniker ein so hohes Kom-
mando anvertraut haben sollte. Philokles’ Name beweist natürlich seine
griechische Nationalität so wenig, wie die Namen unserer Juden deren
deutsche Nationalität; hat ja bereits Straton, der in der ersten Hälfte
des IV. Jahrhunderts König von Sidon war, seinen Namen hellenisiert;
dafs aber, sei es Demetrios, sei es Ptolemäos, einen (riechen zum Kättig
von Sidon gemacht haben sollten, wäre ein ganz widersinniger Gedanke.
Das Aufhören der autonomen Prägung in Tyros in oder bald nach
296 hängt also wahrscheinlich mit der Besitznahme der Stadt durch
Ptolemäos zusammen. Jedenfalls beweisen die Daten auf den in Phö-
nikien geprägten Münzen des Philadelphos, dafs Sidon wenigstens seit
265, Tyros und Ake (Ptolemais) seit 261 ptolemäisch gewesen sind
(Head 8.672). Dagegen hat die „Ära des Volkes von Tyros“, deren
Epochejahr 274 ist, mit der Begründung der ptolemäischen Herrschaft
in Syrien nichts zu thun, sondern sio bezieht sich auf die Abschaffung
des Königtums in der Stadt, das Alexander noch bestehen gelassen hatte.)
Da Seleukos nach der Besitznahme von Kilikien durch Demetrios
von diesem die Abtretung von Tyros und Sidon forderte (Plut. Demetr.32),
1) Diod. XVIL40, 641,6. Diese Erzhlung int rhetorisch aufgeputzt, sio
hat aber zur Voranwselzung, dafs das Königtum bestehen Vib; Droyscnn Zweifel
daran stehen vollständig in der Luft (Helle. 11, 200, 2 Auch zeigen die tyrischen
Münzen aus den Jahren 2-37 der syrischen Alexanderära (= 3921-2971), dafs
die Stadt ihre Autonomie behalten hat; und da dus Königtam damals in den
phönikischen Städten die herrschende Staalsforn war, wärden wir es auch in
Tyros voraussetzen missen, selbst wonn nichts daron überliefert wäre. Was Droysca
320. weiter behauptet, ce würden „in den Srcitigkeiten der Diadochen Könige in
don Byblos Arados erwähnt, dagegen makedonische Phrurarchen in Tyros“,
uorichtig. Denn unsere literarische Überlieferung spricht wohl in allgemeinen
Penits rov Gowinor (Diod. XIX 58, 1), aber ohne Angabe der Sidi, in
denen sie geherrscht huben; nur die Inschiten nennen Könige von Sidon und
Bpblos aus dieser Zeit, was abor natlelich das Boshen der Königeherrschaft
auch in Tyros keineswoge auschlitit, Und es bedarf keiner Bemerkung, dafs ein
solches Stadtkönigtum rich schr wohl mit einer makesdonischen Besetzung verträgt.
Wer das nicht zugeben will, mag annchmen, dafs Philadelphos den Tprierm im
Jahre 274 die Sclbatverwaltung zurückgegeben hat.
10
236 1. Aufsätze
inab
so haben die Städte des südlichen Phönikien bis nach Berptos
wahrscheinlich seit der Schlacht bei Ipsos unter seiner Herrschaft ge
standen; man müfste denn annehmen, dafs sie ebenfalls noch Demetrios
gehörten, und in unserm Bericht nur der Kürze halber übergangen
sind. Ist das letztere der Fall, so müssen diese Städte doch um 295
seleukidisch geworden sein, denn nach Theokr. XVII 86 hat Phila-
delphos um 272 nur einen Teil, also den Siiden Phönikiens besessen
(al w&v Bowwixus dxortuverau); für Arados ist die seleukidische Herr-
schaft in der ersten Hälfte des IIL Jahrhuuderts ausdrücklich bezeugt
(Strab. XVI 754).
Eine Erweiterung erfuhren die ptolemäischen Besitzungen in Syrien
durch die Siege Ptolemäos Euergetes. Durch ihn ist Seleukeia in
Pierien gewonnen worden (Polyb. V 8, 10), das dann bis 219 ptole-
müisch geblieben ist (Polyb. aa0.)); wahrscheinlich auch die phöniki-
schen Städte nördlich von Sidon, die allordings bereits von Philadelphos
im Kriege gegen Antiochos Theos erobert sein könnten. Jedenfalls
1) Niese (116%) meint allerdings, die Stadt wäre nach einigen Jahren wieder
seleukidisch geworden, und dann, noch unter Kaliniko, zum zweiten Mal „in die
Hände Piolemäon’ I“ gefallen. Fine solche Behauptung überrascht bei einem
Forscher, der sonst so unbedingt auf Polybios schwört; denn dieser sagt V 59, 10
ausdrücklich aurißeure zie Arisiuver I nö nerizieden geoneis ind rür
Apiros Benklen in can werd con Eirepienr iuhnders« Iiolsnaton nuugan, br
dl Aeirog Di ri. Begerluns euwrrönare wel chr dnle belens darin ereareiser
dis tote weri Zuelan vänovs Örugeris frirero reiens vis mölsns. Niesca Zweit,
der gegenüber anderen Angalen des Polybion schr Vrechtigt nein würde, it hier
ganz ohne Grund, denn im selnukiischen Bruderkriege ist Kutngetes nicht über
Örthosia hinnungukommen, wie ich an anderer Stelle darlegen werde, und von
einem späteren Kriege zwischen Kalinikos und Euergeten giebt es in unerer
Überlieferung nicht die geringete Spur. Das Fragment des Agstharchides aber
(49, FG, 1 196 bei Joweph. g. Aion 123), auf dan sich Nie beruft, Lemeist
ar nicht, Dort heilt en allrdingn, dafs Stratonike Clsaptens vis Armogrie,
is Zuieinuer gorodcc, megde wich reylas drenieie Irvrrip noitorn muodeis«
ürfgpin wel dnidurer. Solche aus zweiter Hand überlieferte Stellen dürfen nicht
zu sallr geprefst werden, ganz besonders wenn die Mittelguell der unmisende
und verlogene Jude Josepkun ist. Um die Sache in Ordnung zu bringen, genügt
eine yanz lichte Korktur: gpeiyouen satt guzoden, die sich auch an sich durch
den Zusammenhang empfiehlt, dean wäre Stratonike wirklich nach Seleukeis ge-
Hang, so hätte sie sich im dieser starken Festung auch mach dem Falle von An.
iocheia noch halten können, falls die Stndt ihr selbst und nicht Ptolemios ge-
hörte. Dar Sinn der Stelle It: Strtonike wollte nach Seleukein fichen, und
zwar m Wasser, nuf dem schffbaren Untrlauf des Oronte, il uich aber durch
öinen Traum deron abhalten (was sie gethan hat, wiesen wir nicht, nie kann 2 B.
nach Daphne gegangen sen, oder sich Selsukos' Gnade empfohlen haben, oder den
Landwog nach Scheukeis genommen haben, cs komnt nicht das geringste darauf
an), del infolgedessen in Seleukos Hand und wurde auf Jemen Bofal hingerichtet
‚Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Plolemier 237
finden wir 218 Phönikien bis nach Kalamos, unmittelbar südlich von
Tripolis, hinauf ptolemäisch (Polyb. V 68, 8); Tripolis selbst ist also
wahrscheinlich auch ptolemäisch gewesen, da Kalamos doch wohl zu
dessen Gebiete gehört hat. Nach Strab. NVI 753 bildete der Eleutheros
die Grenze zwischen Zupl« Zeievels und Phönikien, ebenso läfst Pto-
lemäos Phönikien bei diesem Flusse anfangen (V 15, 4); daraus folgt
aber natürlich noch nicht, dafs er zu irgend einer Zeit die Nordgrenze
der ptolemäischen Herrschaft gebildet hat. Vielmehr scheint Orthosin,
das südlich des Flusses liegt, nach Euergetes seleukidisch gewesen zu
sein; wenigstens sagt Euseb. 1251: Plolemaeus autem qui et Triphon
Partes Syriorum occupavit: quae vero apud Damaskum et Orthosiam
obsessio fiebat, finem accepit centesimae trieesimae quartae [1. quintac]
olympiadis anno tertio, quum Seleukus co descendisset. Darnach müssen
wir annehmen, dafs Seleukos beide Städte besessen, und sie von der
Belagerung durch Ptolemäos befreit hat; dazu stimmt es, dafs Damaskos
in Polybios' schr ausführlichem Bericht über Antiochos des Grofsen Er-
‚oberung Koeleszriens nicht erwähnt wird, was sich bei der Wichtigkeit
der Stadt nur erklärt, wenn sie bereits seleukidisch war (Schürer aaO.
I 118). Sie scheint also seit der Eroberung durch Antiochos 1 soleu-
idisch geblieben zu sein.
‚Kypros ist ebenfalls bereits von dem ersten Ptolemäer gewonnen
worden. Die Insel zerfiel am Ende der Porserzeit in 9 Staaten (Diod.
XVI 42, 4) und zwar (vergl. Droysen II 2 8.9 A)
1. Salamis, zur Zeit der Belagerung von Tyros (332) unter Pny-
tagoras (Arr. II 22, 2), dem im nächsten Jahre sein Sohn Nikokreon
folgte (Plut. Alex. 20, Laert. Diog. IX 57), der bis B11/0 regiert hat
(Marm. Par. zu diesem Jahr).
2. Kition, unter Pumiathon, wie er auf seinen phönikischen Münzen,
Pymatos, wie er bei Duris heifst (fr. 12 bei Athen. IV 167«, FG. II
412), wahrscheinlich identisch mit dem bei Diodor NIX 79, 4 als kyprischer
Fürst ohne nähere Angabe erwähnten Pygmalion, den Ptolemäos 313
hinrichten liefs. Da Pumiathon nach den Münzen 50 Jahre rogiert hat,
wäre er also 362 zur Herrschaft gekommen. Vergl. Diod. XIX 59, 1.
3. Amathus, im Jahre 352 unter Androkles (Ar. II 23, 2), ebenso
321 (Arr. Diad, bei Reitzenstein 8. 27); der Herrscher dor Stadt, aber
ohne Angabe des Namens, auch bei Diod. XIX 62, 6 unter dem Jahre
314 erwähnt,
4. Paphos, 322 unter Nikokles (Arr. Diad, naO.), (erwähnt auch
bei Plin. NH. XI 167), den Diodor XX 21 mit Nikokreon von Salamis
verwechselt. Auch auf paphischen Münzen erscheint Nikokles als König
der Stadt.
238 1. Aufsätze
5. Marion, 314,3 unter Stasiökos (Died. XIX 62, 6; 79, 4). Es
giebt auch Münzen von ihm. Ein &oyov der Stadt (olme Angabe des
Namens) bei Arr. Diad. aaO, und Diod. XIX 59, 1.
6. Soloi, 331 unter Pasikrates (Plut. Alex. 20, vergl. Arr. Ind. 18)
und noch 321 (Arr. Diad, bei Reitzenstein S. 27); in Plolemäos I. Zeit
wird Eunostos als König der Stadt erwähnt (Athen. XIII 5760).
7. Lapethos, 313 unter Praxippos (Diod. XIX 79, 4, vergl.50,1)
8. Koryneia Diod. XIX 59, 1; 79, 4.
9. Kurion, wenn nämlich, wie gewöhnlich angenommen wird, bei
Arr. 122,2 Hlasengiirov rob Kovgılas (statt des überlieferten ovgıdos)
zu lesen ist. Doch ist es auch möglich, und vielleicht wahrscheinlicher,
dafs der König von Soloi gemeint ist.
Schon 321 ist Ptolemäos mit Nikokreon von Salumis, Pasikrates
von Soloi, Nikokles von Paphos und Androkles von Amathus in Bünd-
nis getreten (Arr. Diad. aa0.). Die drei ersten dieser Fürsten finden
wir 315 mit Ptolemäos gegen Antigonos im Bunde (Diod. XIX 59, 1
Nixoxgdov xul row &Aov ol xgdroror Busıkeis), während die Fürsten
von Kition, Marion, Lapethos, Kerynein (Diod. aaO.) und Amathus (Diod
XIX 02, 6) auf Antigonos’ Seite standen. Alle diese Städte, bis auf
Kition, wurden damals von Seleukos für Ptolemios gewonnen (Diod
320.) Als dann 313 bei einem Teile der kyprischen Könige sich Ab-
fallsgelüste zeigten, wurden die Herrscher von Kition (das also in-
zwischen ebenfalls in Ptolemäos’ Gewalt gekommen war), Marion, Lape-
thos und Keryneiu hingerichtet oder abgesetzt, und ihre Staaten an Niko-
kreon von Salamis gegeben, der zugleich zum Strategen der ganzen Insel
ernannt wurde (Diod. XIX 70,4). Nur Marion wurde mit Paphos ver-
einigt (Diod. aa0.). Bald darauf liefs Nikokreon sich in Verbindungen mit
Antigonos ein, wofür er auf Ptolemäos’ Bofehl hingerichtet wurde (Died.
XX 21, oben unter Sulamis), sein Reich, das die ganze Osthälfte der
Insel umfalste, wurde unmittelbarer ptolemüischer Besitz. Die Fürsten-
tümer im Westen der Insel blieben dagegen zunächst noch bestehen,
wenigstens das von Soloi, mit dessen Könige Eunostos (Sohn des Pasi-
krates?) Ptolemüos seine Tochter Eirene (von Thais) vermählte (Athen.
XII 576e), was frühestens 307 geschehen sein kan, da Ptolemäos
erst nach Alexanders Tode zu Thais in Beziehungen getreten ist
(Athen. aaO.). Infolge der Schlacht bei Salamis 306 ging dann ganz
Kypros an Demetrios verloren (Died. XX 53, 1 Anusjrgios db mious
Tüs dur) viop aöhsıg mapeäußän); erst 290 gelung cs Ptolemios,
die Insel zurückzugewinnen (Plut. Demetr. 35. 38). Seitdem findet
sich von den kyprischen Fürstentümern keine Spur mehr; sie sind also
entweder von Demetrios oder nach der Wiedereroberung der Insel von
‚Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Piolemier 239
Ptolemäos eingezogen worden, was nicht ausschliefst, dafs das eine oder
undere, z. B. Soloi, noch eine Zeit lang bestanden haben kann.
Auf der Südseite Kleinasiens hat Ptolemüos' I. Strateg Leonidas
310 rüs dv eh vgogeig Kılızg röheıg erobert, sie übrigens sogleich
wieder an Demetrios verloren (Diod. XX 19, 4-5, vergl. 27,1). Im
folgenden Jahre (809) nahm Ptolemäos Phasclis, Xanthos, Kaunos, Kos
(Diod. XX 27) und Myndos (Diod. XX 37, 1), doch sind diese Erwer-
ungen, wenn nicht schon früher, so doch jedenfalls nach der Schlacht
bei Salamis (306) verloren gegangen. Wir hören denn auch, dafs Patara,
die Hafenstadt von Xanthos, Demetrios bei der Belagerung von Rhodos
als Flottenstation diente (Diod. XX 93, 3), und Kaunos mufste später
von Philokles noch einmal für Ptolemäos, sei es Soter oder Philadelphos,
erobert werden (Polyaen. IN 16). Und diese Eroberung kann nicht mit
der von 309 identisch sein, weil Philokles im letzten Jahr noch in
Demotrios' Diensten stand (oben $.234) und Ptolemäos persönlich die
Operationen gegen Kaunos geleitet hat. Dals auch Kos in dieser Zeit
unter Antigonos’ Herrschaft gekommen ist, zeigt das koische Dekret
Dial. Inschr. 3611 = Anc. Gr. Inser. Br. Mus. I 241, vergl. Hicks, in
Paton-Hicks, Inser. of Cos p. XXXIL, nicht minder Antigonos’ Brief an
die Teier Dittenb 177, Zeile 6Of.
Doch sind diese Besitzungen später zurückgewonnen worden. Nach
Theokr. XVIL 88 gebot Philadelphos um 272 Haupitost re züoı zul
eigunraig Kılincooı, woraus sich ergiebt, dafs die Wiedereroberung, s0-
weit diese beiden Landschaften in Botracht kommen, im sog. ersten
syrischen Kriege erfolgt ist. Allerdings nimmt der Dichter hier den
Mund etwas voll, denn von Kilikien haben die Ptolemäer selbst zur
Zeit des gröfsten Umfanges ihrer Herrschaft, am Ende des II. Jahr-
hunderts nicht mehr als die westliche Hälfte, von Zephyrion östlich
von Soloi (Strab. XIV 671) bie Korakesion an der pamphylischen
Grenze besessen, also nur das rauhe Kilikien (Liv. 33, 20). Es ist
möglich, dafs ein Teil dieses Gebietes erst von Euergetes im Aaodlasıos
aöhswos erobert worden, vorgl. den Stein von Adulis); jedenfalls be-
zeugen Areino& zwischen Nagidos und Kelenderis (Strab. XIV 670) und
Philadelphein unbekannter Lage im Innern (Ptol. V 8, 5) durch ihre
Namen, dafs wenigstens das Gebiet vom Poseideon westwärts bereits
seit Philadelphos unter ptolemäischer Herrschaft gestanden hat.
In Pamphylien finden wir um 220 alle bedeutenderen Städte unab-
hängig: Perge, Aspendos, Side, Etenna (Polyb. V 7277, 1); Achneos
unterwarf 217 den gröfsten Teil der Landschaft, obgleich er zum Hofe
von Alexandrein in den besten Bezichungen stand, und die Bürger von
Side weigerten ihm den Anschlufs orogaföusvor rs xpds Avrlogov
240 1. Aufsätze
gpiäieg (Polyb. V 73, 4). Es kann darnach kein Zweifel sein, dafs Pam-
phylien damals rechtlich zum Selenkidenreiche gehörte. Ptolemäisch
kann also nur der äufserste Osten der Landschaft gewesen sein, wo
der Name der Stadt Ptolemais (Strab. XIV 667) die Lagidenherrschaft
bezeugt, ferner im Westen Phaselis, wenigstens finden wir diese Stadt
190 im Kriege gegen Antiochos auf rhodischer Seite (Liv. 37, 23), und
eben auf Phaselis wird es gehen, wenn Polyb. V 34, 7 sagt, die Ptole-
mäer hätten um 220 die wichtigsten Städte an der ganzen Küste dx
Hleuquälus Eos 'Ehlnexövrov beherrscht. Die Münzen der Stadt aus
der 2. Hälfte des III. Jahrhunderts zeigen die Bilder eines Herrscher-
Paares, wahrscheinlich Ptolemäos’ III und Berenikes oder Ptolemäos’ IV
und der jüngeren Arsinoe (Imhoof-Blumer, Choiz Pl. IV 158). Die An-
gabe der Inschrift von Adulis (CIG. 5127), dafs erst Euergetes Pam-
phylien erobert habe, ist im Hinblick auf Theokr. XVII 8% höchst
wahrscheinlich unriehtig; denn wir haben nicht den geringsten Anhalt
für die Annahme, dafs Philadelphos während der späteren Zeit seiner
Regierung die pamphylischen Besitzungen verloren hütte.
Lykien erscheint als ptolemkisch bei Theokr. XVII 89, und wird
in der Inschrift von Adulis unter den Gebieten aufgeführt, die Energetes
von seinem Vater ererbt hatte. Wir hören ferner, dafs Philadelphos
Patara vergrößerte und seiner Schwester zu Ehren Arsino® nannte
(Strab. XIV 666). Weiter wird die ptolemäische Herrschaft bezeugt
durch zwei Dekrete von Lissa in Lykien, datiert aus dem 8. bezw.
11. Jahre eines Ifrolsueios od Ilroluulov (Michel 548. 549) und ein
Dekrot von Telmossos aus 241,0 (Michel 547). Sind die Präskripte
der Dekrete von Lissa exakt, so mülste der zweite Ptolemios gemeint
sein, und Lykien wäre schon 278/7 unter dessen Herrschaft gewesen.
Wir müfsten dann annehmen, dafs Philadelphos nach der Schlacht bei
‚Korupedion oder nach Seleukos' Tode sich der Landschaft bemächtigt
hat. Die Sache ist um so wahrscheinlicher, als auch Samos und wie es
scheint Halikarnassos in derselben Zeit gewonnen worden sind (s. unten);
auch findet sich von einer scleukidischen Herrschaft in Lykien vor
Antiochos dem Grofsen nicht die geringste Spur. Aber os bleibt aller-
dings die Möglichkeit, dafs die Präskripte nachlässig redigiert sind, und
der dritte Ptolemios gemeint ist. Die Landschaft ist dann bis zum
Anfang des IL Jahrhundert im ptolemäischen Besitze geblieben (Liv,
33, 19). Übrigens hat die ptolemäische Herrschaft sich auf das eigent-
liche Lykien beschränkt, und die Mylias nicht mit umfalst, wie aus
Polyb. V 77, 1 hervorgeht. Die Inschrift von Eriza, nördlich von
hyra in der Kabalia (Bull. Corr. Hell. XV, 1891, 8. 556), die ihr Heraus
geber Berard als ptolemäisch in Anspruch nahm, ist nach Ramsay
‚Julius Boloch: Die auswärtigen Besitzungen der Piolemier 241
Phrygia 1 256 vielmehr aus pergamenischer Zeit; auch an und für sich
würde es recht unwahrscheinlich sein, dafs die ptolemäische Herrschaft
sich so tief ins Binnenland hinein erstreckt haben sollte.
Karien wird von Theokrit XVII 89, in der Inschrift von Adulis
und bei Hieronymus zu Daniel XI unter Philadelphos’ Besitzungen auf-
geführt; doch hat dessen Herrschaft sich hier auf einige Küstenplätze
beschränkt. Das zeigen schon die zahlreichen seleukidischen Kolonien
im Innern; dafs auch Bargylia unter Antiochos I. gestanden hat, beweist
das Dekret dieser Stadt bei Michel 457. Dagegen gehörte Halikar-
nassos zum Reiche des Philadelphos, und zwar wahrscheinlich bereits
um 280. Denn die hier gefundene Inschrift (Ane. Gr. Inser. Br. Mus.
TV 906 — Strack Plolem. n. 1) dyaie rüpn [ri] Hrorspaiov tod Zo-
Tigog zul Ocod Zupizı "I Mgoindn rd legbv [öpvoaro Keuprjsovos
»leozoovrog) ist doch wahrscheinlich von Philadelphos” Schwester
Arsinoo gesetzt, denn wenn es sich um eine andere Arsinoe handelte,
könnte der Name des Vaters oder des Gatten nicht fehlen; und zwar
mufs die Weihung erfolgt sein zu einer Zeit, als Arsinoo nicht mehr
Königin von Makedonien und noch nicht Königin von Ägypten war,
denn sonst würde sie ihrem Namen den königlichen Titel hinzugofügt
haben. Damals regierte aber Ptolemäos IL, und es ist also in unserer
Inschrift nicht „Ptolemäos des Retters und Gottes“ sondern „Ptolemäos
des Sohnes des Retters und Gottes“ zu übersetzen. Auch wenn wir
die Bezichung auf Arsinoc Philadelphos fallen lassen, bleibt die Sache
dieselbe; denn Ptolemäos Soter hat Halikarnassos niemals beherrscht
(Plnt. Demetr. 7 am Ende), und dafs die Inschrift: gesetzt worden wäre,
so lange Antigonos oder Demetrios die Stadt beherrschten, ist bei deren
Beziehungen zu Ptolemäos ganz ausgeschlossen. Auch unter Lysimachos
wäre eine solche Ehrung eines fremden Herrschers schr auffallend. Dafs
aber die Inschrift einem Lebenden gesotzt ist, zeigt das dyafi ruzn;
es bleibt also nichts übrig, als die Beziehung auf Philadelphos. —
ptolomäische Herrschaft in Halikarnassos ist dann weiter bezeugt
durch die Inschriften Michel 595 und Ane. Gr. Inser. Br. Mus. IV 907
(—Sirack n. 61); aus Liv. 33,20 ergiebt sich ferner, dafs die Stadt
bie zum Anfang des II. Jahrhunderts ptolemäisch gewesen ist. Das
benschbarte Myndos war am Anfang des II, Jahrhunderts ebenfalls
ptolemüisch (Liv. 33, 20), und mag es gleichfalls mit Halikarnassos
geworden sein; dasselbe hat wahrscheinlich von Telmissos, vielleicht
von Syangela und Karyanda zu gelten. Die Eroberung von Kaunos
durch Philokles (Polyaen. IT 16) ist schon oben (8. 239) erwähnt worden;
als. ptolemäisch erscheint die Stadt (irrtümlich als Insel bezeichnet,
wie bei Dionys. Perieg. 533) auch in der Anckdote bei Hogesandros
212 1. Aufiätze
(FHG. IV 415 aus Athen. XIV 6212), die sich auf die Zeit bald nach
der Geschwisterhochzeit bezieht. Wenn es richtig ist, dafs Kaunos im
Winter 2865 in Demetrios' Besitze war (Plut, Demetr. 49), kann. die
Einnahme der Stadt durch Philokles im Konlitionskriege gegen De-
metrios und seinen Sohn Antigonos erfolgt sein, in welchem Falle sie
bald nach Demetrios' Gefangennahme, 285 zu setzen wäre. Andernfalls
mülsten wir bis in den Krieg zwischen Philadelphos und Antiochos
Soter (273) herabgehen. Die Stadt blieb ptolemäisch bis zum Anfang
des II. Jahrhunderts (Liv. 33,30) und wurde damals bei Antiochos’
Heranzug von Epiphanes’ Strategen an die Rhodier verkauft: (Polyb.
XXXTT,6, App. Mithr.23, Holleaux Bull. Corr. Hell. XVIL1898, 8. 61 ii).
Wir werden ferner, aus geographischen Gründen, annehmen dürfen,
dafs auch Knidos seit Philadelphos unter ptolemäischer Herrschaft oder
wenigstens unter ptolemäischem Schutze gestanden hat, wenn auch ein
ausdrückliches Zeugnis meines Wissens fehlt; denn die hier gefundene
Inschrift za Ehren Sosibios, des Ministers der Könige Euergetes und
Philopator kann um so weniger als solches gelten, als sie von einem
Privatmanne, noch dazu einem Alexandriner gesetzt ist (Michel 1193).
Sonst kann Philadelphos auf dem karischen Festlande höchstens noch
die eine oder andere Küstenstadt, wie etwa Keramos oder Bargasa, be-
sessen haben. Wohl aber kann kein Zweifel daran sein, dafs die der
karischen Küste vorgelagerten Inseln Kalyımna, Kos und Nisyros seit
Philadelphos unter ptolemäischem Schutze gestanden haben. Für Kalymna
ergiebt sich das aus Anc. Gr. Inser. Br. Mus. II 261, wo cin droforadels
zug& xoö Baokdo] Hlroksue|iov erwähnt wird, der irgend eine Streitig-
keit schlichtet, und aus Dial-Inschr. 3585 (= CIG. 201), falls diese
Urkunde, wie Bechtel will, in das III. Jahrhundert gehört, und das
darin erwähnte Ördygup[u ro0] BaoıAdos also ein ptolemäischer Erlafs
wäre. Bei den engen Beziehungen aber zwischen Kalymna und der
Nachbarinsel Kos hat dasselbe dann auch für diese zu gelten. Eine
Bestätigung giebt die von Holleaux Beil. Corr. Hell. XVII, 1894, 5.400
behandelte Inschrift aus Kos (— Paton and Hicks 16), nach der der
Nesiarch Backehon auf Befchl des Königs Ptolomäos nach Kos kam,
um sich hier Richter zur Schlichtung einer auf Naxos ausgebrochenen
Streitigkeit zu erbitten. Da Buckchon in den ersten Jahren des Ph
delphos an dor Spitze des xowör ri vyaorar stand, ist Kos wahr-
scheinlich bereits von Ptolemäos Soter 258, oder auch von Philadelphos
gleich nach Lysimachos’ Tode wiedergewonnen worden. Nisyros stand
‚später unter makedonischer Herrschaft und zwar offenbar längere Zeit,
wie aus dem Briefe König Philipps Dittenh? 263 = Inser. Ins. III 91
hervorgeht; es ist also ohne Zweifel von Antigonos Doson bei seiner
Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Plolomior 248
Expedition nach Karien 227 den Ptolemiern entrissen worden. Inser.
Ins. II 103 beweist nur, dafs die Insel bald nach Philipps Rückkehr
nach Makedonien im Herbst 201 rhodisch geworden ist, keineswegs
aber was Niese II 587, 1 herauslosen will, dals sie „unmittelbar nach
der Schlacht bei Chios noch rhodisch“ war. Syme, Telos, Chalke, Kar-
pathos, Kasos gehörten allerdings schon am Ende des III. Jahrhunderts
den Rhodiern, und sind also nie ptolemäisch gewesen.
Später haben dann die ptolemäischen Besitzungen in Karien eine
beträchtliche Erweiterung erfahren. Wenn wir um 200, Euromos, Pe-
dasos, Bargylia in Philipps Besitz finden (Polyb. XVI 21, 3; 44, 4;
Liv. 38, 18), so können diese Orte nur den Ptolemäern entrissen worden
sein, mag nun Philipp solbst oder, was wahrscheinlicher, schon Doson
sie erobert haben. Bargylia aber war gegen Ende der Regierung An-
tiochos Soters noch seleukidisch (Michel 457), also müssen damals auch
die beiden anderen Städte seleukidisch gewesen sein, sie sind demnach
frühestens um die Zeit von Antiochos’ I. Tode, wahrscheinlicher erst
unter Euergetes ptolemäisch geworden. Da, wie wir gleich schen wer-
den, auch Milet in dieser Zeit unter ptolemäischer Herrschaft gestanden
hat, so wird dasselbe von dem mitten zwischen Bargylia, Euromos und
Milet gelegenen Iasos zu gelten haben (vergl. Dial-Inschr. 3585), wenn
die Stadt auch gegen Ende des III. Jahrhunderts. selbständig war
(ichel 431). Weiter ins Binnenland hinein aber scheint sich die pto-
lemüische Herrschaft auch unter Euergetes nicht erstreckt zu haben;
denn wir finden hier, um 225 und später, einen Dynasten Olympichos
(Polyb. V 90, 1; Michel 431), der wahrscheinlich in Mylasa seinen Sitz.
gehabt, und vielleicht auch Alabanda beherrscht hat,
‚Ebenso scheint Maguesia am Mäandros niemals im Besitze der
Ptolemäer gewesen zu sein. Der Bericht über die Einnahme der Stadt
durch Kallikratidas aus Kyrene (Polyaen. II 27, 1—2) beweist gar
nichts, da wir nicht wissen, in welchen Diensten dieser Offizier ge-
standen hat, auch ist os schr zweifelhaft, ob dieser Bericht sich über-
haupt auf Magnesia am Mäandros bezieht, da darin von einer Zxg«
die Rede ist, während dieses Magnesia keine solche gehabt hat (Kern
Inschr. v. Magn. 8. XI). Vielmehr ergiebt sich aus Euseb. I 251, dals
Magnesia (ob die Stadt am Mäundros gemeint ist, steht allerdings
nicht sicher) noch nach der Schlacht bei Ankyra in Antiochos' Hierax
Besitz war, da dieser sich vor den Galatern hierhin flüchtet, ein Heer
sammelt, sich durch ptolemäische Truppen verstärkt, und dan den
Barbaren ein siegreiches Treffen liefort; es ist klar, dala wenn Magnesia
unter ptolemäischer Herrschaft goständen hätte, Antiochos die Stadt
nicht zu seinem Hauptquartier hätte machen können (Rayet Milet ct
244 1. Aufsätze
le Golphe Latmique $. 1706; was Gnebler Erythrac, Berlin 1892, 8.38
gegen diese Auffassung einwendet, ist der Art, dafs jedes Wort der
Widerlegung zu viel wäre). Nach Hierax’ Tod ist Magnesia in perga-
menischen Besitz gekommen, du Attalos I. den Grammatiker Daphitas,
der sich ihm durch seine beifsonden Epigramme milsliebig gemacht
hatte, auf dem Berge Thorax vor der Stadt hinrichten liels; dann
scheint Magnesia an Achios und später an Antiochos den Grofsen ge-
kommen zu sein, jedenfalls war es im Jahre 191 nicht ptolemäisch, da es
vielmehr mit Philipp in guten Bezichungen stand (Polyb. XVI 24, 6--9).
In Ionien hat Samos schon in den ersten Jahren der Regierung
des Philadelphos (ca. 250) zum Ptolemäerreiche gehört (Dittenb? 202;
Michel 379). Da die Insel früher unter Lysimachos gestanden hatte
(Ane. Gr. Inser. Br. Mus. 403), ist sie wahrscheinlich nach Lysimachos’
‚Fall überhaupt nicht seleukidisch geworden, sondern sogleich unter die
ptolemäische Herrschaft gelangt, ebenso wie Halikarnassos und Lykien;
denn von einem Kriege zwischen Antiochos Soter und Ptolemäos Phila-
delphos um 280 findet sich in unserer Überlieferung nicht die geringste
Spur. Es scheint also, dafs Lysimachos’ Witwe Arsinoß bezw. ihr Sohn
Piolemäos diese Gebiete nach der Schlacht bei Korupedion behauptet
und unter ptolemäischen Schutz gestellt haben; durch Ptolemäos’ Ver-
mühlung mit seiner Schwester und die Adoption ihres Sohnes wurde
dann die definitive Vereinigung dieser Besitzungen mit dem Ptolemäer-
reiche vollzogen. Mit Samos ist ohne Zweifel auch das benachbarte
Tkaros unter ptolemäische Herrschaft gekommen. Ttwas später ist
‚Ephesos gewonnen worden, das nach der Schlacht bei Korupedion in
Soleukos’ Besitz gekommen (Polyaen. VIII 57), und noch gegen Ende
der Regierung Antiochos Soters seleukidisch war (Michel 486; die Ur-
kunde gehört in die Zeit, als Antiochos IL bereits Mitregent seines
Vaters war, also frühestens in 268). Dagegen finden wir in den ersten
‚Jahren Antiochos’ II. hier einen ptolemäischen Statthalter (Trog. Prol.
26, Athen. XIII 5930); die Eroberung der Stadt wird also mit dem
pergamenischen Unabhängigkeitskrieg zusammenhängen, in dessen Ver-
lauf Antiochos Soter von Bumones I. bei Sardes geschlagen wurde.
Auch Milet mufs damals ptolemüisch geworden sein. Demetrios hatte
den Besitz der Stadt auch nach Ipsos behauptet, wie das milesische
Dekret für „Antiochos den Sohn des Königs Seleukos“ zeigt (Haussoullier
Rev. de Phil. 24, 1900, 8. 245), das in die Zeit von 300294 gehört,
denn bei dem gespannten Verhältnis, das damals zwischen Seloukos
und Lysimachos bestand, sind so enge Beziehungen zwischen Seleukos
und Milet wenig wahrscheinlich, wenn dieses damals im Besitze Lysi-
machos’ war, während sio sich schr leicht orklären, wenn Milet unter
3
Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Ptolemäer 245
Seleukos’ Schwiegervater Dometrios stand. Ist doch auch das nahe
‚Ephesos bis um 204 in Demetrios’ Besitze geblieben (Plut. Demetr. 35
und dazu Polyaen. V 19 und Frontin. Straf. III 3, 7). Milet hat De-
metrios noch 287, bei seinem letzten Feldzuge gegen Lysimachos, als
Operationsbasis gedient (Plut. Demetr. 46), es ist also klar, dals die
Stadt ihm gehört hat, und ebenso klar, dafs die Königin Rurydike, die
ihn hier empfing, und ihm ihre Tochter Ptolemais vermählte, das nicht
auf dem Gebiete des Lysimachos gethan haben kann. Die Annahme,
dafs Eurydike Milet als eignes Fürstentum besessen hätte, steht ganz
in der Luft, und hätte auch an und für sich nicht. die geringste Wahr-
scheinlichkeit, da kein Grund abzuschen ist, weshalb Lysimachos der
Stiefmutter seiner Gemahlin Arsinod, die mit dieser in den denkbar
schlechtesten Beziehungen stand, ein solches Geschenk gemacht haben
sollte, und Eurydike dann auch keinen Anlafs gehabt hätte, sich mit
Demetrios gegen Lysimachos zu verbünden. Nicht lange darauf, nach
Demetrios’ Gefangennahme durch Seleukos, ist Milet allerdings von Ly-
simachos gewonnen worden, wie das Dekret des xowöv der 13 ionischen
Städte für den Strategen des Königs, den Milesier Hippostratos, zeigt
(Dittenberger* 189, Fredrich Athen. Mitth. XXV, 1900, $. 102); nach
der Schlacht bei Korupedion ist Milot also höchst wahrscheinlich, wie
das ganze übrige ionische Festland, unter seleukidische Herrschaft ge-
kommen. Ein direktes Zeugnis für diese letztere Thatsache besitzen
wir allerdings meines Wisseus bis jetzt noch nicht, denn die Schenkungs-
urkunde Dittenb.! —= Michel 39 kann wegen der Erwähnung der deol
Zorüges nicht wohl auf Seleukos Nikator und Antiochos Soter bezogen
werden, und in dem Dokret des ionischen z010» für Antiochos Soter
(Hichel 486) wird Milet nieht genannt, was aber nach keiner Richtung
hin etwas beweist, da das Verzeichnis der an dom Beschlusso beteiligten
Gemeinden nicht vollständig erhalten ist. Jedenfalls finden wir die
Stadt in den ersten ‚Jahren Antiochos Theos in der Gewalt des Ätolers
Timarchos (App. Syr. 62), der den Kronprinzen Ptolemäos bei seinem
Aufstande gegen Philadelphos- unterstützt hat (Trog. Prol. 26) und also
ohne Zweifel ein ptolemäischer Offizier gewesen ist. Und dafs Milet
eino Zeit lang unter Philadelphos’ Herrschaft gestanden hat, bestätigt
auch eine hier im Tempel des didymäischen Apollon gefundene In-
schrift zu Ehren der Schwester des Königs, Philotera: Baalhocer
Qirarigav Baoıklas Hrohsualov 6 diwos 6 Miinaiov Herduudı Hoden
(Haussoullier Rev. de Phil. XXIV, 1900, 8. 323). Es wäre ju an und
für sich möglich, dafs Milet zugleich mit Samos und Halikarnassos
bald nach Lysimachos’ Tode unter Philadelphos’ Herrschaft gekommen
wäre; wahrscheinlicher ist aber doch die Annahme, dafs das erst zu der
246 T. Aufsätze
Teit geschehen ist, als Ephesos von Philadelphos gewonnen wurde.
Wir werden dann weiter annehmen missen, dafs auch die zwischen
Ephesos und Milet gelegenen Städte Priene und Myus damals ptole-
mäisch geworden sind. Möglicherweise ist anch das nördliche Tonien
ganz oder zum Teil unter ptolemäische Herrschaft gekommen; die
Irroksueixoi, die in dem erythräischen Dekrete Michel 503 erwähnt
werden, würden so am besten ihre Erklärung finden
Alle diese ionischen Besitzungen, auch Samos, gingen infolge des
Abfalls des jüngeren Ptolemäos im Jahre 258 verloren (vergl. Beiträge
zur alten Geschichte 1293). Allerdings steht bei Frontin Stra. IIT 2, 11
Timarchus Aelolus, occiso Charmade Ptolemaei regis pracfecto ... Saniorum
in portum receptus, oceuparit; da indes Sane in dieser Zeit keine Ge-
meinde mehr bildete, auch nie unter ptolemfischer Herrschaft gestanden
hat, so ist ohme allen Zweifel Samiorum zu lesen, was auch ein Teil
der Handschriften bietet; der Grund, mit dem Dederich (in der Teubner-
schen Textuusgabe) Saniorum zu rechtfertigen sucht, ist geradezu kin-
isch. Nach Ptolemäos' Ermordung fiel Tonien Antiochos zu, wie sich
für Ephesos aus Flönders Petrie Papyri II45, 8.145, Busch. 1215,
Phylarch. fr. 23, für Miletos aus App. Syr. 65 und Michel 39, für beide
Städte aus der von Haussoullier Zen. de Phil. XXV, 1900, 8.9. ver
öffentlichten Inschrift (aus dem Jahre 253) ergiebt; für Priene und
Samos folgt es aus der Entscheidung Antiochos Theos in dem bekannten
Grenzstreit (An. Gr. Inser. Br. Mus. 403 2.132. 151), für Ergthrae
aus Antiochos' Briefe an Rat und Volk dieser Stadt ttenb.' 166
== Michel 37, vergl. Dittenborger Hermes XVI 117). So besafs Phila-
delphos bei seinem Tode keinen Fufsbreit Landes in Tonien mehr, wes-
halb denn die Inschrift von Adulis mit vollem Recht Ionien von den
Gebieten ausschliefst, die Euergetes von seinem Vater ererbt hatte.
‚Ephesos wurde dann im Auodtxsıos zöReuog von Ruergetes zurück-
gewonnen, denn die Stadt war am Anfang des seleukidischen Bruder-
krieges bereits in Ptolemäos’ Besitz (Euscb. 1 251). Wahrscheinlich um
dieselbe Zeit wurde auch Samos wicdererobert; beide Städte sind dann
bis nach Philopators Tode ptolemäisch geblichen (Polyb. V 35, 11, Liv.
33, 20, vergl. Anc. Gr. Inser. Br. Mus. III 403 7. 153). Zugleich mit
‚Ephesos oder wenig später mußs auch Lebedos ptolemäisch geworden
sein, das jetzt den Namen Ptolemais annahm (Inschr. v. Magnes. 53
worden die Hroäuaeis ol agöregor zulounevon Aspedıoı aufgeführt,
die Inschrift gehört an dus Ende des III. Jahrhunderts). Wir werden
danach annehmen dürfen, dals auch die Kolopavio: dxd aAdaans,
die am Ende des I. Jahrhunderts eine von den Kolopanor ol ri
üpzeiev öl olsoövreg unabhängige Gemeinde bildeten (Inschr.
‚Jalius Beloch: Die aus
tigen Besitzungen der Plolemier 247
Mapn. 53), zum ptolemäischen Reiche gehört haben, während die obere
Stadt seleukidisch blieb (Polyb. V 77, 4). Die ptolemäische Horrschaft
in Priene bezeugt die Urkunde Anc. Gr. Inser. Br. Mus. 403 2. 156;
der dort erwähnte Mvlrlogos 6 Umd Basıkdus Irolsuniov rerapudvos
ist höchst wahrscheinlich identisch mit Antiochos dem „Freunde“ des
Königs Euergetes, dem dieser nach seinem asiatischen Feldzuge 246 die
Verwaltung Kilikiens anvertraute (Hieronym. zu Daniel XI 7, Lenschau
De vebus Prienensium, Leipz. Stud. XII 204).
Es wird dadurch wahrscheinlich, dafs auch Milet in dieser Zeit
noch einmal ptolemäisch geworden ist, wenn auch direkte Zeugnisse
fehlen. Doch füllt diese Eroberung erst in den seleukidischen Bruder-
krieg, denn während der gemeinsamen Regierung des Seleukos Kalli-
nikos und Antiochos Hierax war die Stadt noch seleukidisch, was die
Schenkungsurkunde der beiden Könige Michel 39 beweist (s.oben 8.245).
Jedenfalls war Milet im Jahro 201 nicht seleukidisch, aber auch nicht
makedonisch, also offenbar ptolemüisch (Polyb. XVI 15, 6), und im
Kriege gegen Antiochos stand die Stadt auf rhodischer Seite (Liv. 37,
16). Dafs auch Myus unter Euergetes und Philopator ptolemäisch
war, folgt aus seiner Rroberung durch Philipp 201 (Polyb. XVI24,9),
Auch das nahe Horakleia am Latmos hat eine Zeit lang unter
ptolemäischer Herrschaft gestanden, wie sich aus einer hier gefundenen
Weihinschrift ergiebt (Rayet Rer. de Phil. 23, 1809, 8.275 Basket
Hrolsuuior Mxolkvıos Axolloddrov. Oeuuoruyöpas Mevlarov Adskar-
ögeds &xodeı); doch könnte hier freilich auch Philadelphos gemeint sein
Dagegen sind die ionischen Städte nördlich von Ephesos: Kolophon,
'Teos, Smıyrna, Phokäa gegen Anfang der Rogierung des Philopator
nicht ptolemäisch gewesen (Polyb. V 77, 4-5) und also wahrscheinlich
‚von Euergetes überhaupt nicht erobert worden, was sich für Smyram
auch aus der bekannten Inschrift 01. 3137 — Dittenb. 171 — Michel
19 ergiebt; dasselbe gilt von den äolischen Städten Kyme, Ägae, Tem-
nos (Polyb. aaO). Chios scheint unter ptolemkischem Schutze ge-
standen zu haben (Bull. Corr. Hell. XVI, 1802, 8. 324 — Strack n. 19),
war aber im übrigen so gut wie selbständig. Dasselbe gilt wahrschein-
lich von Erythrac, wonigstens finden wir im Jahre 190 Trieren dieser
Stadt bei der rhodischen Flotte gegen Antiochos (Liv. 37, 11), was
‚jedenfalls beweist, dafs die Stadt damals weder seleukidisch noch per-
gamenisch war (vergl. auch Polyb. XVI 6, 5—8, XXI 28 [XXII 27] 0),
und sie kann ihre Unabhängigkeit doch kaum anders als durch engen
Anschlufs an das Ptolemäorreich behauptet haben. Auf Lesbos stand
Methymna zu Euergetes’Zeit unter ptolemäischer Herrschaft (J.Ins. 11408),
vielleicht schon zur Zeit Philadelphos (1. Ins. II 513), Eresos in Philo
248 1. Aufsätze
pators Zeit (I. Ins. II 527); Mytileno wird größere Selbständigkeit ge-
habt, aber ebenfalls zu den mit den Ptolemäorn „verbündeten“ Staaten
gehört haben. Weiter nördlich haben Alexandreia Troas, Ilion und
Lampsakos nicht zum ptolemäischen Reiche gehört (Polyb. V 78, 6),
wahrscheinlich dagegen Abydos, das eben deswegen bei Polyb. aaO.
unter den Attalos gehörigen Städten am Hellespont nicht erwähnt wird,
und 201 von Philipp ohne Zweifel weil es ptolemäischer Besitz. war,
angegriffen wurde (vergl. Liv. 31,16). Auch würde die Stadt, wenn
sie damals porgamenisch gewesen wäre, wohl eine Besatzung von
Attalos, nicht aber gleichzeitig auch eine rhodische Besatzung gehabt
haben (Polyb. 30, 7).
In Thrakien gehörten den Ptolemäern um 220 Lysimacheia nebst
seiner Umgebung, ferner Änos, Maroneia, und noch einige weiter west-
lich gelegene Plätze (Polyb. V 34, T-8, XVIIL51, 5). Im Jahre 202
nalyn Philipp auf seinem Eroberungszug nach dem ptolemäischen
Thrakien Maroneia, Änos, Kypsela, Doriskos, Serrheion, und auf dem
Chersones Eläus, Alopekonnesos, Kallipolis, Madytos et eastella quac-
dam ignobilia (Liv. 31, 10).
Die ptolemäische Herrschaft im Chersones wird ferner bezeugt
durch das samofhrakische Dekret für Hippomedon (Dittenb 221 —
Michel 351 aus Ruergetes’ Zeit), und die Weihinschrift aus Sestos für
Ptolemäos Philopator (Athen. Mitth. VI 211). Abdera dagegen scheint
nicht ptolemäisch gewesen zu sein, da es weder von Polybios noch von
Livius unter den ptolemäischen Besitzungen erwähnt wird.
Da nicht nur Antiochos Theos in Thrakien Krieg geführt hat, son-
dern auch sein Sohn Antiochos Hierax hier gefallen ist, so liegt die
Annahme nahe, dafs Ruergetes erst nach dessen Tode (227) die thra-
kische Südküste erworben hat. Die Schrift des Teles, worin Hippo-
medon als 6 vr dl @gdans zudıorauevos dad Hroksualov (bei Stob.
Anthol. 40,8 [III 66, 8 Meincke]) orwähnt wird, müfste dann nach
diesem Jahre verfafst sein. An sich hätte diese Annahme keine Schwierig-
keit, da wir über Teles’ Lebenszeit nichts weiter wissen, und Hippo-
medon noch bei Kleomenes’ Tode 219 am Leben war (Polyb. IV 35, 13);
es frägt sich nur, wie weit sie mit Teles’ Angaben über Chremonides
und seinen Bruder Glaukon verträglich ist, die um 265 die leitenden
Staatsmänner Athens waren, und also damals doch wohl über 30 Jahre
alt gewesen sein müssen, wie denn Glaukos schon im Jahre. des Nikias
von Otryne, 281/0 oder 28079 Agonothet gewesen ist, demnach späte-
stens um 300 geboren sein mufs. Der Chersones wird also doch schon,
sei es im Auodixeios möAsgog, sei os im seleukidischen Bruderkriege
von Euergetes gewonnen worden sein. Die Erwerbung der übrigen
‚Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Ptolemäer 249
öhrakischen Besitzungen wird dann im Kriege gegen Antiochos Hierax,
bezw. nach dessen Tode erfolgt sein. In diese Zeit füllt die Gefangen-
‚nahme und Hinrichtung des Dynasten von Kypselos am Hebros, Adäos,
durch Ptolemäos Euergetes (Trogus Prol. 27); vergl. über ihn den
‚Komiker Damoxenos bei Athen. XI 468 £. — Kock III 348. Wahrschein-
lich gehören ihm die Kupfermünzen mit der Aufschrift 4duiou, die dem
Stile nach im makedonisch-thrakischen Grenzgebiet geprägt sein müssen,
und von Head um „200 v. Chr. oder spüter“ (H. N. 206) gesetzt werden,
doch können sie natürlich recht wohl auch einige Jahrzeute älter sein.
Von den Inseln an der thrakischen Küste ist Samothrake dem
Ptolemäerreiche durch Arsinoö zugebracht worden, die nach der Er-
mordung ihres Sohnes durch Ptolemäos Keraunos hier Zuflucht gesucht
hatte (Justin. XXIV 3, 9). Philadelphos hat dann auf der Insel das
Ptolemaion errichtet (Strack m. 13). Durch die Schlacht bei Kos ist
auch Samothrake, wie dio übrigen ptolemäischen Besitzungen im
ägüischen Meere verloren gegangen; Antiochos Theos liefs hier im Jahre
253 im Tempel der grolsen Götter ein Exemplar der Urkunde über
den Vorkauf von Domänen an seine Gemahlin Laodike aufstellen, wo-
raus sich ergiebt, dafs die Insel damals zu seinem Reiche gehört hat
(Haussoullier Rev. de Phil. XXV, 1901, 8.9 und 15). Doch wurde
Samothrake wenige Jahre später durch Euergetes zurückgewonnen
(Dittenb# 221 — Michel 351) und ist olme Zweifel ptolemäisch ge-
blieben, bis es nach Philopators Tode in makedonischen Besitz über-
ging (vergl. Polyb. XXIX 8, 7 [1£.2]). Auch Thusos scheint unter
Euergetes ptolemäisch geworden zu sein, da Philipp die Insel bei seinem
Zuge gegen die ptolomäischen Besitzungen in Thrakion erobert hat
(Polyb. XVI 24, vergl. Liv. 33, 30). Dagegen ist Lemnos wahrschein
lich nie ptolemüisch gewesen; es gehörte zum Reiche des Lysimachos,
kam nach der Schlacht bei Korupedion an Seleukos (Plıylarch. fr. 28
FHG. 1341 bei Athen. VI 255u) und wurde von diesem oder seinem
Sohne Antiochos den Athenern zurückgegeben (CI4. IV 2, 318, vergl.
Phylarch. aaO), später, und zwar schon zur Zeit des hannibalischen
Krieges, war die Insel makodonisch. Lotateres bezeugt Liv. 28, 5 zwar
nicht mit direkten Worten, man begreift aber nur unter dieser Voraus-
setzung, weshalb Attalos und die römische Flotte von ihren Winter-
quartieren in Aegins zunächst nach Lemnos fahren und erst von dort
sich nach Peparethos wenden. Lemnos muß also den Athenern im
chremonideischen Kriege oder wahrscheinlicher nach ihrem definitiven
Abfall von Makedonien entrissen worden sein. Imbros wird das Schick-
sal der Nachbarinsel geteilt haben. Ebensowenig hat die ptolemäische
Herrschaft sich nach dem Pontos erstreckt, wie aus Polyb. V 34, 7
Arc £Papprnforsbung. 1.2. 1
250 1. Aufsätze
) hervorgeht, der das Ptolomäerreich um Hellespont enden
lälst. Bei Steph. Byz. Bepsvixer wird eine Stadt dieses Namens auf-
geführt 5 zgörego» Xlos, wofür Westermann Tios emendieren wollte;
s ist aber wie Köpp Ah. Mus. 39, 1884, 9. 218 geschen hat, nichts
zu ändern, vielmehr bezieht die Notiz sich auf die Neugründung von
Chios durch Mithradates Eupator.
Die Kykladen wurden von Ptolemüos Soter auf seiner Expedition
nach Korinth im Frühjahr 308 „befreit“ (Diod. XX 37,1), was natürli
zur Folge hatte, dafs sie von dem Befreier abhängig wurden; es mag
sein, dafs damals der Grund zu dem xoırbr röv Nnewräv gelegt worden
ist, doch ist die ptolemäische Oberherrschaft schon nach zwei Jahren,
durch die Schlacht bei Salamis beseitigt worden. Erst am Ende seiner
Regierung, im Koslitionskriege gegen Demetrios (28-285) hat; Ptole-
mäos die Kykladen zurückgewonnen. Auf diese Zeit bezieht sich, was
ein Dekret des xowöv röv Nyswröv von ihm rühmt, dafs er xolAör
ul weydion dyadov airog &ytvero rois ve Nyedrus zul vols Eois
"Ehnaın, rüs ve mölsıg Eisvdepdsus wel röv elopogäv novplaas (Dittenb.*
200 — Michel 373). Die ptolemiische Herrschaft ist dann unter Phila-
delphos bestehen geblieben (Theokrit XVII 90, Homolle Bull. Corr. Hell.
IV 8.3321, Delamarre Rerue de Philologie XX, 1896, 8.104). Infolge
der Schlacht bei Kos sind allerdings die Kykladen, wenigstens zum
großen Teil verloren gegangen (Beiträge zur alten Geschichte 1 292),
doch wurden sie noch von Philadelphos wieder erobert, um die Zeit,
als Alexandros von Korinth sich gegen Antigonos empörte (um 249),
und die Inschrift von Adulis führt sie unter den Besitzungen auf, die
Euergetes von seinem Vater ererbt hatte. Ausdrücklich bezeugt wird
‚Euergetes’ Herrschaft auf Astypalaca (CIG. II 2492 = Strack n. 44) und
Thera (Inser. Ins. III 464, dagegen gehört 327 wahrscheinlich nicht in
Fuergetes Zeit). Auch jetzt scheint allerdings Andros makedonisch
geblieben zu sein (Plut. Arat. 12, wenn dort wirklich, wie gewöhnlich
emendiert wird, zig "4wögfes zu lesen ist). Ein Teil der Kykladen
wurde dann von Antigonos Doson auf seiner Expedition nach Karien
‚gewonnen, wie Amorgos (Weil Athen. Mitth. I, 1876, $. 337 £.== Michel
392) und vielleicht Syros (Homolle Archives 8. 65, 2), das allerdings
auch bereits von Gomatas erobert sein könnte. Dor gröfste Teil der
Kykladen ist aber auch jetzt ptolemäisch geblieben, da Philipp im Jahre
202 die Inseln durch seinen Admiral Dikäarchos in Besitz nehmen
iofs (Polyb. XVIIE 54, 7, Diod. XXVII 1, vergl. Lir.
Auf dem griechischen Festlande eroberte Ptolemi
Korinth und Sikyon (Diod. XX 37, 1--2, Suidas Anwfrgios, Polyaen.
VIII 58), doch finden wir Korinth 303 im Besitze Kassandros’ (Diod.
Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Ptolemier 251
XX 103, 1), sodafs die Stadt also in der Zwischenzeit von Ptolemüos an
diesen abgetreten worden sein mufs, und zwar erst nach dem Frühjahr
306 (Plut. Demetr. 16), wahrscheinlich nach der Niederlage bei Kypros.
Dagegen ist Sikyon bis zu seiner Einnahme durch Demetrios im Jahre
303 ptolemäisch geblieben (Diod. XX 102). Sonst wird von ptole-
mäischen Beritzungen auf dem griechischen Festlande nur noch Arsino®
im Peloponnes erwähnt, und zwar in Philometors Zeit (Inser. Ins. III
466, Strack in dieser Zeitschrift 1206, vergl. Paul Meyer Heeruesen
8.56 A. 197 und 8. 67). Die Stadt wird sonst nirgends genannt; da
indes eine in Methana gofundeno Ehreninschrift für Ptolomäos Philo-
metor und Kleopatra eine ptolemäische Besatzung erwähnt (Faser. Pelop
1854 — Strack n. 92), so ist wahrscheinlich unser Arsinoö eben mit
Methana identisch, umsomehr, als dieses nie unter den achäischen
Bundesstädten genannt wird. Die Erwerbung muls erfolgt sein, che
Trözen in den achäischen Bund eintrat (243), also entweder im
chremonideischen Kriege oder nach dem Abfalle Alexanders von Korinth
von seinem Oheim Antigonos; auf Philadelphos’ Zeit führt auch der
‚Name Arsinot.
Auch auf Kreta hat die ptolemäische Macht schon früh Fuls ge-
fafst. In einem Proxeniedekret von Itanos für IAdrgoxios Hdrgavos
Maxedör, denselben, der im chremonideischen Kriege die ptolemäische
Flotte befehligte, wird dieser als ärossuäcls bmb BusıAos Iroksuuior
rgureyg &s Koran bezeichnet (Michel 444). Der Zusatz &s Korean
zeigt, dafs diese Insel, oder vielmehr ein Teil derselben, damals eine
Provinz des Ptolomäorroiches bildete, die der Verwaltung eines Strategen
unterstellt war. Ganz ebenso war es noch in Philometors Zeit, wo ein
7Ounwareds röv nord Korenv zul Opa zul Apawönv vivo Ev Hieko-
A0vvr09 orgarorv zul warf erwähnt wird (Inser. Ins. III 466
Strack in dieser Zeitschr. 1206). Die engen Beziehungen zwischen
Itanos und dem Ptolemäcrreiche bestanden noch damals; als die Stadt
von dem benachbarten Prisos bedrängt wurde, wandte sie sich an
Philometor um Hilfe, und dieser sandte zu ihrom Schutze ein Truppen-
korps, das bis zum Tode des Königs (146) hier in Garnison blieb
(Dittenb 929); eine in Itanos gefundene Inschrift aus dieser Zeit
nennt den Platzkommandanten @rädras Teudlov ’Erdduios tüv
z00rov gikav zul yulleggos xl Ypougupyos (Demargue Bull. Corr.
‚Hell. XXIV, 1900, 8.288). Es handelt sich also hier um ein wirk-
liches Protektorat, wie denn die Itanier Inschr. von Magnesia 105 2.69
von der goorasl« xl Pula) sprechen, die ihnen von Seiten der
Trroksuue) olxia zu Teil geworden sei, und sich zum Erweisen ihrer
Ansprüche auf ein zwischen Itanos und Hierapytna streitiges Gebiet auf
1
252 1. Aufaätze
die &rıorohal Baoıkrzu) berufen. Es wird damit zusammenhängen, dafs
in dem Bündnis zwischen den Kretern und Humenes II von Pergamon
aus dem Jahre 183, in dem 30 kretische Gemeinden aufgeführt werden,
der Name von Itanos fehlt (Halbherr Mon. Ant. 1, 8.38 — Dittenb2 288).
Auch aus dem benachbarten Olus haben wir Proxeniedekrete für
Patroklos und Kallikrates aus Samos, der gleichfalls Admiral unter
Philadelphos war (Demarque Bull. Corr. Hell, XXIV 1900 S. 225), was
jedenfalls beweist, dafs in dieser Zeit enge Bezichungen zwischen
der Stadt und dem Ptolemäerreiche bestanden, wenn wir much über
die Natur dieser Bezichungen nicht unterrichtet sind. Vielleicht: ist
es kein Zufall, dafs Olus und die Nachbarorte Dreros und Milatos in
dem Bundesvertrage mit Fumenes fehlen (falls diese Stadt damals
noch bestanden hat, vergl. Strab. X 479). Ebenso war Gortyn schon
in den ersten Jahren des Philadelphos mit dem Ptolemäerreiche be-
freundet, wie denn Philadelphos' Verbündeter König Areus von Sparta
im Jahre 212 der Stadt zu Hilfe zog (Plut. Pyrrh. 27); später aller-
dings ist Gortyn zu Makedonien abgefallen, wie sich aus dem Bundes-
vertrage zwischen der Stadt und König Demetrios II aus dem Jahre
237% engiebt (Halbherr Amer. Journ. Arch. 1897 8. 189), ist aber dann
zu dem ptolemäischen Bündnis zurückgekehrt. Philometor liefs die
bis dahin offene Stadt befestigen (Strab. X 478), und vermittelte einen
Frieden zwischen ihr und Knossos (Halbherr Mon. Ant. 147). Von einer
‚Abhängigkeit Gortyns vom Ptolemäerreiche kann allerdings nicht wohl
die Rode sein; es handelt sich um ein völkerrechtliches Bundesver-
hältnis, das die Selbständigkeit der Stadt in keiner Weise beschränkte.
Auch aus Eleutherna haben wir eine Inschrift, in der ein Ptolemos,
vielleicht Philopator, vielleicht Euergetes als Wohlthäter der Stadt ge-
ehrt wird (Halbherr Amer. Journ. Arch. 1896 8. 581 n. 68); es wird
sich dabei um ein ähnliches Verhältnis handeln, wie es zwischen dem
Reiche und Goriyn bestand. Eine ptolemiische Herrschaft ist nur für
die Ostspitze der Insel nachzuweisen, eigentlich nur für Itanos. Hier
in der Nähe wird auch das kretische Arsino® zu suchen sein (Steph.
Byz. "Agowwön, Inschr. con Magnesia 21, Svoronos Nunismatigue de la
Oröte aneienne 130).
Im Süden Ägyptens hat Ptolemäos Soter seine Herrschaft nicht
über den ersten Nilkatarakt ausgedehnt. Erst sein Sohn Philadelphos
hat einen Feldzug nach Äthiopien unternommen (Diod. 1 37, 5, vergl.
Agatbarch. Über das rothe Meer 120), und da Theokrit XVII 87 die
zehaivol Aldvorjes unter seinen Unterthanen aufführt, so scheint be-
reits Philadelphos die Grenze des Reiches nilaufwärts vorgeschoben zu
haben; ferner ergiebt sich, da der Plolemacos Theokrits um 272 ver-
‚Jalius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Polamier 253
fafst ist (oben 8. 220), dafs der äthiopische Feldzug in Philadelph
erste Regierungsjahre, vor den ersten syrischen Krieg zu setzen ist
Allerdings sind diese Schlüsse nicht ganz sicher, da Tlieokrits Angaben
sich auch auf die von Philadelphos an der Westküste des roten Meures
gegründeten Kolonien beziehen können. Wahrscheinlich hat Phila-
delphos das Land im Besitze der einheimischen Fürsten gelassen und
sich mit der Anerkennung seiner Oberherrschaft begnügt. Jodenfi
über hat das Ptolemäorreich später auch ein Stück des Nilthals südlich,
von Philä als unmittelbaren Bositz umfafst. Philopator hat dem von
dem äthiopischen Könige Ergamenes eroberten Tempel von Dakke
(Psolchis) eine Säulenhalle angofügt (Mahafly Empire of the Piolemies
272); Euergotes II. hat den Tempel von Debot, stdlich von Philae
vergrößert, und auch im Tempel von Dakko findet sich sein Name
(Mahaffy aaO. 5.398 und Strack Ptolenäer 8. 257 n. 110). Da sich
südlich von Dakke keine Spuren ptolemäischer Herrschaft mehr finden,
0 mag die Grenze, wio später in römischer Zeit, bei Hierosykaminos
gewesen sein, und das ptolemäische Gebiet in Nubien also den auf
unseron Karten fälschlich als Dodekaschönos bezeichneten Landstrich
umfafst haben (s. darüber den demnächst erscheinenden Artikel von
Sethe Dodekaschoinas in Pauly-Wissowa, dessen Mitteilung ich der
Freundlichkeit Wissowas vordanke). Später, in der Verfallzeit des
Reiches, ist dieses Gebiet dann verlofen gegangen (Strab. XVII 820)
sodals es in der ersten Kaiserzeit noch einmal erobert werden mulste
(Mommsen R.G. V 594 A). [Zur Dodekaschoinos vgl. oben 8. 1758]
Auch an den Küsten des roten Meeres hat Philadelphos eine
Reihe von Kolonien angelegt, bis nach der Strafe von Bab-el-Mandeb
herunter. Näher darauf einzugehen, ist hier nicht der Ort, da alle diese
Gründungen nur Handelsstationen waren, und nie ein Versuch gemacht
worden ist, das Hinterland zu besetzen.
Wir haben die Entwicklung des ptolemischen Reiches bis zu
ihrem Höhepunkt, unter Euergetes I, verfolgt. Auch unter Philopator
behauptete das Reich im wesentlichen den gleichen Umfang: nur Se-
lcukein in Pierien mulste im Frieden von 217 an Antiochos den Grofsen
abgetreten werden. Aber gleich nach Philopators Tode begann der
Niedergang. Koelesyrien und die meisten Besitzungen in Kleinasien
wurden von Antiochos, Thrakien, der größte Teil der Besitzungen auf
den Inseln des äglischen Meeres, und manche Städte in Kleinasien
von Philippos gewonnen; Rhodos erwarb Kaunos, und andere bisher
ptolemäische Gemeinden machten sich unahhängig. Immerhin blieben
dem Reiche, aufser den äthiopischen Besitzungen, Kyrone und Kypros,
254 1. Aufeätze
ferner Thera, einige Plätze auf Kreta und Arsino® im Peloponnes (Inser.
Ins. III 466, aus Philometors Zeit s. oben 8. 251). Nach Philometors
Tode z0g die ptolomäische Garnison aus Itanos ab (Dittenb 929), und
auch die übrigen Besitzungen im ägüischen Meere müssen um diese
Zeit oder bald nachher verloren gegangen sein. Kyrene wurde bei
‚Euergetes’ II. Tode 116 ein selbständiges Reich unter Ptolomäos Apion
und kam nach dessen Tode an die Römer. Kypros wurde zur ptole-
mäischen Sekundogenitur, bis es fin Jahre 58 zur römischen Provinz
wurde. Auch das Nilthal südlich von Syene ging verloren. So war
das Ptolemüerreich auf das eigentliche Ägypten beschränkt, bis endlich
im Jahre 30 v. Chr. auch dieses im römischen Reiche aufging.
Vorsuchen wir es zum Schlufs, eine konkrete Anschauung von der
‚Ausdehnung des Ptolemüerreiches zu gewinnen. Die Sache iet insofern
nicht ganz leicht, als wir natürlich die weiten Wüstengebiete ausschliefsen
müssen, dio zu Ägypten, Libyen und Kölesyrien gehören, eine exakte
Abgrenzung des Kulturlandes und der Steppe gegen die Wüste aber
nicht einmal für unsere Zeit möglich ist, geschweige denn für das Alter-
tum. Wir müssen uns also mit Annäherungswerten begnügen: für die
Begründung der einzelnen Zahlen, soweit sie nicht an dieser Stelle ge-
geben ist, verweise ich auf meine Bevölkerung.
Das Kulturland in Ägypten hat heute eine Ausdehnung von rund
28.000 Okm, für das Altertum wörden wir rand 30000 km annehmen
dürfen. Für die Kyrenaika, abzüglich der Wüste werden etwa 15.000 Dikm
anzusetzen sein. Palästina, einschliefslich Batanäa, umfafst etwa 30.000
Okm, Kölesyrien im engeren Sinne und Phönike gegen 20000, das
sind für diese Gebiete zusammen rund 95000 Cikm. Dazu kommt
Kypros mit 9600, die Kykladen mit etwa 2800 Ckm. Im ganzen also
107—108.000 Tikm, da indes der nördliche Teil von Pl
Kölesprien beim Tode des ersten Ptolemäos im seleukidi
war, werden wir den Flächenraum des Reiches in dieser Zeit auf otwa
100000 Eikm ansetzen können.
Die späteren Frwerbungen hatten folgenden Flächeninhalt, wobei
der Besitzstand unter Philopator zugrunde gelogt i
Diem
Nisyros, Kos, Kalymna, Astypaliia soo
Chios, Samor, Ikaros und Nachbarinseln 1000.
Lesbos und Nachbarinseln. 1910
Thasov und Samothrake soo
Der thrakischo Chersones 20
Er
‚Julius Beloch: Die auswärtigen Besitzungen der Plolemier 255
Lykien ohne dio Mylias mag etwa 6000, das rauhe Kilikien etwa
10000 Okm umfassen, für die Besitzungen auf dem karischen und
ionischen Pestlande und in Thrake (abgesehen vom Chorsones) werden
dann weitere 5—10.000C’km hinzuzurechnen sein, sodafs die Erwerbungen
seit Ptolemäos Soters Tode zusammen auf etwa 30000 Cikm veran-
schlagt werden können. Dagegen brachte der Verlust von Damaskos
eine Gobietsverminderung, die durch den Erwerb der phöniktschen
Städte von Berytos bis Tripolis nur zum Teil ausgeglichen wurde, so-
dafs der Flächeninhalt des Reiches unter Philopator auf etwa 125000 Okm
veranschlagt werden kann. Die äthiopischen Besitzungen sind nicht
in Rechnung gestellt, weil ihre Ausdehnung nur schr unbedeutend war.
Es ist möglich, dafs unser Resultat um etwa 10000 Okm über die
Wahrheit hinausgeht, oder um 10—20.000 Okm dahinter zurückbleibt;
damit wird aber dio äufserste Grenze des etwa begangenen Fehlers be-
zeichnet sein. Die Nebenländer waren also beim Tode des ersten
Polemäers etwa doppelt, unter Philopator etwa dreimal so grofs, als
Ägypten selbst. Das ganze Reich hatte etwa dieselbe Ausdehnung wie
heute die fünf süddeutschen Staaten oder das Königreich Rumänien.
Vergleichen wir das Ptolemäerreich mit den anderen Grofsmächten
derselben Zeit, so stand es Rom oder Karthago beim Ausbruch des
ersten punischen Krieges an Flächenraum annühornd gleich, war dem
makedonischen Reiche, auch zur Zeit von dessen größter Ausdehnung
‚nach dem chremonideischen, und dann wieder nach dem kleomenischen
Kriege bedeutend überlegen, stand aber seinerseits noch viel weiter
hinter dem ungeheuren Seleukidenreiche zurück, Dafür umfalste das
Ptolemüerreich aber die am diehtesten bewohnten Gebiete der damaligen
Welt, die absolute Höhe der Borölkerung war also ohne jeden Zweifel
bedeutend gröfser als im römischen, karthagischen oder makedonischen
Reiche, und wurde nur von der des Seleukidenreiches übertroffen. Für
den gröfseren Teil der Nebenländer, die Besitzungen am ägfischen
Meer, in Kleinasien, Kypros, Phünike, das Westjordanland (zusammen
rund 60.000 Okm) werden wir zu Philopators Zeit eine Volksdichte
von im Durchschnitt 50 auf 1 Cikm annehmen dürfen, was bei der
hohen Stufe wirtschaftlicher Entwicklung, welche diese Gebiete erreicht
hatten, und ihrer natürlichen Boschaffenheit nicht zu viel sein wird;
dagegen muls die Dichtigkeit im Ostjordanlande und der Kyrenaika,
die zum gröfsten Teil Steppencharaktor tragen, bedeutend niedriger ge-
wesen sein. Im ganzen mögen also die ptolemäischen Nebenländer um
dio Zeit des hannibalischen Krieges eine Bevölkerung von rund 4 Mil-
ionen gezählt haben. Auf die Frage nach der Höhe der Bevölkerung
in Ägypten selbst einzugehen, hier nicht der Ort. Bekanntlich
256 T. Aufsätze
geben die Handschriften bei Diod. 131, 8: 3 Millionen, während die
Stelle in unsern Ausgaben so zurecht gemacht zu werden pflegt, dal
7 Millionen herauskommen (vergl. Wilcken Osraka I 4887). Ich halte
nach wie vor für unzweifelhaft, dafs Diodor 3 Millionen geschrieben
hat, jedenfalls eine viel niedrigere Zahl als 7 Millionen; fraglich ist
nur, ob seine Angabe sich auf die Zeit seines Aufenthalts in Ägypten
(zwischen 60 und 56 v. Chr.) oder auf die Zeit seiner Quelle Hekatios
von Abdera (um 300) bezieht. Wie weit Diodors Zahl Vertrauen ver-
dient, ist eine Frage für sich. Ich hatte in meiner Beröfkerung die
Volkszahl Ägyptens unter Augustus auf 5 Millionen veranschlagt, habe
aber nicht das geringste dagegen einzuwenden, wenn jemand sie auf
7 Millionen ansetzen will; unter Philopator mufs die Bevölkerung un-
geführ ebenso hoch gewesen sein. Wir erhielten also für das ganze
Ptolemäerreich eine Volkszahl von 9—11, oder wenn wir das Mittel
nehmen, rund 10 Millionen, ein Ansatz, der um einige Millionen zu
niedrig oder zu hoch sein kann, aber dach der Wahrheit hinreichend
nahe kommen mufs, um uns wenigstens eine allgemeine Vorstellung
von den Bevölkerungsverhältnissen des Reiches zu geben.
Rom. ‚Julius Beloch.
Nachtrag.
Seit obiges geschrieben wurde (Juni 1902), ist Bd. I der Tebtynis Papyri
heransgekommen. Wir lernen daraus zwar her die Ausdehnung des Piole-
näerreiches nichts neues, wohl aber bestätigt sich uns, dafs Lykien, Lesbos,
‚Thrake und vielleicht Kafrien] am Anfang der Regierung des Epiphanes
tributpflichtige Provinzen gewesen sind (n. ® 8.68). Wichtigere Resultate
ergeben sich für die Bovölkerungsgeschichte. Wir sahen, dafs die Aas-
ronpla schon in der letzten Ptolemierzeit bestanden hat, und dafs nicht
nur Listen über die Zahl der stenerpflichtigen Männer geführt, sondern auch
die Summen gezogen wurden. So zählte das Dorf Theogenis 272 ärdges,
die oövrafıs und Ömorarısdv berahlten (n. 189 8.597). Es wird dadurch
schr wahrscheinlich, dafs die Summen auch für die ganzen Nomen und
weiter für das gesamte Reich gezogen worden sind. Die Zahl bei Diedor
wird demnach nicht auf die Gesamthevölkerung, sondern auf die erwachsenen
Männer zu bezichen sein. Das ergähe, einschliefslich der privilegierten
inssen und der Sklaven, rund 10 Millionen Binwohner, soviel wie die
letzte Volkszählung (1897) in Ägypten ergeben hat. Die Zahl mag nach
oben hin abgerundet sein, und die Bevölkerung mag sich in der Zeit von
220-—60 v. Ohr. erhöht haben (dem ein Grund zu bezweifeln, dafs Diodors
Angabo sich auf die Zeit seines Aufenthalts in Ägypten bezieht, liegt jotzt
nicht mehr vor); aber wir schen doch, dafs die oban gegehene Schitzung
der Bevölkerung des Reiches nicht zu hoch ist, und vielleicht noch etwas
hinter der Wahrheit zurückbleibt. [Vgl. unten d. Referat Aher Tebtynis.]
IB.
Lettere al signor professore Wilcken.
W.
Frascati, 17 settembre 1902.
Pregiato Amico!
In Luciano de saerif. 14, il testo dice cosi: dv & && iv Alyuzrov
ZROng, röre Oi röre Oper zolld & ound zul Ög dAndas ükıe rod oöge-
vob, agiomg6ooxor ulv tv Aa, xuvongdaonen OL rbv Bkrusron'Eguiv
xal zo Ileva Bhov rodyov zul IBiv tv nal ngoxbbeılov Eregov zel
aidnmor.
"EL E Bihg zul tedra darjuereu, dp‘ 2b eldfg”, dnodan zoAlan
Bogıorav za Yeaunurdov zul agopgröv Fuonuevar dmyovulvon (xg6-
tegov dE gmow 6 Adyos, „Oupug d daldeode Bißnkor“) dis äge ind
zov molsulav zul rov yıydrran tiv dxandorasn ol Deol gopmdevres
Anov ds mie Alyuarov ds & doraddn Anaduevor rods zolsulous“ «10
5 uw abran baddv rodyon, 6 O8 ngıbv Und tod ölovs, 6 OR Onplov #
Üpveor, did öN elatrı nal vov guhdrreoden rs Töre woppüs rols Peois“
Tadra yap Audisı dv rols ddvrong äxbxeırar yonpkvra mglv Hi mob draw
mvolov. Si tratta di enimmi, di misteri della teologia egiziana (come
li chiama altrove Lueiano, deor. Coneil. 11), si tratta di sacre seritture
dei santuari egiziani (dv roig ddurens ygaperee), si tratta di compe-
tenza eschusiva (BeßnAor) del sacerdozio egiziano (younnardov zel mgo-
Gnrov Zvenuivon): che e’ entrano, adungue, persone di altra origine,
di altro coto, di altro affare, come sarohbero i 'retori? (Prometh. 4;
het. praec. 1; Hippias 2), od i 'psondofilosof? (Dial. mort. 21; Fugitir.
10), dell’ ambiente greco? In altri termini hanno forse che fare coi
Seuvd, coll oögavös degli Egiziani, i oopısra/? A Lei che ben conosco
i testi di Plutarco (de Is. et Os. 3; 39), di Porfirio (de abstin. 4, 8),
di Clemente alessandrino (Strom. 6,4), e i Decreti di Canopo (I. 4)
e di Rosetta (1.6), ei nomi che quivi portano gli ordini dell alto
sacerdozio, dediti zar dAnßeren, er dxgißeias zul Zynpareas, al Alo-
sofare teologico, e particolarmente il nome che porta, fra essi, Fordine
di eoloro ai quali In dea Iside ha rivelato r& Hele, e i quali sono ensen-
zialmento of dv iepdv Adyov mel Hemv dv ri wuzl pigovreg: a Lei
che piü volte ha incontrato quel Ioro nome nelle iserizioni e nei papiri
dell Egitto greco (Hermes XXI, 142; XXIII, 594), e che recentemente
(Fayam Towns, COXLVI) avr& notato la comparsa di essi in relazione,
appunto, col eulto di uno de’ ruudueva &öe, non sembrerä, io credo,
molto arrischiata 1a congettura che nel testo di Luciano ci sia un errore,
258 1. Aufsätze
dird cosi, di stampa, e che Tautore abbin seritto, non giü oopırör, ma
roharöv ze} ypuınarlov sel gopyröv, i tre ordini che nei testi
piü circostanziati si presontano strettamente uniti ed inseparabili, e si
tirano, per cos dire, Yun Taltro come le eiliegie. Naturalmente il
Voltaire, lo Heine, il manginpreti dell’ antichitä, non si cura di äxgi-
Bew ma di eöpufe, non si cura inguere 1} droßönedv zı döyun
degli legeis zegl rodrov (Diod. 1,86), dalle fantasticherie che spaceia-
vano in proposito Alyurriov of zoäAol (Diod. 1,86; Plut. op. cit. TI),
non si cura di sapere se sia 0 no da spiegare Vistituzione del eulto
degli animali con un’ idea profonda politieo-morale, Yidea, poniamo, di
un’ Anis rg Ömudryrog (Isocr. Busiris 26 x9.), insomma non si cura
di distinguere il serio dal fuceto. Tra lo airias popolari, ogli afferra
Yadriav pin ridicola e Yappioppa agli legels. Ma (data © concessa In
eorrezione) rimane che questo suo passo sin da collocarsi coi migliori
testi illustrativi che attribuiseono agli aroAteref un alto rango in quel
sacordozio cd una spociale autoritä in quella teologie ch’ ogli deride.
Se Io paro ragionevole e fondata, gradisea questa piecola aggiunta
al nostro materinle, e mi ereda sempre
Afiettuosamente Suo
Giacomo Lumbroso.
In Beantwortung des obigen Briefos möchte ich mir erlauben, hier
auf eine ägyptologische Entdeckung hinzuweisen, die auf die bishor in
diesem Zusammenhang überschene und von Lumbroso, wie mir scheint, über-
zengend emendierte‘) Nachricht Lucians ein neues Licht wirft. Adolf Erman
hat. Kürzlich”) auf den Satz aus der Pyramide des Ppy hingewiesen: „0
Ppy, der seine Gestalt geheim macht als wäre er Anubis; du nimmst dein
Gesicht als Schaka}“ und hat dazu bemerkt: „Hier wird, wenn ich nicht
irre, vorausgesetzt, dafs Anubis sein Schakalgesicht angenommen habe, um
seine Gestalt geheim zu machen, und dies orinnert unwillktrlich an
die Sage, die Plutarch, do Iside, cap. 72 erwähnt, die Götter hätten einst
die Ibis-, Hunde- und’ Sperborleiher angenommen, um sich darin vor dem
Typhon zu verbergen.“ Wenn hieraus folgt, dafs dieser Mythos, den Diodor
und Plutarch als Volksaherglauben im Gegensatz zu dem Wissen der Priester
hinstellen, in der Mitte des III. Jahrtausends v. Chr. in den Priesterkreisen
gepflegt wurde, so dafs sie in den Totentexten auf ihn anspielten, so ist es
vielleicht nicht ausgeschlossen, dafs Lucian nicht aus Ungenauigkeit, sondern
auf Grund besser informierter Quellen berichtet, die Priester verklndeten
diesen Mythos, und dafs seine Schlufsworte „redr« yüg Aulleu dv vos &di-
zus drinne yanpevrn mol M mgd Fröv wuglon“ doch etwas mehr als
blofse Phrase sind! Ulrich Wilcken.
1) Namentlich der Gegensatz, in den dio drei Klassen zu den „Ungeweihten“
(Pißntoı) gestellt werden, ist für mich entscheidend.
2) Zeitschrift 1. ügypt. Sprache u. Altert. XÄXT (1895) 8. 70
Griechische Papyri zu Leipzig.
Gern benutze ich den von der Redaktion dieser Zeitschrift mir
freundlich zur Verfügung gestellten Raum, um, nachdem der vorige
‘Band desselben von der Münchener, Heidelberger und Strafsburger Samm-
Tung Kunde gebracht hat, nun auch die in Anlogung begriflene Papy-
russammlung zu Leipzig in die gelchrte Welt oinzuführen. Dafs
zu einer solchen kommen konnte und Leipzig in der Reihe der Papy-
russtädte nicht fürder zu fehlen braucht, dafür gebührt die Anerken-
nung einerseits dem auch gegenüber diesem jungen Wissenszweige
weitblickenden und verständnisvollen, Entgegenkommen des königlich
sächsischen Staatsministeriums für Kultus und öffentlichen Unterricht,
üossen Leiter Sr. Rxcollenz Horn Dr. von Seydewitz für sein raschos
werkthätiges Eingreifen hier der tiefgofühlte Dank ausgesprochen sei,
andererseits der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften,
sowie der Verwaltung der Albrechtstiftung zu Leipzig. Mit den finan-
ziellen Mitteln, welche diese Gönner zur Verfügung gestellt haben,
konnte im Sommer 1902 der Erwerb ägyptischer Papyri eingeleitet
worden und ist auf eine weitere Ausgestaltung der Sammlung noch
zu hoffen.
Obwohl das bis jetzt vorhandene nur einen bescheidenen Anfang
darstellt, soll doch die Publikation desselben nach dem löblichen Vor-
bild, welches in neuerer Zeit die Berliner, Londoner und Oxforder Ur-
kundenverwalter gegeben haben, nach Möglichkeit rasch in Angriff ge-
nommen und fortgeführt werden. Zum Beweise wenigstens des guten
Willens möchte ich heute, da eine Gesamtpublikation des erst vor zwei
Monaten hier eingebrachten Materials noch nicht thunlich ist, einzelne
Stücke zur Kenntnis der Papyrusforscher bringen, welche nicht zu den
alltäglichen Typen gehören.
Damit soll nicht gesagt sein, dafs die gesamte Nenausbeute auf-
gezählt werden soll, welche die hiesigen Urkunden bieten; es kann
sich hier naturgemäfs nur um ein paar Proben handeln. Die Sammlung
besitzt einige sehr wertvolle Stücke, wie z. B. ein grofses Bruchstück
20 1. Aufsätze
aus der Septunginta (etwa aus dem 4. Jahrh), sowie ein umfang
reiches Protokoll über das Verhör in einem Strafprozels
4. Jahrh. p.C.; aber gerade diese sind wegen ihres ungewi
Umfanges besser der Gesamtpublikation vorzubehälten.
1
Ich gebe zuerst einen Ausschnitt aus einer Rolle von zwei Columnen
P. Lips. Ins. Nr. 5; Höhe 26 em, Breite 25 em. Die Rolle enthält eine
Reihe von Empfangsbestätigungen über die richtige Ablieferung des
vom ürod6xeng der Stadt Antinoupolis erhobenen Rekrutengeldes (zevaös
tıgövon). Fin vollständiger Abdruck würde bei ihrem grofsen Um-
fang hier nicht thunlich sein.
Col. I lin. 244g. (p. C. 384).
2 Mer riv brarelev "Pıygouiigov xal Kärdggov Ov Anuzgordron.
25 Käuidios Axız molırevönevos Avrındou möir[o]s gevadung Exagzeias
Onßaidos Eis bnoypdgon
26 Adenkip Orkanonı 'Eguod BouAleuri) "Eguod aöllens] vis Aay-
mpordeng bmodlarng ©) yavaod rugdnan') zuigen.
27 [AnoWoudus rofs mpoorayheta bad cs Eoufaias Too] xuplov wov
Tod Auuzgordron Üpeudvos Pluviov
28 |Odläriov TEpvdglov üredekdunv zupd vov zul vöf Ührtp vie of
Tohıreiag dxd Aöyov zpv00D rıganfor]
39 zv dd 5 dog 9 Ivdız(ruövos) zul abrig zevo0D Alrglas] Ölre zevre
al obyuas BE werd cig guodslong
30 öu[ßpultns xal ro0 dnakiuaros zul Kedöunv ao rasen ru daogie
xuglav obo«v zaveupod dm-
31 gelpon emp xal Ereglormdels) onoAlömae). obras hi aor(e)BoAi“
= Ai pdv G0Ö tod ümodexrou }ıy Tod
Ei Aıü Aopodkov xal Zmvoddrov 4 B To ß.
34 Käaidros ["4rlıs 6 Agoneinevos gevacıms bmedekdunv [augld cov
zul rov Öiraplov zguood Alrgas Öse
35 aeıee odynins BE ylivercı) go} A 16 Tb & ner rüg öußoutns xal oo
vaköeros zul &lboxd vor rabenn
36 riv dxopie ds mpbreıren.
Zur Lesung ist weiter nichts zu bemerken, als dio Nasalierung
"Pıyzowijgov für Ricomar; die Consularia Constantinopol. haben "Prgo-
1) Für diese Accentuierung stütze ich mich auf die Singularform rigwre in
P. Lond. 3. n. 287 1.31 [294 Kon]; doch kommt auch eugörns vor BU 21 I 11,
Mm.
Ludwig Mittein; Griechische Papgri zu Leipzig 261
ieov. Ferner in lin. 26 der Schreibfehler üxod&erng für üroddurn, wie
es in den Parallelstellen auch richtig lautet. Sachlich handelt os sich
um die Einhebung des zpvods rıgöver, welche hier offenbar als Li-
turgie von einem Gxod4xeng [susceptor] besorgt worden ist; die einge-
hobene Summe wird an Klaudios Apis abgoliofert. Eigentümlich ist,
dafs die’ Hebung der Stadt Hermupolis hier nach Antinoupolis komınt;
das hängt wohl mit der Bigenschaft des Klaudios Apis als zeuadıns
duupyias Onßeidos zusammen und ist bei der geographischen Nähe
beider Städte doppelt erklärlich. Dafs Antinoupolis hier zur Thebais
gerechnet wird, ist nicht neu (Pietschmann, h. v. in Pauly-Wissowas
Realene). Im übrigen ist das aurum tironicum eine bekannte Sache;
bekanntlich wurden in dieser Zeit in gewissen, von Fall zu Fall zu
bestimmenden Provinzen statt Rekruten Geldablösungen eingehoben,
vgl. C. Th. 7. 13,2: *domum nostram ad exhibenda tironum corpora per
cas provincias, a quibus corpora flagitantur, nolumus perurgeri; eelerum
dieimus conceniri, in quibus pretia postulentur" u.s.w.')
Oädvios Obhzıos Egößguos ist offenbar derselbe, an welchen unter
dem Titel praefectus Augustalis das Reseript C. Th. 9. 11,1 über die
Privatkerker in Ägypten ergangen ist. Da dieses dem Jahre 388 an-
gehört, hier aber er mindestens schon a° 3%4 Statthalter ist und
für die Zwischenzeit andere Praefecti Augustales bekannt sind, wird
er hier wohl blos Praoses der Thebais sein.) Von Interesso ist, dafs
wir seinen Namen vollständiger erfahren; das oben genannte Reseript
nennt ihn blos Erythrius. Wir werden im folgenden finden, dafs die
großsenteils in das Ende dos 4. Jahrh. fallenden Leipziger Papyri die
Prosopographie dieser Zeit mehrfach erfreulich ergänzen.
Die guxdgio: (lin. 38) sind dem Numen nach bereits bekannt,
P. Amh. 2, 146, wozu die Herausgeber bemerken: The riparii exereised
a certain judicial authority and. petitions ure found adresse to them
6.9. Giz. Ine. Nr. 10269.°) Doch herrscht hierüber, wie über die Ab-
1) Nüheres bei Sosck Untergang der antiken Welt 2,464. und dasu der Au-
hang p.40If. Ar 348 ündet sich in Ägypten roollo Rekrutenstellang; P. Lond
2,2416 (9.206 Kon).
2) Von den Herausgebern der Papyri wird überhaupt, +0 vie ich sche, bei
den Satihaltern dieser Zeit nicht genügend darauf Rücksicht genommen, ob
Praofveten der ganzen ägyptischen Dißzese oler der Teilprovinzen sind. Dem,
sowie der im Text ausgesprochenen Auffassung stimmt nach hrieflicher Mitteilung
such U. Wilcken be, der an P. Oxy. 81.10 (iyendrer Adyoveranunge) erinnert
und zutrefond vorschlägt, in P.Oxy. 01.4 Endeze eng Onßaidos zu ergänzen (statt
ei Alyizem)
3) Vol. auch C.P.R. 30 Tin. 52 Hletäns ein Du Eindgios rod dndrov olnon
P. Lond. bei Wessely Wienor Stud. 12 p- 97: d470$ mur) ron gung).
202 1. Aufsätze
grenzung der städtischen Behördencompetenzen noch ein ziemliches
Dunkel und unser Papyrus zeigt, dafs die Riparii jedenfalls keine rein
judizielle Behörde gewesen sind. Aufserdem ist zu bemerken, dafs
sie hier wie in dem Gizeh-Text paarweise auftreten, was freilich auch
Zufall sein kann.
Die in unserm Papyrus gebrauchte Form zeug weicht, wie
Wilcken mich erinnert, von der sonst, z. B. im 11. justinianischen
Edikt vorkommenden, ab, welche zeuasr lautet. Zu dem eben an-
geführten Edikt ergiebt sich aus unserer Quittung much eine schöne
Ilustration; die dort den ägyptischen Monetari zur Last gelegte Ge
pflogenheit, unter dem Titel mangelhafter Obryza ein Agio (ädkone,
inorementum)!) zu nehmen, steht hier in schönster Blüte.
1
Im nachfolgenden ist die Nomination einer Person enthalten, welche
für eine Liturgie geeignet ist, und zwar an Stelle des eben abgetretenen
Verwalters dieser Liturgie. Dieser Papyrus repräsentiert eine ganze
Gruppe, deren Exemplare fast wörtlich gleichlautend sind und nur in
den Individualdaten, sowie in den Thatsachen, durch welche der bis-
herige Amtsinhaber von seiner Verpflichtung entledigt worden ist
ifferieren. Adressat ist allemal AögrjAos Kupdpıäos zokıreuduevos,
Evapgos voxroorgdmyos "Eguod xö4os, ein Beamter, an den auch sonst
viele aus unsern Papyri gerichtet sind.*) Die Lücken der einzelnen
Stücke lassen sich durch Vergleichung ergänzen. Bei der Eröffnung
fand ich je zwei und zwei aufeinander liegend; dafs sie aufserdem noch
eine oder mehrere zusammenhängende Rollen gebildet haben, ist
schon nach ihrem Inhalt unwahrscheinlich.
Inv. Nr. 44, Höhe 27, Breite 12 cm (a° 390 p. C.).
1 [Trar]eias [ro0] deomstov jnov Odekevrmav[on]
2 [ro] [atJovfiou] aöyfo)öfs]rov cd 8 [al] M[eoregiou]
s To5 Anurgordron
4 Aögnap [KvlaopiA(p) "Aunovifov) zoıfre]v-
5 outvo duldeg)o vurroorganiylp] "Eguoo
6 aölsms rg [Alejax]pordrng.
7 Adgıjäuog Neli)kog "Auuovos yuaarig €]
8 gui[dg] dd rig abrig aöhcos. [Ak]dour
1) Vgl. Hultsch Metrologio® 329.
9) Den ersten sensosrgeirnyog in den Papyri fand Wilcken in München,
Arch. 1, 470.
Ladwig Mitteis: Griechische Papyri zu Leipig 263
9 nal elsapyiike vv Eis Eyyerpauutvor
10 Aerougydv Avrovppiigavra mlapd ri oi]
11 Emeınig wpds Änaarov [7esvor]
12 dmg rig Önnorunig aöro[d Avrou]oylas
13 dvrl Haslon(os) Komglov d[xodlenor-
14 108.
1 "Erıöt[doxe.]
1 Dpovplov Außde
u "Rplav Argiros wur[odgss].
1 Adgıiktos Net2os "Aunövos yuloori]e [?Jmögdfaxe).
‚Horion (lin. 17) ist der Nominierte, auf den lin. 8 hinweist.
Die Schlufszeileh dieser Präsentationen sind variabel. Ein ander-
mal z. B. heifst es statt unserer lin. 1öfg.:
Ogovglov danilaron
Yadvvng (.... .Kov) duch
"dorisrddov [Tı]uodton [gagigPevros‘)
zur’ aBAnrds®)
Mit gpgougiov Außds ist, da der zuoorie beidemal Aurelios Neilos
ist, offenbar die Wohnung des Prüsentierten angegeben. — Eine uns
bisher wenigstens unter diesem Titel unbekannte Figur ist der 7vo-
srig. Die mit seiner hier auftretenden Funktion vollkommen über-
einstimmende Etymologie zeigt, dafs er ein Organ ist, welches die
Pflicht hat, die zu seinem Sprengel gehörigen liturgiefühigen und
iturgiepflichtigen Einwohner zu kennen und für vakante Gemeinde-
ämter namhaft zu machen. Eiymologisch ist der yuoorje wohl von
den Inteinischen cognitores, z. B. cognitoros praediorum (Mommsen,
Stadtrechte 477E) abzuleiten; man erinnere sich auch des Jropifer
abrbv Aodsıos Oxrdovios Abyryos in BGU 11581, worüber Wenger rechts-
historische Papyrusstudien 8.28fg. gehandelt hat. Suchlich sind solche
Vorschläge für Liturgien nicht neu, aber die gegenwärtige Form ist
noch nicht vertreten.) Die Übernahme einer Garantie für die Taug-
lichkeit ist nicht ausgesprochen; entweder wurde sie als schon aus dem
Gesetze folgend betrachtet: (perieulum nominatorum vgl. C. P.R.n. 20
1) Die Ergänzung ist hier nicht durch Parallelen gesichert, sondern von mir
nach dem Sinn hergestellt
®) Auklepiader hat hier die Liturgiefreibeit der eiegreichen Athleten erlangt,
©.1.8, 54,1. Natürlich ist or demnach nicht unter die Athleten schlechthin,
sondern unter die privilegierten ‘Meister eingereiht worden.
3) Eine Parallele bietet P. Amh. 189,140, wo auch Sidouen nal elowypildonen
gexagt ist. — Unser Papyrus hat übrigens auffallenderweise das Medium didapan.
264 1ZAufsätze
(Col. II. 8 mit meinen Erläuterungen p. 113) oder, was noch wahrschein-
licher ist, erst später verlangt, wenn die kompetente Behörde den
Pfichtigen annahm.
Schr wichtig ist, daß, wie wir aus unserm Papyri erschen, die
chische Phylenordnung in Hermupolis Einzug gehalten hatte. Diese
ist, wie Wilcken Ostraka 1431 bemerkt, abgesehen von den griechi-
schen adäcıg wie Ptolemais und Antinoe für die sonstigen Metropolen
bisher nur in einem Fall bezeugt gewesen, nämlich für Oxyrhynchos
in P.Oxy. 186,11; wenn angesichts dieses alleinstehenden Zeugnisse
Wileken damals bemerken mufste: “aber che nicht ein zweiter Beleg
hinzukommt, bleibt die Annahme einer Phylenordnung unsicher‘, so
hat, unser Leipziger Papyrus dieso Unsicherheit rasch gehoben und die
Erwartung bestätigt, dafs seit dem 3. Jahrh. dies griechische Schema
der Städteordnungen verallgemeinert worden ist.')
Der Nominierte wird hier bezeichnet als Arrovgpfisas. Man würde
eigentlich cher das Futurum erwarten; aber in allen mir vorliegenden
Exemplaren steht deutlich Arrovpprjoavr« und nicht Avrougpfjoovr«. In
der That hatte es ja für etwaige Berücksichtigung einer Vokation ein
Interesse zu konstatioren, ob der Vorgeschlagene schon einmal ge-
dient hatte. Übrigens läfst sich auch dann denken, Arrovgpisunre als
vulgäre Futurform anzusehen.
In zweien der Stücke wird die Dienstenthebung des Vorgängers
mit einer Verfügung des Stutthalters in Zusammenhang gebracht; so
heifst es in dem obzitierten, es werde präsentiert drr! "AaxAnzuddou
( Tino9 ov ülzorudEn]cos dx apoBrdzuarog Tod xupiou wov too Au
mgorcrov Äyenbvos Päavlov doxänrddov Eörugov. Hiermit lernen
wir wieder für dus Jahr 390 einen neuen Praefecten kennen und seinen
Namen konnte ich infolgedessen auch ergänzen in einer zur hiesigen
Sammlung gehörigen Quittung, wo mir bis dahin dio Lücke unaus-
füllbar gewesen war, und welche ich sofort folgen lasse.
UL
Ihr. Nr. 31, Höhe 27, Breite 15 om. 29. Mai 391.
1 Taureles Dlavlov Tarılavoi) oO Auungordrov öxdgzolv]
2 100 Lepod z[glauragfjolo xal Zruudzov too Auuagordrou
1) Wührend der Korrektur finde ich ein neues Beipiel in P-E.R. N.N. 42
@uitgeleilt von Wessly in dem soeben erscheinenden 2. Hefl seiner Sludion zur
Paldograpbie und Papyruskunde p.34) v.3.348: Aöomıos Inne ..... dm)
’Arsırdoo wöhsos guinz Zaßirug. Über die Plıylen von Autinoe vgl. oben 8. TOR
Ludwig Mitteis: Griechische Papyri zu Leipzig 265
3 dad öyelg ler [eo 8.
4 Aögrk(ıos) "Epulonf Zuaßtvov is [ümoylocpor dab]
5 'Equod möAcas [rjüfs] Auuzgordens Abgndinı
6 Hiovovu 'Egu .v.9g zuigeın. OuoAoyö [x]e[än]-
7 g0[09«u] zugd [oov] dy nor zeleJoareifs] deyugloy T...,
s zegl dv duigugon ward ou Zul] rf Aouate zoo
9 zupfov wo TOO Auuzpordrov Äysudvos Pkavlov
nrtd[dpv Ebrulglov wel oälre Aöyov io
11 2065 06 ajcpl touren nal mpös dapelksudv
12 000 &[öo]x[a cole [ealöfenv] ölıJeävofev] xuloia]o
13 [odoav 1
14 Aögftuos Tgnan ZuAßdvon 8 zgoxslnevog
15 Zoına miv Audäyaı nal obölve Adyov
16.310 7065 06 map! rodrov bg mpörzıran.
lin. 7 P=uidvrov. Die Zahl ist verloren.
lin. 1% soll es heifsen rede zjv dudAvan wri.
Über &xö &xdgyov, lin. 3, vgl. Mommsen Eph. epigr. 5,129 und
hr. £. neutestamentliche Wissenschaft 1902 p. 198 n. 2.
w.
Schwierige Fragen dürften sich an die zahlreichen Rechnungen
knüpfen, welche die Sammlung enthält, zumal hier mehrfuch Siglen
auftreten, welche in unseren Verzeichnissen, soviel ich sche, noch nicht
enthalten sind. Unbekannt ist mir z.B. auch der bei uns vorkommende
Bepionös"Adgudveros (oder “Aöguaveiov?); wir wissen zwar durch Wilcken
ungefähr, was ein pepioudg ist (eine Umlage), aber die Zahl der
Paradigmen wird durch unsere Papyri schr vermehrt, und die oben ge-
nannte Anwendung des Morismosverfahrens dürfte ganz neu sein. Ich
will aus dem sehr umfangreichen Papyrus nur eine kleine Probe geben,
welche den Abdruck von Siglen nur in geringem Mafse mit sich bringt.
Tnr. Nr.4, Höhe 30, Breite 32m. Col. I. Der Schrift nach vom 2/3.Jahrh.
1(Überschrift) Zöleos [dJmpauörov)
3 1 Neuen) 1 S'Eauoyfeluing] ..... dn ... oordov =
neguauod "Adgıaveiou] =:
° 9 Neupklon) 05 Birken Albers <=
N neguspod "Adgluavelou] =
11. Navß(lov) 15 $ Eidalwofr ....Jeuog dxd 0 usgro(uos) =
12 Naußliov) ıs S'An|sve]og [Ar0A]Rovlov _
1 negranod “Aögı[ev]elov =
Arcte fPapprenehung I. Ya 1
266 1. Aufsätze
14 Navfliov) 6$ Tergigis Au[dV]Rov KB=x
1. negiauos “Agualveilou Bl
20 (Totale) $ z00 xu0(6)Aov) (u — 2), dv vaußiov Lg
a egısnod (8/.
Zur Lesung: die Ergänzung [&fmAuhrov in lin. 1 ist gesichert
durch Col. 4, welche die Überschrift hat zöAsos Außds. Es wurden
also gezahlt für die Naubiensteuer des 16. Jahres [Marc Aurel und
Commodus?] als Totale dieser Seite 40 Drachmen 1 Obolus 2 halkoi,
und zwar an Naubiensteuer 30 Dr. 4 Ob. 2 Ch, an Morismos 9 Dr.
3. Ob. Die erstero Steuer ist bekannt, die letztere offenbar an Hadrian
auknüpfende noch nicht. Daßs es von derselben auch Befreiungen giebt,
zeigt lin. 11, wenn meine Auflösung dire“ > wepı[ouoß] richtig ist,
wofür der Mangel eines besonderen Eingangs für den wepiouös unter
diesem Posten deutlich sprechen dürfte. Das zwischen dx2 und pe-
@x@nod stehende Zeichen 0 , bekanntlich die halbe Obole bedeutend,
wird besagen, dafs der dem Eudaimon an sich obliogende wegians
“Adguavelov so viel betragen würde. — In lin. 20 ist übrigens der hier
abgedruckte Text erst durch Korrektur hergestellt; ursprünglich hatte
der Schreiber sich in der Addition der Naubiensteuern verzählt und
geschrieben: od zuß0)Alov) (A / 7° dv vauß (au = 2° (Naubien
Dr. 21 0b.2 Ch.2 + Meriumoi Dr. 9 Ob.3 — Dr.30 Ob.5 Ch.2)
v.
Von Thorzoll, Sitologen- und anderen Quittungen brauche ich
hier keine Proben vorzulegen; diese Spezies ist bekannt. Von den
sonstigen ziemlich mannigfachen Papyri will ich mit Rücksicht auf
den Abschlufs dieses Heftes und dio dadurch bedingte Kürze der mir
zur Verfügung stehenden Zeit, nur noch eine vorlegen, welche eine
bisher in den Papyri noch nicht enthaltene Illustration der Armee-
lioforungen und der dumit verbundenen Adärationen ergiebt. Die Losung
ist bei diesem Stück schwieriger, als bei den früheren; ich habe sie
so weit gefördert, als es mir bis jetzt möglich war und wenigstens®
weit genug, auf dafs der Inhalt der Urkunde sicher zu bestimmen ist;
Lücken, wie die in Zeile 3, auszufüllen, kınn man verständigerweise
überhaupt nicht anstreben. Schmerzlicher ist mir, dafs ich nicht im
stande war, bei der schr schwierigen Stelle in lin. 8 i. £. (s. unten) eine
gesicherte Lesung herzustellen; doch hoffe ich, dafs auch dies mit der
Zeit mir oder weiterblickenden Lesern noch gelingen wird und möchte
gerade durch diese Zeilen an fremden Rat appellieren.
Ludwig Mitteis: Griechische Papyri zu Leipzig. 267
Inv. Nr. 3, Höhe 26, Breite 32 cm. (a° p. €. 388).
Die drei ersten Zeilen stark defekt; aufserdem am linken Rand
mehrfach beschädigt.
1 [Txurelus tod deondrou inä]y Geod[osiov od alani]ov Adyovsrofv
wei] Dälaviou) Kuvnylov cod Anjungord]-
© [rlotv] Heovı
PERGERE PORRETENR .] rüs Ayenofvlornls rdseo]s did zo
is Önoypapövrov Kiavöip y..... Ina
4 [roä)rev[ouevp zig "Alor[indov zölieos es Aapa]pordeng zevadtm
dxeg]z(ies) Onßeidos zeigen.
S [ExJudn dal] zpig Fg00rayDeilow] üroyvfucloı wage zig Kovalas
zod xuplov you Tod Auumgöreron Üyeuövos
5 [O](aoviov) Eirohuiov'Agueviov ind Aöyov duazlur]öacos yerondung
zug& xod mgonynaautvon Eüssßlov Aöyov
7 &yögov [ro]t: drodaıw orglarıJöreıs eifs] Trrdmorv dmehevoo-
ulvong eis "Apgusjv zig) wa) did devrdgou
8 mgooreiyueros xehevadeise Üluletv üreAlphm voukKo)uera?) reasc-
edxovru rola vis "Arelwor)rav‘) aölces, xurd todro
9 [Emortäiop]ev 001 zedre zoriocı, dılauepıJodnveu arois zoß nordllas)
Üiulov, ie agıdan..
10 zujrk sd» Kleolzuleiepdv s[öl» zgoorapOirre mugd vis
ultovog Kovalas vov [xjvlgior wol rav Auun[go-
11 tdjrav ixdpzov tüv yodlilov rgr&)novra zguooo vönone pp“)
dv zul ümlg zig doguäsias ais rasen [eiv]
12 gler]pav 0) eEedduede dp" Uroygapig Endarov zal Exegor(n)devres)
Önorlopijsuuer).
Zur Lesung folgendes:
lin.3. Zu Käevdig erwartet man ein Coguomen. In dem oben
teilweise mitgeteilten Papyrus, Inv. Nr. 5 über Abstattung von einge-
zogenen Rekrutengeldern erscheint ein KAuudos rs zoAıreuduevos
"Arzındov möhtos gevadıng Exapyies Onßaidos unter den Konsulaten
von Merobaudes und Saturninus, sowie Rieomar und Clearchus (anno
383 und 384), und es ist schr wahrscheinlich, dafs er mit dem hier
genannten Klandios identisch ist. Dennoch ist es nicht möglich, in
die auf Kiavdig folgende Lücke “4xeı einzusetzen; denn dus y ist
sicher, und es wird aufserdem hier ein Substantiv gestanden haben,
welches das darauf folgende Ina“! regiert hat, wobei ich bemerke,
1) lies: os
9) vonera Pap. 3) aor/tow Pap
10°
208 1. Aufsätze
dafe die Lesung levadın] Onßrüsi sowohl durch die Schriftzäge,
als auch dadurch ausgeschlossen war, dafs dieses Prädikat in der da
rauffolgenden Zeile ohnedies steht. Wir müssen uns also wohl damit
begnügen, dafs Klaudios hier mit dem einfachen Gentilieium ge-
mann ist.
@nacugbs bedeutet in den Papyri regelmäfsig das Magazin, ins-
besondere den Getreidespeicher der Sitologen. Da Klaudios hier nach
lin. 9 ÖL und Gerste aus dem städtischen Magazin liefern soll, ist diese
seine Bezichung zum ®na«ugös gegeben.‘) Die Ergänzung des zuge-
hörigen z.... ist mir derzeit nicht möglich; denn zenwersor, ist aus
geschlossen, ebenso auch zeugiorf.
lin.4. Die Ergänzungen sämtlich durch den im vorstehenden ci-
tierten Papyrus gegeben.
lin. 5. [ml] ots zgosraydstew brownjwcor: ich gestehe, dafs ich
die Ergänzung 2x} nur mit schwerem Bedenken eingesetzt habe, da
sie mir nicht sonderlich gefällt; aber ich weils keine andere, welche
in dio Lücke und zu den vorhandenen Schriftspuren so. vollkommen
palst. Zöv wäre palüographisch möglich, sprachlich noch härter.
lin. 6. Der Praefectus Flavins Eutolmius Arsenius -— der Papyrus
hat sicher . Aevro . ou apaerıov und von A Reste, so dafı die Ergän-
zung mir unanfechtbar scheint — ist bisher nicht bekannt.
Yin. 7. @vioöot sicher: man vermutet dmwodsr, nach der Geographie;
aber der Papyrus sagt anders
lin. 8. Ich schliefse mich in der Auslegung des Zusammenhanges
der Interpretation an, die der Herausgeber dieses Archivs, auch hier
an meinem Manuskript ein mehr als redaktionelles Interesse nehmend,
mir proponiert. Ursprünglich hatte ich, indem ich in Iin. 6 &zoäöyov
als Adjektiv zu Öueruzdoeng nahm, so konstruiert: Es war auf Grund
eines mpdoruyua des Statthalters, welches die Verproviantierung an-
ordnete, eine spezielle Verproviantierungs-Instruktion (dxd4oyos dueri-
X0015) an die einzelnen Städte ergangen, welche ihre Verpflichtung im
einzelnen normierte und diese durch ein zweites Prostagma neu einge-
schärft worden; dabei Ins ich in lin. 8 xeAsuadeıau[s] (statt xeAsvonetang)
sc. dieruzdasos. Wilckens Vorschlag folgend, glaube ich jetzt den
schr schweren Passus so. konstruieren zu sollen. Es war auf Grand
(&x Aöyov, was also zwei Worte bildet) einer duerdrong d.h. allge-
1) Ganz sicher bin ich über diese Auslegung nicht; in dem oben genannten
P. Lips. 5 hat — an einer hier nicht abgedruckten Stelle — Klandios Apis ein-
kassiorte Gelder an den Ostos Ongevgös eingeschickt; allerdinga nach meiner Er-
innerung der erste Fall, wo Onacvgds in den Papyri die Kasse bedeutet.
Tndwig Mitteis: Griechische Papyri za Leipzig 269
‚meinen Instruktion ein xg60rayu« (lin. ) ergangen, dessen Inhalt später
durch ein zweites (1. 7,8) neu eingeschärft wurde. Dabei mufs man
annehmen, dafs in lin. 7 rg verschrieben ist statt roig; für diese An-
nahme spricht, dafs für ein ausgefallenes Schlufs-g bei zeAevoderos
kein genügender Raum ist. — Adyov @yupov ist zu verbinden mit diw-
rumdaeos yevopkung: es war zu Gunsten der Soldaten eine Verordnung
inbotreff der ihnen zu liefernden Spreu ergangen. Von der betreffen-
den Geldanweisung ist noch ein Rest übrig geblieben, über den jetzt
verfügt wird.
Von dieser Zeile ab wird übrigens die Schrift auf der rechten
Hälfte schr flüchtig und dabei stellenweise so unbeholfen, dafs ich an-
fangs bei einigen Stellen, insbesondere lin. 9, an einen Wechsel der Hände
glaubte und annahm, es sei hier die Zahl der gebrauchten Fourage-
portionen nachträglich in ein vorboreitetes Blankett. eingefügt worden.
Indessen ist der Fehler, wie gesagt, in den Schriftzeilen durchgehend
und hängt, wie es scheint, mit einer rauhen Stelle des Papiers zu-
1in.9. Über den Schlufs dieser Zeilen s. unten.
lin. 11. wodfi]ov: das Wort ist unsicher zu lesen, aber 680» (st.
d@w), was zur Not gelesen werden könnte, ist sinnlos. Das ı ist
‚meines Erachtens in einem sich hier findenden kleinen Rils des Papiers
verschwunden.
lin. 12. zlet]oav ist unerfreulich, aber ich weils keine andere Er-
gänzung als diese, einen grammatischen Fehler voraussetzende, zumal
vom g sich die, linke untere Spitze deutlich erhalten hat. Vielleicht
ist die Annahme einer dislektischen Unart zulässig.
Die Urkunde ist der Entwurf einer Lieferungsanweisung über
Fourage und Gold, welche einer auf dem Marsch über Heptapolis nach
der Proinz Afrika begriffenen Truppenabteilung gebühren. Aussteller
derselben sind mehrere Personen, wie trotz der mangelnden Unterschrift
der ganze Context zeigt; dafs diese Mehreren dabei zweimal von 8 xı-
iös wov sprechen, ist ein Fehler, der sich durch gedankenlose An-
wendung der stereotypen Formel 6 xgids nov & Anuapöruros iyeucn
erklärt; dieselbe ist eben teilweise „indeclinabel“ geworden. Nach den
Rechtsbüchern erscheinen als die Intendanzbeammten, welchen die Ob-
sorge über die Verpflegung obliegt, die subseribendarii optiones und
actuarii (C. Th. 7, 4,1; 17; 28), doch scheinen diese als Unterbenmte
des Dux oder Comes gedacht zu sein (Gothof. ad h. 1), während die hier
fungierenden nach lin. 3 sich zum offieium des Statthalters zu rechnen
scheinen, wenn ich (rdfeo)s richtig ergänzt habe. Sachliche Schwierig-
keiten ergiebt dies nicht.
270 1. Aufsätze
Adressat der Anweisung ist ein Mitglied des Antinopolitanischen
Gemeinderates, welcher hier mit der Liturgie der Aufsicht über das
Magazin betraut zu sein scheint. Das stimmt sehr schön zu C. Th. 7
4, 1, wo die suserplores vel praepositi pagorum et horreorum die Fourage
zu liefern haben. In dem obgenannten P. Lips. Ir. Nr. 5 nimmt frei-
lich, vier Jahre früher, Klaudios Apis vom Öxodexens zgv000 rigdvor
die Rekrutengelder in Empfang, scheint also damals eine andere, zu
seinem Beruf als zgvaaung dnugglus @nßeidog besser passende Funktion
ausgeübt zu haben.
Der hier erwähnte Modus der Repartition der Fourageleistungen
auf die Gemeinden enthält eine schr schöne IMustration dessen, was
wir anderweitig erfahren. So wird, nach Justin. Nov. 128 e. 1 für die
ordentlichen Steuern, nachdem die Steuerhauptsumme durch kaiserliche
Verordnung (Heie Öninyeriov, BGU. 836 1.3) für das betreffende Jahr
festgesetzt ist, zunächst die Verteilung derselben auf die einzelnen Pro-
vinzen durch die Praefeeti praetorio vollzogen (gl. €. Th. 11,5. 4;
11, 1,37 C. 110,23, 4), wobei genau anzugeben ist, was in Gold, was
in Naturalien zu liefern iet, sowie welche Beträge an die Centrale und
welche an die Provinzialkasse abzuführen sind, endlich auch der Geld-
tarif für die eventuelle Ablösung der Naturalien. Dies heifst wege
draröxoog. Selbstverständlich mufs dann innerhalb der Provinzen die
Spezialausschreibung auf die einzelnen Gemeinden durch den Statthalter
vorgenommen worden sein. — In unserem Papyrus handelt es sich
nicht um die allgemeine Steuer, sondern um die militaris annona,
und es mufs deren Verhängung wenigstens in unserem Fall nicht
auf eine generelle kaiserliche Verordnung zurückgehen, da selbstver-
ständlich die durch lokale Truppenverschiebungen bedingten beson-
deren Verpflegungsleistungen für jede davon betroffene Provinz be-
sonders bestimmt werden mufsten. Indessen bietet das, was hier sich
vielleicht durch spontane Verfügung des Statthalters vollzogen hat,
doch wieder ein verkleinertes Abbild der allgemeinen Steuerrepartition.
Es ist vom früheren (xgonymaduevos) Praefecten Eusebius, der wahr-
scheinlich praefectus Augustalis der ganzen ägyptischen Diözese war,
eine dteröxosig ergangen, und auf Grund dieser hat der Statthalter,
der wohl blos Präses der Thebais ist, FI. Eutolmius Arsenius, die
Durchführung der Verprovinntierung im einzelnen in seiner Prorinz
angeordnet. Es war also jene duerixwsıs des Diözesunvorstehers,
wie es scheint, für die Gemeinden noch nicht bindend, sondern er-
hielt den Charakter der Verbindlichkeit erst dadurch, dafs sie durch
ein. besonderes Provinzialreskript (Bevregov agüsrazue) für die The-
bais den dortigen Gemeinden auferlegt wird; wenn dies, wie ich ver-
Tndwig Mittel
Griechische Papyri zu Leipzig am
mute, die allgemeine Regel darstellt, erlangen wir eine schöne Ver-
deutlichung dafür, wie die Diözesan- und die Provinzialverwaltung in
einander eingriffe.
Der in Jin. 10 genannte apyugrands ist bekanntlich die Inteinische
adaeratio, welche im 4. Jahrh. bereits ganz gewöhnlich ist, obwohl die
festen Normen dafür erst im fünften erreicht worden sind. Das Sub-
stantiv adacratio ist, wie Secck (in Pauly-Wissowa Realene. h. v) be-
hauptet, vor 409 nicht nachweisbar; wenn diese Behauptung, was ich
nicht weils, auch für den entsprechenden griechischen Terminus gelten
sollte, so hätten wir hier den derzeit ältesten Anwendungsfall derselben.
Die Gesetzgebung über die Adärationen hat seit 364 sehr geschwankt,
indem diese bald verboten, bald ganz oder teilweise erlaubt wurden;
gerade aus der Zeit unseres Papyrus ist uns für die Lieferungen aus
der orientalischen an die illyrische Präfektur noch der ofizielle Tarif
teilweise erhalten, C. Th. 8,4, 17 a° 301, wonach 80 Pfund Fleisch
oder ÖL mit je einem Solidus abgelöst werden sollen, ebenso 12 Scheffel
Salz. Ein offizieller Tarif ist auch in unserm Fall durch die Ver-
fügung des Statthalters aufgestellt; zar& röv Eugpugraudv röv zgoor«-
Dövea zuge vis ultovos Kovalaz zov zuplav wor tüv Auuzgordron
Exdggov heilst es da, ja es hat danach sogar den Anschein, dafs die
Adüration selbst (wenigstens teilweise s. u.) obligatorisch war, was auch
sonst vorkam (C. Th. 7,4, 305 31; 35; 11, 17,3). Die Erkenntnis des
Tarifs wird in unserem Fall freilich erst dann möglich sein, wenn es
gelingt die schlimmste Stelle der Urkunde zu entziffern; diese ist in
lin. 9.
Dasolbst ist aguDow (oder xguß{is) o» — 850?) sicher und davor
öx2g schr wahrscheinlich, wiewohl schon dies letztere so schlecht ge-
schrieben ist, dafs man anfangs an z«l denkt, wodurch freilich das
Asyndeton beseitigt wäre. Darauf folgen sechs sichtbare Buchstaben,
die aber sehr rustical sind, die ersten sehen wie «s aus, der vierte
wie ». Der Rest ist nur in Spuren erhalten. Dem Sinne nach dürfte
hier etwas gestanden haben, was zur Adäration der Gerste in Geld
hinüberleitet.
Endlich bei öreAlp&q in lin. 8 kann man zweifeln, ob das vor-
hergehende Wort in fueiw oder öuetw zu ergänzen ist
Wie man sicht, ist dieser Papyrus Aufserlich kein untadeliges
Glanzstück unserer Sammlung; aber seinem Inhalt nach schien er mir
so wertroll und interessant, dafs ich nicht umhin konnte, ihn hier mit
vorzulegen. Taktisch richtiger wäre es ja violleicht gewesen, sich hier
auf die ‘schönen’ und “Tertig dastehenden” Stücke zu beschränken und
wan wird nicht bezweifeln, dafs dieses Verfahren subjektiv um sehr
272 1. Aufshtze
vieles leichter ist. Auf die Dauer aber ist dasselbe in keiner Samm-
lung durchführbar, wie jeder Kundige weils, und man wird weder der
Sammlung noch ihrer Bearbeitung einen Vorwurf machen, wenn von
vornherein die unvollständigen und schwiorigen Urkunden nicht weniger
vorgeführt werden, als der erstklassige Besitz. Keine Publikations-
weise ist unerfreulicher, als diejenige, welche anfangs den Schaumwein
kredenzt und zum Schluß mur trübe Hefe bringt.
Leipzig, im Oktober 1902. Ladwig Mitteis.
Beiträge zur ägyptischen Metrologie.
II. Die kleine ägyptische und die solonisch-ptolemäische Elle.
1. Der mathematische Papyrus von Akhmim ist zwar erst im IV.
oder zu Anfang des V. Jahrh.n. Chr. niedergeschrieben?), hat sich aber
trotz der späten Abfassungszeit als eine höchst wertvolle Quelle für die
Kenntnis der altägyptischen Rechenkunst erwiesen.?) Aber auch für die
Kunde der alten Malse hat er einen wichtigen Aufschlufs dadurch ge-
währt, dafs er auf die Gleichung einer Kubikelle mit 34 Artaben führte.‘
In Ägypten war unter der römischen Verwaltung an Stelle der ‘alten’,
di. der ptolemäischen Artabe, die dem attischen Metretes gleich war
1) Wesscly Studien zur Palacographie und Pappraskundo (1001) &. XXNVIE
Um drei Jahrhunderte spüter war die Niederschrift des Dapyrus angesetzt worden
von Baillt, Le papyrus mathematique d’Akhmtm, Mömoires publica par les
membres de la mision archfologique Tangaise an Caire IX (1892) 8.81
3) Die Rochnungsmeihoden des Papyrus stimmen nicht mar mit dem um
tra zwei Jahrtausende älteren Handbuche des Ahmen, sondern auch mit einem
aus römischer Zeit stammenden Fragmente eines Ayyptschen Rechenbuchen über«
ein. Haltsch, Abh. der Laipaiger Gen. d. Win.NYIT 1 (00), ST 11. 0
114; Dibiokh. Mathem. 9. Folge, IE (1001), 9. 177
3) Im 2. Problem 8.081. (gl. planche 9) it der Grandrifs eines recht
Higen Onsengös, mit der Beischit mzen « au jeder Site des Gran
und imerhalb der Figur epos amzer n angemerkt. Mei der Lärung der Aufgabe
int ger « imtimlich viermal geachriben, dagegen der Faktor amzo» n wonge-
Iassen worden. Doch verläuft die folgende Ausrechnung ohne Fehler: dpoior
Hin U 0°. önalog 8 dm) m 0° 5. Die 500 Kubikellen werden dann mit 34
mutipliziert zu 9 2700. In dem hinter der Zahl stehenden « (das in den
folgenden Problemen mehrmals wiederkehrt) hal Wileken Gricch. Oraka I,
5.7024. die Abkürzung Für deröfe erkannt, Ba sind also #00 Kuhikellen — 2700
Artaben, und 1 Kubiklle „> 52 Artaben gerechnet. Die Schlulmerte ds since
PR & zo0ıt dr cß Omenvgp werden demnach zu deuten sin: “wodals en 2700
Artaben sind; [für so viele Artabon] hat er [näml. der Beitzr oder Verwalter]
Hanm in dem Magazine. Statt _f# « hätte der Schreiber nach ügyptächem
Branche, dem er in Probl. 12. 17. 44-40 fügt (vgl auch in Prob 8 die Voran-
stellung des Zeichens für Arura), «Ay vetzen aollen; allein die umgekehrte
Woretellung hat er, wit hier, so auch in Probl. 264. 331. 30f. (räv 0 &, rar
5) angewendet,
214 1. Aufsätze
und 43 römische Modien fafste, eine 'neue” Artabe im Betrage von
3} Modion = 29,18 Liter getreten.‘) Als nun durch eine Urkunde
des IV. Jahrh. n. Chr. eine &rdßn uirgp Prauugerd bekannt wurde,
die sich zu einer anderon einheimischen Artabe wie 2 und zu
einer dgrdßn uerop gogıxg wie 7:9 verhielt?), mufste es von vorn-
herein für wahrscheinlich gelten, dafs eine von diesen Artaben iden-
‚chen Provinzialmalse von 33 Modien sei. Die
Auswahl unter den drei Möglichkeiten war nicht schwer; denn die
Rechnungsaufgabe im Papyrus von Akhımim, der wir die Angabe über
den Botrag einer Kubikelle verdanken, geht darauf hinaus, den Inhalt
von Thosauren zu berechnen, und die Artabe, auf welche die Ausroch-
mungen sich bezogen, konnte doch wohl keine andere als jene nach
dem thesaurischen Male sein?) Dies wurde durch die Vergleichung
mit den beiden anderen im Papyrus CNXV des hritischen Museums
erwähnten Mafsen vollauf bestätigt. Denn wenn man
Artabe zu Grunde legte, so kamen auf die Artabe, ich zu jener
wie 25:24 verhielt, 555 Sextare = 30,39 Liter, und dus war kein
anderes Mafs als der wohlbekannte babylonische Maris im Betrage von
50,36 bis 30,40 Liter.) Aber auch die Artabe nach dem Steuer- oder
tisch mit dem. röm
e thesaurische
1) Fragment egi wiroor Melrol. script. 1 25%, 191. Hieren. ad Dan. KI 5
(. 560° Migno). Hultsch Metrologie® 10. 924,1. 62%; Drei Hohlmafıe der römi-
schen Provinz Ägypten, Jahzb. f. elas. Philologie 1806, $1£. Wilken Grisch
Gate. 1700, 1
2) Kenyon Grerk Papyri in the Brit. Mus. I Nr. 196, 8, 192 Wilcken
Göttinger gel. Anz. 1804, 743. TI zu Z. 18 und 20; Griech. Oste. 1 7u1. 7a5
Hultach Drei Hohlmafse u. w. SI RS. Über das dem Bnecugindr gleiche
ifevon Anwöner 3, dio folg, Ann; in der derefn wire yogınp erkennt Wileken
Ost. 1.745 ein Mafs, mit dem die Pachteinsen gemessen zu werden pilggten
(Pichtermafe), und in der Artabe nach der Norm dos hahplonischen Maris ein
Mafs für Lieferungen an doronönor (Häckermatt).
3) Wilcken str. 1745. 760. Salche Artaben sind auch hei Grenfell-Hunt
Amherst Papri II Nr. 122 zu verstehen, wo ce sich um Einlieferungen von Go-
freide an den Onseveds handelt. Nach Wilcken 769. hat ala thesnurisches Mala
auch das wirgor Ontdoiov zu gelten, welches häufg mit dem Zusatze &vorör (glatt
gestriche
Wileken angeführten Belegen komrnt hinzu das nuössen uirgor bei Grenfell-Hunt
Faytm Towns Nr. 8%, 9f.; Amherst Papyri II Nr. 58,21. (riru 83 nerorian nur"
Eros ömte coD als to Arudnten pirgp Onwoeip), Nr. 107, 121. (seiöfs uerop Ann
dio dogenö uerarm rü mievodelen dräfis änerör), Nr. 109,15M. hnlich wie
vorher), ferner das Onndaon nirgo» usrde Faydm Towns Nr. 81,71 88,81 84,7.
85,9, Amherst Pap. II Nr. 120, 14
4) Das einen Maris hei der Temperatur von 23°C füllende Wasser hat
htes Gewichtstalent königlicher Norm gewogen (Metrologie 39%) Da diesen
1 kg zu setzen ist (Gewichte des Altertums, Al, der Leipziger Ges. der
im Gegensatze zu einem gehäuften Mafse) erwähnt wird. Zu den von
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologie II 275
Pächtermalse, die nach dem überlieferten Verhältnisse auf 684 Sextare
‚52 Liter auskam, stellte sich als identisch mit der pergame-
nischen Artabe heraus, deren Viertel als kyprischer Modius, sowie das
Achtzigstel als pergamenische Kotyle bezeugt sind, während ein hispa-
nischer Metrotes } derselben Artabe darstellte.)
2. Weiter führte dann die Zurlickrechnung von der Kubikell, die
33 thesanrische Artaben fafste, auf ein Längenmaß von 0,462 m, das
jmischen Elle wie 25:24 verhält.) Zu jeder griechischen
ein Fuls als Zweidrittelmafs. So entspricht der Elle zu
0,462 m ein Fufs von 0,308 ın, nach welchem unter den Ptolemäern
die königlichen Ländereien der Landschaft Kyrene vermessen waren.?)
Die von Hyginns erwähnte Benennung Ptolemeicus hatte dieser Fufs
gewifs nicht erst von Ptolemaios Apion, der seinen Landbesitz dem
römischen Volke vermachte, erhalten, sondern er hiefs Zfroäsnatxds nach
der Dynastie, unter deren Einflufs die Pentapolis seit. Ptolemuios I
stand.)
3. Dals wir dieselbe Benennung mit Recht auch für die zu diesem
Fufse gehörige Elle in Anspruch nehmen, wird sofort klar durch die
Einordnung der ptolemäischen Hohlmafse in den Kubus dieser Elle,
Wir erwähnten im I. Abschnitte die Einteilung zweier ägyptischer
Wise, NYIIT 2 [1898], 73), 00 kommen auf den Maris 30,96 1. Zu dem Sechzigstel
des Maris hat sich das ägyptische Hin von 0,456 1 wie 9:10 verhalten (Mtrel.
367 £), Dies ergiebt für dus babylonische Sechzigstel 0,5067 1 und für den Maris
30,401. Als } des Kubus der kleinen ügyptischen Elle kommt die einen babylo-
nischen Marie haltende Artabe auf 30,90 1 aus (unt. $ 12). Alle diese Ansätze
vereinigen sich zu der gesicherten Abrundung auf 30,4 1
1) Drei Hohlmafse 871. Ein Flüssigkoitemafs der Provinz Hispanien, Ber.
der Teipiger Ges. der Wiss, 1897, 203. 205. Die pergumenische Kotyle verhielt
rich zur attischen wie 12:7 (Motrologie 573), fafste alıo, da 2 attische Kotyien
einen Sextar ausmachen, $ Soxtar — }, pergamenische Artube — 0,469 1. Für
die Teilung eines Hauptmalses in Viertel und Achtzigstel (wozu nach Hülften,
Achtel und vielleicht auch Vierzigstel kamen) hat die altägyptische Artabe mit
ihrer binären Zerlogung (unt. $ 10) als Vorbild gedient. Die Einteilung der
‚jüngeren Agyptischen Artabe wire gogıaö in 90 Kotylen wird im VI. Abschnitte
nachgewiesen werden.
®) Hultsch bei Wilcken Grisch, Ostraka 1 758.
5) Metrologie 60. 081
4) Da ‚ter Kubus des ptolemäischen Fufses gleich einer thosaurischen Artabe
war (unt. $ 16) und die von früher her bekannten ptolemkischen Hohlmafte nach
dem Kubus der jenem Fufso zugehörenden Elle roguliert sind (x. die folg, Tabelle),
#0 ergiebt eich schon daraus als wahrscheinlich, dafs die thesanrische Artahe
nicht erst unter römischer Verwaltung, sondern schon unter den Ptolemicı
geführt worden ist. Auf dieselbe Vermutung ist aus anderen Gründen W;
Ostraka 1146 gekommen,
Icken
276 1. Aufsätze
Minen in Dreifsigstel statt in Sechzigstel. Bei der Mine von 786 g
liefs sich weiter die Zerlegung des Dreifsigstels in duodeeimale Teile
nachweisen.') Genau nach diesem Systeme sind die ptolemäischen
Hohlmafse?), zu denen nach Abschnitt VI auch das xegduuor olvov zu
rechnen ist, dem Kubus der ptolemäischen Elle, wie die folgende Über-
sicht zeigt, zugeordnet worden.
Kubus der ptolemäischen Elle — 98,48 Liter.)
24 Dreifigstel = 1 nlduınos : 1
125 1 derdfn = nereneis Bodendzong = 1
85m uerenrig Önrigous = usgdnuen olsav ı
PETE er ı
Ei inlenzor een
= iz Perg
= 1 going = omor 1
2 SU sonen = are
Die Beziehungen dieser Mafse zum ptolemäischen Münzgewicht‘)
icht zu erkennen. Die römische Amphora war nach dem Ge-
wichte des sie füllenden Wassers oder Weines normiert. Dieses Ge-
wicht, betrag 80 Pfund oder 1 attisches Talent. Das Anderthalbfache
der Amphora war dor attische Metretes oder die ihm gleiche piole-
mäische Artabe.‘) Da nun das ptolemäische Talent sich zum attischen
wie 5:6 verhielt, so kommen auf die Artabe, wie anderthalb attische,
s0 14 ptolemäische Talente und auf den Kubus der Elle von 0,462 m
44 ptolemüische Talente — 99,24 kg.*) Das ist genau der Betrag von
1) Gewichte des Altertuma, Abh, der Leipziger Ges. der Wiss. XVII 2
(iso0), 1401.
3) Motrologie 629-625. Auf 5. 038 Z. 8 iet statt "igintisch-lakonische" mur
lakonische” zu lesen, denn das Aginäische Mafs, das früher dem lakonischen
gleich gesetzt wurde, hat ich seit der Entdeckung der Aönrular zohreic
des Aristoteles als im Verhältnis kleiner als jenes herausgestellt (ant,
sn
3) Auf diesen Betrag führt die früher besprochene Gleichung mit 33 Ihoenu-
rischen Artaben; denn die Ehesanrische Artabe war zu 3} Modien angesetzt, sie
verhielt sich also aur römiseben Amphora von 3 Modien wio 10:9. Mithin waren
53 thesaurisch Artaben -= 3} römischen Amphoren zu 26,26 1 (Metrelogie 195 £)
— 98,48 1. Genau denselben Botrag ergicht die Berechnung nach dem habylo-
nisch-ügyptischen Gewichte (unt. $ ©)
4) Metrologie 045. Gewichte dee Altertums 44. Panly-Wissowa Drachme 5 11.
5) Metrologie 119. 117 vgl. mit 104. 623. 636.
6) Berechnet aus der Gleichung der ptolemiischen Mine mit 40 ägyptischen
Kite (Gew. des Alt. 44,8), wonach das Talent auf 2400 Kite, mithin 44 Talente
auf 10800 Kite za 9,000 g — 98,24 kg auskommen.
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologie IT a
100 schweren babylonischen Gewichtsminen mach der bis auf König
Dungi I (um 2700 v. Chr.) zurtiekreichenden Norm‘)
5. So war der Kubus der Elle von 0,462 m nach dem Hundertfachen
einer Einheit normiert, die uns als ältestes babylonisches Gewicht be-
kannt jet. Wir finden hier dieselbe Zuhlengruppierung wie bei dem
Drittel dieser Mine, das als leichte Libralmine durch altügyptische Ge-
wichtstücke bezeugt und später von den Römern als Reichspfund an
die Stelle eines kleineren, vorher bei ihnen üblichen Pfundes gesetzt
worden ist?) Wie nun die Römer ihr höchstes Gewicht, das genau
ein leichtes babylonisches Silbertalent darstellte‘), nicht als Talent,
sondern ale centumpondium bezeichneten, so haben wir auch das drei-
fache des römischen Centners als ägyptisches Hundertminenstück, nicht,
als Betrag von 2 schweren babylonischen Goldtalenten oder 3 leichten
Silbertalenten zu benennen.)
6. Dieser Gewichtsbetrag mufs noch die Probe des Ausgleiches
mit dem Hohlmalse bestehen. Brandis®) hat das Wassergewicht des
babylonischen Kuhikfulses unter Voraussetzung einer Temperatur von
15% R bestimmt, jedoch es für wahrscheinlicher erklärt, die mittlere
Temparatur von Bagdad gleich 18,5° R einzusetzen. Das sind rund
3° C, wie ich bei der Bestimmung des babylonischen Maris gerechnet
habe.*) Nach demselben Ansatze füllt ein Volumen Wasser im Ge-
wichte von 98,24 kg ein Hohlmals von 98,48 1, d.i. gennu das vorher
nach der römischen Tarifierung für den Kubus der ptolemäischen Eile
berechnete Mals.
7. Allein die Elle von 0,462 m und ihr Kubus von 98,48 1 haben
nicht zum ersten Male unter den Ptolemäorn, sondera schon viel früher
für Solons Mafsordnung als Norm gedient. Die ptolemäische Artabo
1) Lehmann Das altbabylonische Mafs- und Gewichtasyatm, Act da 8° Con-
rin international des Orintalise 1869, sehen eimitigun, 8. 1701, und, an-
Hangend die Gleichung dir Mine mit 10% Rgyptischen Kite = 082, 4 g, ehd 204.
Hultach Gewichte der Altertums 10 Über die Epoche des Dungi vgl, Lehmann
Zwei Hanpiprobleme der altrietalischen Chronologie 176
9) Gewichte des Altertums 35. GAf. 1331. Pauly-Winaowa Denariu 5 1
3) Gew. den Alt. ot
9) Die Mine nach der Norm des Dungi ist = 80 schweren Schokeln zu
16,81 8 — f schwerer Goldmine == „4 schwerer = f leichter Silbernine (rl. oben.
5.8). Mithin war das Agyptische Gewicht von 100 Minen des Dungi Chatsächlich
8:10 3:10
sw :.w
der Unterschied bestand. nur in der verschiedenen Gruppierung der Minen, zu
hundert bei den Ägypter, zu je 60 Minen — ı Talent bei den Babyloniern.
©) Münz-, Mafı- und Gewichtswesen in Vordersien 87
©) Matrologie 3082
= 2 schweren Goldtalenten, oder —
= 3 leichten Silbertalenten;
278 1. Aufsätze
war dem attischen Motretes nachgebildet; mithin hielt auch dieser
12 Dreifsigstel des grofsen Mafses von 98,48 1 und entsprechend kom-
men auf den attischen Medimnos 16, auf den Chus 1, auf die Choinix 4,
auf die Kotyle }, Dreifsigstel. Vergleichen wir damit die obige Über-
sicht der ptolemäischen Mafse, so finden wir dort bei Metrotes (Artabe),
Chus und Kotyle die gleichen Beträge wie beim attischen Mafse, wi
tond der attische Medimnos auf 52,52 1 und die attische Choinix auf
1,094 1 auskommen. Auch der attische Hekteus weicht ab, da auf ihn
als den sechsten Teil des Mediinos 9,758 1 zu rechnen sind.
8. Somit hat sich als die Norm, nach welcher zuerst die attischen
Hohlmafse durch Solon und später in Ägypten die ptolemäischen Mafse
geregelt worden sind, der Kubus der Elle von 0,462 m herausgestellt.
Da nun nach der ptolemäischen Mafsordnung neben den Hohlmafsen
auch die dazu gehörigen Längenmafse, Elle und Fufs, in Gebrauch ge-
wesen sind, so darf es wohl als wahrscheinlich gelten, dafs schon in
dem Systeme Solons nicht blofs die Hohlmafse nach dem Kubus jener
Elle geregelt wurden, sondern dafs auch die Elle selbst und der Fufs
von 0,308 m in Attika als Lingenmafse dienten. Doch kann hier, wo
es sich um ägyptische Metrologie handelt, auf diese Frage nicht ein-
gegangen werden; nur darauf sei vorlüufig hingewiesen, dafs seit der
Blütezeit der aloxandrinischen Litieratur das. ptolemäische Längenmafs
auch als gemeingricchisches anzusehen ist. Nach ihm hat gewifs
Polybios gerechnet, so oft er Angaben nach Ellen, Fulsen, Hand- oder
Fingerbreiten machte oder das Stadion von 600 Fuls gleich dem Achtel
der römischen Meile setzte. Für die Malse der hipparchischen Dioptra,
die ich früher nur zwischen einem oberen und unteren Grenzwerte ein-
schliefsen konnte‘), stellen sich nun als wahrscheinliche Bestimmungen
heraus: Länge der Dioptra = 4 Ellen = 185 om, ein Daktylos der
Scala — 1,93 em, die Breite des beweglichen Deckstreifens = } Dak-
tylas — 1,44 em. Die griechischen Geographen, von Poseidonios un,
haben, soweit sie nicht unsichere Abschätzungen aus den Schriften
ihrer Vorgänger übernahmen oder nach eigener Vermutung nieder
schrieben, das Stadion des ptolemischen Fufses, das achtmal in der
römischen Meile enthalten war, ihren Entfernungsangaben zu Grunde
der ptolemäischen Mafxe sind in Ägypten die
königliche Elle von 0,525 m, das Grundmafs für die Arura (ob. 8.88),
und daneben eine kleinere, nach dem Verhältnis von 7:6 aus jener
1) Winkelmessungen durch die hippurchische Dioptra, Abhandl. zur Gesch.
der Mathematik IX (1809), 208.
Friedrich Hultsch: Beitrüge zur ägyptischen Metrolagie II 279
abgeleitete Ello von 0,450 mn in Gebrauch gewesen.) Da die Vermutung
mahe lag, dafs auch diese in Beziehung zu ägyptischen Hohlmafsen
stehe, so setzte ich 34 thesaurische Artahen?), d.i. einen Betrag von
rund 91,191, der sich zum Kubus der Elle von 0,462 m wie 25:27
verhielt, als Kubus der kleineren Elle, die hiernach auf 0,4501 m aus-
kam. Nachdem nun vor kurzem der Kubus der Elle von 0,462 m auf
98,48 1 festgesetzt ist, berechnen sich nach dem Verhältnis von 27:25
für den Kubus der kleinen ägyptischen Elle 91,185 1 und diese ent-
sprechen, unter den vorher bemerkten Voraussetzungen, so gub wie
genau einem Gewichte von 10000 Kite = 1000 Deben (Ten) — 90,96 kg.
10. Wie zu dem Kubas der Elle von 0,462 m als Zweifünftehnals
sowohl der uttische Metretes als die ptolemäische Artabe gehörten, so
ist auch als } des Kubus der Flle von 0,450 m das Mals von 80 ägyp-
tischen Hin gebildet worden, das ich als altägyptische Artabo bezeich-
net und auf das Wassergewicht von 400 Deben (Ten) zurückgeführt
habe.?) Als 3 von 91,185 1 wird das genauere Mafs dieser Artabe nun.
auf 36,474 1 anzusetzen sein, wonach sich die folgende Übersicht der
altägyptischen Getreidemafse ergiebt:
Kubus der kleinen ägyptischen Elle = 200 Hin — 91,185 Liter.
160 Hin — 4 ap)
90, = 2% „1 altügpptische Artabe,
0. 1,1 vierfuchen ekt‘)
», 1 doppelten hekt‘)
10 7 4 nu het
Un msheht
iron zieht
1) Metrologio 949 Eisenlohr Altügyptische Mae, Recueil de traranx ete,
XV (1800), 30.
2) In die Anmerkung zu Wilcken Ostrakn 1758 hat eich Z. 14 der störende
Drucktehler 53 eingeschlichen, wofür, wie auch die beigefiigte Bestimmung zu
91,191 erweist, 3} thesaurische Artaben zu losen sind.
3) Metrologie 306. Pauly-Wisowa IT 1301. Dafı ein Wassergewicht von
1000 Deben (Ten) für den Kubus der kleinen Elle von Bortolotti gefunden wor.
den ist, habe ich Meirol. 372, 8 erwähnt. Div Zurückführung der Artabe von
0 Hin auf den Betrag von # dieses Kubas und zugleich die Erkähung ihres
Mafses auf 36,474 (statt 36,45) Liter sind jetzt nach den Angaben der Papyri gu-
sichert. Die frühere Deutung der altägyptischen Artube als Viertel des Kubus
der königlichen ägyptischen Elle (Metrologio 366) kam dem wirklichen Verhältnis
sehr nahe, weil die kinigliche und die kleine Elle sich wie 7:8 und ihre Kuben
nahezu wie 8:5 verhalten.
4) Vgl. Metrologie 366 #. Grifith Proceedings of the Society of Biblical
Archueology XIV (1892), 433.
5) Grifüth a. a. 0. 487.
6) Eba, ger.
230 1. Aufsätze
In Griechenland wurde das Mafs von 160 Hin zum lakonischen
Medimnos, die Artabe zum äginkischen Motretes, das Hekt zum luko-
nischen Chus (un. $ 11.13),
11. Dazu kommt eine mannigfach gestaltete Zerlegung dı
Kubus in Dreifsigstel und duodeeimale Teile des Dreilsigstels, eine
Regelung, die ganz analog mit der Gruppierung der zum Kubus der
Elle von 0,462 ın gehörigen attischen und ptolemäischen Mulse ver-
laufen ist. Die äginäische Mine hat 664 Kite, mithin ihr Talent
4000 Kite botragen.‘) Ein diesem Talente entsprechendes Holilmafs
wird also, wie die eben erwähnte Artabe, 36,474 1 gefalst haben. Die
äginfischen, von Pheidon festgestellten Hohlmafso sind kleiner als die
(gleichnamigen) attischen Mafse gewesen.‘) Da nun der attische Metre-
tos 39,89 1 falste, so erkennen wir in dem nach dem äginhischen
‚Talente bestimmten Male von 36,474 1 den äginäischen Metretes, der
zum attischen Metretes sich wie 25:27 verhalten hat. Jedes äginkische
Mafs stand mithin in dem gleichen Verhältnisse zum Kubus der kleinen
Eile wie das gleichnamige attische Mafs zum Kubus der Eile von
0462 m (ob.$ 7). Das Dreifsigstel des Kubus der kleinen Rlle war
der äginäische Chus — 3,0395 1°) und danach berechnen sich die
Übrigen in der folgenden Übersicht aufgeführten äginäischen Mafse
12. Die eingangs erwähnte provinziale Artabe, die als Getreidemaks
denselben Betrag darstellte wie der babylonische Maris als Flüssigkeits-
mals, ordnet sich num als I Drittel oder 10 Dreilsigstel des Kubus
der kleinen Elle ein.
13. Der Chus der Lakedämonier hat nach den Angaben griechischer
Autoren zwischen 13 und 1} attischem Chus betragen‘); das genaue
Mals war 1} äginäischer Chus — 4,561. Danach kommen auf den
Nakonischen Metretes 14, auf den Medimnos 2 äginäische Metreten und
die entsprechenden Beträge auf die übrigen Mafse, wie aus der folgen-
den Übersicht zu ersehen ist. Die einzelnen Posten sind dort, wie bei
dem äginäischen Mafse, auf Dreifsigstel des Kubus der kleinen Eile
zurückgeführt; doch läßst sich das Iakonische Mafs passend auch auf
elben
1) Gewichte dee Altertums 60.
9) Aristot. Adn. woher. 10. Val. Gow. des Altert. 50,8, wo jedoch, nachdem
dus Mafs der altügyptischen Artabe — 30,474 (statt 30,45) Liter sich ergeben hat,
die Boträge des Aginäischen Metretes und der römischen Amphora um je 2, und
des attischen Metretes um 3 Centiliter zu erhöhen sind.
3) Dieser fünfstellige Wert ist hier ala Zwölftel des Aginkischen Motretes
ausgerechnet, damit bei den Multiplikationen keine Fehler sich einschleichen;
sonst ist die Zahl zu der Annäherung 3,04 abzurunden.
4) Metrologie 500.
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologio I 281
Sechzigstel desselben Kubus zurückführen. Dann erscheint die Choinix
als 1 Sechzigstel, der Chus als 3, die rerdprn olvov als 9 Sechzigstel.')
Kubus der kleinen ägyptischen Elle = 91,185 Lite:
24 Dreifsigetel = 1 Iakonischer Medimnoe
Bi, Metnen
16% Zu ügindlacher Medien,
a8 ” -1ı ” Metretes 5 R
10% =1 Artabe nach der Norm des babylonischen Maris
%&0% 1 akonischer Hoklaus .
2554 Bginklscher Chun
%0.0=1 akonische Choiniz .
35 = 1 Aginiche Choiniz
2002 = 1 Iakonische Koiple
KU Agintische Kolyle
14. Die vorhergehenden Übersichten beginnen gleicht
24 Dreilsigsteln oder 4 Fünfteln des Kubus der zugehörigen Elle.
Setzen wir jedesmal dieses oberste Mals als Einheit, so ordnen sich
die ägyptischen Mafso nach der Regel der fortschreitenden Halbierung
bis zum Hekt und weiter als binäre Teile des Hekt bis zum Vierund-
sechzigstel (ob. 8.89) unter. Dagegen hat bei den griechischen Mafsen,
einschliefslich der ptolemäischen, von der obersten Einheit abwärts die
von früher her bekannte, in der Hauptsache duodecimale, teilweise
jedoch auch binäre Einteilung stattgefunden.)
15. Die römischen Hohlmafse haben sich eng an die attisch-ptole-
möischen angeschlossen; als Hauptmals jedoch wurde unter dem Namen
quadrantal oder amphora der Öxrdgovs wergmeis = 3 Artabe gesetzt,
weil dieser Betrag den Kubus des römischen Fulses darstellte. Auch
in dem ptolemäischen Systeme, das aus dem Kubus der Elle von
0,462 m abgeleitet. war, ist dem Kubus des zugehörigen Fufses eine
bedeutsame Stelle zugewiesen worden. Denn da der Kubus der ptole-
möischen Elle 33 thesaurische Artabe falste (ob. $ 1), mithin zu dieser
Artebe wie 27:8 und die entsprechenden Längenmalse wie 3:2 sich
verhielten, so erkennen wir in der Kante des Würfels im Botrago
einer thesaurischen Artabe den ptolemäischen Fuls von 0, 308 1.)
1) Herodot 6, 57. Vgl. Motrologio a. a. O. Die serdgen olson, das Viertel
des Iakonischen Metretes, war demnach gleich 13,68 1.
2) Metrologie 104. 106. 505. 696. Pauly-Wisowa Suppl-Bd. As.
3) Die Ausrechnung von V29,18 Kubikdecimeter führt auf 3,079 Deeimeter
oder abgerundet 0,808 m. — Beiläußig sei erwähnt, dafs 3 thesaurische Artaben,
die sich mit 10 römischen Modien — 87,54] glichen, schr nahe den Kubus der
Archie £. Vapprasfoechung. 1123 Er
282 1. Aufsätze
Ähnlich hat Pheidon das Mafs von 80 Hin — 36,474 1, das in seinem
Systeme den Metretes bildete, als Kubus aufgefafst, und diesem die
Kante == 0,332 m als Fuls zur Seite gesetzt. Das ist der bekannte
babylonische Fufs im Betrago von 0,330 bis 0,332 m), der auch als
kleinasiatisches, gallisches und germanisches Längenmafs bezeugt ist.?)
Da nun dieser Fufs sich zur babylonischen Doppelelle wie 1:3 ver-
halten hat, s0 mufs sein Kubus, d.i. das Mafs von 80 Hin, mit 27
multipliziert den Kubus der babylonischen Doppelelle orgeben. Die
Ausrechnung führt auf 994,7 1, was mit einer verschwindend kleinen
Abweichung gleich dem Zehnfachen des Kubus der ptolemäischen Elle
(ob. $ 3) ist, und wie dieser Kubus nach dem Gewichte von 100
schweren. babylonischen Gewichtsminen ursprüngliche Norm geregelt
war, so ergeben sich nun 1000 solche Minen als das Gewicht des den
Kubus der bahylonischen Doppelelle füllenden Wassers. Für die
Doppelelle selbst gewinnen wir ferner in gesicherter Annäherung den
Wert von 0,995 m, und daraus berechnen sich für die Elle 0,497, für
den Fußs 0,832 m, für die Fingerbreite — &, der Doppelelle 16,6 mm)
16. So haben die Papyri es ermöglicht, drei babylonisch-ägsptische
Hohlmafse als Kuben der Ellen von 0,995, 0,462 und 0,450 m zu er-
kennen, ihre Regelung nach den Gewichten von 1000, bezw. 100 alt-
babylonischen Minen ($ 15.4) und, anlangend den Kubus der Elle von
tömischen Elle — 87,53 1 darstellen. Auch hierin zeigt sich die Verwandtschaft
mit dem ptolemlischen Systeme: dort war die Arlabe aus dem Kubus der Elle
abgeleitet und neben ihr wurde der Kubus dos Fufses als ein besonderes Mais
gebildet; bei den Römern regulierte der Kulus des Fulcs die Hohlmalse, doch
fand auch der Kubus der Elle als das Zehnfache des hauptsüchlichen Tracken-
mafıes eine Stelle in dem Systeme,
1) Lehmann Verbandl. der Berliner anthropol. Gesellsch. 1889, 290 bestimmt.
die babylonische Doppelelle zwischen 0,990 und 0,907 m, woraus sich für den
habylonischen Fuß als das Drittel der Doppolello 0,380--0,3538 m ergeben. Vgl.
desselben Altbabyl. Mafı- und Gewichtesystem, Actcu du s" Congrös international
des Orientalistes 1889, section s£mitigue, 196£. 199 .; Verhandl. der Berl. anthro-
pol. Gesellsch. 1896, 456. Nissen Iw. y. Müllers Handb. der Klass. Altertums-
wien. 1° 907.
2) Nisson a. a. 0.208. Haltsch bei Pauly-Wissowa Drusianus pes.
3) Die dritte Wurzel aus den oben berechneten 984,7 Litern oder Kubik-
decimetern ergicht in vierstelliger Ausrechnung 9,940 dm. Aber auch aus dem
schnfachen Betrage des Kubus der ptolemäischen Elle — 894,8 kbdm ziehen wir
in vierselliger Ausrechnung eine dritte Wursel von 9,949 dm. Demnach sind als
vierstellige Annüherungen für die Doppelelle 0,9949 m, für die Elle 0,4974, für
den Fafs 0,3818 m, für die Norm der Fingerbreite auf dem Mafsstabe des Gudea
10,58 mm, und um xo mehr die oben angeführten dreistelligen Annäherungen ge-
sichert, Die Epoche des Patesi Guden wird von Lehmann Zwei Hauptprobleme
der altorientalischen Chronologie 179 zwischen 2750 und 2710 v. Chr. gesetzt
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Motrologie IT 283
0,450 m, nach dem Gewichte von 1000 ügyptischen Deben ($ 9) nach-
zuweisen, endlich auch eine Reihe griechischer, ptolemäischer und
römisch-provinzialer Hohlmafse nach den Kuben von Eillen- oder Fuls-
imafson zu bestimmen.
II. Artabe und Choinix.
1. Wir geben zunächst einen Überblick über die fünf im vorigen
Abschnitte ermittelten Artaben. Nur bei der ptolemäischen Artabe ist
als Teilmaßs eine Choinix bezeugt; es wird also zu erörtern sein, ob
otwa auch zu der einen oder anderen der übrigen Artaben eine Choinix
gehört hat und was für einen Betrag sie gehabt haben mag.
A. Mafs von s0 Hin (altügyptische Artabe) = } des Kubus der kleinen
ügyptischen Elle = 30,474 1; dazu Unterableilungen von 40, 20, 10 und 1 Hin.
Am nüchsten der ptolemäischen Choinix von 0,821 1 stand ein Mafs von 2 Hin
og.
B. Ptolemdische Artabe = 3 des Kubus der ptolemi
Die piolemäische Choinix war = %y Arlabe = 0,881 1.
C. Artabe nach dem Steuer. oder Pächtermaßs = 13 thesaurische Artabe
=> 37,81. Sie war in 90 Kotylen zu 0,991 1 eingeteilt (Abschn. VI a. E). Ver-
gleichen wir damit das System der georgischen Mafsc (Motrologie 028), in welchem
‚in Metretos von ähnlichem Betrage auch 96 Kotplen, aber keine Choiniken unter
sich hatte, so ist en nicht gerade wahrscheinlich, daf n Artabe eine
Choinix als Teilmafs gehört habe. Wollte man ca, wie im ptolemäischen Systeme,
mit einer Choinix von 9 Kotylen versuchen, #0 würde man auf 3 + 0,891 1= 1,1781
kommen, was ein auffällig hoher Betrag sein würde, während anderseits eine
Choinix zu 2 Kotylen — 0,82 1 ala zu klein erscheinen mülste. Alk porgamen
sches Mafs nt dieselbe Artabe 80 Kotylen unter sich gehabt (ob. I $ 1a E);
versuchen wir es mit einer Choinix von 2 solchen Kotylen, s0 kommen wir a
den on sich nicht unwahrscheinlichen Betrag von 0,038 1.
D. Artabe nach der Norm des babylonischen Maris — } Kubus der klein
Agsptischen Elle — 3039 1 Als Teile des Maris sind das Scchzigetel und dessen
Vierfaches, die Kapithe, bekannt. Stellen wir dem Sechrigetel — 0,5005 1 das
Doppelte —» 1,018 1 zur Seite, 0 erhalten wir den Betrag der äginhischen Choinix
(ug)
E. Thesaurische Artabe = Kubus des ptolemlischen Fufıes = des Kubus
der piolemäischen Eile — #4 des Kubus der kleinen Agyptischen File (ob. I1$ 9)
= 29181. Da dieser Kubus 200 Hin falste (I 9 10), so folgt unmittelbar, dı
die thesaurische Artabe 64 Hin enthielt. Wenn sich nun die Annahme bei A,
dafs swei Hin als Choinix gelten, bestätigt, so kommen auf die thesnurische Artabe
32 solche Choiniken.
2. Nun weisen die Papyri und Ostraka aus ptolemiischer und
römischer Zeit fünf verschiedene Artaben nach, die der Reihe nach
40, 30, 29, 26, 24 Choiniken enthalten haben.‘) Diese Choinix ist
‚chen Elle = 80,89 1.
1) Wilcken Griech. Ontraka 1 741 f. Statt der Lesung «Bä, d. i. drrtenausn-
ro01goisınor (ebd. 748) vermutet Wilcken ol. 9. 129 Aaz. Doch iet im Pap. Gran-
1
284 1. Aufsätze
also ein Einheitsmals gewesen, nach welchem eine Anzahl gröfserer
Mafse reguliert war; allein über ihren Betrag schweigt die Überliefe-
rung. Doch ist zu erwarten, dafs unter den zunächst noch unbestimm-
ten gröfseren Malsen es nicht an solchen fehlen wird, über die wir aus
anderen Quellen unterrichtet sind. Wenn es dann gelingt eine Choinix
aufzufinden, unter deren Vielfachen möglichst viele anderweit fest-
stehende Malse erscheinen, so wird diese Lösung als die wahrschein-
lichste gelten dürfen.
3. Wollten wir es versuchen, die ptolemäische Choinix von 0,8211
zu grunde zu legen, so müfsten wir ein neues Hauptmals von 40
solchen Choiniken = 32,83 1 aufstellen, das sich zur ptolemäischen
Artabe wie 5:6 verhalten würde. Das ist an sich nicht unwahrschein-
lich, da dasselbe Verhältnis bei mehreren anderen Malsen des Alter-
tums uns entgegentritt‘) und ein Betrag von 40 ptolemäischen Choi-
miken leicht in das früher dargestellte System (II $ 3) als 10
Dreilsigstel oder 1 Drittel der Kubikelle eingefügt werden könnte.
Allein nach der Mafs- und Gewichtstafel von Oxyrhynchos (unt. IV $ 1)
soll die zei — } w£öuwog— } iulsxron sein. Wollten wir hier die
ptolomische Choinix einsetzen, so würden wir auf einen Medimnos
kommen, der gleich der ptolemäischen Artabe wäre, während wir doch
von einem um } kleineren Artabenmafse ausgingen, und weiter würden
wir ein jniextov erhalten, das an die Stelle des ptolemäischen Chus
trüte. Eines ist so unstatfhaft wio das andere, und dazu kommt noch,
dafs unter den Artaben der Papyri ($ 2), wenn wir die Male nach
der ptolemäischen Choinix zu bestimmen versuchen, zwar die 40 und
24 Choiniken in das System des alexandrinischen Sextars (unt: IV $ 3%)
als Beträge von 45 und 27 Soxtaren sich einfügen lassen, im ganzen
aber die Reihe von 40, 30, 29, 26, 24 ptolemäischen Choiniken®) den
sonst bekannten und im Verkehr beliebten Malsen fremdurtig gegen-
über stehen würde. Endlich muls die ptolemäische Choinix, da sie nur
0,8211 falst, als zu klein für eine Tagesration ($ 4) erscheinen.
fell 118, 19, wie FG. Kenyon auf meine Anfrage freundlichst mitgeteilt hat,
deutlich und unserkennbar «0% geschrieben,
1) Wie 6:5 steht die altägyptische Artabe zur Artabe nach der Norm des
babylonischen Maris (Drei Hohlmafse u. s. w. 88), ebenso auch die Artabe nach
dem Steuer- oder Pächtermaßs zum hispanischen Motrotes (ob. II $ 1 a. E), end-
ich auch der pontische Modins und der kastrensis zum pontischen Kypros (Drei
Hohlmalse 83. 35). Die 39,881, die auf eine Artabo von 40 plolemäischen Choi-
niken kommen würden, sind = 10 attisch-ptolenikischen Chus.
2) Zu dem Betrage von 40 ptolemäischen Choinikon — 32,98 1 würden hinzu
kommen 30 Choin. = 24,62 1, 29 Choin. = 23,80 1, 26 Choin. == 28,14 I, 24 Choin.
19701
Friedrich Hultsch: Beitrige zur ägyptischen Metrologie IT 285
4. Es kann aber auch die Choinix der Papyri als }, der ptole-
müischen Artabe gesetzt, mithin ein Teilmafs von 0,985 1, das sich zur
ptolemäischen Choinix wie 6:5 verhielt, angenommen werden. Diesen
Weg hat Wilcken?) eingeschlagen und in dem Mafse von 0,985 1 einen
wahrscheinlichen Wert für die Ration an Weizen, die dem römischen
Legionar in Agypten täglich verabreicht wurde, ermittelt. Als monat-
liche Lieferung würde dann die Artabe von 30 Choiniken mit einem
Gehalte von 29,54 1 eintreten. Allein dieses Mafs steht zwar der
thesaurischen Artabe von 29,18 1 nahe, unterscheidet sich aber immer-
hin so merklich, dafs es rätlich erscheint, noch andere Lösungsversuche
in Betracht zu ziehen.
5. Wie schon angedeutet wurde ($ 1 D), könnte man in der Artabe
‚nach der Norm des babylonischen Maris eine solche von 30 Choiniken
zu 1,013 1 erblicken. Dieser würde dann eine Artabe von 40 Choi-
niken — 40,53 1 zur Seite treten und die Artaben von 29, 26, 24
Choiniken würden sich der Reihe nach auf 29,38 1, 26,34 1, 24,32 1
stellen. Hier würden zwar das Einheitsmafs als äginäische Choinix
(ob. IT $ 13) und ein Hauptmafs als babylonischer Maris bekannt sei
allein es ist abzuwarten, ob nicht andere Male, die ganz auf ägypt
schem Boden erwachsen sind, aufgefunden und als Betrüge von 40 u.».w.
‚Choiniken bestimmt werden können.
6. Wollte man die thesaurische Artabe ($1E) als Mafs von 30
‚Choiniken zu 0,073 1 ansprechen, so erhebt sich dagegen das Bedenken,
als sie genau 32 Choiniken zu 2 Hin enthält und 40 solche Choiniken
dns wohlbekannte Mafs der altägyptischen Artabe ($ 1 A) darstellen.
7. Nun bleiben noch zwei ägyptische Hauptmalse, deren jedes
wahrscheinlich in 40 Unterabteilungen zerlegt worden ist. Das Vier-
zigstel der Artabe nach dem Steuor- oder Pächtermafse ($1C) beträgt
2 pergamenische Kotylen — 0,938 .. Das scheint ein annehmbarer
Betrag zu sein; allein wenn wir danach die Artaben zu 30, 29, 26 und
24 Choiniken bestimmen wollen, so stofsen wir nirgends auf Malse,
die anderen bekannten Mafsen gleich sind oder zu ihnen in glatten
Verhältnissen stehen.
8. Setzen wir aber endlich 80 Hin ($ 1A) als Mafs von 40 Choi-
niken ein, so haben wir erstens einen Betrag, der schon längst als alt-
ägyptische Artabe bekannt ist, zweitens eine Choinix, die als Doppeltes
des Hin leicht in das System dieser Artabe sich einfügt, drittens in
den Artaben zu 30 und 24 Choiniken solche Mafse, die sich zwanglos
in das nach dem syrisch-alexandrinischen Sextar geregelte System von
1) Gricch. Ostraka 1 146
286 1. Aufsätze
ägyptischen und griechisch-römischen Mafsen einordnen und zugleich
glatte Verhältnisse zur thesaurischen Artabe aufweisen. Denn auf den
Kubus der kleinen ägyptischen Elle (ob. II $ 10) sind nun 100 Choi-
niken zu rechnen, und es ordnen sich diesem Kubus als 40 bis
1 Hundertstel unter
die altägyptische, in den Papyri ala Mafs von 40 Hin er-
scheinende Artabe. ERRTE 40 Choin. = 36,474 1
die thesnurische Artabo vi
die dritte in den Papgri erscheinende Artabe
dio vierte Artabe der Papyri
die fünf nn om
die sechste nn m
das Mafı von’ Hin
9. Aus dieser Übersicht heben wir zunächst eine Gruppe von
Malsen hervor, deren Zusammengehörigkeit sofort in die Augen springt,
wenn wir sie auf Boträge von sprisch-alexandrinischen Sextaren zurlick-
führen, die sich zum römischen Sextar wie 4:3) und zu unserer
?) verhalten. Nach diesem Sextar, der auf 0,729 1
auskommt, habe ich früher ein vom attisc ‚chen Medimnos bis
zum römischen Modius reichendes System zusammengestellt®); jetzt
füge ich den Medimnos des metrologischen Fragments von Oxyrhyu-
chos (unt. IV $ 1), die altägyptische Artabe und die Artabe von 24
(Choiniken, endlich die Hälfte des pontischen Kypros hinzu und stelle
eine Reihe A von dekadisch abgestuften, aus dem Kubus der kleinen
ägyptischen Elle abgeleiteten Malsen‘) gegenüber einer Reihe B von
1) Metrologie 586. Drei Hohlmate 84.
2) Der römische Soxtar ist = 2 attisch-ptolemäischen Kotylen (Metrologie
106.620), min — 5 dr Ka dr pcemächen ie (193.0, Danach
Choinix wie 4:
bern ich dnr anchalsannsche Srtar ale 1, demeben Kabne. Da-
green it die Chi u 2Min 1; dr Ka der Meinen Sernchen Fe
(US 8) Da sich die genannlan Kuben wie 27:28 verhalten (1 $ 9), «0 orgiebt
ich ala Verhältnis des sprisch-alexandrinischen Sextars zur ägyptischen Choinix
m _ı1
Fer
Soxtar ist = 5:3
3) Drei Hohlmafeo 85
4) Zu den in der vorhergehenden Übersicht aufgeführten Mafsen kommt noch
der Medimnos des Fragmentes von Oxprhynchos mit 48 Choiniken, der pontische,
Kypros mit 16 Choiniken und dessen Hälfte mit # Choiniken. Wie aus dem
rüber Bemerkten hervorgeht, fafsle der alexandrinische Sextar }, der römische
=4:5. Das Verhältnis derselben Choinix zum römischen
Friedrich Hultsch: Beiträge sur ügyptischen Metrologie IT 287
griechisch-römischen Mafsen, die zum Kubus der solonisch-ptolemäischen
Elle gehören.‘) Beide Reihen vereinigen sich, wie noch gezeigt werden
wird, zu einem Sexagesimalsystem, an dessen Spitze der Medimnos des
eben erwähnten Papyrusfragmentes steht (IV $ 4):
Medimnos des wetrlogischen Fragmentes von Gepäyncen |
sttischer Motretes, ptolemäische Artabe Sa |
altägyptische Artabe Pe
fhesaurische Artabe . . . R z
Artabo von 24 Choiniken I
kastrensis modiun?) . |
pontischer Kypros‘) N
siclischer Madius‘) i
attischer Hekteus, römischer Modioe. !
Hälfte des pontischen Kypros |
Die Abstufungen in Reihe A bedürfen keiner Erläuterung; doch
möge schon hier auf die Vergleichung der Einteilung des Mafses von
160 Hin mit jener des Medimnos von 48 Choiniken hingewiesen wer-
den (unt. $ 16). Setzen wir die thesaurische Artabe als Rinheit, so
ordnen sich die in Reihe A folgenden Mafse als 4, 4, } unter.
10. Ebenfalls auf eine dekadische Gruppierung ist; die Artabe von.
30 Choiniken zurückzuführen. Die ptolemäische Kotyle (ob. II $ 3)
hielt 0,2736 }, mithin ihr Hundertfaches 27,30 1 = 30 ägyptische Choi-
niken oder 50 römische Sextare. Wenn nach dieser Artabe die monat-
lichen Rationen für die ägyptischen Legionare vermessen wurden, so
kam auf den Tag ein Betrag von 0,912 1, was wohl als ausreichend
anzuschen ist.
1
2"
1) Der attische Medimnos beträgt 16, der attische Metretes oder die ptole-
mlische Artabe 12 Dreifigstel des Kubus der Elle von 0,462 m (ob. 153.7),
woraus sich, nach den gegebenen Verhältnissen, für den kastrensis modius dj,
für den sielischen Modius 33, für den römischen Modius 23 Dreifsigstel oder
attisch-ptolemäische Chus berechnen.
2) Zu 50 solchen Sextaren bestimmt Epipbanios das hobrlisch-syrische Öl-
mals Adßog (oder fedon, Berog u.».w), das der altägyptischen Artabe gleich war.
eript. 1261, % 371,11. 278,91. 2; U 100,14. 47. 10%, 5. Motro-
logie 687.
9) Metrologio 515. 020 £. 63%.
a) End, 7a,
5) Ebd. 665. vgl. mit 688. Drei Hohlmafse 84 f,
238 1. Aufsätze
11. Die Aufgabe, die verschiedenen in den Papgri vorkommenden
Artaben zu erklären, ist nun soweit gelöst, dafs wir in dem Maße von
40 Choiniken die altägyptische Artabe, in der anderweit bekannten
{hesaurischen Artabe ein Mafs von 32 Choiniken, in der Artabe von
24 Choiniken das dazugehörige Dreiviertelmafs, endlich in der Artabe
von 30 Choiniken das Hundertfache der ptolemäischen Kotyle erkannt
haben. Nächstdem wird die Artabe von 26 Choiniken zurückzuführen
sein auf den Zuschlag von }, zur Artabe von 24 Choiniken.‘) Wahr-
scheinlich hat dieses Mafs eine Annäherung an das Doppelte des
syrischen Saton dargestellt. Denn das ursprünglich dem babylonischen
Maris untergeordnete Saton war als phönikisch-hebräischer und sicili-
scher Modius zu 16 alexandrinischen (—214 römischen) Sextaren an-
gesetzt; daneben nber erscheint auch eine Normierung anf 163 alexan-
drinische Soxtare.2) Dazwischen schiebt sich nun ein ägyptisches Mafs
von 13 Choiniken — 164 alexandrinischen Sextaren — 11,85 1 ein,
dessen Doppeltes die Artabe von 26 Choiniken war.
12. Aus welchem Anlasse endlich neben der Artabe von 30 Choi-
niken ein konkretes, um } kleineres Mals eingeführt worden ist, bleibt
zweifelhaft. Die Vermutung, dafs diese Artabe eine Abminderang
monatlicher Forderungen oder Leistungen von je 30 auf 29 Choiniken
dargestellt habe, würde in den bis jetzt erschlossenen Quellen keine
Bestätigung finden. Wohl aber darf man den wergyeig Öxrdgous, der
auch als xegdjuov olvov erscheint (unt. VIT$ 1 g. E.), zur Vergleichung
heranziehen; denn an dieses 20,26 1 betragende Zwoidrittelmafs der
ptolemäischen Artahe kam die Artabe von 29 Choiniken — 26,45 nahe
heran. Während also die übrigen ägyptischen Hohlmafse, je nachdem
sie von den Kuben der ptolemäischen oder der kleinen ägyptischen
Eile abgeleitet waren, sowohl nach ihrer Gliederung als in den Be-
trägen merklich von einander abwichen (II $ 3. 10. III $ 8), berührten
sich Kornmafs und Weinmafs mit einem geringen Unterschiede in der
Artabe von 29 Choiniken und dem Metretes von 8 Chns.’)
1) Dor Zuschlag von 7, zu einem drnduergor wird uns am Fnde dieses Ab-
schnittes begegnen. Die Erhöhung mm 74 oder „+ eines ursprünglichen Betrages
hat bei Gewichten häufig stattgefunden. Vgl. Gewichte des Altertuma 41. 1063
2) Metrologie 288. 500. 096. 65 f.
3) Die Artabe von 20 Choiniken ist — 58 Hin. Der Metretes von 8 Chus
hält 96 Kotplen (unt. VII $ 8), deren jede zur Choinix sich wie 3:10 und zum
Min wie 8:5 verhält (I 5 19). Demnach ist der Motretee von 96 Kotylen
= 573 Hin. Brugsch (ant VII 9 2) hat dafür 38 Hin gerechnet und ist so auf
denselben Betrag gekommen, den wir für die Artabe von 29 Choiniken ansetzen.
Nach Paolina Salluzai Sui prewri in Rpitto, Rivista di storia antiea, nuora ser,
VI (10ON), 18. 34. 398. soll diese Artabe im privaten Verkehr zum Abmessen des
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologie I] 289
13. Die altägyptische Artabe, d. i. das Mafs vom 80 Hin oder
40 Choiniken, entsprach einem Wassergewichte von 400 Deben (ob. II
$ 10); mithin kommen auf die übrigen oben ($ 8) angeführten Artaben
der Reihe nach 320, 300, 290, 260, 240 Deben, und auf die Choinix
10 Deben — 100 Kite.) Unter den kleineren und kleinsten Hohl-
mafsen, die von den Metrologen und Ärzten der Kaiserzeit erwähnt
und näher bestimmt werden), findet sich auch ein uey« uvorgon — +
attisch-ptolemäische Kotyle und eine zen # wıxgd— 4, Kotyle.) Da
die altigyptische Artabe mit dem Wassergewichte von 400 Deben zur
ptolemäischen Artabe, die dem attischen Metretes gleich ist, sich wie
25:27 verhält und die Tetztere Artabe unter sich 144 Kotylen hatt),
so kommt auf die attisch-ptolemäische Kotyle ein Wassergewicht von
#233 Deben, mithin auf ihr Drittel, das udy« uuorgov, 1 Deben
10 Kite, und auf ihr Dreifsigstel 1 Kite. Nun ist das Drittel der
attisch-ptolemäischen Kotyle nichts anderes als das Zehntel der ägyp-
tischen Choinix zu 2 Hin‘); wir erhalten also eine zweistufige Dezimal-
teilung der Choinix mit den Beträgen:
Cheinix ? 912 Centiliter, Wawergewicht 100 Kite
Mira deren ne m .
in nd... Dee N 1,
‚Auch die Hälfte der Choinix, das altägyptische Hin, hat die gleiche
Einteilung gehabt:
Weinens allgemein üblich gewesen sein. Doch würden dann die Weizenpreise
des 2. Jahrh. v. Chr. (Salluzzi 34) im Vergleich zu denen des 3. Jahrh. (Wilcken
16676) eine kaum glaubliche Steigerung ergeben, da schon bei Annahme der
ptolemiischen Artabe, die weit größer als jene von 29 Choiniken war, für das
2. Jahrh. die Preise nahezu doppelt so hoch als im 8. Jahrh. sich stellen,
1) Da die ptolemkische Drachme # Kite betrug (Gewichte des Altertums 44),
0 berechnen sich für die Choinix 250 Drachmen Wassorgewicht, ffir die Artabe
von 40 Choiniken 10000 Drachmen oder 14 Talent, für die Artabe von 24 Ch
niken 6000 Dr. — 1 Talent, für den Medimnos des Fragmentes von Osyrhynchos
? Talente.
®) Wie im plebiseitum Silionum (Metrologie 114) gehen in den metrologischen
"Tafeln die Bestimmungen nach den Verhältnissen zu einem Hauptmafse und die
Angaben nach dem Weingewichte neben einander her. Wasser (besonders Ragen-
wasser) und Wein gelten als gleich schwer. Motrol, seript. 1228. 239, 11. 18
250, 3. 288, 6. 230. 2401. 247. 2601. Motrologie 114. 1241.
3) Metrologie 286 1,1. 238, IV,
4 Oben 1193. 7. 9 und, anlangend die Teilung des at
der ptolemäischen Artabe in 144 Kotylen, Metrologie 104. 6%.
attisch-ptolemlische Kotyle verhält sich zur ägyptischen Choinix.
27.0 ı ee
een st z Kotylo = „5 Choini.
hen Motrotes und
— 3:10, mith
290 1. Aufsätze
Hin (1510) B 456, Wgw. 50 Kite
wöndas = } piolem. Kotyle‘) Due N Dr er zu
mopludgier — 45 Kotyler) BL T Der u
Zwei andere Belege für die Dezimalteilung ägyptischer Mafse wer-
den wir unten ($ 175) anführen.
14. Die Teile der Artaben werden bald in Reihen von Einheits-
teilen®), bald nach konkreten Teilmafsen‘) verrechnet. Letztere werden
entweder als Bruchteilo der Artabe oder als goisık, rergugofuınor u.8. w.
bezeichnet,
15. Als konkrete Teilmafse werden mehrfach erwähnt ein uirgov
Tirugrov und ein wergon 3yd00v.°) Tine Zerlogung in Hälften, Viertel
und Achtel dürfen wir für jede Artabe voraussetzen; besonders aber
worden diejenigen Muse in Betracht kommen, deren Achtel noch ganze
Zahlen von Choiniken darstellen. Das sind die altägyptische, die the-
saurische und die 24 Choiniken enthaltende Artabe. Da nun auch ein
Exrov uergov vorkommt‘), welches, wenn wir als sechsten Teil eine
gunze Zahl von Choiniken suchen, nur zu der Artabe von 24 Choi-
niken palst, so werden wir auch das r&rgurov und das öydoow mit,
Recht als Teile diesor Artabe ansetzen. Dazu kommen ein Getreide-
mals m’t'3 oder m'd, wära oder wdriov (much werteiov uergor), das
von Brugsch als ;, Artabe gedeutet wird und dessen Dreifaches als
Toudriov erscheint.”) Da nun aulserdem auch ein ergo Eezotvixon
und ein w. rergazoivixon überliefert sind), so läfst sich mit grolser
Wahrscheinlichkeit die folgende Übersicht zusammenstellen:
1) Metrologie 686 £, I-IIT. 688, VI
9) Ebd. 088, IV.
3) Die von Wilcken Griech. Ostraka I 748 fl. nachgewiesenen Artabenbrüche,
felgen der ägyptischen Duodezimalteilung, die später in Nalien als As-Teilung
erscheint, vgl. Gewichte des Altertums 1341. 80 sind die Arlabenbrüche }, 4, }»
dad An din der Reihe nach identisch mit den römischen Teilen somis, triens,
sescunein, uncia, semuneia, sicliens.
Tzoof,
6) Wilcken 1 760. 770. 178. Grenfell-Hunt Faydm Towns Nr. 89. BGU IL
Nr. 888, 13. 603, 21.99. 004, 17. Ein Weinmals eiragrov = | xseduor wird unt.
VII 6 erwähnt werden.
©) Wilcken 1 750. 773
) Brugsch Ägyptologie 380 f. Spiegelberg Die demotischen Papyrus der
Strafsb. Bibl. 30. Wilcken Griech. Ostraka I 751 £.; Archiv für Papyrusforsch. II
1481. Ein Mafs matah wird von Revillout Mölanges sur la mötrologio u. s. w. 118
i einem Ostrakon des 2. Jahrh. v. Chr. angeführt.
s) Wilcken 17501. 770. Grenfell-Hunt Faylm Towns Nr. 128, 11£. 151;
‚Amheret Papyri IT Nr. 90, 11. 91,9. BGU Nr. 614, 117. 688, 11. 044, 24. Dem
rergegoivio» hat nach Wilcken 750 1. das altügyptische ipt, das Hesychios olgır
Friedrich Hultsch: Beiträge var ügyptischen Metrologie IT 291
Artabe von 24 ägyptischen Choiniken nl
4 Artabe = ulroov seragrov oder Hkayolsınon oder reudrion ml
Em m mdreon Baron oder vergmgolmnen. . >. - 3871
En = ndronr Öydoor = 3 zone; - 161
Pe DEE 2 ee Er Fre
Bon rom. - 0a 1
16. Da die ptolemäische Kotyle zur ägyptischen Choinix sich wie
3:10 verhielt (DI $ 13), so kommen auf die Artabe von 24 Choiniken
80, auf den Medimnos (IV $ 1) 160 Kotylen. Vom Medimnos abwärts
erhalten wir also ein ganz ähnliches Teilungssystem, wie es früher für
den Kubus der kleinen ägyptischen Elle nachgewiesen wurde (II $ 10):
160 ptolem. Kotylen. . = 1 Medimnos zu 48 Choiniken
Bon weten Artabo zu 24 Choiniken
Pe er Huzalsıne
Pre = 1 Kazolsınor
We nn 1 Dydoo» zu 8 Choiniken
1.23 am 12220 0,8 Choiniken = 3 peydäer wierge (I $ 18)
17. Weiter et daraus die Gleichung des Medimnos mit 80, der
Artabe mit 40 und des &ezoivexov mit 10 römischen Sextaren. Zu
dem Eugolvınov sind, ähnlich wie vorher ($ 13) zur Choinix und zum
Hin, Zehntel und Hundertstel als Teilmafse hinzugetreten, nämlich das
Ptolemäische Dikotylon (römischer Sextar) = 0,547 | und ein xıußog
— } der hippiatrischen Kotyle == 0,0547 1.1)
18. Auch das wdriov hat ein Hundertstel unter sich gehabt; es
ist dus BasıArrdv xägvov, das in einem Abschnitte der Tafel der Kleo-
patra erwähnt und gleich 4 dyveigee zu } Unze — 0,0182 1 gesetzt wird.)
nennt, entsprochen. Brugsch a.a.0. setzt das algır = 6,618 1 } der piale-
imäischen Artabe, der er einen Betrag von 39,81 zueilt — 6 Choiniken zu 1,1021.
1) Metrologie 636, Y.
3) Auf den Sextar ist nach dem plebicitum Silianum ein Wasser- oder
Weingewicht von 1 Pfund $ Unzen zu rechnen (Metrologie 114.118) Statt dessen
werden in der Tafel der Kleopatra (Metrel. seript. 1 235, 16) 190 Drachmen ge-
setzt, wonach die Drachme auf } Unze = 4,56 g auskommt. Das war das (io-
wicht den ältesten Denam, später des Solidus Comstantins oder den ngdgiov der
Metrologen: Index zu den Metrol. seript. unter Ansdeior 3, ddyios, erdyior; Pal;
Wissowa Denarius $2 a. E. 11 a. E. Demnach sind die (3, die in der Tafl d
Klopatra (235,8) auf das Anoıderdv nigvor gerechnet werden, — Unze uud d
Mofa stellt sich ala „4 des rümischen Sextar oder „} der pielemäischen Kotyle
0182 1 herans (sel unt. V’$ 1). Ein anderes Aneılaxdr nigvor wird Motel
script. 1294, 8. 246, zu 3 erdpun on ı), Sextar = „, Kotyle = 0,197 | bestimmt;
wir worden auf dieses Mafs im V. Abschnitte ($ 4 g. E) zurückkommen. Bin
dritten Peaıdınds wägver wird zu 7 Drachmen und ein Iorrisdr ndgvor zu 18
stgdrie oder 1 Drachme bestimmt (Metrol. aript. I 231, 19. 243, 81. 208, 141)
292 1. Aufsätze
Zreischen wdrio und xdgvov wird als Zehntel ein Mafs von 0,1824 1 sich,
eingeschoben haben, das gleich 4 attisch-ptolemäischen xJ«der war.!)
19. Überblicken wir nochmals die Einteilung der Artabe von
24 Choiniken ($ 15), so ist klar, dafs das u£rgov rergegofvixov unge-
zwungen auch dor thesaurischen Artabe zu 32 Choiniken untergeordnet,
werden kann. Daun würde dieses Teilmafs im Betrage von 3,647 1
zum Öydoov werden und dazu ein r£ruprov von 7,205 ] kommen. Dies
ist die Hälfte des pontischen Kypros — 10. alexandrinische Sextare
AV $4); mithin ist } thesaurische Artabe durch den Kypros selhst,
= 14591 vortreten. Nehmen wir endlich noch das wirıo» zu 2 Choi-
niken und die Choinix selbst hinzu, so erhalten wir eine binäre Teilung
der thesaurischen Artabe bis herab zum Zweiunddreifsigstel,
20. Die Einordnung des Mafses von 4 Choiniken in dus System
der altägsptischen Artabe ist durch ein metrologisches Fragment von
Oxyrhynehos bezeugt, das zwar erst im 3. oder 4. Jahrh. n. Chr. von
einem ganz ungelehrton Schreiber zusammengestellt, aber aus alten und
guten Quellen hergeleitet; worden ist?): iger dgrdßn wirge 7, zo O8
uergous gives d, Gore ein rw Äprdßnv zunixov #. Wir finden
also auch hier, wie bei der Artabe zu #0 Hin (II $ 10), eine Kombi-
nation von dezimaler und binärer Teilung; nur war im alten Ägypten
auf die Artabe zunächst die binüre Teilung bis zum Achtel und dann
erst die Zerlegung des Achtels in 10 Hin angewendet worden; hier
aber zerfällt die Artahe zunächst in 10 uerge, deren jedes ein rerge-
zolvıxov war, mithin als Teile eine Hälfte — 2 gofrıxes und ein Viertel
= 1 yotnık unter sich hatte. Auch die Hälfte der Choinix ist von
Wilcken (Ostr. 1 741) nachgewiesen worden. In einer Urkunde aus
dem 4. bis 5. Jahrh. n. Chr. wird das Mafs von 4 Choiniken nach
seinem Verhältnisse zur Artabe als uFrgo» ätxuron bezeichnet.)
21. Wie früher gezeigt worden ist, betrug das rergaofuinon 3,051
und sein Zehnfaches, d. i. die altügyptische Artabe, 36,47 1. Auf beide
Mafse bezicht sich wahrscheinlich die Bezeichnung dpduor, die sowohl
zu ügrdßn als zu uergon rergazofvixov hinzugefügt wird.‘) Die dgd-
Da 18 ade das Gewicht des neronischen Denars = 3,61 5 darstellen, » wird
auch dem dritten Penämbe wiguor cin Wassergewicht von 7 solchen Denaren
zukommen. Die genaueren Bestimmungen geben wir unten V 5 4. 5.
1) Motrologio 104. 626. TOB
2) Grenfal-Hunt Oxprhynchus Papyri 18. 77,8
3) Grenfol-Hlunt Amherst Papyri IE Nr. 147, 10%. Ein Flavius Cyrllus hat
ur Aussaat 18} Artaben gereinigten Weizens entlichen und verspricht diesen Bo-
rag uch der Ernte ndrgp Bendto & aul wirds ürsuergjOn» zurückauersiaten
4) Wilcken 1 170-172, Grenfll-unt Fayam Towns Nr. 104. (1. Jahrh.
Friedrich Hultsch; Beiträge zur ügrptischen Metrologie IT 293
nor waren in Ägypten dio steingepflasterten, vielfach mit Sphinxreihen
geschmückten Plätze vor dem ersten Pylonenpaar der Tempel, welche
den Mittelpunkt des geschäftlichen Lebens bildeten); die Dromos-Artabe
und ihr Zehntel waren also die beim Marktvorkehr üblichen Malte, die
aber, wie das einst einem Pasion gehörige u£rgov Ögduo» rergezolnzov
beweist, auch beim Kleinhandel von Haus zu Haus verwendet wurden.?)
22. Da das Mafs von 4 Choiniken in dem metrologischen Frag-
mente von Oxyrhynchos schlechthin u£rgov benannt wird, so war die
zugehörige Artabe ein dexduergov. Durch den Zuschlag eines u£rgov
ist weiter, wie ein Papprus aus dem Fajum zeigt, ein Zudexdwergor
gebildet worden.*) Eine Lieferung von Gemüsesamen im Betrage von.
3 Artaben (zu 10 wre) ist nach Vereinbarung später uergp Eudene-
B£rgp, d. i. mit einem Naturalzins von 10 Prozent, zurückerstattet
worden. Wie der Zusammenhang zeigt, ging das Zudsxduergor als
konkretes Mafs neben der Artabe einher. Es hielt 40,12 1, übertraf
also die ptolemäische Artabe (II $ 3) um 4 Fünftel der ägyptischen
Choinix. (Fortsetzung folgt.)
Dresden. Friedrich Hultsch.
In. Chr), 101, 3. 246; Amherst Papyri IL Nr. 90,11. 91,9. BGU II Nr. 644, 4.
Ebd. 004, 16 wird ein nirgor des» ohne weiteren Zusatz erwähnt,
1) Strabo XVII p. 806 9:28. Wilcken I 771
2) Wilcken 1 1708.
3) Grenfoll-Hunt Faydım Towns Nr. 0, 14
Die Berliner Papyrusgrabungen in Horakleopolis Magna
im Winter 1898/9.
(Hierzu eine Karte von H, Schäfer)
1. Die Vorbereitungen.
Nachdem über hundert Jahre hindurch die Papyri lediglich von
den Eingeborenen Ägyptens gefunden waren, zeigten die Funde von
Flinders Potrie und bald darauf die im Auftrage des Egypt Explo-
ration Fund unternommenen Grabungen von Grenfell und Hunt,
dafs es einen ganz anderen Wert für die Wissenschaft hat, wenn von
geoigneten Forschern in planmäfsiger Weise Papyrusgrabungen aus-
geführt werden‘) Angeregt durch die Erzählungen von Greufell und
Hunt, die mir im Sommer 1897 ihre aus Oxyrhynchos heimgebrachten
Schätze im Queen’s College gezeigt hatten, sprach ich auf dem Dresdner
Philologentage 1897 den Wunsch aus, dafs auch bei uns in Deutsch
land solche systematischen Grabungen ermöglicht würden®), und die
Versammlung schlofs sich in einer von Alexander Conze beantragten
Resolution diesem Wunsche an. Darauf stellte ich im Januar 1898.
bei der Genoralverwaltung dor königlichen Museen zu Berlin den An-
trag, sie möge zu einer Papyrusgrabungs-Expedition für den Winter
18989 die nötigen Mittel bewilligen. Dank dem lebhaften Interesse,
das 8. Exeellenz der Herr Generaldirektor R. Schöne und der Direktor
der ägyptischen Abteilung A. Erman dem Unternohmen entgegen-
brachten, wurde mein Antrag angenommen und ich selbst mit der
Ausführung des Planes und der Leitung der Grabungen beauftragt.
Zu meiner Unterstützung und zugleich zur Vertretung der Museums-
interessen wurde mir der Direktorialassistent bei der ägyptischen Ab-
teilung, Dr. Heinrich Schäfer, zur Seite gestellt, wofür ich heute
beim Rückblick auf unsere gemeinsame Thätigkeit ganz besonders
1) Greufell-Hunt haben in der Einleitung zu den Fayum Thions über
ihre Grabungen im Faijäm berichtet. Vergl. ferner ihre Berichte im Archiv I
8. 216, 376, 560, II sl, ferner im Archwologieal Report 18956 8. 144 (ities of
the Faiydm), 1806,7 8. IF. (Oxyrhynchos and its papsri)
9) Vgl. U. Wilcken, Die griechischen Papyrusurkunden. Berlin 1807 (0. Reimer)
Uirich Wileken: Die Berliner Papgrusgrabungen in Herakleopolis Magna 205
dankbar bin, denn einen besseren Kameraden und thatkräftigeren
Helfer hätte ich nicht finden können.
Im Oktober 1898 fuhr ich nach Ägypten und wandte mich
zunächst zu dem ersten Teil meines Auftrages, der Auffindung
einer geeigneten Ausgrabungsstelle. Ich kann es hier nicht
unterlassen, Herm Dr. Ludwig Borchardt, dem jetzigen Attach6
beim Deutschen Generalkonsulat in Kairo, der damals beim Catalogue
gendrale des Gizch-Museums beschäftigt war, meinen würmsten Dank
dafür auszusprechen, dafs or meine Unternehmungen von Anfang bis
zu Ende in geradezu aufopfernder Weise mit Rat und That gefördert
hat. Auch Herrn Dr. von Bissing bin ich für freundliche Hilfe zu
aufrichtigem Dank verbunden.
Dem, der griechische Papyri finden will, bieten sich südwärts von
Kairo — däs Delta ist zur Konservierung der Papyri im allgemeinen
zu feucht?) — zwei vorschiedonartige Gebiete zur Auswahl dar: einer-
seits die Wüstenränder mit ihren Nokropolen und versandeten Städten®),
andererseits das Nilthal im engeren Sinne, das Fruchtland mit seinen
Stadt- und Dorfrainen. Ich hatte es übernommen, unter den lotzteren
einen Platz auszusuchen. Da ich zum ersten Mal in Ägypten war,
erschien es angezeigt, zunächst eine Stelle zu besuchen, aus der schon
viele Papyri hervorgekommen sind, um die örtlichen Rigentümlichkeiten
eines solchen Platzes kennen zu lernen und damit für die Beurteilung
der anderen Orte eine Grundlage zu gewinnen. So führ ich zunächst,
in das Faijüm und studierte hier einige Tage die Ruinen und Schutt-
haufen der alten Agaiworron xölıs, nördlich vom heutigen Medinet ol
Faijüm, aus denen seit 1877 viele Tausende von Papyri durch die Ein-
geborenen hervorgezogen worden sind. Die vortreffliche Speziulkarte,
die Georg Schweinfurth von dieser Ruinenstätte gezeichnet hat?),
unterstützte mich hierbei aufs beste. Von hier führ ich mit der Bahn
direkt nach Assuän (Zuvn), dem südlichsten für mich in Betracht
kommenden Punkt, und verwendete hier mehrere Tage, um die Ruinen
von Syene, Elephantine und Philae zu untersuchen. Nachdem ich eine
Feluke — ein offenes Ruderboot ohne Kajüte, mit grofsem Sogel —
gemietet hatte, führ ich von dort langsam den Nil stromabwärts wieder
nach Norden zu. Auf dieser dreiwöchentlichen Wasserfahrt besuchte
ich die Ruinen folgender Griechenstädte: Kom Ombu (Oußor), Bafı
1) Die Mendesischen Texte (sgl. oben 8. 136) verdanken ihre Erhaltung, wie
es scheint, dem Umstande, dafs sie halb verkohlt sind (vgl. die Herculanensischen
Rollen)
9) Hierzu vgl. unten den letzten Abschnitt
3) Zeitschr. d. Gescllach. f, Erdkunde zu Berlin 1887 No. 1,
296 1. Aufütze
(Axöhlovog zöhıg ij weydAn), el-Käb (Eläsıdvlas mörıg), Esneh (Aaröv
z6h6), Gebelön und Umgegend (Kooxodeikon zöhıg resp. Apgodiens
je), Erment (Egu@rdis), Karnak, Luxor und das Westufer (Aids
xöıg i weydin, Meuwövi u.s. w.), Küs (Aa6hkovos zöhız ij mxgd),
Keft (Köxrog) und Monäije (Ifrodeuais 'Egulov). Von hier aus wieder
die Bahn benutzend besuchte ich weiter die Ruinen von Esmundn (Eg-
Wob aöhıs ij ueydän), Behnesa (Okvgüpyov zölıs) und Ehndsje (Houxädovs
&öhıg). Nachdem ich zum Schlufs noch Schäfer bei seinen Ausgrabungen
in Abusir besucht hatte, kehrte ich nach sechswöchentlicher Ab-
wesenheit am 9. Dezember wieder nach Kairo zurück. Das Resultat
meiner Oriontierungsfahrt wur, dafs ich au den Service des antiguits
den Antrag stellte, mir Papyrusgrabungen in Eömunen und Ehnäsje
zu erlauben. Am 29. Dezember erhielt ich von dem damaligen General-
Qirektor, Mr. Vietor Loret, dem ich für sein freundliches Entgegen-
kommen zu wärmstem Dank verpflichtet bin, die erbetene Genehmigung
für Ehnäsje. Der andere Platz, Eimunen, konnte mir nicht cediert
werden, da er schon in anderen Händen war. Wenige Tage vorher
hatte ich die Wartezeit benutzt, um Gronfell und Hunt bei ihren
Ausgrabungen in Kasr el-banät (Bönusgele) in der Nordwestecke des
Faijüm zu besuchen. Mit gröfster Liebenswürdigkeit und Offenheit
zeigten und erklärten sie mir ihren Ausgrabungsbetrieb und manche
wertvolle Winke gaben tie mir mit, die mir dann bei meinen eigenen
Ausgrabungen zu statten gekommen sind. Nachdem ich durch Ver-
mittelung unseres deutschen Generalkonsuls in Kairo, des Herrn Ministers
Dr. von Müller sowie des ägyptischen Ministers des Innern vom Mudir
von Beni-Sudf, zu dessen Provinz mein Ausgrabungsfeld gehörte, Em-
pfehlungsbriefe an den Omde von Ehnäsje und den Kommandanten
des benachbarten Ssedment erhalten hatte, traf ich am Sylvesterabend
mit Schäfer, der von Abusir das Gepäck auf Kamelen herbeigeführt
hatte, in Ehnisje zusammen. Am Neujahrstage 1899 schlugen wir
unsere Zelte auf, und am 3. Januar begann die Ausgrabung.
2%. Die Ruinen der Griechenstädte als Papyrusfundplätze.
Ehe ich mich speziell zu dem Ausgrabungsfeld von Ehnäsje wende,
seien einige allgemeinere Bemerkungen über die von mir besuchten
Ruinenstätten vorausgeschiekt. Ich betrachte sie dabei unter dem Ge-
sichtspunkt, unter dem ich sie auf meiner Reise in erster Linie zu be-
trachten hatte, d.h. als Fundstätten für griechische Papyri.
Auf den Ruinenfoldern, wie sie sich heute dem Auge darbieten,
treten uns zwei verschiedene Bestandteile entgegen: Häuserruinen und
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakloopolis Magna 297
Schutthügel Das quantitative Verhältnis der beiden Massen zu ein-
ander ist überall ein beständig variierendes gewesen. Für die alten
Zeiten entzichen sich diese Verschiebungen unserer Kenntnis. Bei den
heutigen Stadtresten kann man schon im Verlauf eines einzigen Winters
künstliche Verschiebungen beobachten, denn durch die Ssebbächgrabungen
der Fellachen, auf die ich sogleich genauer eingehen will, werden immer
mehr Häusorruinen freigelegt, während die Schuttmassen abnehmen,
sowohl diejenigen, die sich im Laufe der Zeiten über die Häuser go-
breitet haben, durch deren Beseitigung eben die Hausruinen frei her-
Vortreten, als auch die freistehenden, nur ans Schutt bestehenden Hügel.
Je länger Ssebbich gegraben wird, desto mehr Hausruinen kommen
ans Tageslicht. Wenn Schweinfurth heute die Ruinen von Arsinoß
besuchte, so würde er bedeutend mehr Hausruinen dort finden, als er
1886 geschen und auf seiner Karte angedeutet hat. Der schon seit
längerer Zeit in Medinet el-Faijüm in nächster Nachbarschaft dieser
Ruinen lebende bayerische Ingenieur Herr Stadler erzählte mir ge-
sprächsweise, dafs die Häuserruinen dort erst seit etwa 18-20 Jahren
— also etwa seit 1878 — hervorgekommen seien, seitdem die Ein-
wohner nach Ssebbäch graben, früher soien nur glattgerundete Schutt-
hügel dort gewesen.') Ebenso haben Schäfer und ich bei unsoren
Besuchen in dem Ehnäsje benachbarten Ssedment el-gebol beobachten
können, wie hier, wo Schweinfurth und Erman noch im Jahre 1886
keine antiken Hausruinen gesehen haben, die schon bei unserem ersten
Besuch vom 18. Januar nicht unbedeutend erscheinenden Stadtruinen
bis zum März hin immer mehr wuchsen, bis wir schliefslich die frei-
gelegten Strafsen und Gassen dieser kleinen Niedorlassung durchwandern
konnten. Über die entsprechenden Beobachtungen in Ehnäsje vgl.
unten.
Es soll damit nicht gesagt sein, dafs alle Hausruinen, die heute
frei dastehen, erst durch die „Ssebbachin“ herausgograben sein müfsten.
Manche mögen seit dem Altertum frei von Schutt dagestanden haben,
doch wird sich das im Einzelfall nicht immer leicht feststellen lassen,
und es hängt das mit der anderen, unten zu behandelnden Frage zu-
wann überhaupt Ssebbich in Ägypten gegraben worden ist.
Die Häuser, um mit diesen zu beginnen, finden sich, wiewohl
fast überall ursprünglich eine Besiedelung der Ebene vorliegt, in schr
verschiedenen Höhenlagen, denn auch hier, wie auch sonst im Orient,
war es Sitte, oben auf dem planierten Schutt der eingestürzten Häuser
weiterzubauen. So konnten sich die Hausanlagen verschiedener Gene-
1) So nach meinem Tagebuch vom 28. Oktober 1898.
Arch Pappruforchung IL 374 ”
298 1. Aufsätze
rationen in mehreren Schichten übereinander erheben. In letzter
Konsequenz hierron liegen die heutigen Ortschaften meist oben auf
dem Schutt der alten Ansiedlungen. So steht z. B. der südöstliche
Teil von Assuän oben auf den alten Schutthiigeln. Wie tief das
Niveau der antiken Stadt lag, zeigt der Tempel mit den Inschriften
des Euergetes L, von dem jetzt nur die oberen Teile hervorragen.
Auch von dem heutigen Tafü liegen einige Teile (im Westen) oben
auf dem mächtigen Schutthügel. Dafs man auch schon im VII. Jahr-
hundert n. Chr. dort dv 79 öydnanı rig möRos wohnte, erwähnte
ich im Archiv 1 9. 105. Der freigelegte Horostempel zeigt uns das
Niveau der ptolemäischen Stadt. Ebenso liegt Mensije zum gröfsten
Teil auf dem Schutt der alten einst so glänzenden Ilroäsueis
Epuiov. Nur der südlichere Teil der alten Stadt liegt etwas freier,
doch hat man hier die Schutthaufen zum Teil planiert, um Me-
lonen darauf zu pflanzen. Ebenso liegt auch Fömunen und auch
unser Ehnäsje zum grofsen Teil oben auf dem Schutt der alten
Städte.
Das Alter der antiken Hausruinen ist früher vielfach überschätzt
worden. Die Hünserreste, die Lepsins einst für Ruinen des Labyrinths
hielt, gehören vielmehr einem Dorf aus der römischen (oder gar byzan-
tinischen?) Zeit an.) Es ist zu hoffen, dafs, nachdem durch Papyrus-
grabungen wertvolle Indieien für die Datierung einzelner Hausruinen
gewonnen sind, es gelingen wird, die Veränderungen in der Bauart der
Häuser durch die verschiedenen Zeitperioden hindurch genauer festzu-
legen und damit aus der Beschaffenheit der baulichen Überreste selbst
eine Grundlage für die Datierung zu gewinnen. Dafs die gebrannten roten
Ziegel erst mit der Kaiserzeit aufgetreten seien, während die früheren
Zeiten mit ungebrannten Luftziegeln gebaut hätten, ist eine neuerdings
verbreitete Annahme, deren Richtigkeit aber noch weiter zu prüfen ist.?)
Auch auf die verschiedene Schichtung oder Lagerung der Ziegel wird
zu achten sein. Für derartige Untersuchungen sind solche Ruinen-
stätten von besonderer Bedeutung, für die aus historischen oder sonstigen
Gründen irgend ein Terminus gegeben ist. So wird besonders viel
auch nach dieser Richtung aus den Ruinen von Dimeh (Zomoxaiov
N60s) zu lernen sein, nachdem Grenfell-Hunt erwiesen haben, dafs
1) Val. Bidecker, Ägypten. 4. Anl. 8.108
2) Gegen die Allgemeingültigkeit richt jedenfalls die Thntsnche, das auch
schen in polemäischen Papyri gelegenlich von gebrannten Ziegeln die Nede ist
Vet. Archiv 18.04, 18: gedag —— {6 önris mirdow]. Val. P-Orenf. 121,6, wo
ieichfalls 8 daehe zu len dt.
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Horakloopolis Magus 299
dieser Ort etwa um 300 n. Chr. plötzlich verlassen und nicht wieder
besiedelt worden ist.')
Diese Häuser sind nun bisher nur in wenigen Fällen Fundplätze
für Papyri gewesen. Soweit ich sche, sind Papyrusfunde in Häusern
mit Sicherheit bisher nur in einigen Orten am Rande des Faijüm
konstatiert worden, so in dem eben genannten Dimöh und in Köm
Ushim (Kagavis)*), ferner in Harit (GeadeApei«) und in Umm
el-Baragät (Teßrövig).‘) Wie Grenfell-Hunt auseinandergesetzt haben,
sind es besonders glückliche Umstände, wie bei Dim&h die oben an-
‚gedeutete geschichtliche Entwicklung, vor allem aber das Fehlen der
zerstörenden Feuchtigkeit, so: auch die Verschonung von Plünde-
rungen, die hier solche Hausfunde ermöglicht haben. Sind diese
‚en Bedingungen einmal vorhanden, dann versprechen gerade die
Häuser, in denen man die Papyri eventuell noch so finden kann, wie
die letzten Bewohner sie zurückgelassen haben, eine besonders reiche
Ernte. Die aus den Häusern stammenden Funde aus Dimeh (in den
neunziger Jahren) haben daher auch durch die Massenhaftigkeit und
die gute Erhaltung der meist vollständigen Stücke epochemachend
gewirkt,
Dagegen ist es zweifelhaft, ob in Arsino® und den grofsen Städten
im Nilthal größsere Funde von griechischen. Papyri in Hausruinen
bisher gemacht worden sind. Wohl haben wir in Ehnägje an einer
höher gelegenen — und daher der Feuchtigkeit entzogenen — Stelle
gut erhaltene Papyri in einer Hausruine gefunden; Haus und Papyri
entstammten aber der arabischen Periode. Wenn die in den heutigen
Niederangen gelegenen Häuser keine Papyri liefern, so erklärt sich
das durch die Thatsache, dafs hier der Boden für die Konser-
vierung der Papyri zu feucht ist: Meist ist das Grundwasser ihr
Zerstörer gewesen. Hier und da liegt das Niveau der Stadtruinen
so tief, dafs heute die Nilüberschwemmungen zeitweise den alten
Stadtboden bedecken. So erklärt es sich, dafs bei den kolossalen
Grabungen, die unter Mohammed Ali auf dem Boden von Arsinot,
Ehnäsje und Eämunen zur Anlage von Salpeterpfannen ausgeführt
wurden, soweit bekannt, keine Papyri gefunden worden sind‘) Aus
1) Inzwischen berichtete Jouguet, Ball. Corr. Hell. 1902 8. 3791. ausführlich
über Häuser der Ptolemierzeit.
9) Vgl. Grenfell-Hunt, Fayum Towns 8. 19; vül. auch 8.24. Von Dimch
giebt Lopsius, Denkm. 162 einen Plan. Vgl. auch 64.
&) Grenfell-Hunt, Fay. Towns 8. 2211; Tebtynis, p. IH,
4) Freilich wulsten die Leute damals meist noch nicht, dafs die Papyri ein
Handelsobjokt sind. Die otwa gefundenen Papyri werden zerstört worden sein.
Ei
300 1. Aufsätze
demselben Grunde sind auch bei Navilles Grabungen in Ehnäsje keine
Papyri zutage gekommen, weil der Ramsestempol, den er blofalegte,
wie natürlich, sehr tief lag, Ist die Feuchtigkeit schon in den heute
an der Oberfläche liegenden Schichten der Hausanlagen eine grofse, so
gilt das natürlich noch viel mehr von der Tiefe, in der wir die Häuser
der früheren Perioden zu suchen haben. Wiewohl diese Beurteilung
der Städte im Nilthal im allgemeinen, wie ich glaube, zutreffend ist,
sind natürlich einzelne Ausnahmen nicht ausgeschlossen. So wurde
mir von glaubwürdiger Seite berichtet, dafs die grofsen litterarischen
Rollen, die kürzlich in den Besitz des Berliner Museums gekommen
sind, in Eömunin in einem Hause gefunden seien. Wenn das richtig
ist, so müssen hier in dem Einzelfalle günstige lokale Bedingungen für
die Konservierung der Papyri vorhanden gewesen sein. Ich vermute,
dafs dies Haus in einem Schutthüigel in einer solchen Höhe gesteckt
hat, dafs das Grundwasser den Papyri nichts anhaben konnte. Jeden-
falls mahnt uns der Fall daran, dafs wir uns nicht bei theoretischen
Analogieschlüssen beruhigen, sondern praktisch mit der Hacke jeden
Einzelort untersuchen sollen.
Ich wende mich nun zu den Schutthügeln, von den Arabern
Kom, plur. Kimän genannt. Diese Hügel haben zum Teil einen festen
Kern in den Gebäuden, die sie bedecken, zum Teil sind sie durch und
durch nichts als Schutt. Wie sie entstehen, ist schon von Schwein-
furth anschaulich dargelegt worden. Er bezeichnet sie auf Grund
seiner Untersuchungen in Arsino®") als „künstliche Anhäufung an be-
bestimmten Stellen von Abfällen aller Art zur Gewinnung von Raum
in den bewohnten Stadtteilen“. Hierher rechnet er „ror allem die
'Thonscherben, Schlacken, Asche, Kohlen, Lumpen, Stroh, Viehmist und
Küchenabfälle aller Art“. Diese selben Bestandteile fund ich überall,
wo ich an den oben aufgezählten Reisestationen die Schutthaufen unter-
suchte, nur kommt noch eines hinzu, was für uns die Hauptsache ist,
eben die Papyri, über deren Vorkommen in den Schutthaufen Schwein-
fürth an anderer Stelle spricht.
Von den Gegenständen, die der Schutterde, der Schlacke und Asche,
die (abgesehen von den eventuellen Hausresten) den Grundstock der
Hügel bilden, beigemischt sind, treten quantitativ die Thonprodukte
am stärksten hervor. $o war es in Elephantine ebenso wie in Edft
und Mensije und Eämundn, und wo sonst ich solche Schutthüügel ge-
schen habe: sie sind thatsächlich von der Spitze bis auf den Boden
von unzähligen Thonscherben durchsetzt, so dafs sie sich dem Beschauer
3) Zeitschr. d. Ges. £. Erdk. zu Berlin 1887 9. 6,
Ulrich Wilekon: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 301
vorwiegend als Scherbenhügel darbieten. Seltener als diese Scherben
zerbrochener Gefälse — die leider nur schr selten mit Kalamos und
Tinte geschriebene Texte zeigen (Ostraka) — findet man jene kleinen
thönernen Götterfiguren aus römischer Zeit, die wohl als Heiligenbilder
in den Häusern des Volkes gedient haben‘), oder jene Karikaturen und
Tierdarstellungen oder Lampen, die in derselben Technik gearbeitet sind.
‘Das Motiv zur Bildung solcher Hügel hat Schweinfurth mit den
Worten „zur Gewinnung von Raum in den bewohnten Stadtteilen“
richtig bezeichnet. Diese Hügel sind in der That nichts als Kehricht-
haufen, und wenn Schweinfurth sie als „Zeugen der Ordnung und
Regelung des städtischen Lebens“ feiert (a. a. 0.8. 8), so ist dagegen
nichts einzuwenden, nur berührt es unseren europäischen Geschmack
eigenartig, dafs man diese Abfuhrhaufen unmittelbar vor den letzten
iusern der Stadt aufgeschütte und so die Stadt mit einem Kranz
‚von „Müllhaufen“, die die Häuser schliefslich hoch überragten, umgeben.
'hat.?) Diese Sitte besteht noch heute wie vor Hunderten von Jahren.
Schäfer und ich beobachteten, sobald wir unsere Zelte unmittelbar vor
den südlichsten Häusern von Ehnäsje aufgeschlagen hatten, dafs in den
Frühstunden die Frauen aus den Nachbarhäusern herankamen und in
nächster Nähe von unseren Zelten allerlei Schmutz und Abfälle aus-
schütteten. Sie kamen jeden Morgen wieder zu diesem löblichen Thun,
und als wir nach elf Wochen die Zelte abbrachen, war neben diesen
ein kleiner Köm entstanden. Bewunderungswürdig ist die Ausdauer,
mit der man im Altertum, wahrscheinlich um Platz zu sparen, vielleicht,
auch zum Teil aus orientalischer Trägheit, zur Müllablagerung immer
wieder auf denselben Hügel stieg, wiewohl man schliefslich beträcht-
liche Höhen zu erklettern hatte. Schweinfurth hat in Areino® Schutt-
hügel bis zu einer Höhe von 20 Metern festgestellt. In Ehnäsje hat
Schäfer sogar bis zu 26 Metern gemessen, und der gewaltige Kom von
Edftı wird ihnen nach meiner Erinnerung nicht nachstehen. Erst wenn
das Erklimmen gar zu mühselig wurde, entschlofs man sich, daneben
oder an einer anderen freien Stelle einen neuen Haufen zu bilden.
Die Schnelligkeit, mit der diese Hügel wuchsen, wird natürlich
eine schr verschiedene gewosen sein und wird im Verhältnis zu der
1) Diese Doutung im „Ausführl. Verzeichnis d.g. Altrt d. Berliner Museruns
1994 8.296. Zu der Zeitbestimmung vgl. Milne, Hist, of Egypt 8.81.
2) Vorgl. Horodot 1198 über Bubaslis: &v 8° do udap ep ndlı ch igdv nero-
eüreı aäreoden raqubwmı“ Eee yüg ehe wöls udv Wvrgusnerme Dyod, od 8° ipod
05 weumubsov ds ügghOer dnavißn, Iroreön dor. Ähnlich wie heute in Ball
Was Herodot für Dammanfschüttungen hät, sind vieleicht auch nicht weiter ala
(ie Kohrichthaufen, auf denen die damals moderne Stadt lag.
302 1. Aufaätze
Bevölkerungsmasse, die sie benutzte, gestanden haben. Schweinfurth
schreibt‘): „In Rom bewundert man den Monte testaceio; aber er ist
ein Zwerg im Vergleich mit den über 70 Meter hohen Scherbenhügeln,
die Kairo umlagern; und doch lassen sich die Jahrhunderte, denen sie
ihre Entstehung verdankten, an den Fingern einer Hand herzählen.
Man braucht nur zu beobachten, welche Massen von Staub und Schutt
alltäglich aus diesen Bauten von leicht zerreibbaren Rohziegeln hinaus-
zuschaffen sind, ferner, da die Brunnen untrinkbares Wasser liefern
und alles Trinkwasser aus dem nächsten Kanal in Krügen geholt wird,
den grofsen Verbrauch von Töpfergut im Auge zu behalten, um ein
solches Anwachsen leicht erklärlich zu finden“ Von den Hügeln von
Oxyrhynchos, die im Vergleich zu Arsinot, Eämunen u. s. w. nur
niedrig sind — höchstens 35 engl. Fuls?) — konstatierte Grenfell, dafs
die Papyri, die innerhalb eines Hügels gefunden wurden, in der Regel
den Zeitraum von ein bis zwei Jahrhunderten nicht überstiegen. Eine
etwas größere Latitüde zeigte sich in zwei der höchsten Hügel, wo er
in der Spitze byzantinische Texte, in einer tieferen Schicht solche aus
dem IH. Jahrhundert fand.) Unsere Ausgrabungen in Ehnäsje
führten zu einem ähnlichen Ergebnis: im Durchschnitt bewegten sich
die Funde eines und dessolben Hügels in etwa ein bis zwei Jahrhunderten.
Doch ist für die Frage der Schnelligkeit des Anwachsens nicht zu ver-
gessen, dafs die älteren Papyri, die in den untersten Schichten der Hügel
lagen, vernichtet sind (vgl. unten), also für die Genesis der Hügel eine
noch gröfsere zeitliche Ausdehnung anzunehmen ist.
Hier sei ein merkwürdiger Fall eingeschaltet, der im ersten Augen-
blick alle unsere „Müllhaufentheorien“ umzustofsen schien. Wir fanden
auf dem südlichen Hochplateau des Hügels IV (gl. die Karte) in einer
Tiefe von *, Meter einen Text aus der Zeit des Vespasian, ein
prar Meter nördlich davon einen anderen aus der Zeit des Decius in
einer Tiefe von 1’, Metern und wiederum an einer anderen Stelle des-
selben mächtigen Köms 3 Meter tief einen Text aus der Zeit des
Theodosius. Also die Kaiser Vespasian, Decius, Theodosius erschienen
in dieser Reihenfolge nicht, wie zu erwarten, von unten nach oben,
sondern von oben nach unten! Dies scheinbare Wunder, für das wir
später noch andere Beispielo fanden, erklärte sich dadurch, dafs der Ge-
samthügel aus mehreren Anschüttungen aus verschiedenen Zeiten zu-
sammengesetzt war. Nachdem der eine Teil, der noch zu Vespasians
1) Zeitschr. d. Gen. #. Erdk. 2. Berl. 1886 8.2.
9) Archlol, Report 189877 8. 6
9) Archüol. Report 18967 8.7
Ulrich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakloopolis Magna 308
Zeit benutzt wurde, aufgegeben war, hatte man später nördlich davon
Anschüttungen gemacht, die zur Zeit des Decius noch nicht die Höhe
erreicht hatten, dio jener erste Hügel zur Zeit des Vespasian besafı,
und ebenso war eine zweite Anschüttung zur Zeit des Theodosius noch
nicht der Höhe gleichgekommen, die die erste zur Zeit des Decius
hatte. Das Ganze war dann weiter benutzt und schliefslich in arabischer
Zeit zu einem einheitlichen Köm abgerundet worden. So erklärt es
sich, dafs wir den ältesten jener Kaiser oben und den jüngsten unten.
fanden. Grenfell berichtet über einen ähnlichen Fall in Oxyrhynchos
und findet dafür dieselbe Erklärung.) Solche komplizierten Fälle mahnen
zur Vorsicht bei der Abschätzung des Alters der Hügel.
Für unsere Zeitschrift haben diese „Theorien des Müllhaufens“
nur dadurch ein Interesse, dafs man in diesen Hügeln Papyri findet.
Zusammen mit den anderen Abfällen sind sie als „altes Papier“ auf den
Kehrichthaufen gewandert. Meistens findet man sie vereinzelt hier und
da, doch kommen auch größsere Lager vor. Grenfell und Hunt hatten das
Glück, in den Hügeln von Oxyrhynehos auf Körbe, voll von Papyrus-
rollen, zu stofsen, die offenbar bei Bereinigung von Bureaus als alte
Akten für den Müllhaufen bestimmt worden waren.) Adolf Erman®)
und Schweinfurth a. a. O. haben zuerst, im besonderen für Arsinod,
diesen Sachverhalt klargelegt, indem sie nachwiesen, dafs die Papyri
überall auf den Hügeln von Arsino&, meist einzeln, gelegentlich wohl
auch in gröfseren Lagern, gefunden worden sind, und haben so die bis.
dahin vielfach verbreitete Ansicht zerstört, dafs dio sämtlichen Faijüm-
funde einem einzigen Provinzialarchiv entstammten, das öffentliche und
private Dokumente umschlossen habe. Die Anschauungen dieser beiden
Gelehrten haben sich inzwischen auch für andere Plätze durch die
englischen Ausgrabungen und auch die unsrigen bewährt.)
Durch die praktischen Erfahrungen von Grenfell und Hunt hat sich
der Blick für die Bedingungen, unter denen man Papyri in den Hügeln
finden kann, verschärft. So wissen wir jetzt, dafs man die Papyri nicht
in den puren Erdmassen, noch weniger in dem Zuräb genannten Schutt
oder in der Asche (ramdd), sondern meist nur in den durch Stroh und
Abfallreste kenntlichen Schichten, dem sogenannten üfs, finden wird,
2 Archdol, Report 180077 8.9.
9) Archäol, Report 18997 8.8
3) Hermes 21 8. 585.
9) Ähnliche Massenfunde wie in Oxprhynchos mögen hier und dort anch in
Arsino® gemacht werden sin (vl. Fay. Towns 5.16), dach ist damit natrlich die
Idee des einbeitlichen Provinzialarchivs nicht gerettet. Vgl. meinen Vortrag „Die
griechischen Papgrusurkunden“ (1697) 8.1811, 47.
304 T. Aufeitze
die, wie Grenfell treffend bemerkt, für den Papyrusgräber dieselbe Be-
deutung haben wie der Quarz für den Goldsucher.‘)
Erman hat a. a. O. die Ansicht ausgesprochen, dafs nur die Schutt-
hügel von Unter- und Mittelägypten, nicht die von Oberägypten uns
Papgri bringen worden, weil in Oberügypten das Ostrakon. die Stelle
des Papyrus vertreten habe, das wieder in Unter- und Mittelägypten
fehle. Wiewohl der Thatbestand sich nicht allzuschr verschoben hat,
glaube ich doch das Phänomen anders deuten zu sollen. Wenn bisher
nur wenige Papyri aus oberägyptischen Schutthügeln hervorgekommen
sind, so wird das einfach daher kommen, dafs bisher in Ober-
ägypten noch keine systematischen Papyrusgrabungen aus-
geführt worden sind. Freilich sind schon viele Hügel dort durch
die Ssebbächgräber abgetragen worden, ohne dafs Papyri von dort be-
kannt geworden wären. Ich denke z. B. an Koptos, wo fast alles schon
urchgesiebt ist, und doch ist kein griechischer Papyrus von dort in
den Handel gekommen. Aber daran kann auch die Indolenz der Ein-
wohner schuld gewesen sein, wie an so manchen Plätzen auch Mittel-
ügyptens. Im übrigen wissen wir ja nicht genau, wie viele von
den erhaltenen oberägyptischen Papyri aus Schutthügeln stammen.
Jedenfalls ist es mir unglaublich, dafs man in Oborägypten in den
Bureaus auch für wichtigere Akten das Ostrakon statt des Papyrus be-
nutzt habe.
Wenden wir uns nun von der Entstehung der Schutthügel zu
ihrer Zerstörung, der sie durch die Ssebbächgräber (oder Sseb-
bachin) ausgesotzt sind. Wer heute zur Winterszeit, nachdem die Über-
schwemmungsgewässer zurückgetreten sind, die Ruinen der alten Griechen-
jädte besucht, wird überall zahlreiche Fellachen eifrigst mit Graben
und Hacken beschäftigt finden. Mit Eseln oder Kamelen ziehen sie,
oft in langen Reihen hintereinander, Karawanen gleichend aus den be-
nachbarten Dörfern in die Ruinenfelder hinein, um sie schwer beladen
uf die Äcker zurückzuführen und dann, nachdem die Körbe oder
Säcke ausgeschüttet sind, sie von neuem in die Ruinen zu treiben.
Das kostbare Material, das es dort zu gewinnen giebt, ist die soge-
nannte Ssebbäch-Erde, die sie aus den Schutt- und Erdlagerangen
der alten Niederlassungen, namentlich aus den Hausruinen und ihren
Umgebungen, im Notfall auch aus den unteren Schichten der Schutt-
hügel in der Art gewinnen, dafs sie mit der Spitzhacke (fäs oder türje)
— unsern Spaten kennt der Ägypter nicht — die Erde loslösen und
sie mittelst grofser, meist kreisrunder Siebe (rurbäl) von den Schlacken,
1) Fay. Towme 8.24
Uirich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magma 305
Scherben u.s. w. reinigen. Die Erfahrung hat sie gelehrt, dafs die
also gewonnene Erde ein vortreffliches Dungmittel für ihre Felder
che Analyse hat nachträglich diese empirische
Erfahrung erklärt: diese Ssebbächerde enthält nämlich einen mehr
oder weniger grofsen Prozentsatz von Salzen, besonders von sal-
petersaurem Kali, kohlensaurem Natron, Kochsalz und hin und wieder
auch Salmiak.) Das Vorhandensein dieser Salze erklärt sich wohl
aus der Mischung der verschiedensten animalischen und pflanzlichen
Die Düngung der Felder mit Ssebbäch spielt heute in der ägyp-
tischen Landwirtschaft eine grofse Rolle. Wo auch immer ich solche
Ruinenstätten gesehen habe, überall fand ich die Ssebbachin bei der
Arbeit. Am genauesten habe ich sie nach Weihnachten auf meinem
eigenen Ausgrabungsfeld beobachten können, wo ihre Kamelkarawanen
meist schon bald nach Mitternacht unter dem strahlenden Sternen-
himmel zu arbeiten begannen. Wiewohl ich allein von der Regierung
das Recht, dort zu graben, erhalten hatte, verstand es sich von selbst,
dafs ich den Eingeborenen das Ssebbächgraben erlaubte, denn ein Ver-
bot würde, weil die Landwirtschaft der ganzen Gegend schädigend, eine
ungeheure Erregung in der Bevölkerung hervorgerufen haben, ja wäi
überhaupt nicht durchführbar gewesen. Unser Ehnäsje mit seinen un-
geheuren Schutthügeln versorgt meilenweit die ganze Umgegend mit
Ssebbächerde. Grofse Massen davon werden auch am Ufer des Bahr
Jüsif aufgehäuft und dann in grofsen Kähnen exportiert. Dieselbe
Art der Versendung beobachteten wir auch in dem benachbarten
Ssedment el-gebel (s.oben 8.297). Aber den modernen Anforderungen
der Landwirtschaft genügt selbst dieser Export zu Schiff nicht mehr.
Als wir damals nördlich von Ehnäsje grofse Dammarbeiten im Gange
sahen, erzählten uns die Leute, es sollten Risenbahnen gebaut werde
um Ssebbäch auf die Felder zu führen, denn die Hügel von Ehnäsje
sollten nun alle abgetragen werden. Über den Fortgang dieser Damm-
arbeiten bin ich nicht unterrichtet, aber aus guter Quelle hörte ich
neulich, dafs bei Eämuntn jetzt thatsächlich eine Schmalspurbahn an-
gelegt ist, speziell zu dem Zweck, um die Ssebbächerde auf die Felder
zu verteilen. Man sicht, die heutige Generation macht Ernst mit der
Abtragung der alten Kulturstätten! Der Regierung erwächst da-
raus die schwierige aber nicht unlösliche Aufgabe, durch ge-
1) Nach Schweinfürth (a a. 0. 1867) 8. 7 Anm. 1 „bis 6 Prozent“, nach
Bandockors Ägypten, 4. Auf, 5. LXKIT bis zu 12 Prozent.
306 1. Aufsätze
eignete Kontrolle die dabei gemachten Antikenfunde zu
überwachen.!)
Wio durch diese Seebbächgrabungen die äufsere Gestalt unserer
Ruinenstätten, aus denen allein die kostbare Dungerde gewonnen werden
kann, von Jahr zu Jahr verändert wird, hob ich schon oben 8. 297
hervor. In einigen Dezennien werden die Schutthügel abgetragen und
die Hausruinen sämtlich frei herausgearbeitet worden sein, soweit nicht
die auf ihnen liegenden modernen Siedelungen den Sschbachin ein Halt
gebieten werden. Da eben diese Plätze zugleich Papyrusfundstätten
sind oder sein können, ist es für uns von hohem Interosse, zu wissen,
seit wann solche Ssebbächgrabungen von den Eingebornen
vorgenommen worden sind.
Bisher ist diese Frago meines Wissens nur von einom Forscher
genauer behandelt worden. Schweinfurth hat in seinem grundlegen-
den Aufsatz über Arsinoß®) die Ansicht ausgesprochen, im Altertum
sei man weit entfernt davon gewesen, die Ertragsfühigkeit der Felder
durch Kunstmittel zu erhöhen, nur der Taubenmist sei verwendet worden,
wahrscheinlich in erster Linie zur Melonenkultur auf den sandigen Nil-
inseln, zur Zeit des niedrigen Wasserstandes. „Das Graben nach Dung-
erde in den Schutthügeln der alten Ortschaften ist offenbar erst mit
der Einführung der intensiven Kultur, bei Beginn der Baumwollen-
und Zuckerperiode hier so allgemein in Aufnahme gekommen, also erst
seit den letzten 25 Jahren“ Um zunächst die letztere Annahme zu
prüfen, nach der erst seit etwa 1862 Ssebbich allgemein gegraben
wäre, habe ich ältere Reiseberichte nachgeschen und gefunden, dafs
Schweinfurth in diesem Punkt im Ganzen Recht hat, wenn man mur
das Wort „allgemein“ schr stark betont: voreinzelt ist auch schon vor
dem von ihm angenommenen Termine hier und dort in nicht unbe-
deutendem Umfange Ssebbäch gegraben worden.
So fand ich in dem Buch von Alfred von Kremer (Ägypten,
1863), dor das Ägypten der fünfziger Jahre beschreibt, auf 8. 162
des I. Bandes folgende Worte: „Übrigens nehmen die Ägypter unge-
achtet der befruchtenden Eigenschaften des Nilschlammes oft den Dünger
zu Hilfe, so besonders in den Gärten und bei den Baumwollenpflanzungen.
In der Umgegend der grolsen Städte pflegt man auf die
Baumwollgründe don Schutt zu verteilen, der sich an Orten
rorfindet, die einige Zeit hindurch nicht mehr von Menschen
bewohnt waren“ Damit meint er offenbar die Ssehbächdüngung.
1) Vgl auch meinen Aufsats „Der heutige Stand der Papyrusforschung“ in
den N. Jaheb. £. d. klaen. Alt, 1. AUt. VII (1901) 8. 084
®) Zeitch. d. Ges. f. Eräk. x. Berlin 1887 8. 71.
Ulrich Wileken; Die Berliner Papzrusgrabungen in Herakleopolis Magna 307
Überraschender waren mir einige Mitteilungen in der auf Napoleons1.
ägyptische Expedition zurückgehenden Description de V’Egypte, deren
Angaben wir rund auf das Agypten um 1800 beziehen können. Hier
schreibt Jomard über die Ruinen von Cusae in Mittelägypten (gl.
oben 8. 130) Folgendes?): „Sur les dscombres, om voit groupds des felläh,
souvent occupis ü sasser la terre; ils en tirent une poussiöre quils ve-
Cueillent pour sereir dengrais, et qui se nomme sebakh.“ Das dürfte
die älteste Erwähnung des Ssebbäch in der Litteratur sein!
Auf 8, 305 schreibt Jomard von den Ruinen von Pesla (s. oben
8. 133): „Les murailles sont peu enfoncdes dans les dicombres, parce que
les felläh y font journellement des fouilles pour en tirer une poussiöre
‚propre au engrais. On suit encore distinctement la place des rues de
1a ville; ces rues Gaient fort roites“ Hier wird klar und deutlich das
Hervortreten des Stadtplanes als Folge der Ssebbichgrabungen dar-
gestellt, ganz sowie ich es oben für Arsino® und Ssedment el-gebel
herrorhob,
Weiter schreibt derselbe Jomard auf 8. 327 von dem Orte Beny-
Khäled el-Qadym: Ze sol est rempli de fouilles; on y travaille jow-
nellement pour en tirer la poussiere employde aus. engrais.
Wenn es hiernach auch keinem Zweifel mehr unterliegt, dafs schon
zu Napoleons Zeit Ssebbäch gegraben worden ist, so gewinnen wir doch
zugleich den Eindruck aus diesen Zeugnissen, dafs diese Düngung da-
mals für die Landwirtschaft noch nicht so notwendig gewesen ist wie
heutzutage. Sonst hätte Jomard ganz anders darüber berichten müssen,
und sonst hätte sie auch von dem Verfasser des Bandes über die agri-
culture nicht vollständig übersehen werden können. Doch wenn auch
der heutige Botrieb, der offenbar durch die neuen Kulturen (Baum-
wolle ete.) bedingt ist, damals noch nicht erreicht war, s0 haben wir
doch jetzt damit zu rechnen, dafs schon mindestens seit dem Anfang
des 19. Jahrhunderts alte Niederlassungen nach Ssebbäch durchwühlt
worden sind. Manche Papyri mögen damals von den verständnislosen
Fellachen vernichtet worden sein. Freilich mag auch für manche der
Papyrusfunde, die damals bekannt wurden, die wahre Genesis hiermit
aufgedeckt sein, während man bisher fast allgemein annahm, dafs sie
sämtlich vielmehr aus Gräbern stammen.?)
1 Deweription de YEgypte, pub. par Panckoucke TV (iR22) 5. 300.
2) Auch manche Veränderung in dem Bilde Ägyptens mag durch diese
Seehbichgrabungen ihre Erklärung Anden. Wenn zB. Lopeiun 1848 vom
hyvinh mus schreib (Briefe aus Äg. 1062 9.74): „Wo die fransheische Expedition
vergebens nach Kammern gesucht hatte, finden’ wir deren buchstäblich sogleich
hunderte neben- und übereinander“, und hinzufüg, dafı sich dies schon „bei der
308 T. Aufıätze
Noch auf einen anderen Beweis daflr, dafs schon in den vierziger
Jahren das Bedürfnis der Ackerdüngung vorhanden war, hat mich
Schäfer aufmerksam gemacht. Nach dem von Sethe herausgegebenen
Tost zu Lepsius' Denkmälern hat Lepsius 1842 über die Ziegelpyramide
von Abu Roasch Folgendes niedergeschrieben (I 8.21): „Die Pyramide
wird täglich immer mehr ihrer Nilziegel beraubt, teils um das nahe
Dorf Abu Roasch damit auszubauen, teils um die Folder zu düngen.“
Die findigen Fellachen nehmen nämlich in der Not auch mit den an
der Sonne getrockneten Ziegeln fürlieb und gewinnen durch Zerreiben
und Durchsieben dieses getrockneten Nilschlammes eine dem Ssehbäch
entsprechende Dungerde. Schäfer fügte hinzu, dafs auf diese Weise
jene grofsen Ziegelmassen, die Lepsius dort noch in einer Höhe von
17 Metern gesehen hat, heute vollständig verschwunden sind.
Ob in den früheren Jahrhunderten der arabischen und türkischen
Herrschaft Ssebbächgrabungen gemacht wurden, darüber werden uns
vielleicht die berufenen Arabisten belehren können. Ich möchte hier
‚nur noch prüfen, ob Schweinfurths Annahme, dafs, von der Verwen-
dung des Taubenmistes abgesehen, die künstliche Düngung dem Alter-
tum fremd gewesen sei, zutreffend ist. Schweinfurth denkt hierbei
jedenfalls nur an Ägypten, denn dafs den klassischen Ländern des
Altertums die Düngung bekannt gewesen ist, Ichren uns die Quallen.:)
Freilich, wenn dies feststeht, sollte man a priori annehmen, dafs wenig-
stens die griechischen und römischen @rundbesitzer auch in Ägypten
gedüngt haben. Und in der That zeigen uns die Papyri, dafs die
Düngung auch dem alten Ägypten nicht fremd war, ja sie zeigen uns
sogar, was bisher noch nicht beachtet worden ist, dafs man auch
damals schon Ssebbäch gegraben und als Dung auf die Folder
geführt hat.
Die Untersuchung wird dadurch erschwert, dafs das Wort xöxg0s
nicht eindeutig ist. Es bezeichnet: 1) die animalischen Exkromente,
den Mist, an sich, gleichviel ob sie zum Düngen verwendet werden
oder micht?), 2) den Dung und 3) Schmutz und Unrat aller Art.)
Welche dieser Bedeutungen vorliegt, kann nur der Zusammenhang
ersten oberflächlichen Besichtigung“ gezeigt habe, so liogt die Vermutung sehr
nahe, dafe in den dazwischen liegenden Dezennien die Ssebbachtn dioso Kammern
rat Freigelogt hatten,
1) Vgl. Oder, Pauly-Wissowa T Sp. 260 #. u. Ackerbau.
9) Vgl. BGU 308, 17/18 (a. 108 n. Chr): eis rar wenfsan] aönfelo olans
duo{6]. Ob dieser Kamelmist als Brenumaterial oder als Dung verwendet werden
soll, ist nicht ersichtlich,
3) 80 in womeie und sorgör, worüber unten 5. 811
Uirich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopelis Magna 309
lehren. Ich gehe aus von jenem Wirtschaftsbuch aus der Nähe von
Hermupolis vom Jahre 78/9 n. Chr, auf dessen Rückseite die A.mvaiov
=ohıreia geschrieben steht (P. Lond. 1 S. 169). Aus dieser für die
Geschichte der Landwirtschaft einzig wichtigen Urkunde schreibe ich
für unsere Zwecke die folgenden Stellen aus
2. 27: B (30. August) ondn(rovst) nörgov durös rg olniag dg-
Her) B nal Exıeıd(daoı Bvors) zquol wrA. woR(od) Klar zuidlen)
B &xoAovodvrov tols Bvois. sHo0) xomenyülv) duo xrA.
Z. 33: 7 (31. August) axda(rovor) öuolo(g) xömgov apds ri) olaig
za} &aırıd(damı) Önolole) Bros rgiol wel. duohovß(odcı) rols arofs
vorg auldes B xrh.
2.524: (2. Soptember) axdx{rover) öuola(s) nöngon agds rf obuig
mal dxırıddacı) Övors zpuol Iaüros dgylire) B url. dxolovß(oüc)
Suolo(s) roig dvorg aigo(var) riv xöngon zpüs zh Anulnieg<edio zut-
He) y rei.
Z. 214: 7 (7. Oktober) oxda{rova:) dxebg rod relz(ous) zig wö-
Ag, et mov süpeöfreleruı xömpos, doy(dene), © (rOroßölov) wa) mais «
(&voßdAon).
2. 263: (10.2 November) oxdr(rovaı) [nöjagov dv ıf aiaf sel
inpieo(von) Ta ioy(ürns) « meidles) B ad.
2. 326: (23. November) soonıwe(dove) nöxpov ... als "Höuklon)
(Geil. aArgov) ara.
2. 331: (24. November) zooxıwe(dovs:) Önolas xnpo() ara.
2. 336: (25. November) Haxorrör äpgovnä(den) wood) övar
n woße(devövron) aöngov eis 'Hösälon) ar. were) derlerör) B
dxınid(Arean) nöngov rols Bvois xul woonıve[uörren) wrA.
2. 343: (20. November) ähnlich wie Z. 3361.
Z. 345: (26. November) ähnlich wie 3381.
2. 4084: (20. Januar) ondr(rovi) wel noonve(dous) nirgol)
u 16 xanasen(glp) Üore els zov amdgo(n) xrA.
2. 413: (21. Januar) Hexovarı äggormA(dry) wodo0) Dvolo) ai-
ebvra(s) xöngov eis zov omögov zıA.
2. 416: (21. Januar) wosxıwe(doven) xöngo(e) aa Exıreb(dusı) zois
vous weh.
2.421: (22. Januar) axoga(ifovoi) ziv ndago(e) dv zais abrads
ügovgalıs) ra.
Zunächst ist wohl unbestreitbar, dafs jedenfalls in Z. 326, 336,
343, 408, 413 und 421 62905 den Dung bedeutet. Denn nicht Un-
rat. oder Schmutz, sondern nur Dung kann auf den Acker des Hedylos!)
1) Ich fawse nad als Eigennamen.
310 1. Aufsätze
oder auf das Santfeld (eis röv srögon) gebracht werden. Somit ist
die Düngung der Felder auch für das römische Ägypten erwiesen. Bei
diesem Dung nun der Schweinfurthschen Ansicht gemäfs an Tauben-
mist oder überhaupt an Viehmist zu denken, wird durch das, was der
Papyrus über die Behandlung des Dunges sagt, wie mir scheint, aus-
geschlossen. Koßedevew!) und algev sind zwar so allgemeine Aus-
drücke, dafs sie auch vom Mist gesagt werden könnten, aber die Worte,
Ondeee und xosxıwedeın, d. h. graben oder loshacken und durchsieben
weisen uns nach einer anderen Richtung, denn damit ist der Gedanke
an irgend welchen Viehmist überhaupt ausgeschlossen. Wenn ein
Loshacken und Durchsieben nötig ist, um den Dungstoff zu
gewinnen, so mufs dieser vorher mit anderen heterogenen
Bestandteilen zu einer harten Masse verbunden gewesen sein.
Mir scheint, dafs damit nur auf die Gewinnung der Ssebbächerde hin-
gewiesen sein kann. Jene Sätze unseres Papyrus lesen sich geradezu
wie eine Illustration zu meiner obigen Beschreibung der heutigen
Ssebbäch-Gewinnung: der Boden wird aufgehackt, die gelockerte Masse
wird durch ein Sieb durchgesiebt und die mit der gereinigten Ssebbich-
erde beladenen Esel werden auf die Felder getrieben, wo sie dann
haufenweise auf den Äckern verteilt wird (oxogziteın).
Abgesehen von 2. 55 und 408, wo ein Demeterheiligtum und ein
zonasengtov®) ala Fundort genaunt werden, wird die Ssebbächerde hier
in der nächsten Nähe des Wirtschaftsgebäudes gefunden: beim Hause,
aufserhalb des Hauses, aufserhalb der Hofmauer u.s.w. Wir müssen
uns dabei vergegenwärtigen, dafs die in Frage stehende Wirtschaft sich
nicht in einem Dorfe befindet, sondern ein zwischen den Feldern liegen-
des Gutsgehöft zu sein scheint, eine Neele, wie man heute sagen würde.
Darum wird die Ssebbicherde nicht aus grofsen Hügeln, wie sie in
den Dörfern durch eine Summe von Wirtschaften gebildet werden,
sondern vom eigenen Grund und Boden geholt. Wenn jemand aus
diesen Fundorten vielleicht schliefsen wollte, dafs es sich doch wohl
um frischen Vichmist und nicht um Ssebbicherde handle, so verweise
ich ihn — abgesehen von den obigen Gründen — auf Z. 214 des
Papyrus, wo es heilst: oxda(rouat) Exrös tod teig(ovs) eng aläig, &7
zov ebgsölfelere »6xg0s. Aufgespeicherte Misthaufen braucht
3) Zu soßeieie vgl. . Wilamowite, OA 1808 8. 680.
9) xoncorigror mag cin Versammlungeraum für die wanserei sin. Von
einem neosrdrou nawoß noueornglov spricht auch eine Inachrft aus Gertaei bei
Lopoius, Denk. VI gr. n. 924, wo Franz (CIGr. 502%) sonsurngiov Ins, was er
als soneneiov deutete. Jedenfalls hat man mit Unrecht bei Spnesius p. 184
und 91D xonuorigior in woneoriqior verändert
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magus 311
man nicht erst zu suchen, aber ob sich in der Mischung des Bodens
Ssebbächerde findet, das kann allerdings nur mit der Hacke festgestellt
werden. Ich möchte als das Wahrscheinlichste annehmen, dafs dies
Gehöft oben auf den Kulturresten älterer Siedlungen lag, etwa auf
einem Aachen Köm, und dafs man deshalb sowohl innerhalb wie aufser-
halb des Hofes Ssebbächerde finden konnte. Doch lassen sich auch
andere Möglichkeiten denken.
Abgeschen von diesem Londinensis liefern die Papri bisher nur
wenige Beiträge zu unserer Frage. Gelegentlich worden die oben be-
schriebenen Schutthügel als xoxpia oder xoxpäreg erwähnt‘) Mit
Recht erklärte v. Wilamowitz (GGA 1898 8. 686 zu Oxy. I 37/8) die
x0zgie als „den Platz, wo aller Unrat abgeworfen wird“, nur beschränkte,
er wohl den Sprachgebrauch örtlich zu sehr, wenn er hinzufügte, „der
in Alexandrien z0zgv hiefs“. Auch in der zög« kam die Bezeich-
nung »0xg6v vor (vgl. BAU 890: dxd dug6dov Korpävos) wie andrer-
seits auch xompiu von den mächtigen Schutthügeln von Alexandrien
gesagt wurde. Vgl. Ps. Kallisthenes 1 32.2)
Direkte Zeugnisse für die Verwendung der Ssebbächerde als Dung-
mittel habe ich in den Papyri aufser in jenem Londinensis nicht ge-
funden. Höchstens aus P. Fag. 110,5 könnte man es herauslosen: &xzw-
oßvar zb dv wördı (scil. runeig) zöngiov — nal ra aundm vod Amı-
ougpiov Bader oxdyov Ex Bddos, Iva ui) ebußfgßurov (so wohl besser
statt &D Gmöpßarov) du Tb EAmuougylov nal züpıaov zo nörgon eis wiv
ompnplev. Hier sind die Schuttmassen aufserhalb der betreffenden
Ölnüihle so hoch angewachsen, dafs sie das Dach derselben fast er-
reichen, sodafs man über die Öhlmühle beinahe hinweggehen kann.
Um dies zu verhindern, sollen die Schuttmassen bis auf den Grund
ausgegraben werden und das xagıov (= xözg0g) soll für die zoxpr-
ri abgesondert werden. Da vom zapifew zb öxgıov die Rede ist,
möchte ich «drgiov hier nicht als Unrat, Schutt fassen, sondern als
die Ssebbächerde, die eben aus dem Schutt „abgesondert“ werden soll.
Dann ist xoxgnyia hier nicht die Müllabfuhr, sondern die Dungfuhre.)
Sind meine Deutungen der obigen Urkunden richtig, so müssen
wir mit der Wahrscheinlichkeit rechnen, dafs auch schon in der
Kaiserzeit Schutthügel der älteren Perioden, im besonderen
auch der ptolemäischen Zeit von Ssebbachin abgetragen
1) Vgl. OPR 4, 18 und 34. Mitt. PR IV 62: aal yılods rözous, dv ols norglu.
9) Vgl. über diese monti testacei von Alexandrien: G. Lumbroso, TRgitto
ed. 2 cap. 21. Puchstein, Panly-Wissowa I Sp. 1387,
3) 80 auch in jenem Londinensis (I 8, 171) Z. 30: worenyäfs) dio. Ala
„Dang fahren“ fasse ich xomgnyeiv auch in P. Fay. 118,19 und 119, 3.
312 . Aufehtze
worden sind. Das ist zu bedenken bei der Erklärung der That-
sache, dafs bei den bisherigen Untersuchungen von Ruinenstätten
keine Schutthügel, die nach Ausweis der in ihnen gefundenen Papyri
der Ptolemüerzeit zuzuschreiben wären, gefunden worden sind.') Wenn
auch von den ptolemäischen Hausanlagen vielfach anzunehmen ist,
dafs sie wegen der durch die Nilüberschwommungen erzeugten bestän-
digen Erhöhung des Nilthalniveaus so tief liegen, dafs die in ihnen
eventuell vorhanden gewesenen Papyri vom Grundwasser zerstört sein
müssen, so müfsten doch die Schutthügel der Ptolmäerzeit, die doch
wohl ebenso hoch wie die der späteren Perioden gewesen sein werden,
noch heute hoch über die Ebene herrorragen. Da man bisher keine
gefunden hat, so mögen sie zum Teil schon den Ssebbachin der Kaiser-
zeit zum Opfer gefallen sein. Andrerseits ist freilich auch damit zu
rechnen, dals die unteren Schichten der Hügel, in deren Spitzen sich
Papyri der früheren Kaiserzeit finden, aus der Ptolomäerzeit stammen
werden. Da aber in diesen unteren Schichten die Papyri vom Grund-
wasser zerstört sind, so bleibt die Aussicht, in den Ruinen des Nil-
{hals ptolemäische Papyri zu finden, eine schr geringe.
3. Herakleopolis Magna und ihre Ruinenstätte,
Sechzehn Kilometer westlich von Beni-Ssußf und etwa ebensoweit
südlich von Ellahün (am Eingang zum Faijtm) liegt am rechten Ufer
des Bahr Jüsif, der hier einen weiten Bogen nach Osten macht, das
etwa 14, qkm grofse Ruinenfeld der altägyptischen Stadt Honen-seten,
deren Name sich im koptischen zumc und im heutigen arabischen
Ehnäsje el-medine erhalten hat Seit uralten Zeiten wurde hier der
widderköpfige Heräef oder 'Agoagig*) verehrt, den die Griechen später
dem Herakles gleichsetzten, weshalb die Studt von ihnen "Hgaxkdous
@öhız genannt wurde.
Die Nachrichten über diese Stadt reichen bis ins Ende des 3. Jahr-
tausends, bis in die Übergangszeit vom alten zum mittleren Reich
zurück. Damals herrschten hier nach Manetho die Könige der IX. und
X. Dynastie.°) Mit dem Sturz der letzteren war die Glanzzeit der
1) Grenfell sagt im Archaeol. Report 1890/7 8.11 von don ptolemlischen
Hügeln, dafs sie seem to have bern either swept away altagelher, or to be below
he level at which ihe soil is dry enough for papyrus to be presroed. Die Art des
Suept away dürfte durch den obigen Nachweis klar gelegt sein.
2) Flut. de Is. et Osir. 87. Vgl. Pietschmann, Pauly-Wiss. II Sp. 1271.
3) Dafs diese „Herakloopoliten“ auf diese mittelägyptische und nicht auf die
gleichnamige unterägyptische Stadt zu bezichen sind, haben die Inschriften von
Siüt endlich gesichert,
rich Wilken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 313
Stadt vorbei: sie trat in die Reihe der Gaumetropolen zurück und ist
politisch unseres Wissens nie wieder hervorgetreten. Während des mitt-
leren Reichs (rund 2000-1800 v. Chr.) hat Senwosret oder Sesostris IL.
dem Hauptgott der Stadt einen Tempel aus Stein errichtet, von dem
Naville noch einige Spuren aufgedeckt hat. In der schönen Litteratur
dieser Zeit wurde die Stadt verewigt in dem berühmten „Bauernpapy-
rus“, dessen Fabel sich hier abspielt, und der auch jenen Tempel er-
wähnt.') Die Bruchstücke des Tempels fand Naville verbaut in dem
Neuban, den dann Ramses IL, hier wie so häufig älteres Material be-
nutzend, aufgeführt hat. Die Ruinen dieses Harsaphes-Tompels sind
die einzigen Spuren, die die Pharaonenzeit hier hinterlassen hat. Die
Inschrift des Somtatefnachte, die heute in Neapel ist und einst hier im
Tempel des Harssphes gestanden haben wird, gehört nach Schäfers
Untersuchungen?) schon in die Zeit, die der Eroberung des Landes
durch Alexander den Großsen folgte.
Aus der ptolemäischen Zeit sind auf dem Trümmerfeld_ von
Ehnäsje bis jetzt keine Reste aufgedeckt worden. Auch Papyri aus
dieser Zeit haben sich bis jetzt nicht gefunden. Doch wird Herakleo-
polis und der herakleopolitische Gau mehrfach in ptolemäischen Papyri
erwähnt, freilich ohne dafs wir über die Stadt selbst daraus Genaueres
erführen.°)
Aus der Kaiserzeit stammen, wie ich im nächsten Abschnitt
zeigen werde, mehrere der Hügel und Hausruinen auf dem Trämmer-
feld von Ehnäsje. Doch von öffentlichen Gebäuden war aus den früheren
Jahrhunderten bis auf unsere Expedition keine Spur erhalten. Am
16. März 1899 fanden die Ssebbachfn nicht weit von unseren Zelten,
etwa zwischen Hügel IV und V, einen Steinblock, der in Hieroglyphen
den Namen des Kaisers Antoninus Pius trug‘) Er mag wohl einem
Tempel angehören, den dieser Kaiser hier gebaut oder vielmehr reno-
viert hat.
Zahlreicher sind erst die Reste aus der christlichen Zeit. An drei
Stellen des Ruinenfeldes — die Araber nennen die einzelnen Kenise —
1) Vgl.A. Erman, Aus den Papyrus d.kgl Musoon 1899 8, 46. 8.51 unten.
2) Vgl. Aogyptinca, Festschrift 1. G. Ebors 1897 8. 92
= 3) Die ülteste Erwihnung, aus dem 3. Jahr. v. Chr. ist die im Revenue-
Papgrus 81, 19 und 70, 11. Vgl P. Petr. IE 8 (2); 20 110,14; I110, wo Hofanie-
oro(tien) statt von. zu lesen. Aus dem 2. Jahrh. (ans Memphis) stammen die
Erwähnungen in P. Par. 19,3; 29, 18; 29, 12; 38,6; 44: 54-79 (#dre und
8örıs aus Horakl); P. Lond. 18.36 u. 38; aus Tobiynis: P. Tab. 24, 34
4) Wir haben den Fund der ügyptischen Muscamsverwaltung angezeigt,
seiner Gröfse mufste der Stein am Ort gelassen werden.
Archir £ Papprusfonchung I. 3/4 a
314 1. Aufsätze
sind nicht unbeträchtliche Reste von Säulen, Architraven, Kapitälen u.
sw. erhalten, die alle der byzantinischen Kunst angehören.) Wie weit
diese christlichen Denkmäler erst von Nayille freigelegt sind oder aber
chon vorher frei dustanden, ist aus seinem Bericht nicht klar zu eı
schen. An einer Stelle, etwas südlich von unseren Zelten, stehen noch
mehrere Säulen aufrecht in situ. Da sie alle aus demselben rosenroten
Granit wie der Ramsestempel gearbeitet sind, werden die Christen das
Material wohl dom heidnischen Bau entnommen haben.
Von Autoren der Kaiserzeit, die die Stadt erwähnen, ist Strabo
zu nennen, der freilich nichts weiter zu berichten weils, als dafs das
Ichneumon dort als heiliges Tier verehrt wurde?), ferner Plinius, der
erzählt, dafs die Herakleopoliten an der Zerstörung des Labyrinths mit,
geholfen hätten®), und Claudius Ptolemäus, dessen Längen- und
Breitenangabe zur Wiederentdeckung von Herakleopolis geführt hat.‘)
Für die christliche Zeit verweise ich auf die historia monachorum in
Acgypto c. 16.5)
Genauere Nachrichten über das Leben in dieser Stadt während der
römischen und byzantinischen Zeit können wir nur den hior gefundonen
Papyri entnehmen. Zu den schon seit 1877 in den Handel gekommenen
Texten, die zum gröfsten Teil in Wien erworben zu sein scheinen,
kommen jetzt die durch unsero Ausgrabungen gewonnenen Urkunden
hinzu‘) Ich beschränke mich in dieser kurzen Skizze ausschliefslich
auf die Stadt und behalto mir vor, auf den Gau und seine Dörfer ein
anderes Mal zurückzukommen. Die folgenden Notizen worden mit
leichter Mühe von denen ergänzt werden können, die noch über un-
1) Vgl. die Abbildungen bei Narille, Abnds el Medineh pl. XIV-XVIL. Vgl
auch Milne, Hiet, of Big. unter Roman rule 3. 106, 108.
9) XVITp- 812. Vel. 780 u. 800,
Dh. n. 86,804; 5,00. 4) IV 5,57.
5) Prouschen, Palladius u. Rufnus 8. TI,
6) Aus Herakleopolis stammen an griechischen Papyri: BGU 304; S14; 934
bie 958 (unsere Funde) und 889. -- P. Lond. ILS. 170. — P. Gen. 9; 10. — P. Am
1114209); 147. — Im Index von CPR 18.295 sind die Funde von Arsino® und
Morakleopolis nicht geschieden. Ich möchte die folgenden Nummern für hera-
kleopolitisch halten: CPR 2, 3, 68, 20, 36--87, 40-42, 4B{P)—5T, 89-04, 66-108,
106, 108, 109, 111, 112(7), 118(2), 114), 116(0), 116, 116, 190, 122—IBA{), 138
bis 188, 140-144, 146-150, 162-15A(), 186-1699), 101(9), 103, 164, 180, 18
208, 208, 206, 2b, 226, 208, 289, 47, Ferner vgl. Hartels Vortrag 8. 64ff, 6
70, 52, 73, Ta. Führer Pit n. 230, 26-249, 207, 274, 304, 317, 381, 837, 840, 841,
343, 851, 860, 302. Wessely, Stud. z. Palncograph. und Papyrusk. I 8.27, 28, 31
— In den Pariser Papyri vgl. Wewsely, Wien. Denk. 97 8. 104. — Aufsordem wird
Herakleopolis oder der Gau erwähnt in: BEU 12, 28; 484, 10.—P. Oxy. 1118, 26;
141,3; 160, 1. Vgl. 8.208. — P. Lond. 18. 77. — Griech. Ostr. I 8. 716
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 315
publizierte Texte aus Herakleopolis verfügen. Möchte diese Skizze sie
anregen, dieselben bald herauszugeben.
Als Name der Stadt begeguet neben dem für die Ptolomüerzeit
allein überlieferten 5 'Howxklous zödıs') auch # "Hoaxisorar aölıs
(BGU 934; CPR 93, 6; 160, 3; 228,2). Dies Hgaxkcbrng ist abgeleitet
von 'Hgdxkcıa, was freilich als Name dieser Stadt m. W. nur einmal
und sehr spät, in den Bischofslisten, vorkommt.°) Schon Strabo kennt
diese Ableitung (p. 809): 6 "Houxkedrng vouds, vgl. 789 mit B12: zöv
“HoaxAsarınöv vonöv. Daneben findet sich auch j ads rar Hgaxkso-
xolızöv (BGU 958c; CPR 30, 46). Zur Unterscheidung vom unter-
ägyptischen Herakleopolis nennt Ptolemäus (IV 5, 57) die Stadt: "g«-
#Alovg xöhs (5) wepdän, was sich in den Urkunden m. W. nicht
gefunden hat. Demsolben Zweck der Distinktion dient die Bezeich-
nung: Hoaxkdous mölıs H ürg Meugew, die sich in Präseripten von
Kontrakten mehrfach findet. Vgl. BGU 937, 945, 989, alle aus der
Mitte des III. Jahrhunderts.?) Zu derselben Zeit tritt auch Herakleopolis
wie andere Metropolen mit Ehrenbeinamen auf: "Hgaxätovg aöleus rig
dezalas xal Dropikov (BGU 924, 1; 987, 4; CPR 205, 61.). Bei Dopikov
ist zu bemerken, dafs dieser Beiname schon im Jahre 250 vorkommt,
also sicher noch heidnisch zu deuten ist. Dies erinnert daran, dafs
Herakleopolis seit alten Zeiten in der ägyptischen Mythologie eine her-
vorragende Rolle gespielt hat.) Ob die Ergänzung eis Aauagordeng
"Hlocxäous zö26as in CPR 111, 10 richtig ist, wage ich nicht zu ent-
scheiden.
Auf die Stadtverwaltung von Herakleopolis will ich hier nicht
näher eingehen, da sie im wosentlichen der der anderen Metropolen
entspricht. Auch Horakleopolis hat am Anfung des III. Jahrhunderts
— wahrscheinlich im Jahre 202°) — einen Rat (Bovär) bekommen.
Ein Bruchstück aus den Ratsprotokollen sowie einen Ratsbrief fanden
wir bei unseren Ausgrabungen (BGU 924, 925)
Über die äufsere Anlage der Stadt bieten die publizierten Texte
leider nur wenig Aufschlüsse. Die Bürger waren wie in Arsinoß ein-
geschrieben in Quartiere. Aber während man dort sagte: dvaygapdueros
1 In den piolomkischen Urkunden meirt’Hoexdslovs geschrieben. Eine Über-
setzung giebt Pin... V, 50: oppidum Horeli
2) Vgl. Parthey, Zur Erdkunde d. alt. Äg. (Abh. Pr. Akad. 1858) 8. 529:
"Hodaksıe 1 di
®) So heifst auch oft der an: d nie Miuger Howeisoreilens. Val CPR OT.
4) Vgl. Dümichen, Geogr. d. alt, Ag. (Oncken) $.214f. Narill, Ahnas el
Medineh 8.11.
5) Die früheste Erwähnung der Bovirj in CPR 228 vom Jahre 208.
316 1. Aufsätze
37 üupödov x, sagte man hier dvappupduevos dv ıh = Aupodapzig.
Es gehört das zu dem Kapitel der lokalen Kanzleistile, auf die ich
schon früher hinwies. Als Namen solcher Quartiere von Herakleopolis
finden sich bis jetzt folgende: &upodagyias 2pov [Vo]: CPR 6, 25.
& ri zo0r "Rgmv dvo dupodagylg: UPR 8, 7; 93, 4; 96,4; 118, 3. dv
dio "Row agörn: CPR 3,12. Lv ci agöregor "Nav Ovo dupodupgis
CPR 74, 4; 78, 1.1) Ferner dv ıi zodre|gov] Apreuiösgon äuplodapzie:
CPR 131,3. Hiernach ergänze ich CPR 63, 18. Wessely übersetzt
"2g0v dvo mit „zwei Horen“. Ich möchte eher „zwei Horus“ vor-
schlagen, wobei ich an den Unterschied des älteren und des jüngeren
Horus, des Agovigıs und des "Agaoygdeng deuke.‘) Doch ist dies nur
eine Vermutung.
Die einzige Lokalbezeichnung in den Urkunden, die sich heute
noch topographisch festlegen lälst, ist die Erwähnung des „Hafens“ der
Stadt (öguos). In BEU 943, 4 (rom Jahre 389) heifst es von einer
Frau: olxoös« &v 7$ Ögug. Vgl. auch BGU 934 und CPRR 102, 4: Jroo
xu0” "Hgaxklous [m|Av öguov. Das Trümmerfeld von Ehnäsje reicht
heute, wie die beigegebene Karte zeigt, nicht mehr bis an den Bahr
Jüsif. Und doch kann schon a priori kein Zweifel sein, dufs eine
Stadt, die hier bei Ehnäsje lag, nicht im Binnenlande gelegen haben
kann, sondern sich an den Flufs angelehnt haben muls. Für das
mittlere Reich lälst sich das aus dom oben erwähnten „Bauernpapyrus“
bostätigen, in dem es heifst: „Da ging dieser Bauer nach Ehnäs, um
den Obergütervorsteher Moritensi anzuflehen, und traf ihn an, wie er
wus der Thür seines Hauses herausging, um in sein Boot... zu
steigen“®) Dieser Beamte wohnte nach der Vorstellung des Verlassers
offenbar wio jene Frau dv 79 ögup. Dafs den Vater der bekannten
Zwillinge dos Serspoums, der auf oine Nilinsel geflohen war, ein
vorüberfahrendes Schiff aufnahm und nach Herakleopolis brachte
(P. Par. 23), wird man nicht als Argument verwenden können. Aber
Prolemäus (IV 5, 57) weils, dufs die Stadt am Wasser lag: xpös
15 dvriwordgp Tuner od moranod. Offenbar beruhte die wirt
schaftliche Bedeutung dieser Stadt wie einerseits auf der Nachbar-
ja, das man in wenigen Stunden von hier erreichen
konnte‘), so underorseits gerade auf dom Flusse und der Flufsschiffahrt.
1) Ist dies vielleicht nur falsch aufgelöst aus = statt zeirg? Vgl. CPR
118,8.
2) Vgl. Plat. do Is. ot Osir. 19,8.
3) A, Erman a... 0. 8.40
%) Der Wüstenrand ist 5 km von Herakleopolis entfernt, Gerade dort ist die
schmalsto Stello der Wüste, die dus Faijtm vom Nilthal trennt, mur 3}, kım breit.
Ulrich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 317
$o hören wir denn auch gelegentlich von grofsen Frachten, die von
Herakleopolis zu Schiff expediert wurden. Ein noch unpublicierter
Wiener Papyrus vom Jahre 231 handelt von der „Übernahme und
Einlieferung des Naturalsteuer-Getreides von Herakleopolis auf 5 Schiffen
mit 23000 Artaben nach Alexandrien“, und ein arabischer Papyrus der-
selben Sammlung vom Jahre 7845, gleichfalls unpubliciert, handelt
von Schiffsfrachtsendungen von Herakleopolis nach Damiette.') Wonn
wir also in Übereinstimmung mit der Tradition mit voller Sicherheit
sagen können, dafs die Stadt sich einst bis zum Flufs erstreckt hat,
‚wiewohl heute das Trümmerfeld nicht so weit reicht, so dürfen wir
mit der Möglichkeit rechnen, dafs auch nach anderon Seiten
hin die Stadt sich einst noch weiter erstreckt hat, als der
Boden es heute indieiert. Auch hier wird — ähnlich wie bei
Arsinod — das Fruchtland allmählich erobernd gegen den alten
Stadtboden vorgerückt sein, und je länger die Ssebbachin an der
Arbeit sein worden, desto mehr wird das Schuttfeld zusammen-
schrumpfen.
Die sonstigen Lokalangaben der Papyri lassen sich topographisch
nicht fixieren. Wir hören da von einem Gymnasion (CPR 102, 12)
und einem Bad (BGU 926), diesen unzerirennlichen Merkzeichon helle-
nischer Kultur. Auch von einem Hippodrom wird gesprochen (Führer
PR n. 230). An Heiligtümern wird ein Anubistempel®) und ein
Kronostempel°) genannt. Dazı kommt der von Naville ausgegrabene
Haupttempel des Harsaphes, den die Griechen das "Hoaxietov ge-
‚nannt haben werden. Den edv ’HowxAfe nennt P. Stud. Pal. 18. 27,14;
vgl. ebend. 28,26: ro)» ron vonod Behr. Selbstrerständlich war da-
mit die Zahl der Tempel noch nicht erschöpft. Der merkwürdige Titel
eines önpougyod Deäs 'Päuns xl yuuaodezov in BGU 937 lälst
vielleicht darauf schliefsen, das es hier auch einen Tempel der Göttin
Roma gegeben hat. Vielleicht dürfen wir auch aus dem auffallend
häufigen Vorkommen von Rigennamen, die von Näusorg abgeleitet sind,
Vgl. Schweinfurth, Z. d. Ges. £ Bräk. z. Berl. 1986 8. 2und 4. Schäfer und ich
haben dort öfter von einem Platzo aus auf der einen Seite auf den Horakleopolites,
auf der anderen Seite auf das Faijtm herabgeblickt. Tebtynis ist nach Schwein-
furtha Karte in der Luftlinie von Herakleopolis nicht weiter entfernt als Beni-Bsudf,
also ca. 16 km.
1) Vgl. Führer PR 246 und 614.
2) CER 78, 19, richtig ergänzt, wie 102 zeigt, Auch in P.Stud. Pal. 1 8. 81
ut. 13 Aofoujßueiovt
8) BGU 962, 3. Kronos entspricht dem altägyptischen Qeb. Über andere
ägyptische Götter, die nach ägyptischen Texten hier verehrt wurden, vgl. Navile,
Ahnas el Medinch 8. 9
318 1. Aufsätze
schliefsen, dafs hier, wie auch in Alexandrien und Arsinot, ein Nens-
eiov gewesen ist!)
Als dann später das Christentum dem heidnischen Dienst ein Ende
machte, scheint der heilige Serenus der Ortsheilige von Herakleopolis
gewesen zu sein, wie ich aus dem hier von mir gefundenen christlichen
Amulett mit der Ausrufung Aıe Zegive im I. Bande dieser Zeitschrift
$. 4823 vermutet habe. Ein Bischof von Horakleopolis hat: bereits
am Konzil zu Nicäa teilgenommen.?)
Was endlich die Bevölkerung betrifft, so wird hier eine ganz
ähnliche Mischung der Nationalitäten gewesen sein, wie in den anderen
uns bessor bekannten Metropolen. Das griechische Element ist auch
hier schon in der Ptolemäerzeit, namentlich durch die angesiedelten
Soldaten, hineingetragen worden.‘) Auf Grund unserer Ausgrabungen
kann ich hinzufügen, dafs in der Kaiserzeit hier aufser den Ägyptern,
Griechen und Römern auch ‚Juden gewohnt haben (vgl. unten 8.3281).
Für das geistige Leben der griechischen Bevölkerung ist bemerkens-
wort, dafs sich bei unsoron Ausgrabungen wenigstens auf einer Fund-
stelle, die den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit angehörte, zahlreiche
Reste von literarischen Werken gefunden haben. Aufser Homer
fanden sich — wenm auch nur in kleinen, schwer zu bestimmenden
Fragmenten — auch seltenere Bücher, wie eine prosaische Darstellung
der Danaidensage und eine Schrift, in der ein Brosmythos behandelt
ist. Auch historische, rhetorische, medizinische und naturwissenschaft-
liche Bücher wurden hier gelesen. Eine Theatermarke, die von den
Ssebbachin gefunden und uns gebracht wurde, macht es wahrscheinlich,
dafs auch ein Theater der Stadt nicht gefehlt hat.
Die jüngsten griechischen Urkunden aus Horakleopolis, BGU 304
und 314, führen uns schon in die Zeit des Zusammenbruchs der byzan-
tinischen Herrschaft, Aus der nun folgenden arabischen Periode
sind in der Wiener Sammlung zahlreiche herakleopolitische Texte in
arabischer und koptischer Sprache erhalten. Über die ersteren hat
Josoph Karabagek im Führer PR in dankenswerter Weise vorläufige
Mitteilungen gemacht‘), die letzteren sind von Jacob Krall in CPR IT
1) So begegnen hier, zum Teil mehrfach belogt, Nepseio», Neusarunds, Nope-
eis, Neussinune, Nauscobs, Neweliie.
2) Vgl. Amdlincan, In geographie de l’Egypte 8. 197,
8) Der bekannte Makedonier Glaukias aus dem Serapeum gehörte zu rar dr
+01 Howäsorolien sunyerän zerolses (P. Lond. 18.38) und hatte ein Haus im
Dorfe Yigis in demselben Gau (P. Lond. 1 8.30)
4) Führer PR n. 550, 551, 83, 504, 560-580, BO1, 503, 564, B74, BTU, 578,
1570, 581, 582, 598, 610, 612, 614, 619, 624, 664, B73, 675, 67T, GBI, 682, 700, TIG,
TAA, 156, 759, Rd, 50, 866
Virich Wilken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 319
ediert und sachkundig interpretiert worden.‘) Indem ich für die Rinzel-
heiten, die diese Urkunden bieten, auf die angeführten Bearbeitungen
verweise, hebe ich hier als von allgemeinen Interesse nur hervor, dafs
nach Ausweis der koptischen Urkunden die ägyptischen Bowohner von
Horakleopolis denselben eigenartigen Dialekt gesprochen haben, wie
ihre Nachbarn im Faijtm. Es bestätigt dies, was ich schon oben an-
deutete, die enge Zusammengehörigkeit dieser beiden Landschaften.
Diese herakleopolitischen Urkunden führen uns bis rund 1000 n. Chr.
herab.?) Dann versiegt diese Quelle, und wir milssen uns an die
arabischen Geographen und Historiker wenden, wenn wir die Schicksale
dieser Stadt noch weiter verfolgen wollen. Freilich ist bei dem Mangel
an Lokalchroniken hier nicht viel zu erwarten, denn Herakleopolis ist
eben politisch niemals mehr vor den anderen Städten des Nilthals her-
vorgetreten. Dagegen hat sie, wie schon seit Urzeiten, so auch in
diesen späten arabischen Zeiten in religiöser Hinsicht eine gewisse
Rolle gespielt.‘) Fast das einzige, was bei mohreron dieser arabischen
‚Autoren inmer wiederkehrt, ist die Nachricht, dafs Jesus, der Sohn
der Maria, in Ehnäs geboren sei, und dafs die Palme der Maria, von
der im Korän (Sure 19, 25) dio Rede ist, sich dort noch befinde‘), und
dufs Maria dort in Ehnäs gewohnt habe, bis der Mossias grofs wurde,
worauf beide dann nach Schäm (Syrien) zogen. Dies erzihlen, nur in
verschiedenen Worten, Ibn Haukal (der um 977 schrieb), Jäküt (} 1229),
Ihn Dukmäk (} 1406), Makrizi (} 1441) und Sujati (} 1505), der
letztere freilich nicht, ohne dagegen zu polemisieren.s) Im übrigen
nennt Idrisi (der 1153 schrieb) unsere Stadt einen kleinen Ort, dessen
Territorium schr fruchtbar und dessen Handel beträchtlich sei. Im
XII. Jahrhundert giebt Jäküt eine interessante Notiz. Er nennt Ehnäs
„eine uralte Stadt, zum gröfsten Teil wüste“. Ihn Gifän (} 1480)
1) CPRIE4, 11, 18, 36, 47, 90, 187, 147, 148, 164, 108, 171, Vgl. Führer
PR n. 143, 164.
®) Die letzte arabische (Führer 868) wird von Karabagck ins IX/X 8. gesetzt
3) Ich vordanke die Kenntnis der folgenden Angaben Herm Prof. Moritz,
in Kairo, der auf meine Bitte eich der undankbaron Aufgabo unterzogen hat, die ara-
bischen Autoren auf Ehnäsje hin durchzuschen. Da eine vollständige Mitteilung
seiner Exeorpte hier nicht am Platze wäre, will ich wenigstens die von ihm zu-
mmengetragenen Citato hier mitteilen: Ibn Haukal ed. de Gogje 8.99. Bokri od.
üstenfeld 8. 189/40. Idrisi trad. par Jaubert I 126. Abu Salih od. Hvette and
Buttler 8.256. Jüktt, Mu'äam I, 409. Makrisi 123. Ibn Gi'än ed. Kniro 8. 163
Sujtti, ben il muhädara,
4) Nach Ihn Hankal „noch bis zum Ausgang der Omnijndenzeit“ (ao ca,
180 n. Chr).
&) Vgl. auch el-Calenschandi (f 1418) ed. Wüstenfeld 1879 3. 10
320 #1 Aufiätze
sagt: „Ahnäs-Stadt hat ein Territorium von 3150 Feddän, Steuerertrag
war früher 11000 Dinare, jetzt nur noch die Hälfte“ Sonst ist
noch von Interesse, dafs Ehnäs in diesen späten Zeiten zur Provinz
von Bahnase (= Oxyrhynchos) gezählt wird, also nicht mehr Metropole
eines eigenen Distriktes ist. Vgl. Ihn Gän a.a. 0.
Aus den nächsten drei Jahrhunderten der Türkenherrschaft liegen
mir keine Zeugnisse vor. Als die napoleonische Expedition nach
Ägypten kam, fanden ihre Gelehrten nur noch ein grofses Trümmer-
feld hier vor. Jomard hat dus Verdienst, namentlich auf Grund der
Gradangaben des Ptolemäus, in dieser Ruinenstätte von Ehnäsje die
alte Herakleopolis Magna wiedererkannt zu haben.!) Nach seinem Bo-
richt zu schlielsen sind irgend welche Altertümer nicht von ihm be-
obachtet worden. Wahrscheinlich bedeckten dumals die Schutthaufen
alle Spuren der antiken Stadt.
Lange Zeit ist Ehnäsje dann unbeachtet geblieben. Auch Lepsius
hat os auf seiner Expedition nicht berührt. Seine „Denkmäler“ schweigen
über Ehnisje ebenso, wie die Tafeln der „Deseription de YEgyptet.
Erst im Jahre 1886 wurde Genaueres bekannt, als Georg Schwein-
furth und Adolf Erman es besuchten und Schweinfurth die erste
kurze Beschreibung der Stätte veröffentlichte.) Ihm verdanken wir
auch in der dort beigegebenen Karte die erste richtige topographische
Aufnahme dieser Landschaft, die auf dem Atlas geographique der
französischen Expedition total verkehrt eingezeichnet war. Im Jahre 1898
hat dann der Genfer Ägyptologe Eduard Naville, den Anregungen
Mariettes nachgehend, der grofse Hoffnungen auf die Hügel von Ehnäsjo
gesetzt hatte?), zum erstenmal Ausgrabungen auf diesem Boden veran-
staltet. Wenn auch seine Hoffnungen, Denkmäler der IX. und X. Dynastie
zu finden, sich nicht realisierten, so hat er doch den oben erwähnten,
‚Ramsestompel und auch mehrere byzantinische Denkmäler freigelegt.
Wie mühselig die Arbeit war, zeigt Navilles Angabe, dafs zur Frei-
legung des Ramsestempels 40000 Kubikmeter Erde entfernt werden
mufsten. Eine genaue Beschreibung des Ruinenfeldes findet sich nicht,
in seiner Publikation.‘) Die Karte, die or auf plate XIIT beifügte, ist
nur eine flüchtige Skizze, die Erman bei jenem eintägigen Besuch 1886
nach Augenmals entworfen und ihm zur Vorfügung gestellt hatte. Bei
der grofsen Ausdehnung und der geringen Übersichtlichkeit des Terrains
sind die Fehler dieser Skizze nur zu begreiflich. Weniger verständlich
1) Descript. de VE. IV (ed. Panckouke) S. 4088
2) Zeitschr. d. Ges. [. Erdk. zu Berlin 1886 Nr. %.
3) Mariotto, Questions relativos aux nouvelles fouilles & faire en Egypte 8.26.
4) Naville, Ahnas el Medinch ($T Memoir of the Bg. Explor. Fund)
Ulrich Wilckon: Die Berliner Papprusgrabungen in Herakleopolis Magna 321
ist, dafs Narille, der lange Wochen sich dort aufhielt, sie überhaupt
in seine Publikation aufgenommen hat und im besonderen auf Ermans
Karte hin sagt, das Hauptdorf heifse Malaha, während Mallaha nichts
ist. als der arabische Name für die neben diesem Dorfe liegende „Saline“
oder Salpeterpfanne, das Dorf aber vielmehr Ehnisje el-medine heifst.
Aufser Nayille hat, wie wir hörten, auch Flinders Petrie hier ein-
mul gegraben, doch scheinb er nur Versuchsgrabungen gemacht zu
haben, die ihn zur Fortsetzung nicht ormunterten.
So war im ganzen verhältnismäfsig noch nicht viel für die Er-
forschung dieser Ruinenstätte gethan, als ich, wie oben erzählt, 1898
sie mir für meine Papyrusgrabungen erwählte. Aufser diesem Ge-
sichtspunkt war für meine Wahl namentlich die grofse Zahl von be-
deutenden Schutthügeln mafsgebond, die diesem Trümmerfold im Volks-
munde den Beinamen „Umm el-kimän“, d.h. „die Mutter der Schutt-
hügel“, eingebracht haben. So viele grofse Hügel wie hier hatte ich
‚auf meiner Orientiorungsreise nur noch in Arsino® und in Bämunen
geschen. Da Arsino® nach den ungeheuren Funden als ziemlich er-
schöpft betrachtet worden konnte, aus Eimunen und Ehnäsje damals
aber nur gerade so viele Papyri bekannt geworden waren, um zu
zeigen, dafs es hier etwas zu finden gebe, so wählte ich die beiden
letzteren Plätze, erhielt aber, wie schon oben berichtet, nur für Ehnäsje
die Erlaubnis.
Von diesem Trümmerfeld giebt die beigegebene Karte von Schäfer
zum erstenmal ein genaues Bild. Über die Herstellung teilt er selbst
folgendes mit: „Gegen Ende unserer Ausgrabungsarbeit in Ehnäsje
habe ich in drei Tagen die Planskizze angefertigt, die auf der beige-
hefteten Tafel hier veröffentlicht wird. Zu dem Zwecke waren auf den
Kuppen der verschiedenen Köms einzelne Punkte durch Steinhaufen
(ülämät) bezeichnet worden. Ihre Lage und die der wichtigsten Rich-
tungslinien nach fernen Punkten ist durch Ludwig Borchardt, der
damals auf einige Tage uns besuchte, mit Hilfo eines Dörgensschen
Universalinstruments festgelegt worden, und in dieses Panktsystem habe
ich den Plan hineingezeichnet, wobei ich mich gelegentlich einer Diopter-
bussole von nicht ganz 10 cm Durchmesser bediente. Sonst beruhen
alle Mafso auf Abschreiten und Schätzung. Ein lieber Freund, Rogie-
rungebaumeistor Schiricke, der meine Bleistiftskizze umgezeichnet. hat,
hat mehr Arbeit darauf verwandt, als sie verdiente. Da seine schüne
Zeichnung sehr anschaulich mit bunten Farben angelegt war, so blieb
für die Veröffentlichung nur der anspruchsvolle Lichtdruck übrig. Man
lasse sich also durch das Äufsere nicht täuschen: der Plan ist trotz
ihm nur eine Skizze. Ich hoffe aber, dafs or bei all seinen Unvoll-
322 1. Aufsätze
kommenheiten ein gutes Bild dieser Ruinenstätte mit ihren Schutt-
hügeln giebt.“
Ich glaube als Augenzeuge bestätigen zu können, dafs die Karte
wirklich ein getreues Bild des Trümmerfeldes, so wie es zur Zeit
unseros Aufenthaltes war, abgiebt. Es hängt mit der rastlosen
Thätigkeit der Ssehbächgräher zusammen, dafs auch im besten Falle
nur ein gutes Augenblickshild gezeichnet werden kann, denn beständig
verschieben sich die Kontonren des antiken Bodens. Wenn wir heute
— nach vier Jahren — dorthin zurückkehrte, würden wir sicher
schon manches verändert finden, und hier und da würden wir auf Haus-
ruinen stofsen, wo wir damals noch Schuttmassen sahen.
Zur Erklärung der Karte braucht nicht viel hinzugefügt zu werden.
Scharf hebt: sich der gelbbraune Boden der antiken Stadt von dem
saftigen Grün der ihn umgobenden Gietreidefelder ab. Nur solten wagen
sich auf diesom unfruchtbaren Schuttboden ein paar bescheidene Gräser
hervor, die dann von den Schafherden, die man gelogentlich üher das
Ruinenfeld treibt, gierig abgefressen werden. Als ständige Bewohner
dieses wüsten Gebietes lernten wir nur einige Schakale konnen, die
einen recht verhungerten und verängstigten Eindrack machten und wie
Hunde Reifsans nahmen, sobald man sich nur nach einem Stein bückte
Der alte Stadtboden ist ganz und gar mit Schuttmassen bedeckt, die
sich oft zu Hügeln von sehr verschiedener Höhe erheben. Dazwischen
tagen hier und dort alte Hausruinen hervor. Auf der Karte sind die
bedeutenderen Hügel, auf denen wir gegraben haben, mit römischen
Ziffern numeriert, in der Reihenfolge, in der wir sie in Angrif? nahmen
Von diesen alten Kehrichthaufen sind zu scheiden die grofsen Wälle,
die die beiden Salpeterpfannen im Norden und Westen der Stadt um-
geben. Diese stammen erst aus der Zeit Muhammed Alis, der die
Pfannen behufs Schiefspulverbereitung angelogt hat. Auch die beiden
Yänglichen Hügel im SW. scheinen modernen Ursprungs zu sein und
bleiben ebenso für den Papyrussucher aufser Betracht. Während das
Ruinenfeld sonst ein durchweg welliges Terrain ist, ist das südwest-
liche Viertel — etwa das Stück, das im Norden vom Ramsestempel,
im Osten von den Hügeln VII, I und VII begrenzt wird — zum
gröfsten Teil planiert, so dafs die kleinen Kuppen IH und X, die
offenbar nur die lotzten Reste von einst gröfseren Hügeln sind, aus
einer Aachen Ebene hervorragen. Ein ähnliches Aussehen werden nach
einiger Zeit, wenn die Ssehbachin so weiterarheiten, auch die übrigen
Teile des Stadtbodens erhalten. Auch aufserhalb jenes Südwestriertels
finden sich noch mehrere Stümpfe als letzte Roste einstiger gröfserer
Köms. Auch die grofsen Hügel selbst sind schliofslich nur noch Reste
Ulrich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 323
So fallen die Hügel an der Ostseite, IV, V und VI, nach Osten zu
mehr oder weniger schroff ab, umd der Augenschein lehrt, dafs diese
Hügel sich früher auch nach dieser Seite hin sanft zur Ebene gen
haben, dafs also der Boden, auf dem heuto am Fufse der Hügel dio
Palmen stehen, einst von diosen Hügeln bedeckt wurde. Auch noch
von dem Rand der Kornfelder darf wohl dasselbe gesagt werden. So
kann man hier das Vorrücken des Kulturlandes gegen don
antiken Stadtboden vorfolgen.
Am Rande dieses Trümmerfeldos liegen nun mehrere Dörfer und
dorfähnliche Ansiedlungen, zum Teil durch Palmenwälder miteinander
verbunden. Das gröfste ist das in dor NO.Ecke, an dem auch heute
noch der Name der alten Metropole haftet: Ehnäsje el-medine. Hier
wohnt der Omde, dessen Gastfreundschaft — natürlich nicht ohne das
obligate Ungeziefer — wir in der Sylvesternacht genossen. Hier findet
— jeden Mittwoch — der Wochenmarkt statt, za dem von nah und
fern dio Bewohner der Nachbardörfer herbeikommen. Dies Dorf, das
oben auf dem Schuttboden der alten Stadt liegt, ist nach ägyptischen
Begriffen nicht unansehnlich. Über die Masse dor niedrigen, mit Palm-
stämmen oder Palmblättern zugedeckten Folluchenhäuser ragen, auch
abgeschen von dem „eleganten“ Omdehaus, noch eine ganze Reihe von
zweistöckigen Häusern hervor, die gelegentlich kunstvollere Thorein-
gänge zeigen, und dabei ist fust alles mit gebrannten Ziegeln gebaut,
die natürlich von dem benachbarten Ruinenfolde ebenso entnommen
sind, wie die steinernen Thürschwellen und Thürpfosten, die oft auch
‚ganz. einfache Hütten aufweisen. Auf don vortrefflichen Borchardtschen
‚Photographien, die das Dorf von den verschiedensten Seiten zeigen,
finde ich kaum eine Lehmhütte, wie sio sonst in den einfucheren
Dörfern das Übliche zu sein pflegen. Die alte Metropole hat ehen
ihrem jungen Nachkommen die Mittel zu einem gewisson äufseren
Glanz hinterlassen. Die Moschee freilich — ein einfaches Oblongum
mit Pfeilorn aus Ziegeln und einem Palmendach, und ohne Minarot —
ist «0 schlicht, dafs wir sie trotz. des Gesanges des Mufeddin erst nach
längerer Zeit fanden. So unerquicklich auch wogen des Schmutzes und
der üblen Gerüche ein Gang durch die engen Gassen des Dorfes ist,
so bietet os doch, wenn man von einem höheren Punkte aus über die
lachen Dächer, die von den festungeähnlichen Taubenhäusorn und den
schlanken Palmen überragt worden, hinwegsicht, einen äufserst malerischen.
Anblick. Das gilt im besonderen auch von dem nördlichen Ausläufer,
wo ein schneeweifses Schöchgrab sich mit den Palmen im blauen Dorf-
teich spiegelt und im Osten die mit grollem Blau und Rot auf woilsem
Grunde bemalten Gräber des arabischen Friedhofes, von Palmen über-
324 1. Aufsätze
ragt, ein farbenprüchtiges Bild von echt morgenländischer Stimmung
abgeben.
Viel unbedeutender sind die übrigen Dorfanlagen am Rande des
Ruinenfeldes. Südlich von dem Hauptort erstreckt sich an der Ost-
seite das Dorf Kafr el-holedi. Andere Ansiedlungen im Süden und
Westen sind Ennezle el mesdrige, Neslet Abdelmälik Besäre, Nezlet d
Holidi, Nezlet ich Harb. Andere zeigt die Karte im Norden.
Wenn diese kleinen Ansiedlungen auch im Volksmundo eigene
Namen führen, so werden sie offiziell doch auch zu Ehnäsje el-medine
gezählt. So bezieht sich die Bevölkerungszahl von 1882 — 2484 Ein-
wohner nebst 148 Beduinen — offenbar auf alle Ortschaften zusammen.
‚Jodenfalls können wir sagen, dafs sie alle miteinander die letzten
Überreste von Horakloopolis Magna darstellen. Wahrscheinlich
herrscht hier schon seit Jahrhunderten der Zustand, dafs das Contrum
vorödet ist und nur die Ränder noch besiedelt sind, wie denn Jaküt
es schon für das NIIT. Jahrhundert bezeugt, dafs die Stadt „zum gröfsten
Teil wüste“ war (vgl. oben 8.319). Unwillkürlich fielen mir bei diesem
Anblick die Worte ein, mit denen Strabo die traurigen Überreste, die
zu seiner Zeit nach von dem hundertthorigen Theben sichtbar waren,
charakterisiert hat: vor! BR wauydor ovvorzereu (XVII p- 316.)
Dafs der Stadtboden, der nach Schweinfürth heute etwa 11, qkm
grofs ist, einst in Zeiten wirtschaftlicher Blüte der Stadt über die
Grenzen des heutigen Schuttbodens hin sich ausgedehnt haben wird,
hob ich schon oben hervor, wo ich von dem äghos und den öst-
lichen Hügeln sprach. Die Vermutungen, die bisher über die gröfste
Ausdehnung aufgestellt sind, sind schr vage und unbofriedigend.') So
schrieb Jomard (Deseript. IV 8. 405): II est surprenant qwil me voste
pas de grands vestiges d’antiquitds de cette metropole; mais nous pouvons
Juger de son eiendue en renmissant les trois villages nommes Ahnäs et
Menchät Ahnds, qui probablement en vecupent la place; cet espace a plus
de tois mille mötres de Tangewr. Diese kühne Hypothese ist offenbar
hur durch das wiederkehrende „Ahnäs“ hervorgerufen. Wie Jomard
sich das topographisch gedacht hat, ist um so schwerer zu erkennen,
als diose Ortschaften in dem dazugehörigen Altlas geogräphique Fü 19
(Faiotm) völlig verkehrt eingezeichnet sind.) Aber auch die Annahme
1) Nach Ibn Gi'än (f 1480) bosafs die Stadt Ahnas ein Territorium von
3150 Foddfn, was nach meiner Berechnung otwa 18,23 qkm sind. Aber das gilt
nicht son der Stadt selbst, sondern von dem zu ihr gehörigen Territorium.
2) Kom Raml 2. B., das in Wirklichkeit otwa eine Stunde nörälich von Ehnäsje
el-medine liogt, jet hier südwestlich davon eingezeichnet, Doch die Fehlerhaftig-
keit läfıt sich mit wenigen Worten nicht klarlegen.
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakloopolis Magna 325
von Amölineau, dafs Herakleopolis sich erhoben habe auf dem Gebiet
von Ehnäsje el-medine und Ehnäsje el-chadra (oder Ehndsje el-sogr),
halte ich für irrig. Der letztgenannte Ort liegt nach Schweinfurths
Karte und auch nach meiner Erinnerung — ich bin den Weg oft
genug geritten — ebwa in der Mitte zwischen Ehnisje el-medine und
Beni-Ssudf. Somit müfste also Horakleopolis von West nach Ost oino
Längenausdehnung von etwa 8-9 km gehubt haben, was ganz un-
möglich ist. Dafs vielmehr nach Osten hin die alte Studt sich nur
wenig über den heutigen Schuttboden hin ausgedehnt haben kann, geht
m. E. daraus hervor, dafs otwa 1, —Y, Stunden direkt östlich von Ehnäsje
el-medine das Dorf Noöre liogt, das doch wahrscheinlich identisch ist
mit dem in CPRI42, 14 (vgl. CPRIT4: X None’) genannten Nongıs-
Also hat dies schon im Altertum als ein selbständiges, von der Metro-
Pole unterschiedenes Dorf bestanden. Auch Amelinenu hat seine Hypo-
these wohl nur auf der Wiederkehr des Namens aufgebaut. Ich meine,
weit überschätzt haben
ter Nachbarschaft, auch
liegenden kleinen Ansiedlungen als Reste der alten
Metropole gelten dürfen
4. Die Ausgrabungen.
Unsere Ausgrabungen auf dem Ruinenfeldo währten vom 3. Januar
bis 21. März 1899. Aufser dem allwöchentlichen Feiertag, den wir auf
Wunsch der Leute auf den Mittwoch, als den Markttag, legten‘), sind
zwei Arbeitstage dadurch verloren gegangen, dals die Sandstürme ein
Arbeiten unmöglich machten.) Vom 25. Januar bis 7. Februar war
ich allein bei der Arbeit, da Schäfer nach Abusir abberufen war.
Die Arbeit begann in der Regel etwa um 1,8 Uhr und währte,
von der einstündigen Mittagspause abgesehen, bis etwa ,5 Uhr. Als
Arbeiter verwendeten wir Männer und Knaben aus Ehnägje el-medine
und den anderen das Ruinenfeld umgebenden Dörfern. Wir begamen
mit 13 Männern und 11 Knaben und stiegen bald bis auf 38 Arbeiter
im ganzen. Die Männer hatten die Aufgabe, mit der Spitzhacke den
harten Boden loszuhacken und in dem gelockerten Schutt, den sie vor-
sichtig sich durch die Finger gleiten lassen mufsten, die Papyri heraus-
zusuchen. Die Knaben hatten diesen Schutt in Körben auf die von
3) Das wirtschaftliche Interesse ging den Leuten also über das religiöse. Amı
Freitag haben sio gearbeitet,
3) Aufserdem mufste im Mürz wegen des erschlaffonden Chamastnwindes die
Arbeit; mehrmals auf einen halben Tag oder mehrere Stunden ausgesetzt werden,
326 1. Aufsätze
uns bezeichneten Plätze fortzutragen und hatten, soweit möglich, beim
Ausschütten nochmals auf das Vorkommen von Papyrus zu achten.
Jeder Mann erhielt jeden Morgen vor Beginn der Arbeit eine leere
Pappschachtel, in die er seine Papyrusfundo zu legen»hatte. Jeden
Abend, beim Schlufs der Arbeit, wurden diese Pappschachteln an uns
abgeliefert und von uns revidiert, und je nach dem Ertrage wurde für
bessere Stücke ein Bakschisch für den nächsten Zahlungstag notiert.
Dieses Arbeitssystem, das ich nach dem Muster von Grenfell und Hunt
eingeführt hatte, bietet die beste Sicherheit gegen Veruntrenung der
Funde, was um so notwendiger ist, als die ungoheuren Staubwolken,
die das Loshacken der Erde verursacht, auch bei der besten Kontrolle
ein Verstecken dor Papyri in den weiten Gewändern ermöglichen. Am
ersten Tage, wo ich noch kein Bakschisch in Aussicht gestellt hatte,
wurde sogleich ein Knabe beim Diebstahl abgefalst. Nach Einführung
des Bakschisch ist, glaube ich, kein Fund uns verheimlicht worden, da
es im Interesse der Leute selbst lag, beim „Appell“ möglichst viel ab-
znliefern. Abgesehen von uns solbst wurden die Arbeiter beständig
von zwei Aufschern kontrolliert, deren Redlichkeit aufser allem Zweifel
stand: es waren zwei ganz vortreffliche junge Männer aus Keft (dem
alten Koptos), die schon bei früheren Ausgrabungen sich vorzüglich
bewährt hatten.
Unsere Arbeiter waren mit wenigen Ausnahmen anspruchslos und
— selbst im Fastenmonat Ramadän trotz der mangelhaften Ernährung —
arbeitswillig und feifsig. Die absolute und ausnahmsloso Nüchternheit
dieser Muhammedaner hat für den christlichen Europäer geradezu etwas
Beschümendes, zumal bekanntlich die Lebensführung der christlichen
Kopten vielfach in scharfom Gegensatz zu ihnen steht. Waren die er-
wachsenon Männer unter unsern Arbeitern durch den harten Kampf
ums Dasein meist schon stumpf und blöde geworden, so war die
Elastizität und Fröhlichkeit der Knaben, die auch bei dem öden Schutt-
abladen Lieder sangen, ja sogar oft Lieder erdnchten, für uns eine
dauernde Quelle der Erfrischung.
Wenn unsere Ausgrabungen auch die orsten systematischen Papyrus-
grabungen in Ehnäsje waren, so waren, wie oben berichtet wurde, doch
schon seit 1877 manche Papyri von dort her in den Handel gekommen.
Von einzelnen unsorer Arbeiter hörten wir, dafs sie früher schon auf
igene Rechnung auf unserm Ausgrabungsfelde Papyri ausgegraben
'n. Andorerseits werden bei den hier offenbar schon lange be-
triebenen Ssebbächgrabungen manche Texte zutage gekommen sein.
Vom Hügel VI erzählte man uns, dafs in ihm einst grofse Funde ge-
macht worden seien. Dor Handel war geradezu organisiert, denn zu
Urich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 327
den Markttagen, so orzählten uns die Leute, pflegten die Händler zu
kommen, um die Papyri aufzukaufen. Nach unserm Abzug worden
sie ihr Geschäft wohl wieder aufgenommen haben. Es war unter
diesen Verhältnissen meist nicht erst nötig, die Arbeiter über die Be-
griffe äfs und warak (Papyras) aufzuklären, aber zum systematischen
Graben mufsten sie, da sie nur an oberflächliches. Suchen gewöhnt
waren, erst erzogen werden. Ihre durch.die Aussicht auf Bakschisch
angestachelte Ungeduld, wenn nicht sofort äfS zu schen war, war lästig
und schwer zu bändigen. Ihr oft verfrühter Ruf mäfs üfs hene bädän
— „hier giebt's keinen df5“ — hat uns noch lange in den Ohren
nachgeklungen.
Ich ging darauf aus, zunächst durch Vorsuchsgrabungen das Alter
der oberon Schichten der Schutthügel sowie der Hausruinen fostzu-
stellen und dann diejenigen Plätze, die hiernach die beste Aussicht ver-
sprächen, gründlich vorzunehmen. Zu den Versuchsgrabungen auf den
Hügeln habe ich die ersten 14 Tago verwendet. Das Ergebnis war,
dafs nur die Hügel II und IV — sporadisch auch V — Texte aus don
ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung enthielten, alle anderen Hügel
dagegen nur solche aus der byzantinischen und arabischen Zeit. Ptole-
möäische Papyri waren nirgends herrorgekommen. Da das Berliner
Museum auf die Gewinnung von Papyri der byzantinischen und arabischen
Periode weniger Gewicht legte, so war mir damit die Aufgabo vorgo-
zeichnet, die Hügel I und IV gründlich in Angriff zu nehmen. Auf
die Durchforschung dieser, namentlich des Hügels IV, der sich als der
ausgiebigste erwies, habe ich denn auch die folgenden Wochen in der
Hauptsache verwendet, nur hin und wieder mein Glück bei einem anderen
Hügel versuchend. Wir konnten uns diesen beiden Hügeln um so inten-
siver widmen, als dio Versuchsgrabungen in den Hausruinen der Niede-
rung leider ergeben hatten, dafs hier keine Papyri zu erwarten waren.
Nach diesem allgemeinen Überblick wende ich mich zum Detail,
soweit es von einigem Interesse sein kann.
A. Die Hügel.
Der Hügel I, mit dem wir am 3. Januar begannen, und zu dem
wir nicht wieder zurlckkehrten, ergab sich ale durchweg der byzan-
tinischen und arabischen Zeit angehörig. Schon dicht unter der Ober-
fläche fanden sich Papyrusfragmente mit arabischer und griechischer
Schrift. Wie zu erwarten, zeigten die neben den arabischen gefundenen.
griechischen Stticke die Cursive der arabischen Periode, die sogenannte
Minuskel. Daneben fanden sich auch koptische Fragmente. An anderen
Stollen des Hügels kam griechische Cursive der byzantinischen Zeit
328 1. Aufaätze
hervor. Hier wie auf allen Hügeln fand sich auch massenhaft unbo-
schriebonor Papyrus, der roh gearbeitet und von beträchtlicher Stärke
überhaupt nicht zum Schreiben bestimmt, von Plinius als emporetica,
„Dütenpapier“, bezeichnot wird.
Am Hügel II (Köm od-Dinär) haben wir im ganzen 10 Ta
gearbeitet. Wir ‚haben ihn von den verschiedensten Seiten in Angriff
‚genommen, aber nur an der Nordseite zeigten sich Texte aus dor älteren
Kaiserzeit. Sogleich zu Anfang fanden wir auf der Nordwestecke Frag-
mento, die vom 2/L., 6,5., 7,6. Jahre des Dioklotian und Maximian
datiert waren, daneben andore Stücko, die gleichfalls dom III. Jahr-
hundert angehörten. Aber die hieran geknüpften Hoffnungen haben
sich nicht verwirklicht. Wohl fanden wir später noch einmal an der
Nordseite Fragmente mit Cursive der alten Kaiserzeit‘), aber daneben
kamen byzantinischo Texte hervor; obenso lagen byzantinische auf dem
grofsen Rücken des Hügels, der von NO nach SW sich erstreckt,
und auf der Südseite, wo auch arabische Fotzen hervorkamen. Im
ganzen war der Ertrag hior gering. Für die Genesis dieses Hügels er-
giebt sich, dafs die nördlichsten Partien zum Teil schon im II. und
DL. Jahrhundert otwa bis zu ihrer jotzigen Höhe aufgeschüttet waren,
während die nach Süden sich anschliefsenden Teile später damgekommen
resp. noch gewachsen sind. — Hatten wir am ersten Tage auf Hügel [
nur oberflächliche Randgrabungen gemacht, so haben wir hier auf IT
dus Hochplatoau auch mit tieferen Gräben und Gruben durchzogen,
machdom dieso Mothode inzwischen bei IV zu guten Resultaten go-
führt hatte,
Auf Hügel II ergaben die Grabungen des 6. Januar griochische
Fragmente aus byzantinischer Zeit und ein hebrüsches rosp. uramäisches
Papyrusfragment.
Den Hügel IV haben wir, wie oben bemerkt, am gründlichsten
durchsucht. Vom 7. Januar bis zum 21. März hat er uns mit mehreren
gröfseren Unterbrochungen beschäftigt. Immer wieder kehrten wir zu
ihm zurück, wenn wir von anderen Hügeln enttäuscht waren, und bis
zuletzt hat er uns hin und wieder noch guto Stücke geliefert. Die
Grabungen wurden hier dadurch schr erschwort, dals dieser Hügel, wie
sich sogleich herausstellte, in früheren Jahrhunderten von der arabischen.
Bovölkerung als Nokropole verwondet war. Als wir am 7. Januar
auf dem südlichen Plateau die Ausgrabungen begannen, stiofsen wir
schon otwa 7, Meter tiof auf Leichen. Diese waren lang ausgestrockt,
1) Darunter einen demotischen Text, auf der Rückseite eines grischischen,
der wohl dem II. Jahrh. n. Chr. angehörte. *
Ulrich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 320
in weifse Leinwand gewickelt und vielfuch von Binsengeflechten u
geben in die Schutterdo eingebettet. Vereinzelt war das Grab mit
Steinen ummauert. Nach arabischen Papierfotzen, die sich bei einer
Leiche fanden, haben wir vermutet, dafs dieso Nokropole wohl im
Mittelalter oder auch später angolegt worden ist. Eino genauere Zeit-
bostimmung wage ich nicht zu geben. Dor Transport dieser Leichen
zu dem südlichen Abhang des Hügels, wo wir sio von neuem mit
Erdo und Schutt bedecken lielsen, war ebenso zeitraubend wie uner-
quicklich.*)
Der orsto Tag auf diesem Hügel — der 7. Januar — war der
glücklichste der ganzen Expedition, denn kaum hatten wir angefangen,
in das sildliche Hochplatenu grofse viereckige Löcher hineinzugraben,
#0 stiofsen wir in dem reichlichen df auf eine gröfsere Mehge von
gricchischen Papyri aus dom II. und IIL. Jahrh. n. Chr. Der Fund erwies
sich als um so wichtiger, als neben den Urkunden auch eine grol
Zahl von litterarischen Fragmenten, die gleichfalls dieser frühen Periode
angehörten, zutage kamen. Nachdem die Grabungen vom 7.10. Januar
ein so günstiges Resultat ergeben hatten, beschlossen wir, diese ganze
„Kuppe“ ahzutragen, um alles, was an römischen Texten da war, in
unsere Hand zu bekommen. In mehrwöchentlicher Arbeit haben wir
denn auch dio Kuppo abgetragen und sind dabei bis zu einer Tiofo von
9 Metorn (unter der ursprünglichen Höhe) vorgedrungen. Die meisten
Papyri fanden wir in den obersten Lagen, etwa innerhalb der ersten
3 Meter, manche schon Y, Meter unter der Oberfläche, neben odor dicht
unter den arabischen Leichen. Auch innerhalb der nächsten 2 Meter
— des 4. und 5. von oben gerschnet — fanden sich noch Papyri,
darunter auch das älteste Stück, das wir überhaupt fanden, das Horo-
1) Unsere Befürchtung, dafs die Arbeiter sich ieleicht weigern würden, diese
arabischen Leichen zu exhumieren, war glücklicherweise unbegründet. Die rohen
Scherze, die sie vielfach beim Leichentransport muchten, sobald «ie sich einen
Augenblick anbeobachtet glaubten, zeigten, dafs sie sich des Zusammenhanges mit,
dieser Alteren Generation nicht bewalst waren. Unsere Aufscher berichteten uns
eines Tages sogar, dafs Frauen aus dem Dorfe mit einer männlichen Leiche, die
beim Schlufs der Arbeit noch nicht genügend bedeckt worden war, unzüchtige
Handlungen vorgenommen hatten, was auch die Lago des Loichnams uns bestätigte,
Sobald die Leichen gefunden waren, war dieser Hügel für die Bevölkerung nach
Sonnenuntergang ein Ort des Grautns, da nach mahammedanischer Vorstellung
die Geister der Verstorbenen —- die dfarit — dort ihr Wesen trieben. Als wir
nach den glücklichen Funden am 7. und &. Januar einen der Wächter (gufara),
die wir auf Wunsch der Behörden bei den Zelten hatten, oben auf der Fundstelle
als Wache für die Nacht aufstellen wollten, war dieser Held aus Angst vor den
äfarit trotz seiner Flinte nicht cher dazu zu bewegen, ala bis cin zweiter ihm bei-
gegeben wurde.
Arch £ Bapprusomchnng I 244 2
330 1. Aufsätze
skop aus der Zeit des Augustus (otwa innerhalb des 4, Meters).!) Aber
vom 6. bis 9. Meter — eine Tiefe, die wir, nur der Theorie zuliebe,
noch für einon Raum von 4 bis 3 Quadratmeter mit Yieler Mühe ge-
winnen konnten — fanden sich absolut keine Papyrusreste mehr,
weder beschriebene, noch unbeschriebene. Nichts als schwarzer
und roter Schutt (turäb), der mit massenhaften Topfscherben völlig
durchsetzt war. Von äfs keine Spur mehr! Unsere Grabung — bisher
die einzige, die in einem solchen Köm in eine solche Tiefe vorgedrungen
ist — hat also ergoben, dafs von den Papyri, die ursprünglich den
ganzen Hügel von unten bis oben durchsetzt hatten, sich nur diejenigen
bis auf den heutigen Tag orhalten haben, die in der Spitze des Hügols
bis zu einer Tiefo von ca. 5 Metern gelagert waren. Mit andern Worten,
da der Hügel hior eine Höhe von rund 20 Motern hatte?), so sind die
Papyri, die —— vom Boden aus gerechnet — bis zu einer Höhe von
15 Metern lagen, völlig zu Staub geworden. Ob diese Erscheinung
nur durch die in Folge des starkon Grundwassers von unten aufsteigendo
Fouchtigkeit oder auch durch den gewaltigen Druck, den die oberon
Schuttmassen auf die unteren ausüben, zu erklären ist, lasse ich dahin-
gestellt. Dafs auch mit diesem Druck zu rechnen ist, könnte man daraus
schliefsen, dals wir an der Aufsenseite der Hügel, dio keinem Druck
ausgesetzt ist, oft in schr viel niedrigeren Höhen als 15 Meter Pa-
pyri gefunden haben.
Für die Geschichte dieses Hügels IV ergiebt sich mit Wahr-
scheinlichkeit, dafs dieser südliche Teil, in dessen Spitze wir 4 Meter
tief den Text aus der Zeit des Augustus fanden, schon in der Ptolemäer-
zeit angelegt ist, also in seinen unteren Schichten oinst Ptolemäertexte
geborgen hat. Beweisen läfst sich das natürlich nicht, aber die An-
nahme, dafs der Hügel etwa während der Regierung des Augustus bis
zu einer Höhe von ca. 16 Metern aufgeschüttet wäre, würde dem, was
sonst über die Schnelligkeit des Anwachsens solcher Hügel bekannt ist,
nicht entsprechen (vgl. oben 8.302). Ebenso würde wohl auch für die
Nordwestecke des Hügels II die Entstehung in der Ptolemäerzeit an-
zunehmen sein (s. oben 9. 328). Dagegen könnten die anderen Hügel
von bedeutenderer Höhe, in deren Spitzen sich Texte dor byzantinischen
und arabischen Zeit fanden, in ihren Grundschichten wohl noch aus
dem Anfang dor Kaiserzeit stammen. Wenn sich somit auf dem weiten
Ruinenfeld von Ehnäsje nur an zwei Stellen mit einiger Wahrschein-
1) Jetzt BGU 961.
9) Ich rechne ganz rund, da die von Schüfer aufgenommene Höhe nur un-
jgeführ übereinstimmen wird mit der Höhe, die der Hügel dort gehabt hatte, wo
wir diese tiefe Grabung ausführten.
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrasgrabungen in Herakleopolis Magna 331
lichkeit Überreste aus der Ptolemäerzeit nachweisen lassen, so dürfen
wir nach den obigen Darlegungen auf 8.311 wohl mit der Möglichkeit
rechnen, dafs die anderen Schutthügel der Ptolemöerzeit vielleicht schon
im Altertum durch Ssebbächgräber abgetragen worden sind.
An den südlichen Kern des Hügols IV, von dem allein ich bisher
gesprochen habe, sind in der Richtung nach Westen und Norden nach
und nach immer weitere Schuttmassen angeschüttet worden. In un-
mittelbarer Nachbarschaft von jener abgetragenen Kuppe, nordwestlich
von ihr, fanden wir in den oberen Schichten Papyri aus dem IV. Jahr-
hundert — so einen Text, der Honorius im Datum nannte, und un-
mittelbar daneben eine Münzo des Arcadius! — und unterhalb dieser
Schicht Texte aus dem IIL Jahrhundert. Nur an dieser Stelle des
Hügels aufser jener südlichen Kuppe haben wir so alte Texte gefunden.
Im übrigen erwiosen sich die Schuttmassen sowohl westlich als auch
nördlich von der Kuppe als späto Anschüttungen, denn überall, wo wir
auch gruben, stielsen wir auf Toxto aus byzantinischer Zeit oder gar
— wio unseron Zelten gegenüber — auf koptische und arabische Stücke.)
Auf Hügel V ergaben die Versuchsgrabungen am 12. Januar ein
äufserst entmutigendes Bild: im Norden, in dor Mitte und im Süden
wurden zwar viele Pappri gefunden, aber fast lauter unbeschriebene
'emporetica. Die wonigen beschriebenen waren alle byzantinisch. Als
wir später im Februar oinen langen Graben von SO nach NW zogen,
fand sich. nach Osten zu eine Stelle mit Texten der römischen Zeit,
die aber wenig ergiebig war, im übrigen kamen nur byzantinische
'Toxte horvor. Der Fund des schönen christlichen Amuletts mit dem
Vatorunser, das ich in dieser Zeitschrift IS, 431#. ediert habe, belohnt;
immerhin reichlich die aufgewandte Mühe. — Nach diesom Ergobnis
hat Hügel V nach Osten zu einen älteren Korn, in dessen Spitze die
Texte aus den ersten Jahrhunderten Iagen. An diesen Kern haben sich
dann ringsheram byzantinische Anschüttungen angeschlossen.
Der Hügel VI erwies sich, wo auch immer wir ihn angriflen, als
für unsere Zwecke völlig unergiebig, da er an griechischen Texten nur
wenige byzantinische Fetzen lieferte. Dagegen haben uns die zwei-
tügigen Grabungen auf diesem Hügel mehrere gute arabische und kop-
tische Papyri bescheert. Dieser Hügel scheint also in seinen oberen
Schichten ganz don jüngeren Zeiten anzugohören.
Ähnlich war das Ergebnis auf Hügel VIL Die Versuchsgrabungen
führten uns in ein Haus hinein, das in dem Hügel steckte. Es wurden
hier einige ganz vortrefflich erhaltene, umfangreiche arabische Texte
1) Über diese Anschöttungen vgl. oben $. 2021.
m
332 1. Aufsätze
gefunden. Da aufserdem nur selten einmal ein griechischer Fetzen mit
Jüngster Cursivo hervorkam, so sind wir auf diesen Hügel, der offenbar
ganz der byzantinisch-arabischen Zeit angehört, nicht zurückgekehrt
Auch auf Hügel VII fanden sich nur griechische Texte aus byzan-
tinischer Zeit und arabische. Die ersteren lagen auf dem nordwest-
lichen Ausläufer, die letzteren auf dem nordöstlichen und südlichen
Teil. Das Ergebnis an griechischen Texten war höchst unbedeutend,
dagegen waren die arabischen Stücke zum Teil vorzüglich.
Auch die kleinen Hügol IX und X ergaben nur wenige griechische
Texte aus byzantinischer Zeit und koptische und arabische Stücke. Ein
schön beschriebenes arabisches Papier zeigte, dafs wir uns hier auf
sehr jungen Aufschüttungen befanden.
Die Versuchsgrabungen auf Hügel XI ergaben bei reichlichem
äfs lediglich arabische Texte, und zwar nicht nur Papyrus, sondern
auch Papier. Die durch Sturm unterbrochenen Grabungen am 4. März,
verschoben dies Bild nicht,
Der Hügel XII ondlich ergab nur arabische und koptische Texte
und einige griechische Fragmente, die der Schrift nach (Minuskel)
gleichfalls in die arabische Zeit gehörten.
B. Die Häuserruinen.
Ohne Hoffnungen gingen wir um am 13. Februar an die Versuchs-
grabungen in den Häuserruinen, denn bei den Wanderungen durch das
‚Ruinenfeld hatten wir beobachten können, dafs an allen tieferen Punkten
der Ebene der Boden grofse Feuchtigkeit zeigte, ja in mehreren Gruben
das Grundwasser stand. Als wir auf dem südlichen Teile des Ruinen-
feldos die Grabungen begannen, und zwar an Stellen, an denen die
Ssebbachin das Gemäuer noch nicht blofsgelegt hatten, zeigte sich die
Erde schon in einer Tiefe von 1', Metern feucht, und je tiefer wir
gingen — im ganzen bis über 3 Meter — desto feuchter war sie.
Nachdem an drei verschiedenen Stellen sich überall dasselbe Ergebnis
herausgestellt hatte, brachen wir die Grabungen ab und sind auch später
zu diesen Häuserruinen der Niederungen nicht zurückgekehrt. Denn
dafs in so feuchten Schichten auch nicht dio kleinsten Spuren von
Popyrus sich erhalten konnten, versteht sich von selbst. Waren doch
sogar die widerstandsfühigeron Terrakotten, die wir in gröfserer Zul
hier in den Häusern fanden, von der Feuchtigkeit derartig mürbe ge-
macht, dafs sie vielfach unter dom Druck der Hand zerbröckelten. Mit,
Hilfe diesor Terrakotten, die heidnische Gottheiten wie Isis, Harpo-
kratos u. a. in den bekannten Typen darstellten, liefs sich mit Wahr-
scheinlichkeit feststellen, dafs die von uns untersuchte Schicht von
Ulrich Wileken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Horakloopclis Magna 338
Häusern den ersten Jahrhunderten der römischen Kaiserzeit angehörten
(s. oben 8.301). Hierzu stimmt die Thatsache, dafs sich die im Hügel VIT
steckenden Häuser, die sich über dem Niveau der Niederung befanden,
durch die Papyrusfunde als Häuser der arabischen Periode herans-
gestellt hatten (s. oben $. 331). Andererseits werden die Häuser der
Ptolemäerzeit tiof im heutigen Boden, unterhalb der von uns unter-
suchten römischen Häuser steckon.
Dies wären die wichtigsten Punkte, die unsere Ausgrabungen nach
Ausweis meines Tagebuches und nach unsern persönlichen Erinnerungen
für die Frage der Vorstreuung der Papyri auf dem Ruinenfelde der
alten Herakleopolis Magna ergeben haben. Die obigen Darlegungen
werden vielleicht manchem Papyrusfreund eino klarere Vorstellung von
der Art, wie die Papyri in don Städten des Nilthales gewonnen werden,
geben. Sie sollen aber auch dem von Nutzen sein, der es etwa unter-
nimmt, die von uns am 21. März 1899 abgebrochene Arbeit fortzusetzen.
Wer Texte aus der ptolemäischen oder römischen Zeit sucht, wird an
dieser Stelle wohl kaum auf seine Kosten kommen. Froilich mit Be-
stimmitheit läfst sich dies nicht voraussagen, denn für das Abwerfen
von Kehricht giebt es keine Regeln, und es ist daher nicht völlig aus-
geschlossen, dafs ein anderer nach uns hier noch einen grolsen Fund
von Papyri aus dieser älteren Periode macht. Aber für die Byzanti-
nisten, Koptologen und Arabisten eröffnet sich hier jedenfalls noch ein
weites Feld der Thätigkeit,
5. Die Funde.
Die Funde, die wir in Ehnäsje gemacht haben, sind nicht gerade
glänzende gewesen, aber wenn es mir vergönnt gewesen wäre, die ge-
fundenen Papyri hintorher in Ruhe zu bearbeiten und zu odieron, so
würde der wissenschaftlicho Ertrag doch durchaus ein befriedigender
gewoson sein. Leider sind wir, wio ich schon früher in dieser Zeit-
schrift erwähnt habo (I 8.227), durch eine elomentaro Katastrophe im
letzten Augenblick um unsoro Ernte gekommen: auf dom Schiff, das
die Papyruskisten von Ägypten bis Hamburg sicher gebracht hatte,
brach zuletzt im Hamburger Hafen ein Feuer ans, dm auch unsere
Kisten bis auf einige wertlose Reste zum Opfer fielen. Unter diesen
Verhältnissen will ich mich übor die Funde hior nur in aller Kürze
äufsern
Im ganzen hatten wir 80 Schachteln mit Papgri gefüllt. Von
diesen enthielten zwei die besten Stücke, die ich schon aus der Masse
334 1. Aufätze
der kleinen Fragmente herausgesucht, geglättet und zwischen Pflanzen-
Papier gelegt hatte. Nach meinen Aufzeichnungen habe ich auf diese
Weise im ganzen 250 Lagen mit geglätteten Papyri gehabt. Unter den
hiervon schon genauer untersuchten konnte ich in meinem Schlufs-
bericht an dio ägyptische Museumsverwaltung folgende Arten unter-
scheiden:
1. Griechische Papyri resp. Pergumente: Literarische Texte 25 Stück,
amtliche Akten 4, Eingaben an Behörden 6, Kontrakte 13, Briefe 16,
Amulette 3, Quittungen 3, Rechnungen u. s. w. 20.
IL Arabische Texto 36, koptische 11, lateinische 5, hebräische 6,
demotische 1, tachygraphische 1. In Summa 150.
Manche Stücke davon hatte ich schon vorläufig, wenn auch unter
ungünstigen Verhältnissen, im Zelt ontziflert. Was sich nach dem
Untergang der Originale von weinen Urkundenkopien einigermafsen
verwerten liofs, habe ich soeben im 9. Heft der BGU als No. 924 bis
958 publiziert. Binige der interessantesten Stücko sind schon in dieser
Zeitschrift besprochen worden. Vgl. 8.420. Auf meine allerdings schr
dürftigen Kopien der litterarischen Stücke behalte ich mir vor, später
oinmal zurückzukommen.
Aufser den Papyri brachten wir allerlei kleine Antiquitäten heim,
die wir teils ausgegraben, teils von den Ssehbachin gekauft hatten, wie
Ostraka, Münzen, Krugverschlüsse mit Stempeln u. s. w. Auch hiervon
ist das meiste bei dem Brande untergegangen. Die oben erwähnte
Theatermarke, die gorottot wurde, befindet sich im Berliner Museum‘),
ebenso oin Teil der Falschmünzerei®), die wir von Ssebbachin er-
worbon hatten.
Wenn es auch zu der mit der Musenmsverwaltung von Gizeh ver-
einbarten Teilung der Papyri nicht kommen konnte, so möchte ich os
doch nicht unterlassen, das aufserordentlich ontgegenkommende Ver-
halten, das diese Vorwaltung auch bei den Teilungsrorhandlungen ebenso
vı
1) 14830. Kreioind. Dm. 3 cm. Va bärfiger Kopf in Relif. Ra, 2 Knochen
Seat)
9) 14902. Gufformen. Die Münze ist in zwei kreirunden Thonscheiben
gedrückt, und die beiden Ahdrücke sind nach dem Herausmehmen der Minze
(wieder mit einander verbunden. Die Rücksite einen jeden Abdrucks ist wieder
für eine andere Münze benutzt, sodafı lange Ballen entstehen. Um das Ganze
irt ein dünner Thonmantel herumgelegt, in dem der Länge nach eine Gufriane
ingekerbt ist. Für Münzen der Kaiser Constantin, Lieinius und Magiminun. Die
ückseiten sind verschieden: Hereules (Hereuli vitri), Victor, Mars genia Au-
gusti oder 9. Imperatoris ag). Auch die Schmeltiegel, Metallrte, Schlacken,
Ingen umher, ebenso wie Reste der einfachen Öfen vorhanden waren. (Schäfer)
Ulrich Wilcken: Die Berliner Papyrusgrabungen in Herakleopolis Magna 335
wie vorher bei jeder anderen Berührung gezeigt hat, rühmend und
dankbar hervorzuheben.
6. Die Nekropole von Herakleopolis Magna.
Die Wüstenränder haben sich als besonders ergiebige Fundplätze
für Papyri ergeben. Von den versandeten Städten und Dörfern, deren
Areal heute zur Wüste gehört, während es einst in blühendem Frucht-
Jande lag, ist schon oben 8.299 gesprochen worden. Es erübrigt nur
noch, auf die gleichfalls am Wüstenrande liegendon Nekropolen hin-
zuwoisen.?) Hiorhin sind die Papyri auf verschiedene Weise gekommen.
Grab gegeben — und
das pflegen litterarische Texte zu sein —, teils finden sie sich ver-
arbeitet als Pappe, aus der die Sürge, Pektorale u.s.w. hergestellt wurden.
Diese letztere Verwendung, die wir durch die Flinders Petrie-Papyri
kennen lernten, scheint auf das II. und II. Jahrh. v. Chr. beschränkt
zu sein. Aufserdem haben die glücklichen Funde von Grenfell-Hunt in
Tebtynis gezeigt, dafs am Rande des dio Krokodile verchrenden Faijtms
die Krokodil-Nekropolen eventuell reichen Ertrag an Papyrus ergeben
können, insofern die Mumien dieser heiligen Tiere gelegentlich mit
Papyrusrollen umwickelt worden sind.
So haben die Nekropolen, in denen die natürlichen Bedingungen
für die Konservierung der Papyri in dor Regel weit besser sind als im
Frachtland, uns schon violo Schätze hergegebon und auch für die Zu-
kunft haben wir, glaube ich, gerade von den Nekropolen noch ganz
Besonderes zu erwarten. Es kommt nur darauf an, durch Versuchs-
grabungen festzustellen, an welchen Plützen gerade die Generationen
der griechisch-römischen Zeit — namentlich des III. und II. Jahrhunderts
v. Chr. — begraben liegen. Die Forschung hat damit noch eit
gehenres Feld der Thätigkeit vor sich. Denn alle Städte und
des Nilthals haben ihre Toten an die nächsten Wüstenränder zur Be-
erdigung transportiert.
So sind auch die Bewohner von Herakleopolis Magnn am libyschen
Wüstenrande begrabon worden, der hier etwa 5 Kilometer vom Bahr
JTüsif ontfornt liegt. In diesor Nekropole, die sich dort südlich von
dem schon öfter genannten Ssedment el-gebel weithin erstreckt, sind
bereits von Eduard Naville im Jahre 1893 Ausgrabungen voranstaltet
worden.?) Griechische Papyri sind dabei nicht gefunden worden, wie-
wohl er sagt (9.18): „I believe most of the coffıns must be assigned. to
1) Vel. meinen Strafiburger Vortrag 9. 0821
2) Vgl Abnda el Medinch 8, 11.
336 1. Aufätze
Piolemaie or Roman times“. Schäfer und ich sind mehrmals an unseren
„Feiertagen“ hinübergeritten nach dem Wüstenrande und haben eifrig
erwogen, ob wir nicht die Ausgrabungen in Ehnäsje abbrechen und
hier fortsetzen sollten. In Übereinstimmung mit Herrn Direktor Erman,
der uns im Mürz besuchte und auch die Nekropole mit uns in Augen-
schein nahm, haben wir schliefslich, wenn auch schweren Herzens, diesen
Gedanken aufgegeben, da unser wissenschaftliches Gowissen es uns ver-
bot, in der kurzen Zeit, die wir dafür nur noch hätten erübrigen können,
diesen von ägyptologischen Schätzen angefüllten Boden in Angriff zu
nehmen. Selbst wenn wir das unwahrscheinliche Glück gehabt hätten,
sofort auf die Gräber des III. und II. Jahrhunderts v. Chr. zu stofsen,
so würden wir doch weder Zeit noch Mittel gehabt haben, den Fund
auszunutzen, und wir würden nur die Habgier der Leute von Ssedment,
und der geriebenen Händler vom benachharten Faijim darauf gelenkt
haben. Die systematischo Durchforschung dieser und mancher anderer
Nekropolen der grofsen Städte des Nilthals ist noch eine Aufgabe für
die Zukunft, zu deren Durchführung sich am besten die Hellenisten
und Ägyptologen zusammenthun werden, damit alle Interessen gleich
mäfsige Berücksichtigung finden.
Ich schliefse meinen Bericht mit dem Ausdruck des tiefsten Dankes
gegenüber der Verwaltung des Berliner Museums.
Würzburg, Ulrich Wilcken.
1 Tafel.
Sinsel u Co,Gm hl, Delzsch Leipzig
DI. Referate und Besprechungen.
Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen.
(Val. I, 106-120, 609-590)
Die dritte Übersicht folgt der vorhergehenden nach einem Zeitraum
von fast zwei Jahren, darum ist sio auch viel reichhaltiger. Der gröfste
Teil der im Folgenden angeführten Texto entstammt zwei englischen Samm-
Nungen, die beide wiederum von B. P. Grenfell und A. S, Hunt heraus-
gegeben worden sind: Fayüm towas and their papyri (P. Fay.), ein neuer
Band des Exypt exploration fund, London 1900 (Mitherausgeber sind hier
noch D. G. Hogarth und J. G. Milne‘)) und The Amherst papyri, part IL,
London 1901 (P. Am. I) Die beiden Bände liefern im Ganzen 43 Nummern.
Den Rest, 27 Nummern, bilden Stücke von Berlin (93, 99, 100, 113, 138),
Florenz (124), Genf (136), London (Brit. Museum; 98, 104, 125, 134, 135),
München (107, 109, 122, 182, 133), Oxford (Bodlejana; 130), Strafsburg
(97, 98, 114, 137, 139, 140), Wien (91, 128), endlich ein Papyrus Ma-
haffys (118). Zwei kleine Bruchstücke werden in dieser Übersicht zum ersten
Male veröffentlicht (125, 130), in drei Fällen konnte gemeldet werden, dafs
zu einem schon bekannten Papyrus neue Reste hinzugetreten sind (Hosio-
dos 91, Herondas 107, Pseudoaristotelische Iatrika 134), vgl. auch die
wichtige Neuausgabe Nr. 118. Unter den Herausgebern sind Blafs, Com-
paretti, Gronfell, Hunt, Kenyon, Nicole, Reitzenstein, Smyly,
Wessely und Wilekon schon früher mit der Bearbeitung Iitterarischer
Texte beschäftigt gewesen, neue Mitglieder dar Papyrusforschung sind F. Boll
(132, 133), K. Kalbfleisch (135, 137-140), B. Keil (114) und W.
Schubart (99, 100). Und nun wird wohl der Kreis derer, die sich der
Ausgabe antiker Reste griechischer Werke zuwonden, mit jedem Jahre sich
vergröfsern.
Die Herkulanensischen Rollen sind auch für diesmal von der
Übersicht ausgeschlossen. Was ich vor zwei Jahren angekündigt habe, eine
Wiederaufnahme der Papyrusarbeiten durch Emidio Martini, den Leiter
der Biblioteca Nazionalo in Noapol (Neue Jahrb. f.d. klass. Alt. 1900, 587),
dies muls ich aun widerrufen. In der Zwischenzeit hat Martini sein Amt
niedergelegt, und von einem Nachfolger ist nichts bekannt geworden. Ich
habe früher die Absicht gehabt, ein vollständiges Verzeichnis der Rollen
1) Über die Urkunden dieses Werkes vgl Arch. I 552.
2) Die Urkunden sind Arch. II 117-124 besprochen.
338 U. Referate und Besprechungen
(es sind 1806 Nummern) herauszugeben, mufste aber diesen Plan aufgeben,
als die Muscumsverwaltung mir mitteilte, dafs sie diese Arbeit durch eigene
Kräfte ausführen lassen wolle. Nun ist leider das Erscheinen dieser wichtigen
Übersicht auf ungewisse Zeit verschoben. Einen notdürftigen Ersatz mögen
meine eigenen Sammlungen bieten. Denn ich besitze ein vollständiges, auf
Zetteln geschriebenes Verzeichnis, habe aufserdem eine beträchtliche Zahl
von Rollen genauer untersucht und von den noch nicht veröffentlichten
disegni (es sind mehrere hundert Blätter) eine Abschrift genommen. Ich
werde jederzeit zur Auskunft bereit sein.
Ingleichen habe ich üher die wenigen lateinischen Papyri (Fayim
towns Nr. 10 aus dem 2. Ihät, P. Amlı. II 37 aus dem 5. oder 6. Jhät.
und 28 aus dem 4. oder 5. Jhät: alle drei Stücke sind juristischen Inhalte)
keinen besonderen Bericht gegeben.?) Von Seymour de Ricei ist in nächster
Zeit cin Corpus der lateinischen Papyri zu erwarten.
Das Meiste von den angeführten Stücken gcht auf Papyrusrollen
zurück, und zwar hat hier Nr. 89 (Scholien zum o der Odyssee) die gröfste
Längensusdohnung (20 Columnen). Die zweite Columne einer Rolle ist in
Nr. 81 (Homer) erhalten, die letzte mit dem anschliefsenden Titel in 108
(Aristarchscholien zu Herodot) und 110 (Isokrates). Fine auf beiden Seiten
beschriebene und geleseno Papyrusrolle (Opistograph) war 89 (Homerorkli-
rung; vgl. hier die wichtige Wendung surd rd Trrio), 139 (Schrift tiber
Augenheilkunde) und vielleicht auch 126 (philosophische Abhandlung). Ein
Ioses Papyrusblatt ist 118 (Brief des Kaisers Hadrian). Der ptolemäischen
Zeit gehören 79 (Homer), 102 (Astydamas) und 130 (gnomologische Samm-
hung?) an. Reste eines Papyrusbuches sind in 92 (Homer), 96-98
(späte Epiker) und 101 (Euripides) orhalten. Die Porgamentstücke be-
treffen aufser 120 (unbestimmtes Prosawerk) und 133 (astrologische Schrift)
nur Klassikertexte, vgl. 82, 87, 88 (Homer), 91 (Hesiod), 99 (Sappho)
und 112 (Demosthenes); davon ist 87 durch sein Alter (3.--4. Ihät) be-
merkonswert. Die Zeilenausdehnung in den Prosaresten schwankt zwischen
11-14 Buchstaben, vgl. 125, und der Horameterlänge, d.i. 35—38 Buch-
staben, vgl. 118, 131, 133, 138, 142 (nahe kommt dieser Länge die Zeile von
132; über die strittige Zeilenlänge von 114 s. unten) Seitenzählung
findet sich in einem Papyrusbuche (92) und in einer Pergamenthandschrift
(91), vgl. auch 118; stichometrische Angaben sind nicht erhalten, aufser
dafs in dem Isokrataspapyrus (110) die Zeilenzahl am Schlusse des Buches
vermerkt worden zu sein scheint. Scholien sind teils neben den Text an
den Rand geschrieben, vgl. 100 (Alkaios) und 103 (Aristophanes), teils auf
eine besondere Rolle 'oder in ein besonderes Buch, vgl. B8—90 (Homer),
92 (Kallimachos) und 108 (Herodot); in 121 wechselt der Aristotelestext
mit der Paraphrase ab. Ein zweisprachischer Papyrus ist 105 (Babrius
mit Iateinischer Prosaübersetzung). Aus der Zahl der Nummern, die sonst
noch für die Schriftkunde von hoher Bedeutung sind, seien hier noch 100
(Alkaios), 106 (späte Dichtung), 112 (Demosthenes) und 115 (bellenistisches
Tätteraturwerk) hervorgehoben
Als eine schr wirksame Unterstützung beim Studium der Reste er-
wiesen sich die beigegebonen Lichtärucktafeln. Es ist von großem
1) Über den doppelsprachlichen Babriorpapyrus vgl. Nr. 106
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 339
Werte, zu erfahren, wie der Papyrus oder das Pergament aussicht, wie
grofs die Buchstaben, die Zeilen und die Zeilenabstände sind, welche Buch-
staben sich ühnlich schen usw. Aber am wichtigsten ist die Wiedergabe
für die Beurteilung der Lücken. Hier kommt es auf jeden Tintenrest, auf
‚jedes Pünktchen an. Es empfiehlt sich darım sehr, ein scharfes Glas zu
Hülfe zu nehmen. Nun wird man freilich, wenn man die einzelnen Tafeln
Vergleicht, starke Unterschiede bemerken, dio in der verschiedenen An-
fertigung ihren Grund haben. Die englischen Tafeln zeigen einen. hell-
gelben Ton, und gefallen dem Auge sehr, die in Deutschland angefertigten
Abbildungen sind viel dunkler. Und dennoch sind sie nicht schlechter.
Teh habe insonderheit die Tafeln der von Kalbfleisch herausgegebenen Hefte
mit. grofsem Vorteil benutzt und gewann dabei den Eindruck, dafs das in
Deutschland geübte Lichtäruckverfahren die feinsten Reste, falls die photo-
graphische Aufnahme gut ist, wohl noch besser wiedergiebt als das englische,
Obwohl beide Arton auf denselben Grundsätzen beruhen.') Es wäre zu
wünschen, dafs sich auch andere über diesen Punkt Kufserten, damit über
ie beste Art und Weiso, die alten Schriftroste zu vervielfiltigen, Klarheit
und Einigkeit gewonnen werde. Darüber aber sind schon jetzt alle cinig,
dafs gute Tafeln zum Werte einer Ausgabe nicht wenig beitragen, und
man möge keine Kosten scheuen, uns in Zukunft recht reichlich mit solchen
Tafeln zu verschen. Das Zink- oder Rasterverfahren (Autotypie), das z. B.
in der Comparettischen Ausgabe (Nr. 124) angewendet ist, empfiehlt sich
für eine Wiedergabe, deren Wert in der Genauigkeit liegt, nicht. Unter
dem Glase sicht man nichts als Pünktchen, jede scharfe Bogrenzung ist ver-
Noren gegangen. ?)
Die nächste Übersicht wird nicht wenige Neuigkeiten bringen. Es ist
zu erwarten, dafs wiederum der von den Englündern bearbeitete Teil den
gröfsten Raum einnehmen wird. Den literarischen Stücken des orsten Bandes
der Tebtynispapyri?) wird sich vielleicht noch der dritte Band der Oxy-
hynchospapyri beigesellen, der unter anderem ein prächtiges Komikerbruch-
stück bringen soll. Man erwartet mit Ungeduld die Ausgabe der litte-
rarischen Papyri der Heidelberger Sammlung; darin sind besonders
1) Es wird zunächst eine sehr gule Aufnahme geschafen; sie wird am
besten, wenn die Platte lange Zeit ei schr uarker Blende der Belichtung ausge:
rt wird. Dann entwickelt man das Nepafivild und stellt aus diesem durch
Übertragung eine zweite Platte, die Druckplatte, her. Von dieser Plate lassen
sich aber nicht mehr ale 1000--1600 Abdrücke mächen. Ein eigeniümliches Ver-
fahren ist"bei dem Anonpmun Argentinenie (Nr. 114) zur Anwendung, anhracht
worden. Hier erscheinen, allenthalben einige weile Stellen, auch in den Bach-
Naben, wodurch die Ränder an Schirfo verlieren
1%) Tch bite die Herausgeber, in Zukunft bei lingeren Sticken die Klebungen
(ulisnere) nicht mu vergessen. "Wie breit die aneinander geklebten Papyrus.
lätter sind, int für die Deschichle der Papprusrale von grohem Werte. Aus
solchen Angäben werden sich dann später schr nützliche Listen zusammenstellen
Inssen. Auf den zu Nr. 108 (Aeoraeyov ‘Hoodörov © imönrnuc) beigsgebenen
Tafeln erkennt man mit. groher Mühe ein breites, die Mite einnehmendes
nölänte, woran sich die Reste der benachbarten Dläler anschliefsen. „Es wäre
Zweckmätsig gewesen, dies kurz in der Kinleitung zum Texte zu vermerken.
3 P hab. 11.-5 Reste zweier griechischen Anthologien (.Jahrh. v.Chr)
und & Dias B 05--210 mit aritarchischen Zeichen (eweite He des 3. Jahr
Chr)
340 II. Referate und Besprechungen
dichterischen Resto stark vertreten. In Berlin haben sich grofse Reste
(15 Columnen) von Didymosscholien zu den Philippischen Reden des De-
mosthenes gefunden, und auf der Rückseite in 4 Columnen Stücke aus der
40uxh orangelooıs des Hierokles (vgl. dio vorläufige Ankündigung von H. Diel,
Berlin. Sitz-Ber. vom 3. April 1902%)). K. Kalbflisch (Ind. lect. Rost. aest.
1902, 8. 9) kündigt die Bearbeitung zweier Berliner Papgri an, welche
Reste aus dem 3., 4., 5. und 18. Brief des Hippokrates enthalten. Das
schönste Stück der nkchsten Übersicht aber wird der Timotheospapyrus von
Abusir bilden, dessen Ausgabe U. v. Wilamowitz-Moellendorf vorbereitet?)
Theodor Reinach hat auf einem Ostrakon einen Dinlog zwischen einem Be-
trunkonen und seinem Freunde gefunden, worin er ein Gegenstück zur Klage
des Mädchens findet (vgl. Ankündigung in der Pariser Akademio der In-
schriften). In der Sammlung Golenischeif zu Petersburg befinden sich mehrere
litterarische Bruchstücke, darunter Reste des Menander und Teile aus einom
Leben des Äsop. So schwillt der Stoff immer mehr an, und damit wächst,
die Arbeit und die Mühe, aber auch die Freude.
Zum Schlusse bittet der Berichterstatter, ihn durch die Zusendung von
Abdrücken freundlichst unterstützen zu wollen. Er wird für jede Gabe
dankbar sei.
I. Dichterische Stücke.°)
783. P. Fay. Nr. 141 (8 295), aus Köm Ushim, jetzt im Museum
von Kairo (Sr. 10217).
Vierzehn Papyrasbruchstticke (das gröfste 14,4 > 13,3), die Reste
zweier Columnen darstellend, beschrieben mit einer runden, festen Uneiale
des 1, oder 2. Jahrhunderts.
Homer ias A 973—362. Stummes ist durchgängig gesetzt. Vers 273
hat dor Papyrus MY für ed (alt uol), 298 uozdoan|cı und 304 vez)tsauive.
Sonst_ist von seinem Inhalt noch nichts bekannt.
74. P. Fay. Nr. 5 aus Harit
Einzelnes Blatt aus einer Papyrusrolle (28,2 > 16,8), das auf der
Vorderseite einige Rechmngen enthält, die aus der zweiten Hälfte des
zweiten Jahrhunderts n. Ohr. zu stammen scheinen, auf der Rückseite aber
den in Rede stehenden Text. Er ist in einer aufrechte, regolmäfsigen,
nicht wenig durch Zierstriche geschmlickten Uneiale geschrieben, die ins
Ende des 2. oder in den Anfang des 3. Jahrh. n. Chr. gehört. Die Columne
enthält 44 Zeilen. Flisionshäkchen (8° 8 # Ar wer’) und I-punkte (iavfro
üglelvefele, «[völei uni eüfonoo vnüsı arnügevt)) hat dor Schreiber selbst
binzugefügt.
1) Man beabeichligt, von nun an die literarischen Papyri der Kgl. Museen
besonderen forlinufonden Veröffentlichung bekannt zu geben
2) Von den weche Colummuon des Papyens int die varlotzte Am Septemherheft
der Mitteilungen der Deutschen Orient-Gesellschaft in einer deutlichen Lichtdruck-
afıl veröffentlicht. Ebenda $.51--39 hat U.s. Wilamowitz-Moellenderff in einem
Aufsatze "Dio Perser des Timotheoe” Inhalt und Bedeutung des Fundos kurz
erklärt,
5) In diese Gruppe sind auch die gesondert anfgezeichneten Scholien und
Glossen zu Diehterworken (8890, 92) gestellt worden, da sie doch von den zu-
‚gehörigen Texton nicht gut getrennt werden konnten.
Dies ist nicht unwichtig; zu galt in der späloren Zeit, wie wir auch aus
andern Anzeichen wissen, nicht für einen Diphthong,
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 341
Homer, Tias A 404—447. Einiges vrstöfst gegon die Rechtschreibung:
Gnulelin BAT (und so öfter &ı für 2), Arme 418 orliavro 439; stummes ı
ist bald gesetzt, bald fehlt es, in dla 427 ist es überflüssig. Mit den
Handschriften wird 406 Im]idldlessav geschrieben (dmfdesav Nauck), aber
Eraev 412 ist richtig. Die Versanfünge fohlen überall, und das Erhaltene
bietet nicht viel Wichtiges. Gegen Aristarch hat der Papyrus mit der
Vulgata sack duitu 425, dvrös 432, öplälvılels 434, mpolguonev 435 und
uherıjv 447, aber 404 steht, wie zu erwarten war, die aristarchische Lesart
08 margög Auelvalr; 428 ist &reßjoero geschrieben, 446 ONTEJAEZATO
und 447 mit dem Ambrosianus o|?) d’ Öse. Eigene Lesarten sind äyon
8° isghv Euurdußnv ABL (dybv üeg. & die Hss., jenes empfiehlt sich nicht)
und eaooduod« 444, worin die beiden Schreibungen Ausduode« und
Hascueß' zu einer gegen das Metrum verstofsenden Form vereinigt sind.
7. P. Fay. Nr. 309 (8. 310), aus Harit.
Reste zweier Columnen einer Rolle (27 cm hoch), darauf eine Halb-
unciale des 2. Ihdts. n. Chr. Gelogentlich erscheinen Punkte, Accente und
Spirituszeichen.)
Homer, lies B 611—646 und (die Anfangsworte von) 647—683.
Von den mitgeteilten Lesarten betrifft wäromd]oso, 637, Ayenöv]eue 645
(-vev Vulg.), Meünelov 647, Diöwnnfols 678 und GBelnlv 683 die Recht-
Schreibung, ufes 666 für wife ist ein Schreibfehler, sonst steht noch
üylev 671, röv 88 680, üsos GBL und Tengi)' ävialovro 682, neues findet
sich mich.
7. P. Hay. Nr. 209 ($. 301), aus Kasr ol Banit
Papyrusbruchstücke (10,5 >< 4,9) mit einer dem ersten Jahrh. n. Chr.
angchörenden Uneialschrft.
Homer, Dias 7 214-924 (nur die Versenden), Für airas 220 hat
der Papyrus ]ror, Vers 221 fehlt ohne Grund. Am rechten Rand (nur
dieser ist erhalten) erscheinen die Roste von drei Zeilen in schmalen
Cursivzügen, in der dritten kommt der Name Hpiewos vor; darunter nach
einem Zwischenraum zo(yejs). Es sind Reste von Randbemerkungen.
77. P. Amh. IT 22 (dazu Tafel IV).
Das untere Ende einer Columne aus einer Papyrusrolle (11,5 > 8,5).
Die Schrift ist eine feste, mittelgrofse, flott geschriebene Umeine, in der
Vielfach die Buchstaben unter einander verbunden sind (hervorzuheben.
TPm zg); am Versende ist der Mittelbalken von € weit nach rechts hin-
ausgezogen, ebenso einmal der untere Bogen des Y. Die Schrift wird von
den Engländern an das Ende des 1. Jhdts. oder in das 2. Jhdt. n. Chr.
gesetzt. Lesezeichen sind nicht vorhanden
Homer, Ilias E 481-495, Die Schreibung örgero even 495 zeigt,
dafs die Vorlage gut war, veondvnv 489 für varoı. und ivemijv 492 aber
fallen dem Abichreiber zur Last. Der Papyrus giebt 492 mit einigen Has.
xearagiiv für qui und natürlich öpeosw 486, oir” 485 an Stelle von
008’ ist die einzige Besonderheit, die aber keine Bedeutung hat; wuilzı
wixrag 490 für air v. ist wiederum cin Schreibfehler.
@. P. Fay. Nr. 210 ($. 301), aus Kasr ol Banit.
2) Auf der Rückseite steheu Spuren einiger Cursirhände den 2. oder 3. Jahr-
anders
342 IL. Referate und Besprechungen
Vier Papyrusteile (das breiteste 7,2 > 11,4), die auf dem recio einige
Rechnungen aus dm 2. Jahrh. n. Chr. tragen, auf der Rückseite von einer
mittelgrolscn Uneialhand beschrieben sind, die wohl ins 3. Jahrh. gehört.
Homer, Ilias © 4154, 86-104, 139-156, 173-186. Als
Losarten geben dio Engländer an "45 rar 8 own anovlrt (ro d' oin äsovee
dio Hs), 47 omitted (aus Vorschen?), 92 oduson« (Odvene die Has),
154 me[1dovfra (meicova die Hss., jenes ist zu verwerfen), 182 ara,
183 omitted (mit den meisten, Has), 186 [«jn[o]revefrov”
7%. P Fay. Nr. 4 aus Umm ol Atl (dam Tafel V).
Papgrusblatt (5,5 >< 8) mit den spärlichen Resten” zweier Columnon.
Es ist zusammen mit einer Anzahl anderer Blätter gefunden worden, die
zumeist ins 2. Jahrh. v. Chr. gehören, die Engländer setzen es darum in
die 2. Halfte dieses Jahrh. oder in den Anfang des folgenden. Die Schrift
ist mittelgrofs; zweimal kommt ein ockiges « (E) vor, was ein untrüg-
liches Zeichen höheren Alters ist. Lesezeichen fehlen. Die ganze Columne
enthielt, wie sich aus sicherer Berechnung ergiebt, 34 Zeilen.
Homer, Ilias © 332-336 und 362—369. Das Blätichen liefert
nur zwei Lesarten: eb jüg äyb [ide Hude’ 366 für ei yüg weh, wie es bis
jetzt in allen Hss. gelesen wurde (dies erklärt Allen aus dem ähnlichen
Versanfang ed yüg äyb zöde old« A 163 Z 447) und H[... am Anfang
von 370 für oöx äv öneköguyev, womit man indesson nichts anfangen kann.
80. P. Fay. Nr. 160 (8. 298), aus Umm el Atl, jetzt im Mus.
v. Kairo (Nr. 10218)
2ehn Stücke aus einer Papyrusrolle (das größste 15,8 X 11,5), die
Raste zweier Oolumnen aufweisend. Die Schrift gehört ins 1. oder 2. Jahrb.n. Chr.
Homer, Tias Y 86110. "Collated with La Roche’s text the variants
wre 41 og, 42 reus... eye nudavon, 53 mep [Zinaeves, 59 mojAvnulde-
nos, 61 eddlwser, 77 muhora pe, TB zulauggwolr, 79 eßus, BI u0aro,
84 uzeogeo, 101 ovae, 108 eöuls” Grenfell-Hunt. Dies sind teils ortho-
graphische Verschiodenheiten (bes. cı — 1), teils auch sonst überlieforte Les-
arten; etwas Besonderes ist elas 41 für os, aber auch dies betrift nur
die Rechtschreibung.
81. P. Fay. Nr. 6 aus Kasr ol Banät (dazu Tafel IV).
Rest eines Papyrusblattes (15,5 > 11,4), auf dem der obere Rand er-
halten ist und rechts von der ersten Columne nach ganz schwache Spuren
einor zweiten. Die Schrift ist eine grolse, breite Unciale mit schr runden
und geschwungenen Zügen, die, was wiederum zumeist aus den zugleich
gefundenen Urkunden geschlossen wurde, eher aus der 1. Hälfte des
1. Ihdts. n. Chr. (vgl. Nr. 84) stammt. Wie sich aus dem Inhalt ergiebt,
ist dns Blatt die zweite Columne") einer Rolle gewesen, auf der Seite mögen
26—30 Zeilen gestanden haben. Eine spätere Hand Mlgte in den Satz-
psusen Punkte hinzu, die bald am untern Rande der Zeile, bald in der
Mitte, bald oben, einige Malo sogar über der Zeile erscheinen. Sonst
finden sich keine Lesezeichen.
Homer, Dias ® 26-41. Stummes ı fehlt in ädeijg 36 (aber züäne: 37),
3) Des Safbunger Komddinprolog (Arcie 616) weil wohl auch dan
2. Blalt einer all vaerN ä
Wilhelm Orönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 348
für langes ı ist der Diphthong gesotzt (Zguveöv 37), » mobile steht 30 in
iäsıv wie in D (Mäcı die übr.). Eigentliche Lesarten giebt es nicht. Es
sind übrigens steis die linken Vershälften (2—3 Fülse) verloren gegangen.
82. P. Amh. IT 159 (8. 192),
Kleines Bruchstück (6,3 & 3,8) vom oberen Ende eines Pergament-
biattes. Die Schrift ist eine aufrechte Unciale, etwa aus dem 4. Jahri. n. Chr.
Lesezeichen sind Actente (Akut und Cireumflex), Apostroph und Längen
strich (muläun).
Homer, ins ® 608 oö]0° [äg« — 611 (lotzter Vors des Gesanges)
öhıv bw (auf dem recto) und Y 30 aülue s[äleunisu — 37 dgulpiis
(Verso). Im Verse Y 611 ist ON aus (UN verbessert, es folgte wohl
ein € oder C, doch ist dieser Buchstabe golilgt. Sonst ist nichts zu ho-
merken.
83. P. Fay. Nr. 211 (8. 301), aus Kasr el Banät.
Reste von drei schr zertrümmerten Columnen einer Papyrusrolle (25 cm
hoch), welche eine klare Uneislhand des 1. oder des Anfangs des 2. Jhdts.
n. Chr. zeigen.
Homer, Ilias X 253—298, 350355, 358—365. Vers 263, der im
Text ausgelassen war, ist am Rande von einer Oursivhand hinzugefligt,
363 fehlt wie in D, 364 steht seßvuölr]a wie in vielen Hss
84. P. Fay. Nr. 7 aus Kasr el Bandt (dazu Tafel IV).
Sieben Bruchstücke aus einer Papyrusrollo (das gröfste [g] 11,8 >< 16,6),
in denen die Reste von 4—5 Columnen vorliegen. Die Schrift ähnelt schr
der von Nr. 81, doch ist sie nicht so gefällig und gewandt; eine Eigenart
des Schreibers ist das in einem Zuge geschriebene e (C), das & hat noch
dio alte Gostalt (T). Auch gehörb der Papyrus in die nämlicho Zeit wie
Nr. 81, und ist mit diesem Blatt zusammen aufgefunden worden. Eine
zweite Hand hat einiges durch Ausstreichen und Überschreiben verbessert,
sie fügte auch hio und da am Satzendo Punkte zu (einmal in der Mitte
der Zeile, einmal am oberen Rande) und machte &uvles deutlicher (ZYNIEI).
Homer, Odyssee & 201—203, 205—209, 255—256, 258-263,
286—300, 325—328. Stummes ı steht in jranev 291 und röpns 290,
@s fehlt in &oij 295; dylgov 292 ist von der 2. Hand verbessert. Mit
Aristarch schreibt der Papyrus dw 289 (45° vulgo), mit Zenodot und dar
Vulgata Zueio 290 (doio Ar.), mit 6 id dplodeu 298. Von besonderen
Lesarten ist dupddımoev 288 für duguidior wohl doch nicht ein blofser
Schreibfehler, &ajrv d[aonev 296 für dorude Zdoev verdient kaum eine
Berücksichtigung. Die 2. Hand besserte das dem Versmaßs zuwider laufende,
"Aonvalns 991 in “40rons; wenn dieselbe iv d& xgrjen mic 292 in dv dE
aginv v. änderte, so ist dabei wohl irrtümlich vado transitiv gefafst. Da
Bruchstück a am oberen Rande mit Vers 201 beginnt und g am unteren
Rande mit 300 endet, so hatte die Columno, wie die Engländer richtig an-
uchmen, 33-34 Zeilen; f enthält nur den Rest des Titels: OAYCICEIAG
der entweder das Buch & abschlofs oder Buch n einleitete. Wioriel in der
Rollo vor oder nach £ stand, lAfst sich nun nicht mehr ausmachen, doch
scheint es unwahrscheinlich, dafs sie nur dies kleine Buch von 331 Vorsen
enthielt. Eine Nachvergleichung bringt durch Berechnung vielleicht heraus,
ob die stritigen Verse 313—315 einst in der Rolle standen oder nicht.
344 M. Referate und Besprechungen
85. P. Fay. Nr. 157 ($. 297), aus Umm cl At
wei schmale Papyrusstückchen’ (das gröfsere 13,2 > 5,8), aus dem
1. odor 2. Jahrh. n. Chr. (breite Uneiale).
Homer, Odyasoo x 366-380, 390-402. Im Papyrus fehlen die
Verse 368372, wie in vielen andern Has, für magioraulun 377 steht
JMICTAMELNH. Neben der Vulgata äyyı mugıotauden giebt es noch eine
andere Lesart &y700 8° foruudon, der Papyrus bietet eine dritte (äyze wor
Toranton?).
86. P. Fay. Nr. 310 (8. 310), aus Harit.
Mittelrandstück aus einer Papyrusrolle mit kleinen Resten der beiden
anschliefsonden Columnen (12,3 >< 7,6), beschrieben von einer Uncinlo des
späteren 1. oder des 2. Jahrhunderts.)
Homer, Odyssco 2 557—573 (die Endsttcke) und 588610 (die
Anfüngo): i#]ei 591 für WOuoe, 2y weklav 600, weiter mit vielen oder
einigen Hos. dfvögen ® 558, @ullns (ohne stummes ı) 603; auch dafs 604
fehlt, stimmt mit einem Teile der Überlieferung überein. Ein Schreibfehler
ANWOECKE 596 für Evo üdeoss (Haplographic)
87. P. Amh. II 23 (dam Tafel \)
Blatt aus einom Porgamentbuche (11,2 > 14). Erhalten ist der obere
freio Raum und der Innenrand, sodann links (und’ auf der Rückseite rechts)
die Reste einer Columne, die chedem 34 Zeilen enthielt, hente aber nur
ie Überbleibsel von 23 aufweist. Die Schrift ist eine schr geschwungene,
mittelgrofse Halbkursive aus der 2. Hälfte des 3. Jhäts. oder aus dem
4. Ihät., so dafs äulurch das Blatt zu cinem der altesten Beispielo eines
Pergamentbucbes wird. „Lesezeichen sind schr häufig, jedoch nicht regel-
mifsig gosotzt: Accente °* (der Akut des Oxytonons auch bei ganz kleinen
Pausen, wie Mevöiae dieraupis öeyant Ambv; da die Interpunktion fehlt, so
bedeutet ein solcher Akut im Verse zugleich die Angahe der Satzpause),
Spiritus asper, Elisionshäkchen und I-punkto (vi, oie, isuevos). Die Para-
graphos fehlt wio gowöhnlich in den Homerhandschrifte.
Homer, Odyssee & 161-181 und 189-210. Gogen die Mecht-
schreibung vorstöfst, wenn man von fehlendem ı dveng. absicht, fast nichts;
in wdorıyker 192 hat sich der Nasal irrtümlich aus dem Nomen ein-
geschlichen, «il®o]üosns schreibt das Blatt 191 mit H. ILoses w ist in
Üonev 207 am Versende gegen die übrige Überlieferung gosotzt, es fehlt
irrtümlich in dnupgoavon dvifsı 198. Man liest Ads mit UN, 170
ürongiveuro, 173 xöre nor mit schol. L zu A 462, 173 Adldovsı und
wältodu, 192 Änorre, 202 ouupodasero, eigene Lesarten sind demnach
nicht vorhanden. Wichtig aber ist die Üborschrift über der Rückseite des
Blattes (rocto nach der Art des Porgaments): CA. Es gingen also
260 Seiten vorher. Zählt man nun nach, so finden sich vor o 189 im
Ganzen 7383 Verse, wihrend 260 x 34 die Zahl 8840 ergiebt. Da mufs
man denn annehmen, dafs sowohl am Anfang als auch am Ende der ein
zelnen Gesänge freier Raum gelassen war und dafs das Buch noch bro-
Hous enthielt,
88. P. Amh. II 19
Blatt aus einem Porgamentbuche (20 > 18). Der obere Rand fehlt,
1) Auf dem verso einige Briefe in Cursive des 2. oder 8. Jahr
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlafs der christlichen 345.
das erhaltene Stück hat auf der Vorderseite 34, auf der Rückseite 32 Zeilen;
äi Columne hatte höchstens 3B—-40 erlgor. Die Schrift ist eine
aufrechte Unciale; sie gehört nach Gronfell-Hunt ins 7. Jahrhundert n. Chr.
Schliefsendes » ist einmal durch einen wagerochten Strich angedeutet (eJrsurE),
dann findot man noch I-punkte \NnAiov, uspaeyei), sonst erscheinen keine
bosondern Zeichen.
Reste eines Wörterbachs zum A der Ilias, das so eingerichtet
war, dafs links das homerische Wort und rechts die Frklärung stand (dahe
ist dio Schrift in gewissem Sinne zweizeilig). So worden Vers für Vers
urchgenommen, das Erhaltene bezicht sich auf 558--578 und 581-601.
Die Schrift ist aufser, dafs in Yadan das stumme « fehlt, sorgfältig, denn
an zöger (= zuels) mgolrsunev, das Z. 15 der Vorderseite als Erklärung
zu meodeleye stehen soll, kann man nicht gut glauben. Die Homerstellen
‚ind öfter ungenau ausgeschrieben, wie A. Ludwich, Über Papyruskommentare
zu den Homerischen Gedichten, Verz. d. Vorles. Königs. Sommerbalbj. 1902,
8. 81) im Einzolnen ausgeführt hat.
89. P. Amh. II 18 (dazu Tafol IV, wolche Ool. 11-14 darstellt).
Längeres, sehr schmales Stück (die Höhe ist etwa 7,1 em), das auf
der Vorderseite Namenlisten und Geldrechnungen aus dem 1. Jahrh. n. Chr.
trrgt (Pebs Kiedras und Vespasian werden erwähnt; diese Stlcke sind in
dem folgenden Urkundenteil weder horausgegeben noch angeführt). Die
alte Rolle war chodem in der Mitte durchgoschnitten; der obere Teil, der
heute auf der Vorderseite nur noch Columnonanfänge zeigt, enthält auf der
‚Rückseite einen literarischen Text, der ziemlich‘ vollständig ist, auch hat
der Schreiber noch auf einige frei gebliebene Stellen das rect- Bemerkungen
geschrieben. Das vorso trägt die meist schr gut erhaltenen Raste von
20 Columnen (die Länge der Holle beträgt wohl 1,80—-2,00 m), die 13—15
Zeilen enthalten, ein überaus geringes Mafs, das eben nur in der Beschaflen-
heit des Schreibstoffs sein Erklärung findet. Die Columnen sind oben und
unten meist vollständig erhalten (manchmal fehlen die Endzeilen), auf
einen oberen und unteren Rand scheint der Schreiber verzichtet; zu haben.
Die Schrift ist eine kleine, schmalo Halbunciale aus dam Ende des 1. Jahrh.
n. Ohr. oder dem Anfang’ des 2., sicher ist sie nicht jünger als das Jahr
150. Die Wortenden sind öfters abgekürzt, wohl teils durch über die
Zeile geschriebene Buchstaben“), teils durch Sigel (man erführt darüber
nichts Genaueres)?); zweimal erscheint » und darüber TT, was, wie Ludwich
Papyruskommenlaro $. 23 wohl richtig ausführt, Gero» bedeutot und [in
der Wondung wurd ch Un(nov), vug& zb Gm(mov)] den Lesor auf die Rück-
seite der Rolle verweist, wo ja auch noch Teile des Textes stchen.‘) Of
3) „... ich beabsichtige, eine Sammlung der Homorischen Papyrus-
Commentäre mu verantalle, und würde jede Belehrung, jeden such nach so
Keinen Beitrag zur Förderung As gevl eitgemähen Unteruchnens mit Da
zu verwerten suchen‘ 8. 24
2) In dpisaio zegeplooe 6,, scheint. beidemale das late » der Raum-
in halber über di Zile guitzt zu sin
D) Auf Sigel deuten mtage/yied(e) du, und mkenenler)os 10, hin
ER wire dann mit Son in Oyrantischen Hu: nicht aelähen bien zu
vergleichen, «. B, hir ward gukder od. Darmstad, 2158 tl. 865° (entralbl.
Hißiotueken. XIV Bis)
I £ Dappruforchung IL. 2/8 =
346 I. Referate und Besprechungen
hat sich der Schreiber verbessern müssen; einzelne Buchstaben, strich. er
aus, größsere Stücke klammerte er ein, vgl. (KAICAOH) | (NICTH)
TWIAOFWI 14,4. Einmal erscheint’ der Akut (gplocu 148), einmal
der Spiritus asper (72), hie und da der Cireumflox (z.B. seradeneno 170),
ie punkte hingegen kommen öfter vor (ayuiu 161 entspricht dem ge-
meinen Brauch der späteren Zeit, der auch vios und eromvic schrieb).
Das Elisionszeichen fehlt. Doppelpunkte sind zur Trennung des Wortes
von seiner Erklärung oder der Erklärungen untereinander vorwendet (beide
Arten vereint z. B. 12,4, Boca inacıv : Außgor : wohvv), einmal (9,1) ist
die Paragraphos geschrieben. Die Zeilenlänge wird durch die Ausdehnung
der Glosse bestimmt, jedoch geht sie nicht über 26—28 Zeilen hinaus; ist
dio Glosse lnger, so geht der Schreiber zur folgenden Zeile über, rückt
aber hier den Anfang des arlgos ein.
‚Kurzes erklärendes Wörterbuch zum 0 der Odyssee, nach Versen
geordnet (wie Nr. 88). Gegen die Rechtschreibung wird vielfach gefehlt:
statt cu erscheint oft ı, langes + wird manchmal durch cı wiedergegeben‘),
nicht selten auch ‚kurzes (d[adJpdzro 1,4, dxogdeunden Lg von 1. Hd,
Amelov 19gn, Zndderser vorso DIL; Zmmadlon Ay ist gar in — Ieloa
verbessert), Emyöuevos (für Zar) Lö 1 Hd., moivntralles (6 = cu)
By, Ödıonönevos Te, (für ded., de ist an du angeglichen; Ahnlich dmaslore
Oyı die 1. Hd. für dmedero), Eulvero 9,5 (für -vuro, beweist wohl ortho-
grophisch nichts); das stumme ı ist regelmälsig gesetzt, in Topandaıs Lö
und Ömneiong U ist es später hinzugefügt, in dusneplurau Bye steht es
irrtümlich). Wichtiger ist Zvedglouce I, für veögeüovs und woran Bo
für moolav (dies ist aber kein Fohler gegen dio Rechtschreibung, sondern
mit dem späteren oıdırv xouben zusammenzuhalten). Bei den Konsonanten
ist weniger zu bemerken: Zyovog, für Zxyovos 9,3, entspricht dem im Alter-
tume überwiegenden Brauche, duözeev ist 680 aus duigeev verbessert, au-
nareDov stoht Id, 0 für 08 (sein 1dygp wlig]esev) und 05 für 6 (aideoen
18447) Sind spüter verbessert worden; As ward Löy, zuerst für frage
geschrieben, god 2,, für vogduör ist ein schr verbrüiteter Fehler. Die
Glossen laufen von Vers 1—521; da nun auf der einzelnen Columne
12—20 Verse behandelt werden und Buch o 557 Verse hat, so fehlen
nach col. 20 wohl nur noch 2 Columnen. Es ist wohl nützlich, eine
Seite horzusetzen, damit man die Art dieses Commentars besser erkenne
KOT 1 [mugnelto» mleigev Raupldv)o 030%
[eröurdas gilo]pesvos. 305
VorlaLouäu] ef Eraiieı 300
rapesaav weramiaan 20.
5 xarargigo nuradanav
drödov Anjpmone Ümddeuyna Alye 1
Gndaoov mägege
hdysopuu rRumorTonee a1
Koröhıe ylvos mormglov Alyerau dt
10. Kal zorükn mäv soon woriguor
du 8 [elovrou vöv zo mlve Adyın
1) vgl. die Zusammenstellung bei Ludwich a. a. 0. 23.
Wilhelm Crönert: Littersrische Torte mit Ausschlufs der christlichen 347
wögvov sgopiiv Ögkkn wagday
Ayyallıy gerıw su
ayelnw Syyevolano (für oury-?) ss
Die Glossen sind nicht so reichhaltig wie dos Berliner Commentars
zum A dor Dias (r° bei Ludwich), geben aber des öftern längere Erklärungen
und sind darum für die Frage nach den Scholia minora von grofser
Wichtigkeit.!) Die Wiedorgabo der Homerstallen ist manchmal schr mangel-
haft, vgl. Ludwich a a. 0. 23; dersolbe hat auch eine grofso Zahl von
neuen Ergänzungen geliefert?)
9. P. Fay. Nr. 312 (8. 310), aus Hari,
Papyrusbruchstäck (20 >< 5), mit schmalen Uneisizögen aus dem
späteren 1. oder dem 2. Jahrh. n. Chr. Es sind Überbleibsel von 33 Zeilen
erhalten.
Reste einer Erklärung des 9 der Odyssee. Die erhaltenen Scholion
ee Vers 218-234. "Bei Vors 231 ist Inuirguos (doch wohl Telon)
erwähnt.
91. Aus der Rainersummlung, hrg. von 0. Wessely, Hesiodi carminum
{ragmenta antiquissima, Studien zur Pallographio und Papyruskunde I
8. IX (dam 12 Tafoln).
Zahlreiche Doppelblätter aus einem Pergamontbuche dos 4. Jahrh. n. Chr.
Das einzelne Doppelblatt ist etwa 29,5 em hoch und 2 >< 15,6 am breit,
Die Columno enthält 30—33 Zeilen. Das Buch setzte sich aus Unionen
zusammen, d.i. ein Doppelblatt wurde an das andere gelegt und für sich
getrennt gehoftet. Dabei ist die Seitenzählung von grofser Wichtigkeit,
denn sie zeigt, dafs auch mach Unionen gezählt wurde. Die letzte Seite
einer Unio, wohl der 3%., trägt am oberen Rande das Zeichen H, wobei
A ausgefallen scheint, die 3. der 40. ebendort die Reste eines M, die 4.
derselben Unio M. Einmal ist die Zählung am unteren Rande angebracht:
AB steht unter der ersten Seite der 32. Unio. Es wurde, wonn die
wenigen Reste zu einem sichern Schlusse ausreichen, jede Unio für sich
gezählt. Die 4 Seiten aber wurden so unterschieden, dafs die zweite unter
der Zahl ein A, die dritte ein B, die vierte ein I’ aufwies. Kinige Malo
sind Buchstaben’ unter einander derart verbunden, dafs der Miktelstrich zu
beiden gehört: MH Asp. 463 NI Erg. 760, eine Schreibweise, die zwar
aus den spiteren Inschriften schr bekannt ist, aber in Papyri bis jetzt wohl
noch nicht, beobachtet: wurde. Sehr oft sind die I-punkte und die Elisions-
häkchen (* und‘) gesetzt; hin und wieder werden Worte durch die dv
span (1. B. KA" ÄTTO Asp. 464), ein Häkchen (ANHP*AHL Erg. 702)
al St rn rt Lenk
au Bora m ar, dr su, a Damm, Ba
au BE De a ee u
SE ade 2 a eh
Ba >
348 TI. Referate und Besprechungen
oder einen schrägen Strich (PYXEIN' TO Erg.759 OYK'ATTAOH 3173)
getrennt, in OTTI Erg. 798 orscheint ein Silbentronnungszeichen. *)
Manchmal ist die Paragraphos gesetzt. Dor Vers Erg. 260 war ausgefallen,
und durch die ancora superior (), die am linken Rando steht, hat der
Schreiber auf den am untern Rande ergänzten Vers hinweisen wollen (die
Ergänzung selbst ist nicht mehr erhalten).”) Von Punkten sind die äve
und won orıyusj ohne Unterschied. gesetzt.
Hesiod Theog. 626-640, 658873, 777-783, 811-817, 838
—810, 816-848, 871-872, 879-881, Erg 210-215, 218--265,
274-396, 309-331, 314303, 491-494, 527-628, 548, 511-519,
544-552, 086-828 (Ende), Asp. 1-32, 350-354, 382-384, 420
—470.) "Der Text des Hosiod hat, wenn Wosselys Berechnung (9. VI)
richtig ist, im Ganzen 20 Unionen eingenommen, nämlich 26--45. Von
der 31.82., 35.—38., 40—4l., 44.45. haben sich bald kleinoro, bald
größsere Reste gefunden, darunter auch der Schlufs der Erga (Unio 41,
3. Seite) und der Anfang der Aspis (4. Seite). Dort ist der Titel
Horödofo "gyle mai [Hutloar, hier Howödov York orhalten. Die vielen
Lesarten hat Wosscly 8. VII—X zusammengestellt und Aloys Rzach in einem
Aufsatzo desselben Hoftes: Zu den nougefundenen Bruchstücken des Hosiod-
Papyrus Erzherzog Rainer (8. 11—-16) einer eingehenden Beurteilung unter-
zogen. Es ist nun schr wertvoll, dafs sich oin Corpus der drei dem Hesiod.
zugoschriobonen, Worke im 4. Ihdt. n. Chr. nachweisen läfst. Was vor der
‚Thoogonie stand (25 Unionen mit otwa 3000-8500 Versen), möchte man
gerne wissen. Die homerischen (osünge haben, wean man Baumeisters
Zahlen zu Grunde legt, im Ganzen 2482 Verse, die Batrachomyomachie
304, das macht zusammen 2786. Zieht man nun den freien Raum am
Anfang und am Ende jedes Stückes in Rechnung, so können rocht wohl
25 Unionen herauskommen. Auch kann die Frage nach einem pevos "Horde
orwogen worden, welches dio hesiodischen Godichte einleitete.
92. P. Amh. II 20.
Blatt aus einem Papyrusbuche, 20,3 em hoch. Die ersten zchn Zeilen
(die Zeile hat 32—12 Zeilen, das ist der Hoxamoterstichos) sind auf beiden
Seiten zum gröfsten Teile erhalten, dann aber erscheinen nur noch wenige
versprengte Worte. Die Schrift ist eine Halbeursive des 4. Jhäts. Text
und Scholien sind fortlaufend geschrieben; zwischen dem Texte und der
Erklärung ist kein Lesezeichen gesetzt, wohl aber orscheint gewöhnlich
am Endo der Auslegung ein Doppelpunkt, zweimal dio äve orıpwij. Sonst,
giebt os noch I-punkto, den Apostroph, Spiritus aspor und zu 2, am linken
Rande cin otwa einer 7 ähnliches Zeichen (7), wohl zur Horvorkebung
einer Stelle. Über dem Recto am rechten Rande ist Z geschrieben, und
1) vol. Arcl. 1 887 Anm. 1
3 EL Arch. nn, 008, 8.
3) yel Arch, 1.006
9) Dis meisie davon hatte Wesely schen in den Mitteilungen aus der
Sammlung Payyrus Brsberzog Rainer 1 79.83 heratngegtben; da er
zwischen bein Durchsuchen der Rapyrusmaasen eine demliche Anyahl
Yeeto uefunden nat, so veranstaltet tr nun eine neu Ausgabe, die fort
Grand
Wilbelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 349
über dem Verso am linken Rande Fl; das zeigt, dafs das Buch Seitenzählung
hatte und dafs wir das 4. Blatt vor uns haben.
Scholien zum Artemishymnus des Kallimaches, und zwar zu den
Versen 109, 107, 114, 145, 138, 143, 161? (Recto), 172, 176, 178
(Verso)') "Sie gehen vielfach mit den Scholien der byzantinischen Hss.
zusammen, sind aber doch viel reichhaltige. Zum Varse 178 wird die
Taropla von Iphigenions Versotzung nach Kolchis eingehend erzählt. Wichtige
Beiträge zur Rrgänzung haben Radormacher und besonders Usener im Rhein.
Mus, LVIT 141142 gegeben. 2,, erscheint dor Name /4gı]eröönuos, wohl
als Gewährsmann, doch kann man damit nichts anfangen. Dafs den Scholien
eine gröfsere Einleitung vorherging, ergiebt sich aus der Berechnung des
Inhalts der 4. Seite des Buchen
93. P. Amh. II 16.
Kleines, längliches Papyrusstilck (15,7 > 4), das auf dem Recto die
Roste von 22 Zeilen enthält, von einer Uneialhand des 2. Jhäts, n. Chr.
geschrieben, auf dem Vorso den in Rede stehenden Text 20 Zeilen von
einer breiteren Uneialo des 2. oder 3. Jahrhs. Dio Schrift des Vorso weist
rıywj (&vo und xera) und Ipunkte auf.
Apollonios Rhodios Argonaufika I 775-794. Den Verfasser des
Bruchsttickes, das bei den Engländern noch herrenlos ist, hat Georg Schmid
glücklich aufgefunden: De antiquissimi Argonauticorum codieis parte nuper
roperta, Journal des (russischen) Ministeriums der Aufklärung, 1902, Juni-
heft, 8..246—247. Hs ist gewöhnlich nur der 3. und 4. Puls erhalten.
Über die Aufsero Form der Worte ist nichts zu sagen. Der Papyrus bietet
drei wirkliche Lesarten, die alle neu sind. Von ihnen ist du" alD4gos Vs. 777
von gleichem Wert wie di jdgos der Handschriften, aber nur[ü erißo» TB1
und ävr)oov di Ogels 786 hat Schmid mit Recht fir besser und glaub-
würdiger erklärt. Es ist dies schon der zweite Apolloniospapyrus (vgl. Nr. 43,
Arch. 1515),
94. P. Amh. II 16, Text der Vorderseite (s. d. vorige Nr.)
Rest einer unbekannten hellenistischen Dichtung. Zwar sind von
der Zeile nur etwa 9—12 Buchstaben erhalten, doch ist das heroische Vors-
mals unverkennbar und was etwa dagogen spricht, Jorsvnäuovn| Z. 3, kann
man der Überlieferung zur Last logen.t) Wie in der vorigen Nr. betrift
das Erhaltene die mittleren Versfüfse. Der Name Tgrmrökzuos Z. 19 besagt
an sich nicht vie, in Jeravaorgas[ Z. 9 sicht Schmid das Adjektiv Kara-
@rgaiog.°) Dies kehrt nun zwar bei Apollonios (I 599) wieder, im übrigen
aber IAfst sich der Papyrustext nicht in den Werke dieses Dichters unter-
bringen.
95. Papyrus der Kgl. Muscen zu Berlin, aus Aschmunein (Hermupolis),
hrg. v. W. Kroll, Analeeta Grasca (Wissensch. Beilage zum Vorlesungs-
verzeichnis der Universität Greifswald, Ostern 1901) 8. 3-5.
Kleines Papyrusstück (12 > 11) mit den Resten einer Columne. Nur
1) Kegmiouas 1, und «fs Adgofo 2, (für Üdpon) verstöfst gegen die Recht-
schreibung. Die veränderte Umstellung der Verse berechtigt zu keinem Schlusse
über die wu (der Verse in der Vorl
2) fllov aus yeilov entstanden (Weil, Journal des Savants 1901, 743).
9) Aquödror 2. wird von Weil und’Schmid richtig in dguödio» geindert
350 IL. Raferate und Besprechungen
der linke Rand ist erhalten. Man sicht die Anfänge von 15 Zeilen. Die
Schrift, eine grofso Uneiele, wird von Kroll ins 4. Ihät. n. Chr. gesetzt
Finmal ist der Apostroph geschrieben, sonst erscheint kein Lesezeichen. !)
Die Anfangsverse eines Schöpfungsepos der späteren Zeit.) Leider
sind nirgends mehr als drei Vorsfüfse erhalten. Die grofse Ähnlichkeit,
wolche zwischen diesem Bruchstlicke und Ovid. Motam. I 5—-17 besteht,
hat H. Goreke in einem Nachtrag (8. 15—16) unumstöfslich dargeiban.
‚Der von ihm angenommene Titel: "Eu[uerldou mel roonoyovlas mgds Oüge-
la und die Ergänzung der ersten Zeile: Odgen[le, ox]erifnelti [cov
uegogolsov dalso sind nur Versuche.!)
96. Pap. Nr. 481 der Strafsburger Sammlung, hrg. v. R. Reitzenstein,
Zwei_religionsgeschichtliche Fragen (Strafsburg 1901) S. 53—58 (dam
eine Tafel, welche das Vorso wiedorgiebt).
Blatt aus einem Papyrusbuche (vgl. die folgende Nr.), mit einer
Uneialo aus dem Anfang des 4. Jhäts. Lesezeichen scheinen nicht gesetzt
zu sein, Verbesserungen sind häufig. Auf dem Verso, dessen Tast. voran
geht, stehen 46 Verse, auf dem Recto 44.
Reste einer epischen Darstellung der Schöpfungssage.‘) Der
Verfasser ist dadurch zeitlich bestimmt, dafs or mit dem der folgenden Nr.
aller Wahrscheinlichkeit nach eins ist, er lobte also um 300 n. Chr. Sein
Epos führt den Hermes als den Weltbildnor vor, dem später der Ayos,
sein &ykede ulög, sich beigesellt. Durch die Beimischung stoischer und
ügyptischer Lohren erhült das Hpos eine wichtige Stellung in der spät-
griechischen Lätteratur, wie uns Reitzenstein in langen Ausführungen dar-
gethan hat, Dabei ist auch dio Logoslehre, eine der Hauptfragen des
mouon Testaments, eingehend behandelt worden. Dor Versban ist gefällig
und deutet auf einen geübten Dichter hin, dessen Name sich sicherlich in
der Litteratur orhalten haben mufs, wenn das auch jetzt kaum mehr fest-
zustellen ist; die Wortwahl zeigt mancherlei Anklänge an Nonnos und
Quintus Smyrnius
97. Pop. Nr. 480 der Strafsburger Sammlung, hrg. von R. Rei
stein, Zwei religionsgeschichtlicho Fragen (Straßburg 1901), 8. 48-
Blatt aus demselben Papyrusbuche, dem Nr. 95 angehört.
Rest eines geschichtlichen Epos der späteren Kaiserzeit. Der
Dichter schildert in den Vorsen der Vorderseite, wie man sich zum Kampfe
gegen dio Porsor rüstet (das weist auf den Krieg hin, den Diokletian und
Galerius im J. 297 mit den Persern führten), auf dor Rückseite besingt er
vier Herrscher, von denen der eine in Spanien, der andere in Britannien
im Felde steht, während die beiden letzten in den Orient ziehen. Die vier
Kaiser sind Constantius Chlorus, Maximian, Diokletian und Galerius. Dafs
1) Auf der Rückseite schr geringe Reste einer Urkunde, wohl aus derselben
Zeit, Sie hir moodpefos in der That geachrieben, ao it dit ar die Grammatik
2) ärkeiier 10 steht wohl für äviender.
8) In der ersten Zeile kann man nicht gut den Titel suchen. Dann müfste
tie eingerückt oder durch einen kleinen Zwischenraum geschieden. oder en
durch wagerechte Striche ichnet sein.
4) Stammes ı fehlt; derierien Reeio 17 iet eu nachträglich über der Zeile
zugefügt wie in ehr fr. 4, der folgenden Nr.
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 351
Masimian im J. 297 in Spanien kämpfte, ist erst aus diesem Papyrus bekannt
geworden. Reitzenstein glaubt nicht, dafs die Dichtung einen größeren
Umfang gehabt habe, sie könne cbensogut ein Epyllion über den Perser-
krieg wie ein Panogyrikos auf einen der Kaisor sein. Dafs Nr. 96 und 97.
auf die nämliche Person zurückgeben, kann man Reitzenstein nicht abstreiten,
da auch dio Blätter, wie gar nicht zu bezweifeln ist, aus demselben Buche
stammen und nicht weit von einander entfernt waren. Auch die Aufsorliche
Form der Dichtungen ähnelt sich schr. Der Verfasser muls bald nach den
von ihm goschilderten Rreignisson geschrieben haben.
98. Papyrus dos Britischen Museums Nr. 273, hrg. von F. G. Kenyon,
Fragments of an epie poem, Liber gratulatorius in honorem Herwerdeni,
Traiecti ad Rhemum (Kemink), 1902, 8-A. 6 88.
Neunzehn kleine Stücke (das grölste 19 >10) aus einem Papyrus-
buche, beschrieben von einer äufserst schmalen Cursivhand des 3. oder
4. Jahrh. n. Chr. Die ganze Seite des Buches enthielt wohl 55 Verse und
mafs 92 >< 15 em. Über die Lesezeichen spricht der Hrg. nicht (zu Vs. 7
wird angegeben, dafs der Papyrus falsch OVA’ETI für oödf rı schreibt)
Ein breites Z, was am unteren Rande, unter der Mitte des Schriftraumes,
erscheint, kann, wio Kenyon will, das Finde eines Buches angeben, cs ist
aber auch möglich, dafs durch dieses Zeichen die Quaternio (oder Ternio,
us. w.) bestimmt war.
Reste eines spätgriechischen Epos über den Zug des Dionysos
mach Indien.‘) Die füntiig von Kenyon bekannt gemachten Hexameter,
von denen der größere Teil ziemlich gut erhalten ist, schildern den Kampf
des Dionysos (Medunnuloro 9, Aiüs vlöv 44) gegen den indischen Fürsten
Deriades. Von den Mitstreitern des Dionysos werden noch Bombes, Pro-
thoos und Pylaon genannt. Da Nonnos sowohl durch die Zeit des Papyrus
als auch durch den Inhalt der Verso ausgeschlossen ist, so mufs man Ke-
nyons Vermutung, dafs hier ein Stück aus den Bassarika des Dionysios
vorliege, für schr wahrscheinlich halten. Denn in diesem Epos war eben-
falls, wie die zahlreichen Anführungen bei Stephanos von Byzanz. lchren,
Derindes der oberste Führer der Inder, die erhaltenen Verse aber des Dio-
nysios zeigen chenso wie die Hexameter des Papyrus grofse dichterische,
Gewandtheit. Hier wie dort findet man auch manche entlogenen Wörter
Zur Entscheidung der Frage sind zunächst die geringeren Reste der 18
übrigen Bruchstücke genau zu untersuchen (hier werden Ares und Hera,
sowie die Helden Peisinoos, Damas, Porthaon und Prokaon erwähnt, wie
Kenyon kurz angicbt). Da die Bassarika ein schr umfingliches Werk ge-
wesen sind, so braucht man nicht zu erwarten, eins von den nicht eben
zahlreichen sicheren Bruchstücken dieses Rpos in dem Papyrusbuche wieder-
zufinden.*)
99. Aus der Sammlung der Kgl. Muscon von Berlin (im J. 1896 mit
1) Das stumme ı ist meist gesetzt, nur in Zereww 26 und röan 88 fehlt eo;
in äudgdınorre 2 verdient cs unsere Beachtung. Hlidierte Buchstaben eind
nirgends ansgeschrichen, Eamuyadop 30 ist schon vom Schreiber verbessert worden.
9) V.21 ist, wie Konyon mir freundlich mitteilt, xl} deyleädur zu ver-
bessern und 32 pilyorre. Das Wort Baßönssfolor 0 past nicht mu shnine; es
wird wohl zu lesen sein j dd Medonraloro faßcmeufzjos oßlejutsae] ds anime
BT elrelaftdbln 16 Jehlöferre‘
352 MI. Referate und Besprechungen
vielen andern antiken Schriftresten durch Vermittelung von Dr. Reinhardt
in Ägypten orworben), hrg. unter Beigabe einer Lichtdrucktafel von W. Schubart
*Noue Bruchstücke der Sappho und des Alkaios” Berl. Sitz. Ber. 1902
S. 195—-205 und auf Grand genauester Nachvergleichung?) von F. Blafs
“Die Berliner Fragmente der Sappho? Herm. XXXVII 8. 486479.)
Ziemlich umfüngliche Reste (12 > 43,5) eines Doppelblattes aus einem
Porgamentbuche.’) Erhalten ist dns Mittelstüick, wo zwar eine Naht nicht.
sichtbar ist, was in der geringen Hühe des vorliegenden Restes seine Er-
klürung findet, aber doch, worauf Blafs hinweist, ein deutlicher Bruch.
Jede der beiden durch diosen Bruch geteilten Halften trug ehedem zwei
Columnen, dies ist für das ältere Porgamentbuch die gebräuchlichste An-
ordnung der Schrift. Durch Annähen, wovon noch Spuren erhalten sind,
wurde dem Stück die nötige Breitenausichnung gegeben. Von der linken
Hulfte ist nur die rechte Columne, von der andern hingegen aufser der
linken noch ein Teil der rechten Ubriggebliehen, das Umgekehrte ist auf
der Rückseite der Fall. Doch ist sowohl der obere Rand als auch der
untere Rand verloren. Das Buch mag etwa eino Ausdehnung von 40% 50 am
gehabt haben, also die eines (rofsfoliobandes, welche Größe aus den
ältesten Bibelhandschriften allgemein bekannt ist. Die Schrift ist. eine
mittelgrofse, nach rechts geneigte Unciale, in der Grund- und Haarstriche
schr deutlich unterschieden sind; nach Schubart gehört sie dem sechsten
oder siebten Jahrhundert an. Von Lesezeichen giebt es nur die Paragraphos,
welche zur Abteilung der Strophen (dech nicht überall) gesetzt ist, das
Elisionshükchen, das ebenfalls nicht durchgängig boigeschrieben ist und in
AMHBOMAN 1, an der falschen Stelle steht, endlich dio I-punkto (ION 1,
TYIAfE 2, um.)
Nene Bruchstülcke von Liedern der Sappho. Gegen die Racht-
schreibung verstöfst Zaäfyuo 1, Ze7A0' 3,1) meglzoie’ (für megokz) 2, moi
(zell) I nerenedru In (op, dere Bohnen a 8,0. 330) mut,
aaver 19) WCE (= ai) 1, EREHN (= Bmw) 2,45 Stummes ı ist
meist gesetzt, doch fehlt es in Zuger 2,5 und in önvässen 1,9 und pdurause” 1,
steht es irrtümlich.) Das Digamma ist zwar nicht mehr geschrieben, doch
1) Hin Druckfehler ist SYNAE 2, (SYNAE richtig Schubart)
2) Vel. noch H. Jurenke ‘Die neuen Bruchsficke der Sappho und des
Alkaion, Kröische und euogetische Beiträge Zeitschr, für die öter. Gymnasien
Im 80a) $, 280-206, 0 Praccareli Bofltino di Riologin elnasicn VI (100).
Maggie, #, Selmsen Khein. Mor. LNTI 1909) 8398-96, Th. Reinach Rerue des
CR NIV non 00-70, G."Wörgel Worhemchr. 1 klas, Phll, KAT 108)
6
3) Schübart hatte zuere eine Rolle angenommen, doch hat dies Bla (9. 458)
sehr unwahrscheinlich gemacht
IDRHOYACACHN R, wird «100 8° Bone sin
5) Val. Blafe Ausp; rer ı vos oofn Pap- Lond, T 117, (4. Ihdk. n.Chr)
ipägpnee DR Term Ds, Sat Bröhjac 3 Far 1, Va, one, Simple
1a Aelst: nhya. 326 ER. "Volche Sehreilungen kamen’In der späteren Kaiserzeit
anf, um bald wieder zu verschwinden
6) Hier zeigt sich cin Bingrif der Grammatiker in die Textesgestaltung, in-
dem in nönneın0ts) und dur&uee at. Orenrien) dan ı ans dem Prinens aurlinne
Singelührt wurde. Der Bodlejanus des Platon und der Palatinus des Thukyuider
worin den nämlichen Fehler wuf, Entstanden sind welche Schreibungen wohl et
Wühelm Crönert: Litterarische Texto mit Aurschlufs dor christlichen 358
scheint es 2, in © verderbt zu sin (CE@EACIKEAAN Papı, ci Dei
)inliow Blafs).') — Am besten sind die Verse auf den beiden ersten
Golumnen der Vorderseite erhalten. Columne 1 weist die Trümmer von
27 Zeilen auf, woron sich noch das meiste Iosen läfst. Das dreireilige
Stropbenmals (-o.uv-vo|vo.uu-vo|.0-vu-uu-u0),
dessen Grundcharakter Glykoneen sind, war bislang unter den Sapphischen
Metren noch nicht gefunden worden. "Auch in dar zweiten Zeile erscheinen
glykoneische Dreizeiler (u. vo „vu. u.|. 0. vuru.|vo-uu-u-er),
und Col. 3 hatte wohl das gleiche Vermals (vgl. Blafs 8. 465 gogen
Schubart 8.205). Von dem Text der Rückseite haben sich auf Col. 1 und 2
nur versprengte Worte und Silben, auf Col. 3 aber kaum noch Buchstaben
erhalten, so dafs sich hier über das Vorsmals nichts sagen läfst. — Das
Lied, dossen Reste auf Col. 1 der Vorderseite sich befinden, ist ein Ab-
schiodsgedicht. _Weinend sagt eine scheidende Freundin der Dichterin
Lobewohl, und diese erinnert sie an dio schönen gemeinsam verlebten Tag
der Vergangenheit, als sie sich mit Blumen und Kränzen schmückten. Das
zweite Lied (Col. ?) ist einer schon geschiednen Freundin, der Atthis, ge-
widmet, dio jetzt ihrem Manne nach Sardeis gefolgt ist. Das Auftreten
dor schönen Atthis unter den Iydischen Frauen wird von der Dichterin mit
dem Erscheinen des Mondlichts in einer Frühlingsnacht verglichen. Über
ie Reste des dritten Liedes (Col. 3) läfst sich nicht viel Sicheres sagen.
Sappho ist in trauriger Stimmung und wünscht sich den Tod; Ursache der
Trauer ist vielleicht auch hier wieder die Trennung von einer Freundin
(Toyyöla Vers 4, von Suidas unter Sapphos Schülerinnen aufgezählt.) —
Dafs Sappho die Verfasserin dieser Gedichte ist, geht aufser der Sprache,
dem Vorsmafs, den erwähnten Personen und dem hohen dichterischen Gehalt
der Stücke noch aus zwei Stellen des Athenaios hervor (Ir. 46 u. 49 Bergk*),
die sich mit Col. 1yg-1, und j„ decken. Schubart hat um des Vorsmafses
willen die Bruchstücke dem 3. Buche der Lieder Sapphos zugewiesen, da
einmal die drei ersten Bücher andere Mafso hatten, zum anderen aus dem
5. Buche Glykoneen angeführt worden, während von den Motren des 4. Buches
nichts bekannt ist.
100. Berliner Kgl. Museen Pap. 9569, hrg. von W. Schubart, Sitzungs-
berichte der Berl. Akad. 1903, 206-209 (dasu eine Abbildung in Licht-
druck).
Kleines, fast viereckiges Papyrusstück (10,5 > 8), das auf der Vorder-
seite unbestimmbare Spuren einer Oursivschrift zeigt, auf der Rückseite die
Reste. zweier Columnen. Von der linken Columne sind 18 Zeilenenden,
von der rochten 22 Zeilonanfinge erhalten. Auf der rechten Seite ist der
Tost nach der 7. Zeile, mit der cin Gedicht schlofs, eingeräckt, damit
ein Scholion, das zur Einleitung dienen sollte, am linken?) Rande Platz
erhielt. Die’ Schrift des Toxtes ist eine kleine, gefällige Uneiale aus dem
in später Zeit (vgl. Usener Flockois. Jahrl. 1868
dafs CAIAE (ade 80) 2, in CEAE verderbt wurde
1) Vgl. im übrigen über das Digamma Solmsen 8. 380; die Aolischen Formen
sind sonat nur wenig vernachlässigt (PCA 2,, für Zigew, TTAPCOHKAC 1,, für
Teerdrhun)
2) Diea jet ungewöhnlich. Sonst stehen in den Papyri die Bemerkungen
immer am rechten Rande.
245). — Zu bemerken jet noch,
354 U. Referate und Besprechungen
1. oder spätestens dom 2. Ihät. n. Chr.?), dio des Scholions, die nach weit
kleiner ist und Hinneigung zur Cursive zeigt, geht wohl auf denselben
Schreiber zurück.”) Lesezeichen sind recht hkußg: Cirkumflex (zweimal über
er Mitte von cu, einmal über a), die I-punkte (sowohl am Wortanfang als
in der Mitte), das Längenzeichen: TTÄI 1, (damit «u nicht als Diphthong
gelesen wurde), die äva orıyuj) und endlich die Paragraphos (zwischen den
Zeilonanfüngen der rechten Seite schr häufig gesetzt). Das Zeichen, was
nach 2, am linken Rande und unter der Zeile sicht, ist sicher eine Koronis.
Das Scholion ist mit einigen Abkürzungen geschrieben: TT == zegl, A’ — di,
TE = yerontuns.?)
Reste von Liedern des Alkaios. Die Halischen Formen lassen nur die
Wahl zwischen Alkaios und Sappho; sie füllt auf jenen, weil JCTTYPFOC
APEYÜL ü,, mit Alk. fr. 23 ävögeg züg möhos mögyog dpei: zusammen-
tritt. Das Gedicht der linken Seite (von den Versen ist die größsere linke
Halfte vorloren) bestand aus strophisch angvordnotem Versmafs des Asklepiadeus
minor, wie z. B. Horaz Od. I 1. Noch mehr ist von den Versen der
2. Columne verloren?); hier haben wir sieben Verse vom Schlusso eines Liedes
und 13 vom nächsten Liede. Was tiber der Oolumne in den Schriftzeichen
es Textes stcht: KYNEIP 9)
EPWNL
soll nach Schubart die Überschrift sein, doch ist dies schr zweifelhaft.
Das Wichtigste an dem ganzen Blatte ist das Scholion. Es sagt, dafs das
Lied gedichtet sci wurd re guy rw medeme, &E] del Muoollov zura-
onleuJeocufev]or Znußoukie of m{egi) rov Adneion »(ure)pevloü]s #2 yelroutun)
@ddsanfra]s mfolr] M danfv] vmolo)zeiv Eplulye» [elle Ilipleulr. Das ist
eine wortsolle neue Nachricht. Ob sio der Grammatiker aus den Liedern
es Alkuios selbst oder aus oinor geschichtlichen Quelle geschöpft hat, läfst
Sich nicht sagen.
101. P. Amt. IT 17 (dam Tata Y)
Blatt aus oinem Papyrusbuche (8, >< 7,2), beschrieben von einer
grofsen, kräftigen hyzantinischen Uncialhand (6.7. Ihät). Merkwirdig
ist, dafs die ersten Zeilen auf dem Verso eingerückt und durch Striche
oben, unten und links kenntlich gemacht sind. Dadurch sollte wohl die
Stelle hervorgehoben werden; sie enthält Text, keino Kapitelangahe. Jo
einmal erscheint die öfei« und die ävo arıyuf,
Hypothesis zu Skiron, einem Satyrdrama des Euripides. Ein
Ge bg bee pt
a Ge El EP al
BE an Eat ie Ta
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Gh ach m Cs, am ren Rand dr Ra kn
Wk
SEE een un (0 nm
m a a du
BEAMER REN fa mn St
5) Von dem P ist auf der Tafel nichts zu schen.
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 355.
merkwürdiger Umstand machte die Feststellung möglich. Am Ende der
mößeoıs wird bamerkt, welche Verse in diesem Stücke gelobt werden, und
da findet sich senobe soldfew, ein erhaltener Versanfang, in dem Bruch-
Stücke aus Stobaios dorf vor wald» sanols woldun' Elgimldov Zxlgun
(678 N.%) wieder. Dies hat F. Blafs glücklich herausgefunden. Im übrigen
ergiebt Ans Bruchstück nicht viel, es ist zu schr verstümmelt. Aber dafs
man den Skiron in so später Zeit’ noch gelesen hat, ist wichtig.)
102. P. Amh. II 10 aus Dimeh im Fayum (deu Tafel I).
Kleines Papyrusblatt (11,5 >< 9,3), beschrieben von einer Cursivhand
des 2. Ihäts. v. Chr. Das Stück ward mit vielen andern Papyri, welche
vom Jahre 179 bis zum Jahre 130 n. Chr. reichen, in einem Tempel zu
Dimdh (Soknopaiu Nesos) gofunden. Eine Paragraphos giebt zwischen Z. 5
und 6 don Porsonenwochsel an, sonst sicht man keine Losezeichen.
Reste von 15 Jamben aus dem Hektor des Tragikers Astydamas.”)
Ein Bote beendet eben seinen Bericht, worauf der Angeredete nach seinen
Wafen verlangt, um in den Kampf zu eilen. Die ’Ayiius doguilurog
@orl; Mist alsbald auf Hektor raten, der nun mit Achilleus kämpfen soll.
Unabhängig voneinander haben L. Radermacher (Rhein. Mus. LVIT 138)
und H. Weil (Journal des Savants 1901, 737) herausgefunden, dafs das
Stück nur dem Astydamas gehören kann. Kurz nach den im Papyrus er-
haltenen Senaren mufs ein schen bekanntes Bruchstück: &ifer xurjr nor
edanol' .... ui nal poßßfe mai; N? 8. 778 geetanden haben. Über die
Anlage des Stückes und die Wiederherstellung der Verse sind beide eben
angeführten Aufsätze einzusehen.
103. P. Amb. II 13.
Ein Mittelrandstück aus einer Papyrusrolle, mit den Resten der an-
‚grenzenden Columnen (son der linken sind weit mehr Zeilen erhalten denn
von der rechten) und dem oberen Rande, geschrieben von einer aufrochten,
mittelgrofson, schr regelmäßigen, ziemliche Zwischenriume zwischen den
einzelnen Buchstaben lassenden Uneinle, wohl aus dem Anfang des 3. Ihäts,
Eine zweite Hand fügte am Nando rechts und oben in ciner kleineren,
Aüchtigeren Uneialo aus der 1. Hälfte des 3. Jhäts, Scholien hinzu.?) Die
selbe hat auch wohl den Text verbessert und mit Lesezeichen (Gravis,
Circumflex, Elisionshäkchen, Längenzeichen: TOCO]JYTOYI 1,, obere,
mittlere und untere orıyuj) hinzugefügt. Zweimal wird dabei Ä für &v(sl 200)
geschrieben, so z. D. Zpnlulge 1,, und dazu am Rando dvfzl 100) onnsgımör
Zu 1, wird eine ingere Erklärung beigeschrieben, an deren Anfang vielleicht
€ (— ums) stand.‘) 2, erscheint am linken Rando > und dasselbe
kehrt am oberen Rande wieder (hier folgen die Reste eines Scholions). Es
D) Vgl. noch I. Radermacher Rben. Mus. LVIT 138, H, Weil Joumal des
Bere Aryılar 3, oiBde 14, pedrmte Gnos 6 dä ra Änerob 18
7.3, sid 14, gedmmte önos 6 Kö ce
3) Der Veit’ Raum, der Peischen des beiden Golemnen gelassen it, deutet
daran? him, dal schon beim Niederschriben des Texter die Aufonhre der
Seelen beibeehigt war
nu ME an rn aber ae Tata u pc andern Da
abeidene, die ich sch gt zu EI vereinigen Imsen. rlch it em) eine
ungewöhnliche Art der Abkürzung. = Bi
356 IL. Referate und Besprechungen.
diente also zur Verbindung von Text und Erklärung, wie ähnliche Zeichen
in byzantinischen Has. schr häufig vorkommen.
Reste aus einem verlorenen Lustspiel der alten Komödie, wahr-
scheinlich des Aristophanes. Aus dem erhaltenen Versende 45 imrlas 1,
und der Bemerkung des Pollux (veir 8° dE vnrlas miönpe solunßneöv
"4eusropdung elme sul Ihrer, vgl. Rock fr. 665 Plat. Rep. 529°) haben
dies die Engländer richtig vermutet. Auf Col. 1 sind die rechten Enden
von 20 Senaren erhalten, auf der anderen Seito 6 Jambenanfänge, doch
afst sich schwerlich ein vollständiger Vors wiedergewinnen. Personennamen
kommen nicht vor, wenn nicht etwa 2, dA Zxseld Töfozurmov mit Blafs
geschrieben wird, "Überhaupt ist der ganze Inhalt ziemlich dunkel, politische
Dinge werden hie und da berührt, x] Bofevriov steht 1,,. Die Scholien
sind. teils Worterklärungen, teils längere Anmerkungen‘), doch ist auch
hier vieles unsicher.
104. Papyrus des Brit. Mus., hrg. v. F. G. Konyon Arch. I 379—387.
46 kleine Papprusteilchen, dio zum Herondaspapyrus gehören (Col.
42—45) und das, was bis jetzt vom 8. Gedichte (Ervreviov) bekannt war,
nicht unbeträchtlich erweitern. Kenyon stellt durch sorgfältige Vergleichung
der schon bekannten und der neu hinzugekommenen Teile eine Anzahl
euer Verso her, bald nach ihm hat H. Weil im Journal des Savants 1901,
5. 745—747 eine zweite, schr eindringliche Bearbeitung der Verse des
8. Gedichtes gogehen.
105. P. Amh. II 26 (dazu Tafel D).
Zwei ziemlich gut erhaltene Columnen aus einer Papzrusrelle, etwa
25,8 cm hoch, abwechselnd mit griechischer und lateinischer Schrift ge-
schrieben, etwa aus dem Ende des 3. oder dem Anfang des 4. Jahrh.
Das Griechisch erscheint in ziemlich grofser Halbunciale. Ganz vereinzelt
erscheinen T-punkte und Apostrophen, sonst fehlen alle Lesezeichen. Der
Iateinische Teil zeigt eine grofse, stark nach rechts geneigte, weit nach
oben und unten ausindende Cursive. Hier ist einmal die Paragraphos ver-
wondet, um zwei Fabeln zu trennen.
Babrins Fabel 16, 17 und 21 mit vorangestellter lateinischer
Prosalbersetzung.?) Fehler gogen die Rechtschreibung sind im griechischen
Torte muvöv (f. me) 1yg, nalleinugmog 2,5, nögunos 1, ävros (f. öveas)
Igo, dändürw (= -Deiew) Iyr, doch steht richtig a]ixein 24°); stummes ı
fehlt. Die Form ri älme 3, für civ ülamu der Vulgata ist wohl aus
einer Vermischung mit dem gemeingriochischen ri» Zi‘) zu erklären;
öfter sind die jonischen Formen beseitigt (Laxigas 1, Fuge» 24), Aödus
1) Im ersten Scholion scheint für eine Redewendung, in der zodens vorkam,
der Komiker Magnes angefthrt zu werden: [dr reis Gruprlannlira) «ir Merrne,
sel Biafs, Lit Central], 1001, 1706.
® Das Blatt enthält zunächst 8 lateinische Verse, die Übersetrung von
1%,_,,, sodann Fabel 17 und 16 griechisch, dann Kabel 11 Iateinisch und endlich
dieselbe griechisch (bis zum ersten Verse: ie” eldev aörod rir Zins gie)
Die Reihinfelge der Fabeln weicht von der üblichen ah: vielleicht teen ie
Engländer das Richtige, wenn sie annehmen, dafs die Faheln des Papyrus alpha-
heilsch geordnet waren, den ale drei Beginnen mit einem «
3 Shane eine berkulanensische Rollo und der Arstotelospapyrus Ofemeris
Grace, Her. 3)
1 So immer die ägyptischen Urkunden.
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 357.
23 scheint aus elößng (s0 der Athous) verbessert zu sein. Die Tertgestalt
ist rocht mangelhaft, voller Umstellungen und Auslassungen, doch bistet
Sie auch einiges Bonchtenswerte; man vergleiche dariiber die sorgfältigen
Anmerkungen der Engländer.
Die Iateinische Übersetzung ist nicht anders als barbarisch zu nennen,
vgl. Auppus 1, 4 luppa 4, bulpecula 2,, pulcheri „, spavarum (Amidev) 4
animosali[bus 's,, und weiter Anas d" dnodsns iv se zgudv dAnde)ür
vonlsas — Yuppus autem auditus anucellam vero dietulm] putatus, züs
3 oiölv äüßes ügus == quomodfo njihil tulitus venisti usw. Das Stck ist
aber sehr wertvoll einmal um der sprachlichen Formen willen‘), und dann,
weil man daraus sieht, wie leicht man's oft mit dem Übersetzen nahm.
Dal, der Schreiber abet, dus Griechische übertragen ha, int nicht an-
zunehmen, dann müfsten sich Vorbessorungen und Änderungen zeigen, aber
sicher nicht viel früher ist der lateinische Text entstanden, und zwar so,
dafs der Verfasser sklavisch Wort für Wort, meist in dor Reihenfolge des
Griechischen, wiedergab.?)
106. P. Fay. Nr. 2, aus Köm Ushim.
Gröfseres Papyrusblatt (22,3 > 30) mit den Resten dreier Columnen,
von denen die erste fast nichts, die zweite nur wenig giebt, die dritte aber
47 Zeilen, zum Teil vollständig erhalten, aufweist. Es erscheinen zwoi
Schriftzäge, eine rogelmäfsige deutliche Uneiale (Col. 1, 2, Bu, m
=) und eine kleinere, gedrängtero Schrift (B-12, u-a)- Es ist abor
Wohl möglich, dafs heide Schriftarten auf dieselbe "Hand zurückgehen.
Recht merkwürdig ist der Umstand, dals auf Col. 2 zweimal gröfsere freie
Stellen erscheinen, eine an der Spitze (hier ist der Raum von 5 Zeilen
leer geblieben) und eine in der Mitte. Halt man dies mit dem Wechsel
der Züge auf Col. 3 zusammen, so ergibt sich, wie auch Weil annimmt,
dafs der Schreiber anfänglich (wohl weil dio Vorlage verstümmelt war)
Lücken lassen mulste, die dann in Col. 3 wieder ausgefüllt wurden, in
Col. 2 aber nicht.*) Lesezeichen fehlen aufser der Paragraphos. Die
Schrift gehört aus Ende des 2. Jhdts. n. Chr.
Reste einer Dichtung aus der Kaiserzeit.‘) Das Vorsmals ist der
anapistische Dimeter wit Verkürzung des letzten Fufses (in disyllabon):
www uw. In den ersten Vorsen wird zu einem Cotte gebetet,
vl. mgo[oei]ilvDE 00 wixug 2, rovro[v ri’ Ameugandvou zöre „,°) dann
kommt mach einigen Licken jene Person zu einem Ort, 'zu dem noch
keiner kam’. Da liegen Tote, viele Hunde sind zum Frafse versammelt.
Weiter gelangt die Person zur Küste, sotzt sich auf einen Folsen, macht
1) Fate io ins jortähaik ne. Ayann Denien 1 =
00 gleveear (abe "tagen, It rien ea Lallwort der Ammensprache) und
Epkedrum sorıa = Zridar aireng 2a,
a Badener ihein. Man. LYIL 142-146, der au is
Pass! ikslashandihet Knet, wakko grshiche Yabala dit Ttsniher
Übersetzung enthält, beides in Pros.
3 le faulen va ae dep Ysakniben Kan, heit ya
Sg TE ah no en duch 6 Woleii, yie ds
augercuneheie Bamie Teufen sch. Sahr ehgciend kat de 3. Wei im
BEE Era 1 GC len Van Bätig
%) Vier Ya, wor ein oh malige Fülwen It ke 3, ia anderen
Zune Se
358 U. Referate und Besprechungen
ans einem Rohr und einem Totenhsar eine Angel und wirft sie aus. Wie
sie gar nichts füngt, geht sie fort und kommt an einem andern Ort.
Yo dyaris yüg Exırfo südlın wigıt
ddrador yinov uivondga» vergäw
melerfonbvor sravgounkvor
Aupgi onen 8° Elor]e®® Umspde yis
turgappionornul[i]va mpoopdfeus:
15 Eregoı mil doxolomandvo[e
Unplpavro, sgdnasa mıngäs vörlns
oval 8° iyikav welov vergav
_Ianizov 1qdnov Torepavolulvar
Twagi di AuOgov v5 ud von,
In der Folge scheinen einige der Gestraften zu reden ( ne yunmör
Teisusl 2). Wie diese Unterweltsseene zu verstehen sei, wird erst eine
schr eingehende Untersuchung lehren. Dazu ist es unumgänglich notwendig,
den Papyrus aufs neuo Aurchzuschen. Denn dio Verse sind leidlich, und
wenn auch der Schreiber mancherlei versicht?), so mufs sich doch aus
einigen zunächst unverständlichen Buchstabengruppen mehr ergeben. Von
allen dichterischen Stücken der späteren Zeit, die bis jetzt in Papyri ge-
funden sind, ist das vorliegende das seltsamste
II. Prosastücke,
107. Münchener Papzrus, hrg. v. U. Wilcken, Arch. I ATI—473.
Kleines Papyrusstück mit den Rosten einer Columne, in einer Unciale
des 1. oder 2. Jhäts. geschrieben. Kurze Zeilen, als Lesezeichen die Zve
rıyw und die Paragraphos.
Herodot Buch I 118—116. Der Toxt geht einmal mit AB in einer
Verderbnis zusammen, hat auch sonst noch Fehler, hingegen an einigen
Stellen wieder bessero Lesarten als die Has., wus Wilcken a. a. O. weiter
verfolgt. Dor Papyrus ist jetzt die älteste Herodoths,
108, P. Amh. II 12, aus Aschmunein, dem alten Hermupolis (dazu
Tafel II)
Ziemlich großses Blatt (16,5 > 29,7), das auf dem Recto Rech-
nungen aus dem 2. oder dem Anfang des 3. Yhäts. trägt, auf dem Verso
die Reste der zwei letzten Columnen einer Rolle aufweist. Diese Rolle ist
also, wie es so ofl geschehen ist, durch Aneinandorkleben von Urkund
blättern entstanden. Die Schrift des Verso ist eine mittelgrofse Unciale
aus dem 3. Jhdt. Die Zeile hat 25—29 Buchstaben, die Seite über
25 Zeilen. Beim Beginn einer neuen Glosse wird ein Doppelpunkt gesetzt
1) Aufser gewöhnlichen Fehlern (+ für m, « für ı und Z, eı fr s.0 für o)
int noch zu bemerken aJodeiqnörne %, ziel %, (m beiden Fällen Angleichung des
Han das folgende «, yel Archiv 1 218 23), Bro 3, (wohl für Drop), Ar Zn
Für Aude (elondert Il „), zuczedr 3, Alnnerer I Dep) d Stnmmen
int nicht geist, in lindr yoreß serl’%h, Seht das Ime # gegen das Meirum.
Von Wichigkeit wäre dridage Co - 0 3s, wenn eg sich verstehen life, da man.
dndurch einen mekisch beglaubigten Beleg fir die Form niert dor späteren Zeit
gewinnen würde; aber Weil hat wohl richtig indite (er ging") verbemert
Wilhelm Orönert; Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 350
wie in Nr. 80, einmal ist die Paragraphos eingezeichnet, einmal das
Jota mit Punkten verschen, sonst erscheinen im Toxt keine Lesezeichen.
Am Schlusse des Buches ist eine schr vorzierte Koronis am linken Rande
gemalt, nach einem Zwischenraum von zwei Zeilen folgt unter dem Texte
der Titel:
APICTAPXOY
HPOAOTOY
A
YTTOMNHMA
Aristarchs Erklärung des 1. Buches Herodots. Nur das, was auf
Col. 2 steht, läfst sich ergänzen und verstehen. Hier werden Wörter und
Wendungen 'aus Hät- I 194 und 215 erklärt. Ein Überspringen von
21 Kapiteln ist der Aristarcherklärung nicht zuzutrauen; darım werden
L. Radermacher (Rhein. Mus. LVII 139) und P. Viereck (Berl. ph. Woch.
1902, 716) Recht haben, wenn sie in dem Vorliogendon nur Auszüge aus
dem aristarchischen Werke schen. Das Wenige, was man list, bistat
mancherlei Neues. So erfahren wir, dafs die Bemarkung Bekk. Anced. 205
ber Gurmos (als Lesart für äumwos bei Hät. I 215) auf Aristereh zu-
rückgeht?), am Ende abor steht ein neuor Trimeter des Sophokles dv
Morjudoı: od zuinds, od oldngas Emeru 7006: (von Kyknos gesagt). Dafs
Aristareh den Herodot erklirt hat, ist bis jetzt unbekannt gewesen. Von
der Bedeutung, welche der Amherstpapyrus für die Frage nach dem aloran-
drinischen Kanon hat, handelt Radermacher a. a. 0. 199—141.
109. Münchener Papyrus, hrg. v. U. Wilcken, Arch. I 473475.
Kleines Blatt (18 10) mit den Resten zweier Columnen. Groß
prächtige Uneiale aus dem 2. Jhät. n. Chr.?)
Xenophon Zlögoı 15-4 Über die nicht sehr bedeutenden Lesarten
vgl. Wilcken a a. 0.
110. P. Arab. II 25 (dam Tafel IM)
Papyrusblatt. (20 > 15,5) mit umfangreichen Resten einer Columne
und ganz spürlichen Überbleibseln der folgenden.) Die Schrift ist. eine
ziemlich grofse, schnell geschriebene Halbuncialo aus dem Ende des 1. oder
dem Anfang des 2. Jahrh. n. Chr. Die Zeilo hat 29—32 Buchstabon, die
Seite über 28 Zeilen. Lesezeichen fehlen ganz, die Tilgung von Buch-
staben geschieht Aurch Ausstreichen.‘) Zwei verstalte Worte worden durch
1) Eine andere Lesart giebt die vorhergehende Glouse: Öras fös der (1194)
alas nal vOr dv voßz miolan Ein He] GR much Rademacher, der Sin ge
Aber $üheror geht auch noch in die Lücke hinein). Die Vulgata (und die He. ABC
hat Drag Gods Eneecar, aber R övog fos Irverer. Vor olaı ia sicherlich ein Teil
der Erklärung, ausgefallen.
®) Das Zeieken Y, das Col, %,, und „, am rechten Rande erscheint und
worin Wilcken zweifeind einen Hinweis auf‘ einen Fehler im Texte sieht, ist
"wohl stichometeischor Natur, wenn man auch ein solches Zeichen cher am linken
Rande erwartete. Ein herktlanenaischer Papyrus hat in Abständen von 20 Zeilen
einen Punkt am linken ande. Dafı aber auch nach 10 Zeilen gezählt wurde,
Orgiebt z.B, Asconius in seinen Anführangen cieeronianischer Ballen.
'%) Auf der Rückseite encheinen schr verwischte Reste einer Rechnung.
3) Eine Abkürzung stand wohl in der Lücke 2. 17, wo die Engländer von
360 1. Referate und Besprechungen
üborgoschriebenes B und A wieder in dio richtige Lage gebracht, wie auch,
im Thukydidespapyrus Oxy. I 16.
Isokrates eös Anuivixov 48 ulnötv dt [zöv — 51 yersunfor] sier-
acer. Das stumme + ist überall gesetzt, reunoglas steht $ 50 für suuoglaus,
vor Vokalen werden die elisionsfähigen Worte immer elidiert, loses v
fehlt vor Konsonanten. Eine Dittographie zwischen zwei Versenden ist
WCIWC (vgl. Mom. Gr. Hore. 10). Der Toxt ist nicht gut: dungrdvorras
8 49 (eine neue Losart) für dwagrivew ist durch das folgende ch aus-
geschlossen, mgodöras elvau ebenda für elr. mg. ist ohne Bodeutung, riv
Hol» @röw $ 50 für rg r. 8. ist ein Schreibfehler, röv yoviafr], wie
ebenda ursprünglich für z0v dvögdrov stand, erklärt sich wohl aus dem
folgenden yevvıjsas, die Wortstellung Jundvev 'eignuivarg $ 51 ist später in
die übliche verbessert worden. Nach dem letzten erhaltenen Worte mögen
etwa noch acht Zeilen gestanden haben, dann war die Rodo zu Ende, Nun
haben sich in der Mitte der folgenden Beite deutliche, wenn auch schr ge-
ringe Reste des Titels erhalten. Sie sind vielleicht so zu ergänzen:
L
[ICOKPATOYC
TIPOC
AIHMONIKON
ALPI®......
j =
Wichtig wäre dann die Angabe der origot. Die Länge der Zeilen des
Papgrus beträgt etwa %, der „Normalzeile“
MIN. P. Pay. Nr. 8, aus Umm al Atl.
Papyrussttick (9 >< 7,6) mit den Resten zweior Columnen. Die Schrift,
eine schmale Halbeursive, stammt nach Grenfoll-Funt aus dem Ende des
2. Jahrh. n. Chr. Dio Zeilo hat 19—21 Buchstaben, die Seite mufs chedem
stwa 49-50 Zeilen gehabt haben.!) Satzpausen werden durch Punkte
(bald unten, bald oben, bald über der Zeile) und einmal durch die Para-
‚graphos bezeichnet, zuv®' 6 ist I}, geschrieben, rour@ (= soiro) 1, am
Endo der Zeile.?) "Punkte, Elisionszeichen und Spiritus scheinen auf eine
spitero Hand zurückzugehen. Verbesserungen kommen öfter vor.
Demosthenes zer« Diilerou | 38 mpiaodal, — vis] ällins, 43
airöv [änkygeyav ai vöv aun]uizor. Die Aufsere Form des Textes ist im
allgemeinen gut (neicos Ay; änolopf 1,5 Zrufzuujüe „ mit später ein-
gofügtem stummen +; der Nasal ist einmal'in » aufgelöst: ausyuuun Ay;
loses » steht auch vor Konsonanten: dark rl I, elänplv cı „). Über
die Lesarten vgl. die Bemerkungen der englischen Ausgabe. Wichtig ist,
dufs ouvyvinn zoiz Zieyzonkvon Üv] sodroıfs, von 2. Hand eingefügt ist; es
der Verbesserung ddg[xer] bemerken: there is not room for [mon] in the
Iacuna; TON wird durch 7 wiedergegeben im Londoner Papyrus der aristotelischen
Intrika,
1) Denn str 3° ämu®” öenee 1, (639) und wiräp lärtreuper 3 8 @0.
Zeilenanfänge der zwei zusammenhüngenden Columnen, stehen in einer Höhe,
%) Dies ist wohl das älteste leispiel für die Bezeichnung des am Versende
stehenden » durch einen übergeschriebenen wagerechten Strich.
Wilhelm Crönert: Litterarische Teste mit Ausschlufs der christlichen 861
fehlt auch im E und in L’, Zv sodross aber in allen Has. Nicht richtig
haben die Engländer av/[ejrauonreu 1,5 drucken lassen. Einmal verstöfst
05 gegen die Gesetze der Wortbrechung?), und dann hat die Vulgata
vreisiern. Es stand also sicher dv|[rejreieru da, und dieses ist eine
zweite neue Lesart.
112. P. Amh. II 24 (das Tafel V)
Kleines Blatt aus einem Porgamentbuche (6,3 > 4,8). Die Schrift ist
eine schöne, breite, schr deutliche Unciale, die wohl noch ins 3. Jahrh.n. Chr.
gehört. Die Zeile enthält 13—16 Buchstaben?), die ganze Columne aber,
wie sich aus einer Berechnung ergiebt, 26 Zeilen. Erhalten ist das
linke obere Endo eines Porgamenthlattes (a); rechts schloßs sich eine zweite
Columne an, die jetzt verloren ist, ebenso dio erste der Rückseite, während
von der zweiten der Rückseite (b) ebonsoviel erhalten ist wie von a. Nach
der Art des Schreibstoffes aber steht nach der Regel a auf dem Verso, b
auf dem Recto. Von Lesezeichen finden sich dor Akut, das Rlisionshtkehen?)
(wichtig, ist ou7' 64), der Spiritus asper®), die I-punkte, die orıyuf (am
oberen Rand und in der Mitte) und die Paragraphos. Seite 1 Zeile 8 ist
fnör in üuv durch ein darüber geschriebenes, von 2 Punkten eingefafstes
u (‘Y:) verbossort. Auf der anderen Seite hatte dor Schreiber zuerst ME|LWC
für udyedog Öundueug geschrieben, was sich aus dem Homoioteleuton erklärt.
Das hat or gleich verbessert, indem or hinter ME dio ancora inferior y
(vgl. Arch. 1506) anbrachte, am oberen Rando das Fehlende ergänzte und
's durch ein an die rechte Seite gesetztes KT (= xdro, vgl. Arch. I 118
504 533) mit dem Texte verband; einer 2. Hand war dies zu umsländ-
ich; sie schrieb darum die ausgelassenen Silben gleich über der Zeile nach.
Ein über dem Rande der 2. Seite stehendes, breit geschriebenes und riel-
leicht von einer andern Hand berrührendes [] scheint den Engländern eine
Seitenzahl zu sein; da es gerade unter der Verbesserung steht, so liegt der
Gedanke an cine mifsratene ancora superior (f) näher.
Demosthene xork Grätenov B 1 ürev (Anfang der Rede) — pidev-
Ogiimons öqBv und 5 Tr moggerige — Emadı zul sol. Über der ersten
Zeile steht_KT PIAITTTTOY B”. Es ist ohne Zweifel, dafs schon mehrere
Reden voraufgegangen sind. Kino Hypothesis hat das Buch wohl nicht
‚gehabt. Von den Lesarten ist dndv, wie $ 1 aus Anöv verbessert ist,
sonst nicht belogt, dvd? Auüs $ 5 geht mit L’ A! 2° zusammen (aus
näg scheint eine zweite Hand Önäg gemacht zu haben; auch das ist neu,
aber belanglos); durängeu®) ist am Rande in dvrägeu verbessert, und dies ist
das einzige, was über die Rechtschreibung zu sagen wäre.
1) Man trennt wohl drlaiedneos neben &|nulednros, aber mur dreier,
io Zeiger ue|neigew (vgl. Memoria Gracca Horcalanensla 12).
3) Dies it cin Mats, das gerade bei älteren zweizeilig geschriebenen Per-
amenthsı. des Ofleren beobachtel wird.
9), 2 int in einem Randmuatz der 2. Seite gegeben, wo &’ alchen sollte;
da oi8" verlangt wird, so iet wohl jones Häkchen vielmehr ein Spiritus für den
Verloren gegangenen Diphthong
9) oöx und oög’ wird besonders bei byzantinischen Schreibern sehr of um
der deutlichen Scheidung willen geichrieben
5) öfnzs scheint in olnor Verbesserung 2, geuchrieben zu soin.
0) v2. Meıgdnerog fm Aristotelspapyrus und dmtigeeı» In einor Jnckrates-
Arskr £ Payymalomchung IL 3/8 2
302 U. Referate und Besprechungen
113. Berliner Papyrus P. 9570, hrg. v. U. Wilcken, Arch. I 388-395
Einige kleine Papyrusblätter, mit den Resten von 5 Columnen, be-
schrieben von einor grofsen, klaren Unciale, etwa aus der Zeit um 200 n. Chr.
Die Texte der Rückseiten (Rechnungen und Steuerlisten) gehören in das
3. 276 a. Chr.
Polybios XI 13,14, Ady, 1dy, 16,4, 10-4. Alle Einzelheiten
möge man oben a. a. Ö. einschen. Die Lesart Zußınsdlvrus für Zunuabivres
ist grammatisch nicht ohne Bedeutung. Zu Grunde liegt dummuottvras, das
Polybios recht gut geschrieben haben kann, wie schon Kpikur muwsdels und
ruucuös schrieb.)
14. Pap. Sr. &4 der Strafsburger Sammlung, hr: v. Bruno Keil,
Anonymus Argentinensis. Fragmente zur Geschichte des Porikleischen Athen
Aus einem Strafsburger Papprus, Strafsburg 1902 (dazu zwei Lichtdruck-
tafel).
Papyrusblatt (18,2 > 10), auf der Vorderseite mit Geschäftsnotizen
aus der 1. Hälfte des 1. Jhäts. n. Chr. (Tafel 1), auf der Rückseite mit den
umfangreichen Resten einer Columne eines literarischen Werkes, woran sich,
rechts ein breiter Rand anschliefst. Am Bufsersten rechten Ende sind noch ge-
ringe Spuren der nächsten Columne orbalten (Tafel IT). Die Schrift ist cine
mitielgrofse, aufrechte, öfter verbunden geschriebene Uneialo, etwa aus der
2. Halfte des 1. Jhdts. n. Chr.?) Über die Zahlzeichen ist ein wagerochter
Strich geschriebon, sonst erscheinen keine Lesezeichen. Die Zeile, von der
Qurchschnittlich 2637 Buchstaben erhalten sind, hatte nach Keils Unter-
suchungen gegen 48—-50 Buchstaben. Dies ganz ungewöhnliche Mas hat
indessen Soymour de Ricei (Athenasum 1902 Nr. 3881 8. 336--337) stark,
in Zweifel gosogen, indem er ausführt, dafs man mit weit, kürzeren Er-
günzungen auskomme; er legt dann einen eigenen Text vor, in dem der
artgos nur 34--36 Buchstaben, das Normalzeilenmals, enthält. Es ist zu
erwarten, dafı der Herausgeber sich üher diesen Vorschlag. Aufsern wird.
Die Columne hat 26 Zeilen.
Reste von Auszligen „aus einer zusammenhängenden Darstellung
der athenischen Geschichte, deren Verfasser in uns unbekannter Gelehrter
dos 2. oder 1. Jhäts. v. Chr. war“ (Keil 8. 198).) Das erhaltene Blatt
onthält. zehn Ausztige, welche vom Beschlufs über die Bebauung der
Akropolis (457,6 oder 456/5 . Chr) und vom Anfang des Baues des
Parthenon bis zur orstan Bestellung von Neubürgemn zu Beamten (vor 390)
reichen. Die einzelnen Abschnitte des Auszuges sind durch das übliche
örs eingeleitet. Wie viel Neuss die wenigen Zeilen bringen und welch
günstiges Licht sie auf die geschichtliche Forschung der Gelehrten der aus-
gehenden hellenistischen Zeit werfen, hat der Herausgeber in langen Kapiteln
auf das gründlichsto auseinandergeseizt.‘)
rolle (Mem. Gr. Here. 48). Viele Schriftsteller der Kaiserzeit mögen so geschrieben
haben, 2. B. Dio Cansius (Wien. Stud. XXI 87).
1) vgl. die bald orscheinende Memoria Gracca Herculanensis ind. verb
9) Se ist dem des Herondaspapyras (. Ihdt. — 1. Hälfte des 2.Jhdl:) schr
ähnlich, wie Keil eingehend ausführt,
3) Aufser Aeneiewon (f. -inös) 14 und meoranısgeikue 7 ist nichts Wesent-
liches über die Rechtschreibung zu bemerken; stummmes + steht bald, bald fehlt es
4) Die beigegebene Tafel ist ganz vorzüglich. Bei einer Untersuchung mil
Ginem scharfen Gläse glaubt man hie und da noch über Keils Lesungen hinaus-
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 363
116. P. Amh. II 11 (dazu Tafel II)
Schr kleines Papyrusbiatt ( > 4,2), ein Mittelrandsttck darstellend,
mit ganz wenigen Resten der anstofsenden Columnen (12—15 Zeilen).
Weder der obere noch der untere Rand ist erhalten, auch ist die Aus-
dchnung der Zeile nicht zu bestimmen. Die Schrift, eine mittelgrofse, ein
wenig verschnörkelte Unciale, gehört ans Ende der ptolemäischen Zeit (auf
dor Rückseite stehen neun Zeilen in Cursivschrift aus der ersten Hälfte des
1. Ihäts. n. Chr). Eine grofse Merkwürdigkeit ist es, dafs zweimal auf dor
rechten Seite, wo die linken Zeilenenden erhalten sind, die der Paragraphos
folgende Zeile nach links ausgerückt ist, um den Abschnitt besser zu kenn-
zeichnen.!) Dabei erscheint noch eine Beischrift am linken Rande, die in-
dessen besser verstanden werden wird, wenn der ganze Text hier folgt.‘)
..H .. TTATA
NOMA .. Äeeiı Aölxon
)., Erri Mofves )
eoidıi vu nal uloragedueos zo 0
Igor 5 Ioe zürtar iD 7 mg
A bean. Aklanecn.een. mel
jKAIGA K°* Dale: OEL
].ACE m _upahig v|
ION ge a AYM]
Te
ICACOE al
1.-9Y
je
Die Buchstaben am Rande bedeuten wohl xepa(A) oder nennen).
Darunter ist eine Lücke, doch hat sich der Strich, der über Zahlen go-
wöhnlich angebracht wird, noch erhalten. Kapitelangaben sind in Papyri
nicht, selten, aber bis jetzt sind immer nur einzelne Zahlen gefunden worden.
Nun steht aber auch im Texte sıpaäjg. Dies macht es zur ziemlichen Co
wifsheit, das auf Zoßeoav die Überschrift des nächsten Kapitels folgte, und
dann erst der Text, die Angabe am Rande aber könnte etwa. so ergänzt
werden: xepuä(h) & und die im Texte sepaäns r[erdgeng ıd pro» (oder
ndgos mgürov). Ist diese Auslegung richtig, dann erhält das kleine Zettelchen
eine hohe Bedeutung für die Kenntnis von der Anlage alter Bücher.
kommen mu können; »0 lot man Kxorrde Z. 1 für Kıjaoda und benda eds
oder meöfe für meld, “Apsis 7. 92 für lıror Mierauf möge eine Nachprüfung,
die baren fen el mer in, ee erh Au
wünschte man eine Besliigun wichtigen wer Krb? Z.3, da die Taf
Baar neh erkennen an
3) Ahnlich wird In einem. 1. Ta. dus Heiigenlaben
enthält, die erste Zeile mach der Faragrapho ausgerückt (Wien. Stud, XI 180),
fa der" Urkunde P. Am 1131 ana dem %. Tat, > Chr nd neun Abschnitie
durch Ausrücken der erslen Zeile 'kenaiich gemacht, und «0 Ändel man cn noch
öfter in den griechischen Urkunden: vgl. such Nr 180
2) Die Zeilen sind nur unsicher ergänzt; L. Rademacher lieferte (Rhein.
Mas. LVI 140) einige wichlige Bemerkungen
w
364 I. Referate und Besprechungen
Reste eines hellenistischen Litteraturwerkes. Der sprachliche Aus-
druck zeigt starke dicehterische Färbung”), auch gluubt man hior und da
Resto von Versen (Hexamotern) zu finden, anderes aber wieder deutet auf
eine Prosaschrift. Die Schrift scheint mythologischen Inhalts gewesen
zu sein, nicht unähnlich den &gurexi xudrinaru des Parthenios, die ebenfalls
viel Diehterisches in der Form aufweisen und derselben Zeit. entstammen.
Wer jene Philinna sei, ist nicht. auszumachen.
116. P. Fay. Nr. 19, aus Umm el Atl
Papyrusstück (22 >< 10,8), das auf dem Recto eine Steuerliste enthält,
anf dem Verso die Reste von 15 Zeilen in einer Cursive aus dem Ende
des 2. Ihäts. m. Chr. Eine zweite Hand wicderholte darunter den Text in
einer breiten, unregelmäfsigen Uneialo: davon sind noch 5 Zeilen erhalten.
Die orste Hand schrieb I-punkte (mens 12), die Zeilen hatten atwa
40 Buchstaben, nach der üblichen Art der Briofichrift.
Letzter Brief des Kaisers Hadrian an Anfoninus. Der Papyrus
gehört unter die literarischen Stücke, denn der Text ist eine Schulübung
(die erste Hand ist, wie die Engländer wohl richtig vermuten, die des
Schulmeisters, die zweite die des Schülers) und beweist, dafs auch Kaiser-
briefe damals beim Unterricht verwendet wurden, wie schon aus Dositheus
bekannt war- Die orste Hand beginnt folgendermafsen:
Aörongärjog Kuisap Adguvös Ed Based]; Avlelovtvn
2.0: r]0 monde zeigen. Ol ojüre da
del vür)e Gidys oüre oisıgds oüre ufgonBoniral:
olre üvofrus dmakhdooou od Blofu med muvrös
5 Aoual se zulüras, ei nal maparugöven wor woonlievondne
nei magu|uuodnevov zul mgorginovme Öfwenmieadn
oyeödv ddkw djdıneiv bs eigor. Kai dd tooifrav odv ögnö-
nu ride a0ı zeü]ve oö pi Ae|£]' 5 plolorınöv Aöyofv ur.
Der Brief des Hadrian, aus dem dies genommen ist, onthielt wohl das
politische Testament des Kaisers, Ahnlich dem Monumentum Aucyranum,
vgl. abrdv Or manpuiron dmife [udv, dad Duos dxguß)ordenv wine
mooönevos 2. 9-10, worauf der Kaiser mit dem Leben seines Vaters be-
ginnt (reocgillorte Buioas Zen löubeng werliage Z. 12). Die Frage nach
der Echtheit kann hier nicht erörtert werden.?)
117. P. Fay. Nr. 1 (dasu Tafel D), aus Köm Ushim.
Gröfseres, ziemlich zerrissenes Blatt (27,2 > 16,3) aus einer Papyrusrolle
mit den Resten dreier Colummen, von denen die mittlere am besten er-
halten ist. Die Schrift ist eine Kleine, ziemlich verbundene, schr veränder-
liche, oft zur Cursive hinneigendo Uneiale, die der Scholien zum ® der
Mlias (Oxy. 11 221, oben Nr. 68). Die Oxyrhynchosscholien gehören sicher
ins 2. Jahrh. n. Chr-, und wohl auch die vorliegenden Reste; als Aufserste,
Grenze aber sind die ersten Jahrzehnte des 3. Jhäts. anzunehmen. Dafür
1) Linke Z. 6 liogt wohl meksfyios vor
je a2) PRO fühlen webruch open 110 Rechtschreibung, etaerr jeicch mehr
* ©) Vet. besonders F. Bücheler, Rhein. Mus. LI, $. 326-327, der einen vol-
etändig erginaten Text vorlogt
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 368
sprochen auch die zusammen gefundenen litterarischen und urkundlichen
Texte. Lesezeichen fehlen ganz, was wiederum für ein hohes Alter zeugt,
nicht einmal die Paragraphes erscheint. Tilgung von Buchstaben geschieht
durch Ausstreichen oder Überschreiben eines Punktes. Die Zeile hat 23-29
Buchstaben, die 2. Columne das ungewöhnliche Mafs von 57 Zeilen, wobei
freilich die letzien 7 schr zusammengedrängt sind.
Charitons Chaireas und Kallirhoe IV 2 mueo]vexrän dv ıfois — 3 dis
ovlav drjöhnger (hier und da sind größsere Licken durch den Verlust
ganzer Zeilen). Die Vokale sind richtig gesetzt, ausgenommen &eJe[£]on
(. :on) ounaduize 2), Auedr 2,4; bei den Konsonanten ist zu vermerken
[odfasev 2, (sonst wird immer im Wortinnern assimilier), gnebr ziv
2s Fnleile zofvone „ zjiv Mode ersfaellav 2,, Hohigeeyos 24 (fr
Hoküyaguos), öypös 1, aus &xeds verh. Die Heldin des Stückes erhält
immer nur ein 0, z. B. Kellgölng 1,1, wie auch in der Thohanischen Per-
‚gamenthandschrift (oben Nr. 62), und cs kann nun erst recht nicht. be-
zweifelt worden, dafs auch Chariton so schrieb. Der Text weicht lange
nicht so stark von dem Florentinus ab wie der codex Thehanus, in kleinen
Sachen aber bietet er viel Neues, und zumeist solches, das man ohne Be-
donken aufnehmen mufs oder kann. Über die Binzelhoiten sind die An-
merkungen dor englischen Ausgabe und die eingehenden Ausführungen von
v. Wilamowitz (Gött. Anz. 1901, 30-34) zu vergleichen. Das Wichtigste,
was das Blatt lehrt, ist die Erkenntnis, dafs Chariton nicht mit Rohde
(Gr. Rom. 485-498) frühestens an das Ende des 3. Ihäts. n. Chr. zu
setzen ist, sondern spätestens in die Mitte des 2., wenn nicht gar noch ans
Ende des’1. Jahrh, Schon W. Schmid war für einen früheren Ansatz ein-
getreten (Renlonoykl. IIT 2170,,). Bis jetzt haben sich, wenn man den
eodex Thebanus mit hinzunimmt, Reste von sechs Romaubüchern im Nil-
ande gefunden; wean darunter zweimal das Werk des Karers Chariton er-
scheint, so boweist dies, wie beliebt ehedem dieser Roman gewesen sein
muß.
MB. Popprus Mabafy, in Melinet s-Kayum erwarben, hrg. von 3. P.
Mehafly, Rondiconti della Reale Accademia dei Lincei vom 21. Februar 1897
(mit. photographischer Wiedergabe des Textes der Vorder- und Rickscite)
nd auf Grund einer sorglältigen Nachvergleichung von d. G. Smyly, Frag-
ment of a greck romanee, Hermathena XI (1901) 8. 322—330.
Papyrusblatt, das auf der Vorderseite Urkunden aus der Zeit Domitians
enthält (sel. Wilken, Arch. 1268). Die Rückseite zeigt eine Cursive des
2. Jahrh. n. Chr., die sich abor bei der schlechten Erhaltung des Blattes
ur sehwer lesen Iäfst Min sicht cine grofso Columne und die sohr spir-
lichen Reste der beiden anschliefsenden Colunnen. Die Relis hatte nicht
weniger denn 60 Stichen, der Stichos 34—41 Buchstaben. Übor der mittleren
Columne glaubte Wileken die Zeichen KO zu lesen, worin er eine Seiten-
zahl sicht, aber Smyls (5925) macht dis wieder sehr reiht und
teilt mit, Anfs Mahadiy X (gieıev?) vorschlägt. Gogen diese Vermutung
spricht besonders die Beobachtung, dafs solcherloi Zeichen gewöhnlich am
rechten oder linken Rande, aber nicht oben oder unten erscheinen. Die
Entscheidung in dieser Krage ls sich nur am Original herbeiführen.
1) Vgl. noch Naber, Mnemospne 1901, 8. 141
366 UL Referate und Besprechungen
Reste eines unbekannten griechischen Romans.) Es wird zunächst
eine Ahschiedsszene geschildert, worauf beide Personen (öufregos 18) in ihr
Schifl steigen, um nach verschiedenen Richtungen fortzufahren. Während
das Schiff der einen Person (f dE rs Eomvilldeg üxurog 21) wegen des
einbrechenden Sturmes zurückbleibt, hat das andere auf der hohen See die
schreoklichsten Gefahren zu bestehen, bis endlich das St. Elmsteuer der
Dioskuren den bedrlingten Seoleuten als ein Vorbote der Rettung erscheint.
Otto Crusius hat (Beilage der allgemeinen Zeitung 1897 Nr. 145) in dem
Stücke den Rest eines sophistischen Briefes oder Traktates geschen, aber
der Meinung des ersten Herausgebers, dafs hier cin Roman varlioge, haben
sich Wilken (s.a. 0.) und Smyly angeschlossen. Und dies wird wohl
immer mehr durchdringen. Das hohe Alter des Papyrusblattes verbietet es,
den Verfasser unter das Jahr 150 n. Chr. herahzusotzen, er gehört also zu
den ältesten bekannten Romanschriftstellern. Man kann das Bruchstäck
den Horpyllisroman nennen, da es doch ziemlich wahrscheinlich ist, dafs
die unter „halkyonischen Klagen“ (7. 12) sich trennende weibliche Person
die Heldin’ des Stückes ist.?) Dor Verfasser schreibt cine schr gezierte und
breite Sprache, wie sio oben gerado die Eigentiimlichkeit der sophistischen
Lätteratur ist. Es ist aber für die Wiederherstellung des Textes die Be-
obachtung von Wichtigkeit, dafs der Hiat vermieden wird. Donn dies läfst
sich nicht bestreiten, da in 60 langen Zeilen aufıer zwei gestatteten Hinten
(ei lklomidtero 16, z00 üsgwrfnelov 25) nur ein Fehler überliefert, ist:
@velou|ten eis 39. Anderes ist den Horausgebern zur Last zu legen.)
119. P. Fay. Nr. 313 (8. 310), aus Hart
Papyrusblatt, das auf der Vorderseite die Anfänge von 14 Zeilen einer
Urkunde aus dem 3. Jahrh. n. Chr. enthält, auf der Rückseite Teile zweier
Columnen, dio eine Uncinle zeigen, welche der der Aöyue "Ingods (P- Oxy. 11)
ähnlich ist, also wohl auch aus dem 3. Jahrl. stammt.
Reste eines Buches über die Jagd(?). Vom Texte teilen die Eng-
länder mi
1 ar.2....]0o0R won
Yırcccnc] av nal dag
3 xddav va) Ölurinov
8 222.2... Jar Aigen
120. P. Amh. II 160 (8. 192).
Kleiner Rest (6,3 > 11) vom untern Ende eines Pergamentblattes,
beschrieben von einer Uncialhand des 6. Jahrh. n.Chr. Für al wird Kt
geschrieben; die Zeilen hatten chedem eine ziemliche Ausdehnung.
Unbestimmbare Reste eines Prosawerkes. Auf dem Recto stehen
1) & ist Ofr für langes Tota gesctet, mätsrn 10; ed? idee 40 ist cin
Fltichtigkeitfehler, zaoßpis für mooßuls 27 iet dem Papyruskenner zeläufig.
2) Bary, der zur Ausgabe Smylys manche Verbetaerung beigentäuert hi
der Ansicht, dafs hier ein Rest aus Antiphanes, dem Vorläufer des Antonius
cs, vorliegt. Die Heldin des Diogenes, Derkplis, sei nach der Herpyllis des
Äotiyhanee benannt worden. Dies id sine sec zweitlhafte Vermutung
3) Für vone[i j; ats] aureizero 1, vour|i rö wiofor] 6, an & Icon | [öpsalır
{nsenposre 10 mag’ andere sin Oltck vomuchen. 4 BR in wohl zu Imen
[zueıdjrucos 03 es, narogir dnfo]Wnuics olenojs Agaivero si]poogiren nerdiejines
und 2. [sb megdizjar yüp otx elogus qigeır rk
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 367
5 Zeilen, auf dem Verso ehensoviel, doch ist keino vollständig erhalten.
Vom Text teilen die Fmnglünder folgendes mit: Verso 3 Jeukov x
Zoyala ..[ , 4] .rw. [mlacenv Borep äyger zul Zuge , 5 Jo opaw me
äye zov uw wen| . Das Wörtchen op&» weist auf feineren Stil hin.
Vielleicht ist auch hier von der Jagd die Rode.‘)
121. P. Fay. Nr. 3, aus Harit
Papgrusblatt (12 > 11,1) mit Resten von drei Columnen, von denen
aber überall die oberen und unteren Enden fohlen. Die Schrift ist cine
mittelgrofse Unciale, ihre Zeit aber wird besonders dadurch bestimmt, dafs
zugleich zwei Urkunden gefunden wurden, von denen die eine Domitian, die
andere Trajan nennt; s0 mag sio denn ans Ende des 1. oder an den Anfang
des 2. Ihäts. gesetzt werden müssen. Die Zeile hat 20—27 Buchsta)
Lesezeichen kommen nicht vor, 2,4 erscheint ein Füllstrich (9). Text und
Erklärung sind nur so voneinander unterschieden, dafs die Zeilen der Er-
klärung etwas nach rechts eingerückt sind (eisßeıs). Hine zweite Hand
fügte in der 2. Columne eino Verbesserung ein.
Aristoteles’ Topik mit fortlanfender Paraphrase. Text und Er-
klärung wochseln sich gegenseitig ab. Es werden jedesmal 2—5 Zeilen der
Berliner Ausgabe vorgenommen. Der Aristotelostext beginnt 14 els uldv di
zönog — 5 ünodldunen (Topik B2 5. 109°, 35) und endigt mit v ärroJouv
ondyfıs By, (109°,,). Leider ist der Text des Aristoteles (der in Kleinig
keiten von der Vulgata abweicht) besser erhalten als die Paraphrase. Das
Werk ist, wie die Engländer richtig bemerken, wenigstens um 100 Jahre
älter als des Karers Aloxandros Erklärung der Topik, vielleicht auch noch
älter als die von diesem erwähnten Erklärungen des Herminos und Sotion.
Von Wichtigkeit ist aber die Art der Anlage: der Toxt wird in kleine
Abschnitte zerlegt, diese werden dann ausgeschricben und erklärt. So ist
es auch bei den späteren Aristoteleskommontatoren die Regel
122. Münchner Papyrus, hrg. v. U. Wilcken Arch. I 475479.
Drei kleine Papyrusstüicke, die bei ihrer Auffindung zusammengekleht
waren und wohl aus einer Papyrussandale stammen. Die schr alterttimliche
Uncialo stammt aus dem 3. Jahrh. v. Chr. Ein rätselhaftes Zeichen (8)
steht am rechten Rande von 1,
Bruchstück aus einer Schrift der älteren Akademie, in dem von
der Unsterblichkeit der Seslo gehandelt wird, im Anschluß an Platons
Phaidon 106°. Die dialogische Form der Darstellung ist deutlich erkennbar.)
123. P. Fay. Nr. 337 (8. 318), aus Garit.
Reste zwoier Columnen (17 & 8,4) aus einer Papyrusrolle. Die Schrift
ist eine schmale Uneiale aus dem 2. Jahrh. n. Chr- Die Zeile hat 14—17
Buchstaben, von der 1. Colummne haben sich 29 Zeilen erhalten.
1) ion it doch in u Adev zo rennen. Das Worl foyele kommt in atischen
Te rd vieleicht zu 1 Ani (iöte] d. se,
9)"% wird vieleicht m Ionen nein erälsögor } [de] er eis, pl ei
aid 3 He Tone Mer au en Ale Üdarerde Zara Pink 00% Der folgende
Salz kann unnblich mit der Partikel 125 begonnen haben, denn tie, gehtrt
nicht der Pros An, und eo wird denn auch bier fe zu suchen sein. Preilich
Yeidt die Erginsung immer noch ein Hall, denp iäile eöclıe Aüinere
dröjleded derer, wah dem Slane gut entpräche, It sprachlich unıfglich
cd
368 IL. Referate und Besprechungen
Trümmer einer philosophischen Schrift über die Götter. Auf der
ersten Seite sind gewöhnlich 3--& Buchstaben der Zeilenanfänge verloren
‚gegangen, von der zweiten sicht man nur noch einige Buchstaben. der
linken Hälfte. Von Toxte teilen die Engländer mit: 1, , rois Deois n-
ornfelolus Pusias däuilo|vres (oder Atww|dlrres?) Zmreisiodm, u-m der
röv [üv]ögonov üpye röv mgdeov, iilvov)s && Eid: Ipinzoden, odr
Grörsns wävror did einaguilvus). Tod yüg dorögws [ünoioudeiv ...." Das
Stick scheint stoische Lehre zu enthalten, was wohl durch die noch z
rückgehaltenen Reste noch deutlicher werden wird
124. Florentinor Papyrus, erworben mit vielen andern von der Societä
italiana por la diffusione Yincorsggiumento degli studi classici durch. die
Vermittelung Professors B. Schiaparelli, hrg. v. D. Comparetti, Frammonto,
losofico da un papiro greco-egizio, Fostschrift für Th. Gomperz. (
1902) 8. 80-89 (dazu zwei Tafeln)
Viereckiges Papyrusstüick (9 x 15) mit den Resten zweier Columnen.
Aufser dem Zwischenrand ist auch der obere Rand gut erhalten. Die
Schrift ist eine mittelgrofse, fein geschriebene Uneialo aus dem 2. Jahrh.,
spütestens aus der ersten Hälfte des 3.') Lesezeichen fehlen mit Ausnahme
eines v-Striches”) ganz; über der 2. Columno erscheinen am obern Rande
die Reste von 2 Zeilen (von der ersten ist mur Y, von der zweiten nur A
erhalten), über deren Bedeutung sich nichts sagen läfst,
Reste einer moralischen Schrift eines unbekannten Philosophen.
Der ariyog hatte etwa die Ausdehnung der Normalzeile (35-38 Buch“
staben), und da vom der ersten Columne (die zweite weist nur einige
Wörter auf) die ganze linke Seite verloren ist, so stälst die Wieder-
herstellung, auf ziemliche Schwierigkeiten. Der Verfusser handelt von der
gilardgorle, indem er sie in nahe Bezichungen zum Zous bringt. Die
Stello zu Anfang Gomeg j] Zroz Anger orälneöv] ilynamudun vois mes ik
Fhlv gidav[9gunifav oJurme[rovövcı bringt nichts Neues, da die Abneigung
der Stoiker gegen dio ouwrabl« bekannt ist (Augustin. do civ. Dei IX 5),
doch ist sie für die Charakteristik des Verfassers wichtig. Den Hiat scheint
er vormieden zu haben. Er mag nicht vor dem
nicht nach 150 n. Chr. geschrieben haben, gena
nicht, bestimmen.
128. Be. des Dritschen Museumg Kr. 104 (kurs erriat von Kınyon,
Grock Papyri in tho British Museum II 8. XVII
Kleines Papgrusstück (5,5 > 4,5), boschrisben von einer mittelgrofsen
Uneislo aus dem 2.8. Jahrh. n. Chr. Der oboro Rand ist erhalten;
Lesezeichen fehlen.
Rest einer moralischen Schrift. Den folgenden Text hat F. G. Konyon
in liebenswtirdiger Bereitwilligkeit dem Berichterstatter überlassen.
222. EP gukunng. vov, dar male
Odrog] yüg Epn row Imdererund-
1) Auf der Rückseite ein kurzer Brief aus dam Ende des 3. Jhäle, (abgebildet
auf Tafel IN. Der Name des Schreibers, Alypios, int für die Zeit bezeichnend
2) TIPOENGEI 1,, am Ende einer Zeile. Dafs dieser Strich mehr für das
3, Jhdl. spricht, wird”sich wohl einmal zeigen, wenn der Brauch eine genauere
Untersuchung erfährt. Die Trennung OVK| verwunderlich.
Wilhelm Crönort: Litterarische Texte mit Ansschlufs der christlichen 369
gusı)adv Zgore vor Eye böuns
örav O]pircaner ve ned naglele[ol)ef»
2. AH nal dor 5 nah Qudgela wol
Hu... Y dapleoason. Ta
ACTHCO dl eorodtav &-
HN zuvulelir [xl
16 ab HlölEr dor
10 zul rüg 100 [oöne-
we [&e (los €
OYN (oder ML
®
In der ersten Columne erwartet man Ütev Ogcnranen ebrods plveodeu,
vor der zweiten ist otwa zu ergänzen roirov ol uivov (folgt. ein
Akkusativ) mopegopi]vov. Das ve in Z. 8 ist überflüssig. Welcher Philo-
Sophie diese Schrift angehört, It sich gar nicht ausmachen.
126. P. Fay. Nr. 311 (8. 310), aus Harit
Zwei Papprusbruchstiicke. Auf dem Recio von a stehen 9 Zeilen in
einer breiten Uneialhand des 2. Jahrh. n. Chr., auf dem Verso, orscheinen
die Reste zweier Columnen, vielleicht von derselben Hand. Auf dem Recto
von b zeigen sich die Anfünge von 5 Zeilen, aber in ganz verschiedener
Schrift, während die Rückseite (7 Zeilen) wieder mit der vom Verso von a
übereinstimmt, War es ein opisthographer Papyrus?
Reste eines philosophischen Werkes (a rocto), woron die Eng-
länder folgendes mitteilen: 1 aoyivovsen of &vßgomer, 2 af zundar äru
pevegel Öaw. Auf der Rückseite von a sollen Reste ‘of a similar work”
stehen. Über den Inhalt des 2. Stückes wird nichts gesagt.')
127. P. Amh. II 15 (dazu Tafel IV).
Papyrusblatt (10,6 >< 5,1) mit den Resten von 19 Zeilen. Nur der
obere und rechte Rand sind erhalten. Die Schrift ist eine schmale, etwas
nach links geneigte, mittelgrofse Uneiale aus dem Ende das 2. oder aus
dem 3. hät.) Einmal erscheint am rechten Rande ein Füllstrich (3),
stummes « ish zweimal Aber der Zeile nachgetragen.
Trümmer eines philosophischen Werkes, dessen Inhalt sich kaum
näher bestimmen läßt.) Der Verfasser vermeidet den Hiat nicht (dw]Bu-
lau Evdodev 15), merkwürdig ist das Vorkommen ciner dichterischen Form
(Broode Bufinuw? 8).
128. Papyrus der Rainersammlung in Wien, rg. v. C. Wessely, Neuss
über Diogenes den Kynikor, Fostschrift für Theodor Gomperz (Wien 1902)
8. 67-74.)
1) Warum wurden die Texte nicht gleich vollständig gegeben, wo sie doch
eine so geringe Aundehnung haben? Die Beschreibung ist sche umständlich, und
doch Ternt man aus ihr nichta
3) Auf dem Verso einige Cureivzeilen aus derselben Zeit
3) Die Zeilenlünge ist nicht genau festzustellen, doch scheint sie von, siem-
lichem Umfange gewesen zu sein. Uber den Inhalt vgl. naßldmg &4 <[&] a0
herılni. 1, Aopunhe Dinar 3, wie)okt meomwepalsenuevor 11, eds rd zerje-
Hon 1A, Quabedg ve 16, Vielleicht gehörte das Werk in das Gebiet der Mara
%) Der Horausgeber hat in grofser Liebenswürdigkeit nicht nur seine Ur-
370 1. Referate und Besprechungen
2wei Bruchstücke aus einer Papyrusrolle (19,5 em hoch und, zu-
sammengelogt, 42 cm breit) mit den Resten son fünf Columnen. " Die
Schrift ist eine „nachlässige, schr altertümliche Uneiale mit starker Neigung
zu Ligaturen“, wohl aus der 1. Hälfte des 1. Jhäts. v. Chr., spätestens aus
der Zeit des Augustus. Die Zeile hat 18-23 Buchstaben?), die Se
2627 Zeilen. Bei Satzpausen ist ein kleiner freier Raum gelassen und
zugleich die Paragraphos am linken Rande eingezeichnet; öfter ist: sogar
die Zeile abgesetzt und eine neue begonnen, 50 %y, z9» day „In Col. IIT
22 28 are, memudeuule]oor und cgyeode, «| erleichtert die Diastole die
Losung“ (?). Dreimal?) ist zum Boginn einer neuen Erzählung am linken
Rande ein dem Z nicht unähnliches Merkzeichen gesetzt, das in ähnlicher
Weise in manchen herkulanensischen Rollen vorkommt, +. B. in den von
demselben Schreiber geschriebenen Rollen 1008 (Buodiuou eg inepr
garlas) und 1424 (Duodiuov megl olkovonfes).
Sammlung von Sprüchen des Kynikers Diogenes.?) Es liogen im
ganzen die Reste von elf dmopfyuera vor. Von dem ersten ist aufser
Gurigdeu nichts Wesentliches erhalten‘); das zweite beginnt mit den
Worten: "Ion [4 rıvog nploseAdGvros [ahrös nel] Akyovros: „|rhv zevlav (2)
ultugonal co“, [ümexglvar)o eds aüfrdv...); das dritte berührt sich
onge mit dem schon aus Diog. Laert. VI 55 bekannten Ausspruche: Zgurn-
Ps, morerös ein wüow, Üpn: „mewöv ur Mehmüos, jograodels dE Mo-
horeıxde®); das vierte Apophthegma, das an das Vorhergehende anknüpft,
Abschrift zur Verfügung gestellt, sondern noch eine Anzahl von schwierigen Stellen
am Papyrus nachgeprüft
An der Warleemnung it gut)
jacovess 2, zu bemerken.
(hier von
sely nieht wiedergegeben). Die Aı
ichometrische Angahen vorliegen, lAfst
PL
En a
BE EN Pe
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ee id KT Tr la ag Her
TEE
en a u en de nigeen Da Bei
een nme alter Ser Bean ik pet
Telhene land“ du dach Diogenes vie 3a Korkutı weihe San die Quelle Teirene
a a ae aa
ade
Kur
Mae 5 Vol Gr dir zur
I
ee ende Tr unge Aare
schofshündchen, mit vollem Magen aber bin ich ein grimmi
nn
Wilhelm Orönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs dr christlichen 371
mag hier folgen, du en noch nicht bekannt ist und vor allen andern durch
seine gute Erhaltung sich auszeichnet.
"Eu Hevönular‘) 8 nore airod
vasanfeundvou Hoden od guild-
ooovlres rüv] orgaemyöv eis [ein
10 nal Aodands,
6, Apln, wlov Molorrinds.
00 8, panev, wogeiu;
iz derongiwondvon dt are
Hermägon» mode tabs orga-
15 mmyoig‘ sel werammmye-
udvlon] zöv orgeemyöv aö-
Töv wal Aayörrav, el [oölro
Irleruppoveis e75 mölzos nal
B öv vönav Önaalav
20 Gore oüdE Cmgds) r& garönene
dur enongine[oßer?), ode Zar), al
nen, did rundavondrov
als une nal modunös, dmengr-
due [öre wo» Molorrinde,
35 mgosenegardvren d& abröv
00 mogevoluns, nulveodu
Uirli]e[Bo)e airois, [Evi] Spävrds
1II, ne üvenelpevov [ilecron
700 more mogevollun]».
Das fünfte erzählt von einem Witz, den Diogenes nerd röv öuln)eäv
‚ogeuönevog hervorbrachte, indem er die Schreckhaftigkeit eines Gefährten
verspottet, doch ist gerade die Hauptstelle stark verstümmelt. In dem
sechsten schen wir den Kyniker, der chen Schläge erhalten hat und dabei
eine Wunde am Einbogen empfing, sich über ein ountöglier] su dvöäter
Hadnudv[ov iv Or nougelar lustig machen. In Nr. 7 kommt der Tyrann
Iesen sein; Maronische Hunde sind nicht bekannt), habe
Sanseoue {60 Werslp: satt Medtretos setzt D., um ein Wortapiel herbeizuführen,
Aadereig; or will sagen; dann kütmere Ach Mich um nicht! habe ich aber de
Magen weil, dann bir jch ein Molouserhund.« Über dem ersten « von spaäireios
steht kein Punkt, wio Wesels aundrücklich bemerkt, Das muls deranı hervor“
hoben werden, "weil es nahe Hgt, durch Tilgung des A den Papyras mit dor
Valgata in Übereinstimmung zu Dringen (ich halte “relsrafog für einen Fohler
de Sehreiber) m Übrigen aber tie ganze Sl machen vngfäig zu
Präfen
") de zefelöAfnler Wossely, doch ist nach seiner Zeichnung vor dem © das
ner dal ehallanı Dar Ausdruck sche merkrärdg, man möchte
In hen die Bezeichmang einer bestimmten Örlichkeit, vieleicht in Korih, she
Über em steht in kleinen, zum Teil aof den Yiken’ Rand gesetsen Buchstaben,
ökı. Tweck und Bedeukang iosen Zunatre at unklar. Unmöglich soll damit
Büren ende Woran Kine Sc Sad erkenne werden, de
Aerenıtodne cinen enger bogronsten Ort (ed, dyagd 6.8) verlang
2) ANOKPINETÄ Pape u
keinen, einer aus
322 MT. Referate und Besprechungen
Dionysios an die Reihe, gegen den Diogenes auch bei Diog. L. VI 50 mit
einem beifsenden Witze sich Aufsert.!) In Nr. 8 hekundet er, dafs er die
Reinlichkeit vorachte (dgwendels AfE did x. ........ Jod Zür Anvonfodn).
Sehr wichtig wiederum ist das folgende Stilck, in dem Diogenes mit Me-
nandros?) zusammengobracht wird: [TA]&v d£ röv Mörendgon dv eimogoivre,
ünfav]eheidegov 82 Övre nei Bri[uens yonuerıtöneror, elm wor, orale, &
Mivavöge, und morigou mielova 000, ei dmölwkd woı ünb rs |. Hier bricht
leider die Seite ab, und die zwölf Zeilen der nächsten sind verloren. Von
Nr. 10 ist nur das moralisierende Ende erhalten: did öler]eo d Micfw
Enrisag Tnmous voifs] »garlerous duro, div geiz [rör dulögopören
Obvöunov, obto xal od Emrisus öpinem üs räpore miguas Aaflv gauker
ein varlav Tva ui ddobfs] »femor] drokiu, endlich von Nr. 11 nichts als
der Anfang: dv ö} ri wol . Wenn man nun nach der Art des Buches
fragt, dem diese Reste entstammen, so mag man an verschiedene Titel
denken. Es kann eine doylvous dropdeyuiren ouvayoz vorliegen. Zicht
man in Botracht, dafs der Papyrus fast nur von unbekannten Geschichten,
erzählt, dann erkennt man, eine wie grofse Zahl von dvopdäyuare des
Kynikers chedem in Umlauf’ gewesen sein mufs. Man kann weiter an ein
Bios Auoylvous erinnern, dem zum Schlusse eine Anzahl von Aussprüchen
heigofüigt war, wie 2. B. dom Lebon des Sokrates im Pap. Here. 558195
(Kapitelüberschrift drapßöyuare Zoxgirfous Rhein. Mus. LVII 297). Es
kann endlich auch eine Chriensammlung weiteren Umfangs gewesen sein
Mit den überlieferten Gewührsmännern Diogeneischer Weisheit?) läfst sich
nicht. viel anfangen. Der Magnesier Diokles ist wohl durch die Zeit des
Papprus ausgeschlossen. Dafs aber der neue Text in Nr. 3 eine andere
Fassung bietet. als die Quelle des Diogenes Lacrtios, ist nicht unbeachtet
zu lassen. Bei einer sorgfältigen Nachprüfung der Wiener Reste und. oiner
eingehenden, Wort für Wort abwägenden Beurteilung des Inhalts mufs sich
noch viel Wichtiges ergehen.
129. P. Fay. Nr. 204 (8. 300), aus Umm el Atl, jetzt im Muscum
von Kairo (Nr. 10244).
Kleines Papgrusstück (8,5 > 4,5) mit dem Reste einer rohen Uneiale
auf dem Verso (rom Recto wird nichts gosagt). Es stammt aus den 2.
oder 3. Jahrh. n. Chr.
Reste einer Spruchsammlung (?). Die Anfänge von 12 Zeilen sind
erhalten; die erste lautet: 5 Blos Apazuls Soweit der Auszug.
A TJOr 88 Hiovenimn röu Einskiag rvedrrlon Ev ıı — oroleı nepızerodrm.
Die Scene spielt wohl in Korinth. In dem 8. Diogenesbrief kommt der Philosoph
in Korinth un eine Schule und fragt nach dem Lehrer. Man antwortet ihm.
deoriavag ö wis Zunelias rügervos. Der diesen Brief verfafste, besals wohl eine
sichere Nachricht über das Zusammentreffen der beiden Männer
®) Es mag zweifelhaft sein, ob diese Anckdote coht ist. Menandor ward im
Jahre 342 geboren und führte 322 sein orstos Stück anf, Diogenes aber starb schon
im Jahre 938 und zwar in Korinth. Doch ist die Stelle für die Charakteristik des
Lmstspieldichters wichtig.
'») Eißovios &r rar Erızgepoutsar dtoyerovs me&uıs Diog. L. V130, Minzuog
dv ehı Ahoykvons modus 2, Kucrar dr coı modrmı son Karıöv 82, Murat
dv reis Nonafs 39, Juonins 8° obras draydgu: 36, Zalins 3 Hegyalos 31, dhard-
etog 6 Ztwrede 49. In der kurzen Darstellung des yisog des Philosophen wird
aufser Diokles uoch Eößavkidns dr rör megl Ahoytrovg 20 erwähnt,
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 373
130. Bodl. ms. gr. olass. f, 1 (p)-
Kleinos Papyrusstück, etwa 13 em hoch und 10 cm breit, mit einer
Uncialschrift des 2. Jhäte. v. Chr. Lesezeichen fehlen.
Rest eines litterarischen Werkes, in welchem Vorso als Beispiele
angeführt worden. Dor Text, den Seymour de Ricci freundlich üborsandto
und B. P. Grenfell in grofser Gefälligkeit noch einmal mit dem Papyrus
verglich, soll hier folgen
1
enınee a
1.. züv öußweiv wirml
TTTE ati vi udv metie [
s IN avogumons, [rd] 8 zumas THPL
önslog Öl megıpigoven sotro zb 6]
Ireige KHN [. ()] KEPOYC KAIL
1. igdame unddv A (oder A)
Ich zeion mod Außeifo
u var undöhos gopl
Jearoı moiläs?) AL
mer 00: plan
Js andtr OIHE
An keiner Seite ist ein Rand erhalten, wenn nicht nach meffu Z. 4,
doch ist dies nicht sicher. „Die erste Zeile enthält das Ende eines Choli-
ambus?), dann folgen drei Zeilen einer Prosarode. Man ist versucht, darin
etwa folgende Gedanken zu vermuten: &äl& ri ydv met [Asyöneva molddrıs
Güoyvaore zois] dvögdmos, [rö] dt (nämlich dio Verse), rupä. engleir
eorıw. In rurköı kann mit Sicherheit rupAde gefunden werden, da auch
in Z. 7 hat der Schreiber einen Fehler beging. Z. 6 leitet zu einer ucuon
Diehterstello über ($fn« — sententia). Die folgenden 7 Zeilen gehen wieder
dio Reste von Choliamben; in ihnen wird die Gewinnsucht gefeiert)
Dafs diese Verse unter sich zusammenhängen, ist aufser Zweifel. Nun ist
schon Grenfell auf ein Komikerfragment aufmerksam geworden, das sich
mit Z. 7 zu decken scheint: zb nopıadv ävapekeräv magdypeipe zigdun
Trwuge nal Bigovs wei zenavos Sext. Empir. 570,, Bekk. (Meineke IV 689
Nr. 340, Kock III 616 Nr. 1205). Für zewöros wollte Meineke zuerst
zeinaros setzen, dann dachte er an die Bisu des Eupolis, in denen
Cnolinmben vorkamen, zulotzt abor schien ihm ein Irrtum des Sestus,
der den Choliambendichter mit dem Komiker vorwechselte, die beste Lösung,
Kock schreibt xul Pgous zul ui Ogous. Der Papyrus bringt nun die Ent-
scheidung, und zwar zu Gunsten der letzten Ansicht Meinekes. Da der
Vors vom Schreiber oflenbar fehlerhaft geschrieben ist und manches sich,
‚nur undeutlich erkennen lAfst, so darf man folgende Fassung als die ur-
1) TT.OAAAC der Pap., der hier eine Verbesserung erfähren hat.
3) Öoeös fehlt der Spräche der Komiker (difved, Aufvgd Arstophaneı), aber
Auderin uiger Heronda
3) jein zeige 2. 9 int mit ber ördgu zevolan | wir zuien, wär wi Fir, mo-
srei Poditeet Menand. I. 809 K, und Aertede dig mio gige drodmlager
EN rar guicgpiger Diogenian 3, zu verbinden.
374 II. Referate und Besprechungen
sprüngliche annchmen: xiodeı’ Fruige xAv Digons adv zundvas. An die
Wiederherstellung der folgenden Verso mag ein Berufenerer herantreten.
Dafs es eine Schrift gnomologischen Inhalts gewesen sei, aus der dies
Stück stammt, ist die nächste Vermutung. Dieso Schrift gehört wohl in
den Kreis der alerandrinischen Litteratur; wer dor Choliambendichter ist,
at sich nicht sagen.
13. P. Amh. II 14 (dam Tafel I),
Ein Papyrusstlick mittlerer Größse (23 >< 12), beschrieben von einer
festen, vielfach die Buchstaben vorbindenden Uneislhand aus dem Ende des
3. oder dem Anfang des 4. Jhits. Aufser der enywi) (oben und in der
Mitte) und der duaigecıs (# ö am Wortanfang) gicht cs keine Lesezeichen
Der orlyog hat 35—39 Buchstaben, hat also die Ausdehnung dor Normal-
asile, von der Columne aber haben’ sich 28 Zeilen erhalten.
'Bruchstück eines Werkes über die Mantik.') Am oberen Rande?)
steht >
19,
78 deiregov öfe]öunue röv [mgexrın[ör anpel-
av dvraößev Epgerar
Die erste Zeilo enthielt gewifs den Namen des Verfassers. Die Eng-
länder losen nur ©, doch ist davor die schräge Haste deutlich sichtbar;
der Name mag also chor mit AD begonnen haben-®) Der dritte Buch-
stabo aber war nicht rund. Der Toxt beginnt also: 2{x]ofroö]rtu ei äuuunov
gihov movjonodes rbv diliva]‘) | [nerlaonenetov [ek onusia el Kerau e[o)o
narseu|[zmoö] vgözou, ävev rüy aleovetövfejov (dt | nei] guonivar mai
Gumorandvar megl elhv | wJepadiv, mare ya el un Baudeis rögn öv A|
dyris roira. Toig yäg vhv mugd sv tmodron | [pilier Öuumgaosontvog
else ci vouadra De | Ülüv eüggon ze Avira: y nal äläns zujlolelrıe
nal ui Oelßn vi (Oelßnraci)?) wegl rin» nepefählv wel. Schr wichtig
ist dann dio aus folgendem sich ergebende Einteilung der Vorzeichen: c&
Meosgugodveä mus vöv ärgäxrlal» [ve]l äronevrsumnan cois mfgulerınfolils
ai] waufrevelois onpelois Z. 1416. Sind die Zeichen dem Vorhaben
günstig, so heifsen sie mguxtınd oder wavreveind, im andorn Falle Ergerce
oder dropevrevrind. Dals zwischen diesen Begriffen selbst wieder unter-
schieden wird, ist nicht wahrscheinlich. Weiter sind die Bezeichnungen der
Leberteile zu beachten: zepaäj, d|....Joos weıngöregos und Zrikoßis yäncoc.
Eine Falto heifst rexeuzh ueingd 16, bei Bezeichnung der Furchen wird
aufserdem noch dvrundieudos (entgogenlaufend’) gebraucht.‘ Diese Aus-
1) Was von der Rechtschreibung zu sagen ist (stummes + fehlt, 7
giebt sich aus den beigelügten Proben,
2) Man kann ebensogut annehmen, dafs diese Worte im Tostraum sel
standen, da die angrenzenden Columnen 'nicht erhalten sind (die Schrift ist di
nämlich. Daun wäre dieser, Fall mit dem in St, 186 behandelten zu ver
FF) Wichtig ist ömdurmue als Teil einer Rolle. Bei Philodem hat dies Wort
dieselbe Bodeutung wie foßlio». Oder sollte hier wirklich die Rolle beginnen?
Die Wendung rretder degereu spricht nicht dafür.
4) ron Öt [runu] dio Engländer, rör dejiva Radermacher Rhein. Mus. LVIT 145.
52.20 int zu lesen mei (seameh (} Zrrintientos ro dei ufen set)
imeras,
der
Wilhelm Crönert: Literarische Texte mit Ausschluls der christlichen 375
drücke sind um so wichtiger, da sio mit den üblichen nicht übareinstinnen ),
und so verdient wohl dieses Blatt noch eine eingehende, besondere Be
handlung.
132. Münchner Papyrus, hrg. v. F. Boll, Arch. I 500-501
Kleines Blatt mit den Resten einer Columne aus dem 2. Ihdt
Bruchstück aus einem astrologischen Werke der Kaiserz
Vorschriften für die Bestimmung der xeragze/ gogeben werden.
133. Mitnchner Blatt, hrg. v. F. Boll, Arch. 1 492-500.
Pergamenthlatt (19 >< 11,5) mit einer nach rochts geneigten Uneiale
aus dem 6.7. Jhät. Die Zeile hat mit 29—86 Buchstaben ziemlich dio
Ausdehnung der Normalzeilo, die Columne hat 26-28 Zeilen. Die Por-
‚gamentseite trägt bei dieser Zeilenausdehnung nur eine Columne.
Rest ans einer späteren astrologischen Schrift, in der von Stornen
und Sternbildern und ihrem Einflufs auf die Geburt der Menschen ge-
handelt wird. Die Vermutung Bolls, dafs hier chaldhische Lehre vor-
getragen werde, welche 24 nördliche und stlliche, mit. apotelesmatischer
Wirksamkeit vorschene Sternbilder annahm, ist schr gleklich. Wenn ein-
mal die gesamte astrologische Litteratur gesammelt ist, dann wird die Be-
doutung des vorliegenden Stückes noch eine höhere sein als jetzt.
131. Aus dem Britischen Museum, hrg. v. P. &. Konyon, Some adäit.
frag. of the London medical pap-, Berl. Sit. Ber. 1901, 8. 1819—1921
23 ganz kleine Papyrusstücke, welche im J. 1900 zusammen mit den
neuen Teilen der Herondasrolle (oben Nr. 104) ins Britische Muscum go-
kommen sind.
Nene Reste des Londoner Papyrus der Iatrika. Von den Stückchen
hat Konyon die 7 ersten in den Dielsschen Toxt einordnen können; dadurch
wird Col. Aıp.yız 2ioctzp Irsosen Wissen Wis-m und 2b. „wenn auch
immer nur in kleinen Zeilen, so doch in sehr erfreulicher Weiso ergänzt.
Den ergänzten Text hat dann G. Diels im Anschlufs an Kenyons Ausgabo
auf $. 1821— 1823 abgedruckt. Vielleicht gelingt es cifriger Untersuchung,
auch noch einige der andern Stticke an ihre richtige Stelle zu bringen.
135. Pop. des Britischen Museums Nr. 155, aus dem Faytm stammend,
kurz erwähnt von F. @. Konyon, Greck papyri in the British Muscum II
8. XIV, hrg. von M. Kalbfleisch, Papyri Graecae Musei Britannici et Musei
Berolinensis, Ind. lect. Rostock nost. MDCOCUN 8. 1—8 (dazu 2 Tafeln)
Umfangreiches Papyrusblatt (36 > 28), mit einer kloinen, stark ge
rundeten, zur Cursive sich neigenden Uneialo der 2. Hülfte des 1. Jhdts
oder der 1. des 2.7) Die Zeile hat 23—28 Buchstaben, die Seite 39 Zeilen.
1) Vgl. über die Leberteile vor allem das jüngst, erschienene Buch von
1. Stieda, Anatomisch-archäologische Studien (Wiesiaden 1901), 1. Teil, die
ältesten bildlichen Darstellungen der Lber.
®) Auf der Rückseite stehen Keste von drei Columnen, welche Choliamben
in einer Schrift des 3. Jhdts. n. Chr. aufweisen. Doch hat sich aufser den drei
schon von Kenyon milgeleilten Versen
Brio üyme 0, mävee aoı pilor alien
lowrobrre je cr zal Drol
bone 8° Dveu gi tenoöcn
nicht viel erhalten. Kine Abschrift des Toxtes besitzt O. Crusius, der wohl auch
einmal eine Ausgabe veranstalten wird.
316 IL. Referate und Besprechungen
Von Lesezeichen erscheint der Füllstrich am Ende der Zeile () 2%, +,
Sg, Ay) und zweimal die Paragraphos. Zwischen den einzelnen Sitzen ist
nirgends ein freier Raum gelassen. Auf der 5. Columne, von der nur noch,
geringe Zeilenanfänge erhalten sind, folgt auf Z. 37 die Paragraphos Dann
ist eine Zeile freigelassen und es beginnt die nächste mit äeyiv |rnes.
In dem Zwischenraum stand, wie Kenyon richtig vermutet, die Überschrift
eines neuen Kapitels, und man sicht in der That noch Spuron des ersten
Buchtabens er u am Aufsersten Rande des Papprus (wohl
ein TT, also zfegl].)
Bedeutende Reste aus einer chirurgischen Abhandlung. ots
mutum wird meist gesetzt, in star 2, sieht os nach weitverbreitetem
Brauche, langes Iota wird oft durch cu bezeichnet, statt aeugla (*die Blinde’)
geht der Papyrus wel, welche Schreibung auch anderwärts sich. findet,
auch zwofulöle 36 ist wichtig; z& wonsveund 2,, und 3, dringt eine alte
Vorschrift des Phrynichos in Erinnerung, dafs nicht uoräös, sondern oziös
zu schreiben sei, TOIWAECCXHMATICANTEO steil 4, für vnsıde
Synwerloave;, was darauf hinweist, dafs der Schreiber die beiden Worte
ohne Trennung sprach (00 wie in Alsspilos Meist.? 80). Es hat sich
zum Glück soviel erhalten, dafs wir die vier Arten der Einrenkung des
Unterkiefers (serugniopäs tig ylvvos) erkennen, von denen der Verfasser
sprach. Die erste war die Anwendung von Wachskuchen (6 neilengos) und
dorgayakloroı (unbekannte Bedeutung), die zweite, welche den duuonnöregos
TOv depavınöv, den chirurgischen Mechanikern, zugeschrieben wird, gebraucht,
das Bronneisen, die dritte Doppolbinden (Beräf ncie), dio vierte desgleichen
Nachdem der Verfasser die drei orsten Arten erklärt und widerlegt hat,
bringt er die vierte als seine eigene vor (Bdev Äneis .. reine zaragrıcned
mgoswsigeuev vowddt Ay). Die Auszüge, welche Oroibasios aus den Schriften
des Heraklas und besonders des Heliodoros aufbewahrt hat, sind in vieler
Beziehung dem Londoner Texte schr ühnlich, und der Herausgeber wirft
darum die Frage auf, ob nicht der Papyrus Reste aus Heliodoros selbst
oder aus einem Anhänger seiner Lchre enthalte. Da diese Frage eine
längere Beantwortung erheischt, so wird darüber im Besonderen gehandelt
werden, vgl. den Aufsatz "Sprachliches zu griechischen Ärzten” im nichsten
Hefte dieser Zeitschrift.)
2) Man erinnere sich an die Oreitasiosschlien, in denen bei den Anfthrungen
des Orangen Helden meist wen der ala mir du zigdäuer yornerkt wird,
1.B. dub eo £ var uoddgen Xugosoroudree, sepzäster Ing} var dr ei
Era Wh, nd 0 Ku Den Kan 8 u © oo Arien nie
Tel soeippun IV 688,) und Xenophen (dx c06 Tec! var dntöe near. mpiäner
Hu Bereheren wi uneran) Wpokrte aber und Gall, vorn mac
Hl de Di, Spyder Orhan na Re und
numerierten atpdiater, u B. marc 10'c Aifkloy napeäster 3 IV 02
30T vofeghehen Tale ach Alm Naskbrüfonder in den Sind, mit
Hiülfe’cines san Glas moch manchen neuen Buchstaben ausfindig zu madhe
1, benndulee 9 ilo, 1a a)ar" duptteges 1 ATEAPAMEN Sehreibfehler), 1, &
dat vofüs deileleyeälsuons, 1, äresemdtle... 2, wehends um. 2, It nicht
(vos) dunhafı neles] zu schreiben, da das ee Wort für die Lücke zu gof is,
ern be (ds 6 Id deutlich erhälten, or Sta oder rar duir, aber ek ea
Suete war nach der Spruche der Beste wu Grmarten); In ömtpntiet 3, It dar
elzte über der Zeile nachgetragen, & L zaguornleches
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit Ausschlufs der christlichen 877.
136. Genfer Papyrussammlung Nr. 111, hrg. v. J. Nicole, Arch. IT 1-3,
Kleines Papyrusblatt (11,5 >< 6,25), das auf der Vorderseite Reste
einer Urkunde aus dem 2. Ihät. n. Chr. trägt. Auf der Rückseite finden
sich die Überbleibsel einer Columne aus einem literarischen Werke. Die
Schrift ist eine ziemlich grofse Unciale, mit Cursivformen vermischt, wohl
nicht viel jünger als die Hand der Vordersoite,
Reste eines chirurgischen Leitfadens, der den ganzen Stoff in
Fragen und Antworten zerlegt, ein wichtiges Beispiel einer bis dahin nur
Wenig bekannten Litteraturgattung. Das Werkchen scheint der Kaiserzeit
anzugehören.
137. Pap. der Strafsburger Sammlung Nr. 1, hg. v. Karl Kalbfeisch,
Papyri Argentoratenses Graccae, Ind. lect. Rostock. aest. MDCCCCI 8. 8-12
(dazu zwei Tafeln).
Gröfseres Papyrusstück (24,5 > 35) mit den Itsten von 5 Schrift-
säulen. Man sieht eine sehr regelmäfsige, ziemlich kleine, aufrechte, ge-
fällige Uneiale, die wohl dem 2. Jhät. n. Chr. entstammt.?) Die Zeile hat
15-20 Buchstaben. Die Columne hatte 36 Zeilen, doch ist die arste
nirgends erhalten. 5, ist ein Buchstabe zugleich ausgestrichen und durch
einen darüber gesetzien Punkt geil; wenn 4, dxsrovonda|zo» in dxesovo-
nälorov verbessert ist, so wollte damit der Schreibor die Trennungsweise
einführen, welche im Altertum für die bessere und richtigere galt. Ähnlich
ist oft in den Herkulanensischen Rollen das 6 nachträglich an den Anfang
der 2. Zeile gesetzt worden, vgl. Momor. Gracc. Here. 17. Lesezeichen
finden sich aufser in TP]ITAIKON 1,; und IAIOT[ 5, nicht vor, selbst
ie Paragraphos fehlt.
Reste einer Schrift über die Fieberkrankheiten.‘) Der Verfasser
handelt vom Zusammentreffen gewisser Fioberperioden (pivjeJra/ worfe a]ün-
mrwoı dugorigev zav magloliuousv eis zölv| a[ülrr zugav 2,5) und ver-
teidigt sich gegen den Vorwurf, dafs dieses ein dromo» sc. Weil nun der
Verfasser die mepmraia meglodos als sicher annimmt, während Galen sie schr
in Frage stellt, o schlifst daraus Kalbleisch mil Recht, dafs hier Galen
nicht vorliegen kann, und da ferner Galen des Öflern von der Verbindung
und Vermischung der Fieberzeiten als von einer Ansicht anderer spricht,
dufs der Verfasser vor dem Pergamener anzusetzen ist. Wenn aber der
Herausgeber geradezu den Mann bezeichnen zu können glaubt, dem jene
Zeilen gehören, nämlich den Arzt Claudius Agathinus aus Sparta (Haal-
encykl. I T4dy), so legt zwar der Inhalt des Stückes diese Vermutung
schr nahe, aber dio Beobachtung der sprachlichen Erscheinungen stellt sich
hindernd in den Weg.?)
1) Auf der Mücke sid Rachaungen angeiracht (al Aäys haglnt die
une Baee nad Wieken sur ann Knde die 0 al doc date dei
Während der literarische Text anı oberon Ende verstümmelt ist, Müssen die Rech-
sion X 7 QV 394408 ed. Par: Tg
ran) ein nicht unleträchliches Stück
isburger Text und der an jener Selle ge-
Arche 1 arprununchung 1.28 3
378 II. Referate und Besprechungen
138. Aus der Sammlung der Kgl. Museen zu Berlin, hrg. v. K. Kalb-
Meisch, Papyri (rneene Musei Brit. usw. 8. 8-9 (dazu eine Lichtdruck-
wiodergabe auf Tafel 1).
Kleines Papyrusstück (14 > 9) mit den Resten einer Columne. Der
obere und der rechte Rand sind erhalten; die Zeile hat 35--38 Buchstaben,
von der eeils sind 18 orlgor übrig. Die Schrift ist eine aufrechte, regel-
mäfsige, gedrungene Unciale des 1. Jhäts. n. Chr.) Zeile 1 und 18 haben
am rechten Ende den Füllstrich (y), sonst weist das Blatt nichts als die
nackten Buchstaben auf.
Rest eines medizinischen Werkes.) In dem vorhandenen Stücke
Wird von der Leibesentloorung gesprochen, welche durch zeig und
alövngıs künstlich herbeigeführt wird, darauf folgt die günzliche Wi
herstellung (drodsgumela) di Ziulov mistovos. Den Verfasser kann man
nicht, erschliefsen; es ist möglich, dafs er noch in die hellonistische Zeit
gehört 3
159. Pap. der Strafsburger Sammlung Nr. 90, hrg. v. Karl Kalb-
Heisch, Papyri Argentoratenses usw. 8. 4—8 (dazu zwei Tafeln).
Droi Papyrusstücke (4 x 8,55 8,5 x 11; 11,5.%< 7,5); auf dem Recto
und Vorso erscheint eine breite, goschwungene, ofl verbundene und. zur
Cursivo neigende Uncinle des 2. Ihds. u. Chr. Die Schriftformen auf den
einzelnen Blättern und Seiten bieten zwar nicht überall dasselbo Ausseh
doch wird dies, wie Wileken richtig vermutat, sich dadurch erklären, dafs
der Papyrus zu verschiedonen Zeiten beschrieben worden ist, was auch der
Inhalt naho lagt; es liegen also in diesen Blättern Teile eines opisthographen
rettete Abschnitt in manchen Dingen Ahlich, vor allem in der Histrermeidung
A beiden Orten Andet man nur elankte Hiatd: äpefetleosene Fap- Argını. 2.
3 emomeefer A 2) Zeiduos 4 und der obr rat N’8ttr 5800, ai Sr Buin
1 aldoe 3084. 3 skdwr Miles ef Zul 400,4, ah Aal AOLj,, dh Muol Böh adro dee
Han To bus A und un ran bl Ken ie
tchriheh! Tuoigser Day. Argent Bu, An, pehdecet Or IV 394, Denaoch Dt
Sicht zul müplich” a ru ober Pırion fü Verainigen, Der Sirafıhunger Trt
It um ei Geringer ke Srdert. In jenem Inder ach oör
er Joh nirgends, in diesem überaus oft, vl. Dt ode Bäder Bahn el oiy 35
Aral hir sie ll, dal zuin un {> aktE cp Releriie Siöper Map ode &
Alena nie 3 yoor Bohr Mrdhr ads B00. ei godk aiste 380.0 vol San
Bann 4004. Üd,,, 200, Uhl ende über wife 708% Alte. > zenster Jeurc
el 30, "Wenctägen Vin cha oigng (id. 407), dc dron Wadı). Zei ber
(90, 3b, 300) fehlen dem Strabrger Post, obenee der Optaib. den der
Yehtige Ayntkürte mit grofter Vorebo iewendek Ha I nicht abip, die weiter
auenuübren Wil maß nun cin allgemeinen Urteil über den St der Veiden
Ike abgeben, ao verdient der des Strahltunger Papyran Aurchaus das Lab
Ihrer Gefligket und Cemandthet, der andere It viel unebener und zeugt
an: dnfe der Verfauer nicht onkr vil°Gowicht auf die Sprache gie, Wahn,
er dei Hat vermied, #0 Tlgte.« damiı cinem allgemeinen Stlgestzer aber auch
It or son dem Verkaate der Strafahurger Skücke verschieden, dehn ei ihm
inc de Zah der getateten Hinte ger
1) Auf der Üdeksite Cusirrdie des 3, Jhd, m. Chr
ee ne 3 wi ach glg gebt; einen
erörnen 15
3) Bel sorgüliger Durchforschung. der beipogebenen Abbildung Anden sich
noch manche Wichstähearete, die in Tent dos Hersungebsrn nicht vermerkt sad
Sul miloros 4, af 3, äleı 9, aeheßfeter 16 2.2 wird man In Ei
ÖYÖTN cher Ras drov vormlten.
Wilhelm Crönert: Litterarische Texte mit
wschlufs der chri
lichen 379
Papyrus vor.') Die Zeilen haben eine verschiedene Länge, 15—29 Buch-
staben, indem sie auf dor einen Seite kürzer, auf der andern länger g
schrieben werden; von den Seiten haben sich bis zu 17 Zeilen erhalten.*)
Beim Beginn eines neuen Roceptes wird die erste Zeile ausgerückt, vgl. 1"
© 5, 7, 10 und oben Nr. 115. Dor Schreiber konnt vier Arten von Ab-
Kürzungen: das Überschreiben eines Striches, ». B. AMLNI II, == äuo-
x
»ı(«x08)%), eines Buchstabens, 2. B. AEY I" A 4 == 1evxod, das Ineinander-
schreiben, vgl. % II", — 798°), endlich das Sigel, indem er das allgemein
bekannte Zeichen 2 für dpayuj anwendel
Reste eines Handbuches für Augenärzte. Für die Grammatik liefern
erhaltenen Worte mancherlei: : ist öfter &, z.B. Znhgu[e FC 12,
, mgosulsug II, entspricht der spkten Zeit, das stumme + fehlt;
Gößegov TI 14 ist die von den Grammatikern getadelte Form des gemeinen
Tobens für ötüßupor; wol]iodgte II" 12; duyelov I Big; sahxeudau IF 5
ein); Öroxakeiuov FA 3; üvugapinod 1° E 10; duanılaod) DFG, vı-
wıDlov FA 2; £uugvov überall. Bei der Flexion ist zuästreos II”, zu vor-
merken, bei der Wortbildungslehro AuyopPlyov I’ E, (kayapb. vulgo). Die
Blätter enthalten zumeist Recepte, von denen manchmal noch die Über-
schriften vorhanden sind: Zurinsjrgov manödes TA 1, mes Asunlduere
7010, ıö 8} d]hov(unod) II" 5. Nach den Recopten folgte auf dam Verso
ein zusammenhängendor Text; davon hat sich auf der Rückseite von IE
ein kurzer Abschnitt über die Ursachen gewisser Krankheitserscheinungen
am Auge erhalten. Über die Entstehung des Toxtes sagt der Herausgeber
richtig (8. 7°): videtur igitur medieus aliquis oeularlus quao ei ad artem
oxercendam utilia oceurrebant, ea ut tempus ferebat, vel diligentius vel
noglogentius in eo volumine, cuius reliquias manibus tenemus, enotasso.
Die Parallelstellen aus der schon bekannten ärztlichen Litteratur, ins-
bosondero aus dem 12. Buche des Atios, hat Kalbfleisch mit grolser Sorgfalt
aufgezeichnet.
140. Kgl. Musen zu Borlin P. 7094, hrg. v. K. Kalbfleisch, Papyri
Grascae Musei Brit. usw. 8. 9—10 (dazu eine Ahbildung im Text).
Mittelgrofses Papyrusstück (12 > 22), geschrieben in einer Halbeursive.
des 2. Jhdis. m. Chr. Von der ersten Columne sind nur wenige Buch-
staben übrig geblieben, die zweite ist ziemlich gut erhalten, und zwar ont-
hut sie 25 Zeilen zu 19—26 Buchstaben. Die vollen Zahlzeichen er-
halten meist einen wagerechten Strich, die Brüche stets einen schrägen;
sonst erscheinen noch die Sigel für dgazuij, rgußokov, Äusu, recagron.
Rest einer metrologischen Schrift, in welchem verschiedene Hohl-
wie ein Blick auf I’B und IrQ be-
fr
len drei Stücken auf dem Kopfe elahen. Dies ist zugleich für die Frage wichtig,
vie man oplsthographe Papyri schrieb und las
om 1, ud 8. Stick ist auf dem Reclo der untere, auf dem Verso der
IRRE Re
&) Dasselbe Zeichen bedeutet underwärts zeöros und in der thoologiachen
Lättoratur Xetords (s. auch oben Nr. 118).
5 Fr
330 I. Referate und Besprechungen
malse teils mach dem Gewicht bestimmt, teils mit andern Hohlmafsen ver-
glichen werden. Der Toxtausgabe hat Friedrich Hultsch auf 8. 11-14
eine sehr eingehende, die einzelnen Mafse und Gewichte besprechende Er-
klärung beigefügt. Das Hauptmals ist das Hin (Ivov), ein altägyptisches
Flüssigkeitsmals, das im Papyrus in fünf Arten auftritt; als ein neues
Mais erscheint das Ety (rd Zru), wohl auch ägyptischen Ursprungs. Sein
Wassergewicht ist 80 Drachmen, d. i. eine piolemäische Kotyle. Die
Schrift war für den Gebrauch der Ärzte bestimmt‘); da sie auch die
römische Unze hat (inde 12), so wird sie der Kaiserzeit, zuzumeisen
Vu. 2: Hay. 9, un Kar a Dani
Zwei Reste aus einer Papgrusrolle, von denen der größsere 5,5 cm
lang und 18,6 cm hoch ist, während der zweite eine schr geringe Aus-
dehnung hat. Keiner der zwei Stücke ist auf irgend einer Seite von einem
freien Rande begrenzt, sio stammen also aus der Mitte einer Schriftsäule
Die Unciale ist rogelmäfsig und entspricht den in den litterarischen Papyri
des 2. Jahrh. n. Chr. gefundenen Formen; der Papyrus war zusammen mit
einer Anzabl von Urkunden ans Licht getreten, welche aus den Zeiten des
Antoninus Pius, Mark Aurel und Commodus stammen.®) Die Zeilon-
Ausdehnung läfst sich, wie gleich des weiteren ausgeführt werden wird,
nicht. bestimmen, ebensowenig die Zeilenzahl der Columne. In dem ersten
Stück findet sich eine geometrische Figur mit eingesetzten Buchstaben;
wo dioso Buchstaben im Text erscheinen, sind sie, wie das in mathematischen
Papyri üblich ist, durch eine üborgeschriebene Linie (z. B. BT’) gekenn-
zeichnet. Sonst fehlt jede Art v4 Lesezeichen.
Eukleides Zrurzeiov A imöd. 39 und 41. Stummes « fehlt, sonst
ist über die Rechtschreibung nichts zu bemerken. Der Toxt weicht schr
von dem überlieferten ab. Er beginnt mit Öw]i ris atrüls Bears 8. 92,
und endigt mit zul +00 «Aly 8. 9644‘) Dazwischen ist die ganze Brddeoıs 40
Ausgolassen, der übrige Text aber erscheint schr verkürzt und verändert,
so dafs die Engländer eine Wioderherstellung der vollständigen Zeilen unter“
lassen haben. 80 erscheint denn die Meinung der Herausgeber, dals das
Blatt keiner eigentlichen Rukleidesausgabe entstamme, sondern cher zur
Übung geschrieben sei, sehr glaublich. Die verschiedene Ausdehnung der
Zeilen erklärt sich dann leichter, sei es aus der Beschaffenheit des gerade
zur Verfügung stehenden Schreibstofls, sei es aus der Laune des Schreibers.
Auf die 39. Vrößesıs folgt die derselben beigegeheno Zeichnung; derlei wird
in den Hss. gewöhnlich neben den Text gesetzt, im Papyrus aber war es
anders. Ähnlich folgt auch in dem Ayerpapyrus (Arch. 1 118 Nr. 29) die
doncne mebs rd Ev were 8, mei hr derer
He von B. O8 1 aus dam 9.74. hat sid Kurze
waben für den täglichen Gebrauch zuramuengestell.
ei einer Nachprüfung des Papyron hat Raloteisch gefunden, dafı ihn
die Photographie an einigen Stellen Iregeleitet bat, Ea ergahen sich einige
18 Lesungen, vortber er demnfchet, Verichten wird
dem Vene sichen die Enden einiger Zailen. geschrieben in einer
ausgehenden 2 oder beginnenden 3" dt. Was si enthalten, wird
nicht angegehen
DE Kargliche Inhalt des 2. Restes It sich nicht bestimmen.
Carl Schmidt: Christliche Texte 381
Zeichnung am Ende des Tertes. Im fhrigen ist dio schr eingehende Bo-
handlung des Textes in der englischen Ausgabe einzuschen.
142. P. Amh. II 21, aus Aschmunein (Hermupolis).
Papyrusblatt (23,7 >< 12,5), das auf der Vorderseite Abschriften einiger
amtlichen Urkunden aus den Jahren 288—289 n. Chr. trägt, auf der Rück-
seite von einer sehr ungeübten Uneialhand aus dem Ende des 3. oder dem
Anfang des 4. Ihdts. beschrieben ist. Rs war wohl eine Schülerabschrift.
Der srhyos ist die Normalzsile (9237 Zeilen), das Blatt aber hat 38 arfyo.
Man üindet I-punkte und Elisionshükehen. Zu Anfang eines gröfseren Ab-
schnittes wird einmal eine neue Zeile begonnen, das vorherige Kapit
mit einem Doppelpunkt geschlossen. Einmal erscheinen auch zwei Striche
im Terte (=) zur Scheidung zweier Kap.
Griechische Schulgrammatik. Die Rechtschreibung ist schr mangol-
haft (ui und, mu, ame, mu; üygei 15, muß eldler 6
und 11, !deloragrog 28 £. -uggos). Der erhaltene Teil handelt von den 7
mgoowöleı (3 Aocentarten, Öuoein, ill, wargk, Banzeie), den 3 one
(Grosrgogi, üpdv, ducaroij) und den 8 oder 9 len od Adyou).!) Im
Einzelnen sind die Bemerkungen zu der englischen Ausgabe, die auch eine
Übersetzung des Textes giebt, zu vergleichen.?)
Bonn, den 1. Dezember 1902. Wilhelm Crönert,
Christliche Texte.
1. Amherst II, 190, Taf. XXIV.
Fragmente von 7 stark zerstörten Blättern nebst 2 kleinen nicht iden-
tiieierten Stüicken eines Papyrusbuches, Die Seiten auf einer Columne be-
schrieben.
Schritt: Die Handschrift ist in einer aufrechten Uneialo ciren des
VI. Jahrh. geschrieben. Aufser den gewöhnlichen Contractionen wird der
einfache und der doppelte Punkt gebraucht.
Inhalt: Fragmento aus dem „Hirten des Hermas“, von dem uns be-
reits durch andere Papyrushlätier einige Reste erhalten waren, nämlich
Mand. XI, 9 in Oxpr. I, 5, vgl. Conybeare, Athondum, July 9, 1883 und
Simil. IL, 7-9 u. IV, 2-5, vgl. Diels u. Harnack, Sitzungsber. d. Borlin.
Acad. 1891, 9.427. Die jetzigen Stücke berichen sich sowohl auf die
Visionos, als auch auf die Mandatı und Similitudines. Wichtig ist der
neue Fund für den Schlufs (Fragm. h), der bisher nur in einer alten
Inteinischen Version vorlag; die früher viel umstrittene Fälschung des
Simonides wird zur Evidenz erhoben. — Fragm. a, 14% 12 cm, enthält
Vis. I, 2, 2—3, 1; Fragm. bu. 0, 5% 9,5 m u. 5% 5,5.om, PL. XXIV
27,18 it werd] B rie oeumegormadene äyaı9 mtogidone] Bu Icen.
2) Die Columne Ist nemlich vollständig erhalten Da. «io sche reichhaltig.
und geringen Thal {nal die gan Grammatik schwer mehr al
10 Columnen gehabt
382 M. Referate und Besprechungen.
Verso) Vis. II, 12, 3 u. 13, 3; Fragm. d, 4% 38 om, P. XXIV
‘Recto), Mand. XII, 1,1. 3; Fragm. e, 6,8 > 7,6 cm, Pl. XRIV (Hecto),
Bimil. IX, 2,1. 2 u. 4. 55 Fragm. f, 11,2 % 17 cm, Simil. IX, 12,2. 8
w. 5; Fragm. g, 4,7 > 3,8 em, Pl. XXIV (Reoto), Simil. IX, 17, 1 u. 3.4;
Fragm. h, 5,8. > 5,4 om, Pl. XXIV (Verso), Simil. IX, 30, 1.2 u.3. 4
Daneben noch 2 kleine Fragmente i u. k. Bemerkenswert ist Fragm. k
wogen der auf dem oberen Rande stehenden Notiz y ıq Zu, woron
mach den Herausgebern die Zahl 24[.] sich auf die Seiten, die Zahl 16
auf die Quaternionen beziehen soll. Deifmann (Beilage x. „Allgemeinen
Zeitung“ Nr. 251, 31. Oct. 1901) erinnert au die antiken Slichometrien.
Amherst IL, 191, Tat. XXIV (Rocto) — 10,4 > 9,2 cm.
Oberer Teil eines stark zerstörten Blattes eines Papyrusbuches, auf
einer Columne beschrieben.
Schrift: Breite runde Uneiale in kalligraphischer Form, etwa aus dem
VI. Jahrh.
Inhalt: Exod. XIX, 1.2 u. 5.6. Am oberen Rande des Recto ist
eine Überschrift teilweise erhalten, die uns zeigt, dafs der Anfang das
19. Kapitels auch der Anfang einer altkirchlichen Sektion gewesen ist.
Amherst II, 192, Taf. XXIV (Rocto) — 8% 8,2 om.
2 schlecht erhaltene Fragmente aus derselben Papyrusbibel.
Inhalt: Deuteron. XXXIL, 3—6 u. 8—10.
4. Amherst IL, 191.
Unterer Teil eines Blattes aus derselben Papyrusbil
Inhalt: Von Deifemann (I. c) idenfiiiert mit Jes. 58, 11. 12 u.
13. 14. Der Text stimmt genau mit Codex Vaticanus überein. Der Kapitel-
schlufs tift mit dem altkirchlichen Scktionsschlufs wie vorher beim Exodus
zusammen.
5. Amherst II, 193 — 12,3 x 4 em.
Fragment eines stark zerstörten Porgamentblattes, 18 Zeilen, auf einer
Columne beschrieben,
Schrift: Ziemlich schmale aufrechte Unciale, ungefähr VI. Jahrh,
Inhalt: Proverb. X, 18-29 mit einigen Varianten und in kolo
motrischer Anordnung des Textes,
6. Amherst II, 194—201.
Beschreibung einer Reihe Papyrusfragmente, die bisher nicht identi-
sind.
7. Deifsmann: Ein Original-Dokument aus der Diokletianischen Ver-
folgung, Papyrus 713 dos British Museum. Mit einer Tafel in
Lichtdruck. Tüh. u. Leipz. 1902. Englische Ausgabe unter dem
Titel; The Fpisle of Psenosiris. Am Öriginal Document from the
Dioelotian Persecution. Lond., A. u. Ch. Black, 1902.
Carl Schmidt: Christliche Texte 383
Erneute Publikation und Untersuchung des von Grenfell und Hunt!)
publicierten Papyrusbriefes Nr. 713 des Brit. Museum, mit Facsimile der
Vorderseite in Öriginalgröfse, 21,59 > 8,255 cm. Auf der Vorderseite der
Brief, auf der Rückseite die Adresse.
Schrift: Cursivo der 2. Hälfte des III. Jahrh., mit den bekannten
Abkürzungen für Beö5 und sügıss.
Inhalt; Brief eines christlichen Presbyters Psenosiris an den Presbyter
Apollon von Kysis wegen einer nach der Oaso El-Khargeh verbannten
christlichen Frau namens Politike, die von christlichen Totengräbern in das
Innero der Oase mitgenommen war. Harnack (Theol. Litteraturztg. Nr. 7,
Sp. 205) will in Übereinstimmung mit den ersten Herausgebern das Wort
ohıevch nicht als Eigennamen auffassen, sondern als verdeckte Bezeichnung
„die öffentliche Dirne“ für eine ungenannte Christin, die von den Toten-
‚räbern in Gewahrsam gehalten wird und von dem Sohne Nilus durch Gold
losgekauft werden soll. Dafs in der Oase wirklich christliche Totengräber
oxistiert haben, hat Deilsmann (Thool. Littersturztg. Nr. 12, Sp. 364)
nachgewiesen, so dafs seine Deutung über den Eigennamen m. B. zu Recht
besteht. Fraglich bleibt, ob die Verbannung unter Docius und seinen Nach-
folgern, oder erst unter Dioklotian stattgefunden hat; doch entscheiden
sich Grenfell und Hunt wie Kenyon auf Grund der Paltographie für die
letztere Zeit.
Besprechungen: Aufser Harnack 1. c. G. Krüger, Lit. Centralbl.
1902, Nr. 27 u. Nr. 98; v. Gebhardt, Deutsche Litteraturztg. 1902 Nr. 48;
W. Örönert, Tügl. Rundschau 1902, Nr. 113. Beilage; Kölnische Volks-
zeitung 1902, Lit. Beilage Nr. 16 u. 21. Ausführliche Abhandlung von
Franchi de’ Cavallieri: una lettera del tempo della persecuziono Diocleziansa
(®. Bull. @ Arch. Christ., 1902, 8. 151).
8. Knopf: „Eine Thonscherbe mit dem Texte des Vaterunsers“ in der
Zeitschr. f. neutest. Wissenschaft, herausg. von Preuschen, Bd. II, 2284.
Erneute Publikation und Besprechung des vom Herausgeber selbst
blicierten Stückes in den Mittheil. d. kais. deutsch. Archäol. Instituts zu
Athen, 1900, Bd. XXV, 8. 313#M. Thonscherbe von rotbrauner Farbe aus
Mogara, jetzt im Athen. Nationalmuseum Nr. 12227, 13,5 > 12 em, ohen
und links abgebrochen, 8 Zeilen erhalten, jede Zeile ursprünglich c. 18 Buch-
staben.
Inhalt: Bruchstück des Vaterunsers nach dem Matthäustext cap. 6, 9#.
von ejriossto» bis movngod. Es fehlt in Übereinstimmung mit der alten
Überlieferung die Doxologie am Schlufs. Deshalb bestimmt der Horausgeb
das Alter auf das IV. Jahrh. Das Stück diente als Zaubertext zum Haus-
sogen. Über die letzte Zeile, dio dementsprechend zu [öüal we «hinue er-
gänzt wird, vgl. Nostlo in derselben Zeitschrift S. 349, der nur [xJögue or-
gänzen will. Vgl. hierzu oben 8. 166.
9. Reitzenstein: Zwei religionsgeschichtliche Fragen nach ungedruckten
griechischen Texten der Strafsburger Bibliothek, Strafsb. 1901
1) Greek Pappe, Series Il. Now clasicl fragments and ober Greck and
Latin Papyri, Oxf. 1807, p. 116f.
384 1. Referate und Besprechungen
Auf $. 1151. Publikation einer von Prof. Spiegelberg 1896 in Luxor
gekauften, jetzt unter Nr. 669 auf der Strafsburger Bibliothek aufbewahrten
Thonscherbe von 24 Zeilen. Linker Rand abgebrochen. Facsimile auf Taf. IT.
Schrift: Grofse unbeholfene Cursive, nach Orum aus dem VII. Jahrh
Die gewöhnlichen Abkürzungen vorhanden,
Inhalt: Nuch dem Herausgeber ein altes Mariengebet, ursprünglich
verfafst vor Ausbruch des arianischen Streites wegen der Schreibung von
Veodeinov 2. 2 u. Deodehen Z. 15 u. 18, die mit Bodögos gleichgesetzt wird.
Dieso Altersbestimmung ist irrtümlich, da in den ägyptischen Urkunden viel
häufiger Deodönos als Beorönos vorkommt, was auf einer ganz bekannten,
Vortauschung des d statt x beruht. Ebensowenig ist das Stück ein für den
kirchlichen Gebrauch bestimmtes Gebet, sondern eine Epiklese an die
Jungirau Maria. Darauf weist der Anfang wie der Schluß. Dann erklären
sich auch auf einfache Weise die Abweichungen vom kanonischen Tukastext,
auf die der Herausg. s0 groses Gewicht legt, dafs er die Benutzung eines
aufsorkanonischen Evangeliums für wahrscheinlich orachtet. Die Benutzung
von Ostraka zwocks Epiklosen zigt sowohl das vorherbesprochone Stück von
Knopf, als auch ein von diesem bereits herangezogenes Stück Agyptischer
Provenienz. (Vgl. Corp. Inser. Graec. Bd. IV, 1877 Nr. 9060 u. dazu Rgger:
Observations sur quelques ragments do poterie antique in den Memoires
de VAc, des Inser. et bel. Lettres 1857). Dafs der Herausgeber die
rsten Buchstaben fülschlich «9 statt 4% gelson, hat bereits Wilcken (Bd. II
d. Zeitschr. $. 140) bemerkt. Das Ostrakon’ verdiente eine erneute Bo-
handlung von theologischer Seite,
Besprechungen: A. L, Revue erit. 1902, 6; v. Steuding, Wochenschr.
#. Klass. Philol. 1902, 7; Swudi Rel. 1902, IV; 'v. I. R., Rov. de 1 hist. des
Relig, juill-aoüt 1902; Anrich, Theol. Litteraturatg. 1902, Nr. 10.
10. Nachtrag zu Ba. I, 8.541, Nr. 12,
Krumbacher hat in der Byzant. Zeitschr. Bd. X, 1901 8.3321. darauf
hingewiesen, dafs das besprochene Gedicht wohl das älteste bis jetzt be
kannte Beispiel der später so beliebt gewordenen und in den mann
faltigsten Formen und Redaktionen vorkommenden erbaulichen Alphabete
ropräsentiert (vgl. Krumbacher, Geschichte d. byz. Lätterat? 8. 717. 8141)
Das Metrum der drei Akrosticha, aus denen sich die Langzeilen zusammen-
zetzen, ist. ein daktylisches Schema mit zwei kurzen oler einer langen oder
auch einer kurzen Vorschlagssilbe und dem Acvent auf der vorletzten, ge-
wöhnlich kurzen Silbe. Nach Krumbacher ist das Gedicht nicht viel älter
als die erste Hälfte des IV. Jahrh
11. W. B. Crum: Copfie Ostraea. From the collections of the Egrpt
Exploration Fund, the Cairo Museum and others. London, 1902. 5.0.
die Besprechung von Wilcken $. 1721.
Diese vortrefliche Publikation der Ostraca in koptischer Sprache ent-
halt auch einige griechische Stücke litterarischer Art: 1) Nr. 512 (8. 1
u.81) Psalm 50,12 u.24,20. 2) Nr. 513 (8. 1u.81) Psalm 103,1—6
mit zahlreichen Fehlern. 3) Nr. 514 (9.1 u.81) Psalm 117, 27 u. 26;
Luk. 1,28. 4) Nr. 515 (8.1 u.81) Luk. 1,42 u. 28. 5) Nr.516 (8.3 0.82)
13 Zeilen, Anrufung Gottes um Sündenvergebung. 6) Nr. 517 8 3u.82)
Ulrich Wileken: Papyrus-Urkunden 385
rect. 6 Zeilen u. vors. 5 Zeilen, liturgischor Text zu Ehren des von der
Jungfrau Maria geborenen und auf dem Thron seiner Herrschaft. sitzenden
Christus. 7) Nr. 518 (8.3.0. 83) roct. u. vors. (jo 10 Zeilen) liturgischer
Gesang zu Ehren der Maria. 8) Nr: 519 (8.3, 4.83) 19 Zeilen, unten
abgebrochen, Wechselgasang nach Empfang des Abendmahles. 9) Nr. 520
(8-4 u. 82) Zaubertext: Anrufung Christi, darunter das Alphabet (vgl
Dioterich, ABO-Denkmäler, Rhein. Museum Bd. 56 77). 10) Nr. 521
(8.4 u.82) 18 Zeilen, Troparion. 11) Add. 39 (8.4 u.95) 27 Zeilen,
unten abgebrochen, Troparion, auf dem Vorso (unpubliziert) Psalm 109,
1—5. 12) Nr. 532 (8.4 u. 88) ist, wie Wileken oben 8. 173 nachgewiesen
hat, kein christlicher, sondern ein rein beidnischer Zaubertext.
Berlin. Carl Schmidt.
Papyrus-Urkunden.
Seit dem letzten Reforat (vgl. oben 8. 117) sind mir dio folgenden
Urkundenpublikationen bekannt geworden:
1. Ägyptische Urkunden ans den königlichen Museen zu Berlin, her-
Ausgeg. von d. Generalverwaltung, Grioch. Urk. III. Band, 9-11. Heft,
1902 (BAU).
I. Pierre Tonguet et Gustave Lefebure, Papyrus de Magddla, Bulletin
de Com. hell. XXVI 1902 8. 95128 (P. Magd.).
AIL. 6. Botti, Le papyrus judieiaire „Oattaoui“, Bulletin do la Soc. ar-
chöol. d’ Alexandrie Nr. 4, 1902 8. 108—118 (P. Cat).
IV. €. Wessely, Die Jüngsten Volkszählungen und die ältesten Indie-
tionen in Ägypfen, „Studien 2. Palanographio u. Papyruskunde“ her-
ausgegeben von C. Wessely I 2. Hoft 1903 8. 2635 (Stud. Pal)
V. The Tebtunis Papyri, part I, edited by B. P. Arenfell, A. 8. Hunt
and J. &. Smyly. University’ of California publications, Graoco-Roman
archaeology, vol. 11902. XIX und 674 8, mit 9 Tafeln (P. Teb.).
Vel. 6. Lumbroso, i papiri di Tebtunis, Rendie. R. Acend. d. Linoei
XI 19, 1902, 8. 5691.
1. BEU.
Die vorliegenden drei Hofte, die schnell gefolgt sind, enthalten
Sr. 924-1012. Die Berliner Urkundenpablikation hat damit ihr erstes
Tausend glücklich vollendet. Möge sie noch weitere Tausende der Wissen-
schaft zugänglich machen! — Das 9. Hoft ist vom Referenten gearbeitet,
das 10. in der Hauptsache von Schubart, einzelne Nummern von Vior-
ck, Gradenwitz und dem Referenten, das 11. son Schubart. Mit dem
12. Heft, das wie gewöhnlich die Indices und Corrigenda bringen soll, wird
der TIL. Band abgeschlossen sein,
Das 9. Heft bringt die Copien der in Ehnäsje von mir ausgegrabonen
Papgrusurkunden, über deren Fund und weitere Schicksale ich oben 8. 3331
386 II. Referate und Besprechungen.
berichtet habe. Fbondort sind auch einzelne Angaben der Texte für die
Stadtgeschichte verwertet worden. Von historischem Interosse ist eine Bitt-
schrift aus dem TIL/IV. Jahrh. (985), in der Klage geführt wird gegen die
räuberischen Einfälle der Mesriteu und Towuöre: das sind zwei übysche
Stämme, die Ptolemaeus IV 5,24 erwähnt (letztere in der Form Tunäru).
Ebenfalls von historischer Bedeutung ist der Titel des Vaballath in 946:
toD Aerefordrov] Basıklas bndrov wironperogos onfoarny00] Ponelov, in
dem das ümdrov hier zum ersten Mal begegnet. Danach ist das Y’ der
alexandrinischen Münzen sicher in Ürerog), nicht öretxis), und das VC
der sprischen Münzen in v{ir) e(larissimus), nicht v(ir) e(onsularis) auf-
zulösen. In 958 c 13 hat inzwischen Radermacher, Rhein. Mus. 57, 479
dis vcov(?) als eis vlov (== auf ein Neues) erklärt.
Auch das 10. Heft bietet manche interessante Neuigkeiten. Aus 969
gewinnen wir neue Aufschlüsse über die „Fünftagearbeit“ (revOrjrgos, vgl
@riech. Ostr. 15. 3384): wor Esel bosals, verrichtete mit diesen die Ar-
beiten; wer aber keine besafs, der mufste ein Äqnivalent für die Arbeit
in natura an den Fiscus abliefern. Danach ist die Dammsteuer (Fopare
xör), die 6 Drachmen 4 Obolen betrug, nicht als Ersatz fir die mevdi-
005 zu betrachten. Im übrigen ist dieser Text auch wegen der Wahl der
Äoyoßfruu von juristischem Interesse. Dasselbe gilt in noch höherem Mafo
von 970, einer Beglaubigung der Abschrift eines Statthalteredictes.
972 (aus dem VL/VIL Jahrh) ist dadurch bemerkenswert, dafs hier
zwei Personen aus dem Letopolitischen Gan ein Darlehen aufnehmen von
einem ygcuuerei Evou(s) Blsundov drb mouagnlofs. Wie dieser Titel an
sich von Interesse ist, so ist es von besonderer Bedeutung, ihn gerade in
dieser Gegend von Esnch zu finden, wenn wir uns erinnern, dafs die von
Krall edierten blemyschen Lederhandschriften in Gebelön, also in nächster
‚Nachbarschaft von Esnch gefunden sein sollen. Wenn wir auch wohl da-
bei stehen bleiben werden, dafs diese und die verwandten Texte in Nubien
geschrieben sind (vgl. Arch. 1 8. 418), so liegt jotzt doch die Vermutung
nahe, dafs sie schon im Altertum nach Gebeln hin von Blemyern ver-
schleppt worden sind. Die Frage ist nochmals gründlich zu erwägen.
974, aus Antaiupolis, ist ein dwrdmogon, eine Gegengnittung, die von
dem Lieferanten dem Empfänger mgös äoptkku ausgestellt wird. Hier-
nach möchte ich auch die verstümmelte Nr. 927 für ein &vrdrozov halten,
weil hier gleichfalls die Lieferanten bezengen, geliefert zu haben: [mug].
zoyfnendv co srl. Damit fällt auch ein neues Licht auf die rätselhaften
Gvruotußoha. Vgl. Theb. Akt. VIA; P-Grenf. II 23,75 Griech. Ostraka I 638;
P. Fay. 78, 74; BOU 882, wo ich eher ävriovveßi(nee) als doruowveßöilnse)
lesen möchte; Archiv II 8.134. — Zu dem Text von 974 bemerke ich
noch, dafs nach einer Mitteilung Schubarts in Z. 7/8 bereits Krebs die
vichtige Lesung dirö dnän-yerlovos gefunden hatte (statt dxod ... neraovos)
Unter 976_giebt Schuhart eine Nouedition von 905, wobei ihn die
nenon Texte 977980 unterstützt hahen. Sie alle gehören zu den ver-
koblten, schr schwer lesbaren Tasten aus Mendes (vgl. oben 8.136). Von
den zu derselben Gruppe gehörigen Nrn. 902 und 903 habe ich eine
Neuodition gemacht, die demnächst an anderem Ort erscheinen. wird.
ıch 904 kann noch verbessert werden. In Z. & las ich (rilawrov)
© (ögeyuön) de (statt „a$;e). In 15/6 wird ipeHnofveisenros statt
rich Wilcken: Papyrus-Urkunden 387
[ow»veiserog zu ergönzen sein. In 979, 5 (ebenso 980, 5, 18) vermute
ich nach einem in meinem Privatbesitz befindlichen Paralleltext odarav
[Tlirov (Kaiser Titus) statt [’evfrov. Schubart schreibt mir dazu, dafs
[Tlteou sogar noch besser passe als [Wavlleov.
In dem Brief 984 erginze ich die Schlufsformel etwa folgendermafsen:
'Eggespevöv se [6 Deds uud" ündvounCo) dupuldte (I. dapurdsn) dv dpdo-
{r... ak. Vgl. P. Lond. II 8. 301, 302. Die Lesung »Jed" ist, wie
Schubart schreibt, „möglich“. Wenn der Papyrus ömövare hat, so" liegt
Schwund des finalen v vor.
In 989, 15 ist dio Ergänzung 100 Öveor[üros Mäguov Aügni]lou Erous
nicht möglich. Min erwartet hinter Över@ros notwendig die Jahreszahl;
androrseits kann Soyerus Alesander (vgl. Z. 5) nicht kurzweg Mägsov Al
enkfov genannt worden. Die Lesung ıou ist, wie Schubart bestätigt, richtig.
Ich weifs keine ovidente Ergänzung.
Im 11. Heft hat Schubart ptolemkische Urkunden herausgegeben
die in neuerer Zeit vom Berliner Museum erworben worden sind. Die
'n stammen aus Gebelön, einzelne aus Hermupolis, mehrere aus dem
Es sind manche Urkunden von bosonderem Werte darunter. Das
gilt sogleich von der ersten, 992, einer Bankquittung aus Hermonthis vom
3. 167 v. Chr., die sich mit den Thebanischen Bankakten und den Zois-
Papyri eng berührt. Der Titel des Machragzos in 2. 8 ist zu vorvoll-
Ständigen in rod Zul növ wer rhv Onßalde Cmgosöden). Val. P. Amlı. 81,2.
In II 3 ist wopopoaunerdofs r)üs mölsos ein Widersprach in sich. Meine
auf Theb. Akt. I 1,12 gestützte Vermutung, daß vielmehr Als mölsns
zu lesen ist, bestätigt mir Schubart nach dem Original als richtig. Am
Schlufs wird, gleichfalls nach den Theb. Akt, vul ev [ritövan] zu er-
gänzen sein." Die letzten Zeilen sind noch nicht ganz verständlich. In II 6
ist, wie Schubart schreibt, Zxrnvro zu losen statt durävro und in 7 Zupögıle]
mal eig re lege statt dupögue dpeord ügd. Statt zdtfe würde ich regfer
ergänzen.
993 ist wegen des Datums von Wert: Jahr 43 des Euergetes und
seiner Gemahlin Kleopatra III (= 9. Jan. 127), Es hängt wohl mit den
damaligen Wirren zusammen, wenn es hier heifst: 29? Leplug toD Bvrog dv
mör 200 Pnsillos orgeromldor, nicht dv efawdgele. Also befand sich
damals der eponyme Alexanderpriester im Kriegslager des Königs und
Alexandrien war zu jener Zeit in der Hand seiner Feinde. Vgl. hierzu jetzt
P. Mayer, Beiträge z. alt. Geschichte 11 8. 477. — Nach II 10 ist P. Gronf.
112 zu ergänzen: ubees ouveyge(wavro). — In III 1 ist je in iKu) au
emendieren.
Recht altägyptisch mutet es einen an, wenn hier der Tsispriester Wev-
eng seiner Tochter neben Grundstücken’ ete. auch } der ihm pro Jahr
gehörigen 120 fuegöv äyvevrmv vermacht, worunter nattilich die ihm
zustehenden Einkünfte dieser Tage zu verstehen sind. Das erinnert mich
7. B. an die Verträge des Hapd’efa'e in Siüt aus dem mittleren Reich (ca.
2000-1800), in denen dieser u.a. „24 Tage des Tempels aus seinem
Eigentum“ als Entgelt für den ihm später zu gewährenden Totenkult fest-
setzt. Vgl. A. Erman, Ägypten u. üg. Leben im Alt. 18.211. Und wonn
Hapd’efa'e hinzufügt: „Bin Tag des Tempels ist 31; des Jahres. Wenn
ihr alles teilt, was in diesen Tempel an Brot, an Bier und an Fleisch täg-
388 IL. Referate und Besprechungen
lich einkommt, so ist der dreihnndertsechzigste Teil von Brot, von Bier
und von allem, was in diesen Tempel einkommt, einer von diesen Tagen
des Tempels, die ich euch gehe“, so ist nach unserm Text zu konstatieren,
daß auch noch im II. Jahrh. v. Chr. für die Berechnung der Tagesrationen
das Jahr von 360 Tagen mit Ausschlufs der 5 Epagomenen zugrunde ge-
Iogt wurde. Denn unser Weudceng berechnet nachträglich. als etwas he-
sonderes den 7. Teil röv Zruyaudvuv jnegöw zövre. Jene 120 Tage, die
ihm gehörten, stellten also oflonbar } des ganzen Jahres von 360 Tagen dar.
In IV 1/2 ist nicht nard ah — dba (statt dösco;) zu emendieren,
sondern xuri rin — Kdygapiw) ödscos. wobri Adstos mit ri zu
verbinden ist, während das zweite diocws in 4 von auvjuu(piv) ab
In 4 würde ich lieber rersun(uvos) — auf inaggövron bezüglich — er-
ünzen als zer(unuluns).?)
Der Kaufvertrag 094 ist in Haßügıs geschlossen, aber die Kaufstener
soll nach IIE 10 Zv Auöls) mölknı) (NB. ohne ehe neydänı!) gezahlt sein.
Vergleicht man die Bankquittung bei Spiegelberg, Strafs. Dem. Pap. 8. 24,
so sicht man, dafs dies verlesen sein mufs für Zv Kgo(xodfiev) mölkı), was
Schubart mir inzwischen nach dem Original bestätigt
Nach 995 IV lüfst sich P. Grenf. 1 27,10 folgendermafsen. ergänzen:
Irteanruu] Zrt che dv Mfadi(geı) radfrekar), dp Hs Hajeosods Blue ı
drrulsklov) Naouojiaıs Övils-
998 scheint mir für unsere Auffassung von den verschiedenen Ver-
tragstypen von grofser Bedeutung zu sein. Ich habo in der Deutsch. Litt.
Z. 1900 Sp. 2467/8 unter Hinweis auf BGU 177,4; 193,10 die Ansicht
ausgesprochen, dafs „das objektiv stlisierte Protokoll (z.B. drldoro —
Zngiuro) der gleichfalls von dem Agoranomos festgesetzten öuokopla zeitlich
vorausging.® Dies wird jetzt durch 998 durchaus bestätigt), indem hier
auf einem und demselben Papyrus ein und derselbe Kauf durch zwei Ur-
kunden amtlich fostgesotzt wird, von denen die erste den Typus ändere
— Ünglero zeigt, die zweite eine Öuokople ist. Beide sind van demselben
Tage datiert, aber die Öuodeyk« weist mit den Warten is (so ist statt iv
m emondieren) Zero dwhw (in 6) bereits auf jenes Protokoll in Columne I
hin und steht thatsächlich hinter ihm. Wenn hiernach das Protokoll und
ünelopie zwei Typen sind, von denen man nicht etwa den einen oder
den anderen sich beliebig auswählen konnte, oder die im Laufe der Zeit
sich nacheinander entwickelt haben, wie das wohl bisher angenommen
wird, sondern die vielmehr von Anfang an für denselben Kauf neben resp.
nach einander anzuwenden waren, so ist Klar, dafs sie nicht nur formal
verschieden waren, sondern auch verschiedene Zwocke erfüllt haben
werden. Die vorliegende Urkunde 998 zusammen mit dem, was uns die
demotischen Urkunden gelehrt haben, assen uns jetzt in der That eine
qualitative Verschiedenheit der beiden Typen erkennen. Teh habe
schon oben $. 143 anf Grund von Spiegelbergs Arbeiten berichtet, dafs
über jeden Immobiliarverkauf nach ügyptischem Recht sowohl eine „Ver-
1) Dies erinnert an P. Gronf, II 34,3, wo man nach P. Amh, 52,8 jetzt ov»-
verkiuneee) ergänzen wird slalt ovprereinnlsen)
©) Dagegen ist die weitere Annahme (di die Vorkehrssteuerguit-
tung nur dem „Protokoll“ angehängt werde, nicht zutreffend. Vgl. P. Greaf. 1 77.
Urrich Wilcken: Papyras-Urkunden 389
kaufsurkunde“ wie eine „Traditionsurkunde“ aufgesetzt werden mulste, die
in den entsprechenden griechischen Übersetzungen als mgäsıs und dmoort
lov (seil. euyygugij) unterschieden werden. Dieselbe sachliche Unterschei-
dung finden wir nun auch hier in 998, wo es sich um einen griechischen,
vor dem &yoguwönos vollzogenen Verkauf handelt. Wir können auch hier
die erste Urkunde als mgänıg, die zweite als dmosrasiou bezeichnen (gl.
TI 2: Önoioye? — ügioraduu), wenn sie sich auch formell durchaus nicht
etwa mit jenen ägyptischen mgdasıs und drosrasiou decken. Solche Cessions-
resp. Traditionsurkunden, wie hier die zweite, kannten wir auch früher
schon aus dieser Zeit (vgl. P. Gronf. I 27, II 25), mur dafs statt. ügiste-
deu das Synonymum zagayugeiv gebraucht war‘), doch waren sio zuflllig
isoliert, ohne das dazu gehörige „Protokoll“ erhalten. — Dafs auch in der
Kaiserzeit die önoloylu ein Protokoll voraussetzt, wies ich für einzelne Fälle
schon in der DLZ a..0. nach. Mir fehlte jetzt die Mufke, gründlich nach
allen Seiten zu untersuchen, ob wir dies auch für diese Zeit verallgemeinern,
und für jeden Immobiliarverkauf zwei Urkunden von der oben besprochenen
formalen und sachlichen Verschiedenheit als notwendig annehmen dürfen.
5 weit ich es bisher nachprüfen konnte, scheint mir allerdings diese An-
‚nahme geboten zu sein. Denn wenn auch in den önokoplu der Kaiserzeit
ie Cession nicht regelmäfsig zum Ausdruck kommt (wie in P. Lond. II
5.179, BGU 350), so wird sie doch in den meisten Fallen als zagezd-
encıs hervorgehoben.?) Die Untersuchung wird sich auch auf die Pacht-
vorträge und Darlehen auszudchnen haben, denn auch hier haben wir neben
einander dus Protokoll (Aulodaser, Zädveiser) und die öuokoyla (öuokoyız
nwodocden 0. &. und Fin).
In 999 IT 9 ist duaygalgie) wohl verschrieben für ri mugd.
1001, aus Hermupolis vom J. 56/5 v. Chr, ist der erste Beleg dafür,
dafs schon in der Piolemierzoit dem deudteoris Verträge eingereicht
wurden. In Z. 1 ist olenbar dygöıxuorie nal vor mes zu ergänzen. Der
Eingabe an den dgyuöwxuorijs folgt dann in Col, II die Abschrift des be-
treffenden Vertrages. Aus der römischen Zeit sind zu vergleichen BGU 455;
578, 94.; 614, 1OfL; 729; 741; Osy. I1 268, 281 und dazu die Ausführ
rungen im Archiv 1:5. 176 und 350. Bemerkenswert ist die formale Über-
einstimmung, dafs auch in 1001 1 wie dort ovvpogei» gebraucht wird.
Nach Oxy. II 208,5 möchte ich hier in 1001 18 vermuten: ourgagoduer
mgbs [äikjlovs, vielleicht auch weiter önl roirde dere, weil dann die folgen-
den Aceusative iv Tjudörw wu rov “noläfopilunv verständlich würen.
Auch in 14 möchte ich lieber ourzog]oünev als duoloz]oüuev ergänzen. In
2. 3 ist übrigens rüv statt röv zu setzen.
Zu 1002 vgl. P. Meyer. Beitr. 2. alt. Gesch. II 8. 478, 6.
Zu dem Brieffragment 1009 schlägt Herr Dr. Heidelberg
folgende Ergänzungen vor: 2. 2 [E} Üoguauı (oder üyualveis), nuih: Av Eon,
macbeds 0°) Üylauvor. M].. Jos averkllols- 3 [ros Qversiduns airdı dan.
1) In P, Gronf, 1198 ist &piorerc gesagt, aber nicht in der Form einer
öuolayle,
®) Vgl. BGU 94, 233, 262, 649, 700, &sa, CPI 1, 9, 6,7, 8, 50, 64; D. Lond.
11 8,182, In anderen ündet sich wenigstens die Gdrantio ui msksvereder ete
wie in den Traditionsurkunden der Ptolemüerzeit, während die „Protokolle“ nur
die Namen der Peßasorel feststellen,
390 I. Referate und Besprechungen
Guodei] oc, 4 ein Znlleveu in der Lücke, 5 fox dvdyan rAclo (gedpeu od.
Bat), ......J&, 6 [ah dueijiegg ak. Er verweist u.a. auf P. Grenf. 1 30.
II. P. Maga. (vgl. 8. 385)
Pierre Jouguet und Gustave Lefebure, beide in Lille, publizieren
hier 22 Urkunden, als erste Probe von den zahlreichen Texten, die Jouguet,
bei seinen erfolgreichen Ausgrabungen in Mödinet en-Nahas am Std-
rande des Faijüm Anfangs 1902 gefunden hat. Über die Ausgrabungen
vgl. Jouguets Bericht, Bull. Corr. Hell. XXV $. 379#. Eine demnächst zu
püblizierende Inschrift soll orgeben, dafs dieser Fundort dem Dorfe Maydöic
entspricht. Es ist mit Freude zu begrüfsen, dafs die Herausgeber diese
hervorragend interessanten Texte uns schon so bald vorlegen, wenn auch
hie und da für die Entzifferung noch etwas zu thun übrig bleibt. Auch
der sachkundige Commentar verdient alle Anerkennung. Die Texte, die
aus Mumiencartonagen abgelöst sind, sind sämtlich Klageschriften, die
an den König adressiert sind. Da sie aus dem IIT. Jahrh. v. Chr. stammen,
s0 bisten die zahlreichen Doppeldatierungen der Subscriptionen nach mace-
donischem und ägyptischem Kalender ein wertvolles neues Material für die
schwierige Kalenderfrage. Sehr bemerkenswert ist, dafs, während in 15,
16, 20, 21 der 28. Gorpisios dem 12. Tybi entspricht, in 14, 18 und 19
der 30. Gorpinios desselben Jahres nicht etwa dem 14., sondern dem
13. Tybi gleichgesetzt ist!
{m übrigen versprechen die Toxto von Magdöla dadurch von besonderem
Interesse zu worden, dals dies Dorf einen besonders starken. Prozentsatz
von somitischen Bewohnern gehabt zu haben scheint. Wenn man schon
u priori aus dem Namen Meyhöle auf cine starke Beteiligung von Semiten
bei der Besiedelung schliefsen durfte, so enthalten die Texte einige An-
gaben, die diese Annahme stützen. So ist die Klageschrift Nr. 3 von drei
Somiten abgefalst: @ödoros, Tuddeiog und [O]vtas. Dafs der erste bereits
seinen ursprünglichen Namen, etwa Nathanaäl, ins Griechische übersetzt
hat, ist. fürs TIL Jahrh. v. Chr. bemerkenswert. Vgl. Ostraka I 8. 524.
Wenn diese drei Leute hier im Widerspruch mit der ägyptischen Sitte bei
mehrstelligen Zahlen die kleinste voranstellen, also «x statt se (25) schreiben,
so sche ich auch hierin eine Bestätigung ihrer semitischen Abkunft, dena
in Sprien war diese Schreibweise bekunntlich verbreitet. Vgl. Arch. 118.557
zu 895. Vielleicht darf man hieraus schliefsen, dafs dieso Mäuner noch
nicht in Ägypten erzogen waren, sondern zu der eingewanderten Generation
gehörten. Ob auch Orwdsen in 8 und @södorog in 20 Semiten sind, lasse
ich dahingestellt. Aber der MeAsyos in 15, gegen den ein Barbier klagt,
ist unverkennbar. Dagogen finden sich in den 4 Urkunden aus Magdöla
sus dem Ende des II. Jahrh. v. Chr., die soeben in P. Teb. 80-83 ediert
sind, nur ügyptische und grischische, nicht somitische Namen.
Die Herausgeber haben aus den Subseriptionen — wohl mit Recht —
geschlossen, dafs die Klageschriften, wiewohl an den König gerichtet, doch
von dem Strategen unterzeichnet sind. Zum Verständnis dieses auffallenden
Ergebnisses dürfte folgendes beitragen. Die Klageschrift P. Petr. II 2 (1),
die an denselben Strategen Aapdwng gerichtet ist, der hier so oft genannt
wird, beginnt (Z. 2) nach Mahafly mit den Worten: Aövrav Anav [mv
Uhrich Wilekon: Papyrus-Urkunden 391
Evjeeviın eis zb 00 Banıldas Övope. Da vorher von der Zvreusis nicht die
Rede ist, scheint mir die Ergänzung rjv ausgeschlossen. Der Platz kann
m. E. kaum anders ausgofüllt werden als durch oo. Danach ist die auf
den Namen des Königs ausgestellte Klageschrift dem Strategen eingereicht.
worden. Derselbe Geschäftsgeng würde auch für die Texte von Maglöla
anzunehmen sein.
Im einzelnen bemerke ich folgendes. In Nr. 1, die schr interessante
Aufschlüsse zur Kleruchenfrage giebt, ergänze ich 7. 18 unter Zustimmung
Touguets: [aöfrods statt [sen los) nereomapukvu, 2& dorigov Ayo co
Glfxmuov] (statt cäfv onögov]). Von 8 ist mach Jonguets Mitteilung die
linke Spitze noch erhalten. Die zernueropülenes sind übrigens nicht nen.
Vgl. P. Petr. II (2) 1, 16/7, wo offenbar zu ergänzen ist: yernluaropund-
xov. Vgl. jetat P. Teb, 27.
Im 3,9 muls oradpndeBbrros verschieben sin für, ereOpodornBlres.
Diese Form auch in P. Lond. I 8. 61,6 (vgl. GGA 1894 8, 727). — In
6,6 ist "Hpodöron zu leson statt Hoodßrn:, wie Touguet mir bestätigt
Schr merkwürdig sind die Schlufsworte in 14: rodrov yüg yevondvou,
Buoıdev, oin ädtnn[droouen yjeelas aei vol nel rör ads nur) Auluneos mage-
önevos. Die Herausgeber haben hierzu nichts bemerkt, und doch scheint
mir ein schweres Problem vorzuliegen. Das ygeies waglzesdc kann m. E.
nicht etwa auf den Totendienst für einon verstorbenen König, sondern nur
auf den Staatsdienst für den lebenden bezogen werden. Auch können nur
einerlei Dienste gemeint sein, die dem Angerodsten sowohl wie seinem
Vater geleistet werden. Also ist die Klageschrift an einen König
gerichtet, der allein regiert (vgl. die Adresse), dessen Vater
über noch lebt. Ich wäre daher geneigt, das Datum der Subseription,
Jahr 1, Gorpinios, auf Philadelphos zu bezichen (a. 285/4), weil dessen
Vater, Soter, der abgedankt hatte, damals noch lebte. Aber die Erwähnung
des [4owo]rov in Z. 3 macht dies unmöglich. Es bleibt wohl nichts
übrig, als anzunehmen, dafs Philadelphos dem Beispiel seines Vaters
folgend, zum Schlufs zu Gunsten dos Euergetes abgedankt hat.
Natürlich könnte or das nur in seinem 39. Regierungsjahr gethan haben
und mülste sehr bald darauf gestorben sein. So wire es begreiflich, dafs
unsere Quellen, auch Porphyrius, von der Abdankung nichts wissen. Wer
dus 1. Jahr auf Philopator statt auf Fuorgetes I bezieht —- ich konnte die
verwickelt Frage noch nicht durcharbeiten —, müfste entsprechend. eine
Abdankung des Euergetes I in seinem 26. Regierangsjahre anuchmen.
III. P. Cattaoui (vgl. 8. 385).
Der verdienstvolle Leiter des Alexandrinischen Museums, Dr. Botti,
bietet uns hier eine Neuedition des P. Cattaoni, den er vor Jahren in der
Rivista Egiziana VI odiert hatte. Vgl. Archiv 1 8. 25. Wir schen jetzt,
dafs der Text, wie er uns bisher bekannt war, nur ein Teil des erhaltenen
war. Botti teilt jetzt zum ersten Mal auch die dürftigen Reste einer
1. Columne, den Schlußs der bisherigen Col. III (jetzt IV), sowie 4 Columnen.
des Verso mit. Auch die neuen Texte sind Prozefsprotokelle, die sich auf
ie Soldatenche bezichen. Sind Bottis Losungen jetzt auch vollständiger
als früher, so enthält der Text doch noch schr viel Misverstandenes und
392 I. Referate und Besprechungen
Unsicheres.t) Ein erst jetzt von ihm gelesenes Wort zPrßow in II 6
brachte mich sofort auf die Vermutung, dafs dieser Text mit dem einst
von mir edierten Prozefsprotokoll BGU 114, das zum Schlufs auch vom
einer Frau Xöurßöis handelt, zusammengehöre. Und in der That, die Con-
frontation ergiebt, dafs der in Alesandrien bewahrte P. Cattaoni
nichts anderes ist als die direkte Fortsetzung des in Berlin be-
wahrten Papyrus 114. Die neue Col. I des Bottischen Textes
ist die vermifste rechte Seite der II. Col. von BGU 114. Ich würde
die so durch Zusammensetzung der beiden Bruchstücke neu zu gewinnende
Columne hier, so gut ich den Text 2. Z. verstehe, mitteilen, wenn ich nicht,
die erfreuliche Aussicht hätte, den Lesern des Archivs im nächsten Heft
eine nach dem Original reridierte Ausgabe des gesamten Textes vorlegen
zu können. Grenfell und Hunt haben auf meine Bitte mir freundlichst
zugesagt, während des Winters in Alerandrien eine Revision vorzunehmen.
Unter diesen Umständen widerstehe ich auch der Verlockung, die Schäden
des Textes durch Conjeeturen zu heilen und beschränke mich darauf, die
oben behauptete Zusammengehörigkeit des Berliner und Alesandrinischen
Stückes durch eine Stichprobe zu erweisen, wobei die beiden Fragmente
durch einen vertikalen Doppelstrich getrennt sind:
Berlin Alexandrien
1 dermyogevonbvou) orges[uireu] | 5 HRiode?]
2 guvaineg®), civ BR murige «| drig‘) Eringonai-
3 Gurte wirod Äoporsöndi | vr") mpig airhn
PM. Meyer, der gleichfalls diese Zusammengehörigkeit erkannt hat (rgl.
jetzt 2 alt. Gesch. II $. 479), wird im nächsten Heft auf den In-
halt der dann vorgelegten neuen Textedition eingehen.
IV. Stud. Pal. (vg. 8.85),
Bekanntlich waren die jüngsten bisher edierten sar’ oixlev drezeugal
die vom 10. Jahre des Septinius Severus = 201.2 (vgl. Griech. Ostr. I
8.439). Wessely publiziert hier nun einige Urkunden aus der Wiener
Sammlung, durch die zum ersten Mal auch die Censusjahre 2158, 229.30.
2434 und 257,8 belegt werden. Die Publikation dieser Texte ist um so
1) Einiges läfst sich evident herstellen, wie I 12: =goersy; 16 werd di;
18 ävalynos. 112 0 statt }; 180.14 doreafrztcden und Zxovifpon], beides schon
richtig in der ed, princ.; N 198 rir di statt relemme), #0 auch Mitteis; 18 in
roreidıne mus, wie Mittels mir bemerkt, vmorerdı iugling) stecken;
1A Ogento6 (so auch ed. princ); 25 drupraoßle desto (statt dnepras 8 ırda-
tion), so auch Mitteis, Verso 1 1: duadegöneros (statt dufnefler); U 1: Lrireger
(ill ezeengn., 01. Brfideten Erirgeiten?] Önonmentunles fo; II 16: I
mugoins 20: Inpobenilav seven; IN 3: ürttmoveus: 10: kopodeenle, Anderes
hat schon E. Resillout richtig gelesen in den Melänges $. 304 in einer von
Botti unabhängigen yartielen Fublikat die leider auch von mir über-
'gl. oben 8. 168 unten), 9: intirov
en; 12: molag Hhıniag dleir (ort
: Erıc dwagaßere der (statt
iv Inc zog’ Aßere tor
3 nach Schul.
Ulrich Wilcken: Papyrus-Urkunden 393
dankenswerter, als Wessely dadurch eine gewisse Unsicherheit, die er selbst,
vor bald 20 Jahren geschaffen hat, stillschweigend beseitigt. Wessely
hatte 1865 auf Wiener Texte hin es als „gewifs“ bezeichnet, „dafs im
Jahre 242 eine sorgfltige Volkszählung vorgenommen wurde‘. Vgl. Be-
richt, Sächs, Ges. Wiss. 1885 8. 270. Da aber nach dem 14 jährigen
Turnus der Census vielmehr 243/4 zu erwarten war, so 20g ich daraus in
den Griech. Ostr- I 8.489 den Schluß, dafs entweder dieser Turnus da-
mals aufgegeben sei, oder, was wahrscheinlicher sei, nur ein Mifsverständnis
Wesselys vorliege. Die Richtigkeit der letzteren Annahme zeigt nun die
vorliegende Publikation: die auf 8. 32 edierie Urkunde hatte er damals
auf das 5. Jahr des Gallien (241,2) statt des Gordian (257,8) bezogen.
Somit sind uns jetzt in 14jährigen Abständen Census bis zum d. 257/8
Sicher bezeugt
Die Texte zeigen, dafs die Census von 215/6 an trotz der Einführung
des Stadtrschtes (202) und der Constitutio Antonina (212) keine Abwei-
ebungen von den früheren Eingaben aufweisen (vgl.Ostraka I 8.439 An. 1).
Deun die einzige Neuerung, die ich in den Texten aus Soknopsiu Nesos
habe entdecken können, die dreimalige Subscription &xeygägn wrl., also
die Einrogistrierungsvermerke, die wir bisher mur bei den Objoktsdeklara-
tionen kannten (Ostraka I 4741), halte ich nicht für eine Neuerung des
HIT. Jahrh., sondern möchte cher meinen, dafs uns Abschriften in diesem
Stadium der amtlichen Behandlung zufällig bisher nicht, bekannt gewesen
Sind. Andererseits vermehren die Wiener Texte unsere Kenntnis von den
lokalen Besonderheiten. Hatte ich +die Verschiedenheit der fajümischen
und der memphitischen Deklarationen nachweison können (Ostraka 1 448),
50 zeigt uns jetzt Wessely die Besonderheiten des herakloopolitischen Gaues
Der wichtigste Unterschied, von sachlicher Bedeutung, zwischen. diesen
herakleopolitischen und jenen besteht darin, dafs sie im Censusjahr
selbst für das laufonde Jahr ausgestellt sind, während die faijü-
mischen und memphitischen regelmäfsig für das verflossene Consusjahr im
Jahre danach ausgefertigt werden. Unbedeutender ist es, dafs im Herakloo-
Politischen die Kinder ohne Berücksichtigung des Geschlechts nach dem
Alter aufgezählt werden. Den Eid am Schlusso weist auch die memphi-
tische &xoygagnj auf (jetzt BGU 833), nicht die faijämischen.
Was Wessely am Schluls über die Anfünge der Indictionsrechnung
sagt, ist in der Hauptsache schon durch meine Ausführungen im Archiv II
8. 135 überholt. Neu ist seine Vermutung, dafs gelegentlich „die Indietions-
‚jahre nicht zu einer 15-, sondern zu einer 14 jährigen Periode zusammen-
gefafst“ seien, was or im Sinne der bekannten Soeckschen These von der
Entwickelung der Indietionseyelen aus den 14jthrigen Consuseyelen ver-
werten zu wollen scheint. Die beiden Urkunden, aus denen dies folgen soll,
fasse ich aber anders auf. In der ersten, vom J. 328, wird das J. 329
E Drdinelovas Fros 5 Dröfıerkovos) bezeichnet. Hierbei ist die Zahl 3
richtig, die Zahl 17 falsch (statt 18). In der anderen vom J. 343 wird
dies Jahr als us fros A väug Ivöise(Zovos) bezeichnet. Hierbei ist 2 rich-
fig, 16 falsch (statt 17). Während also die Zahlen der via Indictio richtig
sind, ist bei der Weiterzählung des alten Cyclus beide Malo ein Rechen-
fehler gemacht. Das zeigt doch nur, dafs diese Weitersählung etwas Künst-
Hi, michts Tabendigee war, wie man sie de ja auch Bald aufgegeben
Arie 1. Bapprufonchung IL 3
394 I. Referate und Besprechungen
hat. richtig gezählte »du Indictio rechnet aber ausschlieflich mit dem
15 jährigen Cyelus. Dafs in diesen Texten also schon das 15. Jahr als
das erste des neuen Cyclus umgerechnet sei, und die daraus gezogenen
Folgerungen kann jch nicht für richtig halten.
Im Einzelnen bomerke ich folgendes zu den Texten. 8.28, 7/8 schreibt
Wessoly: Kuhifgaluev ZHans (1.ins) wollnaluey ul. Auf Grund von
P. 0x. 135,10 (vgl. 34 118) vermute ich, dafs ö& (für &x, wie öfter vor 0)
Guvsoiimeinov zu schreiben ist. Jedenfalls ist in 2. 11 nicht sol[inefuon)
#Ö, sondern soh(äjuerag) 8 aufzulösen. — 8. 29f. druckt Wessely regel-
mälsig yoS(annerei) u.3. Hr übersicht dabei, dafs, wie Viereck im Archiv I
8.454 evident nachgewiesen hat, dies $ nichts weiter ist als das abge-
rundete Hakenalpha. Also haben wir 7ga(uyerei) zu schreiben. — 8. 31
(P. Rain. 1430) 11 wäre wohl YAvfouBiedov statt Arfou]Bwvou zu erwarten.
Vgl. CPR 1 78. In 2, 16 dürfte do in do(üov) aufzulösen sein. — 8. 39, 19
wird statt 2» Nenruvlov vielmehr Zo)everruntou oder eine andere Ablei-
tung vom Gottesnamen Zorverrdvig zu lesen sein.
V. P. Teb. (vgl. 8. 385)
Jedes Heft des Archivs hat über eine wichtige neue Publi von
Grenfell-Hunt zu berichten gehabt. Aber alles bisher Besprochene wird
durch das jetzt vorliegende Werk in Schatten gestellt. Die Tebtynis-Papyri
— so müssen wir Deutschen statt des englischen Tebfwnis schreiben (Teß-
rag) — sind für die innere Geschichte Ägyptens unter den Pioleinäern
von fundamentaler Bedeutung. In die wichtigsten Fragen der inneren Poli
fik, wie die Stellung der Regierung zur Geistichkeit, zur Armee, zur Natio
nalitätenfrage gewinnen wir ganz neue Einblicke. Um so mehr mußs ich
bedauern, dafs ich, durch andere Aufgaben gebunden, den fast 700 Seiten
umfassenden Band bisher nur einer Müchtigen Durchsicht unterziehen konnte
1chfdarf mir daher eine Kritik heute noch nicht erlauben und muls mich
auf ein schlichtes Referat vorläufig beschrünken. Doch möchte ich nicht,
vorschweigen, dafs ich mit Bewunderung geschen habe, was Grenfell-Hunt
in diesem Bunde an wissenschaftlicher Arbeit geleistet haben. Die Texts
sind zum Teil ungewöhnlich schwer, namentlich wegen der Fülle der uns
wnbekannten termin techniei und wegen der Neuheit der Probleme. Nir-
gends sind die Herausgeber den Schwierigkeiten aus dem Wege gegangen
und an vielen Stellen scheinen sie mir die evidente Lösung gefunden zu
haben. Dafs sio die Entzilferung und Erklärung dieser Texte in noch nicht
einem Jahre haben vollenden können, zeugt von ungewöhnlicher Arbeits-
kraft und Beherrschung des Stoffes. Auch dio Verdienste von J. Gilbart
Smyly, der ihnen bei der Lesung und Erklärung vielfach geholfen hat,
‚seien hier gebührend hervorgehoben.
Die vorliegenden Tebtynistexte stammen aus den Umwickelungen der
Krokodilmumien, die Grenfell-Hunt 1899/1900 in Umm el-Baragüt im süd-
lichen Faijäm, dem alten Teßrög gefunden haben (Arch. I 8. 3761.)
jene Expedition auf Kosten von Mrs. Phoebo A. Hearst für die Uni-
versität von California ausgeführt wurde, so werden die Originale dem-
nächst nach Amerika wandern. Die Edition gilt als laufende (Doppel)-
Nummer des Fyypt Exploration Fund und zugleich als 1. Band der nen
Ulrich Wilcken: Papyrus-Urkunden. 395
begründeten University of California publications, Graeco-roman Archacology.
Die meisten Texte gehören dem Ende des IL und Anfang des I. Jahrh. v.
Chr. an. Der Band enthält —aufser 4 litterarischen Stücken — 124 Ur-
kunden, von denen einige über 2 Meter lang sind, in Transeription und Über-
setzung uebst Commentar, ferner kurze Inhaltsangaben von Nr. 125—264,
Diesen schliefsen sich 2 wichtige Appendioes an, von denen der erste the
land of Kerkeosiris and is holder, der zweite the ratio of silver and copper
under ihe Plolemies behandeln. Den Schlufs machen die Indices und neun
photographische Tafeln, die von der Schwierigkeit der Entziferung ein
Vorstellung geben. Die Fäition folgt den bewährten Prinzipien. Für die
Einführung der arabischen statt der römischen Urkundennummern möchte
ich meinen besonderen Dank aussprechen.
Der erste Abschnitt „Royal ordinances“ bringt unter Nr. 5 (vgl. auch
124) eine Urkunde von ungeheurer Bedeutung, mit der höchstens noch
Revenue-Papyrus um die Palme streiten kann: es sind aus der Kanzlei des
Dorfschreibers stammende Auszüge von 48 Dekreten (mposrdyuere) des
uergetes I. und der beiden Kleopatren (vom J. 118) in 264 Zeilen, in
denen die verschiedensten Grundfragen des öffentlichen Lebens geregelt
Werden. Von ähnlich bahnbrechender Bedeutung sind die unter dem Titel
„ehe land survey“ zusammengestellten Urkunden (Nr. 60—88), in denen uns.
ie überraschendsten Aufschlüsse übor die Verteilung des Bodens und seine
Bewirtschaftung gemacht werden. Man kann wohl ohne Übertreibung sagen,
dafs die Erforschung der Ptolembergeschichte mit diesen Bäitionen in ein
neues Stadium tritt
Andere Abschnitte bringen offieind correspondence (Nr. 8—37), pelitions
(&r. 38—54), private correspondence (Nr. 55—50), contraets (Nr. 104—111),
necounts (Nr. 112—123), In dom Abschnitt (aration (Nr. 89--103) ist
wohl das Wichtigste, dafs uns durch 103 (sgl. auch 121 und 189) der
Ausdruck Acoygapla zum ersten Mal für die Plolemterzeit (a. 94 oder 61
Y. Chr.) bezeugt wird: (Frovs) na GBud Anoyp(upla) Bcoyo(uldos) zur’ ävdge
seloufvrjov oövragı. Mit Rocht sagen die Herausgeber, duls Anoygupla
hier noch nicht, wie in römischer Zeit, die „Kopfsteuer bedeuten kann.
Es. steht hier in seiner ursprünglichen Bedeutung als „Aufzeichnung des
Aaös“ (Ostraka 1 8.243), d.h. der Eingebornen (Gr. H..a.a. 0.). Trotz-
dem kann die süvtafıg, wie die Herausgeber annchmen, eine Kopfsteuer
gewesen sein. Da sie die Bezichung dieses neuen Textes zu den bisher
schwer verständlichen P. Grenf. I 45 und 46 nicht bemerkt haben, sei kurz
darauf hingewiesen. In dem ersteren Text schreibt der kaiserliche Pächter
Tivegegös im J. 19 v. Chr.: droypipone Auavrdv ds co in (os) Kuldagos
&lav oövrager. In dem zweiten wiederholt er die Erklärung für das
folgende Jahr, diesmal ohne die beiden letzten Worte. Bei der Erklärung
scheiterten wir bisher an den Worten O&kav advratın (vgl. P. Oxy. I 8.210,
wo sie als „want a coniribution“ gefalst werden), in denen ich den Schlüssel
des Rätsels vermutete, aber nicht fand (Ostraka I 8. 450). Jetzt liefort
ihn der Tobtynispapyrus: wir haben (r)elöw oövrafır zu emendieren, und
danach ist Pnopherös einer jener wäoövres oürrakı, von denen der Teb-
tynispapyrus eine Liste giebt. Dieser Zusammenhang ist erident, aber was
folgt daraus? Ich möchte jetzt noch bestimmter als früher (Ostr. 1 8. 450)
die Ansicht aussprechen, dufs die I4jährige Censusperiode im 11,
a0
396 1. Reforato und Besprechungen
und 12. Jahre des Augustus noch nicht eingeführt war. Es
herrschten damals noch die ptolemäischen Einrichtungen, wie die Tebtynis-
papyri sie zeigen. Die Meldungen der wlodrres oöveafw für die Volks-
listen (iaoyguplau) wurden noch alljährlich eingereicht. Die Kopfsteuer,
die von den zum Aeds gehörigen Männern erhoben wurde, konnte man noch
övradıs nennen, wenigstens that es der GBjährige Pnepherös, der sie zeit-
lebens so genannt hatte. Dafs die Kopfsteuer damals daneben auch schon
als Auoygapla bezeichnet wurde, zeigt mein Ostrakon n. 357 vom Jahre
v. Chr. Wenn Pnepherös sich als reAv oöveutw bezeichnet, so bedeutet
dns wohl dasselbe wie der später an dieser Stelle übliche Zusatz: Auoyga-
Foönevo;. Ob die Kopfsteuer — gleichviel ob oivrasıs oder Anoygapla
genannt — damals schon ebonso normiert war wie später, ist fraglich, denn
nach den bekannten Normen der späteren Kaiserzeit hätte der 63 jährige
ein ärokeivulvog sein müssen. Vielleicht fand die Kopfkteuer bei Einfüh-
rung der 14jührigen Censusporiode (frühestens 10 v. Chr.) ihre spätere
‚Normierung. So rogt das neue Material die alto Frage nach dem Ursprung
der 14jährigen Perioden von neuem an. Ob die von L. Borchardt auf
dem Hamburger Orientalistentag vorgetragen Vermutung, dafs durch die
Kahün-Papyri schon für das mittlere Reich (ca. 2000—1800) eine 14 jährige
Gensusperiode erwiesen werde, sich bestätigen wird, bleibt abzuwarten. Rinst-
weilen vgl. H. Schäfer, Bin Bruchstück altigyptischer Annalen (Abh. Ak.
Berl. Anhang 1902) 8.9 Anm. 1.
Würzburg. Ulrich Wilcken
Die Forschungen über die hellenistische Sprache in den
Jahren 18961901.
Wer die jüngste Entwicklung der klassischen Philologie mit aufmerk-
samem Blick vorfolgt hat, für den ist die Thatsacho unverkennbar, dafs
sich im Kreis der griechischen Studien eine Verschiebung des Interesses
vollzieht: die hellenistische Kulturwelt übt immer größere Anziehungskraft
aus, und die letzte Philologenvorsammlung in Strafsburg stand gewiser-
maßsen im Zeichen des Hellenismus, dessen Wesen in einer Reihe von Vor-
trögen erörtert wurde. Zwei Umstände begünstigen diese Entwicklung un-
seror Wissenschaft, ein äufserer und ein innerer. Einmal ist cs, um mit
dem letzteren zu beginnen, die Rrkenatnis, dafs unsere heutige Kultur, so-
weit sie mit der Antike zusammenhängt, keineswege unmittelbar auf’ der
klassischen Epoche des Griechentums beruht, sondern zunächst sich durch die
Vermittlung Roms auf der Kultur des Hellenismus aufbaute. Athen zeitigte
zwar dio Blüte des Klassicismus, abor diese reifte erst im hellenistischen
Zeitalter zu jener Frucht, die reichen Samen über alle Welt ausstreute:
dio Stadtkultur Athens wurde zur Weltkultur des Hellenismus. Diese „Welt
des Hollonismus“, über deren geschichtliche und kulturgeschichtliche” Ver-
höltnisse jüngst B. Niese eine hübsche Übersicht gegeben hat!), ist daher
1) In
ı Rektoratsrede, Marburg Eiwert 1900.
Albert Thumb: Die Forschungen über dio hellenistische Sprache 397
von U. von Wilamowitz bereits in das Programm des künftigen humanisti-
schen Gymnasiums aufgenommen worden durch dio auf der Schulkonferonz
von 1900 vertretene Forderung, dafs die Lektüre hallenistischer Litteratur-
proben dom Schüler eine Ahnung dessen geben müsse, was jene Periode,
für die europäische Kultur gewesen sei. Aber ein äufserer Umstand hat
vor allem dazu beigetragen, die Arbeit im Gebiet des Hellenismus anzu-
regen und zu rdern: das Wachsen der Papprusfunde und die aufblühende,
Papyrusforschung. Dor Vortrag von
U. Wilcken, Die griechischen Papyrusurkunden. Berlin G. Reimer 1897
zeigt allgemein orienticrend, wie dio Papyrusforschung in die verschiedensten
Probleme der griechischen Philologie eingreift, mit ihr in engster Wechsel-
wirkung steht und daher fortwährend die Arbeitskraft der Philologen be-
schäftigt. Die Papyrusforschung ist geradezu der Brennpunkt der Studien,
welche sich auf das Zeitalter dos Hellenismus bezichen; das „Archiv fir
Papyrusforschung“, das nunmehr zum 2. Band fortgeschritten "ist, bildet
einen natürlichen Sammelpunkt dieser Studien: eino wichtige Aufgabe des
Archivs ist es daher, nicht nur Originalarbeiten eine Stätte zu gewähren,
sondern auch ühor den gesamten Fortschritt der hellenistischen Studion zu
unterrichten.
In der philologischen Erforschung der Papprusurkunden ist die sprach-
liche Seite sowohl Hilfimittel als auch Selbstzweck. Die Eäitionstechnik,
Exegese und sachliche Verwertung der Papyri kann einerseits ohne deren
sprachliche Untersuchung gar nicht auskommen; andererseits sind die Papyri,
so wichtige Dokumente der hellenistischen Sprachgeschichte, dafs wir uns
diese ohne jene Quellen überhaupt nicht mehr denken können. Noch sehr
Yieles bleibt auf diesem Felde zu thun; aber erfreulicherweise sind Anfänge
der Thitigkeit gemacht, und ich folge schr gern der Aufforderung des
Herrn Herausgebers dieser Zeitschrift, über die der hellenistischen Sprache
zugewendote Thätigkeit der letzten Jahre zu berichten, weil eine Übersicht
den Geleisteten am besten das noch zu Leistende erkennen lälst und zur
Weiterarbeit lockt. Dabei kntpfo ich an den Bericht an, den ich über die
Kor; im 4. Abschnitt meines Referates „Die mittel- und neugricchische
Sprachforschung in den Jahren 1892—1895“ Indog. Forsch. (Anz.) VI
(1896) 224—232 gegeben habe. Bei der engen Bezichung von Papyrus-
sprache und Kowij ist os natürlich nicht wünschenswert, sich auf jeno zu
beschränken; das folgende Roferat umfalst das Gesamtgebiet der Koivi,
In betreff des Zeitraums der griechischen Sprache, über den sich dieser
Bericht erstrecken soll, gilt im allgemeinen das, was ich an anderem Orte!)
über die zeitliche Fixierung der Kownj gesogt habe, sio umfalst die Sprach-
entwicklung von 300 v.Chr. bis in die Mitte des ersten Jahrtausends; si
liegt also zwischen der klassischen und der byzantinischen Poriode der gric-
chischen Philologie. Allerdings hat Krumbacher?) den Einschnitt. zwischen
Antike und Byzanz. etwas früher angesetzt, in den Regierungsantritt Kon-
stantins des Grofsen, und die allgemeinen politischen, literarischen und
kulturbistorischen Erwägungen berechtigen Krumbacher Aurchaus zu diesem
Ansatz; aber gerade für unsero Zwecke ist es aus praktischen Gründen
1) Die griech. Sprache im Zeitalter des Hellenismus 6 f
3) Bya. Litteratur, 2. Aufl
398 II. Referate und Besprechungen.
besser, die Zeit von 650-800) als die Scheidewand zweier Zeitalter auf-
zurichten: auf diese Weise wird die innere Einheit unserer Hauptquelle der
Koi, nömlich der Papyri, nicht zerrissen: da sie bis ins 8. Jahrhundert
herabgehen, so scheint cs mir unthunlich, die Sprache der Papyri bis zum
4. Jahrhundert der Kowj, von da ab dem Mittelgriechischen zuzuweisen.
Daher sollen im folgenden die sprachlichen Arbeiten, welche die früh.
byzantinische Litteratur behandeln, nicht ausgeschlossen werden. Über For-
schungen auf unserem Gebiet ist in jüngster Zeit ein paarmal berichtet
worden, jedoch mur von dem speziellen Standpunkte der biblischen Gracei-
tät. 80 orientiert
6.A. Deifsmann, Die Sprache der griechischen Bibel. Theol. Rund-
schau 1 (1897,98) 463—472 und V (1902) 58—69
über Arbeiten der Intzten Jahre, welche die Sprache des Neuen Testamentes
und des verwandten Litteraturkreises betroffen, sowie über die wichtigeren
Trscheinungen aus dem Gebiet der profanen Kowij. Der englische Be-
cht von
H. H. A. Konnedy, Recent ruscarch in the language of the N. Test.
Espositorg Times XII (1901) 341—345. 455—458. 557—561
führt die gleiche Aufgabe etwas ausführlicher durch; er umfalst den Zei
raum vom Ende der 80er Jahre bis 1900.
1
Unter den Quellen der Kosvr nehmen die Papyri die erste Stelle
ein: über Ausgaben solcher Texte erstattet die vorliegende Zeitschrift fort-
Taufenden Bericht. Aufserdem setzt uns der Strafsburger Vortrag von
U. Wileken, Dor heutige Stand der Papprusforschung. N. Jahrb. f.
&. klass, Altertum VII (1901) 677-691
in den Stand, im Anschluls an seinen früheren Vortrag (s. oben) rasch zu
übersehen, was die letzten Jahre an neuen, Funden und Ausgaben ergeben,
haben. Wilcken hat überdies in seinem Archive (Bd. 1) eine chronologisch,
und sachlich geordnete Zusammenstellung aller Papyrusurkunden gegeben, die
auch für den Erforscher der Papyrussprache von höchstem Nutzen ist: werden
wir doch durch dieses Hilfsmittel in den Stand gesetzt, die sprachlichen
Quellen für eine bestimmte Zeit und für eino bestimmte Art von Urkunden
(@. B. Briefe, behördliche Verordnungen u. s. w.) bequem zu überschauen.
Denn wie sich bei den Inschriften von Porgamon (s.u.) eine sprachliche,
Scheidung zwischen den Urkunden der königlichen Kanzlei, des Demos und
der Privatleute ergeben hat, so mufs bei der sprachlichen Erforschung der
Papyri auf deren Herkunft geachtet werden. Da bei der Aufarbeitung des
reichen Stofes von einor sachgemäfsen Arbeitsteilung viel abhängt, so wird
es sich für die monographische Behandlung empfehlen, nicht nur nach chro-
nologischen Gesichtspunkten den Stofl zu begrenzen, sondern auch einzelne
Hauptarten der Papyrusurkunden, z.B. die Briefe geordnet zu untersuchen.
Denn für oine kulturgeschichtliche Erfassung der hellonistischen Sprache
kommt es nicht mur darauf an, die auffallenden Neuerungen nach ihrem
zeitlichen Auftreten festzustellen, sondern es handelt sich auch darum, das
1) By. Litteratur, 1. Auf, 1
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 390
Neue im Kampfe mit dem Alten, die Sprache des gewöhnlichen Volkes im
Siegreichen Kampf mit den konservativen Kräften der Schriflsprache und
der Sprache der Gebildeten zu untersuchen. Eine vollständige Grammatik
der Papyri wird uns wohl noch nicht so bald zuteil werden. Ein guter
Anfang ist dazu gemacht von
E. Mayser, Grammatik der griechischen Papyri aus der Ptolemaserzeit.
1 und II. Gymn-Progr. von Heilbronn und Stuttgart. 1898 und 1900.
XII, 45 und IL, 548.
Die beiden vorliegenden Teile behandeln Vokelismus und Konsonantismus in
den auf dem Titel angegebenen chronologischen Grenzen. Die Behand-
hung der Thatsachen ist zwar etwas äußerlich, die sprachwissenschaftliche
Beurteilung steht nicht so recht auf der Höhe, wie ich bereits in meiner
Rezension!) bemerkt habe, die Sammlung der Thatsachen ist nicht ganz
vollständig, wie Crönert in seiner inhaltsreichen, durch Nachträge wertvollen
Rezension?) hervorgehoben hat, aber dennoch ist die Arbeit schr verdienst-
lich und verdient m. E. nicht ganz. den Tadel, den Crönert ihr zuteil worden
afst; man wünscht dein Verf. und der Wissenschaft eine baldige und glüick-
liche Vollendung dos Begonnenen. Seien wir froh, dafs sich überhaupt
Arbeiter auf diesem Gebiet finden, die wenigstens gewissenhaft darnach
streben, den überreichen Stoff zu sichten und zu ordnen. Denn es giebt
bis jetzt nur noch zwei Spezialarbeiten auf diesem Gebiet, von Örönert und
Völker. In betreff der Dissertation von
F. Völker, Papyrorum graecarım syntaxis sperimen (de accusativo,
ncced. II tract. de -v et -< fnali). Bonn 1900. 39 8
kann ich auf meine Rerension®) verweisen. Der Anhang stellt Belege für
den Schwund von -v und -s zusammen; den Nasalschwund können wir aus
der Geschichte der griechischen Sprache schr wohl verstehen, für die ana-
logen Vorgänge bei -g fehlt noch der Schlüssel zum Verständnis. Während
Völker mehr in die Breite geht, beschränkt sich die Göttinger Disser-
tation von
Guil. Crönert, Quaestions Herculanonses. Leipzig, Teubner 1898.
548,
auf dio Hereulanensischen Rollen und untersucht den orthographischen Brauch
derselben im Vergleich mit dem dor sonstigen Papyri und älterer Hand-
schriften: der vorliegende Teil behandelt Accente und Spiritus, die Silhen-
trennung, den Vokalismus. Da sich jene Texte von der orthographischen
Nachlässigkeit der Ugyptischen Papyri freihalten, so ergaben sie für dio
Vulgärsprache wenig; umso besser illustrieren sie den lautlichen Zustand
der gebildeten Sprache und zeigen z. B. durch die häufigero Verwechslung
von 2 m und m, von + und eu einerseits und durch die Scheidung von v
und 01 andererseits, wie weit mindestens der Itacismus fortgeschritten war.
Am auffallondsten ist mir die häufig vorkommende Schreibung von e statt
eines Kontraktions-ce (zer == Eye, Öuolopdu = Snokoyeiv u. A); Orönert
meint, dafs bier noch Reste der archaischen Schreibung des unechten „Diph-
1) Litterar. Contralbl. 1901, 1918.
9) Arch. f. Papgrusf. I, 210-215. Vgl-auch noch K. Dieteriche Besprechung
Byr. Zischr. XI, 589-637. X, 061 M
3) Litterar. Centralbl. 1901, 1818. Vgl. forner die Rezension von Viereck,
Berl. phil. Wachr. 1901, 485440.
400 II. Roferate und Besprechnngen
{hongen“ «ı vorliegen. Ich vermag das nicht recht zu glauben, wonn ich
auch keine zweifelloso Erklärung dafür weils: denn die in Ägypten (und
Asien) übliche Verwechslung von j- und e-Lauten kann für die Papyri von
Herculanum nicht angenommen werden. Ich möchte lieber an die dori-
schen Infinitive auf «ev (gigen, Zeidv u.n. w., s. 6. Moyer, Gricch. Gramm.
667) anknüpfen, umsomehr, als auch die Tafeln von Horakleia in Unter-
italien die gleiche Bildung konnen.
Während die genannten Arbeiten unmittelbar die Grammatik zum Selbst-
zweck haben, behandelt
St. Witkowski, Prodromus grammaticae papyrorum graecarum actatis
Lagidarım. $-A. aus d. Ber. d. Krakauer Akad. 1897, 65 8.
nur Vorfragen der Grammatik: indem or die Notwendigkeit einer Papyrus-
grammatik betont und die Bedeutung derselben für die gricchische Sprach-
geschichte, Grammatik und Lexikographio skizziert, giebt er einige Proben,
aus Laut- und Formenlehre; der Hauptinhalt. der Schrift sind. „Symbolae
eriticae“ (9—57), d.h. Beiträge zur Lesung und Ergänzung dor’ veröfent-
lichten Toste. Im Anhang wird festgestellt, dafs der griechische Name des
Krokodils »goxdöilog, nicht -delog zu schreiben ist, wie die konstante Or-
thographie der Papyri zeigt.
Natürlich steckt in den Indices und Noten der Papprussummlangen
mannigfaches sprachliches Material: ich hegnüge mich, im allgemeinen darauf
hinzuweisen. Auch die Rezensionen von Papyrussammlungen pflegen öfter
eine Charakterisiorung der sprachlichen Form zu enthalten, so
v. Wilamowitz, Anzeige von Grenfell & Hunt, The Oxyrhynchos
Papyri L_Gött. gel. Anz. 1898, 6734. (bezw. über die Sprache p- 688
—690), ferner von Gronfell Hunt & Hogarth, Fayum towns and
their Papyri (London 1900), in den (ött. gel. Anz. 1901, 3045.
In der lotztgenannten Besprechung wird besonders der ganz vulgäre Rprach-
Charakter der Briefe eines Gemellus (37 #.) hervorgehoben. Den prinzipiellen
Bemerkungen über die Verwertung der Papri für die Sprachgeschichte,
(40) vermag ich nicht in allem zuzustimmen. v. Wilamowitz mifst den.
Symptomen der „hoginnendon Verwildorung“ zu geringen Wort bei; für die
Aussprache des gebildeten Grammatikers, Redners und Schauspielers kommen
jene Vorgänge allerdings weniger in Betracht. Aber wenn wir schen, dafs
io schließlich Gemeingut der ueuen Sprachentwicklung oder Kennzeichen
einzeer Dialckte werden, so gewinnen sie für uns eben Bedeutung als
erste Anzeichen der Änderung der Ichenden Volkssprache. Denn dor Sprach-
forscher mufs vor allem diese in allen ihren Phasen kennen lernen, um die
Form der Littoratursprache richtig heurteilen zu können.
Gelogentlich wurden durch Papyruspublikationen einzelne sprachliche
Krörterungen und Bomerkungen hervorgerufen; hierher gehört
1. Radormacher, Griechischer Sprachbrauch. Philologus LX (1101),
491-501.
Dor Verf. giebt darin einmal cino sprachliche Interpretation von Pap: Tag. IT
p. 12,12 8.237 (ed. Leemans), dann hellonistische Bologe für Adverbien
auf -« und -ov, für die Verwechslung von Tos und ds, für die Nominal-
bildungen bivdgoros und Meäkos; am wichtigsten ist in sprachlicher Be-
zichung die Interpretation des Pap. Rainer Wion. Stud. 9, 260 (6. Jahrh.
a. Chr.), wodurch die von K. Dieterich Untersuchungen p- 191 angenommene,
Albert Thumb: Die Forschungen üher die hellenistische Sprache 401
Form oeis (= Üneis) beseitigt wird. Die ersten Bologo für diese Umbildung
des Pronomens bleiben vorläufig dem Mittelalter vorbehalten. Ob ferner R.
ein Wortspiel bei Callimachus eis Yröklave 97 f. richtig als Beleg einer
itacistischen Aussprache des n gedeutet. hat, ist mir zweifelhaft. In einem
weiteren Aufsatze hat
L. Radermacher, Aus dem zweiten Bande der Amherst Papyri. Rhein.
Mus. LYIT (1901) 137—151
ebenfalls eine Reihe sprachlicher Beobachtungen verzeichnet, teils syntaktischer
Art (Infinitiv anstelle dos Imperativs, Verwechslung von Akkusativ und
Dativ), teils lautlicher Art. Ich freue mich, dafs auch dieser Gelehrte von
vorschnell behaupteten Semitismen in der Kor, nichts wissen will (p- 148);
für die biblische Bildung zarijog bringt er möhrere willkommene Belege.
In zäy mr. 180 vermutet R. mleiv=aklov; da aber « und y in Papyri
öfter verwochselt werden, so könnte man auch zAfv lesen, das aus zilov
in Nhnlicher Weise umgehildet, ist wie 75 st. Zug, Tfroispeis st. Trolsnaios
und ähnl. Papyrusformen (s. K. Dieterich, Untersuchungen p. 48).
Mit einem einzelnen Blatt aus der Sammlung von Oxyrhynchos, nim-
lich mit dem Brief eines Schuljungen Thoon an seinen Vater, beschäftigt sich
F. Blafs, Ein Curiosum aus Osyrhynchos. Hermes XXIV (189)
312315,
iesor Brief hat für die Geschichte der Volkssprache besonderes Interesse,
weil er der vulgiren, gesprochenen Sprache aufserordentlich nahe steht:
&r giebt in seiner Haufung vulgkrer Formen (yedyo or st. co, par’ 2000
u. dgl) wohl ziemlich genau die Ichendo Redeweise seiner Zeit (2.—3. Jahr-
hundert n. Chr.) wieder — übrigens mit ägyptischer Lokalfarbe, wie dme-
werseiv, vd st. vlod zeigen. Diese gleichen Agyptischen Erscheinungen
finden sich übrigens in reichlicher Fülle auch auf zwei ägyptischen Wachs-
tafeln des 1. Jahrh. n. Chr. (jetzt in Berlin), die
M. Diels, Die Elegie des Poseidippos aus Theben. Sitzungsber. der
Berliner Akad. 1898, 847858
veröffentlicht hat. Als Konzept eines „Dichterlings“ haben sio nur den
Wert einer kulturhistorischen Kuriosität, aber mit ihrer Verwilderung der
Orthographie (Vertauschung von Media, Tenuis und Aspirata, Verwechs
lung von 5 und u, ferner Olınwı = Müuror, Aumevevre st. Aurdvere)
ben die Teste wertvolle Aufschlisse über das gesprochene Griechisch
Ins lexikalische Gebiet gehört die Erörterung eines steuertechnischen
Begriffs yon
G. Wossely, Epikrisis Untersuchung zur hellenistischen Amts-
sprache, Sitzungsber. d. Wiener Akad. 147. Bd. mr. 9. (1900) 405.
Der Verf. übersetzt Znfsguois der Papyri mit ‘Revision’, wogegen allerdings
Paul Meyer in seiner Rezension Berl. phil. Wschr. 1901, 242—247 Wider-
spruch erhoben hat. Endlich sei nach auf einen Aufsatz unserer Zeit-
schrift von
0. Gradenwitz, Papyrus und Lexikon. Arch. f. Papgrusf. I, 92
—103
verwiosen, worin für dio Herstellung von Indices zu Papyruspublikationen
schr beachtenswerte und praktische Vorschläge gemacht werden.
402 I. Referate und Besprechungen
u.
Ihrem Quellenwert nach stehen den Papyri die Inschriften am
nächsten. Zwar geben sie kein sn treues Bild der Alltagssprache wie die
Papyri, da sie sorgfältiger hergostellt sind und sich als dauerhafte Doku-
mente über die Aichtige Redeweise des Augenblicks erhehen, aber sie müssen
für alle Gebiete aufserhalb Ägyptens als Äquivalent der Papyri dienen:
man mufs sich allerdings hüten, Inschriften und Papyri unmittelbar zu ver-
gleichen und als gleichwertig zu behandeln, sonst gelangt man leicht zu
einem chronologisch und geographisch falschen Bild von der Weiterentwick-
lung der griechischen Sprache. Immerhin können manche Grahinschriften
des inneren Kleinasiens mit ihrer sorglosen Orthographie den Papyri schr
wohl verglichen werden. Kleinasion ist für die Entwicklung der Kowij
von nicht geringerer Bedeutung als Ägypten. Vorläufig fehlt es an einem
Corpus der fast füglich an Zahl wachsenden Inschriften; jedes Heft unserer
archtologischen Zeitschriften bringt neue Funde. Nur von zwei Stadt-
gebieten, von Pergamon und Magnesia am Maiander, giebt es Sammlungen
der Inschriften; diejenigen von Pergamon haben auch bereits eine ausge-
zeichnete sprachliche Bearbeitung gefunden, nämlich durch
E. Schweizer [jetzt Schwyzer], Grammatik der pergamenischen In-
schriften. Borlin, Weidmann 1898. VIII, 212 8
Das Buch ist schon bekannt genug, als dafs es hier einer eingehenden Bo-
sprechung bedürfte; ich habe in meiner Rezension!) und sonst schon öfter
auf dessen Vorztige hingewiesen: es ist nicht nur eine Materialsammlung,
sondern durchäringt den gesammelten Stoff mit: gutem sprachgeschichtlichen
Urteil, das durch Heranzichung des Neugriechischen geschäft ist. Ich hahe,
it Jahren auf die Notwendigkeit solcher Studien im Interesse der helle-
tischen Sprachgeschichte hingewiesen, denn ein Buch, dessen Verfasser sich
mit. den Problemen der ncugriechischen Grammatik und Sprachgeschichte,
vertraut: gemacht hat, besitzt eo ipso einen Vorsprung vor anderen Schriften
über die Kor, die ohne jene Kenntnis geschrieben sind.
Die Inschriften von Magnesia hahen noch keine entsprechende Brar-
beitung gofunden; aber die Ausgabe von
©. Kern, Die Inschriften von Magnesia am Macander. Berlin 1900
enthält so genaue Indices, dafs man sich darnach über die Sprache dieser
Toxto sohr gut orientieren kann. Die Inschriften gestatten vor allem, die
Fortentwicklung eines ionischen Sprachgebiets zur Koi zu studieren. Von
einem „ionischen“ Dialekt ist nur noch für das 4. Jahrh. v. Chr. zu reden,
aber Ionismen haben sich in Ortsnamen (Gen. Aoveins n.&.) bis in die
hadrinnische Zeit erhalten.
Unter den Inschriften pflegen die christlichen besonders reichen Staff
an sprachlichen Neuerungen zu bieten: sie sind ein gutes Vergleichsohjckt
für dio Papyri. So Iange keine Sammlungen bestehen, ist
F. Oumont, Les inseriptions chretionnes de T’Asio Mincure. Mölanges
'archdol. XV (1895) 245—299
als Inventarisierung des vorhandenen weitzerstreuten Materials mit Nutzen
zu gebrauchen.
1) IF (Anz) XITI (1902) 87-30. Vgl. auch 2. B. Kretschmer, Wachr. f. klass
Phil. 1890, 1-8, Hesteling, Musoum 1898, 281-284.
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 408
V. V. Latyschev, Eine Sammlung griechischer Inschriften der christ-
lichen Zeit aus dem südlichen Rufsland. Herausgog. von der K. russ,
arch. Gesellschaft. Potersburg 1896. V, 148 8. 4° (russ)?)
umfaßst 117 Inschriften vom 5. bis zum 18. Jabrh.; aufser einem Wort-
register sind auch Indices der orthographischen und grammatischen Beson-
derheiten beigegeben; man lernt aus diesen Inschriften zwar in sprachlicher
Beziehung nicht gerade vieles, aber immerhin sind Dinge, wie der Gebrauch
von oixeiös you 'mein eigener” (nr. 52, 9.—10. Jahrh.) oder, ydzove und
die Schreibung * st. vr (nr. 78, 5. Jahrh, vgl. auch dl = äpiven nr. 60,
dns der Herausgeber nicht verstanden hat) oder naiguov “Palast” (nr. 99,
Zeit des Kaisers Maurikios) interessant genug, um die Aufmerksamkeit auf
diese Inschriften zu lenken, und es ist bemerkenswort, dafs einige dieser
Züge sich auch im kleinasiatischen Griechisch finden: so schen wir, dafs
ie stdrussische Küste in hellenistischer Zeit, ebenso mit Kleinasien sprach“
lich zusammenging, wie der neugriechische Dialekt von Mariupol sich mit
dem pontischen Dialekt borührt.
Aus der Zahl einzelner epigraphischer Beiträge können nur diejenigen
genannt werden, welche sprachlichen Dingen einige Aufmerksamkeit schenken.
An erster Stelle erwähne ich
K. Buresch, Aus Lydien. Fpigraphisch-geographische Reisofrlichte.
Herausgeg. von O. Ribbock. Leipzig, Teubner 1898.
Der leider der Wissenschaft früh entrissone Gelehrte hat für Fragen der
hellenistischen Sprache ebensogrofses Interesse wie Befühigung gehabt. Er
behandelt daher in dem genannten Buche aus Anlals der Inschriften wieder-
holt Erscheinungen der vulgären Sprache und bringt z. B. Belege für die
Vermischung des 1. und 2. Aorists (p. 11), für dio Verwechslung von Tenuis
und Aspirata (44), für die Nominalbildung auf -15, «w statt «as, ı0v (p- 53
731. 84); wogen solcher und anderer Einzelheiten mufs daher das Buch
vom Kowj-Forscher zu Rate gezogen werden.
In der Behandlung, welche
R. Heberdey und Kalinka, Die philosophische Inschrift von Oinoanda.
Bull. de corr. hell. XXI (1897) 346443
einem gröfseren Texte des 2. christlichen Jahrhunderts zuteil worden liefsen,
nehmen die sprachlichen Beobachtungen (p. 427447) einen erfreulichen
Raum ein. Das inschriftlich erhaltene Litteraturdenkmal zeigt Vermischung
hellenistischen und attischen Sprachgebrauches und zwar am doutlichsten.
im Wortschatz (vgl. die Wortliste p. 430132).
Ferner rovidierte
Th. Progor, Zu den spätgriechischen Inschriften Sizili
vi (1899) 107-110
nochmals die Inschriften von Sprakus, die von Orsi publiziert und von
Führer nachgeprüft worden sind, und erläuterte eine Reihe schr bemurkens-
werter fprachlicher Thatsachen, unter denen Formen wie juiage = fur-
zige, Tvepala = Tevedila, tive = rginovsu, Taondoıs = Hlaoyicıoz das
‚meiste Interesse beanspruchen. Seltsam ist ayeunc (= ayyeve) "Schwester",
offenbar eine Fomininbildung zu ouyzeris, deren Ratio mir allerdings nicht
ganz klar ist. Pregers Erklärung aus *ovppdrue (p. 110) will mir nicht ein-
5. Byz. Zschr.
1) Vgl. auch die Rezension von Samonor, Bys. Zachr. VII, 614
II. Referate und Besprechungen
Auch die Bedeutung des Wortes ist merkwürdig. Diese Spez
sierung von ouyyeris wirft übrigens Licht auf die Hesychglosse Zoges
mgosinavseg, auypereis, Da Tapes olymologisch — lat. sorores, ai. sea-
säras "Schwestern® ist, so empfiehlt es sich, oujyeveis durch "Geschwister"
au übersetzen. Hesychs Erläuterungen mancher Glossen gehen mithin Auf-
schlufs auch über die spätgriechische Vulgirsprache — eine Quelle, die
noch nicht. ausgeschöpft ist, wie ich beiläufig bemerke.
Endlich hat G. Hatzidakis, “40nr& VIII, 38-351 zu vier sehr
späten, von I: Koßfos ib. 345-318. veröffentlichten Inschriften aus Kon-
stanza einige Bemerkungen über vulgäre Fornen und die verwahrloste Me-
rik gemacht.
Unter den auf festes Material geschrichenen Texten stehen die Ver-
wünschungsformeln sprachlich auf der niedersten Stufc, d. h. sie zeigen am
deutlichsten die vulgäre Sprachform. Die von R. Wünsch hesorgte Ausgabe,
der attischen Fluchtafoln (Corp- Inser. Att. Appendix. continens defisionum
tabellas. Berlin 1897. XAXIT, 52 8.) hat
E. Schwyzer, Die Vulghrsprache der attischen Fluchtafeln. N. Jahrh
1.4. lass. Altertum V (1900) 244-262
veranlafst, daraus alles zusammenzustellen, was für die attische Vulgar-
sprache von Bedeutung ist: und gegenüber dem spärlichen Material, das die
von Kretschmer behandelten Vasenaufschriften bieten, ist die Bereicherung
unseres Wissens recht erheblich. Für die Kenntnis des Spätattischen
kommt auch
J. Vitoan, Is Aöclinaison dans les inseriptions attiques de Empire
Rex. de philol. XIX (1895) 241-254
Betracht; übrigens ist dieser Aufkntz schon in die von Schwyzer besorgte
neue (3.) Auflage von Meisterhans‘ bekannter Grammatik der attischen In-
schriften) eingearbeitet In schr viel späterer Zeit (400 n. Chr.) und auf
einen ganz anderen Boden (Italien) versetzen uns die „Sothianischeu Ver-
uchungen“, vgl
R. Wünsch, Sethianische Verfluchungstafeln aus Rom. Leizpig, Teubner,
1898. 123 52)
Der Verf, bospricht Grammatisches $. 56€. und hat einen grammatischen
Index beigefügt, in welchem man z.B. so junge Formen wie mugudetäonue
ldouev Andet; am merkwürdigsten ist fürde neben yürkr und würde,
worin ich die Spur einer Palatalisierung des » zu finden glaubte)
Das systematisch kaum ausgenüitzte Material der Hermenenmata“) hat
in den lotzten Jahren weder Vermehrung nach Bearbeitung erfahren; da-
gegen ist eine nah verwandte Quelle, ein griechisch-lateinisches Glossar aus
einer Handschrift des 10. Jahrh. uns zugänglich gemacht worden, vgl. das
Glossarium Andegavense ed. H. Omont. Bibliothöque de "Ecole
des chartes. 59 (1898) 665—688.
Die Überlieferung des Textos ist freilich durch Fehler und Mifsverständnisse
50 verderbt, dafs man hei der Benutzung des Toxtes für Phonetik und
1) Yel. meine Rerension im Lit. Centralbl. 1901, 1458 £.
2) Vol. die Rezension von Heisenberg Ryr. Zscht. XI, 687-540.
3) Die griech, Sprache, 8. 191
4) 8. Indog. Forsch. (Anz.) VI 281
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellonistische Sprache 405
Flexion schr vorsichtig sein mufs: immerhin bestätigt der Text gelegentlich
eine vulgärgriechische Erscheinung.
An indirekten Quellen der Ko sind die Schriften der Atticisten
und die griechischen Elemente in den orientalischen Sprachen zu nennen.
Beiden ist mehrfache Beachtung zuteil geworden. Zunächst ist mit Freuden
zu begrüfsen, dafs W. Schmid sein grofses Werk übor den Atticismus zu
Ende geführt h
W. Schmid, Der Atticismus in seinen Hauptvertretern. IV. Stuttgart,
Kohlhammer 1896. 7348. Dazu Registerband. 1897. IV, 334 82)
Der 4. Bd. behandelt im 8. Abschnitt den jüngeren Philostratos und giebt
im 9. Abschnitt eine „Übersicht über das gegenseitige Verhältnis der ver-
schiedenen Elemente der attieistischen Litteratursprache‘ (576—734). Das
abschliefsende Urteil, dafs „eine durchgängig tadellos reine Darstellung in
der alten Atthis keinem von allen behandelten Attieisten gelungen ist“,
wird begründet durch die zahlreichen Belege von übertriebenen Atticismen
einerseits und Schwanken zwischen Attisch und Gemoingriechisch anderer-
seits: beide Dinge beweisen das veränderte Sprachgefühl, das mit Gewalt
sich gelogentlich durchbricht. So betont der Verfasser mit Recht, dafs auch
diese Attieisten „wichtige indirekte Zeugen der Entwicklung der Umgangs-
sprache“ sind. Der Registerband setzt uns in den Stand, die müherolle
Arbeit des Verfassers so recht auszunützen; ich nenne besonders die Artikel
„Koi“ und „Vulgärgeiechisch“
Einige Atticisten sind in besonderen Monographien behandelt worden,
nämlich Lukian von
8, Ohebert, L’Atticisme de Lucien. Thöse Paris 1897. 239 8.
und Bischof Synesios von
W. Fritz, Die Briefe des Bischofs Synosios von Kyrene. Ein Beitrag
zur Geschichte des Attieismus im 4. und 5. Jahrhundert. Leipzig, Teubner.
1898. V, 230 82)
Die Untersuchung Caborts beschäftigt sich mit der Frage, wie weit L. attisch
schreiben wollte und konnte, und behandelt diese Frage in übersichtlicher
und gewandter Darstellung; was nicht attisch, d.h. besonders was ‘Kor
ist, tritt dabei gut hervor, und so gehört diese Arbeit ebenfalls in den
Rahmen unseres Berichtes. "Der Verf, steht allerdings stark unter dem Ein-
druck, dafs die spätere Sprache nur „Verfall“ sei; die gleiche Anschauung
Natst auch W. Fritz durchblicken. Er giebt in seiner Schrift eine eingehende
Darstellung des in den Briefen herrschenden Sprachgebrauchs des Synesios:
obwohl auch dieser sich eines schr reinen Attisch boflifsigt, verrät sich doch
die Iebende Sprache da und dort, nicht nur im Gebrauch der Präpositionen
(vel. Verf. p. 174), sondern auch in Formen wie dyaßksreros, eigaro, ouıoräv,
in der Anwendung des Artikels, im Gebrauch von Aktiv und Medium, im
Tempusgebrauch u. dgl. m.
Ähnliche Resultate ergab auch die Arbeit von
K. Dürr, Sprachliche Untersuchungen zu den Dialexeis des Maximus
von Tyrus, "Philol. Suppl. VIIT (1900) 1156,
1) Val. die Rezension von Sitl, Wschr. £ klası. Phil, 1898, 047--901; 1800
90-100; B. im Lit. Contra. 1806, 1574. Ph. Weber, N. phil. Rundschau 1836,
341-340. 367.302; Weinberger, Zach. Ed dat. Oyımn. 1838, 602-806,
2) Val. die Rezension von Wendland, By. Zach. IX 223-181.
406 I. Referate und Besprechungen
die sich auf Grammatik, Wortwahl und Stil erstreckt: der dem 2. christ.
Jahrh. angehörende Philosoph ist durchaus Attieist und gebraucht Formen
der Kon mur in ganz beschränktem Umfang. Dagegen hat die Unter-
suchung von
6. Tröger, Der Sprachgebrauch in der pseudolonginianischen Schrift
megi Öyovg und deren Stellung zum Attieismus. Diss, Rrlangen (Gymn.-
Progr. München) 1899. 64 8.
ergeben, dafs der Autor der Schrift m. 0. nicht ein ausgesprochene Atticist
genannt werden darf, sondern der Kowi; mehr Binflufs einräumt, als dies
bei den Attieisten der Fall ist
Mit dem attieistischen Grammatiker Phrynichos beschäftigen sich die
n von
J. Brenous, De Phrynicho Attieiste sivo de sermonis attiei studio
quo seriptores "gracei imporatorım romanorum temporibus accensi sunt.
Pariser These. Montpellier. 1895. 106 8.
sowie von
G. Kaibel, De Phrynicho sophista. Univ.-Progr. Göttingen 1899.
Die Ietztgenannte Arbeit ist eine rein literarhistorische Untersuchung; die-
jenige von Bronous beschäftigt sich weniger mit Phrynichos als mit. dem
Attieismus überhaupt, mit dessen Voraussetzungen und Zielen, und erörtert
die Gründe, warum die sprachlichen Bestrebungen der Attieiten gescheitert.
sind und scheitern mulsten — weil sie nämlich den Zusammenhang mit
der lebenden Sprache verloren haben und einem unerreichbaren Ideal nach-
‚Jagten,
Eine nicht minder schitzbaro Quello der Kowij sind die griechischen
Lehn- und Freindwörter in den orientalischen Sprachen: sie gehen mannig-
fachen Aufschlufs, besonders über Lautform und Wortschatz der griechischen
Sprache im ersten christlichen Jahrtausend und ergänzen, richtig benützt,
unsere Kenntnisse in wichtigen Punkten. Die Hauptschwierigkeit Mir Be-
mützung dieses Materials besteht darin, dafs in der lautlichen Form nicht
immer eine sichere (renze zwischen dem Anteil der leihenden und entleihen-
den Sprache gezogen werden kann. Diese Schwierigkeit ist von
S. Kraufs, Griechische und lateinische Lehnwörter im Talmud, Mid-
rasch und Targum. Mit Bemerkungen von J. Löw. 2 Bde. Berlin,
Calvary 1898-1899. XLI, 319; X, 6878,
nicht, überwunden worden, so nützlich und anerkennenswert die geleistete
Arbeit ist) Th bemerko nebenbei, dafs von semitistischer Beite gegenüber,
den Etymologien und Substraten des Verfassers vur Vorsicht gemahnt wurde,
Qufs ferner die Transskription besonders der Vokale für unzuverlässig ge-
halten wird. Man vergleiche daher die Berichtigungen und Nachträge in
den unten genannten Besprechungen von Perles, Fränkel und Cohn. Der
2. Band ist ein Lexikon der Lehn- und Fremdwörter, wozu J. Löw ein
kulturhistorisches Sachrogister gofügt hat. Man vormag daraus Stärke und
Weite des griechischen Einflusses zu ermessen, der sich auf alle Gebiete mit
Arbei
1) Aufser meiner Rezension des 1. Bandes IR (Anz) XI, 96-09 vgl. Porlas,
Byz. Zechr. VII, 530-548; X, 300--306; Nöldoke, Litt. Central]. 1900, 858; Fränkel,
Zachr. d, D. Morg. Ges. LIN, 200 #; L.. Cohn, Monatsschr. £. Gesch. v. Wiss. d. Juden“
ums, KLIV (1901) 601-870.
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 407
Ausnahme der Sphäre des Seolenlebens erstreckte") Der 1. Band giebt
aufser einer interessanten Einleitung übor die jüdisch-hellenistische Litteratur
und den griechischen Einflufs in Palpstina die grammatischen und loxika-
lischen Früchte der Sammlung. Der Wert dieser Lehnwörter, der vor allem
auch in der Wiedergabe des gesprochenen Üriechisch besteht, ist. ron
Kraufs richtig eingeschätzt worden. Was ich in methodischer Beziehung
und sonst an dem Buche auszusetzen habe, möge man in meiner Be-
sprochung nachlesen. Hier sei nur auf eines aufmerksam gemacht: der Verf.
glaubt in den griechischen Elementen der rabbinischen Sprache spezielle
Qautliche und formale) Züge einer palistinischen oder rabbinischen Gräcität
erkennen zu dürfen (2231), doch zeigen diese Züge nichts anderes als die
‚Kowi, wie sie uns überhaupt aus Asien und Ägypten bekannt ist. Höchstens
könnte man in semusiologischer Hinsicht etwas wie „Fudengriechisch“ ver-
muten; diese Seite des Problems habe ich a. a. O. berührt.?)
Eine wichtige kritische Brgänzung zu diesem Buche ist der Auf-
satz von
A. Schlatter, Vorkanntes Griechisch. Beiträge zur Förderung christ-
licher Theologie, IV (1900) 4. Heft, 49—84.
Eine Reihe von Krauß’ Lesungen werden verworfen und in den meisten
Fllen durch bessore orsetzt, die sich enger an den überlieferten Text an-
schliefsen: wo freilich Schlatter ebenfalls nur auf dem Woge einer Toxt-
änderung zu einem passendon grichischen Worte kommt, ist der sprach-
geschichtliche Gewinn solcher Sprachquellen meist gleich Null. Auch ge-
ing es Schlatter nicht immer, ohne eino gewisse Gowaltsamkeit die über-
ieforte Schreibung zu interpretieren: so fillt es einem schwer, trotz der
Annahme starkor lautlicher Umbildung, z. B. in 500? ein zwordgvu zu er-
konnen: was sich znnächst darbietet, wäre ein agieruldos od. dgl, was
allerdings nur passen würde, wenn man dem griochischen Wort die Bed
tung ‘Brunnenschale’ ("Becken aus Krystall’) geben dürfte. Da die hebrlische
Konsonantenschrift für Wiodergabo griechischer Wörter recht ungeeignet ist,
wird man in vielen Fällen immer im Dunkeln tappen. Für solche Fälle
ist eine gründliche Erforschung des hellenistischen Wortschatzes die sicherste
Basis weiterer Brkonntni
Während die grischischen Lehnwörter des Hobrlischen nieht nur die
direkte Umgestaltung im Munde der Semiten erfahren haben, sondern auch
durch eine lange handschriftliche Üderlioferung hindurchgogangen sind, finden
sich solehe auch in semitischen Inschriften, mithin in authentischer unruittel-
barer Wiedergabe. Darüber können wir uns bei
M. Lidzbarski, Handbuch der nordsemitischen Epigraphik. 2 Teile.
Weimar, Felber 1898
Aufschlußs verschafen?): der Vorf. giebt p-204--888 eine Zusammenstellung
des Wortschatzes der nordsemitischen Inschriften, worunter sich auch eine
Reihe griechischer Entiehnungen befindet; da aufserdem cine Reihe nord-
semitischer Eigennamen in doppelter — semitischer und griechischer —
Skiznierung dieses Einfusses ». auch bei Schürer, Geschichte des
46.
‚griech. Sprache 9, 185 (such IF Anz. X198)
8) Rezension von Hommel, Byt. Zachr. X, 3081.
408 I. Referate und Besprechungen
Schrift durch Bilinguen und griechische Inschriften überliefert ist, »0 haben
wir ein wertvolles Kontrollmaterial für die Grundsätze der Trausskription.
Die kurze Übersicht der Lautentsprochungen p. 393—395 mülste einmal
durch eine Spozialuntersuchung ersetzt werden.
An einem versteckten Ort ist über die griechischen Wörter im Kop-
tischen gehandelt, nämlich von
©. von Lemm, Kleine koptische Studien. Bull. de PAcad. Impör. des
Sciences de St. Petersburg, XIII (1900) ar. 1
und zwar im 15. Abschnitt (p. 45—58).
Der Verf, erläutert eine Reihe von griechischen Lehnwörtern aus ver-
schiedenen koptischen Texten, wobei er sich von dem richtigen Grundsatz
leiten 1Afst, dafs seltsame Schreibungen nicht ‘korrigiert’, sondern verstanden
und. interpretiert werden missen. Die Proben zeigen, wie dankbar eine
Untersuchung dieser Lehnwörter wäre: sie haben dieselben lautlichen Eigen-
tünlichkeiten, die wir in der griechischen Orthographie Ägyptens finden.
In diesem Zusammenhang muls ferner
W. Spiegelberg, Ägyptische und griechische Eigennamen aus Mumi
etiketton der römischen Kaiserzeit. Demotische Studien. I. Leipzig,
Hinrichs 1901. VIIT, 72, 58 8.u. 33 Tafeln. Fol.
genannt werden.
Das Buch enthält eine reiche Sammlung von Sgyptischen und grischi-
schen Eigennamen in griechischer (und demotischer) Schrift. Zwar liugt der
Hauptwert dieser Transskription darin, daß mit ihrer Rilfo die Vokalisation
des Demotischen beurteilt werden kann (p. 21), aber auch für das pho-
netische Studium des Sgyptischen Griochisch (dessen Ziige sich natürlich in
der Namenschreibung wiederfinden, vgl. Verf. a.a. 0.) ist es nicht ohne
Wort, das Verhältnis zwischen demotischer und griechischer Schreibung
konnen zu lernen: finden doch manche Eigentümlichkeiten des Agyptischen
Griechisch ihre Erklärung im Lautsystem der autochthonen Bevölkerung.
Nach der Zeit dos Eindringens kommen zulotzt die griechischen Ele-
mente des Armenischen; in ihrer Masse gehören sie aber doch in den Zeit-
raum unseres Borichtes (5. Jahrk. n. Chr.). Die prorisorische Übersicht
Brockelmanns!) ist von
MH. Hübschmann, Armenische Grammatik, I. (Leipzig, Breitkopf &
Hürtel 1897) Kap. III (322—391)
und von
4 Thumb, Di
IX (1900) 388—452
durch eine umfassende Bearbeitung ersetzt worden. Hübschmann hat das
Material kritisch gesichtet und lesikalisch zusammengestellt, ich selbst habe
in meinem Aufsatz versucht, dieses Material für die griechische Sprach-
geschichte gründlich auszunützen?), nachdem ich bereits früher einmal auf
den Wert dieses Materials hingewiesen hatte?) Da ich mich der wert“
vollen Unterstützung Hübschmanns erfreute, so hoffe ich, dafs der Anteil
iechischen Elemente des Armenischen. Bya. Zschr.
1) 8. Indog. Forsch. (Ana) IX, 198.
3) Mein Aufsatz ist besprochen von A. Meillet in der armenischen Zuchr.
„Banastr“ III (1901) 1-75,
) Zur Aussprache des Altgriechischen, Indog. Forsch. VI 1981.
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 409
beider Sprachen, des Griechischen und Armenischen, richtig abgegrenzt ist
An sich kommen die griechischen Elemente des Armenischen für die Kenntnis
der gesprochenen Äowyj nicht direkt in Betracht, weil die Entlehnung
vorwiegend gelehrter Natur ist; aber eine peinliche Befragung des Stoffes
hat mir doch, wie ich glaube, eine nicht ganz kleine Ausbeute für die ge-
sprochene Sprache etwa des 5. bis 10. Jahrhunderts geliefert. Und wer si
mit, der Papyrussprache beschäftigt, wird finden, dafs gewisse Züge dieser
auch im Nordosten des griechischen Sprachgebietes auf indirekte Weise zu
belogen sind.
m
In der Litteratur-Korvfj stehen Polybios und der Kreis der biblischen
Schriften im Vordergrund des Interesses. Eine allgemeine Charakteristik
von, Sprache und Stil giebt auf weitester Grundlage das grofs angelogte
Work von
E. Norden, Die antike Kunstprosa vom 6. Jahrhundert v. Chr. bis in
die Zeit der Renaissance. 2 Bde. Leipzig, Teubner 1898. XVIIL, 969 8.
Für unsern Bericht kommen vor allem die Abschnitte über Polybios (152 £.),
den Attieismus (258, vgl. auch 357, 392) und die Sprache des
Neuen Testamentes (479 M) in Batracht!) In der Auffassung der neu-
testamentlichen Sprache machte sich N. nicht ganz frei von 'hebraistischen”
Anschauungen, über die ich unten noch zu sprechen habe; seine Auffassung
vom Stil des Paulus hat bei Theologen lebhaften Widerspruch hervorgerufen
(6. unten p. 420). Von allgemeinem litterargeschichtlichen Interesse ist die
von N. (4854) in helles Licht gestellte Thatsache, dafs Lukas im Ver-
gleich zu den beiden andern Symoptikern „an einer überaus grofsen Anzahl
von Stellen das vom klussizistischen Standpunkt aus Bessere hat.“
Die Sprache des Polybios ist unter einem neuen Gesichtspunkt yon
©. Wundorer, Polybios-Forschungen. I. Sprichwörter und sprichwört-
liche Redensarten bei Polybios. Leipzig, Dieterich 1898. 123 8
behandelt worden.‘) Denn dafs gerade im sprichwörtlichen Sprachgut eines
Schriftstellers die Sprache des Volkes deutlicher hervortritt, ist von vorn-
herein zu erwarten, und so untersucht der Verf. die Merkmale der Kor,
die sich aus jenem Material ergeben, wobei das volkstümliche Gepräge des-
selben hervorgehoben wird (B5—94). Allzuviel kommt dabei freilich nicht
heraus: aber schon die Vorliebe des Polybios für die Spruchweisheit des
Volkes zeigt den volkstümlichen Charakter von St] und Sprache des Autors,
wie. der Vorf. mit Recht bemerkt. Über dio Mischung von wolkstämlichen
und poetischen Bestandteilen”, über Latinismen und über die stilistische Be-
deutung der medizinischen Ausdrticke des Autors hogt der Verf. freilich
Anschauungen, die man heute kaum mehr billigen wird.
Eines einzelnen Kapitels der Polybiosgrammatik nahm sich
8. Briof, Die Konjunktionen bei Polybios. 3. Teil. Gymn. Progr.
Wien 1894. 308.
an. Im vorliegenden Teil beendigt der Verf. die Kondizionalsitze und be-
1} Unter den Rezensionen nenne ich nur diejenige von Krumbacher, By
Znche.YIL 40000 er r
ezension von Ph. Weber, N. phil. Rundachen 1898, 008-005; Meltzer IE
(Az) XI, 1048
Arche Pasrstonehung I. 3 a
410 ML. Referate und Besprechungen
"handelt weiterhin die Aussagesätze. Dabei ergab sich für jene die That-
sache, dafs Zdv gegenüber ei in der Zunahme begriffen ist: somit erkennen
wir hier den Anfang einer Bewegung, die schlieflich (in der neueren Gräcität)
den Untergang der Konjunktion «! und damit eine grundsätzliche Änderung
der kondizionalen Konstruktionen hervorgerufen hat. Auch der syntaktisch
unterschiedslose Gebrauch von ör, duöu und ds bei Aussagesätzen zeigt die
der Kon eigene Nivellierung älterer Unterschiede, die zum Aufgeben über-
Assigen Ballastes und zur Vereinfachung der Sprache führt. Interessant
ist im Vergleich dazu das Schicksal der Negationen od und wij; da sich
die Scheidung beider Arten — allerdings nicht der gleichen Wortformen,
vgl. neugr. döv (d.i. oiddv) und ij — erhalten hat, so kann es sich hier
nur um Verschiebungen der Gobrauchsgronze handeln; einen Beitrag. zu
dieser Frage liefert
©. Birke, Do particularum wi et od usu Polybii, Dionysiü, Diodori,
Strabonis. Diss. Leipzig 1896. 72 8.
Aus der feilsigen Untersuchung ergiebt sich, dafs ur bei den genannten
Schriftstellern in das Gebiet von od eingedrungen ist und zwar am stärksten
beim Infinitiv. Wenn gerade beim Infinitiv die feinen Unterschiede der
klassischen Sprache nicht ıchr festgehalten werden, so ist daran zu erinnern,
dafs überhaupt die Konstruktionen mit dem Infinitiv in der gesprochenen
Kowij im Rückgang begriffen sind. Denn da die von Birke behandelten
Historiker auch in dieser letzten Beziehung von der gesprochenen Sprache
beeinflufst sind, lehrt die Arbeit von
H. Diel, Do enuntiatis finalibus apud Graccorum rerum scriptores
posterioris aetatis. Gymn.-Progr. München 1895 (bezw. Diss. Würzburg
1894). 52 8.
Man vergleiche die Belege für einen Finalsatz statt des Infinitivs bei den
Verben des Bittens, Befehlens, Ratens (407). Auch das Übergewicht von
bu gegenüber den nalen Konjunktionen öras und ds und dio starko Be-
vorzugung des Konjunktivs (statt des Optativs) nach historischem Tempus
des Hauptsatzes sind offenbar Wirkungen der gesprochenen Sprache: sie sind
bei Polybios deutlicher zu beobachten als etwa bei Josophus oder gar Plu-
tarch. Die Untersuchung von Diel (welche Polybios, Diodor, Dionysios
Halik, Josephus, Plutarchs Bio« megdlinlor, Arriau, Appian und des Histo-
rikers Herodian Ti ueri Mögsov Basıkeas foroglaı behandelt) enthält manche,
interessante Beobachtungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden
kaun. Der Einflufs des Lateinischen wird m. E. überschätzt.
Auf verschiedene formale” und syntaktische Berührungen des Polybios
und Diodor macht endlich
3. La Roche, Sprachliches aus und zu Diodor. Wiener Stnd. XXI,
17-37
aufmerksam.
Natürlich kommt auf die Bibel der Hauptanteil von Arbeiten und
Untersuchungen innerhalb der gesamten hellenisischen Litteratur. Der Be-
richterstatier, welcher die Thütigkeit im Gebiet der hellenistischen Sprache
schildert, kommt leicht in Verlogenheit, wenn or die Grenze zwischen sprach“
licher Erforschung an sich und Textkritik oder Exogese zichen und darnach
seinen Stof begrenzen soll. Wie weit mir in dam folgenden Bericht, abge-
schen von rein sprachlichen Arbeiten, die richtige Abgrenzung des für den
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenisische Sprache 411
Philologen und Sprachforscher orwähnenswerten Stoffes goglückt ist, mufs ich,
meinen Lesern zu beurteilen überlassen; ich hoffe, weder Wesentliches über-
gungen zu haben, noch für unsern Standpunkt Überflüssiges. beizubringen.
Eine bibliographische Übersicht alles dessen, was sich auf Kritik, Hormo-
meutik und Sprache des Neuen Testamentes bezicht, findet man im „Thoo-
logischen Jahresbericht“, dessen 21. Bd. (Litteratur von 1901) soeben im Er-
scheinen begriffen ist; R. Knopf hat in dem von ihm bearbeiteten Abschnitte,
„Text und Kanon“ sowie „Hormeneutik“ (257) auch den sprachlichen
Dingen die gebührendo Beachtung geschenkt.
Der Philologe wird mit Nutzen Kenntnis nehmen von „Einleitungen“,
wenn sie auf Sprache und Textkritik mehr als mit allgemeinen Rodens-
arten eingehen. Und gerade die jüngste Zeit hat uns in dieser Beziehung
inige trefliche Bücher gebracht. So hat Swete nach Vollendung seiner
monumentalon Ausgabe der Septuaginta (3 Bde, 3. Aufl, seit 1901 im Er-
scheinen begriffen) eine Einleitung dazu verfalst, welche übor die griechischen
Übersetzungen des Alten Testaments, sowie über Handschriften, Umfang,
Wert und Textzustand alles Wissenswerte in klarer Sprache und übersicht“
licher Gruppierung zusammenstellt:
H. B. Swote, An introduction to tho Old Testament in Greek. With
an appendix containing the letter of Aristens edited by H.St.J. Thackeray.
Cambridge University Press 1900. XI, 592 8.
Der Sprache ist besonders das 4. Kapitel dus 2. Teils (8. 289-314) go-
widmet. Die Anschauungen des Verf. über das Wesen der Komij und ihr
Verhältnis zum alesandrinischen und palßstinischen Griechisch, sowie zur
Sprache der LXX vermag ich nicht ganz zu teilen: er sicht in der LXX
zu viel Alexandrinisches und „Judengriechisches“, als sich heute glauben lufst:
der Zusammenhang mit der gesamten Kowij wird zu wenig betont. Doch
kann man aus der Übersicht des Verf. eine gute Vorstellung von den
sprachlichen Erscheinungen der LXX gewinnen, so auch über den Wort-
schatz, der durch geschickte Stichproben illustriert wird. Auch Swete hat
die Neigung, mehr Semitismen als nötig anzunehmen, so gehört z. B. die
Hkufung der Pronomina in dieses Kapitel. Ferner glaube ich nicht an den
Satz, dafs die LXX wenigstens in den älteren Teilen hebräische Konstruk-
tionen auch da zeigen, wo das Original es nicht erfordert (299%). Die
Beobachtung, dafs im gleichen Text ein hebräisches Wort ofi durch ver-
schiedene griechische wiedergegeben wird, spricht von vornherein für das
Bestreben der Übersctzer, dem griechischen Sprachgeist zu genügen; ein so
Sklavisches und absurdes Verfahren, wie cs sich bei dem späteren Über-
setzer Aquila zeigt, ist von den LXX nicht geübt worden. Aus der Neben-
einanderstellung von Proben beider (35 f.) kann man sich davon überzeugen;
ich bemerke dazu nur noch, daß Aquila (2. Jahrh. n. Chr.) nicht nur wört.
licher Übersetzer it, sondern auch die vulgdrero griechische Sprachform be-
vorzugt, z.B. Znner gegenüber Zdevro der LAX sagt. In Bezug anf die
Beurteilung des lexikalischen Einflusses der LXX auf das Neue Testament
(452 #) schliofst sich 8. im wesentlichen dem unten zu nennenden Ken-
nedy an.
An dieser Stelle sei erwähnt, dafs der Aristeasbrief, der im Buche von
Swete neu herausgegeben worden ist, gleichzeitig noch eine andere vortreff-
liche Bearbeitung gefunden hat, nämlich in
a
412 MI. Referate und Besprechungen
Aristene ad Philoeratum epistula. Cum coteris de origine versi-
onis LXX interpretum testimonfis Ludovici Mendelssohn schedis usus ed.
P. Wendland. Leipzig, Teubner 1900. XXX, 229 8.
Der sorgfältige Index verborum (8. 170—220, mit Parallelen aus den LXX
und den Papyri) und der grammatische Index (220—235) sind eine Fund-
grube hellenistischen Sprachgutes; denn der Text ist ein charakteristisches,
der LXX nahestehendes Denkmal der Koi,
Mit der Toxtkritik und Textgeschichte des Neuen Testaments beschäf-
tigen sich mehrere Werke der jüngsten Zeit, nämlich
F. Blafs, Philology of the Gospel. 1898.
E. Nestle, Einführung in das Griechische Neue Testament. 2. Aufl.
Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht 1899. 288 8.
©. R. Gregory, Textkritik des Neuen Testaments. I. II. Leipzig,
Hinrichs 1900. 1902, IX, 993 8.
F. G. Kenyon, Handbook to the Textual Oriticiam of the New Testa-
ment. London, Macmillan 1901. XI, 321 8.
Solche Handbücher über dio noutest. Toxtkritik worden deshalb in un-
serem Bericht aufgezählt, weil für die Erforschung der Kon; vor allem die
sprachliche Form der einzelnen ältesten Handschriften des N. T. wichtig ist.
Ich möchte die Philologen besonders auf das klar geschriebene Buch von
Kenyon hinweisen, das auch über die Papyrusfragmente des N. T. orieutiort
(17-38). Das Buch von Blafs ist mir unzugänglich. In allen diesen
textkritischen Einleitungen, worin Paltographie und Geschichte der einzelnen
Handschriften sehr genau geschildert werden, vermilst man aber eino sprach-
liche Charaktorisierung derselben, d. h. Angabon über Orthographie, lautliche,
und flexivische Besonderheiten: solche Angaben würden bisweilen einen An-
halt bieten, um das Ursprungsland einer Handschrift zu bestimmen, und das
wäre für den Theologen mindestens ebenso wichtig, wie für den Philologen.
In diesem Zusammenhang mufs auch ein textkritisches Hilfsmittel or-
wähnt werden, das durch einen zufälligen archäologischen Fund uns zuteil
wurde: der Test des Vaterunsers auf einor Thonscherbe aus Mogara (späte-
stens 4. Jahrh.). Über diesen Fund hat
R. Knopf, Eine Thonscherbe mit dem Texte des Vaterunsers. Mitt,
des D, arch. Inst. XXV (1900) 313M., ferner (im Auszug) Zschr. für
neutestam. Wiss. IT (1901) 228-233
gehandelt. Das kulturgeschichtlich interessante Stück —— es diente offenbar
magischen Zwocken — zeigt auch sprachliche Eigenheiten (dlouev, oöpeA-
ara st. öpeıhjuare, Verwochslung von e und n), die os des Interesses der
Papgrusforscher wert machen. Über eine ühnliche (magische) Verwendung
von Bibelstellen vgl. auch Wilcken in diesem Archiv I 429, wo ebenfalls.
ein Anulott (Papyrusfragment) mit dem Text des Vaterunsers veröffentlicht
ist (4441),
Die Arbeit der letzten Jahre hat sich jedoch nicht mur mit den Me-
#hoden und Mitteln der Testkritik beschäftigt, sondern diese auch in Aus-
guben einzelner biblischer Schriften angewandt. Auf die praktische und
überaus billige Handausgabe des N. T., welche die Württembergische Bibel-
anstalt veröffentlicht hat (Stuttgart 1898), sei deshalb hingewiesen, weil sie
von E. Nestlo bosorgt wurde und zur ersten Orientierung einen bequemen
textkritischen Apparat bietet. Von Ausgaben einzelner Schriften sind folgende
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 413
nach philologischen Grundsätzen, d.h. als textkritische Arbeiten, verfafst und
äaher für sprachgeschichtliche Untersuchungen heranzuricheı
Evangelium seoundum Matthaeum cum variae lectionis deleetu
ed. F. Blafs. Leipzig, Teubner 1901. XVII, 110 8.
The Gospel secording to St. Mark. The Greck Text with Intro-
Quction Notes and Indices by H. B. Swete. London, Macmillan 1898.
OR, 412 82)
Evengelißm secundum Imcam sive Lucae nd Theophilum liber
prior. Secundum formam quae videtur romanam ed. F- lass. Leipzig,
"Teubner 1897. LXRKIV, 120 8.
Acta Apostolorum gracco et Iatine edidit, actus apostolorum extra
anonem receptum et adnotstiones addidit A. Hilgenfeld. Berlin, G. Reimer
1899. XV, 310 5.
Unter diesen Ausgaben ist besonders diejenige Swetes wegen ihres reich-
haltigen sprachlichen Kommentars von hohem Wert. Der Bearbeiter der LXX
giebt natürlich besonders gern Hinweise auf die Sprache dieser; das 4. Kapitel
der Einleitung (p. XXXVIIIfL.) behandelt übersichtlich Wortschatz, Gramma-
tik und Stil des Markus. Obwohl Swete (gegen Blafs) eine aramkische
Vorlage ablehnt und unmittelbare griechische Abfassung annimmt (3. Kap.
der Einleitung, p. XXXIV #.), so operiert doch auch dieser Gelehrte mehr
als nötig mit der Annahme von Hebraismen (a. B. für dio dio 6, 7 'je
zwei’). Das gleiche thut auch Blafs in der Praefatio seiner Lukasausgabe
(XXI). Das textkritische Verfahren dieses Gelehrten in der Matthäus-
ausgabe vormag ich nicht ganz zu billigen: wenn z.B. Matth. 24, 3 die in
den Handschriften gegebene Häufung des Pronomens wirds mit Bezug auf
dns. Zeugnis des Chrysostomos (das Bias für die Herstellung des Textes
’hr oft benützt, 2. B. 20,25—%7, 22,29. 24. 29. 80.1) beseitigt wird, so
sche ich darin eine Atticisierung des Textes, die mir durch den ganzen Sprach-
Charakter des neuen Testaments (abgesehen von Lukas) nicht gerechtfertigt.
scheint. — Die Ausgabe von Hilgenfeld hat einen reichen. textkritischen
Apparat
Was die Sprache der biblischen Schriften betrift, so findet man ei
kurze Orientierung über die Geschichte dos Problems, insbesondere über die
Lehrmeinungen der "Paristen’ und ‘Hebraisten’ bei
B. Weis, Lehrbuch der Einleitung in das Noue Testament. 3. Aufl
(Berlin 1897) 614-617;
dio Arbeiten von Deifsmann sind darin noch nicht berücksichtigt. Infolge
ihrer reichen und gelehrten Nachweise sind besonders die beiden ersten
Paragraphen von
Th. Zahn, Einleitung in das Neue Testament. 2 Bde. Leipzig, Deichert
1897—1899
6, die für die hellenistische Sprach-
geschichte von höchstem Interesse sind, die „Ursprache des Evangeliums“ (1 #)
und die „griechische Sprache unter den Juden“ (244). Auch in der Be-
sprechung der einzelnen neutestamentlichen Schriften finden sich viele sprach-
liche Erörterungen, deren 'hebraistischen’ Standpunkt (s. u.) ich allerdings
1) Vgl. auch die Rezensionen von Nestle, N. phil. Rundschan 1898, 319—
321; Hilgenfeld, Wach, f. KL Phil. 1890, 785 f.
414 IL Referate und Besprechungen
nicht teile. Um diese sprachlichen Studien hat sich weiter Schmiedel die
gröfsten Verdienste erworben, indem er die Neubearbeitung von Winor unter-
nahm; leider ist das trefliche Buch, dessen 1. Teil 1894 erschien‘), noch
nicht. vollendet. Vom 2. Teil liegen erst 2 Hofte (1897 und 1898) vor,
welche die Syntax bis zum Gebrauch der Kasus behandeln; der Text bricht
mitten im Satze (p- 272) ab. Inzwischen?) hat
F. Blafs, Grammatik des neutestamentlichen Griechisch. Göttingen,
Vandenhoeck und Ruprecht 1896. XII, 329 8.
die Lücke ausgeflllt.) Obwohl der Verf. Verzicht leistete auf eine mono-
graphische Bearbeitung des Stoffe, so hat er diesen doch so eingehend be-
handelt, dafs das Buch za den unentbehrlichsten Hilfsmitteln des Kar-
Stndiums gehört; auch entspricht es ganz den Forderungen einer neutesta-
mentlichen Grammatik, dafs die sprachlichen Verschiedenheiten der hand-
schriftlichen Überlieferung berücksichtigt werden. Indem Blafs endlich so-
wohl den klassischen wie den profanen hellenistischen Sprachgebrauch zur
Vergleichung heranzicht, ermöglicht er eine unbefangene Beurteilung der
biblischen Grüeität; dabei macht B. von dem Brklkrungsprinzip ‘semitischen”
Einflusses viel weniger Gebrauch, als man nach den Worten der Einleitung
(4) vermuten möchte. Gerade die Frage der „Semitinmen“ und in Ver-
Bindung damit der allgemeine Charakter der neutestamentlichen Gräcität
sind im letzten Jahrzehnt des verflossenen Shculums in neue Beleuchtung
gerückt worden durch das reiche in den Papyri aufgehäufte Sprachmaterial;
hier sind vor allem die Arbeiten Deifsmanns zu nennen, durch welche eine
sprachgeschichtlich richtige Anschauung vom biblischen Griechisch angebahnt
worden ist. Auf die Bibelstudien (1895) folgte
A. Deifsmann, Neue Bibelstudien. Sprachgeschichtliche Beiträge zu-
meist aus den Papyri und Inschriften zur Erklärung des N. T. Marburg,
Eiwert 1897. VIIT, 109 8.
Darin führt der Vorf. fort, zur Stütze seiner prinzipiellen Auffassung an-
gebliche “Hebraismen” oder ‘spezifisch biblische” Ausdrücke, Bedeutungen
und Konstruktionen auf ihre wahre Grundlage, die Koi, zurtickzufthren;
D. hat die Hypothese von der ‘spezifischen Tigenart” der biblischen Gräci
tät. zerstört, und je mehr er selbst und andere mit dieser und der Kor
sich beschäftigen, desto mehr erweist sich Deifimanns Kampf gegen die
alten Anschauungen als borechtigt. Die biblische Gräctät ist nichts anderes
als die zur Litteratursprache erhobene Kowij, d. h. Verkehrssprache der
hellenistischen Zeit. Zwar giebt os immer noch Le sick dieser Er-
kenntnis halb oder ganz vorschliefsen“); aber auf jeden Fall müssen sich
Theologen und Philologen mit ihm anseinandersetzen. Wie lehhaft aber
1) Vgl. dazı die Resension von W. Schmid, Gött. gel. Anz. 1896, 6-47 (mit
wertvollen Beiträgen zur Grammatik der Kotri)
9 Green, Handbook of the Grammar of the
1901, ist mir nr dem Titel nach bekannt.
Vgl. die Rezensionen von Drucseke, Wschr. £. kl. Phil. 1897, 38-88, von
Deifsmann, Gölt, gel, Anz, 1606, 1201, Hberhard, Neue phil. Rundschan 1898,
240-264, D.im Lit. Centralbl. 1808, 85 f, Weinberger, Zechr. f. d. Ost. Gyzmn. 1898,
50608
4) Vgl. die Auseinandorsetzung Deifsmanns in der Einleitung der N. Bibel-
studion, ferner den Rezensenten im Lit. Centralbl. 1898, 1809-1811.
jow Testament, New York
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 415
dus Interesse an diesen Fragen ist, das zeigt die Thatsache, dafs die Bibel-
studien ins Englische übersetzt worden sind:
6. A. Deifsmann, Bible Studies. Contributions, chiefly from Papyri
and Inseriptions, to the history of tho Language, Literature and Religion
of Hellenistic Judaism and Primitive Christianity. Authorised Translation
by A. Griere. Edinburgh, Clark 1901. XV, 384 8.
Abgeschen davon, dafs die Vereinigung der beiden gotrennt erschienenen
dentschen Teile in einem Buche die Umstellung einiger Aufsitze erforderte,
um eine strafore Disposition des Ganzen zu erzielen, ist die englische Über-
setzung zugleich eine rovidierte Ausgabe; der Verfasser arbeitete in dieselbe,
Früchte späterer Studien hinein, wenn auch der Charakter und Inhalt. des
Werkes unverändert blieb. Wer Papyrus- und Kowf-Studien betreibt, Mir
den ist das Buch eine reiche Fundgrube sprachlicher, insbesondere lexika-
ischer Beobachtungen.
Seine prinzipiellen Anschauungen hat Deifsmann auch in kurzer über-
sichtlicher Darstellung weiteren Kreisen zugänglich gemacht; wer sich nur
orientieren will, lese (aufser den oben genannten Referaten):
A. Deifsmann, Die sprachliche Erforschung der griechischen Bibel,
ihr gegenwärtiger Stand und ihre Aufgaben. Giefsen, Ricker 1898.
33 8,
worin sich auch die neuere Litteratur über das Problem verzeichnet findet.
Ich kann hier darauf verzichten, meine Stellung zu Deifsmann nochmals
darzulegen, nachdem ich mich im’4. und 5. Kapitel meines noch zu nennen-
den Buches ausführlich gelufsert habe; ich stehe auf dem Boden dieser
Lehren, für die ich selbst weitere Stützen beizubringen mich bemühte. Eine,
orientierende Übersicht meiner eigenen Anschauungen habe ich in einem
Vortrag der Strafsburger Philologenversammlung (1901) gegeben, der in-
zwischen gedruckt worden ist, vgl.
A. Thumb, Die sprachgeschichtliche Stellung dos biblischen Griechisch.
Theolog. Rundschau V (1902) 85—99.1)
Der populär geschriebene Aufsatz. von
R. J. Lioyd, Alerandria and the (ospel. Reprinted from „The Me-
{hodist Quarterly Oct. 1900, 12 8
zeigt freilich, dafs die neueren Forschungen noch lange nicht allgemein be-
kannt sind
Nebenbei sei bemerkt, dafs Deifsmann auch in Fragen des Stils und
der litterarischen Form den Zusammenhang zwischen biblischen Schriften
und profanen hellenistischen Texten in ein richtiges Licht zu setzen sucht,
wenn er für die Beurteilung der neutestamentlichen (jüdischen, christlichen)
Briefe auf den Wert der Papprusbriefe hinweist, &
6. A. Deifsmann, Epistolary Literature. Enoyclopaedia Biblica T
(London 1901) 1323--1328.
Die Darchforschung der Papyri mit Bezug auf das biblische Griechisch,
wodurch dieser Gelehrte so wichtige Resultate gewonnen hat, ist nicht ohne
Nachfolge geblieben; so hat
3. H. Moulton, Grammatical Notes from the Papyri. The Class. Review
1) Vgl. auch das Referat dieses Vortrages in den Verhandl. der 46.Versamm-
tung deutscher Philologen und Schulmänner (Leipzig 1902) 48-52.
416 U. Reforato und Besprechungen
XV (1901) 3138. — Notes from Ihe Papyri. The Expositor. 1901
(Apri) 271-282
neuere Papyrussammlungen durchmustert, um Thatsachen der biblischen
Gräcität zu belegen: es sind nur einzelne Notizen ohne überraschende neue
Thatsachen, aber sie bringen für die Kowj-Grammatik manch hübschen Be-
leg und sind daher eine nützliche Ergänzung zu den vorstehenden Werken.
In der zweiten Abhandlung werden besonders lexikalische Lesefrächte mit-
geteilt, die im Sinne Deifsmanns zeigen, dals „biblische“ Wörter nichts an-
deres als Sprachgut der Kom; sind
Die angeführten Schriften betreffen die gesamte biblische Grücität; ob-
wohl sie meist auf das Noue Testament zielen, kommen sie dach auch
der sprachlichen Erforschung der LXX zu gut: Spezialuntersuchungen des
Septuaginta-Griechisch sind ganz spärlich, so notwendig die Aufgabe wäre.
Aufser Swote (in seiner Einleitung) beschüftigte sich nur
A. Podlaka, Die griechischen Übersetzungen der Heiligen Schrift des
Alten Testaments. I. Septusginta. Progr. Prag-Neustadt 1896. 19 8.
speziell mit der Sprache der LKX. Dem Referate in der Zechr. fd. de.
Gymn. 1898, 655 entnchme ich, dafs diese öechisch geschriehene Abhand-
hung die Sprache der Übersetzung besonders mit Berug anf habrkische und
ägyptische Bestandteile bespricht und anf Unterschiede in der Übersetzung
der verschiedenen alttestamentlichen Schriften hinweist
7. Koreunskij, Die Übersetzung der LXX, deren Bedmatung in der
Geschichte der griechischen Sprache und Literatur. Potersburg 1898
ist mir nicht. zugänglich.
Abgesehen von diesen beiden Arbeiten hat die Sprache der LXX nur
unter dem Gesichtspunkt ihres Verhältnisses zum Neuen Testament das In-
teresse dor Forscher erweckt. An erster Stelle sei genannt das Buch von
H. H.A. Kennedy, Sources of New Testament Grock or the influence
of the Septungint on the vocabulary of tho N. T. Edinburgh, Clark 1895.
x, 1748
Der”Verf. führt noch im alten Fahrwasser?); ohne sich um Inschriften und
Papgri viel mm kümmern, vergleicht or den Wortschatz der LKX und des
N. T. und glaubt aus der Übereinstimmung beider ohne weiteres die enge
Abhängigkeit des N. T. von der LXX folgen zu dürfen; dafs man vor
allem don hellonistischen Fond mit allen Mitteln feststellen mufs, scheint
dem englischen Gelehrten weniger wichtig. Die enge Beschränkung auf die
biblische Gröcität verhindert die richtige Einsicht?); das zeigt sich be-
sonders bei
7. Vitenn, Einde sur Io gro du Nouvean Testament compard avec
eelui des Septante. Sajot, compliment et attribut. Thlse. Paris 1897.
Y, 316 8. (Bibliothöque de Y’Eoole des Hautes Kindes, 114)2)
Da ich den Standpunkt des Verfassers a..a.O. schon kritisiert habe‘), so
genüge hier die Bemerkung, dnfs die Annahme von 'ebraismen” mit Vor-
liebe zur Erklärung verwendet wird — in notwendiger Folge der Grund-
1) Vgl. auch die Rezension von Deifsmann, Gölt. gel. Anz. 1896, 161769.
®) Vel. auch dazu meine Bemerkungen Die griech. Sprache p. 223 f.
3) Rezension von Nestle, N, phil. Rundschau 1898, 88
4) Die griech. Sprache p. 197 #,
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenis
‚che Sprache 417
anschauung, dafs die Bibelsprache eine “anguo judöo-grecquo chretionne
Man darf wohl behaupten, dafs die ‘Hiebraimenfrage” ein Angelpunkt der
Bibelforschung ist; eine klare Entscheidung der Frage hat zur Voraussetzung,
dafs der Sprachgebrauch der Papyri und Inschriften aufs Genaueste unter-
sucht werde. Dafs von diesor Entscheidung wichtige Probleme der neu-
testamentlichen Litteraturgeschichte abhängen, habe ich schon öfter betont;
dahin gehört vor allem die Frage nach den aramäischen Vorlagen einzelner
biblischer Schriften. Neuerdings haben (abgeschen von den „inleitungen‘)
zwei Gelehrte in Sperialuntorsuchungen das Brangelium des Matthäus und
Morkus daraufhin untersucht, vgl
A. Brun, L’rangile aramden do Yapötre Matthi
1901. 156 8.
W.C, Allen, The original language of the Gospel according to St.
Mark. Expositor. 0® series. T (1900) 436—443.
An Allen scheinen die Forschungen Deifsmanns epurlos vorübergegangen
zu sein, denn er gründet auf die üblichen schwachen Prämissen. die üblichen
ltterarisch-theologischen Schlufsfolgerungen, über deren Berochtigung ich
%. 3.0. gehandelt habe; und Brun erwähnt zwar einmal hebraisierende Für-
bung als Kriterium einer aramlischen Grundlage des Matthäus (p. 52), unter-
lafst aber im übrigen jede Untersuchung dieser Frage, die doch ein fester
Ausgangspunkt des Problems wäre.
Zu gleichem Zwecke — Feststellung aramhischer Vorlagen — wurde
die Semitismenfrage an mehr verstecktem Ort behandelt, nämlich von
J. Wellhausen, Skizzen und Vorarbeiten. 6. Heft (1899) 188—194
(gelegentlich eines Aufsatzes „Des Monschen Sohn“) und von
W. Soltau, Zschr. f.neutest. Wissensch. I (1900) 234—244 (in einem
Aufsatz „Zur Entstehung des 1. Evangeliums‘).')
Für Soltau sind die Bogrifle ‘unklassisch” und ‘ungriechisch” wenig
verschieden, und beide Gelehrte bringen unter ihren Belegen eine Reihe von
Fällen vor, von denen wir heute wissen, dafs es sich nicht um Somitismen
handelt; also wird man gut {hun, mit der Beurteilung der übrigen Fülle
noch so lange zurückzuhalten, bis’ wir die Kors-Grammatik besser kennen
als es zur Zeit der Fall ist.” Nur mit schr grofser Zurückhaltung Aufsert
sich daher
E. Nestle, War der Verfasser des ersten Clemensbriefes semitischer
Abstammung? Zschr. [.neutest. Wiss. I (1900) 178—180
über die für die Bejahung der gestellten Frage geltenden Semitismen; man
wird ihm aber zugeben müssen, dafs für Fälle wie yeuhoxouce yurdasu, ferner
Kal mgonldevro ... dodveu und Eredxis — wolkig die Annahme semitischen
Einflusses kaum zu umgehen ist
Hat sich in der neueren Forschung die Sprache als ein unergiebiger
Boden für die Einwirkung semitischen Geistes gezeigt, so könnte dieser
Geist doch in anderer Weise sich Aufsern, etwa in der silistischen und
künstlerischen Form der jüdisch-griechischen und christlichen Litteratur.
Dafs die Hauptgesetze der semitischen Kunstpossie thatsächlich in jener
Litteratur wirksam sind, behauptet
1) Die Schriften von Soltau „Unsere Evangelien, ihre Quellen und ihr
Quelenpert (eyes 1001) und „Eile Tücke dr synoplischen Forschung“
mir nicht zugänglich.
Diss. Montauban
418 I. Referate und Besprechungen
Th. M. Wehofer, Untersuchungen zur altchristlichen Epistolographie.
Sitzungsber. d. Wiener Akad. 143. Bd. nr. 17. 1901. 2308.
Der vor kurzem durch frühzeitigen Tod der Wissenschaft entrissene, noch
junge und hoflnungsvolle Gelehrte suchte in verschiedenen frühchristlichen
Schriften, so in dein Jeremiaebriefe, Pastor Hermas, Barnabasbrief und den
lemensbriefon, die strophische Gliederung und Verschlingung der Gedanken.
nach den semitischen Kunstgesetzen der Responsion, Inclusion und Concate-
nation nachzuweisen; jene Schriften sind nach W. „eine semitische Kunstprosa
in griechischen Kleide“, letzte Ausläufer der alttastamentlichen Propheten-
litteratur; selbst die byzantinische Kirchenporsie habe die semitischen Kunst-
mittel übernommen. Die These des Verf. ist an sich nicht unwahrschein-
lich; aber er hat doch nicht bewiesen, dafs die innere Entwicklung grie-
chischer Kunstgosetze auszuschliefsen sei. Bei Berührung zweier Kulturen
können Keime der einen sich schnell auswachsen unter dem Einflufs der
anderen Kultur; ein bestimmtes Kunstmittel, das bisher selten angewendet,
wurde, kann mit einem Male beliebt werden; es ist daher nicht leicht,
möglich, von „ungriechischen“ Erscheinungen zu sprechen, selango nicht die
Gegenprobe gemacht ist, d.h. in unserem Falle, so lange die Stilgesetze der
nichtjidischen hellenistischen Litteratur nicht genau untersucht sind. Ich
führe nur eine Kleinigkeit an: p. 151f. wird die Häufung der Synonyma
als ein Merkmal der jüdisch-griechischen Prosa bezeichnet, aber sie ist auch
dem Polybios nicht. fremd.')
Wo immer man die bellenistische Kultur angreift, bieten sich Probleme
(über Probleme; wir müfsten jedoch froh sein, wenn wenigstens der Rohstoff
genügend hergerichtet wäre. Am hosten sind wir noch daran für die neu-
testamentliche Grammatik. Aufser den schon genannten Gesamtdarstellungen
von Winer-Schmiedel und Blafs (s. oben p. 414) sind noch einige Spezial-
arbeiten zu nennen.
Unzugänglich ist mir die ungarische Abhandlung von
J. Erdös, Über die griechische Sprache des Neuen Testaments. Egye-
temes Philologiai Közlöny. XXV (1901) 107-123. 197—207.
Mit einer Binzelheit, nämlich mit dem Gebrauch der Präpositionen in
den historischen Büchern des N. T. beschäftigt sich
A. Theimer, Beiträge zur Kenntnis des Sprachgebrauchs im Neuen
Testament. Progr. Horn (Österreich) 1896. 40 8. und 1901. 48 82)
Dieso beiden Programme enthalten schr reichhaltige Belogsammlungen (I. eis,
dv, &4, II. Die übrigen Präpositionen) und geben ein gutes objektives Bild
von der Anwendung der Präpositionen; von sprachgeschichtlichen Erörte-
rungen hält sich der Verfasser zurück. Gewünscht hätte man noch statisti-
sche Übersichten, wie sie in ähnlichen Arbeiten (s. 2. B. die Schriften von
8. Brief und H. Diel) mit Nutzen beigefügt sind.
Noch spezieller ist die Arbeit, von
E. Bröse, Die Präposition &rd 1. Kor. 11,23. Theol. Studien und
Kritiken. 1898, 351—360.
Aus Anlafs der angeführten Stelle wird auch der Sprachgehrauch von zug,
nd und dx erörtert
1) 8. Verf. Die griech. Sprache p. 195,
2) Referat in der Zachr. .d. Bst. Gymn. 1898, 6661.
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 419
Was die Lexikographie betrift, zu der in den oben schon genannten
Allgemeineren Arbeiten Deifsmanns u. a. wirbtige Bausteine herbeigeschaft,
worden sind, so darf man wohl bald darauf hoffen, dafs uns Deifsmann als
der Berufenste ein Lerikon des Neuen Testaments schenken wird. Einst
weilen wird das trefliche Work von
J. H. Thayer, A Greck-English Lexicon of the New Testament, being
Grimm’s Wilke's Clavis Novi Testamenti translated reviscd and enlarged.
New York, Harper 1896. XIX, 7378. 40.
am besten geignet sein, uns übor den neutestamentlichen Wortschatz zu
unterriehten.‘) Das Buch von
6. Heine, Synonymik des neutestamontlichen Griechisch. Leipzig,
Haberland 1899. XXIV, 222 52)
verfolgt praktische, nicht wissonschaftliche Zwecke. Endlich seien die Notizen von
A. Deifsmann, Anathema. Zschr. £.d. neutest. Wiss. II (1901) 342
und
A. Dieterich, Eiayyeluorig. Zschr. 1. meutest. Wiss. I 336-838
erwähnt, weil darin dargethan wird, dafs auch so exquisit ‘biblische? oder
“Kirchliche” Wörter wie dvds == Flach und eduyeliorig in der Sprache,
der “Heiden” gebraucht werden.
Mit der blofsen Feststellung der Bedentungen zweier neutest. Wörter
begnügen sich
W. Wrede, Merdvore. Zschr. £.meust. Wiss. I (1900) 66-69
und
E. Preuschen, Zivonnos Eph. 3, 6. ib. I Böf;
für das erstere wird die Bedeutung "Bufse’, für das zweite die von ‘Mit-
Sklave” wahrscheinlich gemacht.
Da die Schriften des N. T. auch in sprachlicher Hinsicht keine völlige
Einheit. bilden, so sind Untersuchungen über sprachliche und. stilistische
Besonderheiten der einzelnen Teile nicht so bedoutungslos, wie Schmiedel
in Winers Grammatik p. 3 anzunehmen scheint: man vgl. 2. B. gerade die
Hebraismenfrage. Im Buche von
P. Wernle, Die synoptische Frage (Freiburg, Mohr 1899)
ist daher mit Recht die Sprache der 3 synoptischen Evangelien stark in
den Vordergrund gerückt worden, und man kann sich in dem. trefflichen
Bach auch über die sprachliche Seito des synoptischen Problems sehr gut
orientieren.
Unter den einzelnen Schriften des N. T. hat sich im übrigen Sprache
und Stil des Lukas der meisten Beachtung erfreut; vgl.
M. Krenkel, Josephus und Lucas. Der schriftstelerische Einflufs des
jüdischen Geschichtsschreibers auf den christlichen. ig, Hüssel 1894.
XII, 353 5.)
Th. Vogel, Zur Charakteristik des Lukas nach Sprache und Stil.
Leipzig, Dürr 1897. 498. 2. Aufl. 1899. 70 84)
1) Vgl. die Rezension von Deifsmann, (ött. gel. Anz. 1898, 920-928,
2) Rezensionen von Ph. Wober, N. phil. Rundschau 1899, d11—418, und im
Lit. Centralbl. 1808, 1205 f.
3) Von mir in meinem früheren Bericht (IF YT) überschen,
4) Rezension von Dracseke, Wachr. f. klass. Phil. 1808, 201-205. — B. im
LCBL. 1808, 130.
II. Referate und Besprechungen
.H, Ropos, An observation on the style of St. Luke, Harvard Stu-
dies in Olass. Philol. XIL, 299—305,
Im Buche von Krenkel interessiert uns vor allem der Abschnitt, der
Josephus’ Einflufs auf die Sprache des Lukas behandelt (283386); die
Untersuchung giebt — abgesehen von den syataktischen Bemerkungen 8.324.
ine Übersicht über dasjenige, was im Wortschatz dem Josephus, den
LXX und dem Lukas gemeinsam und was verschieden ist. In ähnlicher
Weise wird auch in Vogels Buch der Wortschatz des Lukas behandelt
(48); os ist eine troffliche Darstellung von Lukas’ Sprache und Rtil, die
man mit grofsem Nutzen liest. Die sprachliche Eigenart des Lukas tritt
durch diese eingehende Behandlung in klarster Weise hervor. Vogel ist
kritischer als Krankel: or lchnt es ab, 2. B. aus don loxikalischen Überein-
stimmungen zwischen Josephus und Lukas eine Benützung jenes durch den
letzteren zu folgern. Freilich scheint mir auch Vogel nicht immer konse-
quent in seinen Folgerungen, wenn er z. B. aus dem Wortschatz des Lukas
Vertrautheit mit Hippokrates (71) und Belesenheit in den LXX folgert (53).
Ich vermisse überhaupt in manchen prinzipiellen Punkten eine gewisse Klar-
heit und Bestimmtheit, so z. B. in der Hebraismenfrage.
Die Thatsache, dafs Lukas’ Sprache im Gegensatz zu der sonstigen
‚Kocvrj der Bibel den Einflufs attischer Bildung verrät (23 #), wird im Buche,
‚Nordens p. AB5ff. (s. oben 409) in hübscher Weise illustriert. Ropes end-
ich bespricht eine einzelne Eigentümlichkeit von Lukas’ Stil, die Vorliebe
für Var des Ausdrucks,
Auch der Stil des Paulus hat zu lebhaftem Gedankenaustausch Anlafs
eben, vgl
EEE Weifs, Beiteige zur Paulinischen Rhetorik. Thool. Studien, B. Weite
dargebracht. Göttingen (1897) 165—247.
©. F. 6. Heinriei, Zum Hellenismus des Paulus. In Meyers Kom-
mentar zum Nenen Testament. VI. 8. Aufl. (Göttingen 1900) 436—458
Während Norden den paulinischen Stil für unhellenisch hält, betonen
(ie beiden Gelehrten (besonders Heinriei polemisiert gegen Norden), dafs
jener sehr wohl aus griechischen Stilmitteln zu erklären sei; wie in der
Sprache, so darf man auch im Stil nicht vorschnelle Schlüsso auf fremden
Geist ziehen, bevor man nicht den hellonistischen Stil im Zusammenhang
untersucht hat $o macht Heinriei z. B. darauf aufmerksam, dafs sich die
feierliche und umständliche Stlisierung in den referierenden Stücken I. Thess
1-3, Röm. I, 8—16 und II. Kor. 8. 9 auch in gewissen kleinasiatischen
Inschriften der augusteischen Zeit finde. Ich begnüge mich hier, noch auf
die lichtvolle Besprechung der genannten Arbeiten und die Auseinander-
setzung mit Norden bei Deifmann, Theol. Rundschau V (1902) 65—69
Obwohl nicht streng zu unserem Thoma gebörend, so sei doch zum
Schlufs dieser Betrachtungen auch der Aufsatz. von
W. Nestle, Anklänge an Euripides in der Apostelgeschichte. Philologus
LIX (1900) 4657
genannt; im Prinzip handelt es sich ja um ähnliche Dinge. Mir scheint
Nestlo mit seinen „Anklängen“ über das Ziel hinauszuschiefsen: die Remi-
niscenzen sind doch zu vag, um irgend welche Schlüsse zu gestatten.
In, sachlicher und sprachlicher Beziehung hängen mit dem Neuen Tosta-
Albert Thamb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 421
ment aufs engste die Erzeugnisse der aufserkanonischen und frühchristlichen
Litteratur zusammen. Sie habon eine treffliche grammatische Bearbeitung
gefunden durch 2
H. Reinhold, De graccitate patram apostolicorum librerumgue apo-
ryphorum Novi Testamenti quaestiones grammaticae. Dissert. Hal. XIV
(1898) 1—113.
Ich habe mich über die Abhandlung schon an anderem Orte gekufsert‘)
und bebe hier nur hervor, dafs sie eino wertvolle Erginzung zur Grammatik
des Neuen Tostamentes ist; wir lernen daraus den sprachlichen Zusammen“
hang beider Textgattungen kennen, schen aber auch, dafk die Sprachform,
die durch den aufserkanenischen bezw. frühehristlichen Schriftenkreis ver-
treten ist, im grofsen und ganzen eine etwas jüngere Entwicklungsstufe der
Komj_ voprüsontiert. Reinhold hat seinen grammatischen Untersuchungen
sine Einleitung vorausgeschickt, worin ar Zeit, allgemeinen Charakter und
Überlieferung der behandelten Texte in einsichtiger Weise bespricht: für den
Sprachforscher ist «s von höchstem Wort, dafs nicht ein normalisierter Text,
sondern unmittelbar die handschrifliche Überlieferung zum Ausgangspunkt
sprachlicher Boobachtungen gemacht wird. Auch über die Ausgaben seiner
Texte orientiert uns der Verfasser; es würde zu weit führen, wollte ich
auch über Ausgaben der apokrgrhen und frühehristlichen Litteratur einzeln
berichten. Durch Sammelworke, wie die „Texte und Untersuchungen“ von
Harnack und Gebhardt, die „Texts and "Stndies“ ed. by J. A. Robinson
(Cambridge), die Acta apostolorum ed. Lipsius und Bonnet ist für Kon-
zentrierang dieser Texte gesorgt. Auch kann man sich über die einzelnen
Ausgaben etwa aus dem Lehrbuch der Patrologie von Bardenhewer (2. Aufl.
1901) unterrichten. Nur eine bequame Textausgabe dor apokryphen Evan-
gelien sei besonders genannt:
Antilogomena. Die Reste der aufserkanonischen Evangelien und
ürchristlichen Üborlioferungen, horausgeg. und üborsotzt von E. Prouschen.
Giofsen, Rickersche Verlagsbuchhandlung 1901. VIII, 175 8.
Für dio Kenntnis der späteren Kouer (4.—6. Jahrh.) erinnere ich noch-
mals an die Dissertation von Compernafs, die ich (nachträglich) schon in
den IF (Anz) IX, 161 angeführt habe. Für das 5. Jahrhundert kommen
weiter in Betracht:
Calliniei de vita 8. Hypatii liber od. seminarii philolog. Bonnensis
sodales. Leipzig, Teubner 1895. XXIL, 188 8.
4. Nuth, De Marci disconi vita Porphyrüi quaestiones historicae ob
grammaticae. Diss. Bonn 1897. 64 8.
Der letztere Varf. behandelt 8. 34-60 die sprachlichen Eigentümlichkeiten
seines Autors, die ein stark vulgärgriechisches Gepräge haben; über die
Sprache des Callinicus kann man sich ein Urteil bilden aus dem Index
verboram (p. 120—178) und dem Indiculus observationis grammaticae
( 178-188) der genannten Ausgabo. Lateinische Entlchnungen wie
mgeudedo, Formen wie Zninv (dor. zu mwöogcu, vgl. auch Reinhold a. a. 0.
P. 78) und dnevkpuuu (Inf. Aor), Konstruktionen wie Ir mudöder, dd rire,
däv c. Ind. kennzeichnen den sprachlichen Charakter jener Schrift. Von ge-
ringerer Bedeutung ist:
2) In meiner Rezension IP (Anz) XII 408.
422 ML. Referate und Besprechungen
The ocolosiastical history of Eragrius with the Scholia. Ed
with introduction, eritical notes and indices by J. Bidez & L. Parmentier.
Londfn, Methuon & Oo. 1898. XX, 286 8.
Die Ausgabe ist mit einem Index Graceitatis verschen (p. 259—285). Die
Sprache dieses Kirchenhistorikers ist stark archaisierend; die lebende Sprache
kommt nur gelegentlich zum Durchbruch, s0 x. B. in den spürlich verman-
deten lateinischen Lehnwörtern.
A. Duwe, Die Attraktion des Relativpronomens bei Prokop von Caesarea.
Progr. Jever 1898. 18 8.
bietet: eino übersichtliche Zusammenstellung, woraus sich wiederum die Ab-
hängigkeit Prokops von klassischen Vorbildern ergiebt: mit der lebenden
Sprache hat das nichts zu thun — abgeschen etwa von einer Wondung wie
dE Grau = dx rodrov (v0d yeövov) & (p. 9).
A. Rüger, Studien zu Malalas. in Beitrag zur historischen Syntax
und zur Quellenkritik des Malalas. Kisingen 1895. 56 8. 89%)
ist mir bis jetzt unzugänglich. geblieben.
Über weitere Studien, die uns vom Thema weg und ins Mittelgriechische,
führen würden, soll an anderem Orte berichtet werden. Doch sei noch auf
die hübsche, wenn auch nicht originelle und nicht ganz einwandfreie Cha-
rakterisierung der frühbyzanfinischen Sprache aufmerksam gemacht, die sich
in dom Werke von \4 Egrakuorng, Torogle ing Romosdns I (Athen
1901) p. 312—320 findet.
w.
Nachdem wir die Arbeiten durchmustert haben, welche einzelne Teile
und Stücke aus der Entwicklungsgeschichte der hellenistischen Sprache be-
handeln, mögen den Schlufs unserer Betrachtung diejenigen Arbeiten bilden,
welche Geschichte und Grammatik der Kowij in ihrer ganzen Entwicklung
zu umspannen suchen und allgemeine, die ganze Sprachperiode betreffende
Fragen erörtern. Die umfassendste Aufgabe hat sich
A. N. Jannaris, An Historical Greek Grammar, chiefly of the Attie
Dialokt as written and spokon from classical antiquity to the present time.
Founded on aneient texts, inseriptions, papyri and present Popular Greek.
London, Macmillan 1897. XKXVIIL, 737 8.
gestellt”); man darf füglich den Mut bewundern, womit der Verl. an sein
Aufgabe horangotreten ist: deun or will nicht weniger geben als eine auf
den Quellen beruhende Entwicklungsgeschichte der griechischen Laute, Formen
und syntaktischen Gefüge von den ältesten Zeiten zum Attischen, von da
zur Kowj und zum Neugriechischen. Ich will nicht ausführlich nochmals
wiederholen, was ich schon a. a. 0. gesagt habe, sondern fasse mein Urteil
kurz zusammen: das Werk steht sprachwissenschaftlich zwar keineswegs auf
der Höhe, birgt aber gerade für die Kowy und das Mittelgriechische ein so
reiches Delogmaterial aus Papyri, Inschriften und Schriftstellern, wie es sich
in keinem andern Handbuch findet; darum wird os gerade der Papyrus-
forscher oft mit Nutzen zu Rate zichen. Dieses Lob mufs auch einem an-
1) Rezension von Patzig, Byz. Zach. V, 350-356.
2) Vgl. die Rezonsionen on Krumbacher, Byz. Zachr. VIL, 221-223 und von
mir im Lit. Cantralbl. 1696, 308--307.
Albert Thumb: Die Forschungen über die hellenistische Sprache 423
dern Werk gespendet werden, das übrigens schon bekannt genug ist, nämlich
dem Buch von
K. Distorich, Untersuchungen zur Geschichte der griechischen Bprache
von der hellenistischen Zeit bis zum 10. Jahrh. n. Chr. Leipzig, Teubner
1898. XXIV, 326 8. (= Byz. Archiv 0.3)
Trotz mancher Flüchtigkeits- und Unterlassungssünden und. trotz. mancher
methodischen Fehlgrifle — Punkte, die in den unten genannten Rezensionen
besprochen sind — gehört das Werk zu den wichtigsten Veröffentlichungen,
welche während der letzten Jahre über die Kor) erschienen sind. Was es
besonders auszeichnet, ist die enge Verbindung der Kowj-Studien mit den
Ergebnissen der neugriechischen Sprach- und Dialektforschung: Dieterich
will die Entwicklung des Neugriechischen bis zu seinen ersten Keimen vor-
folgen, und bei diesem Versuch hat sich so recht gezeigt, wieriel Ne
griechisches in der Koi steckt, nachdem schon Hatzidakis in derselben die
Wurzeln des Neugriechischen erkannt hatte. Dem Altphilologen, der dieses
Buch durchstudiert, wird durch dasselbe klar ad ogulos demonstriert, dafs
man zu einem richtigen Verständnis der Komij der Kenntnis neugriechischer
Sprachgeschichte nicht entraten kann — eino Überzeugung, der ich selbst,
seit Jahren Ausdruck zu vorleihen bemüht war. Dor wichtigen sprach-
geschichtlichen Folgerung dos Verfassers, dafs an der Entstehung des Neu-
iechischen oder vielmehr au der Gestaltung der Kowij Kleinasien und
igypten den Hauptanteil haben, kann man im wesentlichen zustimmen,
ohne daraus den „barbarischen“ Ursprung des Neugriechischen folgen zu
müssen; ich vorweise auf meine modifiierenden Bemerkungen a. a. 0. (Ba.
Zachr. IX). Wie schwierig und problematisch üborhaupt die Frage des nicht-
griechischen Einflusses ist, zeigte bereits die Bosprechung der Semitismen
im Nouen Testament; die ganze Frage ist in meinem Buch (s. u.) ausführ-
lich behandelt worden. Mit den „Latinismen“ der Kowvrj ist es nicht anders:
man mafs sich hüten, vorschnell’ lateinische Vorbilder anzunehmen; denn in
vielen Fällen der Überoinstinmung ist schwer zu entscheiden, auf welcher
Seite Vorbild oder Nachahmung besteht. Eine solch vorsichtige und zurück-
haltende Behandlung dieses Problems findet man bei
Guil. Schulze, (racca Latina. Univ.Progr. Göttingen 1901. 25 8.
worin ein reiches Material von Übereinstimmungen des Spätgriechischen und
Spätlateinischen (sus Namenbildung, Syntax und Wortbildung) dargeboten
wird: der Vorf. neigt dazu, lieber dem Griechischen als dem Lateinischen
die Priorität einer neuen Bildung zuzuschreibon.
Einzelne Ausschnitte der Kowf-Grammatik pflegen meist im Anschluls
an die Inschriften, Papyri und Autoren behandelt zu werden, und solche
Arbeiten sind bereits im Verlaufe unseres Berichtes verzeichnet worden.
Sonstige monographische Behandlung von derlei Dingen hat nur ganz selten
stattgefunden.
So ist eine nicht unwichtige Einzelfrage des hellenistischen Lautsystems,
die Beseitigung der alten Vokalquantität, worauf der nougriechische Zu-
stand beruht, jüngst wieder von
1) Aufser meiner Rezension in der Bya. Zachr. (21 vgl. Proger, Bl
£.d. Bayr. Oymn.-Schulwesen 1890, 804-606, Hatzi ött. gel. Anz. 1890,
806-828, W. Schmid, Wschr. £. klads, Phil. 1809, 608-813. 640-850, Blafs, Theol
Lik-Zig. 1890, 305, Parnot in der Hev. erit. 1900 (I), 288-205,
424 I. Roforate und Besprochungen
T. N. Xarfıödsıg, Ilgl coD gedvov che rodecas rig mgoogälas dv
Fi Aldovunf; yiesop. Mönwa XII (1901) 247-261
wörtert worden; er kommt — nach Ausscheidung der ihm unzutreffend
scheinenden Belege — zu dem Ergebnis, dafs der Unterschied von Länge
und Kürze wenigstens in der „offiziellen“ Sprache sich bis ins 3. Jahrhundert
behauptet habe; dafs eine Änderung des alten Zustandes zuerst aufserhalb
des griechischen Mutterlandes bogonnen habe, wurde auch von mir (Die
griech, Sprache p. 143. 150) angenommen.
Ein Thesaurus der griechischen Sprache, in welchem insbesondero der
Sprachschatz der hellonisischen Zeit zu besserer Geltung kommen würde,
ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Einstweilen zeigt uns die grols
angelegte Monographie von
H. Diols, Elomentum. Fine Vorarbeit zum griechischen und lateinischen
Thesaurus. "Leipzig, Teubner 1899. XVI, 93 8,
wie reich die Geschichte des einzigen Worlas araıyriov ist; sio zeigt vor
alleın auch, wie der Hollonismus mit seinen mannigfachen Kulturbedingungen
das überkommene Sprachgut weiterentwickelt und mit neuem Inhalt erfüllt
hat, bis schliefslich z. B. das Wort ororgeiov in die byzantin. und neugriech.
Bedeutung ‘Dämon, Gespenst" übergegangen ist. Auch Deilimann hat die
Geschichte dieses Wortes mit besonderer Beziehung auf das Neue Testament
behandelt (in Artikel „Elements“ in der Hneyelopacdia Biblise IT (1901)
19581263); or ist unabhängig von Diels zu gleichem Resultat gekommen.
In diesem Zusammenhang ucane ich auch den lerikalischen Aufsatz, den ich
don jüdisch-christlichen Wochentagsnamen gewidmet habe, vgl.
A. Thumb, Die Namen der Wochontage im Griechischen. Zschr. £
deutsche Wortforsch. I (1900) 163—173.
Ich habe darin die ältesten griechischen Zeugnisse für die Woche und ihre
Tage aus Papyri, Inschriften und Schriftstellern zusammengestallt. In der
Beurteilung der Zeßeorh Auge, worin ich den Vorläufer der Kuguexi) pl
sche, bin ich zu meiner Froude mit Deifsmann, Bible Studies p. 218, zu-
Sammengetroffe.
Eine Geschichte der Kor steht noch aus; wenn auch die auf diesem
Gebiet geleistete Arbeit nicht unbeträchtlich ist, so fehlen doch noch schr
viele Vorarbeiten, ohno die man jene Aufgabe nicht völlig lüsen kann. Bis
jetzt ist es nur möglich, Abrisso zu geben oder die Wege der künftigen
Forschung vorzuzeichnon. Was das erstere betrift, s0 darf der Artikel von
@. A. Deifsmann, Hellenistisches Griechisch. Realuneyklopädie für
protestantische Theologie. 3. Aufl. VIT (1899) 627—639
nicht unerwähnt bleiben, weil er über Begriff und Wesen der Kowij (mit
besonderer Berücksichtigung der Bibel) kurz und gut orientiert.
Ich selbst habe endlich versucht, Methode und Probleme der Komi-
Forschung zu skizzieren, wobei einige wichtigere Fragen aus der Geschichte
und Grammatik der hellonistischen Spracho teils auf Grund dos Geleisteten
dargestellt, teils auf Grund eigener Untersuchungen weitergeführt wurden. Vgl
A. Thumb, Die griechische Sprache im Zeitalter des Hellenismus.
Beiträge zur Geschichte der Kowj. Strafsburg, Trübner 1901. VEIT.
275 8.
In Betreff der Methoden lag es mir besonders am Horzen, den engen Zu-
summenhang von Kuwj-Forschung und neugriechischer Sprachforschung im
Albert Thumb: Die Forschungen über die hell
istische Sprache 425
ganzen und im einzelnen nachzuweisen, und ich hoffo, dafs os mir gelungen ist
zu zeigen, wio schr die Beschäftigung mit dem Neugriechischen die Kowij-
Studien zu fördern vermag. Indem ich im übrigen auf die wichtigeren Be-
sprochungen meines Buches verweise?), begnügo ich mich, durch Anführung
der Kapitelüberschriften den Inhalt meines Buches anzudeuten: I. Begriff
und Umfang der Kowi,, Allgemeine methodische Fragen. II Der Unter-
gang der alten Dialekte. III. Die Reste der alten Dialekte in der Kor,
IV. Der Binflufs nichtgriechischer Völker auf die Entwieklung der helle-
nistischen Sprache. V. Dialektische Differenzierung der Korwjj. Die Stellung
der biblischen Gräcität. VI. Ursprung und Wesen der Kom. Über das
Thema des 5. Kapitels hatte schon vorher auch
T. N. Kurkidünıe, Tg) vie momling nagadbnng rg Hlnvindg yadaans.
"40nv& XI (1899) 389-393
{roßfonde Bemerkungen gemacht, in denen er zeigte, dafs sowohl die alte
Überlieferung wie auch die neugriechischen Dialekte auf eine dialektische
Differenzierung der alten Kor) weisen. Das wichtige Problem über den
Ursprung der Kowij ist gleichzeitig mit dem Erscheinen meines Buches
durch
P. Kretschmer, Die Entstehung der Kowij. Sitzungsber. d. Wiener
Akad. 143. Bd., ar. 10. 1900. 40 8.
behandelt worden.)
Die These, welche der Verf. schon früher ausgesprochen hat, wird hier
noch schärfer formuliert: dafs die Kowij „weder Attisch, auch nicht ver-
derbtes Attisch, noch Tonisch ist, sondern eine merkwürdige Mischung der
verschiedensten Dialekte“ (p. 6). Ich habe in meinem Buch (Kap. VI) mich
bereits mit der ursprünglichen (milderen) Formulierung anseinandergesotzt
und bin darin zu der Überzeugung gekommen, dafs Krotschmers Hypothose
über die Entstehung der Kot); abzulehnen sei; ich selbst habe den Stand-
punkt vertroten, dafs das Attische die Grundlage der neuon Sprachform ist,
allerdings einige ionische, aber mur ganz unbedeutende dorische u. a.
dinlektische Züge beigemischt' sind. „Aber freilich zu einer unbefangenen
Untersuchung hat sich Thumb nieht aufschwingen können“ bemerkt Kretschmer
in seiner Rezension meines Buches, die er mit einer Selbstanzeige seiner
Schrift verbunden hat. Soriel ich sche, hat Kretschmers Hypothese bisher
auch von anderer Seite keine Zustimmung, wohl aber entschiedenen Wider-
spruch gefunden, so z. B. von W. Schmid, Wachr. f.d. klass. Phil. 1901,
596 f. Auch mich hat das Studium der Kretschmerschen Abhandlung nicht
überzeugen können, dafs des Vorf’s These richtig, die meino falsch sei, so
Schr ich mich freue, mit Kretschmer in vielen Einzelheiten zusammenzustimmen.
K. scheint mir in mancher Beziehung wieder in den Fehler der einstigen
1) Heweling, Muscum VIIT (1901) nr. 12; Ph. Weber, N, phil. Rundschau
1801, 90-107; Kretschmer, D. Lit-Zeitung 1301, 1048-1083; W. Schmid, Wschr.
£, kl, Philol. 1901, 861-565: J. Schmitt, Indog."Forsch. (Anz) XII (1801) 08-81;
H. Bernot, Rev. eritique 1001 (I) 347351: I. Meister, Berl, phil. Wache, 1001,
1427-1431; Wendland, Byz. Zschr, XI (1901) 1s4--191; Deifsmann, Theol, Lit
Zeitung 1901, 684080. — Ausführliche Inhaltsangaben bei Schwyzer, N. Jahrb.
5.4. klasn, Alt. VI (1001) 293-248 und Ciardi-Dupri, Bessarione 1901, fase, 61.463.
%) Rezensionen von K. Dieterich, Wschr. f.klass. Philol. 1901, 281285, Weud«
Hand, Byz. Zechr. XI, 181-191
426 I. Referate und Besprechungen
„Archtomanen“ zurückzufallen, die für jede neugriechische Erscheinung An-
kutıpfung an einen alten Dialekt suchten: so soll z. B. die neugr. Betonung
Apäyave) u. d. oder dvdgdmo: aus dem Dorischen (Beßov, dvögdnor nach
den alten Grammatikern) in die Kowıj gelangt sein, obwohl doch zu dieser
analogischen Accentverschiebung immerfort ein Anlafs in den Formen
Ypäyanelv), dv)9ecrov üvögdmovs üvdgemeu gegeben ist. Was soll man
demn mit der neugriech. Betonung des Gen. &{»)9gurov anfangen, die doch
Sicher ohne einen altdislektischen Stützpunkt ist? Über das Alter der neu-
griechischen Betonung Zgüyes, &vöghmor wissen wir nichts, d.h. wir wissen.
nicht, wie die Kowfj betonte — und schon darum ist die Verknüpfung mit
dem Dorischen prekär. Um so merkwürdiger ist os, dafs K. auf die An-
wendung seiner Methode gegenüber den hellenistischen Formen xuvopvins,
ageien u. dgl, die in Inschriften, Papyri und vulgären Texten wie LXX
und N. T. bogegnon?), verzichtet und gerade hier nicht Tonismen, sondern
selbständige Analogiebildungen (nach yAßcoc: yAdcans) annimmt (p. 30),
obwohl doch die gesamte Tendenz der Kowı; vielmehr auf einen Ausgleich
der Vokale hinweist (vgl. Die griech. Spr. p. 70).
Es würde den Rahmen dieses Berichtes überschreiten, wollte ich auf
die einzelnen Diferenzpunkte zwischen Kretschmers und meiner Auffassung
igehen; übrigens habe ich die meisten dieser Punkte schon in meinem
Buche zur Sprache gebracht, da mir schr wohl bewufst war, welche helle-
nistischen und neugriechischen Spracherscheinungen eventuell für eine These,
im Sinne Ks. herangezogen werden könnten. Ich glaube aber, dafs statt
eines Streites um Hypothesen die Kof-Forschung doch zunächst andere
Aufgaben hat: sie mufs vor allem weiteres Material sammeln, sichten und
prüfen, damit die Probleme der hellenistischen Sprachgeschichte auf mög-
lichst. breiter Grundlage behandelt werden können. Der Zeitraum, über
dessen Litteratur wir berichtet haben, zeigte einen erfreulichen Aufschwung
der Korwr-Studien, wie schon der Umfang unseres Berichtes zu zeigen ver-
mag — hoffen wir, dafs das Interesse an diesem Forschungsgebiet auch
künftighin zunehme und sich in recht vielen Einzeluntersuchungen bethtige
Autoron-Register.
Allen W. €. 417. | Crönert 308. | Gebhardt. 481.
Burdenhower 431. Cumont 403 | Gradenwitz 401
Bidez 1. 422. Deifsmann G.A. 398. 414. | Green 414,
Birke 0. 410, 413. 419. 424 | Grege GR. am.
Blass;F.401. 412.613. 414. | Diel H. 410. Grenfell 400.
Bonnet 481. Diels H, 401. 424 Harnack 421.
Bronous d. 406. Dieterich A. 418. | Hatzidakis G.N. 404. 424.
Brief 8. 408. Dieterich K. 428. 425.
Bröse E. 418. Dürr K. 408, | Heberdey R. 408.
Brun A. 417. Duwe A. 428. Heine 6. 419.
Burcsch K. 408 Epralidens A. 422 Heinrici 0. F. G. 420.
Chabert 406, Erdos 3. 418. Hilgenfeld A. 418.
Compernass 421, Fritz W. 408. | Hogartk 400.
D) Die Belege dafür («. Vert
al bie jet bekannt it; s0 habe ich ir 4, B aus dem lotrien Heft des Bull. de
Sorrenp, hell, (KAIV, 397 nr. 71) wieder aderßlne zdeıw (auf einer bithynlachen
SER au Kal) mtr. Für die Deursfung dieser Pornsn echt mir
richtig, daf ie vor allem in der Kinfufesphäre des nischen Dinlckteyorkomm
Seymour de Ricei: Bulletin Gpigraphique de Y’Bgypte romaine
Hübachmann H. 408. | Nostlo E. 418. 417.
Hunt 400. Nestle W. 420.
Jannaris A. N. 49. Niese B. 500.
Kaibel 6. 406. Norden E. 408,
Kalinka. 408. Nuth A, dar.
Kennedy H.H.A. 308.416. | Omont 404
Konyon F. &. 418.
Kern 0. 402.
Knopf R. 41. 418.
Korsunski J. 410.
Parmentier L. 42.
Podlaka A. 416.
Proger Th, 408.
Preuschen E. 419. 421.
Kodtog 404, Radermacher L. 400. Di.
Kraus 8. 406, Reinhold H. 41.
Krenkel M. 819. Robinson J. A. dat.
Kretschmer P. 436. Ropes J. HL 430.
La Roche 3. 410. üger A. a.
Latyacher W. V. 403. | Schlatter A. dor.
Lermm 0. von db. Schmid W. 406
Lidzbaraki M. 407. Schürer 401,
Lipsius 481. Schulze W. 428
Lioyd R. 1. 416. Schweizer (Schwyzer) E.
Löw 3. 406. 02. 404.
Mayaer.E. 399. Soltan W. 417,
Meisterhane 404. Spiegelberg W. 408.
Moulton 3. H. 416. Swolo H. B. aiı. 418.
Marburg, Juli 1902.
427
| Thnckeray Mt. St. 3. 611
| Tnaper 37. a,
Theimer A. di8.
Thumb A s0T. 400. 416.
De
Tiger 6. 40.
Vdan 2. 400. 06
Vogel Mi. at
Volker #. au0
Wehofer Th. M. 41
Wei Bus
Weil 3. 40.
Welhauen da.
Wendland B. 41.
Werte Ruin
Weney dor
Wünmowitz U. von 400
Wilcken U. 861. 300. die
Witkomski St don
Wrwde W. a0
Wenderer dio
Wünsch R. 400
Zahn Th. 48
Albert Thumb.
Bulletin &pigraphigue de YEgypte romaine.
Inseriptions greeques (1896—1902).
M. Cichorius ayant 616 oblig6 par ses occupations do rononcer h rödiger,
(comme il Yayait espörd co bulletin &pigraphique, M. Wilcken, sachant que
je preparais un Corpus des inseriptions gresguos ot Jatines de YEgypte, ma
fort aimablement ofert de remplacer le savant dditeur de In colonne Trajane.
Jo suis heureux que M. Wilcken, en confiant uns chronique pöriodique &
un travailleur frangais, ait ou Yocrasion d’affirmer lo caractkre international
de Y’Archio für Papyrusforschung.
Ce premier bulletin contient lo texte des insoriptions greeques d’6poquo
romaine publides depuis 1896. On y trouvera de plus quelques textes
inddits, plusieurs inseriptions puhlides entre 1890 ct 1895 dans des ouvrages.
peu accossibles et deux ou trois inseriptions connues depuis. longtemps,
mais au texte desquellos Jai pu apporter quelgues modifications importantes
Vai röserv6 pour des bulletins ulterieurs:
1° In riche serie des inseriptions chrötiennes, beaucoup moins intär-
essantes en göndral quo les inseriptions impöriales.
2° Les inseriptions Iatines, qui sont depuis longtemps rdunies dans lo
volume III du C. L L. (auctarium, supplementum, additamenta ete.)
Vai donnd pour chaque inseription Io lieu et souvent In date do la
decouverte, Vemplcement actucl, Ia bibliographie et le texte en mimusculos;
je mai indiqud les variantes des difirentes copies que tris rarement. ot
Ei
428 II. Referate und Besprechungen
quand cela m’a paru absolument neessaire; de meme, et Ögalement pour
Geonomiser Ia place, jai reduit lo commentaire & un striet minimum.
Jo tiens & remereier jci publiquement de leur liberalit£ h mon ägard
M. Jouguet et M. Milne qui miont communiqud, tant en dessins, quien pho-
tographies et quen estampages, plusieurs centaines dlinseriptions. grecques
rocueillies par eux en Epypie. Cest gräce h ces deux sarants, quo eing
fois sur six le texte ici publi6 diföre en quelque point du texte adopte
par Yöditeur anterieur de Vinseription.
Tai övitö autant que possible Yabus des abröviations; je mai admis,
pour les periodiques que les suivantes:
BSAAlex. = Bulletin de la socidd archislogique d’Alezandrie (1698-1908, 4vol)
Blink. — Bulletin de Ulnsetut Eayptien
EB Z Ioumal of Hellnie adkr
= Bulietin de eorrespondance Hellinique
CitAcinser. = Comptes-rendus der Mances de ’Acadimie des Insriptions
T Rente archelagique
'ai abrögd Xautre part le titre de quatre volumes:
Mine, Hit, = History of Eoypt under Roman rule (London 1898 16)
Bott Nofice = Natiar der monumenis erpasa nu muskı Gres-Romain d’Alerandrie
(Alerandrie 1908 10)
Bott, Catal = Cntalague des menuments erposds au musde Gröco-Romain dlezandrie
(hlerandrie 1908 16%)
Jonguet, Speeimen =» Feuille sp&imen » degyptus« parue en 1890 du reeueil Zn-
Eonengrnce ade roman artnet us ya PAcadämie ds
Imeriptlond
Tavais dabord Yintention de classer les inseriptions par ordre ge-
graphiquo; mais M. Wilcken m/a fait remarquer les avantages röcls quo
prisentait le classoment chronologigque „par empereurs ot jai modifiö en
Consöquence mon manuserit.
Jo ne vondrais pas Iaisser ignorer aux lecteurs do l’Archie tout ce
quo co modeste Bulletin doit & ia collaboration ofiaee et diseröte de
AM. Wileken qui Ya relu et annot® deux fois avant de Yenvoyor A Tim-
pression ot qui n’a cossö de mo prodiguer les conseils las plus surs at les
Plus dösintärossen
Tai signald par un astirisque les inseriptions infdites ot les quelques
vonvois bibliographiques quo jo n’ai pu verifer.
Auguste.
1. Philae 1896 [mus. Caire 9295] Stilo en granit rouge scide en
deux ot utilisde dans uno construction
Lyons, Borchardt, Erman ct Hirschfeld, Sitzungsber. Berl. Akad. 1896
1) Je mi pas done de nouvenu lo texte des inseriptions suirantes tris
connuca republieea en minuscules par Jouguet, Spreimen: pı 1, n. 2 = C. 1. Gr.
3683 — ISieltal. 10054; p. 2, n. 6 — 0.1.7. 46886, . 1186; p/3, m. 7m CL.L
I, 66883 p- 5, n. 18 «= C.1. Gr. 4680; D.7, 2.28 = CI.
RA.TX (887) p. 20a; p. 8, m. 26 — CI. Gr. a0
de cöt6 plos d'un texte inslgniicant d’Opoque romain
Iea tortes date.
4670; p
De plus sl
Bahia urec’soin low
Seymour de Ricci: Bulletin &pigraphique de Y’Egypte romaine 429
pp 469—482 (ef. p. 171 06 p. 398) aveo rois phototypies; Bayco, Aca-
demy 14 mars 1896, T. XLIX, n. 1245, p. 226, traduetion seulement;
Mahafiy, Altenaeum 14 mars 1896, p- 352 (ef. 31 mars 1896 p. 388)
copio de Borchardt (inde Crusius Philologus LV, 1896, p- 122); Maspdro,
CRAchnser. XXIV (1896) pp. 106-111 copie d'un arabe (inde Cagnat,
RA. XXIX, 1896, p. 140, n. 43, ef. p. 405 et Doren, Rev. erit. XLI, 1596,
p- 220); Ser. Ricci Ati del’ Accad. di Torino XXXI (1896) p. 678 (lo
latin sculament); Botti, BinstEg. VIIT (1897) p. 239; Milne, Carneis mas.
n. 12; Wileken, Acg. Zischr. XXXV (1897) pp. 70—80 (ef. p. 87) do so-
eonde main; Mommsen CIL. III, Suppl. pp. 2298-2300, n. 14147°; con-
sulter Mommsen, Gaius Cornelius Gallus dans Cosmopolis IV (1896)
pp. 544—551 ct sur lo texte hieroglyphiquo Schäfer, Aeg. Zischr. KXXIV
(1896) p. 91.
©. Cornelius On. F. Gallu[s eqJues Romanus, posi (}. post) reges |
a Onesare Deiwi f. deuietos prasfecifus AlezJandrene et Acgypti primus,
defectioni/s] | Thebaidis intra dies XV, quibus hostem vficit bis aJeie,
victor, V urbium expugnator: Bore[se]|os, Copti, Ceramices, Diospoleos
Megfales, Op]hieu, dueibus carum defectionum inter[ce]'ptis, exereitu
ultra Nili catarhacte[n transdJucto, in quem locum neque populo | Romano
neque regibus Aegypti [arma ante sJunt prolata, Thebaide communi om-
n{i]\um regum formidine subact[a], legfatis re]gis Aethiopum ad Philas
auditis eogfue] | rege in tulelam recepto, iyrannfo] Trfincontas]choe-
nundi(?) in fine Aethiopiae constituto, diefis] | patrieis et Nilfo adintJori
dKonum) dfedit). |
[Tieios Kopvijäos Tvalov vlog Terrlos Inev) "Poneiov, nerd
mv xardAvam tüv | dv Alyizro Basıllav agbros bb Kuiofapog dal]
tig Alyızrov xaraoradels, ıjv Onßalde &|mooräsun dv zevrexuidexe
üueguıg Ölg [dv zuplardäeı mur& ngeiros vurıjoug av Ti rodg M|yaudvag
zöv durirafautvom älsiv, növ[re ve mö]Asız rüs ubv d& Epödov, rüg db
&x molognifus] | xeruAnßduevos, Bogisw, Körrov, Kegauilv, Aös
a)öhıw weydkne, 'Opınon, xal av rie organıı ülmegcgas rov neragdisene,
üßdrov orpariajiz rig zuplıs =pö aurod yevonlvn, zul ouzasav
rifo] | Onfaide un bmoruyetouv rois Ausıredaw [ümordklus, desduenös
te mpioßeıs Aldıdzav dv Diliaız zul mgokeriev zupk tod Basıkdog
Alußdv, rölgavnöv re tig Touaxovrasgoivov rozapzials] | uds Ev Al-
Hıozlg wuraorisag, Deois marglioıs (ou -Yor), Nein GvvArrroge
Zagıseioie. [1020 a. C]
1 Ipcture trfiacontasJchoenund: est inceraine.
2%. Aboukir. Baso do statue.
Botti Rivista Quindicinale IV (1892) p. 8.
Zuwvisrag swway(... ) | nal meoorerisug | zb BL Kuinagos.
Tasks a. C]
Zvveyayeis oder ovayayds als „Vereinsvorstand“ bei E. Ziebarth, Griech.
Vereinswen, 8 2495. Also dhra eunajloyijecs) zu ergänzen.
3. Soknopaiou Nösos (Dim£h) [mus. Cairo 9202] Stäle. Krebs, Nachr.
Göt. 1892, p. 536 diapris un estampage de Brugsch et Aey. Zischr. XXXI
430 IL. Referate und Besprechungen
(1893) p. 33; Milne, Hist. p. 129, Fig, 87 photograrure st p. 183 facsi-
mile (= Milne, Fiches mss. u. 345); Jouguot, Carndis mss. n. 62 avec
Photographie.
Ma copie dune photographie de Jouguet.
"Taro Kuiougos Abroxga|rogos Beod dx Prod H olxodon | rod
megıßölou rd Deor xal xvol|o Zoxvoreior mugd roCu) dx Nelkon |
5 zölens mgoßerosrnvorgägmv | sel rau yuramav za av riular
eiziv Ls Kaivagos Daplevid) x. [16 mars 24 a. C.]
5 1. meoßerouenvon
4. 5. 1 [mus. Alex. 68].
Botti Notice p. 144; Milne Fiches mas. n. 678; Botti Catal. p. 267,
n. 65 dderit seulement.
[Trio Aöroxgiropos | [Kjuiougog Beod vion | Zeßeoroo Bov-
5 Bdarlı] | zul Mdozlır?)e, Deote | wericois.. mov | Fouelov grodd-
unlfolev co re)izos | L xd Raisugos Balu)e(wod)(?) [mar 6a. C]
E
1.8.04. Pour Bouflderı cf. Hörodote II, 187. Ildezlırt) est nonvean.
5°. Alexandrie [mus. Alex. 76] Fragment de marbro complet en haut.
Milne, Fiches mss. n. 44; Botti, Calal. p. 272, n. 76 döerit seulement.
2. [40 in el eig m... |...g rov dad eis zlöRms]...|
2. röv doyiawepö[yer]...|...ı mode r& Fig (mienx que mgoarden)
5 duoyfejoeos] .."... [öxeidh B]onaidas "Hgexär|idov]...\...yRL Kuisagos
[aCı1—p.C.ı] dv Enası dvaor ... |... [re zul üyuög &r... | ...8
10 Tv dumm 4... |... [velounviands Aueloas]... |... [dhmoneväs
@x0M0W9037] ...}....ov Abe El ro...]. irfiktunge (mieux
16. que [ro dednevon) ... | ... orpdvp Er... |... wa dAlos
dual...
Fragment d'un derel hanorlägue. 1.3, 1 te degerondyapos et ji; 1%,
m zail que ie mals juif Gilt Tulre 1.18 [joe pen probabie = 3 dep
a hen erde N, Voriee
86H "Vielleicht It doch Trgontdens zu len. W.
6. 5.1. [mus. Alex. 57]. Tablotto de gris.
Botti, Notice p. 19%, n. 2531 ot Catal. p. 265, n. 57 citde soulement.
Milne, Carnets mss.
5 Elul Maydav | vo Zaßßelruiov, veldevrö dran | mevee Drälov-
10 udn | wien drP6lusros wope|oüs roivur & migoidoı daxgücare |
L Ag Kuioapos Deleviod) ın. [14 mars 8 p.C.]
1, 1uFeuttre un ja (Wilken); neproas it juquic un Gxeß de Manthen
7°. Thöbes, Inseription mutilio A gauche et A droite
Ma copio duno mauvaise photographio de Jougaet, tris diffcile & lire
TAlgargs....]... raw... |.ıor vov I. as
Seymour de Ricei: Bulletin Gpipraphigno do Ygypte romaine ABI
WE euuuene 1.090 .09r««« [mpoordjeng 4novgaofoväng] | Beod peylaron 5
(änzlö jr Lu Kala[pos] | Daögı A. [27 octobre 10 p.C.]
1. 6 In par Wilcken.
8. Thöbos Karnak [mus. Cairo]. Sur la soclo d'une statue en granit
du rögne @Amenhotep III (XVIII® dynastie).
Daressy, Recueil de travauz XIX (1897) p. 13.
Kalouge Abrongdropa Beod vldv Ale 'Akev]digiov Zeßaoröv.
[a0.297— pn.)
9%. s. 1 [au Cairo, cher un marchand] Stäle ögyptisante.
Copie de T. Reinach.
"Tale Aronpiropos | Kalaupos Deod ulod Aids | ’Plzußekov
(L. -giov) Zeßasrod | Lg Hyaudn (1. -08) Hoaklov'Oxrazlon (1. -aoviov) |
Exoinaav Buoropöiou "Hlm @.gopsoro | Toßı in. [p.C.1-3] 5
1.5 Peerogölon — weoropdgar. P- Oclavins fü pröfet @Egypte de 1-3 p-C,
Ye die Inch bei Lambrodr Hsch ». Tecnnom. 8 18a, 2. 5
‚Tibere.
10, Alexandrie, pris de la Porte Rosette [mus. Alex.]. Basalte noir.
Botti BSAAlex. 1 (1898) p. 44, n. 17; Milno Carneis mas. n. 119;
Botti Catal. p. 580, n. 452, döerit soulement.
... | @v [manquent 11 lettres] pn . [41]jovisros Awgiovos zg0[0]
Turıons dulönwer r{öllv dvöpdvra rod weydliou Zugdmudos LES
Tißle\giov Kjaiougos Zeß[aa]roo. [20-21]
11. Koptos (ou Apollonospolis mikra Kous) [mus. Cairo 9286] Stäle
en grös, bilingue, hifroglyphique ot gresque.
Milne ist. p. 27, Fig. 17, photogravure et p. 184, facsimile; Milne
‚Fiches mass. n. 540; Jouguet Carneis mas. n. 68
Copie rerue sur uno Photographie de Milne,
4. Tale Tißsplov Kalvagos Zeßasrod |"Inıdı zul Apzogpim zul
Hay) Deotz | werlsros zöv agißohov Maytvis | Hagdeviov zul
Tlagdtvios vids | L 5 Tıßeplov Katsugos Zeßusrov. [21-22] s
b. (letires plus petites) "Erous ıß ‘Arranlvov Kalsapog tod xupiov
W1s-140] Bvo edit) naflpedtrra) olxod(oujdn) (1. dxodo-
un0n) | dm Ilavioxov HroAhldos mgoordeng "Isdos Deüs weyıorns.
Pour Ia premidre inseription comparer infra n. 16 et 17, pour Is deuzi
m. 66.
12. 5.1. fooll. Pichl & Upsala?]. Base en granit rouge.
K. Piohl Zeitschr. f. äg. Sprache XXVI (1888) p. 116.
"Arörho[va due]\Onxe Amune[oios | rli avndöp L« Tilßegion
Kuioagos | Zefusrod Hebvı|d. [24 juin 28-24]
‚ol publie ATTOAAWENIEJIOHKEAHMHT zu | HCY-
NOAW.
432 II. Referate und Besprechungen
13. Alexandrio?
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 99, n. 73 (copio do Dutilh)
Zupeigos üväön|xe avndöp Gcp|uovduerit L we | Tißeıpiov Kaisugos
Zelßeoroo Enlp ıd. [15 juillet 2-26]
Zur Göttin Ocguotdis vgl. Spiegelberg, Acg. u. griech. Rigennamen 8. 12°. W.
14. Aloxandrie [mus. Alor. 64] Baso de statuetto, granit noir.
E. Ticharth Das griechische Vereinswesen (Loipzig 1896 4°) p. 213,
copie de Schmidt; Milne Fiches mas. n. 680; Botti Oatal. p- 266, n. 64,
döerite. seulement.
[MTMavxgdens Haveoveo|ros dviönse ovv6dn | yeupyür Kuisapos |
Lö Tißegiov Kaioupog ® [le nom du mois]. [p. €. 27-28]
15°. s.1. [Berlin, mus.] Base quadrangulaire.
Ma copie d\une photographie, communiqude par Milne.
[dtloviowos &pyov xal giAdyadols Zmönsev ovnödn vioriop Fig |
[&lupödov. Lı& Tıßeplov Ruloaols] | Zeßusros Dauerid f'.[eFerrierst]
1 Zu dem Amt des quldyadog vgl. Ziebarth, Gr. Vereinew. 8. 185. W. —
2 Wohl miorigulu)? W.
16. Koptos (ou Kous) [mus. Caire 9268] Stölo en grös, bilingue
hieroglyphigue et grocque.
Maspdro Guide du visitur p. 361, n. 5534 on traduction seulement.
Milne Hist. p. 184 facsimile; Milno Fiches mss. m. 541
Ma copie dune photographie de Jonguet.
Tatg Tußepiov Kuisagos Zeßusroo | L in Exelg ix [6 juiller 52]
Kodvou deoe ueylaror | HiegdLnos Hauclyveas zgoardeng Tordos.
Comparer m. 11 et 1
17°. Koptos (ou Kous) [mus. Caire] Stile en gräs, bilingue, hifro-
glyphique ot grecquo.
Ma copie diune photographio, trös röduite, do Jouguet
Tao Tıßeolov Kaloagos Eeßeforoö] L 1 Dadyı «€ [oetobre 23-38]
| MagdEwos Hauiveos xo0|ordens "Iordor).
Comparer n. 11 et 16
Caligula.
18. Alesandrie [Paris le Louere]
ription OlGr. 4963 datdo de Yan 4 de Cligula (martelde) et
mentionnant Vitrasius Polliom comme pröfet d’Egypte, a #16 ropublide par
Botti Binstfig. VIL (1897) p. 244. (Ci. Dessau Prosop. III, 456; Stein
Jahresheft Wien TIL, 1900, col. 210).
Claude,
19%. «1. [au Cairo, chez un marchand]
Copies de T. Reinach et de Jouguct,
Seymour de Ricei: Bulletin öpigraphique do Y’Egypte romaine 433
"Trip [Tußeleiov Kiuvfdlov] | Kalvupos Zeßasroö Tegua[vınoo] |
Aöroxgdrogos Ilev.... | Heros lepeös Kfvvog] | xepuirov [B]eoö 5
nepiofcov] | olxoddunse» zb zeolßfoAov] | zoiro euseßelas zdlew] |
[9 Meyeig & & äyladou]. [90 janvier 0]
1.5 lo nom du dieu, restitul par T. Reinach. 17 zegißele» substantifnentre
ent ü remarguer. Wohl mıerfläier). W-
20. Soknopaion Nösos Dimeh [mus. Cairo 9287] Stälo en formo do
porta, caleaire
Jouguet Carnels mss. m. 66; Milno Fiches mis. n. 346; Milno Mist.
p- 185 facsimilo; *Catal. mus. Gisch (1895) n. 305.
Lie Tißeglov Kirvdiov Kulaugos | Zeßnorod Trgnavıxod | Abro-
ngcirogos Kolax 5 | dicembro 50] | Zroroufriog"Apzarjsros dvdönsen | rors
Ahoosöpois baig abrod ir dyadg.
21. Soknopaion Nösos Dimeh [mus. Cairo 9242] Dalle do calcairo
BinstBg. IV (1895) p. 493, n. 30702 eitde soulement; Touguot Carneis mass
2. 67; Milne Fiches mss. n. 358; Milne Mist, p. 185 facsimile; de Ricei
RA. XXXV (1899) p. 428, citdv souloment; Cagnat ot Besnier RA. XXXVI
(1900) p. 311, n. 28, daprös Mine; Lafoscade De epishulis (Lille 1902, 8°)
p. 52, 2. 120 d’aprös Milne.
Aodens |Ttras) Kiavdioı Avan|vig orgermpor Wpswoeiron |
zulgew. To üzoyeyoaunivor | Exdene apößes dv ois zußeeı | roö 5
’vonod zöxoıg, Tuu advres | ldbaı c& br’ duod zehevdusre, | "Eggmoo. |
Aovmos Aovswos LTkras, Alyeı: | 'Exel "Agorvoelrov legeis 900 | Zox- 10
vozalou Evkrugbv woı | Alyovres es yenpylas äyeodeu, | tovrovs udv
dxoAdau (sic)" iu | 84 vus Ekederyöne rd 0X dnod | ünak ergindve
meooralgdevre sewjaus H Povindels | dupidor« moriauu, zur dklev | 16
A dopvgıxös # sauarırös | ohusfıjeere. L ıd Tißeplov | Kiavblon
Kuloagos Zeßaorod | Toguavızod Abroxgeropos | Pagnoödı [20 maras4] 20
‚Nöron,
22. Fayoum (?) Fragment de hasalte noir vu on 1873, & Jorusalom, par
M. Clormont-Gannomu qui Ya publi6 Archarologieal researches in Palesine
during tho ycars 1873—1874 (Londres 1899 4”) p. 502, phologravure et
‚Recueil darcheologie orientale T. 111 (1899) p- 110 gravuro (inde Cagnat
RA. XRXV, 1899, p. 516, n. 225)
Ma copio dun ostampage communiqu6 par Clormont-Gauncau:
2. ur
[PISYAISCAc, savos .
KAICTPATHFOCAP or
ToYNoMoY Le NEI gavos Klaudıov
VAICAPOCCEBACTYT ErI nasızov D
«@ "ToKPAToPoC MHNo s
[14 sopt. 50] Heß CTOY TECEBA om
434 I. Reforato und Besprechungen
Attribude A Trajan par les dditeurs cotte inseription a 66 assignde A Nöron
par M. Wileken, Cette heurense conjecture est justfide par le supplement TYados)
Tnduos "eilruerös] quo nous connaissons comme stratäge le 15 Juin B7 (BGU 181).
23. Karanis Kom-Oushim. Linteau de porte dun temple Hogarth et
Grenfell Eaypt Earpl. Fund, arch. report 189596 p. 16; Hogarth apud
Grenfell et Hunt Fayüm iowens and their papyri (Londres 1900 8°) p. 38
(inde Cagnat RA. XXXIX, 1901, p. 151,2. 93, at Mowat Reoue numism.
VI, 1902, p. 450).
Tre INigavos) Kiavälov Kalupos Zeßasroö | Tepnavızod
Abroxpdrogos zul tod auvrös abrod olaou | Hvepepörı zal Ilereaoigp
Peols weylaroıs dxel (1. nl) Tovklov | Obnorlvov TOD xgarloron Hye-
5 wövos LE IN&gowos! (on a rögrave par dessus Legoö) | Käavdlov Kulaa-
205 Zeßasro® Tegnanzod [A]3roxgeiropos ’Exelp p. [7 juilet 61]
24. Piolomais du Fayoum, Talit (?).
Petrie Ilahun, Kahum and Gurob (1891) p. 30, pl. XXXI (ef. Sayce,
‚Rev. &. gr. VII, 1894, 9. 208).
Nigovı Kiavöloı Katsaglı] | Zeßaoreı Teppavınalı] Abroxpdrogı
3 z0ı om|ripı nal ebeppeene wile] | olsouudıng j zöAıs | # Mrorspador
dä xolr] | Bemoyılov vergujxo]/ntov iBdons[oreu zal] | ol rür B
10 L #eo Tjıßeglov] | Käavdlov Kuloup[os Zefusrod] | Tepnanızod
Aöroxgafrogos] Ji—42] | Epnßevadrag zdvfres] | iz] Arvalov Tovalon
15 [Oönarivov | ro Ayeudvos L & [N£oovos] | Kiavdtov Kuloagos [Zeßa-
0100] | Tronanızod Aüron[odrogos] | Olaapı (ou Pauerod ou Dag-
woö9).] [60-61]
Srenfl so que Vinsription se rappore 4 Plleneis Hermiou (Monchiyeh)
et quelle » dt apportie dank le Fayonın (Baydm Ponrant
In m. 06. Jetg malen Oreafüiiunt ichmahr an, daß die Inch ans
Tieoisueis Eisereeis bei Ulahin) slammt. Vgl. P. Teb. S.atı. W.
25. =. 1 [mus. Alex. 99] Calcaire, seid h gauche.
Botti Notice p. 146, n. 2490 ch Catal. p- 280, n. 99; Milne Fiches mer.
n. 683.
ja 1. 4 omisit Bott
|AEToY 1. 9 BAETOY Botti
|OYHETINOY
5 INOE
|EBAETOY
Toroz
ru
Cent selon moi Yangle infrieur de dreite de Iinscription prestdente ob
fand one re: 1.10 Kenajos See, 1 18 möme. 1.18 Oben
1. 18 [Vige)pos, . 16 [epeerod, 1. 16 Abrenfedhkogos, 1. 17 [Eußajrte. Sic:
west pas un fragment de la meme inseripion, il faut lie 1.2 [ol ar ıß [L}
26. s. 1. [mus. Alex. 107] Dalle do caleaire brisce h gauche.
Botti Notice p. 168, m. 2511 deerite seulemont; Milne Fiches mas.
Seymour de Ricei; Bulletin dpigraphique de Y’Egypte romnine 435
n. 711; Botti Catal. p. 282, n. 107; do Ricci Proc. Soc. Bidl. arch. XXIV
(1902) p. 59 dapris Milne; Cagnat et Besnier RA. XLI (1902) p. 452,
n. 218.
[oleBasebs |... cu mro|.. ..us rie (ou [Zeßlaorte) mölfäsı (2)
di Aovziov Iov]2ov (Milne: NOY) ? [Omarivov Exdpzov| Alyızcov |
{U . Negovos Käcvöloju Kaloagos | [Zeßaoro» Teguanzoo | [Aöro-
propos Dagu)ooßı xD. [24 avril]
Rostitution tris hypofhetique; cf. len inser. pröcddenten.
Galda.
27._Koptos [Oxford, Ashmolean museum] Bloc de calcaire.
Petrie Koptos pl. XXVIIT, Fig. 2 (ef. Hogerth apud Potrie p. 26); inde
Cagmat RA. XXIX (1896) p. 407, n. 128. Ma copie:
L 8 Zegoviov Tuaßk Adronpdrogos | Kalvupos Zeßaarod | unvds
Neov Zeßeorod | wu. [17 dtoembre 68]
Zu der Textrevision des aus der Zeit, des Galba stammenden Edikts des Ti.
‚Julius Alexander (UIG. 4967) vgl. oben &. 171. W.
Vespasien.
28. Philae.‘) Trois fragments d'une inseription.
Lyons ct Borchardt Sitzungsber. Berl. Akad. 1896, p. 469, note 1.9)
Abroxgärope Kalaup)g | Odelszanıavov Zeßusrö]e |... | zöv om-
Tipe nal sbegyerme | ol dxd Dırov zul Awdenaayoivov. [1-17]
‚Aprös lo nom de Vespasien manque celui de Titus (et de Domitien?. CI. sur
le Andrndezoırog 10 travall de Sethe analysd par Wilcken supra pp. 175-177.
29. Karanis, Hom-Oushim. Lintean de porte dun temple.
Hogarth ot (renfell Fyypt. Erpl. Fund, arch. report 1895-96 p. 16;
Hogarth apud Grenfell et Hunt Faydm iouns p. 38 (inde Cagnat. RA. XXXIX,
1901, p. 151, n. 9),
"Trio Aöroxgdrogos Kalsugos Odeonumevos Zeßasroö zul tod
Muvrbs | adroö olxov Ihngegät zul Ilsresoigwi zul tolg aurudos
Feofs weyloroig | zb duzumrigion ıj TI NEIPPEAWAYOAP;
Pe OMILKPY | EN U..N..EYEHLOYMEI
TATIWNAI. YXHNE MEIP.IE. [60-78]
ion: zb Aummenpiov 7} ronz{etöw)
. äyle]oge rügn [Erovs ? "Elweig ıs (
On peut lire avoo hesil
podara Bio ... povudvon ...
1,5 guittons par Pklne sans signler max Hellaistes a etdtion par
fon Aeg. Zucht. XXKV (1607) p. 244 dun grafite dömotigue bien connu,
io Yan 2 de Marc Aurtle et de Verus.
Au lyons © Borchardt 1 © repnbien au In dedicace du tomple de Pi
Yan XVIR d’Auguste publice 'escher Bull, Int. 1866, p. DI eie.; Marie
Monuments divers pl. 54; Merrism The inser. of the obeliit orab p. 19 Cagnatı
RAU NKIX (890) p. 400, n. 110.
486 1. Referate und Besprechungen
Titus.
30. Ombos [mus. Caire 9261].
Jouguet Carnets mss. n. 61; Milne His. p. 187 facsimile.
[Tag Aölroxgdrogos Tirov Kaisago|s) | Odeoxusıevod Zeßasroo
nel | "dowruewvoß! Kaloapos al rojd] | raveds «brav olzou Ti(ßkouos)
5 Kia|vdıos] | "AroAlındgios Kugiva did ypo[vridos)|roo mergös Tilße-
eiov) Käavdlov Konolueul.....]| Arödkon Dep wylorp mal rois
lvvvdors | Beois]... [7-51]
31. prös d’Alexandrie; achotde par M. Schi.
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 44 (inde Cagnat et Besnier RA. XLI,
1903, p- 439, n. 160)
"Erous ralrov | Aöroxpdrogos Tirov | Keisepos Obeoranevod |
5 Zeßaorod [0-1] Zul Tuiov | Tereiov"Appızavon | Kasaucvos Hpioxov
iyeudvos | ögizn "Ayadüs Juinov | voraus ml ra Tele Zreped |
10 za} Em} co dpzeiov üxexere|orddn (sie) Zus vis Ilkrgas zal | Erddnonv
mag Ünirege row reı)güv Ads dxıyeypuuue|vcn drxurlooagee.
On ignorait Is noms Cossianus ot Priscus de Gaius Tettius Africanus
prefet d’Egypte en förrier 8% welon C-I-L- IT, 88 (cf. Prosop. I, p. 308). CH.
Infra n. 36
32. Gebel-et- Tonkh prös de Piolemals. Inseription rupestre dans les
ren
Sayco Academy 14 mai 1892, n. 1045, T. XLI, p. 476 (unde emen-
davit do Ricei RA. XXXVIIT, 1901, p- 307)
L 7 Tirov (Ifrov Sayce) od xuplov [s0--81] Beols Zorngo |
"Howakis (Hgas axo Sayce) Avoıdoz |lego]mords [xel] degrerrang | &
olsodouisas zo ieglöv] Neöv (1. Dean) Zurigav | &x Too idliev]
"Erelp 17 &E dyadoı. Tümos: Aufol (pour Aaofdor): Troksuurkoys,
orig, Hehsuobs, | Auncnı[os], Zegaxiov Ewrigos | iX dyadan.
Aat6og bei Hesychiuss Aatös in den Papyri, vgl. P- Fay. 44, Amh. 128, 80,
wo Grenf. Hunt BOU. 302, 40, 46; 426 R. 15V. 18, 630, 20 riehig stellen. W.
6 Wautres inser. de möme prövenänen cl de möme' temps dans Strack supra I
209 m. 200.
car
Domitien.
39, Tenis, Tohneh. (Gebel-ot-Tair, sur Ia rive droito du Nil) Autel.
Hay British Muscum add. ms. 29844 AM. 29 et 192 (ca. 1828);
Bayco Hev. & gr. II (1889) p. 176 inoxactement.
a. sur la corniche: L ß [4öroxgetropos Kulougog Aoyıruavod Zeßaorod
Teguavınod ...) (encore lisible: [....\eol...Ipos #...) [52-8]
b. plus bas: [Trip omenglafs nel] | veleng |Adroxgdrogos | Kalsugos
Souerievoö] | Zeßasrod Tegnenaod | il usyisro CYXINIC
(eie Hay; EYXHN Sayce) | Tirog’Iyvizios Toßegirlos] | 9 (1.
Tövragyos) Aeysövog y Kupntmalig] (l. Kugmvanıns) | 6 dal wis
Aeropias 1n5 ... | Öenpnens(?) möAcw|s] 1’ARekavdgrias.
Seymour de Rieei: Bulletin dpigraphique de !Eigspte romsine 437
34. Schodia pris Aloran
Botti BSAAler. IV (1902) p- 45 (ide Cagnat et Besnier RA. XL,
1902, p-439, n. 161).
Anno PI Im[pferatoris)] LDomitianil| Caesar(is) Aug(usti) Germanic(i)
[86-81] | sub G{aio) Septimio Vegeto praef{ecto) Aey(ypti) | foditum)
est flumen Philagrianu(m) | at Tria Soldu(m) usque ad Petras. | "Exous 5
& Adroxgdr|opos| | Kalongos [ourıawoo) | Zeßeorod Tegnanınod | ixi
Tatov Zenripiov | Oeperov ipduovog | ögiyn morauög | Dihaygrands 10
du 1a | 7 Zregeic Zug eng Mlergas.
5 Vgl. Corp. glons. Gdtz IL 8. 437: oesgeos validus solidus ürmus W. 1. 7
om lit encore... ma... CF supran. Bl.
35. Ombos. Au dossus de la porte d'une potite chaplle.
Jouguet Carncis mas. n. 202; Jouguct BÜH. XX (1896) p. 167.
Trio Adroxgdropos Kaloapos |Aouırievod) [2]eBeorod Leguanı-
x00] xal wo auvrös alurad olxov| Appodeirn Dedu ueyiornı Hergavla
Mäyvo ul v& vavens | rönie ro lcpdv olsodduner in Telov Zerei-
niov [OBJeydrov fyduovos argurnyoDvros "Aolre]urdgov" Erous &Böduou
Abroxgdrogos Kaloupos [Aayuriavos] | Zeßaorod |Teguanızod) unvl
Dauevid vorumiau]. [26 föwrier 68]
Les mots martelds sont encore lisible
36. s. 1 [mus. Caire 9293] Stile eintrde, calcire
> ___ Touguet Carnets mas. n. 53; Milne Carnds mas. n. 73; Milne IHS.
XXI (1901) p. 284 facsimilo.
ig Aöroxgdropos Kuioagos | |Aouriavoo Zeßaoroö Tepnavı)xod
wögng ul Tod zuveg olxov | aorod "Hog Dek werlom Mpos zul |
Tleubz dupörepoı Habros | Koloddov Largol rw avorso |dounn irfohf-
Savco wur cöjofhesav Er dyadoı | Erous Bööuou Abrojsgiropos Kai- 5
Sugos | (doneruuvo] Zeßasrod | |] ]eguavinod Hagiv 4. [12 mai 56) 10
1. 2 on lit encore dans le martelage .. ner
37. Koptos [mus. Cairo 9263; maintenant mus. Alex.] Stöle roctan-
gulaire h_fronten.
Petrio Coptos p. 22, pl. XXVIT; Hogarih apud Potrie p. 27; Jouguot
Carnets mss. n. 73; Jouguet BCH. XX (1896) p. 170 (ef. p. 250 et 397);
Milne Fiches mss. n. 544; Milne His. p. 123, fig. 86 photogravure; Petrio
Academy 19 mai 1894, T. XLV, n. 1150, p. 422 cite swulement (inde
8. Reinach RA. XXV, 1894, p. 111); Cagnat RA. XXIX 1896 p. 407
Wilcken, Ostraka I 8. 347—351, 572 n. 130; Rostowzew Mitt. arch. Inst,
rom. XI (1897) pp. 75-81; Vigiö Bull, soc. Languedocienne de geogr.
AX (1897) pp. 184—203; Botti Cala. p. 542, n. 18.
Copie rovue sur une Photographie de Milne.
’ES öxırayis {Merrlov "Poigov Endp|gov Alyirrov) dou dei rods
nıodo|räs tod dv Köxrar Örozeixroviros che "Agußupgia dxooroliov
agdalacıy zur& cv yuouone, ride x) | ram dvezdgaeru du 5
Aovaiov | Avrıociov "Aorarınod Endpzou | Ügous Bepeveiuns: | zußeg-
438 1. Referate und Besprechungen
10 vijrov &gußgaixod dgaxuäc dxröu, 1) Ogaguds | FE romelos
Opayuäg ödxu | [puAldxou ögazuds ölze: | (vlaurov öpaguds zövre |
18 Begamevrod vauznyod Öguzuis | mivre” zeigorczvou dgaquäs | oxrdı“
yuvazdv mgds Fruugıo wor Ögaquds Exarov Öxra" | ruvaıar (1. zunar-
20 x0n) elorkcovaov dpu|yuds eixosı zuwandv orger'oröv Ögayuis
eboa‘ | zurraxiov zaujdav ößoAv Eva’ | apgeyıauod zırruntov ößokois
25 duo‘ | mogeias epzoufuns Ixdorov | zırraxiov tod duöpds dvaßaivon|ros
gazunv wiav yuvaxbv | rusav dva(Buvovod) Öpaquüs rlocupus' |
Bvov ößoAods Bo" | &udäns Exov- (recrit sur un mot oflacs)| ang rered-
30 yavov Öpaguüs rioauges: | loroo Öpuzuäs eixooı" xöguros öge|zuis
Tlooupes: Tapijs duapepouiung wel xarupegoudms dgazuin ua
Terg@ßolov” L 0" Aöroxpdrogos | Kalvapos “Aoyrrnvod) Zeßaorod
LTeguanızod) Hagalv) ıe. [10 mai 20]
1.1 on lit encore dans le martelage M .. rim... 1. 10-11 1es
ots martel6s sont Yeibles
38. Ptolemais du Fayoum, Talit [Londres, Umiversity college) trois
fragments uno plaquo opisthographe de marbre.
Petrio Ilahun, Kahun and Gurob pl. XXXUL.
Ma copie.
a. [-Adroxg]er[ogi] Kutocloı]
Ih zöäı)s Irofäpauton] ...
„ L£eßaor]oo
b. [Aörongeirogı Kletnlfege Aonınayaı | Zeieneni)
20900... |
‚yezar ..
12.05 aut...
“|
mw wu... [L m Abronpdropos | Kaiajepofs Aonı]-
tiavod Zeißuorod ...
Trojan.
39°. s. 1. [Londres, Univorsity College] Petite stäle cintröo en calcire
Ma copio.
5 Timos Hgaxkis | "AAlkavöpoz | Korkovng | Zurie Opiav | Lü
Toaıavod | [Kjaisupos rojd xulgiov. [us]
CL. supra n. 38
40. Bacchias Oumm-el-/4l (Fayoum) Deux Cachets de Boulanger
en bois.
Hogarth apud Grenfell et Hunt Fayüm iowns p. 40, pl. XVI photo-
gravure.
Dapris la photograrure
a. Touevoo
b. BL] Tomavoo | Sudcges. [18-33]
41. Abou-Tarfa (Nubie) [mus. Berlin] Colonne milliire
de Ricei CiRAcknser. 1900 p. 78 d’apris un estampago; melius Mommsen.
G-I-L- IN, Suppl. p. 2801, n. 14148, 2
a. [Impferator) Caes(ar) Divi Neruae fülius) | Nerua Traiamıs |
Augustus) Germ(anicus) Dac(ieus) | pondfifer) maz(imus) tribtu-
Seymour de Ricei: Bulletin Gpigruphigue de !’Pgrpte romaine 439
nieia) pote]|st(ate) [VII ou VEIT imp(erator) IIIT coln)s(ul) 7
‚p(ater) platriae) | Caio) TVibi]o Maximo | praeffecto) Acgy(pti)
a Philis XXXII | dxd Dura | ex AB | [108 ou 108]
b. @x0 ....op | axoA..vlyaß que Zangemeister lisait dd ofuvJo-
dlias)"Arlortan]v(oröiken) %C...) aB- Of awvogirw Cr. 5100.
42. Koptos [mus. Alex. 70] Tablette de marbre blanc.
Miller RA. II (1888) p. 176, copio do Maspöro; Botti Notice p. 151,
n. 2493; Milne Fiches mass. n. 545; Botti Calal. p. 268, n. 70. döcrite
seuloment.
"Trio vis Aürongeiropos Kuicapos Nägova Tpauavod Zeßusrod |
Teguavızod Saxıxoö xul tod zaveög olsou abtod Ceurng), "Toudos | ev
roimı co föavov xal röv vedv zul rd zepl aürdv wären | nl Hyeud-
vos [Oöıßiov Makinov) sel Exuorgariyov Houanjiov Igöxkov xal
Rapakijuawou xul orgermyoo Kiavdlov Kguolguov, Aiövnos Blmvos
Sreng ävddnnen | Erous & Adroxpdrogos Kalsupos Negova Touavos |
Zeßaorod Teguanızod Aexınod od a. [80 aott 105]
1. 4 on Hit encore dans le marbelage oußlonne . . on
Bu der "lg dr Erelaı vgl. Kr. Boll, Sphaere (109) 9. 2108. W.
43. Sililis Gebel-Silsileh, sur Ia rive gauche da Nil.
Lepsius Denkmäler VI, T. XII, pl. 82, gr. n. 188.
Sayco Rev. &. gr. VII (1894) p- 297; Sayco Recueil de travauz XX
(1898) p. 112.
To z000|xUrnua [Ae)iovidou xuße|gunrou Nelkov | [xglooxeAov-
[uvou] | Negurov zo0 | [nleyiscov | L« Temıavoo Kal|[au)govs (sic)
05 xuglov. [106-107]
44. Pathyris, Gebelein [mus. Cairo 9269]. Stälo en grös.
Daressy Recueil de travauz X (1888) p. 140; Jouguet Carnets mss.
n. 49; Jouguet BCH, XXI (1897) p. 142, note 1, en minuscules; Milne
Hist. p. 188, facsimile; Milne Fiches mas. n. 582.
NegovOng Ilsreupovigıs dvlönnen ori "Ioıdos Bes | weyisens
Madvgag (Hadvgıs Jouguet) LıB Tomavoo rod xuglov Tüßı &.
[4 Javier 109]
45. Theodelphia Harit. Stäle cintrde en calcaire.
Milne Carnels mss.; Gronfell et Hunt Faylm towns p.54; pl. VIIL,
photogravure,
Mn copio de la photogravure.
Keyızneiguov zoleoßvrigmv yep|ölnv dl Nepsgölzos tod Kı-
Gakz|zog ggovrıaron. | "Hgov Zyaver Zr dyudaı L
Kaloagos | zod xupiov onpuov|on (1. Daguoö|ön) 5. [7
46. Alexandrie [Mus. Alex. 15] Base de marbre.
Esnard apud Höron de Villefosse Bull. des Antiquaires de France 1888
p- 120; Botti Rivista Egisioma V (1893) p. 29 (= II museo di Alessandria
440 II. Referate und Besprechungen
p. 15) ot Nolice p. 158; n. 2494 (ef. p- 59, n. 2563); Milne Fiches mes.
m. 48, Botti Catal. p. 256, n. 15.
Abroxgdroloa Kalsapu] | Deod Nigoulas viöv] | Negover Tpfaue-
vöv] | Zeßuorov Tepluuvınov) | Saxızd[v).
47. Albxandrie rue Menasce, hors de Moharem bey.
Botti Rivista quindieinale T. III (1891) p- 21; Botti Rivista Egieiana
T. V (1898) p- 248; Botti Plan @’Alezandrie p. 22; Jouguot Spteimen
P3,n 6.
Adtoxgäroge Kuloage [9200 Nigovas vlöv] | Nögovav Tpziavinf ....
48. Aloxandrio Minet-el- Bassal [mus. Cairo 9277] Dödicaco & Sarapis
st 3 Trajan, double de CIGr. A713 (si co n'est pas la möme inseription)
publide par Neroutsos “Adjwuor III (1875) p. 83 (= tirage-h-part p. 32)
republide par Botti Fouiles & la colomne Thdodosienne v. 34; ef. Jouguet
Garneis mss. n. 50; Milne Carnels mss. n. 69. Of. Miller RA. XXVII (1874)
pp. 43-44.
Hadrien,
49. Alerandrie [mus. Alex. 74] Marbre blanc, brisö on deux et mutilk.
Botti Ricista Quindieinale III (1891) p. 446 ot Nofice p. 163 (of.p- 153)
et Calal. p. 270, n. 74; Milno Fiches mss. n. 49.
"Ayadh, Tözye: | [öv)eiygapov öroumuarıouov Magxiov Mail... |
dljo Aöyo: L € ‘Adgıavov Kaisugols rod »|vgiov @ud # [17 sep-
temiro 1aoh, [oUnzug6vreV?] | Horduonas sel röv adv airß[«
5 edwarog Aul...] | Sovvoip yoaunerei nonoygauluaret 00? Mje-
geörolu... riv am] | ueropuiunia zgoosousev abr ... ovde... |
TOD magdveog yonunurdog Tv ...|..-
2 Moifov zods ch} Ip Aöyp? W. — 5 nenorgenlnereie; ... 2 zoo Mj?
nee rn N
50. Thöbos [mus. Alex] Pierre noirätre.
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 91, m.51 (inde Cagnat et Besnior RA.
XLI, 1902, p. 439, n. 162)
Pro salute Impferatoris) Cacsaris | Traiani Hadriani Augfusti)
Domini n{ostri) Sulfpiefius) Gm(ae)] füilius) Quirina) Serenus | Ara-
5 bfiophacos?] biduo | serulus [Iatrones] nequ|issimos quorum ... | ortu
pugna ter ... venere | equestre... pracdam | ... Thebfas sccum reiiu-
10 1 | Talg swrnpias Abroxperogos Kalsugos | Tpauavoo “Aögiawod rod
xugiov | ZovAnizıos vlg Tvaiov Kovigiva | [Eelpmvös "Aoe|Bopaious
oas... [17-18]
Inseription important dont jespdre obtenir un eutampage. Sulpieius Seren:s
west pas daus Ia Prosopographie. 13 däılengious? W.
51. Alexandrio Hamoud-es-Sawari, 13 mai 1895 [mus. Alor.] Pilier,
granit noir, servant de support & une statue du taureau Apis.
Seymour de Ricci: Bulletin Gpigraphique de YEgypte romaine 441
Botti T’acropole d’Alezandrie y. 22; Botti Fouiles d la colonne Thdo-
dosienne p. 114; Botti BSAAlex. II (1899) p. 30 (ef. p. 36); Milne
Fiches mss. n. 50; Jouguet Spöeimen p. 2, n. 4; Botti Catal. p. 31
Butler, The Arab eonquest of Eyypt (Oxford 1902 8°) p. 416, note 1.
[Ju ‘Hip Meydip) | Eapdmdı sel roils) | aumdos Deoig |
Umlg oornpiag | Aüroupdrogos | Kaisapos Tomavod | "dägiavod 2
Buorod | [Erous . unwös zod detvog.|. [11r—ıss]
52. Mons Claudianus Gebel-Patireh, 1886 — transport au Caire,
puis perdu. Fragment de gran,
Schweinfurth Ztschr. der Gesellsch. für Erdkunde XXXIT (1897) p. 12
note 2 grasure.
Tadg oorneliag sa) vis] | Abrongeroplos Kaiougos] | Teruvon
“Alöguwon] ... [ur-ıss]
Schweinfurth 1 e. pp. 18-19 publie quelgues marques de carriers quil u
rolevden au möme endroit.
Antonin,
63. Ptolemals, Menchiych Base en granit
‚Jouguot BÜH. 'XX (1896) p. 398; Copie et estampage de Wilcken ot
Borchardt 1898; copie de T. Reinach (1902); cf. Wilcken Archiv IT (1902)
p- 74, note 3, cf. p. 76,
"Ayadiu wögm | imo vis rügis Abrongdrogos Kuisapos Tirov |
Alkiov 'Aögievod "Avravelvov Leßusrod Evospous | ii mödıs || did 5
"Anollovlov "Arollavlov rod 'Eguoplvovs | Ilgozemzoseßusreov zod
zul Eguudos (bs?) dv "Ahekuvfögeiuu] | ds 0° &v Irokualdı Kisoru-
Tgelov L ı« Od zu. [18 Septembre 17]
54. Alexandrie Mafrousa. Peint en noir sur lo mur dun hypogds.
Botti BSAAlex. IT (1899) p. 39.
Arovsı|ov ag(eoßuregov) eülpöze | L
eiov | unvl | Hape. [oetobre 148]
"Aveo|vivov 100 | xu-
55. Koptos (ou Kous) [mus. Cairo 9252] Stile en gr.
Milne Mist. p- 189 facsimile; Milne Fiches mes. n. 547; Jouguet.
Carnets mes. n. 65
Ma. copio une photographie do Brugsch-Boy, communiqude par Jougust
Trlg tig Abrongdroges Kulsagos Tirov | Aldlov "Aögievod Avro-
zivov Zoßeorod | Einehois rirn; Aezogeden Deo | yetocp sem B
migıßölov malım|Dlvea xungedn zul olxodoien (1. Brodaurn) |
dr} Hlavioxov IIeoAAidos agoordrov "Tardlos] | Dis uepiorng" Eroug ıß
"4vraviofou] | Kaloapog xod xuplov Daguoodı #.. [arril 140]
CE. supra n. 11
56. Koptos [mus. Caire 9266] Fragment de colonne, gr
Darossy Recueil de travauz XVI (1894) p. 44 (inde Cagnat RA. XXV,
1894, p. 402); Jonguet Carnels mas. n. 56; Milne Carnets mes. n. 55.
Arche 1. Rapprnfeuchung 1. 2/8. ”
42 1. Referate und Besprechungen
Abrongeiropos | Kulaupos Tirov | Aliov Adgıavod | "Avranfvov
(sie) | Zußuscod Eüaßoüs | Mayov A | Ext | Aovaiov Moweriov
Dihıxos indgzov | Alyizrov ir üyadür.
1. Munatius Felix &ait pröfet ca. 160. Comp. P. Meyer, Hermes 32, 223
59°. s.1. [mus. Caire 9264] Fragment de colonne, granit.
Jougust Carnets mes. n. 58; Milne Fiches mes. n. 685.
.. [üvEön]ixev eügaguorias yügı | &x äyad6 | Lıs Abronperogos
Kaioagos Tirov Alkiov |'Adgravod "Avravivov | Zeßasrod Eafons |
Baagı $. [su octobre 151]
58. Basse Egypte [mus. Cairo 9305] Statue d’Aphrodite en marbre.
Daressy BCH. XX (1896) p. 248; Milne Carnets mass. n. 80.
"Talg Aörongeirogos Kuisapos | Tirov Alkov "Adguavod | "Avra-
veivov Eaßunrod Edoeßods | Ilereyiov Klußmgods dulönner | LE @08 &.
(89 not 168)
59. Memphis (?) [Cambridge, Christ's college] Tablette de marbre.
Rouse JHS., XIT (1891) p. 384.
@e% weyion | Elsidı dv MaAalı | Eloldagos | Ihadgrjous zars-
Onevuoen | x vod ldlov ensßeiag ydpıy | Ex’ dyadoı | Lıö Aöronge-
Topos Kalsapos Tirov | Alaiov "Adguvod "Avronivov Zeßasron
Bioeßoös Daapı. [octobre 156]
60°, Original perdu: copie moderne en frois colonnes, & Yenere sur Ia
pauge Fun vase en terre cuite appartenant & un marchand. de Ricci
Wiener Studien 1902.
Ma copie et ma restitution.
HOYTTETPOLUNE KAIEANOIKOAOMH
OTTEP AYTOKPOLI , ENTOIEPONIAIAIE
KAICAPOLTITO | Col. II:
AIAKOIAAPIANOY | KAIENTHCT YNAIKOCANOY
5 ANTWNINOYEB | _ AAEAGIAKAITWNTEKNWN
TOYEVLEBOY |15 ATTATA@WIKIOTTAXKANIK
Col. It: | NIKANAPOTEFPAYE
AMWNIGEWMETANW | KOVATOY ETTIEEN
TAIACOYANETPEOCKO | TIPAWNIONIBEAPIWI
TOLOYATPANOLAOY ETTAPXWAITYTTTOY
10 IONAPIEKFYPANAI
Lit img solempfJus | Küng) Abronplerop)os | Kaisagos Tirofu] |
5 Alkiov ‘Aögianod | Avrantvov Zeißee]|roo Eösshoöls] | "Ana des
wiydäg | Taios OdaAiegeos (1. Ovaligıo:) Kojdgä] ros oöfehgards
10 Aeplsovagıg y' Kugavau|satz (1. -wig) dvorzoddunfo] zu ro Lepöv ldteus |
[erdvarz örig abroö| | nd rig yununds arod | 4deAgiafs] zul rau
Seymour de Ricci: Bulletin Gpigraphique de Y’Egypte romaine 443
röwav | Er dyadoı L 1d Tlayliv) xd. Nix|avdgos äygayelv brdp]| 16
Kodak, il Zeulmgaovip ArßecAyagloı | Endegp Alyunrov.
119 mai 150]
1.18 of. Keisägsos your Cerealis dans Tostrakon 280 de Wilcken (Prochner);
ef. aussi Aßehagıs = Arfrgehıs sur une dliquelte de momie du Louvre.
O1, Alnandrie (mu. Caire 9992; mainenant mu. Ale.
/inseription connue de Tiberius Julius Alesander (dödieace Isis
[2 us 188] Plousia de Yan 21 d’Antonin) publi6e par Nöroutsos "4&rvaon
DI (1875), p. 87 (frage-A-part p. 30) et BinstEg. 1873, T. XII, p. 77
et par Lumbroso Annali del’ Insituto 1875, p. 15 a #4 republido par
Milne Hist. p. 190, facsimile (= Milne Fiches mss. n. 52), par Botti Fowiles
& da colonne Thöodosienne p. 102 et Plan d’Alezandrie p. 12 et onfin par
Jouguet Speeimen p.1,n.3. Elle est aussi dierite par Botti Calal,
p- 539, 0.7.
62. Koptos (ou Kous) [mus. Cairo 9255; ancien mus. Boulaq 5418]
Stäle on gris.
Milne Hist. p. 191; Milne Fiches mes. u. 549.
Abrongdropos Kalvagos Tifrov] | Aldlov “Aöpiavos "Avranivov |
Zeßuoroo Eaeßoös“ Eros [.] | ‘APR #& Ex Havlonov II(e)oAAldos
zp|oo|rerou "Iovölos] | Weas wleyisems] rd #44... |... [17 novembre
138-160]
63°, Hoerakleopolis magna, Ehndsye, sccau eirculairo en argile achete
om 1899 par Wilcken:
"Agauarızig "Avrovivov Kalaagos tod xuplav.
Comparer avec Ie suivant.
Mare Aurele et Vörus.
64. 1o Cairo [Berlin mus. 8918] sceau eirculairo en
Rostowzew Mitt. Arch. Inst. Rom. XI (1898) p. 121, photograrure
Au contre Serapis, Isis, Harpocrate, le Nil; autour Tinseription.
4ganarız)z ran xuplor Kalougov.
Lire, selon Rostowzew: dgoparixig (vis).
La date zesulte do Tanalogie avee lo texte pröcddent,
65. Contrakoptos. Ballas [Oxford, Ashmolean museum] Tablette de
marbre.
Milne Carnels mss. Grenfoll-Hunt Greek papyri II, p. 85.
Ma copie.
Ai "Haloı Dedı weylora |"Avrcvios "Howxhuands dov|aAnıaiguos
Hans Oboxovrion | dxoinaer eüoeßelas zdgıw Er dyada | L & Avransl- 5
vov ze) Obıipov Keradpav ron | xupion 'Erelp x. [22 Juillet 165]
a.
444 I. Referate und Besprechungen
Mare Aurdle,
66. Alexandrie [mus. Alex. 108] Tablette do marbre,
Botti Rivista Egiziana VI (1894) p. 337; Jouguot Specimen p. 3,n. 10.
Milne Fiches mss. u. 57; Botti Fouilles & la eolonne Thöodasienne
p- 33 et p. 59 (citdo soulement); Botti Catal. p. 283, n. 108 deerite seu-
lement.
Adrongiropa Kalvuge Mägxov Adgıkıov "Avrovivolv] Zeßasröv
"Agunviandv Mnöwov Hlagdızdv Meyıorov | ij möhıs, | duk Aröäkavog
Qvigzov üezueolag röv | xuplav Zeßasrov vlod "Aroldaviov tod zul
Aeo|vidov yevoudvov ügquplas zov xuplov Zeßaorän | od "Iegaxos
veordgov Acovibov tod Lehsvxov, zdv|ran yevoulvav dpyuglor rov
vpiov Zoßuoron | üdcpıdos Tiguxos veorfgov yeroukvov üezuegdos
zov uplov Eeßusröv xul dyogewönov, dvewod Acanidov drodedeı-
10 uelvov dgzuegios rov zupiov Zefaoröv dveiuadod margider ulv
"4wohkavlov #9e0|Burigov yeroufvov yunvesıdezov zul üyoganduon xel
’Ahekdvögov yevonkvov | yuuvasıdgyov zal dequspdos xl orgernoö
"ArolAovoroilrov zu) Zepgatrofv] | unegößev ÖL AbpnAlov TloAvxadaus
yevonkvov deyuspfas röv xuglav Zeßaoröv | nul Basıdınod yeauuerlos
15 Mageorov xal YyıAll...usovos dpziegareVauvrog ze} &{y0] gavonjauvros,
Eaveylov Adoydlov “Aorinzıddov yevondvov yuunanggov xl orge-
nyob | "Hoaxäsozoktrov xal"AhsEduögov puuvasıgziavros xul Urohio-
viov row | yeyyuvanugyıziran zul hyopavouörev xl Zuguziovos
108 zul Zegivov | yunnamupgisavros xal ‘Egevniov dvd Hokvrktov;
200 x) Timavoö zul ads gov yeronivav yuuvanıdggev zul Öuolos
20 Zapuxlavos yeroulvov doyie pLas Aöpreveiov zul Zeßaaröv vu Ypelov
Fevonlvov dgyusplas’Aögtaveion | zul Busıkınod ypaunurios Bovanıplrov
kal Zeguriavos tod xel Auuo|viov yevoudvov deyisplag Beod Alklov
Arrovivov nel Towu[voö] | Zeßuoröv zul Igexos tod xul ... ulaxov
Tevontvov ügquplus rov | wvolon Zeßuorov au) Erigov |T]foexos ye-
voutvov dpzieplos Adolunclov] | zul rov Zeßusrov, Helv tod udv
[mlerods_ Iegaxos mgeoßurdgov dpzuglarev]'oeros zul "4xoldoviov
mesabvräiole yuumasıngpjeannos m Anppeelsoen] vos 20} Mrodduviov
veorepov yevontvov yuuvanıdegov zul arguryod Zedelailirov zul
BaoıAınod (yeuuuardus) Boußuoreltov zul Arolkovlov rpirov yuuwe-
Sagpiou[v]iros zul Znpnrevserros zul "Aoranmddov yevontvov yuw
30 vusıdegov xl Bu aıhınod (yenunerdos) Zeßevrirov lvo röran xl
"Ioıdopov yuuvanıapgijsavros, rüg Ö2 unroös TaıÖugov dpzıeperei-
Gavros nal OrgermyioaVros "Arorkuvoroelrov nal Toöhgov 100 zul |
Zooluov ügyugersisevtos: Erovg ku Abrongdrogos Kuisupos Mignov |
Adgnklov "Avronlvov Zeßusrod Mounvieod Mydınod Hepdızoö Me-
yiorov 4909 @. [2% octohre 170]
Trotz des Datums Zrous x& in Z. 38 kann der Kal
nommen ward, Caracalla sein. Der Name (ohne Seren
weisen vielmehr auf M. Aurelius hi
mit Commodus erscheint, anderersci
172 hinzukommt, so wird wc
passen Name und Titel vollstä
nicht, wie ange-
und die Siegestitel
its ohne Verus und noch nicht
it Germanicus noch fehlt, der
ir ie = 170/1. Für diesen’ Jahr
Seymour de Rieci: Bulletin öpigraphigue de ’Egypte romaine 445
67. Syöne Assouan [mus. Caire 9238] Fragment darchitravo en grös;
opisthographe.
Jougust Carnets mss. n. 65 (a seulement); Milno Hist. p. 188 facsimile;
Milne Fiches mas. n. 623; Cngnat et Bemier RA. XXVI (1900) p- 312,
n. 29 dapris un estampage de Jouguet
«., [Ahöroxpdropos Kalsagos | |Mdpxov Abendlov "Avravivov
Eifer Agunvuaxod Mndıxod Ilap]Pıxod Teguavızoo Meylorov.
25
b. Meydan rög zoo [#eblö...... z]lov dnpeov vis [Mepeflas
de] | ven nal exoauön [rd lpöv Z)|a Obwraphrou
aloualoieo) Aeyleivav y’) | Taaıxie zul a "TaAvpixläg
‚Je Supırraglon ch mgofvolg ...öneros ägzuptus rel
I]egf\os Ary(eövos) 7 Taallıxjs) zul Teravov lepias
Aey(sövoe) | «' Intugwig med ’Atlkov Ispdas dv 6|zarle.dmn.
viov, Eeßlasroo) rg’ zul Amwulov | irıp(avsordrov) Kulaupos
zo ß’ unvög Adov «| xal dal . avvou.....xul .....dogg (l.de-
zuegdon) xal |... [528]
Inschrift a nennt nicht, wie bisher angenommen wird, den Caracalla, sondern
den M. Aurelius, und zwar vor der Übernahme des Titels Sarmaticns, also
frischen 1 und 8
1 insoription of, infra n. 94.
68. Alexandrie [mus. Alex. 104] Tablette de marbre brisde h gauche
Botti Rivista Kgieiana VI (1894) p. 343; Milno Fiches mss. n. 378;
Jouguot Speeimen p. 6, n. 20; Botti Catal. p. 282, n. 104 dberite sou-
Iement.
(lit. 23 ‘Hoax]Asldov ubv od sul Kaıpruovog "Ayadoo | [Batuovos
lit. U7]os, Auöduov öbxel Zoxgdroug du|[pordgov yuunasıngynadvra],
Änpnredsavrog Zoxgdrovg | |. Ioaxieidov ö} dn]ynreisavros
al &yoguvo [usavros lit. 13]rov vis 'Aorwodov mörcag | |lit. 15 ye-
vou]ivov &nynrod ig abrüg | [möielos | [’Erovg . Auroxgaropos
Kulsagos Mligxov Avgnklov "Avravelvov | [Zeßaorod "Agunnaod
[ne-ır0] Midıxod Hagdi)eod Teguenınod Meylorov.
Der Kaiser ist M. Aurelius, vor der Übernahme des Titels Sarmaticas, aleo
im-ım. W
69°. 5.1. achetö en 1901 & Gizeh par J. Capart [Bruxelles mus.]
Tablette de marhre brisie droite ot h gauche; ma copie:
LM. Aöo. "AR]Etuvögos 6 zul Kaallivinos?]
[ ] Zuganiov z& äyläuera?]
[Rooı Mäo]vaioı dudiönnen]
IL . "Arrlortvov Zeßasrod [...
Türe abjod zul Alälonfos od vioo]
Restitution trös hypothetique. Important & canse de Ia ligne 3. L/empereur
doit ötre Caracalla?
Dor Kaiser mag Antoninus Pius oder M. Aurolius sein. Unsicher. W.
1)
1
446 I. Referate und Besprechungen
Commode,
70. Xois [mus. Cniro 9288; maintenant mus. Alex.] Colonne en calcaire.
W. F. Potric Carnets mss. (annde 1883); Jouguet Carnels mss. n. 64;
Milne Carnets mss. n. 10; Milne JHS. XXI (1901) p. 275 facsimile; de
Ricci Proc. soc. bibl. arch. XXIV (1902) p. 67; P. Meyer Beiträge zur
Alten Geschichte I (1902) p. 477; Botti Catal. p. 538, n. 5 döerite seule-
ment: Cngnat et Besnier RA. NLI (1902,) p. 350, n. 62.
Ma copie dune photographie communigude par Milne.
[Tat]o oornelas [sel] | duewovig rd xuplov | juo» Adroxgirfo]-
elos] | Kalougos Mäpxov Aölgn]älov | ”Kouuödou. "Avrafvilvofv] |
Zeßasroö Edotßo[ös xel] tod | ouvmavros aüro[ö] olou | Neueoiewös
4oclov od Hoocıdavlov?] | Ziooızöowos & zul Aidweos Avagzos]
yuuvaslagyos rig Zorröv nöhcas | dvlönxu zöv dvögudvra rod zolıdas |
Zugdxıdog Exıdods eis todro werd 1b | EE &dous dudöuerov zul ro
Aoıa[ov vb | dvalmdtv daxdvnun dr guloriulas | Ext [Oderovgiov
Mexolvov äxdoyov Alyıarov | Exıorgwrmyoövros AbgnAlov "Iiaovos
rgurıyoövros "Agreudcgon | Erovs au rel 1. [4 niet 181]
C£. sur Veturius Macrinus_prefet dEgypte et ensuite prefet du pretoire
BAU. 847'et Vita Didi uliani 7,6 (Protop: DI, 417). 1.16 on li encore dans
Te martelage [ojilejeoveiov ... selon une copie de T. Reinach
71. Alexandrie, Souk-el-Barsim Piödestal de granit.
Botti Rieista Eyiriama VI (1894) p. 486; Botti Plan d’Alerandric
p. 195; Jouguet Spdeimen p. 1, n. 1.
ei ueylorn "Appodele[n) | Käuvdle "Aörwdgıov ward dudıpenv
Out Kiuvblas Tlohklas eAs Dupargds | zAngovöuon | Erovg] #7 Aüro-
xgdrogos Kfalsagos (?) M. Aug. | Kouusdov] Edse|Boös Eörugoüs Ze-
Basroö). [us2—ıss)]
Ne peut Ötre antörienr ü Commode, sans donte de cet emperen.
72. Alexandrie, perüt.
Hamilton Aegypfiaca p. 405 (inde Letronne Recherches p. 473 et
Recueil des inser. 1, p. 444, n. AT); Bailie Fuseieulus inser. TIL, p. 147;
Franz ©. 1. Gr. III, 4688, p. 331 eb p. 1186 (inde Meyer Hermes XXXIT,
1897, p. 229 ct Slein ibid. p. 666 citdo seuloment); Touguet Speeimen p. 2,
; do Rieci Proc. soc. Dibl. arch. XKIV (1902) p. 98
Al "Hilo Meydip Zagdadı | v Kavaßp xal zäsı rols Veols,
dufonuev Bagalav (8) xal Inldagos | Aduuov ro» Aıdruov rüv FE
"Aveıdov iegox [ı]Ov adv "Tori ch al Füseßelg el Tevrund | zul
Zugazludı rij nal Grodäge al Daxarı | |L x5 Aüroxgdropog Kal
Gugog Mdgxov Aögnklov | Kouusdov Hügeßos Eörugoüs Leßuorod
nom du mois) xl ou xo |vlou De{vJgrievoö (TTOANANIOY @AAYIA-
NOY Hamilton; TTÖMAINIOY ®NAOYIANOY Bailio) öxdezov Al-
yözcov. [186]
1.4 ran Roten ron dt 19 cl. P. Ony. II, 297; BGU. 848 (ef. dan);
P. Amherst Il, 79
Seymour de Ricci: Bulletin epigraphique de YEgrpte romaine 44T
73. Karanis, Kom-Oushim. Lintesu de porte diun temple.
Hogarth ot Grenfell, Fgypt Expl. Fund, arch. report 1895—86, p. 16:
Hogarth apud Grenfell et Hunt Fayim towns p. 34 (inde Cagnat RA
XXXIX, 1901, p. 151, n. 95),
Tal Aörongtropos Kulsagos Mägxov Aöpn{A]lov Kouddev |’Av-
zovtvov’Kalaugos 100 xuplov Eörugods Büosßods Zeßearod | L A (1. 4)
’Baelg. [jnllet 190] Mereooigp Po uerdip mal Ivepsparı cd ziol-
zfior] | ned [dtapdaplio [äjruigduser dx 100 idlon "Anoräumos |
ie dyadeı.
74. Alexandrie [mus. Alex. 69] Base de statuette, marbre.
Mile Fiches mss. n. 69; Botti Oatal. p. 267, n. 68.
”Ayudoring Telov deines dußmse av ri ouußlp | Eloın
Anuneglov Erovs AB Abroupdrogog Kuloapoz | TAovxlov AlMov Adgn-
‚Alov Kouuödou]) Edseßoög Ebrugoög | Zeßaoros Dupuoös A. [25 avril 192]
1 1 dmiehrens ef. CIGr. 4684 et 46845.
75°, Aboukir [mus. Alex. 73] Fragment de marbre.
Nilne Fiches mes. n. 145; Botti Catal. p. 269, n. 73 deorit seulement.
= evce
OY- xOIAK
„TKouuödori Eöse|Bods Eörvzoös | Zußuojroo Kolund. [ar no-
vembre]
76°, Redesich [mus. Berlin]
Copie de Schubart, suppläments de Schubart et Wilcken.
[...-1.K0)s Keroatvos orga|[mörhs zöpen & Avadra|[vor]
X (l. öxerovragglus) Zegivov dv övigoio (1. dv Öveigons) | |... 1d
avradaney» zunanı | [500 nlvplen Zepizudos | [nel e)izeeiseises
dxolnaa | &r' üyadh,.
Au verso, & la pointe: Mägxov Aögnälolv] | Kouusdov Kaioe-
[eos] | 4x} Oeisgior Dalaran?) (iräggp säsrgavt). Iso-ıs:)
- "CH un Valerius Fostus C,1.L. VIIL, 1170 dans une inser. de Tan 198.
Septime-Severe,
77, Mlexandrie perüt,
Letronne Reeueil des insor. II, p. 464 (indo Franz C. 1. Gr. III, 4701,
p- 1189) dderite seulement; Borghesi Oeueres VIIT, p. 241, copio de Rüppel
(inde de Ricei Proc. soc. bill. arch. KXIV, 1902, p. 99).
Tbg drauovis rod xvplov | hu Abroxpdrogos Katsugos | Aovlav
Zerrınlov Zeurpos (I. Zevijpov) | Meprivaxos Lelasrod za) eü|rAolas
100 ordAov Eöldvöhju[ov] z0|ö x] wAolav zopevrıxav zul zev|rov
röv odv? air|on? mal "Adekävl[ögov] .. . Talov Alklov Adgnil|ov
"Avzovlov nal bs yenudrıfeı | [veva]ärfolov Ö{z]l Mavrevnov | Zapelvov
Andgyov All)yörrov | [L] B Daguoösı x5. [et amil 194]
448 UL. Referate und Besprechungen
1-8 Müppel sit: CTOAOY EYEOAHMEITO | VEC TIAOION TIOPEYTL-
KON KAI TAN | TOY- OYMOY KAI ANEEAN |... . NNIOY FAIOY et 1.10
YAHTOY (aöiqrod? cf. 0.1.0. 4880)
78. Alesandrie [mus. Alex, 103] Tablette de marhre
Botti vista Foiziana VI (1894) p. 340; Botti BSAAlex. IT (1899)
p. 31 em minuscules; Milne Fiches mss. m. 56; Jouguet Speeimen p. A, n. 12;
Botti Catal. p. 282, n. 103 decrite seulement.
Touilav Aduvav Zeßaoriv | uncdge Zeßuoröv (m. 2 Zeßusroi)
5 zul | dvuurov orgurondden | i möäıs | dı& eötnov Zapaxionos | tod
Budpzov dgyuegkos röv | zuplav Zeßasräv | yeronkvov Basıdıxod yolaı-
nardos) | vonod 'EquozoAlrov | Erovs $ Dagevöß x£ [25 mar 201)
79, Koptos [Oxford, Ashmolvan muswum] Fragment de colonne on gr.
Poteio Koptos pl. KXVII, fig. 5 (ef. Hogarth apud Petrio p. 33).
Ma copio
‚| edoeß(e)ie[e] yegıv 27° dfpa)|Da. L 18 Aovniov | Zerrunlov
5 Zeousjefou] | Eöscßoös Hegrlvaxofs] nl Migxov Abgnklov |"Arrantvov
Eiooßods | Zeßusrov Pagu[oo% m]. [asril 207]
80. Alexandrie [mus. Alex. 72] Fragment dune colonne en marhre
Milne Fiches mss. n. 687; Jouguet Speeimen p. 4, m. 11; Botti Catal.
pP. 269 n. 72 deerite seulement; Botti Rivista Eyieiana VI (1894) p. 345,
[?ägzuegeds] zov volalv) | Aörongerögon | [Zeolungon zul
’Arran|ivov). [108-211]
Caracalla.
81. Ombos, Kom-Ombo [mus. Caire 9260| Bloc de gris
Jouguet Carnes mes. n. 63; Milne Hisl. p. 191 facsimile; Milne
‚Fiches mes. n. 615
2... | [Alörongteopos Megxov Aögnklov Zeourpov | "Arronivov
Eöeugoos Edseßods Zißasrod | nal Tovilas Adunz Zeßeorhs unegös
Avsvajcav | [o)ronroreden Zueivos "AAskduögon zavrappisas | [eis
Oußeırav miles eiseßelas zig dntönuer | [ET iyadaı Fra »B
Daguoosı Öuden. [a ar 210]
82. Koptos [Londres, University college] Autel en calcaire.
Potrie. Koptos p. 28, pl. XKVIIT, fig. 6 (ef. Mogarth apud. Petrie
p. 33); inde Cagnat RA. XXIX (1896) p. 408, n. 181; Clermont-Ganncan
ORAelnser. XXV (1897) p. 124 citde seulement; Milne Mist. p. 79 fig. 70,
photogravuro (elichö Potrie K. 112),
Ma. copic.
"Erovg «ö | Tod uglov | Au Abrongdrogofs] | Zeowjpov "Avravi-
vov | Edoeßoüs Eirugods | Zeßearod 'Erelp x [1säuilletzi6] | D&D ulel-
ia “Iegeß|id Mlignos) Adgijkos | Bilixußos Tegußl ) | on
Erandgios | Högiavov Hakpv|gnvav Yrrovımavav | zokorar.
Seymour de Ricci: Bulletin Gpigraphique de NEgypte romaine 449
83. Alexandrie [mus. Alex. 105] Tablette de marbre brisde en has.
Bolti Rivista Epiriana VI (1894) p. 341; Milne Fiches mes. n. 58;
Jouguot Speeimen, p. 5, n. 14; Botti Catal. p. 282, n. 105 deerite seulement.
Töv zoouorgirope Mligxov) AdeliRor) Zeovägor |"Arrovtnon |
Hegdwov Miyıorov Boeravvixbv Miyuscov | Teguavindv Möyıocov Ei-
urn Eöseßn Zeßaordv | rbv giAoadgumiw zal | Tovalav Aduver Ze.
Buortv unreoe rov üvfeuzliror)] | orgeronddon zul Debv Zeoufäger] |
R aöhıs | [d1& Mlägzov) Adg(nklov) Zupazl)ovos zul os zelnnarlte]
far -ann]
1.9 cf. pour la formule wa} ös zennerife ClGr. 4680, 4708 et 6829 et mupra
nn.
84. Aloxandrie Hamoud-es-Sawari, mai 1895 [mus. Alax. n. 386]
Marbre blanc
Botti D’acropole d’Alezandrie (Alex. 1895 8°) p. 23; Botti BSAAler.
II (1899) p. 31; Milne Carnets mes. n. 122; Jonguet Speeimen p. 5, n. 15.
Inser. mutildo et asser diffeilo & restituer. Tes copies que Jon possbäe
pormettent seulement de lire avec hösitation.
‚,Mldoxo)o | [Adonällov Zeofurgolu | [Avravtiou Zefßaaroi |
[Agaßınoö] “Adraßinvir)od | [eguenz]oö Mag[dıxoo] | [Meylorov]
ete. [ma]
ef. ClGr. 2467 pour les titros jei donnds A Caracalla
Elagabale.
5. Koptos [mius. Cairo 9248]. Tablette de caleaire.
Milne Hit. p. 192 faesimile; Milne Fiches mas. n. 553; Jouguet
Carnets mes. n. 76; Cagnat ot Besnier RA. AXXVI (1900) p. 312, n. 30
daprds un ostampago de Jouguot.
TEz]} (UEv Wilcken daprös Voriginal) rots evrvgeordrois zuupfols
Tod wuolou. Auav abronperope[s] | Mignov Abenitov "Avraveivov
Ebrugods Edoeßoüs Zeßeorod | L Meaopi; x [13 aott 219] dal | Teuvip 5
Konad Indgrn Alyircov | nal Odukzplov "Anohwaplov Imros\mov
öooue Mldoxos) Algikıos "Amok vıco)s Bevepızuigioe) röv afnov dx
Heyehlov np nodlunsev xl Koyodgmasv adv rols | puroks, dmoinser
Be'e0D ilov | 1’ dyader
1.9 B bare d'un trit oblique,
85a. Koptos [Londres Tniversity college] Fragment do caleaire.
Potrie Koptos pl. XXVIIT, fig. 11 (of. Hogarih apud Potrio p. 38).
Ma copie. Rostitu daprös Vinseription preotdente. C'est 4 M. Jouguct
que reviont Yhonneur de cot ingenieux et brillant rapprochement.
Erg Yapdın "Arollıvagiov Emirgöxon]
[öglovs M. Avonjäuos Zefovigos "Arohkc-]
mCos, Amrepesäosne) edv vehv olsaldcunaen zei]
Kaygdgnaev
dw dmoinaen de TOOL. dio]
TO zgosmiwmue efüros] (In pierre porte AL ])
&e äyavöle]
450 I. Referate und Besprechungen
1.3 B barr6 d'un trait obligque — Peregisuigros (ef. Lepsius VI gr. 206, CIL.
MI 6601 et Pap. Os. Im. 39)
86*. Kom-el-Hisn [mus. Cairo 9228] Dallo brisde, calcaire.
Jouguot Carnets mss. n. 59; Milne Carnels mas. n. 41.
Aötonpiroge Rlaioage] | Mögxo» Adonjlätov) | “Avraneifvor]
Edaeßhw Eörupälv Zeßeoröv] | # zöläı] | di“ Mdpxov Aüpnjäiov
on) [see]
1a ville nommee est Naukratis de möme que dans CIGr. 4097
Serdre Alexandre.
87. Aboukir [Londres, British museum]. Colonno en gris
Archacologia XV (1806) p. 389; Franz CIGr. III, p. 456, n. 4966
Waprös uno mawvaise copie de K. 0. Müller (Franz a ignord 1’Archacolagia);
Sharpe Egyptian Antiquities in tie British Museum (Londres 1862) p. 138,
n. 99 deorite seulement; 6. Hirschfeld Fiches mss. au British museum.
Ma copie de Voriginal revuc sur un estampage envoyd par Crusius
4 ‘H[Ap] Meyd[ip] | Zapdzıdı &v Kalvößp] | dedv airgı[dv]
5 gou'Holx]|A} Bikov üvedsneov | Mldoxos) Alögriäuos) Meıwols Züoos]
Mol\nkoveirn|s ürg Tor] | ddeApav zejl] | Mldpxou) Adonälev)
10 Talov [roö erpds?] | mul zig ouußlou | eökduevos duißnnfa 2
Lerllado“ Erovs & Aörofxgdiroleos Kulapos Mägxofu) | Aügnkiov
15 Zeurigov [EB]|geßoüs [Eö]rugoös Zeßaoroo | Daguaodı «. [u uni 228]
1.18 ist hinter Zeufgon ausgelassen: istärdgov. W.
Maximin,
88. Kom-el-Gizch [mus. Alex.]
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 53.
Tov xugıov juow | Abroxgdroge Kuloaga | Titov'lovAov Odigor
5 Mafınetvov | Edseßn Edrugiv | Zeßaordv | zölıs | dä rar dgyövran
L 84009 &. [1 novembre 285]
89. Alesandrio [imus. Cniro 9289].
La dödicneo faite Yan 3 de Val6rien ot Gallien [1 aoıt 266] par
Aurelius Tsidorus et publite par Nöroutsos Ava IT (1875) p- 90
facsimilo (== irage-b-part p. 39) puis par Mariette apud Miller Journal
des savants 1879, p- 48T, n. 21 a &td ropublido par Milne Hist. p. 193,
nosimilo (= Milho Fiches met. n. 60) ot par ouguet Spdämen pı T, m. 21
Macrien et Quidtus.
90. Koptos [Londres, University college] Dalle de marbre brisde
droite.
Potrie Koptos pl. XXVIIL, fig. 7 (ef. Hogarth ibid p- 34); inde Cagnat
MA. XXIX (1896) p. 408, n. 132; Milne His. p. 77, fig. 67 photogravure,
Na copic.
Seymour de Ricei: Bulletin dpigraphique de ’Egypte romaine 451
[204] "Tag dranovis [röv zuplar Aus Maxgıavod xal]
Kuımrod Zeßao|rov . nal vols ovuudorg]
Heots rd räuelvos een
abrb ändglas |...
dgews 6 nel "Hıdsldwog? .. 1
Povkevens [......... zul xußegnjeng 1
[Zlevßgcuxös sölr...
15 ef supra Q,4, mai In cmmpure sende est pen. prohable. Wohl
"ans ö wel EL. W.
Kua?]
Carus, Carinus, Numerlanus,
91°, Antinoou Cheikh- Abadch 1895—-96 [Paris, mus. Guimot] Fragment
de marbre rouvö par Gayet dans le temple dis.
Ma. copie.
Trip vieng [eiovlov] | rov xuglov Aulav KKdpov Tls|gsıxod al
Kupivov zul Novuuep\tavod.... [82-288]
On lit encore dans le martelage .. Jean zur Kgırl.- , ...hevo
Dioeletien.
92, Alexandrie. Colonne de Pompie.
La cilkbre inscription que porte ce monument, a dis ropublide par
Botti Fouilles a ia colonne Theodosienne pp. 15--20 (ef. pour a biblio-
graphie CIGr. 4681). On trouvera une copie infdite do ce texto dans
Fourmont Bibl. Nationale, suppliment grec. n. 301, A. 74, 122, 131
Botti lit TTOC[«BJOC Io nom du pröfet, lechure confrmde par Mahafy
Athenacum 27. fovrier 1897 et Cosmopolis VI (1897) p. 42 ot par les an-
Giennes copies de Pococke et de Salt. Lo texte du GIür. est roproduit
sans modilentions par Jouguot Speeimen p. 6, m. 16. La lecture Holp-
amuvJös suggerdo par M. Wilcken (supra p. 135) parait diffeile & admettre.
93. Philae. [Londres British musewm] Bloc on grös trouv& prüs des
deux arches du mur romain.
Ebers Baedeker (1875 non mis dans le commerce) p. 301; Eisenlohr
‚Carnets mss. ot Bacdcher’s Oberägypten (1894) p. 329 note; Milne Carnets mss.
Ma copie.
[OvaAdgıow |drorkreavöv [Zeßasrv
Irel Odaz]giov Kovsrdvulor
94. Koptos [mus. Cairo 9272) Cuvo en granit noir.
Darossy Reeueil de Travauz XVI (1894) p. 44 (inde Wiedemann
ibid. XVII, 1895, p. 15 et Cagnat RA. XXV (1894) p. 402 );
Potrie Koptos p. 28 citdo seuloment (ef. p. 35); Jouguot Carnets ms. n. 60;
Milne Carnets mss. n. 4
"Talp eögis rOv dvplion "Eueanvol dvlünxav | vooıs zov dpgeiegde
Arovdorcoyv Ev x) zaäj hudog uvnoon |"Agußraßaoog äypayev wayeläy
452 IL Referate und Besprechungen
rg röv duylkov | bmbo swrnglus wis obıkıllariovog Arylewvog) y'
Tehrıig ul d Mv|gis cov im Odixraplvor mgexoairon | tous
be unvbs | Adov ei. [jillet 210]
CK. supra n. 078.
95. Antinoou Cheikh-Abadeh [mus. Cairo 9274]. Autel en granit
Fouge portant deux inseriptions: A. Dodicaco h Antinolis par Pidus Aquila:
B. Dodience A Valentinien II, Theodose I, Arcadins et Honorins. Publiles
par Dovillo Archives des missions II (1865) p. 485 (A seulement); Wescher
Bult. dell” Instituto 1866, p. 150 (cf. Mommsen ibid. p. 238; cf. aussi
Wescher Le Moniteur wniversel 17 juillet 1864 et Rapport au minisire ee.
p. 11 et RA. X (1864) p. 221 et Archives des missions I, 1864, p- 189);
Maspdro Guide du visittur p- 382 m. 5565 dderit seulement; *Virey)
Catal. mus. Gisch (1893) n. 295. Republides par Milne ist. p. 194
facsimilo (= Milne Fiches mss. an. 379 et 380; Jouguet Fiches mss.)
96. Athribis [mus. Caire 9273] Insoription du rögne de Valentinien,
Valens ei Gratien, mentionnant Ia construction d’un tetrapyle, puhlide
por Kirchhoff CIGr. 8610, T. IV, p. 279 duprös une copie de Harris; par
Woscher Bull. del?” Tnstitulo 1868, p. 156 (cf. aussi Woscher Le Moniteur
universel 17 juillet 1864 et Rapport au ministre ete. p 12 ei RA. X
(1864) p. 291 et Archives des missions 1 (1864) p. 183); par Doville
Archives des missions II (1865) p. 486; par Wachsmuth (copie d’Ebers)
Rh. mus. XXVIIE (1878) p. 581. Dicrile aussi dans Letrome RA. IV
(1847) p_ 368, dans Mariette Catal. mus. Boulag (cd. 1864) p. 57, n. 4
6t dans Maspöro Chuide du visitrur p- 381, n. 5563. Rapublice par Milne
History p. 193, facsimile,
Paris, Seymonr de Rieci.
Otto Gradenwitz: Einführung in die Papyruskunde, I. Heft: Er-
kltrung ausgewählter Urkunden. Nebst einem Konträrindes und einer
Tafel in Lichtäruck. XV und 1978. Leipzig, Teubner 1900,
In der Hoffnung, das zweite Heft der Papyruskunde gleich mit an-
zeigen zu können, wurde diese Besprechung von Heft I seit Ostern 1901
wieder und wieder hinausgeschoben. Nun mag sie im Namen vieler den
Verf. um Hoft IT öffentlich mahnen und so doch einigen Nutzen haben,
denn als Anzeige des 1900 erschienenen ersten Hoftes kommt sie gar zu
schr post fostum. Die meisten Loser des Archivs werden das Buch in-
zwischen schon aus eigener Benutzung konnen und gerade s0 schätzen wie
Referent, der von seinen schr bedingten Papyruskenntnissen nicht das
Wenigste Gradenwitz! Buch verdankt.
Auch die Mängel des Buches wurden schon mehrfach dargelegt, ins-
besondre von dem Herausgeber des Archivs in der D. Litteraturzeitung von
1900. Es ist im Guten, wie im minder Guten, das Ergebnis exegetischer
Vorlesungen über die von Gradenwitz mit herausgegebenen Berliner grischi-
Heinrich Erman; Über Otto Gradenwitz: Einführung in die Pappruskunde 453
schen Urkunden, gehalten mitten aus der Entziflerungs- und Erläuterungs-
arbeit heraus. Daher das Anziehendo des Buches: die neuo Wissenschaft
der Papyrusforschung wird in ihrem lebendigen Werden und Wachsen vor-
geführt. Aber daher auch manche Ungleichheiten und eine vielfach zu
schmale Grundlage der Erörterungen und Vermutungen, da Gradenwitz.
aufser den Berliner Urkunden wesentlich nur dio des Brit. Museums und
die von Oxford-Osyrhynchus heranzieht, und auch diese teilweise nicht bis.
zum Erscheinungsjahr (1900), sondern nur bis 1895, wo or die botrefenden
Abschnitte des Buches abschlofs. Auch die vorrömischen Papyrus werden
nicht. verwertet.
Aber wenn das Material im Umfang nicht zureicht, so ist seine Be-
nutzung um so intensiver. Von immer neun Gesichtspunkten werden die
Papyrus angegrifon: ihre Entzifferung und Ergänzung, ihre Auslegung und
die Zusammenfassung und Verwertung ihrer Ergebnisse. Letzteres zumal in
dem dritten und letzten Abschnitt des Buches: Gemeinsames über Vertrags-
urkunden mit der nicht sehr scharfen, aber bequemen und ergiebigen
derung: Bestandteile; Charakter; Personen; und: Gegenstand der Kauf-
Verträge.
Philologisch bietet Gradenwitz viel Selbstkndiges und Eigenartiges —
so in den paläographischen Winken über dio von Schreibern und Entzfferern
leicht verwochselten Buchstaben, und vor allem in dem ‘Konträrinder’,
einem Wortverzeichnis in umgekehrter, vom lotzten Buchstaben boginnender
alphabetischer Reihenfolge. Gradenwitz giebt darin eine Probe des viel
gröfseren gleichartigen Verzeichnisses, welches or von sämtlichen Inteinischen
Worten herstellen läfst für eine bedeutende Summe, die durch “die selt-
samsto Komplikation der Wolt’ für wissonschaftliche Zwecke zu seiner Vor-
fügung stand.
In dieser Probe sind alle in den Indiees von BGU I und IT, Brit. Mus. IT
und Osych. I enthaltenen Worte alphabetisch vom letzten Buchstaben aus
geordnet. Dafs ein solches Verzeichnis Konjekturalergänzungen erleichtern
kann, ist zweifellos und wird von Gradenwitz durch die That bewiesen.
Aber da nur die Worte, nicht alle Wortformen zumal die verbalen, ge-
boten werden können, so ist ein mechanisches Ablesen der Konjekturen
denn doch noch nicht — wie man will — zu erhoffen oder zu befürchten.
‚Noch bedeutender ist natürlich, was Gradenwitz juristisch bietet. Einer
der konntnisreichsten und scharfsinnigsten Erforscher des römischen Rechts
gewinnt durch dessen tiefgreifende Vergleichung mit den Papyrus für diese,
aber auch für das römische Recht selbst, eine Reihe neuer Aufschllisse und.
Gesichtspunkte
Die Eigenart und Vollkommenheit des römischen Rechtes, als des
einzigen uns bekannten, was vom Anfang seiner Entwickelung an stets von
Juristen begrilflich-techuisch entwickelt wurde, tritt aufs klarste hervor bei
dieser Vergleichung mit dem (ägyptisch-)griechischen,
dings etwas elemontaror und umfassender hätte äurchführen können. Das
römische Recht lebt und bewegt sich ausschliefslich in Rechtsbegriffe, z. B.
dem Begriff des Eigentums mit seinen feststehenden Erwerbsthatbeständen
und mit seinen ebenso zweifellosen, stets im vollen Umfange, ohne weiteres
und von Rechtswegen platzgreifonden Folgen. Von einem mengurdvur dad
100 vör Imi vv Önavse y0övov (BGU 193 von 136) wird ein römisches
454 11. Referate und Besprechungen
Formular nie sprechen, da die Dauer schon im Begriff des Eigentums
iogt. Der Grükotgypter dagegen mufs es thun, denn sein Recht steckt
‚noch in den Kinderschuhen des Parteivertrages, der von Fall zu Fall das
Recht. erst schaffen oder doch wenigstens es fest- und klarstellen, mufs
durch Aufählung der einzelnen Folgen. So insbesondere dureh ‘Straf-
drohung, ohne die os nun einmal nicht geht’ (Gradenwitz 8. 95).
Hier und da sind allerdings Ansitze zur Begrffsbildung, indem die
sämtlichen herkömmlich durch Vortrag (oder auch durch ein Gesetz) für
einen Thatbestand belicbten Rechtsfolgen als vinns Addeßiner oder rür
maganeradınör (8. 82) oder zü zur eis Ömoßjans vinme (BÜU 741 von
144) zusammengofafst werden. Aber ihre Rechtswirkung und Verbindlich-
keit. vordanken sie im gegebenen Falle doch nur dem Parteivertrag, der das
solchermafsen herkömmliche (quod moris et consuctudinis est) ausdrücklich
für diesen Fall und unter diesen Parteien feststellte. Es sind also mehr
Ansätze zur Begrifbildung als wirklich fertige, automatisch wirkende Rechts-
begriffe nach römischer Art.
Und wie schwankend und unpräcis sind die Typen dieses griechisch-
ügyptischen Rochtes, z.B. der goovruschs (S. 156) gegenüber den klar um-
Tissenen, wenn auch zum Teil mehr historisch positiven, als logischen Be-
griffen des römischen utor (impuberis vel mulieris), des curator (furiosi,
prodigi oder minoris) und des procurator, des blofsen Beauftragten. Bs ist
eben ganz und gar kein juristisch durchgebildetes, bogrifstechnisches Recht.
Inhaltlich dagegen steht cs höher und enthält mehrfach originelle, praktische
und auch folgerichtige Bildungen. 80 z.B. die von Gradenwitz (9. 1141)
eingehend behandelte äveizendis. Beim antichretisch versicherten Darlehn
wird dem Schuldner kein Rückzahlungstermin gesetzt: er wird ja im
eigenen Intorosse sich beeilen, die Last los zu werden. Vielmehr wird die
Antichrese umgekehrt als Strafo angedroht für Nichtzahlung eines Chiro-
graphardarlehns zum Termin. Und wiederum darf dem antichretischen
Gläubiger das Grundstück nicht im Lauf des Jahres, vor der Ernte, ent-
zogen werden, denn die Ernte orsotzt ihm den entbehrten Jahreszins.
Schr daukenswert ist Gradenwitz” eingehende Behandlung der vor-
schiedenen Urkunden. Die Darlogung ihrer Elemente, deren Sonderung
durch Numerierung, verschieden Lettern und Druckanordnung, kurz, diese
ganze juristische Tranchiorkunst” ist höchst scharfsinnig und lchrreich.
Als sein Ziel bezeichnet Gradenwitz, dem Juristen philologische, dem
Philologen juristische Anfangsgründe der Papyruskunde zu bieten. Von
diesen beiden Aufgaben war die erste die leichtere, den der durehschnitt-
liche Jurist mit klassischen Neigungen (ohne diese wilrde er die Papyrus
in Frieden lassen) hat vom Gymnasium her Vorkenntnisse genug, um mit
den von Gradenwitz vielfach gebotenen Übersotzungen, mit dem hübschen
Index IV: “Behandelte Worte’ und einem Wörterbuch in die Papyrus sich
hineinzuarbeiten. Immerhin hätte dieser Einführungszweck unschwer noch,
gefördert werden können durch durchgehende, statt nur sporadische Über
setzungen, durch geeignete Worterklärungen und z. B. durch Anweisung und
Anleitung zur Verwertung der Indices von BGU I und II.
Viel schwerer war aber die zweite Aufgabe juristischer Anfangngründe
für die philologischen Bearbeiter der Papyrusurkunden, denen unsere Gym-
masialbildung ja keinerlei Rechtskonntnisse mitgiebt, so dafs namens ihrer
Heinrich Erman: Über Otto Gradenwitz Einführung in die Papyruskundo 455
Wilcken 1896 erklärte: “Über rein juristische Dinge, in denen ich völlig
Laie bin, kann ich mich von Gradenwitz nur belchren Iassen” (Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgesch. XVIL 155).
Schr zweckmäsig giebt mun Gradenwitz die Rechtssitze soviel als
möglich, statt in ihrer historisch-römischen Form, in der unserem modernen
Leben und Verständnis näher liegenden des deutschen Bürgerlichen Gesotz-
buches. Im übrigen konnte or natürlich nicht aus Anlafs der Papyrus ein
vollständiges System des römischen Rechtes bieten. Als solches wird der
rochtsbeflissone Philologe am besten Sohms Lehrbuch durcharbeiten. Immer-
hin aber hätte Gradenwitz dem Hinführungszweck mehr als geschehen
Rechnung tragen können durch elemeutarero Darlegung der Rechtshegriff.
Den Ausdruck “Pfandfreigabe auf Grund proleptischer Erbteilung’ (8. 91)
wird der Jurist erst nach einigem Nachdenken, der Nichtjarist auch dat
kaum verstehen. Auch die Elemente des römischen Rochts: Mancipation,
Stipulation u. s.w. wiren besser ex professo erklärt worden, als blofs in
der Form ihrer Voraussetzung als schon bekannt. Und was über sio aus-
geführt wird, entspringt weniger dem Bostrebon, diese Grundbegriffo dem
Laien möglichst verständlich zu machen, als dem Wunsch, den Romanisten
an diosen scheinbar allbekannten Dingen neu, interessante Seiten aufzu-
weisen.
Non omnia possumus omnes: zum methodischen, die Anfangsgründe
geduldig, Schritt für Schritt und bis zur Ermüdung darlegenden Elementar-
lehrer ist Gradenwitz nun einmal nicht geboren. Er liebt es mehr, neı
Ergebnisse zu orarbeiten, als die von ihm und anderen bereits gewonnenen
möglichst erschöpfend und übersichtlich zusammenzustellen. Sein Buch
zeigt lebendige wissenschaftliche Arbeit, ihro Mothode und ihre Erfolge und
dus ist ja schliefslich die besto Art, auch um “Anfänger” für cine Wissen-
schaft zu gewinnen.
Nun zu einigen Einzelheiten.
Wer verfafste die Homologien? Gradenwitz spricht nur unbestimmt
von "Notaren’, “Sachverständigen”. Und wonn or für BGU 153 scharfeinnig
einen “Agruyddns Hlanioews als Schreiber nachweist (8. 128) und die Nicht-
angabo seiner Personalien damit erklärt, dafs ‘seine Handschrift wie seine
‚Notoriotät’ ihn genügend konnzeichnots, so könnte dor Loser aus alle dem
auf Privatnotare als Aussteller der Homologion schliefsen.
Ihre Horkunft von einer Amtsstelle ergiebt sich aber aus der häufigen
Wendung ‘auf dem Amt anwesend’: zagodge .. Zul eng dazis ji .. wieng
u.ä: BGU 86 (kon 155); 188 (von &5); 251 (von 81); 252 (von 98),
vgl. Mitteis Hermes XXX 590. Sodann aus der konsequenten Angabe der
Personalien für alle bei dom Akt mitwirkenden Personen, auch wenn sie
lediglich Vorteile erwerben, sodafs ein späteros Ablougnen ihrer Mitwirkung
praktisch nicht zu befürchten ist. Einzig die Angestellten des Amtes selbst,
werden ohne Personalien erwähnt (BGU 153, 297, 580).
Vor allem aber erhellt die Horkunft von einer Amtsstallo aus der
tegelmäfsigen Nichtangabo des Ausstellers. Nur der Ort der Ausstellung
steht im Datum. Dies genüigte nicht bei einem Privatnotar, deren es in
der oft grofsen Kome viele geben mochte. Er hätte auch seinen Namen
angeben müssen, genau wio ein heutigor Notar oder auch ein byzuntinischer
In byzantinischer Zeit scheint die objektiv referierende Homologio ganz vor-
UL Referate und Besprechungen
drängt zu sein durch eine subjektiv in Briefform gefafste Urkunde: 6 deiv«
70 dein zulgees. Opoloyö sch, geschrieben von einem Privatnotar. Dieser
aber sotzt stets soinon Namen darunter:
Mitteis Reichsrocht und Volksrecht 8. 177 A. 6, 179, 494 über die Pariser
Papyrus von EI Fayum meist aus ‘der justinianischen und nachjustiniani-
schen Zeit” ... “unter mehreren hundert Pragmenten kaum eines, welches
bei unzerstörtem Eschatokoll die Unterschrift des Notars nicht zeigen würde.
Genau ebenso geben ja auch dio Bankdiagraphen stats die Bezeichnung der
ausstellenden Bank. "Wenn also die Homoloyien durchgehend nur den Ort
der Ausstellung nennen, so müssen sie von einer Amtsstelle dieses Ortes
ausgehen. Nur das fragt sich, ob vom dyopusunsiov oder vom yeapıiar
rung,
Nach Mitteis (Hormes XXX 50611) war das vorrömische Agoranomeion
ein hellenistisches Amt, vor dem die Öriechen nach ihrer Heimatssitte kon-
trahieren, das 7gapeiov ein wohl von den Ptolemern geschaffenes Amt zum
auszugsweisen Registrieren der demotischen Kontrakte und Vormerkung
derselben. Danach hat das 7gapeiov ursprünglich ganz andere Funktionen
als das äyogavoneiov, cs ist von Haus aus eine blofs für die Ägypter ge-
schaffene Einrichtung’ ‘Dies verschwindet aber später und in römischer
Zeit kontrahieren Ägypter griechisch vor dem Agoranomeion, Griechen vor
dem Grapheion. Nicht sicher zu beantworten ist ‘die Frage, .. ob... in der
Kaiserzeit ... nicht etwa das (rapheion der Agoranomie ein- oder unter-
geordnet war, etwa als die Expositur dieser höheren Stelle.”
So sind denn auch bei den Homologien beide Ämter thätig und nicht
blofs die Agoranomie, wie es nach manchen Autoren scheinen könnte, 1. B.
Wessely C. PR. I, 8. 17: in den Originalurkunden, welche notariell von
dem Agoranomos ausgestellt wurden’; Wilcken, D. Litt. Ztg. 1900, Sp. 2468:
"dafs dieses objektiv stilisierte Protokoll der gleichfalls von dem Ago-
ranomos festgesetzten öuoAopi« zeitlich vorausging’.
Als vom Grapheion ausgestellt: relumdcigu du ygapelov wird die
Homologie direkt bezeichnet in BGU 394 (von 137), 514 (ron 172) und
wohl auch 472 IL und I (son 139). Ausstellung durch Beamte des (rapheion
in BGU 297 (von 50): did 'Egulou c00 Neldov rod mgbs 1D yanpio und
wohl auch im BGU 580 (son 2 m. Chr). Ein Seitenstück hiorzu, nach
Gradenwitz’ Feststellung, BGU 153 (von 152). Der Agmayddns Hlanvccas,
der diese auf dem Grapheion von Dionysias registrierte Homologie schreibt
und zugleich sie unterschreibt für zwei Komparenten aus der benachbarten
Soknopäusinsel, tritt gegen die Regel der Homologien ohne Personalien auf.
Dies erklärt sich mur, wenn or zes 1 70apelo war, wie die gleichfalls
nicht gekennzeichneten Aussteller von BGU 297, 580.) Endlich sind be-
sonders lohrreich BGU 86 (von 155) und 394 (von 137), wo nach dem
gewöhnlichen Datum mit Angabe der xöun Ausfertigung einer Urkunde dit
00 aörod ygupelov erwähnt wird. Die non im Datum wurde also ver-
standen vom ygapeiov nöng.
1) Vieleicht derselbe AoreydOns Iaxisws fungiert drei Jahre später in
Soknop. N. ale Schreibrertreter In der Homologie BG &0 von 166). Dafs seine
Kennzeichen angegeben werden, war in der Orlnung, selbst wenn er auf dem
Nachbarbureau von Dienyeias Beamter war,
Heinrich Erman: Über Otto Gradenwilz: Einführung in die Papyruskunde 457
Hiernach sind sicher vom ygupeiov ausgestellt 6 Homologien: BGU 394,
514, 472, 86, 580, 297, durchweg aus der vorseverischen Kaiserzeit.
Dazu treten höchst wahrscheinlich die — sämtlich der gleichen Periode
angehörigen — Homologien, die im Grapheion registriert oder (auszugs-
weise) abgeschrieben worden sind. Denn es wäre auffallend, wenn das dem
Agoranomeion anscheinend untergeordnete Grapheion die Urkunden dieser
höheren Behörde registriert hätte Der Vormerk Öveksan(zu) did yalapelov)
findet sich in BGU 87 (von 144), 446 (ron 158-159) und wohl auch 183
(Fon 85), Yvayeygu(uukvor) du yolayslov): CPR I Nr. 4 (von 52); BGU
153 (ron 152), 350 (Trajan); 472 (von 139).
Dagegen entstammen dem Agoranomeion: zwei ptolemkische Papyrus
von Turin (angeführt CPR 18. 12) Nr. VI und VII Zw’ äyogawönov xod
migl Onßas ..Önoloyei d deiva sb dein. Ferner zahlreiche Homologien seit
Severus (während aus dieser Zeit mir keine einzige Grapheions-Homologie
bekannt ist). Die Formel ist d1” Örurmeyräv dyogevonlas önokoyer d deive,
so erhalten oder sicher ergänzt: CPRI Nr. 6 (von 238), 7 (297), 8 (218),
56? (Caracalla), 59 (218-221), 632 (Al. Sor.); 64 (dem); 87 (ders)
und 71, 72, 79, 81, 82, 84, 91, 95, 100, 101 (soweit bestimmbar dureh-
weg Anfang bis Mitte des IH. Jahrh.: OPR I p. 297), und OPR I 8. 14
(Homol. unter Masiminus). Die Schlufsformel &yopdvopos sagen(uirue)
findet sich in CPR I Nr. 23 (Datum zerstört) sowie auch in Nr. 22 von
Antoninus Pius, unter den mir augenblicklich zugänglichen Papyri (BGU Tu. IT;
CPR I) der einzigen Homologie aus der vorseverischen Kaiserzeit, die sicher
vom Agoranomen und nicht vom Grapheion herrührt,
Immerhin ist die agoranomische Herkunft nicht unwahrscheinlich auch
für die Homologien BGU 177 (von A647) und 193 (von 136) wegen
der Art, in der sie von dem vorhergegangenen zenwerispds vor dem Agora-
nomen sprechen. _Über den zenpermenös: Kaufabschlufs mit seiner objektiven
Protokollierung: Zeit, Ort — Zi dyogavönov äxtdore — Znplaro vgl. PR
I Nr. 5 (von 168) und die auf solchen dnudcias zennerıonds Bezug nehmen-
den Homologien CPR I Nr. 62 (Elagabal) und Pap. E. R. Nr. 1436 (ron
226) bei Mitteis Hermes XXX, 8. 593, Nr. 7: das Grundstück wurde
abgneean merk. Ondam zenmensp'.. 8 drmmensbe dynde. mul
us,
In den Homologien BGU 177 und 193 wird nun auf diesen an-
scheinend stets vor dem Agoranomen abgeschlossenen yenerisnds in einer
Weise hingewiesen, als würde auch die nachfolgende Homologie vor dem
Agoranomen verhandelt. BGU 177 (von 46-47): [Buolopei] rengunivas
[did 106 ...] dyogevonelov rö aürß 706,9 und BGU 198 (von 186): öuo-
doyak ... mergandvan .. war” Owhv did 100 dv eü mgoyerglannevn) [x]ölun]
@yogavonelov. Wilcken (D. Litt. Ztschr. 1900, Sp. 2468) entnimmt hieraus
wohl mit Recht, dafs zenueugubs — das mergantvau, dio wi) did -
vouslov — und’ Homologie hier vor demselben Agoranomen erfolgten. Das
ist in der That wahrscheinlich; in BGU 177 könnte sogar dık rd airod
üyogevonelou gestanden haben, ganz wie in BGU 86, 394: did od adrod
raupelon.
Tabellarisch ist nach den mir augenblicklich zugänglichen Sammlungen
(BGU Tund IL, CPRI und Mitteis Hermes XXX) das Verhältnis der datier-
ten Homologien folgendes:
Area 1. Papprusfonehung 13/3 ”
458 I. Referate und Besprechungen
x
Gun |
Agoranomeion |
Sicher ist danach, dafs beide Amtsstellen bei den Homologien mit-
wirkten; wahrscheinlich, dafs Severus hier eine Neuordnung vornahm. Wäh-
rend vor ihm in römischer Zeit die Homologien ganz überwiegend vor dem
79apeiov zung geschlossen wurden, scheinen sio seit ihm ausschlifslich im
@yogevoneiov vollzogen zu werden. In byzantinischer Zeit. endlich scheint
die amtliche und referierende Homologie verdrängt au sein durch die von
einem Privatnotar geschriebene Urkunde in subjektiver Briefform.
Unter den übrigen Urkunden sind von besonderem Interesse die Bank-
Htaygapal.
In seinem Buche definierte sie Gradenwitz als Zahlungen durch die
Bank, aber in der Vorrede erklürte er, sich Mitteis' (Trapezitika, Ztschr. d.
Sar. Stiftung XIX, 1898) Deutung "der wirtschaftlich-rechtlichen Natur
der diaygagei” anzuschliefsen, wonach dieselben Schlufsnoten über beliebige
‚yon dem Bankier als Makler vermittelte Goschäfte sind. Und in demselben,
Sinn behandelt die Diagraphen Gradenwitz’ neueste interessante Spezial-
untersuchung in diesem Archiv II 8. 96-116.
Aber auch nach ihr erscheinen die folgenden Bemerkungen nicht ganz
überflüssig, ich gehe sie daher unter gelegentlicher Bezugnahme auf diese
neuesten Ausführungen von Gradenwitz.
Um darüber klar zu schen, ob Gegenstand einer Öuygagi ist: Zahlung
durch die Bank, oder Zahlung an sie, oder endlich ein zahlungsloser Rechts-
Vorgang, den der Bankier als kassenmäfsig ganz unbeteiligter blofser "Mak-
ler" diagraphiert — ist auszugehen von der Art, wio er dio Signalements
behandelt.)
Im Gegensatz zu der amtlichen Homologie, die im bureaukratischen
Sicherheitsdrang jedem Komparenten, mit alleiniger Ausnahme der Beamten
des Bureaus selbst, seine Personalien giebt, setzt der private Bankier die-
selben nur da, wo’sio praktisch zweckmäfsig erscheinen, also wo ein Inte-
resse, die Mitwirkung abaulengnen, denkbar ist und zugleich ein Erfolg
solcher Ableugnung.
Daher wird niemals signalisiert der Geldgeber, mag er an- oder
wesend, dem Bankier bekannt oder unbekannt sein. Er hat kein prak-
tisches Interesse seine Mitwirkung abzuleugmen, und so unterbleibt sein
Signalement. Dies ist, soweit ich sche, ausnahmslose Rogel, und so darf
man nicht (mit Gradenwitz) Schlüsse irgend welcher Art aus der Nicht-
signalisierung des Gelägebers ziehen.
Wohl dagegen sind Schlüsse am Platz hinsichtlich der Personalien des
Geldempfüngers.
1) Genau ebenso jetzt Gradenwitz Archiv IT, $. 116: “Hiernach liegt, wie ich
glaub, der Schlümel zur Erkeuntnis diser Urkunden bei den Signalements und
Ion Unterschriften.”
Heiorich Erman; Über Otto Gradenwitz: Einführung in die Papyruskunde 459
Da dieser ein Interesse hat, den Empfang abzuleugnen, mufs sich der
Bankier gegen ihm sichern und notiert, daher in der Regel seine Personalien,
Nichtsignalisierung ist Ausnahme und bedarf der Erklärung. Diese kann
liegen in der Abwesenheit des Geldempfüngers (— während Signalisierung
seine Gegenwart beweist, fust 50 sicher, wie die dafür durchaus schlüssige,
Unterschrift —) oder aber in seiner Bankbekanntheit. Denn da der private
Bankier nur zu wirklich praktischen Sicherungezweck die Personalien giebt,
so läfst er sie natürlich wog, wo der Gellempfänger ihm als Kunde por-
sönlich bekannt ist, also wo die Diagrapho ausgestellt wird über eine Zah-
lung an (nicht durch) die Bank des diagraphierenden Bankiers. Und von
hier der sichere Schlufs, dafs wo immer der Geldempfünger signalisiert
wird, or nicht vor seinem eigenen Bankier stand, also Zahlung durch, nicht,
an die Bank erfolgte
So für Darlehnsgewährung: BGU 607 (x. 163); OPR 15 (1.149); 16
(#. 169); Lond. 336 (bei Grw. Archiv IL, $. 411): 5 Schuldner,
alle signalisiert;
für Rückzahlung eines homologierten Darlchns:
(#141);
für Kaufpreiszahlung: BGU 88 (v. 147), 427 (s. 159).
Zahlung durch die Bank ist gleichfalls sicher für BGU 70 (Hadr.),
obwohl die Geldempfängerin nicht signalisiert wird. Denn es ist die eigene,
Mutter der Darleiherin, die hier ein neues Darlchn nach früheren erhält,
gewils durch den Bankier der Tochter, der aber die ihm natürlich Der
kannte Mutter nicht signalisiert.
Diagraphierte Zahlungen durch dio Bank werden endlich erwähnt in
BGU_ 415 und CPRI14, wo disgraphisch quittiert wird über Rückzahlung
‘von ‘vor derselben Bank’ diagraphisch begründeten Darlehen. Diese Bank
war, ganz wie in BGU 70, 607; CPR I 15, 16, die des Darleihers: Dar-
Nehnsgewährung durch die Bank, denn in der Quittung tritt der rü
‚empfangende Darleiher ohme Personalien auf, er war also der Bank bekannt;
Rückzahlung an die Bank des Darleihers.
BGU 415 und OPR 1 15 sind mun die einzigen sicheren Fälle von Dia-
graphen bei Zahlung an die Bank. Vielleicht liegt dieselbe aber auch vor
in BGU 468 (von 150): dingraphiorter Kameolverkauf. Die Wohnung des
Verkufers wird angegeben und er unterschreibt, war also anwesend. Trotz-
dem keine Personalien, vermutlich weil die Zahlung an seinen eigenen
Bankier erfolgte. Endlich ist die gleiche Erkltrung wenigstens möglich für
die letzte, mir bekannte Diagraphe ohne Personalien des Geldempfängers:
BGU 645 (von 139—140), einer Darlehnsdiagraphe, die übrigens allsitig
unregelmäfsig und liederlich ist (auch Zyew fehlt).” Die Weglassung der
Personalien könnte also blofses Verschen sein. Oder der Entleiher war ab-
wesand und dio Bank (des Darleihers!) benachrigtigte ihn von dem ihm er-
öffneten Credit. Möglich ist aber endlich, dafs dieses Darlchn an seine
eigene Bank ausgezahlt wurde und diese ihren Kunden so wenig signalisierte,
wie BGU 415, CPR I 14 os für die ihrer eignen Bauk quittierenden Dar-
Jehnsrückempfünger thun.
En stehen also zehn sicheren Fällen von diagraphierten Zahlungen
durch dio Bank nur zwei sichere und zwei zweifelhafte gegenüber von dia-
grophierten Zahlungen an die Bank; Gradenwitz’ ursprüngliche Formel:
Fri
BGU 479 IL
460 U. Referate und Besprechungen
Diagraphe = Zahlung durch die Bank war also — obwohl nicht ganz
genau — doch der überwiegenden Praxis durchaus gemäfs. Wenn uber die
Diagraphe schon schr selten ist für Zahlungen an die Bank (sicher nur in
den beiden Quittungen über Rückzahlung von diagraphisch durch diesclhe
Bank gewährter Darlchn), so ist noch viel seltener die von Mitteis behaup-
tete Rolle der Diagraphe als ‘Schlufsnote des Maklers’, denn ein Makler
ist doch begriflich nur persönlicher Vermittler, dessen Kasse bei dem ver-
mittelten Geschäft aufser Spiel bleibt. Der Trapezit dagegen war — seinem
Namen gemäls — stets gerade mit seiner Kasso und Kassenbuchfübrung
behülflich. _Blofs als Makler scheint er zu wirken in der von Mitteis
(Zischr. d. Sar. Stift. XIX, 8. 235) angeführten Plautusstelle Curoulio I 434,
wo der miles vom leno das Mädchen unter Vermittelung des tarpessita
Teno kaufte ‘to praesento .... teque interprete’. Indefs selbst hier bekommt.
der Trapezit die 30 Minen des Kaufpreises zu späterer Auszahlung in Ver-
wahrung (dazu Mitteis a. a. O, 8. 245), ist also doch mit seinen Kassen-
buch beteiligt.
Ein Seitenstück zu diesem Cureuliofall giebt übrigens vielleicht die
höchst eigenartige Dingraphe BGU 88 (von 147). Während alle anderen
über Kusienvorgänge berichten in wesentlich stereotgper Form: Datum,
Gnde.. .vgemeing 6 deine nö deiva Eye (resp. derkyew) airdv, lautet, BGU 88:
did. rgurdtns . . Naugilwon) ... oöh .. menge .. Touddgu (keine Perso-
nalen)“. möpılov suis So. Gradenmitz (Arch, IL, 8. 100) vermute
dies sei gar nicht der Tenor der Diagraphe, sondern lediglich ihre Partei
unterschrift. Dafür wäre aber das duz zgundfus ungewohnt und auffällig.
Jedonfalls, wenn BGU 88 die eigentliche Diagraphe ist, weicht sie
ab, z. B. von BGU 427 (son 159): Diagraphe über Kauf mit Preis-
(rest)aahlung. Da könnte dann BGU 88 die Bankurkunde sein über einen
Kauf ohne Preiszahlung, den der Bankier entweder als blofser unbeteiligter
Makler abschloßs oder aber, weil er wie Luco im Curculio den Preis von
800 Drachmen im Depot hatte. Luco hütte jedenfalls gerade in der Form
von BGU 88 namens des leno dem miles den ahgeschlossenen Kaufvertrag
diagraphisch melden können. Der Curouliofall ist übrigens auch sonst ein
gutes Paradigma, um über die hollenistische Bankbuchführung ins Klaro zu
kommen
Der miles hinterlegt, beim Bankier 30 Minen behufs späterer Preis-
zahlung; wurde hierüber “diagraphiert’? Nach unseren Urkunden ging die
Diagraphe nur auf Abschlüsse (Überschreibungen) zwischen zwei Dritten,
nicht auf die internen Vorgänge zwischen dem Kunden und der Bank.
Hier erfolgte ein chirographisches Anerkenntnis, wie z. B. für das (ver-
schlossene: saccum signatum) Depot bei Paulus’ lib. IV Resp. D. (16, 3)
26.82: Titius Sempronüs salutem: habere me a vobis auri pondo plus
minus decom ot discos duos, sacrum signatum. Oder die von Mitteis
(a 8. 0. 8. 207.) erörterte Bankabrechnung bei Seaevola ib. I Dig. D.
1) a7$1.
Der Bankier zahlt gegen Lioferung des Mädchens mit Schmuck zunächst
die 30 Minen, später auch die für den Schmuck bedungenen zehn Minen,
die er zunächst Mr den miles schuldig geworden war. Nach dieser Preis-
vestzahlung war durchaus am Platze die gerade auf diesen Fall gehende
BAU 427; wie hütto dagegen vorher dingraphiert werden müssen, als von
invich Erman: Über Otte Gradenwitz: Einführung in
ie Papyruskunde 461
dem Preis 30 Minen dı& rgurätns gezahlt, die übrigen zchn dagegen von
dem Bankier namens des Käufers geschuldet wurden? Hierflir haben wir
kein Muster. Wohl aber pafst fr die hier otsra erfolgende Benachrich-
tigung des miles von diesen Bankvorgängen die Fortsetzung des bei Paulus
erhaltenen Bankehirographums: Habere me a vobis auri pondo plus minus
decem et discos duos, saccum signatum, ez quibus debelis mihi decem quos
apud Titium deposuistis, item quos Trophimati(?) decem item ex ratione
Patris vestri_ devem et 'quod excurrit’ (d. h. die üborschiefsende Scheide-
münze: Maecianus Assis distrib. $$ 63, 64). Vgl. auch Scaevola D. (2, 14)
4781 it
Hinsichtlich der Parteinnterschriften auf den Diagraphen, die auffallend
selten sich finden, sei auf Gradenwitz’ neueste, gründliche Untersuchung
(Arch. ITS. 107.8) vorwiesen — "equidem nihil hine dilingero possum”
Bemerkenswert und zweifellos richtig ist Mitteis’ Ausführung (Ztschr.
d. Sav. Süft. XIX, 8. 250), dafs die diagraphiorten Kussenvorgänge auch
fiktiv sein können. Dies hinsichtlich ihres Rechtsgrundes, wenn z. B. eine
Kaufpreisschuld als Darlchn ausgegeben wurde, oder hinsichtlich. ihres
Gegenstands und Daseins: es wird eine nicht erfolgte Zahlung disgraphiert:
eine schuldbegründende (Verpflichtung dureh Scheindarlchn) oder eine schuld-
aufhebende (Hrlafs durch Scheinquittung). Nach beiden Richtungen Aktiv
ist vielleicht BGU 114 (von 134), wo eino Soldatenwittwe zariı duaygagıhr
(sgend£ng?) TOO Drachmen ‘Schuld? zurückfordert, die in Wahrheit ihre
Mitgift sind und vermutlich, wie meist, eine nicht gezahlte. Von unseren
Diagraphen scheint mir in etwas fiktir BGU 415: eine Bankquittung vom
Jahre 104 über Rückzahlung eines vor derselben Bank diagraphisch be
gründeten Darlehns. Diese Rückzahlung war aber, nach BGU 44 in Wirk-
‚lichkeit. bereits zwei Jahre vorher an den Vater des Gläubigers erfolgt.
Fraglich, ob sie da überhaupt in die Kasse der Bank gelangte, und zumal
ob in dem Augenblick der Ausstellung der Diagraphe. Es wird also ein
nicht, wirklicher Kassenvorgang gemeldet.
Die Dingraphen bezeichnen sich zweimal als “rrfzgupon” (BGU 415
von 103 und Grenfell, New classical Fragments II 43 bei Mitteis Zischr.
d. Say. Stift. XIX 228), also wohl als Abschrift aus dem Buch des Ban-
kiers. Sie zeigen uns also die hellonisischo Buchführung, die mit den
tarpossitae ja auch im Inteinisch-römischen Westen sich verbreitet. Nur
änfs natürlich statt der Benachrichtigungsform der Diagraphe:
Datum. dei zgelfng . . . Adunos . . . Maßodes ... Her abrdv mag
100 Ardönov zefemw Evrorov srl,
im Buche selbst eino Thatsachenfeststellung stand:
Datum. Eu Hlaßodss weg: od didönon gemein Ivronon wıh.
Hier erheben sich nun mehrere Fragen.
Nicht klar ist zunächst, wie dieses ‘Haben? als Buchführungsausäruck
sich formell vereinigte mit der Anordnung des römischen Privat- und Bank
buches als Codex aesepti et expensi. Denn das "Haben” macht umschichtig
beide Teile zum Subjekt: orst Zu der Dahrlebnsempfänger,
dann dndyeu der Darlehnsrückempfänger,
während im Codex accepti et expensi beide Vorgänge stets von ein- und
derselben Seite, vom Buchinhaber aus gebucht wurde
@edi (griechisch Fyeus), ascopi (griechisc
extyo)
462 II. Referate und Besprechungen
Es würde dem Gegensatz griechischer und römischer Art durchaus
entsprechen, wenn etwa die griechische Buchführung, bequem den Dingen
sich anpassend, von dem Haben ausging: Wer hat? — Du hast von mir.
-— Ich habe von Dir zuriick; wihrend die römische Selbstdisziplin die Ein-
tragungen hineinzwang in ein vorgefafstes Schema und zwar gemäfs der
egoistischen Energie und Initiative der Römer in ein von dem Buchin-
haber seinem Thun, seinen Rechtsakten ausgehendes Schema: ich gab —
ich empfing,
Doch ist ein Doppeltes sicher. Einmal, dafs die Anordnung des Kassen-
buches mit zwei Seiten -- utraque pagina — für Ausgabe und Einnahme
natürlich auch den Griechen bekannt und geläufig war, nur dals sio sie
vermutlich weniger schroff-ogisch handhabten. Sodann, dafs das "Haben’
auch in dio römische Buchführung Eingang gefunden haben mufs, wenigstens
in dio dor Bankiers, zumal behufs Buchung der Vorgänge zwischen zwei
Dritten, wie sie im Bankbuch die Regel bildeten und den einzigen Gogen-
stand unserer Diagraphen, also etwa
Titius a Gaio mutun habet U quae ei reddet . .
und später
Gaius a Titio, es mutuo sibj reddita, habot €.
Dieselbe Fassung und zwar für die internen Beziehungen zwischen Bankier
und Kunden, in der schon erwähnten lateinisch-römischen Bankbenachrich-
tigung bei Paulus D. (16, 3) 26 $ 2: Titius Semproniis salutem- Habere
mo a vobis auri pondo plus minus decem et. discos duos, saccum signatum:
ex quibus debelis mihi decem, quos apud Titium deposuistis, item quos etc.
Dies ist genau das: drigew', „dv Öpekev unsorer Bunkdiagraphen (a. B.
CPR I 14)
Der von mir in diesem Archiv (I, 8. 77) erörterten "Habe’-Quittung
entsprach also — sei es als Ursache oder als Folge — der Gebrauch des
"Haben” auch in der griechischen Buchführungsterminologie. Und zwar
zeigen die Diagraphen (Buchauszüge) aufs deutlichste gerade dio seiner Zeit,
behauptete Korrespondenz von
Srdövan — Ev = Darlehnshingabe;
Grodudövun — deze = (Darlehns etc.) -Rückgabe.
Die Darlehnsdingraphen lauten auf:
Eyeıv ebrdv .. .üs xal &rodaaeı (CPRT 15, 16; BGU 70);
die Quittungsdiagraphen auf:
ürtyeiv abrdv .. üs üpeder (CPRI 14; BGU 415, 427, 472, 607).
Wie nun aber die Römer, vermutlich durch Entiehnung von den süd-
italischen Griechen, beim Quittieren das Wort "Haben? gebrauchten, genau
so natürlich auch in der Buchführung, wenigstens in der der ursprünglich
griechischen Bankiers. Das “Soll und Haben” unserer Buchführung und sein
Ausgangsdunkt das ‘deve dare — devo avere” der mittelalterlich italieni-
schen, darf demnach nunmehr angeschen werden als eino unmittelbare Über-
Nieferung schon der griechisch-römischen Buchführung.
Münster (Westfalen). Heinrich Erman.
III. Bibliographische Notizen.
1. Bibliographien (sgl. oben 8. 1601).
Archaeological Report 1901-1902, comprising the work of the Egypt
Exploration Fund and the progress of Egypiology during the year
1901—1902, edited by F. L. Griffith. With maps. London 1902.
Vgl. oben 8.'160f. — Für uns kommt aufser dem Ausgrabungebericht
von Grenfell und Hunt (vgl. oben S. 181) namentlich die biblio-
graphische Übersicht von F. &. Kenyon in Betracht (Gracoo-roman
Eaypt 1901-1902, 8. 38—48), die wie gewöhnlich sich durch Sach-
kenntnis und gutes Urteil auszeichnet. Auch auf W. E. Crums Be-
richt über Christian Egypt (S. 48/58) sei hier aufmerksam gemacht.
J. Bidez, Chronique, in der Rovuo de Yinstruction publique en Belgique
XLV (1902) 8. 5861. Vgl. auch XLIV (1901) 8. 228231 und
380/882.
Nie. Hohlwein, Bulletin papyrologique. Le Musio Belge VI (1902)
8.1904. Derselbe, La papyrologie grecquo (bibliographie raison-
nde), im Musde Belge VI (1902) Nr. 4 (15. Okt) 8. 1,16 (Sep)
Seymonr de Rieei, Bulletin papyrologique II. Revus des Etudes
‚gresques 1902'—. Die erste Fortsetzung der im Arch. I 8.545
angezeigten Erscheinung. Es ist dies die umfassendste und am meisten
ins Detail gehende Bibliograpbio auf unserem Gebiet. Ihr und der
nlchstgenannten verdanke ich einige Notizen übor Schriften, die mir
nicht, zugänglich waren.
€. Wessely, Litteratur der Papyruskunde (abgeschlossen Aug. 1902)
in den von Wessely herausgegebenen Studien zur Palacographie
und Papyruskunde (= Stud. Pal) 2. Hoft 8.43/52. Fortsetzung von
8. 17/20. — Eine Bibliographie in alphabetischer Anordnung mit ge-
Iegentlichen Inhaltsangaben und Zusätzen.
2. Zu den Papyrusurkunden (xgl. oben 8. 165).
E. Breceia, Spigolature papiracoe. Atene e Roma V (1902) 8. 575/87.
— Der Verfasser reproduziert, übersotzt und bespricht einige Papyrus-
urkunden (namentlich private)
Cagnat, Indiscrötions archeologiques sur les Egyptiens de
V’öpoque Romaine. Üomptes rendus de l’Acad. d. Inser. et Bell. lettr.
1901 8. 784. — Der Vorf. giebt nach einer allgemeinen Einleitung
Übersetzungen von privaten Urkunden. -
464 II. Bibliographische Notizen
Lion Lafoscade, De epistulis aliisquo titulis imperatorum magistra-
tuumque romanorum quas ab aetate Augusti usque ad Üon-
stantinum graece scriptas lapides papyrivo servaverunt.
Tälle 1902. XV und 141.8. — Mir noch nicht zugänglich. Nach Vier-
ecks Bericht (Berl. philol. Wochonschr. 1903, 8. 144/6) enthält die im
1. Teil gegebene Sammlung 164 Nummern, die im II. Teil auf Inhalt
und Formalien untersucht werden. Im TIL. Til sind dio sprachlichen
Eigentümlichkeiten beleuchtet.
F. Mayence, Les papyrus ögyptions. Le Musio Belge V 8. 318335
T. Nieklin, A horoscope from Egypt. Class. Review XVI 8. 1198.
— Er handelt über P. Oxy. II 235 (29. 30. September 14 n. Chr)
(€. Wessely, Siegelbeschreibungen. Stud. Pal. 8. 24/5. — Die Lesung
sußdgron in P. Oxy. 1105, 18 hat bereits v. Wilamowitz, Gölt. Gel.
Anz. 1898 8. 083 stillschweigend in sıßaglar verbessert. Zum Thema
gl. auch P. Wolters, Loco sigili in den Mölanges Perrot 1903
8.335. (5. 336/7). — Ebenso ist yeuddgue in P. Amh. 158, 5, worüber
Wossely 2.3.0. 8. 35 handelt, auch von Lumbroso, Rendic. R. Accad
d. Line. 1901 8. 253 und von Radermacher, Rhein. Mus. 57 9. 151
richtig als „Esel® gedeutet worden. Vgl. auch von Hesseling im
Album gratulaterium in honorem H. van Horwerden 1902. — {tawris
in BGU 185, 10 wird auf 8. 25 durch einen unedierten Rainerpapyrus,
in dem eis &lneıw üdlreu vorkommt, als der Bosprenger erklärt.
‚Recensionen erschienen:
Über P. Amherst (vgl. oben $. 117): Fracearoli, Rivista di Alol
ed istruz. elass. 1903 II 8. 346—352; E. Prenschen, Berliner phill
Wochenschr. 1902 Nr. 12 8.355—361; Th. Reinach, Rev. d. Etud.
Gr. 1902 8.102; P. Viereck, Berl. philol. Wochenschr. 1902 Nr. 23
8. 715—720; €. Wessely, Woch. f. kl. Phil. 1903 Nr. 7 8, 169-172.
Über BGU IIT Heft 3—8: 0. Gradenwitz, Berl. philol. Wochenschr.
1902 Nr. 21 8. 650-656.
Über P. Gendve (sgl. Arch. 18. 544): Th. Reinach, Rer. d. Et. Gr.
1902 8. 105—106.
Über P. Wess Taf. gr. (vgl. Arch. 18.545): B., Lit. Contralbl
1901 8.768. Hy., La Culture XXI 8 8. 120. Weinberger, N. phil.
‚Rundsch. 1902 Nr. 11 8.251
Über P. Woss. Taf. lat. (vgl. Arch. 1 8.354): Weinberger, N. phil
Rundsch. 1902 Nr. 11 8. 251.
Über Wessolys Studion z. Palaeogr. u. Pap. I (vgl. oben 8. 117)
Hbrl,, Litt. Contralbl. 1901 8. 1723; Ruggiero, La cultura XXI 8
P. Viereck, Berl. philol. Wochenschr. 1903 8. 46—168
3. Sprachliche Untersuchungen (vgl. oben 5. 165)
W. Crönert, Zu den Eigennamen der Papyri und Ostraka; Zur
Bildung der in Ägypten vorkommenden Eigennamen. Stud
Pal. 18. 36#, 3941. — Noben feinen Beobachtungen findet sich hier
auch vieles, dem ich nicht zustimmen kann. Dafs z. B. in Ogesrooöge
'Opdseng stecken soll, halte ich für ebenso unrichtig, wie dafs Zoräs
mit Zarafots oder Xäguos mit “Agwutoi oder Movonios (gl. oben
I. Bibliographische Notizen 465
8. 126) mit Mshg ote. etwas zu thun haben soll. Ich hoffe, ein anderes
Mal auf die anregenden Ausführungen zurückkommen zu können,
A. Deifsmann, Der Artikel vor Personennamen in der spätgriechi-
schen Umgangssprache. Berl. philol. Wochenschr. 1902 Nr. 47
Sp. 14678. — Ein Nachtrag zu seiner oben S. 166 angeführten
Schrift. über „Ein Original-Dokument aus der Diocletianischen Christen-
Verfolgung“.
Wessely, Die lateinischen Elemente in der Graecität der Agyp-
tischen Papyrusurkunden. Wien. Stud. 24 (1902) 8. 3/55 (Sep.)
— In der historischen Einleitung, die das Tempo des Umsichgreifons
des Iateinischen Finfluses verfolgt, hätte m. E. schärfer horvortreten
sollen, unter welchen Umständen und von welchen Personen die ein-
zelnen Latinismen gebraucht sind; die Zeitangabe allein genügt nicht,
um den Einzelfal für diese historische Frage zu vorwerten. So hätte
zu gögenv molne» in BGU 423 (8. 24) hinzugefügt werden sollen, dafs
dies Einer, der römischer Soldat geworden ist, aus Rom schreibt.
Für die Verbreitung des Latein in Ägypten beweist dieser Fall also
nichts. Die Richtigkeit der Datierung ist andererseits cin notwendiges
Postulat. In einom grofsen Irrtum befindet sich der Verf, wohn er in
der bekannten Weihinschrift mit der Unterschrift regina et rer iusse-
vCun)t (CL, III 6583) einen sprachlichen Beweis dafür sicht, dafs „ie
römische Welt auch mit dem Ptolemäerreich in Beziehungen trat“
(8.4), und den Text allen Ernstes in die Piolemäerzeit setzt. Es
scheint ihm unbekannt zu sein, dafs Mommsen a. a. O. die richtige
Deutung auf Zenobia und Vaballath gefunden hat. Im übrigen ist
der Eöegpteng der Inschrift nicht der IL, sondern der I. (vgl. unten
8.467). Auch sonst fielen mir mehrere ungenaue Datierungen auf:
dns Testament des Abraham (9. 26 u. 28) gehört cher ins VI. als
ins VIIL Jahrh. (gl. oben 8. 141); BGU 781 wird auf derselben
Seite (24) erst ins I und dann ins ILIIT. Jahrh. gesetzt; BGU 36
und 436 gehören nicht ins IL/ITL Jahrh., sondern um 101/2 (gl.
oben 8.187). In anderen Fällen sind die Zeitangaben nicht. voll-
ständig. So kommt upgov nicht orst 295 (8. 26), sondern schon
im I. Jahrh. vor (BGU 712, vgl. Archiv 1129, 2). — Die darauf
folgende alphabetische Liste der Latinismen wird den Sprachforschern
schr erwünscht sein. Ein paar Irrtümer seien hier borichtigt. Das
Neneowveiov auf 8. 21 und 43 ist zu streichen, denn in RAN 226 ist
nicht eis aux (I. 5) Nerrunelou, sondern eis Zenverruvelou mu leson.
Ebenso ergänze ich Epikrisis 8. 35: Zjexvenrundou, und auch in P. Gen.
44,10 muls (Z)ewerrouvlou stehen. So wird aus dam Tempel des
Neptun ein Tempel des Zorverzönig (vgl. P- Teb)) In BGU 899 steht
nicht zqıßomm als Akkusativ ($. 9), sondern zerßoöv(ov), vgl. Archiv
1577. In P. Grenf. 167 steht nicht eiralle, sondern etreil", also
%rella(...). Aryeövos in Leid. Z. wird S. 40 Mlschlich als’ legio
erklirt, wiewohl Wessely seihst seiner Zeit zuerst die richtige Deutung
regionis gefunden hat. Vgl. Archiv I 4004, wo ich auch gezeigt habe,
dafs dieser Toxt ins V., nicht ins IV. Jahrh. gchört. Auf 8. 40 ist
wieder Zeßavdov gedruckt statt Zerövdou (vgl. Archiv 1177). Bei
P. Gen. 50 (9. 26) ist Archiv I 554 nicht bericksichtigt. "Ist in
466 IM. Bibliographische Notizen
RAN 298 (8. 21) vielleicht eis "Onßous cos Migcuofidtov statt Tipu-
olövrur zu ergänzen? Trotz dieser Ausstellungen ist die Arbeit an-
regend und nützlich.
4. Palacographische Untersuchungen (xgl. oben 8. 165/6).
A. Brinkmann, Ein Schreibgebrauch und seine Bedeutung für die
Textkritik. Rhein. Mus. 57 $. 481,97. — Eine feinsinnige Unter-
suchung, mit wichligen Konsequenzen für die Textkritik.
F. W. 6. Font, Sematographie of tho Greek papyri Journ. Hell
Stud. XXIT (1903) 8. 155/79. — Mir noch nicht zugänglich. Nach
Ricci handelt der Verf. sehr eingehend über die Entstehung der Sig-
In ots. aus der Cursive-
itlbauer, Studien zur griechischen Tachygraphie. III. Tachy-
graphische Texte. 1. Die Leipziger tachygraphischen Frag-
mente. 2. Die Unterschrift der Pariser Handschrift Suppl.
grec 1262. 3. Die tachygraphische Unterschrift dos Papyrus
M. 107. 4. Die tachygraphische Unterschrift im Berliner
Papyrus Nr. 864. 5. Bino tachygraphische Notiz im Berliner
Papyrus Nr. 304. Archiv f. Stenogr. 54 (1902) 8. 193/204; 235/42
Mit 2 Tafeln. — Wenn ich mir auch ein genaueres Eingchen auf die
tachygraphischen Arbeiten zur Zeit versagen muß, will ich doch meine
Unglänbigkeit gegenüber manchen der hier vorgetragenen Resultate
nicht verschweigen. Wonn 2. B. Gitlbauer in BGU 304 in dem Kreuz
der Unterschrift ein ‚0-A — 6030 == 522 n. Chr. erkennen will, so
halte ich dies einfach fir unmöglich,
W. Schubart, Die tachygraphischen Papyri in der Urkundensamm-
lung der Kgl. Museen zu Berlin, mit einem Nachtrag des Redak-
tours C.Dowischeit. Archiv f. Stenogr. 54 (1902) 8. 2531. — Sehr
vorsichtige Mitteilungen über die Berliner tachygraphischen Texte
‚Thompson, Warner, Kenyon, A new palaoographical society. Athe-
nacum 22. März 1903 n. 3882 9. 371. — Vgl. oben 8. 166
W. Weinberger, Handschriftliche und inschriftliche Abkürzungen
Wien. Sind. 24 (1902) 8. 1/5 (Sep)
Derselbe, Die Überlieferung über die tironischen Noten. Archiv
f. Stenogr. 54 (1902) 8. 204,
€. Wessely hat in dem autographierten Teil des 2. Heftes seiner „Studien
%. Palacogr. u. Papyrusk.“ (1902) eine Reihe von palacographischen
Arbeiten vorgelegt: Byzantinische Stompelschrift auf Papyrus,
S..XXKINL Einige Reste griechischer Schulbücher, 8. XLIIA.
(Mitteilung und Besprechung interessanter Texte aus der Rainersamm-
hung). PH in den tironischen Noten, 8. LIX#. Ein vormeint-
liches Beispiel des Inteinischen Nationaltypus in der grie-
chischen Cursivschrift, 8. LKXIM. (W. setzt den im Archiv
1336. von Zeieteli besprochenen Papyrus ins IV. Jahrh.).
. Zur Theologie und Religionsgeschichte (gl. oben 8. 1661)
F. Boll, Sphaera, neue griechische Texte und Untersuchungen
sur Geschichte der Sternbilder. Leipzig 1903. — Ein bahn-
MI. Bibliographische Notiz 467
brochendes Werk, in dem für den Papyrusforscher im besonderen die
Ausführungen über die ägyptischen Sternbilder von Bedeutung sind
Über Papyri handelt es 8. BI2f, 380
6. Bofti, Bulletin de a Socitd archdologique d’Aloxandrie Nr. 4,
1902. — Unter den zahlreichen neuen Inschriften, die Botti mitteilt,
ist die Weihinschrift einer jüdischen Synagoge aus der Zeit Euergotes I.
(8. 49) von grofsem religionsgeschichtlichem Wert. Damit wird in-
direkt bestktigt, dafs meine Ansetzung der Inschrift CIL IIT 6583 in
die Zeit des Euorgetos L, nicht II. (Borl. philol. Wochenschr. 1896
Nr. AT) richtig war. Vgl. P. Mayor, Beitr. z. alten Gesch. IT 8. 478.
Die jüdische Diaspora des IM, Jahrh. tritt immer deutlicher hervor.
Vgl. oben 8.390 (Magdöla). U. v. Wilamowitz hat in den Sitzungsb.
Berl. Ak. 1902, 27. Nov. 8. 1094 religionsgeschichtliche Betrachtungen
von hohem Interesse an die neue Inschrift geknüpft.
. Bouche-Leelereq, La politique religieuse de Ptolämde Soter at
Ne eulte do S6rapis. Revue de Thist. des religions 1902 8. 1/80 (Sep)
Derselbe, Los reclus du Serap&um de Memphis. Mölanges Parrot,
Paris’ 1908, 8. 17/24. — Der Verf. vertritt im Gegensatz zu Preuschen
die alto Auflussung der wdrogar als der reelus.
W. E. Crum, Christian Egypt. Archaeol. Report 1901-1902 8. 48/59.
A. Deifsmann, Artikel Papyri in Enoyclopaodia Biblica II (1902)
Sp. 3556/63. — Auf kleinem Raume eine inhaltreiche Übersicht über
die für die Bibelforschung wichtigen Seiten der Papyruskunde.
A. Harnack, Die Mission und Ausbreitung des Christentums in
Jahrhunderten. Leipzig 1902. — Meisterhafte
großsen Themas, für das auch die Papyri schon
Manches beigesteuert haben und hoffentlich noch viel Neues bringen
werden. Die Papyrusforscher seien namentlich auf die Darstellung der
Ausbreitung des Christentums in Ägypten auf 8. 448/59 hingewiesen.
M. Hubert, Artikel Magia im Dietionnairo des antiquitds grocgues
et romaines (Daremberg et Saglio) t. IIT Paris 1901 8. 1493/1521.
Von E. Schürers trefflicher Geschichte des jüdischen Volkes ist die dritte
Auflage vollendet. Die Ergebnisse der Papyrusforschung sind darin
eingehend berücksichtigt. Val. die Indices (1902).
K. Sethe, Tmhotep, der Asklopios der Ägypter, ein vergötterter
Mensch aus der Zeit des Königs Doser. Unters. z. Gesch. u. Alt
Ägyptens II 4 (1002) $. 95/118. Besprochen von A. Erman, Berl
philel. Wochenschr. 1903 Nr. 46 Sp. 14181; Griffith, Archaol
Rep. 1901,2 8. 30%; W. v. Bissing, Deutsche Litteraturz. 1902
Nr. 3? 8p. 2329. — Für die Papyrusforschung ist von besonderem
Interesse die Schlufsfolgerung, die Sethe aus seinem ühorzeugenden
Nachweis der ursprünglichen Menschheit des Imhotep auf das durch
ie Serapoumspapyri uns bekannte Yorknmeiov beim memphitischen
Serapoum zieht (9.98): es ist ursprünglich dor Grabtempel des Imhotep,
der hier, in unmittelbarer Nähe des Grabes seines Herrn Doser, der
Stufenpyramide von Sakkara, begraben worden ist. Falls v. Bissings
Datierung der Berliner Statue 14765 richtig ist, würde auch ich mit
ihm annchmen, dafs die Heroisiorung des Imhotep unter griochischem
Einflufs eingeführt ist. Dassolbe wäre dann auch für den Amenothes
468 MI. Bibliographische Notizen
von Theben anzunehmen. Dafs die ägyptischen Griechen für diesen
in Interesse gehabt haben, zeigen auf alle Fülle seine von mir heraus
‚gegebenen griochischen Weisheitssprüche. Vgl. Acgyptinca, Festschrift
für @. Ebers 8.142. R. Peers hat im Journ. Hell, Stud. XIX
(1899) 8. 13, schr interessante Inschriften publiziert (HITII S. vor
Chr), die den Y4uwßng allein oder neben Worismös und Tylue als
Heilgott zeigen
A. Wiedemann, Zur Vorchrung der Muson in Ägypten. Oriont. Titt
Zeit, IV (1901) Nr. 10 Sp. 381. — Diosor Aufsatz wurde mir durch
die Güte des Verf. erst bekannt, nachdem ich oben S. 126 über das
Moveeiov von Hermupolis gehandelt hatte. Wiedemann möchte in den
Musen dieser Stadt eine ägyptische Göttinnen-Neunheit erkennen.
R. Wünsch, The limestone inseriptions of Toll Sandahan
Excavations in Palestine 1898—1900 8. 154/87. — Diese palist
sischen Texte stehen in engen Bezichungen zu den Zauberpapyru
ah.
6. Zur Jurisprudenz (vgl. oben 5. 167/69)
St. Braßslof), Zur Kenntnis des Volksrochtes in den romanisiorten
Ostprovinzen des römischen Kaiserreiches. Weimar 1902
92 8. Besprochen von L. Wanger, Deutsche Litteraturz. 1903 Nr. 10
Sp. 612/14. —— Der Verf. behandelt drei Fragen aus der Rozeptions
geschichte des römischen Rochtes in den östlichen Provinzen und er-
kennt in allen drei Fällen Beeinflussung durch das Volksrecht: I. Exe-
kutivklausel und benoßeium oxcussionis. IL. Benefcium exeussionis und
Gostellungsprivileg (im ogensatz m Wongers „Papprusstudien‘).
HI. Der &yeapos peos des sprisch-römischen Rechtsbuches. Auch in
dieser neuen Arbeit bewährt sich der Verf. als aufserordentlich tüch-
ger Papyruskenner. Zu CPR 5 (8. 13) sind die Verbesserungen von
Hunt (GGA 1897, 459), zu Lond. ITS. 219 (8.28) die wichtigen von
Gradenwitz (Einführung 8. 84.) nicht berücksichtigt worden. Zu den
auf 9. 78 mitgeteilten Worten der Eeloge vom J. 749: Eyrgipns
Gwvlsraren yäuos dı' Üygigov mgoruiov ounßolulov Ind y dkorloren
ungrögen bietet der späte christliche Ehevertrag OPR 30 (ein Eyygupos.
jduos) eine interessante Mlustration: diese yuatni mel mgoixä« ovußd-
Aaıa (2. 5) werden thatsichlich von drei Zougen unterschrieben.
. Costa, Sul papiro fiorentino N. 1. Le locazioni dei fondi nei
papiri greco-egizi. Ballet. d. Ist. d. Diritto rom. XIV 8. 47. 51M.
R. Dareste, Les papyrus egyptiens d’öpoque romaine. Nouvelles
&tudes Ahistoire de droit. Paris 1902, 8. 176218.
@. A. Gerhard und 0. Gradenwitz, Glossierto Paulusreste im Zuge
der Digesten. Ein Heidelberger Papyruscodex (mit 2 Tafel).
Philologus LXII 8. 95/124. — Auf diese gemeinsame Publikation hatte
kurz vorher schon Gradenwitz in der Z. Savign. St. . Rechtsg. XKTIT
‚Rom. Abt. 8. 4581. hingewiesen. Dom Scharlsinn der beiden Gelehrten
t 08 gelungen, die winzigen Iateinischen Buchstabenreste als zu Dig
5,2 gohörig zu erkennen. (Gerhard giebt eine eingehende Interpreta-
tion der Scholien, während Gradenwitz eine juristische Würdigung des
Fundos folgen llst.
MI. Bibliographische Notizen 489
0. Gradenwitz, Rescripte auf Papyrus. Z. Savign. St. Rechtsg. XXIII,
‚Rom. Abt. '8. 356/79. — Der Verf. rekonstruiert und erklärt in dem
vorliegenden 1. Teil das juristische Fragment P. Amh. IT 2
W. Kalb, Bericht über die lateinisch schreibenden Juristen, Feld-
messer und (späteren) Landwirtschaftsschriftsteller für 1896-1900.
Bursians Jahresbb. CIX (1901) $. 17/85. —— Der Verf. berücksichtigt
auch die Papyruslitteratur. Vgl. 8.291, 321, 361, 461.
1. Mitteis, Romanistische Papyrusstudien. Z. Savign. St. Rechtsg.
XXITI, Rom. Abt. 974/314. — Der Verf. bietet unter 1. 'Efeywpj und
Deduetio quae moribus fit eine ausführliche Behandlung von P. Grenf.
111, und erklärt unter II die auf die Hypothek bezüglichen Partien
von P. Fir. 1.
3. €. Naben, "Erixarußokij. Liber gratulatorius in honorem Herwerdeni
1902, 3 8. — Besprechung des terminus Zrwseraßoki im Anschlufs an
P. Bir 1.
E. Rabel, Die Haftung des Vorkäufers wegen Mangels im Rechte.
1. Teil. Geschichtliche Studien über den Haftungserfolg.
Leipzig 1902. VIII und 356 8. — In dieser seinem Lehrer Mitteis
gewidmeten Habilitationsschrift hat der Verf. eingebend auch die ent-
sprechende Papyruslitteratur vorwortet
E. Revillont, Les rapports historiquos ot lögaux des Quirites et
des Egyptiens depuis In fondation de Rome jusqu’aux om-
prunts faits par les autours de Ia loi des Douze Tablos au
Code d’Amasis. Mömoire original Iu A U’Eeole du Lourre pendant
Yannde scolaire 1899-1900. Paris 1902. 174 8.
R. de Ruggiero, Due papiri giuridiei di Antinod. Bullet. d. Ist.
Diritto Rom. XIV (1901). — Dor Verf, bespricht und reproduziert
zwei der antinoitischen Urkunden, die de Ricei in P. Stud. Pal. I (vgl.
oben . 141) ediert hat, unter Verwertung mehrerer Korrekturen und
Nachträge von de Ricei. In einem anderen Aufsatz I papiri greci
© la stipulatio duplao (ebend.) behandelt dor Verf. den dritten der
dort publizierten Texte.
I. Wenger, Papyrusforschung und Rechtswissonschaft. (raz,
Leuschner u. Lubensky 1903. 56 8. — Ein fesselnder Vortrag, in dem
in vortrefflicher Weise ein Überblick über die vielseitigen Anregungen
gegeben wird, die die Papyri den verschiedenen Wissenszweigen, im
besonderen der romanistischen Forschung bieten.
Derselbe, Der Eid in den griechischen Papyrusurkunden. Z. Savign.
St. £ Rechtag. XXIII Rom. Abt. 8. 158/274. — Eine ausgezeichnete
Monographie, in der das schwor übersehbare Material klar goordnet
vorgelegt ist. Der Verf. behandelt unter I das Anwendungsgebiet das
Bides, unter II die Eidosformel, unter TIT den Schutz des Eides. Vgl.
hierzu auch Wongers Besprechung von R. Hirzels Buch „Der Eid“
in der Deutschen Litteraturz. 1903 Nr. 5 Sp. 208/308.
€. Wessely, Über dio lex commissoria pignorum im aloxundrini-
schen Volksrecht. Anzeiger der phil. hist. Classo Wien. Ak. XV
1901, 12. Juni. 7. 8. — Wertvolle Beiträge zu P. Fir. 1
ien erschienen:
470 I. Bibliographische Notizen
Über Bonfante e Ruggiero, La petizione di Dionysin (sgl. Arch. 18.546):
Costanzi, Bollet. d. lol. class. VIIT 11 8. 2502.
Über Gradenwitz, Einführung in die Papyruskunde (vgl. Arch. 18. 5458.
u. oben 452#.): J. J. Robinson, Americ. Journ. Philol. XXIT 2, 8. 210/4.
H. Swohoda, N. philol. Rundsch. 1902 Nr. 4 8. 82/4. A. v, Premer-
stein, Österr. Litteraturbl. 1901 Nr. 16.8. 493. FR. Mayenee, Le
Musto Belge IV (1901) 8. 314%. L. Wenger, Gött. gel. Anz. 1902
5. 51538.
Über L. Mitteis, Zur Geschichte d. Erbpacht im Altert. (gl. hen 8. 168):
1. Wenger, Deutsche Litteraturz. 1902 Nr. 24 Sp. 1520/2.
Über P. Tassistro, I} matrimonio dei soldati romani (gl. oben $. 168):
Pl. Fraccaro, Rivista d. Stor. Ant. 1902 $. 428,30.
Über L. Wenger, Rochtshistorische Papyrusstudien (vgl. oben $. 169):
P. M. Meyer, Berl. philol. Wochenschr. 1902 Nr. 26 Sp. 812/19,
7. Historische Arbeiten.
A. Bauer, Zur Liste der Praofecti Angustales. Wien. Stud. XXIV 2
— Aus einer in Graz befndlichen griechischen Weltchronik auf Papyrus
(Y. Jahrh.), die Straygowski und Bauer herausgeben werden, teilt Letz-
terer die darin enthaltenen Angaben über die praef. Augustales von
383—392 mit. Vgl. oben Mitteis 8. 261.
A. Bonche-Leelereq, La question d’Orient au temps de Ciedron.
‚Rovuo hist. 1902. — Der Verf. behandelt die Beziehungen Roms zu
Ägypten.
F. P. Garofalo, Sulle armato tolomaiche. Rendic. R. Acc. d. Lineei
XI 3, 1903, 16. Mürz. — Nach einer längeren Übersicht über die Ent-
wickelung der piolemüischen Herrschaft gieht der Vorf. eine kurz ge-
Arängte Zusammenstellung der dürftigen Nachrichten üher die ptole-
mische Marine. Vielleicht entschliefst sich der Verf., die im zweiten
Teil gegebene Skizze, die hier und dort noch vervollständigt werden
könnte, etwas weiter auszuführen. Eine gleichzeitige Behandlung der
anderen Diedochenflotten wäre schr erwünscht und würde gewifs auch
für die ptolemäische Flotte manche Ergehnisse bringen.
Eine andero Arbeit desselben Verfassers: Contributo alla goografia
del!’ Egitto romano im Recueil d. trav. rel. h la phil. ägypt. XXIV
(1902) ist mir nicht zugänglich gewesen.
Hirschfeld, Der Grundbesitz der römischen Kaiser in den orsten
drei Jahrhunderten. Beiträge z. alt. Gosch. II $. 45/72, 284/315. —
Eine grundlegende Studio, die vom Verf. erfreulicherweiso als eine
Vorarbeit zu der in Vorbereitung befindlichen zweiten Auflage seiner
„Untersuchungen auf dem Ccbiet der römischen Verwaltungsgeschichte®
bezeichnet wird. Die Papyri sind im besonderen in dem Ahschnitt
über die Domänen in Ägypten $. 292. eingehend benutzt worden.
Zu 8.293, 4 bomerke ich, dafs die Datierung von P. Lond. II 8. 166/7
vor Germanicus’ Reise durch den Namen des Stratngen gegeben wird.
Vgl. Konyon a a0. In BGU 511 II 4 (vgl. $. 57,10) kann aufser
Aowoviliuevois auch Zigowiiunvois ergänzt worden, wie Th. Reinach
Zuerst bemerkte. Vgl. auch Mommsen, Römisches Strafrecht 8. 265,4.
am
Hohlwein, Note sur la polico &gyptienne de l’Epoque romaine.
Le Muse Belge VI (1902) 8. 159/66. — Der Verf. handelt im be
sonderen von der police irräzuliere.
‚olonat dans l’Egypte romaine (dapris L. Mitteis et
Lo Musie Beige VI (1902) 8. 8893. — War mir
nicht: zugänglich.
. M. Meyer, Neue Inschriften und Papyrus zur Geschichte und
Chronologie der Ptolomier. Beiträge z. alt. Gesch. II A779. —
Besprechung historisch wichtiger Texte aus Botti (Bull. Soc. arch.
Alex. IV), BGU und P. Teb.
. v. Premerstein, Die Buchführung einer ägyptischen Legions-
abteilung. Beitr. z. alt. Gesch. III S. 1/46. — Der Vorf, der sich
schon in seinem gediegenen Artikel Commentarii bei Pauly-Wisowa
als Papyruskenner ausgewiesen hat, legt hier eine sehr eindringende
Bearbeitung von P. Gen. lat. 1 vor, die reich an neuen Gesichtspunkten
und Ergebnissen für die römische Heeresgeschichte ist.
Der Aufsatz desselben Vorf, „Römische Soldaten als Landpäch-
ter“, Wien. Stud. XXIV ist m wosontlichen nur ein Ausschnitt aus
der eben genannten Arbeit 8. 28/83.
. de Rieel, The prafects of Egypt. Proc. Soc. Bibl. Arch. XRIT
(1900) 8. 374,83; XKIV (1902) 8. 56/7 und 97/107. — War mir
nicht zugänglich
. Rostowzer, Geschichte der Stantspacht in der römischen Kaiser-
zeit bis Dioklotian. Philolog. Suppl. IX 8. 331/512. — Es ist
schr erfreulich, dafs der Verf. sich entschlossen hat, seine ursprüng-
ich in russischer Sprache erschienene Monographie in deutscher Übu
setzung mit Berücksichtigung der inzwischen erschienenen neuen Mate-
rialion und daher mehrfach umgearbeitet, vorzulegen. Eine Besprechung
dieser wichtigen Publikation bloibt für später vorbehalten.
Steinacker, Zum Zusammenhang zwischen antikem und früh-
mittelalterlichem Registerwesen. Wien. Stud. XXIV. — Inter-
essanter Nachweis von Beziehungen zwischen den antiken. smopwinere
und den mitfelalterlichen gesta etc.
. Wessely, Karanis und Soknopaiu Nesos, Studien zur Geschichte
antiker Kultur- und Porsonenverhältnisse. Denk, Wien. Ak.
XLVIT (1902), 171 8. — Eine feifsigo Zusammenstellung der auf die
beiden genannten Dörfer überlieferten Angaben. Da die Arbeit schon
seit. Mängorer Zeit vorbereitet wurde, sind die zahlreichen Textver-
bosserungen, die in den „Griech. Ostraka, dem Archiv und sonst. ge-
geben sind, noch nicht berücksichtigt worden. Danach sind viele Binzel-
heiten veraltet. Die interessanten Mitteilungen aus der Rainersammlung
erwecken von neuem den Wunsch, dafs die Verwaltung der K. K. Hof-
bibliothek die schon lange vermifste Fortsetzung zum griechischen CPR
endlich folgen Iasse. Vor allem die wichtigen Priesterakten wie R 8
und R 171 müfsten baldigst und zwar vollständig herausgegeben wer-
den. Beide Texte sah ich vor längeren Jahren füchtig im Handel.
Damals las ich in R 82.2 yelıgavatfjov, wo W. jetzt zelnarıxor
liest (8. 71). Vgl. Ostraka I 8.617. Bei dem Personenverzeichnis, das
den größseren Teil einnimmt (90 Seiten), wäre besser eine Scheidung
172 I. Bibliographische Notizen.
nach den beiden Dörfern durchgeführt worden, wie ich überhaupt die
Verbindung der beiden in der vorliegenden Arbeit nicht für schr glück-
lich halte. Will man die (iönere der einzelnen Ortschaften feststellen,
50 mufs man sie isolieren. Will man andererseits allgemeine Kultur-
fragen erörtern, so mufs man alle zusammenfassen.
Derselbe, Die Stadt Arsino& (Krokodilopolis) in griechischer
Zeit. Sitzungsber. Wien. Ak. CXLV (1902). 58 8. — Im Jahre 1887
habe ich in einem Nachtrag zu Schweinfürths Aufsatz über Arsinoß
nach den damals vorliegenden Texten die Entwiekelung der Stadt zu
skizzieren versucht. Vgl. Zeitschr. d. Gesellsch. £. Erdk. Berlin 1887.
Der Verf. hat jetzt auf Grund des stark vermehrten Materials das
Thema von neuem bearbeitet. Auch hier hat er manches uns Neue
aus den Rainerpapyri mitteilen können. Zu seiner Liste der Lokal-
angaben bemerke ich: Koumti[g ($. 30) steht für Kitomerpig. Statt
Nexr(oJov(e)lov (8. 32) ist, wie oben 8. 465 gezeigt wurde, Zervemu-
velov zu lesen. Das sofror Aupodov aus BGU 434 (8. 36) gehört
nieht nach Arsinod. Ich habe schon öfter darauf hingewiesen, dafs
die numerierten Zupode nach Memphis gehören. 8. 44 ist [fuuruo]-
rheng ohne Klammern abgedruckt. Wahrscheinlich ist, wie Cichorius
mir bemerkte, [Zgojmhuens zu ergänzen. Mit Recht erklärt der Verf
das ‘4gamdns in BGU 315 als das Dorf (8. 55). Inzwischen hat
P. Teb. 92 (Ende des IL. Jahrh. v. Chr.) die überraschende Kunde ge-
bracht, dafs damals nicht Krokodilopolis, sondern Troiswis Eegyiuus
die umegdnolıg war!
Derselbe, Das erste Jahr des Tiberius in Ägypten. Wien. Studien
XIV. — Die Frage scheint mir bereits durch die Bemerkung. im
Arch. 18. 153, die der Verf. übersehen hat, erledigt zu sein.
Recensionen erschienen:
Über P.M. Moyers „Hocrwosen“; B. Kühler, Wochenschr. f. klass. Phil.
1902 Nr. 9 Sp. 225/30,
Über P. Salluzzi, Sui prezzi in Egitto ete. (sgl. oben 8. 170): P. M. Meyer,
Berl. phil. Wochenschr. 1908 Nr. 3 Sp- 42/49.
8. Numismatische Ärbeiten (vgl. oben 8. 171).
Hier sei vor allem auf Grenfell-Hunts wichtigen Aufsatz The ratio
of silver and copper under the Ptolemies im Appendix II von P. Teb.
(8. 580—603) hingewiesen. Die folgenden Arbeiten kenne ich z. T. nur
dem Titel nach:
6. Dattari, Appunti di numismatica Alessandrina. Rivista Hal. d
num. 1901 5. 2694, 361M, 1902, 1
H. Dressel, Altgriechische Münzfunde in Ägypten. Zeitschr. f- Num.
‚XXII (1900) 8. 231/58 (1 Taf). — Bietet einen Einblick in die Geld-
Verhältnisse in Ägypten vor Einführung einer eigenen Münze,
R. Mowat, Bibliographie numismatique de P’Egypte greogue et
romaine. Journ. internat. @’arch. num. 1901, 344 M.
A. Parazzoli, L’origine des monnaies des nomes d’Egypte Ber.
numism. 1901, 8. 167/74.
II. Bibliographische Notizen 178
K. Regling, Zur griechischen Münzkunde. Zeitschr. £. Nam. XXIII
(1801) 8. 115@. — II und M auf Kupformünzen der lotzten Kleo-
patra worden als 80 und 40 (sil. Kupferdrachmen) gedeutet.
9. Ostraka (vgl. oben 8. 1721)
L. Halante, Un ostrakon calcario greco-copto dol Museo di Firenze.
Studi Ital. di fol. class. IX (1901) 8. 194/98. — Eine griechisch“
koptische „Sealat.
P. Jouguet, Ostraka du Fayoum. Bull. do Vinst. frang. darch. oriont
II (1902). 15 8. — Publikation und Erklärung von 28 neuen Ostraka
aus dem Faijüm, die sich mit den von Granfell-Hunt herausgegebenen
(P. Fay.) und denen von Ssedment eng berühren.
Krall, Koptische Ostraka Wien. Z 1. d. Kunde d. Morgenl. XVI
(1902) 8. 255/268. — Der Verf. ediert mehrere koptische Ostraka
(und Papyri) aus den Wiener Sammlungen, die interessante Boiträge
zu den von Crum herausgegebenen (sgl. oben 8. 172.) bieten. Der
Papyrustext auf 8. 266/7 giebt ein neues Beispiel von Emphyteuse
Zu dem möxrov ebenda vgl. die Emphyteusis-Urkunde P. Lond. IT
8. 327, 48.
0. Lagererantz, Griechische Ostraka im Viktoria-Museum au
Upsala. Sphinz VI S. 368 (1. Tafel). — Dor Verf. boginnt, hiermit
die ihm übertragene Fäition der von Pichl erworbenen Ostraka von
Upsala. Wertvoll ist mir, dafs auch hier wieder rgur{etirns) hinter
Bäosos Absyov klar geschrieben steht. Vgl. Gr. Ostraka 18. 94. Die
Gruppe am Anfang von Z. 5 (vor u) lese ich öuol(as), nicht ääfäns).
Ich wünsche der Edition guten Fortgang.
M. Magnien, Quelques regus d’impots agricolos dorits en langue
dömotique au temps des Lagides et des Romains. Thöso de
YEeole du Loure Paris 1902. — Edition und Erklärung mehr ror
demotischer Ostraka des Louvre
Th. Reinach, Un ostrakon littöraire de Thöbes. Melanges Perrot
(1903) 8. 291,6. — Vgl. Orönert oben 8. 340.
10. Ägyptisch-Hellenistisches.
F. L. Griffth, A sale of land in the reign of Philopator. Proc. Soc
Bibl. Arch. June 1901 8. 294/302. — Wichtige Nauedition des für
uns durch die griechische Beischrift wichtigen Textes, den zuerst
Revillout ebendort 1891 herausgegeben hatte,
W. Spiegelberg, Erlüuternder Text zu den „Demotischen Papyrus
aus den königlichen Museen zu Berlin, herausgegeben von
der Generalverwaltung“, 36 8. Text und 99 Lichtärucktaf. Grofs-
Folio (geb. 100 Mk.). Leipzig, Giesecke u. Devrient. — Auf das
grolse Verdienst, das sich die Generalverwaltung durch die Herausgabe
dieser ausgezeichneten mechanischen Reproduktionen um die demotische
Forschung erworben hat, kann hier mur nebenbei hingewiesen werden.
Hier soll vielmehr der erläuternde Toxt von Spiegelborg dem gründ
lichen Studium auch der hellenistischen Papyrusforscher empfohlen
Arcin . Papgruforchung 11 3/8 a
a14 A. Bibliographische Notizen
werden. Dioselben Vorzüge, die ich oben 8. 1424. an seiner Ausgabe
der Strafsburger demotischen Texte zu rühmen hatte, können auch der
vorliegenden Arbeit nachgesagt werden: Klarheit und Übersichtlichkeit
in der Anordung, Vertrauen erweckende Vorsicht in der Interpretation
Die Berliner Texte, die von der Zeit des Darius I. bis in die rimische
Kaisorzeit hineinreichen, bieten, wie das schon aus Revillouts für die da-
malige Zeit: bewunderungswürdigen Vorarbeiten zu erschen war, auch
dem hellenistischen Forscher nach den verschiedensten Seiten hin eine
Fülle von Anrogungen und Belehrungen. Wenn es unser Wunsch sein
muls, aufser der ausländischen, der griechischen Tradition auch die ein-
heimische zur Erforschung der ägyptischen Geschichte heranzichen zu
können, so hat das vorliegende Werk uns der Erfüllung dieses Wunsches
um einen bedeutenden Schritt näher gebracht.
Derselbe, Zu dem Namen des Buchisstieres. Recueil d. trar. 5 In
phil. &g. XKIV (1902), Varia NLIN. — Der Verf. giebt Maspero zu,
dafs bei Maerobius nicht Bacis in Bucis zu verändern ist (vgl. Archiv
1341), orklärt aber Bacis als Dialektvariante
Derselbe, Dor Titel Asaovız. Rec. d. trav. rel. A la phil. &g. XRV
(1903) 8. 1879. — Eine genauere Begründung seiner schon oben
8. 123 von mir mitgeteilten Ableitung von Asöız aus mr im
Recensionen erschienen:
Über Sothos „Dodekaschoinos“ (vgl. oben 8. 175): Fr. v. Bissing, Sphinx
VI (1902) 8. 120/2; A. Erman, Berl. phil. Wochenschr. 1903 Nr. 46
Sp. 142072; Spiegelberg, Orient. Litteraturz. V (1902) Sp. 1124
Würzburg, im März 1903. Ulrich Wilcken.
ARCHIV FÜR PAPYRUSFORSCHUNG
UND VERWANDTE GEBIETE
UNTER MITWIRKUNG VON
Orro Gnanexwirz ı Köxiosnnno, Bensann P. Guexeenn ıx Oxron,
Anruun 8. Hose ı Oxrono, Pısman Jovover ıx Lime, Farpeno
(6. Kunvox ıx Lowoon, Gracoso Luanoso m Roc, Jon P. Manarer
m Dunuax, Lupwio Merreis ıs Leizio, June Nicowm ım Gew,
Wırmeie Scmumanr m Benuis, Paur, Vienzor ıx Bonus
HERAUSGEGEBEN VON
ULRICH WILOKEN
1x mau 28.
ZWEITER BAND.
VIERTES HEPT.
Ausgegeben am #1. Juli 1909.
&
LEIPZIG,
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER.
1903,
Das Archiv für Papyrusforschung und verwandte Gebiete
erscheint in Heften zu je etwa 9 Druckbogen, von denen 4 einen Band bilden.
Der Preis des Banden beträgt: 20 Mark.
Druck und Verlag von B. 6. Teubner, Leipzig, Poststr. 3.
[nn
Inhaltsverzeichnis.
I. Aufsätze.
su.
Sprachliches zu griechischen Ärzten, eine Untersuchung über den Verfasser
es geiechischen Pap. Lond. Nr. 180. Von Wilhelm Crönert . . . .. 415
Rechtsurkunden aus Tebtpnis. Von Leopold WER Er 2... 0... 48
Papyrun de Palhyris au muste du Lowre. Von Seymour de Rice . . . . 515
Beiträge aur ägyptischen Metrologie IV, V. Von Friedrich Hultsch sr
Honrds of coins tound in Egypt. Von d.Graften Milme. . . . . . m
II. Roferate und Besprechungen.
Inschriften aus ptolemlischer Zeit IL. Yon Max L. Strack ..
Balletin epigraphique de TEgypte romaine TI
(1596-1009). Site. Von Saymaar de Ricei
Inseriptions greoques
son
Besprechung von: L. Wenger, Rechtshistorische Papyrusstudien. Von Otte
[TI ee EREREN om
Miscello. lin Bestschungerersuch Von Ulrich Wileken sw
Indices von Wilcken und ERiMert. « . 0 + + Pr
Alle für die Redaktion bertinmien Sendungen (Manuskri .
exemplare u. a. w.) wolle man richten an: a
Prof. Dr. Urich Wilken, Hallo a. S., Am Kirchthor 34
Ebendahin ist auch das korr. Exemplar der in 2 A) Verenduns
Manuskript bleiben im Bestar der Herren Verfasser, u
m
I. Aufsätze.
Sprachliches zu griechischen Ärzten,
eine Untersuchung über den Verfasser des griechischen Papyras
Lond. Nr. 155 (s. oben S. 375).
Karl Kalbfleisch hat in seinen Anmerkungen zum Papyrus 155
des Britischen Museums bewiesen, dafs zwischen dem ägyptischen Text
und den Resten aus Rufus, Heliodoros und Heraklas grofse Verwandt-
schaft. besteht, sowohl was den Inhalt betriffi, als auch in der Aus-
druckswoise. Dies mulste zu einer genauen Untersuchung auffordern,
und da mit Heliodoros ein anderer berühmter Arzt der ersten Kaiser-
zeit, Antyllos, sehr oft verbunden ist, so schien es zweckmäßsig, auch
ihn in die Untersuchung hineinzuziehen. Diese aber wird sich fast
nur mit den sprachlichen Erscheinungen beschäftigen: dafs dadurch un-
trügliche Beweise gewonnen werden, mufs sich in dem Folgenden zeigen.
Im voraus sei bemerkt, dafs keiner der vier Ärzte den Hiat berück-
sichtigt. Das ist wohl zu beachten, da doch andere Ärzte, z. B.
Agathinos, auf eine gefällig Wortfolge großen Wert legen. Ferner
schreiben alle gewöhnlich 66 für er, ein weiterer Beweis, dafs sie keine
sehr gesuchte Sprache schreiben.
Rufus!) Seine Formen weichen oft vom Attischen ab, geradezu
jonisch ist drdg”) und Av”) Auf der anderen Seite hinwieder unter-
scheidet er sich auch manchmal durch seine attische Schreibweise von
der Umgangssprache, vgl. redrkov (T1,,), dor (Oreib. IV 93;) u.a; ge-
wöhnlich schreibt er eiso.‘)
Von den Partikeln bevorzugt er yb ww‘), auch odv und yodı
findet sich oft"), sehr beliebt ist bei ihm äriren) Er spricht von
1) Ausgabe von Daremberg und Ruelle, Paris 1879. Die zahlreichen von
aufbewahrten Bruchstücke sind in diesem Buche nicht abgedruckt worden.
0 wel By, 28, 604, 2184, u. 8. W, Oreib. IV 90,. Das Wörtchen wird
übrigens auch von zwei Attikern gebraucht, die viel Ionisches in ihre Sprache
aufgenommen haben, von Platon and Xenophon.
3) dw 11, 65, usw. do re. ee u, 310,
AUT 5) pe 2 ze Ayı Ab Dh
6) Die merkwürdigen Wendungen did «a obv rodro .. AB, dd re obv tig.
Sid ve adv... 60, erklären sich aus FOYN, das zuerst in TEOYN von Oreibnsins
oder einem andern Abschreiber geändert wurde (es wird unten weiter ausgeführt
werden, wie stark die Reste bei Oreibasior die alten Formen eingebüfst haben),
und darauf zu TEOYN wurde,
7) roinkmer Yz, By, Ay 1.8. W. ds Aelren Yo My,
Arche 1 Papprasfomckong. I. 4 ”
Oreibe
176 1. Aufsätze
sich gewöhnlich in der ersten Person des Singular, wobei besonders
olö« zu bemerken ist"); oft redet er den Leserkreis an, benutzt aber
dabei nur die zweite Person des Singular) Eine bewufste Nachahmung
klassischen Sprachgebrauches sind folgende bei Erklärungen gebrauchte
Redensarten: aleov BL ol yüg odenrüges 2, altıov dE ob zig zo
32, önlov ÖE al ydg Oreib. III 158,
Heliodoros) Die Sprache dieses Mannes ist viel schlichter und
gedrungener, sie liest sich daram auch angenehmer. Das Kinn heilst
bei ihm gewöhnlich j yevus, einige Male +d yeEveovt); ciao kennt er
nicht), ebensowenig #u.‘) Die Partikeln treten ganz zurück.) Mit Vor-
liebe gebraucht der Arzt Verbaladverbia®), ihm eigentümlich sind die
Wendungen Zoder Ion, Zodev Ko u.s.w) Sich selbst nennt der
Verfasser bald im Singular, bald im Plural, den Leserkreis aber redet
er mit „ihr“ an) Die Sprache ist so bestimmt ausgeprägt, dafs es
eine Freude macht, sie zu untersuchen; doch ist es nicht nötig, sie an
diesem Orte weitläufig zu behandeln. In dem Angoführten wird für die
Unterscheidung genug gegeben sein.
Heraklas.!) Erhat mancherlei mit Heliodoros gemein, insbesondere
auch die merkwürdige Wendung xdroßev üva, Zvadev air u.s.w.")
1) olda Bl re riendv ääde 2,05 dyo olde 40, olda yodr Oreib.IV96,, us.
2) el..eine wel Eos 5%, el. .mgoßenalo 237, (überhaupt ie el c. opt. bei
Rufas häufig, doch nicht in dem Mafse, wie bei Antzlion), obx &r nor doxofs Oreib
IV 5, uw.
%) In grofsen Stücken hei Oruibasior erhalten (Bd. II und IV}; vl. üher
diesen Arzt M. Wellmann, Die Pacumatische Schulo 8. 17-19, wo auch eine Über-
sicht über den Inhalt der Chirurgie (Xugoogyoönsre) gegeben wird, und F. Gurlt,
Geschichte der Chirurgie 1 (1808) 8, 414-421.
4) zeroog IV 201. 2Eror 3044, 7Er0s 906, 0.4.W. ch penıon 808, rörper Aät,
5) Tan x. B. IV’ 300, 1) dir 182... un w.
7) Um bemerken it das hünfige imeinee (IV 2by., Sl], 387, 800 d.8 W),
„darauf“ heilt meistens ece, seltener Ereıre, für „entweder--oder‘ steht schr oft
ro, oft auch 5, einmal (I 638,) feou—Hror. Hüulig ist noch wördder „so
gleich, ohne weiteres“, vgl. IV 105;, 160,, 200,, 281, u.a. w.
9) imontrag IN 582,,, vipgorriaubsug 513, wAtonnföreus IV 206,, mugarırnen-
niros 2, na
9) did en dns Tender IRo äyandoms II B8,., zü A Aızn
heuferiede Looden Io ro. Dnape 02%, ndrader da Hevoden nina IV 288, u...
10) ünrrgov siesede BT, öndr Onküneı IV 309, eiesede ner öliyon br ri mag
don zar uarlınivor xaregriondr 300,4, rasrdon Zorlv dylr AOf,,
11) Hs mätverun Foözos d nehoöneros dorös; ds rar "Hgenid Oreib. IV 268
Die Auszüge, in denen verschiedene Arten von Binden beschrieben werden, gehen
bin zur Seite 270, Falsch wird der Name den Verfassers in der französischen
Übersetzung mit Herenle wirdergogeben; "Hawäfs ist Kurm- oder Kosefarm (su
"Hoenseiöns, "Hgwisddoros 0.1).
12) rö udn Kaoder Am, cö M Moden Fon Mh, niroder Era My, Ya,
Bmerüüp duen-
Wilhelm Crönert; Sprachliches zu griechischen Ärsten am
Er sagt nur elre, nicht Zreıra. Im Gegensatz aber zu Holiodoros bovor-
zugt er p£veiov), eigentümlich ist ihm forner rourdorw (263, 204,
205,,), Zvexa zu Anfang eine Satzes“) und Bxov ulr— üxov dE (262,
203, 204, 208.)
Antyllos‘) Dieser Mann hat mit Rufus die Form ff gemein®),
überaus häufig sind bei ihm Sätze mit e£ c. opt‘) In Absichtssätzen
hat er Tve und öres”), während Heliodoros nur Tu kennt, für „dann“
giebt jener gewöhnlich Zxetr, auch das oft geschriebene ur odv ist
zu bemerken“) Während Heliodoros &s uf sugt, heifst es beim An-
tyllos @s #963”) Seine Sprache ist nicht so fest und geschlossen wie
die des andern.
Diese Unterscheidungsmerkmale sollen sich sogleich erproben. Das
23. Kapitel des 44. Buches des Oreibasios verteilt sich nach der Über-
schrift zeipovgpla avalyyav dx rau Aveikkov xl 'Haodagov nuf die
beiden zuletzt genannten Männer. Wir würden auch dann, wenn die
Scholien nicht genau die Stelle angäben, wo der Verfasser wechselt, die
Teile scheiden können. Bis 621, erscheint allenthalben «2 e. opt, man
stöfst auch auf fv und Zueıru, dann findet sich drav und &v, aber
621, beginnen schon wieder die Sätze mit ei, und von 627, an spricht
abermals Heliodoros.
Zu dem 24. Kapitel des 54. Buches des Oreibasios (leg! zurdırav
Bawönudrov DI 188—193), das sich an ein aus Athenaios genommenes
Kapitel anschliefst, bemerken die Pariser Heransgeber: Te style do co
Grobe» are 262, 200,. Diean merkwürdige Ausdrucksweise scheint nur bei diesen
beiden Ärzten vorzukommen (Beös Zorgey' ävußer zegißalön niro zOords Eurip.
Trond, 1243 zeigt die Verbindung in anderer Art). Wenn Heliodoros eüßeret
obs yes nützt zu.“ sagt (sgl. eößerer mds irldane TV 308, u. w), was aus
andern Quellen im Thesaurus nicht belogt wird, so teilt er auch diesen Brauch
mit Horaklas: eößeret zebs epnuemaudr 200, sel. 200,4. Joner sagt überall
Zulte, zueopds, zuocds u.» w., desgleichen Horaklan (guehdr 230,, 20,, zuloneros
oh, zuende 200).
2) peranon 26 42 uy0, yaros 208,
2) Even vis 100 dgroD Aodgov wloxis neugla wgookunfdneren 269, Evene eis
ämndg r06 .. Bgdnorrag d niodeng rdsseren 200, u... w.
3) 06 ulr—ab 28 Heliodoroe IV 314,
4) vel. Wellmann Roaleneykl. 12041. Das meiste von dem, was sich aus
seinen Schriften erhalten hat, ändet sich wiederum hei Orvibasio.
5) z.B, 11020, 69%, (aber ade zig IV O9).
BED he Srrwoıe Sn am
DuB. ömas dmoorg DO. 9) IV %%yn. 2b, 52,, Di, men W.
9) Aucıgotweeg nal ds moDs tür {ira nal ds mebs ch als IV D6,, Öreulakotner
rw üs mebs 1 dmdmen 1, aber zdaseras..as dsl cör naorde Hel, IV 200,,
Ayeran.. öe dl cin rc (neoedn) DIA, u W.
a
178 1. Aufsätze
chapitro nous semble tellement different de celui du pröc6dent que nous
doutons fort quil provienne en eilet d’Athende. Sie vergleichen dann
die Wendung Zyb OR oüre dauorerv &y6 HIT 191, mit 11799, und
schliefsen daraus, dafs Rufus vorlioge. Dieser Schluls wird durch andere
Ähnlichkeiten noch wahrscheinlicher gemacht, vgl. fv 189,, ziso 189,
190, 75 dxizav 190, olde 198,
Wir wenden uns nun zum Papyras. Zu der Stelle ürruor [yüg]
Opnuurloarres rov adogonn[c] xowöregov Ext ve [rNg] sad Ev uleleos
Zunuhsiag wal [drl] ns zur djulpsrege r& ünlp)eta [updg\öoeofe
col. 34.1, vergleicht Kalbfleisch zow6regov d} xl dans dupagäs
orıuerıkiodo 6 zdogav ürros Rufus bei Oreib. IV 457,. Noch ühn-
licher ist dem Satze aus Oreibasios, was auf col. 4, steht: oynuerloavres—
rüg zbv mdogove« nomdregov El mdang duapogas. Diese Stellen deuten
doch auf eine schr enge Verbindung zwischen dem Text des Oreibasios
und dem Papgrus hin.') Aber gehört jener Satz wirklich dem Rufus?
Er stammt aus dem 49. Buche des Sammelwerkos, dieses Buch aber ent
hält Anweisungen für verschiedene chirurgische Apparate, die beim Ein-
renken von Gliedern gebraucht werden. Bis zum Kapitel 26 ist alles,
mit Ausnahme von Kapitel 5 und 6, aus den Xugovgyouueua des Helio-
doros genommen, der nächste Abschnitt ist überschrieben: 7 Tazo-
xgdrovs Bdögov" dx zav 'Poügov, die folgenden Stücke aber weisen
keine Verfassernamen auf, so dafs dem Grundsatze nach die Franzosen
ganz richtig sagen konnten (Oeuvres de Rufus 306): bien que le nom
de Rufus ne soit pas r&p6t6 en täte do huit chapitres qui suivent le
Yingt-sixidme, il n’est pas douteux pour nous que ceite suite appartient
% notre auteur. Dem ist nicht so. Sowohl „die Bauk des Hippokrates“
als auch die übrigen Abschnitte gehören dem Heliodoros an, wie die
sprachlichen Erscheinungen fust in jeder Zeile beweisen‘) und wohl
noch stärker die Verweisungen des Verfassers. In Kapitel 27 (435,)
wird # Mlepl &gdgav mguywarei« erwähnt und in Kapitel 32 (450,
und 451,) und 35 (458,) ij Ilepl ölodnndron agayuarela (dv tois
eg öhodnudrov Aöl,): dies sind Sonderwerke (LorößßAor) des
Heliodoros, wie aus den früheren Abschnitten, des 49. Buches (vgl. über
1) xomörtgor di rısos Andet sich im Thessurus nicht erwähnt. duegogd
“Yerrenkung” scheint auch nur bei Helioderos vorzukommen, vgl. z.B. dr} cär
TOD äynöros Öuagogar TV 300,; ebenso Öwmehele Psendo-Rufus 430, und ddl,
siche darüber unten 8. 460.
2) Es fehlt dee und dv (dv 484,), für lea (oben 8. 476) steht Zoo, wie
Heliodoros hat, 446, und 447,,, auch Zwereg 497, ist eine Eigentümlichkeit des
Heliodoros. Das Auloruı in faren 82 wu dnerdan zersnodıu 448,, Ändet sich oft
beim I, z.B. dfiercu 34 zını wol werd werdimper werureina IV
Wilhelm Crönert: Sprachliches zu griechischen Ärzten 49
jenes IV 377,, 378,,, 381, u. s. w, über dieses IV 379,,, 396, 397,)
hervorgeht!)
Eine wichtige Untersuchung ist noch über den Zusammenhang der
heliodorischen Stücke des 49. Buches anzustellen. Es ist ohne Zweifel,
dafs Oreibasios mindestens zwei verschiedene Schriften des Chirurgen
benutzt hat. Über die Verrenkungen der Schulter z. B. wird an drei
von einander getrennten Abschnitten gesprochen, desgleichen über die
Verrenkungen des Ellenbogengelenks. Dabei beobachtet man, wie
Oreibasios den ganzen Stoff nach den verschiedenen Werkzeugen ein-
teilt, welche zur Einrenkung benutzt werden: zd Neddos zAındlov
(Kap. 7—12)?), zb Nunpodagov yAnssöxonor (20-21), zö "AasAAidous
3 ’dezuuijdous rpionuorov (22), rö To rexrovog öpyavon (23-25) und
endlich ro Imzoxgdroug Bdßgor (26—85). Wie sehr einzelne Teile
zusammengehören, erkennt man auch daraus, dafs an vielen Orten noch
die Übergänge erhalten sind, so 2. B. dad roD äuov dal zöv Ayzve
wereuu aun Ende von zwei Kapiteln, 9 und 13, radra eigyral uoı zegl
Tig yervos‘ were wov Eis zepl od Öpov am Ende von Kap. 27.
Es trift sich aber schr ungünstig, dafs die Scholien, die sonst ge-
wöhnlich über die Herkunft der einzelnen Stücke genaue Angaben
machen, im 49. Buche fast ganz schweigen. Nur zu Kapitel 26, da
die falsche Überschrift rö 00 Ixroxgdroug Bädgov iu zav Poupov
trägt, wird bemerkt: dd zoD zpooınlo tod wovoßißlou 'Eal ynod
Evdgazos?) rind: B air Hepl Hapdenudran imıygdpovan (540,).
Dies ist also eine besondere Schrift des Heliodoros, der Verfasser
selbst aber verweist, wie oben bemerkt wurde, in seinen Ausführungen
enneros "vorsichtig? kehrt 1V 290,, beim H. wieder, mit 6 Suepasıreros 'Irzo-
Aeeiene 182, vol. 600 Qavesuordeon "Irrongdrovs 20%, (Hol) u.a W.
1) Dafs der Fehler schon von Oreibasios begangen ist, zeigt das Scholion
IV AB 4: ds meoldres dv eh aX wegoluip töv “Pobgor eigener Liyorcu zb 'hrzo-
nedrovs Büßgor dnpodueron.
%) Die Franzoren haben noch Kap. 13-19 zu dem Werkzeug des Neileus
gexogen; ob das recht geschehen ist, mufs noch untersucht werden. Da in diesem
Teile (Kap. 13-19) vielfach dieselben Leiden behandelt werden, wie vorher Kapı
12, so liogt hier enbwoiler ein anderes Gerüt zu Grunde, oder cu sind Stücke
Aus zwei verschiedenen Schriften.
3) Der Titel ist verderbt, in der franzdsischen Ausgabe ist keine Verbeuserung
gewagt. In dndgeres liegt vielleicht ANOC vor, das irrtümlich einen Strich or-
Till; aber auch ETTIPHPANOC ist nicht durchsichig. Es si hir folgende Lasung.
vorgeschlagen: FH ist aus MH durch Zurammenwachsen der Buchstaben verderbt
und P aus X, Dies ergiebt Eruigeros. Das ist als cin erdichteler
aufzufassen, der darauf hindeuten vll, dafs in dem Brife von vielen unzeral ge-
handelt wird. Solche Titelnamen sind nicht selten, das bekannteste Beispiel int
der Iukianische Lexiphanee.
480 1. Aufsätze
des öfteren auf eine Schrift zegl @gPgov und eine andere zegl dArodr-
Hdron.
Ein weiteres, nicht minder wertvolles Stück aus den Schriften des
Heliodoros gewinnt man aus dem Londoner Papyrus. Denn nachdem
Rufus ausgeschieden ist, bleibt nur die Wahl zwischen jenem und
Heraklas übrig. Dieser aber ist, wie sich aus allem ergicht, schr enge
mit Heliodoros vorknüpft. Die Namen der Schlingen (Peszo), die er
beschreibt, finden sich zumeist in den Resten jenes Chirurgen wieder,
auch in dem Ausdrucke schliefst sich Heraklas, wie oben 8. 476 ge-
zeigt wurde, an jenen an. Man möchte ihn für einen Schüler des
Heliodoros halten. Von seinen wenigen sprachlichen Besonderheiten
findet sich nichts im Papyrus wieder, und es ist schon von vornherein
nicht schr glaublich, dafs ein sonst so unbekannter Arzt den Londoner
Test geschrieben hat, der allenthalben die Sicherheit und den um-
fassenden Blick eines Meisters zeigt.
Dafs nın Heliodoros wirklich der Urheber des Werkes ist, aus
dem der Papyrus stammt, ergiebt sich aus einer sorgfältigen Betrach-
tung der sprachlichen Ausdrücke. Sie sollen hier Punkt für Punkt
durchgegangen werden, damit das Urteil um so sicherer werde.)
& welällengos . . od Öuvarı rie zdoı zOv rendvron ovvegriou
col. 24, vgl. Ouvegyetv det r. . 6oan Hel. IIL5TS,, auvegyetv rh... denn
578,, auvegyelv ri,.. ovggifer 587,, u. 8. w.
dyb OR zul Ühlo Eyaanue agooridn zor anpdı 4, vgl. Ay dt
nel ÜAhos ro mAındior wereoxeiene Hol. IV 360, j tod Epuärneros
ävegogd By, Eyakiuere Ö raur&..nonıklsdo 370,
muparrnocyevor obs dorgalplekioxous 2,4, vgl. rbv OR deiiregor
kova ds megioodv zageıroduede Mel. IV 403,, ünets 82 abröv zuguı-
Torede 321, u. s. W.
A rerug Aa FÜg yErOg Da By das Für yeran Day Di — rd ze
veion Bay zr Syst Auch bei Heliodoros wird die weibliche Form öfter
gebraucht denn die andere (oben 8. 476).
nuruprife HOENGE» Dir, dvegpeiv HOENEEn di, vol. Nkneer .
zegıönau Mel. IV 288,, HdLANGen . . neruprifev 388, 0.8. W.
Ragıpyeukan Ürrıov ulv opnweerifew rov [a Jiogovea 2,,, vgl. doc...
zapjpyeihe zoıctv Mel. IV 164,.
vis nad! Hy wigos] duzalsiag 1,, [rs] zu Ev u[E]pog Exzadsiag
ned [er] ri wurd Uujpsregu r& dufoliu [ekugdelöcca[s Bo, rüls
1) Dabei ist fortgelassen worden, was schon Kalbfleisch über deyanınol, zidyıor
eveiton, yonlevrıni Eosopineru, werdähnios, Aunpeäirır Faden Io, äniereir ti
aus Heliodoron beigebracht hat. Die Nachweisungen Kalbfleischs lien sich noch
durch viele Stellen vermehren.
Wilhelm Crönert: Sprachliches zu griechischen Ärsten 481
Überuhelag I, dal wis nal Dr ulgos Inmakelug Bay Am rüls] wur
ugörega x dugaiu zig [ylevulos &bfzleafeilas Ay Das Wort &-
‚zwhelu ‘Herausspringen aus dem Gelenk’ (vgl. Schol. Oreib. IV 540, äx-
mulslag‘ dur) tod zpomjöndis) findet sich sonst nur noch in dem
Abschnitt, der vorhin dem Heliodoros zugeteilt wurde, vgl. rig zur’
dugörega z& kage burahslag IV 435, f Tod xarnpruouivou ägdgov da-
zuhele 441,. Man vgl. weiter Zul zig nu" Bu udpos Ampdonsulas pd-
vvog Hel. IV 307,, äv re mad Ev wegos run Üngdgmsvla ij yerug üv
Te wur dupörega r& üuga 434, u.s.w. Dals sich das auch dem Galen
bekannte Wort dxgatov beim Heliodoros noch nicht gefunden hat, ist
ohne Bedeutung. Wir kännten auch ZxzuAsle nicht, wenn nicht Orei
basios zufällig die beiden Kapitel NLIX 27 und 29 ausgeschrieben hätte.
va . . go0gwpHjon 24, WEL. By. Auch Heliodoros hat nur Zoe c.
coni, während Antyllos daneben noch öras c. opt. schreibt.
z01nÖregov &rl.. 3, und 4y, vgl. oben 8.478 und xoimöregon dk
Ext adang dwergijacos IV 100,, aotnöregov 82 dal zovrav Eerdam der
111 632, u.» w.
werd 2 riv rld]oıv &yöpnacfv] ol äwögefs wrA. By, vgl. ol zg0-
evfscegoı üwdges Hol. IV 387,,.
örev s[or) o[ölews dAodaw ivrigoner 44, vgl. Örav ruvdg apo-
Beguzeudtvrog ivrigo 75 rgadnanı Hel. IV 151...)
xger[ofluarog qpev Ay, vgl. xgurıjueros gügıv Hol. (früher Rufus)
IV 434,, zoxınod xgarinaros zügw Hel. III 580, Ziges zigıv 5834,
Seneıyuod zdgıv 633, u.5. w.
Aror...# 488 u. 37. Das stimmt zu Heliodoros, der gewöhnlich
ro. — ij schreibt (oben 8. 476),
Es hat sich schon oben gezeigt, dafs Heliodoros öfter denselben.
Stof in verschiedenen Schriften behandelt. Es ist darum nicht zu
verwundern, wenn das kurze Kapitel wegl yeruog (Oreib. Buch 49,
IV 434—435) und die langen Ausführungen des Papyrus auf denselben
Verfasser zurückgehen sollen. Dem Inhalt nach sind die Stücke freilich
verschieden. Die vier Arten der Einrenkung, die im Papyrustext be-
schrieben werden?) und von denen die letzte die von dem Verfasser
1) Wührend der Papyrus bei Prüpostionen immer die
Fü 04 auf, dat im Heliodoroste den Oreibario allenthalben
ungen erscheinen, z.B. dd ir IV BL, il dr 3003, erde Br nd 30T. mar
ör Stö,,. Wer sich mn die Bruchstücke anderer Ärzte in jener Sammlung an-
Sicht, Endet dort die nämliche Erscheinung, und es unterlingt keinem Zweit,
dafs diene Schreibweise erst später in dem Text gebracht worden ist, vielleicht
von Oreibasioe slbut oder von Niketas.
2) Man wandert ich darüber, das hierbei nicht die alte bippokratische, durch
482 1. Aufätze
empfohlene ist (s. oben $. 376), kehren bei Orcihasios nicht wieder.
Das erklärt sich aber daraus, dafs hier von der Anwendung der Bank
des Hippokrates bei Binrenkungen des Unterkiefers die Rode ist. Doch
es scheint sogar ein ausdrücklicher Gegensatz zwischen dem Londoner
Bruchstück und dem Abschnitt des Oreibasios zu bestehen. Dort heilst
08 00. Bus: nerd Ob riw r]orw &yöpnaalo] ol kvögels Ziel rü nurdAn]ie
noxhevrınd [ungen bjuere d[x02]ovd[o]s reis züls jaxaretas ö]apogali)e.
zul obrog 6 narugfrio]uds eö[d]vocrne6s Zofrw u.s.w., hier erde 02
The wbrdgen zo noykstur Eyagıriodncen al mapudedontvan iniv dv
Fi Iepl üpdgov aguyuarsig. Er} ubv zig muß Ev wioos Fupdpiscas
tests Övigyaı waralaupaviohusev, zupayapı, brosıs, apdhue" in} d8
ris zur Aupsrege r& lag ürzakeiaz Inocız wul apeluu IV 435. Dies
ist aber nur ein scheinbarer Gegensatz. Denn der Tadel, den der Ver-
fasser des Papprustextes ausspricht, richtet sich nicht gegen die uoy-
eve Qvegpijwere, sondern gegen die Art der Spannung (es folgt
a0Drov lv ode Av dal ri au” Eu ulgos Örzekslug dupörege vü
uldoln eis yörvog refıfouuer)), und wie schon bei der ersten Art später
die Hebel in Bewegung gesetzt wurden (Zujrodtte rd uoxAsuriji riis
yilvvog unglevijare 2,,), so wird auch die von dem Verfasser selbst
empfohlene Art der Einrenkung mit jenem Mittel gerechnet haben.
Das erkennt man heute darum nicht mehr, weil mit dem Schlusse des
Kapitels auch ein grofsor Teil der Beschreibung der vierten Einrenkungs-
art im Papyrus verloren gegungen ist.
Aber die wiedergewonnene Überlieferung verlangt eine genauere Er-
klürung, als sie bis jetzt gegeben werden konnte, und dazu ist es vor allen
Dingen notwendig, einen Überblick über die ganze Schriftstellerei des
Heliodoros) zu erhalten. So mag denn die Bekanntgebung des Londoner
Textos den Anstofs dazu bilden, dals bald eine vollständige Sammlung
aller Reste der Schriften jenes Chirurgen hergestellt wird. Dafs aber
in dem Blatto des Britischen Museums ein Text vorliegt, der vielleicht
noch zu des Heliodoros Lebzeiten, spätestens aber bald nach seinem
Tode geschrieben worden ist, dies verdient noch ausdrücklich hervor-
gehoben zu werden?) ’
Bonn. Wilhelm Crönert.
io Hand bewerkstlligte Weise vermerkt wird, vgl. Hippokmtes et dedeo» 0,
Celson VI 12 (E. Geil, Geschichte der Chirurgie 1 201, 364, I 60)
1) Seine Heimat is unbekannt, Dach it es nicht uunüt, daran zu erinnern,
dafs die Namen Hicödegos und ocsdzs gerade in Ägypten schr verbreitet ind,
nd dal der Papyras in Ägypten gefunden wurde
2) Holiodoros lebte in trajanischer Zeit, der Papyrus aber stammt nach
Kenyone Urteil aus der 2. Mälfe des 1. oder der 1. Hälfte des 2. Jahrhunderte
Rochtsurkunden aus Tebtynis.
Auf den 1901 publizierten prächtigen zweiten Band der Amherst-
Papgri ist im Spätherbst des vorigen Jahres ein umfangreicher Band
‚neuer Urkunden gefolgt: The Teblunis Papyri. Part I. Den unermüd-
lichen und unzertrennlichen Herausgebern B. P. Gronfell und A. 8. Hunt
schliefst sich diesmal als Dritter J. Gilbart Smyly an. Ein kurzes
Referat über den Inhalt hat Wilcken oben 8.394. gegeben. Ich will
den folgenden Blättern einige Fragen zu erörtern suchen, die speziell
den Juristen näher angehen und unter ihnen insbesondere solche, die
mir wegen ihres prozefsrechtlichen Inhaltes am nächsten liegen.
Mit Recht an die erste Stello der Urkunden gesetzt ist die aus
der Kanzlei des Dorfschreibers von Kerkeosiris stammende abschriftliche
Sanımlung einer Reihe königlicher Dekrete des Euergetes II. und der
beiden Kleopatrae. Der als Teb. 5 veröffentlichte Papyrus stammt aus
dem Jahre 118 v.Chr. und enthält auf zehn Kolumnen, von denen nur
eine ganz. zerstört ist, in 264 Zeilen nicht weniger als 46 derartiger
in direkter, wonn auch vielleicht gekürzter Form) angeführte agosrdy-
wer« verschiedenartigsten Inhalts. Im allgemeinen dienen sio als Mals-
regeln einer guten Regierung der Ehrenrettung des Königs Euergetes IL.
und korrigieren so in wertvoller Weise die gegen ihn von antiken und
neueren Schriftstellern gehäuften Vorwürfe: „es sicht aus, als ob die
Geschichtsschreiber wieder einmal ganz kolossal gelogen hätten?) An
einem solchen Beispiele vormag auch dem Nichthistoriker die Bedeutung
der Papyri klar zu werden; die ungeschminkte Sprache der Regierungs-
‚mafsnahmen des Königs spricht schr zu seinen Gunsten, und namentlich
die Schärfe, mit der gogen Milhränche der Amlagewalt engenchriten
wird, macht ihm alle Ihre.
Wenn wir auf die Dekrote im einzelnen eingehen, so gewinnen
wir zunächst für das ptolemäische Straf- und Strafprozefsrecht manchen
Aufschlufs. So enthält schon das erste Dekret einen Amnestieorlafs
an sünitliche Unterthanen (ipraoı zods dad rjv Baaıkjar advras)
wegen dyvonudrov duaprnudtov dvainudraov Carayvaoıdkran) altıwv
2 Vgl Tob.p.1s. 2) Blaem, L.C, B. 3/1. 1008, 99
484 1. Aufsätze
zusöv bis zum neunten Pharmuthi des 52. Jahres") Ausgenommen
von dieser Amnestie sind nur die des Mordes und des Tempelraubes
schuldigen Personen (aAjv rar pöwıs Zxovaloız zul Igosuklus Zre-
10ulvon). Es wird für die Erkenntnis der Rechtssprache) von Vorteil
sein, wenn wir uns diese Termini im einzelnen näher anschen.) Frei-
lich steht es noch dahin, ob der juristische Sprachgebrauch
der griechischen Papyri annähernd der klaren Präzision der
lateinischen Tormini gleichkommt, aber es hiefse auch vorein-
genommen die Frage zu ungunsten der Griechen verneinen, wollte man
in einem Falle wie dem vorliegenden nicht wenigstens den Versuch
machen, mit jedem dor nebeneinandergestellten Worte einen bestimmten
‚juristischen Begriff ausgedrückt zu schen. So möchte ich denn folgende
terminologischen Erklärungen, die natürlich zunächst etwas hypothe-
tisch sind, vorschlagen. "pure, von &pvostv gebildet, bedeutet das
aus Irrtum, error, oder aus Unwissenheit, ignorantia, also sine dolo malo
begangene Delikt, d. i. also wohl die kulpos begangene strafbare
Handlung; äudgrnue, in den Lexika „Fehler, Irrtum, Vergehen, Sünde,‘
das nicht aus Irrtum oder Unwissenheit, sondern mit böser Absicht
dolo malo begangene Delikt, die dolose strafbare Handlung‘) Die
Herausgeber treffen darum m. E. auch in diesem Falle das auch
juristisch Zutreffende, wenn sie die beiden Worte mit ‘errors’ und
*erimes’ wiedergeben. Spricht schon von vornherein die Wahrschein-
lichkeit dafür, dafs den ptolomkischen Rechte der Gegensatz zwischen
kulposom und dolosem Delikte bekannt gewesen sei, s0 finde ich neben
dieser Aneinanderreihung von dyvönue und äudgrnue noch einen
zweiten Fingerzeig für die Richtigkeit dieser Annahme. Von der
Amnestio ausgeschlossen sind vor allem diejenigen, welche absichtlich
1) Vielleicht dem Ausstellungsdatum des Amnestiedekrets (gl. p. 1#), oder
einem sonstigen früheren, otwa für die königliche Familie festlichen Tage, wie
Ähnliches houto noch üblich ist und auch schon in Rom vorkam.
3) Vel. etwa Wessely, Epikrisi 1
3) Von grofsem Wert ist hierfür das Lexicon Graecum suppletorium et dia-
locticum von van Herwerden (1902). Freilich erfordert der rasche Flufs der Papy-
ruspablikationen steie Ergänzungen und Nachprüfungen, und bei denjenigen
Worten, welche das erstmal begegnen — wis z. B, bei allen Termini im vor-
iegenden Falle — mufs es versagen.
4) Bei &yrönge, dyrotlo scheint ea mir sprachlich sicher, dafs nicht an
dolone, sondern an kulporo Delikte zu denken ist, da aber dolose Delikte, wie
vornherein natürlich und aufserdem durch die Erwähnung des von der Amnestie.
ausgeschlossenen göros Euodenog (r. u.) poritiv ersichtlich gemacht ist, nicht ans-
‚chlossen sind, so deutet auch diesen sachliche Moment darauf hin, im ändern
oben das dolose Delikt zu schen.
Toopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtgmis 485
den Tod oines Menschen verursacht haben (dxovaloıs p6voıs vezduenn),
die Mörder; den logischen Gegensatz hierzu bildet die Verursachung
des Todes ohne Absicht zu tödten (also nicht Froveios). @övog ist
indifferent, es bedeutet den Mord, der mit Absicht, und die Tötung, die
ohme solche geschah?), gövog Zxouiswos ist hingegen der Mord.) Man
sah in alter Zeit bei einer schädigenden That nur auf den Erfolg,
nicht auf die Absicht. Dem primitiven Rechtsbewufstsein ontspricht
der Satz: causa — culpa. Wer den Tod eines Menschen verursacht
hat, ist ein goveis; wenn das Wort in erster Linie den Mörder be-
deutet, so ist das jedenfalls nur a potiori gemeint, in der Regel ist ja
auch dio Verursachung des Todes eines Menschen Mord. Erst dus
‚juristische Denken richtet auf die Absicht das Augenmerk und ahndet.
en beabsichtigten schädigenden Erfolg schwerer als den unbeabsichtig-
ten®) Man wird gegen diese Differenzierung nicht einwenden, dafs hei
der IsgoouAete, dem zweiten von der Amnestie ausgenommenen Delikte
des Dolus nicht Erwähnung geschieht, denn hier ist thatsächlich nicht.
doloses Handeln so gut wio ausgeschlossen. Unbeabsichtigter Tompol-
raub begegnet so wenig wie unbenbsichtigter Diebstahl, unbeabsichtigte
Tötung aber war jedenfalls einer der ersten, wenn nicht der erste Fall,
bei dem dem rechtlichen Denken früher Zeiten der Begrif? des Dolus
dämmerte‘)
Noben die äyvonjere und äuaprijuera troien noch Ayxäwar« und
uraprögwer‘) "Byranga, von &ysakttv, bodeutet die Anklage wegen
eines Delikts und ist in unserem Falle vielleicht am besten zu be-
zeichnen als der noch in Sahwebe befindliche Strafprozefs, bei dem
zwar das Verführen bereits eingeleitet, der aber noch nicht bis zum
Urteil gedichen ist. Kerdyvooge ist dann im Gegensatz hierzu der
bereits durch Urteil u. zw. durch kondemnatorische Sentenz. erledigte
Strafprozefs. 80 tritt hior neben dio dem materiellen Strafrechte ent-
‚nommene Einteilung der zur Amnestie bestimmten Fälle koordiniert
eine zweite, die dem Strafprozefsrechte entnommen ist: noch schwebende
1) Val. Eregvon: ich schlug, tete
2) Hore Prof, Wileken, der mich mit Durchsicht des Manuskeipta wiederum
zu heralichem Danke verpflichtet hat, verweist hiorzm auf Died. I, 77,6: EI 34 15
inovelos &mosreisau ur.
3) Vgl. für das römische Recht Mommsen, Straf. 85; denselben Grundsatz
hatte das alte deutsche Recht.
4) Vgl. die Bestimmung der zwölf Tafsln, dafs dio unrorsichtige Tötung mit
mit dem der Hand entgleitenden Speor nicht als Mord zu bestrafen it. Bruns,
fonten ° 58 Tab. VIIL 24a: Si telım manu fugit magis quam iccit —. Mommaen,
Strafe. 3, sat
6) Dieser Term
0 ist aus einer zweiten Kopie ergänzt p- 81.
486 1. Aufsätze
und bereits (durch Verurteilung) erledigte Strafprozesse. Es bleibt
noch zur Erklärung das «lv zusov. Grenfell-Hunt stellen auch
diesen Genetiv koordiniert den früheren un die Seite, indem sie über-
setzen: ... proclaim an amnesty to all teir subjects for errors, erimes,
aceusations, comdenmations and charges of all kinds ... Trift diese
vom grammatikalischen Standpunkte aus nicht nur zulässige, sondern
jedenfalls auch zunächstliegende Auffassung zu, so muls unter airie
eine Strafsache in einem Stadium verstanden sein, das weder Zyänuc,
eben im Flafs bofindlicher Strafprozeis, noch surdyvoope, durch ver-
rteilendes Erkenntnis abgeschlossenes Strafverfahren, ist. Es könnte
sich somit, da das ZyxAnue jedenfalls entweder mit einem zurdyvonue
oder mit einem Freispruch endigen mufs, ein dem ZyxAnu« nachfolgen-
des Stadium also nicht gemeint sein kann, nur um ein Stadium han-
deln, in welchem die Strafsache noch nicht Zyräge ist. Nun würde
sich freilich hier eine Grenze schon aus dem Grunde kaum noch ziehen
lassen, weil wir im ptolemäischen Prozefsrechte noch nicht den Moment
fixieren können, in welchem eine Strafsache zu einem ZyxAnue wird?),
wir also — die Richtigkeit dieser Auffassung angenommen — auch
nicht die afrie, aus der durch irgend eine Handlung des Anklägers
oder des Magistrats ein ZyxAnue werden könnte, näher zu umschreiben
vermöchten. Gewils wäre es indes von vornherein möglich, dafs hier
eine Dreiteilung, entsprechend etwa der unserer modernen Strafprozefs-
rechtstheorie: Beschuldigter, Angoklagter, Verarteilter sich ausgedrückt
finde, ein Faktum, das gewifs von Interesse wäre; aber dennoch halte
ich diese Auffassung für unzutrefend, und zwar deshalb, weil «irk«
dann an erster Stelle stehen müfste. Nach der Kondemnation kann es
keine alrl« als Prozefsstadium mehr geben. Ich möchte darum cher
alrıöv zasav als von den vorhergehenden Genetiven abhängig denken
und airie einfach mit "Strafsache” wiedergeben, also für das erste
Dokreb etwa folgende Übersetzung vorschlagen: Der König Ptolomaios
und die Königin Kleopatra, die Schwester, und die Königin Kleopatra,
die Gemahlin, erlassen eine Amnestio an sämtliche königliche Unter-
thanen wegen fuhrlässiger und absichtlicher Delikte, mögen sie noch
in Verhandlung stehen oder mag bereits die Aburteilung erfolgt sein,
und zwar wegen aller Strafsachen, die bis zum neunten Pharmuthi des
52. Jahres vorgefallen sind. Ausgenommen hiervon sind jene Personen,
die wogen Mord oder Tempelraub verfolgt worden.
Dabei bezieht sich das. vegoutvov sinngemäls auf beide Stadien,
1) Vielleicht ist es das Begehren um Ansetung auf den zenernds im
Chrematistenverfahren (9, vgl. unten zu P. Nr. 4.
Loopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis 487
sowohl auf das Prozefs-, als auf das Verurteilungsstadium. Von einer
eigentlichen Amnostie kann dogmatisch nur die Rode soin, sofern
es sich um bereits abgourteilte Verbrecher handelt; solange der Prozels
noch schwobt, kann die in demselben befangene Partei nicht bognadigt
werden, denn es ist ja ihro Schuld noch gar nicht ausgemacht. Insofern
sich also das vorliegende grädv&gwzov auf noch nicht entschiedene
Strafsachen bezieht, müssen wir es ale Niederschlagung der Prozesse
bezeichnen. Rechtspolitisch ist die Niederschlagung viel bedenklicher
als die Amnestie nach erfolgter Verurteilung. Die Zusammenfassung
beider Begriffe unter dem Sammelnamen der indulgentia Aindet sich,
um vergleichsweise das römische Recht heranzuziehen), auch dort?),
äber es ist während der ganzen ropublikanischen Zeit kein Beispiel
einer Niederschlagung bekannt, und erst in der römischen Kaiserzeit
kommt dio abolitio publica, die allgemeine Niederschlagung der Straf-
prozesse anlälslich gewisser glücklicher Ereignisso oder Feste auf, wobei
aber Kapitalverbrechen in der Regel ausgenommen wurden (gl. don
Papyrus) und wobei aufserdem nach römischem Rechte seltsanerweiso
der Ankläger binnen 30 Tagen die Anklage von neuem einbringen
konnte!) Die Amnestio ist ein griochischer terminus technieus und so
auch vom griechischen Rechte ins römische übernommen worden.) Im
ptolemäischen Ägypten waren also Abolition und Amnestie bereits zu
geläufigen, wenn auch nicht juristisch von einander abgegrenzten
Rechtsbogriffen geworden zu einer Zeit, in der diese Institute im
republikanischen Rom noch unbekannt oder doch Aufserst selten waren.
Beide sind ja auch Institute, die der monarchischen Verfassung viel
bessor eignen als der republikanischen Staatsordnung.
An dieses erste Indulgenzdekret®) reihon sich noch mehrere andere,
ähnlichen Inhalts. Gleich im anschliefsenden Dekret wird denjenigen
Straffreiheit zugesichert, welche sich did rd Aukzeoden Ars za} Erigeus
@lricug geflüchtet haben. Unter den Erige alricı sind wohl den Arjaı
verwandte Strafsachen, Vermögensdelikte, verstanden. Aye geben die
Editoren mit, theft wieder‘), es dürfte aber an einen qualifizierten Dieb-
stahl oder an Raub und Plünderung zu denken sein?) Bemerkenswert
1) Mommson, Strafr. 0b. 2) A.a. 0.45 Hude,
DA.n0.16% 4) A.n.0. 48.
5) Ich gebrauche den lateinischen Ausdruck, der beides umfafst, Abolition
und Amnestie
6) Über dio verschiedenen Bezeichnungen der furtum in den Papyri vgl
nenestens Hitzig, Z. 8. St 23, 238,
D) Es mag sich hier um eine Vagabunden-Sippe handeln, bestehend aus
Bauern, die ihre Wohnsitze verlassen hatten und nunmehr herumragierend die
488 1. Aufsätze
ist es, dafs den dwuxsgopnxöres aufser der versprochenen Indulgenz
ihrer strafbaren Handlungen, wenn die zwar olwas unsichere, aber schr
wahrscheinliche Lesung von 2.9 .... [rd] Zr Ördglgovru] Zxgure
dxd zöv Ötergl. „2? zntrüft, die Zusicherung gegeben wird, dafs ihr
noch vorhandenes Vermögen unverkauft bleiben solle. Das verweist
uns auf die Thatsache, dafs das Vermögen der flüchtigen Delinquenten
eingezogen worden zu sein scheint, und dafs man zum Vorkaufe des-
selben zur Deckung des Schadens und wohl auch zur Strafe schreiten
wollte oder teilweise bereits geschritten war. Dafs Vermögenskon-
fiskation als Strafmittel dem ptolemälschen Rechte nicht fremd war,
hat uns schon Amh. 35 gelchrt (vgl. oben $. 51), nur wird dort das
Vermögen unbotmäfsiger Advokaten für den königlichen Schatz kon-
Asziert, während hier der Konfiskation die Veräufserung folgt. Der
Vermögenskonfiskation wird auch in mehreren anderen Stücken dieser
Sanımlung, die noch zu besprechen sein werden, Erwähnung gethan.‘)
Ausdrücklich orläfst ferner ein königliches Dekret eine Indulgenz*) für
falscho Steuerdeklarationen.®) Da die Angaben, wie wir aus dem P.
Roy. L. XXVII erfahren haben, eidlich erfolgten‘), so bestätigt uns
dieser Papyrus die Thatsache, dafs im ptolemäischen Rechte falsche
eidliche Aussagen bestraft wurden) Dabei bleibt es freilich ungewils,
ob hier der falsche Eid, oder nicht vielmehr die fulsche Aussage
den strafbaren Thatbestand ausmachte. Auch ein weiterer Indulgenz-
erlafs wogen falscher Angaben seitens behördlicher Organe (Z. 188—192)
bringt keine Aufklärung dieser Frage, da wir einerseits hier nicht
wissen, ob die Angaben eidlich erfolgen mufsten, wenn dies auch zu
vermuten ist, und andererseits die Wahrscheinlichkeit dafür spricht,
dafs eidliche und nicht eidliche falsche Aussagen gleich behandelt
wurden‘) Ob also der fülsche Eid als solcher bestraft wurde, ist noch
nicht mit Bestimmtheit zu entscheiden.
Gegend unsicher machten. Vgl. auch die am Schlusse dieses Aufsatzes erwähnten
Fülle von Strikos; vgl. fornor die vagierenden Bauern im bekannten P. BGU. II
372 (164 n. Chr),
1) Vol. das zu Nr. 24, 21, 68 Bomorkte.
2) Wahrscheinlich handelt es sich stets um Abolition und Amnestic.
3) 2. 171. falsche Angaben betreffend die dmöpug«, die Weinland- und
Gartenntener.
%) Vgl. meinen Aufsatz über den Eid, Z. 8. 8t. 28, 180
5) Vgl. ein Beispiel eines Strafrerfuhrens wegen "geigopgagla’ im P. Am. 35,
oben 8.46, wo es sich aber nicht um Meineid, sondern um Ridhruch handelt,
6) Vgl. auch die römische Behandlung der eidlichen fulschen Aussage,
2.8.51. 29, 270° und die dort vormutungsweiso ausgesprochene Bezichung von
Died. 1, 77,2 (ner rür dmögno» Sürarog jr) Vofs auf den falschen Zeugeneid.
Leopold Wenger: Rechlsurkunden aus Tobtynis 439
Schr scharf geht der König gegen Beamte vor, die ihre Gewalt
zur Ausbeutung der Boyölkerung mifsbrauchen. Auf die Fälschung
der gesetzlichen Mafse, deren sich die Beamten bei Rinhebung von
Abgaben seitens der Bevölkerung zu bedienen haben, steht sogar die
Todosstrafe (Z. 92). Strengste Mafsregeln gegen die Korruption
namentlich der niederen Beamtenschaft waren aber auch ein Gebot,
der Notwendigkeit. Zu dem einen Beispiele für die Beamtenkorruption
in der ptolemäischen Zeit, auf das ich an anderer Stelle!) aufmerksam
gemacht habe, bringen die Tebtynis Papyri noch eine Reihe trauriger
Belege. Dafs die Rechte der Parteien, dio mit solchen Beamten zu
hun hatten, dabei gebeugt wurden, läfst sich leicht begreifen.
Ein eigenes kurzes Dekret sanktioniert das Asylrecht (Z. 838):
mpooreräguow BI dx zov bmupgövrav dsölev rözav undivu kxoriv
iere dnoßıdteodeu mupevgdor undewd. Auf das Asylrecht bezicht
sich eine von Grenfell-Hunt in den Fayım Towns and their Papyri
(p. 48) publizierte Inschrift, welche die Petition an einen der späteren
Piolemäerkönigo um Gewährung des Asylrechts für einen neu errich-
teten Tempel enthält. Es zeigt diese Petition, dafs der Tempel als
solcher nicht ein Asyl zu gewähren vermochte, sondern dafs das Asyl-
recht dem Tempel speziell beigelogt sein mufste. Dekret und Inschrift
geben nur neuo Bologe für die bereits bekannte und gewürdigte®) Sitte
des Asylrechts im ganzen hellenistischen Osten.)
Aus zahlreichen grölstenteils verwaltungsrechtliche Fragen betreffen-
den Dekreten sei nur der Indulgenzerlals Z. 2058. hervorgehoben, worin
diejenigen amnestiert werden, dio in ihren eigenen, aber mit königlichem
Bann belogten Beständen Holz geschlagen hatten: (droAüseı) zal rods
enopdras za Idlov Höhe zupd ra Ixnineva agosrdyuare. Das Dekret
sei ein Belog für die umfassende Fürsorge der ptolemäischen Ver-
waltung für das wirtschaftliche Wohl des Landes“)
Für den Juristen von besonderem Interesse sind die unmittelbar
folgenden Dekrete. Z. 207-220 (ohne Lücke) enthalten zunächst eine
Jurisdiktionsnorm für die Kompotenzabgrenzung zwischen dem
3%) Papyrusforscheng und Rechtewissenschat (Vortrag) 8. 4.
2) Mitteis, Reicher 72%, Mommsen, Strafe 46
3) Über das Eindringen des Auylrechte in das römische Kaiserecht vgl
Mommaen, aa. 0. 460
%) Die Herausgeber scheinen an anderes zu denken, wenn sie p. 58 if.
schreiben: from Ms regulation it appear that fe king controlled the tinber of Ihe
Country, though weiher in the form of a tuz upon cutng den tes or of « mamo-
ely is uncertain. Ich glaube, dafı es wenigstens dem Wortlaute nach zulässig
ist, hier an Banngebiele zu denken. Hs würde die wieder eine interesmnte
Parallele zum königlichen Forsregel des dentschen Rechts bilden
490 1. Aufeätze
Laokriten- und dem Chrematistengerichte. Mitteis, der das über die
beiden Gorichtshöfe damals Bekannte zusammenfassend besprochen hat),
vermutete, dafs die Kompentenzen nicht sachlich, sondern durch die
Nationalität oder die freie Wahl der Parteien von Fall zu Fall bestimmt
wurden. Nun erfahren wir aus dem Dekrete folgendes:
agosrerdzen. &}
a) zul aepl tv sgwoulvar Alyrelav wgbs "Elias
b) zal zegl zav Elkıjvov rav mpbs robs Alyumrious
N Alyvarlov mgds CAlpozrious)*)
yerav advrov why zov yeapyodvrov Baahje yiv sul rau brore-
Aöv nal zov likav cov Iazerksyulvov reis agooddors
ad a) vods ur zud' El oüußol« avmAkagbrus "Bikneıw
Alyoarious Ömlgew xal Aaußdven rd Öxaov im rov yenuarıoran.
ad b) Booı BR "Ehinweg Övres ovuypugöusvon zur Alyieu ovv-
ehkdyuera bmkyv zb Önaov drl zov Auongırav zur zods vis 1o-
us vdovs.
ad e) züs Ö8 zov Alyunılav mpös rods wörods Alyvzrious wplacıs
ni Emiomäsden rods genwuraras dAR Lv duekäyeoden Er) tv Aconpı-
TOv zur Todg rüg gögus vönous.
In erster Linie wird also auf die Nationalität der Parteion Rück-
sicht genommen, bei Verschiedenheit der Nationalität auf die Sprache
der den eingeklagten Ansprüchen zugrunde liegenden Urkunden. Es
ergeben sich von vornherein bei der Regelung dieser ägyptischen
Sprachenfrage folgende zu berüicksichtigende Kombinationen:
A) Kläger und Beklagter sind Griechen.
B) Kläger und Beklagter sind Ägypter.
C) Kläger und Boklagter sind verschiedener Nationalität u. zw.:
1 Der Kläger ist Grieche, der Beklagte Ägypter;
1. die Urkunde ist griechisch,
2. die Urkunde ist ügyptisch.
II. Der Kläger ist Ägypter, der Beklagte Grieche;
1. die Urkunde ist griechisch,
2. die Urkunde ist ägyptisch
Schen wir nun zu, welche von diesen Fällen durch die Kompetenz-
‚normen des Papyrus gedeckt sind Für den Fall
A) fehlt: es zunächst an jeder Regelung. Wie die Herausgeber
(®-54) hervorheben, ist hier dio Zuständigkeit des griechisch nationalen
1) Reicher, 11-51.
9) Hier steht im Papyrus "Elänses, indes ist dem ganzen Zusammenhange
nach, wie dies die Herausgeber mit grolser Wahrscheinlichkeit dargethan haben,
dieses Wort in Alyoreiovs au korrigieren (p- 548). Vgl. den folgenden Text.
Leopold Wenger: Rechtsurkunden ans Tebtyı
491
Chrematistengorichtes zweifellos, und da das xgdsruyue nur dazu diente,
die Beongung des Laokritengerichtshofes durch die immer mehr um
ich greifende Praxis der Chrematisten zu verhindern (vgl. namentlich
die Wendungen wi} Emoxäodeı und dev duskäyesda), hier aber die
Chrematisten in ihrem Wirkungskreis belassen wurden, so lag kein
Grund zu einer ausdrücklichen Normiorung des Falles A) vor. Das
Verhältnis sollte hier so bleiben, wie os war. Stützte sich eine Partei
in einem solchen Prozesse auf eine nichtgriechische Urkunde, so mufste
sie vermutlich eine griechische Übersetzung derselben beibringen.)
B) Prozesse von Ägyptern untereinander mulsten vor dem ein-
heimischen Lokalgericht erledigt werden. Es ist dies ad c) ausdrück-
lich normiert, indem es den Chrematisten untersagt ist, derartige
Prozesse an sich zu ziehen. Hier ist auch dem einheimischen natio-
nalen Recht eine Zufluchtsstätte gesichert, die gegen das Eindringen
des ptolemäischen Reichsrechts Schutz gewährt. Hier ist wohl auch,
analog dem sub A) Gesagten, zu vermuten, dafs, wenn sich eine Partei
einer griechischen Urkunde bedienen wollte, sio eino nationalsprachige
Übersetzung beibringen mulste. Von Urkunden geschicht allerdings
in diesem und dem vorhergehenden Falle überhanpt keine Erwähnung,
aber dafs namentlich bei nichtdeliktischen®) Prozessen von Ägyptern
untereinander nicht schriftlich fixierte Ansprüche überhaupt eine Be-
deutung gehabt hätten, mit anderen Worten dafs die Schrift im ägyp-
tischen Landrochte nicht essenfiale negotil gewesen sei, lälst sich nach
allem, was über die Bedeutung der Schrift im alten Ägypten über-
1) Hier und im Fallo ©) (gl. u) mufste zuerst die Vorschrift griechischer
Übersetzungen demotischer Urkunden aktucl} geworden sein.
2) Von solchen ist jedenfalls auch ad e allein die Rede, vgl. unten sub C.
(Ob deliktische Prozesse auch eventuell vor die Laokriten kommen konnten, bleibt
fraglich; es ist gar nicht ausgeschlossen, dafs für die ganze private und Öffentliche
Strafgerichtebarkeit nur der griechische Gerichtshof kompetent war. Dies wäre
auch vom politischen Gosichtpunkte aus sehr verständlich, indem bei der Straf
gerichtsbarkeit viel mehr öfentlichrechtliche Interessen im Spiele stehen ala bei
der Zivilrechtspfloge. Eine eingehende Untersuchung dieser Frage will ich bei
einer beabsichtigten Gesamtdarstellung des ägyptischen Prozofsrechte zur Plolo-
mäer- und Römerzeit versuchen, gegenwärtig vermag ich noch nicht das gesamte
Material zu überblicken und darum auch nicht anzugeben, inwiefern eine Beant-
wortung der angeregten Frage möglich sein wird. Fa wirde dies auch den
Rahmen dieses Aufntzes überschreiten, nur auf einen Passus der Peiition of Dio-
nysia Osy. 11 297, VI 6. möchte ich hinweisen, weil dort für die mische
Epoche (186 n. Chr) die Überzeugung von der gröfiern Bedeutung der Straf-
gegenüber den Zivilsuchen daraus erhelt, dafs sich der Prüfekt, die höchste Ge-
Fichtsbehörde des Landes, Eingaben in Zivilsachen verbietet. Vel. meine Papy-
russt. 102. HL. Erman, 8.8.22, 248.
Arche. Fapyretenchung IE 4. ”
492 1. Aufsätze
liefert ist, kaum annehmen. Dafs nun speziell griechische Urkunden
auch bei Prozessen unter Ägyptern eine Rolle spielen konnten, ist
schon angesichts des vermögensrechtlichen Verkehres beider Nationali-
täten anzunehmen, insbesondere spricht aber dafür der Umstand, dafs
die Chrematisten Prozesse zwischen Ägyptern an sich zu ziehen bemüht.
waren: ägyptische Prozesse, die auf Grund domotischer Urkunden
zwischen Ägyptern zum Austrag kommen sollten, dürften schon aus
sprachlichen Gründen für den griechisch nationalen Gerichtshof wenig
anzichend gewesen sein.
©) Wir kommen nun zum dritten und kompliziertesten Falle: zu
Prozessen zwischen verschiedenen Nationalitätsangehörigen. Hier wird
ausdrücklich als Kompetenzgrund die Sprache angeführt, in der
die Verträge abgefafst sind, welche die Grundlage der Ansprüche bilden.
Es fragt sich zunächst, in welchem Umfange das Wort "Vertrag,
GvndAhayua’, gebraucht ist. Sind darunter mur die obligatorischen
Verträge, die Kontrakte im engeren Sinne, zu verstehen, oder sind
auch andere Verträge inbegriffen, so zunächst auf dem Gebiete des
Obligationenrechts die obligationsaufhebenden und -modifizierenden
Verträge, dann aber auch die dinglichen, familienrechtlichen und, wenn
solche vorkamen, die erbrechtlichen Verträge? Ich halte entschieden
diese ausgedehntere Interpretation für die zutreffende. Dingliche Über-
‚gabeverträge, die alten Urkunden des Fernseins, sowie Heiratsverträge
entsprechen allon Erfordernissen der ovvaAldyuera; wären obligatorische
Verträge allein gemeint, so müfste ein dies aussprechender einschrän-
kender Gegensatz gemacht sein. Alle Fälle, in denen der Anspruch
uf einen anderen Rechtsgrund zurückgeht als auf einen Vertrag, sind
in unserem Dekret nicht geregelt worden. Es fragt sich, welches Ge-
richt hier kompetent war. Die Herausgeber denken, da das ganze
Dekret nur den Zweck zu verfolgen scheint, die Kompetenz der Chre-
matisten gegenüber der der Laokriten einzuschränken, an ersteren Ge-
richtshof, da hier mangels einer speziellen Anordnung es bei der bis-
horigen Gopflogenheit bleibe. Das ist schr wahrscheinlich (gl.
letzto Note), aber allerdings nicht sicher. Die Frage wird vor allem
für Klagen aus deliktischen Ansprüchen bedeutend. Aber auch Besitz-
prozesse gehören zu dieser Kategorie, so der bekannte Prozels des
Hermias Tor. 1, den auch die Herausgeber anführen.)
1) Es it aber auch zu beachten, dafs der Herminsprozefs die Möglichkeit
voraussetzt, dafs dio Sacho auch vor dem Laokritengerichtshof entschieden werden.
könnte. Vgl. Mitteis, a.a, 0.48%. Auf diese nun noch interomanter gewordene
Urkunde wird noch genau einzugehen sein.
Leopold Wenger: Rochtsurkunden ans Tebtynis 493
Besehen wir uns nun die Kompetenzregelung bei Vorhandensein
von ousaAldyuare näher, so ist zunächst
a) die Voraussetzung ein griechischer Vertrag. Es heifst, dal,
wenn Ägypter mit Hellenen einen griechischen Vertrag abgeschlossen
haben, sie genötigt sind, vor dem Chrematistengerichte öxfzeı zel
Aaußdveıw *d ducıon, also vor dem Chrematistengericht Recht zu geben
und zu nehmen, d.i. sich beklagen zu lassen‘) und zu klagen. Damit
sind die Fälle 11) und IT 1) zu Gunsten der Chrematisten geregelt.
Der Prozefs mufs mit anderen Worten auf jeden Fall, mag der Ägypter
Beklagter oder Kläger sein, vor dem Chrematistengerichte entschieden
werden.
b) Hier ist die Voraussetzung ein ägyptischer Vertrag. Wenn
Hellenen mit Ägyptern einen ägyptischen Vertrag geschlossen haben,
s0 missen sio vor den Laokriten brdzer zb dfkuor, Recht geben,
sich beklagen lassen (Fall 11 2.) — das korrespondierende Auußdve
fehlt hier) Es ist also für den Fall, dafs auf Grund eines ägyptischen
Vertrages ein Hellene gegen einen Ägypter als Kläger auftritt (Fall 1 2),
nicht vorgesorgt‘) Die Herausgeber schen, wie eben in den Noten
1) Diesen Fall stellen die Herausgeber als im Dekrete nicht entschieden hin,
‚ie übersetzen zwar D. 54: that where Egyptians make an agreement with Grecks
by contraets written in Grock Ihey shall gise and receise satsfaction (as Beklagte
"und Kläger erscheinsn) before he chrematistae, aber in den Bemerkungen zu dieser
Stelle heifst es, dafs der Fall 18 (s. nüchstfolg. Note): the contracts are in Grock;
he Greek bringe an aetion against the Egyptian, when he naturally choosca
he Greck cour aus euen diesem Grunde nicht erwähnt wi (not considered). Aber
mit dem öafger cd ölseuor, dem gioe satifaction kann nach dem ganzen Zu-
sammmenhange doch wohl nur der Fall gemeint sein, dafs ein Ägypter auf Grund
eines griechischen Vertrage von einem Gricchen geklagt wird.
2) Gerade aus dem Fehlen des Aaufdsen geht hervor, dafa irfgew nal Auı-
Päveer &beauon nicht die Bedeutung haben kann: in einem Prozesse unterliegen
oder siegen, wie dies die Horausgeber p. 55, 215 vermuten (according as the verdiet
was against or for them). Denn dann müfsten die beiden Ausdrücke auch hier
logischerweise nebeneinander schen und es könnte nicht einer fehlen, achen aus
dem (runde, weil man im Momente der Kompetenzbostimmung den Ausgang des
Prozessen nicht vorausschen kann.
3) Auch hier fassen dio Herausgeber die Sache anders auf, wenn sie schrei-
ben: () tho contracts aro in Egyptian; (a) tho Greck men the Egyplian, when
by the deeree he must appcar before the Egyptian court; (b) the Hayptian suca
the Greck, when he will naturally choose the Egyptian procedure — und dazu
bemerken: ense (2b) sei not eonsidered. M. E. steht, wie im Texte ausgesprochen,
Tier die Sache gerade umgekehrt. Fall (2b) ist erwähnt: der mit einem Ägypter
ügpptisch Vertrag schliefsende Grische mufs vor den Laokriten öntzeer rd äixmer,
gire satisfucton, sich beklagen lassen; dagegen ist der Fall (24) nicht erwähnt,
eben dan Auuferer cd dineiov, das receive salisfacon, das Klagen der
a
494 1. Aufsätze
ausgeführt wurde, jene Fälle als durch das Dekret unentschieden an,
in welchen bei griechischem Vertragsabschlusse der Grieche gegen den
Ägypter und bei ägyptischem Vertragsabschlusse der Ägypter gegen
den Griechen klagt, und erklären das Fehlen dieser Regelungen damit,
dafs in diesen Fällen they would of themselves appear before the proper
ourts. Nun braucht man aber auf diese Erwägung!) gar nicht ein-
zugehen, da m. E. diese beiden Fälle ohnedies im Dokrete ausdrücklich
erledigt sind. Wie die Kompetenz aber in jenem Falle, für den nicht
vorgesorgt ist — Klage eines Hellenen auf Grund eines ägyptischen
Vertrags gegen einen Ägypter —, entschieden werden soll, bleibt frag-
lich. Wenn die Gleichberechtigung beider Volksstämme in Bezug
auf die Thätigkeit ihrer nationalen Gerichtshöfe bei Verschiedenheit
der Nationalität der Parteien gewahrt ist, so ist jedenfalls das Lao-
kritengericht zuständig gewesen, und es wäre auch denkbar, dafs ledig-
lich ein Rodaktionsfehler in der Stilisierung des Bdikts oder noch
wahrscheinlicher ein Fehler in der überhaupt nicht tadellosen (s. 0.
8.490, N.2) Kopie vorliegt und dafs xal Agußdve nach üxtzew zu
ergänzen ist. Eine sichere Entscheidung ist aber aus dem vorliegen-
den Dekrete nicht zu entnehmen.
Endlich ist der Zusatz zAjv — #90888015 zu erwähnen, wonach
die Bebauor königlichen Landes und alle aus den königlichen Mono-
polen verpflichteten Personen der Kompetenz des Laokritengerichts
entrückt und dem griechisch-nationalen Chrematistengerichte unterstellt
sind?) Bleibt so auch noch manches unklar, so haben wir doch eine
Reihe von Anhaltspunkten gewonnen, um die früher ganz unsichere
Kompetenzgrenze beider Gerichtshöfe einigermafsen festzustellen.
An die jurisdiktionellen Vorschriften knüpfen sich im Papyrus
Exekutionsnormen. Die beiden nächsten Dekrote (2. 221—230 und
Z. 231-247) befassen sich mit der Exekution gegen Bebauer der
Basıkıx} yi und gegen königliche Monopolarbeiter. Diese der Juris-
diktion des zgdxrap fevinöv®) unterstehenden Personen dürfen nicht
Hellonen gegen die Ägypter auf Grund eines ägyptischen Übereinkommens aus-
geblioben ik
1) Die übrigens keineswegs ausschlaggend ist, da der Kompetenzstreit nicht
damit erledigt ist, dafs der Kläger ohne ausdrücklich gewährleistotes Recht
vor einem Gerichtshofe die Klage erhebt,
2) 50 fassen wohl mit Recht die Herausgeber den Passus auf, der übrigens
nieht ganz unzweidentig spricht und namentlich in dieser Auslegung die oben
genannte Korrektur (9. 490 N. 2) voraussetzt.
3) Die Stellung dieses Exekulionsbeamten int durch seine im vorliegenden
Papyrus angegebene Verwendung noch dunkler geworden, als cs früher zu sein
Leopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis 495
der Personalexekution, wodurch sie eben ihrer Berufsthätigkeit zeitweise
entzogen würden, unterworfen werden; aber auch die Vermögensexe-
kution ist gogen sie nicht in vollem Umfange zulässig, sondern (Z. 226):
Tag Ab apdbeıs zo dv abrolg yavdadın dx röv Alkov bragyevson ron
ui dveipyoudvov did Tod mgoordyueros zovrov; en darf also nur das-
jenige Vermögen der Exekution unterworfen werden, welches nicht im
folgenden gösruyua') von derselben ausdrücklich ausgeschlossen ist
Über diese der Exekution entzogenen Gegenstände heifst es nun Z. 231:
mpoorerdzas. OR el zav Bulmlındv) yen(gyöv) un zoReiv Zus olalas
müs dv fi iv yeopyızjv weruaxevin gmegideyge‘) pmöd r& zerme
umdR r& HAde x mpös civ yeopplav oxevnı, d.h. es muls dem Bauer
belassen werden“) ein Haus mit der nötigen Iandwirtschaftlichen Rin-
richtung, das zur Bearbeitung nötige Vieh und die zugehörigen Geräte
(also Geschirr der Tiere, Ackergeräte)) Wie sofort ersichtlich ist,
gilt diese Bestimmung dem Schutze der wirtschaftlichen Existenz der
PasıAızol yzogpoi — freilich verunziert der finanzpolitische Hinter-
grund, da sich die Bostimmung eben nur auf BasıAıxol yengyol bezicht,
ziemlich stark die sonst so schöne soziale Mafsregel. Der Schutz ist
sogar ein schr weit gehender; nicht blofs darf das auf der Liegenschaft
befindliche Zubehör nicht in Exekution gezogen werden, wodurch, wie
auch moderne Gesetze anerkennen, der Wert der Liegenschaft ver-
nichtet würde (vgl. $ 252 öst R. O.), sondern auch das Haus selbst,
die wie olsfa, ist der Exekution schlechthin ontrückt, eine Mafsregel
zum Schutze des bäuerlichen Besitzes, an die moderne Gesetze gar
nicht denken können. Schon diese umfassende Ausdehnung der Mals-
regel zeigt, dafs die Herausgeber dieselbe mit Recht, wenn auch aus
schien. Über die Zweifel, die die Herausgeber p. 554. Rufen, ist zur Zeit nicht
hinanszukommen.
1) So ist wohl das rodrov aufufassen (p- 56 und 87) Die ganze Selle ist
schwierig und tilweise mehrdentig. Für die nach zeiäus stehenden drei Worte
räv 0» wireis möchte auch ich die von den Herausgebem an zweiter Stelle vor-
geschlagene Doutung: “Exekution der unter der Jurisdioion von zgexroges stchen-
den Personen? vorsichen. Ebenso halte ich die Deutung des Exokutionsprivilegs
in 2. 294 als nur auf die Pasilsol yeagyol bezüglich aus den von den Heraus-
gebern angeführten Gründen für richtig, sodafs also Z. 231 role rar Eerinär
odnroges als Subjekt zu maleh, ıu ergänzen it.
2)? a verb meaning "placed” or 'etred (p. 57). L. dreglötedan (Cröner)
3) Ea darf in Exokution geaogen werden alles bis auf ... Über die Kon-
etruktion vgl. p. 61
4) Daran knüpft sich die Bomerkung wire zeondyt neds egtvriiw undh
ade Aline negevglan undequf, womit epeiell verboten wird das landwirtschafliche
Inventar der Bacäsxol eagyoi zur Bearbeitung anderen Landes als der fern
79 zu verwenden,
496 1. Aufsätze
sprachlichen und nicht aus sachlichen Gründen, auf die Busıkıri) yü
eingeschränkt haben — würde doch sonst eine solche Schutzvorschrift in
ihrer Kehrseite sich gegen den freien Bauer selhst richten und seinen
wirtschaftlichen Kredit geradezu vernichten.
Neben diesem Schutz der Landwirtschaft begegnet im nächsten
Dekrete der Schutz des Gewerbes, allerdings auch nur des mono-
polisiorten Gewerbes. Ganz wie unsere moderne Exekutionsordnung
(st. B.0.$ 251 Z. 6) „bei Handwerkern, Hand- und Fabriksarbeitern
die zur persönlichen Ausübung ihrer Beschäftigung erforderlichen Gegen-
stände“ der Exekution entzieht, so wird hier die Exekution auf die
Webstühle der Tuch-, der Byssos- und der Wollweber, sowie aller
anderen in ähnlichen Branchen beschäftigten Personen untersagt, und
niemand anderer soll in den Besitz oder zur Benutzung der für Tuch-
weberei und Byssosfabrikation erforderlichen Werkzeuge kommen, als
die Monopolarbeiter selbst. Diese sollen aber, wie es weiter heifst,
diese Werkzeuge benutzen „im Dienste der Herrscher, und zur Be-
kleidung der übrigen Götter.“ Das Dokret lautet (Z. 257 M.): zdv aörör
82 rodzov unöß Awugerrela nöd cov Avger zul Buodougyüv zul
proupevrov undb zov Eikov rav mugarkyoiov wapsvglau wnösuE
und” üakovg wrroden umök zejedu rols re Awupavrızolz zei Buosong-
yınots Eeyaksloıg alu abrav av brorelöv zul rau Auasougyär,
Tovroug OR yelodur dv airols rols legots ziv avvräkcıen ron Basıkdon
ul rbv oroliauov row &Alov Behr.
Von sowohl staatsrechtlich
das letzte Dekret Z. 25
als zivilprozessualem Interesse ist
—264. Dasselbe ist vollständig er-
endli
halten und bietet der Erklärung keine Schwierigkeiten Es lautet:
uNdB zods orgarnpods umdd vods AAAous roDs apds zgelsıs advras rün
te Buvıhızöv zul zoAırındv sel lepevriov dxapduevor undEve zei
Tdrov öpelknue 1 dölenue undt ling Eydgas Everen und Ev reis oluicıs
3 Ev Enkoıg röroıg ovnegeen dv el[gxene] mugevpdon undawd, din 8 iv
rıocıv Ivsakbasın ündyem Ex) ra dnadedeıyulra dv Endorous ügyeia
el Auußdven xal ürkgew zb Ölxuov ward ze agoordyuare zul cc
deyodunera.
Dieses Dekret dient dem Schutze der persönlichen Freiheit
Den Strategen sowie den übrigen Beamten der verschiedenen Ressorts,
namentlich den königlichen, den Staats-'), und geistlichen Beamten
wird der strenge Auftrag?) erteilt, niemanden wegen einer Privat-
forderung, wegen eines Privatdelikts®) oder auf Grund einer aus der-
1) Dazu Teb.p. 5.
2) Das besagt dus regeroden urösuuf, dam Teh.p- 10,
9) Man beachte den bewufsten Gebrauch des Begrif Privatdlikt dor ddienee,
Leopold Wenger: Rochteurkunden aus Tobtynis 497
artigen Ansprüchen resultierenden Privatklage zu verhaften, und zwar
dem Reus weder Hausarrest aufzuerlegen‘), noch weniger ihn sonst,
irgendwo eingeschlossen zu halten. An dieses Vorbot schliefst sich die
positive Bestimmung, dafs die Kläger sich an die überall hierfür be-
stellten Gerichte zu wenden und dort gemäfs den Vorschriften der
königlichen Dekrote Recht nehmen und geben sollen. Auch hier kehrt
die bereits oben (8.493, N.1f) besprochene Zusammenstellung Acu-
Bene nl ündyew zb Olseov wieder und die Worte bedeuten m. E.
auch hier klagen und beklagt worden“) Freilich möchte die Iotztero
Alternative auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber man denke
nur an die Widerklagen in rein zivilrechtlichen Verhältnissen oder in
strafprozessunlen Verhältnissen etwa an ein der römischen Kalumnien-
klage analoges Rechtsmittel, oder an den Versuch der Schuldner, wenn
sie auf Erfüllung belangt werden, den Gläubigern mit Anklagen wegen
Fälschung des Schuldscheins u. dgl. zu drohen, um sie von der Exe-
kution abzuschrecken®) Gegen solche Knitfe wendet sich das in der
Petition of Dionysia zitierte Dekret des Praefekten Budaimon (138 n.
Chr.) — allerdings fehlt ein direktes Zeugnis aus ptolemäischer Zeit,
abor derartige Gogenansprüche verschiedenster Natur, die der Schuldner
gegen den Gläubiger erheben kann, liegen s0 sehr in der Natur der
Sachlage, dafs es auch in ptolemäischer Zeit nicht anders gewesen
sein kann. Das Dekret läfst auf Mifsbrauch der Amtsgewalt durch
‚gesetzwidrige Verhaftung von Privatporsonon schliefsen. Es mufs vor-
‚gekommen sein, dafs auf einfache Schuld- und Deliktsklagen Privater
hin, also auf Grund blofser Angaben des Klägers Personen in Haft
gesetzt und darin ohne gerichtsordnungsmäfsige Durchführung des
Verfahrens belassen wurden. Die Herausgeber verweisen zum Belege
dieser Thatsache beispielsweise auf Petr. II 19 aus ptolemäischer Zeit
(undatiert) hin, wozu schon Mahafly p. 60 bemerkt hat, dafs sich aus
diesem uicht vereinzolt dastehenden Beispiele die persönliche Haftung
des Schuldners für unerfüllte Forderungen erschlieisen lasse“) Dafs
welcher in Parallele echt mit dem dio» äpslänne dem Privarechtageschft und
dem daraus entoprigenden Anspruch.
1) Das de zatz oislag bericht ich m. E. naturgemäls auf dio Häuser der
Schuldner und nicht etwa der Beamten.
2) Die Überetzung der Herausgeber peeine or gie satsfction entspricht
wörtlich dem griechischen Taxe
9) Val. meine Actio indicai 2978.
9) Ob Teb. 34 (100 v.Chr) ein Beispiel der hier gerügten Form der Ver-
haftung oder eine Verhaftung auf Grund einer Brokutirurkunde enthält, ist aus
der Urkunde nicht ersichtlich; es it, wie noch ausgeführt werden sol, auch mög“
498 1. Aufsätze
die Personalexekution für urteilsmäfsig festgestellte und in Exekutiv-
urkunden enthaltene Forderungen im ptolemäischen Rechte zulässig
war, erweist schon die bekannte Kaddreg-Klausel, aber unser Dekret
zeigt, dafs die Personnlexekution auch schon vor urteilsmülsiger Fest-
legung der Forderung in Anwendung gesetzt wurde, und zwar wie die
Aneinanderreihung von Delikts- und Kontraktsforderungen erschliefsen
läfst, keineswegs blofs auf Grund von Exekutivurkunden. Dafs die
tere römische Gesetzgebung die Personalexekution in weiterem Um-
fange, nicht blols in der in unserem Dekrete gerügten Überschreitung
bekämpfte, ist schon anderwärts wiederholt bemerkt worden“) In
unserem Dekrete darf die Abstellung des gerügten Mifsbrauchs jeden-
falls nicht im Sinne eines generellen Verhaftungsrerbotes verstanden
worden, so wenig wie ja auch ein modernes Gesotz zum Schutze der
persönlichen Freiheit die Zulässigkeit der Verhaftung ganz. untersagen
kann. Ich erwähne nur den einen Ausnahmefall, dafs der Schuldige
sich der Gerichtsfolge durch die Flucht zu entziehen versucht)
Während das Teb. 6 publizierte Dekret Euergetes II. zu speziell
juristischen Beobachtungen wenig Anlafs bietet, verdient das Dekret
Soter I. (Teb. 7) aus d. Jahr 114 v. Chr. als jurisdiktionelle Mafs-
rogol Erwähnung, indem dort für gowisso niedere Beamte der Finanz-
verwaltung unter Ausschliefsung der ordentlichen Gerichte das Gericht
des königlichen Dioiketes als ansschliefslicher Gerichtsstand erklärt
wird. Es begegnet also hier wiederum wie bereits Teb. 5 "ır Begriff
des forum exelusivum.
Aus den beiden nächsten Abschnitten des Buches Offieial Corre-
pondenee und Petitions erfahren wir wieder manches Neue für das pro-
zessuale Verfahren u. zw. sowohl für Straf- als auch für Privatklagen.
Teb. 14 (114 v. Chr) betrifft einen Prozofs wogen gövog und nicht
näher bezeichneter Au airic. Ob es sich um Idenlkonkurrenz
mehrer Verbrechen in einer That oder um Realkonkurrenz mehrerer
lich, dafs es sich hei ioser Urkunde um Haft wegen rückständiger Steuern oder
Abgaben handelt
1) Vgl. Mitteis, Heicher. 448 ', Archiv I 352. und die einlouchtende Ver-
mutung Brafloffe, Zur Kenntnis des Volksrechts 8. 20.
%) Dafs die mit der Rechtepflege betrauten Behörden zu solchen Mafıregein.
befügt Dlioben, zeigt x. B. für die piolemlischo Zeit Tob. 15 (a 114) für cige
Strafsache, Teb. 22 (a° 112) für eine Verwaltungssache, Teb. 34 (a* 100) vielleicht
I für eine Verwaltunge-, vielleicht für eine Zivilsache, Freilich verwundert.
uns wiederum die Vorladung eines auf freiem Fufse befindlichen görmı wel Zlluus
irleng eöDu»6nivog in Teb. 14 (a° 114). Inden bedeutet hier gö»og vielleicht nicht
Mord, sondern Totschlag, in welchem Falle die freie Bewogung des Beschuldigten
begreiflicher wäre
ob
Leopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis 499
‚nacheinander begangener Delikte handelt, ist nicht zu entnehmen,
jedenzalls bildet der Pövos die Hauptthat. Ob damit Mord (pövos
Txovsnos 5.0.8. 484) oder Totschlag gemeint ist, üfst sich, wie schon
in der Note bemerkt, nicht entscheiden: der Umstand, dafs der Thäter
auf freiem Fufse ist, würde cher für Totschlag sprechen. Der Pupyrus
enthält die Antwort des Dorfschreibers Menches auf eine an ihn er-
gangene Requisition seitens der Strafbehörde, bei wolcher „der Fall
Heras“ — s0 hiels der Angeschuldigte — anhängig war. Menches
hatte nach seinem Berichte zwei Aufträge erhalten und sich derselben
bereits entledigt:
a) Zunächst sollte or dem Horas die Vorladung zur Strafverhand-
lung, die in drei Tagen stattfinden sollte, zustellen. Tr meldet nun,
dafs er diese Zustellung Ewöxuo» vollzogen habe; dabei ist m. E. der
Nachdruck nicht darauf zu logen, dafs Menches etwa in eigener
Person die Vorladung dem Heras übergeben habe!), sondern juristisch
relevant ist wohl nur der Umstand, dafs dem Heras persönlich die
Zustellung übergeben wurde, es also keine vielleicht in einer so
wichtigen Sache unzulässige oder doch zu vermeidende Ersatzzu-
stellung an einen Stellvertreter (Verwandten, Hausgenossen) des
Heras war.
b) Der zweite Auftrag geht auf die mittlerweile durchzuführende
Inventarisiorung, Schätzung und Sequestration des Vermögens
des Ang .uuldigten (uezgı #2 Tod ro mpoxeinsvov dal reRog aydiven
üvaygapduevog arod r& Undgyovra ovvrdien Helv iv alareı zugu-
Belg rd re uerge nal yeızvlag nut übla dvevepuetv eboruos). Menches
berichtet in dem gegenwärtigen Schriftstücke nun zwar, dafs der An-
geschuldigte ein Grundstück besitze, welches er auch genau beschreibt
und auf ein Talent Kupfer bewertet, aber von einer Mafsregel zur Se-
questration, die uns weit mehr interessieren würde, hören wir nichts.
Indes ist der Hinweis auf die Sequestration, das Setvar &v aları, an
sich bemerkenswert. Welchem Zwecke die Sequestration hier diente,
ist nicht sicher zu bestimmen; man kann an die Möglichkeit einer
künftigen Vermögenskonfiskation für den Fall der Verurteilung denken,
obzwar mir dies nicht wahrscheinlich scheint; cher möchte ich an
eine Sicherstellungsmafsrogel zu Gunsten der Verwandten des Getöteten
ind eventuell zur Sicherung der Prozelskosten denken. Die Anordnung
hat den Charakter einer einstweiligen Verfügung‘), wie ich auf
1) Die Herausgeber übersetzen: I gave notice in person 10 the said Heras.
9) Mit Recht charakterisiert Brafsloff, sur Konntnis des Volksrechten 8.8 dus
dregvedteus eb dbeng im Peophisma der Dyaleor (0.1. A. II 600) als einstweilige,
Verfügung, worauf hier gelegentlich verwiesen sc.
500 1. Aufsätze
einen ähnlichen Fall im strafprozessunlen Verfahren Amh. 35 (ebenfalls
aus ptolemäischer Zeit) 0. 8. 45£. hingewiesen habe.
Tin nächsten Papyrus Nr. 15 (114 v. Chr.) berichtet Menches an
Horus, aller Wahrscheinlichkeit nach den BusıAıxdg ypaunerevg, über
einen Angriff zweier Personen auf den Epistates. Ein Angreifer war
von den zuhilfekommenden Leuten in Haft genommen worden, während
der andere entkommen war. Ferner berichtet Menches, dafs der Verhaftete
vor den Strategen gestellt worden sei. Welche Bedeutung nun eine
Verhandlung vor dem Strategen gehabt habe, ist nicht ersichtlich, man
könnte hier an eine Vorerledigung denken, bevor die Chrematisten die
Sache überwiesen erhielten; aber auch in dem unten zu besprechenden
Papyrus 183 begegnet uns die Einzelgerichtsbarkeit des Strategen.
Für das Eingreifen des Chromatistengericht würde der Umstand sprechen,
dafs die Mitteilung des Menches an den Bustäıxbs yocunereis ergeht.
Wir haben schon Amh. 35 sein Gericht mit dem der Chrematisten und
des Epimeletes kombiniert gesehen.') Der vorliegende Bericht logt
die Annahme einer bedeutungsvollen Stelle des königlichen Schreibers
im strafprozessualen Verfahren nahe und vollends der nächste Papyrus
Teb. 16 (114 v. Chr.) bestätigt diese Annahme. Es ist dies wiederum
ein Bericht des Menches an Horus und zwar diesmal wegen eines be-
waffneten Diebstahls”), dessen sich der im früheren Falle entkommene
Thäter an dem Sohme des Fpistates schuldig gemacht und weswegen
der Beschädigte die Anzeige (xgosayyeAl«) bei Menches erstattet hatte.
Auf den Bericht des letzteren schreibt nun der AuscAtxbs zo«unareis
folgende Subskription: ol; zaßıazı. zgovojsere ds adrol xuranraßdı-
tes rugosı vie dguotodang &xurhjteog. Die Porsonen, denen die Er-
ledigung der Sache obliegt, vor denen die Schuldigen zur gebührenden
Verurteilung erscheinen sollon (of x«drjet), sind zwar nicht genannt,
wenn aber die Herausgeber arg. Teb. 44, 23—25 (s. u.) darunter die
Chromatisten vermuten, so dürfen wir ihnen hiorin m. E. unbedingt
beipflichten. Aus dem ols xaßypeeı ergiebt sich die Thatsache, dafs ein
Kollegialgerichtshof gemeint sein muls, es könnten a priori also nur
noch die Laokriten in Frage kommen, aber nach allem, was wir oben
über die Kompetenzscheidung beider Gerichtshöfe aus dem Dekrote
‚Euergetes II. orfahren haben, wird ohne ein auf die Gerichtsbarkeit der
Loakriten hinweisendes Argument — und ein solches fehlt hier —
namentlich aber bei einer Strafsache, mit ungleich größerer Wahrschein-
1) Vgl. oben 8. 49 und Wilcken oben 8. 121.
So würde nach modernen Begriffen die That — der Dieb war dv wezuiene
in das Haus gekommen — am chosten zu qunlikzieren sein (rgl. det Str. G
8174 11. Abs. Jauıka, Öst. Strafe" 202).
Leopold Wenger: Rochtsurkunden aus Tebtynis. 501
lichkeit an die Chrematisten zu denken sein. Ich werde darım auch
noch in einigen weiteren Papyri die Formel ols xaßıjeaı auf die Chro-
matisten deuten, wenn auch nicht geleugnet werden soll, dafs ein jeden
Zweifel ausschliefsender Beweis hierfür z. . nicht beigebracht zu werden
vermag. In Teb. 16 scheint es, als ob der Bustätxdg ygannareis die
Sache mit der Subskription für seine Person erledigt hätte, während
er im genannten Amherst-Papyrus ale mitfungierender Richter an der
Verhandlung teilnimmt; es ist so im einzelnen noch manches sicher-
zustellen, jedenfalls aber muls der Basıätxbs yeauereis im Chroma-
tistenvorfahren eine bedeutende Stellung genossen haben.
Aus dem umfangreichen, aber infolge mehrfacher Verstümmelungen
ziemlich unklaren Stücke Nr. 24 (117 v. Chr.), einer anonymen Anzeige
wegen Defraudationen von Steuerbenmten sei nur auf die 2. 97 erwähnte
Konfiskation des Vermögens der Delinquenten hingewiesen; dieselbe
dient in erster Linio dem Ersutze des dem Staato erwachsenen Schadens,
kann aber auch darüber hinaus den pönalen Charakter einer Ver-
mögensstrafo annehmen (rgl. 0. 8.488). Nur auf den Schadenersatz-
zwock deutet die in der Kol. IV, 110f. (unvollständig!) des grofson
Stückes Nr. 27 (113 v. Chr.) ebenfalls gegen einen Beamten angedrohte
Konfiskation des gesamten Vermögens. Derselbe hat den Staat durch
Vernachlässigung der Ahgabenerhebung geschüdigt und hat sich dann
entfernt, Er wird unter der angeführten Drohung zur Rückkehr auf-
gefordert.
Zwei Papyri, Nr. 28 (eiren 114) und Nr. 34 (circa 100 v. Chr),
zeigen die Unzuverlässigkeit der persönlichen Freiheit, von deren
Garantien in bestimmten Fällen wir bereits gehandelt haben. Nr. 28
onthält eine Beschwerdo, vermutlich von Steuerinspektoren des Dioiketes,
die von den Dorfschreibern in ihrer Thätigkeit: vorschiedentlich be-
hindert wurden. Dafs die verhinderten Beamten oin Strafverfahren
‚gegen die Dorfschreiber begehren, ist nicht merkwürdig, ein schönes
Beispiel für die dem naiven Gemüte ja schr einleuchtendo Abschreckungs-
theorie im Strafrecht ist aber der wörtliche Inhalt ihres Potits, das
dahin geht, der Stratog, welcher der Adressat zu sein scheint, möge
die Vorhaftung einer bestimmten Zahl von Dorfschreibern zum warnen-
den Beispiele für die anderen veranlassen (Z. 17... Tv ol &tovonntd-
neror dopahısdäeıw, Öxs zul ol Aoızol xgoopddiums (1. med Öpdat-
növ, Crönert, Woch. f. klass. Phil. 1908, 457) Außövres zv dooeune
und 000 nusomdumpov &xiorg[oprv (Crönert, .a.0.) we). Nr. giebt
uns in zweifacher Hinsicht bemerkenswerte Aufschlüisse. Der Fall ist
folgender: Philoxenos, anscheinend ein Beamter in angeschener Stellung,
schroibt an seinen Bruder Apollos, er möge beim x@uoygauuareug und
502 1. Aufsätze
beim zgdxtog Schritte thun, damit eine beim ersteren verhaftete Person
aus der Haft entlassen und von niemand weiter belästigt werde. Als Bo-
gründung seines Ersuchens giebt Philoxenos an, ein gewisser Demetrios,
zweifellos ein anderer Beamter), habe ihn um diesen Schritt ersucht,
weil der Verhaftete unter dessen Protektion stehe und dessen Pächter
seit Was für eine Schuld es ist, um derentwillen das Protektionskind
verhaftet ist, lälst der Papyras nicht durchblicken, doch wird sie wohl
vermögensrechtlicher Natur gewesen sein. Es kann eine widerrechtliche
Verhaftung auf Grund einer einfachen Kontrakts- oder Deliktsklage
eines privaten Gläubigers vorliegen (vgl. 0.8. 497, N. 4), oder es kann
die Verhaftung auf Grund einer Exekutionsurkunde vollzogen worden
sein, oder es kann sich auch, worauf die petition in P. Teb. 40 hin-
deuten würde, um rückständige öffentliche Abgaben handeln, von denen
sich der Protogierte auf diesem bequemen Wege losmachen will. Aber
sei die Verhaftung gerechtfertigt gewesen oder nicht, die Art und
Weise, wie die Befreiung ins Werk gesotzt wird, läfst auf jeden Fall
kein besonders helles Licht auf die ptolemfische Rechtspflege füllen;
dufs es insbesondere bei einem solchen Begehren nicht ohne Bestechung
abging, vermuten die Herausgeber gewils ohne Unrecht zu thun. Der
merkwürdige Papyrus ist gut erhalten und mag, da er auch kurz und
bündig ist, hier stehen:
Diaöfevog “Axollörı röı üdehpor yulgen nal ipp&adeı. Ana rö
Ge Außtv ıd Emoröhv Gvveldelv Qgp Körucos) zgds "Egulav zov xu-
Hoygeunurda zägın tod zup' abrod dayyuevov zul agds Kugrnone rov
Aodsroga. dmolvijeon OR zul u) magevorsiode dr oöderög did ro
vergegprukvan Aukv Anınfegiov wegl abrod, Bvra d} aörod Dxb andanv
ul yeapyiv. yedgo vor BE Bunsrolis wirols dodvar.
Nr. 29 (eirca 110 v. Chr.) enthält eine Eingabe an die Chrema-
sten in einem vor diesen anhüngigen Prozesse. Wie kurz berichtet
, ist dor sanorganuereis von Kerkoosiris, Polemon, von zwei
Brüdern bei den Chrematisten geklagt worden, weil er sie um ihren
Grundbesitz. gebracht habe: zgopegöuevon ÜfgeAta]Ou us abrav yivN),
er hat darauf mit einer Klagebeantwortungnschrift entgegnet, bittet aber
in dom vorliegenden weiteren Schriftsatze um Aufschub der Verhandlung
wegen dringender und wichtiger Amtsgeschäfte. Aus dem Papyrus er-
sehen wir, dafs Parteionzustellung der Klage, nicht Zustellung von
amtswegen im Chrematistenverfahren üblich war. Polemon berichtet
1) Teb. p. 190.
2) Es dürfe sich cher um
erimen publicum.
delicum privatum handeln, ala um ein
Leopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis 503
Anrüber: ol do (die Kläger) — drodldordv wor zug üuov drelyga-
‚9ov vrößens. Die Zvrevkıs, die Klagschrift, wird in zwei Exemplaren,
bzw. wenn mehrere Beklagte vorhanden sind, wohl in soviel Exem-
plaren, dafs jeder derselben eines erhält und ein Exemplar bei Gericht
zurückbehalten werden kann, eingereicht. Das Gericht giebt dann die
Kopie oder die Kopien wohl mit dem amtlichen Vermerke verschen
„Dem XY zuzustollen“ an den Kläger zurück, der hierauf, vielleicht unter
Zeugenzuziehung, die Zustellung vornimmt. Jedenfalls wiederholt sich
derselbo Modus mit Umkehrung der Parteirollen bei der Klagebeant-
wortungsschrift. Dafs daneben auch amtliche Ladung an einem be-
stimmten Termine vor Gericht zu erscheinen vorkommt, zeigt wenigstens.
für das Strafverfahren schon der vorhin besprochene Papyrus Nr. 14
Ein gemeinsames Vorkommen beider Zustellungsarten, dor Parteien-
zustellung und der Zustellung von amtewegen, auch in dem-
selbon Prozelssysteme, wäre nichts Merkwürdiges, zeigen ja doch auch
moderne Gesetze dieso Kombination — vgl. deutsche ZPO. (neue
Fassung) 88 166M. und 208#. — aber für das ptolomäische Prozeis-
rocht wird das Vorhältnis der beiden Modi zu einander noch genau zu
untersuchen sein. Hier mögen dieso Bemerkungen genügen.
Auf ein ganz anderes Gebiet führt uns der Papyrus Teb. 35 (111
v. Chr) der unter die amtliche Korrespondenz einzureihen war, und
deshalb hier anschliefsend erwähnt werden soll. Er enthält eine Fixie-
rung des Proises von Myrrhe, deren Verkauf vermutlich Staatsmonopol
war. Die Beamten, denen der Verkauf obliegt, dürfen darum. nicht,
mehr als einen bestimmten Preis verlangen, und korrospondierend mit,
diesem Erlasse an die Behörden geht ein anderer an die Käufer, nicht,
mehr für die Myrrhe zu bezahlen als den fixierten Preis. Der die
Verordnung erlassende Magistrat bestimmt nun, und deshalb habe ich
die Urkunde hier erwähnt, dafs die an das Publikum gerichtete Ver-
ordnung mit der Gegenzeichnung dos xonoypaunaredg publiziert werden
solle (L. Si: zo 8° Umoxelusvor apbygaupa deredijerne zul did ri rod
xouopgauuerdas yuöuns, ds zul und Iuav dab rw Evsohv bmoygd-
ger Au brı 5 nupd radra zoıbv favrbv ulrıdasrau). Der Schlufs-
satz, dafs dann, wenn diese Publikation erfolgt ist, der Zuwiderhandelnde
sich selbst dem Strafverfahren aussetzt, weist auf die grofse Bedeutung
der vorgeschriebenen Publikationshandlung hin; solange dieselbe nicht
erfolgt ist, kann offenbar auch eine Bestrafung nicht erfolgen. Dorselbe
Schlufssatz begegnet auch in dem angeschlossenen Formulare des für
dus Publikum bestimmten Dekrets (Z. 15—19). Da das Rundschreiben
und die Aufforderung zur Publikation an alle Epistaten des Bezirks
und an die anderen Beamten (rois dv re Hordumvos wegldos Emuard-
504 1. Aufaätze
Tas mul rols Klloıg ols &xl ggeıdv rerayu6vors) ergeht, so haben wir
hier denselben Publikationsmodus vor uns, wie wir ihn für das Edikt
des Präfekten Liberalis in BGU II 372 (154 n. Chr.) gefunden haben‘);
das von der staatsrechtlichen Dogmatik sogenannte materielle und
nicht das formelle Publikationsprinzip.?)
Im Abschnitte Petitions (p. 134ss) sind schon die ersten beiden
Stücke wertvoll. Der Pächter des Ölmonopols im Kerkeosiris ist durch
Verkauf eingeschmuggelten Öls zu Schaden gekommen und sucht sich
hierfür Entschädigung zu verschaffen. Nr. 38 (a". 113 v. Chr) beginnt
mit einem Berichte des Dorfschreibers Menches an Horus, wahrschein-
lich den königlichen Schreiber, über den Schaden, welcher dem &Acuoaans
Apollodoros durch Verletzung des Ölmonopols seitens eines Thrakers
zugefügt worden war, und über die vom Beschädigten zu seinem Schutze
getroffenen Mafsnahmen: polizeiliche Haussuchung im Hause des Hichlers
Potesuchos, eines Lederhündlers in Kerkeosiris, Beschlagnahme der da-
bei gefundenen Schmuggelobjekte, endlich Überreichung der Klage beim
xonoygauerei. Diese Klage, welche der Dorfschreiber seinem Be-
richte anschliefst, enthält nähere Ausführungen über den ganzen Fall.
Wir erfahren darin zunächst, dals die Haussuchung unter behörd-
licher Assistenz erfolgt war.°) Apollodoros erzählt, dafs er sofort,
nachdem er vom verbotenen Ölrerkauf Kenntnis erhalten habe, infolge
Abwesenheit des z@noygaunureig den Epistates und den Antsdiener
des äpzupväxteng zur Assistenz angerufen und mit ihrer Hilfe die
Haussuchung gemacht habe (Z. 161: zageAaßir zov Fmardenv zul
Töv zug& tod doypvluntrov ydgw tod mal a ui) zupeivu dal rör
Zgyoı &xl cv omauvdusvov tod osurdog olxoy xrA.). Daran schliefst
sich ein etwas dunkler und in der Folge stark defekter Bericht über
die Flucht des Thrakers (?) und die Beschlaguahme der Objekte.
Schliefslich Axiert Apollodoros seinen Schaden und stellt an den Komo-
grammateus die Bitte, das Stück durch Subskription zu erledigen und
ein Exemplar der Schrift an die zuständige Behörde (ol: xudıpeı)
weiter zu geben (Z. 20f.: di dmdido[ul 00. iras zegl iniorer üno-
10upÄv monjonı] mgoovrordeunen üvrlygupon [ols ander ...?)). Die
Behörde, von welcher die Sache zur weiteren Amtshandlung abgegeben
werden soll, wird auch im Berichte des Menches nur umschrieben mit
der analogen Wendung zeraorivar 29 oös zadıeeı. Ich glaube da-
1) Vol. meinen Vortrag 8%.
2) Val. darüher Takas, Über die Gesotzespublikaiem. Gras 108. 8. 1
iusb.®. Val. dort über das Bäikt des Liberalis 8. 2.
3) Auch die römische Haussuchung beim fartum findet in späterer Zeit
Wutor Asitenz eines Gorichtsdienen satt. Ve. Mommsen, Straf, Tb.
Leopold Wenger: Rochtsurkunden aus Tobtynis 805
runter wiederum die Chrematisten verstehen zu sollen. Der Bericht,
geht an den Busikzög yeauuureig‘), und dieser wiederum steht in
wesentlicher Beziehung zum Chromatistengericht. Vgl. oben 8. 500.
Der folgende Papyrus Nr. 39 erzählt einen ähnlichen Fall, nur
dafs hier die Schmuggler dem Monopolpächter Apollodoros noch
schlimmer mitgespielt haben. Fr berichtet darüber in seiner an den
xonoygauuereüg gerichteten Eingabe (114 v. Chr), dafs er, sofort nach-
dem er vom unbefugten Verkanf benachrichtigt worden sei, unter
Assistenz des Amtsdioners des Ökonomen — weil, wie er naiv beiftgt,
der xopoygauuarsüs und die anderen Beamten ihre Hilfe nicht leisten
wollten®) — in das betreffende Haus gekommen sei, um dort eino Haus-
suchung zu veranstalten. Die Bewohner bereiteten aber der Kommission
einen unerwarteten Empfang, indem sie die beiden durchprügelten und
hinauswarfen, sowie dann die Türen verriegelten. Als einige Tage darauf
Apollodoros dem Hauptübelthäter und Schmuggler begegnete und ihn
mit Hilfe des anwesenden selben Amtsdieners sowie eines wazuıg0p6g0s*)
stnehmen wollte, ging die Sache noch schlimmer ab: es sammelte
sich eine Menschenmenge zum Schutze des Schmugglers an und hinderte
die drei Vollstrecker des Rechts mit Gewalt und Schlägen daran, ihr
Vorhaben auszuführen. Auch hier schliefst sich an eine Angabe der
Höhe des Schadens*) die Bitte: dmdldant coı zb agoadyysaua Gras
Gvvrding olg audıeı Tv elamgapdirres ... das Weitere fehlt. Auch
sind ın. E. unter den ols xußypsı wie im früheren Falle die Chre-
matisten zu verstehen. Bemerkenswert ist in unserem Falle noch der
Umstand, dafs der Beschädigte aufser der vorliegenden Eingabe an den
zonoygauuureds schon vorher nach seinem eigenen Berichte eine Ringabe
gleichen Inhalts an den äxurdeng gerichtet hatte. Es erinnert dies sofort
au eine von Mitteis®) beobachtete Erscheinung aus der römischen Zeit,
wobei neben der Eingabe an den Strategen behufs Ansetzung auf dem
xerezagıouös und ordentlicher Durchführung der Sache im Prozefs-
wege noch eine Eingabe an den öxerövragzos als Polizeibehörde behufs
1) 80 nehmen wohl mit Recht die Herausgeber p. 185 an, der Titel des
Adressaten Horus iat verloren.
22.181: dk cd wi Poilsodal we wel rods Er) mguyueren ooranoondat
dal he onwuroudeme olxiar. Ea wirft dies wieder cin bezeichnendes Licht auf
die Figenmächtigkeit der Beamten, eio standen riolleicht wieder mit dem Be-
schuldigten auf gutem Fafso und wollten gegen ihren Bekannten nicht vorgehen.
3) Die keyeıgogöge: dürften eine den römischen Liktoren ähnliche Stellung
bekleidet haben. Vgl. die Herausgeber p. 182 n. 18
9) 2.381. üor" Au Bldßos yeyorlocu el Afı ls zainod relereu Ans,
5) Hermes 30, 508. insb. 571
506 T. Aufsätze
einstweiliger Sicherung erfolgt ist (BGU 1321 und 322, a° 216 n. Chr).
Die Behörden sind in der ptolemischen Zeit andere, aber das Ver-
hältnis der beiden Ringaben zu einander dürfte dasselbe oder doch ein
ganz ähnliches sein. Es ist diese Beobachtung wertvoll als ein weiterer
Beleg für die möglichste Konservierung des früheren Prozefsrechts in
römischer Zeit,
Die folgenden Klagen bieten so mannigfiches zivil-, straf- und
prozelsrechtliches Interesse, dafs wohl erst wiederholte genaue Be-
arbeitung alles Wissenswerte darin aufzuzeigen im stande sein wird.
Ich kann auch hier nur versuchen einzelnes herauszuheben. Die grofse
Bedeutung der Schrift für die Abfussung der Kontrakte ist für
alle Epochen der ägyptischen Rechtsgeschichte bekannt. Da die Ver-
träge in der ptolemäischen Zeit in aller Regel vom &yopenduog oder
vom ouvehluzueroygdpog geschrieben wurden und die Partei nur
unterfertigte, oder, wenn sie schreibunkundig war, nicht einmal dieses
selbst that, so ist es begreiflich, dafs leicht Betrügereien versucht,
werden konnten, namentlich wenn der Urkundenverfasser mit einer
Partei konspirierte.‘) In einem Zivilprozesse machte natürlich die so
gefälschte Urkunde zunächst vollen Beweis gegen den Unterfertiger
derselben, mochte er man seine Unterschrift persönlich oder durch einen.
Ömoygapeds ausgestellt haben. Ein derartiger Fall liegt uns im P.
Teb. 42 (a° 114 v. Chr), einem leider fragmentiorten Stücke, vor.
Ein fegevs und zugleich Auoılıbs yeopy6s Marres beklagt sich beim
Stratogen über den Urkundenverfasser Harmiysis wegen folgenden Be-
truges. Marres hatte ein Stück gepachteten Domaniallandes weiter ver-
pachtet und zwar um den Zins von 36 Artaben Weizen pro Jahr. Der
Urkundenverfasser hatte nun statt 30 30 geschrieben und. beigefügt,
dafs Mares 6 Artaben bereits &v mpodöuer‘?), als Vorschufs, erhalten
habe. Leider fehlt das Petit der Urkunde, welches uns darüber Auf-
schlufs geben würde, ob nur der ovsaAkayueroygdgpos, wie dies der
Fall zu sein scheint, oder eveutnell neben ihm als passiver Streitgenosse
auch der Gegenkontrahent (4. T£: 5 yüg &rwuloduevos dv 18 ard
owveize @ggxiög [Afterpächter]) zum Ersatze herangezogen werden
1) Gegen ein anderes Maudver schützte die gennue Personebeschreibung des
reduorog, dumit nicht „der üroygageög einen anderen mitbringe, sich von diesem
anderen yor der Urkundsperson unter falscher Namensangabe bevollmlchtigen
Tasse und so unterschreibe*. Grademwitz, Binführung 127.
Vel.BGU II 607, 18 und Gradenwitz, oben 9. 110. Der Wortlaut der Ein-
gabe 1äfet auch die Möglichkeit offen, dafs der Betrag noch gröfser war und die
6 Artaben, die Mares angeblich schon erhalten hat, auf Rechnung der 30 (statt 30)
gesetzt wurden.
Leopold Wenger: Rechtaurkunden aus Tehtynis 507
sollte; ferner erfahren wir nicht, worauf das Petit ging, denkbar, wenn
auch unwahrscheinlich, wäre Feststellung der Ungültigkeit der Urkunde,
womit dann indirekt Zahlung des vollen Pachtschillings erreicht werden
könnte, aber eine solche Klage würde eher gegen den Mitkontrahenten
als Hauptbeklagten gehen. Da nun unsere Klage vermutlich allein,
gowifs aber in erster Linie gegen den Urkundenvorfasser geht, ist cher
anzunehmen, dafs von diesem Schadensersatz; also wohl die 6 Aruren,
die gemäßs dem gefälschten Kontrakt der Afterpächter nicht zahlte,
verlangt wurden. Möglich wäre ferner noch ein darüber hinausreichen-
der Strafantrag gegen den Fälscher.
Hier sei gleich eine zweite Klage angereiht, die ebenfalls zeigt,
wie tief die Bedeutung der Urkunde im Rechtsbewulstsein des Volkes
wurzelte. Es ist Tab. 52 (114 v. Chr), eine Beschwerde beim Epi-
states, worin eine Frau bitter darüber Klage führt, dafs bei einem Ein-
bruchsdiebstahle in ihr Haus die auyygapn) za} Erege Brorıx ouußok«
gestohlen worden seien. Der Verlust des Kaufbriefs und anderer Ge-
schäftspapiere bedeutete aber eine namhafte Erschwerung der Beweis-
lage bei einem eventuellen künftigen Rechtsstreite um das Haus. Vgl.
Amh. 30 (ebenfalls aus dem 2. Jahrh. v. Chr) und oben 8. 43f.
'Teb. 43 (118 v. Chr.) erzählt der uns bereits wiederholt begegnete
Dorfschreiber Menches, dafs er mit seinem Bruder und mit mehreren
anderen eines Giftmordsversuchs verdächtigt und deshalb vom Polizei-
prüfekten des Gaus (dmiarieng zov guAaxıröv tod vonos) Aminias ver-
haftet worden sei, dafs man die Verdächtigten aber nach Untersuchung
des Thatbestandes in Gegenwart des Baslzög ypaunareis‘), da die
Gegner garnicht erschienen, auf freien Fufs gesetzt habe. Menches
bittet mun den König und die Königinnen, dem Strategen Mafsrogeln
zum Schutze gegen künftige derartige Verliumdungen und Verfolgungen
aufzutragen. Die Erledigung des Gesuchs lautet: “4xoAloviar® dir je
ola agopeperas zgovondiwu bs 00 zepioxaaß'jsoveu (darüber in kleinerer
Schrift: zagsvorän&jesru) Datum. Das div jı ole zgopfgeru, die
Bedingung, an welche die Zusago des Rechtsschutzes geknüpft ist, ge-
‚mahnt merkwürdig deutlich an das si preces veritate nituntur, die Be-
dingung für die Entscheidungen in den Reskripten der römischen
Kaiser. Freilich ist auch diese Analogie (rgl. 0. 8. 50) zwischen pto-
lemäischen und römischen Rechtsquellen so in der Natur der Sache
begründet — die höchste Instanz entscheidet unter der Voraussetzung der
1) Diesor war vieleicht als Vortrotor des Gerichts anwesend, da für den
Fall, als die polizeiliche Untersuchung nicht resultatlos verlaufen wäre, sich joden-
falls das Gericht mit der Sache zu befassen gehabt hüte,
Archir £Poppruforschung I. 4 E
508 1. Aufütee
Richtigkeit des Thatbestandes —, dafs wir uns nicht darüber zu wundern
brauchen, sofern wir nicht für die Römer eine ganz besondere „nationale“
Rechtsentwicklung a priori voraussetzen.
Die Papyri 4547 (113 v. Chr.) und die beschriebenen Urkunden
126 und 127 enthalten 5 Klagen von Besıdızol yengyol wegen Ans-
plünderung ihrer Häuser durch eine organisierte Räuberbande. Die
Klagen gehen an den Komogrammateus Menches, ihre Petite lauten
gleichmälsig (Pap. 45, 271):
db möldoni so ixas zegl Indorov ümopgupihv zoufon mgoov-
mordkug mal zod bropvijnurog ävriygupov olg maßıjzeı, Tvu rüv Eyae-
Aoyudvay zarustudlveon.
9) Zyb ubv aoulsoneı <& duareod
b) airol 8b rugası räg Aguotodeng Exızänke
Unter den ols xaßyjxeı wird wiederum der Chromatistengerichtshof zu
verstehen sein, dem auch der BusıAxös yOunwereis angehörte. Das
Potit ist zweifuch, es geht sowohl auf Schadenersatz a), als auf Bo-
strafung der Schuldigen b).
Das Doppelpetit, Trsatz und Strafe, begegnet auch Teb. 53 (110
Y. Chr), worin sich ein BusiAxds yengyös beim Komogrammateus
wegen Diebstahls heiliger Schafe (xgößara Legd) beklagt, welche den
Einwohnern von Kerkeosiris gehörten und für die der Ankliger als
Hüter verantwortlich war. Das Verfahren soll wieder vor den Chre-
matisten durchgeführt werden (Z. ff: ds Üxordku ron uroun-
naros Avriygapov ols xadixeı) und im Petite sind folgende Anträge
gestellt
4) Bros — z& ydv anf drododi, (Rückstellung der Schafe),
b) abrol 88 rugooı dv agomjzeı (Strafe der Thäter),
Als Strafe ist hier, da die Thäter Inhaber königlicher «A7gor sind, ins
besondere Konfiskation der xAjger beantragt (apd d2 zivrav ol wAnger
brav zurasyed00: dv tür Basıkızör).
‘Von den beschriebenen Urkunden möchte ich aus demselben Grande
schon in diesem Zusammenhange Nr. 183 erwähnen. Dieser Papyrus
(@. Jahrh. v. Chr.) enthält eine an den xanonodoris (probably the of-
fiial in charge of woddeus of Busıku) yi: p. 526) adressierte An-
klage wogen Abgabenerpressungen durch den zondggns, den perzue-
Topvhes und den xonoygauwereis. Dieselben sollen zitiert und zur
Horausgabe des Erprelsten verhalten werden, sonst aber Züv dxıdaoı
nuragrjauı En} Töv orgernpin, Tu advrov rügo züv Oızalav 2), abrol
O8 tig guofodang äxmnkeng b). Hier sind andere Behörden als in
den früheren Urkunden mit dem Verfahren befafst und die Sache
soll eventuell an den Strategen (nicht an die Chrematisten) kommen.
Leopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis 509
Möglicherweise kann im vorliegenden Fall aus irgend einem Kompe-
tenzgrunde das Kollegialgericht der Chrematisten ausgeschlossen ge-
wesen sein (gl. Teb. 7) oder es kann sich nur um eine Vorerlodigung
durch den Strategen handeln. Ja es kam endlich auch im Petite
selbst eine unzuständige Behördo angegangen worden sein.
Nr. 44 (114 v. Chr) enthält die Klage wogen einer Realinjurie,
die dem Beleidigten zugefügt wurde, während er in frommer Andacht
im Tempel Genesung von einer Krankheit erflehte. Da die Schläge
nach seiner Angabe sein Leben gefährdeten, so reicht er die Klage
ein: (2. 234) Omas ömordng ols zadıjaeı (vermutlich wieder den Chre-
matisten) Tv” ürdeyy noı dv yenerıouä: wjzore d& borigov maddwros
TE mov ddörog Öapöyne. Konuerignds wird hier!) die Vorhandlungs-
liste der Chrematisten sein, vergleichlich dem späteren xerazagıauds
der Gerichtsverfassung in der römischen Zeit; es begegnet zwar in der
Transkription zu Amh. 35, 37 (132 v. Chr) ein zerazogıopös bereits
in der ptolemäischen Zeit, aber, wie es sich aus dem Faksimile deut-
lich ergiebt, ist dort zenneriguös zu lesen?), und es bestätigt so auch
dieser Papyrus unsere Anschauung. Ebenso liefert Fay. 12 (eirea 103
v. Chr.) hierfür einen Beleg, wo es Z. 20T. heilst: drosreräuf wor ro
Evreviıw dal rods — zenuanaris — Öxos yemuunlsurres wiriv —
oupngivonır ze. Die Erwähnung des zenuersowds in der verstümmelten
Asylrechtsinschrift Fay. p. 49, 21 £, worin eine Kopie (dveiygayov) rüs
Brueiksog zul ro mpds abrv zennerısuod erwähnt wird, steht dieser
Deutung nicht entgegen. Nur würde hier zerwariouds nicht die ganze
Verhandlungsliste, sondern nur jenen Teil derselben bedeuten, der sich
auf die spezielle Zvrevfig bezieht‘) Vgl. noch das zu Nr. 49 unten
Bemerkte, sowie die Erwähnung des zenweriguös im beschriebenen
Klagfragment 264.%) Der Verletzte versichert sich auf allo Fälle des
1) Das Wort kommt auch ohne Beziehung auf das Chrematistengericht vor
nd kann verschiedene Bedeutungen annehmen. Nüheres ergiebt z. B. der Index
der Teb, Papyri &.v.2. p- 761
2) Hierauf hat mich freundlichst Herr Prof. Mitteis aufmerksam gemacht.
3) Vgl. otwn ala ein Analogon in der römischen Rochlasprache das Wort
edictum und dazu Wlassak, Bäikt und Klageform 15.
4 Nr. 204 (Ende des’2. Jhd), das Fragment der Klage eines fasiınds 7e-
words wegen eines in seiner Abwesenheit bepangenen Feldfrevels, schlief: mit
dem Bemerken, dafs die Übellhäter von der Polizei festgenommen wurden (mege-
Außän ze [.....)» (mm [imordrlar zu erginzen?) wel sınag zör geiduur Ir
Fin Ierequoödios olnler augkdune tie Tanıyemıs zul rdr Blae dr <B airp dvu-
mayoptrovs. Daran schlief sich das Petit: dd meoseyylüke anı Iros imordäns
ls wudrneı iv’ fo do yenwertapäu. Eine Übergabe der Übelthäter an die Polizei
findet sich auch im Papyrus Nr. 230 (sus derselben Zeit; ebenfalls beschrieben),
a.
510 1. Aufsätze
Strafverfahrens gegen den Reus, auch für den Fall, dafs er versterb
damit auch dann der Übelthäter nicht ungestraft durchkomme. Man
kann darin eine juristisch bedeutungslose Phrase schen, der Romanist
erinnert sich aber auch an die römische Unvererblichkeit der actio in-
iuriarım als actio vindietam spirans bei nicht erfolgter Litiskontestation
bei Lebzeiten des Beleidigten. Sollten darm diese Worte hier mehr
als eine blofse Phrase sein, so könnte man daran denken, dafs auch
im ptolemäischen Rechte actiones vindietam spirantes mur dann vererb-
lich wurden, wenn der Beleidigte noch persönlich die Rinleitung des
Prozesses veranlafst hatte, wozu nach unserer Urkunde das Begehren
um Ansetzung auf dem zengeruouds genügte.
Nr. 5I (circa 113 v. Chr) enthält das verstümmelte Fragment der
Klage eines Mannes, der auf Grund einer eupygupn) rgopicıs*) mit einer
Frau zusammenlebte, die ihm aber — wenn die sehr wahrscheinliche
Vermutung der Herausgeber zutrifft —, seine Fürsorge schlecht lohnte,
indem sie ihn vermutlich bestohlen und verlassen hat. Bezeiehnend
ist hier insbesondere der auffallende Parallelismus der Formeln in
diesem Papyrus und dem anderthalb Jahrhunderte jüngeren P.Oxy. 11282
(85 n. Chr.), welcher eine ähnliche 'actio rerum amotarım? enthält. Es
weist dies darauf hin, dafs dieselbe Zähigkeit der Formelm, die wir im
Kontraktsrechte bereits kennen, und die alle Veränderungen auf poli-
tischen und rechtlichem Gebiete, wenn nur irgend möglich, überdauert,
auch im Prozefsrechte keine fremde Erscheinung ist, die man aber auch
namentlich in der Rezeptionsfrage nie vorgessen darf.
Zxwei Schadensersatzklagen enthalten die korrespondierenden Papyri
Nr. 49 und Nr. 50. Nr. 49 (118 v. Chr.) beschwert sich ein Basıkıxds
Yoauuareds darüber, dafs sein Nachbar durch Ablassung des Wassers
von dessen Grundstück sein angrenzendes eigenes frisch beackertes Land
unter Wasser gesetzt und ihm hierdurch einen Schaden von 20 Artaben
Weizen zugefügt habe. Seine Klage geht an den Komogrammatens.
Das Petit lautet: dd Zmöldan! 01 ixug tod Aynaloyulvov‘) mgo0-
worin es heifst; wul drngurais aörod yavduemun zugeddnanen "Hocnleide rär iz“
ordnen wol doyıgokcalen.
1) Denn das xaßövros sı ist wohl nach dem Sprachgebrauch der Papyri,
woflr hier aufserdem der unmittelbar vorhergehende Satz sırdorsio rau Lie
spricht, auf don Todesfall zu bezichen. Vgl. das iv dt drghmsör rı mäde der
Tostamente,
®) Grenfell-Hunt-Smyly p. 160 (introduction).
3) Dieser Terminus wird im Zivil- und Strafprozesse (. B. Teb. d1, 20)
gleichmäfsig gebraucht, man unterschied im Sprachgebrauche also nicht zwischen
dem Beklagten und dem Angeklagten. Vgl. das lateinische Wort raus, welches
ebenfalla im Zivil- und im Strafprozesse Anwendung findet.
Leopold Wenger: Rechtsurkunden ans Tebtynin su
Andövrog') Iravupnuoiı üxododval wor cd Bidfog, Ein db dxsudie
bmordfau od bronviuaros dvriygupor ols zudıjneı Tu bndegne wo dv
zermarıaudı xal undkv tür Basıket Öuaxday. Der Beklagte soll also
zunächst vor den Dorfschreiber zitiert werden und es soll dort der
Versuch gemacht werden, ihn (gütlich) zur Zahlung des Schadens-
ersatzes zu veranlassen. Est wenn or sich nicht dazu bewegen Läfst?),
soll der ordentliche Rechtsweg betreten werden, indem dann eine Kopie
der Klinge an die Chrematisten gesandt (so sind wohl auch hier die
Worte olg xaßyjee zu verstehen) und die Sache zur ordnungsmälsigen
Verhandlung auf ihrem zenwaruands angesetzt werden soll. Der zapo-
reauweres schickte, wenn wir uns dos Papyrus Nr. 38 erinnern, ver-
mutlich die Abschrift der Klage nicht direkt an das Chrematistengericht,
sondern mit einem entsprechenden Berichte an den BustAts ygaunareg.
Nr. 50 (112/1 v. Chr) hat den gerade entgegengesetzten That-
bestand zur Voraussetzung. Hier hab ein Nachbar den durch sein
Grundstück führenden Bewässerungskanal eines Nachbargrundstücks
während der Abwesenheit des Eigentümers abgedämmt, sodafs diesem
durch die Trockenlegung seines Feldes ein Schade zugefügt wurde.
Der Kläger erzählt, dafs er sich schon einige Jahre vorher, sobald er
von der Beschädigung in Kenntnis gesetzt worden sei, an den Komo-
grammateus gewendet habe, und dafs dieser nach einer kommissionellen
Begehung des Grundstücks unter Beteiligung des Komarchen und der
ageoßöregor cv yaapy&v), bereits den Schädiger zur Wiederherstellung
des früheren Zustandes verurteilt habe. Aber das agıßiwu seitens des
xwnoygauuureus hatte nicht den gewünschten Erfolg gebracht, deshalb
versucht es der Beschädigte mit der vorliegenden neuerlichen Eingabe,
fixiert nochmals die Höhe seines Schadens und schliefst daran das Petit
(2.350):
Zudldonl 001 Bros megl Indorev broygupiv zoufonı xgosunord-
kag za) tod bmonviweros dvrlygapov ols xeßjeı (also Subskription
1) Dios deutet im Gegensatz zum zgocdyrod: des Strafrerfahrens auf rein
zivilgerichliches Verfahren, wo es kein zwangsweisee Vorladen oder Vorführen
giebt. Vgl. meine Papyrusst. 118
2) Dieser Ausgleichsversuch vor dem xouopgeupereis vor Beachreitung des
ordentlichen Rechtswoges mochte häufig vorkommen, ist aber jedenfalls nicht
nötig, sondern cs kann das Petit sofort auf Überleitung in das ordentliche Ge-
rieblaverfahren gehen, wie olwa im folgenden Papyrus, wo von vornherein
Aussichtslosigkeit der Sache feststand, da der Beklagte auch die fünf Jahre früher
erfolgte Entscheidung des Komogrammatens nicht befolgt hatte. Vgl. auch Nr. 183
oben 8.508.
3) Offenbar fungierten diese als Sachverständige. In dieser Eigenschaft be-
gegnen zascßeregor auch im P. Groof. 111, Kol. 118 und Kol. I119. 26.
512 1. Aufsätze
durch den Komogrammateus und Übergabe einer Kopie wohl an das
‚Chromatistengericht, vermutlich zunächst an den königlichen Schreiber),
iva tod Cyuehovulvov Adov zurasradtroz Eravuynasdiı
a) ap advrav ubv duoniyen rov üdgayaydv nadäs mgoiipken,
also zunächst wird begehrt Herstellung des status quo ante. Vgl. öst.
BGB. $ 1923: Um den Ersatz des verursachten Schadens zu leisten,
mußs alles in den vorigen Stand zurückversotzt, oder, wenn dieses nicht,
{hunlich ist, der Schätzungswort vergütet werden. Ist der Beschädiger
dazu nicht bereit, so wird die Leistung auf seine Kosten gemacht und
die Geldsumme exequiert;
b) zu) Öurelsel nor zb mgoxeiuevor Aldßos räs gu dprdßus cod
zugoD xal x& ı6 rdlavra TOD yaAxod: es wird also neben der Wieder-
herstellung des früheren Zustandes noch Ersatz des erwachsenen Schadens
und zwar im Betrage von 150 Artaben Weizen und von 15 Talenten
Kupfer angesprochen.
‘Von den beschriebenen Urkunden, die noch nicht im gelegentlichen
Zusammenhange kurz erwähnt worden sind, ist noch Nr. 156 zu nennen,
welcher Papyrus (91 v. Chr.) eine ptolemäische Gestellungsbürg-
schaft zweier Bürgen für einen gewissen Alkinoos enthält und an den
üequpvkanteng von Kerkeosiris adressiert ist. Die Stellungsbürgen er-
klären: öuolopoönen zupimperu But od "Ahxıov 'Appdsıos Tür a
200 Dayevld Tod xy Frovs zul Auegeus als zupayyeläng Aulv zupe-
Genu con agoyeygauudron "Ahsımov Ev Äulguus zevre aouısauirov
s. .v, day Öb wie zapaseıjooner ir} ot &kkoro c0L zage-
&udöveı jwäs dun’ wbrod nal Baltıpon lg cd naıkınbu depuplau Ögaz-
nüs tioougng dad rqunddos nal unödv Facov i gelg för zuple Zoran
xevrepf Zxpepoudn. Die Urkunde ähnelt dem von Wilcken als
Gestellungsverpflichtung erkunnten verstümmelten Fragmente Lond.
11220 II (8.6). Die Bürgen verpflichten sich binnen fünf Tagen von
dom Tage an gerechnet, an welchem der Gestellungsauftrag ergehen
wird®), den Schuldner zu gostellen. Für den Fall der Nichtgestellung
soll der dezupuäuxtens die Bürgen selbet (wohl dem Gläubiger behufs
Durchführung der Personalexekution?) übergeben; aufserdem versprechen
sie eine Konventionalpön für den königlichen Fiskus, und es soll
‚ptichtsdestoweniger“ diese Urkunde Geltung haben, wo immer sio
geltend gemacht wird. Der Papyrus bestätigt zwar Wilckens Deutung
des Londoner Papyrus, aber es bleibt noch manches unklar. Es scheint
sich um eine Privatverpflichtung des Schuldners zu handeln, die bereits
1) Dies, wenn ich den durch die Lücke etwas unklar gewordenen Sinn
richtig verstehe.
Leopold Wenger: Rechtsurkunden aus Tebtynis. 513
zur Personaloxekution desselben geführt hat, Von denjenigen Gestellungs-
rerpflichtungen der römischen Epoche, die ich in den "Papyrusstudien?
als vindex-artigo bezeichnet: habe, unterscheidet sich Teb. 156. dadurch,
dafs für den Fall der Nichtgestellung Übergabe der Bürgen an den
Gläubiger (s. 0), nicht Defension bezw. Eintritt in die schuldnerische
Verpflichtung ausgemacht ist, woraus sich, wie bemerkt, zu ergeben
scheint, dafs die Sache bereits im Exekutionsstadium stehe. Dagegen
ähnelt den vindex-artigen Verpflichtungen unser Papprus in dem Punkte,
dafs die Gestellung binnen einer bestimmten Zeit nach dem Gestellungs-
auftrag des dgyupvAuneng ausgemacht ist, während im Londoner Papyrus
eine von vornherein genau bestimmte Zeit fixiert wird. Es ist nach
allem die Annahme am nächstliegenden, dafs es sich um eine Stellungs-
bürgschaft für einen auf Grund einer Exekutivurkunde in Personalhaft
genommenen Schuldner handle, ähnlich wie uns dies für die erste Zeit
der römischen Epoche Oxy. I1 259 (23 n. Chr.) zeigt. Auch die Adresse
des Versprechens läfst an Personalhaft denken (Teb. dpzupuänztien.
Oxy.: 19 reruyu&np apbg rf tod Abs pol). Es soll mit. dieser
Dentung der Tebtynis-Urkunde aber keineswegs geleugnet sein, dafs
auch das ptolemäische Prozefsrecht etwa schon Gestellungsbürgschaften
gelegentlich der Prozefseinleitung gekannt habe, die den späteren
Yindex-artigen der römischen Poriode ähnlich gewesen sein können.
Meine Ausführungen über die letzteren‘), daß sich das Gestellungs-
versprechen der dort zum Gegenstand der Erläuterung gemachten Papyri
„mit dem ohne Zwang vereinigen läfst, was wir über den Inhalt der
zivilprozessualon Gestellungsbürgschaft wissen, wie sie der Vindex leistet“
(a a. 0.24), halte ich auch durch die gelehrten Gegenausführungen
Brafsloffs?) nicht für widerlegt. Selbst wenn Tob. 156 auf die Prozefs-
einleitung Bezug haben sollte, oder wenn, was weitaus wahrscheinlicher
ist, ein anderer derartiger Papyrus aus ptolemäischer Zeit zum Vor-
schein kommen sollte, so wäre doch gerade ein solcher Fall äufserst
günstig dafür gewesen, das einheimische Institut einem ähnlichen des
römischen Prozefsrechts zu assimilieren, sodafs vielleicht die rechts-
unkundige Bevölkerung die Änderung kaum zu merken vermochte. Nur
wo Gegensätze klafften, mufste os zur Auseinandersetzung oder gar zum
Kampfe kommen, wo Ähnlichkeiten vorlagen, war das Natürliche Vor-
einigung und Verschmelzung der Institute. Das so entstehende Recht
1) Papyrasst. 1.
9) Zur Kenntnis dos Volksrochts in den romanisierten Ostprorinzen Kap. I,
8.27%. Vgl. wein Referat über Brafalofs Buch in dor DL. 1009, Sp. 01217, wo
ich nuch meine Hauplbedenken gegen Brafsloffs Vindexthoorie kurz andente. Da
die ltzlero Frage rein romanistisch it, mögen hier dieso Anmerkungen genügen.
514 1. Aufiätze
ist dann aber als römisches Recht zu bezeichnen, wenn auch im einen
oder anderen Punkte landrechtlich modifiziert, Nur wenn es gelingt
nachzuweisen, dafs eine Verschiedenheit zwischen beiden Rechten, dem
Reichsrocht und dem Volksrocht, vorhanden war, und wenn hierbei das
Volksrecht das Reichsrecht aus dom Felde schlug, kann man strieto
sensu von einem Siege des Volksrechts sprechen. Dafs speziell die Ge-
stellungsbürgschaften gewils nicht blofs nationales Recht sind, erweist
sowohl ihre in allen wesentlichen Punkten mit dem Vindexrechte?) zu-
treffende Übereinstimmung, als auch der m. E. sicher römisch recht-
liche Charakter wenigstens einzelner Beispiele (a. a. 0. 26).1)
Ich habe aus der Füllo des prozessualen Stoffs keineswegs einen
erschöpfenden Auszug gegeben. Es finden sich aufserdem Kontakte,
wenn auch nicht in grofser Zahl, so doch teilweise von um so gröfserem
Werte; hiorher gehört zunächst der bedontende Heiratsvertrag Nr. 104
(92 v. Chr), ein längeror und wohl erhaltener Sublokationsvertrag
Nr. 105 (103 v. Chr.), dann Pacht-, Kauf- und Dahrlehnsverträge. Der
gröfste Teil des Bandes betrifft aber wirtschaftsgeschichtliche Fragen,
die zwar nicht minder interessant sind, aber dem Juristen ferner
liegen, sodafs or ihre Bearbeitung Berufeneren überlassen darf. Nur
auf ein derartiges Phänomen kann ich mir nicht versagen, abschliefsend
hinzuweisen, auf das dvagogelv der Bastwxol yenpyol in Teb. Al, 14
(119 v. Chr.) wegen Erpressungen seitens der Beamten und in Teh. 26,
18 (a® 114) mit den Ausführungen der Herausgeber zu 61(b) (p- 211
n. 33) — Fälle von Strikes der ägyptischen Ackerbauer!
Graz, 24. Februar 1903. Leopold Wenger.
1) Nach Lonels früherer Konstruktion. 8. vorige Note,
Papyrus de Pathyris au musee du Louvre.
On conmait Vintressante s£rie de papyrus Ptolemaiques du musde
du Louvre publiee en 1895 par M. Revillout dans un volume intituld:
Melanges sur la mötrologie, Useonomie politique ei Thistoire de Vancienne
Egypte arce de nombreuz textes demotiques, hitroglyphigues, hibratiques ou
grecs inedits ou antörieurement mal pubics (Paris 1895 4°) 8. LXXVIIL
— 522 pp. (autographid). —
Ayant eu Voccasion de copier ces papyrus sur les originaux, Jai
constat6 que les copies do M. Revillout contennient des erreurs graves.
D’autre part M. Strack et M. Gronfell sötaiont efforeds dien purifier lo
texte par des &mendations conjecturales dont il 6tait ndcessairo de
eontröler Yexactitude: voici les rösultats do mes recherches, sous Ia
forme trös simple d’une refdition des documents en question.
Jo tions & romercier iei M.Pierret, conservateur du Muse Egyptien
du Lourro, de m’aroir si gracieusement communiqu6 les papyrus qui
font Yobjot de cet article.
1. Louvre 10593. Hauteur 0m, 13; largenr 0", 10. Publi6 par
Revillout p. 291; disent6 par Strack, Die Dynastie der Piolemäer p.144,
note 22; corrige par Grenfell, Classical review XIII (1899) p. 56.
Feuillet reetangulairo bien intact portant au rcelo douze lignes
dune cursive ptol6maique trös elaire ot trds röguliäre.
Qıldunov Hurheı Tevodros
al Hagden wa) vols 00V abrois
Orgarubreug yulpew nal Epgüsdu.
"Exel yeyagpev 5 marip sunulayeın
5 üyav zods Kooxodılorohitus wal
näg Aue, pdas zonjaere sel
negapıopivag Eroluovg yeviadar
5 Eua halv ovvekopurfones.
’Edv O8 un) Kgnee XAolon, ouven-
1.4 eusweyer cat reerit sur un mob gratis: TIAPEIEISESN! je ne erois
pas que e’tail megunuu mais megeyuriede serait possible. 1.3 az» est cerlain.
516 1. Aufsätze
10 Brjonre Au hutv eis mio dans
nal Eavröv 8° bmnelduevon 1 öyı-
ae Eogmode L ı5 Kolay ii
Au verso en grandes lettres & droite:
Marie wo)
Mlaypdanı
et en petites leitres A gauche:
irandaı
Varianten do Revillont: 1.1 Ferooros, 1.2 Hazenem, 1.9 on, 1.1112
love lapromee (pour ı ozuaurmel)"), 1.12 eggaco; Laut lo verso est omis par
Resillont.
La fin do Ia traduetion de M. Rovillout vaut Ia peine diätre re-
produite: cet, prenant soin de vous möme, vous ne vous oecupez pas
de ce eroupiom (Evergete I). Portez-vous bien. An 16 choiak 28»
Puis-je me permettre.de proposer Ia traduction suivant
«A Patös ot A Pachratös, capitaines. Philammon & Patks, fils de
Tönous, et A Pachratös et aux soldats qui sont avec eux, salıt et bonne
santö! Mon pöre mayant &erit d’opfrer ma jonetion (ou quil operait
sa jonetion) en emmenant les Crocodilopolitains et vons en möme temps
vous ferez sagement ct bien do vous tenir pröts A partir avec nous;
et si vons navez pas Wembarcation, vous vous embarquerez avec nous
dans la danaıs(?). Soignez-vous afin d’tre en bonne sante. Portez-
vous bien! An 16, de choiach le 28>
Les points qui demeurent incertains sont Ia phrase ewcı zeygaper
0 zurnp ounwapew et Vexpression cıs ru gamam. Teygupev comme
le latin monuit est ambigu et peut indiquer soit une information soit
un ordre. Lo nominatif äyov ost trös singulier. M. Wilcken mo pro-
Pose do lire ouvulaye dyarcı) (ei. Herodote 1, 106: auunuapdrran #2
79 veunayin). Pomsıs est un &xuk: M.Revillout songe soit A 6asıs
«eonfrmations, soit & don «flot du Reue» — je m’ose me prononcer.”)
Zunmuspewv, ovvekognev, ovveußuve sont des termes militaires dont
Hörodote, Thucydide ot Polybo nous donnent le sons preis. Cost dri-
demment A tort que M. Revillout date ce papyrus de Yan 16 d’Ever-
gete II (166-165): cest sans hesitation que nous Vattribuerons A
Yan 16 d’Alexandre (99-98) en le comparant A une autre pitce de la
vorrespondaneo de Patds et Pachrat2s®): cost une lettre dont la pro-
1) La lecture veritable arait 616 rötablio conjocturalement par M. Grenfell
9) M. Thöodore Reinach songe & un nom de vaisseau.
3) Comparez aussi les dates de P. Grenf. 130, 32, 36, 36
Seymour de Rieci: Papyrus de Pathyris au muste du Leure 517
miere moiti6 est publie dans le T. II des Amherst papyri de MM. Gren-
fell et Hunt (ef. Wileken, Archiv II 123) et dont la deuxitme moitis
a &t& donnee il y a longtemps dans les Greek papyri I de M. Grenfell
(p.59, n.30). On n’a pas encore rapproch® ces deux fragments dont
1a connesion a 618 6tablie dös 1901 & Oxford par M. Grenfell Iui meme
et il ne sera pas inutile de publier iei le r&sultat de la juxtaposition.
Les nouveaux supplöments de P. Grenf. 130 1. 2, 3 et 8 sont proposds
‚par M. Gerhardt de Heidelberg.
P. Anh. 39:
Högreig ülyleubv röv dv zgoyeigio-
wöı zul ol [dx] roD anusiov veavlaxor
Herirı [xel] Haygdrm zul zols dlloıs
[orJelaleusruu[s) zası yalpeıv zul dppo-
5 wvaı &u[d aulvrös eönuegetn, üyualvo-
ev 8% wufürlol. Mereiußörees zods oww-
terelsontv[ous mgög tods reßeıs "Epuav-
[Oltrag dyövas neyding Igdenuev.
[Elael obv apoxszeipinunev mgoozdenv
10 [.....] zöHl.....] Nexfmodnos Bepepov
P. Grenf. 1 30:
ES RER Fi}
Grguruwröfr, oÜ xonoöse Öulv ravenu]
ziw Egrolänv ävamklo)vees, ols zul iv-
Terdäued[a] domdoeodeı önzs zug’ junv
5 gilopebvas zul did yonppdrav Irplvapev
Geuivuu. 'E[p'] ols dv odv üußv zgoodloneı
üvrıkaußavönevor zul bulv BE yodpovras
untg dv algefto]Pe ds zäv n[glodunsregov weln-
[9 lno6uevon“ Eauueröfuevo]e O2 zul Eavrav
10 Io’ üpuahogre
Eogosde L ıö’ [roJö xal 1a’ Hein ie 10800.
Au verso
J..ldord ] Marie x) Ifagedene
Prioßaoıkıorais zul vols KAdoıs orgeriö[rug
P. Gronf. 1.3 sivo xeranklopres. — 1.7 pro Auto Ob yodporras Gerhardt.
2. Lourre 10594. Hanteur 07,20; largeur 0,12. Publi6 par Re-
villout p. 295 et daprös Ini par Strack 0... p. 40, note 3.
Feuillet reotangulaire bien intact portant au reeio quinze lignos
518 1. Aufaätze
une cursive ptoldmaique assez grasse et röguliöre, un peu efacde par
endroits
"BodAddag röı marpl al che unrpl yallgen)
al iggnodaı. 'Exel wAsonds dor yod-
90 zepl tod duavögayaßıouvre
suvrod irıpilsader ueyg rod
5 7% mpdyueru droxernarivan,
Er zul viv nulös zouscıg mupe-
akdv gavrdv zul zods ug’ wor (1. üuör).
Iigooxdmeosev yüg Ilciov dva-
alsiv bv röı Toßıll werd Övndusov
10 Inavov mgdg Tb xuraorsisu rodg
&v Eonvdsı Ögkovg, yersaoduu 8° aörois (sic)
brois ds dmoordruus. "Exıoxonod
al rüg adehpüg [g..] zul Ilioxe
sul Exdyuv xal Zevadügır.
7 "Bogoao L u zone #7. 1310..C.
1.122 $ var (gmieer men) ont 6 ajontes aprön. — 1.8 ermeraerneeu cat
nöerit mar un mot grattd. — 1.8 yoo a 06 intrcalß npris entre mennrentene ot
Teer. — 1.11 ozlons eat r6erit en peliten lets sur un mot galt, denviron
roin Iren. — 1.18 om mia rien rderit sur «€. «flach
On lit au verso
duödog [ells
Hadöglır)
Varianten de Rorilout: 1.1 Eodaides ot zugun — 1.2 madg. — 13 ron
dr andgnyadns av ta|ouurou. — 1. 5 uxonurasenrar. — 1.8 mgoonszcuns 0 Bafor
Aens) mar anursker. — 1.11 [ieons] an lien de aylong. — 1.18 Idea. —
1.14 De)ragev. Revillout omet le verso.
z6ı zargl
Cest ü M. Strack quo revient Ihonneur de Ia jolie correction yup
Haov pour 0 Be(ıAevs) zAmv: elle s’est trouvde pleinement confirmde
par Vexamen de Voriginal.
3. Louvre 10628. Hauteur 0°, 154; largeur 0'115. Publis par
Revillout p. 329. Feuillet trou6 et incomplet en bas. Cursive fine.
"Arolkönos xafl] Böndos xel Ziunis
al Aiopdveng Aoydım zgaxitlen
Hegiönßas zeige. "Onokoyod-
nv gezenwurioduu Ölud] oov dzd (sic) zig
5 dv Aids aößaeı eiı werfen rpazttng
Seymour de Ricei: Popgrus do Pallıyris au musde du Leute 519
[ra Buayeyolauudve [.....Jakır
] Eaelg Eos © Äweghv dere)
[ös is Aulegus dam r& ovvapönene
Ix«(Ano0) A dio Bo /A B Bo
voL ] Anorkopar [ 1...sl
Javrougl res. [
dElodels du l-e.{
Varianten de Rvillout 1.1 wu. — 1.2 Auoyern. — 1.4 [selzenuanaden. —
1.4 co. Mais wzo eat cortain. — 1.5 er Zuarolı pepainı raenafne. — 1.6 [.
GorJayanere [......... malen | [row unvos] reg.
4. Lourre 10032. Hauteur 0,32; largeur 0", 16. Publi6 par R&-
villout p. 302 (et aussi Rörillout, Revue &gyptologique VIL, 1892,
pp- 39—40). Of. Wilcken, Ostraka 1530. Feuillet rectangulaire on &tat
medioere de eonservation, composd de plusicurs fragments assez mala-
droitement assembles. Eeriture peu rögulitre mais facile A döchifirer
"Hiubdopole] "Hpaxäsideı zulgeıv. Tod agbs zw
00 Hsgißies yergapkvov
olsovduov yennarısuod Avriypapov
urbseırun. "dvapıplsdo obv oros
22’ Zogarfo]p 00 ums[va]iov rod @ovs vis
5 dv Ads zöde[ı] rle nelrdlanı touren.
"Foeloge L B Duayı =.
Töı zod Megfı]orßas ola[ovJiuan.
?Averivogen Al [IT)gopg@v01g 5 mods ie
Toxoyganpurelur riv Ax] tor ühıav ow-
10 xegmpjode: "Aygolrus Tar[d]dov A ß. Aut O8 dig
drsorahuerng Aulv üxb Mooedaniov roö
xug' hubv agdaros anyalverau peordodn
telöJeng Hrokeyatov wul......] zal Eordodeı dv
is rapapils ........ o]l Adıels durmdaoı
15 @yole)dcıw or ] rosregov
oplvor Av] rörois [.. Javafl.. zec]ooconun
9 mg00uDüyen ra es] FAngmaw rs
zegvawis Aiegs, [xa]l dkovros
Erigou eils] vis werabiorsonudmg
20 zololefreolkirs[e]0ı un Aidasovog xy Imöendrov
5 ön dom AB x 7 dx ran Zvanr[ilov duonomip[
Erigav X y aszolgeeı. "Ina obv wi ouußulm 06
dx zod Idlov werd mgoorduov agdassodeı, agoVojßyt
65 udhıore ulv ovnahngodjoegu za zod
520 1. Aufsätze
25 mupeAddvros Erovg xep[d]äuın, el 82 u ye od Edoco
av »ER [xl 7 dosporjserer wurd zb augen
doloddog z[or)s Eorautvos Anpdereov züv
xudynövrav depyunudrov r[alieng re zul tv
alov dnöv xaddreg zul dr’ Erigov 001 yeygdganer.
Au verso
h
18 Daogı 26 mugın.s Hriodogos 18...
{ Te..a00 06 Howsicıdeı
ı £ 7
[ 1... Are War zov Tlegıd
et dans un coin du verso
vxee B
Yadı
Variantes de Revillout (Melauges): 1.1 Howiön. — 1.2 oimoroufor]. —
1.8 exomeiruu. — 1.4 em sguonofe] son unnfshoo. — 1.5 Aiaezoln. — 1.6 [ee-
eusje. — 1.7 Mignßen. — 19 e[ohsopgnpparuen en» cur alter [orgp] co.
— 1.10 Faro. — 111 ajrleoraknens nur ofao. — 1.12 afele «t alnu)are-
Tor. — 118 vafojeng et xaı [7 ne] nareorandın. — 1.14 ens ragagn[s mausaperng
le akıtıg dvrndası | ayfeeloeın con [de vor eruwvron as] mgoregor | ußfılonern ev
soz0is [oı]s ar dufonruı mgnJoneode: | meoongOn{r)ev ru elıs wAngnonr eng | zegn-
urms sykmtens nun [600] drovrog. — 1. 20 meoofdeliashu: un eharrovag. — 1.21
ABR.—1 22 onaßaurme. 1.28 wegalane. — 1.26 7UHF.—1.27 co02 soranenang
Le texte publid en 180% dans la Revue Kpyptologigue ne contient pas 1. 3
et 4 les erreurs omomeıras ot em sgaorofs] qui figurent dans Io texte des Me-
Tanges 1906.
Le mus6o du Louvre possöde une dizaine d’autres doenments de
1a möme sörie, publids dans les Melanges de M. Rerillout. 11 ma eis
impossible d’en obtenir communication, mais je ne d6sespere pas diar-
river un jour ü les voir.
Les papyrus de Pathyris sont dispers&s & U’houro actuelle entre les
eollections suivantes:
British Museum, Amherst, Berlin, Bruxelles, Louvre, Heidelberg,
le Caire, Strasbourg, Copenhaguo et Gendre. Une dition d’ensemble
simpose. Pendant mon söjour & Heidelberg en 1899 ji reussi & ro-
constituer un des testaments de Dryton & Taide de fragments divisds
entre cette ville et le British Museum. Avant moi M. Crusius avait
fait la möme chose pour une imporlante pötition. Un troisitme pa-
pyrus de Heidelberg est lo double dun document de Londros; un autre
enfin donne le möme texte quun papyrus de Gendre.
Paris. Seymonr de Ri
Beiträge zur ägyptischen Metrologie.
IV. Der Melimnos von 48 Choiniken.
1. Nach dem metrologischen Fragmente von Oxyrhjnchos ist das
Vierchoinikenmafs nicht blofs 10- und 11mal, sondern auch 12mal ge-
nommen worden.) So entstand ein Medimnos von 48 Choiniken
— 43,771, der sich zur altägyptischen Artabe wie 6:5, zur thesauri-
schen wie 3:2 verhielt, als Hälfte die Artabe von 24 Choiniken und
als Zwölftel ein Auleerov, das dem ergo» zu 4 Choiniken (III $ 20)
‚gleich war, unter sich hatte
2. Dieser Medimnos hat ohne Zweifel schon unter den Ptolemäern
und zwar wahrscheinlich gleich vom Anfang der Ptolemäerzeit an be-
standen; denn die Kante eines dem Medimnos gleichen Würfels stellt
ein Lüngenmafs von Y43,7 Kubikdezimeter — 0,3524 m dar. Das ist
der genaue Betrag des von Didymos in den udrg« uagudgov erwähnten
ptolemäischen Fufses.”) Die Römer haben ihn zu 1} ihres Fulses
— 0,355 m angesetzt, was schon früher als eine nur ungefähre An-
mäherung erkannt worden ist“) Der richtige Betrag von 0,352 m
(denn so runden wir die vorher gezogene Kubikwurzel ab) ergiebt sich
auch aus dor Vergleichung mit der thesaurischen Artabe, die sich zu
unserem Medimnos wie 2:3 verhielt (IV $ 1). Diese hatte, als Würfel
gedacht, eine Kante ven 0,508 m (II 15), d.i. don durch Hygin be-
kannten Fuls, den wir nun als den kleinen ptolemäischen Fafs be-
zeichnen, um ihn von dem größeren gleichbenannten Fulse zu unter-
scheiden. Nach den Hohlmalsen verhielt sich der große Fuls zum
kleinen wie Y3 : Y2 — 1,44295: 1,25992 — 8: 6,9853, wofür mit einem
unmerklichen Fehler die ganzzahlige Annäherung 8:7 gesetzt worden
ist. Denn so verhielt sich in der That der groiso ptolemäische Fafs
1) Orenfell-Hunt Osyrhynchus Papyri 18, 771:: He pdöuuros Apslexre IP, cd
OR Ansseszan Eye zönee edonogos, dere eloan <br nätror zurluar nngksarıe.
Gneoi
%) Heronis Alex. geom. p.2I11. 6 12. 10.27
3) Mekrologie 0091
522 1. Aufsätze
von 0,352 m zu dem kleinen von 0,308 m und ebenso die grofso ptole-
müische Elle, als deren genauen Betrag wir nun 0,528 m erhalten, zu
der kleinen von 0,462 m. Die kleine ägyptische Elle von 0,150 m
verhielt sich zur großsen ptolemäischen Elle nahezu wie 41:48, zur
kleinen wie 39:40.1)
3. Wenden wir uns nun za den Hohlmafsen zurück, so ergiebt
sich 10:9 als das Verhältnis des Medimnos, der 160 Kotylen unter
sich hatte (III $ 16) zu der ptolemkischen Artabe von 144 Kotylen.
Die glatten Vorhältnisse desselben Medimnos zur altägyptischen und
zur thesaurischen Artabe, sowie zur Artabe von 24 Choiniken =
bezw. 3:2, 2:1 sind bereits erwähnt worden. Wir haben also ein
wohldurchdachtes System Tor uns, das im Vergleiche mit der von
früher her bekannten attisch-ptolemäischen Mafsordnung mehr den
ülteren ägyptischen Mafsen sich näherte. Hatte doch der Medimnos
chenso 160 Kotylen unter sich, wie das altägyptische grofse Mafs 160
Hin (I $ 10) und war doch die Artabe von 40 Choiniken gleich der
als altägyptische Artabe bekannten Hälfte jenes grofsen Malses. Nun
sind die Hälfte des Medimnos als Artabe von 24 Choiniken, sowie die
Artabe von 40 Choiniken als zur Ptolemäerzeit üblich bezeugt?); auch
hat uns die thesaurische Artabo auf den kleinen, der Medimnos auf
den grofsen ptolemiischen Fuls geführt. Das ganze System war also
nicht minder ein ptolemäisches als das bekannte, an dessen Spitze ein
Medimnos — 2 attische Metreten und eine Artabe = 1 attischer Me-
tretes stehen (II $ 2), und da os den in Ägypten alteinheimischen
Mafsen offenbar näher stand als das attisch-ptolemüische, so kann es
kaum später als dieses eingeführt worden sein. Aber auch nicht früher,
denn die attisch-ptolemäische Mafsordnung hat schon zu Anfang der
Piolemäerzeit: bestanden; mithin bleibt als wahrscheinliche Annahme
übrig, dafs das ägyptisch-ptolemäische System mit dem Modimnos und
seinen Teilmafsen bis herab zur Choinix zu 2 Hin gleichzeitig mit dem
attisch-ptolemäischen System eingeführt wurde. Letzteres diente mehr
dem Handelsverkehre mit den Gebieten, wo Mafse nach attischer Norm
üblich waren, ersteres galt als einheimisches und, wie die Mannigfaltig-
keit der Artaben und werge zeigt, den verschiedenen Bedürfnissen des
1) Zu dem dreistelligen Verhältnis 460:528 ist 41:48 die nächste zwei.
stelige Annäherung. Die Kürzung 480462 = 39 ; 40 habe ich bei Wilken Ostr. I
758 g. E. entwickelt. Zu 480538 wäre die einstellige Annäherung 6:7; sie
Würde für die Fülle gelten, wo man zwischen der königlichen Agyptischen Eile
0525 m und der grofsen ptolemlischen — 0,928 m keinen Unterschied. ge-
macht hat,
2) Wilcken Griech. Ostraka I 781. 7481.
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Metrologie V 528
Alltagslebens sich anpassendes. An diesen knüpfte auch dio römische
Verwaltung an, indem sic statt der ptolemiischen Artabe ein kleineres
Mafs einführte, das als vu dgräßn galt, in der That aber das Zwei-
drittelmafs zum Modimnos von 48 Choiniken und das Vierfünftelmafs
zur altägyptischen Artabo bildete und als thesaurische Artabe schon
früher in Gebrauch gewesen war.
4. Der ägyptische Medimnos ist aber, aufser in 48 Choiniken oder
in 160 ptolemäische Kotylen, auch in 60 Mafse eingeteilt worden, die
wir als sprisch-alexandrinische Sextare kennen (III $ 9). Die folgende
Tabelle mag zeigen, wie leicht und übersichtlich in dieses Sexagesimal-
syatem die wichtigsten ptolemäischen Mafse, sowie einige vorder-
asiatische und solche, die im Westen üblich waren, sich einfüigten:
‚nos von 48 Choiniken zu ® Hin. . u... - 22:0
attischer Metretes — ptolemiische Artabe — gerenrs dudenigous 14
86,47 altägyptische Artabe w
29,18 thesaurische Artabe . BE Betr,
26,25 weremeis Öurcgous (sgdwor olrov) — römischen Qundrantal
(Amphora) E 36
21,88 Artabe von 24 Cholniken. u oo oo on so
17,51 kastrensis modio En
14,69 pontischer Kypros, .
1318 ptolemlischer Hokteun , .. 22.2. . B 1
11,67 eicilischer MoAlus . . 2. 0. 1
8,75. attischer Hektons — römischer Modius "
1,296 Hälfte des Kypros. . . & & 10
6,565 ptolomäischer Hemihekton . . . > > 2 Baer}
4377 attisches Hemihekten . . . - RE s
SAT ndrgon zergagolsunon = Homihekton des obigen Modimnon 5
0,729 sprisch-alesandrinischer Soxtar . 1.
Y. Zwei Kotylen und ihre Teilmafse. Der römische LIBRARIUS.
Einteilung der Choinix.
1. Als wir vor kurzem die Centesimalteilung der ägyptischen
Choinix und des Hin nachwiesen, stellte sich heraus, dafs }, Hin — }
der attisch-ptolemäischen Kotyle und 74; Hin, das bei den Motrologen
und Ärzten der Kaiserzeit als xozAıdpıov erscheint, = 4; Kotyle war,
ferner, dafs auf } der Kotyle, d. i. den xuados, ein Wassergewicht von.
5 Kite, und auf das zogAıdgıov ein Gewicht von } Kite kam. Aber
auch viele andere kleinere, bei den Ärzten übliche Mafse ordnen sich
in ein Sexagesimalsystem ein, an dessen Spitze die attisch-ptolemäische
Kotgle steht:
rein. £ Dapgranfarschung IL D3
524 1. Aufsätze
Contiliter Bechzigsel
27,0. attisch-piolemlische Kolple. . 2.22 e nenne: o
2052 kleine provinziale Kotple (nt 53)...» “
1041 fißugor Metrologie 8 N) - =. non. a
18,68. ölsßupon oder ulye wiorgor oder ricagror (dd. 087 £, 1 VD. . 30
912 ulyu wiergon (687,0. . P
134 Gbößugon oder napdın wärgn TE, LEW... 0.0.16
547 nöadog der hippiatrischen Kotyle (838, V) . N
4,50. siades der aisch-plolemischen Kotyle (87K, 1. IL. II.VD. . . 10
228 am nned ler nieeer unge oder örer kn GET LIN. 5
1,924 Baudnr ndgvor (88, IV) « ie r
108 rin 9 nn oder were (06, w. ” a 3
|
1
0,912 ziun # mxge (088, IV)
0,456 wopAedeior (hd).
2. Nochmals vergegenwärtigen wir uns, dafs auf den xuedog der
attisch-ptolemäischen Kotyle ein Wassergewicht von 5 Kite kam. Die
Kotgle selbst wog also 30 Kite, und die übrigen vorher angeführten
Mafse nach Verhältnis. Doch wird alles noch übersichtlicher, wenn
wir statt der Kite ihre Hälfte, d. i. den leichten Kiteschekel‘), als Rin-
heit setzen. Dann kommt auf das kleinste Hohlmafs, das 1 Sechzigstel
der Kotyle beträgt, ein Wassergewicht von 1 leichten Schekel und auf
jedes der übrigen Mafse ein Wassergewicht von chenso vielen Schekeln,
als das Mals Sechzigstel der Kotyle enthält. Der attischen Kotyle
war die römische hemina gleich; diese wog also ein altrömisches Pfund
= 60 leichte Kiteschekel — 272,9 g°), worauf wir bald zurückkommen
werden.
3. Neben dem leichten Kiteschekel oder dem ältesten römischen
Denare hat zur Zeit der ersten römischen Silberprägung eine Gewichts-
einheit bestanden, die sich zum Denar wie 3:4 verhielt. Sie wurde
als vietoriatus ausgeprägt und lebte später als Gewicht des neronischen
Denars oder der sogen. attisch-römischen Drachme wieder auf. Das
Hundertfache oder die attisch-römische Mine verhielt sich zum römi-
schen Pfunde von 9 Denaren wie 26:24.) Auch diese Mine war
rsprünglich eine ägyptische Gewichtsnorm, die als Fünfzigstel einen
Schekel von } Kite unter sich hatte. Dazu kam als Hunderistel ein
1) Gewichte des Altortuma 53. Pauly-Wissowa Denarius $ 1
2) Nissen in Iw. Müllers Handbuch der klası. Altertunswiss. I" 814. 8861.
Dörpfeld Athen. Mittil. X (1860), 2081. Pernice Galeni de ponderibus et men-
suria estimonia, Inaug.-Disa. Bonn 1868, 3645 Rhein. Mus. XLVI (1801) 496
Hultsch Gewichte des Alteriuma 554. Ala Sechzigermine hat diesen Gewicht in
Ägypten schon zur Zeit der VIL—IX. Dynastie bestanden; ebd. 1931.
3) Hullch Gew. des Atrt 100. Jah. 1. das Kassche Alert, 1500, 194
sel. mit oc.
Friedrich Hultsch: Beiträge zur ägyptischen Motrologie V_ 525
leichter Schekel von $ Kite = 1 Vietoristus oder neronischer Denar.
Nun wird in der unter Kleopatras Namen überlieferten Mafs- und Ge-
wichtstafel ein ägyptischen, dv rols yemgyıxois Übliches System dar-
gestellt, an dessen Spitze ein Medimnos von 102 römischen Sextaren
stand!) Dem Sextar war eine Kotyle im Betrage von } Sextar
— 0,4103 1 beigeordnet, die wir die grole provinziale Kotyle nennen
wollen (deun eine nur halb so grofse wird uns sofort entgegentreten).
Auf don Sextar kam ein Wassergewicht von 20 römischen Unzen?)
oder 60 Kite®); mithin hat die grofse provinziale Kotyle 45 Kite oder
60 Schekel zu 4 Kite gewogen. Daneben aber war bei den alezan-
drinischen und römischen Ärzten ein halb so grofses Mals, das wir
fortan die kleine provinziale Kotyle nennen werden, in Gebrauch. Es
hielt 0,2052 1 und ihm entsprach ein Wassergewicht von 60 Schekeln
zu 4 Kite = 60 neronischen Donaren.)
4. Wie die attisch-ptolemäische, so ist auch diese Kotyle sexa-
gesimal geteilt worden: x
a Kern
20,5% Kleine provinziale Kotyle . . « o
10,41. dtößager (Metrologie 638, V) 2a
15,08 dhöfape» oder wlya wöorgor oder eörugron (ebd. 6371, IL w: “
6,34. dböfupor oder weyeän sörzn (6874, 1. IL VD. « - »
547 wöades der hippiatrischen Kotple (38, V) . - + u
302 med or päre Mraan E00
1,009 ade wöergor (87, . » an 38
1,868 zrlen # mepcän oder öergo» (63%, IV. » ic
684 aopduceıon (88, ) . < EN ER AR
0342 Horeundv adgeo» (ob. I 9 18 Anm) 1
Den gleichen Betrag wie die grofse yiun oder das neben ihr an-
geführte wiorgo» hatte das zweite in einer Anmorkung zu III $ 18
erwähnte BasıAıadv adguor.
Da sich die kleine provinziale Kotyle zur attisch-ptoler
wie 3:4 verhält, so sind 45 Sochzigstel der letzteren Kotyle (ob. $ 1)
— 60 Sochzigsteln der kleinen prorinzialen Kotyle, und mit den ent-
sprechenden Beträgen erscheinen auch einige andere Kleinmafse sowohl
hier als in der vorhergehenden Übersicht ($ 1).
schen.
1) Motrol. seit. 11281. 236 $ 29. Motrologie 028. Drei Hohlmafse 87. 88 C.
Der georgische Medimnos war dor pereischen Artabe gleich.
2) Metzologie 118. 3) Gowichte dos Altertums 33f. 1341.
4) Galen xrel oundfscos gagudxor rön werd yden V 789 (Metrol. seript. 1
1216, 1-5). Fragm. Alles zegl ufrgon sel oreduar Motrol. seript. 1242, 21, vel.
ebd. 258,3. 256, 201. Die 60 Drachmen (neronische Donare) werden ausdrücklich
gleich 7} römischen Unzen gesetzt ebd. 218, 81. 295, 14. 256, #7.
E22
526 1. Aufsätze
5. Wahrscheinlich ist auch eine binäro Teilung der kleinen pro-
vinzialen Kotyle üblich gewesen. Nicht belegt sind zwar die Hälfte
zu 30 und das Viertel zu 15 Sechzigsteln, aber das Achtel ist wohl
zu erkennen in dem dritten, in einer Anmerkung zu III $ 18 erwähn-
ten Baoıhxdv xdgvov, dem ein Wassergewicht von 7 neronischen
Denaren zugesprochen wird. Das scheint eine Abrundung statt 7}
Denare zu sein, sodafs dieses zdgvor gleich 2,56 Centiliter zu setzen
wäre. Dazu kommt mit 1,28 Contiliter ein Sechzehntel zu 33 Dena-
ren, das in der Tafel der Kleopatra als wxg6rego» uusegov =}; der
attisch-ptolemäischen Kotyle gesetzt wird.) Von der grolen prorin-
zinlen Kotyle aus erhalten wir also aufser der Hälfte, d. i. der kleinen
Kotyle, eine weitere binäre Teilung bis zum Zweiunddreifsigstel (Metro-
logie 639).
6. Aus dem Vorhergehenden heben wir nochmals hervor, dafs in
Ägypten unter römischer Verwaltung und wahrscheinlich schon früher
eine grofse Kotyle von 0,410 1, die sich zur attisch- ptolemäischen
Kotyle wie 3:2 vorhielt, und daneben als Hälfte der grolsen eine kleine
provinziale Kotyle von 0,205 I bestanden hat. Das Wassergewicht
einer jeden von beiden Kotylen war eine Scchzigermine, und zwar
entsprach der grofsen Kotyle eine schwere, der kleinen eine leichte
Mine. Aber auch die attisch-ptolemäische Kotyle war nach einer
Sechzigermine geregelt, die wir als altrömisches Pfund kennen (ob. $ 2).
Jede libra kann aufgefafst werden als aus einer Sechzigermine hervor-
gegangen, bei welcher neben die Haupteinheit, as, je 5 Sechzigstel
als kleinere Einheiten, uneiae, gestellt waren.) Auf die römische
Hemina, die der attischen Kotyle gleich war, kam nach dem plebis-
eitum Silianum ein Wassergewicht von 10 Unzen des römischen Reichs-
pfundes®), d.i. von 1 altrömischen Pfund‘) Die Hemina gilt, wie
1) Metro. seript. 1121. 230,4._ Auf die Kotylo wird ed. 28, 14 in Waaser-
gewicht von 7} römischen Unzen = 0 neronischen Denaren gerechnet. Allin das
Wassergewicht der atlirchen Kotylo oder römischen Hemins beträgt 10 Unzen
= 60 Denare zu j Kite (ob. 59); mithin wiegt zu Katyle — 4} des Altesten
Denars — 37, neronische Denare, das ist offenbar eine Annäherung statt „}, kleine
provinziale Kotyle mit einem Wassergowichte von 37 neronischen Denaren
2) Gewichte des Altarkums 026. 19. 193]
3) Mitrologie 114. 1174. Die Benennung "Reichepfund? babe ich bei Panly-
Wissowa Denariun $ 1 vorgeschlagen. Diese Unteracheidung wirl sich als um so
nöliger erweisen, wenn neben das altıfmische Pfund als ein Gewicht von 60 leich-
en Kiteschekeln noch ein schweres Pfund von 00 Kite treten wird.
4) Das römische Reichspfund wog 30 Kite; mithin waren 10 Unzen dienen
Pfundos 29,10 _ 39 Kite — 1 altröri
Altertuma SBL. 61,
es Pfund (ob. 52). Vgl. Gewichte des
Friedrich Hultsch:
träge zur ägyptischen Metrologie V_ 527
schon ihr Name besagt, nur als Hälfte eines anderen Mafsos, des sez-
turius, dem ein Wassergewicht von 20 römischen Unzen‘) oder 2 alt-
römischen Pfunden zukam. Wie nun dm Halbmafso eine leichte Mine
oder Hibra von 30 Kite — 272,0 g entsprach, so ist für das ganze
Mafs eine schwere Mine von 60 Kite — 545,8 g vorausmsetzen. Dieses
Gewicht erscheint im babylonischen System als leichte Silbermine ur-
sprünglicher Norm?), os ist aber auch im alten Ägypten als Verkehrs-
gewicht üblich gewesen, und noch unter römischer Verwaltung als
alexandrinische Mine belassen worden.) Ebenso ist es als römische
oder italische Mine bezeugt‘); os hat jedoch früher als Zibra gegolten;
denn nur so erklärt sich die Benennung librarius, d. i. Pfundmals, die
im Plebiseit der Silier dom Sextar beigelegt wird.’)
7. Wir haben also aufser dem römischen Reichspfund von 36 Kite
und dem Pfunde von 30 Kite, das wir nun als leichte altrömische,
Hibra bezeichnen worden, noch eine schwere Zibra von 60 Kite als go-
sicherte Größe anzuerkennen. Mit dem Namen Udra ist zugleich die
Auodezimale Teilung gegeben. Wie nun dem lbrarius ein Wasser-
gewicht von 12 schweren altrömischen Unzen, deren jede = 5 Kite
oder 45,5 g war, zukam, so sind auf die hemina 6, auf den quartarius
3, auf den eyathus 1 solche Unzen zu rechnen, und wie das quadrantal
48 Sextare enthielt, so hatte es auch ein Wassergewicht von 48 schworen
altrömischen Pfunden. Da in Rom im J. 268 mit Beginn der Silber-
prägung an Stelle des leichten altrömischen Pfundes, auf dessen Norm
der älteste As ausgebracht war, das Reichspfund trat?), so scheint auch
das schwere altrömische Pfund um diese Zeit hinter dem neu einge-
führten Reichsgewichte zurückgetreten zu sein; doch hat es im Alltugs-
verkehr unter dem Namen der römischen oder italischen Mine bis in
die Kaiserzeit sich erhalten.”)
8. Von dem römischen Sextar mit dem Wassorgewichte von
1 schweren Pfunde zu 60 Kite kehren wir zurück zur ügyptischen
1) Mokrologio 11.
9) Gewichte des Alterlums 23-25. 2%, Abuaa 4
9) Ebd. dot. 1281. 100.
4) Ebd. 58.
5) Metro. seript. II 7, 4
6) Pauly-Wissowa Denarius $ 2.
7) Metrol. seript, 1 221, 10. 249, 3. 280, 10. 206, 14. 209, 19, 392,5. üe-
wichte des Altertums 63. Auch die von Pernice Khein. Mus. KLVI (1891) 405
veröffentlichten unter- und oberitlischen Gewichtatücke sind. auf ein schweren
Altrömisches Pfund ausgebracht. Von der "lex ur& zu 60 Kite oder 20 Unzen
istzu unterscheiden die ebenso benannte Mine von 54 Kite oder 18 Unzen — 01,24
Metrologie 673. Gowichte des Altertums 52. Pernico a. a. 0. 6261
528 1. Aufsätze
Choinix mit dem Wassergewichte von 100 Kite (IT $ 13). Streng
dezimal ist der Kubus der kleinen ägyptischen Elle in 100 Choiniken
(UN $ &) und die Choinix in Zehntel und Hundertstel mit den Wasser-
gewichten von 1 Deben, bezw. 1 Kite zerlegt worden. Daneben aber ist
in den Papyri eine Teilung in Hälften, Drittel und Viertel überliefert?),
woraus auf eine ähnliche Duodezimalteilung, wie sie vor kurzem beim
römischen Sextar beobachtet wurde, zu schliefsen ist. Das Zwölftel
würde dann auf 0,076 1 mit einem Wassergewichte von 84 Kite kommen.
Dresden. Friedrich Hultsch.
1) Wilcken Griech. Ostraka I 7481.
Hoards of Coins found in Egypt.
During the Iast few years a vory considerable number of large
hoards of coins have been fonnd in Egypt, the majority of which have
been composed of pieces struck under the Roman emperors. Unforku-
mately, however, these hoards have been scattered almost as soon as
they have been discovered, without any attempt being made to pre-
serve a record of their exaet composition. In the fifth volume of
Petrie’s History of Egypt (note XI, p.217) I drow attention to this matter:
and Professor Potrio subsequently (Donderah pp. 36) showed how the
contents of such hoards might be used to throw light on the econo-
mic position of Egypt: while I elassified the finds of Bakchias and
Karanis (Fayum towns. pp. 65) with a view to determining the com-
parative activity of the Egyptian mint during the several yoara of the
period from Claudius to Aurelius.
As, however, I have not boen able to learn that any of the honrds
which have been moro recently oblained have been similarly studicd,
I desire to return to the subject, in the hope that it may be possible
to securo some report of the evidence which is constantly being dis-
persed. And in this conneotion I, have to offer an analysis of two
hoards which I, bought in Cairo some time ago. They wero sid to
have come from Zagwzig and Ghizch respectively: but tho oridenee of
Arab denlers, from one of whom I got them, as to the provenanee of
antiquities is notoriously untrustworthy. The condition of the coins,
however, showed fairly conelusively hab those offered in each lot were
actually, found together. Unluckily, the two got mixed on tho way
to England: this, however, mattered less, as I had proviously ascer-
tained that both contained specimens of the Iatest issues of Diocletian,
and were probably buried at approximately the same time: so that
any conclusions drawn from their composition would nob be seriously
affected by this mishap.
There were, taking the two hoards together, 822 coins, all billon
tetradrachms of Alexandria. The majority were in good preservation,
and only 4 have ultimately proved unidentifiablo. The subjoined table
530 T. Aufittzo
shows the various types and numbers. It is not possible without further
information drawn from a comparison of similar hoards to formulate
any definite conelusions: we want to know in the ürst place what the
annual wastenge of coins by loss or withdrawal from eirculation was
at this time, and this can only be ascertained by tabulating a larger
body of evidence. But it may be noted that these two hoards aro al-
most entirely composed of coins struck within a period of thirty years:
and this fact suggests that the wastenge must have been very conside-
rable, and much greater than was the case some hundred and twenty
years previously, where the hoards of Bakchias and Karanis were bu-
Tied, as those comprisedl sperimens extending over nearly a century
and a half. It would not be surprising that the emall tetradrachms
of Diocletianus should be moro easily lost than the much larger ones
of Nero: and the disturbed condition of Egypt in the latter half of
the third century would maturally lead to a considerable amount of
treasure being hidden. The only other point which is specially noti-
able in surveying this analysis is the great mumber of coins of the
second and third years of Claudius II, compared with those of the
years immedistely preceding and suceeeding.
In this table, I haye given the types by the numbers in the
British Muscum (B) and Dattar's (D) catalogues. Where a type shows
a slight varation from tho catalogued deseription, I haro enelosed the
‚number in angular brackets, and subjoined a statement of the variation
at the end. I have added a note of interrogation to a few donbtful
identifications
Year Hmpaner Ara Spin Tat
169770. _Aurcliws. B. 1272 = D. 900, 1 1
1890. Commodus. B. 1022 =D. a804. 1 1.
22/1. Ag. Severn B. 1688 = D. 4115. ı 1
239/40. Gordiamus TIL D. 1788. 1 1
zo. <B. 1864) (D. 0112) 1 1
oh. CB. 1057) <D. 4813). 1 1
zus, B. 1997 =D. 4090. 1 1
2588. D. 5188. 1 1.
ao. B. 2182 = D. 5908. % 1
3578. _ Valorianue. B. 2146 = D, B188. 2 F
En » B. 2140 =D. sich. 1 1
20378. Gallienus, B. 2220 =D. 5200. 1 1
200,5. i B. 2164. 1
» D. de. 0
2050. B B. 2936 =D, 5288. %
Salonina. B. 2246 — D. 1020, 1
» B. 2076 = D. Saar. 1 4
7. 6. Milne: Honrds of Coins found in Egypt 531
Tan Magen rm. Srcimen Tal ot
20077. Gallienue. 2227 «= D. 288, 1
2078. Ei 2220 D. 286. 1
P 2230 — D. ders. 1
Claudio. a1 =D. s1® 6
Er “ 2810 = D. 6386, "
» 2022 — D. 5408. 3
= 2328 = D. 5309, 2.
r 2897 — D. s30n, 9.
= 2332 =D. 545% 1
» 2338 = D. sa1T. s
= 2336 — D. suı8.
mn 5003.
2394 D. 5118.
2330 — D. saıs,
200 m
a)
2350 — D. 476,
2300 — D. 5489.
2002)
2300 — D. 5488.
2082 — D. 5504,
2376 — D. 5500.
2370 — D. 5508,
2381 — D. 5307,
2404 =D. 5816,
2405 = D. 5518.
2100.
no/r. _Probus. <B. 2426 =D. 5849).*
F B. 227 = D. 5552.
rap. » B. 2428 == D. 6545,
” <B. 2423 = D. 5846).4
» B. 2483 (=D. 85609)
e @B. 2480 — D, 5602).1
rap, 3 3. 224 — D. 6546,
’ CD. 0523).%
er B. 286 (-D. 58019,
B. 2440 — D. sö03.
B. 2418 = D. 5584.
= <B. 241 =D. 5650).*
u B. 2428 = D. 668.
S &B. 2420 =D. 5850).%
ag * .®. 2410 — D. 5518).
z @B. 2210 — D. 55909.*
R B. 2419 = D. 6586.
u B. 2480 — D. 6564.
M <B. 2480 = D. 6666).1
Pe B. 2485 (= D. 50579.
asın “ B. 2431 =D. 5568.
270. Aureliamus.
ya. "
aß. I
2756, u
FERERERRBEREREFSERUNEEREEE
279.
532 1. Aufsätze
Yan Kmperor. Troe. Bpecimenn. Toll or
ya
281/2. _ Probus, @. 251 =D. 5808).* 1
R B. 2186 (=D. 55082). s
# <B. 2486 (= D. 66587)).° 20-1
20278. 5 &B. 2488 (=D. 58697). 1
Carus. B. 2aar. 5
x D. 6565, 4
» B. 2442 =D, 5500. 5
= <B. 2402 =D. 5669)? 1
= B. 2444 = D. 5887. 1
Carinus Caesar. B. 2448 =D. 5516. "0
a D. so77, 1
u D. so78. 7.
Carinus Augustus. B. 2468 = D. 5691 1
Numerlanus Caesar. B. 2462 — D. 5600. 1
B <D. 5509). ®
& 10-8
283/4. Divas Carun.® P
» D. sony. 1
" %
e By. 1
% Bu). 1
= D. dor, 1
Carina. B. 2463 — D. 086. s
= B. 244 = D. 5584. "
” @B. 2854 = D. 5684). f
» B. 2u56. 1
R D. 5506, 1
Numerianus B. 2484 — D. 6007. 2
a B. 2472 = D. sort. 1
= &B. 72 =D. 5017). 1
n B. 2473 =D. 5616. 8
u D. 6008. %
D. 5608).° 20m
2845. _ Carinun B. 2466 — D. 5s80. ®
B &B. 2a89).16 2
u B. 287 =D. 5500. 1
= B. 2460 — D. 6592. 1
Numorlanus. B. 2466 =D. 5809. a
in B. 2460 = D. sont. 3
Dioelotianus B. 2490 — D. 6060. "
® B. 2609. s
" B. 5091. 1
Mr B. 2516 — D. sr. B
a <D. 813). 1
= B. 2507. D
“ D. sont. 1
= D. sn. 20-8
200,6, » B. 44 =D. 5714. ı
7. &. Milne: Hoards of Coins found in Egypt 533
Ya Empor. Tr. Specimenn Tail ot
285/6. _ Diocletianun. B. 2485 — D. 5038. 8
u B. 2188, a.
R D. 5046, 1
D. so46,
R B. 2498 =D. d654.
» <B. 2498 — D. 5084).1%
B. 2512 — D. 5700.
B. 2529 =D. som,
ei @B. 2520 = D. 5022).
B. 2551 — D. 6708.
5800.
. 5850.
so.
008, _ m.
2524 =D. 6756.
2525 — D. sror,
B.
B.
D.
= D. dm,
B.
B.
» B. 2530 = D. 701,
“ <B. 2582 = D. st07).%
Mazimianus D. s08.
» D. 6848.
M B. 2056.
» D. ser,
r B. 2866 = D. 8816.
Be B. 07,
w <D. 5954).
“ B. 2506 =D. 6004.
2878. _ Dioclelianus. D. so28.
= B. 288.
" B. 20.
in B. 2017 =D. soo
BR B. 2517 = D. 5790).
B. D. sıas.
Ber
san.
Bons.
Sonn.ır
son.
2518 — D. 5057.
D. 0058.
i
E
PEFFePITTT
250.
2x9 oo.
a.
1. Aufsätze
Irma
CD. 5870).
D. 5808.
B. 2590 = D. 601.
CB. 2599 =D. 0019)."
D. vos,
B. 2510 = D. 5008.
B. si.
Dry.
B. 2580 — D. 5624.
B. 2038,
B. 2075 — D. 5908.
B. 2576 = D. 5946.
CB. 2576 = D. 5040).
2503 — D. 3838
2506 = D. s00T.
2195 — D. 5658.
2ı00,
s600,
ao,
2500 = D. sor1
2001,
2550 = D. 580.1
2664 = D. 5090
2066 — D. 5951
2007.
5000,
2588 — D. 5980.
275 = D. 8776
zur (=D. 87709)
2543 = D. 5007.17
2544 — D. 5906.17
B. 3544).
sort.
s085.
are (- D. sorry
2478 (=D. 57807)
auto (— D. voor)
Eee)
zus,
5048.
BURSHHEUHAHHHRESHHRERRHEENE®
2502.
@B. 200).%
CD. 0090).
B. 2545 = D. 500.0
<B. 2015).*
B. Bor
sera.
D. 5878).
_1a
a
1
Kar
an.
28.
2054.
204.
ass,
3. 6. Milne:
Gonstäntios Caesar.
Dioeletianus.
Constantins Caesar.
Dioelotianus,
Constantius Caosar.
Maximianus Cacsr.
Constantius Caesar.
Maximianus Cacsar.
Dioeletianus
; Hoards ef Coins found in Egypt
B.
&.
B.
Tr
2500,
2080).*
2598 = D. 8910.
2082 — D. 0968.
5006,
soo.
2508 = D. 5816.
2030.
dor,
2058,
2560 = D. 1938.
2580.
assi,
5094,
BESSEPHEFESIBR ESS
©.
B.
D.
B.
D.
@.
D.
B.
<B. 2609 — D. 6000).
D.
so00.
ss81.
2505 = D. 1678.
2020 — D. sron,
5808).
2564 = D. 0868.
ses ()
200.
5036,
sn.
1.
2001 = D. 6000,
on.
<D. 6140).#
SeRpSRR
3507 =D. 1686.
2520 = D. sıat.
ass.
son.
2569 = D. 5886.
2086 — D. bo72
s038,
CD. 0010).
D. sono).
PP
sı2s,
ası.
sis.
sıo.
sur
on.
5510.
Bpocimens.
535
Tot ot
_n
_.n.
536 L. Aufsätze
ar Hapırr Arın Speeimene. Tot of
299/8. Marimianus. D. son m 1
” <D. 5888). ®
E 1 1.
4 The legend on obr. ends -OCEYC: B. 1864 has -OCEYCE, D.4112 -OCYC.
2 Tho legend on obr. ends -OCEYCE: B. 1957 has-OCEY, D. 4873 -OCEYCEB,
8 T assume that in D. the description of 5414, 6415, 5418, rev. logend, as
“gira In toota a d> is a mistake for 'gira la tasta a #>
4 In these specimens the obr. logend is divided -TIP OBOC-, not -TIPO BOC-.
5 On the reverse the date is given for &
& On the rovere, instead of E in front, ihre ia [L] s in feld
7 The obv. legend in divided AKMA KA POCCEB,
8 The obr. legend in not divided
9 1 put the undated coins of Divus Carus under this year, as the most ro-
Yabla date of ia
10 The rer. legend is divided AoIE POCIC.
11 The obr. legend is divided OE (IRA POCER
12 Tho obr. legend is dirided ©E () KAPO) CER,
13 The obr. legend is diided -NO YMEPIANOC-.
14 The rer. legend in not dirided.
15 The obr. legend in AKTOYANAIOKAHTIANOCCEB.
16 The obr. legend is AKTOYAAIOKAHTIANOCCER.
17 U assuma im these cases that MAZMIANOC- in ihe obr. lgend as given
hy D. in a minprint for MATIMIANOC,
15 The obr. legend is AKMOVAMATINIANOCCEB.
19 The oby. legend ja AKMAOYAMATIMIANOCCEB,
20 On the rer. fhe date E in front
21 On th vor. the date L € in Seld, insend of & in font
32 The obr. gend in dirided MATIMI ANOCCER.
23 On tho ror, in exerguo, &.
24 On ho rer, in exergue, A
26 Obe. OAAKÜICTANTIOCK; Dust r, lanr, wearing cuiras: rer, Eirene
standing 1; in feld, L A,
35 Obr. an lat: rer, Tche standing 1; in frank E, behind, palm
37 The obs. legend is KOCTANTIOC-; on rer, the dato E in front,
25 On the rer. ih date Lin feld
29 The ob. logend is KONCTAN TIOCK.
30 Obw. ANOKAHTIANOCCER; bus r.laut, wearing eniran: re. cagle fcing,
hend 1, supporting in is outsprend winge a wrea, in which in IB: ta, L-
51 On the rer. ho dato in given L IA, instend of LI A.
32 Ob. MATIMI ANOCCEB: bust +. laur, wearing cuirs: rer, Herakler
standing facing, head r, naked, Itaning on hir cl, which is under hi 1. arm.
Air. hand hebind his baekı in feld, LA.
London. J. 6. Milı
D. Referate und Besprechungen.
Inschriften aus ptolemäischer Zeit. IL
(Vgl. Archiv für Papgrosforschung I. 200-210)
Die lotzto Sammlung ptolemischer Inschriften ist am 1. April 1899
geschlossen. Das in den nüchsten vier Jahren nougefundene Material ist
hier vereinigt, an Masso nicht gering wie dor Augenschein lehrt, an Bodeu-
tung nicht hervorragend. Wenige Stücke von besonderem Interesse sind zu
Tage gekommen — etwa Nr. 14, 15,22, 25, — doch ist manches auch
unter den übrigen, das unsere Kenntnis jener Rpoche festigt oder um ein
Geringes erweitert. Die Anlage der Sammlung ist dieselbe geblieben: aus
Ägypten haben fast alle in dio Piolemäerzeit gehörigen wichtigen Inschriften
Aufnahme gefunden, für die aufserägyptischen Länder habe ich mich auf
ie Dynastie-Inschriften beschränkt. Wenn zwei oder drei auswärtige Texte,
jenseits dieses Rahmens stehen, so mag die Wichtigkeit zur Rechtfertigung
dienen, die sio für die verlorene politische Geschichte der letzten ägyptischen
Dynastio haben.
Mit den Ergänzungen und Anmerkungen zu den zum gröfsten Teil arg
zerstörten Inschriften hoffe ich die richtige Grenze eingehalten zu haben. Die
*conieeturae virorum doetorum minus corlae” täuschen in der Bpigraphik
mehr als billig don Laser, andrerseits ist die gleichgültige Hlorausgabo von In-
schriften ohne Erklärung ein häufig und mit Recht, ausgesprochener Vorwurf.
‘Den Herren von Bissing, Grenfel, Jouguet, Milne, P. M. Meyer, von Wil
mowitz-Möllendorf, vor allen aber Herrn Seymour de Rieci und meinem
Frounde Hiller von Gärtringen habe ich für die liebenswärdige Übersendung
von Inschriften zu danken, von denen einige überhaupt noch nicht veröffent-
licht sind. Es wäre förderlich für dio Sache und mir höchst angenehm,
wenn ich nach einem weiteren Quadriennium noch mehr Namen von freund-
lichen Helfern — unter ihnen den des Dircktors des alerandrinischen Mu-
seums, — nennen dürfte
Ptolomäus II.
1. Weiser Marmor, gekauft in Alexandrien, jetzt im Museum von
Alexandrien, Saal 16 Nr. 410. Hoch 0,40 m, breit 0,53 m. Botti, eatalogue
du muste @Alexandrie? (1901) 572; dern, Bull. de In soci6t6 archöol
@Alexandrie 1898 I 40 nr. 3; erwähnt von Ricei, Rev. arch 1901, 308°.
izle Bumıllos | Hroksuaiov | zo Hrolspalov | Zorüpos Beols
5 zu |’Agioriov Hidavos.
538 II. Roforato und Besprechungen
2. Kalksteinplatto aus Naueratis, jetzt im Museum von Alesandrien,
Baal 16 Nr. 16a. Hoch 0,20 m, breit 0,27 m. Botti, Bull. de la soeiets
archöol. d’Alexandrie 1898 139 nr. 1; ders., Bull. societö d’Alexandrie 1902
TV 61; erwähnt Botti, catalogue? 257; erwähnt Ricei, Rev. arch. 1901, 308°.
gu Basıhdag | Hrokzuaiov zo | Irokzualov | Eorüpos | [ö deive
100 detvn.
Botti erwartet den Namen des Weihenden in der letzten Zeile, sagt
aber nichts über die Verletzungen des Steines.
3. Weilser Marmor aus Alexandrien, jetzt im Museum von Alexandrien.
Hoch 0,18 m, breit 0,12 m; rechts gebrochen. Botti, Bull. de In soci£td
WAlerandrie 1898 I 41; orwähnt Botti, catalogue? 571, 408.
TITOAE ... | BEPENIKH.... | EIMON KA... | OIEPEYE
AP... .|APPOAITHE ET...
Etwa: [Busıla Hrolzuatov, +00] Hrolefnalov zul Buoıllaons]
Begevbals deov Zarigav| Zinov Kafalıgdrov Ziwos] 5 legeüs
Aglowöns Deäs veas) ’Apgodtens arlepavadels ro deuregov?
Der Schlufs ist ganz unsicher, da keine Nachricht über den unteren
Rand des Steines vorliegt. Die Ergänzung stützt sich auf das Epigramm
des Poseidippos (Athenaus VII 318d), nach dem der Nauarch Kallikrates
auf dem Zephyritischen Vorgebirge eine Statue und wohl auch das Heilig-
tum der Arsinoo Philndelphos Kypris errichtete. Es entspricht dan Ge-
plogenbeiten nicht nur der Griechen, wenn bei solchen Schenkungen für
den lieben Anverwandten eine Ehre herausspringt. Das Huimatland des
Kallikrates nennen verschiedene Inschriften (Strack, Dynastie 17, 18), die
ibn uns als Stifter von Statuen des Piolemäus IT und der Arsinoo in
Olympia, also als eifrigen Parteigänger des neuen Königshauses kennzeichnen.
— Bottis Ergänzung Irole[wuiov Basılda nei] Begevixnf» Beoihacen wrh. ist
abzulehnen, da der Titel nicht hinter den Eigennamen tritt, er sei denn
mit. einem Gottnamen vorbunden.
4. Weifse Marmorstelo auf Thora Hoch 0,81 m, breit 0,22 m; oben,
rechts und unten gebrochen. IGrIns, IIT 320, Hiller von Gärtringen.
. es fehlt viel . . .] xd[oJoyu[e; Br: | 6 dauos 6 Onlaulon afre]-
‚Qavoı Ildrgoxi[ov | Ildrgavos ygvakaı orepdvaı dad ögayuläv | dio-
6 zurliofr] önär mal Apleräs Evexu za) [ed | volas] As dvdıyuüneros
Öuurehet Ev z[e tolle Aungooden gobvos nal vöv Emordıfav | ze dro-
GrletAas "AnorAddorov xal [dix]ofres] | ZE Tovlıdos M....» Tind-
10 orgerov Dolucı] | xuönv [ZJmuden Kai[Al]öuuon, od magelyens] | ueron
ds gar [sd] ud dulkucev z& 8° [dölau)bav ouupspövras zäaı auga-
revöulsvon 2] | @rigan d Bt Yzısua zöde zal öv orifpavon] | dva-
18 pic d zgsoßevräs 6 ulgeßds [ds Tov | Alde evßüls, ol ÖL zapim dve-
Aeaydv | ta zöde rd Ydpına dordluv Adivev za) | oruadreo & zo
Tegöv roö „| algdon 5 detva cod detve]
Zeit: Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr. Hiller identifiziert diesen Patroklos
mit dem Nauarchen des Künigs Philadelphos, was schr wahrscheinlich ist.
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemäischer Zeit. II 539
5. Weitser Marmor aus Unterigypten (Kom-el-Lehen oder Damanhur?),
jetzt im Museum von Alexandrien, Saal 16 Nr. 404. Hoch 0,12 m, breit
0,27 m. Botti catalogue du musdo® 570; derselbe Bull. sociätd archöol.
1802 Iv 62.
üxtg BaoıAlas Hrokspalou | xal’Agawins Dikadigov | Zarıigov
Arovöswos Hlorinavos.
Zeit: bald nach 270, dem Todesjahr der Arsinoe II, das ihr den Bei-
‚namen und den officiellen Kult brachte. (Proft. Rh. Mus. 53, 465; Struck
ebenda 55, 165; Kornemaun, Beiträge zur alten Geschichte T 71). Man
glaubt die Unsicherheit des Dedikanten in der Sprache durchzufühlen, der
den Gottestitel noch vermeidet,
6. Weilse Marmorplatie, gefunden in Kos, jetzt im Besitz. des Alexios
Thymanakis daselbst. Hoch 0,61 m, breit 0,41 m; der obero Rand fehlt,
der untere größsere Teil ist unleserlich. Herzog, Ath. Mitt. 1898 XXII
448; derselbe, Koische Forschungen und Funde 1899 8. 1.
L. .. Znıöh Kapısopöv . .. zohlöv zal
li zergldı mapalicuog, xuıgdv oJdEve | [mageiı]
zöy genloinov | [sadujoregetv zu aöhıw, üntp 0y zjl 6 Bleuıaeds |
[lrojäeuetos Eyonıe ürte abrod dv Amoronau | [Ale raue zorl zöv
öäpolv) üzbg r&s Dvorlas] | &s [iflemiorume rar ve Aoxlamıan nal |
zoig &hloıg Deols daiyovra Kaglıo)opüvr« | uerä züv avudegen,
ugelvlkav [aJöröv Zion] | üuev
Der Schrift nach nicht später als die Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr,
wahrscheinlich in dio Zeit des Philadelphos gehörig. Möglich abar sind
auch die Regierungen des ersten und dritten Piolemäers (Herausgeber)
7. Kalkstein in der Form eines kleinen Sarkophages, gefunden in
Alesandrien, jetzt wohl im dortigen Museum. Botti, Bull. socidt# archöol.
1902 IV 108.
Vorderseite: Basıkdas Tlroksualov roö IIroksuaiov.
Rückseite: "Apawöns DräcdÄpou ol isgeis.
Zeit: 270-246. Der Sarkophag dürfte wohl ein Altar sein.
8. Marmor aus Ptolemais, jetzt im Muscum von Alexandrien, Saal 6
Nr. 71. Hoch 0,83 m, breit 0,38 m, rechts und unten abgebrochen. Nicht
Veröffentlicht; abgeschrieben von Milne, mir mitgeteilt von Ricei. Erwähnt
von Rieci, Rev. arch. 1901 XXXVIIT 308 und Bott, Catalog? 269 n. 71
Woker ziı Bovitı zul rör Öwole, wgvreniov] | your: duedi
Avoluazos Irolt[naiou] | Zoorgareds 6 rie Boväiı yocnnalceion] |
zb Ödkarov Frog apodrn tan xul.......] | dElos rig zöRcas, zul Lil
2 iudforan ran] | moAırav zul sowie dv zots KAOA .... | Bierdfäeı
zugegöuevos iv ATO .....|HNEN ......
Die Ergänzungen hat Ricei gegeben. Für die Lücke Z.4 schlägt or
Vor: zöv zu[dös, nei], Wilcken: röv sa[drövrev]; beides befriedigt nicht.
Aualuayos Hrokeyalov Zoorgarebs 5 Imnägpng nel mebreng dık Blov wird
Arche. eppruarchung IL s
540 U. Raforate und Besprechungen
in einer anderen Inschrift aus Plolemais von dem Verein der dionysischen
Künstler geehrt wogen seiner «lvo als rdv Basılda sah vos roiron yoveis
(BOH IX 132 und das Praoseript bei Strack Dynastie 36). Paul M. Meyer,
Heerwosen 24 u. öfter identifliert ihm ohne Grund mit dem Obersten, der
in den P. Petr. 122 aus dem 36. Rogierungsjahr des Philadelphos genannt
wird: Geaglorıog Kupmvaio; äv megl Avaluayor.
9. Sonnenuhr aus Horaclon am Latmos, jetzt im Louvre 2820. Rayct,
comptas rendus do Yacaddmie des sciences 1874, März 23; Haussoullie,
Rovuo do philologie 1899 XXIII 275 [daraus Reinach, REGr. 1900 XIII
131]; Haussoullier, Rorue do plilol. 1900 XXIV 323.
Basket Irolsueloı "Azoli[ö)os "AmolAodsrov. | Beuusrupögus
Mevlonov Ahskuvdgeds dxoleı.
Von Rayat in dio Zeit des Philadelphos gesctzt, was Haussoullier
unter Hinweis auf dio Philotera-Inschrift (unsere Nr. 14) anerkennt. Aus
dem Fehlen des Ethnikon schliefst letzterer mit Recht, dafs der Stifter ein
Horacleote ist.
10. Stein in Ios, mir mitgeteilt von Hiller von Gärtringen, wird ver-
Öffentlicht IGrIns. V 16.
"Agawöns Diiudligon.
11. Stein in Paros, mir mitgeteilt von Hiller von Gärtringen, wird
Veröffentlicht Türlns. V 268.
Agswöns DiAcdligon.
12. Stein in Paros, mir mitgeteilt von Hiller von Gärtringen, wird
veröffentlicht IGlns. V 200.
"Agawöng Diiadiipon.
13. Stein in Thera gefunden beim Theater 1899, mir mitgeteilt von
Hiller von Gürtringen.
Agawins DıRadlipov.
Die vier Inschriften sind neu und nicht mit den bereits bekannten
von denselben Inseln zu verwechseln. Wir haben also jetzt 12 ganz
gleichlautendo, allo von den Inseln (5 Kypros, 3 Paros, 3 Thera, 1 los,
2 Amorgos), und 12 andero Weilinschriften für die Königin allein aus
Ägypten, Griechenland und den Inseln. Man sicht immer mehr, mit
wolehem Rifer der neuerfundene Königskult, dio Verehrung der Arsinoe
Philadelphos, ausgeübt wurde. Gewils auf höheren Wunsch, Aus Ägypten
wissen wir seit dem Rovonue Papyrus, dafs der Scchste von Weinland
und anderm von den alten Nutzniefsern, den ägyptischen Göttern, auf
die neue Tempelschwester Arsinoo übertragen wurde, d. h. dafs die Krono
diese Hinkünfle an sich zog. Ob man aus ähnlichem Grund wenigstens
den Vorsuch gemacht hat, die Arsinoe auch in den Tompeln des ram
zöv vnowwröy heimisch zu machen?
Max L. Strack: Inschriften ans plolemii
her Zeit, II 5a
14. Grofse, geschmückte Basis in Didyma. Haussoullier, Revue de
Philologie 1900 XXIV 323.
Pusltıscav Gıimrigev Basıklos | Irrolsualov 5 Bnuos ö Miär-
olov |’Apräwdı Mrodehy.
Die Inschrift ist die einzige griechische, die wir von der Philotera
haben; durch eine hieroglyphische wufsten wir bereits, dafs auch disser
Schwester des Philadelphos zum mindesten ägyptische” Priester opforten.
Und dafs sio bei ihrem Bruder in Anschen blieb, zeigte der Demenname in
Piolomais (Archiv II 77), die Stadt an der Trogodytenküste, die ihren
Namen trug (Strabo 17, 769), das Dorf in der Arsinoitis BGV 742 und
eine verstümmelte Inschrift aus Alevandrien, die leider noch nicht veröffent-
Tieht ist (Botti Bull. sociöt# archöol. 1902 IV 95) „en Mhonneur do Piole-
do II, Arsinoo IT et de Philotera“. Weshalb die Milesier gerade dieser
Prinzessin ihre Verehrung bezeigten, ist noch unklar. — Die Inschrift ist
weiterhin ein neuer und zugleich der älteste Boweis, dafs BuolAıooa bei
den Ptolemtorn von Anfang an rein titular gebraucht wurde
Und da Philotera sicher nicht das teste Kind des Soter I war, andrerseits
nicht abzuschen ist, warum sie bevorzugt vor den Geschwistern den Titel
allein hätte führen dhrfen, so ist der seiner Zeit noch ausstehende Boweis
erbracht, dafs auch dio Führung des Titels Basıkets an sich keinen Anteil
an der Regierung verbürgt. Es war ßasıdeds eben König und Prinz, d. h.
jedes Mitglied der regierenden Familie; vgl. Strack, Dynastie 8. 61.
Ptolemäus TIL,
15. Kalkstein aus Schodia (ungoführ Naschwa, fünf Wegstunden östlich
von Alerandrien), jetzt im Museum von Alexandrien. Botti, Bull. sociötd
archöol. d’Alexandrie IV 1902, 49; von Wilamowitz-Möllendorf, Sitz. Berl.
Akad. 1902 XLIX 1094; PM. Meyer, Beiträge zur alten Geschichte 1902
11478, 7. Erwähnt von Wilcken, oben 8. 467.
Ülrte Basıkdos | Trokzualov al: | Busıhlaons | Begevlang ddeAkpig
zul yuvainds al | ron rexan | ziv mgoseugiv | ol Tovdaoı.
Zeit etwa 249—221, da wohl kaum an den ersten Ptolemiter zu
denken ist. Die Bedeutung der Juden in Ägypten im III. Jahrhundert
v. Chr. ist in letzter Zeit häufiger hervorgehoben (Wilcken, Berl. phil. Woch,
1896 Nr. 47; ders. Ostraka 523; P. M. Meyer, Hoorwosen 33, s. Inder);
die Herausgeber betonen sie gleichfalls
Inschriften, die mgooevzei "Bothäuser” erwähnen, sind in Unterägypten
mchrfach gefunden, in Oberügypten bis jetzt nicht; ich konne fünf:
1. Synagoge von Schedia, IH. Jahrh., 2. Hälfte — unsoro Inschrift,
2. Synagoge, Fundort unbekannt (Unterägypten), III Jahrh., 2. Hälfte —
Strack, Dynastio 130.
3. Synagoge von Athribis, II. Jahrh., (2) — Strack, Dynastio 166, 167.
4. Synagoge in Arsinoo im Fayum, II. Jahrl., 2. Hälfte. — P. Tebt. 86.
5. Synagoge von Alexandrien, 1. Jahrh., 37 v.Chr. — unten Nr. 41.
Die wichtigste dieser Inschriften ist die zweite (Baoıdeös Ifroksueios Eürg-
tens rhw mgootuphe dovlov), die von Wilcken und Moyer aaO. entgogen
a0
542 ML. Raferate und Besprechungen.
früherer Ansicht richtig auf Euergotes I bezogen ist. Sie lehrt die Verleihung
der Asylio an das Heiligtum eines fremden Gottes, die selbst für die ein-
heimischen Götter nicht olıne weiteres feststand («unten Nr. 38), und trägt
50 für dio unklaro Charakteristik des mächtigen Königs einen liberalen Zug
bei. In unserer Inschrift und in der einen aus Athribis treten die Juden
(des Ortes) insgesamt als Stifter auf, d.h. sie bilden einen Iandsmannschaft-
lichen Verein genau wie die religiös konstituierten Soldatenvereine auf
Kypros aus späterer ptolemtischer Zeit, und wie die Kitier und Ägypter
im vierten Jahrhundert im Piräus (OIA. II 168). Ihr Verein tritt neben die
Tanungen mit religiöser Färbung, wie sie die Müllorinnung der Inschrift 22
uns kennen lehrt. Wenn dort richtig als die Absicht bei Gründung der
Gewerbevereine erkannt ist, ein Kampfmittel gegen die ägyptische Priester-
schaft zu schaffen, so kann man auch diese um ein Heiligtum gruppierten
Fromdenvereine in jene Bewegung mit hineinziehen. — Noch eins. Bis jetzt
haben die Juden freilich "sich micht gescheut, ihr Betkaus zu gunsten des
Königs zu weihen” (v. Wil), aber ihm einen Gotttitel zu geben, das
haben sie in keinem uns bekannten Fallo über sich vermocht
16. Inschrift in Makri, dem alten Lissa, eingemeifeelt an der Aufsen-
wand eines Turmes der Akropolis. Heberdey und Kalinka, zwei Reisen im
südwestlichen Kleinasien, Denkschriften der Wiener Akademie 1897 8, 19.
Paolıälevovros Hroluaiov, too Hrokuaiov [xal] | Moowlölns
Heavy "Abehpüv Zrovg deurdgov, unvös Hefolelı] | riov roranddı dose
Ausaeröv roı Öfwor [xvellas x] | #Anata yaropfev)ns‘ Erd, Mev-
talfov Melv]elxlodrovfs] Aussen dvip üyadog ara... folgt ein
farbloses Ehrendekret.
Der Beschlufs gchört in das Jahr 246/5. Dor Vater Menekrates ist
urch eine Ahnliche Auszeichnung der Lissaten schon bekannt, vgl. Hicks,
JUSE IX 88 und das Praescript bei Strack, Dynastie Anhang 52. Wie
unsere Inschrift. lehrt, haben Mahaffy, the empiro of tho Ptolemies 487,
und Niese, Gricch. Geschichte IL 102° mit ihrem Ansatz der schon länger
bekannten Lissaten-Inschriften in des Philadelphos Regierungszeit Recht
gegen Hicks und mich. Denn wenn im zweiten Jahr des Euergetes Pan-
taloon der Sohn des Menekrates gachrt wird, spricht alle Wahrscheinlichkeit,
daftr, dafs die Auszeichnung des Menekratos selhst aus dem achten Jahr
des Königs Piolemkus, des Sohnes des Piolemdus früher fält, also in das
Jahr 278/7.
Ptolemäus IV.
17. Weifses Marmorfragment, gefunden auf Samos beim Heraion; jetzt
verschollen? Michel, recueil 1293 nach Gufrin, deseription de Patmos et
do Samos 1856 8. 226,
Busıhde Hroksualov 9edv Bilozdrope | Basıkdos Trroknaiov zul
Baoıkloans Begevixns deßv Edegyeräw.
18. Weifses Marmorfragment aus Nankratis, jetzt im Muscum von
Alexandrien, Saal 6 Nr. 21a. Hoch 0,16 m, breit 0,12 m; rechts und
Max L. Strac
Inschriften aus ptolemischer Zeit. II 548
vielleicht unten gebrochen: Botti, Bull. de la socidt arch£ol. d’Alexandrie
1898 139, Nr. 2. Botti ebonda 1902 IV 61; erwähnt catalogue? 258,
BasıAdja TiroAsueton] |, Bebv Diifondroge] |, "Arorldfnog Tod
detva] | yuuvafalagyos . .?
Botti ergänzt Hebv Qu[ideipov, was dem Schriftgebrauch zuwider ist.
19. Stein in Magnesia, Kern, Inschriften von. Magnesia (1900) 23.
Schrift zuerst weitläufig, dann bald enger und gedrängter; von Zeile 21
alles schr unsicher.
‚sıAsdg [feode)uaifos] | Mayvijrav [ef Bouzlie zal | z0r druoe
ye pi es 5 a ae erne) Pam Du) hereeln net 5
6 Sera] | me Tondidrs [negd soo] Örolu | o wipıane Liu] änt
oxav, &y du]. co av x... | [äylöve zafv
Acınopgumröv wurd row | zenaubv od [Bxod dv aunlreäelire] | vie 10
"Aortwöfe ehe Aevropgulnu{fe zal] | weg) [700] vondfgew ziv zörı)e [ad
Thu] | zögev iegdv afl kovdov: iyvanı OR] | zul Ey daofdtkasdeı rov
yon) ofre]| pawirn [ieJox{ußLov rats rıuJats oL|[oJv Auto ealmpyäzare 15
öjein- [ot öl zagä] | öuav auf pBirees wa ejiol Alaid] | 207.
Gav nerü adlons orjovöns [al] | wäre iv ®.......Ileles Zvro- 20
hüs ul.
Der Königsbrief gehört in die grofse Rei der günstigen Antworten,
die dio fostesfreudigen Magneten auf die Einladung zur Leukophryenefeier
im Jahro 206 erhalten haben und zur grüfseren Ehre ihrer Göttin und sich
zur Froude am Markt aufschreiben liofsen. Zum König Ptolemäus ist als
michtigem Herrscher wie zu Attalos I und den Scleukiden-Fürsten eine Son-
dergosandtschaft gegangen, für ihn allein gesandt. Wir treffen die Namen
dieser Theoren in den anderen Beschlüssen nicht wieder an und können die
Lücken in Zeile 6 und 7 infolgedessen nicht ausfüllen. Nicht einmal, ob eine
Abordnung von zweien oder dreion dem Hofzeremoniel basser entsprach,
können wir bestimmen. Zu Antiochos III gehen drei Männer, zu Attalos I
zwei, zu den Bünden und Städten der Griechen immer drei. Die letzteren
nennen die Gesandten stots mit eigenem Namen und dem ihres Vaters; dio
Fürsten konnen für die Stadtahgeordneten nur einen Namen. Danach beur-
eilt, würden mit Rücksicht auf den Raum drei Namen im Nominativ ohne
Vatersnamen einzusetzen sein. — Die vollständiger erhaltenen Briefe und
Boschlüsse der griechischen Städte und Fürsten lassen über den sachlichen
Inhalt dioses Schreibens des Philopator keinen Zweiil.
20. Blauer Kalkstein in Thera, gefunden bei dor byrantinischen Kirche.
Hoch 0,27 m, breit 0,15 m, überall beschädigt. Hiller von Gürtringen,
Hermes 1901 'XXXVI 447; ders. Festschrift für Hirschfeld 1903 8. 93.
ar NOHE |... .V]..... AIOY].... MYNAIOZ|....YBlAl
Lörte Basıldag Hrokspniov | zul Baoıılaons "Aparvöng | [ev Diro-
xerögo]v | [al z0D vlod Irodsu]aiov | [d detve roD detvos] Mörduos |
[Zugezudı "Ioıdı "Avo\ößıdt.
Zeit 209/8—205. Die Ergänzungen giebt Hiller. Sie können schr
544 1. Referate und Besprechungen
‚gut richtig sein, besonders der ägyptischen Götter wegen, deren Kult Philo-
pator gefördert zu haben scheint, aber grofse Schlüsse auf ptolemlische
Besatzungen Theras zu Philopators Zeit möchte ich nicht daraus zichen.
Die wenigen Buchstaben lassen auch andere Ergänzungen zu.
21. Bruckstück einer Säule aus Beit Djibrin, dem alten Eloutheropolis,
im süälichen Paltstioa nahe bei Raphia. Bliss, Palestine exploration Fund
1899 (2), 8.334; daraus Clermont-Gauncau, Acad. des inser. 1900, 19. Oktober.
Erwähnt von Rieei, Reruo arch. 1901, 309g, und Am. Journ. of archeol.
1901, 88
Buoilınsav "Agondnw, weydine | [deiv Didoxdr|o)ea, riv &
Busıkdos | [Hroisuulov nal] Baoıkloons [Begevi|xng Deov Evepye-
zov.
Das Verständnis der Inschrift hat Clermont-Ganneau erschlossen, der
erste Herausgeber hatta in ihr einen König Teneg gefunden. — neytikn Dei
@uorirog als offzieller Beiname ist ungewöhnlich, pafst aber zum Des
öyus Diiordtog einer Inschrift aus Theben ausgezeichnet (Strack Dynastie
Anhang 57). — Ein anderes Fragment BEPENI wird von Ganncau ent-
sprechend zu cinor Weihinschrift des Königs ergänzt. — Für die Inschrift-
reste endlich, die auf der Basis eines kolossalen Adlers stehen, ... Z KPA-
TONOE |... QNIEYXHN, wird vorgeschlagen: Zxörus Kodravos |
!Anölkonı ebziv unter Hinweis auf den ptolemüischen General dieser Zeit.
Da wir den Vatersnamen des Gonerals nicht kennen, so scheint die Ver-
mutung etwas willkürli
22. Weifser Marmor, gefunden in Alexandrien, jetzt im Museum von
Alexandrien, Saal 16, Nr. 142. Hoch 0,20 ın; breit 0,27. Botti catalogue
u musöo @’Alexandrie? 533; Botti Bull. sociöt# archöol. d’Alexandrie 1902
TV 94; von Wilamowitz, Sitz. Berl. Akad. 1902 XLIX 1095. _Besprochen
von Strack, Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft TIL.
ixtp BusıAlas Irrolsualov | zul Basıkioong Apowöns | How Piko-
‚nerdgov "Avoiße | of zgcoßiregor') zöv öAvgoxd | mov" Iegeds Auen-
veis, Hays Ueizız | Iapogdng Mudoüg | Herovigıs Tleautzon |.
1) catalogue: meroßnireen
Zeit 217—205, vielleicht 217—209. Die öAvpoxdzor sind Durra-
opfer. Diese Müllergilde mit Priester und Preshytern ist die älteste
Innung von Handwerkern in Ägypten und überhaupt die älteste zweifelsfreie
der griechischen Welt. Mit ihr wird der alte Streit um die Herkunft der
Handwerkorinnungen endgültig zu gunsten der Griechen entschioden, während
bis jetzt immer die Entscheidung günstig für die Rümer fiel. Die Ein-
richtung der Müllorgilde, die aus Agyptern besteht und neben der nun
selbstverständlich viele andere Gilden vorauszusetzen sind, ist nach griechi-
schem Muster erfolgt als Verein mit religiöser Fürbung. Ägypten kennt
vor den Piolemäern Innungen und Vereine nicht. Dem allgemein im Men-
schen liegenden Bedürfnis nach Zusammenschlufs hatten die Priester seit
dem mittleren Reich Rochnung getragen durch Bildung von Laienbrüder-
schaften an den Tempoln, deren Mitglieder in Phylen gogliedert nur zeit-
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemlischer Zeit. II 545
weise Dienst hei ihrem (otte hatten und sonst ihren bürgerlichen Geschäften
nachgingen. Es ist nicht unmöglich, dafs die Einrichtung der Handwerker-
Vereine nach griechischem Muster den Einlufs dor Agyptischen Priester aufs
Volk mindern sollte, so wie die Einführung der Arsinoe in den ügyptischen
Götterkreis die finanzielle Macht der Priester geschwächt hatte. — Die
Presbyter, die Ältesten, lassen sich für die Piolemderzeit für Dorf und Stadt
und Kreis, für alexandrinische Spediteuro und Tischler aus Plolemais nach-
weisen; in der römischen Kaiserzeit auch für die ägyptische Prissterschaft;
kurz sie sind allgemein im Lande verbreitet. Sie sind etwas Ägypten
durchaus Eigentümliches (nur zwei Ausnahmen aus piter Kaiserzeit in
Thrakien und Tanais giebt es), und sie sind die Vorbilder der christlichen
Presbgter. — Zu ihrer Weihung, d.h. zur Bezeugung ihrer Loyalität, hatten
ie Eingeborenen in Alexandrien vollauf Ursache in jener Zeit, da um die
Hauptstadt das Land in Aufruhr war nach der Schlacht von Raphin des
Jahres 217. Das Genauere und die Belege s. Strack aaO.
23. Bläulicher Stein, auf Siphnos gefunden, jetzt im dortigen Museum
in Apollonia. Hoch 0,83 m, breit 0,85 m, oben gebrochen. IGrins. V 481.
Mir von Hiller von Gärtringen schon jetzt zur Veröfntlichung freundlichst
überlassen.
[2bokeviet Bovlt zul var na. daud) mpdapes | AADon als wir
zöhul) Aal, [el Aldyonm vonav ylr, von | Aeaile Icorsueton,
üpuabvefv 82 nel abrdv nal | viv Baollooke "Agawdnv zul [räls
lvl dusis), werd roörJov 82 [xa]l Megıyeung Acoveloxov (Arekav|ögeils 5
aufvelua|geo)e[av] rots mgoonpyeälus rölfes davedv] dmdldnon rei nörcı,
Gore aukiofaodejı [eöröd | dv nulelesus dual], Boväduevos dxo-
[öleıfel{övale el re | Chen au deoAfehlael et ee eo PBaoı-
la nal eiv [Baollıosav |xjal viv aölım zilv] Anerdgav- öros odv 10
»[a] iueis [puwvb] | ueld]e sıuövres zods eüguporovtus eis [re row
Baoı]|Ad« Hroksuaiov wa ele rin Paaldıacav xal e[ls riv m6jldv mio
werdoan, zögeı dyader, de[d]67DTeı zei Bovket] | xal rör drums, avor6-
Hvar ybv Er} zols Ayyehubvals bla’ aör]od, irawiouı 82 [all Tlepı-
yörm Aeoveiason "Alle ka)den ze arepeöce: zeuadı rend 15
a{ö | dleezuöv Banlor 'gerüs Evenev wol gillayadlYas fg | Are
zipl ce Tv ıhle mel zip Beniuagen well [ehe a6] Li wir [iue-
Tega]v ned dvungüku zbv ordpavon [dv räu] | Bedz[om]e [diovJofo\lolte 20
Tonandön vor ran, in 0 38 (iegı] | pro modtsjelol] alnls aölene
Adv wel abrdv za | zods Eypdvous aürod, mel Umdpzew wbrots
eis | mlouv sa} Exrlovv ze woAduon nel elgfung wel | dv avkoıs dav-
Alay al mgocdplav dv vols üyaaw | ols h zöhıs elOnew nal mg6codov 25
zgös wu Bov | [Alte zal röv non, ddv vov dovras, mpbrog we | rü
ci legir dvapoddan OL wide zb Yrpıana zodg | mpurdueis elg zo megl-
Peayuc zod diovsaov.
1) Die Gesandten nach dem Sieg sind mir verdächtig, ich möchte darum
Hieber losen Moe 16 saved de rip möır 8 nude tmayplin edr f. Die
Das vereinfacht die Situation.
Zeit: 217 v.Chr. Der Sieg ist der bei Raphia, den Philopator über
Antiochos I gewann. Porigenes ist Nauarch des ägyptischen Königs in
5416 I. Referate und Besprechungen
diesem Feldzug. Ar führt scine Flotte nicht unrühmlich im Jahre 218
(Polybios V 68, 69); von seiner Thätigkeit im Jahre 217 wufsten wir
nichts, da die Flotte garnicht in Aktion trat. Zur Seite wird sie dem
Landheer wohl gewosen sein. Denkt man sie sich aber Tribut sammelnd
im ägtischen Meor — und darauf läuft. die grofse Summe für den Kranz,
2000 Drachmen (*, des jihrlichen Phoros in der Zeit des attischen Reichas)
hinaus — dann ist natürlich Hillers Ergänzung vorzuzichen.
24. Kalkstein aus Alesandrien (Gabbary), jetzt im Museum von Al
xandrien, Saal 16, Nr. 409. Hoch 0,25 m; breit 0,27 m; links und unten
verstümmelt. Botli, catalogue du musde d’Alexandrie? 571; Botti, Bull
sociöt# archöol. @’Alosandrio 1902 IV 98,
öndg PaloıAlos Ifroksuallov | xl Ausıilloons "Apawönls | rd
zöue]vos el cv Boudv | |deör] zav&dn nal eiochav‘) | [an inte
BaloıAdas®) Trroituelov | [xel Bu]oralaung Begevlzns | [deöv Elüepye-
av rd Ts | [xel rov Blapöv (E)orlag Ilevseov|?) ...... .4gio-
Töunous (60) S
Die vollstündigeren Losungen giebt Bot im Catalogue. Im später erschie-
nenen Bulletin steht: 1) Z. 4: TIANOER Al EYZEBON. 2) Z. 8: IT. AT
Ü TOY; dio übrigen Abweichungen sind unwosentlich. 'Horie wird verlesen
kein 3) Z. 5 Boll: [rod Bulatdus
Zeit: TIL. Jahrhundert, entweder Rogierung dos Euergetes I (246-221),
oder wahrscheinlicher des Philopator 221-204. — Im übrigen verstehe ich
dio Inschrift nicht. Wesentlich für den Sinn ist die Ergänzung von Z. 5.
Botti (mit der Ergänzung 00 Peoillas) übersetzt: Pour la sand du roi
Piolömdo et de Ia reine Arsinoo (I tel) Als @’Aristomönes a &rigd Tenceinte
st Yautel des tous-lieur et pieux, lo roi Pioldmde et la reine Berdnice
deux Evorgötes (ainsi que) Venceinte ot Yautel do Vosta, la touto-divine
Ihm sind also dio mävßeo: xul eUsrße; Veol der König Euergetes und seino
Frau selbst. Dabei mußs ein Fehler in der Konstruktion — die Verbindung
hinter 9cöv Eüegyeröv mangelt — angenommen werden, und diese selbst,
wird plump. Mit meiner Ergänzung erklärt sich alles, mur die dunklen
[9eol] mdvdeoı mi edseßets treten noch tiefer in den Schatten. Dor Sohn
des Aristomones hat zwei Heiligtümer mit zugehörigen Altiren gestiftet,
und das eino zum Heil der Philopatoren den hochgöttlichen frommen Göttern,
das andere zum Heil der Euorgeten der Hestia Pantheos zugeeignet. Soweit
st alles in Ordnung. Aber wor sind die Pol mdvden ned eüscßis, die
Götter mit einem ihnen ureigenen und einem ihnen ganz fremden, den
Menschen gehörigen Beiwort? Man wird wohl an irgend ein Paar der
mekedonischen Golikönige Ägyptens oder vielleicht an alle zusammen zu
denken haben, und wer will, kann in dem ‘Hochheilig und Fromm’ eine
ganz besondere Feinheit des Dedikanten schen. Mir ist jede andere Er-
lürung lieber und wahrscheinlicher.
Die Stiftung scheint nicht klein zu sein. Finen mächtigen Aristomenes,
den Premierminister des Kindes Epiphanes, konnen wir aus der in Frage
kommenden Zeit und die Strafe, die er Dikaiarchos, den Erbauer der Altäre
"4orßelas xl Hagavonlaz erleiden lies (Polyb. XVII 54) ist dem Ton
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemäischer Zeit. II 547
unserer Weihung verwandt, aber es gab sicher viele seines Namens in der
Stadt von 300,000 Einwohnern, und einen Sohn von ihm kennen wir nicht.
Ptolemäus V.
25. Weißser Marmor, gekauft in Alerandrien, jetzt im Musum von
Alexandrien, Saal 16, Nr.’412; vielleicht aus Modinot on-Nahas (Magdola)?
Hoch 0,22 m, breit 0,31 m. Bofti catalogue du musto d’Alexandrie® (1901),
573. Botti, Bull. de Ia sociöt4 arch. d’Alorandrie 1898 I 41; erwähnt von
Ricei, Reruo arch. 1801, 308.
into Basıklas rohspulov, 100 Basıl] doc] | Hroksyulov zul Buaı-
Maons ’Agowöng [9eön] | Dılorarögov, zul Basıkloans Kisom|roas] |
cs asıkdog Ilroispelov ddsApüg mal ylvvards] | Hear ’Empavav xai
Eizagioron, xc) 105 vlo[d adrön] | Tlrokeualov Al Zorigı zul Derı
Zugias wa|l Veots] | avvwdors "Arohldviog nal Mazdelus xal 5 detva] |
Maydrov Maxtödves ol legels
Zeit: obwa das Jahr 186, woil ein Sohn erwähnt wird und Philometor
im Januar 186 geboren ist. Die Inschrift entscheidet die bis jetzt offene
Frage, ob Philometor oder Kleopatra II das Altesto Kind des Epiphanes war,
zu günsten des ersteren. Denn die drei Dodicanten würden sonst wohl
höflich die Prinzessin mit erwähnt haben
Sind diese makedonischen Priester alle drei Brlder, oder ist Vater und
Schn an zweiter und dritter Stelle genannt? Wahrscheinlich ist das Erstero.
Wie kommen die drei Makedonen mı diesem Samtpriestertum der syrischen
Göttin? Vielleicht hilft oin jüngst voröffentlichter Papyrus aus dem Fayum
weiter. Im P. Magd. 2 (Jouguot et Lefobure, Papyrus de Magdola BOH
.XXVI 102) wird von einem Mezdras, oradyndoCen)dsls dv öun Ilnlovale or-
zählt, er habe anf seinem eigenen Grund und Boden ein isgdv Zuplas 900 zul
"Apgodtens Begevlang errichtet, und seine Frau Asia beklagte sich, dafs ein
ügyptischer Nachbar nach dem Todo dieses, ihres Mannes sie an der Um-
friedigung ihres Grundstückes hindert. Die Namensgleichheit des Adoranten
und der gleiche, in Ägypten nicht gewöhnliche Kult der sprischen Göttin Iassen
einen engeren Zusammenhang wohl möglich erscheinen. Da der Papyrus in die
zwanziger Jahro des II. Jahrhunderts guhört, so haben wir es also mit einem
fremden Kult zu thun, der durch zwei oder drei Generationen mindestens
— Papgrus und Inschrift liegen otwa 40 Jahre auseinander — von einer
Familio gepflegt wird. Die syrische Göttin ist die Hauptgoitheit in ihm;
vielleicht seiner asiatischen Frau zuliebe hat der alte makedonische Soldat
ihr eine Kapelle errichtet. Um loyal zu sein und allen Scherereien aus
dem Wege zu gehen, ist der Kult der regierenden Fürstin von ihm bei
fügt. Oder sollte auch bei diesen Privatkulten der Fiskus seine Hand im
Spiele haben, und sich durch Hinzufügung der olvnaos Be: aus dem re-
gierenden Hause einen Beuteanteil oventueller Rinnahmen sichern? Wie dom
auch sei, nach dem Tode des Stifters wuchs der Kult, nous Gottheiten wer-
den in der Kapelle heimisch. Eine, der grofse hellenische Gott, verdrängte
dio Gottkönigin von ihrer Stelle, ward, selhst neben der syrischen Göltin
und zwar zuerst genannt, während die Yipoodien Begevicn mit anderen dio
mindero Stelle dor odvvnoı Det einnahm. Die Kapelle und den Kult dieser
548 Il. Referate und Besprechungen
Gottheiten haben dann die Erben, die Söhne oder Enkel unter der Regie-
rung des Epiphanes für so wertvoll erachtet, dafs sie alle drei sich zu
Priestern gemacht haben. Es mag also die süvadas, die religiöse Gemeinde
der syrischen Göttin nicht ganz klein und unbedeutend damals gewesen
sein, und der einstige Privatkult sich zu einem allgemeinen Kult ausge-
wachsen haben, bei dem es etwas zu verdienen gab.
26. Quarait unbekannter Herkunft, 1898 von Grenfall in Kairo gekauft
und dem Exploration Fund geschenkt; der augenblickliche Aufbewahrungs-
ort ist mir unbekannt. Mir geschickt von Grenfell.
öatg Basıldos Hrfolsualov] | wei Basıklsons Kisoladrgas] | Henv
"Erıganöv | zul vv vivo ai[rön] | Geödopos Aovvatov &ı) zu-
[reolagyos] | zul ol dx roö yunvafoiov] |"Eguer Houräet.
Auf der Rückseite des Steinos steht: @uvehrw "dr | cos yore
av | ve guiörenve | Erw EBdown | xovra mevee. | Lu "400g 8. Die Inschrift
der Vorderseite gehört in die Jahre 185-181. Das Jahr 40 der Rück-
seite pafst nur auf die Regierungszeit des Kuorgetes IL und des Augustus,
ist also dus Jahr 131 v.Chr. oder 10 n. Chr-; letzteres scheint wahr:
scheinlicher.
27. Statuenbasis aus Granit, gefunden in Alexandrien (am Thor von
Rosette), jetzt im Museum von Aloxandrien. Botti, Bull. sociötd archdol
d’Alexandrie 1902 IV 94; von Wilamowitz-Möllendorf, Sitz. Berl. Akad.
1902 XLIX 1096; erwähnt von P. M. Meyer, Beiträge zur alten Geschichte
are.
BuoıAdu] Mrolsuatov Hedv ’Erupevi xl Eöydousrov | [mel] zosrov
yovels Baoılda rokspeiov nal | [Baol]Aucoav Momwönv Seods Dikord-
Topas | [... Jorne "Ogov zul Teupoos dderpds deze‘) I [xlel Äre-
wöves On zepl aöRjw) dmıäderen | vuzlunu cürpyenlas Evenev rg eis
abrodg al rodg olxeloug.
1) Der Stein bietet dddezew und aööhr; dafs hier Flüchtigkeitsfehler des
Steinmotzen vorliegen, braucht keiner Begründung.
Zeit: etwa um 200, da des Epiphanes Frau keino Statuo erhält, dio
Hochzeit (193;2) also noch nicht stattgefunden hat. Die ziemlich bedeutende
Stiftung der zwei Ägypter — sie sind Offiziere und Rittmeister der ei
heimischen Gardekavallerie oder Rittmeister, kommandiert zur Gardeinfanterio
am Hof — erhält Interosse, wonn man sich die Zeit vergegenwärtigt. Um
200 herrscht Revolution im Lande, dio Eingeborunen habon überall eigene
Könige aufgestellt, und der Angriff Philipps V und Antiochos' III zeigte
ihnen oder hatte ihnen gerade gezeigt, wio morsch die Stützen der Ptole-
miermacht innen und aufsen waren. Die offen zur Schau getragene Loys
lität der Tlarchen — sie schreiben griechisch wio die Bgyptischen Grobbäcker
(oben Nr. 22) — hat gewifs einen tieferen Grund, als wir festzustellen
vermögen. — Für dio militärischen Fragen vgl. P. M. Meyer, Hoerwesen 621.5
Schubert, quacstiones do rebus militaribus, quales fuerint in regno Lagida-
rum diss, Breslau 1900; ders. Archiv II 147.
Max 1. Strack: Inschriften aus ptolemlischer Zeit. II 549
28. Grofse Schatzurkunde des Apollotempels
Sy1.? 588; BOH. 1882 VI 29.
2.189: gudän Exızgugiv yovan: Ankıides gogela "Aröllen "Ag-
rEnıdı Anrot. Exıödvros Puoıldas Hrorspalou za} BaoıLlaons Kkcordrous.
Wenn Dittenberger, dem ersten Herausgeber folgend, dio ganze In-
schrift richtig um 180 ansetat, so versteht er mit Recht unter don ge-
nannten Herrschern Epiphanes und Frau. Das ist wichtig, da augenblick-
lich gorn des Epiphanes Einfufs im Norden für völlig nichtig angeschen
wird, und doch sind die Jahre nach 189 wohl goeignet als Begiun des
erneuten Einflusses Ägyptens, den wir unter Philometor dann sich schnell
ausbreiten schen. Die Inschrift von Xanthos (Strack, Dynastio 80), und der
Wagensieg in Athen (CIA II 968) weisen gleichfalls in diese Richtung.
wf Delos. Dittenberger,
Ptolemäus VL.
29. Kalkstein im Musonm von Rouen, unbekannter Herkunft. Hoch
0,15 m, breit 0,19 m. Nicht veröffentlicht, mir von Ricci geschickt.
unlg Peoıkkas Ilfroksualov +08] | Trrosunlo Heo{ö ’Eaugavods]
xl Ausıilaons Kisoladrgas vis] | dderpis dduov [rod derva 6] | pood-
eupzos Mliupens za ol] ix’ aröv r[eruyuevor ...
Die Ergänzungen sind von Ricei. Seine Zuteilung ist ansprechend,
streng beweisen Iäfst sie sich nicht. Der Oberst Damon aus den P. Patrie
114, 113, welche in das Jahr 287 gehören, ist natürlich durch keine Er-
gAnzung mit unserem geoögegzos Mäupcos zu gleichen. Phrurarchen giebt
es unter den Ptolomäern in Ägypten wie in den auswärtigen Besitzungen
(P. M. Moyer, Heorwesen 192 5. v. geodgngzg). Sie sind Platzkomman-
danten, denen aktivo Truppen unterstehen. Für Memphis war eine Garnison
m. E. durch P. Lond. T 33 bezeugt, wo der Makedone Apollonios, der Bruder
des bokannten Klausners Ptolemäus dem Fähnlein des Dexilaos zugeteilt wird,
9b serayulvov Eyer dv Möugeı. P. M. Meyer vermutet allerdings in Memphis
nur ein „Landwehrhezirkskommando der dxtyovo“ (8. 56, 194), von dem
‚Kommando, Offiziere, Bezirkseinteilung zwar vorhanden sind, die Mann-
schaften selbst aber nur in den Stammrollen verzeichnet stehen (8. 73).
Unsere Inschrift entscheidet zu gunsten einer wirklichen Garnison, für die
schon Schubart, Archiv II 153 eingetreten ist. — Nimmt man Riceis Da-
ierung an, so liegt es nahe an die Konfliktszeit 170/69 zu denken, wo
Piolomäus Philometor als König von Antiochos‘ IV Gmaden in Memphis
residierte, und dabei sich des Plolomäischen Gesanäten Damon zu erinnern,
der 169 nach Rom geschickt wurdo (Polybios 28, 1,1). Doch die Grund«
Tage ist zu dürftig, um weiter auf ihr zu bauen.
30. Thürsturz aus weifsen Kalkstein, gefunden in Cousich in Mittel-
ägypten, jetzt im Museum zu Gizeh. Hoch 0,25 m, breit 1,64 m. Clödat,
Bull. de Vinstitut frangeis darcheologie du Cairo IT 44.
üntg Pusıkdos Imolualolv xl Puoılloons Kisondrgas Dev |
Dirounrögev xel Hrokzpaiov [0] ddeRpoo Avoinagos Baora|xıAov 0p-
550 1. Referate und Besprechungen.
.ı£ xal Baorax „Aus zul ...\nog ol vlol abrod Al Zorig | ro
reözulon [sel 76] (Bupone.
Philomotor und seino Schwostergattin haben im Jahre 172 oder kurz
vorher geheiratet, Zwischen 173 und 145 fällt daher die Abfassung der
Inschrift sicher. Dio Nennung des Bruders (Euergetos II) schiebt die untere
Grenze wohl bis 163 hinauf, da nach diesem Jahr Euergetes nicht in
Ägypten sondern in Kyrene König ist. Von 170-163 rogieren die drei
Geschwister zusammen und zwar als gleichberechtigte Könige. Darf man
die Worte genau interpretieren, so ist das Jahr der Weihinschrift 172 oder
171, weil Euergetes nicht König genannt wird. Der Finanzminister in
Alexandrien Herodes schreibt im Jalıre 163 Zepores utv Baoıkeis Hleoke-
naios mal Busıkebs IIrokrnios 6 &deäpds nul Puolıscu Kisomirga ı ädelgn
(Pap. grivch. Paris 63°). Abor ob man es bei den Ausländern, deren
Nationalität ich nicht bestimmen kann (keine Indogermanen?), so genau
nehmen darf?
31. Marmorstelo in Thera. Hoch 0,88 m, breit 0,90 m; unten und
rechts oben vorstämmelt. Regelmäfsigo Schrift des 2. Jahrhunderts v. Chr.
Von Hiller von Gärtringen in der Fostschrift für Hirschfeld 8. 88 ausführ-
lich besprochen; erwähnt Ath. Mitt. 1901 XXVI 428.
üyadie rögne [2dofe tür xoınd r@V] | Bunquoröv, Ev... . [yrönr‘
Zxudj] | Addauos Aovvoogpd[vov "Arskavgeüs| | cäv zepl aölıe dun-
5 [döyav 6 rerayue] | vos bad rav Basıldav [dml vis zölewg] | suwong
ürdoyov vots Balxgıorais] | zoAlds xul neydäus dmodfeizeıs ze] | xofı-
mau vig eis r& agdyuer[a öpung] | Ev re rols mobregov zadvons, wolARnı
10 re) | uAAA0v dv rolg wow meguorasızolts] |, Zuroorakeis re {mb rau
Pasıl[dov] | zel [tajyels Zxl re tig zöeus zel Auolv] | xud" üxavre
Todrov xuraxokovdhv rhı rölv] | BasıAkav [zooar|odacı zul ie airod
18 xuAo | nayadluu xpös re] ilules zul roDs AAlous | Exavras a[elelıy)e-
[vluevos dunreiet | giäavdgenug enovöls mul pıkorsniag | Ev oiten)
Aupdu magaAslzov obölr | ixug obv xel ro zomdv palmrar rods
20 590 | eornnörus dad muvrbs tod BeArlorfou] | ruu[öl», dedszdu Adde-
av Sıovucopdıov] | xal aördv xal yuvalza zal iuyövovfs] | eu Sia-
rag wu werovalav wüfrols | ölvafeg x)el rois Eos Danfraus u
25 re] | orıv- emdyeı BR [arod njal riv yerddAon | huLgan] dv ci ov
vi... \...mepl vo BamıRdlov.....|....ı zul rgiernpifde
30 ...öuolag zal...|....mpl OR r + [Be]aıae .. =
Zeit nach der Schrift: 2. Jahrhundert v. Chr., wegen der “Bandeiz"
(2. 5) nicht, vor 171. Wahrscheinlich nicht viel ülter als das Jahr 146
des Platzkommandanten wegen, dessen Platz vorher von anderen uns be-
kannten Männern bosetzt ist.
Piolemäus VII.
32, Philae, am Asesnefer Tempel gefunden, abgeschrieben von Bor-
(chardt und mir von Bissing geschickt schon vor Jahren.
[Basıist Iroksueior wel Busıllsonı Kisoxdrgu ri]
(ddeäpie nal BnoıAlson Kitorerges Fü yoraual deols]
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemlischer Zeit. II 551
[Edepyiraus «el rors &v [Bläeig xl Zonen Heots]
[rası xl Be ndocıs Öxig BjonDov rob Nixoorgdrov]
[05 ouyyevos] za) Zmiargarivov [xal Onßdezou]
[kel orgarnyloo zig Dos "Aron[Advios "Ehkvos Ö]
[Demos] zov Suudögov xal gpougegzos Billa xal]
[2wivns DV TiroTieuetos Mroksuelov TDemos Titel]
[| IHNIOXOY, Io zgosfeumön riv
Iheykäım Werdänl zuofer Bade ow [zul zods evmmiong Brods]
Gehören die zwei letzten Zeilen ursprünglich dazu?
Bocthos, Sohn des Nikostratos, ist in Philometors Zeit als Garde-du-corps
und Stratoge der Gründer der Städte jenseits Assuan (Strack Dynastie 95);
in Geburtstag wird jührlich am Katarakt foslich begangen. Um 135 ist
ein Böndos ovpyerhs sul Imorgdrmyos nal ongemnyds sis Onßuldos, doch wohl
sicher derselbe Mann. (Pap. Amherst II 36.) Apollonios, Sohn des Hellen,
aus der Rangklasse der Diadochen ist im Jahre 40 des Euergetes (= 131)
Kommandeur der von Ptolemais nach Diospolis Megale verlegten Truppe
(Wilcken, Aktenstücke 7,11). Die Namen sind also möglich, und die Zeit
— etwa 135 v. Chr. — past gut, da mehrere Inschriften gleichen Alters
die vermehrte Aufmerksamkeit der Regierung für die Stägrenze beweisen.
Die Proskyneso der Isis aber — wenn zugehörig — weist eher auf spätere
Zeit, etwa ins erste Jahrhundert v. Chr.
Ptolemäus X.
33. Kalksteip unbekannter Horkunft, jetzt im Musonm zu Gizeh. Hoch
1,20 m, breit 0,50 m. Dreisprachige Inschrift (hieroglyphisch-demotisch
griechisch), nicht veröffentlicht. Aufgezählt als Nr.5447 in Masporos Katalog
von 1883, und als Nr. 9299 in Milnes Katalog (noch nicht. erschienen).
Erwähnt von Botti, plan de Ia ville d’Alesandrio 1898 8. 98 [daraus
Strack, Inschriften aus ptolemäischer Zeit I, Archiv 1, 210] und von Rieci,
Rev. arch. 1901 XXXVIIT 308. Mir mitgeteilt von Milne und verbessert
durch Ricei, dem eine Abschrift Jouguets zur Verfügung steht. Der hiero-
giyphische Text ist von Darossy abgeschrieben, aber noch nicht veröffentlicht.
Busıktvövrav Kisorirgus xa|l] Hroks[ualov Dein] | Dıkounrsgn
Zarıjlejov Eroug Exrov [pleölgı ...] | dm Leplos "Agreuuöläpo|v roö
Zineinnos "4lstin)ülgou] | zal 0:0» Zumielom zu) Dede (Adeipiw
al deöv Edeo|ykrav zul delav Diioza]ripuv zul Dev Emıgerav
»[al] | 8e[ob Edzd[rJogfos xal 800] Dräowjropos zul Heod Nov | |@ı]-
Aordrop[os] xal |DeoD Edspylirov xal Deüg Hüsgykrudog | [rüg] zul
[@räJowrjlrogos Zor]eigus, 00 mirlov "ardo]s | [dezs] nelyaäns un-
ods Deßu en deiva rig detvos | &Aopägov Begevisns Eücgpiudos
Kgardag zig devripov, | xurnpöpov] "Aglaı ling] PrAndiägen |iom-
las zig | Auovvallou, ispeius [Agowöns Drälomdrogos [Agerivng eis
Ziiaros),
Zeit: Oktober 112.
Von der so wichtigen Inschrift, einem Seitensttick der Rosettana und
Tanit leider der gleichgültigste Teil erhalten, das Prasseript. Es
552 U. Referate und Besprechungen
lehrt uns nicht viel Neues. Man sieht die wachsende Macht der Priester
an dem gänzlichen Fehlen des makedonischen Monatsnamens, den man am
Hof von Alexandrien immer hinzusetzte, wenn er auch nichts mehr be-
deutete, und sicht, dafs ihnen die Namen ihrer priesterlichen Kollegen etwas
weniger gleichgültig sind wie den meisten Bureauschreibern, denen ein
548’ üplom nal iegeubv zv Övren nal oioöv“ in dieser Zeit genügte. Ich
habe die Namen nach zwei demotischen Papyrus gegeben, die sus dem
„Jahre 6, Phamenoth 18% stammen (Revillout, 2 Papp. demot. aus Bulak,
Chrestomathie 401). Sie klingen zum Teil’ nicht recht griechisch und
werden wohl der Nachprüfung bedürfen, können aber für die Übersetzer
der Rayptischen Texte von Nutzen sein. Der Alexanderpriester heifst in
dem Papyrus nach Revillout Kratoteros, Schn des Kratoteros, hier in unserer
Inschrift Artemidoros, Sohn des Sotion. Da ein halbjähriger Zwischenraum
zwischen ihnen besteht, so ist ein Wechsel des Priesters nicht wunder-
ich, vielleicht im Frühjahr anzusetzen; vergl. auch Krall, Festschrift für
Hirschfeld 8.116 —. Die Liste der konsckrierten Piolemäer ist bis
auf den Schlufs, bis auf Neos Philopator die gewöhnliche, gerade aus
unserer Zeit häufig erhaltene (vgl. P. Par. 129 aus dem 4. Jahr, (fehlt
Nios Gordzug); P. Gronf. 1 25 aus dem 3. Jahr; I 27 aus dem 8. Jahr;
P. Grenf. II 20 aus dem 4. Jahr; Revillout, nouvelle christomathio 121,
Pap. demot. Berl. 103 aus dem 4. Jahr; Chrestom. 401, zwei Pap. demot.
Bulak aus dem 6. Jahr; Rev. ögypt. III 25 zwei Pap. demot. (Vatic. und
New York) aus dem 9. Jahr; Strack Dynastio Inschriften 140 (abweichend
ol @iäourcoges). Der Schlufs ist abweichend. Während gewöhnlich in
den griechischen Texten die Formel lautet: Beds vlos Dulonirug nal Pads
Eisgpieng mal Orol Odoniroges Zariges sind hier als letzte aufgezählt Fed;
Ebegylens nal Dei Edegpics H sel Dilonreup Zereuge® Die demotischen
Papyrus scheinen noch andere Varianten zu liefern. Wer die Gättin mit
dem Doppelnamen ist, bleibt unklar. Kleopatra II wie Kleopatra III haben
diese Titel geführt. "Es ist Unordnung im Ptolemkerhiramel eingerissen,
seitdem die Frauen das Regiment in die Hand genommen haben. Ein
demotischer Papyrus der Rylands Bibliothek ist datiert: L 2 Phaophi 9
der Königin Kleopatra und Königin Kleopatra und ihres Sohnes des Königs
Ptolemsus des Philometor Soter (unpubliziert, erwähnt Greufell P. Tebtun.
8. 32.4). Wonn hier der Schreiber nicht aus Flüchtigkeit zweimal das-
selbe geschrieben hat „äer Königin Kleopatra“, dann lebt Kloopatra II noch
im Winter 116 (29. Oktober). Jedenfalls hat sie noch gelebt I. 53 Athyr
17, d.h. im Winter 118 (7. Dezember), wie Grenfell-Hunt auf Grund von
P. Tebtan. 43 feststellen.
34. Kalkstein in Gizch gekauft, jetzt in Brüssel; oben ist der Rand
erhalten. Mir mitgeteilt von Ricci.
uni BuoıAlsons Kisoxlergus wel Basıkdas rolfeuaiov |
ned Busıhlsons Kicordt|oas rig ddcäpis Deov [Dido- |
kırdgav Zorigav xel ro) rirvan "Tadı Yecı uerliorm |
ul Zagdzıdı zul Wlgmı zul 'Aygopirı xal rols ounfndons |
5 deois züsı au) mouıs IN|roAsunios Hosudan|iov zov zapd
Tols rod Hegudrßas nuroljnoıg Inndpgav zul rov rlerayut- |
Max L. Strack: Inschriften aus plolemäjscher Zeit. II 558
vav dx’ abrv zo Hadvgijrov xal ri unegolmökeus ....
Die Ergänzungen der drei ersten Zeilen sind von Ricci, für die übrigen
mufs ich stehen. Trift Ricei das Richtige, was ich glaube, so gehört die
Inschrift in die Jahre 114—-108, und die Bier Gechrten sind: Kloopatra IIT,
Piolemäus X Soter und seine zweite Frau Kleopatra-Selene mit ihren zwei
Söhnen. Es giebt keine andere Zeit für diese Inschrift, da in der langen
‚gemeinsamen Regierung der Euergeten immer des Königs Ptolomkus Name
vor dem seiner beiden Frauen, Namens Kloopatra, steht. Damit rückt die
Inschrift aus der Reihe der ganz uninteressanten heraus. Sie ist das erste
urkundliche Zeugnis für Kleopatra-Selene, und zugleich der Beweis: 1. dafs
Seleno wirklich ihren Namen in Klvopatra geändert hat, wie Strabo XVI
749, Josephus aut, Jud. XIIL 420 cs erwarten liefsen (Strack Dynastie 108),
2. dafs sie dm Soter wirklich Kinder geboren hat, was wir bis jetzt nur
aus dem unzuverlässigen Justinus wufsten (40. 4. 1), 3. dafs sie unter den
Gikonrroges Zarigrs mit einbegriflen ist. — Der eingesetzte Göttername
ist natürlich willkürlich; ein Beiname der Isis kann gerade so gut stehen.
Anchorinis ist, wie mir Wiedemann mitteilt, nicht zu deuten. Pefsonen
mit, Ahnlichen Namen ’4ygoglupss, YAygöpıg Anden sich häufig im Fayum
(Wessely, Karanis und Soknopaiou Nesos, Deukschriften Wien. Akad. 1902
8.82); vielleicht geben sio einen Anhalt für die Herkunft des Steinen.
Dann verlieren die Ergänzungen der letzten Zeilen an Wahrscheinlichkei
Der Sinn aber mufs derselbe bleiben, denn eine Ergänzung der letzten Zeile
etwa dmig airod ul wis wrgds ist durch die orste Zeile ausgeschlossen
35. Kalkstein aus Karask, jotzt im Museum von Alerandrien No. 384.
Hoch 0,23 m, breit 0,16,m, an der rechten Seite zerstört. Botti, Bulletin
de In socifid archöol. ’Alexandrio 1898 I 42; erwähnt im Bull. de Vin-
stitut Egypt. 1897, 304 No. 31969 und von Ricci, Revus archtol. 1901
XXXVIII 308. Mir stehen durch Riceis Freundlichkeit Abschriften von
Jonguet und Milue zur Verfügung, die stwas mehr ergeben als Bottis Text.
„EP ACIAI.....|KAIBACIAEW.. .| TOYYIOYKA ...|TEK-
yaonole | ECENTLOL, „| TTOAEMAMD...1AOYMÄCYA...
AMMONIF ...|NIEPMIHPÄ....|
Ricci ergänzt: ölede [AlasıAdsong Käsomirgas] | xad Basıkdals
Hkrolzpaiov] | cod viod zajl röv abroü] | zivon ol Eigpnßeund]|xes dv
701 [...L] | Uroisuato[s @zo0d(?)] | Aov Maoväläeds (?) . ] | "Aupanı
Hari "Arörko] |vı 'Eguie "Housäer,
Die Ergänzungen und durch sie die Datierung der Inschrift auf die
Regierung der Kleopatra III und Solars IL (116-108) sind möglich, doch
ist das Fehlen der Göttertitel höchst auffällig in dieser späten Zeit. Ich
Würde eine längere Ergänzung vorzichen, elwa önäg Banılfoons Kitanirgus
Veüg Eöegytrudos] | nei Pasıkku[s Irolsualou zod devrigov Zorigos] | voü
viod nal (Basıiluong Käsondrgug zul röv| | zinvun ol ur. Die ipnfeunöreg
— die Form auch in einer Fayumer Inschrift (Strack Dynastie 143) —
waren unbekannt bis jotzt in Öborägypten, doch spricht die Weihung an
554 UL. Referate und Besprechungen
Hormes und Horakles wohl für sie. Natürlich kann es sich gerade so gut
um eine Soldstenweihung handeln. — Maouleis ist ein gänzlich unbekanntes
Wort und müfste hier einen Demos bezeichnen; Dei der grofsen Anzahl
wunderlicher Demennamen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, (Kenyon,
Archiv II 70) darf es nicht zurückgestosen werden. Aber sellte nicht ein
oukov in den Buchstaben stecken?
36. Marmorfragment unbekannter Herkunft (vielleicht Kairo), jetzt im
ügyptischen Museum von Berlin. Hoch 0,83 m, breit 0,24 m, überall am
‚Rande zerstört. Willrich, Archiv 1901 1 48—56; Th. Reinach, Revue des
Studes juives 1900 XL 50; derselbe comptes rendus de Tacaddmio 1900
8. 187; Ricci, Revuo archöol. 1901 1 304.
„UL ....|... XENKIOY EI
-TETETIMHKO .
.|.. TPATHFON.
‚2OYE. TONENTAI-
\WTSIAIATOYA..
PYERIETEP... | YNO-
Losung hat Ricei nach neuen Abklatschen und Abschriften ge-
geben; sie ist etwas vollständiger als die Willrichs. Reinach liest Z. 1
Yz IE, z. 6 OOEN, 2. 9 ONYMOTNNB, 2. 10 APAOAETAP.
Den Versuch einer Ergänzung hat nur Reinach gemacht, Willrich nimmt
die Inschrift mehr zum Anlafı für einen Aufsatz über die Juden in Ägypten.
Dor erstere sicht die Inschrift als ein Ehrendokret für einen Sohn des Chel-
kias an, eine Meinung, die auch Wilcken und Ricei teilen, der letztere er-
kennt in Chelkias selbst den Gechrten. Reinachs Meinung scheint mir
vichtiger, und sein Hinweis, dafs orgarmyög mindestens so gut den Verwaltungs-
beamten” wie den General bezeichnet, ist sehr zu beachten bei etwaigen
Rokonstruktionsversuchen. Aber dafs überhaupt ergarnpds und nicht ou7-
yevis Anstand, ist nicht zu erweisen und in dieser titelfrohen Zeit nicht ein-
mal wahrscheinlich. In dem Chelkins erkennen alle den bekannten jüdischen
General der Kleopatra III, der die Truppen gegen ihren Schn Soter be-
fehligte, und wohl mit Recht. Damit ist dio Inschrift für das Ende des
2. Jahrh. v. Chr. festgelogt. Für die genauere Datierung Reinachs auf das
Jahr 102 reichen die Buchstabonreste der orsten Zeile aber nicht aus. "YZ IE®
kann ebensogut zu figeig te und vielen anderen ergänzt werden. Ich gebe
Reinachs Ergänzung, deren einzelne Worte natürlich auch er nicht für sicher halt:
Erolus we’ [rod zul ıB/]
Exeıdn) Ö ueregos mohirng(?)’Ovlag(?)] XeAmiov, or[gernyös tod’ Hauo-
Kohftou vonod, moikıjv apövoıev moreirar bxig tod mÄı|Dons rar dv röu
enelveı zuroınodvran Tovdulav zul molldg ygelus airols zaploryzev
&yada ouußovkscan zolts teruumd[ow abrv Basıkedew ......] airoı
Sa odöfe rod Ympigueros?..... marg]ödev. Zdofke tor nondı tür
xaromodvrov dv rör veulver Tovdaion ixuinian Ovlav (?) Kehrlov]
Orgarnpöv [tod en vur0D „nal arepmole abrin zlevad:
Grepldvm: dad .... dp; "rerayutvo(ifr Ind sv Mecıkler
Er
37. Kalksteinplatte aus Schedia, fünf Wogstunden östlich von Ale-
sundrien, jetzt im Muscum von Alesandrien. Hoch 0,25 m, breit 0,58 m;
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemäischer Zeit. I. 555
oben gebrochen. Botti Bull. soci£tä archöol. 1902 IV 49; PMMoyor, Beiträge
zur alten Geschichte 1901 II 478; von Wilamowitz-Möllendort, Sitz. Berl
Akad. 1902 XLIX 1095; Schiff, Festschrift für Hirschfeld 1903, 8. 385 mit
Facsimile.
[önlo | Basıalaons Kisomdrgus | xul Busıälos Irroksuniov] | Heov
DrAoupeögov Zorijlgav ol dxorerayutvor | ix Zgeölg orgarunreı dv |
Ayanv nal yıhlagzos Zwalnargos | rd Kisomdrgsion.
Zeit: 116108.
Schiffs Photographio des Steines läfst an dem ersten erhaltenen Wort
OEDN keinen Zweifel, wenn es auch nicht vollständig zu lesen ist. Da-
mit erledigen sich dio auf Bottis falscher Lesung (DIN) aufgebauten Rr-
gänzungen. Dzol Oikowijroges Zorägss heilsen gelegentlich in den Papyrus
drei Horrscherpaaro:
1. Kleopatra III und Soter II — immer,
2. Kleopatra III und Alexander I — P. Teid. I, N.; P. Tob. 166,
3. Alexander I und Bereniko-Kloopatra — P. Ämharst II 51 (rom 6.
9.88)
Die englischen Herausgeber weisen gern auf die Unzuvorlässigkeit dor
Schreiber hin und es ist immerhin möglich, dafs die beiden letzten Paare
den Doppelbeinamen nur der Flüchtigkeit dieser niederen Beamten ver-
danken. Andoro Papyrus geben ja auch als offiziellen Beinamen dos Alc-
sanders und seiner Mutter so gut wie des Aloxanders und seiner Frau tal
Odowiroges an (P- Grenf. II 23a und 32 — P. Leid. I,0). Mon wird
darum gut thun, unsere und ähnliche Inschriften auf Kleopatra IIT und
Soter II (116-108) zu bezichen. Abor ganz von der Hand weisen und
jede Abweichung mit dem Vorwurf der Flüchtigkeit abzuthun, heifst das
Kind mit dem Bado ausschltten. „Ernsthaft“ will sio genommen werden,
und lchrt sio nichts anderes, so Ichrt sie die mangelnde Kontrolle in den
Burcaus und die Unsicherheit in der Benennnug des jeweiligen Horrschers
d.h. dio Gleichgültigkeit der niederen Beamtenschaft ihrem Königshause
gegenüber. — Das Kicordrgeiov — wie “Arleuon, "Arollovlcon, "Apswöuon,
Adyuov, Heolsudeov, Zarlıov, Kuoußlıor — ist natürlich ein Heiligtum
dor rogierenden Herrin. — Schodia beschreibt Strabo 17, 800 als meranılı.
‚röktag mit der Schifstation für dio Rogierungsschife und dem Zollamt für
dio Waren Nil auf und Nil ab. Vgl. Wilcken Otraka I 283; Lambroso
Ygitto? 241, Botti und Schi a. a. 0.
Ptolemäus XII.
38. Stele aus Kasr el Banat im Fayum (Euhemoria), jetzt in Gizch
im Muscum. Hoch 0,86 m, breit 0,52 m. Grenfell-Hunt Fayum towns 48;
erwähnt von Ricei, Rov. arch. 1901, 8. 315.
Buchstabenreste ...]..... &xırelövtes zrıoß&vros zoo anna |vondvov
1eg00 ümig ze 000 zul rav zgo|y6valv oloö, uevoang wei rüg mugi|| 5
uhr wieder Lage sovsaglon along] devil, endende lfeeke streu)
| und’ danäv rods dv zülı) Meg]ö(t) zul | masropsgous xl zois ölo]v-
Aov]s(#)rods xur[upevyovras zu buönzo|roiv rgdmov öfoucu 000°),zo0 10
vom|gögov Deod el Ofoz)er [impvIOVE z00 | me&yuuros Treoplolain
”
556 1. Referate und Besprechungen
nal ud” Hw]?) | Egeıs mgös ro Lepöv eölarß]efiav] ago | an "Hodı
15 töı ovyyever zul ülmourn | naroygipaı dung ver zölı] rlojö
vouod | srgurmy&r zul ol zus, iv sido E MENON-
TATHZAN. 3 TIFONT EHNAI) BEMEIRT [THIS dev]
20 Alag zönov HENK..Q..H.. [dv rläe | 62° Euoo orfAnı duaredet-
[09«ı] | zegteyosau(t)eig övre[ülktog | zal züg (s0) zpds wün)n yonua-
% Fe | 70 Avriygapov. zoirov 62 yevo | uEvov Zooneı ebepysrnuevog.
Up "Hoıdos yenlson.
Eygayev IIroisualog Auduyov | woıwög yeapwareig.
Trotz der kleinen Lücken vermag ich so wenig wie die Herausgeber
einen losbaren Text herzustellen; zu beachten ist, dafs der Schreiber nicht
gerade reines Griechisch schreibt, vgl. Z. 9 sel — xal nach undt, Z. 22
is tenwarionod. — 1. Dom Sinn und der Sprache entspräche elormdir
öuvaplvov, doch reicht der Platz nicht. Vielleicht ist der Bittsteller hier
aus der Konstruktion gefallen; zu eloßıdftod«s vgl. P. Tor. 110, 30 alraner
ör gl Eguleu u elsßuiteoder, P. Leid. G., 18 under! Keivau einßrdtioden
6 wörhu (oinlen) wnöt mai ati mgionäv, P. Tobtun. 15,83 ix cür
Hruggövrav dodlav cruv unddve |dxonev] wire droßriteoden. 2. AEO-
MENOY; 3. PINOEXEIE; 4. zgovon@üueu widerspricht den Buchstaben-
resten.
Zeit (ron den Herausgebern bestimmt) der Schrift sicher 2. oder
1. Jahrhundert: Das 13. Jahr (Z.26) kann sich nur auf die Regierungen
des Epiphanes, Philometor, Neos Dionysos beziehen, mul» also eins der drei
Jahre 193/2—-169/8—69/8 sein. Das letztgonannte ist das richtige. —
Die Beamten sind unbekannt; nach den Herausgebern steht HPLAI für
"Hedder mit dem Nominativ "Hydos (Z. 26). Sollte nicht wie Biss zu
Bnoas so Hgıs zn Hgäs stehen und Kurzform von "Hgaxlijs sein? Namen-
endungen auf -ıg sind alltäglich in Ägypten und wenigstens ein "Hens
Eoylos ist schon bezeugt (P. Teht. 121, 125). — Das Amt des imoum-
eoygdggos ist aus der Ptolemlerzeit erst seit kurzem bekannt. Ich kenne
meben unserem 1. "Hs 8 oupyauhg zul mumueroygdgos nur 2. YAngı-
ans, ovpyevhg neh Ömopenueroggäpos (P. Gizeh 10371 aus dem Jahre 123
y. Ohr, Archiv 1 61.), 3. vielleicht Koöxog, d ouyerig...aai vadappos
nah orgammyös wbrongerag neh imfouvnweroppigos] nal dequgeis rüv zer
Köngov (Inschrift auf Dolos um 125 v. Chr., Strack, Dynastie 118; die
Ergänzung hat PMMeyer, Horwosn 89% statt meines Imfodomnmis] ge-
geben, mit Recht). 4. der Ungenannte einer neuen Inschrift, die ich im
nichsten Heft mitteile. Die Petenten in den zwei sicheren Erwähnungen sind
ägyptische Priester; die Weihenden von Delgs nennen sich } alundos zür dr
"dickevögeleu mgeoßurigen Yybozlor. Aus dem Titel auyyerg, der höchsten
wenn auch reichlich gegebenen Auszeichnung am Ptolemüerhot schliefsen wir
auf einen hohen Beamten. Mit ihm zusammenzustellen, vielleicht
identifizieren, ist der ouppeväg nal Zmuerolnygdipos, der bis jetzt dreimal uns
bekannt geworden ist: 1. Novamwıos 6 ouzyewns nal, [riorolozedpos (In-
schrift von Philao um 125 v. Ohr. Strack Dynastio 103 C), 2. Pulorgdrns
5 ovpyerig nal Zmorokoygdgos (P. Leid. G-K. aus dem Jahr 98), 3. Radır-
agos 5 Guyyevig nal Zmußrokoygigos (Inschrift aus Theben, um 70 v. Chr,
Max 1. Strack: Inschriften aus ptolemilischer Zeit. I. 557
CIGr. 4717). In der Inschrift Strack, Dynastie 140 beruht der Zmerolo-
Jedgos nur auf Ergänzung, wenn auch auf sehr wahrscheinlicher; sie bleibt
deshalb besser unbeachtet. Auch ihren Inhalt bilden Petitionen von Priestern.
Ganz klar ist die Stellung dieses oder dieser zwei ähnlichen Beamten noch
nicht. Lotronne (rocueil des inseriptions I 33) hatte ihn zugleich zum
‚Alexanderpriester gemacht und ihn ungefähr für einen Minister dor geist-
lichen Angelegenheiten erklärt. Wilcken (Hermes XXII 11.) degradiorte ihn
zum ‘untergeordneten Werkzeug in der Hand des Königs’. Ich habe seiner
Zeit (Ath. Mitt. 1895 XX 341) vor einer zu geringen Einschätzung des
Amtes gewarnt und auf einen ev. Zusammenhang mit der Tempelverwaltung
hingewiesen. Dio neuen Beloge geben meiner Meinung mehr Gewicht.
Auch hier der hohe Ehrentitel, auch hier die Vorbindung mit der Priester-
schaft, Auffallend ist, dafs 'pıs(?), Koönos, YAugısiis Didosgerns nur
einen Namen tragen, und dieser ist nicht immer gewöhnlich. PMMoyors
These (Heorwosen 79), die altalesandrinischen Familien hätten dem Euor-
getes U zu Gefallen mit dem Ägyptertum geliebkugelt und in der
Namensführung ihre Abstammung möglichst versteckt, ist, trotzdem nicht.
richtig. Die Priester wulsten eben nicht mehr als den einen Namen und
vielleicht hatten dieso Sekretäre manchmal nur einen — weil sie eigent-
lich Ägypter sind. Cabinetssekretäre für geistliche Sachen scheinen sie zu
sein, vielleicht auch noch für andere Angelegenheiten. Ihr Amt ist arst in
‚Euergetes’ II Regierung nachzuweisen, und besteht wohl erst seit 130 v. Chr.
Ihr Binflufs war grofs, wenn auch ihr Amt un sich nicht zu den ersten
gehört, genau wie heutzutage das des Cabinetssckretärs. Dafür zeugt ihr
Titel und das Bekanntsein ihres Namens bei den Priestern im Lande;
dafür spricht auch Strabos bekannte Stelle (XVII 12, 747), in der der
Aropnueroygägos unter den Zrydgıo: ägzovres aufgezählt wird. — Die
Petitionen der Priester mehren sich in den lotzten Jahren. Soweit ich
sche, fallen sie alle nach 130 v. Chr. Seit der Zeit wehte der günstige
Wind für die Ugyptische Priesterschaft von neuem am alesandrinischen
Hofe. Stark spürt man ihn im den jüngst bekanntgewordenen Ver-
fügungen des Euergetes II aus dem Jahre 119 (Tebtun. Pop). Alle For-
derungen fast und Klagen, die wir anderswo die Priester vorbringen schen,
sind in diesen Verfügungen behandelt, und Gebote an die Beamten und
Vrbote gegen Überschreitungen finden sich analog den priesterlichen Ein-
gaben. Der tnopvnwaroygeipos ist der Mittelsmann zwischen dem Herrscher
und der Priesterschaft, gewifs den Priestern zu Gefallen eingesotzt. — Neben
diesem mächtigen Man in Alexandrien giebt cs kleine Beamte dersclhen
Benennung aber ohne den Titel im Lande; einer ist gar Gropnuuroygdpos
al dmsoroloygdipos (P. Tebtun. 58, 33; 112, 87 aus den Jahren 112111;
P. Lond. 1, 8. 43, 127 aus dem Jahr 158/7). Die Parallele bietet 3 dior-
eis, der Finanzminister und der Finanzbeamte geringeren Grades, s. unten
No. 42.
39. Kalkstein aus Erment (Hormonthis gegenüber, von Theben) jetzt
in Gizeh, im Museum No. 9246. Hoch 0,96 m, breit 0,22 m; nur der
obere Rand ist erhalten. Mülne, JHSL. 1901 NXI'281; erwähnt von Rice,
Rev. arch. 1901 308. Mir liogt eine kleine Photographie dauk der Lebens“
Würdigkeit Milnes vor.
so
558 IL. Roferato und Besprechungen
ixtp Baoıklag Trohlsuulov zul BaofıAloong Kisordrpus
tig wel Tougailung [en]; yuveuzbs zlal üderpis Hear Deiozari-
00» zul Diradi Rpov "Eguet Hgaxkst' dal Kallındgov too
Kain \e{gov [cv Droriuov roiz oupyeviı nel orgermyoo zul]
5 vondezov| wall Üierdpzov & dvägan &
alkodg Aulacıs: ofen rl zomwar ran detva, Erd) Kai]
Ara ran Qnordno» rols aupyfevic: zul orguenpos].
xl voladgyns vod Haßvglrov zul zo[ö Ilegiönßas xal Inx-
denne) & 7 uncomohreng duonsrl]
[eleronv Zadods &avröv ueye-)
10
18.
Die Königsnamen sind trotz der grofsen Zerstörung sicher, und damit
die Abfassung der Weihung nach 80 v. Chr. festgelegt. Die untere Grenze
ist das Jahr 69 oder 57, jenachdem man sich einen Ausweg aus den ein-
ander widersprechenden Berichten der Litteratur und der Akten balınt-
Zuletzt ist diese Frage schr sachlich und klar behandelt von Bouchd-
Leclereq, Revue historique 1902, 8. 23% Ich halte das höhere Datum
auch nach Bouchös Ausführungen überhaupt für richtig, und im besonderen
für diese Inschrift, in der Kleopatra-Tryphaina neben ihrem Mann genannt
Wird. — Die Ergänzungen sind auf Grund des Ehrendekrets der "Priester
des Amonrasonther, der Ältesten und der andern alle in Theben’ gegeben
(Cl6r. 4717), das nach 44 v. Chr. verfafst ist; Sicherheit ist bei der grofsen
Zerstörung nicht zu erzielen. Die Verbesserung vondgzng statt Milnes 7
Aenägpng gab Ricei.
40. Kalksteinstele oben abgerundet. Hoch 0,38 m, breit 0,28 m.
Fundort (wohl Alexandrien) und Standort nicht angegeben. Botti Bull.
sociöt4 archöol. 1902 IV 96; von Wilamowitz-Moellendoril Sitz. Berl. Akad.
1902 XLIX 1096; erwähnt PMMeyer, Beträge zur alten Geschichte II 478.
öntp Busırlag Iroktuaiov | 800 vo Auovdsov za} zn | rien
«örod 9öv vlav DiA|adtipav Elsıdı deR weylorn | Nepegüs Baßın
To Zxooulsa|ro zdv lepdv rümov rois wuploıs D|eois weplorong. | L «0
zuyom x.
Das Datum ist der 31. Mai 52. Ob unter den Pol vior Bukddriger
alle vier beim Tode des Auletes im Mai 51 überlehenden Kinder (M.) oder
nur die Nachfolger an der Krone Kleopatra VII und Ptolemäus XIV (s.W.)
gemeint sind, steht dahin; mir ist das lotztero wahrscheinlicher. Eine Mit-
rogentschaft ist in den Worten der Weihung jedenfalls nicht enthalten; es
würde der Titel Baoıkeis nicht fehlen. Kleopatra VII, die ihren jngeren
Bruder und ihre Schwester morden liefs, hat von dem Namen der Ge-
schwisterliebonden später keinen Gebrauch gemacht und ihm den Titel der
Vaterliebenden vorgezogen.
Max L. Strack: Inschriften aus ptolemäischer Zeit. I. 559
Piolemaens XVI.
uschelkalk aus Alexandrien (Gabbary), jetzt im dortigen Museum.
m, breit 0,24 m. Bofti, Bull. socidt# archeol. 1902 IV 86; von
Wilamowitz, Sitz. Borl, Akad. 1902 XLIX 1094; PMMoyer, Beiträge zur
alten Geschichte II 479.
örte] Baofıäls/on)s ze Afacı |Allns dad. Ieellreios Aems)oı
“Arualos rw] | mgoaelurie] | Exöeı|- (Erous) 7E uelzeip -
Da Botti keine Bemerkungen über Erhaltung des Randes giebt, ist
unter Umständen eine ganz andero Erglnzung möglich. Bis auf woileres
ist sie auf seino Ergänzungen hin für richtig zu halten. — 2. 5 gicht,
v. W. "Akumos statt Wiömos; Z. A Eminoos ist von mir, v. W. nimmt
einen Beinamen an. — Auf Grund der Stellung von Baslisese nimmt v.W.
das Jahr 102/1 als Jahr der Weihung an, in dem die Königiamutter Kloo-
patra IIT voranstehen kann. Das ist unrichtig; fir das Jahr 102/1 mufs
ein Doppeldatum 16/13 stchen. Es kann sich — die Richtigkeit der Br-
gänzung vorausgesetzt — nur um Kleopatra VII und Piolemäus XVI Cao-
sarion handeln; das in Frage kommende Jahr ist das Jahr 37._ Das stimmt
mit dem, was wir bis jetzt wissen; vom Jahro 36 ab treten wieder Doppel-
daten auf. (Strack, Djmastio 212.)
Unbestimmt,
42. Kalksteinplatte, wahrscheinlich aus Koptos, jotzt in Cambridge im
Fitz-William Museum. Milne, JHSt. 1901 XXT 290,
"Arölkon Tiden | Agrdudı Doopögar |'Apräudı Edodleı | Anrot
Eörexvon |'Hguxkst Kukkıvlaoı | AmodAdnog droweneig.
Nach dor Schrift aus der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts v. Chr.
— Die Streitfrage, ob der diompeis schlechthin der Finanzminister ist,
oder ob mit demselben Wort der mächtige Chof der Finanzvorwaltung in
Alesandrien und die ihm unterstellten Finanzbeamten im Lande zugleich
gemeint sind, ist noch nicht erledigt (gl. PMMayer, Hoorwesen 54, Wilcken
Östraka 1.493, Grenfoll-Hunt, Tobtunis Pap. 8. 33, 27). Je mehr Inschriften
an verschiedenen Punkten sich Anden, dio den Avarenris nennen, desto wahr-
scheinlicher wird wohl die letztero (Wilckensche) Ansicht. Gleichfalls spricht
für sie der goringo Titel röv pilor, den ein Diockete am Ende dor Regierung
des Epiphanes, ein anderer um 148 v. Chr. trägt (Strack, Dynastie 74;
Gronfell-Hunt, Pap. Tehtun. 79,56). Und weiterhin läfst sich mit Grenfll-
Hunt (Pop. Tebtun. $. 34) dio Fülle der Funktionen und ihre gelegentliche
Goringwertigkeit zur Vorstärkung der Ansicht vorwenden. Schworlich läfst
sich alles auf einen Mann vereinen. — Einen Diooketen Apollonios keanen
wir mehrfach (vgl. PMMoyer, Heerwesen 54:9): 1. aus der zweiten Hälfte
des 3. Jahrhunderts (P. Potrie II 4, 3; 4, 4; 5, 13 u.a; Grenfell-Hunt P.
Tebtun. 8, 331 (aus dem Jahr 259), 2. aus der ersten Hälfte des 2. Jahr-
hunderts (185-181) (Strack, Dynastie 71, 75; der Vater heifst hier Thoon),
3. aus der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts (131) (Rovillout möl. 323).
Bei der ungeheueren Verbreitung des Namens Apollonios wird kein Anhänger
der Wilckenschen Ansicht einer Identifizierung das Wort reden.
560 U. Referate und Besprechungen
43. Blauer Marmor unbekannter Horkunft, jetzt in Gizch im Museum
No. 9230. Hoch 0,29 m; breit 0,95 m. Milne JHSt. 1901 XXI 285.
"Agräuudos | Hegyalns.
Vom Herausgeber ins 4. Jahrhundert gesetzt.
44. Schwarze Granitbasis, jetzt in Gizeh im Museum No. 9301. Nur
die rechte Seite ist erhalten; hoch 0,07 m, breit 0,18 m. Milne JHSt.
1901 XXT 286.
5 deive] "Aprewödcgov | [d rapljes suvepißen | "Hgaxan] 'Eopiv
üulömms,
Vom Herausgeber in die orste Hälfte des 2. Jahrhunderts gesetzt.
Wunderlich ist das Fehlen des Artikels vor ouvepfjßov; andere Ergänzungen
— etwa yuavesuugpjsas — machen die Sache nicht, besser.
45. Weifser Marmor aus Abukir, jetzt ebenda (?). Hoch 0,16 m,
breit 0,20 m. Botti, Bull. socitd archdol. 1902 IV 85.
Bagdußes Zupdaı'Ioı |"Hgaxäet ürdg | Mohdvdous | nel Bayqıddos.
“Buchstaben der ersten Ptolemäerzeit”.
46. Fragment aus Aloxandrien, wohl im dortigen Museum. Hoch
0,25 m, breit 0,27 m. Botti, Bull. sociötö archdol. 1902 IV 108.
öztg Baloıklos Hroksnalfov | zul BuoıalJoonz "Apawing.
Piolemäus II oder IV.
47. Vier Fragmente einer hauen Kalksteinplatte, zu verschiedener
Zeit: gofinden und jetzt in Thera aufbewahrt. Hiller von Gärtringen,
Hermes 1901 XXXVI 44 (nicht alle Stücke); derselbe in der Festschrift
für Hirschfeld $. 91 (nur besprochen)
Beot: | [Higvravlov] E106vrov Zoe car Povialı | zul rörduan,
Boviäg yröua® Zaudt | ....5 Didoorpdrov Prabmofs] dmoajze | Als
5 Und zod Auıkdas Ioifeujeiov [vav|ap)gos zul orgerayös räfs z6]-
vos [&uöv(?) | je [zolläiv ul neydiev dyadav a|tros] | yeydvna
[rois moAlfruıg xal Ev Be... |. ON. AI. „rolg waxgols wol
10 wg ]..... ATO.. „IONAAA ........ | OPEIAN, dv de
Ixjeroner BgA0s yurlunov ze | zluldon u Miov oandrov) oix
&leo]|s0v rerganosiov sel zorıßlolläs zoiv|uelvov rar Ausoran,
15 vülw re] datofr]eliäs | neo] zovran "Hgavorlovja Kijtodooolv |....
br... zul ühlog as Geoimaealo].. R a KA )
an vlunrdg Bl] 2.0... au werd ro. \nrog te |
Ündegevaafv ve na nejedtaber |... Ad auge cum
;TTÄBIA |. @geräg Oje ze efnot Is
Rs iyov Duerehet 65 zoüjs zollras...|...us ml 0@...|... zögıs
Hgworliove ..|...0008 &.....|... TA do =
wrng... 2.8 Hgafısrı ..
Die Lücken von Z. 22 ab umfassen jede ehra 20 Buchstaben.
Seymonr de Riceis Bulletin &pigraphique de 1’Egypte romaine II. 561
Zeit: Der Schrift nach etwa erste Hälfte des 3. Jahrhunderts; dazu
stimmt das Fehlen der Titel, das verbietet weit ins 2. Jahrhundert hinunter-
zugehen.
48. Woilse Marmorbasis aus Alexandrien (gefunden im Osten), jetzt
im Museum von Alexandrien, Saal 16 No. 28. Hoch 0,10 m, breit 0,13.
Botti, Bull. socidtd archdol. @-Alexandrie 1902 IV 95; derselbe catalogue
äu musto d’Alexandrie? 1901, 576,
Buolkıoouv Kaelondrguv | [riv &y BasıAkos] Mrorspaiov | [xal Ba-
SıAloang Kaleondrgus | (Deüv Edegyerv] Nouanınog .....
Die Ergänzungen sind vom Herausgeber. Als die gechrte Königin be-
zeichnet or Kleopatra IV, die or im Cataloguo du musdo d’Alexandrie? XVIIT
hinter Ptolemäus Alexander I nennt. Wer damit gemeint ist, weils ich
nicht; Kleopatra-Berenike jedenfalls nicht, denn die wird als Kloopatra V
von ihm bezeichnet. Auswahl haben wir hinreichend. Numenios ist. der
Name einer angesehenen alexandrinischen Familie, die wir durch mehrere
Generationen im 2. Jahrhundert verfolgen können (Polyb. 30, 11; Nerutsos
Yaneienno Alexandrio 98; Strack Dynastie 1030; Grenfell greok Pap. I 38);
mit ihm allein kommen wir auch nicht weiter. Am nächsten liegt. wohl
dio Bezichung auf Kleopotra II, für die dann Oeöv Qulounrögev eingesetzt
werden mufs, (Fortsetzung im nächsten Heft.)
Bonn, 1. April 1903. Max L. Strack.
Bulletin &pigraphique de VEgypte romaine IT.
Inseriptions greeques (1896—1902). Suite. Ci. p. 427.
97. Thöbes, Karnak (ronseignoment do M. Maspiro) [mus. Caire]
Pierre mutilde & droite.
H. Weil CRAclnsor. XXVIIT (1901) p. 201 (void par de Rieci sur
un ostampago do Maspöro).
*Erovg 7 Adrongektog[os Tirov Kuloagos?] | unvös ’Exelp #E... |
Niyeo Tavßegivov (I. Tenzgivov) ... | dvlönzev Banbfv rois dv dvei]l-
0005 Zmpavisı Belors dmaräsı] | Ömlp röv eoepyüg Noanuevan Hön?]
&v wnol B Aovengov {n Audivov?] | al od zegıdsızondvou zgövon]
Tod wörod Zrous Ov dAkn [dies] | ordälon) B due adden A zul [m 10
mößfes) m] | mal 8 Aööfes) ne au & möldles) m] | zul Anmov B' zul
wangef.....] | xl rgiarızov (1.rgusrzov?) zacı or{WAng] | zul wäanav
Yerknugolnaen] | sebıdgnr (. wehidtan) Bonldr) zB Braferr]|e.. 16
Tai conservö los aupplöments de M. Weil. L. 1 jai retitus mei mime avoo
hesitation Je nom de Titus. -— Dann müfste noch Ödeorasievod um Schlufs er-
gänzt werden, Der Raum scheint nur für Aöroxgirop[os Kalsugos] (= Augustus)
Seelihen W. 12 3 je Hal tous [ode dessen
98°. 5.1. [mus. Alox. 41] granit noir.
Milne Carnets mas.
562 I. Referate und Besprechungen
much uva @...|... &8 xowöv xgM . ‚vg4 yusgne
ee u ae el Ikkangen Kae af
mai).
Si yuraunm ost bien Iu, cost un exemplo unigue de Temploi dans Tantiquits
do cat arme nöenle. 2 zenndnen? W. 5 ke iz
99. Alexandrie, Ramleh [mus. Alex. 77] Porphyre.
Neroutsos RA., X (1887) p.209 (= L’ancienne Alerandrie p. 119);
Botti Nofice p. 158, n. 2508 Bis (indo Jonguet Spdeimen p. 6, n. 18);
Milne Fiehes mes. n. 146; Botti Oatal. p. 272, n. 77; P. Moyor, Hermes
XXXIH (1898) p. 268. Stein, Pauly-Wissowa III 2720.
IT, Jov Zußusrod | ’Eneipı # | in Kimvdlor Diguov |
Auuroordeov Exevogdoron.
Attribad ü tort ä l’Spoque d’Aurdlien. Of. Stein le, "Emerogburos = Correctoris.
100°. 5.1. [mus. Cairo 9297] Dalle de marbre.
Milne Carnefs mas. n. 75,
WUUITTO ... | [Mdpnos)? Aögyläıos Zaxgerinös Exirgo-
205... | öudorov ehv auvoniev odv ı derh...| dv ıO ol dad
Veueklov nareonetaoev ... |... 1A... AINIOY Eüruzloös Böolr-
Pools] -
101. Aloxandrie? [mus. Alex. 48] Fragment de marbre blanc
Botti Notice p. 143, n. 2485 ot Calal. p. 264, n. 48; Milno Fiches mis.
2. 162; Mommsen ©. 1. L. III, p. 2046, n. 12051 ot p. 2294, m. 14126
(estampage do Botti et copie de Schmidt).
Beo......1
«Ds ‚ül- PRINC
üuuent. x\ICAPI
DR) To
102. Sitsiis, Gebel-Silsileh. Grafütoh Yangle sud du spdos de Horein-heb.
Bayco Roeueil de travauz XX (1898) p. 112.
To aposxörnue | Mapıov (1. Mäpxov) Daßiov orge|[rö]ro[v zui]
6 mdv|cov a[ölrod [xJed Aula ..os xal"Hgavos | Z..eAspog zupk 19 |
3:9 "Anuön (se).
1.6 Niro [wel Kiisens?
103. Koptos [Manchoster, Owen’s colloge museum] Bloc de calcaire.
Potrie Koptas pl. XXVIIT, fig. 9 (of. Hogarth apud Potrio p. 38).
[31 mai] Hovor (1. Hedn) g "Agranlaıs dveöinher 19 | Bin dep
nsyisc(on)
1.3 Hogarth songe au Dieu des chröliena; no sagirait-i pas ici du Dieu des
Paralt dpoque romaine,
zu
104. Koptos [Londres Britich muscum 1043] Colonnetto en calcaire.
Hall Class. rev. NIT (1898) p. 281.
Seymour de Ricei: Bulletin epigraphique de Ygypte romaine I. 563
"Tode vd? dvllöne "Anoolvug | doprdde zogtv | zb vAupidı
rAd|vag rov origov | wörög äpv.
Un distique.
105. Koptos [Londres, University college] Potito colonne en calcaire
Petrie Koptos pl. XXVIIL, fig. 8 (cf. Hogarth apud Petrio p. 34).
Ma. copie.
@e[g weyliorn |"Ioıdı Örtp | eürlolas | mAolou Zapdjmudos 'Eg-
walftos] ...
"Eone|[voößıdos] Jouguet,
106. Koptos [Londres, University college
Potrie Koptos pl. XXVIIL, fg. 12.
Ma copie.
['Halov ueyev | [xei] gräozaisage | ... [AJovöoos | ... Texox] |
em.
107. Koptos Stile on calcaire.
Potrie Koptos pl. XXVIIT, fig. 10 (ef. Hogarth apud Petrio p. 35).
?Agıoriveisos Ardvfwov] | ddeRpds agov (1. &röv) ellxocı led
unwöy Zufwda] | ebwöger.
108. Koptos [Oxford, Ashmolean museum] Cuyo en pierre.
Potrio Koptos pl. XXVIII, fg. 13, p- 25.
Ma copie.
Tönos’Agıoriov | Earovp|veivov ir &lya)|9öL "Aporip |’Aplisrıos]
Zarovgvelo ....
109. Tentyra Denderah 1898 [mus. Edimbourg].
Petrie Dendereh (Faypt. Bzpl. Fund T. XVII) pl. XXV phototypie (ef
p- 38 ot p. 66).')
Ma copio do la phototypie.
Tervavod tod nal | Iegaxos Zv&dde zb Güne | zerren.
110%, Ahydos [mus. Cairo] Stile eintröo.
Jouguot Carnels mas. n. 8.
Gay ’4nohkovidov Aunoxohstens mgoordelns] | Toö dnet Icgod iron
elxosı unväv zeoade|on].
IL. Abydos [Mus. Alex. 387] Stölo eintröo, en calcaire.
BinstEg. VIIT (1897) p. 303, n. 31964; Botti BSAAler. T (1898)
p- 44, n. 18; Milne Cards mss. n. 121.
Odadsgıavös dBiwaefv L] | in.
1) Sur Ia mime planche est roproduie une ante ineription difeilo & ir.
Je erols Aichifker: Terwounros unreds | ormezodtiior Mioces |... Une
to inte mutilto-confent les venee do eing ligne de’ grec et
done colonne de Falmyrenien (dehmolcan museum, Onford)
564 I. Referate und Besprechungen
112°, Ptolemais ou Alexandrie. Copiö chez un marchand & Achmim par
Sayco (Leitre privdo du 26 diembre 1900). [Mus. Berlin]
Copies de Sayco et de Schubart.
Howeäst Kullıvlap | 5 zöhıg du& Alttov An|urrolov vlod Alaiov
(. Allav) | Zeguiovor (6Hr000s] opefov SMZOFNION (Sehubart
00 own).
Aieos Ineireios 8 Öfen cat aus nomm6 infra n. 17
113. Ptolemais Menchiyeh mus. Cairo 9275]. Autel, granit.
Milne Fiches mas. n. 459; *Catal, mus. Gizeh (1895) n. 301.
Ai "Hip Zorigı | Kiavbıos Tovkavög 6 (1. ixarövrugyos) | Ae-
‚Yeövos) 3 Kup(maizie).
114°, Copid chez un marchand 4 Achmim par Sayce (Leitro du 26 dd-
combre 1900) [Mus. Berlin].
Copies de Sayco ot de Schubart.
Geo» weyen "Boni | Teraulzuorofv] | Teios Tovrıos Zrovigofsl |
hey(eövos) B Tolaravis) Toyugäs | Topduevig eöglaplusrjong)] | äneümae.
Aus Gordianischer Zeit.
115. Panopolis, Achmim [Strasbourg, coll. Forrer].
Mommsen C. I. L. III, Suppl. p. 2297, n. 141461.
Dis Monibus | Vucfr) Cornils (si) Sa)turninus wii) | amis Y
5 mense | uno diebus XXVILLL | Le Aovxıog | Kopvijätog | Zaropvetäo(s) |
Ras Le ulines) P.
116. Antino® 1896. mus. Berlin] Tablette on calcaire.
©. Schmidt Aegyptiaca [Yestschrift G. Ebers Leipzig 1897 8°) pp. 99
—106.
Copie reruo sur une photographie communiqude par Mine,
Mähherros et zu) oledas Lug Erbvunov
Asnddugyov Egyan "Avrıwöore wgoardenv
Tovrau us daluov owerw (I. old) karıjpuyen
Aldıomtdos vis 80 duol Yurdazogor
s Xoochu ul Ev Gwolsww Fu wehdvregos
Olov Pokal zorodsw hAwrldes
Wogh OR Azunols ävdeoıw Bpvovo' dei
Eivoiev eine deamörov Gudpgovos
Wupig yag Z0DAhg würds dor deuregon
Mogpiv 16 nor ulluvuv cd nurdsrepen.
Olog wer’ "Ivdous HAde nawöhng deds
Bowols avıjoov aiva pi Bapßdgav
Towoörog Aw mügoıdev HAuouuevos“
Nov ebre rüußoı adv?” ünonpirus io
’ Buudv ze wong © M us zb molv durizer
‚Aoızbv d} mevrav obvon” Zoel yor uövov
"Exıruygdvoree ydg us yındazoıo (1. yundanoız) Eine
Seymour do Rieci: Bulletin öpigraphique de ’Egypte romaine I. 565
Häveov zugdvsa zo Agorotaw Hödan.
Tovrov 8° duoßiv dsoxden doin Beds
Blov ce waxpelv (1. naxgıv) oluov eüxAsudv & önoo. 2»
117°. Tönis Tehnch (Berlin, mus.) Stile trilinguo (hidroglyphigque,
A6motique, groc) (ancienne collootion Anastasi).
Letronne Fiches mes. (copie de Wilkinson); Lenormant Catal, dune
coll. dantig. gyptiennes (Paris 1857 8°) p. 16 n. 103 dkerit seulement;
'T. Döviria, Estampago au Louvre E. 6167 F. 23.
Ma copie dlun ostampago ot @une phofographie communiqude par Milne,
Mods zöv | wügKo)v Zegalzıv Exnänls?] | Taxzo Eindogov (ee).
118. Karanis Kom-Oushim.. Base d’un lion en pierre.
Hogarth ot Grenfell Report 1. c.; Hogarth apud Grenfell ot Hunt Fayüm
toins p. 34.
"Arolidwuos ovr(oAöpos) | dviünee dr dyad(g).
Cost le möme homme que celui qui a dler6 Yinser. m. 73 (c. 190)
119. Karanis Kom-Oushim. Etiquette do momie en bois.
Hogarth apud Gronfell et Hunt Fayüm lowns n. 41.
"Am6dos Tip|braggov (l. 29) <e)ls | Kagaviö« 10|5 "Aparwolyron.
120°. Tel-Baroudich [le Caire, collection Tigrane-Pachs].
Copie de T. Reinach.
L(uei) Lartens | Luei Pullea | ave | Aoueı Adprog | Aovxer
Horhla zeige.
121%. Köm-d-Gisch, pres de Kafr-cl-Dowar ontro Damanhour ot
Alesandrie [mus. Caire?] Plaquo de marbro brisde & gauche.
Jouguot Carnels ms. n. 54 daprös un ostampago do Daressy.
[ Arjvslon "Avcovloı don
{ Kula]ugos ümelevdtgov Kongriovos
[orgarny&ı vönol» Mevslatrov mAnalov too
[Arrovzedens Ülegbv ’Aggodlov nd Egyuociou.
üb zov Eumgoodev zodvav were: s
Idee ris ueloas, Bovaduevos BL zposerlauu
loan de zul Ejuromölıov Er eöcpysalaı zoo
Jenönvar xal zodro elvm ürets.
122. Pris @Aloxandrio [Manchester, Ower’s college museum] Dallo
carrdo on ealcaire
Griffith Proc. so. bibl, arch. XVIIT (1896) p. 54 gravure (unde do
Ricei CRAclnser. 1900, p. 81); Grifith Detire privde du 26 mars 1901;
Mommsen C. I. L. III, Suppl. p. 2301, n. 14148!; Botti BSAAler. IV
(1902) p. 52;
A Chaereu m(ülie) XII.
566 IL. Referate und Besprechungen
"And Kuugdov u. ıß | nergı "Eguod zökclas) | p. ıP.
CE. sur In ville de Chaere Offord Proc. so. DI. arch. KVIIT (1606) p. 108
ei XIX 8er) p- 300.
123. Alexandrie [mus. Alox.] Baso de statue en marbre, trouvdo dans.
un it du lac Mardotis
Botti Calal. p. 516, n. 2, Pan d’Alezandrie p. 184, BSAAlex. IV
(1902) p. 77.
9eg weylamn | Eiodı Zxrlso] (1. Ernadp) | eökduevos | adv ri
goveuzi || zel rois zervonls] | dveönne Er üya[dO | Adoxopos Ile'rnao
ahıpöng.
iante dm(adouulsg) afeig)
124. Alxandeio [mus. Alex.)
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 90, n. 49.
[dd "Hilo(ı) @sölı) Meydkolı) | Zugdeıdı xul sfois avonins
Brote | 70. Jregiane Tölv ... |... Plmovialı) ..
125. Alesandrio prös de la porte de Bab-Sidra 1894. Trongon de
eolonne.
Botti Plan d@’Alezandrie p. 85.
GG Tuwagelp |AyadS dulnonı | xl avvndos Deoig.
126. Aloxandrie [mus. Alox.; dans Io jardin] Base do statuc, calcaire
Botti BSAAlex. T (1898) p. 65; Milno Carneis Mss. n. 216; Botti
Catal. p. 536, n. 1
Mnoviev» Abrov | Buyardga Tegrlav | vd Neneaion.
1.8 Linser, ClGr. 4083 est aussi une didienco A Nemesis. Of. encore
Appianus Bell. civil. 11, 90: Neulanas vinevos... Bouzb med vis öktos.
127. Alexandrie [mus. Alex] Baso de statue on marbre hilingue ot
opisthographo; Tinser. latino est Ia plus röcente des deux. Elle a &i8 puhlide
par Mommsen Eph. ep. II, p- 468, n. 1028, ot CIL. III, p. 1202, n. 6584
01 p. 2046, n. 12049; Botti Notice mus. Alez. p. 158, n. 2499 (ct. p. 161
et p. 59, n. 2562). Liinser. groeque so troure dans Botti Fouilles dla
colonne Theodosienne p. 131; Mommsen CIL. HIT, p. 2219, n. 13571 diapris
uno copio de Bottis Milne Fiches mss. n. 147; Botti Catal. p. 537, n. 3
(qni donne los deux inser).
Alkıov Anurjeguov | dv Örroge: | of guAdaopoı | [PA]Jgovion "Iegaxos |
[ro1o ovaotrov dvadevros | [rdv Örödanen]pv zei zarign.
128. Alexandrie, Kom-ol-Dik [mus. Alex. 4] Baso hrisdo en hasalte.
Botti Rivista Egieiana V (1893) p. 247, n. 22 et VI (1894) p. 387
et Notice p. 147, n. 2493 (inde Jouguet Speeimen p. 6, n. 17); Milne
Carnets mes. n. 86; Botti Cala. p. 251, n. 4 döerite seuloment.
2uo].. gov Zeßeforöv ...]...] Ti. "Artkenögos Kiaväll 11
[rvluvustaggos-
Saymeur de Ricei: Bulletin &pigraphique de Y'Egypte romaine I. 567
129. Alexandrie. Piödestal on marbro blanc.
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 97.
[TIB(Eeov) Kalaödıov) | [?A]eıxatov zdv »[al |’TJouAsavdv | [ev
Aauagöjearo[v. .
180. Aloxandrie (2) [mus. Caire 9293] Dalle de marbre.
Jouguet Fiches mss.; Milne Carneis mss. n. 26; Milne JHS. XXI (1901)
p- 283 facsimile.
Ma copio @’une photographio de Milne.
Eörugös zal ix’ üyad6ı Mägxo: Adgnkloı Mixzdkon zör zul
Geoplimı | Evdpgar yunvaoıdogoı zul yavodden[e) dxb zig lepäg Bv-
neh | zal Evaruis ovsddor Ymplopan teriumueva gilorlus |
@Algorrı, vlöı Mägxov Abgnklov Geopilov od zul "Appodwole |
yuuvasıapyisuvros xul dyavoderfouvrog, dupurgıdß Mägxov Abgnalov 5
Teguxos ro | xl Eödaluovos yunvuaıngyjouveos zul dyovonsrjaurros |
Gmdrron derd ig lsgas Dunehuxig nal Evang ounödon | mgoydvalr ye)-
yermesueneirer Ka terunuevan | [Elrous agrou Paperbd
[26 mare. Sace.
131. Alexandrio 1897 [mus. Alex.] Fragment de marbre.
Botti BSAAlex. I (1898) p. 47, n. 32; Milue Carnets mass. n. 184.
... | [röv wu]elofv Zeßasröv] ... | [dö]eApod Zugaaflavos üggıe-
eos rov xuglav] | Zeßuoröv al ürolganduov] .., | roüs yoweis
=00 ... | dezueglug zav »[vpiov Zeßasrav]...|.. Epos tabs...
1.6 [dugor]ioons.
132. Aloxandrie Dfissala 1892 (mus. Alex. 12] Fragment de marbre.
Botti Notice p. 59 eb 162, n. 25624 ot Calal. p. 255, n. 19 dberit,
sculement; Botti Rivista Egieiana VI (1894) p- 387; Milno Fiches mas.
m. 148.
‚lerdeenen bmoumueroypdgov zul .
neyan | yunvualaggon 3 wölıs).
188. Alexandrie, Sidi-Gabir. Fragment.
Botti BSAAlex. IV (1902) p. 108, n. 95.
Oba(tgıov) Dädoviov | orgerusenu Acylcövos) x Anıloruguavi) |
otızevöto L Erw | [x5?] Acovida woprovie ... | yavogıov diox.
zuge.
1. 2 Botti donne AEF/SC/AHP/
doyzgeaßeuen zr
134. Alerandrio 1897 [mus. Alex. 390] Fragment de marbre.
Botti BSAAlex. I (1898) p- 45, n. 23; Milne Carnels mss. n. 115.
.. ao mpbs TB 4... | Odärtov |... mov dr} wigovn ...|
dladvrov wm... |... ovras bad Auovvalon FOR .
135. Alexandrie. Entre Fort Salch ct Mafrousa; peint en noir dans
un tombeau, sur une plaque de loeulus.
568 U. Referate und Besprechungen
Botti BSAAler. IT (1899) p. 55.
’Ioväla Throkeueı (sie) | sort.
136. Alexandrie Gabbari. Peint en rouge sur le mur un tombeau.
Thiersch BSAAlex. IIT (1900) p. 19; Botti ibid. p- 38.
Taiov Toyklov Erıushods | Magyagı xugia eupügı L xD unlwar)
| Husgav 18".
Les autren ineriptions du torıbeat sont sans importanee
137. Alexandrie. Siouf, 1893 [mus. Alex. 97a] Stölo.
Botti Rivista Fieiana VI (1894) p. 483; Botti BSAAler. T (1898)
p. 47, n. 34; Milne Carnets mss. n. 109; Botti Ramleh als Winteraufenthalt
(Leipzig 1900 4°) p. 126.
Tıßtqiog Kiai|dıos Eümpelzig dxekeu|degos Kiav|dlov IIoarov-
ulov) | P draw u | eügpsgen.
138. Alesandrie Mafrowa 1896. Peint sur le mur diun hypogde
Botti BSAAler. II (1899) p. 41.
AILB Zegaxidg | Dapla | Teov | [Anunrgiov «..
139. Alexandrie? [Paris coll. Blanchet.]
Mommsen C. I. L. II, Suppl. p. 2328”, n. 14378,
Ma copie dun estampage de M. Blanchet.
[6(aio)] Julio Theuda | Tuiov Iovati[ov] @evdz |... 400g.
140. Alexandrie [mus. Alex.)
Mommsen C.1.L. III, Suppl. p. 2296, n. 14144 (copie da €. Schmidt);
Botti Catal. p. 263, n. 40.
Tersis | Tegyıs.
141}. Alexandrie prös de Ramlch (1897) [mus. Alex. dans 1e jardin],
Baso do statuo cn marbre.
Botti BSAAlex. I (1898) p- AR, n. 36 (ef. p. 64) ot IV (1902) p. 42;
Arvanitakis BSAAlex. II (1899) p. 11; Botti Bessarione VII (1900) p. 279,
n. 16; Milno Carnels mes. n. 217; Botli Ramdeh (Leipzig 1900, 4°) p- 120;
Botti Catal. p. 540, n. 11 dderit. seulement.
El ubv ükfevros |"AAskdnögov ylpas Eprov |
Magrvpin zordunıo | röv dendönge wopisus
"Priölas iva wies | [djrinova Ypögrov üylouev].
Sur lo eöt4 droit de la pierre grafite confiquo ot grallte grec:
+ | edwuzle] | P-Auno)oia [zeig].
142. Alexandrie [mus. Gisch 9267] Autel & quatro fases avec bas-
reliefs mythologiques. Selon Milne, de In fin du I" sitele de notre dr,
mais poubötre plus rdeont.
Jouguet Carnets mss. n. 71; Bouriant Copie ms. dans les papiers de
Seymour de Ricci: Bulletin epigraphigque de TEgypte romnine II. 569
Jouguet; Milne JHS. XXI (1901) p. 286 photogravures; Wileken Archio I
(1902) p. 95 citde senlement,
Face I. ["4ges, "Apes BgoroAoıpl] u aupöise | »(e)eizelaumlanjee
b. Elul av EE lepüg orgerıng | Brkoısıw dompds
Kuiaagos | dv nokduoıg 8’ "4geos De|gdzov
Hoila 8 dv zioe|ßeelo)oı deov Eoyoıs nenspna[e] |
Zöparı zul Siuo yigaofs o0]|x dAtyov
Obvex dxamjf]|oavees da’ eürdstoo [Bioro)
[Noölo ze anopposuufv |’ darol Zuexkdisev
Face II a. Kloldı | Molalöclov | ylasıoizle | zUIebiohlaitiri«
b. Toeis ydo ze Kodvov Ev | ulv ddeApeol oüg rixe|ro Pla
Zeig näyis robru|rog 8 "Aldng, dvigonsw d|vdsseı
Torzda 82 aiv|[r]e öfduoreu Exuoros | [8°] Aunoge zung
°H ou | [öyliov Bagov zoiehw | [Ei] vauduer ah
Has |[3ouev]ov ’Aldns 8° Eia|Ize Lipo] Negls]evre
Face II a. Zi | male | uenaice | [ellioegls aid: vutas]
b. Eis Kataug utyas @brongelrap els Koigavos Zora
EIS | Buıkeds 8 Zans Kodvov | zus dyxulonijeng |
Ziwa wiyav Koovidns pl|tuyov üpyusdg[euvon] |
T- ne 200 ggov RE
T-lave qua.
Face IV a. dötruit
b. "Aygios lorıdaı sur’ Eros | Ölg Bfuov ämavee
Ha|vos Öpsosınöuoro zur el|Adaımas Dolßoro
"röge | du’ üpgovrag nuklov | sure Zvog Euuscov
[To6. © &]0vous legiag Zo|[0e] zo@v re aundo you;
Ei; öxuröv Öig zun|[rs uö]s Auxdßavros | [dpa].
v1 — Dinde V, 81 et Y, 456; v.7 = Odysade IX, 528; ww. 8-12 — Dinde
XV, AbTacag.; v. 18° Minde IT, 412; ww. 14-18 — Hide II, 206-206; v. 19
rag vera yean Wilken un nam propme
os ve.8--12 Sgurent ause dans Finseription publi
Supra p.96 par Schubart.
143. ©. 1. [mus. Alex] Autel on marbre.
Botti Catal. p. 241.
Gcots Ralgarı dvilönner | Er dya| dar
144. s.1. [mus. Alex] Tablette en bis.
Botti Catal. p. 497, n. 272.
Meydig Eomvoxulp zul ’Aunonı | wergöıs Deots Zr dyudß,
Wassoeiation d'un dieu du Fayoum ot d’un dien thebain est suspeete,
145. 9.1. [mus. Alex. 1],
Botti Notice p. 168, n. 3504 ot Catal, p. 250, n. 1 döcrit seulement;
Jouguet Carnels mas. n. 79; Milne Carnels mat. n. B4.
570 I. Referate und Besprechungen
Hocras | Hiergmos | Kengozmiov | üsru Zurcav | zgdkas | Tocıro-
yevoos | lpvodun | E6avov.
Un distique. Für die Bezichungen zwischen Sais und Athen vgl. Wiede-
mann, Herodole I. Buch 8.259. W kn
146. s.1. [mus. Alex. 68] Tablette de basalte noir.
Mommsen IL. III 12058 p. 2047 dapris un ostampage de Bottiz
Milne Fiches mas. n. 738.
Kuintus) Tueretius Q(uinti) f(iius) Pup(inia) | signifer | annor(um)
XXXVIT Idie) s(itus es). | Kovlvras | Aovapıjrıos | Kolvrev vioo (sie;
1. vis) | onunapöpos | Zröw A$ | Evdcide wCe)teun.
1a forme onunagögos se retronre presgu! identigue dans linseription CIGr
Anste (TI p-Aahele eruiagänes. CE entere une Ier. piolematge DICH. XX
(4896) p. 177: enue( ) ot BGU. 600, 1. 11: ennsepöges; Katienne Thesaurus (Dido)
8. Znpsiogdoos
1474. ©.1. [mus. Gizch 9282] Dallo de calcaire.
Jouguet Carnets ms. n. 14; Milne Carnets mss. n. 11 (ex his de Ricei
RA. XLI, 1902, p. 145 facsimile). Cagnat et Besnier RA. NLI (1902)
p- 454, n. 220.
‚Zuvodöelg th zul] | 'Houxa& unlzgös Za(?)]Ins plvos Bol... . da]io
5 rüls] Avroz|nvor] | xölzos yevolucom yo] "Häiov opogdı ..... |
Tüv diaxeyuvav [dv Milivpı amd Asyıövog [xdure]|ng Maxedonxig
10 Av ri) | Mengıröv aöheı.....|s dxodedorvig naiöls] | Avsancım eis
orjunp | ob Eweuxev (1. Evenen) zul neäns eüllopr]|ous« zo Exoinser
15 uäyev?] | zedvov did zon(?) toüro &..vu.|is uwmaxönevos rar
Mol | Hd0v za} zig oredreens wal Ki)oroppig rig zpds Zul warı
20 zp6vovs dverleia riv orfänu ulm) Kol“ un Auzod Zyvodäge | 0
Kols yäg dddveros &y xögup | ro(drg) xupla won.
1,8 Feuttre ödfregiv] (lemont-Gammean) st, PO us 18.
Not. Dign. Or. 28. 14: Iegio quinta macedonica Memf; BGU. #0, L 1; pap. Ge
30,70 IH Sillicht ur” Ao]? 1.16 vieleicht Einvetst LI are
148%. s.1. [Paris, musde Guimet] Stäle, calcaire; deux serpents A täte
humaine.
Ma copie.
"Ayıhles"Hoaxkeldov dvä|Onnev’HRip Meydip Zagdrıdı | Ex äyadär
149°. s. 1. [Londres, British museum n. 603] Tablette reetangulaire.
Milne Carneis mss. G. Hirschfeld Notes mss.
"AvevedOn h aögra | Ex Havkanıov zod nelyuloxg(exeoreron) xö-
ulelros */ 19207] | gaagıt aorovavg . pdouxds Daögı . . Ivöluxriovo:).
1.8 lire w(l) cozor(nenrot) Wilcke.
150% s.1. [Berlin mus] Tablette de gris.
Copie de Schubart
Gihavelwos | 6 xal "Aupi|vıos Zorgasen | dia Aroanögov | zargds
ix zoo Iörlov.
Otto Grndenwitz: Rechtahisorische Papyrumtudien von Dr. Leopold Wenger 571
151. Tyr (Syri
Hiron de Villefosse Bull, des Antiquaires de France 1901, pp. 228 ct
322; de Ricei Proc. Soe. Bibl. Arch. XXIV (1902) p. 65; Cngnat et Basnier,
RA. XLI (1902) p. 345, n. 50; ma copie diun estampage de Häron de
Villefosse:
Nlcaı) Dovglaı | Odsragelvan | indgyuı Apözro[u] | ixderue
agcıraplov | Doprouvarös Zeßuo[rod] | üxeä(evDegos), keeraßäcpuo[s] |,
Exirgoxog | mg0008av "Ahekavdgleias],
Paris, Seymour de Ricei.
Rochtshistorische Papyrusstudien von Dr. Leopold Wenger, Privatdozenten
an der Universität Graz.
Berechtigte Anerkennung hat dieses Buch in dem seit seinem Er-
scheinen (Ende 1901) vorlsssenen Jahre bereits gefunden. Der Verfasser
Versteht, es, nicht nur den Sinn der von ihm behandelten Papyrusurkanden
scharf zu erfassen, sondern auch der durchleuchteten Urkunde ihren Stand-
ort im System der griechisch-rümischen Rochtsgeschichte anzuweisen. Die
Polemik ist bei aller ritterlichen Bescheidenheit schneidig und glücklich. —
Die beiden ersten Studien betroffen den Prozefagang, und zwar beide
die Gestellung zum Prozofs, dio dritte handelt von Gerichtsverfassung und
Verwaltungsbierarchie.
Die Methode in den beiden ersten Studien ist die der Hogemonio einer
Urkunde: an dieser wird das Wesen eines Stückes des Prozefsgangen im
römischen Ägypten aufgewiesen, mit dem stadtrömischen gleicher oder früherer
Zeit verglichen und dann manche vorwandte Urkunde adminiculierend bei-
gezogen. — Dio dritte Studio sammelt das Material über die Thätigkeit
der höheren und niedern Ämter, und sucht ein vorläufiges Bild zu gewinnen. *
1
Die erste Studie ist dem Gestellungsbürgen gewidmet: Im altrömischen
Prozefs war dio Ladung Sache des Klägers, der Beklagte mulste folgen oder
einen Bürgen fürs Erscheinen stellen (in jus vocati ut eant aut vindicem?)
dent war die Rubrik von des Prätors Edikt). Wie sich rechtstechnisch die,
Haftung des gegebenen Bürgen stellte, ob er dem Kläger oder der Obrig-
keit zu stellen war, das sind Fragen, übor welche römische Quellen nur
spärlich Miefsen und über dio daher die namhaftesten Rochtsforscher nicht,
nur unter einander divergieren, sondern auch in ihren Annahmen schwanken.?)
Verfasser bringt man B.U. 581, aus dem Jahre 133 p- Chr, in über-
neugender Weise mit dem vindex in Verbindung; er berieht dio eidliche
Bürgschaft, die C. Longinus Priscus (missus ab exereitu, und gegenwärtig
yeoögos in Kagevls) für einen gewissen Sokrates, Sohn des 0. Valorius
Chneremonianus, übernimmt: woväg sal Aupevilas, dv nal ragaariguı, öndre
1) Lenel, Ediet. $. 55 Rubr. Digestorum 2,6,
9) Vgl. was Verfasser 8. 3f. vorbringt
Arche £. Papprusforchung II ”
572 I. Referate und Besprechungen
Aliv irlemeägun: dev O8 un maguofrh Yb 5 airö] Lyßißdon vi agds abriv
drıfrfroöneve # Zvogofe] eh rö öfolem nicht, wie Mitteis und später
Mommsen‘), darauf, dafı Sokrates unter Anklage gestellt sei, sondern auf
eine Privatklage, wobei der Bürge dafür zu sorgen habe, dafs der Verklagte,
Sokrates, dem Gegner — etwa als Schuldner dem Gläubiger — zum Termin
sich stelle, sonst wolle der Bürge selber für die gegen den Geklagten zu
machenden Ansprüche einstehen ($.14).*) Um dieso Ansicht zu begrün-
den, weist Verfasser zunächst darauf hin, dafs ein vikariierendes Eintreten
für den Geklagten dem Civilprozefs ebonso konform wie dem Strafprozefs
fremd ist; er zeigt sodann, dafs das brüchige Material, das die Rechtsbücher
über den vindex, den Gestellungsbürgen der Römer, bieten, schr wohl sich
mit der Rechtslage unseres Papyrus vereinen läfst; or verteidigt in diesem
Punkte Lenels frühere Auffassung, wonach der vindex vor dem Prätor und
später vor dessen Bureau sich verpflichtete, gegen Lenels jetzige und Nabers
noch weiter gehende Meinung, dafs der vindex im Wege der Stipulation
versprochen habe. Man kann sich diesen Gegensatz modernrechtlich also
klarmachen: Die Ladung ist bei uns zwar formell insoweit Privatsache, als
dio Klageschrift damit schliefst: Ich lade den Beklagten zu dem .... Termin
und werde beantragen ...... Aber die Zustellung erfolgt durch das Gericht
und wenn der Beklagte sich garnicht Aufsert, so wird er im Versiumnis
vorfahren verurteilt. — In Rom mufste er unzweifelhaft, vom Gegner direkt
geladen, kommen oder den vindex stellen; sonst war er indefensus und cs
wurde sein Vermögen ihm gesperrt; aber dor Prozefs kam nicht vom Flecke,
das ist sicher. _Fraglich ist, ob der Gestellungsbürge, der vindon, sich „dem
Kläger gegenüber“ und also durch Frage und Antwort, oder „der Behörde
gegenüber“ verpflichtete.) Ist es richtig, dafs der vindex sich im Burcan
des Gerichtsherrn verpflichtete, so kann der Eid auf dem Papprus schr
wohl ein dem vindox analoges Gebilde darstellen; verpflichtete jener sich
durch Stipulation, so fehlt die Analogie. Und weiter: ist die Analogie
vorhanden, so ist die Möglichkeit gegeben, dafs nicht eine zufällige Ähn-
lichkeit, sondern gemeines Recht des Römerreiches vorliegt.
Dafs nicht jeder Bürgschaftsschein eines Gestellungshürgen auf Civil-
prozofs, oder auch nur Prozofs überhaupt, hinausläuft, zeigt Verfasser (9. 45)),
und er giebt jetzt auch zu, dafs Wilcken einige der betreffenden Urkunden
mit Rocht aus der Zahl der eivilprozessualen ausgeschieden hat.) Ferner
zeigt P. Lond. II 220 (Wenger 8. 59), dafs auch die Ptolemterzeit den Ge-
stellungsbürgen kennt.
i, gegen sich hat. ch hatte
din dcn Pömischen Quellen gerade
3) Göttinger Gelchrte Anzeigen, 1903, 8. 628. ’
6) Wilcken, Deutsche Litteraturzeitung 1902, 8.1142. Es handelt sich bei
Oo Gradenwitz; Rechtshistorische Papyrusstudien von Dr. Leopold Wenger 573
Eine methodisch wichtige Neuerung ist es, dafs Gestellungsbürgen im
Civilprozefs des römischen Ägypten vorkamen, und. eidliche Erklärungen
derselben dem Beamten gegenüber uns erhalten sind, dafs Verfasser dem
Grunde nachgeht, dor die Zusammensteller von Justinians Digesten voranlafst
‚ben mag, für antiquierte klassische Institute neuo Namen interpolierend
einzusetzen: er glaubt aus der degenerierten Stipulation?), die sich. beim
Vindexversprechen einschlich, es erklären zu wollen, dafs die Digesten statt
vindex gerade fideiussor iudieio sistendi causa datus sagen. Es mufste dann
die öegörnsis gelautet haben: mia weleing; mist schebo, und das ist
schon an sich nicht wahrscheinlich; übrigons glaube ich immer noch?), dafs
die Stipulation überhaupt in dem Enegwrnßeis Öpolöynoe nicht, dogeneriert
fortlebte, sondern verallgemeinert wurde zu dem Begriff: zu der Urkunde
stehen zu wollen.
Die zweite Studie “Vadimonium in den Papyri? behandelt das Vadi-
monium, und zwar das „Dilationsvadimonium“: kam die orste Tagfahrt
vor dem Prätor nicht in dor Weiso zu Paßs, dafs am Schlufs derselben dio
Parteicn ihren Iudex zur Entscheidung des klargelogten Streites bekommen
konnten, so mufste eine neuo Tagfahrt vor dem Magistrat angesetzt werden.
Zu dieser wurden die Parteien nicht von Amtswogen geladen, sondern der
Kläger, der natürlich an der Fortsetzung des Rechtshandels das vorwiegendo
Interesse hatte, liefs sich vom Beklagten im Wage der Stipulation das Br-
scheinen zum neuen Termine (verto dic) versprochen, und zwar gewöhnlich
unter Fostsetzung einer Konventionalstrafe für den Fall des Ausbleibens.
Dieso Stipulation hiofs vadimonium. Das vadimonium konnte mit oder
ohne Bürgen vor sich gehen, es konnte auch inre iurando firi oder: rac
poratoribus suppositis, id est ut qui non steterit, is profinus a rorupera-
toribus in summam vadimonii condemnetur (Gaius IV 185).
Schon dio richtigo Verteilung der Papyri auf Vindex und Vadimonium
ist ein erhebliches Verdienst: Wenger führt mun ($. 65) einen Papyrus Oxy.
11 260 vom Jahre 59 vor, der zwei Urkunden enthält, in deren jeder eine
Partei der andern den Kaisereid dahin schwört [el uf» xurd ze ouapardivee
Zuoi ad Avcpdvıı Hganücog] d& Hs Zromsinede mgds davrodg Im 100
Srguenyoö Tißrolov Kiaudlov Auavlau dounuruoräscns Tsasduu Zugann, 15
Zagarlovos dgydınaorod Biwarı du’ Akskuvögslaz Zug Tpimddos Tod dve-
röros unwös Erelp nal mgooxugregiou uirge ob & Yapev mpbs davrobs
Zyßıßwoög. Diesen Papyrus erklärt Wenger als vadimonium.
Die eidliche Erklärung ist gerichtet an das Bureau eben des Strategen,
vor dem die ävmerdsruo stattgefunden, und bezieht sich auf voran:
jgegangene Vereinbarungen zwischen den Parteien; zum Inhalt hat sie die
Gestellung in Alexandrien vor dom Frzrichter) Troflend weist Verfasser
den ander, Urkunden um Bürgschaften behafıFrigebung yon Wechslaratanen,
1, Ab, oder auch um dio Verbürgung für den Frieden eines Gegners, ja sel
ie einfache Verpilichtung, die Fremden herbeizuscheuchen, kleidet
iner in das eidliche Gestellungwversprechen (B. U. 329).
25,388.
3) Val. meine San.
9 ZU esouegreion ae: 088 Ionen mp, herabg Gficd)
Verf. 8.86 behandelt, möchte ich noch die Analogie von BL: 028, 9 Anführen:
pracfnifis] tempofribus] intra que [ex pirorincis [ajd [ajgendjum venifzejnt ut-
Ei
574 U. Referate und Besprechungen
wuf den Doppelcharakter der Bigengestellung hin, die in diesem Falle vor-
liegt: gegenseitige Verpflichtung und dazu noch Eid vor der Kanzlei (9. 70).
Er bringt damit das römische vadimonium iureiurando factum in Verbindung,
welches nach seiner Darstellung aus stipulatio und Eid bestand. Da nun die
auf Papyrus überlieferten Gestellungsversprechen mit Eid allemal eine Tag-
fahrt vor einem andern Richter vor Augen haben, als vor dem das Versprechen
geleistet wird, so meint Wenger, dafs auch das vadimoniunı iurato factum
nur auf diesen Fall berechnet war, und im Fall einer Verlegung des Gerichts
als Ersatz für die andere Form des vadimonium diente, bei der sofort ein
Schiedsgericht niedergesetzt wurde, und eben für den Fall der Versiumnis
urteilen sollte: solches Schiedsgericht, sagt Wenger, konnte der Magistrat
ur für seine Residenz bestimmen, und darum war'es bei Ortswechsel un-
wöglich: zum Ersatz diente der Eid. Die Beobachtung für die Papyri ist
autreffend; was aber die recuperatores und das römische vadimonium be-
trifft, so stehen der an sich plausibeln Annahme zwei Bedenken entgegen:
1. die vier vadimonia sind berechnet für das Verfahren vor dem Stadt-
prätor, wenn auch ein vadimonium Roman faciendum in dem Titel über
die Munieipalmagistrate ebenfalls steht. Da war aber ein Wechsel im Ort
nicht wohl angängig; trotzdem spielt das vadimonium iureiurando factum
seine Rolle, indem eine Rubrik des prütorischen Edikts lautet: Qui satis-
dare cogantur vel iurato promittant vel suae promissioni committantur.
2. Die Klausel über die recuporatoros ist hiervon geirenut und hat, nach
Lonels einleuchtender Vermutung?), gewisse Prozefsarten als Anwendungs“
gebiet. Hierzu kommt, dafs nach Gais ex quibusdam causis vadimonis
(Pura, cum satisdatione) inreiurando, recuperationibus suppositis Aunt. Ex
sis aber bedeutet dem Gaius in diesem Teil seines Werkes „bei gewissen
Arten“ von Klagen, bei iudieia, z. B) 175. Et quidem calumniae iudicium
advorsus omnes actiones locum habet ... 177. Contrarium autom iudicium
6x vertis causis constituitur veluti si iniuriarım agatur ot si cum muliero
«0 nomine agatur quod ote. et si quis eo nomine agat quod etc. Sed ad-
versus iniuriarum quidem actionem ete. 179... ex quibus causis contrario
iudicio agi potest .... 180. Rostipulationis quoque poens ex certis causis
fieri solet.... 181... ..contrarium iudieium ex his causis locum non habere
palam ost
Wenn nun Lenel meint, daf rocuporatores gerade bei bestimmten
Klagearten (z. B. Deliktsansprüchen) gogeben werden, so ist dies wirklich
certis ex causis und daher plausibel; da Milt es schwer, bei den quibusdam
cansis ex quibus vadimonia iureiurando fiunt, auch an dieselben causae, wie
rg) ut ea ei je
Be see Alpe gran. Beet ui
VE
Senne
BL a ame mann um au ng
N
Bu Vgl. gerade beim vadimonium 186. Et si quidem indieati depensive age-
BEN ee
a EEE
Otto Gradenwitz: Rechtshistorische Papyrusstudien von Dr. Leopold Wenger 575
die quaedam ex quibus vadimonia reguperatoribus suppositis funt, nur mit
Abweichungen in der Prozefstechnik, zu denken. Vielmehr werden wohl auch
hier species actionum gemeint sein, unbeschadet der Thatsache, dafs in den
Fällen der evocatio domum der Landfremde nicht zur Bürgenstellung ver-
halten werden soll (D. 5, 1, 2, 6 Wenger 8. 74). Dieser letztere That
bestand gehört nicht zu den vom Richter geordneten Cebicten der vadimoni
(eaque singula diligenter praetoris odicto signifientur G. IV 185); er ist
erst durch die spätere Jurisprudenz zur Diskussion gestellt. — Somit: be-
wiesen, dafs nur bei Veränderung von Gerichtsort — oder Gerichtsstand ——
Gestellungseide in den Papyri überliofert sind, annehmbar, dafs sie in Ägypten
nur dann gofordert warden, minder glaublich, dafs das gleiche Kriterium
auch die vadimonia iureiurando facts von den recuperatoribus suppositis
facta_ schied.
In der Klausel (eF wie) zur za ouupuwmdivre dual nal vrpäve
"Hoasläros, 26 He dmomoduede mps kavrois dm. Tod orgumyod Tißeglou
Kinvölov "Aupavlov üvrnuordacus Tsasdeı Zugavi sicht Wenger mit Recht
einen Vertrag, der von dem Eide zu trennen, denn xuri 1% ouuparndlvre
ousdeı Zuge; schwört “Avrupkun 'Hoankäros wie Aveupduns Aupanlov.
Eine Stipulation möchte ich nicht annehmen; oupeveiv, consonare, über-
einstimmen, ist bis zu den Basiliken herab der Ausdruck für die einfachen pacta,
io Verträge (2. B. ovurspomubon zu bei den Kaufurkunden sowie inter
eus eonvenerunt in den Fidueiartafeln Bruns fontes® p. 292), und es liegt
kein Grund vor, hier cine Stipulation hineinzuinterpretieren; dringt dach
dio Froge- und Antwortformel erst im 3. Jahrhundert in dio griechischen
Urkunden ein?); auch müfste hier sponsio und restipulatio vorliegen, also
ein komplizierter Fall,
Wichtiger aber ist eino Schwierigkeit, auf dio der Verfasser hinweist:
das vadimonium fordert Kläger vom Beklagten; hier aber leisten es beide
Parteien. Wenger (8.85, 95) hilft rechtshistorisch, indem er prorogierten
Gerichtsstand anzunehmen vorschlägt; ich glaube, dafs eine papyrologische
Lösung näher liogt, welche von der Klausel && As Zromsiued« mgbs Zuv-
moüg .... Avmnurusrdeeos ausgeht. Diese Klausel ist den Papyri nicht
fremd: sie findet sich bei der Gemeinschaftstrennung BU. 480, 8 wie Lond.
I 188 und zwar in dor Form: d$ fig menoluras mgds &llous Atuugevon
eidonodvros Öuuploens dizıgfade.
Es ist dies Formel Bestandteil der Trennung einer Gemeinschaft, und
dieses Rochtsgeschäft bietet im Gegensatz zu allen griechischen Urkunden
nicht die Erklärung einer Partei an die andere, sondern wechselseitige Be-
kenntnisse, Öuokoyodan dAlfkoıg*); wie, bei dem iudiehum communi dividundo
der Römer, jeder der beiden Miteigner, die sich auseinandersetzen, Kläger-
und Beklagfenrolle hat, so ist hier jeder eben Aussteller und Dostinatär
zugleich, während x. B. beim Kauf lediglich der Verkäufer bekennt (dno-
hoyei). Ebenso haben in unserer Urkunde beide Parteien einander die
runardordoıg gemacht, während uns sonst wohl überliefert ist, Zurogveilos
Enoinoe mgds ud nurdoruw (B.U.378, 16). So wie die Kaufurkunde zur
Gemeinschaftstrennung, so verhält sich die einfache xerderanıs, welche Za-
1) Mitteis, Reicherecht und Volkarecht 8. 485. Wenger 8. 39/30.
®) Vgl meino Einführung in die Papyruskunde 8, 63/10
576 UL. Referate und Besprechungen
Togveikos ins Werk gesetzt hat, zu der hier vorliegenden dvunedsrasis.
Da möchte es näher liegen, die Wechselseitigkeit unserer ävınurdoraoig aus
dem Charakter des dem Prozesse zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses zu
erklüren, und hier das iudicum duplex zu dem negotium duplex von B. U.
449, 8 und London II p.188, 114. zu finden. In der That, wenn wir die
beiden Ammonii im Grenzstreit liegend denken, oder eine Erbschaft teilen lassen,
&0 wird der Betrieb des Prozesses jedem von beiden obliegen können, wie
ja auch jeder von beiden der Verurteilung ausgesetzt ist. Dann aber er
klört sieh die Zweiseitigkeit der dwexerdorasıc, und die heiderseitigen Ge-
stellungseide. Den Ausdruck drixerässaoig übersetzt Wenger mit „kontra-
diktorische Verhandlung“.') Oxyr. II, 281, 234. hat die aktive Form dio
AO owvrdfuu neraoehawu aürdv Iri ol. Kuraoefvuu rl rod orgermyoD, antreten
vor dom Strategen, Andet sich B. U. 613,14 und nach Wilekens neuer
Lesung vom 614,24 nal iyefe airobs un imen[egunas mods Fir Almödocın
üepın|io]Ocu dr hu Zooukon» uor meds abrobs zurdorası; man wird daher
die prägnanto Bedeutung von Hinkunft, Gestellung als gesichert anschen,
und unsere ürmmurdorung als den vor dem Strategen wahrgenommenen
Termin im iudicum duplex auffassen dürfen.?)
Der dritte Abschnitt “Zur Kompetenz. ügyplischer Garichtsbehörden in
der römischen Poriode” führt das Matorial an für die Kompetenz, welche
im römischen Ägypten den einzelnen Beamten zukam; ausgegangen wird
von dem Strategen, der ja in unsern Urkunden an unzähligen Stellen vor-
kommt. Wongers Ausführungen erweisen aufs neue die Thatsacho „einer
umfassenden Thktigkeit des Stratogen auf den Gebiete der iuris dietio con-
tentiosa und voluntaria sowohl, als auch auf verwaltungsrechtlichem Gebiete
und dem der Exokution“ 8. 143. In der That erscheint der Stratege als
diejenige Lokalbehörde, durch welche der Erlafs der höhern Instanz an die
Gaubewohner gelangt, sowie undrerseits diese sich mit ihrer Beschwerde zu-
nächst an ihn zu wenden pflogen. Nicht entschieden Ichnt W. es ab, diesen
Gauschulzen eigentlich jurisdiktionelle Bofugniseo nach Art der munieipalen
Duumvirn zuzusprechen. Aber de iure richten und verwalten nur die fremden Er-
öherer, die da kommen und gehen; die stehenbleibenden und zum Öchorchen
eingesetzten Strategen werden nur do facto ehenso Macht besessen haben,
im gewöhnlichen Laufo der Dinge Beschwerden zu erledigen, wie etwa aus
Gogols Erzählungen die Stellung der russischen Dorfschulzen sich beraus-
hebt?) Demnächst behandelt Wenger den Epistrategen (8. 142) und hier
1) ch hatte (inführung 8.44) unler den bereits rüher beglaubigten Be-
dentungen tn serzerane veönliuko cause" gewählt. Mar vergleiche ce,
de mvenione 18,10: Ömni en qune habet in # postam In ice ae Aucepi:
Hione alguam eontorermam, a Tat au namlie au generie au sehn on.
het ac Sy er urn, 0 in af ri, entire
eppellumue. sontintie erh Tina. eaukihe eshrarem ex depaiiene Intenkonr
el Fa made: „nem „ran fest mut le et“ ER Br
9) Trefhiche Hlnerkunget her &y0Jres "nd nina als Vehikel den Po-
seen Anden u Din, Aa 7 au
') Biman 2. 8.8 10,240 And Verf, 8.180 führen au, dat der Strntege
Vormünder Deteten konnte, Aber cine” ernfenion: Cerisktarkeit, I die der
Vorgesetzte nicht Iumaner singreien konate, würde mE» egen den Orandamg
SEE Vatrtmne ginn ine generelle Dlgaion yär cn da Adne
Sheandige Gerichtsbarkeit schein nr (gegen Erman 2. 8.8 2a8) ausgeschlouen
Otto Gradenwitz: Rechtehistorische Papyrusstudien von Dr. Leopold Wenger 577
wäre wohl zu wünschen gewosen, dafs der immense Unterschied zwischen
diesem römischen Beamten, der »gdrıoros genannt wird und den Prifakten
als eine Art Vikar eines Sprengels vertreten zu haben scheint, auf der
einen Seite, und dem landangehörigen Strategen andrerseits, in helleres Licht.
gerückt würde. Der Hpistratege ist nicht dar Oberstratege, sondern der
Strategenmeister, der gelegentlich mit den Stratogen der ihm unterstellten
Diözese gewaltig abführt (gl. B. U.15, IT. In Plolomäischer Zeit Freilich
gilt auch der Stratege etwas, und der Stratage kann zugleich Hpistratege.
sein) Die Römerzeit hat wohl die Namen übernommen, aber alle An-
gliederung der Titulaturen von dem Deds und Peod ufds angefangen bis zu
der Verwendung der herkömmlichen Bezeichnungen für die Unterbeamten
kann den Unterschied nicht aus der Welt schaffen, dafs der Ptolembische
‚König als Herr nur dieses Landes im Lande residiorte, der römische Kaiser als
Herr des römischen Reiches in seine Domäne Ägypten ein Korps von framd-
ländischen Beamten und Soldaten entsandte: zwischen dom Punkte der Hier-
archie, wo der römische Herr einsetzte, und dem, wo der einheimische Mann
Halt machte, liegt eine ungeheure Kluft. Mochte immerhin der Epistratege
lokal beschränkt sein, wie der Vikar des Präfekten in der diokletianisch-
konstantinischen Monarchie, und sachlich der Spezinlbelehnung durch den
Eparchen bedürfen wie der Mitrogent in Rom: Wo und wann er richtete
und verwaltete, übte er die Rechte als Herr, statt dafs der Stratege nur
die Entscheidung des Herrn zu vollstrecken, allenfalls zu ermessen hatte,
ob die Bedingung einer bedingten Entscheidung eingetreten
Ist der Bpistratog einmal mit der Vertretung vom Präfckten vertraut,
so kommandiert er dio Strategen, wie der Präfekt cs im allgemeinen thut.
Der Stratego bleibt immer ausführender und weiter zu delogieren unfühiger
Subalterner: dieser Gogensatz war mehr horauszuheben.
Aus den folgenden Abschnitten über den dgyämusrns (8. 149), den
wneunösens (8. 153) und den yeuv (8. 156) verdient hervorgehoben zu
werden die durch das Material bestätigte und einleuchtende Bemerkung,
dafs der Eparch wohl dio strafrechtlichen Sachen sich vorbehielt, während
er mit. den civilrochtlichen möglichst verschont zu worden wünschte. Im
allgemeinen gewinnen wir das Bild, dafs der Statthalter als rachter Vieo-
könig die Rochte des römischen Kalsers, des Nachfolgers der ptolemsischen
sol Baoıkeis, wahrnahm, dafs or alles in allem war und unter zu Hilfe-
nahme weniger ihm nachgeordneter römischer Landsleute die einheimische
Berölkerung durch das Modium ihrer Gauschulzen regierte. Jene obern
Beamten — darin ist Wenger beizustimmen — sind teils auf die Go-
richtebarkeit beschränkt (wie der dgyudwusrig und annähernd der duaue-
ööeng (8. 113)), dafür aber auch in dieser Begrenzung festern und vielleicht
eigenen Rechtes; der Hpistratege kann zum allgemeinen Stellvertreter wer-
den (8.115, 8.149), bleibt aber wohl immer zur Disposition des Eparchen.
Zum Schlusse des Referates über dieses verdienstvolle Werk eine all-
gemeinere Betrachtung: dem Bearbeiter des römischen Rachts öffneten die
Papyrusfundo eine Quelle anschaulicher Erkenntnis, wie sie sich niemand
hätte träumen lassen; wie nach der Beschwörung
3) Amheret 1136, 1: BorfOofe] ovsyerer nafı imorojeniyen neh srfelenyär
eis Onffelöjos
578 U. Raferate und Besprechungen
bear what thou borest
{he hearb and the form
and the aspoct thou worest
redeom from the worm
traten uns Gesotze, Verfligungen und Rechtsgeschäfte des römischen Ägypten
vor dio Seele, und Mitteis konnte die Wechselbezichung zwischen dem
römischen Reichsrecht und denı griechisch-ügyptischen Volksrecht an manchem
schönen Beispiel aufweisen. Jetzt aber ist wohl die Zeit gekommen, neben
dem Gegensatz von Reichsrecht und Volksrecht auch den von Zeitrecht und
Ortsrecht in den Vordergrund treten zu lassen, will sagen: nunmehr soll
mchr geforscht werden, ob da wo das. griechisch-ägyptische mit. dem rö-
mischen gleichzeitigen Rechte harmoniert, auch wirklich die Reichsgewalt diese
Übereinstimmung erst herbeigeführt hat. Wohl möglich, dafs oin rechtlicher
Gedanke, den wir in Rom und in Ägypten verkörpert finden, dem ganzen
Altertum oder wenigstens der Mitielmeorwolt allgemein war, und was in
Rom verordnet wurde, auch in Alexandrien selbständig sich entwickelt hatte.
Sehen wir ein prozefsrechtliches Institut auf unsern Papyri, das uns an die
römische Ordnung gemahnt, so mufs die Frage ergehen: war dieses Institut
in Ägypten, schon bovor dio Rümer kamen oder nicht? Im einzelnen Falle
kann sie nur gelöst werden, wenn ein glücklicher Zufall uns ptolemäische
Parallelurkunden erhalten hat, und erireulicher Weise mehren sich die
piolomäischen Texte gerade jetzt. Für die allgemeine Wahrscheinlichkeit
der Übertragung römischen Rechts nach Ägypten mufs man sich einen An-
tz machen, der allerdings Sacho der subjektiven Empfindung ist. Und
ich möchte annehmen, dafs der römische Kaiser, der die Senatoren von
seinem Ägypten ferahiclt, sich nicht beeilt haben wird, durch Einführung
reichsrechtlicher Grundsktze diese Domino dem Reiche zu assimilieron.
Sind dio Urkunden aus dem orsten Jahrhundert n. Chr., welche uns
Wengers Kunst troflich erläutert und mit dem römischen Bestande ver-
gleicht, in Ägypten auch denkbar hundert Jahre früher, wenn wir nur don
piolemhischen &eös Baoıkeis an Stelle des römischen Imperator Caesar
setzen? Ist der Gedanke der Gestellungsbürgschaft importiert oder
autochthon? Tragen allgemeine Wandungen, wie zur ti auupwnüdvee,
wirklich den römischen Stempel der Stipulation?
Dies sind die Erwägungen, welche der Herr Verfasser mehr im Vor-
wort als im Text berücksichtigt hat und deren allerdings hemmendem Ein-
lufs ich für dio Fortsetzung seines Werkes mehr Gewicht beigelegt zu
schen wünschte. Den Papyrologen aber möchte ich auch meinerseits das
Studium dos vorliogenden Bandes nochmals empfohlen haben.
Königsberg. Otto Gradenwitz.
Miscelle.
Bin Bostechungsversuch.
Die interessante Publikation von Edgar J. Goodspeed, Greek Papyri
from the Cairo Museum’), über die im nächsten Bande ausführlicher refe-
1) The university of Chienge, The decennial publications. Y. 1903
Urrich Wilcken: Miscolle 579
riert werden soll, bietet unter Nr. 5 folgenden Test aus Gebelön (I. Jahrh.
vor Chr‘): Mapi Hlereigios Budlvros nov dk vis ang omouBig bmigke an eis
Orkyavov zakrod (rikavra) alvre y(lvereu) 7\ €. Eüriger. Der unpublicierte
P. Cairo 10374 enthält nach Goodspeeds Mitteilung eine ganz ähnliche
Notiz von demselben Flereigıs, desgleichen, wie er richtig gechen hat,
P. Gronf. 141: mag& Iereiguos" dildevrd wo Ümdpkeı wol eis ordpavor zad-
00 rilavıc Ode mövee 7, u. EdrugeKre). Grenfell hob die Schwierigkeit,
die in Auderd now liegt, hervor: we should ezspect a propre name. v. Wila-
mowitz schlug vor, statt duldevro zu lesen denßlv, (P. Gronf. II 8. 216).
Die richtige Lösung des Rätsels scheint mir jetzt der Cairener Text zu
bieten, der auch für P. Grenf. 141 die Ergänzung dueßivrofs], nebenbei die
Lesung Eörözu an die Hand giebt.‘) Wie Goodspend den Text auffafst,
wenn er sagt „J. dunddvrog“, ist mir nicht klar geworden. Ich leite dußd»-
zog von dudveu ab, im Sinne von „entlassen“. Vgl. Xenoph. Hell. II 4,39:
ine <Ö orgdreune. Plut, Demetr. 39: dutunevos drnyydliro (mus der Go-
fangenschaft) und c. 50: maquxaiodvrs üs — dußnaönevov (dito). Aus
welchem Verhältnis unser Peteyris entlassen zu worden wünschte, ob aus
dem Hoeresdienst oder etwa aus der Haft, können wir nicht wissen. So
viel ist aber klar, dafs der oräpevog hier nicht die bekannte Abgabe an
den König sein kann, sondern nur die „Belohnung“ für den, der seine Ent-
Iassung bewirkt. Vgl. P. Par. 43, 11: zei ooı ortpdndv darıv zu(Ax00) 7X y-
Unser Peteyris versuchte also durch Versprechung von Bakschisch dio Frei-
heit zu gewinnen. Die Namen der Adressaten hat er in allen drei Schreiben
verschwiegen — wohl um sie auf allo Fälle nicht zu kompromittieren. Beine
Billetehen aber, die er ihnen vielleicht heimlich zukommen. liefs, werden
wir nun folgendormafsen übersotzen:
„Von Petoyris. Wenn ich durch deino Bemühungen freigelassen
werde, so sollen dir zur Belohnung 5 (rasp- 15) Kupfertalente gehören.
Lebe wohl.“
War der Londoner Text für densclben Mann bestimmt wie der Csirener,
«0 bedeuten die 15 Talente eine Erhöhung der ursprünglich ausgesetzten
Belohnung.
Halle aß. Ulrich Wilcken.
1) Wenn in P. Cairo 10974 wirklich Außerrauen sicht, so ist dusddreCo)s
oo zu emendieren,
Druckfehler.
8. 286,6 lies „40 Choiniken“ statt „40 Hin“,
1 Sachregister.‘)
Abe-Denkmäler LIäf.
advocakıs fact
Ägsptologisches ft; 92; BTL; 119;
Tee; 180; 101; 1l0; Lie. ızatı
„ATAIL; Tan; And; dort, art,
Äthiopien aar
Ahnenprobe der Priester 2.
Alesanderpricser im Kriegslnger 81.
Alexandria, Paylen und Dee In Taf,
Altar verpachtet 1at.
Altes Testament (Beschneidung im A.T.)
ur,
Arnenioerlafs Euergeis’ IL 4831; 4.
Antinoupelie zul: Lu): 18h.
Anwälte verboten Fir zhacodinel ul
Ba; 1aL.
Armesileerungen aut.
Arainob IL, Rult der sauf.
Arlaıen tt, 280
Abyirecht 130; 542; 56608,
Altiemus an
Arm oroneam 1A: mic st.
1102: 12); in Herakleopolis Magın
2A; ah
Aurwärlige Besitsungen der Ptolemler
San
Bankanweisungen haft
Rank
ankqultungen 110
Hankvesen A.
chneidung, 4
Berölkerung Keyptens AA,
Dibestadie ai
Dibliograpbien 1200; af.
Bil
Diemyer sit.
Buchlnier az.
Bücherkalaag aus Memphis 103.
pers
A; 10; Mor;
Compte d'un soldat romain si.
Constitutio Antonina 130.
©. Cornelius Gallus, Inschrift des 420.
Case 130; a0z.
Opern aaz.
Defrandation von Stouerbramten anı.
Dekret Euergetes® I. daß
Deltagene ul)
Demen 2u
Demotische Papyri 1420; 38BL.; Anal
Dioikelen ala Hüchter an.
Dich Argentina LE
ikaschoimen LIEF; 253; 435(20)
Domaniale Zwangsverpachtung 87; 124;
ma as)
Domaninhpacht 31: 571 80: 120; 120;
1m.
Doppelnamen 164
Düngung zn.
Ehndaje ol-medine 3121; zur.
Kid 38: 451; 58; 400; din.
Eigennamen 11T; A6.
Eigentumepronei 44.
Entvölkerung Ägyptens 1Anf. Val. da-
ven Festschril 1.0. Hirschfeld 123
Bpheben in Hrokenals Kicgyieıs 1344
Epistralegos 56; 676
Erbpacht 59; 130; 138: 198.
Erbschaftsdeklarationen 127.
Energetes I, 159: 20: 4220.
Exekutionsfrist auf Bitlen 41
Exekutivklausel 821.
Florentiner Papyri 183.
Flotte der Ptolemäer zo.
Fundplätze der Papyri 206#.
rüge Crönerts nicht berücksichtigt. Für diese
Bachregister
Gesllschaflrertrng 28: 1a.
Gentellungebürgschäffen iz: BZL.
Giach Mekeun, Papyr! im ZUR
Grammatikallsche Papyrusrbeiten 202.
Gier Papyran 1aAt
Gymnasien Iar.
Hadrian, Brief des 120.
Häuserbau 208.
Handwerkerinnung, die älteste 44020)
Haussuchung 2041.
Heerwosen der Ptolomier und Römer 147,
che Sprache aUcHf
sche Zengnisse über die Be-
schneidung 22
Herakleopolis Magna 2ULff.; Geschichte
3121; Nekropole 3868. Suhjektsde- |
klarstionen 335; Plan auf Tat I.
Hormon, Hymnen auf SU
Termupolis Magna 116; 140 (Muscum)
Heroddt über di Beekhailung a >
Horondan [28 st
Homer auf Ontraka 174.
Homerscholien 1008.
Horoskope 1I6.
Hymnus auf Hermes 208,
Hypokhek U0.4
Jahr von 260 Tagen aRzf,
Tiiologus 140140)
Imhotep-Asklepios 4621.
Indictionen 186f.; 3081.
02, or
ssBTH
ianpora unter Euergeten L
407; 341.
Ti. Jolius Alexander, Häikt des 1ZL.
Juristisches Sa; AU; 0685 1675
Az.
Kalenderwesen 320.
Karen UL.
Kleinneintische Papyri 1a.
Kleiton, der schwarze und der weifse 124.
Kleruchen 110 #
Königliche Schreiher im Strafprosofs aan,
Koineforachungen B96#.; 4231.
Kontrakte 32 1.; DRf.; 388.
Kopfsteuer 1ä8.
optische Oetraka 1221.
Kreta 3bL.
Kubikellen 21af.
Kkladen 250.
Kfreno 2u0.
Landwirtschaftliches A0nf
Laokritengericht 420
Lateinische Elemente in der Gräcitat
108,
Lateinische Papyri Auf
581
| Lahwörter der Kor inorintal.Spra-
Lelpeiger Fang 208
| Tesikographisches auf Ostraka 114.
| Literarische Papyrı 1821.
| Lilterakur.Kou Joa
| Kitangen sa
| Kourtserde ans Pathyris OR.
| Hnelan de sent, 14. 2001
Le Lnafus Get, Kit den sauer).
ken zu.
Mogdöla (Medinet en-Nahae) a0.
Magnesin am Männder 243; 402.
| MalematischerPapyrusaur Achim 2rz.
) Matriarchat a.
Mediciner 42ER.
| Medimaos von 4$ Choiniken 521.
Mendes, Papyri ann init
Metrische Inschrift 241.
Metrologischen BTAL; 141; 2A; 801
Mörike (nicht So) ud.
Monaliche Hechnungelogung 120,
Mordprozef Bd: vet. dit.
Münchener Papsyi 144
Münsfunde in Agypten 520
Mumienetikekten IZZ.
| Mason in Hermupoiis 126.
Myrn, Papyri au Li
Myrrhenmenopol 508.
Nationalitäten saofl.
10a Testament 412.
Notare, Öffentliche dhhf.
Nomismatisches 171; ATAf.; 520.
Objektsdeklarationen, Anmeldung von 0.
bei der Stauerbehörde B28.
Ölmonopol &0f.
Ostraka 1721. 412
Pachtangebote 80; 104; 128F.
Pollographischen 100f- a.
Pamphyilen 20.
Papyri: Auhersl 4142; UT; aus An-
bob 146; Berliner Ua; 180;
Gatlabui OL chrillicheaän;
demolische Jar; Ba6z Mat, in
Florenz 108; in Genf 11 ;da; in Olsch
TOLL; 28; In Graz 1680; Grenf. Lit;
381 jausHerakleopoli2ld; lateinische
AUT!" lelwig BOT; ieranche
1o2t%; 80703 B. Lond, 118: 4758.
Band, 14. io; {m Loume at
aus Magdbie 3904; in München 1251
Aug Oberägypten 304; in Strafsburg
AAN. ACH aus Tobtyale auci}
daslr; in Wien luot.; 184. 20gH
Papyrustorschungen, Entwickelung der
Nam
Passows Wörterbuch 181.
582
Porsonnlesskution 58; 4B48.4 4968.
Bade 1a
über dio Beschneidung 22.
Phleklen Künig von Sid aa.
Philotera. 641(19)
Plylen 70
Piäutus, Curio 100.
'ompeiusshule 135; 451 (9%)
Franc Augppit Tat 187: 100
jgustales 410.
gen Thebaiie au
© 120.
Priester, Beschneidung der A
Piolemäer, Auswärtige Besitzungen der
2Bort
Ptolemais, Phylen und Demen in ZU.
Publikution der kaiserl. Roskriplo bi.
Quostionnaire de chirurgie L
Rochtsurkunden des Lord Amherst 41;
aus Tebtynis Ad.
eskripte, Publikation der kaiserl. 54.
Snis als Koxgomiion derw STOLAS).
Samothrake 240. Bor
Scheidungsurkunde 144.
Schutthügel 290#.; 3001.
Schwund von » Anal, 110.
Somiten in Magdöla 3105 vgl. B&z.
Sentunginta Ber; al
Soquestration 490.
Siegelbeschreibungen 464.
Sklaven 108.
Au-
Ichungen 108; AA
Seebbächgrabungen in der Kaiserzeit
Sedmtat egal za.
Slenordofraudätionen 41.
Slauererpressungen 4b; 18; 127; iS.
Griochisches Wörterverzeichnis
Btrafsburger Papyri 4fEz 14074 142;
1B0fr
Stratogos
54: 506
Unterruchungeichter &1;
576. en
Subjektadeklaalionen den TIL 8 p-Chr
ai
Salpicius Serems,
240 (0)
Synagogen in Ägypten Gil.
Syrien sanft.
Togesrationen der Priester asZt
Tebiynie, Rochlsurkunden. m
Vol ar.
Testament den Abraham 141.
Theologisches AN; 140; A6hf; Lat;
EiTLARUT SET ee
Thraklen mia
Tierdionst der Ägypter MIZf
rones a0.
| Tortur as: 1a.
Traditionsurkunden 113; asäf
Siogesschrift des
asaf,
Untersuchungerichter (Stratege) Auf.
Ve. 500; 826.
Vaballath, Titulatur des 236,
| vadimonjum szı.
Vereine, griechische 193; Aut
Vereinsinschriften 4200 3); 430(s); 131
(12); as2(1a 18); 033@9)7, 4Bnlds;
| da, sans; mman; sun,
Far
skonfiskation 488; 405f.; 101
Vermi
Verpachtung von Heiligiümern etc. 1äL-
| Verfechnunganuftug Zr
| Verragutypen aan
| vinder str.
| Zaubertoxte 108; ıza
Tiegel, zur Düngung verwendet 108.
Aigelbauten 2uC =
Zaflart von Koptos 131
| Anstellung der Klagen AIaT:
I. Griechisches Wörterverzeichnis.
"4yadbe deiner sunede sc
Ere a a
Hood ( hebenemite) 10.
yogaronztov 450.
Ayzmaine ek) Seas
dingung) dar.
indennız u
ändgenn ind.
"Ausersslous(?) 1UL.
Angodagzieu 316.
fe.
dscıe)
Gruierimam
Keen Tan u
Berrhien 2.
En in,
Grarangel 9 at
ed 2
roorealon (euryaupi) 31; 143; B8B.
Groorähor 43200,
Alee]Piogeioı 100
Aazaloı Drzaig 1m.
Auzedınaorng BULL; 200.
Griechisches Wörterverzeichnis
Aerusgebs Mögrarslon mal Zeßuorav di
)
deiseireng in Piolemais (it) an
BE rar 6
rn
ee
Aberikaoı 189,
Beeitese sus (0)
Eufmerude ih
Fasern
Bookligew 104
Turddgiov (— Eac) 484.
Vvernlveropvkenie aotan),
Jabrh. v.Chr. za.
Grace ad
Tensılee 3, a,
Denen del 01; vl. Sasc)
Adruor kronan 12.
dimenigiov 486.2)
Feraragzieu der Pa
Onnoalang sat
Aliyocapf BAR; 906; 1071; and.
horn 38.
Budyuends 33.
Guggapt 2.
iaeroig 116.
Au 509.
Sonne 408; 669
Quduon (uirges) zur.
Zodendegowog 14H; 253; 480.28)
“Erinun 186.
Grin
upeniatög (= Anzeige) 110.
re
Aservorends (— adneratio) ZIL.
Heudgrveos 123.
Anenokonder 10.
Gaiden 3,
dmıyorn, brigoron 161; 158.
delbene (höheres Angebot) 15 120.
Aminaeafong dat.
Arlveuaig 166; 104; au
dringieal Ins,
Eauigeiig BL; BUT 82: 121.
deisroloyeigos Atßf.
Ürleapun 16h.
Haleeimos mgnödu» Mikusdeleias] 571
sn)
49(a5)
ıxol yengpol BL.
Howisorör zölıs U8.
Hausins (= Ansagis) 312; Bi,
Oudıdz 1a.
@eifandıs 184.
Osquovdtuni) (eivodas) 482 (13)
Omouvguebr pirgor YL.
Sins 10.
583
ooefiog (Colt) as
Inn maguageis 1A
Honbalan rilenne 104.
Hans de rei 1800)
Yang 8, Meicas Aa)
Kebrag in dans u
EEE Packung zig un.
Keen (era
FEN
Berzrrenn 426,
Array 1
Meran lan 126.
Berlin ji: era
aan da
Alraı 100 u.
Ta Han.
Adrozaı 207.
Kavemdreuar 472; S66(aN)
3afeos 1a0f,
slufiergios 1ä6.
Be,
Komgleı, vongänes
Argos AOBf,
Yonusede Kl.
Kovanelens 120.
Außeerreng Nelion 4305)
Kenseeplänes (Go Aärtıs
Aopaerfgior S108.
Kuoreveivog (ie) LäR.
Auoyonplein der Polowiterzeit 28; 206.
heuyedges 28; 125,
orgagalnersı 1.
Andls (> Auakdos) 420[88
Pr
ala aut.
Beranıs ib; 19%; 474.
Ayıratog (= der Paijümer) 179.1
Ada 0.
Merısdor ubegor 1461; 220,
uzuıgogögor 606.
hazıyon 1ER.
Bedirin 3,6.
herdßacıy moutadeı 1D8.
werpiedote Al; 120.
ireo» gogınds, Snawuginbs wel 214
Misdogöger Int.
ifeigıg (> Möriskanal) 140.
Nena (— Node) a2.
Fee
Hasdacla(ı) ıuı
navragzijons 41981)
584
mußanäpun 46: 110.
Terdrusgos (nicht min Onpugle) Ant.
Tiiehe 130.
adngodv 100.
Tioauzwoßgis 180.
mgderag Senior Aut.
Fedeız (— Verpachtung) 31; 89; 1202.
Zaren Bi
jworgdigor 480(8).
(absolut) 138.2.
medeygagon Ih
Fooc6don 7A (= uger voctigalie) 168.
Federer 10.
"Prupeig dis.
‚irdeeos 09,1; 2a.
“Pdun (Göttin) in Horakleopolis Az.
Zoremeoneton (nicht Nemronnetor) 4ü5.
10.
Tripanas (= Belohnung) E20.
auryeris, 10; aut.
eurarogdgur LIE.
euruyupös (= Vereinsvorstand) 42(2).
Gurckieyne. 192.
airagsıs idyor Lin.
eurhyogos 48; 1uL.
gorhonce 104.
Orrayne 1MIT.
III. Sonderübersicht ü|
A. Zur Bchriftkunde (sel, auch den
kurzen Überblick auf. as
Alkürzungen und Sigel: 345, 308, A00',
356, au.
See
Abschnitt: a08.
Prien: lletnalien +)
) 3td: e in einem Zuge 343; Di
gamuma a vu © verderbt 303% achliefen
330 (llestes Beispiel),
245, 208,
ihre dor Paraphrae;
Kapitelzahl: 308 (s. Bach Überschrift,
Bingen a
Hangenkeichene 30, 34, a.
Liesurene Sul. Ka
Ale he wichtige allen: 248
Grin jher Pr (A), AIR,
Olga Papa: Bun
Personenwochsl: Paragraphon dabeiver-
Tender ai
Seitenaahlen: im Papyrusbuch 344, 348,
Sonderübersicht über Crönerta Aufätze
eirrahıg 1at.
Zugla Bed Ba1(26)
Tesröniebos 149.
Tuganniguog 1AL
sereilärneas) 184; 138.
Todaıta Sf
| Teiror, rd veronuantsor 181.
TVoges (eurrgugi) Gil.
Tresyogrius (= dikieren) 12.
ern
Brote: ar.
drohen Wk
GmonrmuaruTgGgos Bäßf.
Silagpunthe zounde at)
FE,
Fenigagzos Minpeus 549 (20)
Bergen sun),
Xögerue 24; ua.
zeigorgagpla (— schriftl. Eid) 46.1.
| Ziespengor 36, a8; 1a: 12
| zenwerisr ht,
| zenkersands (— Verhandlungaliste) 109,
Zovebs righver 200,
wearıg WO.
zöen
uw
ber Crönerts Aufsätze.
im Porgamentbuch 361 () Blätter
im Fergamentbuch gesih au Uni.
onen), Ss1; vgl. auch 368,
Stichomefrfschen Handzeichen: 200.
ichometrische Zahl am Buchende
360.7)
itelunierschrift: 343, 38t, 500
Überschrift, w
| Trennung: der Silben 848,877, der Worte
(durch Punkt oder Hükchen oder Quer-
strich) a7,
Dberschrit; über einem neuen brdernue
en
Üher einer neuen Rede a6.
Veen Ze Die Sons
| "Enke eigeuhleante (1) Mr
Vetling Werber durch darber
1 Bechaben (A u.) a.
| wenn "der Papprumehr ver:
ehiedene Arten und Ihr Wert 20%.
Zefeninge: durch den Faleich 0)
Fehen aet, aa, 8, 226
Zeichen: bei Zuskluen der Verbeas-
Sonderübersicht über Orönerte Aufiktze
m am Rande ancora superior
do 31, ancora, superior 844,
wech ke gehen Haba Au;
Doppelpunkt () oder zwei Striche (=)
zur Scheidung zweier Kapitel 331;
‚Koronis 854, äsü; rütselhaft (2) 367.
B. Zur Bprachkunde.
Digamma bei Sappho; dat.
Bistrermeidung: bei griechischen Ärzten.
327% 415, bei einem Namanschrift-
elle AU.
Tonischn: bei Hafas Az
Vaterehe Sunganrkme ir lerüprach
echischer Ärzte: 470
Selle Workformen akt.
ww zu e vor Vokalen: 240 (drudetovon)
Me (Diphthong) getrennt: 240 (m).
Irina: sedrnung 348,
edısun: dal.
Kodlıein: 200.
uela (= wrela): SL.
Bupögduänog: 372.
iirvona: Talsch duntiosı u. alunauode |
ER
ud (=
Gifape
eig: Ba.
Aid: zuaodele in finedalsyerderbt nz.
oda: noodpevog
mogdi-: mgodudn 330, wohl Ak,
Hordde): az.
im
©. Bachlichen.
Agatknge: sie Sprache AZ
adomikor: Auonpuos der älteren Zei
(Z: Münch) aaı.
Alkalos: neue Bruchstücke (P. Berl
9000) and.
Anspüskichs Dichtung, die Unterwelt
schidernd: (Pay. 2) aaz.
Antyllon der Arzt: seine Sprache 427.
Ayollonios Rlodion: Argon. 1 115-104
"mh. 110) 440." Den Verfasser hatte
auch T.W. Allen (asien Review
„1901, 456) aufgefunden
Araihe Teak, eirug Lituden
(Gem 111) 321, chirung. Öperationen
(End. 180 > Reliodren 480, nat,
ferk (P. Berlin) 318, Werk über
Wioberkrankeiten (Serapib. 1371, Hand
ch. Angenäte (Straf. 226
erodat,
iu Kallimachosschaien
585
| Arad: op IL23 mi beigefügten
|, Feobene (Bay. a.
| Astrologische Bruchstücke: 374 (2 Mün-
Chener Fapyri)
Astydamas: Stück aus acinem Hektar
mh. 110) 206.
| Balrion: "griechisch mit latein. Über-
| "setzung (Ama. 1120) 30.
Chartone IV 2-8 (May. 1) an.
| Choliambendichter: 32%, vg. auch up.
Demosthenes: Phil, I 12-0 (Am, 11 24)
di. II 88-43 (Fay, 9) dal.
Diogenesgeschichten: {P. ainer) A.
Dionyalos v. Syrakus u, Diogens: AZL.
Epos: hellen. Diehter (Am. 16) 340
Schöpfungsepos. der Kaiserzeit
Berti 00, (ref, &8. non
ge, Eos dar Sokleiiat
it (Strajb. 880)
a,
Bulleiden: Be Di. di (Fa. 20.
Bere Ayplin dn Sr Lam
Io
| aumasre Anne, Tattmuchen
| Gert: AincheGenchihe
Wanna dar, (rund, 80 Ja.
Geammafieher Sittiche Lak. 21)
Fr
Hoden letter Beet an Antonin
(Hay. 10) ai
ehoderen der Chirurg: seine Sprache
15, Yim soreiende Stücke nur Orc
’s 479, mutmalslicher Verfasser
eines Pappruterten 450, Bach an
uilgawos (f) &79.
| meletehe Lteratur:_ mptbooginch-
Be ek nomalogechn Werk (2
f molar Werk (P.
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erakan der Chirug: seine Sprache az.
Herodot: L110-11B (P. Münch) Ae8;
OAnwzug aus Aritakche Schalke zu
BL (mh IL 29) nt
erkulaneniseh
Herondas: une
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Hergplie; Romanhedin az
Hoc dienotänenkpanfänier-
eng)
Homer: A 273-368 (Fay. 141) 940, dns
—47 (Fay. 2) 340, B6LI-646 (Fay.
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—ä02 (Fay. 197) 844,1557--610 (Pay,
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586
Ma me 1m (Anm, Lam aus,
zu 9 218°-284 (Ray. 212) ad.
andlraeen AL
Japdschritteller: (Pay. 21) 6, (dm
160) aa.
Iatrika: neue Bruchstücke aus London
ab.
Tsokrabes: Demon. 48-51 (Amh. II 26)
ar
Kallimachos:Sehlien zum Artemlhyn-
ne Chad. 1 30) Me
Kontkar: Bruhsitik der dognle [Arte
langer] (dm 1118) "Kock 1616
IercheiePappruntallevrbrsanaze
atisiche Pappri da u nach Babıln
Manke Kane Anee Lehrhuche derer
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Mekrlogtnche Schr (Bertin zoo)
irlogfnche Bet: (Bein ons) &t.
Pandenfon eineOrkbeseichuunglnhäzt
Peiensqull ai.
Sonderäbersicht über Crönerta Aufsätze
Pbiliuna: unbekannte Persßnlichkeitäna.
Philosophie: Werk Ober die Götter (Kay:
397) 307, über Moral (P. Firene) 208;
(nd en) Br uneninubar (Pay
a 19) au.
Poly lie re ‚Berlin 9570)
Heman: (P. Mahafa) an.
Haie obrace 21” nherkante Stücke
Fr
Sappho: neue Bruchstücke (P. Berlin)
Scholien: s, Aristoteles, Herodot, Homer,
Kache n
Sophoklen: neuer Vers au2.
Spruchsammlang: (Fay. 204) 912; vel
auch ai
Stoa: unbestimmies Werk. (Fay. 307)
388, bekämpft Ana.
Keuophonendgr16-0(P München
Verlag von B.G
Teubner In Lapäg
THESAVRVS LINGVAE LATINAE
EDITVS AVCTORITATE ET CONSILIO
ACADEMIARVM OQVINQVE GERMANICARVM
BEROLINENSIS GOTTINGENSIS LIPSIENSIS
®
MONACENSIS VINDOBONENSIS
vor. 1, LIEFERUNG ı-
VOL. II. LIEFERUNG 1-5.
Das Werk wird vollständig im 12 Bänden zu 125 Bogen in 15 Jahren vorliegen. —
Es
erscheinen im allgemeinen je = Bände nebeneinander in
Ausführliche Prospekte
uehhandiung B. 6. Teu
und Probebogen versendet unentgeltlich und posfrel die Verlags-
ner in Leipzig, Pomai. 3,
Seit mehr denn 100 Jahren hat das Bie-
dürfie, ein eschöpfendes und zuverläiges
Iatciisches Wörterbuch zu besitzen. zu immer
mente Vemuchen geführt, dem Fan zur Ver,
Srklichung zu bogen. Der Zunammenschlul
der fünf dentschen geichrten Mörperschaten
har endlich di ir das große Unternehmen aus-
eichende Organisaton zu schaffen vermocht,
Auf Grand eines Materials, das das in den
bisherigen Wörterüichern Verarbeitete immer.
an kritischer Sicherheit, fast immer aucl
an Vollständigkeit weit übertrift, will der
Thesaurus in einem jeden, Artikel, die
Geschichte eines jeden Wortes geben,
indem er für vehemere Wörter das Material
möglichen wondudig at; Dei, Mluhzeren
Wären die Bedcntingeüilerenzen und ent.
iekelungen Marlen, alles ohne viel eigen
Worte, möglichst ur dureh Klare, über
sehtliche Anordnung der Citate:
ee ng dr ri Sat.
steiler Bis zur Mine der. Jahrhunderten, Chr.
ds atenal wollstanäte, verarbeitei,
Serzetieen, zur Verfügung. Die, späeren biz
Zom 0. Jalhundan sid zum kleineren Teil
Sentalwseraieht, zum größeren escer
Bien, a. auf das Vexikalisch, Wichtige
Ynurchgesrbeit worden, _ Hervorzuheben, It,
u Aueh vaie Inschriften berücksichtigt
Yorden sind nd’ der Tnemurus
Ur Eigennamen umschließt. ,, wird
1. Di ateinische Lexinogr bie NIC
ier dem Such Inden, min dem ihr sicherer
Wissenschatiieher Aus: und Aufbau al
jeh der Inte
dien dertatel”
"von. subjektiven
Zur
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Torschung zu gute kommen, ist für den
Kundigen ohne weiteres klar.
Wichügkeh für alle die Wissenschaften,
für die die lateinische Sprache oder
die Isteinische Literatur von Bedeutung
in, für die Sprachwinsenschaft in weiteren
She, für dem Indogermanisien und
Romhnisten insbesondere, wie fir den
itealterichen Historiker, den Juristen,
für den Theologen, wie den Philosophen.
Die angegebenen Zahlen fir Umtang und
Escheinungadsuer werden, wie bereit jetzt
in bestimmte Aussicht geil werden kann,
Keinenfalls überschnien: eher nicht emeicht
werden. Völlge Sichere Bietet Berfür,
für die sachliche Durchführung der Aufgabe
di unter Leitung der Akademieen gerchaene
Orgenieaion.
Der Ladenpreis des Werkes st zunächst
0 Aiedrig Tepe, ale die bei dem Inhalt
der Bogen enhälı über 33000 Buchsuben
Auhohen Herellungkosten 6 irgend ermi
Bien, "um cine umlehst wet Verbreitung
zu ‚eätatten. Nach Vollendung der ersten
Beiden Tünde würde eine, Bernge Preiser:
Höbung eintreten konnen, Ale die erforder.
che "Anzahl er Subahribenten Dis dahin sich
nicht gefunden haben sollte oder die Her.
tllangskosten wesentlich steigen wirden.
aD en "eren Lieferungen erden be
sonders Angettrigie Sammeleinband.
decken zu billgem Frese den Sobeenenten
zu Verfügung genelt werden, die He Mög.
Mchkeie "der Bofortigen Benutzung der
Jeweils laufenden Binde mit der Gewähr
. für eine tadellose Aufberabrung ver-
Ben de ee TR te
ührung ebenfalls zu mäßigem Preise jeweils
zur Ausgabe gelangen. — Der Bezug kann
andlung erfolgen, Nur wO ine solche nicht
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in Ührem ganzen Umfnge:
HANDBÜCHER UND NEUE ERSCHEINUNGEN z:#}
AUF DEM GEBIETE DES KLASSISCHEN ALTERTUMS
IM VERLAGE VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG. ee;
Alkestis. mn Aid in | Mithras. zur atgrettee yo2:
Kent, Mythalole. Krane
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zen von eubner in Leipzig, welche war.
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